1845 / 281 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Gekanntmachungen.

196 Edittal-⸗- Citation.

Folgende Verschollene:

1) Philipp Wroblewski, geboren zu 2 der vor ängeren Jahren als polnischer Soldat im Laza— reth zu Warschau oder als Invalide zu Stodoly bei r, = . sot, 9 .

2) die verehelichte Sonnenberg, rothea geborene Strohschein, aus Rynarzewo auf Vorwerh Asche⸗ bruch geboren, die vor länger denn 20 Jahren nach Polen verzogen sein soll,

3) Johann Gottlieb Frank, geboren im Jahre 1791 * Grams dorf (Bulkowiec), Kreis Obornit, der m Jahre 1817 in Bromberg zum Militair aus—- gehoben und zu dem Occupalionsheere nach Frank- reich marschirt und zuletzt auf dem Marsche in Cüstrin gesehen ist,

4 der Kutscher Anton Chlapka, auch Chlapkowski genannt, der sich von Kobelnik nach seinem Ge⸗ burtsorte Kielczewo bei Kosten im Jahre 1830 be⸗ geben hat,

5) der Müllergesell Johann Muszak, der sich aus seinem een, Stary Goy, Mogilnoer Kreises, seit dem Jahre 1825 entfernt hat,

6) Christiane Elisabeth Koenig, am 2. Mai 1809 zu Pommerzig geboren, die sich an einen Schönfär⸗ ber und Fabrik⸗Inspeltor Lehmann verheirathet haben und mit diesem nach Narog oder Narva verzogen sein soll,

7) Anna Caroline Swierczynska, die am 6. Novem⸗ ber 1809 zu Obornik geboren und seit dem Jahre 1831 von ihrem Leben und Aufenthalte keine Nach- richt gegeben hat,

s) der Bäckergesell Johann Sylvester Materlecki, zu Mroczen den 31. Dezember 1791 geboren, der 106 zum Militair ausgehoben und mit nach Rußland marschirt ist,

9) der Förster Johann Knopf, der sich im Jahre 1831 aus seinem Wohnort Zydowo, Gnesener Kreises, entfernt hat,

10) Johann Carl Kühn, der zu Filehne am 22. Juli 1790 geboren, in Arnswalde die Handlung erlernt

und sich vor etwa 26 Jahren nach Hamburg oder

Stettin begeben hat,

11) Johann Lange aus Kobelblott, der ins Ausland aeg, und seit länger denn 15 Jahren keine

achricht von sich gegeben hat,

12) der Schiffer Johann George Lindner aus Fordon, der im Jahre 1615 mit seinem Kahne von Grau⸗ denz nach Warschau gefahren ist und seit dieser Zeit nichts von sich hat hören lassen,

13) der Kolonist Peter Schulz, der sich im Jahre 1811 von Jaltorowo nach Bessarabien begeben hat,

14) der Bürger und Riemermeister Theodor iedrich Grünau, der im Jahre 1804 seinen ohnort Barein verlassen und seitdem keine Nachricht von sich gegeben hat,

15) George Emanuel Samuel Mittelstaedt aus Za⸗ charzewo, der als Wirthschafter auf einem Gute in Kujawien mit einem polnischen Edelmann vor langer Zeit nach Rußland gegangen sein soll,

oder ihre eiwa zurückgelassenen Erben und Erbnehmer

werden hierdurch aufgefordert, uns von ihrem Leben und Aufenthalt sofort Nachricht zu geben, oder in dem am 14. Januar 1846, um 11 uhr Vo rmittags, vor dem Herrn Ober⸗-Landesgerichts- Assessor Kießling in unserem Instructionszimmer anberaumten Termin per⸗ sönlich oder durch einen Bevollmächtigten, wozu ihnen

die Justiz · Kommissarien Vogel, Schulz J. und Schulz Il.

vorgeschlagen werden, zu meiden, widrigenfalls sie für

todt erklärt und ihr Vermögen ihren nächsten legitimir⸗ ten Erben und Erbnehmern ausgeantwortet werden wird.

Zugleich werden die dem Leben und Aufenthalte nach

unbekannten Erben der ab intestato zu Stieglitz, Czar=

nikauer Kreises; am 28. Februar 1837 verstorbenen

Wittwe Anna Elisabeth Puhlmann, geborenen Steinke,

für welche eine Summe von 25 Thlr. 15 Sgr. 11 Pf.

sich im Depositorio des Königlichen Land⸗ und Stadt⸗= gerichis zu Schönlanle befindet, aufgefordert, in dem oben benannten Termine sich zu melden und ehörig auszuweisen, widrigenfalls die gedachte Masse . ein herrenloses Gut erachtet und dem Fiskus überwiesen werden wird.

Bromberg, den 30. Januar 1845.

Königliches Ober-Landesgericht. II. Abtheilung.

797 Editktal- Citation.

Nachdem über das Vermögen des ehemaligen Guts⸗ besitzers und Hauptmanns 4. D. Christian Wilhelm von Waldow zu Baerwalde NM. auf den Antrag meh- rerer Gläubiger laut Eikenntniß de publ. den 18. März d. J. der Konkurs eröffnet worden ist, so werden alle diejenigen, welche Ansprüche an die Konkursmasse zu haben vermeinen, aufgefordert, solche in dem in dem hiesigen Ober ⸗Landesgerichts Lokal anf den 29. November d. J, Vormittags 10 uhr, vor dem Deputirten, Referendarius Baath, anberaum⸗ ten Termine gebührend anzumelden und deren Richtig- keit nachzuwessen, und zu diesem Behufe entweder in Person oder durch einen mit Information und Voll- macht versehenen hiesigen Justiz-⸗Kommissarius, zu wel- chem Behufe bei etwaniger Unbekanntschaft die Justiz Kemmissarien Justizrath Tirpitz, Mettke, v. Beyer und Aschenborn in Vorschlag gebracht werden, zn erscheinen, widrigenfalls sie mit allen ihren Forderungen an die Masse werden präkludirt und ihnen deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird.

Franlfurt a. O., den 15. Juli 1845.

Königl. preuß. Ober⸗Landesgericht. Burchard.

1702 Edittal- Citation. J. Nachbenannte Verschollene und deren unbekannte Erben und Erbnehmer:

1) Johann Heinrich Laaß, Müllergeselle, welcher im Juli 1834 angeblich in der Elbe ertrunken, nicht wieder zum Vorschein gekommen ist und sich jetz in einem Alter von 60 Jahren besinden würde;

2) Riedrich e oder Wilhelm Pauly, Schneit ergeselle, welcher 65 seit 1833 von hier entfernt und während dieser Zeit von seinem Le⸗= ben und Aufenthalte keine Nachricht gegeben hat;

3) August Fedor Alexander Weber, geboren zu Bres= lau am 22. Februar 18609, welcher seit seiner Entlassung vom 26. Infanterse· Jie mente, den 20. Juni 1833, leine Nachricht von sich gegeben;

II. die unbelannten Erben:

) des Maurers Wilhelm Pfaff aus der Sudenbung,

128 Allgemeiner Anzeiger.

verstorben auf dem Krankenhause hier am 8.

Juni 1844; ;

5) des Steuer ⸗Diätars Carl Gabriel, verstorben zu Pechau am 27. April 1844;

6) der Präbendatin Christiane Bäumel, verstorben

hier Nachts vom 17. auf den 18. Mai 1844,

7) der Wittwe des Kantors Haupt, Friederike geb. Hoffmann, verstorben zu Bukau am 25. Sepibr. 18413,

werden hierdurch vorgeladen, sich binnen neun Mona-

ten, und spätestens in dem peremtorischen Termin an

Gerichtsstelle hier

den 16. April 1846, Vormittags 11 uhr, vor dem Gerichtsrath Peguilhen schriftlich oder in Per= son zu melden und weitere Anweisung zu gewärtigen.

Im Fall die obigen Verschollenen zu J. oder deren Erben sich nicht melden, werden Erstere sür todt er⸗ klärt und es wird ihr Vermögen den bekannten Erben, in deren Ermangelung aber der fiskalischen Kasse, aus- geantwortet werden. ;

Gleichermaßen, wenn für die Erblasser zu 1J. Erben sich nicht melden, werden die Nachlaßmassen der fisla⸗ lischen Stelle zugesprochen und ausgeliefert werden.

Magdeburg, den 30. Juni 1845.

Königl. Land⸗ und Stadtgericht.

70] Nothwendiger Verkauf.

Stadtgericht zu Berlin, den 13. Juni 1815. Das Köothenerstraße Nr. 15 belegene Partieulier

Anackersche Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 12983

Thlr. 6 Sgr. 6 Pf., soll

am 27. Februar 1846, . 1141hr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothelenschein sind in der Registratur einzusehen.

700 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 14. Mai 1845. Das in der Wollank - Straße Nr. 15 belegene noch

im Rohbau befindliche Kunstsche Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 5656 Thlr., soll

am 6. Februar 1846, Vormittags 11 uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗— pothelenschein sind in der Registratur einzusehen.

1984 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 29. September 1845. Das hierselbst in der Neuen Jalobsstraße Nr. 28

belegene Grundstück des Viehhalters Wilhelm Dieter,

gerichtlich abgeschätzt zu 12367 Thlr., soll

am 5. Mai 1846, Vormittags 11 uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Sächsisch⸗Schlesische

p der Aten Einzahlung aus-=

gegebenen Interimgactien

501. 4667. 4668. 7184.

7Jö27 bis mit 7630. 8568 bis mit 8587. 9305 bis

mit 9316. 11241 bis mit 11265. 12061 bis mit

12090. 12094. 12095. 13281 bis mit 13283.

13372 bis mit 13374. 15001 bis mit 15150.

16109 bis mit 16440. 16446 bis mit 16450.

16801 bis mit 16803. 16872. 16912 bis mit

16914. 18005. 18160. 18161. 19142 bis mit

19152. 26236. 28405 bis mit 28410. 30179.

30180. 33362. 33476 bis mit 33180. 35173. 35883 bis mit 365897. 38301 bis mit 38303.

die Einzahlungen nicht geleistet worden, und in Gemäß⸗

eit §. 18. der Gesellschafts⸗Statuten werden deren In-

a! hiermit aufgefordert, die unterlassene Einzahlung

unter Zuschlagung der nach §. 17. erwähnter Statuten

verwirlten Strafe von 109 36 (1 Thlr. für die Actie),

mithin mit 10 Thlr. 18 Ngr. für das Stück, längstens

bis zum 25. Oktober J. J. bei dem unterzeichneten Direktorium nachträglich zu leisten. h Die Unterlassung der Einzahlung innerhalb dleser Frist macht den Actien-Inhaber aller ihm als solchen zustehenden Rechte verlustig. Dresden, den 6. September 1845. Das Direktorium der Sächsisch⸗ Schlesischen Eisenbahn-⸗Gesellschast. C. L. Schill, Vorl. Franz Netcke—

56 . . Seeländische Eisenbahn.

Zufolge des §. 15. der unterm 15. März d. J. aller gnädigst approbirten Statuten der Seeländischen Eisen bahn-Gesellschaft steht es jederzeit den Actionairen frei, das, was noch an 50 pCt. des Belaufs der ihnen an⸗ gehörigen Actien sehlt, einzuzahlen, wenn sie solches 14 Tage vorher dem Banquier der Gesellschaft anzei⸗ gen. Der Actionair erhält dann gegen Zurüͤcklieferung des älteren Quittungsbogens eine Interims⸗Acise für 50 Species mit Zins- Coupons à pCt. p. a. von dem ersten des auf den Einzahlungstag folgenden Monats und bis zum 1. Juli 1847. Indem die Direction dieses zur Kenntniß der Herren Acksonaire bringt, fag sie noch hinzu, daß gegenwärtig die Herren F. C E. Gotschalk in . Banquiers der Gesellschaft sind und Herr J. C. Dürfeldt in Hamburg der Com- missionair des genannten Hauses ist.

Die Direction der Seeländischen Eisenbahn, den 26. April 1845.

ls

18tsbl Eil fie Verl oos ung von 522 Stek. Ceriisibaten der Russischen 5qhtigen Anleihe ter Serie bei Hope C Go. in Amsterdam.

In Folge der in St. Petersburg statigehabten Ver- loxgsung von Inseriptionen der Sohtigen Russ. An- leihe 4. Sarie bei Hope & Co. hat das Admini- atrations-Bureau der Herren Hope & Co, Keitwich

Æ Voombergh und Wittwe Borski in Amaterdam

eine Verloosung von 522 Siäck Certifibaten dieser

Anleihe veranstaltet, bei welcher folgende Nummern gezoßen worden sind, welche aur Ablösung kom- men, als:

No. 92 No. 5771 No. 11492 No. 17557 No. 23133 175 5830 11485 17683 231359 225 11509 17711 23187 237 . 11518 17740 23264 377 : 11548 17877 23277 409 11567 17926 23317 494 598 11571 18036 23386 499 11599 18063 23390 514 11653 18076 23429 528 i656 18140 234137 579 11675 18151 23494 711 11809 18167 23605 715 11966 18173 23725 750 12020 18348 23813 770 . 12065 18460 23917

12075 18465 23920

12112 18488 24022

12135 18519 21049

12153 18533 24083

12193 18656

12274 18771

12275 18780

12280 18790

12337 18818

12339 18871

12407 18872

12440 18917

12511 19002

12517 19095

12561 19141

12593 19167

12680 19205

12705 19220

12707 19301

12781 19306

12866 19371

12913 19414

12932 19486

12957 19534

12962 19631

13161 19672

13204 19714

13226 19715

13232 19718

13286 19891

13287 19904

13343 19926

13426 200652

136256 20068

13762 20252

13791 20321

13937 20348

13994 20370

14030 20536

14070 20597

14208 20679

14262 20703

4385 20381

1421 20387

14511 20405

14594 20446

14664 20452

14722 20768

14734 20776

14896 20779

156071 20861

15123 20878

15304 20926

1565359 20951

156385 20979

15396 21094

15458 21319

156537 21441

156623 21513

iõb3 1 21541

15688 21676

15727 21785

15748 21788

15768 21818

156783 21937

15791 22024

15807 22028

15907 22039

16098 22055

16250 22113

16269 22144

16391 22148

16446 22204

16512 22249

16553 22306

ibbb6 22327

16701 22462

16706 22464

16815 22470

i882 22502

16888 226571

16903

16970

17024

17059

17196

17200

17223

17268

17478

24179 24224 24234 24266 24283 24407 24471 24550 24634 24709 24701 24782 24835 24844 24861 24900 24915 26024 25098 25236 25378 26426 25428 26449 26494 266542 25545 25639 26694 25765 25786 25834 25886 25913 25927 26010 26021 2609 26101 26187 26190 26398 26482 26508 26555

28531 28697 28735 28798 28876 28952

11370 11441

Die Zahlung erfolgt seiner Zeit unter denselben Verhältnissen, wie bei den früheren Verloosungen, und werden die Inhaber dieser verloosten Certifi= kate aufgefordert, dieselben mit allen noch nicht verfallenen Zins- Coupons (ausgenommen des vom 1M13. November d. J. welcher auf die gewöhnlielie Weise bezahlt werden wird), so wie mit dem Be- weise aur Erhebung neuer Coupons, verschen pis spätestens den 29. Oktober, Nachmittags 2

hr, bei dem oben genannten Administrations. Bü- reau in Amsterdam oder, falls die Zahlung hier in Rerlin verlangt wird, bis apätestens den 22. Ok- tober er. bei den Unterazeiehneten einau-= reĩcelien.

Diejenigen Inhaber ausgelooster Certisibate, welche die zeitige Einlieferung derselben in Amsterdam oder

hier versäumen sollten, werden es sich selbat zunu-

achreiben haben, dafs innen das Kapital ersi bei der azunäehst folgenden 6 monatlichen

Zinsengahlung wird ausgezahli werden können,

24133

und zwar mit Verlust des Zinsen- Gen weleher mit dem bevorstehenden Novbr. auf die gezogenen Num mern lieh aufhört. 1: Es bleibt übrigens jedem Inhaber von ven Certisikaten vorbehalten, von den im An 6 Berichts über die Errichtung der Admini⸗ enthaltenen Bestimmungen Gebrauch zu me Berlin, am 1. Oktober 1815. Anhalt un d Wagen Brũderstrasse No. 5 .

Literarische Anzeigen.

In der B. Schmid schen Buchhandlung in Mu burg ist so eben erschienen und zu beziehe

E. S. Mittler in Benin (Stechhig

Posen und Bromberg:

19891 Die göttliche

Lehr ⸗Auktori

in der katholischen Kirche. m Gegensatz zur munis, nnn, außer da er

der historische * mythische Chrisn on Al. Lindenbaur, Pfarrer in Mering. Nebst einem Anhange: Geschichtliche Würdigin Dr. Schubertschen Ansicht über das sogen Reformationswerk. 24 Bogen gr. 8. brosch. 1 Thlr. 73 E

Wer bedenkt, daß ein Geist der Verneinm die Völker dahin zieht, der in doltrineller und Auflehnung gegen die geheiligten Auftoriläten z und des Staates sich fundgiebt, wird ein Ma das vorliegende, als ein hoöchwichtiges um so jn begrüßen, als er darin die dogmanischen, bil lirchengeschichtlichen Beweise ost mit dem eischih Ernste geführt sieht, wie nur im getreuen Anschu die göttliche Auftorität der Kirche die heiligen sen der Menschheit gesichert sind, mit der n von dieser Auftoritän aber ein Abgrund zan Kräfte sich aufthut, der Alles, was heilig um gend ist, zu verschlingen droht.

Das Talent des Verfassers, dann die Fir dielsährigen tüchtigen Studiums, edle Dithsn Belesenheit und Vertrautheit mit der Litensn, heit und Kraft in der Darstellung behmmt zweite Schrist des Herrn Verfassers in he Grade, als die erste „Ueber die gegenwärtige der latholischen Kirche zu den fen , sionen 3c.“ die bekanntlich nach dem übereinsjm Urtheile mehrerer Rezensionen der günstigsten jn und des ungetheilten Beifalls sich erfreuie.

Die Verlagshandlung hat ihrerfeits wan noch Kosten gescheut, dem Werke eine elegunh stattung zu geben.

Librairie de Firmin Didot frèrc Rue Jacob 56, Imprimeurs de l'Institut ihn

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2 * 5 9 ; len der M ; . ser tions Gebühr sür den . Im einer Zeile des Allg. 5 Anzeigers 2 Sgr. . J

Allgemeine

Alle Ansltalt 2 3 w

die Expedition der Allg. Preuß. Friedrichs sira ge Nr. ⁊2.

k 281.

Ynhalt.

utlicher Theil. land. Berlin.

Monats schrift. . utsche Bundesstaaten. Königreich Bayern.

Verbot des Herold und Biedermann's d eut scher Die Kronprin⸗

Berlin, Freitag den 10m Ottober

1845.

der Geistlichkeit und dem Kirchenvorstande ehrfurchts voll empfangen.

Im Laufe der Woche beabsschti 30 unn : w. eabsichtigten Ihre Königl. Hoheiten nach Hohen⸗

Königreich Sachsen. Die zweite Kammer setzte in ihrer

Königreich Sachsen. Landtage⸗V dl j / ; in fer i d en e , Sikung vom 7. Dffober die Berathung über den Gesetß⸗ Entwurf

n aus Fran!

sßland und Polen. St. Petersburg. Gnadengeschenl der Kaiserin.

Herzog von Leuchtenberg.

ankreich. Paris. Hofnachricht. Pairs⸗Ernennungen. Oppo⸗ inken und den e Die neuen airs- Ernennungen und die Parteien -⸗Coalition; Oetonomie des Blattes

sons⸗Comitès. Die Wahl-Verbindung zwischen der ugitimisten. Vermischtes. Schreiben aus Paris.

och e.) ir estunien und Irland; London. Neue Parlaments-Wahl. se Nachrichten der indischen 3 Das gelbe Fieber an Bord des

Etlair“. =Nachrichten vom Cap. lgien. Brüssel. Abreise Ihrer Majestäten. Vermischtes.

sweden und Norwegen. Ehristiania. Schließung des Storthings.

zlien. Palermo. Die Kaiserin von Rußfand. zhpten. Alexandrien.

indien und China. be der Insel Tschusan. Vermischtes.

ndels- und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börse. Briefe aus fankfurt a. M. (Börse.) und Am sterb am. (Börsen⸗ und 2

nicht.)

Amtlicher Theil.

Berlin, ben 8. Oktober.

Se. Majestät der König haben am 5ten b. M. dem an Aller⸗ sihrem Hoflager zum Königlich belgischen außerorbentlichen Ge⸗ Minister ernannten Staats⸗⸗Minister chlosse eine Privat Audienz zu eglaubigungs · Schreiben seines

hin und bevollmächtigten homb im 6 Königliche

slen und aus seinen Händen dst hrnins entgegen zu nehmen geruht.

2 *

r Najestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Kaiserl. russischen General der Kavallerie, Grafen Ap raxi

Rothen Adler ⸗Srden erster Klasse in . . er Majestät der Kaiserin von Rußland, Dr. Mandt, den Rothen dem Kaiserl. russischen

, , . in Brillanten, kal Kieutenant, Baron von Meyendorf, unb dem Kn erl. schen Hof⸗Marschall, Grafen Sch uwaloff, den Rothen . en erster Klasse, so wie dem Kaiserl. russischen Admiral, Grafen ich; den Stern zum Rothen Adler-Orden zweiter Klasse zu eihen;

Den Geheimen Regierungs⸗Rath Koch aus Gumbinnen, zur in Tilsit, zum. Ober⸗Regierungs⸗Rath und Abtheilungs⸗Diri⸗ ken bei ber Regierung zu Bromberg;

Den Dber - Landesgerichts Asse soꝛ Pfeffer in Tuchel und den brichter Schu lz in Tapiau zu Polizei⸗Räthen bei der Polizei⸗ waltung in Danzig zu ernennen.

Ihre Königl. Hoheiten der Herzog und die Herzogin von

n so wie Höchstderen Tochter, dic Prinzessin Ihie Königl. Hoheiten der Erbgroßherzog und die Erb—

n sli von Mecklenburg-⸗Strelitz gin nach Neu⸗ un St. Königl. Hoheit der Pr inz Karl v i

. e Hoh Prinz Karl von Bayern ist nach

ung ekomm en: Der, außerordentliche Gesandte und bevoll- tigte Minister der Vereinigten Staaten von Nord-Amerika am r 3 ton 19 Dresden.

gereist: Der Königl. hannoversche General-Majo

litter nach Ntu? Cn fn ö .

lichtamtlicher Theil.

Inland.

berlin, 3. Oft. Die Amtsblätter der Provinz Brandenburg ö ö folgende Bekanntmachung des Königl. Ober⸗Prästdiums: elst Allerhöchster Kabineis-SHrdre vom 73. September d. J. . in deipzig erscheinenden Zeitschriften: 1) Der Herold, sheenschrist für Politit, Literatur? und öffentliche Gerichts m herausgegeben von Karl Biedermann, und 27 Bieder⸗ deut sche Mon ats schrift für Literatur und, öffentliches 7 den Königlichen Staaten bis auf Weiteres unbedingt ver⸗ awholden. hiernach darf diesen Zeitschriften in den Königlichen

eher der Ein⸗ und Hrn chgeng gestattet, noch dürfen die⸗ dir Vermeidung der im Art. XVI. zu Nr. 5 des Edilts vom z n 3 1819, 8. 4, der Allerhöchsten Kabinets⸗-Ordre vom 6. . 7 und S. 14 der Verordnung vom 30. Juni 1843 ange⸗ iz trafen, eingeführt, aus egeben, feilgeboten, verkauft, an h 9 Orten ausgelegt oder sonst verbreitẽt werben. Potsdam, Vltober 1815. Der Ober⸗Präsident der Provinz Branden“

. (gez) von Meding.“

n. Deutsche Bundesstaaten. . nigreich Bayern. Ihre Königl. Hoheit die Kronprin-·

. am 5. Oktober in München ihren 'ersten Kirchgang seilt der

und wurde am Eingange der protestantischen Kirche von

Rücklehr Mehmed Ali'g. Vermischtes. Lon do n. Vorbereitungen zur Intervention m Pendschab. Anarchie daselbst. Nachrichten aus Sind. Rück-

einer neuen Maßordnung fort und beendigte dieselbe— Der der Ninoritãt der Deputation „im He, mit 9 ersten 3 die Regierung zu ersuchen, die Verhandlungen mit den übrigen Zoll⸗ vereins⸗Staaten um Einführung eines gemeinsamen Maß⸗ und Ge⸗ wichtespstems. fortzusetzen, um dem 141 Alen Se Zollvertrags vom 30. Mãärz 1633 baldthunlichst Geltung zu verschaffen“, wurde rg, die neue ein, ,. mit den beantragten Zusätzen mit 4 gegen 21 Stimmen und das esetz selbst mit 47 gegen 29 Stim= men 5 2 angenommen. n der Sitzung der ersten Kammer vom 4. Oktober wurde die Beraihung über die sich Deutsch=Katholiten nennenden Dissitenten sortgesetzt. Zuerst eniwickeste der Vice⸗Präsident als Mitglied der Deputation, um deren Standpunkt in dieser wichtigen Angelegenheit zu bezeichnen, daß es für die Deputation keines weges leicht ewesen sei, zu einer übereinstimmenden Ansicht zu gelangen, aber sle habe ich vereinigt, weil⸗ sie sich vereinigen wollte. it den von Herrn Ober⸗Hosprediger von Ammon am Tage zuvor geäußerten Ansichten sei er einverstanden, namentlich daß die Weigerung der Neukatholiten, sich mit den Protestanten zu vereinigen, ein Grund für die Nothwen-= digkeit des Interimistikums gewesen 3 wie er auch das Urtheil über die von der neuen Selte in Bezug auf Zeitbewußt ein, Gemeinde⸗ e el un und Ehe aufgestellten rundsäße vollig 3 Aber die Nothwend gkeit der Sekten könne er nicht zugestehen er könne zwar das Zeugniß der Geschichte nicht widerlegen, allein er glaube auch nicht, daß durch Sekten die Wahrheit gefördert werde. Es gebe für die Anhänger der christlichen Religion nur einen Glauben und eine Nothwendigkeit. Bei Einverständniß über die der Selten nicht, da werde man wohl liher R 2 enn, wo Sekten wären eit, bei

s. e⸗ ö s ellt sei,

selben ni erwartet

er Regierung und Deput egen den vom z zu einem In⸗

noch angeführt worden der großen Unzufrie⸗ sätzen und dem Ver⸗ usscheibenden gegebe⸗

e eintreten zu wollen.

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n Seite einen Zustand, nicht habe billigen

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weil darin eine faktische

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sei die Regierun ver fassungsmäßig

dergleichen Drsor d e nur Plaß

zu der Annahme vorhanden sei, daß die Deutsch⸗

laß zu künftigen gesetzlichen Beschränkungen oder zu Widerruf der ihnen einstweilen ,, Befugnisse geben wür⸗ den, sie hätten sich aber bis jetzt als treue gesetzmäßige nterthanen gezeigt. Hierauf erwiederte der Dekan Diettrich, allerdings hät⸗ ten die Neugläubigen das Gesetz verletzt. Die Schmähun⸗ gen und Lästerungen in ihren Schriften gegen die katholische Kirche, ihre Lehren und ihre Vorstände seien den bestehenden Censur⸗ gesetzen, die unziemlichen Ausfälle ihrer Redner in den öffentlichen Ie n gen den lig igeseben zuwider: warum die Regierung dieses Verfahren gedu det habe, wisse er nicht; er müsse annehmen, daß sie gewollt habe, ihr aber nicht möglich gewesen sei, demfelben entgegenzutreten. Daß man die Katholiken durch zugeschickte Karten oder auf. offener Straße zu den Versammlungen eingeladen, daß man Einigen in Bezug auf ihr Fortkommen, auf bessere Nahrung Verspre⸗ chungen gemacht habe, sey Proselytenmacherej. Er halte es für unräthlich, eine Sache anzuerkennen, die man noch nicht allenthalben geprüft habe, wie von der Regierung selbst zu⸗ gestanden worden sei; es sei nicht klug, nicht zweckmäßig, einer Sache Vorschub zu leisten, die man noch nicht genau kenne. Der⸗ gleichen Gestattungen würden zu Bildung neuer Gemeinden Veran⸗ lassung geben, die Regierung selbst habe dies nicht in Abrede gestellt, und er frage, ob diese Duldung mit den Pflichten der Staats⸗Re⸗ gierung vereinbar sei. Hierauf entgegnele Herr Staats ⸗Minister von Wietersheim: „Es habe nicht in der Absicht der Staats- Regierung gelegen, durch ihre Maßregeln die Gründung neuer Ge⸗ meinden zu veranlassen, er glaube auch nicht, daß ihr Verfahren diese Wirkung haben werde; die Regierung fei vielmehr blos von dem Grundsatze ausgegangen, daß Maßregeln, die jrre edeutet auch nur den Schein der Bedrückung oder des dlaubenszwangs an sich tragen, weit bedenklicher seien, als die einstweilige Gestattung einiger weniger Befugnisse.“ Bei der Fragstellung erklärte sich die Kammer gegen eine Sllmme für Fest⸗ slellung eines Interimistikumg. Als sodann die Frage darauf gestellt

besonberen Ermächti ung bedarf, für befugt erachte, zu gestatten da

der neulatholische en e, jedoch 2 alles ; für * künftige definitive Regulirung der neukatholischen Frage, an diesem oder jenem Orte unter den in der Beilage zum Dekreie enthaltenen Bedingungen begangen werde?“ gab Herr Staats⸗Minister von Wie⸗ tersheim zu einigen Stellen des Deputations⸗ Gutachtens noch ver⸗ schie dene Erklärungen, und Herr Staats⸗Minister von Könneritz beantragte, daß die Frage nicht so, wie der Vorschlag der Deputation laute, gefaßt, sondern der Regierung ausdrückliche Ermächtigung er⸗ theilt werde. Deun es handle sich hler nicht um ein jus episcopale, also nicht darum, ob das Ministersum ein Verfügungsrecht über die protestantischen Kirchen haben sollte, sondern um die aus dem jure girca sacra fol ende staatsrechtliche Frage, ob den Neukatholischen, da sie noch nicht als Kirchen⸗Gesellschaft anerkannt wären, überhaupt der Gottesbiensi in Kirchen zu gestaiten sei.“ Nachdem nun der Vice Prãasident darauf hingewiesen hatte, daß die Deputation ber Regierung eigentlich mehr ö habe, als diese selbst i, . und daß eine doppelte Frage vorliege: ob den Deutsch⸗Katholiken die protestan⸗ tischen Kirchen eingeraͤumt werden sollten, und sobann: ob es zu dem quasi öffentlichen Gottesdienste derselben nach 8. 32 der Ver⸗ fassungs · Urkunde einer Genehmigung des Ministeriums bedürfe, erklärte sich die Kammer gegen 3 Stimmen für eine der Regierung ausdriicklich zu ertheilende e,, , und nahm dann auch den Vorschlag der Deputation gegen J Stimme an.

Beim zum zweiten Theil des Deputations⸗ Gutach tens, wonach den Geistlichen der Neugläubigen außer den Taufen auch Trauungen, Ausspendung des heil. Abendmahls und die Theil⸗ nahme an den Begräbnissen ihrer Glaubensgenossen gestattet werden sollten, erklärte sich Herr Stagats⸗Minister von Wie ters heim in en Weise; „Das Ministerium sei konsequent von bem Grund= atz ausgegangen, daß ein Interimistikum sich nur auf das Nothwen⸗ digste, auf die zu Vermeidung von Unzuträglichkeiten unerläßlichen Be⸗ dürfnisse erstrecken dürfe. In Beachtung der blos staatsrechtlichen Rück⸗ sichten habe man auf die Dinge nicht eingehen wollen, die rein gottes-= dienstlicher Natur seien und staatsrechtliche Fragen nicht unmittelbar berührten. Dies sei der Fall bei Spendung des heiligen Abendmahls und Theilnahme an Begräbnissen, rücsichtlich deren übrigens das Ministerium den Ansichten der Deputatson vollkommen bei⸗ stimme, Nicht so bei der Trgunng, als demjenigen kirch⸗ lichen Akte, welcher die eingreifendsten rechtlichen Wirkungen nach sich ziehe. Durch die Trauung werde die Legitimität ehelicher Kinder, das Erbrecht der Ehegatten, das ganze verwandtschaftliche Rechts verhältniß bedingt, vieler anderer Folgen derselben zu geschwei⸗ gen. Das Interimistikum auf solche Fälle auszudehnen, für deren

einstweilige Regulirung kein dringenber Grund vorliege, widerspreche dem Zwecke, der Nafur und dem Geiste desselben. Dabei habe die Regierung zugleich ein anderes Bedenken im Auge: Den Betheiligten . daran liegen, daß ihre Ehe auch in anderen Staaken anerkannt werde. Bei Beurtheilung der Gültigkeit einer Ehe komme es aber hauptsächlich darauf an, daß die Ordination bes trauenden Geistlichen in gesetzlicher Weise vollzogen gewesen sei. Der Anwendung des völkerrechtlichen Satzes, daß dergleichen Akte nach den Gesetzen des Landes zu beurtheilen seien, wo sie vollzogen wur⸗ den, stehe rücksichtlich der Ehe das Bedenken entgegen, daß hierbei noch verlangt werde, die Persenen, welche die Che schließen, müßten auch Angehörige des Staats gewesen sein, in welchem sie geschlossen wurde. Ucherhaupt fei es schwierig, dergleichen Sätze des International ⸗Rechts geltend . machen, weil es hierzu an einem Forum fehle und die Enische dung vielmehr von dem Staate abhänge, wo der Streit erhoben werde. Einen einzelnen Punkt, wie diesen, aus der ganzen Angelegenheit der Dissidenten herauszuheben und gesetzlich zu ordnen, widerfpreche dem Wesen des Interi— mistikums, jumal es noch manche andere Punkte geben dürfte, die einer gesetzlichen Erledigung welt eher bedürfen.“ Herr Staats- Minister von Könneritz bemerkte unter Anderem: „So lange die e einer Kirchen-Gesellschaft vom Staate noch nicht aus= gesprochen sei, so lange habe der Staat auch keine Cognition über die Anstellung ihrer Geistlichen. Die Neugläubigen hätten allerdings Geistliche, allein darüber, wie diese gebildet, Feprüft und ordinirt würden, beständen noch keine geseßliche Vorschriften; es sei also ein Wider spruch, Amtshandlungen derselben anzuerkennen, die so wichtig? rechtliche Folgen nach sich zögen. Die Möglichkeit, daß jeder an⸗ deren Ehe vom Auslande die Anerkennung versagt werden könne, sei kein Grund gegen die Regierung. Man möge ja nicht verkennen, daß kein anderer Staat bis jetzt den Deutsch⸗Katholischen gleiche Be⸗ fugnisse eingeräumt habe, als egenwärtig der sächsische.“ Die Kam⸗ mer lehnte darauf den . der Deputation, bezüglich des Befugnisses zum Trauen, mit 19 unter 35 Stimmen ab, während sie die übrigen Anträge wegen Taufe, Abendmahl und Begräbniß an⸗ nahm. Dann schritt man zur Beschlußfassung über die näheren Be= stimmungen, unter welchen den deutsch⸗katholischen Geistlichen die Aus⸗ libung der ihnen eingeräumten Befugnisse zu gestatten fei. Dabei setzte jedoch Herr Staats- Minister von Wietersheim voraus, daß es blos auf den Sinn, nicht auch, wie bei einem Gesetze, auf die einzelnen Worte an⸗ kommen solle, weil er sonst einige Einwendungen dagegen vorbringen müßte. Diese Punkte wurden mit den e ne die der Der e, über die Trauungen nothwendig machte, sämmtlich angenommen. Dem Bedenken des Secretairs Ritterstädt, daß nach Ablehnung des Befugnisses zum Trauen in dem Deputations⸗Vorschlage eine Lücke entstanden sei und nunmehr aus esprochen werden müsse, daß die Trauungen von protestantischen ge e, vollzogen werden sollten, begegnele Herr Staats-Minister von Wietersherm mit der Bemer⸗ kung: „es sei schon eine allgemeine Anordnung ergangen, in welcher alle Geistliche der Dissidenen in solchen Angelegenheiten an die evangelischen Geistlichen gewiesen würden; rücksichtlich der Ehe eine besondere Bestimmung zu erlassen erscheine, wenn auch unbedenklich, doch überflüssig.“ TDerselbe Minister bemerkte zu den Anträgen der Deputation ind des Secretairs, Amts- Hauptmanns von Biedermann, anlangend die Zuziehung der deutsch- kathölischen Dissidenten zu den Parochial-Lasten der römisch⸗katholischen Kirche: „Es sei wünscheng⸗ werth, diese Frage genügend erledigt zu sehen. Nach 5§. 10 des Mandates vom 20. Februar 1827 erscheine es aber dem Minisierium nicht

werden sollte, „ob die Kammer das Ministerium, ohne daß es einer

zweifelhaft, daß die deutsch⸗katholischen Dissidenten auch jetzt noch zu

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