1845 / 272 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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dieses Jahres abgehaltenen General- Versammlung der S. B. Eisenbahn⸗ . das ö 3 von der Staats-Regierung aufgestellten sieben Punk⸗ ten vorgeschlagene, auch von dem Direltorium und dem Ausschusse der Eisenbahn⸗Gesellschaft bevorwortete Uebereinkommen mit Stimmen-⸗ Mehrheit abgelehnt worden. Jedoch ist dies lediglich aus dem Grunde geschehen, weil die General Versammlung in der bedungenen Herabstellung der für Ausübung des Ankaufsrechts der Regierungen ursprünglich sestgesetzten Frist die Aufgabe eines für die Actlonaire verhältnißmäßig zu wich= tigen Rechts erblicken zu müssen geglaubt hat, und ein gleichzeitig gefaßter Beschluß hat daher das Diremiorium ermächtigt: „unter Zustim= mung des Gesellschafts⸗Ausschusses auf Grund der in der Regierungs⸗ Erklarung unter- 1. bis 6. aufgeführten Bedingungen mit der Stagls= Regierung ein Uebereinkommen zu treffen, das in dessen Gemäßheit Erfor⸗ derliche zu beschließen und auszuführen, namentlich auch gegen Verpfändung des Eigenthums der Compagnie ein Anlehen von 35 Müllionen Thalern aufzunehmen.“ ; ; —ñ

Auf den hierauf vom Direktorium an die Regierung gestellten Antrag, den Punkt 7. der Erklärung fallen lassen zu wollen, haben jedoch die be= theiligten Ministerien einzugehen sich nicht bewogen finden können. Viel- mehr ist dem Direktorium unter dem 22. Juli d. J. zu erkennen gegeben worden, wie man bei dem ohnehin nahe bevorstehenden Zusammentritte der Stände ⸗Versammlung gemeint sei, die Angelegenheit in dem Stande, in dem sie sich gegenwärlig befinde, zur Kenntniß der Stände zu bringen und das Direktorium sich dänn, wenn die Vernehmung mit letzteren erfolgt und eine r mm getroffen sein werde, der weiteren Entschließung zu gewär⸗ tigen habe.

r Die noch obschwebende Differenz betrifft also lediglich die von der Re⸗ gierung gestellte Bedingung der abzulürzenden Rügckkaufs⸗Frist. Enisteht nun die Frage, ob man solche nach dem Wunsche der General ⸗Versammlung wolle fallen lassen, so mag zwar nicht verkannt werden, daß es für die Actionaire nicht gleichgültig sei, ob sie erst nach 25 Jahren, oder schon nach einem verhältnißmäßig kurzen Zeitraum von 15 Jahren in den Fall kommen können, sich ihres Eigenthums durch Ueberlassung an den Staat unfreiwillig, wenn auch gegen volle En gain, entäußern zu müssen. Auch wird, wenn einmal die Mehrzahl der inländischen Eisenbahnen sich noch auf längere Zeit hinaus in Priwathänden befindet, ein besonders o⸗ her Werth vom politischen Gesichtspunkte aus faum darauf zu legen sein, daß gerade wegen der Sächsisch⸗Bayerischen Eisenbahn das Rüdkaufsrecht um einige Jahre früher ausgeübt werden könne, während ein dadurch etwa zu erzie⸗ lender finanzieller Gewinn noch entfernt und problematisch ist. Andererseits sind aber die Begünstigungen, welche den Actionairen der S. B. Eisenbahn durch die neuen Bedingungen über dasjenige hinaus zu Theil werden, worauf sie äußersten Falles von Rechts wegen Anspruch zu machen haben könnten, auch so bedeutend, daß sie das von der Actien⸗Gesellschaft durch Annahme des Punkt 7 zu bringende Opfer jedenfalls aufwiegen und der fraglichen Bedingung wenigstens nicht der Volwurf der Härte und Unbillig⸗ keit zu machen sein wird. Unter diesen Umständen hat sich daher die Re⸗ gierung einer besonderen Bevorwortung des auf Wegfall derselben gerichte⸗ fen Anirags der Actien⸗Gefellschaft zwar gegen die Stände enthalten, würde jedoch, falls diese darauf einzugehen für billig erachten sollten, dieser An⸗ sicht auch ihrerseits sich anzufchließen kein erhebliches Bedenken finden.

gJandels- und Börsen - Nachrichten.

Berlin, 29. Sept. Die Course erfuhren heute in Folge starker Ver—= käufe behufs der Ultimo⸗-Negulirung einen neuen Rückgang. Zu den ge⸗ wichenen Coursen zeigte sich indeß mehrseitige Kauflust.

Bekanntmachungen.

sö6 1 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 6. Juni 1845.

Das hierselbst in der Stallschreibergasse Nr. 22 bele⸗ gene Coghosche Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 12,ů619 Thlr. 8 Sgr., soll Schulden halber

am 24. Februar 1846, Vormittags 11 uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothelenschein sind in der Registratur einzusehen.

13231 Edittal⸗-Citation.

Der im Jahre 1800 hier geborene Georg Friedrich Christian Ludwig Bussenius, welcher sich noch als Knabe in Halle aufgehalten und zu einem ,, . Regi⸗ mente gesellt haben soll, und seit dieser Zeit keine Nach⸗ richt von sich gegeben hat, oder dessen zurückgelassene Erben und Erbnehmer werden hiermit auf Antrag der Geschwister Hirsch öffentlich vorgeladen, sich innerhalb neun Monaten entweber schriftlich oder mündlich, laͤng⸗ stens aber in dem auf

den 23. März 18456, Vormittags 11 uhr, an Gerichtsstelle allhier angesetzten Termine persönlich oder durch einen zulässigen, mit Vollmacht und Infor- mation versehenen Stellertreter zu melden, widrigenfalls der Bussenius für todt erklärt, die unbekannten Erben mit dem Erbrechte präkludirt und das Vermögen den nächsten legitimirten Erben ausgeantwortet werden wird.

Lodersleben bei Querfurth im Herzogthum Sachsen, den 25. März 1845.

Das Freiherrlich Brennsche Patrimonialgericht.

s7os p] Bekanntmachung.

lung einzufinden

jeden Zeichner,

Das unlerzeichnete Co⸗ mité ladet hierdurch die⸗ jenigen , . welche nach unserem an eine jede gerichteten gedruckten Cir⸗ kular⸗Schreiben vom 8ten

d. M. ein Anrecht auf eine foder mehrere Actien zum

Bau einer Eisen⸗ urg nach Wit⸗ tenberge hat zugetheilt werden können, zu einer General⸗Versammlung der Aena ein, wech am Mittwoch den 22. Oktober d. J, Vormittags um

9 Uhr, hier in Magdeburg auf der hiesigen Börse abgehalten werden soll. U

In dieser General Versammlung soll

1) der Gesellschafts⸗Vertrag (Statut) vereinbart und

vollzogen und demnäch

2) der durch das Statut anzuordnende Gesellschafts · W. BVorstand mit den in demselben zu bestimmenben F. Befugnissen gewählt werden.

Wiewohl wir uns zu der Annahme n halten, daß der Gesellschafts⸗-Vertrag, wie es aus der? erathung dieser General⸗Versammlung r nr, wird, auch gegen die Nichterscheinenden verbindliche Kraft erlangen,

7 ö 3 1 Jil

1

AuIIgemeiner

und daß die Wahl des Gesellschafts-Vorstandes auch von den nichterscheinenden Zeichnern anzuerkennen sein werde, so müssen wir doch zur Vermeidung weiteren Aufenthalts die sämmtlichen Herren 8 auf das dringendste ersuchen, sich entweder per einen durch gerichtliche oder notarielle Vollmacht zu le⸗ gitimirenden Bevollmächtigten zu ber General. Versamm-= in welcher ein jeder Zeichner fo viel Stimmen hat, als die Anzahl der Actien beträgt, auf welche ihm ein Anrecht vom Comité ertheilt ist.

Jeder Zeichner,

der selbst erscheint, oder jeder gehörig ; legitimirte Bevoll j

mächtigte, kann zum Eintritt in die ; General -Versammlung am Tage zuvor, alfo am 21. I Oltober, von Morgens 9 bis 4 Uhr und. Nachmittags l von 3 bis 6 Uhr, ebenfalls auf der Börse Eintritis⸗ karten in Empfang nehmen, auf welchen die Zahl der Stimmen, die er vertritt, bemerkt werden soll. Um diese Stimmenzahl gehörig festzustellen, ist es unerläßlich, daß unsere gedrückten Schreiben vom Sten d. Mis. worin einem jeden Zeichner die Zahl der ihm zugetheil⸗ ten Actien bekannt gemacht ist, mit vorgelegt werden. Wir beziehen uns übrigens auf das gedruckte Cirku⸗ lar⸗Schreiben vom heutigen Tage, was außer dieser Bekanntmachung, die in allen in unserer Einladung zur Actien⸗- Zeichnung vom Sten v. Mis. genannten Zeitungen erscheint, noch an jeden Zeichner besonders erlassen wird, und bemerken noch ausdrücklich, daß wir dem ein Anrecht auf Actien von uns zugetheilt ist, der Verpflichtung, die Actien und dem⸗ nächst die Quittun unter Zurückzahlun

g der eingezahlten zehn Prozent ent⸗ binden wollen, we

nn derselbe uns bald und spätestens 8 Tage vor der General ⸗Versammlung, also bis zum 15ten f. Mis, schriftlich erklärt, daß er von der Theil⸗ nahme an unserem Unternehmen ganz zurücktreten wolle, wogegen aber auch von jedem Zeichner, der diese Er⸗ klärung nicht rechtzeitig abgiebt und auch bei der Ge⸗ neral⸗ Versammlun gehörig legimitirten teres angenommen werden muß, daß

Beschlüssen der Mehrheit über die vorhen näher bezeich⸗

neten Gegenstände unbedingt unterwirft.

Schließlich mag noch befürwortet werden,

a) daß wir für den unerwarteten Fall, daß Anrechte auf Actien bereits an dritte Personen eedirt sein sollten, dennoch nur mit den! ersten Zeichnern in Verhältnissen stehen, die der Gesellschaft auf alle Fälle mindestens bis zur Einzahlung von vierzig Prozent der ihnen zugetheilten Actiken⸗ Summen verantwortlich bleiben, und

händigung der Quittungsbogen über

zahlung gegen Rückgabe der darüber nterims Quittung nicht früher erfol- s bis der betreffende Zeichner das tatut selbst oder durch einen gehörig legitimirten Bevollmächtigten 3 haben wird.

Magdeburg, den 20. September 1845.

Comitè zum Bau einer Eisenbahn von Magdeburg nach Wittenberge. SBSFrancke, Ober ⸗B

Ba ath, Justizrgth in Winenberge. T.

Deneke, Firma:

W. Dihm, Göring, Geh. Regier.-Rath. S. Herz, in Berlin und Wittenberge. F. L. Loefener, Firma: Loese⸗ F. C. Schuch ard, Firma: J. G. Schuchard's Söhne. C. E. Zu ckschwerdt, Firma: Zuckschwerdt C Beuchel.

b) daß die Aus die erste Ein ausgestellten gen kann, al vereinbarte S

ner C Schoch.

1242

Berliner Börse. Den 29. September 1845.

Königliche Schauspiele. Dienstag, 30. Sept. Im Dpernhause. 115te Abonnemen Vorstellung: Der Ehestifter. Und: Die Insel der Liebe.

Er. Cour. Pr. Cour.

Rriet gela.

Zi.

Fonda. Aciien.

hriet Geld. Gem

halb 7 Uhr. ; 26 Zu dieser Verstellung werden Billets zu den gewöhnlichen dy

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99 nrl. Fatad. Eisenb. do. do. Prior. Obl. Magd. Lpa. RBisenb. do. do. Prior. Obl. Brl. Anh. Eisenb. do. do. Prior. Obl. Diss. Elb. Eisenb. do. do. Prior. Obl. Rhein. Risenb.

do. d0. Prisr. ObI. do. v. Staat garant. Ob. Schles. E. L. A do. Prior. do. Lt. B. n. StR. L. A. a. B. Magd. Halbst. Eb. Br. Schw.-Frb. E. do. do. Prior. Obl. 1a konu-Köluer Eab. Nie derseh. Mk. v. e. Priorität

Si. Schuld- Sek. 99 Prẽmien - Scheine d. Sceh. à 50 T. 86 Kur- u. Neumrk. Schul dversehr. ? Berliner Stadt- Obligationen Dana. do. in Th. Wenstpr. Pfaudbr. Srossh. Pos. do. do. do. Ostpr. Pfaudbr. Pomm. do. Kur- u. Neum. do. Schlesische do. do.v. Staat g. Lt. B.:

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85S SS 518 . s31zIEL1IIIII1

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Gold al marco. Friedrichs d'or.

Aud. Gd. à 5 Tb. Dis conuto. 3 7 elo.

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R —m 8 * 1 *

Auswärtige Börsen.

Amsterdam, 25. Sept. Niederl. wirkl. Sch. 6 .. 395 do. 39. Ausg. —. Pass. . ZlInsl. —. 496 Rusa. Hope g3.

Antwerpen, 24. sept. Neue Anl. 214.

Zinsl. —.

Frankfurt a. M., 26. Sept. 57 Mot. 1135 Br. Bank- Aetien P. ult. 1942 Br. Beair. Bank- Aetien Id 3 Br. Hope gl Rr. Suiegzl. 0 Br. Int. 60.

Foln. 300 FI. 100 Br. do. soo FI. S4. Ham b urg, 27. Sept. Kank- Actien 1639. Engl. Russ. IIO.

Paris, 24. Sept. 57h Rente fin eour. 117. 90. 39 do. sin eour. 83. 65.

Neapl.— . 59 Span. Rente —.

Wien, 25. Sept. 575 Met. 112. Aetien 1694. Anl. de 1834 1659. Meil. 1313. Li.. 1203. Lesch. 1143. Bad. 91.

Pass.

h 96 Span. 22. Preuss. Pr. Sch. . Pol. 86.

13 a. 1013. 396 40. 773. hen. de 1839 1293. Nordb. 221. Gloggzu. I50.

haus⸗Preisen verkauft. ;

Wegen dienstlich eingetretener Hindernisse kann die Oper: Broschi, nicht gegeben werden. 3.

Mittwoch, J. Okt. Im Opernhause. 157ste Schauspith Abonnements⸗Vorstellung: Faust. Anfang 6 Uhr. ;

Zu dieser Vorstellung werden Billets zu den gewöhnlichen Dyn haus⸗Preisen verkauft.

Die Opernhaus- Abonnements sind nach 8. VII. der bestehenm Kontrakte an diesem Tage nicht gültig; dagegen wird das Schnisn haus⸗ Abonnement zu der Vorstellung: Faust, in das Opernhaus tragen. ! Die resp. Inhaber von reservirten Opernhaus⸗ Plätzen, w durch die Uebertragung des Schauspielhaus⸗Abonnementg in Opernhaus, nach §. VIII. der Bekanntmachung vom 5. Denn 1844, theilweise verändert werden, haben die Billets bis Din den 30sten d., Mittags 2 Uhr, im Verkaufs- Büreau abholen zu

Die eingegangenen Meldungen zum Abonnement zu den sim sischen Vorstellungen sind möglichst berücksichtigt worden.

Es wird ersucht, die Kontrakte in der Wohnung des K. ht Polizei⸗-Inspektors Herrn Harcke, im Schauspielhause, Cin Tauben⸗Straße, Dienstag, den 30. September und Mittwoch, tober, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, in Ems nehmen zu lassen. Die Vorstellungen beginnen zu Anfang di nats Oktober. Logen werden nur im Ganzen und zwar nur an iin Abonnenten im Abonnement gegeben. ;

Auf die von mehreren Seiten bei der General⸗Intendanth! Königl. Schauspiele ausgesprochenen Wünsche um sernere Biff der früher innegehabten sogenannten reservirten Plätze, wesh⸗ Folge diesseitiger Mittheilung vom 18. Juli d. J. in allen den aufgehoben worden sind, wo die Billets nicht in der vorgeschticn Weise benutzt wurden, sieht die General ⸗Intendantur sich vemmn hierdurch bekannt zu machen, daß von dieser allgemeinen getrnn Maßregel für Einzelne eine . nicht gemacht werden kim,

Berlin, den 27. September 1845.

General⸗Intendantur der Königlichen Schauspiele.

Meteorologische Beobachtungen.

Känigsstãdtisches Theater.

1845. 28. Sept.

Abends 10 Uhr.

Morgens 6 Uhr.

Nachmittags 2 Uhr.

Nach einmaliger Beobaehtung.

Dienstag, 30. Sept. Zum erstenmale: Verbrechen aus Chi Familiengemälde in 5 Aufzügen, von Iffland. * Mittwoch, 1. Okt. (Italienische Opern- Vorstellung.] 9

LThaupunkt .... * Dunstsũttigung Wetter

97 pet. 90 pet. Sd pct. Regen. Regen. heiter. 6 W. .

2 6,8) R.

Tagesmittel:; 335,58! Par.. ,o n... 7,6 R... 90 pot. W.

önlich oder durch

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. n , , n 38 S, , n, ,,.

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tober angenommen:

C Cons. und

unterm 1.

gsbogen in Empfang zu nehmen,

dem Herrn F. M.

nicht persönlich oder durch einen evollmächtigten erscheint, ohne Wei⸗ er sich den

Statuts jeder

nicht eingezahlt sein sollte.

1851

trages und des §. 8.

ürgermeister und Vorsi ** natlichen Zi enek e. Morgenstern C Co mp.

Firmg; Bikm & Aßmann. zum 2. Oltober d. J.

onto „Georg Heinri

richten ist.

ZZõ/S 1 ar. 335, 17*“ Par. 335,75“ Par. Quollwärme 7,7 m. 4 7M R. 11,60 R. K S, 25 R. Fluss wärme II,97 R. Jo) n. 10,10 KR. A 5,70 R. hoden wärme 12,0) R. Ausdünstung Q, O0 dιι h. Niedersehlag CQ, oss Rh. Wärme wechsel I2, 15

S. 14. des Statuts for⸗ dern wir die Herren In⸗ haber von Quittungsbo⸗ 69 zur Thüringischen

ah die fünfte Einzahlung auf

in Berlin bei Herrn F. Mart. Magnus, in Leipzig bei der dortigen Bank, in Frankfurt a. M. bei Herren B. Me ler seel. Sohn

hier b ei unserer Haupt⸗Kasse.

Die bis zum 1. November fälligen Zinsen auf die ai d. J. quittirten 46 Prozent betragen 24 Sgr. pr. Actie, und die Zinsen auf die unterm 1. September quittirten 40 Prozent 8 Sgr. pr. Actie, welche die Herren Inhaber bei der En e

zug zu bringen und demnach 9 Thlr. 6 Sgr. und resp. 9 Thlr. 22 Sgr. zu zahlen haben.

Die einzureichenden Quittungsbogen sind nach den beiden Zins-Terminen getrennt auf ver chiedenen De- signationen zu verzeichnen, von denen Formulare bei Magnus, der Herren B. Metzler seel. Sohn C Cons. und hier bei unserer Hauptkasse zu haben sind.

Die Quittungen werden entweder von dem Haupt⸗ Kassen⸗Rendanten Saal oder von einem der dazu von uns ermächtigten beiden Kassen⸗Beamteten Friedrichs und Liebich unterzeichnet fein.

Schließlich führen wir noch an, daß nach §. 16. des ctionair eine Conventionalstrafe von 2 Thlr. pr. Actie zu zahlen hat, wenn der oben gefor⸗ derte Einschuß an dem bestimmten letzten Zahlungs tage

Hagenow- Schwerin- Rostocker Eisenbahn.

Vom provisorischen Ausschuffe der Hagenow⸗Schwe⸗ rin Rostocker Eisenbahn wird hierdurch 9 gemacht, daß in Gemäßheit des §. 7. des Gesellschafts · Ver der landesherrlich konsirmirten Statuten (wie auch in den Quittungen der ersten bei⸗ den Einschüsse bemerkt ist) der driäte Einschuß groß 10 pCt. der ,. jedoch nach Abzug der dreimo⸗ nsen à 4 pCt. für den ersten und zweiten Einschuß im Betrage von 3 Thlr., mit preuß. Cri. Thlr. 195 pr. Actie in dem 3 . vom 24. Septbr. bis nel. in Hamburg an die Banco⸗ Kaemmerer und Carl oder in Nostock im Eisenbahn⸗Comtoir daselbst zu ent= Das preuß. Courant wird in Cvurse von 150 5 gegen hamb. Beo. berechnet, so

von Chamouni. Oper in 3 Alten. Musik von Donizett . Anfang halb 7 Uhr.

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober- Hofbuchdruchents

Anzeiger. lam Thüringische Eisenbahn.

daß die einzuzahlende Summe dort BM. 39, 34 pr., Actie betraͤgt. Bei Zahlungen in Rostock h

so daß dort die Einzahlung in N 16 Thlr. 456et sein würde. Eine Vorzeigung der Quittungen in früheren Einschüsse ist nicht erforderlich, sondem die Einreichung eines mit der Unterschrist des Ci lers versehenen Nummern -Verzeichnisses der Aefsn, welche die Zahlung geschehen soll.

Die von den Herren Senator Strömer und e mann Koch unterschriebenen Quittungen sind 8 nach erfolgter Einzahlung in Rostock im vorgenam

von 10 Proz.

Mit Hinweisung auf

isenbahn hiermit auf,

dieselben mit 16 Thalern Comtoir oder in Hamburg bei Herrn G. H. Kaenm pr. Actie bis zum 31. Ol- tober d. J. zu leisten.

Die Einzahlungen werden vom 15. bis incl. 31. &t-

gegen Bescheinigung zu empfangen. Rostock, den 24. August 1845. Im speziellen Auftrage des provisorischen Ausstt der Hagenow⸗Schwerin⸗Rostocker Eisenbahn, M. Koester. E. L. Meyenn.

Das Eisenhüttenwerk zu Becken 773 b] bei Osnabrück, in, einer holz=, steinkohlen⸗ und torfreichen, sehr an thigen Gegend gelegen, mit den bedeutendsten unn als ausreichenden Ablagerungen von Thoneisemst aus der Jura- Formation, von Brauneifensteinn der Zechstein⸗Formation und von Raseneisensteine sehen, aus denen je nach der Möllerung ein lh vortreffliches Eisen zum Gießerei⸗Betriebe, als eisen zum Verfrischen dargestellt werden kann, sol Behufe, der Ausgleichung zwischen den Inet freiwillig und öffenilich meisibietend verkauff wenden Das Hüttenwerk ist in den Jahren 183710 ihn at ein entsprechendes Wassergefälle und die nöh kaschinen zum Betriebe eines Hohofens und mhh Eupolobfen. Die Gebäulichlelten sind simm nen. und geräumig und bestehen aus einem Hch, 2 Cupoloöfen, dem Gießerei⸗ Gebäude, dem Wers Gebäude, dem Kohlenschoppen, dem Magazin. Gai einer Faktoren⸗Wohnung, einer Piatzmeisse sehn und aus Ställen, Coals- und Röstöfen und im

lung in Ab⸗

Leipziger Vank,

Erfurt, den 23. September 1845. baulichen Einrichtungen. Kaufllebhaber können s Die Direction der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.

zeit persönlich über alle Verhältnisse die ihnen ang en erscheinenden Erkundigungen auf der Hüte einziehen, und die Aufnahmen. der Gebäude, Nu rien u. I. w., so wie die Verkaufs ⸗-Bedingungen. sehen. Auf schriftliches Begehren wird den Kan habern sowohl eine allgemeine Beschreibung det tenwerks, so wie Abschtift der Verlaufs ⸗Bedingu mitgetheilt werden, und wollen diese sich zu söh Endzwecke in portofreien Briefen an die Adrese Herm Julius Meyer zu Schloß Holte ul. feld“ wenden. Es können bei dem Letzteren eb die Aufnahme der Gebäude, Inventarjen u. s. k gesehen werden. 6.

Der öffentliche Verkauss - Termin ist auf den n zember 1845, Morgens 10 ühr, auf der Eisenh Beckerode angesetzt worden.

entlich bekannt

Heine,

Hamburg nach festem

N33 zu 415 Sch. pr. Thaler preuß. Cour. angenonm

heilen t n. * Preis erhöhung. 1sert ions - Gebühr für den um einer Seile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

Allgemeine

Preußische Zeitung.

Alle post-Anllalten des Au- und Aus lãndes nehmen Sestellung auf dieses G8latt an, sür Serlin die a, . Allg. Preuß.

eitung: Friedrichstraße nr. 72.

5 272.

nhalt.

ntlicher Theil.

fland. Berlin. Mittel gegen die Kartoffel Krankheit. Provinz pomm ern. Untergang eines stettiner Revier⸗Dampfs iffes. - Rhein⸗ gtovinz, Beiträge zum Dombau im Monat September.

dentsche Bundesstaaten. Königreich Bap ern. Bie Kaiserin von Rußland, Geschenk des Kaisers. Großherzogthum Baden. Die , nn n. u Rastatt. Herzogthum An alt- Eöthen. Versammlung deutscher Ornithologen. Briefe aus Eb ers- dorf, (Die Kaiserin von Rußland.) Braun sch weg. (Herbs⸗ Nanöver; die Lichtfreunde; Kartoffel Krankheit.) und Fran k⸗ furt g. M. ( Der Herzog und die Herzogin von Cambridge; der Graf ven i n. lr sen⸗ 8. 1 . wußland un olen. . Petersburg. Die neuen Statute . St. Wladimir⸗Ordens. ; h ankreich. Paris. Hof- Nachrichten. Die Expedition gegen Ma⸗ dazaelar. Dünlirchen durch beg Konkurrenz bedroht. = Sland de Unterhandlungen mit Buenos Ayres. Vermischtes. Schreiben

auß Paris. ( Die Zuckerfrage.)

rosbritanien und Irland. London. Grafschafts Banken.

Duangisten Versammlung. Eisenbahn⸗ Unfall. = Vermischtes.

elgien. Brüssel. Ende ber Manöver. Toast des Direktor ow.

isenbahnen. Vorschlag gegen die Schnee ⸗Anhäufun auf Eisenbahnen.

. und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. . und Markt-

elscht.

ie Kartoffel Krankheit. Gesangs · Wetilampf.

1 7 Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben geruht, dem Geheimen Staats- ö Kabinets⸗Minister, Frelherrn von Bülow, die wegen seiner shwächten Gesundheit nachgesuchte Entlassung aus seinem bisheri= 1 Amts- Verhältniß Allergnäbigst zu ertheilen, seboch mit der Be⸗ nnung, daß derselbe Mitglied des Staats⸗Rathes aus Allerhöchstem tthanen bleibe, und daß Se. Majestät auch außerdem, bei speziel⸗ Vrranlassungen, von seiner bewährten Einsicht und reichen Er— hrung noch Gebrauch zu machen, sich besonders vorbehalten.

In Stelle des Freiherrn von Bülow haben Se. Majestät den shengen Gesandten beim Kaiserl. österreichischen Hofe, General⸗ kutʒenant Freiherrn von Canitz, zum Geheimen Staats und ilinets⸗Minister für die auswärtigen Angelegenheiten Allergnädigst ernennen geruht.

Berlin, den 29. September.

Se. Majestät der König haben am 2lsten d. M. in dem Schlosse hotödam dem bisher an Allerhöchstihrem Hofe beglaubigt gewese⸗ Königl. belgischen außerordentlichen Gesandten Und bevollmäch⸗ hen Minister, General Willmar, eine Privat⸗ Audienz Allergnä⸗ Rt zu ertheilen und aus dessen Händen die ihm von seinem Sou⸗ nin gewordenen Abberufung -Schreiben entgegenzunehmen geruht.

Bekanntmachung.

Die von dem Mechanikus August Oertling hierselbst angefertigte sei⸗Theilmaschine von drei Fuß Durchmesser, welche auf der vor⸗ . hiesigen Gewerbe⸗Ausstellung die Aufmerksamkeit der Kenner ssih gezogen hat, ist mit Allerhöchster Genehmigung von Seiten Staats angekauft und demnächst vorläufig dem 2c. Dertling zur hußung unter der Bedingung überlassen worden, daß er mittelst slben für andere Personen gegen bestimmte, von mir festgesetztte use Theilungen auszuführen verbunden ist. Ich bringe dies mit m Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß diesenigen, welche mit⸗ jener Maschine Theilungen ausführen lassen wollen, sich unmit⸗ mm an den zr. Dertling (Hranienburger⸗-Straße Rr. 55) zu wenden ken, und daß die Tadellen, welche bie zu zahlenden Preise erge⸗ J . 4 Amtsblätter bekannt gemacht, auch bei dem g. Oertling usehen sind.

Berlin, den 11. September 1845.

Der Finanz ⸗Minister. In dessen Auftrage e u th.

Berlin, Mittwoch den Ifen Oktober

1845.

Bei der heute ange angenen Ziehung der Zten Klasse 92ster ,. Klassen Lotterie 39 1 Gewinn 2 2000 Rthlr. e, 2 24,532; 6 Gewinne zu 260 Rthlr. fielen auf Nr. 24, 966. 35,933. 5b. 750. 70, 198. 73076 und IS, 226; und 6 Gewinne zu 109 Rthlr. auf Nr. 11, 8Ii6. 16,637. 31,791. 35,725. 66, 600 und 74, 280.

Berlin, den 39. September 1845.

Königl. General-Lotterte⸗-Direction.

, Bekanntmachung.

I) Die Gemälde und bie Skulpturen-Gallerie im Königlichen Museum sind an jedem Montag und Sonnabend; die Sammlungen der antiken Vasen, gebrannten Thon? werke und Bronzen im Antiqu arium an jedem Mittwoch; die König lichen Museen y, . und vaterländischer Alterthümer aber an jedem Donnerstag, mit Ausschluß der Feiertage, dem Besuche des Publikums geöffnet, und zwar

in den 6 Winter⸗Monaten von 10 bis 3 Uhr, in den 6 Sommer⸗Monaten von 10 bis 4 Uhr.

Jedem anständig Gekleideten ist an diesen Tagen der Eintritt in die enannten Abtheilungen ohne Weiteres gestattet. Kinder unter 19 Jahren können gar micht, Ulnerwachsene aber nur in Begleitung älterer Personen zugelassen werden.

Wegen Besichtigung der Sammlungen der geschnittenen Steine, ber antiken Münzen und der Münzen und Medaillen des Mittel- alters und ber neueren Zeit werden die Gallerie⸗Diener des Antiqua⸗ riums Auskunft geben.

Die Königliche Kunst⸗ Kamm er und die ethnographische Sammlung sinb an jedem Dienstag, Mittwoch, Donner ag unb Fr 3 in den 6 Winter⸗-Monaten von 10 bis 3 Uhr,

in den 6 Sommer⸗Monaten von 10 bis 4 hr . der Besuch ist jeboch nur gegen Einlaß⸗Karten ge⸗ attet, wozu die Anmeldungen beim Rea lan des Königlichen Mu⸗ seums im Lustgarten in den Vormittagsstunden von 10 bis 12 Uhr , und eben dort an demselben Tage von 4 bis 5 Uhr Nachmittags die Karten aus egeben werden.

3) Die Sammlung der Han Leichnungen, Miniaturen und Kunstdrucke n, m, . Kabinet) im Palais Monbi= jou ist an jedem Dienstage und Freitage

in den 6 Winter⸗Monaten von 1 bis 3 Uhr, in den 6 Sommer⸗Monaten von 10 bis 4 Uhr, so weit der beschränkte Raum gestattet, dem Besuch geöffnet.

4) Den Gallerie⸗Dienern, Portiers u. s. w. ist es durchaus untersagt, bei der Ausübung ihrer Dienstpflicht irgend ein Geschenk anzunehmen, weshalb ersucht wird, alle Anerbietungen solcher Art unterlassen zu wollen.

Berlin, den 1. Oltober 1845.

Der General-Direktor der Königlichen Museen.

Bekanntmachung.

Die Ziehung der Prämien von den nach a g Bekanntmachung vom 1. Juli d. J. zur Ausloosung bestimmten 9000 Seehandlungs⸗ Prämienscheinen wird am

15. Oltober b. J. und an den darauf folgenden Tagen von 8 Uhr Vormittags ab in dem großen Konferenz- Saale des Seehandlungs⸗ Gebäudes, mit een von zwei Notarien und zwei vereideten Protokollführern, attsinden.

Das betheiligte Publikum setzen wir hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß, daß wir nach geschehener Ziehung die gezogenen Rum⸗ mern und Prämien durch bie hiesigen öffentlichen Blätter bekannt machen werden.

Berlin, den 26. August 1845.

General⸗Direction der Seehandlungs⸗ Sozietät. Kayser. Wentzel.

Angekommen; Der Königl. belgische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Nothomb, von Brüssel.

Ober⸗Schloß⸗Hauptmann, Graf von Arnim, nach Boitzenburg.

Nichtamtlicher Theil.

Inland.

Berlin, 30. Sept. Die Herren Dr. Nohl, praktischer Arzt, und von Hees, Apotheker zu Barmen, haben sich längere Zeit mit Versuchen zur Auffindung eines Mittels beschäftigt, wodurch die von der jetzt herrschenden Krankheit ergriffenen Kartoffeln gegen Zerstö= rung durch die gewöhnlich bald eintretende Fäulniß ves gen werden könnten. Sie glauben jetzt ein solches Mittel entdeckt zu haben. Mit , , ren,, n, Gemeinsinn haben sie dem Ministerium des ee, davon Anzeige gemacht, um dessen möglichste Verbreitung zu erwirken.

Dem Vernehmen nach ist das angewendete Mittel, welches sich durch Wohlfeilheit empfiehlt und nach technischem Gutachten für bie Gesundheit keinen Nachtheil besorgen läßt, bereits den Re ierungen der Rhein⸗Provinz und Westphalens zur Veröffentlichung mitgetheilt.

Solches besteht nach einem uns zugegangenen wörtlichen Aus⸗ zuge in Folgendem:

„Die ausgegrabenen und gewaschenen Kartoffeln, kranke und ge⸗ sunde, werben während einer halben Stunde in eine Auflösung von Chlorkalk in Wasser, in dem Verhältnisse von Eins zu Hundert, gelegt; darauf bringt man dieselben während zwanzig Minuten in eine Auf⸗ lösung von Soda in Wasser, in demselben Verhältnisse von Eins zu Hundert, spült die Kartoffel mit kaltem Wasser ab, trocknet sie an der Luft und darf sie nun ohne irgend eine Gefahr des Verderbens an den gewöhnlichen Orten aufspeichern. Ein Pfund Chlorkalk und ein Pfund Soda reichen hin, um 566 Pfund Kartoffeln zu schützen.

Diese einfache, wohlfeile und völlig unschädliche Methode schützt die gesunden Kartoffeln durchaus vor ber Ansteckung, hemmt augen⸗ blicklich und vollständig die Entwickelung der Krankheit in den bereits infizirten Kartoffeln und verändert weder die Mischungsverhältnisse, noch Ansehen, Farbe, Geruch oder Geschmack der gesunden Kartoffel⸗ masse; sse macht ferner, wie die Erfahrung bereits bewiesen hat, den Genuß selbst der krankhaften Masse gänzlich unschädlich und bewahrt uns für das kommende Jahr Saatfartoffeln. Das Chlor zerstoͤrt die die Fäulniß bedingenden Pilze und wird barauf von der Soba völlig neutralistrt; höchstens könnte sich ein Minimum Kochsalz bilden.“

Wir beeilen uns, hiervon Mittheilung zu machen, da es dringend wünschenewerth ist, daß überall, wo die Krankheit zum Vorschein ge⸗ kommen, mit der erforderlichen Vorsicht Versuche angestellt werden, um jenes Mittel praktisch zu erproben und die Erfolge bekannt zu machen. Wenn dessen Anwendung auch in großen Landwirthschaften mit Schwierigkeiten verbunden sein möchte, so kann dasselbe dennoch auch dort, wenn es sich bewährt, zur Sicherung der Saat⸗Kartoffeln nützlich werden, insbesondere aber würde es bei festgestellter Zweck⸗ mäßigkeit für die kleineren Haushaltungen von großem Werthe sein.

Provinz Pommern. Eines der stettiner Revier⸗Dampf⸗ schiffe, „Stettin“, kam am 28. September von Swinemünde mit zwei Schiffen im Schlepptau und befand sich bereits wenige Meilen von Stettin, im sogenannten Dammansch, als plötzlich Feuer am Bord ausbrach, dessen Löschung leider nicht gelang. Nachdem das Dampf⸗ schiff gegen zwei Stunden gebrannt hatte, versank es, und wenig oder nichts wurde von ihm geborgen. Bie Mannschaft, welche sich geret⸗ tet hat, machte noch vorher einen Versuch, bas Fahrzeug auf den Strand zu setzen, was aber ebenfalls mißlang. Die beiden ins Schlepptau genommenen Schiffe, welche rasch losgemacht wurden, haben keinen Schaden gelitten. Ueber die Entstehungs⸗Ursache des Feuers ist bis jetzt nichts bekannt.

Rhein⸗Provinz. Nach dem nenesten Berichte des Central- Dombau⸗-Vereins zu Koͤln sind in dem Zeitraum vom 7X7. August bis 23. September d. J. im Ganzen etwas über 1761 Rthlr. als Geschenke und Beiträge für den Fortbau des dortigen Doms einge⸗ gangen, darunter 200 Rihlr. von Sr. Königl. Hoheit dem Groß

v cklenburg⸗ in, als beiträge für 184 Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und , n ,, , , Schritt cs fürs Le l nun

1845, und 6665 Rthlr. von dem Königl. Kammerherrn, Grafen von Fürstenberg⸗ Stammheim 165 Rthlr. als Jahresbeitrag für sich und seine Familie, und 500 Rthlr. als desgl. für eben so viele Zöglinge des kölner Waisenhauses).

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Die Kartoffel ⸗Krankheit.

Die in nnn versammelten Naturforscher hatten aus 35 Mitte ö dtommission zur erathung über die Kartoffel⸗KeWrantheit erwählt, welche

ntachten in einem vom T4. September daijrten Protokoll niedergelegt dem wesentlichen Inhalte nach folgendermaßen lautend:

Der Kommission schien es, daß es ch in diesem Augenblicke weniger lun handle, das gesammte äußere, und innere Wesen der Entartung in f bollständiges diff] s s ich Bild zusammenzufassen, da ein soslches hohl noch durch Beobachtungen an anderen Orlell eine größcre Aus- , 2 erhalten dürfte, als vielmehr darum, praltische Maßregeln ausfindig machen. Die Kommijssion sucht sich daher zunächst die Fragen zu beant⸗ len, wie man sich bei der bevorstehenden Aern die und wie bei ber Auf⸗ . im nächsten Winter, so wie bei der Aussaat im nächsten gie zu benehmen habe. In Beziehung auf die Aerndte ist die Kom⸗ n der Meinung, daß man keine allgemeine Regel angeben könne, ob die jffel nun bald aus dem Boden zu bringen oder noch länger in demselben zu sen fei. Ce jommte hierbei vorzüglich auf die Eigenschaften bes Bo⸗ e auf die Ausdehnung des landwirihschaftlichen Besißes und natürlicher⸗ n gu die einfallende Witterung an. In trockenem, fandigem Bo⸗

die Frucht jänger liegen bleiben, als in schwerem und seuchtem.

uh ne Bauer wird zweckmäßigerweise früher ärndten als der große stzer besonders töenn sich Spurin ber Krchih in auf seinem Felde . bollten, weil er dem verhältnißmäßig geringeren Vorrathe eine * silsamlest zuwenden fann. Dc große Gutsbesitzer dürfte wohl thun, on der Krankheit verschonten Felder zuerst abzuräumen und die hier

1. Aerndte in abgesonderten Räumen , Je welter

nwantheit in einem Hewissen Theile der Besitzung überhand genommen, y später follie die 9. h 53 w werden, denn es stehi la, zu befürchten, daß die Fruchk erst zu Haufe fault und somüt

nd welcher sich nach der Krbelt der r dn im sicheren Besitze

wähnt, nun plötzlich einen jetzt um so schwereren Verlust erfährt. Uebrigens versteht es sich von selbst, daß bei diesem Geschäste der Einärnd⸗ tung auf die Natur der verschiedenen Felder, Sorten und auf die einfallende Witterung Rücksicht zu nehmen ist. Vor Allem ist darauf zu sehen, daß bei dem Ausmachen der Frucht alle diejenigen Kartoffeln, welche bereits eine Spur der Krankheit an sich tragen, namentlich jene, welche die oben beschrse⸗ benen dunklen Flecken und Veriiefungen zeigen, mit größter Sorgfalt ab⸗ gesondert und nicht mit in die Ausbewahrungsorte der gesunden gebracht werden. Die Einmengung von wenigen bereits faulen ober den Reim der äulniß in sich ö Knollen unter die noch gesunden dürfte die An— edung der letzteren besonders dann verursachen, wenn eine e, ,, g. von großen Massen stattfindet. Dies muß namentlich aus bem Ber cht von Dr. . gefolgert werden, daß am Bord eines bremischen Kauffahrteifahrers der für die Seereise bereits eingeladene Kartoffel Vorrath, noch * das Schiff den Hafen verließ, wieder ausgeschifft werden mußte, weil die Knollen faul geworden waren. Jedenfalls muß empfohlen werden, die Aerndte bei trockenem Wetter vorzunehmen und die als tauglich erkannten Knollen an freier Lust abtrocknen zu lassen, ehe sie an ihren Aufbewahrungsort gebracht werden. Die ganz faulen Kartoffeln dürfen weder auf dem Felde bleiben, noch auf den Buͤngerhaufen oder ins Wasser geworfen werden. Es scheini am sichersten, sie an einem Orte zu vergraben“ welcher der Feldkultur und zumal dem Kartoffelbau mehrere Jahre nicht unterliegt. Solche Kartoffeln, welche die anfangende Verderbniß in den dunkleren Flecken an sich zeigen, aber noch nicht in Fäulniß übergegangen * und bei welchen noch ein größerer Theil der gesunden Substanz vorhanben ist, können da, wa Jeir und Gelegenheit vorhanden ist, einer besonderen Behandlung unler⸗ werfen und dadurch wohl noch nutzbar gemacht werden. Nament⸗= lich dürsten sie sich vielleicht noch zuͤr n , eignen, da wenigstens in den von der Kommission untersuchten Fůllen das Stärkmehl quantitativ und qualitativ sich unveränderl zeigte. Eine ganz trockene Aufbewahrung dürfte den Fortschrinn der Fäusniß hemmen. Gänz⸗

lich still stehen wird dieselbe, wenn der Knollen getödtet wird, wozu sich vorzüglich die Dörrung, namentlich bei Benutzung der Backöfen na her- ausgenommenem Brobte, eignet. Die im Backofen behandelten Knollen müssen, ehe sie in ihren alf e ahi d han, gebracht werden, bis zur voll= kommenen Austrocknung der Luft ausgesetzt werden. Die Kommisston ver⸗ lennt übrigens nicht, daß eine jede solche Behandlung, als der gewöhn⸗ lichen Landwirthschast fremd, steis schwierig auszuführen ist. Es mag nun die angegangene Kartoffel, im Ganzen oder in Scheiben zerschnitten, der Dörre unterworsen werden, für den großen Landwirth ist eine solche Ope⸗ ration unmöglich, und auch der fleine dürfte sie nur unter gewissen Ver= hältnissen anwenden können. Jener aber hat wohl in der Branntwein⸗ bereitung noch ein Mittel zu geeigneter Verwerthung. Ueber die Ver⸗ fütterung der angegangenen kur ft hat die Konimisston noch leine hin- reichenden Erfahrungen sammeln können, jedenfalls aber müßte sie mit Vor- sicht empfohlen werden, selbst wenn die Kartoffeln vorher gekocht worden. Dagegen wäre vielleicht großen in der Versuch zu empfehlen, die Karioffeln zu verkleinern Und einzusalzen. Die Kälte wird hemmend auf den Faulungs. Prozeß wirken, und es wäre vielleicht eine ähnliche Behand⸗ lung der angegangenen Knollen nütlich, wie sie jm dochland von Peru mit den gesunden vorgenommen wird. Man läßt sie dort gefrieren, zerstampft sie und bewahrt ö; an der Luft auf. Die in dieser Weise getrocknete Sub⸗ stanz dürfte sich angebrüht zur Perfütterung eignen. Diejenigen Knollen, welche bei der Sortirung als vollkommen gesund sich ezeigt haben, sollten in ganz trockene, luftige und kühle Aufbewahrungs- Srüe gebracht werden. Jeb den Kellern und Erdgruben, deren Reinlichkeit und Trockenheit vorerst gesichert werden sollte, dürften sich besonders für kleinere Quantitäten die oberirdischen Böden und Speicher empfehlen. Bie Keller sollten mit reinlichem, trockenem Sande auggestreut werden; außerdem ist in ihnen die Aufrichtung von senkrechten Bäumen oder Latten, mil Stroh oder Reisig umflochten, zu empfehlen, um welche die Kartoffeln in nicht zu hohen Haufen aufgeschüstet werden sollen. Die bereits vielfach vorgeschrie⸗