1845 / 263 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

1206 hörigen Gnadenb ö

ö r . . ö it, einen gehörigen Gnadenbrief hierüber auszufertigen welch

ö sstli n. Anderer, Ten Frieden in der Kirche zu flöten, die Gewissen zu beunnuhigen, J öchstens 109, 0 Dässtiatinen gußbaren, wann fach nicht bewohnten M a mit, eine ͤ r gr. 6 n .

, ,, ,,, , , n l r ,, , ,, , n, , r,. J avi ö a d hiermit indirekt wohl gar die Ruhe und 1dnung des ouvernements- Obrigkeit, dem * em ] 6 / , n gehorigen Bemerkenewerth ist di / (. mittelst eine egens gegen dia Sbirren zu

genten und Obrigkeiten zwangen ihre Unterthanen, den Glauben anzuneh⸗ zu untergraben un ö Dienern der Kirche, die hlermit nachbarten Ades bescheinigten Zeugnissen, ebenfalls in ihrem Gesam lern lastenden Schulden bezahlt ober diese Schulden mit Einwilligung ; enewerth ist die Art und Weise, vertheidigen. Er that es nicht Erfolg, d j nent den, sie, selbst ergriffen hatten, oder verfolgten und vermieben sie. Staaig zu gefährden, opber sobald y . n 9 käübez Lackner darchschnitschen Besechnang ron zehn Jahtan s. Pian länbigꝗlss auf eig anderes ut ah? 9 83 ; , , e, e , , ,, 33 Patholische Obrigkeiten zwangen die Protestanten, ihren Giauben abzu— zugleich eins Amtsz sicht 6 1 a ssun S- Urkunde begrün- jährlich Einkommen von! wenigstens 13 000 dund höchtens Ayl] i riefe Weise errichtetes Malora; kann in der lge vom Gründer oder fuchs der Königin in En und be in 2 wum ete;. Dieser Vorfall hat zur Folge ]

chwören, protestantische die Katholiken, zum Protestantismus überzutreten. Hieraus wird sich ergeben, daß das in 23 3 a. . Silber ⸗-Rubel abwerfen. Uebrigens wird es auch gestattet a n Erken desselben vergrößert werden, durch Hin ufügung neuer unbeweg⸗ fen 2 es Herzogs von Mont⸗ d r auherorden lichen Versammlung ven Kardinälen Da bestimmte der westphälische Frieden, welcher den Religionekriegen zwi- dete Necht völliger Gewsssensfreiheit durch das Ver - n h ; sich auf denselben' go Güter zum Bestande desselben. Dabc ba, jedoch nicht di ; ke,. me rere le er. ö 1 barauf berechnet waren bie Grüne, Hane gie une hier angegeben, zu stiften, wenn en Fabn] her ñ : n jedoch nicht die oben a, beantwortet. We 1

fen beiden r 2 r ĩ a 26 62 1 43 . 63 2 wi. der Kirche selbs) in Nianüufatiuten odere autre dem liche Etablissements befinden, welchen . Auitel 10 dieses e. in Betreff der Größe eines Majorats ver⸗ m Din in dieser Frage 6 ee, . . von kurzen Schuß oder Stichwaffen, die unter en Staats-Verträgen von 1552 u 5, abgetheilt werden können. dnelen Vorschristen übertreten und muß jedesmal zu einer solchen Ver- i i nt diese Heirath nicht ; ne een in der r n, a 22 nicht so ganz sogar auch die bisher gegebene des fallsige Erlaubniß zu annulliren.

; ; ö ĩ Nachtheil und Schaden für dieselben nicht ͤ ĩ ö ĩ m en e, n er , me, ,. rage zu stellen, keinesweges verletzt, das Verbot selbst vielmehr ein gesch . * 2 2 ind i n die Größe desselben nach de emng die Allerhöchste Genehmigung eingeholt werden. unwahrscheinlich. ĩ is önigin wird zwar als eine ein⸗ Doch ist dieses Gut cht ch nicht als G . ; utachten noch nicht als esetz bekannt gemacht ; Beten Neligions P n F u stellen, lei Grün nes M w aber zugleich hinzuge⸗ worden, und eg steht zu erwarten, daß man es si Rücksicht auf den

is iss iheit ießen sollten. Als mäßiger Ausfluß der Staatsgewalt ist. ; . ö ĩ . k ** 6 4 24 6m g * Wort über die Kompetenz der evangelischen Minister. Die zahl der Seelen, der Bauernhöfe, des . . 9 dern (Fortsetz ung folgt.) ache Höfli daß sie um des Glaubens willen nicht verfolgt, nicht zu diesem oder jenem höchsie Staats- sowohl als Kirchengewall über die wan s Kirche steht ö Gute . gn, gern; in abu an; 3 ; fügt, daß nmöglich einen Beweggrund mißlichen Zustand der öffentli ; it in di Detenneniß gehungen, Laß sUe zielnieht in ben Landen, wo sie bieher ti! in Sachsen dermagien en de l , 14 1 n 3 283 1, n. ie j n geschlagen werden, bevor * Frankhrei ch. haben köhnte, gegen die Vermählung eines nachgeborenen fran⸗ Interesse 2 2. 2 3 nen Kultus gehabt, ruhig geduldet, ihnen die Privat- Hausandacht ohne Konfesssons-Wechsel ves önigs August dem g usili basninl⸗ eine Person zum alleinigen Vesbe ziertannt süd. Velen zössschen. Prinzen mit einer nachgeborenen spanischen Prinzessmn a heil glnzebe br figen Pabilums mobisßziren werbe.

Stö 23 ĩ hati ttet und, wenn sie en, blieb insoweit auch nach dem posener Frieden unverändert, ging nach . ꝛ; sher j 49 . 865 ö den e 2 6 vnn 8 Wegzug yl . 3 geheimen fee nin und Einsetzung des Geheimenraths auf eines zum Majorat zu erhebenden Gutes, welcher das für Masora⸗ P h Einspruch zu thun, daß es ferner anz natürlich sei, wenn Ludn P o rtu gal.

. iche ö. 2 . 2 ? = ben bei Stistung des M ] er ganz ge⸗ Philipp nach einer vortheilhaften Vermähl ĩ j eg 3 Ein ; ð drei Konferenz · Minister über welche nach den ausdrücklichen Zusagen gegen stimmte Minimum übersteigt, kann von demsel i r . ͤ ; mählung seines issab on, 10. . 3 ö Einz 2 leine andere als die aner⸗- die Stände H deren Anträgen auf den Landtagen 1818 und 1821 als rats nur alsdann abgetheilt werden, wenn derselbe . abgesond einen Artikel, umsehe, und die Besorgnisse der Mo ruing Chroniel geg s 2 6 , . . 1 Köni fannten ö eine kollegiale, nicht in dem Geheimenrath aufgehende Behörde selbstständig besonders vermessenes Gut bildet oder wenigstens 25 Bauernhöfe g us dieser Un⸗ zu großen Einfluffe Frankreichs in Spanien 55 I an * * er von (

eligionen, die katholische und die protestantische, im Reich auf⸗ ö r l ] bewohnten Lankes, umfaßt. 11) 2 ; j J P. en dürfe. Dieses Gesetz hat lange und bis verfügen sollten, und wurde durch die Verfassungé Urkunde 8. 41 in der 2000 Dessiatinen, wenn auch unbewohnten Landes, umfaßt. Ein] nwärtige Legis⸗ einigung der Kronen dieser beiden Länder ͤ . f n 2 7 in . eren und in . Maße auf mindestens drei, der evangelischen Konfession zugeihane jorat kann aus veischiedenen abgesonderten nn ö nicht ü sion in zu lassen. sichert zwar, die abgeschmackt erscheinen 22 60h ls welcher dort zugleich Gonber Folge dessen die oberste Staats- Behörde das Bilden von Sckten, wo der= Mitglieder des Gesammt-Ministeriums, worunter der Vorstand des Kultus- einandergränzenden, unbewohnsen Ländereien gebildet werden, n nsichten, die er hier über diese An seien lediglich achtzehnten, sondern in ber prächtige Besitzung hat, mit einem gleichen durch Konventikel und sonst zu entstehen schienen, gehindert und Ministerlums sein muß, übertragen. Wurde ferner die frühere gesetzliche Be- diese Guter oder Ländereien sich auch in verschiedenen Kreisen oder e ne eigenen, und er sei nicht so ie Journale der lebten der Herzog von Mont ö 4. 29 & oder liefert täglich B die Einheit der Kirche zu wahren sich für berechtigt und verpflichtet gehal— stiimmung, wonach alle Diener den Religionseid auf die Augsburgische Kon- vernements befinden; jedoch wird dem Gründer eines Majorats zur z shosstion, die Alles aufs gen / ö nigs * grun 9. . welche von Villa Nova zu Lande ten. Hierauf beruhten unter Anderem schon die im Cod— Aug, ersicht⸗- fession zu leisten hatten, nach der Gleichstellung der katholischen Koufe ssion gemacht, dasselbe wo möglich aus r n e, e,. aida sten, was im Kabinet beschlo ; siche, h ep ö ö ö . paar Gelegenheit bietet, lichen Vorschriften gegen die Wiedertäufer vom Jahre 1528 und 15354, durch das Mandat vom 16. Januar 1807 aufgehoben und blos auf die Kirchen⸗ Besitzungen abgetheilten Gütern zu bilden. ) Einem 1orate kin uisterielle Blatt spricht sich j do ] 7 zu vermä sst gestem Herzen des Volkes zu ge

x . 16. i, . ih rin ben außerhalb dieses Gutes befindliche Mannfaho . ö . früh in Li l itel ei das Mandat wider Schwärmer und Ketzer vom Jahre 1614. Hier? und Schuldiener und die bei dem Ober Konsistorium und anderen Konsistorien bei Gründung desselbe che sung, die es für burchaus Unpassend Kält rühß, in Liverpool ange⸗ Besuches der Titel eines auf beruhen ferner das Verbot vom 10. März 1690 gegen Kon. wund geistlichen Gerichten Angestellten beschränkt, so haben doch die Konferenz: und Fabriken zugeschrieben werben, wenn diefe nur sich nicht in Besszn 1 diese Sprache 17 . halt. Jork schon a ; .

ventikel und Privat⸗Zusammenkünste, darinnen man die heilige Schrist Minister und die ihre Stelle gegenwärtig einnehmenden Minister nach den besinden, die nach den allgemeinen Geseßen anderen Erben zufallen mi rache enommen eren Nachrichten . . ö 16 e. 2 66 allerhand neuerliche und in ausdrücklichen, mit den Ständen auf den Landtagen in den Jahren 1818 Anmerkung. Manufalturen und Fabrilen, die * . ihren ben. Weder 3. die berg stehen folgende D big laugsame 46 Et rng en,, ur. für Mi

der rechtgläubigen evangelischen Kirche bisher ungewöhnliche Dinge und 1821 vertragenen Bestimmungen, den Religions · Eid auch jetzt noch zu sitzer nicht als Eigenthum gehörigen. Grund n n erricht zesson, nach welcher die D den Bestimmungen den Ostwinde, Andere durch Mängel in der NMaschine vorgenommen, und die Resolution auf die pr simin rn, vom 3. Juli s leisten und wirllich geleiste. Das Recht und Ua. Pflicht, . r, 16 ven . . ae,. m. , . . zu felge, von selb rksamkeit angelangt Dampferzeugung, ein Uebelstand, dem für die nächste Ueber 17o6 zu II. Auf gleichem Grundsatze, daß die Gewisfensfreiheit nicht zu Küche in höchstet Instänz zu beaussichtigen und zu schühen, Spaliun gen in erden. J 9 ind, se wr bi. hrundu m würde, will das ' as wissen, da kein fahrt abgeholfen werden solle. Die Haltung der amerikanischen

inträchtigung anerkannter Konfessionen, nicht zu Störung bes Friedens der Kirche, Entstehen von Selten, Umsturz der Kirche zu verhüten, steht daher Gütern gebildet werden soll, die ndet dun M. ö 4 ie J r; tjo k = . n. u. ö . 4 z b ich . in der 3 oben angedeuteten Ausdehnung den evangelischen Ministern zu. Majorats nur mit Einwilligung der Kredit- Anstalt oder der Privannmn . meine Berufung der . ä. durchgehents sehr riegerisch gegen Mexiko. Die einschieben, wovon die folgenden die notabelsten ten, wie z. B. das Mandat von 182 wegen des ebertrstts von einer Kirche Sie sind eidlich verpflichtet, zu wachen, daß öffentlich ober heimlich gegen gestattet, deren Kapitalien auf dieses Gut ingrossirt sind, und die 6 sedererlangung von Texas, meint der Globe, stehe wohl außer Manoel da Silva Passos und Julio Gomez d

; ( . 8. ; ; 6 n, . e Ei nmlich n el ; athe der Ardennen des⸗ aller Frage chei ärti an niz. ee ir anderen und wegen Erziehung der Kinder aus gemischten Ehen. Später, dieselbe etwas nicht vorgenommen werde. Sie haben vor Gott, dem Staat Wirtsanileit der die Eigenthümlichkeit eines Majorats bestimmenden ath Ard n, des Frage, auch scheine das gegenwärtige mexikanische Ministerium Beide on Minister ac r 9 Jahre 1807, 21 2 ö die katholische Kirche in Sachsen gleich und der evangelischen Kirche geschworen. Sse sind nicht gemeint, an ihtem ordnungen tritt in Bezug auf solche Güter nicht cher in 23 als bi unin⸗ Gridaine, ist, die gemqaßigtere und klügere Ansichten zu haben, als 3 il n und nes 6 80 9. 3 2 ft Berechtigung mit der lutherischen Konfession. Im Jahre 1811 desgleichen die Eide zu deuteln, und blicken daher mit vollkommener Ruhe, in dem Be- auf demselben lastenden Schulden abgezahlt oder auf andere Güter,; Mehrheit für eine Wahl- die beschränkten Hülfsquellen Mexiko's gehörig zu berücksichligen. In Gesandter in Belgien war, und Jose Maria Gra

. ñ . r . äubigers, ü d. 191 cht auch d di ini : * ; reformirle, und durch die Bundes-A1ite wurde bestimmi, daß die Juden bis zu wußtsein, ihre Pflicht gethan zu haben, auf die gegen sie gerichteten Angrisse salls mit Einwilligung des Pfandglaͤubigers, übertragen sin z ht auch den en e zweite den Vereinigten Staaten dagegen scheint der bloße Gedanke, Mexsto hiesigen botanischen Gartens einer allgemeineren Bundes-Gesetzgebung in den einzelnen Staaten die ihnen 16. 2 ; ; : 18. Gründer eines Majorats kann mit dem Besitze desselben auch din = ürgern zugestẽande und die Abstimmun an den Graͤnzen von q 6 ĩ Kriegs- ; . kee, n be, g itt, , dnnn, gn ö, Ge, m,. kehre derwiese. Der Sidgle mne k berieben ele ech 3 nn che gr, r fi . Griechenland

bereits eingeräumten Rechte behalten sollten. Dagegen wurde an der Fun⸗ ; f bie Malle ber dentlichen Deputa? . t 1

damentalbestimmung in Sachsen, daß keine andere Reli ions Gesellschaft September, in welcher die Mitglieder er außerordentliche Deput⸗ neten Familien- Papiere, Kostbarkeiten oder Kunst⸗Erzeugnisse, Samui Gridaine wegen seincr alt . ; tw. ö

einen ai n 2. . oder Duldung habe, nan Selten entstehenᷓ tion zur Entwerfung der Adresse gewählt wurden (s. die geß he von Seltenheiten, Büchern u. s. w., n . . ö. an immer als 24. . 33 . . , ,. . ö. , von allen Seiten her O9 München, 17. Sept. Hier hat sich das Gerücht verbrei⸗

sollten, daß der Siggt dies vielmehr verbieten könne, eiwas nicht geäudett. Nr. der Allg. Pr. Ztg.), wohnte von Seiten der Regierung Rir= Begufsichtigung der von ihm oder seiner Familie errichtesen Lehr,, m verirrt angesehen, iudessen schenlen die auberen litt. jener 4 Genera Hin erstůr in ehh n ler rn, . tet, die Königin Amalie gedenke Athen und Griechenland auf einige ; ; J ina ugenblickli

. d wissensfreiheit, i. thätigkeités⸗ oder anderer gemeinnüßhiger Anstalten verbinden. 15) ; n ; ; . Auch durch die Verfassungs-Uriunde ist der Begriff der Ge issensfreihe mand bei ere. des Artikel 1 des für den Adel erlassenen Restripts vn wb noch keinen rechten Glauben. erboten hat, mit 50906 Freiwilligen nach Texas zu marschiren. Eine . 3. nn ee in en d . r nn nnn.

wenn sie auch eine „völlige“ genannt wird, auf den oben angedeuteten Be⸗ ; 8 1 Die Central⸗Kommission für die M 5 i griff der individuellen, inneren beschränkt geblieben, der aus dem Kirchen- Großherzogthum Oldenburg. In einer am 17. Sep⸗ April (3. Mai) 1785 (allgemeiner Koder der Gesetze des Raisein aide der n e Marine Armee von 50,000 Mann, meint der Herald, würde also gleich auf Wien ausge enen Behauptu daß J Königl. Hehei

; s Staats folgende limfang ber Rechte über die Kirchen“ der ; / Band g, Gesetze über die Stände Art. 215) fann der Gründer eines! tichte er Hafen⸗Kommissionen ihre Anträ die Beine zu bringen sein. ) ĩ . . gegang ng, daß Ihre uigl. Hoheiten der Poheitsrechte des Staats folge fa 9. er Rechte über die Kirch tember zu Oldenburg unter dem Vorsitz des Magistrats abgehaltenen soraiz zu selnem Ham ien ahnen den, Jtanen res igen en, n, meg. geischisfe bein nb h in, ü, . . 35 [. . . 5 9. J 4 ( ,, n. , , me, , 2 .

Regierung aufrecht erhalten worden. Die rfassungs - Urkunde enthält, neben ; ; z . ] ö . =* —— über Gewissensfreiheit, über un Verhälmiß zu den ver.! Versammlung stimmberechtigter Bürger wurde die Abschaffung der des Hauptgutes unter . . zum . . Nan gaben am ßfmaschine von ei gegangen, um dort als Kaper gebraucht zu, werden, unter anderen gend ei hierh langter Bri A . i

schörens hinzufigen. Er kann. üm, ziufnahme dieses Ramm: zst Lersehen müsse; 2) daß man zwel Ga ge der , Shamrock“, den die Regierung als Zoll-Kreuzer an der jrlän⸗ f nr g e e afl . , 6

*. ) . ; des dadurch entstehenden jetenen Rreligisng-Grsellö⸗chaften folgende Rechts aße: 1) die' Regierung horsperre beschlossen, und, zur Deckung des entstehe .

, a n . ee, n, h. das 2 and das ö Ausfalls in der städtischen Einnahme, eine einem dreiwöchentlichen sein Waphben, oder eines, anderen Attributes zu demselben hin upsschiffen, eigentliche Kriegs Dampf Dampf. dischtn Küste benustnun /

recht über dieselben, aus, 8. 57. Hierin liegt nach Obigem: a) das Necht, Armenbeitrage gleichkommende Vermögens- und Einkommensteuer be⸗ 16) Der Stifter eines Majorats kann in der Gründungs- Urkunde F, bauen und I) zur Verthesdigun ‚. J 94 lste benutzt un nachher verkauft batte. ö „dergleichen verlautet. Wir glauben dies ausdrücklich hervorheben zu die Bildung neuer Kirchen und Selten zu genehmigen doder zu behindern, willigt. mentlich angeben, zu welchen Leistungen, d. h. jährlicher Abgabe von] he gorte ber cin e ed n . . us Neu- Seeland sind über Sydney Nachrichten vom 15. April müssen, da es nicht an Leuten fehlen wird, bie das fragliche Gerücht b) die Pflicht, die aufgenommenen Kirchen in lhrem Bestehen zu schüßhen, gegen furgl Erzeugnissen oder anderen Prtodulten, oder Verrichtung henscha i unt Minister hat bere tie cine . her, Der (ingegangen. Sie melden indeß nichte, als daß man in Auckland alle nicht eben wohlmeinend ausbeuten werden. Aber auch in Griechen⸗ Angriffe zu wahren, während die Mittel hierzu, nach §. 87 der Verfassungs⸗ Serzogthum Braunschweig. Am 18. September fand in Tagen . 2 i. 3 J , . 5 g unten Bolbs r ungen geiroff, hatte um Heki, falls er einen Angriff tze, ,, , ,,,, i . Under butch was Recht;, bie aus dem Nlüssichts⸗ und Verwaltungorechte in helmstäbt unter großen Feierlichkeiten die Einweihung eines masstoen atsguie anfässigen Banem dem M'asoratoherin verßssitchn sitir ktand der gen, sollte, kräflig zurückjuwelsen. Ilnter Anderem war ein starkes schen Gäste überraschen; denn selbst bei Hof scheint man von demsel⸗

fließenden Verfügungen und Verordnungen allein zu erlassen, in die Hände ; ttigen Lubgeri⸗Verein an auch mit welcher Anzahl von Dessiatinen Ackerland und anderen Mu Miliz⸗-Corps organistrt worden. Dem Lieutenant Robertson hatten ö 661 *. ; 96 der Riegierung gelegt sind, 2 Nur den im Königreich aufgenominenen k . ern. . 3 31 ; Lu * . gen sie für die pünköliche Erfüllung dieser Leistungen verschen sein ni die Einwohner von Auckland für seine bei Korikarika i 26 31 nicht im voraus unterrichtet gewesen L ssein, Es. wird dieser christ lichen ctonfessio nen ist die freie, öffentliche Religion übung gestaltet, 8. 55. der Stätte e chtet worden, 9 9g Er kann auch besondere Negeln festsetzen, nach welchen diese Baum l ferkeit einen Ehrensäbel überrkicht Esuch einige Abwechselung in die üm diese Zeit tiefe Stille in Athen 3) Nur die Mitglieder der aufgenommenen christlichen Kirchengesellschaften die erste Taufe in dortiger Gegend vornahm. andere Stände, isowohl in ganzen Dörfern, oder Gemeinden und Ji Aus Grahamstown (C h 6 ten & ĩ bringen, . ;

genießen gleiche, aber 2 volle politische Rechte, während andere Glaubens⸗ ; ö . von Dörfern, als auch familienweise und einzeln, zu ertheilen sin, ga, r ; 3 de, ö r 2. Hoffnung) wird vom 19. Die griechischen Zeitungen aller Farben, welche uns die letzte genossen nur diesenigen Rechte genießen, die sie (wie die Juden und die Herzogthum Holstein. Se. Majestät der König von nach seinem Ermessen andere 6 zur Erhaltung des Woh ,. a, der gute Eindruck, den der Besuch des Gouver⸗ Post gebracht hat, enthalten wenig Erheblichts. Alle kennen nu n Griechisch-Katholikenz bis dahin hatten oder durch besondere Gesetze ihnen er Dänemark höchstwelcher seit dem 13. September in Plöen ver⸗ des des Nasjoratsgutes und der auf denselben ansässigen Bauen n 2661 an der Gränze zurückgelassen hatte, bereits wieder zu verschwin⸗ Ziel, das der Herabwürdi ung und Schmähung derjenigen, die sie theilt werden, 8. 33, 4 Aufnahme einer Kirchen- Gefellschaft kann nur weilt hatte, schiffte sich am 165ten in Neustadt auf dem K. Dampf- 17) Der Stister eines Masorais kann bei Gründung? desselben inn en beginne, und daß die Kaffern abermals Raubzüge unternommen für Verräther der Nation ban, oder erklären, das heißt ihrer per⸗

durch Gesetz und mithin nur mit Justimmung der Stände erfolgen, §. 56. j ir“ e ie Rückrei openhagen anzutreten. der Staats -Vanlen eine besondere Geldsumme als Hülfe kapital dei bi haben. . *. 5) Nur nh. Konfessionen duͤrfen Aufnahme finden, §. 558. 6) Die schiffe „Aegir“ ein, um die Rüceise nach Kopen hagen ann deponiren, mit der Bestimmung, daß die Revenüen oder auch ein 9 f Die Morning Chronicle will wissen, daß die Regierung be⸗ ,,,, . bereits bestehenden Selien oder Religsons-Gesellschaften follen den bföhcri— Rußland und Polen. desselben zur Unterstützung des Majoratsherrn in Fällen, wo unter aht se schlossen habe, die Truppen in den nordamerikanischen Kolonien be⸗ Tür hei.

Schutz in der Gottesverehrung ihres Glaubens genießen, §. 32. 7) ordentlichen Umständen auch außerordentliche Ausgaben oder Jahlm een 3 a r ber Selten soll . oltre hen und Theilnahme St. Petersburg, 14. Sept. Folgendes ist das Reglement, für dieses Gut nöthig sind, dienen sollen, oder stast dessen den Maj e, 5. Sept; (w. 2. 3) Der Sultan ent

JJ ,,, , selgien— u Kern his , g, w, ue. Privatkultus, nur dur esetz gestattet werden, §. 32. r ste ei . . , vo: Einkür ; 3 N diene s n 6e 5 ö. . . . in * Hieraus ergiebt sich, daß . dem früher bestandenen Staatsrechte rück= 1) Majorategüter, die sich nach einer besonderen Oidnung vererben, werden zahlen, um auf diese Weise ein solches dülsskapital von der in der e h. . get He , ö,, . Gestern wurde unter dem Vorsitz des s sichtlich der Kirchen durch die Verfassungs- Urkunde nichts geändert, nichts entweder auf Allerhbchsten Befehl bei der Verleihung dieser Güter an irgend tungs- Urkunde angegebenen Größe zu bilden, welches jedoch nicht die Sin hoh sell. Van chen nn; 699 6 ; ö , 8 als ters-⸗Präsidenten, die außerordentliche Session freigegeben, ja sogar die frühere Freiheit insoweit annoch beschränkt worden eine Person oder deren Nachlommenschaft oder durch Verfügung der Bee bes ur e fh reinen Einkommens von den das Majorgt ausmachen len st d 2 26 keleuten von 1845 eröffnet. Die Herren von Decker und Orban verrichteten ist, als eiwa neu entstehenden Serten und Religions ⸗Genossen nur durch sitzer, jedoch ebenfalls, auf Grundlage des Art. 363 im 10sen Bande des Gütern über eigen darf. Die Aussicht über die pünktliche Einzahlung bn gu ür den ienst auf Kaperschiffen a die Functionen provisorischer Secretaire. Die Herren Vandeweyer, Gesetz gemeinsamer Privat-Gottesdienst gestatet werden darf, deren Glau' Kodex der Civilgesetze, nur in Folge einer Alllerhöchsten, dazu ertheilten Ge- diesem Zwecke bestimmien Geldsummen wird dem örtlichen Adele marschal i Alo nicht nur mit unzureichender d'Anethan, Dechamps, Malou, d'Huart, Dupont und de hoffschmidt bensgenossen nur erst durch Gesetz Theiliiahme an politischen Nechten einge— nehmigung und mit Bestätigung Kaiserl. Masestät fein Anmerkung. tragen. 18 Zugleich mit dem Entwurf der Stistungs, Urkunde des M) Heine erraschen, sondern auch unsere hatten die Ministerbanke inne. Herr Mercier setzte sich im Cäntrum ie in d oöhnli räumt werden kann. . Die Kraft des gegenwärtigen Reglements erstreckt sich nicht auf die in den müßen beigebracht werden: 1) Ein gehöriges geseßliches Zeugniß ühn senschifffahrt, aus Mangel an Matro chen. Eng⸗ an das äußerste Ende der Sten Bank, und Herr Goblet ebenfalls an wie in den gewöhnlichen n

Jar nn nich unerwähnt bleiben, Kaß gerade die Stände (sst) 6 BShfer Gbuveknütfinrn mnschtenibne aher ale ä tor befendere Gesetze bese. adelige Herfunst em zum! Erben bh Majo att behinmneen. Heise a n Jai dagegen außrr feinen Stehl ore, Sees Offizieren (Frank- das, äußerfte Ende der ten Barf“ K, Kammer war niht sehn ldi ian von Teß. e gsaltigsiz nach waren, welche bei Beralhung der Verfassungs⸗ Urkunde ad §S§. 27, 30 und 5 mehr hen. 2) Eine und dieselbe Perfon kann mit Allerhöchster Genehmigung auch meh⸗ Diplom über die Erhebung derselben oder ihrer Familie in den Abele h hat nur 1500) noch 24, 165 Matrosen, 9000 Marine⸗Soldaten zahlreich; man zählte ungefähr 60 Mit lied Nach d . Derpflegung. unt. un digi; Er be rere beschränkende Bestimmungen beantragien, daß die Staͤnde es waren, welche rere abgesonderte Majorate errichten, wobei sie diejenigen ihrer Kinder, oder Patente über einen Nang, der diesen Stand verleiht, oder Gut ahh Schiffssungen so ö. 5 Hanbels , ö . gf 7 . 9 t 9 litglieder. ach dem nament⸗ suchte die Kaserne von n allen ihren De⸗ den im Entwurf angefügten Satz, welcher Jedem Schutz in der Goltesver— Enkel, Urenkel und andere zu, ihren Familien gehörenden Personen, welchen briefe über Verleihung eines russischen Ordens von solcher Klasse, mit uu oh ch 9 ö. gent lia . . 91 eine Reserve Aufruf begehrte der Finanz⸗ inister das Wort, um der Kam- lails inspizirtt. Von Font gab. er sih e, e. ehrung seines Glaubens zusicherie, in Wegfall brachten, weil nur die rin— sie jedes dieser Majgrate bestimmen, und auch nach welcher, versteht sich, die Rechte des erblichen Adels verknüpff sind. 2) Ein Zeugniß des gehö nine J scripti n. i re 9 , e 000 Mann aus mer einen Bericht mitzutheilen, welcher die Motive der außerordent⸗ Abend noch ins Arsenal und Schiffe, um sich von

nscribtion und die 27,000 Mann seiner Handels- Ma- lichen BVersammlung der gesetzgebenden Kammern darlegte. Mehrere dem Zustande der Mannschaften zu überzeugen. An einem anderen

ache Haus- Andacht gestattet werden könne; daß die Stände es waren, mit den in diesem Reglement festgesetzten Regeln übercinstimmenden, Erb⸗ Civilgerichtshofes, sowohl darüber, daß der Bittsteller wirklich und unn 1d. ü l en 3 er , . der aufgenommenen christlichen Religions. Gesell= folge solches geschieht, genau zu bezeichnen haben. Anderersrits jönnen stritten das zur Gründung eines Majorats bestimmte unbewegliche n * also 62, 060 gegen die 290, 000 der Engländer. In dieser trau⸗ Mitglieder hatten bemerlt, daß man warten müsse, bis die Kam- Tage besuchte er die Kasernen von Eski⸗-Serai Nachdem er die

aten, den Genuß voller siaatsbürgerlicher Nechte zugestehen, nur ihnen mehrere Personen, mit Allerhöchster Genehmigung Kaiserlicher Majestät, gen besitzt, als auch daruber, ob diefes unbewegliche Vermögen ven n, Unzulänglichteit liegt eine große Gefahr für die Zukunft der mer konstitulrt ei, allein Herr Malou antwortete, daß dieser Ein⸗ i h in die Hell. freie rl ge le il. gestatten wollten; daß die Stände es nach einen unter sich getroffenen Uebereinkunft, aus sämmilichen, ihnen ge- sst, und in diesem Falle wo und für welche Geldsumme, und überhaupt. söischen Seemacht und eine um so größere, weil 265 uns 238 wurf schon zu 9 . Malen, in den , . e fr g i Bi anz ) 9 8 lich li ie Küchen and waren, welche die Aufnahme einer christlichen Konfession, die Duldung an⸗= hörigen Gütern oder aus einem Theile derselben ein gemeinschaftliches nicht unter Sequester steht. Z) Ein im gehörigen Kameralhofe bescheinigtes gin gen hingeben, welche uns die klägliche maritime Lage Frankreichs 1839, gemacht worden sei, und daß die Kammer stets die durch die Re⸗ a . der? kl ,, . ae gen n mn en derer Glaubensgenossen und Selten mit gemeinsamier Gottes . Verehrung Masorat stisten und eine zu ihrer Familie gehörige Person zum Erben desselben niß, wie viel männliche Seelen Bauern und Hofsleute auf dem Gute, wenng bergen helfen. Die Ueberzeugung davon war es, welche den Ver⸗ gierung gemachten Mittheilungen gehört habe, bevor sie sich konstituirte e, , n. k . r m ö Ind. Genkß zolikischer Recht von einem besonderen Gefet, abhängig ge, ein zen. yen ehen alle können Perssn en, Lie legitime Kinder orer andere wohnt ist vothanbdem tn ' statt desen Vermessungepiäne und ander r der Note über unfere Sermacht vom Jahre gh! sden Prinzen KRachbenm bie ztammer ihrn Einwilligung gegeben, verehre Niuiste: ,, , g a. ,, n en 9 ? iman⸗Pascha, den Freun isa⸗Pascha's,

macht wissen wollten, und als Motive für diese ihre Anträge ausdrücklich von ihnen in absteigender Linie herstanmende Nachkommen haben, zu Erben der mente, die ausweisen, wie viel das Gut nutzbares, wenn auch unbemeh Indi . . h 2 Prinz ö , * m „damit eiwa neu entstehenden Religions⸗Partelen der Eingang, von ihnen zu stiftenden Majorate ihre legitimen Kinder oder die von ihnen Land umfaßt, oder endlich ein Zeugniß der örtlichen Gouvernem fil) beseelte. Die englische Handelsschifffahrt beträgt jährlich eine weitläuftige Darstellung der Motive und eines Gesetz⸗Entwurfs, eingenommen, und es wird wohl in nicht langer Zeit das eintreten,

tu f ; / ini jake 1 lionen Tonnen und betrn vor et 60 i der dem Depart t d n ze i n 3 ö 123 da nöthig, versagt, das Emporkommen neuer Sekten ohne esetzlich Er- in absteigender Linie herstammende Nachlommenschaft bestimmen, wobei auf Obn keit, des Gouveinements⸗Adelsmarschalls und des benachbarten Min h z ' g etwa 60 Jahren ungefähr er dem Depar ement des Innern einen außerordentlichen Kredit von 2 as ma oliman- kur be l ef werde. ; . 7 ; den . der Primogenitur unter diesen nach dem Nechte der Erstgeburt Über 6. mittlere, im Durchschnitt der letzten zehn Jahre, reine sih dilian; die französische bewegte unter nationaler Flagge 1789 Millionen Franken für die Lebensmittel betreffende Maßregeln eröff⸗ , . r . 24 . Fragt man nun, was diesen speziellen Bestimmungen gegenüber unter und auf den Vortritt des männlichen Geschlechts in gleichen Graden vor Einkommen des Gutes. 4) Ein von dem Stifter angefertigtes Venti ub Ibo Tonnen und heute noch nicht mehr als 600, 000 Tonnen.“ net. Vor dem 31. Dezember 1816 wird lein besonderer Bericht schitt wirb. * Au, Sir ust wohnte den Suna e, . 6 9 dergözs Miedem Landes Cinwohner gewährten zölligen Gemissensfreiheit zu dem teelblichen, aach det füt Bererbing, von Däaiorat Gütern in der zweien des beweglichen spermögeng und überhaupt aller der hegen tände, Der maroßkanische Prinz Ben-Serrur ist von Marseille an Bord über be genammenen Maßregeln und über die gemachten Aus,. Hf Schluß Prüfungen 9. Zönglenge der ern n, r ö verstehen sei, so ergiebt sich allerdings, daß sie ihre hierdurch bestimmt vor- Abtheilung die ses Reglements genau bezeichneten Ordnung, Rücsicht zu nch. nach seinem Willen inimer und unveräußerlich zu dem von ihm ge lepantischen Pakeibootes nach Alexandrien abgereist. Er soll gaben erstattet werden. Ber? nämliche Entwurf hat den Zweck, Galan? raf i] g 469 n. . medizinischen Schule von gezeichneten Gränzen habe. Sie umfaßt: a) daß Jeder sich feine eigene men ist. 4) Wer weder legitime Kinder, noch eine von ihnen in absteigender deten Majorate gehören sollen. 19) Der Stifter eines Majorats s n, Auftrag an Mehmed Ali haben, der nicht ohne Wichtigkeit für die Einfuhr der verschiedenen Getraide - Arten gegen ein dige j Serai bei. In seiner Gegenwart wurden drei derselben zu Glaubens-Ansicht bilden kann; b) daß Niemand vom Staate wegen dfeser Linie herstammende Nachkömmenschaft, sowohl männlichen als auch weib- pflichtet, wenn ct legitim= Kinder oder eine audere von ihm 9164 linftigen Beziehungen Marokko's zu Frankreich wäre. Wagegeld von 19 Centimes für 1000 Kilogramm frei zu erklä⸗ . 4 1 ice d ir her . gegen he frre g. seiner Glaubens- Ansicht verfolgt und bestraft werden darf; ( das Recht lichen Geschlechts, besitzt, kann zu Erben der zu stiftenden Majorate seine Nachlommenschaft hat, zugleich mit dem Entwurfe der Grü In Algier ist eine Fommission niedergefetzt worden, um die Mit⸗ ren und deren Ausfuhr zu verbieten. Hierauf wurden die Kommis⸗ 36 * 6. sonst , inn 3. nner . nh , i .

des Hausgottesdienstes, oder innerhalb seines Familienkreises seinen religis⸗- mehr oder weniger nahen Verwandten aus einer Seitenlinie bestim · Urkunde des Majorats, ein Zeugniß mit der Unterschrist des 5. ; (en. . 4 m . w es war nicht zu sen ö netz feinem Hlauben zu genügen, vorausgeseht, daß dabei men, wenn viese Benn mer erl. dem nussischen Eibadel angehören. vernements- Adelsmarschalls ves Gouvernements, wo er seinen G en g nr ,, der Küsten und Häfen sionen für die Prüfung der Vollmachten durch das Loos gezogen. verkennen, daß sein Geist anderswo, bei anderen, ernsteren .

keine unsittlichen, der bürgerlichen Ordnung oder den Rechten Dritter zu⸗ 5) Der Gründer eines Majorats, welcher legitime Kinder oder eine in ab= ständigen Aufenthalt hat, und von zwei oder drei seiner Veman : Handels über See zu prüfen und f den verweilte. Am folgenden Tage ließ er 32 han langen Cee en, d) daß der Staat Niemand zu ei= 2 Linie von diesen herstammende Nachkommenschaft hat, kann für in aufsteigender oder in einer Seitenlinit ober von anderen Edelleule ber Bericht zu erstatten. . Jtalien. Spitzer, zu fich ins 2 3 e n . ner Neligions- Uebung nöthigen oder wegen deren Unterlassung bestrafen ben Fall des Ablebens derselben und des gänzlichen Erlöschens ihrer Nach⸗ Gouvernements, wenn er keine Verwandte hat, darüber beizubringen, er Moniteur algerien vom 10. September meldet, daß (D. A. 3.) Den letzten offiziellen, aus den haftesten Ausdrücken seine Zufriedenheit mit den Leistu der El kann, so weit dies nicht, wie z. B. bei Taufen, durch besondere Gesketze zu kommenschaft, fowohl männlichen als auch weiblichen Geschlechts, festsetzen, Kinder er hat, und wie viel er nach Abtheilung des zum Majoraze zu Berichte aus dem Westen Algeeriens befriedigend lauten. Der Romagna hier eingegan enn Nach⸗ ven und den Wunsch aus, daß diese Anstalt d , , Erhaltung der lirchlichen und bürgerlichen Ordnung besonderg vorgeschrie- an welchen von seinen Verwandten, nebst der von diesem abstammenden genden Theils feines Vermögens noch anderes Vermögen übrig behl Fere Theil der Provinz Oran sst ruhig, und die Steuern gehen zwar fortwährend 49 l t nn e ttfahr 6 Wenn d e Anstalt auf em betretenen Wege ben ist; c das Recht, von einer Kirche zu einer anderen anerkannten Kirche Nachkommenschaft nach dem Rechte der Erstgeburt, das von ihm gestiftete zu sehen, ob das Loos der übrigen Mitglieder seiner Famile hinlit tlmäßig und voliständig ein. Einige Abtheilun en berittener An⸗ 5 b 6. hend eine lei enschaf iche for fahren moge. enn auch durch diese Besuche in den Kasernen, überzutreten. Aber auch dies nur unter Beobachtung der besonderen Vor Majorat gelangen soll, nur muß diefer Verwandte selbst oder seine gesichert ist, und ob sein Vorhaben mit den im Artikel 9 festgesetzlen M en beunruhigen wie früher die Stämme an ? 5 e bestebende Ordnung der Dinge, doch Hospitälern, chulen 2c. nicht den Grundübeln, an denen das Reich schriften, welche der Staat zu Erhaltung des Friebens unter den verschie Descendenz u ihren Standesrechten Landgüter besitzen können. 6) Gleir übereinstimmt. 20) Die Entwürfe der Stiftungs⸗Urkunden von Majoh n Grãnze Fi A leit Abd el Kader * äußersten west. feindlicher Thätlichkeiten, wie sie unter leidet, abgeholfen wird, so geht doch daraus hervor, daß der junge denen anerkannten Kirchen und zum gegenseinlgen Schutze derselben für chermaßen kann auch der Stifter eines Masorats, wescher weder . nebst den dazu gehörigen Beilagen, werden im Justiz-Ministerium di der Nalui⸗ zie Auwesenhei l Mader s bei seiner Veira unerwartet kämen. Hiervon sind jedoch Monarch den besten Willen hat und recht gern Gutes und Nützli⸗ nothwendig erkannt hat. Mandat von 1827 und über Erziehung der Kinder noch eine andere in absteigender Linie von ihm herstammende Nach · sehen. 21) . der Justiz⸗Minister mit Allerhöchster Genehmigun z nia, mit zahlreichen Gums, hilt jene Stämme fortwäh⸗ Ravenna und Ceseng, vorge⸗ ches wirken möchte. Kinder gemischter Ehen. kommenschaft besitzt, für den Fall des Ablebens und des Erlöschens der Entwurf der Stiftungs Urkunde eines Majorats erhalten hat, schreißet! zusse nf gewissen Aufregung. Bewegliche Kolonnen durchstreisen ngen von Civil⸗ und Mlli⸗ Der Seriasker Rumeliens hat den Befehl erhalten sich von Hiermit ist aber auch der Kreis der Befugnisse, welche die Gewissens⸗ Descendenz jenes Verwandten, den er zum Erben des Majorats bestimmt Prüfung der Zuverlaͤssigkeit und Echtheit der der Ürfunde beigelegten ig jene Distrikte, und alle Maßnahmen sind getroffen um Jakova nach seinem Hauptquartier Monassi zuricuziehen Man freiheit verleiht, sobald man sich auf den Rechtsboden stellt, geschlossen. hat, festsetzen, an welchen seiner übrigen Verwandten, nebst der von die⸗ nisse und anderer Dokumente, und nachdem er die Vorschläge deren, n m Angriffe des Er⸗Emirs sofort kräftig zu begegnen. ; in den dersichert, daß lri⸗ Pforte auch in Albunjen lin sed e r in Va h Sie ist ledig eine individuelle, bezieht sich auf die religiöse UÜeberzeugung fem abstammenden Nachkommenschaft, nach dem Rechte der Erstgeburt, das Majorat zu stiften wünschen, mit den Gesetzen überhaupt und mit da 16 Journal du Havre zweifelt daran, daß die Hoffnung die unte auf die Ei füh d d ͤ nen, 6 d 2 that, jedes einzelnen Individuums und ist insofern eine volllommene. Schalt Majorat gelangen soll, nur muß auch diefer von ihm bezeichne Verwandte ken obigen Artikeln dieser Abtheilung sestgesetzten Regeln in sbesonden L bestätigen werde, es würde die Dazwischenkunft Frankreichs unb Ruhe n Cen fährtag des neuen Administratians Systems des Hatti- sie sich 23 im Verhältnisse zu dritten Personen äußern, bestehende Kon⸗ und, dessen Descendenz dem russischen Erbadel angehören. 7) Wenn in den lichen hat, macht er darüber, mit rn ü gun seines Gutachtens, ein Nands eine baldige Erledigung ber Streimn keiten wischen Monte⸗ scheriss von Gülhane verzichtet hat und auch die fernere Rekrutirung fessionen angreifen will, sobald sich Mehrere, vermöge dieser individuellen Fällen, welche in den Artikeln 4, 5 und 6 angegeben sind, ein Majorat aus alen an den Reichsrath, legt derselben, wenn es nöthig ist, den En Ho und Buenos ⸗Ayres und Line Wied . ll ; des del unterlassen will. Dies möchte wohl binreichen, um Albanien tempo⸗ Gewissensfrelheit, zu einer neuen Konfession vereinigen oder eine neue Sefte ererbten Gütern gestistet wird, so muß der zum Erben desselben bestimmte eines Allerhöchsten Ukases über die Errichtung des Majorats bei und lehrs herbeiführ 9 d di R Ede . ung de Han els⸗ iehr rair zu beruhigen. Allein durch ähnliche Zugestãndnisse wird wieder bilden wollen, muß diese Freiheit in dem Firchenhoheitsrechte des Staats, der die Verwandte derselben Familie angehören, aus welcher dem Stifter des Ma⸗ zugleich die gehörigen Versügungen zum Verbot der Veräußerung ode n fih en, der durch die Repressa ien, zu denen die bei⸗- b die Willkürherrschaft der Beys und Kapitanos ins Leben gerufen und

]. h . ö ö ö 3. ; 9 ) * rieg ü renden Th il? ege . d . t 2 . h . j . * * . ' . .

Bildung neuer Sekten und Kirchen zu beaufsichtigen, die bestehenden Kirchen jorats das zum Majorat erhobene Vermögen zugefallen ist. s) Zum Ma— pfaͤndung des Gutes, welches zum Bestande des Majorats gehören eile gegen einander Zuflucht nehmen, schon J äter wieder die alte Anarchie und das Raubsystem ei treten. u zu ane hat, ihre von selbst gebotene Gränze finden. Selbst die sonst . kann . und ce ser⸗ ererbtes oder wohlerworbenes Vermbgen gemacht 227 Wenn die dem Entwurfe, der Stiftungs- Urkunde beigeleglin z . leidet. . öffentlichen Ab 9g f . er e en. . H . 2 * 9 wohl in größerer Ausdehnung zu gelen: Freiheit, seine innere Uieberzeugung werden. ) Jemand, der mehrere legitime Kinder besitzt, kann von Lrerbten nisse und übrigen Dolumente nicht vollständig oder in irgend einer 1 1 Gesundheits Zustand Louis Napoleon's soll durch die Haft in unverhältni mäßig großem Maße gel welchen sie jetzt in Unterhandlungen begriffen ist. Sie sucht sie in und Gedanken nach außen und öffentlich geltend zu machen und mithin von Gütern nur denjenigen Theil zum Majorat erheben, welcher nach dem Gesetze Hinsicht mangelhaft sind, so fordert der Juͤstiz-Minister unmitie be . Festung Ham sehr gelitten haben. in kurzem eint sehr bedeutende Erniebri ihr Interess? zu ziehen und dann durch fie nach h Rückfehr in die Ansichten zum Handeln überzugehen, kann in religiösen Angelegenheiten, dem ältesten Sohne oder, wenn feine Söhne vorhanden sind, der ältesten den gehörigen Behörden oder von dem Bittsteller selbst die nch s heißt, das Palais Royal solle für den Herzog von Nemours sumtionssteuer ewährte auf Jeimnt f Ihre aufrührerischen Land glent rer h. jenen speziellen Bestimmungen der Verfassungs - Urkunde gegenüber, Tochter zulemmt, und zu diesem Theile, wenn er es wünscht, andere wohl- gänzungen oder Erläuterungen ein. 23) Der Allerhöchste Ula inn seine Gemahlin eingerichtet werden, und es würden im bevorste⸗ fremde Tuche u ĩ 8 l r,, r n. Bosniens herbeizusü . , , , n f als gein Recht nicht, beanspäucht und muß viejmehr, auch abgefehen awoörbene ichn hinzufügen. 10 Rei Gründung eines Möasorgts ist zu Hründüng cia Kiehl wird, sowohl in den Senats, als auh! in Winhen glanzende Jeste basesbst gegeben werbe 2 2 ehen glefteren Vernhigung Bogniens herbeißusühren. Sie wil ihnen große Voll⸗ von Art. 189 und 193 des Kriminal-Geseßbuchs, schon dann ber Hefe rr beobachten, daß die dazu in ihrem Gesammibestande erhobenen Güter we⸗ Gouvernements-Zeitungen desjenigen oder derjenigen Gouvernemmmls gegeben 6 agen im Intere edehnt worden. machten geben. ; ; ͤ

kung unterworfen werden, sobald solche Aeußerungen ind Handlungen nigstens 460 und höchstens 4000 Bauernhöfe, auf jeden Bauernhof 4 bis sich die zum Majdrate gehörigen Güter befinden, publtzin, Auch hier, 16 Verhaftungen Vorgestern Nacht wurde in der Hauptstraße Perg 's ein französi⸗ darauf berechnet sind oder dahin führen lönnen, den religiösen Glauben J 5 männliche Seelen gerechnet, oder wenigstens 16000 Dessiatinen und gleich theilt der Justiz⸗Minister den Allerhöchsten Befehl dem Wu von Personen v jemanden ver- ] sches Bijouterie⸗Magazin ganz ausgeplündert. Der Diebstahl beträgt

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