1845 / 272 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

dieses Jahres abgehaltenen General -Versammlung der S. B. Eisenbahn⸗ . das ! 2 von der Staats-Regierung aufgestellten sieben 46 ten vorgeschlagene, auch von dem Direktorium und dem Ausschusse der Eisenbahn⸗Gesellschaft bevorwortete Uebereinkommen mit Stimmen-Mehrheit abgelehnt worden. Jedoch ist dies lediglich aus dem Grunde geschehen, weil die General -Versammlung in der bedungenen Herabstellung der für Auzübung des Ankaufsrechts der Regierungen ursprünglich sestgeserien Frist die Aufgabe eines für die Actionaire verhaltniß iuaßig zu wich⸗ tigen Rechts erblicken zu müssen geglaubt hat, und ein gleichzeitig gefaßter Beschluß hat daher das Dirertorium ermächtigt: „unter Zustim= mung des Gesellschasts⸗Ausschusses auf Grund der in der Regierungs⸗ Erklarung unter- 1. bis 6. aufgeführten Bedingungen mit der Staats- Regierung ein Uebereinkommen zu treffen, das in dessen Gemäßheit Erfor⸗ derliche zu beschließen und auszuführen, namentlich auch gegen Verpfändung des Eigenthums der Compagnie ein Anlehen von 35 Mͤllionen Thalern aufzunehmen.“ . —ᷣ

Auf den hierauf vom Direktorium an die Regierung gestellten Antrag, den Punkt 7. der Erklärung fallen lassen zu wollen, haben jedoch die be- theiligten Ministerien einzugehen sich nicht bewogen sinden können. Viel— mehr ist dem Direktorium unter dem 22. Juli d. J. zu erkennen gegeben worden, wie man bei dem ohnehin nahe bevorstehenden Zusammentritte der Stände ⸗Versammlung gemeint sei, die Angelegenheit in dem Stande, in dem sie sich gegenwärtig befinde, zur Kenntniß der Stände zu bringen und das Direktorsum sich dann, wenn die Vernehmung mit letzteren erfolgt und eine er mg getroffen sein werde, der weiteren Entschließung zu gewär⸗ tigen habe.

x Die noch obschwebende Differenz betrifft also lediglich die von der Re⸗ gierung gestellte Bedingung der abzulürzenden Rückkaufs⸗Frist. Entsteht nun die Frage, ob man solche nach dem unsche der General - Versammlung wolle fallen lassen, so mag zwar nicht verkannt werden, daß es für die Actionaire nicht gleichgültig sei, ob sie erst nach 25 Jahren, oder schon nach einem verhältnißmäßig kurzen Zeitraum von 15 Jahren in den Fall kommen können, sich ihres Eigenthums durch Ueberlassung an den Staat unfreiwillig, wenn auch gegen volle Entschädigung, entäußern zu müssen. Auch wird, wenn einmal die Mehrzahl der nländischen Eisenbahnen sich noch auf längere Zeit hinaus in Privathänden befindet, ein besonders ho⸗ her Werth vom politischen Gesichtspunkte aus kaum darauf zu legen sein, daß gerade wegen der Sächsisch⸗Bayerischen Eisenbahn das Rückaufsrecht um einige Jahre 1 ausgeübt werden könne, während ein dadurch etwa zu erzie⸗ lender sinanzieller Gewinn noch entfernt und problematisch ist. Andererseits sind aber die Begünstigungen, welche den Actionairen der? S. B. Eisenbahn durch die neuen Bedingungen über dasjenige hinaus zu Theil werden, worauf sie äußersten Falles von Rechts wegen Anspruch zu machen haben könnten, auch so bedeutend, daß sie das von der Actien⸗Gesellschaft durch Annghme des Punkt 7 zu bringende Opfer jedenfalls aufwiegen und der fraglichen Bedingung wenigstens nicht der Vorwurf der Härte und Unbillig⸗ keit zu machen sein wird. Unter diesen Umständen hat sich daher die Re⸗ gierung einer besonderen Bevorwortung des auf Wegfall derselben gerichte⸗ ten Antrags der Actien⸗Gesellschaft zwar gegen die Stände enthalten, würde jedoch, falls diese darauf einzugehen für billig erachten sollten, dieser An⸗ sicht auch ihrerseits sich anzuschfießen kein erhebliches Bedenken finden.

gandels- und Börsen - Nachrichten.

Berlin, 29. Sept. Die Course erfuhren heute in Folge starker Ver⸗ käufe behufs der Ultimo-Regulirung einen neuen Rückgang? Zu den ge⸗ wichenen Coursen zeigte sich indeß mehrseitige Kauflust.

AI Igem einer Anzeiger.

Bekanntmachungen.

(661 Noth wendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 6. Juni 1845.

Das hierselbst in der Stallschreibergasse Nr. 22 bele⸗ gene Coghosche Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 12,619 Thlr. 8 Sgr., soll Schulden halber

am 24. Februar 1846, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothelenschein sind in der Registratur einzusehen.

13231 Edittal⸗- Citation.

Der im Jahre 1800 hier geborene Georg Friedrich Christian Ludwig Bussenius, welcher sich noch als Knabe in Halle aufgehalten und zu einem fan o en Regi⸗ mente gesellt haben soll, und seit dieser Zeit keine Nach⸗ richt von sich gegeben hat, oder dessen zurückgelassene Erben und Erbnehmer werden hiermit auf Antrag der Geschwister Hirsch öffentlich vorgeladen, sich innerhalb neun Monaten entweder schriftlich oder mündlich, läng⸗ stens aber in dem auf

den 23. März 1846, Vormittags 11 Uhr, an Gerichtsstelle allhier angesetzten Termine persönlich oder durch einen zulässigen, mit Vollmacht und Infor⸗ mation versehenen Steilvertreter zu melden, widrigenfalls der Bussenius für todt erklärt, die unbekannten Erben mit dem Erbrechte präkludirt und das Vermögen den nächsten , Erben ausgeantwortet werden wird.

Lodersleben bei Querfurth im Herzogthum Sachsen, den 25. März 1845.

Das Freiherrlich Brennsche Patrimonialgericht.

ros i Bekanntmachung.

lung einzufinden Stimmen hat,

jeden Zeichner,

binden wollen, 8 Tage vor der 15ten f. Mts.,

* Das unterzeichnete Co⸗ K mitè ladet hierdurch die⸗ jenigen Personen, welche

nach unserem an eine jede

s gerichteten gedruckten Cir⸗ m kular⸗Schreiben vom 8ten rng d. M. ein Anrecht auf eine oder mehrere Actien zum

Bau einer Eisen⸗ bahn von Magdeburg nach Wit⸗ tenberge hat zugetheilt werden können, zu einer General⸗Versammlung ver Aena ein, wehe am Mittwoch den 22. Oktober d. J., Vormittags um

9 Uhr, hier in Magdeburg auf der hiesigen Börse abgehalten werden soll. ;

In dieser General Versammlung soll

1) der Gesellschafts⸗Vertrag (Statut) vereinbart und

vollzogen und demnäch

2) der durch das Statut anzuordnende Gesellschafts⸗ BVorstand mit den in demselben zu bestimmenben F. Befugnissen gewählt werden.

Wiewohl wir uns n der Annahme berechtigt halten, daß der Gesellschafts⸗Vertrag, wie es aus der erathung dieser General ⸗Versammlung hervor ehen wird, auch gegen die Nichterscheinenden verbindliche Kraft erlangen,

in s . 26

gen kann, vereinbarte

Francke,

W. D W.

und daß die Wahl des Gesellschafts · Vorstandes auch

von den nichterscheinenden Zeichnern anzuerkennen sein

werde, so müssen wir

Aufenthalts die sämmtlichen Herren 9 auf das

dringendste ersuchen, sich entweder per

einen durch gerichtliche oder notarielle

gitimirenden Bevollmächtigten zu ber General ⸗Versamm⸗

in wescher ein jeder Zeichner fo viel als die Anzahl der Actien beträgt, auf welche ihm ein Anrecht vom Comité ertheilt ist.

Jeder Zeichner, der selbst erscheint, oder jeder gehörig legitimirte Bevollmächtigte, kann zum Eintritt in die General ⸗Versammlung am Tage zuvor, also am 21. Okftober, von Morgens 9 bis 1 uhr und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr, ebenfalls auf der Börse Eintritts- karten in Empfang nehmen, Stimmen, die er vertritt, bemerkt werden soll. Um diese Stimmenzahl gehörig festzustellen, ist es unerläßlich, daß unsere gedruckten Schreiben vom Sten d. Mts., worin einem jeden Zeichner die Zahl der ihm zugetheil⸗ ten Actien bekannt gemacht ist, mit vorgelegt werden.

Wir beziehen uns lar Schreiben vom Bekanntmachung, die in allen zur Actien⸗ Zeichnung vom Sten v. Mts. genannten Zeitungen erscheint, erlassen wird, und bemerken noch ausdrücklich, daß wir dem ein Anrecht auf Actien von uns zugetheilt ist, der Verpflichtung, die Actien und dem- gsbogen in Empfang zu nehmen, g der eingezahlten zehn Prozent ent- wenn derselbe uns bald und spätestens

General ⸗Versammlung, also bis zum

schriftlich erklärt, daß

nahme an unserem Unternehmen ganz zurücktreten wolle, wogegen aber auch von jedem Zeichner, der diese Er⸗ klärung nicht rechtzeitig abgiebt und neral⸗Versammlun gehörig legimitirten leres angenommen werden muß, daß

Beschlüssen der Mehrheit über die

neten Gegenstände unbedingt unterwirft.

Schließlich mag noch befürwortet werden,

a) daß wir für den unerwarteten Fall, daß Anrechte guf Actien bereits an dritte Persoͤnen eedirt sein sollten, dennoch nur mit den ersten Zeichnern in Verhältnissen stehen, die der Fälle mindestens bis zur Einzahlung von vierzig Prozent der ihnen zugetheilten Actien⸗ Summen verantwortlich bleiben, und daß die Aushändigung der Quittungsbogen über

ahlung gegen Rüdgabe der darüber

Interims Quittung nicht früher erfol⸗

als bis der betreffende Zeichner das

Statut selbst oder durch einen gehörig

legitimirten Bevollmächtigten 3 . haben wird.

Magdeburg, den 20. September 1845.

Comitè zum Bau einer Eisenbahn von Magdeburg nach Wittenberge.

Ober- Bürgermeister und Vorsitzender.

Ba ath, Justizrgth in Winenberge. T.

eneke, Firma:

nächst die Quittun unter Zurückzahlun

die erste Einz ausgestellten

ih m, Firma: Dihm & Aßmann. Göring, Geh. Regler. Rath. S. Herz, in Berlin und Wittenberge. 5 E. Loesen er, Firma: Loese⸗ ner C Schoch. F.

Schuchard's Söhne. Zuckschwerdt C Beuchej .

1242

Berliner Börse. Den 29. September 1845.

Königliche Schauspiele. Dienstag, 30. Sept. Im Dpernhause. 115te Abonnemen Vorstellung: Der Ehestifter. Und: Die Insel der Liebe, An

Pr. Cour. ; = Pr. Fon da. e. . Actien. F

Cour. Rnriet eld Gem

halb 7 Uhr. ; 32 Zu dieser Vorstellung werden Billets zu den gewöhnlichen Diu

Erl. Potad. Eisenb. do. do. Prior. Obl. Magd. Lpa. Risenb. do. do. Prior. Obl. Brl. Anh. Eisenb. do. do. Prior. Obl. Diss. Elb. Biseub. do. do. Prior. Obl. Rhein. Risenb. do. do. Prisr. Obl. do. v. Staat garant. Ob. - Schles. E. L. A do. Prior. do. Lt. B. BL. St. E. It. A. u. B. Magd. Halbst. Eb. Br. Schw. -Feb. E. do. do. Prior. Obl. 131 Bonn-Köluer Kab. 11x Nie derseh. Ml. v. e. Priorität

Si. Schuld- Seh. 997 99 Prämien- Scheine d. Seek. à b0 T. Kur- u. Neumürk. Schul dversehr. Berliner Stadt- Obligationen Dauz. do. in Th. Wentpr. Pfandbr. Grossh. Pos. do. do. do. Ostpr. Pfaudbr. Pomm. do. Kur- u. Neum. do. Seblesische do. do. v. Sʒjtaat g. Lt. B.:

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Gold al marco. Friedrichs dor.

Aud. Cldui. à Th. Diseouto. ? 4* do.

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Auswärtige Börsen.

Niederl. virkl. Sch. 6I 3.

Amsterdam, 25. sept. Zlnsl. —. Preuss. Pr. Sch. —.

395 do. 39. Ausg. —. Pass. —. 95 Rusa. Hope g3.

Antwerpen, 24. Sept. Neue Anl. 21.

Zinsl. —.

Frankfurt a. M., 26. Sept. 3b Mot. 13 Br. Bank- Aetien P. vlt. Int. 605.

19426. Poln. 300 RFI. 100 Br. Hamburg, 27. Sept. Paris, 24. Sept. Neapl.— . 59 Span. Rente —. Wien, 25. sept. S., mem. 1123. Actien 1694. Anl. de 1834 159. Meil. 1313. Li.. 1203. Lesth. 1143. Bud. 91.

Bair. Bank- Aetien 743 Br. Nope gl hr. Siegl. 904 Br. do. soo HI. 843. Kank- Actien 163). Engl. Russ. 110.

Pass. —.

496 do. 101 .

h) Span. 223. Pol. S6.

hb Rente fin eour. 117.90. Z) do. in eour. 83. 65.

396 do. 773. Rank- de 1839 1293. Nordk. 221. Glogtzn. I50.

haus⸗Preisen verkauft. Wegen dienstlich eingetretener Broschi, nicht gegeben werden. 64. Mittwoch, J. Okt. Im Opernhause. 157ste Schauspieh Abonnements⸗Vorstellung: Faust. Anfang 6 Uhr.

haus⸗Preisen verkauft.

Die Opernhaus - Abonnements sind nach . VII. der be Kontrakte an diesem Tage nicht gültig; dagegen wird das S haus⸗Abonnement zu der Vorsteliung: Faust, tragen.

; Die resp. Inhaber von reservirten Opernhaus⸗ Plätzen, n durch die Uebertragung des Schauspielhaus- Abonnements in Opernhaus, nach §. VIII. der Bekanntmachung vom 5. Deen 1844, theilweise verändert werden, haben die Billets bis Dien den 30sten d., Mittags 2 Uhr, im Verkaufs⸗-Büreau abholen zu ly

Die eingegangenen Meldungen zum Abonnement zu den fin sischen Vorstellungen sind möglichst berücksichtigt worden.

Es wird ersucht, die Kontrakte in der Wohnung des st. h Polizei- Inspektors Herrn Harcke, im Schauspielhause, Ein Tauben⸗Straße, Dienstag, den 30. September und Mittwoch, 1. tober, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, in Emy nehmen zu lassen. Die Vorstellungen beginnen zu Anfang dez) nats Oktober., Logen werden nur im Ganzen und zwar nur an Abonnenten im Abonnement gegeben. ;

Auf die von mehreren Seiten bei der General-Intendantu! Königl. Schauspiele ausgesprochenen Wünsche um fernere Belis der früher innegehabten sogenannten reservirten Plätze, welch. Folge diesseitiger Mittheilung vom 18. Juli d. J. in allen den aufgehoben worden sind, wo die Billets nicht in der vorgfeschrieln Weise benutzt wurden, ; hierdurch bekannt zu machen, daß von dieser allgemeinen getrosp Maßregel für Einzelne eine Ausnahme nicht gemacht werden kin,

Berlin, den 27. September 1845.

General⸗Intendantur der Königlichen Schauspiele.

stehen

Meteorologische Beobachtungen.

Königsstãdtisches Theater.

1845.

28. Sept.

Morgens Nachmittags Abends 6 Uhr. 2 Uhr. 10 u.

Nach einmaliger Beobachtung.

Dienstag, 30. Sept. Zum erstenmale: Verbrechen aus Ehrsu Familiengemälde in 5 Aufzügen, von Iffland. Mittwoch, 1. Okt. (Italienische Opern-Vorstellung) K

z35/1nνπ&“¶ S3 n f .

Thaupunkt .... . Dunstsitiigung Wetter

Jo n. 4 10, i0 R. 4 97 pet. 90 pet. Sd pCt. Regen. Regen. heiter.

W. W. W. Wolkenzug ... W. .

5,7? R.

2 6,8? R.

Tagesmittel: 335,58 par... oo n... 7,6 n.. 90 po. W.

doch zur Vermeidung weiteren

önlich oder durch Vollmacht zu le⸗ 33

auf welchen die Zahl der

in Berlin bei in Leipzig bei

C Cons. und übrigens auf das gedruckte Cirku⸗= heutigen Tage, was außer dieser in unserer Einladung unterm 4.

noch an jeden Zeichner besonders

dem Herrn F. M. er von der Theil= Herren B. Metzler seel. Die Quittungen werden

auch bei der Ge⸗ Kassen⸗Rendanten

nicht persönlich oder durch einen evollmächtigten erscheint, ohne Wei⸗ er sich den vorher näher bezeich-

und Lieb ich unterzeichnet

Statuts jeder 2 Thlr. pr. Actie

nicht eingezahlt sein sollte.

Gesellschaft auf alle

851

trages und des §. 8.

den Einschüsse bemerkt 10 pCt. der Zeichnung,

enek e. Morg enstern C Co mp.

onto „Georg Heinri

C. Schu ch ard, Firma: J. G. richten ist.

C. L. Zu ckschwerdt, Firma:

Quellwüärme 7,7) R. .. 4 7, R. 11,69 R. SL, 20 R. FlIuasswärmè II,90 R. Rodenwärme 12,0? R. Ausdünstung Q, 00τιι h. Niedersehlag Q, oss Rh. Wärme wechsel 12, 1

kun Shüringische Eisenbahn. inzahlung

Lb die fünfte Einzahlung auf

Herrn F. Mart. Magnus, der dortigen Bank, in Frankfurt a. M. bei Herren B. Metz ler seel. Sohn

hier b ei unserer Haupt⸗Kasse. Die bis zum 1. November fälligen Zinsen auf die ai d. J. quittirten 46 24 Sgr. pr. Actie, und die Zinsen 1. September quittirten 40 Prozent 8 Sgr. pr. Actie, welche die Herren Inhaber bei der Cin al zug n bringen und demnach 9 Thlr. 6 Sgr. und resp. 9 Thlr. 22 Sgr. zu zahlen haben.

Die einzureschenden Quittungsbogen beiden Zins-Terminen getrennt auf ver signationen zu verzeichnen, von denen Formulare bei Magnus, der Leipziger Bank, Sohn C Cons. und hier bei unserer Hauptkasse zu haben sind. entweder von dem Haupt- Saal oder von einem der dazu von uns ermächtigten beiden , n Friedrichs ein.

Schließlich führen wir noch an, daß nach §. 16. des ctionair eine Conventionalstrafe von zu zahlen hat, wenn der oben

derte Einschuß an dem bestimmten letzten Zahlungotage einer Jabloren. ohn ng Keiner Plahmeisseis · ih

Erfurt, den 23. September 1845. Die Direction der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschast.

Ha genow-Schwerin- Rostocker Eisenbahn.

Vom provisorischen Ausschuffe der Ha enow⸗Schwe⸗ rin Rostocker Eisenbahn wird hierdurch 2

gemacht, daß in Gemäßheit des §. 7. bes Gesellschafts Ver⸗ der landesherrlich kon sirmirten Statuten (wie auch in den Quittungen ber ersten bei⸗ ist) der dritte Einschuß groß jedoch nach Abzug der dreimo⸗ natlichen Zinsen à 4 pCt. für den ersten und zweiten Einschuß im Betrage von 3 Thlr., mit preuß. Cn. Thlr. 195 pr. Actie in dem Zeitraume vom um 2. Qltober d. J. Incl. in Hamburg an dit Banco⸗ merer und Carl Heine“, Comtoir daselbst zu ent⸗

Kaem oder in Rostock im Eisenbahn

Das preuß. Courant wird in Hamburg nach festem Course von 150 95 gegen hamb. Beo. berechnet, so

von Chamouni. Qper in 3 Akten. Musik von Donizettt. Anfang halb 7 Uhr.

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober- Hofbuchdruchere.

pr., Actie betragt. Bei Zahlungen in Rostock han NI zu 415 Sch. pr. Thaler preuß. Cour. angenom so daß dort die Einzahlung in N 16 Thlr. 5) Sch sein würde. Eine Vorzeigung der Quittungen übe früheren Einschüsse ist nicht erforderlich, sondem die Einreichung eines mit der Unterschrist des Ci lers versehenen Nummern -Verzeichnisses der Nelsm, welche die Zahlung geschehen soll.

Die von den Herren Senator Strömer und M mann Koch unterschriebenen Quittungen sind 8! nach erfolgter Einzahlung in Rostock im vorgenam Comtoir oder in Hamburg bei Herrn G. H. Kaenm gegen Bescheinigung zu empfangen.

Rostock, den 24. August 1845. Im speziellen Auftrage des provisorischen Augsht der Hagenow⸗Schwerin⸗Rostocker Eisenbahn. M. Koester. E. L. Meyenn.

von 10 Proz.

Mit Hinweisung auf S. 14. des Statuts for⸗ dern wir die Herren In⸗ haber von Quittungsbo⸗

en zur Thüringischen Henk in hiermit auf,

dieselben mit 16 Thalern pr. Actie bis zum 31. Ol- tober d. J. zu leisten.

om 15. bis incl. 31. Ot-

Das Eisenhüttenwerk z Becken

1773 b] bei Osnabrück, in einer holz=, steinkohlen⸗ und torfreichen, sehr an thigen Gegend gelegen, mit den bedeutendsten unn als ausreichenden Ablagerungen von Thonrisen aus der Jura- Formation, von Brauneifenstelhen der Zechstein⸗ Formation und von Raseneisenssein sehen, aus denen je nach der Möllerung ein lin vortreffliches Eisen zum Gießerei⸗Betriebe, als eisen zum Verfrischen dargestellt werden fann, sol Behufe der Ausgleichung zwischen den Iniens freiwillig und öffenilich meistbietend verkauft benen Das Hüttenwerk ist in den Jahren 1837ss0 ih hat ein entsprechendes Wassergẽfälle und die ni Maschinen zum Betriebe eines Hohofens und nn Eupoloöfen. Die Gebäulichlelten sind simnm neu, und geräumig und bestehen aus einem 2 Cupoloöfsen, dem Gießerei⸗ Gebäude, dem Wehn Gebäude, dem Kohlenschoppen, dem Magazin. Gai

Prozent betragen auf die unterm

lung in Ab⸗

hr. nach den chiedenen De⸗

gefor⸗

und aus Ställen, Coals⸗- und Röstöen und baulichen Einrichtungen. Kaufllebhaber können zeit persönlich über alle Verhältnisse die ihnen anhh sen erscheinenden Erkundigungen auf der hint einziehen, und die Aufnahmen der Gebäude, n rien u. . w., so wöe die Verkaufs- Bedingungen sehen. Auf schriftliches Begehren wird den Kn habern sowohl eine allgemeine Beschreibung d tenwerks, so wie Abschrift der Verlaufs Bedingn mitgetheilt werden, und wollen diese sich zu sih Endzwecke in portofreien Briefen an dle Adrest Herrn Julius Meyer zu Schloß Holte be feld“ wenden. Es können bei dem Letzteren die Aufnahme der Gebäude, Inventarien u. s. h gesehen werden. s

Der öffentliche Verlaufs - Termin ist auf den j zember 1845, Morgens 10 Üühr, auf der Eisenh Beckerode angesetzt worden.

entlich bekannt

24. Septbr. bis

Hindernisse kann die Oper: ö

Zu dieser Vorstellung werden Biliets zu den gewöhnlichen dyn

in das Orne,

sieht die General⸗Intendantur sich verann

daß die einzuzahlende Summe dort BM. 39. 3

on ile Aerndte in

ö Land

Theilen de Marr * Preis erhöhung. 1sert ions - Gebühr sür den iam einer Seidle des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

Allgemeine

Preußische Zeitung.

Alle Post-Ansflalten des Ju und Aus landes nehmen Gestellung auf dieses glatt an, sür Gerlin die Expeditign der Allg. Preuß. ; Zeitung: Friedrichstraße Nr. 72.

5 272.

Inhalt.

ntlicher Theil.

nland. Berlin. Mittel gegen die Kartoffel- Krankheit. Provinz pomm ern. Untergang eines stettiner Revier⸗Dampfschiffes. Rhein⸗

tovinz. Beiträge zum Dombau im Monat September.

heutsche Bundesstaaten. Königreich Bayern. Die Kaiserin von Rußland. Geschenk des Kaisers. Großherzogthum Baven. Die , ern i Rastatt. Her zo thum Anhalt⸗ Eöthe n. Versammlung deutscher Ornithologen. Briefe aus Eb ers- dorf, (Die Kaiserin von Rußland.) Braun sch wei g. CHerbst⸗ Nanöver; die Lichtfreunde; Kartoffel / Krankheit.. und Frank⸗ furt 4. M. (Der Herzog und die Herzogin von Cambridge; der Graf

von Nünch⸗ Bellinghausen.) St. Petersburg. Die neuen Statuten

susland und Polen.

dez St. Wladimir ⸗Ordens. .

unkreich. Paris, Hof-Nachrichten. Die Erpedttion gegen Ma⸗ bagaelar. Dünkirchen durch eg s. Konkurrenz bedroht. Stand Ra Unterhandlungen mit Buenos gyrrs. Vermischtes. Schreiben

as Paris. (Die Zuckerfrage.) poßbritanien und Irland. London. Grafschafts Banken.

Drungisten Versammlung. Eisenbahn⸗Unfail.— Vermischtes.

he. 4 Brüssel. Ende ber Manöver. Toast des Direktor ow.

isenbahnen. Vorschlag gegen die Schnee ⸗A1Anhäufu g auf Eisenbahnen. nn und Börsen⸗Nachrichten. Berlin Hen. und Markt- niicht.

ie Kartoffel⸗Krankheit. Gesangs · Wetllampf.

*

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben geruht, hem Geheimen Staats- Kabinets⸗Minister, Frelherrn von Bülow, die wegen seiner swwächten Gesundheit nachgesuchte Entlassung aus seinem bisheri= 1 Amts⸗Verhältniß Allergnäbigst zu ertheilen, jedoch mit der Be⸗ imung, daß derselhe Mitglied des Staats-Rathes aus Allerhöchstem tnanen bleibe, und daß Se. Majestät auch außerdem, bei speziel⸗ Deranlassungen, von seiner bewährten Einsicht und reichen Er—⸗ hung noch Gebrauch zu machen, sich besonders vorbehalten.

In Stelle des Freiherrn von Bülow haben Se. Majestät den thengen Gesandten beim Kaiserl. österreichischen Hofe, General⸗ kitenant Freiherrn von Canitz, zum Geheimen Slaats= und tbinets⸗Minister für die auswärnigen Angelegenheiten Allergnädigst ernennen geruht.

Berlin, den 29. September.

der König haben am 2sten d. M. in dem Schlosse hatöbam dem bisher an Allerhöchstihrem Hofe beglaubigt gewese⸗ Königl. belgischen außerordentlichen Gesandten und bevollmäch⸗ ken Minister, General Willmar, eine Privat⸗Audienz Allergnä⸗ zt, zu ertheilen und aus dessen Händen die ihm von seinem Sou⸗ in gewordenen Abberufungs -Schreiben entgegenzunehmen geruht.

Se. Majestät

Bekanntmachung.

Die von dem Mechanikus August Oertling hierselbst angefertigte si⸗Theilmaschine von drei Fuß Durchmesser, welche auf der vor⸗ . hiesigen Gewerbe⸗Ausstellung die Aufmerksamkeit der Kenner ssch gezogen hat, ist mit Allerhöchster Genehmigung von Seiten Staats angekauft und demnächst vorläufig bem 2c. Oertling zur mutzung unter der Bedingung überlassen worden, daß er mittelst seben für andere Personen gegen bestimmte, von mir festgesetz ie ie Theilungen auszuführen derbunden ist. Ich bringe dies mit n Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß diesenigen, welche mit⸗ jener Maschine Theilungen ausführen lassen wollen, sich unmit⸗ hin an den c. Dertling (Sranienburger⸗Straße Nr. 57) zu wenden hin, und daß die Tabellen, welche die zu zahlenden Preise erge⸗ 39 Ei Amtsblätter bekannt gemacht, auch bei dem c. Oertling misehen sind.

Berlin, den 11. September 1845. ;

Der Finanz ⸗Minister. In dessen Auftrage e uth.

Berlin, Mittwoch den sten Oktober

1845.

Bei der heute ange angenen Ziehun er. Klassen Lotterie 3 1 Gewinn 83 24,532; 6 Gewinne zu 200 Rthlr. sielen au b. 760. 70, 198. 73 075 und IS, 226; und 65 Gewinne zu 109 Rthlr. auf Nr. 1, 816. 16, 637. 31,791. 35725. 66, 600 und 74, 280. Berlin, den 30. September 1845.

Königl. General-⸗Lotterte⸗Direction.

der Zten Klasse 92ster 2000 Rthlr. auf Rr. Nr. 24, 66. 35,933.

. Bekannt ma I) Die Gemälde und bie Skulpturen-Gallerie im Königlichen Museum sind an sedem Montag und Sonnabendß; die Sammlungen der antiken Vasen, gebrannten Thon⸗ werke und Bronzen im Antiquarium an jedem Mittwoch; die Königlichen Museen ag vp tiscer und vaterländischer Alterthümer aber an jedem Donnerstag, mit Ausschluß der Feiertage, dem Besuche des Publikums geöffnet, und zwar in den H Winter⸗Monaten von 19 bis 3 Uhr, in den 6 Sommer⸗Monaten von 10 bis 4 Uhr. Jedem anständig Gekleideten ist an diesen Tagen der Eintritt in die enannten Abtheilungen ohne Weiteres gestattet. Kinder unter 19 Jahren können gar micht, Unerwachsene aber nur in Begleitung älterer Personen zugelassen werben.

Wegen Besichtigung der Sammlungen der geschnittenen Steine, der antiken Münzen und der Münzen und Medaillen des Mittel alters und der neueren Zeit werben bie Gallerie⸗Diener des Antiqua⸗ riums Auskunft geben.

2) Die Königliche Kunst⸗Kamm er unb die ethnographische Sammlung sind an jedem Dien stag, Mittwoch, Donn er ag und Fr eita ö

in den 5 Winter⸗Monaten von 10 bis 3 Uhr, in den S Sommer⸗Monaten von 10 bis 4 Uhr eöffnet; der Besuch ist jedoch nur gegen Einlaß⸗Karten ge⸗ e wozu die Anmeldungen beim Kastellan bes Königlichen Mu⸗ seums im Lustgarten in den Vormittagsstunden von 10 bis 12 Uhr , er. und eben dort an demselben Tage von 4 bis 5 Uhr Nachmittags bie Karten aus egeben werden.

3) Die Sanimlung der Han Leichnungen, Miniaturen und Kun st drucke (Ku pferstich⸗ Kabinet) im Palais Monbi⸗= jou ist an jedem Dienstage und Freitage

in den 6 Winter -Monaten von 1 bis 3 Uhr, in den 6 Sommer⸗Monaten von 10 bis 4 Uhr, so weit der beschränkte Raum gestattet, dem Besuch geöffnet.

4) Den Gallerie⸗Dienern, Portiers u. s. w. ist es durchaus untersagt, bei der Ausübung ihrer Dienstpflicht irgend ein Geschenk anzunehmen, weshalb ersucht wird, alle Anerbietungen solcher Art unterlassen zu wollen.

Berlin, den 1. Oktober 1845.

Der General-Direktor der Königlichen Museen.

ch un g.

Bekanntmachung.

Die Ziehung der Prämien von den nach in Bekanntmachung vom 1. Juli d. J. zur Ausloosung bestimmten „060 Seehandlungs⸗ Prämienscheinen wird am

15. Oltober b. J. und an den darauf folgenden Tagen von 8 Uhr Vormittags ab in dem großen Konferenz- Saale des Seehandlungs ⸗Gebäubes, mit ee nns von zwei Notarien und zwei vereideten Protokollführern, attsinden.

Das betheiligte Publikum setzen wir hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß, daß wir nach geschehener Ziehung die gezogenen Num⸗ mern und Prämien durch die hiesigen öffentlichen Blätter bekannt machen werden.

Berlin, den 26. August 1845.

General⸗Direction der See handlungs⸗ Sozietät. Kayser. Wentzel.

Angekommen; Der Königl. belgische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Nothomb, von Brüssel.

Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und!

Ober⸗Schloß⸗Hauptmann, Graf von Arnim, nach Boitzenburg.

Nichtamtlicher Theil.

Inland.

Berlin, 30. Sept. Die Herren Dr. Nohl, praktischer Arzt, und von Hees, Apotheker zu Barmen, haben sich längere Jeit mit Versuchen zur Auffindung eines Mittels beschäftigt, woburch die von der jetzt herrschenden Krankheit ergriffenen Kartoffeln gegen Zerstö- rung durch die gewöhnlich bald eintretende Fäulniß zes gen werden könnten. Sie glauben jeßt ein solches Mittel entdeckt zu haben. Mit . Gemeinsinn haben sie dem Ministerium des 2 davon Anzeige gemacht, um deffen möglichste Verbreitung zu erwirken.

Dem Vernehmen nach ist das angewendete Mittel, welches sich durch Wohlfeilheit empfiehlt und nach technischem Gutachten für die Gesundheit keinen Nachtheil besorgen läßt, bereits den Regierungen der Rhein- Provinz und Westphalens zur Veröffentlichung mitgetheilt.

Solches besteht nach einem uns zugegangenen wörtlichen Aus⸗ zuge in Folgendem:

„Die ausgegrabenen und sunde, werden während einer halben Stunde in eine Auflösung von Chlorkall in Wasser, in dem Verhältnisse von Eins zu Hundert, gelegt; darauf bringt man dieselben während zwanzig Minuten in eine Auf⸗ lösung von Soda in Wasser, in demselben Verhältnisse von Eins zu Hundert, spült die Kartoffel mit kaltem Wasser ab, trocknet sie an der Luft und darf sle nun ohne irgend eine Gefahr bes Verberbens an den gewöhnlichen Orten aufspeichern. Ein Pfund Chlorkalk und ein Pfund Soda reichen hin, um 3066 Pfund Kartoffeln zu schützen.

Diese einfache, wohlfeile und völlig unschädliche Methode schützt die gesunden Kartoffeln durchaus vor der Ansteckung, hemmt augen⸗ blicklich und vollstänbig die Entwickelung der Krankheit in den bereits infizirten Kartoffeln und verändert weder die Mischungsverhältnisse, noch Ansehen, Farbe, Geruch oder Geschmack der gesunden Kartoffel⸗ masse; sse macht ferner, wie die Erfahrung bereits bewiesen hat, den Genuß selbst der krankhaften Maffe gänzlich unschäblich und bewahrt uns für das kommende Jahr Saatfartoffeln. Das Chlor zerstört die die Fäulniß bedingenden Pilze und wird darauf von der Soda völlig neutralisirt; höchstens könnte sich ein Minimum Kochsalz bilden.“

Wir beeilen uns, hiervon Mittheilung zu machen, da' eg dringend wünschenswerth ist, daß überall, wo die Krankheit zum Vorschein ge⸗ kommen, mit der ersorderlichen Vorsicht Versuche angestellt werben, um jenes Mittel praktisch zu erproben und die Erfolge bekannt zu machen. Wenn dessen Anwendung auch in großen Landwirthschaften mit Schwierigkeiten verbunden sein möchte, so kann dasselbe dennoch auch dort, wenn es . bewährt, zur Sicherung der Saat⸗ Kartoffeln nützlich werden, insbesondere aber würde es b'i festgestellter Zweck⸗ mäßigkeit für die kleineren Haushaltungen von großem Werthe fein.

gewaschenen Kartoffeln, kranke und ge⸗

Provinz Pommern. Eines der stettiner Revier⸗Dampf⸗ schiffe „Stettin“, kam am 28. September von Swinemünde mit zwei Schiffen im Schlepptau und befand sich bereits wenige Meilen von Stettin, im sogenannten Dammansch, als plötzlich Feuer am Bord ausbrach, dessen Löschung leider nicht gelang. Nachdem das Dampf⸗ schiff gegen zwei Stunden gebrannt hatte, versank es, und wenig oder nichts wurde von ihm geborgen. Bie Mannschaft, welche sich geret⸗ tet hat, machte noch vorher einen Versuch, bas Fahrzeu au den Strand zu setzen, was aber ebenfalls mißlang. Die beiden ins Schlepptau genommenen Schiffe, welche rasch losgemacht wurden, haben keinen Schaden gelitten. Ueber die Entstehungs⸗Ursache des Feuers ist bis jetzt nichts bekannt.

Rhein⸗Provinz. Nach dem nenesten Berichte des Central- Dombau-⸗-Vereins zu Koln sind in dem Zeitraum vom 7X7. August bis 23. September d. J. im Ganzen etwas über 4761 Rthlr. als Geschenke und Beiträge für den Fortbau des dortigen Doms einge⸗ gangen, darunter 200 Rthlr. von Sr. Königl. Hoheit dem Groß- herzog von Mecklenburg⸗Schwerin, als Jahresbeiträge für 1841 und 1845, und 6665 Rthlr. von dem Königl. Kammerherrn, Grafen von Fürstenberg Stammheim (165 Rthlr. als ahresbeitrag für sich und seine Familie, und 500 Rthlr. als desgl. für eben so viele Zöglinge des kölner Waisenhausec).

Die Kartoffel⸗Krankheit.

Die in Nürnberg versammelten Naturforscher hatten aus . Mitte ä stommission zur Berathung über die Kartoffel⸗Kerankheit erwä— lt, welche ntachten in einem vom 74. September daiirten Protokoll niedergelegt dem ivesen lichen Inhalte nach folgendermaßen lafend! Der Kommission schien es, daß es sich in diesem Augenblicke weniger nhhandle, das gesammie äußere und Innere Wesen Kir Entartung in i wulständiges wissenschaftliches Vild zusammenzufassen, da ein folches hohl noch durch Beöbachlungen an anderen Srhen eine größcre Aus⸗ ming erhalten dürfte, als vielmehr darum, praltische Maßregeln ausfindig mn en. Die Kommission sucht sich daher zunächst die Fragen zu beant= ien wie man sich bel ber bevorstehenden gien uchi end, r! bei der Auf⸗ . . im nächsten Winter, so wie bei der Aussaat im nächsten lihjahr, zu benehmen habe. In Beziehung auf die Aerndte ist die Kom⸗ lin der Meinung, daß man keine allgemeine Regel angeben könne, ob die soffkl nun bald aliz bein Boden zu bringen oder noch länger in demfelben zu ‚snsstl, Ls lomme hlerbes or bel! aft i gel ffn en as, auf die Ausdehnung des landwirthschaftlichen Besißes und natürlicher ; 163 gu die einfallende Witterung an. In lrockenem, fandigem Bo= pn die Frucht sänger liegen bielben, als in schwerem und feuchtem. aan ne Bauer wird zweckmäßigerweise früher ärndten als der große abestzer, befonders töenn sich Spurln ber Krankheit auf seinem Felde n alten, weil er dem verhältnißmäßig geringeren Vorrathe eine 2 ailsamkeiw zuwenden kann. Der große Gußsbesitzer dürfte wohl thun, der Kranlheit verschonten Felder zuerst abzuräumen und die hier t abgesonderten Räumen e ,, Je welter an s hei in einem gewissen Theile der Besitzung überhand genommen, ter sollte . Theil füglich abgeräumt werden, denn es stehi mnßer zu befürchten, daß bie Fruchk erst zu Haufe fault und' sänht welcher sich nach der irbelt der Kerndte im sicheren Besitze

wähnt, nun plötzlich einen jetzt um so schwereren Verlust erfährt. Uebrigens versteht es sich von selbst, daß bei diesem Geschäste der Einärnd⸗ tung auf die Natur der verschiedenen Felder, Sorten und auf die einfallende Winsterung Rückscht zu nehmen ist. Vor Allem ist darauf zu sehen, daß bei dem Ausmachen der Frucht alle diejenigen Kartoffeln, welche bereits eine Spur der Krankheit an sich tragen, namentlich jene, welche die oben beschrie= benen dunklen Flecken und Vertiefungen zeigen, mit größter Sorgfalt ab- gesondert und nicht mit in die Ausbewahrungsorte der gesunden gebracht werden. Die Einmengung von wenigen bereits faulen ober den Keim der

äulniß in sich lieren ge, Knollen unter die noch gesunden dürste die Au—= penn der letzteren besonders dann verursachen, wenn eine ne,, . von großen Massen stattfindet. Dies muß namentlich aus bem Berscht von Dr. . gefolgert werden, daß am Bord eines bremischen Kauffahrteifahrers der für die Serreise bereits eingeladene Kartoffel Vorrath, noch ehe das Schiff den Hafen verließ, wieder ausgeschifft werden mußte, weil die Knollen faul geworden waren. Jedenfalls muß empfohlen werden, die Aerndte bei trockenem Wetter vorzunehmen und die als tauglich erkannten Knollen an freier Lust abtrocknen zu lassen, ehe sie an ihren Aufbewahrungsort e n werden. Die ganz faulen Kartoffeln dürfen weder auf dem Felde bleiben, noch auf den Büngerhaufen oder ins Wasser geworfen werden. Es scheini am sichersten, sie an einem Orte zu vergraben welcher der Feldkultur und zumal dem Kartoffelbau mehrere Jahre nicht unterliegt. Solche Kartoffeln, welche die anfangende Verderbniß in den dunktleren Flecken an sich zeigen, aber noch nicht in Fäulniß 12. * und bei welchen noch ein größerer Theil der gesunden Subssanz vorhanden ist, können da, wa Jeit und Gelegenbeit vorhanden ist, einer besonderen Behandlung unler⸗ werfen und dadurch wohl noch nutzbar gemacht werden. Nament⸗ lich dürften sie sich vielleicht noch zur n eignen, da wenigstens in den von der Kommüission untersuchten Fallen das Stärkmeß! quantitativ und qualitatio sich unverändert zeigte. Eine ganz trockene Aufbewahrung dürfte den Fortschritt der Fäulniß hemmen. Gãnz-

lich still stehen wird dieselbe, wenn der Knollen getödtet wird, wozu sich vorzüglich die Dörrung, namentlich bei Benutzung der Backöfen na her⸗ ausgenommenem Brodte, eignet. Die im Backofen behandelten Knollen unf ehe sie in ihren uf ahr en gebracht werden, bis zur voll⸗ lommenen Austrocknung der Luft ausgesetzt werden. Die Kommission ver⸗ lennt übrigens nicht, daß eine jede solche Behandlung, als der gewöhn= lichen Land wirtyschast fremd, stets schwierig auszuführen ist. Es mag nun die angegangene Kartoffel, im Ganzen oder in Scheiben zerschnitten, der Dörte unterworsen werden, für den großen Landwirth ist eine folche Ope⸗ ration unmöglich, und auch der kleine dürfte sie nur unter gewissen Ver⸗ hälinissn anwenden können. Jener aber hat wohl in der Branntwein- bereitung noch ein Mittel zu geeigneter Verwerthung. Ueber die Ver⸗ fütterung der angegangenen ark f hat die Komimission noch leine hin= reichenden Erfahrungen sammeln lönnen, jedenfalls aber müßte sie mit Vor= sicht empfohlen werden, selbst wenn die r vorher gekocht worden. Dagegen wäre vielleicht großen Besihern der Zersuch zu empfehlen, die Karioffeln zu verkleinern und einzusalzen. Die Kälte wird hemmend auf den Faulungs-⸗ Prozeß wirlen, und es wäre vielleicht eine ähnliche Behand⸗ lung der angegangenen Knollen nützlich, wie sie im Dochland von Peru mit den gesunden vorgenommen wird. Man läßt sie dort gefrieren, zerstampst sie und bewahrt sse an der Luft auf. Die in dieser Weilse getrocknete Suh= stanz dürfte sich angebrüht zur Verfütterung eignen. Diejenigen Knollen, welche bei der Sortfrung als volllommen gesund sich ezeigt haben, sollten in ganz trockene, luftige und kühle Aufbewahrungs rie gebracht werden. Jer n den Kellern und Erdgruben, deren Reinlichkeit und Trockenheit vorerst gesichert werden sollte, dürften sich besonders für kleinere Suantistäten die oberirdischen Böden und Speicher empfehlen. Bie Keler sollten mit reinlichem, trockenem Sande auggestreut werden; außerdem ist in ihnen die Aufrichtung von senkrechten Bäumen ober Latten, mit Stroh oder Reisig umflochten, zu empfehlen, um welche die Kartoffeln in nicht zu hohen Hanfen aufgeschützet werden sollen. Die bereits vielsach vorgeschrse⸗·