den der Galtung, zu wel r , nn,, ., w n , en g.
ueberdies wird vorgeschnieben:
) Rübsaamen. Rapps und Colzat, Mohnsaamen, wie auch andere ähn⸗
liche unter verschiedenen Provinzial Namen beiannte Oelsamen, sol-
len an ihrer Aussuhr zür Ser und zu Lande zollfrei durchgelassen weiden. ᷣ
2) . jeder Art wird vom Ausfuhrzoll von 20 Kop. S. pro Pud
esreit. ö 2 ;
3) Stride und Taue, Bindschnüre und allerlei dünnt Schnüre von Hanf, Flachs, Flachsheede und anderen Vegetabilien, getheert und unge theert, desgl. Stricke aus Hanfheede, sind bei ihrer Ausfuhr, somohl zur See 2 zu Lande, von dem im Tarif vom Jahre 1841 fesige=
6 '
; . ; . aut, e; zum lãglichen e m u . auf die Schisse i, ie d gr Hf. nnr, , , * . niet veil Waare vorzustellen. .
Vorschriften.
17 Die Wirksamlei dieses Verzeichnisses beginnt mit dem Tage des Empfanges desselben in den Joll⸗Armtern. .
Y Die Waaren, deren Einfuhr hier erlaubt wird, dürsen in allen Zoll- Aemtern bereinigt werden, in denen bisher die Bereinigung der ihnen leichartigen Waaren erlaubt war.
ie Wirlsamkeit des gegenwärtigen Verzeichnisses erstreckt sich auf alle die Orte, wo der sür den europaischen Handel bestimmle Tarif vom 28. November (10. Dezember) 1841 in Anwendung ist.
3)
I ——————
Bekanntmachungen.
549 ( 9 dem dem asd nn, Fischer gehörigen, im Bau- hof bei Havelberg belegenen und iim Hypothekenbuche von Bauhof pag. 15 verzeichneten Erbzinshaus und Garten Nr. 2, haftet aus der Obligation vom 16. April 1796, eingetragen er decreto vom 24. April, am 26. April 1812 Rubrica III. Nr. 1. 100 Thlr. nebst A Prozent Zinsen für den Ober- Buchhalter Gustav Heinrich Klipp oder Klippe, welche nach seinem Tode auf seine 3 Kinder: . die unverehelichte Catharine Dorothee Klippe, . den Accise- und Zoll⸗Einnehmer Johann Friedrich Gustav Klippe und ; — den Magazin- Inspekior Friedrich Wilhelm Heinrich Klippe
angeblich vererbt und nach mehreren Vererbungs fällen und Zwischen⸗Cessionen hein durch die Cessionen vom 16. und 21, April 1834 ein Eigenthum des Hausbe⸗ sitzers und Schiffers Johann Peter Huth geworden sind. Die von diesem nachgesuchte Eintragung in das Hy⸗ pothekenbuch konnte jedoch nicht erfolgen, weil die Ge⸗ schwister Klippe bei Ausstellung der Cession vom 3. Ol⸗ tober 1805 sich nicht als einzige Kinder und alleinige Erben ihres Vaters, des Ober⸗Buchhalters Gustav Hein⸗ rich Klippe, legitimirt hatten und jetzt nach beinahe 40 Jahren ein vollständiges Legitimation ⸗Attest nicht mehr zu beschaffen, weshalb auf den Antrag des obigen J. P. Huth alle etwanige noch unbekannte Erben des etwa im . 1805 oder noch früher verstorbenen Ober- Buchhalters Gustav Heinrich Klippe bei der Königlichen Nußzholz. Niederlage zu Havelberg, so wie alle diejeni⸗ en, welche auf die obige Post der 100 Thlr. nebst 2 ent Zinsen als Eigentümer, Cessionarien, Pfand⸗
Abschlie
26
24
woh
zu bestellen.
oder sonstige Briefs-Inhaber oder deren Erben etwanige Ansprüche zu haben vermeinen, hierdurch öffentlfch vor= Eladen werden, sich in dem vor dem Kammergerichts. ger ern Luckwald hier auf dem Kammergerlchte auf den 29. September d. J., Vo rmitt. 11 Uhr, anberaumten Termine zu gesteilen und ihre Ansprüche zu bescheinigen, widrigenfalls sie damit prälludirt wer= den, ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt, die obenbezeichneten Kinder des Ober⸗Buchh alters Klippe als dessen einzige Erben erachtet und der Hausbesißzer und Schiffer Johann Peter Huth zu Schönberg für den rechimäßigen Eigenthümer des qu. Kapitals ver 100 Thlr. erklärt werden und die Eintragung auf des⸗ sen Namen ersolgen wird.
daher mit
des Vormittags um 10 Uhr, bei 5 Thaler untheilbarer Strafe, in Person oder durch genügend legitimirte, u . eines Vergleichs ausreichend instruirte Keren ren anderweit an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen, über einen Vergleich zu unterhandeln und, nach Befinden, der Abschließung eines solchen sich zu versehen, bei dessen Nichterfolg aber den September d. Sz. der Inrotulation der Alten zu Abfassung eines Loca⸗ tions · Erkenntnisses, und hierauf den 1 November d. J. der Bekanntmachung desselben erwärtig zu sein, unter der Verwarnung, daß diejenigen, welche im Liquidations- Termine zu erscheinen und ihre Forderungen anzuzeigen unteilassen, von dem Kornmannschen ausgeschlossen, auch der ihnen etwa zustehenden Rechts= in. der Wiedereinseßung in den vorigen Stand für verlustig erachtet, hiernächst die, welche in dem Ver⸗ hörs - Termine nicht oder nicht legal erscheinen oder über einen vorzuschlagenden Vergleich keine oder keine deut⸗ liche Erklärung abgeben, für einwilligend, die Erkennt⸗ nisse aber in Bezug auf die in den anberaumten Pu⸗ blieations - Terminen bis Mittags 12 Uhr Außenbleiben- den für bekannt gemacht werden angesehen werden. Uebrigens haben auswärtige Gläubiger zu Annahme künftiger Zufertigungen hier wohnhafte Bevollmächtigte zu Pflegung der Güte in Person oder durch auagrei⸗ chend, namentlich auch zu Abschließung eines erg ge leginimirte Bevollmächtigte anderweit an hiesiger stelle sich einzusinden, und, wo möglich, en, welche sich über die Annahme von Bergleichs⸗Vorschlägen entweder gar als dem Beschluß der
Wurzen, den 24. Februar 1845. Königlich sächsisches Landgericht.
Oeffentliche Aufforderung und Edittal⸗ 379
Es hat sich durch die neuerlich vorgewesene, nothwen dige Subhastation des Ritterguts Grödel die Unzuläng⸗ ihren des Vermögens des zeitherigen 26 dessel⸗ ben, des Herrn Hofrath Hans zu Befriedigung seiner Gläubiger ergeben, und es jn röffnung des ane.
Vermögen zu verfahren
Da der dermalige Hofrath von Wolsersdorf allhier nicht bekannt ist, so wird derselbe Amts wegen binnen drei sächsischen 8.
den 147. September 1846, bei Verlust der Rechtswohlthat der Güter · Abtretung und bei Vermeidung der in dem erneuerten
Allgemeiner Anz
routier · Mandat vom 20. auch seßten Strafen in Person scheinen und den Altiv⸗ und Pa
könnte, anzuzeigen.
Wolfersdorf hierdurch vorgeladen,
ehörig legitimirt⸗ . e g n ihre Ansprüche reditwesen für that der Wiedere nsetzung in den bescheinigen, mit dem beste ter, so wie unter sich seibst, binnen 6 Wochen rechtlich zu
der Belanntmachung eines
Schreiber. zu treffen zu suchen, wobei dbiejeni
nicht oder nicht deutlich erklären,
Ladung. der Inrotulation und
lichem Erkenniniß und
der Eröffnung und
ugust von Wolfersdorf,
6 rozesses zu dessen gewansig zn sein Aufenthalt des benannten Herrn aller in di ßen drm n d en
hierdurch edietaliter. geladen, stellen
isten, lůngstens Hain, den 8. April 1845.
Banque ¶ L. 8.)
9
erhoben wird
ir e , ren
nach diesem .
6) Mn ver Tian e.
die heimlich ei
dec weiden,
3 d r, n, ister is emmachti er nanz⸗ mn erm
der mit 2 Einfuhr · Erlaubniß
den 17. September 1843, welcher zum Anmeldungs -Termine anberdumt worden ist, zu rechter früher Gerichtszeit jn Perfon oder durch Bevollmächtigte an Amtostelle allhier unter der Verwarnung, da
e unterbleibenden Falls von diesem Kredstwesen dam werden aus e e. und beziehendlich der Nechtgwohl⸗ vorigen Stand für
verlustig geachtet werden, erer anzumelden und zu ten Herrn Konkurs ⸗Vertre⸗
ö Theil des Zolles, der in Od n Der fünfte Theil , , n, . 2
soll
nisse erhoben werden.
wie mit eingeschwärzten
aufgeworfen werden lönnen, zu entscheiden.
e iger.
Dezember 1766 sonst festge⸗ an 3 er Amtsstelle zu er=
, r nn seines Ver mögens, wie er denselben, da nöthig, eidlich bekräftigen
Zugleich werden aber auch sämmiliche bekannte und unbelannte Gläubiger des einannten Herrn Hofrath von
wegen des Votzugsgrechts verfahren, und den 13. Ostober i sq45
räklusiv Bescheslss wegen der außengebliebenen Gläubiger, wozu sub poena pu- blicati vorgeladen wird, sich zu versehen
hierauf den 10. November 1845 .
mts⸗
einen Vergleich
Mehrzahl der Gläubiger beistimmend werden
werden, beim Entstehen eines Vergleichs aber den 10. Dezember 1845
Versendung der Alten nach recht ⸗
den 22. Januar 1846 Belanntmachung eines lofatorischen Erlenntnisses, welches hinsichtsich der Auß enbleibenden Mittags 12 Uhr für publlzir würde erachtet werden,
erachtet
Auswärtige Gläubiger haben übrigens zu Annahme lünstig eiwa zu erlassenden Verfügungen Bevollmächtigte im hiesigen Orte zu be⸗
Königl. Sächs. Justiz ⸗Amt daselbst. ; Heinrich Leopold Böttger.
Den Auswärtigen werden die Justiz ⸗ Kommissarien Valentin, Justizräthe Jung und Hülsen zu Mandata-= rien in Vorschlag gebracht.
Berlin, den 5. Mai 1845. ;
Königlich preußisches Kammergericht.
aas p]
[a961 Obrigkeitliche Betanntmachung.
Fur die Dauer des diesjährigen Wollmarlles wird eine Kommission des unterzeichneten Gerichts täglich, mit Ausnahme des Sonntags, von 160 bis 4 Uhr im Geschaͤfts Lokale, Königsstraße Nr. 19, anwesend sein, um die aus dem Marhtverkehr entspringenden Rechts streitigleiten zu verhandeln und zu entscheiden.
Berlin, den 13. Mai 1845. .
Königl. Stadtgericht hiesiger Residenz.
li6s ] Nothwendiger Verkauf.
Erfurt, den 6. Mai 1845.
Thüringische Eisenbahn.
Bekanntmachung. Bei der am 1. Mai a. c.
83 St. Interims ⸗Quittungen ͤber 212 Siüqt
eschlossenen Einzahlung sind endesstehend verzeichnete 3 Actien 6 eingereicht r rn
Nach §. 16. der Statuten Tann bie Einzahlung dieser Actien nur noch unter
Entrichtung einer Con vention aistrafe von 2 Thlr. pro dieser Interims⸗ Quittungen hiermit atutenmäßigen Strafe baldigst bei
Wh, folgen, und wir fordern daher die Inhaber f auf, die nachträgliche Einzahlung neöst der
Actie er⸗
unserer Hauptlasse zu bewirlen, widrigenfalls diese Interim -Quittungen von den
rect
Verzeichniß der Interim s⸗ Quittungen.
i e i i o n der Thüringischen Eisenbahn Gesellschaft.
im gedachten §. 16. der Statuten angedrohten ferneren Nachtheilen betroffen werden.
Die im Bezirl des Königl. Landgerichts zu Neustadt in Westpreußen, Regierungs⸗Bezirls Dan ig, sub No. 1 des Hypoihelenbuchs gelegene Erbpachts= erechtigkeit an Halle.
Ne estellt n
Anzahl der Actien.
Aus gestellt Aus gestess Anzahĩ rden m̃ n n n Actien. Merseburg. Actien.
Ausgestellt n Gotha.
dem Gute Wispau, deren g von 405 Thlr. No. TT. 10 Sgr. zu 5 pCt., nach Abzug der Bau- und Inven⸗ 141i. tarien · Defekte, einen Tarwerih von 7510 Thlr. 260 Sgr. 222. und zu 4 pCt., nach Abrechnung derselben Defelte, einen 312. Tarwerth von 9547 Thlr. 10 Ü gewährt, und worauf 382. * =, re, ee, von 45 Thlr. haftet, be., n 437.
pCt. arstellt, so daß der Werth der vorbezeichneten Erbpachts · Gerech⸗ tigkeit, zu 5 pCt. veranschlag;, C385 Thlr. 20 Sgr. uni, zu A pCt. veranschlagt, Sai? Thlr. 10 Sgr. beiraͤgt, soll
am 31. Juli 1845, Vormittags 10 51 an hiesiger Gerichtsstelle im Wege der nothwendigen Subhastation verlauft werden.
Dle Tape, so wis der neueste Hypothelenschein, kön= nen in unserer die in tn eingesehen werden.
Neustadi, den 17. Dezember 1814.
Königl. preuß. Landgericht.
gerechnet, ein Kapital von 1125 Thlr.
x e d e r e m r*
Edittal-Citat ion. eichneten Behörde hat der hiesige Kauf⸗ mann Friedrich August Kornmann feine Insolvenz an⸗
218 Bei der unter
114 154
3 5 1615. 3 3 3
der Actien. 58 T ransp. 1 No. 1668. 23 5 1635. 1636. Ausgestellt
n Weißen fels. No. 63. 8 90. Aus gestellt
in
Ausgestellt n Merseburg. * * 15. 40. 105. 166. 2241.
246. Naumburg. 337. No. 88. 5 y
962. 2 in Erfurt No. 369. 429. 518. estellt
& & &. S G S
& C6 =
714. 2567. Aus 764. „3141. in Gotha No. 65.
932. ,, 16
946. 1114. Apolda. 126. No. 475. 2 129.
1542.
ans n Eistna
No.
Trausp.
No. i1di.
196. 203. 214. 217. 219. 248. 253. 286. 295. 296. 3 17. 318. 388
estesn
ch 47.
& & C · N NQ O
irn und hat demnach der Konkurs- Prözeß zu dessen ermögen eröffnet werden müssen.
Es werden daher sämmuiliche belannte und unbelannte Gläubiger genannten Kornmanng auch hierdurch vor · geladen, in dem auf den
4 A ug u st 8. J. anberaumten Liquidation Termine, des Vormittags um 10 Uhr, an Landgerichtsstelle . in Person oder durch gehörig und, was ausländische Gläu iger betrisst, mittelst gerichtlicher Vollmacht legiiimirie Mandataren uu erscheinen, lhre a, n eigen und zu be⸗ ener, mit dem bestelllen Ronkurs⸗Vertreier hi? über, soll kommenden auch, ngch Besinden, unter sich über die Priorhtät bin' nen 6 Wochen rechtlich zu verfahren und den .
15. Sep iem ber v. der Eröffnung eines Prällusiv⸗Bescheides sich zu ge⸗ wärtigen, hierauf den ;
25. ep tember d. J.,
lass
sich einzusinden,
ß
. Sächsisch Schlesische Eisenbahn.
i g , a- Ker amm lung der Sä chsisch Schlesischen Eifenbahn⸗ fn n d 3;
1 2 allhier abgehalten werden; es werdem die Herten Actio= n — . gedachten Taga „in de n m. als dem bestimmten Versammlungs . Lofale, bei den requirirten Herren Nolarien
3 3 3 3 3 3 3 3 484. 3 138. v 3 3 3 3 3 3 4
Se- 00,
Transp. ü ir,
—
. Transp. s N
Stimmlarten, S. 8. der Statuten
fangs der Verhand
Die Ge 3. Juni J. J. lid n 85 Vaorminags von s m Saale ves lgusmännifchen . b) die Wahl zweier
Summa
ihre Interims · Aczien zu produzsren und die mation zu dem Eintrist in die Bersammlang worauf die Zahl der einem Jeden nach zukommenden Stimmen bemerlt wer⸗ den wird, in Em zu nehmen, sodann aber Pu 9 Uhr, wo der ungssaal geschlossen wird, des An-⸗ lungen sich zu gewärtigen. . nde, welche zum Vortrag und beziehend⸗ lußfassung lommen werden, sind: a) der vorjahrige Geschästs Bericht und Nechnunges⸗
iglieber des Auss usses an die Stelie der ausscheidenden Herrn Advolai Höd-
212
als Legin· dienenden
ut
Abschlu
1
Carl Ludwig S
lõ5ls]
stdtischen Pfandbrief ⸗Insil
— t —
ners in Bautzen und von Mayers auf Liesla,
) mehrere Reclamationen wegen verfallener Jnm
Actien, ö
otenen, jetzt aber zur Ein l 8 afin 23 ) Dee ck r n
enn
Herrn Landesbestalllen 14
q) Mittheilung der Verhandlungen wegen 8 gung beim Bau der Sächsis⸗ Böhm ischen und Beschlußfassung über die ferneren Naßnchn
auch Gesellschasts Vorstãnde zu einem Vertragg⸗ Der gedruckte Geschäfts⸗Vericht und der Re sind von kommendem
2. Juni J. J.
nach Vesinden über Bevollmächtigen ge Abschj
n in unserem Bürcau (zlntonsssraße Nr. 7) jz n langen.
res den, den 30. April 1845. Das Direktorium
der Säghssch . Schiesschen Cisent hn, Ges an
chill. Anton dreih. v. Ga ssn
Literarische Anzeigen
Ueber vie Idee eines
Berlin und andere Orte.
on Dr. Karl Friedr. Heinr. Königl. Kreis-⸗Jussizrath 2c. Ic.
6 Sgr.
l547
haar), Breite St
Geelhaar), Breite Sir. Handlung:
Die Bewegungen un
ln
Einhorn g
Den kschrift,
mam.
Bei August Hirschwald, Buꝛgstr. 25, is so n erschienen:
Straß,
.
In der Enslin schen Buchhandlung (5. , 1. 23 in Berlin, erschien so cin betreffend die gottes dien sil
Feier der deutsch⸗kathollschen Genn in Ser in bei ele enhe ver Ein fühmn des Pfarrers Brauner mn en
tage nach Psingsten.
Mit sämmtliqen sn
der Feier gehaltenen Keden ba Hmm
Ronge, ger in wort getreuer
Brauner, Müller und Fleis Wieder g abe und
vorangeschicktö Würdigung des Protest egen die hies. deutsch⸗laih. Gemeinde“ ( Voss. J. 110. Von C. W. chmidt, Cand. P
Pieis 25 Sgr.
So eben verließ die Presse und ist vorrathig in ! lin im der Enslinschen wughanblz
auf dem Gebiete
23, in Küistrin in denn
. Sber⸗· serer J .
der evangelisch en und latholischen Kilt
Nebst einem offenen Worte
an Herrn Johann von M. A. brosch. Preis 12 Sgr.
So eben erschien in unserem Verlag:
Sporsch il,
Verlags- Expedition in Lesyn
6
Aus wahl von 9 Arien aus den Opern: Il iom Fedra, Scrompiglio teatrale, L'Eroe di Lancasin s Sopran oder Tenor (italienischer u. deutscher Ie mit Begl. des Piano Romponirt von
Lord Westmorland. Kerlen,
Pr. 2 Thlr., einzeln à 5 — 15 Sgr. Viele dieser lis sind ost in Konzerten vorgetragen worden und h
ben stets den lebhastesten Beifall gesunden.
za Linden Schlesinger. a.
Arie aus II Lorueo von Lord Wosunorlanl für Piano paraphrasirt von DS hler T Ser 4 Händen 2335 Sgr., für Violine mit Piano su
St. Lubin. 15 Sgr.
Musikhandlung.
—
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eisen, da sich är die neuesten Fagons Corseis, Bm eradehalter mit und ohne Elastizitäi in Mn N Corsets mit Michanismnz. 2)
Korseig und Jieitkenden. g Kanz gunei un len. 4 Corseis Ballinee und Corsets ohne
seln.
liche. C) Elastische Corseis mit Leib
binden und Pllolten. 8)
5) Corsets mit Brust · Elaslizijat . *
Damen in andern Ümständen. 7) Corsets mit
2
.
wachsene, so wie auch eine große Augwahl elasah
Geradehalter mit und ohne Schulterpsattzen, Kinn und Armstüßzen, und sind dieselben ihrer e, und seiner
Kinder van 5 und 6 Jahren zu empfehlen.
1 9 t Hoflieferant J. M. der Kö — Prinzessin Albrecht vor . . i,.
a nuds 3. a migin un M. j eußen
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Al11gem eine
Alle Posl-⸗Anustalten der Ja uns landen nehmen ¶ gesielung auf dieses Glatt an, sür Gersin die Expedition der Allg. Preuß. Zeitung: Friedrichs straße r. 72.
nhalt. Hutlicher Theil. — w e n, n een der Zgsten ng.) Anträge wegen , . Unabhãngigĩeit des Nichter · Amtes m ker persönlichen Frelheit. — (Qiste Sitzung. Anträge. snland. Provinz Preußen. Modell zu einer neuen Eisenbahn. prev in Pommern. Ünkunft des . Kriegs · Dampffchiffes gam i : 3 Swinemünde. — Schrelben aus Br* s! au. (Stand per aszucht. P * Ce eehraaten. Königreich Say ern. Uniform der Gym= neßal-⸗Schüler in Vamberg. — Die Ludwigskirche in München. — Kö⸗ nigteich Hanno ver. Neue Prozeß Grdnung. — Großherzog⸗ thüm Hes sen. Errichtung eines Denlmaldg.— Serzogthum Sachfen⸗ Allen burg. Bevöllerunß. — Herzog thum Anhalt⸗Beßau. Ber hig mit Portugal über geg ru f andels und Abzugs⸗ Freiheit. herzegth um gyn fn Tommlssion zur Untersuchung der Erbfolge nihte in den , derzogthümern. Freie Stadt Ham burg. gene Irren⸗Anstalt. ngla . —— 4. 1 ; r . gimnderungen im Forstwesen. — agierhesoͤrderung zwischen St. Pe⸗ . i der preußischen Granze. 2 Eis auf . ae,. Ce, und an der i , mn. — W arsch au. Ungewißheit über die weilere Nei des 8 1 rankreich, Paris, Herzog von Broglie von London zurückerwarlet.!— Diet , ,. zwischen Frankreich und Marolto. — ustiz Bericht. — 8 Ban! für Algier. - Vermischte. — Schreiben aus Paris. (Kammer- Arbesten: ) , len n, und Irland. Lendon. Der neue Bertrag zur Un= mwrückung des Sllavenhandels mit Frankreich. — Die len ff! Geist⸗ ihkeit in Irland gegen die alademische Unterrichts⸗Bill. = Vermischtes. lande. Rötierdam. Der General- Gouverneur des niebenlän- nischen Indiens. F. . sel. Ministerielle Vorbereitungen für die Wahlen. — ich . n und Norwegen. Christian ja. Gesetz aber Religions · gh iz. Kanton Luzern. Beschlüsse des Großen Naths.
ö lesche balftrverein in Pans mndels⸗ und Bõörsene Nachrichten. Berlin. Börse.
Amtlicher Cheil.
Ge,. Majestüt der König haben Allergnädigst geruht: ö Dem Herzogl. anhali- bernburgschen Landes Regierung · Präst⸗ en von Kersten den Stern zum Rothen Adler Orden zweier se; so wie dem der Königl. portugiesischen Gesandtschaft an kahöchstihrem Hoflager attachlrten Obersten von Mel Jo den Ro Adler-Orden drit ler Klasse zu verleihen; Den Kammergerichts - Präsidenten und Prästdenten des Instrue⸗ Senats deg Kammergericht, von Bülow, zum Wirklichen rath; den Kammergerichts⸗Prässbenten, Gehei= : von Kleist, zum Prästdensen bes Ober- Apel⸗ öne- Senats des Kammergeri n- Landes . von Strampff t
u Naum⸗ an das Kammergericht zu ö.
etzen.
Landtags - Angelegenheiten.
Nhein⸗ Provinz.
1. April. (Schluß der 33 ten Sitzung.) Ulber das Gesuch wegen Aufhebung, resp. Modification der ße vom 279. April 1844 und des Geseßes vom 7. Juni 1814 reit besonders verhandelt und dieser Gegenstand dadurch er⸗
M. Dem letzten Antrage des Abgeordneten von Aachen tritt sncstzuß bei. Es fei nicht bios nöthig, die Augarbeitung bär . fende n es müßten auch wanne Formen vorgeschrieben werden, unker benen die Berathun Perlundung eschieht, damit jeber Bürger und jeber Richter 9. une, was 36 sei, was also besolgt werden müsse. Die Er= a Lege, daß Geseße erlaffen worden, die sich in wer Prayls chitigt hätten. Noch schlimmer sei es, daß bloße Entschei⸗ für, einen einzelnen gegebenen Fall, die noch dazu niemals hn seien, von den Verwäͤlsungz⸗ und gehandhabt wärben. Dag beste Beispiel hierfur liefere wre vom 21. n 1819. Ein Gesetz, welches alle schützen hmen für die persbnliche Freiheit aufhebe und die wichtigen gen der Gerichis⸗Verfassung ändere, verbiene gewiß die wm Ferathung und mnsfe jckenfallãß in der Geseh - Samm= .*. igt fein. Nach allen. Vorstehenden gehen die Vorschläge . Fusses dahin, Se. Masestüt zu bitten. ö n ö der Staais-⸗Verwaltung die Aus arbei 1 eines den Stän⸗ n Beratung vorzulegenden Besehes zu besehlen, durch welches wehenden geseßlichen Bestimmungen über Kompeteng- Kon- der tung und den Gerichten aufgehoben werden nitgliedern der h Justig und
tes Ko setzt wird; u * don? ] as, ; form eller i335
ts zu ernennen, und den bisherigen
örben wie Ge 56 ange ⸗
bi
Berlin, Dien stag den Zu Fun i
unterworfen gewesen, für die Entscheibung der Gerichte maßgebend sein dürfe, und daß in dieser Beziehung auch die. Anordnungen über Organisation der Gerichte und der Untersuchüngs Behörden, so wie über die Kompetenz, das Gerichts verfahren und die Vertheidigung, ebenfalls der Berathung ber Stände vorgängig unterlägen. Der Referent lommt jetzt auf eine ministerielle inge if, welche dem Landtage in Bezug auf den vorliegenden Ge enstand, nachdem das Neferat bereits seit mehreren Tagen offen gelegen, zugegangen sei. Der Ausschuß hat bei dieser Denkschrift unter Anberem zu de⸗ merken gefunden, daß darin die Nicht⸗Aufhebung der Ordre vom 21. August 1819 durch die Existenz des Napoleonschen Dekrets vom 3: März 1810 motivirt werbe, eineg Delreis, welches in Frankreich nicht nur abgeschafft, sondern sogar . Zeit als ein Grund der y des Kaisers in, vom io len Senate angeführt worden sei. Der Ausschüß müsse bavon eranlassung nehmen, seinen Anträgen nachträglich ben hinzuzufügen, daß Se. Maj beten werde, ⸗ ; das Dekret vom 3. März 1810 als ungültig zu erklären, insosern nicht nach einer anzuordnenden Untersuchung von dem Staatg⸗ Ministerium erkannt werde, daß dem Beschlusse des Senats vom 3. April 1814 — welcher ausgesprochen, daß senes Dekret unver- fassungsmäßig, mithin ungültig siJ!— beigetreien werden milsse. Ferner habe es das Erstaunen deg Ausschusses erregen miüssen, in ber Denkschrift (in Bezug auf Münz -⸗Verbrechen) die Ansicht ausgesprochen zu finden, daß, wess ein mögliches Augnahme - Gericht fuͤ gewisse Vergehen und Verbrechen nicht ae. diese Vergehen und Ver⸗ brechen nicht an den gewohnlichen ichter zu verweisen aer. sondern an ein beliebiges Ln h verwiesen werden könnten. Der Ausschuß wolle nur vorlibergehend erwähnen, wie bei der ursprünglichen Ein⸗ sebzung der Spezial⸗Gerichte zugleich festgestellt worden, daß diese Gerichte zwei Jahre nach geschiossenen Frieden geseßtzlich zu erisliren aufhören sollten. Gewiß sei, baß keine Spezialgerichte bestünden, daß se ohne ein neues Gesetz nicht eingeführt werden könnten, und daß, so lange ein solches Geseß nicht erlassen, die betreffenden Vergehen und Verbrechen vor denfenigen Richter gehörten, wohin sie durch das Strafmaß verwiesen seien.
9563 Beendigung des Vortrages des Referenten erhebt sich der Antragsteller, um die ministerielle Denfschrift zu beleuchten. Er , den ven dem Referenten bereits ausgesprochenen Ansichten ei, führt dieselben weiter aus, erklärt sich e. die Beschränlungen
it ge⸗
der Oeffentlichkeit, hält die letztere namentli auch bei Münzverbrechen für zulassig und belämpst dit in der Denkschrist aufgestellte Ansicht, daß durch die Verordnung vom 18. Februar 18477 bie preußische Kriminal- Ordnung aufgehhrt habe, in der Rhein⸗Provinz zu gelten, 2 mithin am Rhein kein anderes Strafverfahren als das der rhei⸗ nischen Straf⸗Prozeß⸗Ordnung bestehe. In der Rhein ⸗ Provinz be⸗ stehe noch heute das ganz exceptionelle Verfahren, welches die Ver⸗ ordnung vom 30. September 1836 eingeführt habe; noch mehr, wenn auch nicht in der Rhein-Provinz, doch fÜr die Rhein⸗Provinz bestehe die peer ig. Kriminal ⸗Grdnung bei allen Verbrechen und Vergehen, wegen welcher, nach ber Kabinets-Ordre vom 25. April 1835, das Kammergericht als Gerichtshof auch für die Rhein- Provinz bestellt sei. Der Justiz⸗Minister habe also für die Rhein⸗Provinz noch das Recht, welches die preußische Kriminal ⸗Ordnung ihm in Beziehung auf die von den Gerichtöhöfen erlassenen Urtheile einräume. Ebenso bestehe noch keine Rechts⸗Institution, welche den Justiz⸗Minister hin⸗ dere, in ähnlicher Weise, wie es früher hönsichtlich eines rechtskräftig
ewordenen Urcheisfs des Anklage⸗Senato bes rheinischen Apprllationg⸗ a in. Kabinets⸗Orbres zu erwirken, welche die Urtheile der Gerichtshöfe umstießen.
Ein Abgeorbneter der Landgemeinben will unter bie Ausnahme⸗ Geseße, deren Aufhebung beantragt werden soll, auch die Kabinets⸗ Ordre vom 15. Januar 1825, welche bestimmt, daß in allen Städten der Rhein⸗Provinz die Polizei⸗Behörden von dem Polizei⸗Minister autorisirt werden sollten, gegen die in n m,. Unzucht be⸗ troffenen oder derselben na gehenden Weibspersonen nach den in den älteren Provinzen bestehenden Vorschristen zu verfah⸗ ren, aufgenommen wissen. Für die in G6ffentlicher Unzucht betroffenen Personen 2 diese Ordre gar keine Bedeutung, da sie sich der öffentlichen Verletzung der Schamhaftigkejt schuldig machten und der strengen Strafe des Art. 330 des Strafgesetzbuchõ verfielen. Die Ordre könne daher nur gegen solche Frauenzimmer
erichtet sein, welche der öffentlichen Unzucht nachgingen, b. h. i erst begehen wollten. Daß ein 66 uch des Vergehens der fentlichen Unzucht juristisch gar nicht einma gedacht werden lönne, bedürfe keiner Ausführung, da jede Handlung, welche die Schamhaf⸗ tigkeit öffentlich verletze, schen den Ehatbestand des i . selbst bilde. Auch. dürfe man nicht unterstellen, daß der Geseßgeber nur für die Frauenzimmer in den Stäbten einen strafbaren Versuch des im Art. 339 verpönten Vergehens habe einführen wollen. Es ei daher klar, daß der Gesetzgeber nur den bösen Vor⸗ aß, also die bloße Ueberschreitung eines Sittengeseßes, habe : en wollen. Das Gesetz überschreite aber hierdurch die nalürlichen Gränzen der weltlichen Strafgewalt und gefährde die bürgerliche Freiheit des Volks; es verletze ferner das dem Rhein- länder . theure Prinzip der Rechtsgleichheit, da es nur für die , . . 6 gin, rn , mn, en e eine entehrende rafe jusprechen befugt seien, könne ferner hier bie . ohne an irgend eine Form des Ver⸗ fahrens gebunden zu sein, eine Zwangsarbeit bis zu 4 Wochen ver= ängen. Die Pollgei 6 endlich bei den zu oft vorkommenben Ver⸗ aftüngen in Privathäusern offenbar weiter, alg bie Ordre, welche nur von ben der öffent chen Unzucht nachgehenden Personen spreche, selbst zu beabsichtigen scheine. Die Aussührung der ODrbre führe end- lich in den Straßen der Städte zu Schau 37 . das Scham fühl des Volks verletzten und einen veib öiichen influß auf die 8 tten der Nugend üblen. — Zwei städtisch Rbgeordnete erheben sich nach einander zu einer weitläusigen speziellen Beleuchtung der ininisteriellen Denkschrift; der Letztere niacht zu . Versammlung auf noch mehrere Verordnungen und Kabiness⸗Srbres au n . deren Auf hebung wünschenswerth sei, und lommt wiederholl au die Untersuchungesache deg Professors Stein zurück. — Der Marschall erklärt, daß der diesfällige Vortrag zu einer Fragestellung nicht ge⸗
Ausschuß erstalset Bericht liber
gelte. Während in der Regel nur die
1845.
eignet sei, und ber Referent hält weitere Zusäße zu ben Anträgen des Ausschusses weber in mgterieller noch in formeller Hinsicht für zulässig. Ein Abgeordneter bes Ritterstandes ist der Meinung, daß man unbe⸗ dingt dem edlen und gerechten Gesetzgeber vertrauen könne, welchem schon die bisherige Erhaltung der vortrefflichen rheinischen Institutio⸗ nen verdankt werde. Er schließt sich den Anträgen des Referats an und widerspricht der Aufhebung der Ordre vom Jahre 1826, die polizeilichen ae fe gegen öffentliche Dirnen beireffend. — Ein Abgeordneter der Städte erklärt, in ben Vorlagen und in der bisherigen Praxis keinen Grund gefunden zu haben, in den herrschenden Geist der Staats⸗Regierung, die Br schast für das Fortschreiten in Ge? rechtigkeit und Humanität, ein ißtrauen zu seßen und insosern bie beantragten Bitten für nothwendig zu halten. Diese seine persön⸗ liche Anerkennung auszusprechen, fühlt er sich verpflichtet. Uebrigens weiche er von dem wohlerwogenen Referat nicht ab, widerspreche jedem Zusatze und wolle nur noch bemerken, daß die Bestellung eines Cen⸗ tralgerichtahofes für Verbrechen gegen die Sicherheit des Staats, des objektiven und subjektiwen n e solcher Verbrechen wegen, keine außerordeniliche Erscheinun freien Staaten, namentlich bem wn ile , Frankreich, vor⸗ — Nachdem der Abgeordnete des vierten Standes seinen zurückgenommen, der letzte Redner aus dem dritten Stande nicht unterstüͤßt, auch ein Antrag wegen der Oeffentlichkeit des Ver⸗ fahrens gegen Notare ꝛc. aufgegeben worden, wurbe, auf die zu= säßliche und 1 Motion des Antragstellers, noch von bem Referenten die Aufnahme der Bitte in die Adress. nachgelassen: daß mit der vorläusigen Publication des Strafgesetz⸗ Entwurss auch die Gutachten publizirt werden möchten, welche von den rheinischen Gerichten in letzter Zeit, auf Veranlassung des Justiz⸗Ministers, über den Strafgesetz- Entwurf und die dazu gehörige Kompetenz- Ordnung ergangen seien. —
Man schreitet nunmehr zur Abstimmung, und der Antrag zu J. des Referats wird einstimmig angenommen? Dasselbe geschieht mit dem Antrage zu II. unb dem , wegen des Dekrets vom X, März 1810. Der Antrag zu IV. Diskusslon, nach deren Beendigung er durch
Noch beschäftigt sich der Landtag mik dem Antrage wegen Ein führung gleichen Hand els- und Wechsel⸗Rechts und n . Häanßelsgerichtsbarkeit. Der Referent trägt auf
blehnung desselben an, weil die Provinz weder das Recht habe, sich für gut erkenne, Anderen aufzubringen, noch hier bestehendes Gutes deshalb
sei, sondern auch in anderen
komme. Antrag
veranlaßt noch eine weitere mit mehr als 3 der Stimmen
das, was sie für auch man sich veranlaßt sehen könne, aufzugeben, weil man eine Einheit wünsche. Die Versammlung schließt sich dem Vorschlage des Ausschusses an. Dagegen wird ein anderer, von dem Ausschusse dahin normirter Antrag, Se. Maßjestät zu bitten, eine anderweitige Zusammensetzung der Departement s- Er satz⸗Kom m iffio n in der Weise ge ler zu wollen, daß neben den jetzigen Mitgliedern noch mindestens ein für jeden Kreis von den Kressständen zu wählender Einfasse der⸗ selben mit Sitz und Stimme beigesellt werde, einstimmig und ohne Widerrede angenommen.
Koblenz, 1. April, Abenbs. SGäste Sitzung.) Der achte . den Antrag wegen Errichtung von Bewahr⸗Anstalten für unheilbare Irre, und der Landtag vereinigt 1h zu einer Petition dahin, daß die Kreis⸗-Stände ermächtigt werden mö ten, für jeden Re⸗ ierungs⸗Bezirk, behufs der Einrichtung von ufbewahrungs⸗An⸗ farm für unheilbare Irre, Ausgaben zu beschließen und die Kreis- Eingesessenen dadurch zu verbinden. Ein Abgeordneter der Landgemeinden berichtet über ben von einem Abgeordneten der Städte beantragten Abbruck der Anträge und Referate mit den Protokollen zum Gebrauche der Land- tags-Mitglieder. Die Versammlung beschließt, in Zukunft bei jedem einzelnen Antrage und Referate, welches von allgemeinerem, dauerndem Interesse sei, den Abdruck mit den Protokollen zu veran⸗ lassen; für den fetzigen Landtag aber die nähere Bezeichnung der zu druckenden Anträge ünd Referale vom sechsten Ausschusse zu erwarten. Ein Abgeordneter des Ritterstandes berichte! über den Antrag wegen Verminderung des Preises des Vieh salze s. Der Vor? a, * Ausschusses, diesfalls eine Petition einzureichen, wird ge⸗ nehmigt. = Ber Landtag vernimmt hierauf den Bericht in Bezug auf den Antrag wegen Ermäßigung der Braumalz⸗Steuer für den Haustrunk. Der erste Antrag des Ausschusses, daß die Branntwein⸗ Steuer nicht zu erhöhen sei, wurbe von der ersammlung ohne Diekussion genehmigt. Ein Abgeordneter der Stäbte: Wenn fest⸗ stehe, daß durch Ermäßigung der Bierpreise dem der Moralität so gefährlichen Branntweintrlnken entgegengewirkt werde, so müsse er die Herabsetzung der Braumalz⸗Sieuer selbst dann noch befür⸗ worten, wenn ein Ausfall in den Staats- Einnahmen die Folge ih sollte. Dieser Ausfall habe den Ausschuß zur Ablehnung des ntrages bestimmt; der Landtag könne aber nicht wissen, wie weit solches mit den Finanzen des Staates verträglich sei; man möge dies der Erwägung Sr. Majestät überlassen. —Ein Abgeordneter dessel⸗ ben Standes vermag nicht einzusehen, warum die beantragten Begün⸗ stigungen den Bierbrauern zu Theil werden sollen. Dag Bier sei eine einfache Fabrication, und diese erfordere lein großes Kapital. Besonders aber könne er nicht recht begreisen, warum gerade das bayer sche Bier die 6 ung verdiene, daß das Gouvernement bessen Fabrication sogar dur ug e begünstigen solle. Er werbe dadurch unwihkürlich an die bayerschen Justände erinnert. Viele helldenkende Männer seien dort der Ansischt, daß die herrschende politische Apathie, die verhältnißmäßig geringe yl Th tigkeit und der Hang zu sinnlichen Genüssen — in München olle das dritte Kind ein uneheliches sein — dem starken Genusfe bes gie= res beizume ssen. Diese y möchte er der Redner, nicht in die Rhein- Provinz herübergebracht wissen. Zu bemerhen sei, daß in neue= rer Zeñ ge n g, Slimmen ic für die Schädlichkeit bes Bieres 96 aussprächen. — Ein Abgeordneter der Städte schlägt vor, der Allerhöchsten Erwägung anheimzugeben, ob und in wie went ein? Ermäßigung der Braumalzsteuer eintreten solle,