8 Berlin, den 18. April 1845. Königl. Kriminalgericht hiesiger Residenz.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Johann Gott= lieb Blache ist der Konkurs ⸗ Prozeß eröffnet und ein Termin zur Anmeldung und . der An sprü che aller unbekannten Gläubiger au den 3. September d. J., Vormittags 10 Uhr,
vor dem Herrn . , ,
ett wa in unserem Parteien Zimmer anberaumt worden. Wer sich in diesem Termine nicht meldet, wird mit
524 Oeffentliche .
seinen Ansprüchen an die Masse ausgeschlossen und ihm
deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Still⸗= schweigen auserlegt werden. Breslau, den 7. Mai 1845. . Königl. Stadtgericht. II. Abtheilung.
a6 b
Berlin⸗Stettiner Eisenbahn. P Die während der
4. diesjährigen Wel- marit⸗ Jeit über
un sere Bahn nach i. w Berlin ge⸗
werden wir von unserem dortigen Bahnhofe nach dem Bestimmungsorte daselbst durch unser Gespann befördern lassen, wenn bei der Ankunft derselben von Seiten der Empfang unserer Expedition nicht ander⸗ weite Bestim m ung zugegangen ist.
Das dafür zu zahlende Rollgeld beträgt 1 Sgr. pro Ctr.; ist die Wolle aber zunächst zu einer Waage und erst alsdann nach dem Lagerplatze zu fahren, so sind
K 2 . an J zu enirichten.
Wir machen hierbei 9 eichzeitig darauf gufmerksam, daß von unserer Güter l zur Versendung übernommen werden wird, die bereits gemarklt, gewogen und mit einem vollständig ausgefüll= ten Frachibriese versehen ist.
Stettin, den 24. Mai is45.
Das Direktorium. Witte. Kutscher. Fretzdorff.
Von dem unterzeich⸗ neten Ausschusse sind: 1) Herr Kaufmann D e⸗
foy als Vorsihender im Direltorium un- serer Gesellschaft und Y Hr. Stadtrath Schu⸗ chard als dessen Stellvertreter in diesen bisher schon von ihnen verwalteten Aemtern a uch für das lau. fende Jahr bestätigt worden, und wird solches statutgemäß öffentlich belannt gemacht.
Magdeburg, den 19. Mai 1845. ö
Ausschuß der Magdeburg Cöthen⸗Halle ⸗Leipziger Eisen ⸗ bahn · Gesellschaft. Gö ckin 8 Stellvertreter des Vorsitzenden.
Köln⸗Mindener Eisenbahn⸗ . Gesellschaft. ke Die diesjährige r k ⸗ gelmäßige
General⸗
Ver samm⸗
r, lun der Actionaire der Köln⸗Minbener Eisenbahn - Geselischast sindet am
Montag, den 30. Juni d. J. 2 um 9 Uhr, im großen Rathhausssaale zu
Indem wir mit Bezug auf die §§. 36. und 37. des Statutes die in den Büchern der Gesellschaft bis zum gestrigen Tage einschließlich eingetragenen Actionaire einladen, an dieser General Veisammlung in Person oder im Verhinderungsfalle durch Bevollmächtigte nach §. 40. des Statutes Theil zu nehmen, bemeilen wir, daß in Anwendung der §§. 33. 34. und 39. ibid. die Eintrittskarten und Stimmzettel an den Tagen vom 27. bis incl. 29. Juni d. J. in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr in unserem Geschäftslolale (Martin- straße Nr. 5), jedoch nur gegen Vorzeigung der Partial= Quittungen oder eine genügende Bescheinigung uͤber ben Besitz derselben, im Falle der Bevollmächligung außer⸗ dem gegen Einreichung oder Vorzeigung der Vollmacht, in Empfang genommen werden önnen.
Köln, den T2. Mai 1845.
Die Direction.
277
ne I . 9 We , . . , .
las p] 3 .
Dampfschifffahrt nach Rügen. „Kronprinzessin“, Capitain Schubert,
pedition hier nur solche Wolle
gkeit und Priorität mit dem bestellten Curator litis,
72
hier, am 1. Juni, Morgens 5 Uhr, von Swinemünde nach Pruner hen, um daselbst am 1., 2. und 3. Juni zu verwellen, und am 4. Juni, Morgens 5 Uhr, * tbus abgehen, um am Abend in 2 — einzu- ressen. . Preise wie gewöhnlich 4 Thlr. à Person sür die ein- zelne Reise zwischen Stettin und Puibus, huge, nur 6 Thlr. für die Abonnenten der Hin- und fahrt. Kinder unter 12 Jahren zahlen die Hälste. Vom 5. bis 25. Juni wird dieses Dampfschiff des Montags, Mittwochs und Freitags, Morgens 6 Uhr, von Swinemünde nach Stentin und Dienstags, Don⸗ nerstags und Sonnabends, Nachmittags J Uhr, von Stettin nach Swinemünde gehen. Nähere Auskunft ertheilen 4 F. Rahm in Stettin, Bollenthor Nr. 1091.
— —
sõ zb Edi tt al- Ladung. 2 5 unterzeichneten Königlichen saͤchsischen Land⸗ gerichte i ö I. zur — der im Jahre 1791 in Oschatz 6 ehelichen Tochter weisand Johann Friedrich chulzens, gewesenen Schuhmachermeisters allhier, und Christianen Elisabeth, geb. Gleißberg, Namens Jo⸗ hanne Christiane Charlotte, verehelichten und
welche im Jahre 1818 mit ihrem Ehemanne, dem vor⸗ maligen hiesigen Tuchmachermeister Heinrich August Bufius, von hier nach Warschau gegangen, wo Lepte= ter in der Tuchmanufaltur eines Herrn von Liebscher Anstellung gefunden, über deren Leben und Aufenthalt aber seit dem Jahre 1819, wo sie mit ihrem Ehemanne Warschau wieder verlassen und in das Innere Ruß⸗ lands sich begeben haben soll — weitere Nachricht nicht ö erlangen gewesen ist und auf welche das dermalen m hiesigen Gerichts ⸗Deposito besindliche, in 844 Thlr. 1èNgr. 1 Pf. bestehende Vermögen ihres am 20. No⸗ vember 1830 hier verstorbenen Vruders, des vormali⸗ gen Schuhmachergesellen Friedrich Gotthelf Schulze, ab intestato präsumtiv vererbsällt worden — ingleichen II. zu Befestigung der zwischen den Gläubigern a) des am 4. April 1841 bei dem Dorfe Laas ver- unglückten Wagnermeisters und Dorfträmers Karl Gottlob Thom as zu Gan ö am 11. Mãrz 1843, b) des am 9. Mai 1843 sich ; bst entleibten Schuh⸗ machers und Ephoralbotens Karl Gottlieb Do⸗ 336 allhier, unterm 29. Dezember 1843, e) des hiesigen Bürgers und Schlossermeisters Friedrich Traugott Stüler, unterm 21. Otiober 1844, d) des ehemaligen Hausbesitzers Friedrich 1st Theo⸗ ) 2 94 n 3. 3 ö , .
e) des hiesigen Tischlermeisters nr ilhelm Stelzner jun., am 25. Oltober 18431, ö getroffenen Vergleichs · Ablommen, auf Antrag der be⸗ treffenden Intestaterben, Gläubiget und anderer dabei betheiligter Personen, mit Erlassüng von Ediftalien in . des Mandats vom 15. November 1779, die Edittal ⸗Citationen in Civilsachen außerhalb des Konkurses betreffend, rücksichtlich der ad II. 2. bis mit e. Genannten aber nach dem Banqueroutir⸗Mandalt vom 20. Dezember 1766 zu verfahren gewesen. :
Es werden daher die unter J. namhaft gemachten Verschollenen, so wie alle diejenigen, welche an selbige oder deren Vermögensbestand, oder auch an die Nach⸗ lässe der aub II. 2. und b. und gegen die zub II, c. 4. und e. genannten Personen als Erben oder aus irgend einem Nechtsgrunde Ansprüche zu haben vermeinen, so weit sie ihre Forderungen nicht bereits bei den Alten angebracht haben, hiermit öffentlich, peremtorisch, unter dem Rechtsnachtheile des Verlustes ihrer Ansprüche durch Präfllusion und unter der Verwarnung, daß diejenigen, welche zwar erscheinen, sich jedoch über Annahme des vorseienden Vergleichs entweder gar nicht oder nicht bestimmt erklären, sür einwilligend geachtet werden sollen, auch , . bei Verlust der Wledereinsetzung in den vorigen Stand, die unter J. genannte Abwesende auch unter dem He n , daß sie für todt werde er⸗ klärt und ihr hier befindliches Vermögen ihren sich le⸗ gitimirenden Erben oder Gläubigern, in deren Erman-⸗ gelung aber dem hohen Staatssigkus werde verabfolgt werden; ferner die etwanigen Erben oder Gläubiger jener Verschollenen hiermit geladen, den 5. Dezember 1845, welcher Tag zum Anmeldungs⸗ und Liquidationg-⸗-Ter⸗ min anberaumt worden, in Person und, da nöthig, be= vormundet oder, so viel auswärtige Interessenten be⸗ trifft, durch hierorts mittelst gerichtlich anerkannter und auf Annahme künstiger Ladungen gerichteter Vollmach- ten zu bestellende und genügend instruirte Beauftrage an hiesiger Landgerichtsstelle zu erscheinen, sich anzuge ben, ihre personliche Identitat darzulegen, auch, was die Erben. der Sub i. e Abwesenden betrifft, ihre verwandtschaftlichen Verhältnisse genau nach zuwei⸗ sen, ihre Ansprüche, welcher Gattung sie auch sein mö⸗ gen, anzumelden und zu bescheinigen, über deren Rich⸗
Verlassenschaste Vertreter und Abwesenheits Vormund, beziehendlich auch unter sich rechtlich zu verfahren, bin⸗ nen 8 Wochen zu beschlitßen und fodann
den 4. Februar 1846
des Altenschlusses Behufs der Abfassung und Einholung eines Prällusiv; Erkenntnisses, .
den 5. Rärz 1846
der Eröffnung desselben, nicht minder
der Pfl. th 1 . isch
er Pflegung gütlicher Verhandlungen zwischen den un⸗ ter Anmeldung ihrer Ansprüche Er k unter sich, in dem Falle aber, daß ein Vergleich nicht zu bewirken sein sollie und sonst, nach Befinden,
den 16. Mai 1846
der anderweiten Inrotulation der Alten zu Abfassung eines Erlenninisses, so wie
den 26. Ju ni 1845
der Eröffnung dieses Erlenntnisses, sich zu versehen. Oschatz. den 2. Mai 1845. ö
ür die iert 21 r Ger reh nh r e , mr,
wieder geschledenen Auerbach, spãter verehelichlenð u f ju,
entsprechende Wohnun
aufs beste gesorgt und nameutlich die Verbindun
Pfãäfers sowohl durch 3 minder hohe
abgelühlt noch geleitet, sondern durch die über den Quel⸗ durch die . mit Gewinn an Wasser vermehrte o
der Wärmegrade in der jeßt größeren Zahl der Bab?
couise mit täg
5251 D ammte bürgerliche Handels- echsel · * 6 wird
ll. Ass. . GIOß vom
valant, und soll mittelst 13 aher
enz ses werden. Mir laden die Herren Aspiranten ein, 1 ⸗ ein spezielles Programm der angeführten Wissen-⸗
schaften, einen Plan zur Vertheilung auf zwei Course der dafür bestimmten 12 anderthalbstündigen Lectionen wöchentlich, nebst Konspelt des Vortrages, und eine Abhandlung über laufmännische Erz che bis zum 13. M. Juni gefälligst einzusenden, mit Motto zu versehen und in besonderg verschlossenem Couvert die nöthigen Personalien mitzutheilen. —
Die Sielle gewährt über Joo Silber- Rubel Gehalt und die üblichen Vortheile des Staatsdienstes. St. Petersburg.
Das Conseil der hiesigen Kommerzschult.
tan Seebad Norderney.
Das Nordseebad auf der Insel Norderney an der ostfriesischen Küste wird wie bisher vom 1. Juli an, aber zum erstenmale in diesem Jahre bis zum letzten September, also volle 3 Monate, eröffnet sein. :
Die Administration ist auf außerordentliche Weise in diesem Jahre in den Stand gesetzt, die im vorigen Jahre begonnenen Verschönerungen der Bade- Anstalt beträchtlich zu erweitern. Das Badehaus sür warme Seebãder, Regenbäder und Douchen hat einen neuen Anbau erhalten, der den gesteigerten Anforderungen ge= gt, und sind Einrichtungen getroffen worden, welche theils die Communication mit der Insel bedeutend er⸗ leichtern, theils auf dieser selbst den Aufenthalt für die Badegäste bequemer und angenehmer machen werden.
Wahrend der Badezeit wird zwischen Norderney und dem Norddeich lin der Nähe der Stadt Norden, bis wohin die treffliche Chaussee jetz sast vollendet ist) täg⸗ lich ein Packetschiff hin- und zurückfahren, welche Fahrt in der Regel eine Stunde dauert. Die Fahrt zu Wa⸗ gen durch das Seewatt ersolgt vom Hilgenriedersphl ab und kann man auf diese Art in eigener Equipage und ohne die geringste . bequem die Insel erreichen. Die Zeit dieser Wattpassage, so wie die Abfahrtsstun⸗ den des Paqetschiffs — für jeden einzelnen Tag init Rücksicht auf Ebbe und Fluih bestimmt, — wird durch , in die Hannoversche Zeitung und das Ost= rlesische Amtsblatt bekannt gemacht und werden des- fallsige Anschlagzettel ebenfalls in den bedeutenderen Basthöfen in Hannover, Bremen, Oldenburg und auf der Route zu sinden sein. .
Während der Monate Juli, August und September wird auch in diesem Jahre zum erssenmale eine tägliche Personenpost zwischen Norden und Norderney über Hil⸗ genrieder j eingerichtet werden, die in möglichst ge— nauem Zusammenhange mit den täglichen Brief⸗ und Personenposten zwischen Norden und Aurich stehen soll, deren Gang so geregelt ist, daß derselbe an die tägli⸗=
en Posten zwischen Aurich und Oldenburg (Bremen,
amburg) sich anschließt. Außerdem fahren -wie früher die bequem eingerichteten Dampfschiffe von Bremen und bee en wöchentlich an e n . en, welche durch öffentliche Anlündigun ⸗
n in den Hen Gasthausern bekannt gemacht werden.
Logis -⸗Bestellungen wird der Amtsvoigt Röpcke auf Norderney pünltlich zu besorgen sich 3 sein lassen, und wird ö das schöne große Logirhaus in diesem Jahre zur Aufnahme von Badegästen disponi- bel sein. Mai 1845.
Das Königliche Bade⸗Kommissariat.
lõos] ö Wildbad im Königreich Württemberg.
den von der Königl. Staats Finanz Verwaltung neu gebauten Bädern sind nunmehr auch die inneren Ein⸗ richtungen mit deni ie Rüuͤcksicht auf die persönliche Bequemsichleit der Badenden in nn n hs Weise hergestellt worden. Die Zahl der kin der Gesellschafts bäder, ist vermehrt; die Anlleidezimmern der letzteren sind durch und Vorhänge abgesondert; die zum Douchen bestimm⸗ ten Räumt sind von den Bädern getrennt und mit Fall. douchen versehen; auch ist die 6 der Bademeister und des gesammten Dienst⸗Personals bis zur Genfige für die stärfste Besetzung der Bäder vermehrt und dessen Dienst durchaus neu geregelt. Gleichwie durch diese und andere Verbesserungen das Gelingen der Kur möglichst un- terstützt wird, so bletet das mit 2 aus gestattete K- nigl. Bad Hotel, dessen Zimmer min rn, Treppen und einer Versenkung in der nächsten Verbindung mit den Bädern stehen, den Kurgästen eine allen Anso
lätze in den
erungen — dar. Eben so ist in dem am Eingange in die Königl. Anlagen gelegenen Hotel Bellevue, in den übrigen Gasthöfen ünd in den zur Aufnahme von Fremden eingerichteten Privalhäusern für die Bequemlichkeit und Annehmlichleit der Kurgãste des ersteren mit den Bädern durch die Benutzung geschlos⸗ sener 4 und Rollsänften r i — rend die Wildbader Quellen von denen zu Gastein und Lage, als auch rer Temperatur ⸗ Stufen, insbe⸗
durch den Spielraum i unterscheiden, daß sie weder
sondere aber dadurch si
len angelegten Bäder unmittelbar benutzt werden, ist es
Zahl der rlöcher möglich geworden, die Abstufung räume zu vervielfältigen. Zum Trinken des Thermal- wassers ist ein Brunnen mit fließenden Röhren, aus eigener Quelle he nn, hergestelli. Die Sommer · Post
icher Verbindung zwischen Wildbad und Stuttgart und zwischen Wildbad und Karlsruhe und mit wöchentlich zweimaliger Verbindung zwischen Wildbad
werden sollte, dieselbe eitungen und Anschläge in den vorzügli⸗
Die diesjährige Saison beginnt den 15. Mai. In
elbäder, so wie
cheidewände
Some . n. s. w. sind bereing va den 1.
s. e. i r 33 eg.
renz der Saison wieder daselbst a rer , , ,. Der Königl. Regierungs ⸗ Commi ; irn n! vorn en, .
ANiterarische Anzeigen.
Kürzlich haben wir versandt: 527] G. W. F. Hegel 's
En cyklopädie
der philosophischen Wissenschasten im Gr Dritter Theil. uubeise Die Philosophie des Geistegs. erausgegeben von Dr. Ludwig Boumann. gr. 8. 30 Bogen. Subscrsptions preis 2 Thlr. preis 23 Thlr. Auch unter dem Titel:
G. W. 5.
Vollständige Ausgabe durch einen Verein von zm des Verewigten, Dr. Ph. Marheinele, Dr. J. Eci Dr. Cb. q Dr. v. Henning, Dr. H. Hotho, Hr. C. Nich . Dr. F. Förster. Siebenter Band. Iweijte Abtheilung.
Mit diesem Bande ist nun sowohl die Segelsge ů cyllopädie, wie deren Herausgabe mit erlaui 7 merkungen aus den Hegelschen Heften vom Venn i⸗ absichtigt war, in drei 36 vollendet, als auc dien ammten Werle mit dseser 2ten Abtheilung de) andes nunmehr vollständig in 18 Bänden erschnm und sowohl komplet als in einzelnen Abtheilung n haben . Sämmtliche 18 Bände (652 Bogen) n im Subscriptionspreis 40 Thlr. und incl. bez Gim mentbandes: Hegel's Leben von K. Nosenkranz zMh gen mit Hegels Bildniß, 4364 Thlr.
Von der Hegelschen Eneyllopäbie ist aber lürn uns auch ein Wied erabdruück der von Hegi im Jahre 1630 als ein Kompendium für sesne . lesungen besorgten Zen Ausgabe derselben in En Bande erschienen unter dem Titel:
Encgklopãädie
der philo sophischen Wissen schaften im Grundtis 6 Gebrauch seiner Vorlesungen ͤ von G. W. F. Hegel. Vierte unveränderie Auflage mit einem Vorwort von Karl Rosenkranz. ; gr. 8. 25 Thlr.
Wir bitten daher, diese belden verschieden en Aungtht wohl zu unterscheiden und, falls die letztere genin , an . ,,. pull
̃ e in Einem Bande zu verlangen.
Berlin, im Mai 1845. ö 1.
Duncker und Humblot
lõꝛs Im Verlage der alademischen Buchhandlung J. C. B. Mohr in Heidelberg i n und in allen . le ö. .
Das Monarchische Prinz
. e staatsrechtlich · politische Abhandlun von e . ,
Preis o Sgr.
asu Vetannimachung.
Das . Meilen von Glogau an der Oder hilt Mediat · Dominium Modland welches mit Nieder ⸗ Y richtebarkeit verliehen und von dem die Ober Gent barkeit und Jagd dem Magistrate zu Glogau zush , , aus a Hand an den 9.
en verlau erden, un ur Annahme Meistgebots ein Termin auf den 5 , 18. Juni 1846, Vormittags um 10 Ih, ne m . 6 t. oh́n“ (ch errschaftliche Wohnhaus ist massiv, ingltihn der größte Theil der Krb genres ere lle, und in gutem Baustande. Zu dem Gute gehört ein chenraum von eireg 5 magdeburger Morgen, ein lich eireg 180 Morgen Wiese, und sind' von sänni, lichen Ländereien nir ungefähr 06 Morgen Kitse n Neberschwemmung der Sder ausgesetzt. Der vpothekenschein, die vorhandene Karie und Vermessmj⸗ egister, so wie der Eniwurf zu den Kaufs⸗Bebi * können bei dem Wirthschafts · Inspeitor Aus j odlau, der auf Verlangen bas Gu doe ß vin . , , ein r me, m, j ; hol n angt, dann lann der Vertrag bald abgeschlossen, Guñ auth sofort übergeben 22 z .
Petersdorf bei Haynau, den 26. April 18456. Der Königliche Amtsrat Bieß. )
wind bei der nunmehr eingetretenen günstigen Witte
, lad ss e gr, gr gr.
und Freudenstadt zur Insluenz nach Donaueschingen,
zildpad wird Pr. Fallati aus amburg s
Hegel's Wen...
pe Abonnement belrägt:
1 853 1 4 1 . . . ir. .
11 en der Alonuar ie 29 wein erhshung. iserttens Er did fit den ä, efner Zeile des Aug. nm Zuseigers Sgr.
Preußische
1
Al,egemeine
eitung.
Alle Post⸗-Anstalten des In- und Aus landes nehmen gestellung auf dieses Glatt an, sür Gerlin die Expeditign der Allg. Preuß Zeitung: Friedrichstraße Ur. 72.
Berlin, Mittwoch den 28sen Mai
1845.
=
nhalt.
1 n r 8 ;
3 e hiadegstaaten. Königreich Bayern. — Königreich
Egachfe n. Mbresse des Königs. — Allg. Berficherung s- Zig. in — Königreich Württemberg. Kammer⸗Verhandlungen. —
E aug Frankfurt a. M. (Fremdenzug; Bäder; Bundestag.)
ocꝗ ch Monarchie. Wien.
** Molen. eters burg. Ordens⸗Verltihungen. —
Farsch au. Aufenthalt des Kaiserg. ̃
Si.
Paris. e, , ,,, — Dle Nachrichten anz Marohlo. E Die r , vor der Palrs-⸗Kommission. — Ent- gesnung auf das Schreiben des Bischofs von Chartres. — Michel Che⸗ 3 uͤber den öffentlichen Kredit. — Vermischtes. — Brlese aus Pa- rig. (Kammer⸗Arbeiten: Douanengesetz. — Die Uebtreinkunst über das Durhhsuchungsrecht unterzeichnet; projr kürte unterirdische Verbindung zwi⸗ shen St. Eijenne und der Loire.)
britanien und Irland. Lon don. Hafnachricht. — Antwort ba Königin auf die Abresse der dubliner Corporation. — Parlaments- gnhandluüngen: Dritte Lesung der Maynooth-Bill. — Die Opposilion maen bieselbe. — Synode der latholischen Bischöse in Irland. — Spal- ang in der Repeal⸗-Partei. — Indische Post.
Seiten. Brüssel. Petitionen gegen das neue Getralde⸗Gesetz. —
8e n nes.
. — Luzern. Dr. Steiger. — Kanton Aargau. — Janin Zug. Erneurrungt⸗Wahlen. z n. ann 2 z ri d. i he g i 2 — päpst⸗ tuhl; die Vermä rage und die Presse; Vermischtes.
m 2 cut ar- 3 d ge. Ferman, die Theilung der Pro⸗ pimial Rrglerung in zwei Abtheilungen beireffend.
ei, öbau-Zitauer Bahn. — Maln⸗Weser Bahn. — Schrei- ben aus Paris. (Bahn durch die Savoyischen Alpen.)
andelg⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börsen⸗ und Marlt=
Amtlicher Theil.
St. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: . * — elischen 232 Ker . ns cr, bei Löwenberg lden Rolhen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.
j den Militair⸗Intendantur - Referendarius Moll zu Breslau ist unler dem 20. Mai 1845 ein Patent ; ö auf einen durch Zeichnung und Beschreibung erläuterten ar : Stubenofen, so weit seine Construction als neu und eigenthümlich anerkannt worden 6 ohne Jemand in der Anwendung bekannter Theile zu beschränken, hre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang ischen Staats ertheilt worden. ;
öj *
Dem Uhrmacher Joh. Gottfr. Ster! zu Linz a. d, R., im
Regierungs⸗-Pezirke Koblenz, ist unter dem 20. Mai 1845 ein Patent
; auf eine veränderte n ,. Rotations Dampfmaschi⸗
nen, Behufs Einführung des Dampfs in den Cylinder, in⸗
oweit solche nach dem vorgelegten Modelle und der Be⸗ chreibung für neu und eigenthümlich erachtet worden ist,
uuf sechs Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang
der Monarchie ertheilt worden.
Angekommen; Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Direlor der Ober-Militair⸗Examinations⸗Kommissson, von Sela⸗ singli, von Hamburg.
. 37 Der Wirlliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath nd Direktor im Ministerium des Innern, Freiherr von Patow, nach Golssen.
nichtamtlicher Theil. Deutsche Gundesstaaten.
Königreich Bayern. Seine Königl. Hoheit der Prinz Walbert von Preußen traf am 23. Mai in Kissingen ein. KRöangigreich Sachsen. Am 23. Mai trat Se. Majestät der ginig eine 2 2 Zeit beabsichtigte Neise nach Un⸗ an. — In Leipzig wird vom T2. Juli d. J. an eine „Allgemeine runga-Zeitung“, wöchentlich eine Nummer, herausgegeben von 8. 4. k Sie verspricht nach dem Probedlatte den n des Versicherungs Geschäfts D statistisch und polniisc in den Kreis der öffentlichen Belehrung und Bespre⸗ dung zu ziehen. Cs ist das erste Blatt seiner Art in Deutsch⸗ und wird auch über ausländische Versicherungs — Anstal= ken berichten. In der ersten Rummer bespricht der mit dem geschaste selbst durch vielsährige Erfahrung vertraut gewordene deranogeber unter Anderem einige in Leipzig bestehende Versicherunge⸗ Auflalten, als: die ächsische Fluß-A1ssekuranz-Conipagnie, die Lebens- Hersicherungs. Ge ell chaft und die Gesellschast zu gegenseitiger Hagel⸗= den⸗Vergütung. In der Beilage giebt die Redaction betreffende Nuntesponden- und geitungs - Nachrichden.
Königrei ürttember g. Die Kammer ber Abgeord⸗
zr . 4 * Sitzung 2 21. Mai ben rn des
Wegen en Binder: ein passendes deutsches Lesebuch zur Elnfüh=
ng in die württembergischen Volfeschulen ausarbeiten zu lassen, mit
* —— 2 — vorgeschlagenen Modisieation, daß lede deiden Ron
bewilligen. In Betreff zahlreicher Petitionen gegen den Hausir⸗ . wurden die auf allmälige Unterdrückung desselben berechneten peziellen Anträge ber Kommission nicht angenommen.
** Frankfurt 9. Dr., 24. Mai. Die seitherige schlechte Witterung erzeugte auch hier größere Stille im Fremdenzug als sonst um diese Zeit. In den nahen Bädern ist es bis jetzt auch noch sehr still, zum 1. Jäni sind aber überall zahireiche Kurgäste angekündigt, und es ist deshalb sehr wünschensmerth, daß die seit gestern ein⸗ getretene gůnstigere Witterung anhalten möge.
Nach den letzten Mittheilungen aus Wien ist es zweifelhaft ge⸗ worden, ob Se. Durchlaucht der Fürst von Metternich in Lief Sommer auf den Johannisberg wird kommen können. — In dem nahen Bade Homburg trifft in einigen Wochen der Herzog von Bor⸗ deaur ein, und es wurde bereilg eines der anfehnlichsten Häuser daselbst für Se. Rönigl. Hoheit in Miethe genommen.
Die Sitzungen ber Bundes⸗Versammlung gehen nach wie vor nun seit kurzem wieder unter dem Präsidium des Herrn Staats-⸗Mi⸗ nisters, Grafen von Münch⸗-Bellinghausen, ihren regelmäßigen Gang. Was man in der letzten Zeit über ihre Verhandlungen im Publikum sagte, beruht meistens auf Mißverständnissen. Die Preß- Angelegenheit ruht zwar nicht, kann aber doch vorerst nicht in dem Sinne der liberalen Reaction entschieden werden. Die Spielfrage ist insofern entschieden, als nach dem Ablaufe der jetzt zwischen den beireffenden Regierungen und den Spielpächtern bestehenden Kontrakte dieselben nicht mehr erneuert werden dürften. .
Se. Durchlaucht der Prinz Friebrich zu Hessen, Gouverneur von
Luxemburg, wellt seit kurzem auf dem Schloffe Rumpenheim.
Die Besandten Frankreichs, Englands und Rußlands, die Herren Marquis von Chasseldup-Laubat, For Strangways und von Dubril werden in Kürze auf ihrem Posten dahier zurückerwartet.
Oesterreichische Monarchie.
Wien, 23. Mai. Am 19ten fand in dem Rathssaale der Kaiserlichen allgemeinen Hoffammer die General⸗-Versammlung des zur Beurtheilnng der eingesandten Gewerbg⸗Erzeugnisse niedergesetz⸗ ten Ausschusses i und wurde durch den Hoflammer⸗Präsidenten,
3 von Kübeck, mit einer Rede eröffnet. Direltor dieses Aus⸗
chusses ist der Hofrath Baumgartner.
Rußland und Polen.
St. Petersburg, 20. Mai. Se. Majestät der Kaiser hat dem General der Infanterie, Dhrutscheff ., Commandeur bes bola- ae, orenburgschen Corps und Militair⸗ Gouverneur von Oren⸗ urg, so wie dem General- Lieutenant Mirkowitsch, Militair⸗Gou⸗ verneur von Wilna und General ⸗Gouverneur von Grodno, Minsk und Kauen, den St. Alexander Newski⸗Orden, dem General- Lieu⸗ tenant und General⸗Adjutanten, Baron Meyendorff, den Weißen Adler⸗ Orden, und dem General-⸗Lieutenant Rennenkampf, Vicedireltor der Militair⸗-Akademie, das Großkreuz des St. Wladimir⸗Ordens zweiter Klasse verliehen.
Warschau, 23. Mai. Vorgestern nach dem Gottesdienst war vor Sr. Majestät dem Kaiser auf dem Revue⸗Plaß große Parade aller in und um Warschau versammelten Truppen. che besuchte der Monarch in Begleitung des Fürsten Paskewitsch die Alexanders= Citadelle und das israelitische Hospital; in letzterem hatten die Ge= brüder Joseph und Hermann Epstein, Ersterer Bangquier der Finanz- Kommisston, Letzterer Handelsrath, die Ehre, Se. Majestät zu gelei⸗ ten und mit den Einrichtungen der Anstalt bekannt zu machen. Nach dem Palast Lazienki zurückgekehrt, zeigte sich der Kaiser auf einem Balkon der unten versammelten Volksmenge und fuhr dann in einem offenen Wagen durch den Park, überall vom Freudenruf der Einwoh⸗ ner begrüßt. Die Hauptstadt war jeden Abend glänzend erleuchtet.
Frankreich.
Paris, 23. Mai. In der Pairskammer wurde die allge⸗ meine Diskussion des Zollgeseß⸗Entwurss vorgestern beendigt. Der Herzog von Harcourt bekämpfte denselben hauptsächlich wegen der Erhöhung des Sesam⸗Zolls und verlangte die Reduction desselben; ihm traten die Pairs von Mortemart und von Murat engen Die Deputirten⸗ Kammer setzte die e , mn über die einzelnen Artikel des Geseß⸗Entwurfs, die Nordbahn betreffend, fort; sie be⸗ zogen sich auf die verschiedenen Bedingungen für die Zulassung der Tompagnieen zur Konkurrenz; es handelte sich vorzüglich darum, die Realität und Aufrichtigkeit der Actienzeichnungen zu ermitteln, die Uebertragung von Rechlen vor der Konzession und die Verschmelzung von Gesellschaften im Augenblick des Zuschlags zu verhindern. Ein Amendement des . Bufaure wurde zu vorläufiger Prüsung an bie Kommission verwiesen. .
Das . des Débats erklärt heute, es sei nichts Off- zielles bekannt geworden über die Nachricht, als habe der Sultan von Marollo ich geweigert, den unlängst abgeschlossenen Gränz- und Handelsvertrag zu ratifiziren. Die K über die Folgen vieser Weigerung verbreitet haben, werden für erfunden gehalten.
Es verbreilet sich das Gerücht, die Majorität der Kommission der Pairs⸗Kammer habe es nicht gewagt, sich gegen das Prinzip der Konvertirung der sproz. Rente zu erllaͤren, sie habe sich darauf be⸗ schränkt, sich gegen die Zeitgemäͤßheit der Maßnahme auszusprechen.
Das Schrelben, welches der Bischof von Chartres in Bezug auf die Jesuiten⸗ Frage an den Kultus -Minister gerichtet, und das er auf dem Wege der Presse an seine Adresse gelangen ließ, hat viel Auf ⸗ sehen gemacht, nichi sowohl wegen der Entschiedenheit, mit welcher sich der Bischof von Chartres zu Gunsten der Jesuiten ausspricht, als wegen des offenen Geständnisses, das er vor dem Publikum ab= legt, daß mehrere Erzbischöfe und Bischöse den Minister in Kenntniß davon gesebt haben, es würden in den Häusern, welche sie selbst be⸗ wohnen, bie Jesuiten ein Asyl finden, salls man dieselben aus ihren eigenen Häusern vertriebe, und daß er sich ebenfalls einen Ruhm daraus machen werde, einem solchen Beispiele nachzuahmen, da er, wie jene Prälaten, in den Jesuiten nur fromme und eifererfüllte Hülfagenossen, die man ihnen rauben wolle, und
di ein besonderes entworfen und der Regierung
Dereinvinliglen ausgedruckt werden solle, — 6600 Gulden dafür
verehrungs würdige Proskribirte sehe. Die Journale, welche sich heute
mit einer Kritik dieses Schreibens beschäftigen, bezeichnen diese Erklä⸗ rung als einen Widerstand der Bischöfe gegen die Kammer. Der Con stitutionnel sagt: „Herr Ciausel wird Niemanden täuschen, wenn er, wie er am Schlusse seines Schreibens thut, die Sache der Jesuiten mit der der Kirche zu identisiziren versuchen sollte. Jeder⸗ mann weiß dieselben sehr wohl von einander zu unterscheiden. Wenn die Regierung, mit dem Gesetze in der Hand, die Congregation des heiligen Ignatius zerstreut, so will der Bischof von Chartres den Je⸗ suiten seinen Palast oͤffnen. Was will er damit sagen? Gedenkt er ihnen als Individuen ein Asyl darzubieten? Dessen werden sie aber nicht bedürfen. Wer spricht denn davon, sie zu verfolgen? Der Bischof von Chartres beeilt sich allzu sehr, für sie die Palmen des Märtyrerthums schon in Bereitschaft zu seßzen; er möge diese vorei⸗ ligen Lorbeern nur ausbewahren, man wird ihnen keine Gelegenheit geben, dieselben zu erringen. Wenn jedoch der Bischof von Chartres beabsichtigt, in seiner Wohnung die Jesuiten⸗Gesellschast als Con⸗ gregation zu installiren und troß der von der Kammer der Regierung und dem Lande dargelegten Meinung aus dem bischöflichen Palaste eine Jesuiten⸗ Gemeinde zu machen, so wird er sich in offene Auf⸗ lehnung gegen die Gesetze des Staats verseßen. Wir wollen nicht glauben, daß der Bischof von Chartres und die übrigen Prälaten des Königreichs so unbesonnen und so schlechte Bürger ken um sich das nicht zweimal zu überlegen.“ Der Bischof von Chartres hatte am Ein⸗ gang seines Schreibens gesagt: „Die Jesuiten haben ihre Befugnisse von den Bischöfen; wir sind also verantwortlich für den Gebrauch, den sie davon machen.“ Der Constitutionnel sieht in diesen Worten einen wirklichen Eingriff in die Rechte des Staats. „Nie- mand“, entgegnet dies Blatt, „pbestreitet den Bischöfen das Recht, zu entscheiden, ob dieses oder jenes Individuum tauglich sei oder nicht, Beichte zu hören und Messe zu lesen. Niemand bestreitet ihnen das Recht, über die Fähigkeit eines Priesters, sei er nun Jesuit oder nicht, zur Ausübung des priesterlichen Amtes zu entscheiden. Aber die Entscheidung darüber, ob eine Congregation in Frankreich als Congregation bestehen könne, ob die Regeln und der Geist eines sirchlichen Ordens verträglich seien mit dem Geiste und dem Buchstaben unserer Gesetze und mit dem öffentlichen In⸗ teresse, die Entscheidung darüber gehört der Staatsgewalt an, nicht den Bischöfen. Die Kirche mag immerhin, von ihrem Standpunkte aus, die Errichtung eines neuen Mönchs - Ordens gestatten, sie hat dieses Recht; aber ein solcher Orden kann nicht in ein Land eindrin⸗
en, sich darin niederlassen und als Körperschaft handeln ohne die
ustimmung der Gewalt, welche die Gesetze giebt oder vollstrect. Die Erfahrung mehrerer Jahrhunderte, die lleberlieferung, das post⸗ tive Geseß, der Geist unserer Institutionen und selbst der Vollsinstinft lehren uns, daß die Regel des heiligen Ignatius in Antipathie steht mit der französischen Constitution.“ Das Journal des Débats versichert, man sei ier ef. daß keine Drohung die Minister abhalten werde, die Gesetze in Vollzug bringen zu lassen.
Michel Chevalier, früher Saint Simonist, jetzt Deputirter, Staatswirthschaftslehrer und Mitarbeiter am Journal des Dé⸗— bat s, hat am 14. Mai im Collége de France seine stark besuchten Vorlesungen eröffnet. Der Gegenstand, welchen er behandelt, ist der öffentliche Kredit. „Das Anleihen an sich“, sagte er in seinem Vor⸗ trage, „ist kein schädlicher Gebrauch. Der Menü Kredit dient den sparsamen Regierungen eben so gut, als den verschwenderischen. Vergleicht man das Anlehen mit der Steuer, so kann man bemerken, daß die Steuer das Geld aus der Tasche des Steuerpflichtigen nimmt, der oft in dem Fall sein mag, es als kostbares Hülfsmittel nöthig zu haben, während die Anleihe sich freiwillig darbietet, als ein Ueberflüssiges, das Verwendung sucht. Bei der An⸗ leihe giebt es, so zu sagen, keine Erhebungskosten; die Steuer ⸗ Abgabe kann nur mit großem Aufwand eingezogen werden. Damit soll nicht gesagt werden, man sei berechtigt, die Anleihe systematisch der Steuer vorzuziehen. Um für die Lasien des Staats aufzukommen, ist es am besten, wenn alle Bürger sich ein Opfer auflegen und Taxen zahlen. Ueber einen gewissen Punkt hinaus, der nach Zeit und Ort verschieden ist, wird jedoch die Steuer den Bürger in Schulden bringen und die Quellen der Nationalwohl⸗ fahrt versiegen lassen. Ist dieser Punkt erreicht und der Staat do zu unvermeidlichen Ausgaben genöthigt, so ist das Beste, daß man si zur Anleihe entschließe. Die Anleihe ist eine unausweichliche Opera= tion für alle Regierungen, welche die Steuersaite schon zu start an⸗
espaunt haben und doch durch Umstände gezwungen sind, sich ansehn⸗ fe Geldmittel zu verschaffen. Anleihen mögen kontrahirt werden von Regierungen, die einen Krieg zu bestehen, große Vorbereitungen zu treffen, starke Rüstungen zu organistren haben; sie empfehlen sich aber auch Regierungen, die in der Muße des Friedens große Bau⸗ werke in kurzer Zeit zu Stande bringen wollen und fh eg der Maxime richten: „„Die sparsamste Verwaltung ist nicht die, iwelche am wenigsten, sondern die, welche am besten ausgiebt.““ Ich ge⸗ höre inzwischen keinesweges zu denen, die glauben oder zu glau⸗ ben vorgeben, eine Schuld an sich sei etwas Gutes, Wünschenwer⸗ thes, ein verschuldetes Volk besinde sich in einer glücklicheren Lage als ein schuldenfreies. Ich glaube nicht an dieses optimistische Sy⸗ stem, das selbst unter 3. Staats ⸗ und Finanzmännern An⸗= hänger hat. Wenn diese Lehre einigen Bestand gewonnen und mehrere politische Köpfe verführt hat, so ist es nur als Wirkung einer Illusion anzusehen. Man hatte die indirel- ten Vortheile beobachtet, welche aus dem Dasein einer öffent⸗ lichen Schuld hervorgehen, und daraus geschlossen, ein wohl konstituirter Staat könne eine starke Schuld nicht entbehren. Dabei wurde jedoch eines der allgemeinen Gesetze übersehen, welche in der Welt⸗-Srdnung wie in den gesellschaftlichen Verhältnissen walten und den wohlthätigen Gedanken ber Vorsehung am klarsten begeugen. nämlich das Naturgesetz, daß kein noch so nachtheiliges Ereigniß ohne eine nützliche Seite ist und selbst die unglücksvollsten Katastrophen Keime des Guten aufgehen lassen. Da, wo eine namhafte und stark vertheilte öffentliche Schuld besteht, finden sich viele Bürger, als Besitzer von Staats- Effekten, bei Erhaltung der Ordnün
direkt interessirt. Ueberdies bietet die öffentliche Schuld Gelegenhen zu bequemen Kapital⸗Anlagen, während die Circulation der Schuld- briefe alle sozialen Transactionen erleichtert. Diese Vortheile halten
jedoch leinen Vergleich aus mit dem Uebel einer Besteuerung der