1845 / 207 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

*

Gekanntmachungen.

163] Edittal⸗- Citation.

Im Monat März des Jahres 1775 ist z. Opalenica im jetzigen Buler Kreise und Posener egierungs De- partement des Großherzogt ums Posen der Woje- wode von Sieradz Woyciech oder Adalbert von Opa · lensti, Erbherr der Herrschasten Graetz, Opalenica, Bukowiec, und Zdroy finderlos verstorben. Die dama⸗ ligen Gerichts ⸗Behörden haben die r seines Vachlasses begonnen, und durch das Condescensions- Dekret vom 19. Juli 1784 sind die Abfömmlinge von zwei Großtanten des Erblassers resp. Töchtern des im

ahre 1637 verstorbenen Wojewoden von Posen und

tarosten zu Inowraclaw, Johann v. Dpalenski, d. i. die Abkömmlinge

IJ. der Apollinara, geb. v. Opalen ska, Ehegattin des

Albert v. Gajewski, Il. der Victoria, geb. v. Opaleniska,

usimekg, als die n und alleinigen Intestat⸗Erben des Adalbert v. Opaleneti für legitimirt angenommen

worden. Die erwähnten Abkömmlinge sind: 1. in der Hauptlinie der Apollinara, verehlicht gewe⸗ 1 senen v. Gajewska, namentlich: ö 1. in der Linie ihres Sohnes Lucas v. Gajewsli; und zwar:

A in der Unterlinie dessen Sohnes Franz v. Gajewskl, 1) Euphrosine, Tocher des Anton von Gajewgli

verehel. v.

und Enkelin des Franz v. Gajewski, zuerst

verheirathet an Jacob v. Szoldrski, dann an Ca- etan v. Swigeicki;

Y Angela, Ehegattin des Adalbert v. We⸗ gorzewski, eine Tochter der Victoria, geö.

V. Gajewska und Johann v. stwileckischen

Eheleute;

3) Anna geb. v. Gajewslka, Imo. voto v. Ra- dolinstfa, II do. Flotho;

4) Adam v. Gajewsßi,

5) Bonaventura v. Gajewski,

6) Taver v. Gajewsli,

7) Aloysia v. Gasewska,

8) Francisca v. Gajewsla,

9) Stanislaus v. Potocki,

10) Alexander v. Potocki,

11 Maria Magdalena, geb. v. Potocka, verehelicht gewesene v. . f,.

12) die Kinder der Rosa, geb. v. Po⸗ tocka, verehelicht gewesenen Kezewsta,

a) Ignatia, o in v. Kezewski.

phael hnes

sp. Enkel d. Ra eines So des Franz v. Gajewsti.

jewski,

gewes. v. Kinder re r Tochter v. Ga

Gajews-⸗ des Franz. v. Gajewsli.

geb. v. verehel. Potocka, eine

b) Rosa e) Victoria 13) der steril verstorbene Andreas v. Ga Sohn des Franz von Gajewati.

B. in der Undterlinie der Apollinara, geb. v. Ga⸗ jewsla, verehelicht gewesenen v. Kosmirisfa, einer Toch⸗ ter des Lucas v. Gajewsli,

1) Ludovica, geb. v. Koiminska Imo voto Solol- nicka, Ildo v. Gorzensfa, eine Tochter des Ignatz v. Ko⸗minski und Enkelin der Apollinara,

42 * i, ö ö 3 ö. ke enen Kinder der Franz und Justina des Ignatz v,. Za.sgeb. p. Grabeta) v. Rych⸗ bew , m ge,, , ; er Barbara, geb. Koäimin- karg hen ölen e e ee eine ze C e . Rychlowski, Urenkel der

5) . Apollinara v. Kozmingka.

6) Thaddaens v. Jaraczewsli, Sohn der Eleonora, geb. v. Kotminska, verehelicht gewesenen v. Ja⸗ raczewsla, und Enkel der Apollinara v. Kozmingia;

3 gn, , , Kinder der Apollinara (geb. ) Ele * geb. v. v. Jaraczewsla) und ger ninska, n des stziaz . Ponimnskischen Johann v. 5 q Eheleute, Enel ber Eleo⸗ 9) Ludovica, geb. v. Po⸗ nora, geb. v. Kto ?minska,

in ttin des u n ft verehelicht gewesenen v. 10) Apollonia, geb. 6. Po- Jaraczews ta, und Urenkel nin gta, qhemahlin bes Per nenn, v. Kor Prinzen Carl Ernst Biron. . C. in der Unterlinie der Anna, geb. v. Gajewaka,

Kinder resp. Enkel der

Anna ka

—— * Q 2

2 2

Ehegattin des Peter v. Sololnicki, einer Tochter des

ucas v. Gajewskti;

6 der steril verstorbene Faver v. So⸗

bolnicki, .

2) Johann Nepomucen v. Sokolnicki, 3) Barbara geb. von Sokolnicka Imo voto Koiminska, 1Ido Klinskta, resp. die Kinder und Enkel der ad 3, namentlich: a) die Kinder ihrer Tochter Angela geb. v. Ko—— miriska, verehel. gewesenen Franz v. Maczynska, ) der Sohn Thomas von Maczynski, 5 des⸗ sen Töchter, do) Salomea, 66) Francisca, yy) Esther, 66) Thecla, 6) der Sohn Joseph v. Maczpnski, y) die Tochter d, . verehel. Jabllowska, 6) die Tochter Faustina, Ehegattin des Hippolit v. Maslowski, b) der Sohn Joseph v. Kliniski, ̃ e) die Tochter Veronica von Klingka, verehelicht an Casimir Weiyk, modo deren Kinder: 6) Ludovica verehelichte Dobieska, 6) Justina, y) Angela,

2. In der Linie des 2 v. Gajewski, eines Soh⸗ nes der Apollinara v. Gajeweka, geb. v. Opalengla, und zwar:

A, in der Unterlinie seiner Tochter Ludovica, Ehe⸗

Kinder der Anna von

gattin des Vladislaus v. Radomicki,

1) Anton v. Grab ti, Beide steril! .

5 Cajetan 3 w

) Jußtina v. Grab a, Ehegattin Catha ne 2 des Franz v. Rychlowg i. ,. e w

M der Sohn der geb.) Stanis lang v. Grah⸗ * Grab se Treber gene en nn nne, d, enn: hic snohata, Joschhb n. Ber. gn , gien, l.

5) Marianna, geb. v. Ko⸗mingka, Ehegattin des Generals 86 v. Lipski, Tochter der Hedwi geb. v. Nadomicka, verehelicht gewesenen Kotlming a und Enkelin der Ludovica v. Nadomicka.

Sololnicka,

Sli, und Enkel resp.

976 Allgemeiner Anzeiger.

6) Anton v. Miroslawgki, Kinder der EFlisabeth (geb. 1) Thomas v. Kani · Kinder der Franz und Apolli⸗ 7) Josepha, geb. v. Mi⸗s v. Radomicka) und Aleran⸗ owski, nara, geb. v. Niemojewgka, Ka= roslawséka, Ehegattin) der v. Miroslawglischen 2) Anton nigowelischen Eheleute, Enkel des des Theodor v. Mo ⸗J Eheleute und Enkel der 3) Josepha v. Kani⸗ Johann v. Niemojewsli und Ur- scʒenski. Ludovica v. Radomicka. gowsfa, Ehegat enkel der Anna, geb. v. Tuczpnisla,

8) Isabella, Tochter der Ludovica v. Nadomicka und tin des Grafen sverehelicht gewesenen v. Niemo-=

Ehegattin des Isidor v. Zalrzewsli, resp. deren Michael Podocki, 1 jewsla, ä Sohn Ignatz v. Zakrzewsti, außer welchem aber, 4) Ignatz sterils Gebrüder v. Niemojewsli, Shne wie sich später ermittelt hat, noch zwei Töchter, verstorben, des Joseph und Enkel der Ludovica, verehelicht an Hippolit Geschwister 5) Anton, Anna v. Niemojewsla, v. Rogalinski, ZJalr⸗ 6) Rosalia, geb. v. Umin ska, verehelichten Slubicka, Francisca, verehelicht an Gabriel aj Tochter der Apollinara, geb, v. Niemosewsla, ver- v. Skoörzewski, zewgli. ebelicht gewesenen v. Uminsta und Enlelin der vorhanden gewesen sind. Anna v. Niemojewska.

B. In der Unterlinie der Anna Cunigunde, Ehegat-= Da jedoch hin und wieder Bedenken aufgestoßen sind, tin des Peter v. Wegorzeweli, einer Tochter des Franz ob nicht nähere oder doch mehrere gleich nahe Ver⸗ v. Gajewsli; 231 wandte des Erblassers, als die oben genannten Ab-

) Justina, verehelicht an Ignatz v. kömmlinge seiner Großtanten hinterblieben seien, so

Malczewski, Töchter der An⸗ haben der Kurator des Ädalbert v. Opalenskischen Nach Y Caecilia, verehelicht an Ludwig v.! na Cunigunde lasses und einzelne Miterben, namentlich der Joseph v. Mlodziejowski, von Wegor⸗ Krzpyzanowsli und seine Schwester Melania, verwitt⸗ 3) Theophila, verehelicht an Joseph! zewska. wete Gräfin Szoldrska (Kinder der Aloysia, geb. v. Ga- v. Mantowski. jewska, verehelicht gewesenen Michael v. Krzyzanowsli

n ; . ĩ line, Ge⸗ 3. In der Linie der Therese, geb. v. Gajewska, einer Lad L 1. A. 7, Jo wie die Thecla und Pauline, . der Apollinata z r e, geb. ⸗— Opalens a schwister v. Miroslawsli (Abkömmlinge des Anion v.

und Ehegattin des Johann v. Prusim ski, und zwar: Miroslawsli ad I. 2. A. 6.), zur Ergänzung der Le—=

; . ; stimation das in §. 148 et sed. Tit. 51. J. A. G. O. 1 in der Unterlinie ihres Sohnes, Christoph v. Pru⸗ ufgebot . i:

; Demnach werden alle diejenigen, welche ein näheres 1) Anton v. Prusimski, Sohn des Stephan und En⸗ ĩ ü dten, oder iel deg Christe ph v. Prusimol Erbrecht, als die oben aufgeführten Verwandte

; . mit ihnen ein gleich nahes Erbrecht an den Nachlaß

2 die Kinder der Marignng. geborenen v. Prusimsla, bi ,, . zu e vermeinen, hier⸗ einer Tochter des Christoph v. Prusimori aus durch aufgefordert, dasselbe in dem zu diesem Zwecke deren Ehe mit dem Johann oder Joseph v. To- auf den 10. Dezember d. J., Vormittags 3 hr, micki und Casimir v. Zalrzewsli, in unserem Instructionszimmer vor dem Ober-Landes⸗

) Paul, gerichts · Referendarius Herzberg anberaumten Termine

1) Joseph⸗ ; ehörig anzumelden, widrigenfalls die oben genannten

M Josepha, verehelichte Piro, erwandten des Erblassers für die rechtmäßigen Erben

d) Catharina, desselben werden angenommen werden, ihnen der Nach= Johann Nepomucen, laß zur freien Disposition verabfolgt und der nach er⸗

3 Ina, v. Zalrzewski, folgter Präflusion sich etwa erst meldende nähere oder

62 Ludwig, ; gleich nahe Erbe alle ihre Handlungen und Dispositio nen

) die Cunigunde, geb. v. Kowalska, verehelichte v. anzuerkennen und zu übernehmen schuldig, von ihnen Kolaczkowska, eine Tochter der Constantia geb. weber Rechnungslegung, nech Eisatz der gehobenen . he Nuhungen zu fördern berechtigt, sonkzern sich lediglich M die Descendenten der Victoria, geb. v. Prusimska in def me alen na den n, Cal zorhan

Tocher dez, rsipi; s. Viäsanein, berchrichi dempssn webt zeug schutig sein win. rr, , . ,, Königliches Ober- Landesgericht. J. Abtheilung. b) die Kinder der o t Elisabeih, verehelicht ge⸗ wesenen Jacob v. Taczanowali, Joseph, 6) Raphael, ) Vincent, 6) Nicolaus, !

B. in der Unterlini? des Sebastian v. Prusiméki, eines Sohnes der Therese geb. v. Gajewela, verehel. gewesenen v. Prusims ka:

1) die Kinder des Franz v. Prusimski, eines Sohnes des Sebastian,

a) Onuphrius v. Prusim ski, b) Agnetha verehelichte v. Korytowsla;

2) die Kinder des Melchior v. Prusimski, ebenfalls eines Sohnes des Sebastian,

a) Vincent v. Prusimski,

b) Elisabeth verehel. an Ludwig Brzechfa, Veronica verehel. an Taver v. Biernackl, d) Justina;

3) die Descendenten der Anna alias Ursula v. Pru⸗ simska, einer Tochter des Sebastian, verehel. ge⸗= wesen an Joseph v. De , .

2) Josepha alias Sophia ver⸗ inder des Johann le ehel. v. e n e, pomucen v. Myeielsli

3 u. der Julienta geb. v.

b) Anna verehel. v. Potocka, Dobr z ca, einer ochter Ilancigca, der inen. v. Dobrzycka d) Victoria alias Veronica, geb. v. Fr n ;

) die Anna alias Apollinara geb. v. Prusimsla, Toch-⸗ ter des Sebastian v. Prusimski und Ehegattin des Paul oder Peter v. Sktrzydlewski, welche als steril verstorben aufgeführt ist;

S. in der Unterlinie der Therese geb. v. Prusimska, verehel. v. Trapezpriska, einer Tochter der obenerwähn⸗ ten Therese v. Prusimsla, geb. v. Gajewska:

1) Anton Gebrüder v. Trapezyn st, Söhne des Sta⸗

*5 Jacob, nislaus v. Tr pezvristi aus dessen Ehe

3) Johann mit der Anna opkowna und Enkel der

Therese v. Trapezonska, geb. v. Prusimska,

Joseph v. Trapezpnski, ein Sohn des Franz v.

rapczyniski und der Rosa v. Raszewska und Enkel

der Therese v. Trapezynska;

wobei indeß zu bemerken, daß, wie sich später ermittelt hat,

die Stanislaus und Anna v. ir g n hen Eheleute

außer den oben genannten dref Söhnen noch zwei Töchter,

226 verehelicht an Johann Nepomucen v. So⸗ olnicki,

Marianna, verehelicht an Mathias v. Dobrogoysli, und die Franz und Rosa v. Trapezpmnshischen Eheleute außer dem Sohne Joseph noch eine Tocht er

Justina, verwittwete Joseph Brzechfa, gehabt haben;

Geschwister v. Tomicki,

Geschwister

(652 Avertissement.

Von dem Königlichen Land- und Stadtgerichte zu Naumburg werden Alle und Jede, welche an das Ver⸗ mögen des Kaufmann Karl Friedrich Krippendorf zu Eckartsberga, welches hauptsächlich in einem Wohnhause und Waaren-Vorräthen besteht, und worüber wegen Unzulänglichkeit desselben, auf Andringen der Gläubi⸗ ger, der Konkurs eröffnet worden, nei! u haben vermeinen, dergestalt öffentlich vorgeladen, daß sie inner⸗ halb drei Monaten, und spätestens in dem vor dem

Herrn Ober -Landesgerichts-⸗A1ssessor Parrisius als Deputirten auf den 22. Oktober 1845

anberaumten prällusivischen Liquidalions- Termine ent- weder in Person oder durch einen mit gesetzlicher Voll= macht und Information versehenen hiesigen Justiz- Kommissarius, wovon den hiesigen Orts Ünbefannten die Herren Justiz-Kommissarien Justizraih Bielitz, Gilling, v. Bieren in Vorschlag gebracht werden, in dem Lokal des unterzeichneten Gerichts, Vormittags um 9 Uhr, erscheinen, den Betrag und die Art ihrer Forderungen anzeigen, die Beweismittel beibringen und hiernächst die weiteren Verfügungen erwarten.

Bei ihrem Ausbleiben im Termine und bei unter= lassenen Anmeldungen ihrer Ansprüche aber haben die⸗ selben zu gewärtigen, daß sie mit allen eiwanigen For- derungen an die Konkursmasse präkludirt werden sollen und ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen gegen die übrigen Kreditoren auferltgt werden wird.

Naumburg, den 11. Juni 1845.

Königl. Preuß. Land und Stadtgericht.

v. Taczanowsli.

JT76i1] Bekanntmachung.

Die über den Oekonomen Paul Herrmann Fromme als Verschwender am 23. Februar 1841 eingeleitete Kuratel ist wieder aufgehoben worden.

Frankfurt a. d. O., den 7. Juli 1845.

(. S) Khnigl. Preuß. Land und Stadigericht.

Too] Edittal- Citation. Land- und Stadtgericht Culm. Nachstehende verschollene Personen:

1) Anna Maria Lindemann, Tochter der Johann und Dorothea, geborenen Bentsch, Lindemannschen . leute zu Klein Trzebiz, geboren den 6. September 1799, welche vor 360 Jahren angeblich nach Bessara⸗ bien ausgewandert sein und 3 dert im Dorfe

; Borodyno, Odessaer Kreises, mit Martin Kling

JJ. in der Hauptlinie der Victoria geb. v. Opalensla, verheirathet haben soll; verehelicht gewesenen v. Prusimgfka. ij. hat nur eine 2) Nicolaus Johann Weber, welcher vor 39 Jahren Tochter von Stkompe, Thorner Kreises, nach Rußland aus⸗

Constgntia, verehelicht an Stanislaus v. Tuczymshi, . sein soll, und dessen mit Gotiliebe, ge⸗ hinter lassen, von welcher abstammen: ; orenen Ochner, erzeugte Kinder, nämlich:

A. in der Unterlinie ihrer Töchter Marianna geb. v. Euphrospne, geboren 28. Oltober 1789, Tuczywnska, Ehegattin des Andreas v. Mycielsti, ohann, geboren 9. August 1794,

1) Nicelaus v. Siorpozewsls, En Sohn des Joseph acob, geboren 20. März 4738,

v. Sloroszewsti. Enel der Nicolaus und Therese Anne Marie geboren 16. Juli 4591,

(geb. v. Mycielska) v. Slorosz ewolischen Cheleule Thomas, geboren 13. November its; Ce nn i i 29 . I res. geb, 3) ber am ig. Juni 1304 geboreng Mnnlergeselle Jo⸗ v. Tuczyngfa, hann Zukiersti, Sohn der zu Czemlewo verstorbe=

Y die Kinder und Enkel der Francisca, geb. v. Sko⸗ fen ämuch ind, Carcisig, geborenen Kalisch, Hur roszewsfa, verehelicht , v. 97 vcka, einer lierolischen Eheleute, welchen der Ingesahl 16 Jah- Tochter der Therese und Nicolaus v. ler en fr nen von Czemlewo aus auf die Wanderschasi ge⸗ 6 Eheleute und Enlelin der Marianna v. My cielsłla,

95 , heschtister e) Eleonora, verehelichte v. Grabska, 5 *. Krjyc⸗ 4) Anton v. Gru] Kinder des Sigismund v. Gru⸗

gangen ist, und deren etwa zurückgelassene unbelannte Erben wer- den hierdurch aufgefordert, sich innerhalb neun Mona⸗ ten, spätestens aber in dem vor dem Herrn Land- und Stadtgerichtsrath Schülke auf (den 22. Nai 1816, Vormittags 10 uhr, ermine schrist⸗

dzin a tj und im biesigen Gerichtsgebäude angesetzten dzinehi, ! und der Catharina, geb. zu melden und weitere AÄnweisung

v. Krzycka, einer Tochter d n. lich oder persönlich e) ien v. Gru⸗ * . = . erwarten, widrigenfalls dieselben für tobt erllärt und

schen Eheleute hr Vermögen . belannten nächsten Erben event. B. in der Unterlinie der Anna, geb. v. Tuczynska, dem Fiskus zuge

. des Andreas von Niemoje watt, einer ochter

der CTonstantia v. Tuczynskfa:

prochen werden wird.

nerstelle, bestehend aus 5 Morgen Acker mit 2

bas Abon neme n beträgt:

2 Kihlr. sür . Jahr. Rihlr. Jahr.

S Rthlr. I Jahr. allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung. serlions Gebühr sür den meiner Seile des Allg.

Anzeigers 2 Sgr.

649 b] Pr o llam a.

Alle diejenigen, welche an die von dem Bauem! Christian Mohr zu Breitenfelde bei Hammersten Westprenßen an den Rademacher Johann Jacob zu Franzburg unterm 20. Juni d. J. verkausst Abtshagen Grimmer Kreises sub No. I. belegene

häusern nebst Pertinenzien, dingliche Ansprüche Forderungen zu machen haben, werden hienrunj deren Anmeldung in einem der auf

Allgemeine

Preußische Zeitung

Alle post-Anslalten des Ju- und Auslandes nehmen GSestellung aus dieses glalt an, sür gerlin die Erpeditign der Allg. Preuß. Zeilung: Friedrichsstraße nr. 72.

den 2. Au gust, den 16. Augu st und den

30. August d. J., Vormittag 141 Uhr, 9 hierselbst vor dem unterzeichneten Gericht anbei

Termine aufgefordert, bei Vermeidung des im]

Berlin, Montag den 28sten Ju li

Termine sosort zu erkennenden Ausschlusses. Von der Anmeldungspflicht sind nur diejenigen prätendenten entbunden, welche ihre Forderungn dem ihnen vorzulegenden, von unserer Kanzlei em ten Postenzettel richtig verzeichnet finden. Datum Grimmen, den 22. Juli 1845. Königl. Kreisgericht.

Inhalt.

tlicher Theil.

land. Berlin. Schlöffelscher Prozeß. Provinz Schlesien. hurchbruch der Oder. utsche Bundesstagten. Großherzogthum Baden. Lebhaste hein Schifffahrt. Großherzogthum Meckenburg-Strelitz. of. Hävernick 4. 3 m n ,,. Oldenburg. Verordnung ten Meincides. —Herzogthum Braun schweig. Der braunschwen ö Gustav-Adolph⸗Verein. Briefe aus dem Königreich Sachfen. Betbot der Versammlungen zur Aenderung des Glauben abefennin iffes augsburgischen Konfessions- Verwandten) und Braunf chweig. on Hohnhorst; Schütz en⸗Gesellschaft; Eisenbahn⸗ Unfall.)

e Stadt Krakgi. Krakau. ueberschwemmung.

sterreichische Monarchie. Wien. Schreiben des Kaisers an n Enherzog Palatinus von Ungarn. h, 7 Polen. Odessa. Maßregeln gegen Bedrückungen im erraidehandel. ; nkreich, Paris. Hofnachrichten. Das offizielle Organ des larschall Bugegud über die Affaire in der Dahara. Frankreichs haßregeln mit Hinsicht auf Tunis. Abd el Kader. Finanzielle hände von Paris. Vermischtes. ;

vßbritanien und Irland. London. Truppensendung nach ci. Sertland. Dritte Lesung der Juden-Pill im Unterhause. Un⸗ * . . ö T. —2 Schiffbruch. Vermischtes.

; reibe . iti ir-

ö , n, e gin, ächreiben aus London. (Graf Grey und seine politische Wirl

. . leit.)

der Waaren die Eröffnung der in den Häusern n Brü ö ö ; 3. . , n e ü ssel. Zoll⸗Erleichterung sür Holland Dispositionen und in der Woche nach der Zahlwoche gestat e weden und Norwegen. Halm st ad. Starler Sturm.

6. Jede frühere Eröffnung, so wie spätere e sweiz. Kanton Luzern. Leu von Ebersol. ßung eines solchen Verkaufslokals, , . de mien. Schreiben aus daadrnt. (Her iassand in Catalonlen; fortigen Schließung desselben, mit einer Geldstrafe, ihr ver Königin nach Mabrid beschlösn, bine bee ee de. *4 . . l-⸗Ver enn zzz. Nälant Bon Enrignep

. . ier echenlaud. Schreiben aus Athen. (Versahren der Opposit:on; sta aten nicht angehörigen Profession ge ung ber dr e, . ( Versah er Opposit on;

und Handwerkern ist nur während der eigenf M . oche, also vom Einlauten bis zum Auclt ; n naten von Nord⸗ Amerika.

der Messe, mit ihren Artikeln feil zu halten gesa 1. Kondo n. Castillo Präsident. d * 8a ndl ib en f nr n nr, ndien und Ching. London. Neueste Neberlandpost. Fried= 36 He r r, pech laun Die jüdischen Fe he Aussichten hinsichtlich des Pendschab. Wiederherstellung des recht⸗ weich ie e mr n allen wel en n g! m enen n, 66 abi ice Religion in China. gerung der Verkaufszeit bis in die Zahlwoche erst . , 3 4 . veriin

9. Was endlich den, auch auswärtigen Spedih Inne goent arng, sesn , . . unter gewissen Bedingungen allhier nachgelasenmn mne geg 9 ge. trieb von Meß-⸗Speditions Geschästen befrifft, so weisen wir deshalb auf das von uns unter den Oltober 1837 erlassene Regulativ, die Betreibumn Speditionshandels allhier betreffend.

Leipzig, den 18. Juli 1845.

Der Rath der Stadt Leipzig. Otto.

1757] B elan n tm ach ung.

1. Die dies jährige Leipziger Michaelis⸗ beginnt

den 29. September und endigt mit dem 18. Oktober.

2. Während dieser drei Wochen können all ländischen, so wie die den Zoll-⸗Vereing ten angehörenden Fabrikanten und Handn ohne einige Beschränkung von Seiten der hiesign nungen. öffentlich hier feil halten und Firmen aughi

3. Gleiche Berechtigung haben alle and ausländischen Fabrikanten und Handelsleute.,

4. Außer vorgedachter dre iwöch entlichen bleibt der Handel, so wie das Aushängen von delefirmen, auch aller und jeder sonstiger äußem, Stelle der Firmen vertretender Merlmale des Ven allen auswärtigen Verkäufern bei einer Geldsufa zu 50 Thalern verboten. ;

Der neue Gesandte

Börse. Eng⸗

Amdtlicher Theil.

ze. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Ober- Bürgermeister Bertram zu Halle den Charakter Geheimer Regieruugs⸗Rath zu verleihen; und Den Kreis⸗Justizrath des striegauer Kreises, Land- und Stabt⸗ Von den in unserer Bekanntmachung vom 7. ir Paul, zum Kreis⸗Justizraih des münsterberger streises, und I. J. aufgeführten Interims⸗ Actien, auf welche streis⸗Justizrath des münsterberger Kreises, Land- und Stadt⸗ zum 31. n l. J. die vierte Einzahlung nicht glslr Mantell, zum Kreis- Justizrath des striegauer Kreises zu worden war, sind bis mit Ablauf der Prällns Ren. . (den 2isten d. M.) folgende Nummern der Einzahlung

Nr. 4671. 11664. bis mit 11683. 30615. hi

30624. 34210.

mithin 32 Stück nicht eingelöst worden.

In Gemäßheit §. 18. der Gesellschasts En werden nun hiermit diese voraufgesührten Aetin dritten Einzahlung für erloschen erklärt und sinn gemäß deren Inhaber aller ihnen als solchen zusn den Rechte verlustig. ]

Dresden, den 27. Juli 1845.

Das i r e kt or i um der Sächsisch-Schlesischen Eisenbahn ⸗Gesellst C. L. Schill. A. F. v. Gablenz.

756

Si ch s ĩsch- Schlesische Eisen b an,

Der bisherige Ober⸗Landesgerichts-Assessor Kolmar Rudolph o Burchardt ist mit Allerhöchster Genehmigung zum Justiz⸗ missarius bei dem Königl. Land⸗ und Stadtgerichte in Lands⸗ a. d. W., mit Anweisung seines Wohnsitzes daselbst, und zum Aar im Departement des Königl. Ober⸗-Landesgerichts zu Frank⸗ a. d. D. bestellt worden.

Königliche Bibliothek. In der nächsten Woche, vom Iten bis 9gten k. M., sindet, dem t, des gedrückten Auszugs aus der Bibliothef⸗Srdnung gemäß, allßmeine Zurücklieferung aller aus der Königl. Bibliothek ent nen Bücher statt. Es werden daher alle diejenigen, welche Bü- der Königl. Bibliothek in Händen haben, hierdurch aufgesordert, ze während dieser Zeit in den Vormittagsstunden zwischen 9 und iht, gegen die darüber , Empfangscheine, zurüickzuliefern. Stuttgart, Verlag von S. G. Lieschinn ., , nach alphabetischer Ordnung der

6 6 von A. IHI. am Montag und Dienstag,

G ym nasi a I1⸗S ch ulw est »I. R. * Mittwoch und Donnerstag in Bayern und S. L. Freitag und Sonnabend.

zwischen den Jahren 1624 und 1813. Von dem darauf folgenden Montag, den 11ten k. M. an, wer⸗

a, . wieber Bücher ausgeliehen. Fh mn , ,, nnen e n dee. Fele g. —; Carl Ludwig Roth, her Königl. Geheime Regierungs⸗Rath und Ober-⸗Bibliothekar Theol. Dr. und Ephorus des Königl. Würtht Dr. herrn evangelisch theologischen Seminars in Schön .

Oktav. VI und 142 Seiten Velin. In Um 20 Sgr. Diese interessante Schrift des hochgeachteten, run wieder seinem Geburtslande angehörenden Hin. sers ist wichtig für Lehrer wie für Staals⸗ Bin welche Antheil an der Leitung der Schul Angelegt len haben. Bei den vielen von reicher prahfischa fahrung zeugenden 4 die darin beshb sind, wird ste, auch als Beitrag zur Geschii des deutschen Schulwesens, e Publikum! weges allein in Bayern, sondern gleichmäßig d alle deutschen Lande suchen dürfen und namentlich! Stelle in jeder Schulbibliothek verdienen. Frübjahr 1845. Vorräthig in allen Buchhandlungen, in Beilin WB. Besser. Ferd. mm le r, Ochmigle's Sonl Nicolai, D. Reimer, Jul. Springer 2c.

Literarische Anzeigen.

So eben ist eischienen:

Abgereist: Der General Major und Direktor des Allgemei⸗ ftriegs⸗Departe ments, von R eyher, nach Posen.

nichtamtlicher Theil. In lan d.

Berlin, 26. Juli. Wie man aus zuverlässiger Quelle erfah-

at, ist die Untersuchung wider den Fabrikenbesitzer Schlöffel aus ö. in Schlesien abgeschlossen und dieser des Arrestes vorläufig lassen. hens des Hochverraths und der Erregung von Mißvergn gen und . friedenhein überführt ist und Strafe zu erwarten hat, wird das sentlich bald abzufaffende Erkenntniß ergeben.

b und inwieweit derselbe des ihm zur 6 gelegten Ver⸗

Provinz Schlesien. Die Ober hat in der Nähe von Breslau das Ufer durchbrochen, sehr bedeutende Wassermassen durch die alte Oder ab- und dem Strome unterhalb der Stadt zugeführt. In Folge dieses Durchbruchs fiel das Wasser bei Breslau selbst plötz= lich um einen Fuß, erreiche aber am 24. Juli wieder die Höhe von 23 Fuß am Ober- und von 14 Fuß 1 Zoll am Unterpegel.

Deutsche¶ Gundesstaaten.

Großherzogthum Baden. Nach Mannheim kamen seit dies jahriger Wiedereröffnung der Rheinschifffahrt direkt aus den hol⸗ ländischen Häfen 96 Sege Fahrzeuge mit 259, 200 Ctr. Ladung; außerdem wurde von der . Dampsschifffahrts⸗Gesell⸗ schaft ein Güter Quantum von 25, 6 Ctr. dus gRlotierdam dahin gebracht. Diese Gütermasse von 285, 100 Ctr. übersteigt die, welche in der gleichen Periode des vorigen Jahres nach Mannheim kam, um 28,000 Ctr. Der Verkehr mit den vereins ländischen Häfen weist eine Gütermasse von 108,000 Ctr., die unter Zollkontrolle abgefer⸗ tigt wurden, und 326, 06 Ctr. Güter des freien Verkehrs nach. Das Gesammt⸗Quantum der in dem Hafen zur Abfertigung gekommenen 1097 Schiffe beläuft sich demnach auf 719, 200 Ctỹ' Dieses unge⸗ öhnlich starke Steigen des Verkehrs des mannheimer Hafens sindet seinen Grund besonders in den erweiterten Handels⸗Verbindungen, den vermehrten Communicationsmitteln und in der mannheimer ö. bahn⸗Verbindung. ; ;

Großberzogthum Meckleuburg⸗-Strelitz. Am 19ten B. starb in Neu⸗Strelitz auf einer Besuchreise der ordentliche Profes⸗ sor ber Theologie an der sönigsberger Universität, Dr. Hävernick, im 34sten Jahre seines Lebens.

Großherzogthum. Oldenburg. Eine Großherzogliche Verordnung vom 2. Juni hebt die den Meineid in Civilsachen, die nn Verleumdung durch Zeugniß und den Eidesbruch betreffenden Bestimmungen des Strafgesetzbuches von 1811 auf und ebt neue an deren Stelle. Nach diesen ist des Meineides chuldig, wer als Zeuge oder Sachverständiger in frember oder als Partei in eigener oder in fremder von ihm vertrelener Rechts⸗ Eq als Denunziant, Zeuge oder Sa verständiger in einer Straf⸗ sache, bei Offenbarung eines Vermögensbestandes oder bei einer Ver— klarung, vor Gericht oder einer anderen zu Abnahme von Eiden be= fugten öffentlichen Behörde, wissentlich einen förmlichen Eid falsch . oder auf einen solchen geleisteten Eid falsch ausgesagt hat, und soll mit einer Arbeitshausstrafe bis zu se s Jahren belegt, der von ihm bekleideten Aemter und Ehrensiellen ausbr cklich entsetzt und vor Ab⸗ sührung zum Straforte öffentlich ausgestellt werden. Ist das Verbrechen des Meineides begangen, um einen Unschuldigen oder einen Minderschul⸗ digen in en Strafe zu bringen, so kann die Strafe, mit Rücksscht auf die Strafbarkeit der fälschlich angeschuldigten That und auf die Wich⸗ tigkeit der Aussage, bis zum Zuchthaus auf unbestimmte Zeit erhöht werden. Hat aber der fälschlich Angeschuldigte in Folge der mein⸗ eidigen Aussage die Todesstrafe erlitten, so foll ber Meineidige zur Kettenstrafe, und, wenn er sich mit anderen Meineidigen . hätte, zum Tode verurtheilt werden. Dem förmlichen Eide werden die anstatt des Eides gebräuchlichen Betheuerungsformeln solcher vom Staate geduldeten Rellgionssekten, welche die Ablegung eines Eides als unerlaubt betrachten, gleich geachtet. Wer sich eines leichtsinnigen Eides schuldig macht und vor einer öffentlichen Behörde aus Mangel pflichtmäßiger Ueberlegung oder Nachforschung eine unwahre Behaup⸗= tung mit einem Eid oder einer ihm gleich zu achtenden Betheuerung

der eben erwähnten Art bestätigt, wird wegen fahrlässigen Vergehens

im Verhältnisse zu der Strase der vorsätzlichen That bestraft, wobei jedoch statt der Freiheitsstrase unter gewissen Umständen auch Geld⸗ buße bis zu 100 Rthlr. erkannt werden kann.

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Herzogthum Braunschweig. Dem Gustav⸗ Adolph⸗ Vereine zu Braunschweig sind von der Herzoglichen Regierung die Rechte milder Stiftungen verliehen worden.

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XX Königreich Sach sen, 26. Juli. In Versolg der in Be⸗ zug auf die lirchlichen Bestrebungen der neuesten Zeit erschienenen Be— kanntmachung der in Evangelicis beaustragten Königlich sächsischen Staats-Minister, haben die Ministerien bes Kultus 2c. und des Innern unterm 19. Juli d. J. verordnet, daß die Bildung von Vereinen und die Abhaltung von Versammlungen, welche darauf gerichtet sind, das Glaubensbekenntniß der augsburgischen Konfessions⸗Verwandten in Frage zu stellen oder anzugreifen, untersagt sein soll.

3z Braunschweig, 25. Juli. Hofrath von Hohnhorst, ein Sohn des verstorbenen Hofmarschalis, in dem milden Klima von Hieres Heil für seine geschwächte Gesundheit, allein der Leidende, ein Glied einer hier allgemein hochgeachteten Familie, sah die Heimat nicht wieder. Das Leben des menschen— freundlichen, anspruchslosen Mannes mußte leider zu früh enden. Seine Freunde und Bekannte freuten sich, daß ihn, von seiner Jugend an, die Verhältnisse in die Nähe Sr. Hoheit unseres Herzogs ge⸗ führt und in derselben ihm ein gesteigertes Vertrauen bewahrt blieb. Auf der vor kurzem zurückgelegten italienischen Reise berührt Se. Hoheit auch Hieres, begiebt sich bald nach dem Eintreffen daselbst nach dem Friedhofe, erkundigt sich angelegentlichst nach der Grabesstelle des Hofraths von Hohnhorst, pflückt von derselben einige Blumen und nimmt sie zu sich. Auf diese Weise das Andenken an einen Bieder⸗ mann geehrt zu wissen, hat hier viele Herzen bewegt. ;

Einige Schützen⸗Mitglieder genossen vor wenigen Tagen die

Ehre, Sr. Hoheit dem Herzoge den Dank aller Schützen für den zu der am Tten und Sten d. M. stattgehabten Feier des dreihunderi⸗ jährigen Bestehens der Schützengesellschaft gnädigst verliehenen silber⸗

nen Becher darzubringen. Die Deputirten (vier Bürgerj fanden die

huldvollste Aufnahme und schieden so hocherfreut über den Antheil Sr. Hoheit an ihrem Bürgerschützen⸗Institute, daß nun auch die Idee einer geschmacvollen Uniformirung, welche mit dem Höchsten

Vor einigen Jahren suchte

1845.

er , aufgenommen ward, um so eher zur Ausführung gelangen wird.

Wenn unsere Eisenbahnen big jetzt glücklicherweise wenig Un⸗ glücksfalle zu beklagen hatten, so ist gestern ein Ereigniß vorgekom⸗ men, wie dergleichen auch einige andere Bahnen leider schon erlebten. Ein junger Mann, in dem Alter von zwanzig und einlgen Jahren, bei der Schreiberei der Herzogl. Kammer angestellt, hat sich vor die Lokomotive kes gegen 3 Uhr gestern Nachmittags von Wolfenbüttel hierher zurüdkehre den Zuges geworfen und soll seine Lage so gut genommen haben, daß er augenblicklich hätte den Tod finden müssen, wenn die Wegiäu ner an der Lokomotive ihn, vor sich wegwersend, nicht in eine andere Lage gebracht hätten. Die Körperverletzungen sind indeß so stark und so vielfältig gewesen, daß der Unglüdliche bald seinen Geist ausgehaucht hat. Der Lokomotiven⸗Führer, dem die Hemmung der Lokomotive ganz unmöglich ward, ist tief erschüttert über diesen Vorfall auf dem hiesigen Bahnhofe eingetroffen.

Freie Stadt Krakau.

Krakau, 23. Juli. Die Weichsel ist wieber im Fallen, aber sie hat bereits eine Ueberschwemmung verursacht, die den unglücklichen Ufer⸗Bewohnern aufs neue schweren Schaden anrichtete und fast eine Erneuerung des großen Elendes von 1813 besorgen ließ.

Oesterreichische Monarchit.

Wien, 23. Juli. Se. Majestät der Kaiser hat bei Gelegen⸗ heit der 50jährigen Jubelfeier bes Erzherzogs Joseph als Palammus von Ungarn nachstehendes Handschreiben an denselben erlassen:

„Lieber Herr Oheim, Erzherzog Joseph, Reichs⸗Palatin ! Heute sind es fünfzig Jahre, daß Eure Liebden zu der Stelle des Locum⸗ tenenten in Meinem Königreiche Ungarn ernannt worden sind. Eure Liebden haben durch diese lange Zeit, welche oft mit schwierigen Ver- hältnissen begleitet war, um Mein Königreich Ungarn und das ge⸗ sammte Kaiserreich so vielfältige ausgezeichnete Verdienste Sich er⸗ worben, daß Ich es als eine Pflicht ansehe, Eurer Liebden an diesem denkwürdigen Tage einen besonderen Beweis Meiner Anerkennung derselben durch die Verleihung der Decoration des Großkreuzes Mei⸗ nes Ungarischen St. Stephans⸗Ordens in Brillanten zu geben.

„Indem Ich diese Decoration hier anschließe, füge Ich den auf⸗ richtigen und lebhaften Wunsch bei, daß die Vorsehung Eure Lieb⸗ den noch sehr lange zum Wohle Meines Königreiches Ungarn, zum Nußen und Troste des Staates, so wie zur Ehre und zum Glanze Unͤseres Hauses, in voller Thatkraft erhalten möge.

Schönbrunn, den 20. Julius 1845.

Ferdinand.“

Rußland und Polen.

Odessa, 28. Juni. Der Militair-Gouverneur von Odessa, Beneral-⸗Lieutenant Achlestyschew, hat so eben folgende, den Gelraide⸗ handel betreffende Bekanntmachung erlassen:

„Schon mehrmals sind Klagen von Guisbesitzem und Bauern an mich gelangt über Bedrückungen, denen sie von Seiten der Commis hiesiger Han- delshaͤuser bei Ablieferung ihres verkauften Getraides ausgesetzt ind. Einige hatten sich un enge on bn gen Gebrauch von unrechtem, dem Verkäufer Ein- trag thuenden Maße zu beschweren, andere über das Ausbratken ves Ge⸗ traides, nachdem schon ein Theil, ja die ganze Partie ins Magazin ge⸗ schüttet worden, und über Zurückhalten der ö. um in diesem wie in jenem Falle vom Verläufer einen 16 eg von dem besprochenen Preise zu erzwingen. Diese den gerechten Unwillen der Behörden erregenden, dem uten Ruf dieser odessaer Handelshäuser schadenden Beschwerden haben sich eider in den meisten Fällen als gegründet erwiesen, weshalb denn auch so⸗ gleich die gesetzliche Genugthuung gewährt wurde. Damit war bisher die Sache abgethan, ohne daß die Schuldigen weiter einer Ahndung unterworfen wurden, sowohl aus Rücksicht für den wohlbekannten Namen der Handelshäuser, deren Tommis wahrscheinlich ohne Vorwissen ihrer Prinzipale sich dergleichen Ge⸗ seßwidrigleiten erlaubt hatten, als auch auf dag von den Commis gegebene Versprechen, sich dergleichen nicht mehr zu Schulden fommen zu lassen. Aber dieser Tage hat sich's wieder zugetragen, daß der Commis eines hier bekannten Hauses einem Bauer, der sich einen Abschlag von dem schon be—⸗ dungenen Preise nicht gefallen lassen wollte, zwei Paar Ochsen wegnahm und den ganzen Transport zwei Tage lang in der Stadt zu bleiben zwang. Auf die Klage des Bedrückten schidlie ich sogleich einen Beamten hin, um die Sache untersuchen zu lassen. Die Schuld des Commis ergab sich offen= bar. Da nun diesemnach jede fernere Nachsicht mit den Handelshäusern, welche u solchen Mißbräuchen schweigen, als sirafbare Konnivenz erscheinen muß, ö. habe ich die strengsten Maßregeln zur Beobachtung des rechtmäßigen Korn- handels getroffen und jene Schuldigen dem Gericht übergeben. Zugleich aber halte ich es für nöthig, davon die Kaufmannschaft in Kenntniß zu setzen und sie zu ersuchen, ihreg eigenen Interesses wegen, ihre Commis strenger zu beaufsichtigen und jede Bedrückung der Guisbeßitzer und Bauern von dieser Seite zu verhindern, wenn sie die Oberbehörde nicht zwingen will, gegen die Handelshäuser selbst, die im Artikel 2506 des 2ten Bandes des Swoöds der Reichsgesetze vorgeschriebenen Mittel zu gebrauchen, die aber im ent= gegengeseßten Falle unwiderruflich in Anwendung kommen werden. Sind auch in Handelsgeschäften Uneinigkeit und Streit unvermeidlich, so haben wir zu deren Schlichtung Polizei und Gerichtsbehörden, die dazu verpflichtet sind, selbige sogleich zu untersuchen und dem Gekränkten Recht zu verschaffen; cl sshulf⸗ aber und Habsucht, welche auf gleiche Weise dem Gesetz wie bem gaten Gewissen widerstreiten, dürfen in keinem Falle geduldet werden. Hier= bei halte ich für nöthig, in Erinnerung zu bringen, daß Jeder, der sich seines Eigenthums auf gewaltsame Weise beraubt sieht, seine Klage bei der Polizei anzubringen hat, die auf Grundlage des Art, 3952 §. 3 des 2len Bandes des Swods der Reichsgesetze verpflichtet ist, jeder Gewaltthat und Selbsthülse zu steuern und das gewaltsam Weggenommene dem Eigen⸗ thümer auf der Stelle zurückzugeben; fallen Streitigieiten vor beim Verlauf, Kauf oder Empfang von Waaren oder Produften, ss hat der verkürzte Theil, wenn die Forderung nicht 150 Silber -Rubel übersteigt, laut Art. 1619 des 2ten Bandes des . sich an das. Handels · Spruchgericht, betrifft die Sache mehr als 150 S. R., an das odessaer Handelsgericht zu wenden. Indem ich die an mich schon gelangten Beschwerden und die dagegen ge⸗ troffenen Vorkehrungen hiermit. bekannm mache, halte ich mich verpflichtet, die Kaufmannschast der Stadt Odessa nochmals zu ersuchen, sie möge auch ihrer= seits dahin mitwirken, daß dergleichen Bedrückungen im Handel nicht mehr vorfallen, und indem ich den Beeinträchtigten den Weg des Schutzes zeige, werde ich nichtsdestoweniger selbst auch das Uebel streng verfolgen und jedem Bedrängten sofort Recht verschaffen, sobald schristlich oder mündlich eine Klage bei mir einkömmt. Dieser Belanntmachung an die Kausmannschast

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