gekanntmachungen.
Subhastations⸗ Patent.
Nothwendige Sub hastation. ö Die dem Ludwig Friedrich — 2 Bielau zugehõ⸗ rigen, in Azberg belegenen Grundstücke, als:
a) das Gartengut Nr. 3,
b) das Zweihusengut Nr. 4,
e) das Zweihnfengut Nr. 5, ; zufolge der nebst Hypothekenschein in unserer Registratur . Taxe an
20, 367 Thlr., . . obne Rücksicht auf die aufhaftenden Auszüge gerichilich abgeschätzt, sollen in termino den 29. September 1845, Vormittags 11 uhr, an Gerichtsstelle allhier subhastirt werden.
Torgau, den 4. März 1845.
Königl. Land- und Stadtgericht.
l2asl
246 Nothwendiger Verkauf.
Stadtgericht zu Berlin, den 22. Februar 1845.
Das in der Grenadierstraße Nr. 9 belegene zur Schlossermeister Götzeschen Konkurs masse e is: Grund⸗· stück, gerichtlich abgeschäßt zu 6019 Thlr. 13 Sgr. 6 Pf., soll am 39. September 1845, Vormitt. 11 uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Kegistratur einzusehen.
Die unbekannten Real⸗Prätlendenten werden hierdurch unter der Verwarnung der Prällusion vorgeladen.
Is86 b]
Berlin⸗ Frankfurter Eisenbahn.
2 Tägliche a züge.
A. Personenzüge. Abfahrt von Berlin Mrg.7 Uhr — M., Ab. 6 Uhr — M. Franklfurt⸗⸗ 7-15 ⸗ 6 30 Ankunst in Frankfurt Mrg. 9 uhr 45 M., Ab. 9 uhr — M. Berlin ⸗10 9 —⸗30⸗ Mit den Personen- Zügen werden Personen in der Isten, Zten und 3ien Wagenllasse, Equipagen und Eil⸗ fracht befördert.
2 — 2
B. Güte rzüg e.
Abfahrt von Berlin Morgens 11 uhr 30 Min.
' Frankfurt Mittags 12 — — — Ankunft in Frankfurt Nachmitt. 3 Uhr 156 Min. Berlin 9 5
Mit den Güterzügen werden Personen in der 2ten und Ztien Wer gen Frachtgüter, Equipagen und Vieh befördert.
Die näheren Bestimmungen ergiebt das Vetriebs⸗ Reglement Nr. 3. vom 4. März v. J., welches auf allen Stationen für 1 Sgr. zu haben ist.
Die Direction der Berlin -⸗Frankfurter Eisenbahn⸗ Gesellschaft.
Niederschlesisch⸗Märkische suan Eisenbahn.
2 2
Zur Anlage der Nieder⸗ schlesisch⸗Mãärkischen Ei⸗
senbahn sol di Aus⸗ fw führung der ; fo Erdarbeiten,
,,, ,,,, , De, ,, e,, ,
e kleineren Brücken n. Durchlässe in der VI. Bau Abtheilung zwischen Kohl—⸗ furt und Görlitz auf einer 173735 Ru⸗
then langen Strecke, als Ztes Loos, im Wege der Submisston in Entreprife gegeben werden. Die Pläne, Berechnungen, Entreprise Bedingungen und Suͤbmissions⸗Formulare können in dem kae en Büreau zu Görlitz beim Abtheilungs Ober- Ingenieur Weis haupt waͤhrend der Geschästsstunden eingesehen werden, woselbst gegen Erlegung von 10 Sgi. Ab= schriften der Bedingungen, der allgemeinen achwei⸗ sung und des Submissionẽ⸗JƷormulars in Empfang ge⸗ nommen werden können.
Submissionen für die Ausführung d bet d
Arbeiten müssen mit der ain ihn n, nnn Offerte zur Ueb ernahme des dritten Loo⸗ fes der Planirungs⸗Arbeiten in ver VI. Abtheilung“
bis zur Mittagsstunde des 6. Juni d.
bei uns (Leipziger ⸗Straße Nr.
später eingehende Submissionen
tigung keinen Anspruch machen.
Die sich Meldenden bleiben noch 14 Tage nach d 6. Juni d. J. an ihre Offerten e rer 9
Berlin, den 4. Mai 1845.
Die Dirertion der Niederschlesisch⸗ Mä ki . . are g fr. ,, .
J. portofrei 61) eingereicht werden; lönnen auf Berücksich⸗
so wie der Bau
660 Allgemeiner Anzeiger.
Breslau⸗Schweidnitz⸗Frei⸗ fre! burger⸗Eisenbahn.
Die Herren Actionaire unserer Gesellschast laden wir hierdurch zu der di e g⸗ jährigen ordentli⸗ chen General ⸗Ver⸗ samm lung auf den
2 58 i 2 9.
5) Errichtung eines die Gegenstände ad 1. bis 4. be- treffenden und feststellenden Nachtrages zum Ge⸗ sellschafts · Statute.
6) Bericht über das Nivellement der Strecken von Liegnitz nach Königszelt und von Schweidnitz nach Frankenstein.
Die Herren Actionaire, welche an der Versammlung Theil nehmen wollen, werden ersucht, nach §. 29. des Statuts spätestens am 27. Mai ihre Actien in dem Büreau der Gesellschaft zu produziren, oder sonst auf , . Weise die am dritten Orte erfolgte Nieder⸗ egung nachzuweisen, gleichzeitig aber ein mit der Na—⸗ mens -Unterschrift und den Nummern versehenes Ver⸗ zeichniß der Actien in einem doppelten Exemplar zu übergeben, von denen das eine zurückbleibt, das andere, mit dem Siegel der Gesellschafi und dem Vermerke der Stimmenzahl versehen, zurückgegeben wird. Letzteres dient als Einlaßkarie.
Breslau, den 28. April 1845.
Der Verwaltungs⸗Rath der Breslau⸗Schweidnitz⸗ Frei⸗ burger Eisenbahn⸗ Gesellschast.
467
Oberschlesische Eisenbahn.
Bei der am Z0sten v. Mis. stattgefundenen Ausloo-⸗ sung der in diesem Jahre durch baare Rückzahlung des Nennwerthes zu amoriisirenden 18 Stück Priorstäts⸗ Actien sind folgende Nummern:
133. 1026. 1306. 1369. 1753. 1971. 1978. 2013.
2040. 2201. 2213. 2296. 2358. 2999. 3045. 3046. 3423. 3468. ezogen worden, was wir hierdurch zur öffentlichen
enntniß bringen.
Die Inhaber dieser Actien fordern wir nahme der Valuta
am 1. Juli d. J. egen Auslieferung der Actien nebst Coupons mit dem emerken auf, daß mit diesem Tage die Verzinsung
der ausgeloosten Actien aufhört.
Breslau, den 7. Mai 1845. Das Direktorium.
j Dampsschifffahrt s zwischen Magdeburg facnr und Hamburg,r
mit direktem Anschluß an die Personen · Dampfwagen⸗ Züge der Eisenbahn von und nach Berlin, Leipzig, Dresden und Kiel.
Im Monat Mai täglich: von Magdeburg Rahmünage 3 uhr,
von Hamburg Abends 6 uhr.
Außerdem werden wöchentlich noch zwei Schlepp⸗ sch iff e erpedirt Sonntag, Sonntag, Donnerssag, Mittwoch.
Die ermäßigten Preise far oi— ses Jahr sind: für 1 Person I. Kaj. II. Kaj. von Berlin nach Hamburg S8 Thlr. 61 Thlr., » Hamburg nach Berlin 75 * 55 * Fahrbillette zur Reise von Berlin nach Ham⸗ bur g ertheill die Passagier. Expedition der Ber⸗ lin · Anh altischen Eisenbahn-⸗-Gesellsch aft.
zur Empfang
labs]
Der mecklenburgische Wollmarlt zu Güstrow wird zufolge Großherzoglicher Bestimmung in diesem Jahre am 25., 27. und 28. Juni [e, Die Wolle wird schon vor Anfang des
arktes gelagert sein, so daß die Käufer sogleich den Vorrath uͤbersehen lönnen. Güstrow, den 28. April 1845.
Bürgermeister und Rath.
lun Bekanntmachung.
Das Königl. baperische Bad Brückenau — seiner — 9 * * eilquellen, dann der schönen Umgebungen und Anlagen wegen rn. bekannt — wird 9 dieses Jahr am 15. Juni eröffnet. 5 gleicher Jeit wird guch eine neun eingerichtele h er * Mo itzu⸗
Die Ziegen werden auf lräuterreichen Waldwiesen der über 20600 Fuß gegen die Meeresfläche höher lie= enden Basaltkuppe des Dreystelzes geweidet und die
olle aus deren Milch von einem erfahrenen Schwei- zer bereitet; es steht daher eine den schweigerischen Al⸗ pen ähnliche Molle in Aussicht, welche sich in Verbin · dung mit dem Sinnberger Wasser egen chronische Lei- den der Respirations. Organe und uͤrin⸗Wer euge, mit dem Wernerzer Wasser aber gegen die verschledenagrtig- sten Digestions ⸗ Störungen und deren Folgen höchst wirksam zeigen muß. r
Nähere Auskunft in Bezug auf das bestehende Tar⸗ Reglement und hinsichtlich der Lo gis⸗Bestellungen er⸗ theilt auf portofreie Anfragen
Bad Brückenau, den 3. Mai 1845.
Die Königl. bayer. Bad-⸗Inspection. Bergauer, Bad⸗Inspehtor.
31 p
Bad Nenndorf in Kurhessen.
Die Bade ⸗Anstalt zu Nenndorf wird auch in diesem Jahre am 1. Juni eröffnet; in derselben werden Schwe⸗ selwasser. Gas und Schlamm ⸗Bäder, so wie reine Sool⸗ und mit Schwefelwasser gemischte Soolbäder
egeben. — An demselben Tage wird auch die daselbst im vorigen Jahr gegründete und durch so manche glüͤchk⸗ liche Erfolge sich schon bewährte Moiken⸗Anßalt eröffnet, und kann von dieser Zeit an bis zu Anfang September täglich süße Molke getrunken werden. — Anfragen in ätzilicher Beziehung sind an die beiden Herren Brunnen Aerzte Dr. Grandivier und Dr. Cordem ann, und die Wohnungs-, so wie die Be= stellungen auf Schwefelwasser, welches in gut verschso= senen Flaschen weit versendet wird, sind an den Kastellan Dim me zu Nenndorf zu richten.
Kassel, am 30. April 1845.
Kursürstlich hessische Brunnen - Direction des Bades Nenndorf. Han stein⸗⸗ Knorr.
Seeländische Eisenbahn.
Zufolge des §. 15. der unterm 15. März d. J. aller- gnedigß approbirten Statuten der Seeländischen Eisen˖ ahn- Gesellschaft steht es jederzeit den Actionairen frei, das, was noch an 50 pCt. des Belaufs der ihnen an⸗ gehörigen Actien sehlt, einzuzahlen, wenn sie solches 14 Tage vorher dem Banquier der Gesellschaft anzel⸗= gen. er Actionair erhält dann gegen Zurücklieferung des älteren Quittungsbogens eine Intenmms-⸗-Actie ür 50 Species mit Zinõ Coupons à pCt. p. a. von dem ersten des auf den Einzahlungsta folgenden Monats und bis zum 1. Juli 1847. — Indem die Direction dieses zur Kenntniß der Herren Actionaire bringt, lig sie noch hinzu, daß . die Herren FJ. C E.
n
(447
Gotsch alk in Kope agen Banquiers der Gesellschaft sind und Herr J. C. Durfeldt in Hamburg der Com- missionair des genannten Hauses ist.
Die Direction der Seeländischen Eisenbahn, den 26. April 1845.
Sächsisch - Schlesische
lass] Eisenbahn.
Die dritte General ⸗Versammlun der Sächsisch⸗ Schlesischen Eisenbahn⸗ esellschaft
soll kommenden
13. Juni J. J. allhier abgehalten werden; es werden die Herren Actio⸗ ngire eingeladen, gedachten Tags, Vormistags von sz bis 9 Uhr, in dem Saale des kauf männisch en
Vereins, als dem bestimmten Versammlur gö. Lolaje,
ich einzufinden, bei den requirirten Herren Notarien
hre Interims ⸗Actien zu produziren und die als Legiti; mation zu dem Eintrilt in die Versammlung dienenden
Stimmkarten, worauf die Zahl der einem Jeden nach
S. 8. der Statuten zukommenden Stimmen bemerlt wer⸗ den wird, in Empfang zu nehmen, sodann aber Punlt
? Uhr, wo der Sitzungs saal geschlossen wird, des An⸗
fangs der Verhandlungen sich zu gewärtigen.
Bie Gegenstäͤnde, welche zum Vortrag uͤnd beziehend⸗ lich zur Beschlußfassung kommen werden, sind:
a) 9 eelsibrige Geschäfts Bericht und Rechnungs⸗
uß,
b) die Wahl zweier Mitglieder des Ausschusses an die Stelle der ausscheidenden Herrn Advola Höck ⸗ ners in Baußen und Herrn Landesbestallten Be. von Mayers auf Lieska,
e) 2 Reclamationen wegen verfallener Interims⸗
ciien,
d) Mittheilung der Verhandlungen wegen Betheili⸗ gung beim Bau der Sächsis Bööhmischen Bahn und Beschlußfassung über die ferneren Maßnahmen auch nach Befinden über Bevollmächtigung' der Gesellschafts . Vorstände zu einem den e, g hler,
Der gedruckte Geschäfts⸗Bericht und der Rechnungs⸗
Abschluß sind von ö 3 6 ü n 60 6 an in unserem Bürean (Antonssiraße Nr. langen. resden, den 30. April 1846.
Das Direktorium der Sächsisch⸗Schlesischen Eisenbahn⸗Gesellschast.
7) zu er⸗
Dampfschifffahrt
FilkhIkN - me.. WäaNGkRG00G * NGn PrEREr.
Das in dieser Hahrt rümlichst bekannte eiserne ö Dampsschisf „Telegraph“, geführt vom Capt.
Kur An st alt ins Leben treten. i
D. de Harde, wird auch in diesjähriger Saisn, und zwar vom 1. Juli an, dem Dienste der Pas-
Carl Ludwig Schill. Anton Freih. v. Gablenz.
sage - Fahrt nach und von obigen Bade Insel widmet sein.
Das Nähere darüber wird durch die össenilia Elstier bekannt gemacht werden.
BREMEN, den 24. April 1845.
Literarische Anzeigen. ce e Plahnschen Buchhan
(8. Nitze), Jäg er str. 37, erschien so eben: Plutarchꝰs Lebens Be schreibung! Themistokles. Zum Schulgebrauge
erklärenden Anmerkungen und einem Sach!
versehen von A. Fr. Gottschi
Geh. Preis 10 Sgr.
In Unterzeichnetem erschien so eben und ist voni
i Benin in de Gropiusschen Buch. 1. handlung, in der Königl. Bauschule Laden Nr.
Lieder der Sehnsucht
nach den Alpen von 8 L. Pyrker. S., Pracht ⸗Velinpapier. Preis 20 Sg. Die Freunde und Verehrer der Muse des Sn der Tunisias und Rudolphias erhalten in aufs schönste ausgestatteten ileinen Lieder⸗Samm eine gewiß höchst willkommene Spende. Sie in in 20 Gedichten, welche größtentheils wahre Liepe zur Composition trefflich geeignet sind, die Erimn gen des Herrn Verfassers an die schönen Stunden, er in den Alpen verlebte, namentlich geben sie en treues Bild der Gebirgswelt, daß Jeder, der die s liche Erhabenheit der Berge kennt, die Sehnsucht ihnen mit dem Dichter theilen muß. Bie ze Freuden des Alpengängers, der sehnfüchtige druck der Alpen- Auffahrt, das Lie beleben Aelpler, das eigenthümliche Fest der Alpenhi fahrt; die lockende Gefahr der Alpenzagd, großartigen Naturschauspiele des Sonnen ⸗ Auf ⸗ üntergangs im Gebirge, der Mondbelen tung u. s. w. sind mit inniger Wärme und prun vollsthümlicher Wahrheit ind Stuttgart und Tüb 6 April 1845. J. G. Cotta scher Verln
la6g9]
Bei uns ist so eben erschienen und in allen 9 handlungen des In- und Auslandes zu haben: 413 p Di
16e
von denen die Geschichte uns Nachricht giebt deren Sprache und Haupt-Gottheiten, nebst der Analysis und Erklärung vierzig der wiĩchtizt altägyptischen Wzgrter, namentlich der Wörter: Aegypten, Nil, Pharao, Labyrinth, Pyramiden, Ih Obelisk, Isis, Serapis u. s. w. und einiger Hieroglyphen, von CG. W. B oO ck. 24 Seiten gr. 8. und eine Kupfertasel. geh Preis 5 Sgr. Berlin, Mai 1845. A. Asher C (o
rr
(3õb bl Ritterguts -⸗ Verkauf.
Ein bedeutendes, mit Allem wohl versehenes Rz gut, in einer guten, absatzreichen Gegend von Pomm unweit der Chaussee und der Ostseeriste, ist mit ir ständigem Inventarium für den fehr billigen, aber Preis von 55 000 Thlr. mit 26, G00 Thaͤr. Anzahh eines Todesfalles wegen, sofort zu verkaufen. In auswärtige Selbstkäufer wollen sich wegen näherer] kunft in frankirten Briefen an den Hauptmann v. J lin ow sky in Berlin, verlängerte Kommandanten Nr. 4, wenden. Commissionaire werden verbeten.
Sonnabend, den 10. Mai 1845. 414 b]
Im HA ö tel de Russie:
Drittes Konzert des
MILES GHIS,
Ehrenmitglied der Akademieen zu London, Ma und München.
PROGRAMM:
1) Cin quiLme ihème varié in D-miueun bo ponirt und vorgetragen vom Konz er ige be
2) Na chtviole, Lied mit Pian und Viol von J. Weiss, gesungen vom K. K. Hos-Op sänger Hrn. Erl.
3) Wiegenlied von J. Weiss, gesungen der H. Hos-Opernsäugerin Frl. Bau] ine Ma
4 (Auf Verlangen:) E leg ie, Andante sür die ii line, mit Doppeigrifsen, okne Begleitung, h iir und vorgetragen vom Konzer tgebe
5) E wie gesang: Lied mit Piano, Violine (6h und Cello (Königl. Konzertmeister Hr. Sai von J. Weiss, gesungen vom K. K. lol-Op sänger Hrn. Erl.
6) a. Chanson de Richard Genèe,
b. Romance frangaise: La Bajadère, sesungen von der K. Hof-Opernsöngerin lein Bauline Marx.
7) Adagio d0loroso und Rondo Trius phal, vom Kanzerte in D, komponuirt und getragen vom Konz ertgeb er. ĩ
Billeis à 1 Thlr. sind zu haben in der li
Sehlesin gerzsehen Buch- u. Musikhiandlung, li
den 34, bei Herrn Gh ys, Spitielbrücke 3, u
Abends an der Kasse.
Anfang um 73 Uhr.
ältesten Bewohner Aegyptens,
Das Abonnement beträgt: 2 Nthlr. für 23 4 3 * Jahr. 9 Nihlr. * Jahr. allen Theilen der Monarchie ohne . ions -Gebühr für den r n, Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.
Allgemeine
Preußische Zeitung.
Alle Post⸗Anstalten des In- und Aus landes nehmen Sestellung auf dieses Glatt an, sür Serlin die Expedition der Allg. Preuß. Zeitung: Friedrichs straße nr. 72.
Berlin, Sonnabend den 10 n Mai Abends
1845.
Morgen wird kein Slatt der Aldlg. Preuß. Zeitung ausgegeben.
Inhalt.
licher Theil. , , een eiten. Provinz Sach sen. (32ste Sitzung.) Anträge und Petitionen. uland. Berlin. Beförderungen in der Armee. — Schreiben aus Königsberg. (nterstützung der Ueberschwemmten.) deutsche Bündesstagten. Königreich Sachen. Anlunft des Prinzen Johann von Sachsen und des Erzherzogs Ferdinand von Este n Dresden. — Königreich Württemberg. Die Kammer der Ab⸗ cotdneten. Greßherzogthum Baden. Fremde im Badeorte aden. — Feier im Kloster Lichtenthal. — Großherzogthum Meck⸗ lenburg- Schwerin. Reisen der Großherzogl. Familie. — Freie Stadt radar urt. Ankunft des Grafen von MünchBellinghaufen. — Brief aus Dresden. (Kirchliches; die desterreichische Monarchie. Schrei enheit. 6 Deputirten⸗ Kammer. Erläuterung der motivirten Tages⸗Ordnung in der Jesuiten⸗Frage. — Paris. Bie Amendements ü ber Bewaffnung der pariser Fortificationen. — Kirche und Jesuiten.— . der Presse über das letzte Votum der Deputirten Kammer. —
etitionen der Stadtverordneten.) en aus Wien. (Censur-⸗Ange⸗
Deschluß der Budgets ⸗Kommission. Ausschub der Erpedition gegen Kabylien. — Börse. — Schreiben aus Paris. (Fammer-Arbeiten: Be- waffnung der Befestigung von Paris.) .
roßbritanien und Irland. London. Die Besorgnisse der Times vor den Folgen des Anschlusses von Teras an die Vereinigien Staaten. Wiederauswach en des Nepealtreibeng in Irland. — Unglücks fall. ichweiz, Kanton Luzern. Der Dr. Steiger zum Tode verurtheist. — Freilgssung der Gesangenen. — Kanton St. Gallen. Groß= raihs⸗Wahlen. — Kanton So lothurn. Maßregeln zum Schutz
der Luzerner.
2 Schreiben aus Madrid. (Geburtsfest der Königin ⸗ Munter; rbeiten des Kongresses; Vermischtes.)
ürkei, Konstantinopel. Reise des Sultans. — Schreiben Sr.
Najestät des Königs von Preußen an den Sultan. — Kommissionen jur
Dereisung der Provinzen. — Berichtigung in Betreff der ammenischen
Kirche. . und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Böise.
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: .
Dem evangelischen Pfarrer Hilbig zu rommenau, Kreis Hirsch⸗ ig, dem katholischen Pfarrer Roesch zu Pogrzebin, Kreis Rybnick, d dem katholischen Pfarr⸗Kaplan Blęme zu Warburg ben Rothen dler⸗Orden vierter Klasse; dem ersten Lehrer an der katholischen Fchule zu Magdeburg, Rektor Sch olnnd, dem katholischen Schul⸗ hrer Lau fenburg in Bonn und dem Lehrer Du nssing zu Zar⸗ n, im Regierungs⸗Bezirk Merseburg, das Allgemeine Ehrenzeichen; wie
Den Divislons⸗Auditeuren Petiscus bei der 11ten, Adler i der ten, Schmelzer bei der 14ten, Salbach bei der 1sten harder, Bein bei der 11ten, Biedermann bei der 9gten und r tin bei der Aten Garde⸗Diviston den Justizraths⸗Titel zu rleihen.
Bekannt mach un g. Die planmäßige 131e Ziehung der 90 Serien, welche die am 5. Oltober d. J. und an den darauf folgenden Tagen zur Verloo⸗ 1 kommenden 9000 Seehandlungs⸗ Prämien- Scheine enthalten,
irb am 1. Juli d. J. jormittags 9 Uhr im großen Konferenz- Saale des Seehandlungs⸗ debäudes stattfinden, wovon das betheiligte Publikum hiermit in Kennt⸗ 5 geseßt wird. Berlin, den 8. Mai 1845. . General ⸗Direction der Seehandlungs⸗ Sozietät. gez. Kayser. Mayet. Wentzel.
Dem Mechaniker J. Höffke in Stettin ist unter dem 7. Mai Biß ein Patent ;
auf einen selbstthätigen Sicherheitshahn zur Verhinderung der Gas-Ausströmung in die erleuchteten Räume, welcher nach Zeichnung, . und Modellen für neu und eigenthümlich erkannt ist, ;
facht 6 von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang o preußischen Staats ertheilt worden.
— t ——
Landtags Angelegenheiten.
Provinz Sachsen.
Mrerseburg, 18. März. (32ste Plenar-Sitzung.) Dem ntrage eines siäblischen Deputirten, auf a ,. des Ver⸗ ghrens bei Bestrafung jugendlicher Forst= erbrecher, ird lediglich aus dem Grunde keine weitere Folge gegeben, weil eser Gegenstand durch den 8. 13 des von dem sechken Landtage athenen Gesetz⸗ Entwurfs wegen Bestrafung des Diebstahls an dlz und anderen Wald⸗Produkten für erledigt gehalten wird. . bie. Versammlung schreitet zur Erörterung der hen enn welche die der Gesetze vom 29. März 1844, so weit die⸗ die richterlichen Beamten beziehen, betreffen. det Aueschuß ist getheilter Melnung gewesen. Nach einer weit uf⸗ gen Debatte wird die Frage:
der in den Petitionen enthaltene Antrag im Allgemeinen be⸗ sitwortei werden follel⸗ . i 0 gegen 28 Stimmen verneint. Die zweite Frage: ob en die Bestimmungen des Gesetzes vom 295. März 1844 8. 28. und 40, wonach der *. der Justiz aus besonderen Grün⸗
bänderun lben sich au
en die
Untersuchung und Entscheidung gegen einen angeschuldigten
Justiz⸗ Beamten einem anderen, als dem kompetenten Gerichts⸗ Kollegium, übertragen kann, remonstrirt und des Königs Majestät um eine gesetzliche Bestimmung gebeten werden soll, wodurch für solche Fälle, wo der Chef der Fin es aus besonderen Gründen für angemessen erachtet, die Entscheidung nicht dem kompetenten Gerichtshofe zu überiassen, statt des letzteren schon im voraus ein anderer im Range gleichstehender Gerichtshof — etwa der zunächst gelegene — substitüirt werde?
wird von der Mehrheit der Versammlung, mit Ausnahme von 9
Stimmen, bejaht. Die dritte Frage: ob, gegen die nach §8. 20 des Hhesetzes dem Chef der Justiz zu⸗ stehende Befugniß zur unfreiwilligen Versetzung eines richterlichen Beamten — selbst wenn solche auch ohne Rangverletzung ünd ohne Gehaltsverlust und mit Umzugskosten⸗Entschädigungen geschieht — len ff it und um Aufhebung dieser Bestimmungen gebeten wer⸗ en so
wird mit 44 Stimmen gegen 24 verneint. Bei der vierten Frage: ob gebeten werden soll, die nach 5. 40 dem Justiz⸗Minister zu⸗ stehende Befugniß zur Einlegung eines Rekurses an das Geheime Ober⸗Tribunal aufzuheben?
entscheidet sich die Majorität, mit Ausnahme von 21 Stimmen, für
die Beibehaltung der Rekurs⸗Befugniß des Justiz⸗Ministers.
Die Versammlung beschäftigt sich hierauf mit mehreren das Stän dewesen betreffenden Anträgen. Ein Theil dieser Anträge ist
auf Substitution einer fünfjährigen Dauer des städtischen Grundbesitzes in Stelle des zur Wählbarkeit eines städtischen Deputirten erforderlichen zehnjährigen erichtet. Der Landtag verhehlt sich, in Uebereinstimmung mit der lajoritüt des Ausschusses, das Gewicht der für diesen Antrag sprechenden Gründe nicht. Auf die Bemerkung, daß der Antrag be⸗ reits zweimal formirt und beidemale abgelehnt worden, mithin ohne neue Veranlassungen und neue Gründe nicht wiederholt werden dürfe, wurde ui fg daß der Landtags ⸗Abschied vom 36. Dezember 1845 den damals wiederholten Antrag nur einstweilen zurückgewiesen und bei erneuertem und ermitteltem Bedürfnisse die Abänderung des Ge⸗ setzes in Aussicht gestellt habe. Das dringende Bedürfniß dazu sei aber seit jener Jeit noch bestimmter und unabweielicher hervor⸗ getreten, und habe es sich namentlich bei den letzten Wahlen der städtischen Abgeordneten an manchen, selbst größeren Orten gezeigt, daß die Wahl tüchtiger und völlig qualifizirfer stäbtischer Abgeord⸗ neten immer schwieriger und beinahe unmöglich werde. Auch“ habe man früher bei Beurtheilung der Wahlfähigkeit zum Landtags⸗Depu⸗ tirten angenommen, daß nur ein zehnsähriger städtischer Grundbesitz überhaupt, nicht aber zehnjähriger Besitz desselben Objekts erfor⸗ derlich gewesen sei; der n, ,. aber bestimme die Wähl⸗ barkeit nach dem zehnjährigen Besißz desselben Objerts. Hierin liege ein wesentlicher neuer Beschwerdepunkt, weshalb der Antrag in for⸗ meller Beziehung zulässig erscheine. Die Majorität beschloß, mit Aus- nahme von 5 Stimmen, diesen Antrag bei des Königs Majestät nochmals zu befürworten. — Ein anderer Theil der vorliegenden Petitionen wünscht: Die Aufhebung der für die Wahl städtischer Landtags Deputirten bestehenden 4 Beschränkungen, namentlich die Au fh ebung der Bedingung des Gewerbebeiriebs und der Ausschließung der Justiz⸗-Kommissarien und Aerzte.
Ein Theil der Versammlung spricht fich für die Zulassung der Justiz⸗Kommissarien als städtischer Gewerbetreibenden aus und bemerkt, daß nach den jetzigen Bestimmungen oft gerade die zur Vertretung der Städte tüchtigsten Männer ausgeschiossen würden, und daß auch nicht der entfernteste Grund vorhanden sei, diese Ausschließung für gerechtfertigt zu erachten. Andererseits wird bemerkt, daß die städti⸗ schen Interessen vorzugsweise nur die gewerblichen wären und dauernd nur gut und zweckmäßig von Vertretern wahrgenommen werden könn⸗ ten, die dem Gewerbe selbst angehörten. Die Justiz⸗ Kommissarien und Aerzte seien nicht an sich ausgeschlofssen (was schon dadurch bewie⸗ sen werde, daß schon öfters Justiz⸗Kommisfarien, fast immer aber Aerzte Mitglieder des Provinzial⸗Landtags gewesen), sondern nur dann nicht wählbar, wenn öh. nicht die Bedingungen der Wählbarkeit, Gewerbe⸗ betrieb und Grundbesitz, in ihrer Person vereinigten. Uebrigens hätte das Gesetz vom 17. Mai 1827 der Aerzte und Justiz⸗Kommissarien nur zur Vermeidung von Mißverständnissen ausdrücklich gedacht, denn dieselben würden auch ohnedies nicht wählbar sein, da ihre Geschäfte offenbar nicht zu den städtischen Gewerben gehörten, die gedachten Stände vielmehr zu den Beamten zu rechnen seien. Die große Mehrheit derselben würde allerdings tüchtige Mitglieder der Stände⸗
Versammlungen abgeben; das wahre, das gewerbliche Interesse der
Städte zu vertreten, seien sie aber keinesweges vorzugsweise geeignet. Ein Anderes sei es hinsichtlich der städtischen Ma gistratsperso⸗ n en, da diese ihren Geschäften und ihrer Stellung nach die gewerb⸗ lichen Bedürfnisse der von ihnen verwalteten und vertretenen Städte genau kennen lernen und vorzugsweise geeignet wären, deren Inter⸗ essen zu vertreten. Ueberhaupt sei wohl mit Recht zu fürchten, daß, beim Aufgeben der Bedingung des Gewerbebetriebs, Gelehrte, Aerzte, Justiz⸗Kommissarien, Particuliers den Gewerbestand ganz aus der Mitte des Provinzial⸗Landtages verdrängen würden. — Die Ver- sammlung tritt mit Ausnahmt einer Stimme der Ansicht des Aus⸗ schusses bei: daß der obige Antrag nicht zur Befürwortung geeig⸗ net erscheine. Eben so erklärt sich das Plenum mit Ausna me von 4 Stiminen dafür, daß der Gewerbebetrieb auch fernerhin Ve⸗ dingung der Wählbarkeit zur städtischen Repräsentation bleiben müffe. Bei Erörterung eines weiteren Antrages ;
wegen zahlreicherer Vertretung der Städte und Landge⸗
meinden auf den Provinzial-⸗Landtagen wird von der einen Seite angeführt, daß die Städte und Landge⸗ meinden ohne haltbaren Grund, der Ritterschaft gegenüber, in ihrer Vertretung auf das entschiebenste benachtheiligt seien, indem weder der Werth der Rittergüter, noch die Kopfzahl der Besitzer, weder die rößere Intelligenz, noch die auf den Rittergütern haftenden größeren 3 ungen zu den Staats⸗Abgaben und Lasten diese unverhältmßmäßig
starke Vertretung der Rittergüter bedingen. Alle diese mstände sprächen vielmehr offenbar für die Nothwendigkeit der stärkeren Vertretung der Städte und Landgemeinden. Die Städte“ als Vertreter ber In du sttrie, müßten bei der ständischen Repräsentation eben so viel Stimmen erhalten, als die Vertreter des Grundbesitzes, die Ritter⸗
schaft und die Landgemeinden, zusammen. Da die Fälle der Son⸗
derung in Theile e, n, würden und zu jeder Pesition zwei Srit⸗
tel der Stinimen erforderlich seien, so entstehe die Besorgniß, daß
der Stand der Städte und der Landgemeinden in Betreff seiner stön⸗ dischen Wirksamkeit für die eigenthümlichen Rücksichten und Interessen
fast in einem rechtlofen Zustande fei. Nicht minder seien die and⸗
gemeinden, sowohl der Seelenzahl als bem Umfange des Grund⸗
besitzes und der Beiträge zu den Staatslasten nach, dem Stande der Ritter ⸗
schast gegenüber, entschieden benachtheiligt. Andererseits wird entgegnet,
wie nicht der Grundbesitz als solcher gesehlich vertreten werben solle, son⸗
dern die auf historischer Grundlage 3 , Berechtigung der verschie⸗
denen Stände sei durch den Grundbesitz bedingt. Es sei bedenklich, dem
Stande der Städte eine zu große Stimmenzahl auf Landtagen ein⸗
zuräumen, da sie, als Träger des zwar nützlichen und nothwendigen,
aber doch mit Vorsicht anzuwendenden Prinzips der Bewegung die BVersammlung leicht zu welt in dieser Richtung fortreißen würden.
Die Interessen der Industrie seien auf den Landtagen immer mit ber lebhaftesten Theilnahme behandelt worden; aus dem Gesichts punkte
des Bedürfnisses erscheine mithin eine Vermehrung der städtischen
Abgeordneten durchaus nicht nothwendig. Die anderen Stände hät⸗
ten ein nahes Interesse dabei, durch mie viel Abgeordnete jeder der⸗
selben vertreten werde; dem Wunsche des einen stehe die Berechtigung
des anderen gegenüber. Die Interessen des platten Landes seien dadurch,
daß bei deren Wahrnehmung auch der Stand der Ritterguts⸗Besstzer interessirt sei, hinlänglich gesschert, während die Landgemeinden auf der
anderen Seite durch die Ünterstützung der städtischen Abgeordneten gegen
ihnen nachtheilige Beschlüsse, sofern sie ein der Ritterschaft verschie denes
Interesse hätten, ebenfalls hinlänglich gesichert wären. Ueberhaupt würde, wenn man der Petition Folge geben wollte, darin ein Vei⸗ lassen des Grundprinzips der ständischen Verfassung liegen, wozu der Landtag nicht kompetent sei. Man möge nicht an der Verfassung rütteln. — Die Vertheidiger der Petition bemerken hiergegen, wie es sich keinesweges um den Umsturz der Verfassung haͤndle, auch nicht um eine Vertretung, weder der Bewegung noch des konserva⸗ tiven Prinzips, sondern nur um eine Wahrung der städtischen und
industriellen K Nicht dem Stande der Landgemeinden, son⸗ dern dem der Herren und der Ritterschaft gegenüber, seien die Städte hinsichtlich der ihnen verliehenen Stimmenzahl benach⸗ theiligt. Nicht einmal der städtische Grundbesitz sei, der Ritter schaft gegenüber, genügend vertreten, viel weniger Handel und Gewerbe? —
Als es zur Abstimmung kam, entschied ih der Landtag mit 37 gegen 31 Stimmen für die Ablehnung des Antrags.
Ein weiterer Antrag betrifft die Abänderung des Gesetzes vom
24. März 1824 dahin, daß 2) die Wahl des Vorsitzenden des Landtags und b) der Aus schüsse desselben nicht ferner an den Stand der Her⸗ ren oder der Ritterschaft gebunden bleiben, sondern aus der
Abstimmung aller Mitglieder hervorgehen solle. Hieran knüpft
sich noch der Antrag
c) daß es dem Landtags-Marschall gestattet sein möge, die Di—⸗ n. des Ausschusses aus allen vier Ständen beliebig zu wählen.
* rag zu 2. hielt man einstimmig für nicht zur Befür⸗ wortung geeignet, weil Se. Majestät sich die Ernennung des Tand— tage⸗Marschalls im Gesetz ausdrücklich vorbehalten habe, ein Bedürf⸗ niß zur Abänderung dieser Bestimmung bis jetzt nicht hervorgetreten sei, sie sich vielmehr als völlig zweckentsprechend bewährt habe, und weil endlich die Stellung des Landtags⸗Marschalls, der Landtags⸗ BVersammlung selbst gegenüber, leicht eine andere und nicht gerade wünschenswerthe werden könne. Und eben so war man einstimmig darin einverstanden, daß der Antrag zu b. formell und materiell nicht zu befürworten sei. In Bezug auf den Antrag zu e. vereinigt man sich dahin, zwar nicht eine Petition einzureichen, aber doch in dem Protokolle den Wunsch auszusprechen: .
daß dem Landtags⸗Marschall die Befugniß eingeräumt werde, die Direktoren der Ausschüsse aus allen Ständen zu wählen, indem ber erste und zweite Stand diese Wahl nicht als Standes vorrecht in Anspruch nehme. Ein weiterer Antrag geht 3 2) auf Vertretung der Universitäten und . b) des Handels, der Gewerbe und der Industrie auf den Provinzial ⸗Landtagen l 5
Zu a. wird gegen den Antrag angeführt, wie ein besonderes Bedürfniß der speziellen Repräsentakion der Universitäten nicht vor—⸗ liege, da ihr Zweck allen tänden angehöre. Beim Verlassen der Basts der bisherigen Vertretung würde man zu einer Menge von Konsequenzen geführt werden. Wiewohl sich nun auch Stimmen für den Antrag erhoben, so wurde derselbe doch gegen 21 Stimmen ab- gelehnt. Zu b, war der Landtag fast einstimmig der Ansicht, daß dem Antrage keine Folge zu geben, weil das . vom 27. März 1824 Handel und Gewerbe schon vorzugsweise begünstige, in⸗ dem nach 8. 10 nur solche Gruͤndbesitzer in den Staͤbten gewählt werden sollen, die ein bürgerliches Gewerbe treiben; Kaufleute, Fabril⸗ besitzer und größere Gewerbetreibende pflegten Grundbesitz zu haben und wählbar zu sein; bisher sei Handel und Fabrikstand auch stets zahlreich vertreten gewesen. Durch Gewährung ber Anträge würde ein fünfter Stand entstehen und die ganze Basis der provinziellen Ver- tretung in Frage gestelli werden. Ein Theil der städtischen Abgeordne⸗ ten bestehe zwar aus Magistrats Mitgliedern; die Erfahrung zeige aber, daß dies die eifrigsten und tüchtigsten Vertreter der gewerblichen Interessen seien. Intelligenz bilde keinen besonderen Stand; man er= warte, sie in allen Ständen zu finden.
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