Rußland und Polen.
St. Petersburg, 7. Juni. Mittelst Tagesbesehls vom 29.
Mai, aus Brzesc-Litewät datirt, hat Se. Majestät der Kaiser den General der avallerie, Grafen Kreutz, auf sein Gesuch, wegen ge⸗ schwächter Gesundheit, vom Kommando des 2ten Infanterie Corps entbunden und der Suite der Kavallerie beigeordnet, sein 272 Kommando aber interimistisch dem General Lieutenant Kuprianoff . übertragen. General Kreußz hat zu leich einen sechsmonailichen Ur- laub zu einer Badereise nach Deutschland erhalten.
Dem Mönch-Priester des Forts Golowihsfi, Makary Faamenezki, welcher am 38. Juli i844 beim plößlichen Üeberfall dieser Befesii— ung durch einen zahlreichen Trupp kaukasischer Gebirgsbewohner, die an drei Bastionen derseiben eingenommen hatten, sich mit der Gar⸗ nison auf der vierten Bastion befand, die Garnifon mit Unerschrocken⸗ heit einsegnete und sie zum leßten verzweifelten Widerstande aufmun⸗ terte, fo daß sie nicht nur nicht wankte, sondern durch einen entschei= denden Angriff mit dem Bajonette dem Feinde eine völlige Nieder- lage beibrachte, ist zur Anerkennung der St. Wladimir⸗Orden vierter Klasse mit der Schleife verliehen worden.
Die ersten Begründer bisher in Rußland nicht vorhanden ge⸗ wesener wichtiger und vom Finanz- Minisierium für den Staat als nützlich anerlannter Fabriken sollen, zufolge Kaiserlichen Beschlusses, vom Stadt⸗Dienste eximirt sein und darüber vom Finanz⸗Ministerium
gehörige Zeugnisse erhalten, jedoch nur für ihre Person und so lange diese Fabriken sich in demselben oder einem besseren Zustande besinden, als bei der Ertheileug jener Zeugnisse.
Einem vom Finanz⸗Minister dem dirigirenden Senat am 20. April zritgetheilten Befehl gemäß, wurde wegen des Ausfalls der Aerndte in den Ostsee⸗Gouvernements die . Einfuhr von Sommer⸗ Noggen, Weizen, Gerste, Hafer, Kartoffeln, Erbsen und Wicken aus dem Auslande nach Riga und Pernau bis zum 15. Juli d. J. erlaubt und zugleich die Ausfuhr die ser genannten Getraide⸗ Artikel aus Riga und Pernau nach anderen russsschen Häfen während der ganzen Dauer der Navigation von 1815 verboten. Jetzt hat Se. Ma⸗ jestit auf das Gesuch des Cwil- Gouverneur von Livland und auf die Vorstellung des Finanz⸗Ministers erlaubt, daß russisches Getraide, während der Navigation von 1845, aus Riga und Pernau zur See nach anderen russischen Häfen ausgeführt, auch aus diesen beiden Häfen ausländisches Getraide auf kleinen Fahrzeugen nach ver⸗ schiedenen Punkten Livlands und oberhalb der Düng nach den Küsten⸗ orten verführt werden darf, nur soll das russische Getraide nicht an⸗ ders von Riga und Pernau zur See nach anderen russischen Häfen verschifft werden, als unter Bescheinigung der Orts- Polizei, daß das r , r wirklich Lokal⸗Prodult oder von inländischen Orten zugeführt ist.
Das russische Vice ⸗Konsulat in Galacz ist zum Konsulat erho⸗ ben . dasselbe den übrigen Konsulaten in der Türkei gleichgestellt worden.
Frankreich.
Paris, 9. Juni. In der Deputirten⸗ Kammer begann heute die Diskusston des Ausgabe ⸗Budgets. Herr Gouin siellte' die Frage an das Kabinet, ob die Regierung trotz des Votums der Pairs Kammer die Absicht habe, bei Erö nung der nächsten Session einen Entwurf für Herabsetzung des Zinsfußes der 5proz. Rente vorzulegen. Nach⸗ dem sich die auf der Ministerbant anwesenden Mitglieder des Kabi⸗ nets einige Augenblicke besprochen, verfügte sich der Finanz ⸗Minister auf die Tribüme und erklärte, die Regierung habe über diesen Punkt noch leine Berathung gepflogen. Herr Cremieuy meinte, die Kammer möge ihr Votum über die Zinsen der Schuld, beren Kapitel eben in Be⸗ rathung war, aussetzen, bis das Ministerium über die in Anregung
ebrachte Frage berathen haben werbe. Eine erste Abstimmung durch
usstehen und Sitzenbleiben war zweifelhaft. Um 45 Uhr schritt man zur Lil stimmung durch Theilung.
Für ri Eisenbahn von Lyon nach Avignon hatte die Re⸗ gierung 4. Jahre als Konze sionsdauer vorgeschlagen; in dem ursprüngli cin Gesetz⸗ Entwurf war aber von der Zweigbahn nach Grenoble noch keine Rede gewesen; die Kommissien glaubte, daß eine Ausdehnung der Konzesston auf noch fünf Jahre eine hin= reichende Compensation für diese der Unternehmung aufzuerlegende neue Last sei, und die Kammer stimmte dieser Ansicht bei, indem sie die Dauer von 50 Jahren genehmigte. Das Journal des D⸗ bats aber, welches eben so eifrig, wie die Interessen der Renten⸗ Inhaber, auch die der Eisenbahn⸗ Compagnieen verficht, erklärt jene i ne für ganz illusorisch. Die Zweigbahn“, sagt es, „wird 26 Millionen kosten. Auf wie hoch kann man aber nach den Be⸗ rechnungen der Kommisston selbst einen fe sr gen Genuß schätzen? Auf 30 Millionen. Davon sind die 26 Millionen für die Zweigbahn sogleich abzuziehen. Die 39 Millionen, welche die 5 Jahre . repräsentiren, sind erst in 45 Jahren und darüber zu erheben. Nun sage man, ob die Last durch diesen entfernten Vortheil aufgewogen werden kann. Doch das ist noch nicht Alles: die Zweigbahn nach Grenoble wird ihre Kosten nicht einmal decken, sie wird kaum 23 pCt. einbrin⸗ gen. Die Compagnie hat also in den 46 Jahren ihres Genusses einen Verlust von 700, G00 Fr. zu iragen. Man glaubt, die Eisenbahn werde der Rhoneschifffahrt die Reisenden und die Waaren entziehen. Diese Meinung wird bei Allen, die mit den Oertlichkeiten vertraut sind, nur Lächeln erregen. Die Rhone⸗Dampfschiffe legen die Fahrt von Lyon nach Avignon in zwölf Stunden zuriick; die Reise ist angenehm und sehr billig. Man kann also voraussagen, daß, so lauge noch ein Dampfschiff auf der Rhone da ist, fast alle Reisende stromabwãrte diese Beförderungsweise der auf der Eisenbahn vorziehen werden. Was die Waaren betrifft, so weiß Jedermann, daß ihr Trausport, besonders stromabwärts, zu Schiff sehr wohlfeit ist, es würde also 2 Eisenbahn schwer werden, sie dem Stromwege abwendig zu machen.“
Vor dem Gerichtshof erster Instanz des Seine⸗ Departements ist in diesem Augenblick ein Prozeß anhängig, der bedeutendes Aufsehen macht, da er in die Fragen des Tages, namentlich in die Polemik zwischen der Kirche und der Universität, eingreift. Aus gerichtlichen Verhandlungen, die am 21. Mai und am 3. Juni zu Paris statt⸗ gefunden haben, ergeben sich folgende Thatsachen. Herr Busch zu Straßburg, ein großer Bücher- Liebhaber, hat vor zwei Jahren eine Broschüre unter dem Titel: „Entdeqdungen eines Bibliophilen“ her⸗ ausgegeben. Diese Entdeckungen bestanden in Auszügen aus einem im Seminar zu Straßburg eingeführten Kompendium der Moral= Theologie in lateinischer Sprache. Die extrahirten Stellen beziehen sich alle auf den Probabilismus. Die Auszüge aus dem straßburger Kompendium kamen den pariser Journalen) jn ihrem Streit mit dem Klerus erwünscht; das Journal des Débats erklärte, am Seminar zu Straßburg werde jesuitischer Probabilismus, also Probabilismus der en lichsten Art, gelehrt. Der Uni⸗ vers behauptete dagegen, die Citaie aus dem ompendium des Pro⸗ sessor Moullet seien derfäl cht; der Bischof von Straßburg aber holte eine juristische Consultation ein, die sich dahin erklär ie: die „Entdeckungen eines Bibliophilen/ seien diffamirend. Herr Busch llagte nun den — 41 des Univers der Verleumdung an. Dies ist der Gegenstand des Prozesses vor dem Gerichtshof zu Paris. Der Königliche Advolat, Herr Bupaty, hat auf Abweisung des
S0 ꝛ kö
Klägers angetragen. „Herr Busch“, sagte derselbe, „hat 1843, ge⸗ leitet von bem Verlangen, seine Bücher fammlung zu vermehren, er hat schon 12,099 Gände, in der bischöflichen Buchhandlung zu Straßburg ein Compendium thealogiae morasis gefun- denz er hat in dem ben studirtz er hat Lehren darin
entdeckt, die ihm nicht gefielen; die Sache konnte ihm nicht 6e,
gültig sein, da er seine Neffen in dem Seminar hatte; er se
veranlaßt, seine „Entdeckungen / im Druck zu ubliziren. Es folgten bie Artikel im Univers und das von dem Vischof von Straßburg , juristische Gutachten. Herr Busch flagte nicht gegen den Bischof, sondern gegen den Geschästsführer des Univerg. In dieser Gestalt konnt der Streithandel vor die Gerichte. Herr Busch schreibt das Kempendium dem Pater Moullet zu, einem Jesuiten. Was braucht es mehr, alle Leidenschaften aufzuhetzen? Die Gemüther wurden auf⸗ geregt: waren ja schon Fragen, sonst nur in der gelehrten Welt ver⸗ handelt, durch parsamentarssche Diskussionen ins Tagesgespräch ge⸗ zogen worden. Man wollte wissen, welche schädliche Lehren das Kompendium verbreite: ob es wohl dieselben seien, welche die galli⸗ lanische Kirche mit ihren Censuren verfolgt, Bossuet, der „letzte Kirchenvater“, der „Adler von Meaur „mit seinem scharfen Wort getroffen, der heilige Stuhl selbst verurtheilt habe; kurz, ob wir nicht in dem vor uns gekommenen Prozeß die Doktrinen ber Jesuiten zu untersuchen hätten. Ein Journal nennt sogar den Rechtsstreit, der uns heute beschäftigt, zu meinem Erstaunen den Prozeß der Jesuiten. Im Augenblick, wo wir gewissenhast unsere Pflicht zu erfüllen haben,
2.
ziemt es sich, jedes Vorurtheil fern von uns zu halten und uns selbst
gegen persönliche Meinungen zu verwahren, die eine Klippe werden
könnten für unsere Unparteilichkeit. Wir sorschen darum gar nicht nach dem Autor des Kompendiums: wir haben nur die) Doftrin zu untersuchen, die darin enthalten ist. Unsere Aufgabe beschränkt sich auf die Frage: Sind die Auszüge, welche Herr Busch ins Pu- blikum geworfen hat, getreu, oder verstümmelt und verfälscht? Wir haben dabei auch in Betracht zu ziehen, ob der Autor der „Ent⸗ deckungen“ bei der Reproduction der Lehrsätze des Kompendiums in gutem Glauben gehandelt hat und seine etwaigen Irrthümer sür unabsichtlich gelten mögen. Welches ist der erste Vorwurf, den der Bibliophile dem Kompendium macht? Es predige den Probabilismus. (Folgt eine Prüfung einzelner Stellen, woraus der Schluß gezogen wird, Busch habe den Doltrinen des Kompendiums eine unzulässige Auslegung gegeben. Es ist gewiß für Jeden, der nach Wahrheit sucht und der Wahrheit die Ehre giebt, daß Herr Busch sehr übertrieben hat. Er mußte den im Kompendium vorausgestellten Saß nicht übersehen, wonach der Probabilismus in den Schulen nur theoretisch gelehrt wird und der Beichthörer es einzig mit dem Gewissen des Beichten⸗ den zu thun hat. Man darf nicht vergessen, daß das „Kompendium der Moral⸗Theologie“ für angehende Kleriker bestimmt ist, um sie in die ernste und schwere Missson einzuweihen, welche sie im Tribunal der Buße zu erfüllen haben. In allen Fällen, welche in dem Werke vorkommen, werden Beichtiger und Beichtender sich beständig gegen⸗ über gedacht. Der Beichthörende hat nicht, wie wir, den Bewéis der Fehler, die man ihm gesteht, nur in äußeren Manifestationen zu suchen: wer sich vorbereitet, das Sakrament der Buße zu empfangen, stellt sich vor das Auge des Allwissenden, den er nicht täuschen zu können überzeugt ist; vollkommenste Uufrichtigkeit ist eine der Bedingungen reuiger Heständnisse; der Beichtiger muß auf den Grund bes Gewissens seines Beichikindes sehen können. Wer dürfte hier unterstellen, der Sünder werde versuchen, seinen Richter zu betrügen?“ Herr Du⸗ paty geht nun die Stellen durch, welche vom Meineid, von der Ehe, vom Diebstahl handeln und beweist in einer ausführlichen Dissertation, daß Herr Busch den Text seiner Citate nicht verstanden oder falsch ausgelegt habe. Doch giebt er zu, daß diese Rüge nicht allgemein zu nehmen sei. Das Kompendium enthalte auch Sätze, die verworfen zu werden verdienten, und die Herr Busch mit Recht gebrandmarkt habe. So heiße es in dem Kompendium: A furto excusat occulta compensatio, qua creditor debitori clam tossit quantum sii debetur; d. h.: „Ein Diebstahl läßt sich ent⸗ schuldigen als verborgene Compensation, wenn der Gläubi= biger seinem Schuldner heimlich so viel nimmt, als sein Guthaben ausmacht.“ „Man würde unmoralisch und ungesetzlich handeln“, sagt der Königliche Advokat, „wollte man gleich einem Diebe insgeheim Hand anlegen an das, was einem gebuͤhrt, statt es offen und am hellen Tage zu forden; der eitirte Satz beruht auf einem schweren Irrthum und kann zu schlimmen Folgen führen; ich verwerse ihn; Herr Busch hat wohigethan, ihn zu verurtheilen.“ Mit großer Be⸗ redtsamkfeit spricht sich Herr Dupaty auch gegen die Behandlung sinn⸗ licher Verirrungen in dem kasuistischen Probabilismus aus. Am Schlusse seines Vortrags faßte er feine Argumente folgendermaßen zusammen: „Die Doltrin des Kompendiums ist nicht überall mit Methode und Klarheit auseinandergesetzt; dies giebt Anlaß zum Miß⸗
verstehen; von Unaufmerksamen gelesen, kann das Werk leicht in
Irrthümer sühren und beklagenswerthe Folgen haben. Doch muß da⸗ bei berücksichtigt werden, daß es in lateinischer Sprache abgefaßt ist und der rechte unschädliche Sinn der Lehrsätze erst aus dem mündlichen Un⸗ terricht hervorgeht. Herr Busch konnte sich, bei den vorwaltenden Schwierigkeiten im Verständniß des Kompendiumsg, mitunter in gutem Glauben irren; er hat allerdings die Bedeutung mehrerer probabi⸗ listischen Lehren sehr übertrieben, ja er hat sich in den wich gen Punkten entschieden getäuscht; er hat zwar die allegirten Stellen nicht materiell verstümmelt, aber doch dem Kompendium gehässige Lehren zugeschrieben, die es nicht enthält. Ist die Klage des Herrn Busch gegründet? Ich glaube es nicht. Er behauptet vor Gericht: er habe die Wahrheit gesagt über alle von ihm citirte Stellen des Kom. pendiums; er hat vorgegeben, das Kompendium autorisire die unbedingte Anwendung des Probabilismus: das ist ein Irrthum; er hat gesagt, das Kompendium entschuldige den Meineid: ich habe das Gegentheil bewiesen; Herr Busch hat einen starken Irrthum begangen, indem er den gro⸗ ßen Unterschied übersah, der zwischen Gedankensünden und thatsäch⸗ lichen Sünden besteht. Dieses sind die Hauptpunkte in dem vorlie—⸗ genden Rechtshandel. Nun aber sage ich: wenn sich Herr Busch entschieden getäuscht, wenn ⸗ er nicht sorgfältig genug gelesen, wenn er den Tert des Kompendiums nicht verstanden, wenn er seine Klage nicht genugsam gerechtfertigt hat und doch seine Sache vor Ge⸗ richt gewinnen will, so muß ihm entgegnet werden, daß es nicht zureicht, Stellen anzuführen; daß man auch citiren muß, was vorangeht und was folgt; daß man nicht, ohne diese Vor⸗ sicht zu gebrauchen, Stellen eines Buchs ins Publikum werfen sollte, die, obenhin gelesen, falsche Eindrũcke machen müssen. Der Bischof von Straßburg hat volllommen Recht gehabt, zu sagen, er bringe seine Sache vor das Tribunal der öffentlichen Meinung; er hat Recht gehabt, zu sagen, er appellire an alle redlich denkende deute, die ihm das Zeugniß geben würden, daß das Kompendium die ver= ruchten Lehren nicht enthalte, welche Herr Busch darin ge⸗ funden haben will; er hat Recht gehabt, weil die Wahr⸗ heit auf seiner Seite war. Ich glaube dies bewiesen zu haben. Als dieser Rechtshandel an mich lam, hatte ich noch keine Pariei genom⸗ men; ich habe das Buch gelesen; ich habe den Autor nicht sesehen ich habe die Doktrinen nach meinem besten Wissen geprüft; ich wie⸗
derhole: Herr Busch hat Unrecht; er ist mit seiner Klage abzu⸗
weisen.“ An der Börse war heute bie 3proz, Nente etwas mehr ange⸗
boten, die õproz. dagegen sest. Viele Spekulanten b träge von ersterem Effelt auf den Markt, um dafür anzuschaffen. H proz. 122 Fr. 20 C.; Z proz. 84 Fr. 1035 50 C.; span. alt. R. 393; 3
339, 4 au compi., 323 auf 15. Juli Sch. 8; port. 3 proz. R. 67.
X Paris, 8. Juni. Die Evolutions⸗Escadre wartete am 4ten noch immer vergeblich Befehle übe mung, die Regierng wird aber, nehme, nicht eher einen Beschluß in Beire fenden Maßregeln in der maroftani teten neuen Tepeschen vom Genera nicht minderem Grade als die Verhältnisse öffentliche Aufmerksamkeit in die Abd el Kader's auf französische in die Gebirge von Kabylien zu gelangen, für Frankreich nöthig se chtungskrieg gegen die unbändige Bevölkerung Wie wenig es mit den jetzt von Zeit gen bald dieser bald jener Sm beendigte Feldzug
ringen ihr g Ccicb und Traktanden“ für diese beharren. Die Opposltion ba⸗ In Betracht der geg 6 eine einfache Einladung an uf die Berufung der der Jesuiten aus dem hen Kantonen von Bundes we ze Gründe vorliegen — di n zugleich den Frseden der Schwei „daß dagegen vorbehalten bleiben mnkte und im Zusammenhang mit umfassenden Ma ihigung der Schweiz die Frage neuerdin ndesmüßige Weise auf Rücknahme der Je hinzuwirken, = wird beschlossen: haft in obigem Sinne ihre Erklärung Kloster⸗Frage. In Betracht: ; bezüglich auf die regeln zur Beruhigung der usammenhange seht; ig nicht geeignet wäre, mer von der
; . — 33 senwär kge Auge n . proz. span. Mi; 35 den Lend 4 an.
Z33 3 pr. Ende 8 zu richten,
esuiten verzichte; 2) daß eine Aug⸗= anton Luzern oder anderen kat gen — ohne daß besondere that e Kantonal⸗Souverainetät verl 38 aufg neue gefährden wũrde; eeigneten Zeit⸗ regeln zur Be⸗ 6 auffunehmen und auf iten⸗Berufung nach Lu⸗ Es habe die Ehren abzugeben und zu 1) daß diese Frage mit Jesuiten und mit
Schweiz überhaupt in einem Y daß daher der gegenwärtige Augen⸗ jenes Verlangen unbedingt und für zu entsprechen, son⸗ neteren Zeitpunkt im ur Beruhigung der „Es habe die Ehren⸗ g abzugeben und zu
wie ich eben aus guter H ff der allen schen Frage fassen, I Delarue ein zu Marolfo b sem Augenblicke das Wie Gelänge es Ab so würden große d in, ihn zu ver
muß, in einem
m Gebiete. an Leuten und Geld umfassenden einen Verni durchzuführen. genden Unterwerfungs⸗Erklärun heißen will, zeigt der noch nicht deau in den Auresgebirgen, jener des Obersten Bergen von Tenez und Orleansville. sich heute, und wenige Ta dem Banner des Aufruhrs. gegen die südlichen Gebirgs zur Lehre dienen und scheint in der That auch geaud mehr und mehr beachtet zu werden. gen die jetzigen Vorgänge, wie utopisch die nd, die für Algerien jetzt schon die Ein sührun tung auf vollkommen oder do zösischen verlangen.
Großbritanien und Irland.
Lundon, 7. Juni. Heute wird, wie die Times m Auswechselung der Ratificationen des neuen, reich abgeschlossenen Vertrages zur Unterdrü Dasselbe Blatt widerle
Hand zu weisen, noch demselben ü seine definitive Erledigung auf einen geeig: mmenbange mit umfassenden Maßregeln z
zgweiz zurühuweisen ist, — wird beschlossen:
sandtschaft in diesen Sinne ihre Erklärun
des Generaszz St. Arnaud 1 t Die Eingeborenen untemn ge nachher stehen sie bereits wieder Das Beispiel des Verfahrens der völker in Kaukasien sollte den Fran vom Marschal Am schlagendsten Rathschlage dern g einer Civil⸗ m ch nahebei gleichem Fuße mit der se
IJtalien.
G Nom, 2. Juni. Man hat in der letzten Zeit blken Malen über einen bevorstehenden Rücktritt des chini gesprochen und schenfte diesen Gerüchten die neuesten Verwickelungen mit Frankreich, mmung gegen Herrn Rossi, Schritte zu bieten schienen. daß er einen einzelnen Zweig regazione degli studj, anti übergegangen ist. daß unter der fetzigen Ver⸗ m Kirchenstaate vergeblich daß erst ganz kürzlich wieder einer Bahn nach Civita⸗
bekannte gesellige Ver⸗ sich eine höhere artistische dauernde Kunst⸗ Ausstei⸗ gen einen geringen nnen, und sie auf en Kunst in Rom machen. hung erweitert werden und Vereinigungspunkt bilden, gen Bedingungen Eintritt sinden Gutes sich unter guter Leitung daß man die Ein⸗ ind es so der Zeit mmtheit herauszu- ung nur den Stoff
zu wieder⸗ Kardinal⸗ ziaats⸗Secretair Lambrus mm so mehr Glauben, als wie persönliche Mißsti hund zu einem solchen mr widerlegt sich dies auch dadurch,
Verwaltung, die Direction der scergelegt hat, die an den Kardinal Mezz
Wenn es noch einer Bestätigung bedarf, ltung die Hoffnungen auf Eisendahnen i 5, so mag als solche dienen, ien⸗Gesellschaft, die sich für den Bau einer chia bilden wollte, die Konzession versagt wurd Der unter dem Namen Bonte mossle é deutscher Künstler ist im Begriff, hellung zu erwerben. ng errichten, in der nur deutsche Kün hlichen Beitrag ihre Werke epräsentantin der deutsch
hinlänglichen Jetzt erklärt
am 29. Mai mit u ckung des Sklaven mn gt in einem längeren Arth „Vertrag erhobenen Angris welche derselbe uff eemaächte äußern n schreibt die Ti me s, „geht
o weit es au Anwendung findet,
se anzutasten, so lange die andel stillschweigend
stattfinden. von der Whig⸗Presse gegen diese zu gleicher Zeit die Einwirkungen,
sse der dabei nicht betheiligten S „Der Zweck des neuen Vertrages“,
dahin, das Durchsuchungs-Recht, s Spanien und Poriugal seine in irgend einer Wei Zeiten den Sklavenh sich nicht bestreben, eine starke Secmach zu unterhalten, sei es Gesetze brechen, zu be Flagge sich anmaßen, zu deren Führt weit jene beiden Staaten in Betracht kom suchungsrecht auf Gründen, die weit versch welche die von Frankreich erlan haben; denn Frankreich hat seit
handel treibende Nation zu sein. ning Chronicle als lich 10, 9000 Sklaven bon / bezeichnet, nicht nur ein gröbsten Art ist,
daß während der in welchen franzö Sklavenhandels der Verdacht ab zu einer Kondemnirung führen
f die Fiaggn zu modifiziren se Mächte zu g zu dulden gewohnt ssm t an der afrikanischen g um ihre eigenen Unterthanen, wenn si Fremde aufzuspüren, welten nicht berechtigt sinh. men, beruht das In ieden sind von den gte Suspension des Rechts ma 1830 völlig aufgehört, eine Slim Wir glauben, daß, was die J den wohl dolumentirten Transport von si frikanischen Küste nach der Insel Fo e Fabel, sondern eine Unwahrhe und die Berichte über den Sklavenhandel emyss letzten 12 Jahre nur drei oder vier Fälk borfame sische Schiff wegen Verdachts der Bemhmg von unseren Kreuzern aufgebracht worden sid, ) sen Fällen zu schwach gewesen ss, zu können. Es ist daher aller Sän nach wahr, daß die Conventionen von 1831 und 1833 ihren
dem Sklavenhandel unter französischer und englischer cht haben, und in dieser Beziehung ist dun daß der Sklavenhandel untn Die kontrahirenden Parteien onvention, alle die Rechte, ni esitzen, festzuhalten und in nung zur Anwendung zu bringen, und das bezieht kt, auf die Flaggen derjenigen Nationen, welche i aben zur Beaufsichtigung ihres M Man fsiagh das Durch suchungen zu behaupten, nah ch aufgegeben haben; die Frankreich,
Man will eine
sollen ausstellen kö ese Weise zur hen so soll der Verein in geselliger Bezie ch Art deutscher Kasinos einen stehenden den auch Nichtkünstler unter billi len. Wenn es einleuchtet, wie vi seraus entwickeln kann, fo ist es sehr für den Anfang aufs einfachste treffen! ssen will, die einzelnen Bedürfnisse mit Besti während eine vielfach gegliederte Organisir eller Vernichtung liefern würde.
Spanien. BVorgestern erhielten die Eigenthümer Familien Intere fen des Don Carlos vertheidigenden Blattes Esperanza durch außerordentliche Ge chricht, daß Don Carlos am 181en v. fechtenen Ansprüche an seinen ästesten Sohn
selben Tage angenommen und am ke. Die Esperan za ließ diese R drucken, weiches gestern (Sonntag den Gefe politieo eingeschickt we é alle Exemplare des Supplement drohte auch den Direktor des Bla Nachricht in demselben mittheilen ofrage in Anregung bringen würde. Der politico möge das Gesehß vollziehen, gslegt, jede von ihm suspendirfe Nummer e
wältigen oder
zu billigen,
von der a
8 Madrid, 2. Juni.
heit aus Paris die die bisher von ihm abgetreten, dieser sie 23sten ein Manifest erlassen achrichten in einem Supplement 6) erscheinen sollte, zuvor aber Dieser ließ nicht nehmen, sondern wersten Strafen, oder gar die Ver⸗ Direktor verlangte, welches ihm die Pfüicht ines Blattes binnen 24 richt zu übergeben. Da das Supplement nur ohne irgend Bemerkungen hinzuzufügen, daß die Geschwornen es nicht für stra Gese politico zog deshalb vor, sich von dem ähere Vorschriften ertheilen zu lassen, deren Um so auffallender war es, daß es steriellen He ral do gestattet
er in allen die
Flagge ein i zu machen, vollkommen errei Traktat nichts geändert, es französischen Flagge wieder auflebte. pflichten sich indeß durch die neue C die beiden Kronen respektive jetzt b
rden mußte. s in Beschla ttes mit den
wäre denn, s er die obige
ganzen Ausdeh wie uns bedůn eigenen Gesch dels und ihrer Flagge an de nun aber, wie wir darauf bestehen können, in Bezug auf die Schiffe anderer Nationen wir es in Bezug auf Frankrei wort liegt nahe und ist entsche Staaten und wie wir selbst, hat sich ven starkes Geschwader in den afrikanischen Genis Außer Rußland aber giebt es feine andere Mr cht in dieser lästigen Weise zu! gen Staaten uns das Durchsuchungt haben sie uns einen Theil ihrer eignen Autorität, w zuüben ganz außer Stande sind, cedirt. teig iffen an die gin ertrauen, d
wader in See h
zunden dem S r afrikanischen Küste. nden dem Schwurge
sne Nachricht mittheilte, unf man voraussetzen, sten werden, und der Finister des Innern n snhalt man noch nicht gestern sehr spät ausgegebe e, solgenden Artikel aufzunehmen:
„Gestern verbreitete sich in Mabrid nbegründet halten.
itten Briefe aus B mlos seine angebli 'on abgetreten und den Titel
die Vereinigten tet, ein eigenes zu unterhalten. welche im St stärken, und indem die übri
eine Nachricht, die wir für verschiedene karlistische Personen durges mit der Nachricht erhalten, daß Don m 18ten v. M. an seinen aͤltesten „Graf von Molina“ welche der Nachricht Glauben schenken,
Obgleich die Sache möglich ist, so ist wenn man den Charakter des Don Carlos Wenn indessen die Agenten einiger Mächte ihn uf eine Vermählung zu überreden vermocht haben ] Einen wie die Anderen sich Die Königliche Familie ist am wird drei bis vier T Rosa ist so weit herg
ande ist, ihre Seema Man sagte, zugestanden, sie selbst aus gegen verpflichtet sich, ein Geschwader von 2 und wir schenken seinen See⸗Offizieren das übertragenen Pflichten erfüllen werden. Was Brasllien ben anz anders. Das Erlöschen der das Durch fuchungn age mit jenem Lande mach, di
dessen Unterthanen Sllavenhan nicht einmal das Ansehen si seine eigenen Gesetze gegen diesen handel! So lange ein solcher Zustand der d igen anderer Staaten und alle von ih Humanität gemachten onerösen Stihn erste Schritt zur Erlangung des gen den Sllavenhandel Brasilien ; bgeschlosse nen Traktates von
chen Rechte a
angenommen . tte. erwarten ein zu schicken, Nanisest des so liegt die Sache g ertheilenden Klause nun mit einem Staate zu thun haben eifrigst betreiben, und der sich auch als sei er gesonnen, Anwendung zu bringen. besteht, sind alle Bemühni zu Gunsten der Sache de tionen eitel und nutzlos; der schaftlichen Zweckes ist daher ersten Artikel des mit Brasilien gemäß, für Seeraub zu erklären.“
Selg ien.
l g; en . och nicht wahrscheinlich
é Betracht zieht. rn g.
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l in unserem Vertr sllen, so haben die
gar sehr verrechnet.“ bends in Valencia ein⸗ age dort verweilen. — Herr estellt, daß er einige Befuche
stern stellt der Heraldo, das Organ des Generale Narↄ ermals folgenden Satz auf?: von den rechtmäßigen Gewalten der Nati und befolgt, sich freiwillig außerhalb derselben Regierung ihre Feinde auf dem Ter sich stellen; ist dieses das der Lega
hoffen und Martinez de la upsangen kann.
„Wir behaupten, daß derjenige, on gegebenen
Ell, und daß die
rain bekämpfen snuß, auf das sie pf
lität, dort; ist
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Verschwörer, sind also die Gesetze des Landes nicht anzuwenden: bas Recht des Stärkeren ist das allein gültige!
Unsere Nachrichten aus Havanna gehen bis zum 30. April. Das gegen den Negersflavenhandel gerichteie Strafgesetz war dort publizirt worden. Die Behörden hatten ein äußerst anstößiges Er⸗ eigniß entdeckt. Bei Gelegenheit der letzten gegen die weiße Bevöl= lerung gerichteten Verschwörung hatte ber Untersuchungsrichter Don
edro Salazar eine große Anzahl Unschuldiger einkerkern und peit⸗ chen lassen, um Geldsummen von ihnen zu erpressen. Um endlich einer Entdeckung vorzubeugen, vernichtete er einen Theil der Alten, wurde dieser Handlung jedoch überführt und verhaftet. Jetzt stellt er sich wahnsinnig, um der Bestrafung zu entgehen. Mit ihm wurden noch vier andere Untersuchungsrichter eingezogen. Einer derselben schnitt sich im Kerker die Kehle ab, ein anderer entfloh. Ein Vorfall, der noch größe⸗ res Aufsehen erregt, ereignete sich in Manila. Em vertrauter Freund des verstorbenen 3 Toreno, Herr d'Ahaberriague y Blanco, der 1836 neben Isturiz Finanz⸗Minister war und von der jeßigen Regierung als General- Intendant der Finanzen nach den Philippinen geschidi wurde, ist nebst zweien seiner Ässessoren so eben wieder hier angelangt, nachdem der dortige Gerichtshof ihn und diese überführte, ihre Stel⸗ lung zu den schändlichsten Gelderpressungen und Unterschleifen ge⸗ mißbraucht und enorme Summen als Preis ihrer Verbrechen empfaͤn⸗ gen zu haben. Die desfallsigen Akten sind in den hiesigen Blättern zu lesen, und die Schuldigen, die der dortige Gerichtshof zum Zucht⸗ hause verurtheilte, hier in ber sogenannten guten Gesellschaft anzu⸗ treffen. Diese immer weiter um sich greifende Immoralität flößt je⸗ dem besonnenen Beobachter Zweifel an einer besseren Zukunst des Landes ein. Sieht man doch, daß Personen, denen am meisien an dem Fortbestehen des dermaligen Ministeriums gelegen sein muß, durch alle, selbst die verworfenssen Mittel, die Fonds herabzudrücken suchen, um nur schnell ihre Taschen zu füllen. Der Globo, ein die Interessen der moderirten Partei am eifrigsten vertheidigendes Blatt, sagt in dieser Beziehung: „Aus dieser beklagenswerthen Ver⸗ mischung der Börse mit der Regierung, der Polltf und den Ge— schäften können nur Verlegenheiten, Mißkredit und Immoralität her⸗ vorgehen, ein Skandal jede Woche, eine Krisis jeden Monat, eine Revolution jedes Jahr. Wir richten uns an bie Regierung, Mora⸗ lität bedürfen die Parteien vor Allem. Moralität muß der Wahl⸗ spruch der unsrigen sein, um ihren Triumph zu befestigen. Moralität verlangt das Land mit Geschrei!“
Heute sind die Fonds abermals gefallen. Zproz. baar 317, auf Lieferung 323. 5proz. baar 223, auf Lieferung 243.
Handels und Börsen Nachrichten.
Berlin, 13. Juni. Obschon das Geschäft auch heute sehr unbelebt war, so sind die messten Eisenbahn Effekten doch etwas gestiegen, wenngleich der Umsatz nicht umfassender geworden.
Marktpreise vom Getraide. . Berlin, den 12. Juni 1815.
Zu Lande; Weizen 1 Rthlr. 2 Sgr. 10 Pf.; Noggen 1 Rihlr. 13 Sgr. 2 Pf, auch 1 Rihlr. 12 Sgr.; Hafer f Rihlr., auch 25 Sgr. 6 Pf. Ein- gegangen sind 70 Wispel.
Zu Wasserz Weizen (weißer) 2 Rihlr. 3 Sgr. 7 Pf., auch 2 Rthlr. und 1 Rihlr. 27 Sgr. 7 Pf.; Roggen 1 Rihlr. 18 Sgi., auch Riblr. 15 Sgr. 7 Pf.; große Gersie i Rihlr. 4 Sgr. 10 Pf. auch 1 Rihlr. 3 Sgr. 7 Pf.; Hafer 27 Sgr. 8 Pf., auch 23 Sgr. 1 Pf.; Erbsen (schlechte Sorte) 1è Nihlr. 18 Sgr. Ei g gangen sind 1083 Wispel 9 Scheffel.
Mittwoch, den 11. Juni 1815.
Das Schock Stroh 9 Nihlr. 15 Sgr., auch 8 Nthlr. 15 Sgr. Der
Ceniner Heu 1 Rihlr. 5 Sgr., auch 22 Sgr. 6 Pf.
Kartoffel ⸗preise. Der Scheffel 15 Sgr., auch 10 Sgr.
Branntwein ⸗⸗Preise.
Die Preise von Kartossel⸗ Spiritus waren am 7. Juni 163 — 16 Rthlr., am 19. Juni 16, Rihlr. und am 12. Juni d. J. oz — 16 Rihlr. (frei ins Haus gelieseri) pr. 200 QOuart à 54 3 oder 10, 00 ο nach Tralles. storn Spiritus: ohne Geschäft.
Berlin, den 12. Juni 1845.
Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.
Das Resultat des diesjährigen Wollmarktes in Landsberg a. d. W. wird als ein höchst günstiges, allgemein befriedigendes gerühmt. Zusuhren trafen bereits am Sten d. M. hier ein und dauerten an den beßben fol⸗ genden Tagen ununterbrochen fort, so daß im Ganzen bis zum 11. Juni eiwg 20, G Cir, Wolle dort angelommen waren. Die zu Marfie ge⸗ brachten Quantitäten wurden indessen, da sich viele Käufer, namentlich auch aus England, Frankreich, Belgien und Hamburg, aus dem Braun⸗ schweigischen 1c. zugleich mit den inländischen bedeulenderen Fabrikanten eingefünden hatten, bei recht guten Preisen sehr rasch geräumt, und es waren am 10ten Abends nur noch wenige hundert Centner vorhanden. Vorzugsweise gesucht wurden gute Mittelwollen, aus denen übrigens der größte Theil des zu Markte gebrachten Quantums besteht, und gezahlt wur · den: für feine Wollen pro Ctr. S5 2 90 Rthlr., für feine WMitielwollen 225 2 77 Nihlr., sür Mittelwollen 57 a 67 Rihlr., für ordinaire 50 4 575 Rihlr. Geringere Preise wurden nur in sehr wenigen Fällen und für lleinere Posten gezahlt, und man konnte annehmen, daß die Preise gegen voriges Jahr um 12 — 15 Rihlr. höher sind. Die zu Markte gebrachte Wolle war größtentheils aus der Neumarkt, aus Pommern, einem Theile des Großherzogthums Posen und der Provinz Wessphalen.
Von den 3200 Cir. Wolle, die zu dem am 9. und 10. Juni in Stral⸗ sund abgehaltenen Wollmartte gebracht worden waren, ist der Rrößte Theil verlaust, jedoch nur ein einziger Posten zu 141 Rthlr. sür den Stein. Von den übrigen Partieen erreichten nur wenige den Preis von 149 Rthlr., wo⸗ gegen viele zu 13 bis 1335, ein großer Theil auch zu 14 Rihlr. verkaust worden. Im Allgemeinen stellten sich die Preise 2 bis 3 Rihlr. höher, als im vorigen Jahre.
K Fraukfurt a. M., 10. Juni. Die Börse war heute nicht so günstig gestimmt wie gestern, wo alle Fonds, bis auf die spanischen, höher gingen. Heute blieben fast alle Course niedriger, besonders die der Eisenbahn - Actien; sühlbar wichen aber die spanischen Fonds auf die un⸗ günstigen Berichte aus Madrid.
Auswärtige körsen. Am æater dam, 9. Juni. Niederl. virkl. Sch 635. 6, 0. —. b 9h Span. 26. 3M, do. 419. Aus. — Dass. —. Zia. — DLHreuas. H. Seb. —. Fol. —. GQesterr. — 1 Nass. Ilore g3 1
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0 Hert Nothomb hat allen Druckereibes—2 uherhalb derselben. ß sie sich wegen des besorgten ern — . ĩ ung des belgischen Nachdruck ben h gleiche Versicherung hat er dem Präsidenten 's der brüsseler S Versicherung mit den bevorsteher
ch mehr Stimmen für die ministerirllen Kandidalen
Brüssel, 8. Juni. die Versicherung gegeben, mit Frankreich zuͤr Aufheb
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forderliche Aufkündigung dieser Pfandbriefe ergehen las⸗
Es heißt, daß
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luftündigung Schlesischer Pfandbriefe.
nhabern Schlesischer Pfandbritfe machen wir „daß die speziellen Verzeichnisse der im Johan= ne dieses Jahres einzuliesernden Schlesischen ei allen Schlesischen Landschaftekassen und örsen zu Bresjau, Berlin und it den Anzeigern der drei Amtsblätter und mit den beiden hlesigen gereicht worden sind. Indem wir die rr
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gewinnen. sung auf die Allerhöchste Kabineis⸗Ordre vom 6. Au⸗
gust 1840 (G. S. 1830. XVII. 2116.) zugleich auf, Breslau, am 9. Juni 1845. dachte Pfandbriefe mit den zugehörigen Zins recogni⸗· sonst aber in coursfreiem Justande, bei Vermei⸗ dung eines auf ihre Kosten zu veranlassenden öffenili= Hen Aufgebots, schon in dem nächsten Jinszahlungs⸗ 1371 6 — an . , 9 der — 2 al-Landschast oder bei einer der Fürstenthums - Land⸗ ̃ r . schasten i, fen und dagegen die dafür auszurei⸗- gene Bobesche Grundstück, . abgeschätzt zu
chenden En ehe rg log. ern, in Empfang zu neh ⸗ I 16173 Thlr. 2⁊1 Sgr. 9 Pf., soll
Schweiz.
Zürich. Der Große Rath ist auf den 20.
Der Regierungs⸗Rath ist mit Bearbeitun Mn
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Kanton einberufen. tion auf die man vernimmt, wird di in der Kloster⸗
Frage auf der „Answeisung aus der ganzen
Frankfurt a. M., 109. Jai. SR; Mee 54 6 a. cue, 2014. n.,. nan Acer 751 ne. Ma Foln. 300 Fi. G5 6. do. d FI. S7. Ham burg, 11. Juni. Wien, g. Juni. Anl. 4 1820 158. ae 1830 136. nei 12655. Livors. 1183.
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Den 13. Juni 1845. Hr. Cour. niet iel.
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zu lesen: Kriegs⸗Dampfflotte.
Meteorologische Geobachtungen.
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Rönigliche Schauspiele.
Sonnabend, 14. Juni. Im Schauspielhause. 94ste Abonnemente-= Verstellung: Ein deutscher Krieger, Schauspiel in 3 Abth., von Bauern- (Herr Baison: Oberst von Götze, Neue Polka, auageführt von Dlle. Polin
Sonntag, 15. Juni. r nn Der Ehestister. Hierauf: Die Insel der Liebe.
alb 7 Uhr.
⸗ Zu ker Vorstellung sind Billets im Billet⸗ Schauspielhauses zu den gewöhnlichen Preisen wie früher, und bis auf Weiteres, der Billet⸗ lichen Vorstellungen des Königl. Opern⸗ finden wird. .
In Charlottenburg: Des Goldschmieds Töchterlein. zum erstenmale wiederholt: Adam und Eva, lungen, nach Scribe, von C. Carl.
Billets für die Vorstellungen des Köni lottenburg sind bis zum Tage der Vorstell Billet⸗Verkaufe⸗Büregu des Schauspielhauses zu zu Charlottenburg an der Kasse zu folgenden
als Gastrolle.) Hierauf: ind Herrn Gasperini.
Im Opernhause. 76ste Abonnements
Verkaufs ⸗Büreau bes woselbst auch, Verkauf zu den sämmi⸗ und Schauspielhauses statt⸗
zu haben,
Lustspiel in 2 Abthei⸗=
gl. Schauspiels zu Char⸗ Mittags 1 Uhr, im Berlin und Abends im Schloß ⸗Theater Preisen zu haben: Ein Billet zur Fremdenloge 1 Rthlr. Ranges 20 Sgr., zu den Parquet- Loge 20 Sgr., zum Orchester 20 Sgr., z 15 Sgr., zu den Logen des dritten Ranges Abtheilung des dritten Ranges zur Gallerie 5 Sgr. . Montag, 16. Juni. Im Schauspielhause. 9göste Abonnements-= Vorstellung: Kabale und Liebe. (Herr Baison: Ferdinand von Wal⸗=
ter, als Gastrolle.)
zu den Logen des ersten n 20 Sgr., zum Parquet gen des zweiten Ranges 19 Sgr., zur mittleren 10 Sgr., zum Parterre 15 Sgr. und
Königsstädtisches Theater.
Der Graf von Irun, Nach Dumanoir,
romantisches Schau⸗ von W. Friebrich. nzl, Pantomimen⸗ ausgeführt von glied des Hof⸗Theaters e Gastrolle.)
Der Weltumsegler wider Willen, aben= frei nach dem Französt⸗
Sonnabend, 14. Juni. spiel mit Gesang in 5 Alten. Die vorkommenden Tänze sind von Herrn Joh. Fe mieister der Kaiserl. privilegirten Theater in Wien, dessen Personale. (Herr Ascher, früheres Mit zu Dresden: Don Caesar von Irun, als letzt
Sonntag, 15. Juni. — teuerliche Posse mit Gesang in 4 Bildern, schen, von Räder. (Herr Grobecker: Purzel. —
Montag, 16. Juni. Der Weltunisegler wieder Willen.
w . Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. 3inkeisen.
Gedruckt in der Decker schen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
meiner Anzeiger. men, welche demnächst in dem Weihnachts Termine die⸗ sen, fordern wir die Inhaber verselben, unter Hinwei⸗- ses Jahres durch Baarzahlung und bezüglich durch Aus⸗
am 16. Ofto ber 1845, Vormittags 11 uhr, an der Gerichtsstelle subh pothekenschein sind in der
Die dem Aufenthalte nach unbelannte e Gläubigerin, die Ehefrau des Kausmanns Wilcke, Char⸗ ilhelmine geborene Heiselbetz, wird Hiardurch öffentlich vorgeladen.
astirt werden. Tare und Hy⸗
reichung von Pfandbriesen werden eingelöst werden. gistratur einzusehen.
Schlesische General⸗Landschasts⸗Dircction.
Nothwendiger Verlauf.
Stadtgericht zu Berlin, den 29. März 1845.
Das in der großen Frankfurter ⸗Str. Nr. 118 a bele⸗ Nothwendiger Verkauf.
Stadigericht zu Berlin, den 27. März 1845. Das in *. inden · Straße Rr. 118 belegene Horn-=