1845 / 267 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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gGekanntmachungen.

ISõ2] Nothwendiger Verkauf. Königliches Kammergericht in Berlin.

Das im Jauch -Belzigschen Kreise belegene Gut Lehnin, mit Einschluß der Vorwerke Kaltenhausen und Tornow und der sogenannten alten Ziegelei nebst Zu⸗ behör, abgeschätzt auf 5, 844 Thlr. 6 Sgr. 3 Pf., das zum Amte Lehnin gehörige Vorwerl Dahms doiff nebst Zubehör, abgeschätz auf 36, 233 Thlr. 16 Sgr. 11 Pf., und die bei dem Vorwerk Kaltenhausen belegene soge⸗ nannte neue Ziegelei nebst Zubehör, abgeschätzt auf 41173 Thlr. 20 Sgr. 5 Pf., zusammen mithin auf 123251 Thlr. 7 Sgr. 7 Pf. abgeschätzt, zusolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Regi⸗= stratur einzusehenden Taxe, sollen

am 25. März 1846, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

1853 CE dittal⸗-Citation. Auf nachbenannten Grundstücken: 1) dem hierselbst belegenen Großbürgergute des Schläch⸗ termeisters und Rathmanns Carl Peter Friedrich Herrmann, Vol. J. No. 3. Fol. 11. des Hypothe⸗ kenbuchs, sind für die 4 Geschwister Herrmann, 2) Ludwig Friedrich, b) Friedrich Wilhelm, Friederike Dorothee, d) Emilie Caroline, und zwar für einen jeden derselben 6 Thlr. 2 gGr. BVatergut, aus dem Erbrezesse vom 22. August 1823, 2) dem zu Dreetz belegenen Freibauergute des Fꝛei⸗ bauers Andreas Stern, VoI. V. No. 7. Fol 37. des Hypothekenbuchs, ist für den Tuchmach ermeister Krohn zu Wusterhausen a. D. ein Darlehn von 300 Thlr. Courant aus der gerichtlichen Obliga⸗ tion vom 13. Juni 1833, ) dem zu Neu Garz Nr. 6 belegenen Hopfengärtuer⸗ gute des Hopfengärtners Chrissian Setzpfand, Fol. 127. des Kolonie Hypolhekenbuchs, ist für den Tisch⸗ ler Johann Christian Holz ein Darlehn von 200 Thlr. Cour. aus der gerichtlichen Obligation vom 5. Mai 1802 eingetragen.

ie Dokumente über obige ad 1, 2 und 3 benannte Posten sind verloren gegangen. Auf den Antrag der betreffenden Interessenten laden wir daher zum Nach⸗ weise ihrer Ansprüche alle diejenigen, welche an die oben ad 1, 2 und 3 erwähnten Forderungen und die darüber ausgestellten Schuld⸗Dokumente als Eigenthümer, Ces⸗ sionarjen, Pfand - oder sonstige Briessinhaber Ansprüche zu haben vermeinen, zu dem auf den

12. Dezember d. J., Vormittags 11 Uhr,

auf hiesigem Gerichts⸗Lofale anberaumten Termine un⸗ ter der Warnung, vor, daß die AÄusbleibenden mit ihren Real- Ansprüchen auf die verpfändeten Griund⸗ stücke werden präklubirt und ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt, auch mit Amortisation der Schulddokumente verfahren werden wird. Neustadt a. d. D., den 15. August 1845. Königl. Land⸗ und Sladtgericht.

646 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 31. Mai 1845.

Das Müllersche Grundstück, bestehend aus einem Wohnhause in der Nosenthalerstraße Rr. 9 und einem Wohnhause in der Auguststraße Rr. 41, von denen jenes zu 10161 Thlr. 23 Sgr. 6 Pf. und dieses zu 7366 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf. taxirt worden, soll

am 17. Februar 1846, Vormiti. 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taye und Hy⸗ pothekenschein sind in der Regissratur einzusehen.

ner Bekanntmachung. 3 Das unserzeichnete Co⸗ , mité ladet hierdurch die⸗

jenigen Personen, welche nach unserem an eine jede erichteten gedruckten Cir⸗ 7 ke e ref n vom 8dten an d. M. ein Anrecht auf eine 7X) oder mehrere Actien zum

2 S Bau einer Eisen⸗ bahn von Magdeburg nach Wit⸗ tenberge hat zugetheilt werden lönnen, zu einer General⸗Versammlung ver Anonane ein, wehe am Mittwoch den 22. Oktober d. J, Vormittags um

9 Uhr, hier in Magdeburg auf der hiesigen Börse abgehalten werden soll.

In dieser General⸗Versammlung soll

4) der Gesellschafts⸗ Verlra (Statut) vereinbart und

vollzogen und demnäch

2) der durch das Statut anzuordnende Gesellschafts⸗

Vorstand mit den in demselben zu bestimmenden Befugnissen gewählt werden.

Wiewohl wir uns zu der Annahme berechtigt halten, daß der Gesellschafts-Vertrag, wie es aus der . dieser General⸗Versammlung hervor ehen wird, auch gegen die Nichterscheinenden derb und g! Kraft erlangen, und daß die Wahl des Gesellschafts Vorstandes auch von den nichterscheinenden Zeichnern anzuerkennen sein werde, so müssen wir doch zur Vermeidung weiteren Aufenthalis die sämmtlichen Herren Zeichner auf das dringendste ersuchen, sich entweder pbersönlich oder durch einen durch . oder notarielle Vollmacht zu le=

itimirenden Bevollmächtigten zu der General · Versamm⸗ ung 14 in wescher ein jeder Zeichner fo viel Stimmen hat, als die Anzahl der Action beträgt, auf welche ihm ein Anrecht vom Comitè ertheilt ist.

Jeder Zeichner, der selbst erscheint, oder jeder gehörig legitimirte Bevollmächtigte, jann zum Eintritt in' bie General · Viersammlung am Tage zuvor, also am 21. Oltober, von Morgens 9 bis F nhr unb Nachmittags von 3 bis 6 Uhr, ebenfalls auf der Börse Eintritis⸗ karten in Empfang nehmen, auf weschen bie Zahl der Slimmen, bie er vertritt, bemerst werben soll. Um diese Stimmenzahl gehörig sestzustellen, ist es unerläßli ; daß unsere gedrncten Schrejben vom gien b. Ms.,

1222 Allgemeiner Anzeiger.

worin einem jeden Zeichner die Zahl der ihm zugeiheil⸗= ten Actien bekannt gemacht ist, min vorgelegt werden. Wir beziehen uns übrigens auf das gedruckte Cirku⸗ lar - Schreiben vom heutigen Tage, was außer dieser Bekanntmachung, die in allen in unserer Einladung zur Actien Zeichnung vom Sten v. Nis. genannten Zeitungen erscheint, noch an jeden Zeichner besonders erlassen wird, und bemerlen noch ausdrücklich, daß wir jeden Zeichner, dem ein Anrecht auf Actjen von ung zugetheilt ist, der Verpflichtung, die Actien und dem- nächst die Quittungsbogen in Empsang zu nehmen, unter Zurückzahlung der eingezahlten zehn Prozeni ent⸗ binden wollen, wenn derselde uns bald und spãtestens 8. Tage vor der General-Persammlung, also bis zum 15ten f. Mis. schristlich erklärt, daß er von der Theil⸗ nahme an unserem Unternehmen ganz zurücktreten wolle, wogegen aber auch von jedem Zeichner, der diese Er⸗ klärung nicht rechtzeitig abgiebt und auch bei der Ge— neral . Versammlung nicht persönlich oder durch einen gehörig legimitirten Bevollmächtigten erscheint, ohne Wei⸗ teres angenommen werden muß, daß er sich den Beschlüssen der Mehrheit über die vorher näher bezeich neten Gegenstände unbedingt unterwirft.

Schließlich mag noch befürwortet werden,

a) daß wir für den unerwarteten Fall, daß Anrechte auf Actien bereits an dritte Personen cedint sein

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Niederschlesisch⸗M

Am Mittwoch den 1. Otto ber a. «. wird der Betrieb d Strecke zwischen Liegnitz und Bunzlau für das Publitum eröffnet, und es tritt sodann in Kraft der n ach stij

Für die Bahnstrecke

sollten, dennoch nur mit den ersten Zeichnern in BVerhältnissen stehen, die der Gesellschaft auf alle Fälle mindestens bis zur Einzahlung von vierzig Prozent der ihnen zugetheilten Actsen⸗ Summen verantwortlich bleiben, und

b) daß die Aushändigung der Quittungsbogen über die erste Einzahlung gegen Rückgabe der darüber ausgestellten Juterims Quittung nicht früher erfol- gen kann, als bis der bannen Zeichner das vereinbarte Statut selbst oder durch einen gehörig legitimirten Bevollmächtigten vollzogen haben wird.

Magdeburg, den 20. September 1845.

Comité zum Bau einer Eisenbahn von Magdeburg nach Wittenberge.

Francke, Ober⸗Bürgermeister und Vorsitzender. Baath, Justizrath in Wittenberge. C. Dene ke. W. Deneke, Firma: Morgenstern C Co mp. F. W. Dihm, Firma: Dihm K Aßmann. Göring, Geh. Regier. Rath. S. Herz, in Berlin und Wittenberge. F. L. Loefener, Firma: Loese⸗ ner C Schoch. F. C. Schuchand, Firma: J. G. Schuchard's Söhne. C. L. Zuckschwerdt, Firma:

Zuckschwerdt C Beuchel.

Bekannt

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Wilhelms⸗Bahn.

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Nachsolgende —— unn sebe en: J r C57. 14; 3822. 11065. 11058. j 11294. = 1 11909. 119 11816. = 119 11913. = 19 11915. 11916. 11917. 11918.

sind bei der ausgeschriebenen vierten und fünssm zahlung nicht zur Abstempelung praͤsen

worden. Es werden demnach die Inhaber jener Qui

bogen hiermit aufgefordert, dieselben innerhas

Tagen zur nachträglichen Abstempelung hierht⸗ frei einzuschicken, beef, d auch die beiden rüchsin Raten nebst gesetzlichen Verzugszinsen, so wie h pelte Conventionalstrafe von Vier Thalem sin Quittungsbogen, beizufügen, widrigenfallg die a benden Quitiungsbogen nach §. 16. des Gesti Sigtuts als annullirt erklärt werden sollen. Ratibor, den 19. September 1845. Das Direltorium der Wilhelms - Bahn,

n g.

m ach u ärkische Eisenbahn.

er Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn auch auf

a n.

zwischen Breslau und Bunzlau.

Tägliche Dampfwagenzüge vom 1. Oktober 1845 bis 15. April 1846.

von Breslau.

Morgens.

Abfahrt. von Breslau 7 Uhr 30 Minuten, 1 Uhr 45 Minuten,

LzLissa 7 » 48 9 5 y Nimkau 8 * 8 x 5 Neumarlt 8 26 v 5 Maltsch 8 » 45 P 6 » Liegnitz 9 27 v 6 Hamann 7

** V 2 ) * *

er s onen z ige: von Bunzlau. Abends. Abfahrt. Mong eng. Abends. von Bunzlau 8 Uhr 15 Minuten, 5 Uhr 30 Minuten,

Hainau 8 * 58 9 6 » 19 v 27 J Liegnirt g * 32 * 6 » 58 x 47 v Malisch 10 * 10 7 * 39 v 7 v Neumarlt io n 28 9 7 * 59 x 53 9 Nimkau 10 * 46 v 8 19 * 27 v v Lissa 11 * 4 Y 8 » 39 3

Ankunft in Breslau

9 » 57 * Ankunft in Bunzlau

Morgens 10 Uhr 2ꝛ6 Minuten, Abends 8 Ühr 11 Minuten.

Morgens 11 Uhr 19 Minuten, Abends s Uhr 56 Minuten.

Mit den Personenzügen werden Personen in der 1ssen, 2ten und ten Wagenhlasse, Equipagen, Pferde, Hunde und Eilfracht besördert.

. Güte r zi g e: von Breslau. von Bunzlau. Abfahrt von Breslau Mittags 11 Uhr 45 Minuten, Abfahrt von Bunzlau Nachmittags 12 Uhr 45 Minutn, Lissa Nachmittags 12 * 9 . Hainau 1535 n Y Nimkftau x 12 5 32 J v Liegnitz x 2 5 18 v . ÿ Neumarkt v 12 * 54 9 Y Y nr mit ( Spittelndors) Y 2) 42 v * * Maltsch * 1417 * x * Naltsch 5 3 * 6 Y Y ? Per chris Spittelndorf) Y 19236 * . Neumarlt x 8 27 * y Y Liegnitz Y 2— 4292 *. x vNimkltau x 3 » 49 J v Hainau * 2 5416 Y * ELissa 9 4 5 12 y Ankunft in Bunzlau y 3 » 30 v An kunft in Breslau v 4 30 x Mit den Güterzügen werden Personen in der 2ten und 3ten Wagenllasse, so wie Equipagen, Frachtgüter, Pfeide und Vieh befördert. Personengeld-Tarif für eine Person. L issa Mmfan Nenmarsi NMañsq j Spitteindorf j Liegniß Vainau ] Bunzlan I. II. III. I. . i. . Il. Ill. I. II. III. J. II. III. I. II. III. ͤ IJ. II. III. I I. Il. I ö , 6 von Breslau 19 0 1 IH I B Dsifsii s -I 2 14 Tini s - TF; is 1 1 20 II I N I i 27 1 2saGo Tin von Lissa ] ig e 11 11 , , , 0 i 3 = = m io I= Ir 1 Es I m f, fem, f ef Ivon Aimtan 10 86 1 = 16 ii , - -, = r 2 . Ji5 L 1 io JL, J s Tr S Fissoss - Neumam 3 3 = i n , 6 i L s 6 L is Js. = r 1 *

von Maltsch w 2 1 16 1 —siõ —112

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von Spittelndorf ——91—

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von Liegnitz

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von Hainau 122 L- Ii5

Die näheren Bestimmungen ergiebt das Betriebs -Reglement vom 19. August d. J., welches auf allen Stationen für 1 Sgr. zu haben sst und durch wessf frühere Betriebs⸗Reglement aufgehoben wird. Berlin, den 265. September 1845. Die Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisen bahn Gesellschaft.

Sächsisch⸗Schlesische . Eisenbahn.

Bei der . Ein⸗ zahlung auf die Säch⸗ sisch⸗ Schlesischen Eisen⸗ bahn · Actien sind bis mit Ablauf des Schluß-⸗Ter⸗ mins, den 30. August l. J., auf die nachbe⸗ merkten Nummern der bei

die Einzahlungen nicht geleistet worden, und in Gemäß⸗ eit S. 18. der Geselischasts⸗Stainten werden deren In- aber hiermit aufgefordert, die unterlassene Einzahlung unter Zuschlagung der nach §. 17. erwähnter Statuten verwirtten Strafe von 10 95 (1 Thlr. für die Actie), mithin mit 10 Thlr. 18 Ngr. für das Stüch, längstens

bis zum 25. Ottober l. J.

3 dem unterzeichneten Direltorium nachträglich zu eisten.

Die Unterlassung der Einzahlung innerhalb dieser

Frist macht den Actien - Inhaber aller ihm als solchen zustehenden Rechte verlustig. Dresden, den 6. September 1845. Das Direkrtorium der Sächsisch⸗Schlesischen Eisenbahn . Gesellschast. L. Sch ill, Vors. Franz Retcke.

1797 b zZ a h Iung der Russ. Hopeschen 4proOrοntigen ver- loosten Certisikate und Ceriitikats- Coupons.

Die bei uns abgestempelten, m. M1 3. August

verfallenen Coupons von Russisch-Ho- Ppeschen 4prorentigen Cer-

tisfikaten werden mit

10 Thlr. 20 Sgr. 6 Pf. per Coupon von 10 Silber- Rubeln

und die bei uns eingereicliten verloosten

Certifikate derselben Anleihe mit

5632 Thlr. 25 Sgr. per Certisicat von 500 Silb-Rb., und zwar letztere gegen quittirte Rückgabe der dar- über von uns ausgestellten Scheine, von heute an biz zum 15. Oktober a. e, an unserer Kasse bezahli. Berlia, am 24. September 1845. Anhalt und Wagener, Brũäderstr. No. 5.

x · m ,

Vcmicrac ff Anzeigen.

38 . Ann Duncker,

libraire de la Cour, à Berlin:

SERMO0NS C Holsls

de lbs lise fran gaise rèfugise de Ben publi es

au béuéfice de l'église evangélique de Ren PremiSre Partie.

Présace. Notice sur M. M. Ancillon. Se

mons de Louis Aneillon. Quatre sermon

Erédsrie Aneillon. Deux vermons de

Henry. Quatre sermons de Jean M iehel

mi 6. Denz sermons de Rodolphe Pil Sermon de Molizre.

gr. in 8. broché. 13 Ihr.

1939 Durch alle Buchhandlungen ist von mir zu h

in Berlin durch E. S. Schr

Unter den Linden Nr. 23: ö. der Ehre.

Der Kauf

Dramatisches Gedicht in fünf Akim von Karl Beidtel. Gr. 12. Geh. 16 Sgr.

Ballad«en.

Von Demselben. Gr. 12. Geh. 1 Rihlt.

Leipzig, im September 1 8. a. Sto th

lien theoretisch und praltisch gebildeter Br 1 eo re rafti ; Verwalter, mit bestem hie oer n fab gagement. Adr. unter B. z. nimm da Int⸗

Pas Abonnement betragt: 2 KRthlr. sür I Vahr. 1 Rthlr. . Jahr. 5 Rihlr. 1 Jahr. Theilen der Monarchie a. Preiserhöhung. 9 nsertions- Gebühr sür den aum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

Allgemeine

Aus landes nehmen auf dieses glalt an,

Zeitung:

Alle post-Austallen des Mu- und Gestellung ür Gerlin die Erpeditign der Allg. Preuß.

Friedrichstraße ne. 72.

6 267.

Die vierteljahrliche

K H/,/·/ / =

ertelj ränumeration dieser ppedition selbst (Friedrichs⸗Straße ger. 72) gemacht, und jeder in

hier eingegangenen Meldung erschienen sind.

te, deren Aufnahme in den All emeinen Anzeiger dieser Zeitung gewünscht wird, an entagen von Mor iedri 29 ns Friedrichs Straße ür. 72, in Empfang genommen werden. Der Preis , ,. 8e

An die Leser.

Zeitung beträgt 2 Rhlr. Preuß. Eour. für das Inland.

tra nerhalb der Ringinauer der Stadt wohnende Pränumerant erhäll das Plat durch die Stadtpost angegebenen Datum, frei ins Haus gesandt. Auswärtige, des In- oder Ausl d ihre iti . w um nicht mit Gewißheit die Nummern erwarten, die vor der . Hir e, , , n , er ne, . 6 9

Uebrigens ist die Einrichtung getroffen, daß Insera Uhr ab ä n n, ,, in unserem Expeditions⸗ Lokale, er Zeile gi, Um wiederholten Anfragen zu begegnen, wird zuglei bemerkt, d d ĩ z ß⸗ achungen der Königl. Behörden, literarischen und Luns- m ein, ö ,, ger n Wg, Kren, den. Auswärtige haben ihre Inserate unter der A dresse der

Inhalt.

ntlicher Theil. land. Berlin. Vertrag zwischen Prteußen und Frankreich, wegen n m neserung flüchtiger Verbrecher. Schreiben aus Düben. litair⸗Fest. e . Bundesstaaten. Königreich Bapenn. Die Natur— sorscher Versammlung in Nürnberg. Königreich Sach sen. Land⸗ lags ⸗Verhandlungen. Adresse des leipziger Stadt Raths an den Plinzen Johann und dessen Antwort. Königreich Hannover. Hlänzender Fackelzug. Königl. Restript an den Landdrost zu Hanno⸗ g. Großherzogthum Hesfen. Feld⸗Manöver der Großherzogl. uppen. Herzogihum Holste in. Der neue Ober ⸗Präsident in Along. Frele Stadt Hamburg. Beiträge zu dein Bau der St Nikolai⸗Kirche. Freie Stad? Brem en. Senatorwahl. g n * dem Königreich Sachsen. (Die Reform der Kirchen⸗ trfassung. nßland und Polen. St. Petersburg. Die neuen Statuten des Et. Annen⸗Ordens. Ordens⸗Verleihungen. Schluß des Reglements iber die Majorate. Niga's Schifffahrt und Handel. Frequenz der ZarssoseSelo⸗-Eisenbahn. ankreich. Paris. Verproviantirung der Hauptstadt. Brie porto. Münz uũmwechselung. Die Ansprüche auf die Insel Basilan. Ban⸗ diten an der spanischen Gränze. Verhältniß zwischen Thiers und Obllon Barrot. Forstwesen. Konsul Pichon. Vermischtes. roßbritanien und Irland. London. Ordens ⸗Berleihung. ie Times über die Verhältnisse am La Plata. Eisenbahn -Unfall.— Englicher Einfluß auf den Sandwichs-Inseln. iederlande. Aus dem Haag. Abreife des Prinzen und der Prin⸗ esin von Oranien nach Stuttgart. hien. Brüssel. Berathungen der Central⸗ Section. Vermehrung er Journale. Lebensmittel⸗-Markt. Gesangsfest. weiz. Fürstenth um Nen en bung. Entweichung von Mitgliedern er geheimen Gesellschaft. alien. Florenz. Ankunft Ibrahim Pascha's in Livorno. anien. Madrid. Gerüchte über Ministerwechsel. Vermischtes. lenbahnen. Paris. Frankreichs Eisenbahnen und ihre Kosten. Schreiben aus Paris. (Die Eisenbahn⸗Gesellschaften und das Zuschlags⸗ System der Regierung.) ndels⸗ und Born feu Nachrichten. Berlin. Börse. Preise der vier Haupt⸗Getraide⸗ Arten im Monat August.

ns / Notizen.

Amtlicher Theil.

Se Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Kammergerichts⸗ Präsidenten von Kleist den Rothen Adler⸗ den zweiter Klasse mit Eichenlaub zu verleihen.

Berlin, den 24. September. Ihre Königl. Hoheit die verwitwete Großherzogin von tklenburg- Schwerin, nebst Höchstderen Tochter, der Her⸗ hin Louise Hoheit, sind nach Schwerin zurückgereist.

Dem Julien Telle zu Bonn ist unter dem 23. September 3 ein Einführungs⸗Patent auf eine für neu und eigenthümlich erachtete Vorrichtung zur Anfertigung von Typen für den Buchdruck auf kaltem Wege, in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewie⸗ senen Zusammensetzung, ssechs Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang hreußisschen Staats ertheilt worden.

‚Dem Papier- Fabrikanten Prosper Piette zu Beckingen im ungs- Vezirke Trier ist unter dem 23. September 1815 ein en

auf ein durch Zeichnung und Beschreibung erläutertes Ver⸗ fahren zur Reinigung des Papierzeuges, so weit solches für neu und eigenthümlich erachtet worden, ssechs Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang hreußischen Staats ertheilt worden;

Angekommen: Se. Excellenz der Geheime Staats-⸗-Minister other, aus Schlesten.

Uichtamtlicher Theil.

Inland.

Berlin, 25. Sept. Die heute ausgegebene Nr. 29 der Ge⸗ eam miunz enthält, folgenden Vertrag zwischen Preußen und ulrich, wegen gegenseitiger n. flüchtiger Verbrecher, i. Juni; ratisizirt am 209. August 1845:

2 1. Das preußische und das französische Gouvernement verpflichten duch gegenwariige Eonvention sich gegensing. mlt Ausnahme ihrer

geltend zu machen. Art. 16. 10 Tage nach ihrer in Gemäßheit d

Der vorstehende Vertrag ist ratifizirt w der Ratifications-Umrkunden zu Paris am

Iten Husaren⸗Regiments, welches bildet, durch eine angemessene Commandeur, Ober

der Magistrat, die Stadtvero lichkeit und die sonstigen Hon teren Mittagsmahle vereinigten.

nommene Toast auf Se. Majestät ments⸗Commandeur durch einige Jahren nie getrübte Eintracht der Garnison eingeleitet,

Abends fand für die Manns

Königreich Bayern. In der am 22. ammlung der in Nürnberg anwesenden Na— det, rachte Herr Professor Dr. Dietz die Wahl über

statutenmäßig in onn schlug Aachen,

haltenen allgemeinen Ver turforscher und Aerzte b des Ortes für die nächstlährige 21ste Versammlun Vorschlag. Herr Ober⸗Bergrath Nöggeraih aus

Herr Dr,. Siebert aus Bamberg dagegen Kiel, Herr Br. Martius endlich Greifswalde und Rostock, die schon früher eingeladen hätten, vor. Nach einigen lebhasten Debatten wurde Ki als nächstjähriger Versammlungsort und Professor Michaelis daselbst als Geschäfts führer gewählt. Aachen hatte 19, Greisgzwalde 7 und Rostock 1 Stimme erhalten. Schließlich hielt Herr Professor Koch

Nationalen, die von Preußen nach Frankreich und von rankreich na Preußen flüchtig gewordenen, durch die kompetenten e gl ehe als .

andere im diplomatsschen Wege zu iichtenden en, d. stattfinden. 9

chuldigten erlassen und in den durch die Gesetzgebung des die Ausliefe begehrenden Gouvernements vorgzeschriebenen Foͤrmen ausgefertigt ist, alle anderen Urkunden, die wensgstens biesell? Kraft als der gedachie Be⸗ fehl haben und sowohl die Natur und Schwere des in Rede stehenden

durch die Hast, den Ünterhalt und den Transport der Ausgelieferten bis 3 zu dem Orte, wo die Ueberlieferung bewirft wird, erwachfenen Kosten trägt! diese derjenige Staat, in dessen Gebiete bie Ausgelieferten ergriffen worden sind. Art. 8. Die Bestimmungen der gegenwartigen Convention können nicht auf Individuen Anwendung finden, die sich irgend ein politisches Vergehen haben zu Schulden kommen lassen. Die Auslieferung kann nur Behufs Ein der Untersuchung und Bestrafung gem Wenn ein rellamirtes Individuum

(. S.) gez. Graf von Arnim. (L. S.) gez. Guizot.

X Düben, 21. Sept. Heute wurde hier der fünfundzwanzig⸗ jährige Jubeltag des im Jahre 1820 erfolgten Einzuges des Königl. noch jetzt die Garnison dieser Stadt Feier verherrlicht. Der Regiments⸗ st⸗Lieutenant Baron von der Goltz, hielt eine feierliche Kirchen- und Wacht⸗Parade ab, worauf das Offizier⸗Corps, rdneten, die Königl. Beamten, die Geist= oratioren der Stadt sich zu einem hei⸗ Der mit allgemeinem Jubel aufge— den König wurde von dem Regi⸗ treffliche Worte über die seit 25 zwischen der hiesigen Bürgerschaft und die den ungetheiltesten Belfall fanden. chaft des Regiments ein gemeinschastlicher Ball statt, der sich unter ungestörter Freude bis tief in die Nacht hinein verlängerte.

Deutsche Gundesstaaten.

Freitag den 26sen September

Urheber Unter-

age; Grwerbe⸗

bei wenn auch eine vollständi nge⸗ gelöstes Problem sei, do

einer Verbrechen erfolgen. Art. 9. Verbindlichkeiten gegen Privatpersonen eingegangen ist, an deren Erfüllung es durch seine Auslieferung verhindert wird, so soll dasselbe dennoch ausgeliefert werden, und bleibt dem dadurch beeinträchtigten Theile überlassen, seine Rechte vor der kompetenten Behörde Die gegenwärtige Convention wird erst er durch die Gesetzgebung beider Länder vorgeschriebenen Formen erfelgten Publication zur Ausführung gebracht. Art. 11. Die gegenwärtige Convention bleibt naten nach der Seitens des einen der beiden erfolgten Auffündigung in Kraft. werden binnen 2

bis zum Ablaufe von 6 Mo- ontrahirenden Gouvernements Sie wird ratifizirt, und die Ratisicationen tonaten oder wo möglich früher ausgewechselt werden. Deß zu Urkund haben die respeltiven Bevollmächtigten solche unterschrieben und derselben ihre Wappen beigedrückt. Geschehen zu Paris, den 21. Juni

orden, und hat die Auswechselung 20. August d. J. stattgefunden.

September abge⸗

el mit 60 Stimmen

J

berg sollte am 24sten d. stattsi

in Folge der Einführung des neuen Grund Grund fast zehnfähriger Erfahrung, hinsichtlich des

waren.

und Personalsteuer betreffend,

thung durch Zwischendeputationen. Beides ist

die zweite Kammer begann,

schendeputation über

Verbesserung einer besiehenden Gesetzgebung sich handle,

Bestimmung zur Annahme empfohlen, nicht

Freiheit der Offiziere aus, indem sie 3

nalsteuer⸗Pflicht der kar

Amendement des Abgeordneten Jani, dahin

reich unterstützt. wurde bemerkt:

von Unterthanen steuerfrei erkläre.

ausnehmen müssen. Abgesehen übrigens davon,

sehr niedrigen Gehaltes bewilligt gewesen. Sollte diese deshalb in Erwägung kommen können.“

des Abgeordneten Jani an.

schon entnommen werden könne, ĩ dasselbe eigentlich noch gar nicht erklärt,

wie bereits erwähnt, Sitzung vom 22. September die Berathung des von ihrer Zwi⸗ den Entwurf zu einem neuen Gewerbe und Personalsteuer⸗Gesetze unter dem' 8. August 1845 erstatteten Berichts. Nach der allgemeinen Diskussion ging man zur speziellen Berathung des Gesetz⸗Entwurfs über, von welchem der Referent Georgi bemerkt hatie, „daß es nicht um eine neue, sondern nur 9 und daß, gleichmäßige Besteuerung ein bis jetzt un- die Gesetzgebung über den hier fraglichen ung Abgabezweig durch die Vorlage an Klarheit, Uebersichtlichkest und der Gleichheit viel gewinnen werbe.

jetzt wegfallen, so werde nach Befinden eine anderweile Au Die Kammer leh das Deputations-Gutachten ab und nahm das erwähnte Amendement

1845.

r eitung, außer gerichtlichen und anderen öffentlichen Bekannt⸗ ten jeder Art, so wie In ustrie ünd Bandel betreffende stets Aufnahme

aus Jena einen sehr unterhaltenden Vortrag über seine Reise an der südlichen Küste des Schwarzen Meeres, den man bald im

des Druck zu lesen hofft. Die nächste und allgemeine Versammlung en.

in Nürn-

Königreich Sachsen. Bereits am vorigen Landt e hatte ligt werden soll, sind folgende: 1) Meuchelmord, Giftmischerei, Valermord, die Staats Regierung, in Berücksichtigung des stendischen in der Schrift vom 27. Oltober 1831, den Ständen dieje änderungen und Ergänzungen zur Erkläru vorgelegt, welche, theils

S theils auf ersonalstl el giss⸗ , gie inber fe n mne, enorm

ersonalstenergeseßzss vom 22. November 1534 nothwendig

Die Stände wünschten jedoch in der Schrift vom 19. Au= gust 1813 die Vorlegung eines vollständigen Gesetz⸗ Entwurfes, die und dessen Vorbera⸗ eschehen, und in der

ntrages nigen Ab⸗

Deshalb seien auch die von ber Deputation vorgeschlagenen Abänderungen meistens lediglich formaler und nur bezüglich der Gewerbstener der Handwerker und der Personal⸗ Steuer der Beamten materialer Natur.“ Es wurden die 55. 1 9 des Entwurfs, mit den von der Deputation beantragten Modificationen, angenommen. In der Sitzung der zweiten Kammer vom 23. Sep⸗ tember wurden die §§. 10 bis 22 des Entwurfs, mit den von der Deputation beantragten Modificationen und einer zu 8. 22 vom Ab— geordneten Sörnitz vorgeschlagenen Abänderung, angenommen. Mit der Bestimmung in §. 12, Punkt 2, nach welcher aktive Militairs von und mit dem Oberlieutenant abwärts, personalsteuerfrei sein sollen, erklärte sich der Abgeordnete Todt, obgleich die Deputation einverstan⸗ den. Mehrere Abgeordnete sprachen sich gegen die Personalsteuer⸗ B. auf die Perso⸗ besoldeten Dorsschullehrer hinwiesen. gehend, möge eine Personal⸗Steuerfreiheit der aktiven Militairs nur von und mit den Unteroffizieren abwärts genehmigt werden, ward zahl⸗ Von Seiten der Herren Regierungs⸗Kommissarien „Der Gesetzentwurf beweise an vielen Stellen, und es sei auch berei-s anerkannt worden, wie sehr die Regierung mög⸗ lichste Gleichheit der Besteuerung zu erreichen gesucht habe.

lute Gleichheit zu erlangen, sei unmöglich und werde auch dur Amendement nicht herbeigeführt, da dasselbe immer mehrere Klassen Selbst in England habe man bei allgemein eingeführter Einkommensteuer doch re l Klassen daß die P sonal⸗ Steuerfreiheit der Offiziere vom Sberlieutenant abwärts seit 15 Jahren in Sachsen gesetzlich bestehe, und daß sie in allen deutschen Bundesstaaten üblich sei, so sei auch jene Personal⸗Steuerfreiheit nicht als eine Begünstigung vor anderen Staatsbürgern, sondern auf Grund administrativer Erwägung als Ausgleichungs⸗Mittel wegen ihres Befreiung ogleichung nte jedoch

Abso⸗ ch das

Nachdem die erste Kammer in ihrer Sitzung vom 22. Septem— ber zur Tagesordnung übergegangen war, berieth dieselbe die ersten 37 Paragraphen der Landtags⸗Ordnung und trat ihnen größtentheils in der vorgelegten Fassung und mit Stimmenmehrheit bei. In der Sitzung vom 23sten wurden die Berathungen über den Entwurf der Landtags⸗Ordnung fortgesetzt. Als bei §. 38 Freiherr von Welk das Amen⸗ dement einbrachte, die von der Deputation der zweiten Kammer beantragte Fassung anzunehmen, und sich dabei darauf bezog, daß er aus den jen⸗ seitigen Vorschleigen einige und insbesondere diejenigen als Amende⸗ ments einbringen werde, gegen welche die Regierung nichts einge- wendet habe, bemerkte Herr Staats-Minister von Falkenstein, daß aus verschiedenen Ausdrücken, mit denen man sich darauf beziehe, die Regierung habe nichts, oder nichts Erhebliches, oder nichts deres gegen das Gutachten der jenseitigen Deputation eing

die Regierung habe sich : und erinnerte, daß zu Vermeidung sehr leicht möglicher Miß verständnisse die größte Vorsicht anzuwenden sei, wenn man sich darauf beziehen wolle, ob die Regierung gegen einen Antrag etwas eingewendet habe oder nicht. Das Amendement wurde nicht angenommen. Bei der fortgesetzten Verhandlung, in welcher die Bestimmungen des Entwurfs größteniheils in der ursprünglichen Fassung ober init den von der Deputation vorgeschlagenen Aenderungen ohne Widerspruch angenom- men wurden, kam, hervorgerufen durch die Bemerkungen zu f§. 75,

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