1845 / 285 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

u dieser Vorstellung werden Billets im Billet⸗Verkaufs⸗Büreau des . * den erhöhten Opernhaus⸗Preisen, und zwar von

Dienstag, den 14ten d. M. an, verkauft.

Schriftliche Bestellungen zu dieser Vorstellung nimmt Diensta den 3 = ö bis 12 Uhr, der . n= e Inspektor Herr Tack, im Opernhause, an. Die angewiesenen Billets sind sofort im Billet⸗Verkaufs⸗Büreau des Opernhauses in Empfang

zu nehmen.

Die resp. Inhaber von abonnirten und reservirten Opernhaus⸗ Plätzen, welche solche zu dieser Vorstellung behalten wollen, werden ersucht, die Billets bis Donnerstag, den 16ten d. M., Mittags 2 Uhr,

13041

drigenfalls nach dieser

träge, vaudeville en 1 acte.

Dienstag, 14. Olt.

Mittwoch, 15. Sht.

im Billet Verkaufs ⸗Büreau des Opernhauses abholen zu lassen, wi=

eit darüber anderweit disponirt werden muß. Im er ef. gte französische e, ,

Pour le premier début de Mr. Emile Darmz, dans Lem

jeunes amoureux: 1) Valérie, comédie en 3 actes. 2)

Königsstädtisches Theater. 1 8 n. wider Willen, aben⸗

2 t G in 4 Akten, von Näder. n, . eng . 2. Allerhchsten Geburtafestes

oi des e Pro-

llung.) 3

Sr. Majestät bes Königs: Festgesang, gedichtet und in Musst vom 22 Regierungs Rath Ke :

esammten Personal des Theaters. gi 9 Zum erstenmale in dieser Saison; L Elisir .,

per in 2 Akten.

Donnerstag, 16. Ott. dramatisches Gemälde in 5 Abtheilungen. z des Eugen Sue, für die deutsche Bühne bearbeitet von Rarsse

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober Hofbuchdrucken

lert, vorgetragen vn! Hierauf: l ige J 283. Musik von Donizetti. Zum erstenmale: Der ewige Nach dem Franz

Inhalt.

land und Polen. St. Peters hurg. Bestimmungen über testa— marische Güter- Vermachungen. Steuer für die jüdischen Schulen. n oll Alcfsen. Gesellschafi. Biographische Notizen über Cancrin.

mmkreich. Paris,. Die algierische Frage. Aufforderung zu Ab⸗ [e bei gesundheitschädlichen Gewerben. nemark. Kopenhagen. Vulkanischer Ausbruch des Hella auf

gland. 9 London.

ois Bekanntmachungen.

Nachdem über das Vermögen des Kaufmanns Sa- lomon Engel hierselbst, auf ÄAntrag der Gläubiger per deeretum vom 12. Dezember v. J. der Konkürs er⸗ öffnet und zur Liquidirung, so wie Verification, des-= gleichen zur Erllärung über Beibehaltung des bisherigen Kurators, Justiz⸗-Kommissarius Wegner, und Kontra— diktors, Justiz⸗Kommissarius Paul, ein Termin vor dem Deputirten Herrn Assessor Scheller

auf den 20. Januar 18646, Vorm. 11 Uhr, hierselbst angesetzi. worden ist, so werden alle uͤnbe= kannten Gläubiger hierdurch aufgefordert, spätestens in dem anberaumten Termin in Person oder durch einen mit Vollmacht und Information . Mandatarius, wozu den hier Unbekannten die Justiz-Kommissarien Wegner hierselbst, Neumann in Culm und Mathias in Graudenz vorgeschlagen werden, zu erscheinen, ihre Forderungen anzuzeigen und die Beweismittel darüber beizubringen, widngenfalls dieselben mit ihren Ansprüchen an die Masse unter Auferlegung eines ewigen Still- schweigens gegen die übrigen Gläubiger werden prällu= dirt werden. .

Schwetz, den 16. September 1845.

Königl. Land- und Stadtgericht.

8151 Bekanntmachung. Nothwendiger Ker tau]

Stadtgericht zu Berlin, den 16. Juli 1845.

Das Linienstraße Nr. 145 belegene Rentier Flem⸗ mingsche Erben-Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 10, 48 Thlr. 4 Sgr. 4 Pf., soll ;

am 13. März 1846, Vormittags 11 uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Die dem Aufenthalt nach unbekannten Realpräten⸗

denten werden hierdurch öffentlich vorgeladen.

19161 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 1. September 1845. Das Waßmannsstraße Nr. 324 belegene, der sepa⸗

rirten Erbe, geborenen Spielmann, gehörige Grundstück,

gerichtlich abgeschätzt zu 5073 Thlr. 13 Sgr. 6 Pf, soll am 28. April 1846, Vormittags 11 Uhr, „Aan der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und

Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen. Die dem Aufenthalt nach unbelannten Real Interes⸗

enten:

s 1) der Kaufmann Ferdinand Müller,

2) der Rentier Hempel, werden hierdurch öffentlich vorgeladen.

1846 b]

er von uns unter dem 1. August c. aus⸗ geschriebene te Einschuß ist auf die Quittungs⸗ bogen

Nr. 192. 194. 195.

197. 198. 263 bis incl. 267. 467.714. . 88. 919. 920. 948. ; 36 960. 961. 1293. 294. 1295. 1902 bis incl. 1910. 2011. 2267 bis incl. 2270. 2592 bis incl. 2631. 2847 bis incl. 28509. 2891. 2997 bis incl. 3005. 3139. 3225. 3472 bis incl. 3493. 4045 bis incl. 4047. 1051. 4052. 4925. 4926. 5108 bis incl. 5113. 5511 bis incl. 5513. 5600. 6739 bis incl. 6741. 7157 bis incl. 7176. 7231 bis incl. 7240. 7668 bis incl. 7669. 7671. 8583. 8906. 9016 bis inel. 9025. 9489. 9584 bis incl. 9594. g802. 9803. 9807. 9808. 9812. 9813. 9848. 9917. 10292. 10763 bis inel. 10770. 11515. 11955. 12235 bis incl. 12244. 12639. 12839. 13245 bis incl. 13247. 13530. 13531. 13534. 13737. bis jetzt nicht eingezahlt worden.

Die Inhaber verseiben werden daher hierdurch auf⸗ gefordert, den rücständigen Einschuß mit 9 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf. nebst 4 pC. Verzugszinsen und 2 Thlr. Conventional⸗· Strafe für jeden Quittungs bogen binnen

Wochen an unsere Hauptkasse abzuführen, widrigen · falls die bereits geleisteten Einzahlungen verfallen, die e eben selbst aber für erloschen erllärt werden müssen.

Glogau, den 8. Oftober 1845.

Die Direction der Niederschlesischen Z3weia—⸗ barer Gefen r chen Zweig

Köln-Mindener Eisenbahn. Vierte Einzahlung von zehn Prozent.

Unter Bezugnahme auf §8§. 19. und 141. des von des Königs Majestät un⸗ term 18. Dezember 1843 bestätigten Statuts der Köln- Mindener Eisen⸗

o bahn-Gesellschaft werden die Actionaire hierdurch aufgefordert, die vierte Einzahlung mit zehn

Prozent oder zwanzig Thalern pr. Achie

chlesische Zweigbahn,

F

82 * ö.

/ 2 . ** 3 , ,

. X 24 .

Allgemeiner Anzeiger.

bis zum 15. Dezember d. Js. nach ihrer Wahl . in Berlin bei der Königlichen Haupt⸗Banlkkasse, »Köln bei den Banhhäusern: A. C . . J. D. Herstatt, ö. S. Oppenheim jun. C Co., Abr. Schaaffhausen, J. H. Stein, . Düsseldorf bei dem Bankhause Wilh. Cleff, zu leisten und die in ihren Händen besindlichen Partial⸗ Quittungen über die früheren Einzahlungen einzu⸗ liefern, indem nur gegen deren Zurückgabe die über 40 & oder 80 Thaler lautenden neuen Partial⸗Quit- tungen verabfolgt werden können. . Die Annahme der Einzahlung sindet vom 1. bis in cl. 15. Dezember é. statt (bei der Königlichen Haupt-⸗Bankkasse in Berlin nur Vormittags von 8 bis 12 Uhr), und werden die bezeichneten Empfangsstellen die von ihnen zu ertheilenden Interims⸗Quittungen gegen die von uns ausgesertigten Partial⸗Quittungen in der Zeit vom 8. bis in cl. 15. Januar k. Is. umtauschen. e Bei Einzahlung auf, mehrere Partial ⸗Quittungen muß ein nach den Actien⸗ Nummern geordnetes Ver⸗ zeichniß derselben eingereicht werden. Köln, am 9. Oktober 1845. Die Direction.

. Inhaber von Russisch-Ho-

peschen 5 tigen Certifika-

2 ten ter Serie, welche den Betrag der am 1M 13. November d. J. verfallen den Cou-

pons in Berlin zu erheben wünschen, wer- den hiermit aufgesordert, die betreffenden Cou-s

p ons bis spätestens àIln 288ten die- SesS Monats bei den Unterzeichneten zur

Abstempelung einzureichen. Der Balllun g s- Ter- min der abgestempelten Coupons wird so

dann zu seiner Zeit bekannt gemacht wer-

den. Berlin, am 4. Oktober 1843. Anhalt und Wagener, Bräderstr. No. 5.

5261 Ediktal-⸗-Ladung.

Bon dem unterzeichneten Königlichen sächsischen Land⸗ gerichte ist

J. zur Ausmittelung der im Jahre 1791 in Oschatz geborenen ehelichen Tochter weiland Johann Friedrich Schulzens, gewesenen Schuhmachermessters allhier, und Christianen Elisabeth, geb. Gleißberg, Namens Jo⸗ hanne Christiane Charlotte, verchelichten und wieder geschiedenen Auerbach, später verehelichten uf ius, welche im Jahre 1818 mit ihrem Ehemanne, dem vor⸗ maligen hiesigen Tuchmachermeister Heinrich August Bufius, von hier nach Warschau gegangen, wo Letzte⸗ ter in der Tuchmanufaltur eines Herrn von Liebscher Anstellung gefunden, über deren Leben und Aufenthalt aber seit dem Jahre 1819, wo sie mit ihrem Ehemanne Warschau wieder verlassen und in das Innere Ruß⸗ lands sich begeben haben soll weitere Nachricht nicht k erlangen gewesen ist und auf welche das dermalen m hiesigen Gerichts -Deposito befindliche, in 344 Thlr. 1 Ngr. 1 Pf. bestehende Vermögen ihres am 20. Ro⸗ vember 1830 hier verstorbenen Bruders, des vormali= gen Schuhmachergesellen Friedrich Gotthelf Schulze, ab intestato präsumtiv vererbfaällt worden ingleichen

II. zu Befestigung der zwischen den Gläubigemn

a) des am 4. April 1841 bei dem Dorfe Laas ver⸗ unglückten Wagnermeisters und Dorffrämers Karl Gottlob Thom as zu Ganzig, am 11. März 1843,

b) des am 9. Mai 1843 sich felbst entleibten Schuh⸗ machers und Ephoralbotens Karl Gottlieb Doö— naths allhier, unterm 29. Dezember 1843,

) des hiesigen Bürgers und Gq ihm mh Friedrich Traugott Stü b ler, unterm 21. Okiober 1844,

d) des . Haus besitzers Friedrich August Theo⸗ dor Wagner, unterm 23. Oltober 1844, und

e) des hiesigen Tischlermeisters Heinrich Wilhelm Stelzner jun, am 25. Oftober 1844,

getroffenen Vergleichs ⸗Ablommen, auf Antrag der be⸗ lreffenden Intestaterben, Gläubiger und anderer dabei betheiligter Personen, mit Erlassung von Ediktalien in Gemäßheit des Mandats vom 15. November 1779, die Ediltal · Citationen in Civilsachen außerhalb des Konkurses betressend, rücksichtlich der ad II. 2, bis mit e. Genannten aber nach dem Banqueroutir⸗-Mandate vom 20. Dezember 1766 zu verfahren gewesen.

Es werden daher die unter J. namhaft gemachten Verschollenen, so wie alle diejenigen, welche an selbige oder deren Vermögensbestand, oder auch an die Nach⸗ lässe der sub II. 2. und b. und egen die sub II. c. d. und e. genannten Personen als Erben oder aus irgend einem Nechtsgrunde Ansprüche zu haben vermeinen, so weit sie ihre Forderungen nicht angebracht haben, hiermit öffentlich, peremtorisch, unter dem Rechtsnachtheile dez Verlustes ihrer Ansprüche durch Präkllusion und unter der Verwarnung, daß diejenigen, welche zwar esschenen, sich jedoch über Annahme bes vor seienden Vergleichs entweder gar nicht oder nicht bestimmt erklären, für einwilligend geachtet werden sollen, auch beziehendlich bei Verlust' der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, die unier J. genannte Abwefende auch unter dem Präjudiz, daß sie für toht werde er-

bereits bei den Aften

klärt und ihr hier befindliches Vermögen ihren sich le⸗ gitimirenden Erben oder Gläubigern, in deren Erman⸗ gelung aber dem hohen Staatssiskus werde verabfolgt werden; ferner die etwanigen Erben oder Gläubiger jener Verschollenen hiermit geladen, den 5. Dezember 1845, welcher Tag zum Anmeldungs⸗ und Liquidations-⸗-Ter⸗ min anberaumt worden, in Person und, da nöthig, be⸗ vormundet oder, so viel auswärtige Interessenten be⸗ trifft, durch hierorts mittelst gerichtsich anerkannter und auf Annahme künftiger Ladungen gerichteter Vollmach⸗ ten zu bestellende und genügend instruirte Beauftragte an hiesiger Landgerichtsstelle zu erscheinen, sich anzuge⸗ ben, ihre persönliche Identität darzulegen, auch, was die Erben der sub J. 66 Abwesenden betrifft, ihre verwandtschaftlichen Verhäͤltnisse 6 nachzuwei⸗ sen, ihre Ansprüche, welcher Gattung sie auch sein mö-= gen, anzumelden und zu bescheinigen, über deren Rich⸗ ligkeit und Priorität mit dem bestellten Curator litis, Verlassenschafts - Pertreter und Abwesenheits Vormund, beziehendlich auch unter sich rechtlich zu verfahren, bin⸗= nen 8 Wochen zu beschließen und sodann den 4. Februar 1846 des Aktenschlusses Behufs der Abfassung und Einholung eines Präklusiv Erkenntnisses, den 5. März 1846 der Eröffnung desselben, nicht minder 6 . 1846 . der Pflegung gütlicher Verhandlungen zwischen den un— ter n m ihrer Ansprüche Erschienenen unter sich, in dem Falle aber, daß ein Vergleich nicht zu bewirken sein sollte und sonst, nach Befinden, den 16. Mai 1846 der anderweiten Inrotulation der Akten zu Abfassung eines Erkenntnisses, so wie den 26. Juni 1846 der Eröffnung dieses Erkenntnisses, sich zu versehen. Oschatz, den 2. Mai 1845. Das Königlich sächsische Landgericht. Wilde.

ioii

L unten bezeichnete Johann Hinrich Tebbe aus Bethen, Amts Cloppenburg, Soldat in der Depot= Compagnie des ersten Großherzoglichen Infanterie⸗Re⸗ giments, wird hierdurch aufgesordert, innerhalb 6 Wo⸗ chen und spätestens gegen den 29. November d. J. vor dem unterzeichneten Gerichte zu erscheinen und sich wegen Verdachts der Desertion zu verantworten, unter der Verwarnung, daß widrigenfalls die gesetzliche Strafe gegen ihn werde erkannt werden.

. leich werden alle in⸗ und ausländische Behörden au ef de oder ersucht, auf den gedachten Soldaten Tebbe zu achten und ihn im Betretungsfalle verhaften und hierher abliefern zu lassen.

Signalement des Soldaten Tebbe:

Johann Hinrich Tebbe, Soldat von der Depot-Com- pagnie 1sten Infant.“ Regiments, Loos. Nr. 43, Amts Cloppenburg, geboren zu Bethen 1819, Größe 5 Fuß 65 Zoll Sldenb. Maaß, Haare und Augenbrauen blond, Stirn frei, Augen bräunlich, Nase gewöhnlich, Mund llein, Zähne gesund, Kinn rund, Gesicht oval, Gesichtsfarbe gesund, Statur schlank, Profession Stell⸗ macher, Religion kaiholisch.

Oldenburg, den 3. Ofltober 1845.

Großherzoglich Oldenburgisches Garnisonsgericht zu Oldenburg. Hayen.

1012 In Gemäßheit der sub No. 170 der Gesetzsammlung für das Herzogthum Gotha publizirten Landesherrlichen Verordnung vom 11. August 1837 sind aus der ge · schlossenen Anleihe der Herzogl. Kammer allhier bei ber in diesem Monat statigehabten siebenten Ausloosung nachstehende Schuldbriefe, nämlich: Serie A. Nr. 84. 112 und 156. Serie B. Nr. 113. 219. 295 und 395. Serie C. Nr. 46. 78. 185. 227. 241. 672 und 695. Serie D.

Nr. 30. 52. 118. 164. 167. 201. 225. 240. 245 332. 360. 425. 539. 621. 732. 763. 784. 818. S657. 977. 1002. 1044 und 1046.

Serie E.

Nr. 37. 72. 130. 161. 187. 198 und 284. ke een und zur Auszahlung für den 1. April 1846 estimmt worden. .

Die Inhaber der hiernach ausgeloosten Schuldbriefe werden daher aufgefordert, vom 1. April 1846 an die . Schuldbriefe nebst den dazu gehörigen Zins- eisten und den vom 1. April 1846 ab laufenden Zing—⸗ Abschnitten bei der Herzogl. Kammer -Haupifkasse allhier zur Abzahlung der betreffenden Kapital Beträge einzu⸗ reichen, wobel noch bemerlt wird, daß die Verzinsung der gusgelgosten Schuldbriese nach Art. 7. der eden an geführten Landes herrlichen Verordnung mit dem 1. April Sb jedenfalls aufhöri. 1 3 —— 1 2 . 1. jetzt . der Herzogl.

ammer-Hauptkasse allhier zur Zahlung nicht präsentitte Zins ·Abschniite, ns , 6. den 1. Oftober 1843 betagt und

den 1. Oftober 1845 verfallen,

Serie C. Nr. 198. . D. Nr. 236 und 522. in Gemãäßheit des Art. 11. der mehrerwähnten Landes-= herrlichen Verownung vom 11. August 1837 für erlo⸗

248. 250. 537. 646.

iko. n. Gerüchte über die Truppen - Bewegungen nach as. Anarchie im Innern der Republik. Einstellung der diplo⸗ gischen Functionen von Seiten des französischen Gesandten.

ndels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Breslau. Herbst⸗Wollmarkt.

schen erklärt und die Inhaber der am 1. Oltoht ausgeloosten Kammer-⸗Schuldbriefe: Liti. C. Nr. I65. RK. Nr. 193. so wie der am 1. Ottober 1814 ausgeloosten gn

Schuldbriefe: Litt. A. Nr. 245.

GC. Nr. 293. 9 KE. Nr. 300., so wie der an den nachstehenden Terminen betagh der Kammer ⸗Hauptkasse bis zum 1. Oltober d. Zahlung noch nicht präsentirten Zins -Abschnis, 1) der am 1. April 1844 betagten: Liti. C. Nr. 186. 198. 3650 und 464. D. Nr. 236. E. Nr. 179 und 320. 2) der am 1. Oltober 1844 betagten: Lütt. C. Nr. 49. 198. 302. 394. 4641 DP. Nr. 67. 74. 75. 76. 209. Ah 258 und 419. „R. Nr. 14. 59. 107. 113. i4l. iin 204. 243. 263 und 320. 3) der am 1. April 1845 betagten: Litt. A. Nr. 85. S6. 191 und 235. B. Nr. 108. 132. 158. 174. ig, 270. 301. 315. 351. 371 und 38 w Nr. 41. 49. 55. 76. 163. slll 196. 198. 200. 203. 240. n 305. 321. 323. 341. 342 3x 394. 400. 417. 418. 428. 462. 464. 480. 490. 579 um D. Nr. 9. 10. 11. 26. 39. 6. ] 76. 131. 205. 209. 210. 21

Üußland und Polen.

St. Petersburg, 3. Okt. Der Reichs ⸗Rath hat in Betreff Frage, ob kinderlose Gutsbesitzer das Recht haben, über ererbtes mögen testamentarisch zu verfügen, folgendes Gutachten abgegeben: Ergänzung und Abänderung der bestehenden Gesttze werde ver= t: 2) Durch Erbschaft zugefallene Güter können nicht testa⸗ siisch vererbt werden. Von dieser allgemeinen Regel wird nur Inde Ausnahme gestattet: Eine Person, die weder Kinder, noch Nachkommen in direkt absteigender Linie hat, kann ihr ganzes les Vermögen oder auch einen Theil desselben, mit Uebergehung mnächsten Erben und ohne Rücksicht auf irgend einen Grad der Ver? öschaft, einem oder einer ihrer entfernten oder gleich nahen Verwand⸗ de jedoch derselben Familie, aus welcher ihr das den erwählten Erben machende Vermögen zugefallen ist, angehören müssen, erblich über⸗ wauch wenn dieser Erbe oder diese Erbin, durch Abstammung von einer lichen Linie jener Familie, oder wegen einer anderen Ursache, ben Familienngmen des Testators oder der Testatorin führt. il ist jedoch die Persou, welche ein Testament macht, verpflichtet nachbleibenden Ehegatten oder ihrer Ehegattin den siebenten svom ganzen ererbten Vermögen, worüber testamentarisch ver⸗ werden soll, und welches sowoͤhl an den erwählten Erben, als mn die übrigen Erben übergeht, zu hinterlassen. P) In gleicher s kann auch ein Gutsbesitzer, welcher weder Kinder noch eine e Nachlommenschaft in gerader absteigender Linie hat, wenn sein sögen ihm aus verschiedenen Familien zugefallen ist, je Erben aus jeder dieser Familien erwählen und er⸗ 236. 265. 2668. 2776. Mö. m. c) Testamente, durch welche kinderlose Gutsbesitzer ihr 305. 324. 326. 3530. 357 J ies Vermögen, mit Uebergechung ihrer nächsten und direk⸗ 372. 390. 392. 406. 416. 6 Kesetzlchen Erben, entfernten Verwandten vermachen, müssen in 492. 510. 51. 5t3. 52. uin] izu verordneten Behörden einregistrirt werden; wenn aber solche E. Nr. 14. 19. 20, 29. 309. 164] nente zu Hause gemacht sind, fo werben sie nur in dem Falle 3. 113, 122; 437. 150, . Killig anerkannt, wenn sie zur Aufbewahrung im Pupillen⸗Eon⸗ 181. 192. 194. 195. 9 ber im Comité der philanthropischen Gesellschaft deponirt sind. e. . . . ö füt im Falle einer schweren Krankheit bes Testators, die ihn 2603. 770. Zh. 3067 3 n il bat, in die Behörde zu kommen, ihm gestattet, bei der Be⸗ welche noch nicht praͤsentirt worden sind, zurn Kor die es gehört, um Bescheinigung des Testaments in seiner derselben bei der hiesigen Kammer -Haupita ing anzutragen. Dieses Gutachten des Reichs⸗Rathes ist vom weisung auf das deshalb gesetzlich bestehnn il *r bestätigt worden. aufgefordert. In der am 31. Dezember 1844 bestätigten Verordnung über Gotha, den 2. Oltober 1815. Korbsteuer der Juden war auf eine zum Besten der jüdischen Herzogl. Sächsische Kammer. len von den Juden zu erhebende Lichtsteuer hingewiesen worden. Enwärtig sind nun durch einen Ukas des dirigirenden Senats die uterrichts-Ministerium verfaßten Regeln über den Modus der tung dieser Steuer publizirt, deren wesentlichster Inhalt folgen⸗ ß: Diese Regeln werden versuchsweise auf drei Jahre in Wirk⸗ keit gesetzz. Die Steuer wird von Lichten erhoben, welche die tn an Sabbathen und Festtagen anzünden, und nicht nur von ge⸗ nlichen Lichten, sondern auch von Lampen jeglicher Art, ohne UÜn⸗ hieb bes Brennstoffes in denselben. Die Einziehung der Steuer z h Pbesonderen Pächtern übertragen. . eg . . . pagr; jedoch sind junge Eheleute, die keine abgesonderte Wirth⸗ n Don Manuel ( odll st haben und bei ihren Aeltern wohnen, ausgenommen. Auch Drei Cheile. 1835. gn brosch. 22h. lwer und Wittwen, welche eine abgesonderte Wirthschaft haben und Dieser ungewöhnlich interessantẽ Mom, n bin Aeltern wohnen, müssen die Steuer entrichten. Von der Licht so sehr von feiner Beobachtun zeugt, wie ei i * werden befreit: a) ackerbautreibende Juden; h) in Militair⸗ Ueberblicke über die de, fe der Geschich n Nen stehende Juden; c) weibliche Dienstboten; d) ganz unbemit⸗ Lebens durch gewandte Erfindung und liben Juden, und () Kargimen und Krimtschak⸗Juden, welche in Ka⸗ Fellung zu fesseln weiß, schildert eine der nah bafar wohnen. Die in Riga wohnenden Juden werden ebenfalls sisnshochen, ber santschen Geschich, um n öer Lichtfüeuer befrcit, so lange sie die dort bestehende Juden⸗ allgemeinste Aufmerksamkeit auf sich ziehen. le unterhalten, so wie auch die in Sibirien angesiedelten Juden, war gilt dies bis zur Erlassung einer besonderen Verordnung

n Die Steuer wird von Juden 2. 6 e nn * . , je BH von Kaufleuten nach den drei Gilden, denen sie zugeschrieben Englische I aschenhie „und von gi n. . einer Eintheilung derselben in drei Klassen: lioi 1846 habende, mittlere und' niebere. Diejenigen, welche die Steuer 6 ihtet haben, können an Sabbathen und Festtagen so viele Lichte Fisher's Drawing- Room Serap- Book. lu] inden, als sie wollen. Die Lichtsteuer wird jedesmal mit den Serap - Book. ien Korbsteuern auf vier Jahre in Pacht gegeben. bei Alexander Dune Am 13. Juni hielt die zu Charkoff bestehende Actien · Gesellschaft Königl. Ilofbuchhidlr. ('raus. Si Lolhandel ihre erste General-Versammlung, auf welcher die 8. j des Präsidenten und der Direktoren vorgenommen und der henschafts⸗Bericht verlesen wurde. Der Präsident der Verwaltung Hesellschaft, Kammerherr Fürst Golizyn, eröffnete die Versamm⸗ mit einer Rede, in welcher er unter Anderem mittheilte, daß er seines Aufenthaltes im Auslande mehrere angesehene fran⸗ she und belgische Häuser, letztere durch die Vermittelung des dor⸗ Ninisters des Innern, Herrn Nothomb, dessen persönliche Bekannt⸗ ter gemacht, eingeladen habe, die Wollmärkte von Charfoff zu besu⸗ und, in Folge dessen aus Belgien ein Associs des Haufes Beking, kritirt vom dortigen Ministerium und aus Paris Reisende einiger be⸗ den Häuser zun Markte dorthin gekommen seien. Darauf wurde trsammlung ein Auszug aus den Rechenschafts⸗Berichten der Ver⸗ ung vorgelegt, aus welchem hervorging, daß vom Mai 1843 bis ni 1814 bei der Verwaltung der Hesellschaft solgende Woll⸗ e. üthe eingegangen waren: von den Schäferei⸗-Besitzern in Kom- 1845 6 se 1 . 2. hf von ö ,, . . ö. in gr igeschäft in einer glos n mit Zuschlag der im Jahre 1842 unverkauft zu au 464 ,, , nl le W. (ebenen 378 Pud 3 Pf. eine Totalsumme von 11.189 Pud Fabrilgebäube gehören, foll auf den Wunsg . gab. Diese ganze Quankität war verkauft worden und die Gel⸗ genihümers verkauft werden. Kauflustige, hu fi eingegangen. Von diesen Verkäufen hatte, den Statuten gemäß, Vermögen von 30 40, 000 Thlr. bestzt nUbäg der Ünkoͤsten, vom Mai 1513 an, die Gesellschaft eine Einnahme sich in portofreien Briefen an die Benn 29 3529 R. 587 K. S., was, auf die 287 vor dem Jahre 1844 wes in Berlin, Charlotten⸗Str. Nr, bö, , Pebenen Actien vertheilt, eine Dividende von 12 R. TJ, K. S.

ten Assessor Heydemann zu Greisswald, naeh 23 ; die Anschläge und Herm g! zi erfahren snd n hr als itz pt. auf jede, gegeben hätte; da jedoch von dieser

mn ein vor dem Mai 1565 eingetragenes Kapital- Defizit von * 12 K. gedeckt werden mußke, s6 kam auf jede Actie nur 1 widende von 3 R. 50 K., welche von den Actionairen zur ung eines Hülfefonds bestimimnt ward. Seit dem Mai 1814 wa= wegen der guten Wollpreise die Operationen der Gesellschaft

Litexarische Anzeigen.

In der Hahn schen Verlags⸗Buchhandlung zig erschien so eben und in allen Buchhandsn vorräthig, in Berlin (Stechbahn Nr. I), Pos

Bromberg bei E. S. Mittler:

iois

In der Arnoldischen Buchhandlung in d und Leipzig ist so eben erschienen und durch ö. tend handlungen zu beziehen, in Berlin (Siechbeht

sen und Bromberg durch E. S. Mi Paris und die Französe

Skizzen

J d von hl 49 0 * 3 gr. 8. 3 Bde. broschirt. 5 Thli.

tat ᷣᷣ—·ᷣ·ᷣᷣ·—ᷣQuiNiK—

Beilage

—— ———

1295 zur Allgemeinen Preußischen

nicht bedeutend; nur einige Partieen, die zu spät zum Markte ge⸗ kommen waren, nahmen ihre Beihülfe in Anspruch. Im Ganzen wurden nur 2310 Pud 3 Pf. in Kommifsston gegeben und auch ver⸗ kauft, von welcher Quantität die Gesellschaft, nach Abzug der Unfosten, ein Einkommen von 2009 R. 755 R. S. bezog, welche Summe als . *. 1. zu 6 . K. (mehr als 55 pCt. auf ede) vertheilt ward. Im Juni b. J. war die Compagnit eines Kapitals von 37,9776 * R. , m , Ueber den verstorhenen Grafen Cancrin enthält die St. Pe⸗ tersburgische Zeitung solgende biographische Notizen: „Georg von Cancrin war den 8. Dezember 1774 zu Hanau im Kurfürsten⸗ thum Hessen geboren. Sein Vater, Franz Ludwig von Cancrin, Sproß einer geachteten Familie, aus der viele Geistliche und Beamte hervorgegangen sind, und zu seiner Zeit als Verfasser technologischer Werke rühmlichst bekannt, stand in Biensten des damaligen Erbprin⸗ zen, , Kurfürsten von Hessen⸗-Kassel, in welchen er später in der Eigenschaft eines Ober⸗Kammerrathes das Salz-, Bergwerke⸗ und Münzwesen, so wie auch die Wasserbau⸗ Angelegenheiten dieses Landes, verwaltete und sich den Ruf eines geschickten Technikers er— warb. Im Jahre 1782 wurde er vom Markgrafen von Anspach zum Regierungs⸗ Direktor der Grafschaft Sayn ernannt, ging aber bald darauf, in Folge eines ehrenvollen Rufes der Kaiserin Katharina, nach Rußland, wo er den 19. April 1816, im 78sten Lebensjahre, als wirklicher Staatsrath starb. Nach rühmlichst vollbrachten juristi⸗ schen und staatswissenschaftlichen Studien zu Gießen und Marburg svon 1790 bis 1794) folgte ihm sein Sohn, welcher, 22 Jahre alt, schon anhalt⸗bernburgischer Regierungs⸗Rath war, nach Rußland und ward, mit dem Range eines Kollegien⸗Rathes, als Gehülfe des Va— ters angestellt, der damals die von ihm, so zu sagen, geschaffenen Salzwerke von Staraja-Russa als Bireftor verwaltete. Nur drei Jahre blieb der kenntnißreiche, thätige junge Mann in diesem untergeordneten Wirkungskreise; dann in das Ministerium des In⸗ nern als Rath bei der Expedition der Reichs Oekonomie be⸗ rufen, sand er als solcher bald Gelegenheit, durch geschickte Ausführung mehrerer ihm gewordenen wichtigen Aufträge im Innern des Reichs, das er dabei genau kennen lernte, sich auszuzeichnen, wofür er zum Staatsrath befördert und mit Orden und anderen Gnadenbezeugungen belohnt wurde. Auch ward ihm auf Allerhöchsten Befehl die Ober⸗Aufsicht über die deutschen Kolo— nieen um St. Petersburg übertragen. Ueberall hin, wo er wirkte, seinen wissenschaftlichen Geist tragend, wußte er neben den anstren— gendsten Amtsgeschäften immer Muße genug zu schriftstellerischen Arbeiten zu gewinnen, und ein Werk Über? die Verpflegung der Trup⸗ pen, das er damals schrieb, hob ihn auf die erste Stufe seiner ruhmvollen Laufbahn. Indem dasselbe die Aufmerksamkeit einfluß⸗ reicher Männer auf den jungen Autor zog, war es die nächste Veranlassung seiner im Jahre 1811 erfolgten Beförderung zum Wirklichen Staatsrath und Ernennung zum Gehülfen des General— Proviantmeisters, der schon im Jahre darauf die zum General-Inten— danten der West⸗Armee folgte. Durch seine tiefdurchdachten und wohl⸗ berechneten Anordnungen in diesem Administrationszweige und durch sein wahrhaft klassisches Werk über die Militäir⸗-Oekonomse im Frieden und Kriege ward er bald dem Kaiser Alexander so vortheilhaft be⸗ kannt, daß derselbe ihn im Jahre 1813 zum General⸗Intendanten sämmtlicher aktiven Armeen ernannte. Hier nun ward seinem feuri⸗ gen, strebsamen Geiste ein weiter Wirkungekreis eröffnet, und er hat in demselben und besonders während jenes denkwürdigen Feldzuges von seinen gründlichen Kenntnissen im Verpflegungsfache, von seiner eben so unermüdlichen, als besonnenen Thätigkeit und seiner unantast⸗ baren Rechtlichkeit die glänzendsten Beweise abgelegt. Niemals noch war die russische Armee so gut verpflegt, so in allen ihren Bedürf= nissen zufriedengestellt gewesen, als unter Cancrin's Verwaltung. Er geleitete das siegreiche Heer nach Paris und von dort wieder zurück in die Heimat. Im Jahre 1815 nahm er den thätigsten Antheil an den Verhand⸗ lungen mit der französischen Regierung wegen der zur Montirung der rus⸗ sischen Armee zu erlegenden 30 Mill. Fr., für deren erfolgreichen Abschluß er zum General⸗Lieutenant befördert wurde. Nachdem die Armer heim⸗ gekehrt und Cancrin auf eine höchst befriedigende Weise Rechnung abgelegt hatte, ward ihm im Jahre 1820 die Entlassung von der Stelle eines General-Intendanten, mit vielen Beweisen Allerhöchsten Wohlwollens, zugestanden und er einstweilen zum Mitgliede des beim Kriegs⸗-Ministerium bestehenden Conseils, bald darauf aber zum Mit— gliede des Reichs ⸗Raths ernannt. Nach dem Feldzuge hatte er in dem Hause des Fürsten Barklay seine nachherige Gattin, geborene Murawjew, kennen gelernt und mit ihr 1516 eine Ehe geschloffen, aus welcher vier Söhne und zwei Töchter leben. Nachdem das Jahr 1821 noch durch die Herausgabe eines von National-Oekondmen hochgeschätzten Werkes: „Welt⸗Reichthum, National ⸗Reichthum und Staatswirthschaft“ bezeichnet war, begann mit dem Jahre 1823, in welchem ihm das Ministerium der Finanzen übertragen wurde, die ruhmreichste Periode seines Lebens. Was er in den 21 Jah⸗ ren gewirkt, die er an der Spitze dieses viel umfassenden und schwierigen Verwaltungszweiges gestanden, indem er die Finan⸗ zen des Reiches ordnete und die Staats-Einnahmen vermehrte, die untergeordneten Theile seines Ressorts nicht nur als Chef leitete, sondern mit dem Blick des Genie's zu neuer Begründung oder Ver⸗ besserung die schaffende Hand anlegte, die vaterländische Industrie schützte und hob, den Handel belebte, den Wissenschasten ein stets freigebiger Mäcen war, überall Kräfte weckend, stets anregend, för⸗ dernd und schirmend, das liegt klar ausgebreitet vor den Augen des dankbaren Vaterlandes. Im Jahre 1829 wurde ihm, als Zeichen Allerhöchster Zufriedenheit, die erbliche Würde eines russischen Reichs⸗ grafen verliehen. Als r fühlte, daß seine physischen Kräfte der Last der Geschäfte nicht mehr gewachsen seien, bat er den Monarchen wie⸗ derholt um seine Entlassung, die ihm endlich im Jahre 1844 mit den schmeichelhaftesten Ausdrücken und mit der Bedingung zugestan⸗ den wurde, daß er auch nach seinem Austritte aus seiner Stellung als Mitglied des Reichs⸗Rathes mit seiner langjährigen Erfahrung und gereisten Einsicht an der Staats- Verwaltung ÄAntheil nehme. Er unternahm in demselben Jahre eine Badereise, die auch eine Besserung des Befindens zu bewirken schien. Den Winter von 1844 bis 1845 brachte er größtentheils in Paris zu, und hier war es, wo der geistig noch rüstige Greis, um die Leere der geschäftslosen Stun⸗ den auszufüllen, die Feder ergriff und in weniger als drei Monaten die „Oekonomie der menschlichen Gesellschaften / schrieb, ein Werk, das, ein geistiges Substrat seiner staatsökonomischen Praxis in der Wissenschast der National-⸗Oekonomie, Epoche machen wird. Nach seiner Rückkehr nach St. Petersburg im verflossenen Sommer schwan⸗ den aber die kaum gewonnenen Kräfte rasch wieder, und nach drei⸗ wöchentlichem Krankenlager verschied er sanft am 21. September.“

Frankreich.

Paris, H. Ott. Die Presse beleuchtet die algierische Frage in folgender Wase: „Algier E Frankreich schon 800 Millionen und

Zeitung.

Sonntag den 121m Ott.

100,00) Mann, eine Ausgabe an Geld und Menschen, die jsährli um wei⸗ tere 100 Millionen und 15, 000 Mann, so viel als bei 6 , und in den Spitälern umkommen, sich vermehrt. Offenbar giebi es also keine wichtigere, keine dringendere Frage. Sie interesstrt alle Steuer- e , alle Familien; es gilt dabel der Ehre . Fahne, un⸗ erer Flagge; es gilt vielleicht der Zukunft des Landes. Schon funf⸗ zehn Jahre sind es, daß die Frage von Algier studirt wirb, gerade so lange haben Konsulat und a, gedauert. Man muß wohl jetzt endlich wissen, was zu thun ist, ober man muß darauf verzich⸗ ten, jemals über die Sache ins Klare zu kommen. Schwebt die Re⸗ gierung heute noch in Unsicherheit, so wird gewiß der Bericht irgend einer Kommission sie nicht daraus befreien. Es fehlt der Regierung wahrlich nicht an Berichten und Dokumenten aller Art; ein Bericht mehr thut nichts zur Sache; er dient höchstens zum Vorwand die Entscheidung noch ein Jahr länger hinauszusetzen; es ist aber durch⸗ aus nöthig, daß sie in ber bevorstehenden Session erfolge; man kann nicht länger warien, ohne Würde und Interesse des Landes zu ge⸗ fährden. Marschall Bugeaud hat den irrigen Glauben verbreitet, man müsse noch lange große Opfer bringen an Geld und Menschen, um unsere Herrschaft über die Araber zu befestigen; nach seiner An⸗ hoh zählt Algerien 8 Millionen Seelen und nicht weniger als 600, 000 ampffähiger Männer, die alle heldenmüthig entschlossen sind, sich der französischen Oberherrlichkeit, wie der Colonisation, zu widersetzen. Diese irrige Voraussetzung hat ihn auf drei Folgerungen gebracht: die Nothwendigkeit, in Algerien eine Militair⸗Regierung zu unter= halten, zu ewiger Kriegführung; die Nothwendigkeit, die Kolonistrung auf enge Gränzen zu beschränken; die Nothwendigkeit, den nicht zur Armee gehörenden Franzosen, so lange die Araber nicht unterworfen sind, die Wohlthat einer geregelten Verwaltung zu entziehen. Man weiß aber jetzt, wie es mit Bugeaud's Voraussetzungen steht. Die Regierung ist unterrichtet, daß Algerien aus zwei geschiedenen Theilen besteht: dem Tell, einer Zone von 100 Myriameter Länge bei 12 Breite, zwischen der Küstenstrecke und der Wüste; der algierischen Sahara mit ihren Oasen, ungefähr 2240 Quadrat ⸗Myriameter Ober⸗ fläche. Die Regierung weiß, daß auf diesem Grundgebiet, so groß wie zwei Drittel von Frankreich, nicht mehr als J, 209,000 Be⸗ wohner vertheilt sind, nämlich eine Million im Tell und 200,000 auf den Oasen der Sahara. Sie weiß auch, daß sich die Araber nach dem Verhältniß von 6 Mann auf die Quabratlieue rekru“ tiren und die ganze Einnahme, die aus der arabischen Steuer zu hoffen ist, vier Millionen Fr. nicht übersteigen wird. Die Regierung muß wissen, daß Algerien entvölkert ist, und daß die von den ein? geborenen Stämmen zu erhebenden Abgaben nicht den zwanzigsten Theil unseres algierischen Budgets decken werden. Wäre es Runter diesen bekannten Umständen zu verzeihen, wenn man fortfahren wollte, 100 Millionen im Jahre anzuwenden, um die Reste einer machtlosen Bevölkerung auszurotten? Sollte man nicht einsehen, daß die Zeit gekommen ist, eine europäisch⸗französische Bevölkerung nach Algerien zu rufen und dieselbe nach und nach auf 5 bis 6 Millionen Seelen zu bringen?“ Die Presse sucht dann die Frage von der Colonisa⸗ tion Algeriens unter verschiebenen Gesichtspunkften aufzufassen und ganz einfach zu erledigen. Es sollen Kapitalien und fleißige Arme nach Afrika gezogen werden, durch Begründung eines soliden Kre—= dit Systems; ein solches könne nur entstehen und gedeihen unter der Garantie politischer Institutionen und unabhängiger Rechte⸗ pflege; wolle man dazu gelangen, so müsse die unbestfmmte Aue—= nahme Gewalt des General- Gouverneurs aufhören; die Kam⸗ mern müßten die Regierung ermächtigen, Algerien mit Frankreich zu vereinigen, es in Departements, Bezirke und Gemeinden ein? zutheilen, je nach dem Zuwachs der einwandernden Bevölkerung und des Anbaus, und die Verwaltung nach französischen Gesetzen besorgen zu lassen. Algerien soll von Paris aus regiert werden; man rechnet dabei im voraus auf die rasche Verbindung durch die erst nach Jah⸗ ren, fertig werdenden Eisenbahnlinien. Bona, Algier und Oran, die drei Hauptorte der künftigen Departements, sind gegenwärtig 108 Stunden von Paris entfernt; wird einst der Schienenweg n Re. so vermindert sich diese Entfernung auf 40 Stunden. Die Presse geht in ihren sanguinischen Hoffnungen so weit, daß ste annimmt, Algerien werde, falls man diese Plaͤne verwirkliche, 200 Millionen im Jahre einbringen, statt 100 zu kosten.

Das Sigele forbert die Gesetzgebung auf, sich mehr als bis⸗ her mit der Abstellung der Gefahren zu beschäftigen, denen bei vie⸗ len Gewerben das Leben der Arbeiter ausgesetzt sei. „Es giebt“, sagt dies Blatt, „wenig Professionen, weiche der Gesundheit des Handwerkers nicht nachtheilig sind. Wie oft wurde daran erinnert, das Schicksal der Bleiweiß⸗Arbeiter zu verbessern und einen niedrig⸗ sten Lohnsatz des Arbeiters im Allgemeinen festzustellen? Schon bei der Frage wegen der Arbeitszeit der Kinder in den Fabriken forderte einer unserer berühmtesten Chemiker, Herr Gay Lussac, die Regierung auf, Maßregeln zu treffen, um der unter den Bleiweiß ⸗Arbeitern immer mehr überhandnehmenden Unterleibskrankheit vorzubeugen. Min⸗ destens müßte sie dafür sorgen, daß die Fabrik⸗Lokale gesünder ange⸗ legt und eingerichtet würden. Alles, worauf die Regierung sich be= schränkte, bestand darin, daß sie die Nachbarschaft eines Fabrikgebäu⸗ des beaufsichtigte. Es schien die Regierung mehr zu interessiren, ob die eine Mauer der anderen zu nahe gerückt, diese oder jene Feuer⸗ esse nicht hoch genug gebaut sei oder nicht, als sich darum zu kümmern, ob der Arbeiter nicht zu thierischer Sklaverei in der Fabrik selbst verdammt sei. Das Gesetz wegen der Arbeitsstun⸗ den der kleinen Kinder ging zwar etwas weiter, indem es einen ersten Schritt und Blick in das Innere der Fabriken wagte. Das Gesetz von 1841 erstreckt sich jedoch nur auf die Kinder; in Handwerksstät= ten, wo keine Kinder arbeiten, scheint der Arm des Gesetzgebers kraft= los. Es wäre demnach endlich einmal Zeit, der Kammer einen dies- fälligen GesetzEntwurf vorzulegen, damit diese Lücke ausgefüllt werde. Viele Schriftsteller, namentlich Aerzte, betrachten diesen Mangel der Besetzgebung als Vorwand, auf den Gegenstand gar nicht einzugehen; so erklärt der pariser Hospital Arzt Herr Gendrin, daß eine a. meine Gesundheits⸗Maßregel, die in Bezug auf Gewerbe getroffen werden müßte, lediglich die Verwaltungs⸗Behörden, nicht die Aerzte, angehe. Der Arzt, könne zwar den letzteren die nöthigen An⸗ zeigen und Vorschläge, machen; er selbst habe dies an Herrn Cunin-Gridaine seit fünf Jahren mehr als einmal gethan; allein der Arzt wisse meistentheils die anderweitigen Gründe nicht, die oft den Minister bänden. So steht es um die Arbeiter⸗Verhältnisse in Frankreich. Während die Behörden sich genau darum kümmern, ob dem Nachbar eines Fabrikgebäudes kein Schaden, keine Verleßung des Eigenthums zugefügt werde, bleiben sie um Schicksal und Lebens-= weise des Arbeiters unbesorgt und opfern eher den Menschen einer todten oder tödtenden Sache. Darum ist es Aufgabe der Wissen⸗ schaft, vermittelnd zwischen beide einander bisher feindlich gegenüber⸗ stehende Interessen, Kapital und Arbeiter, zu treten und mit lauter Stimme auf die Gefahren aufmerksam zu machen, denen Körper und Geist des armen Arbeiters in vielen Gewerben unaufhörlich ausge⸗ setzt sind. So sonderbar daher auch der Schluß des Herr Br.