1845 / 288 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

that erkannt, als die Einrichtung unabhängiger, wohlbeseßter Gerichte und eines geordneten, sichern und prompten gerichtlichen 1 2

nun zwar einerseits der Richter selbst, vermöge seiner unabhãngi⸗ en Stellung über den Parteien und vermögt der ihm beiwohnenden Ein- cht und Kenniniß, vorzüglich geeignet zum Amte eines Friedensstifters und Vergleichs vermittlers, so mag doch andererseits auch nicht verkannt werden, daß die Parteien in Güte zu vereinigen, einem ihnen näher stehen= den, mit ihrer Lebens- und Denlweise, ihren Beschäftigungen, ihren häusli⸗ chen, nachbarlichen, gewerblichen Verhältnissen, ihren großen und kleinen Sorgen vertrauten Manne in vielen Fällen leichter gelingen kann, als dem ihnen entfernter stehenden Gericht, so wie, daß der Zeitpunkt vor Anhãn⸗ gigmachung des Rechtsstreites bei Gericht der Vermittelun eines gütlichen Abkommens in mancher Beziehung günstiger ist und das Vermittelüngs amt zu dieser Zeit weniger Schwierigkeiten z überwinden sindet, als später, wenn mit unvermeidlicher von Kosten das Gericht schon um Rechtshülfe angegangen worden ist. Wenn nun aber, wie die Erfahrung lehrt und auch psychologisch leicht zu erklären ist, selbst bei gegenseitiger Geneigtheit zu einer gütlichen Uebereinkunst, dennoch, ohne die Vermittelung eines unbe- theiligten Dritten, durch bloßes freiwilliges Entgegenkommen der Parteien unter sich zu einer solchen gütlichen Vereinigung nur in den seltensten Fäl—⸗ len, unter besonders günstigen Verhältnissen, zu gelangen ist, so kommt es darauf an, daß die Gelegenheit zu einer dergleichen Vermittelung eines Dritten dadurch gegeben werde, daß Männer im voraus gefunden und be— zeichnet werden, die es sich zum Beruf machen, gütliche Vereinigungen ohne Dazwischenkunst der Gerichte und ohne Kosten⸗Aufwand für die Betheiligten unter diesen zuwege zu bringen, Männer, welche durch die Art, wie sie zu diesem Amte berufen werden, eine Bürgschast dafür geben, daß sie das Vertrauen derer, unter und mit denen sie leben, und die zu dem Amte eines Friedensstifters erforderlichen persönlichen Eigenschaften besitzen, und daß diese Männer zugleich mit einer öffentlichen Autorität bekleidet und mit den nöthigen Amtsbefugnissen ausgestaitet werden, damit den durch ihre Be⸗ mühung zu Stande gebrachten Vereinigungen auch der Erfolg und die Er— füllung gesichert sei.

Vie Gesetzgebung Sachsens ist von jeher dafür bemüht gewesen, daß Prozesse durch Vergleich geschlichtet werden, und insbesondere ist noch in neuester Zeit ein hierauf hauptsächlich berechnetes Verfahren in ganz ge⸗ ringfügigen Rechtssachen mit glücklichem Erfolge eingeführt worden. Es kann . um so weniger bedenklich erscheinen, das noch weiter auszudehnen, indem die Gelegenheit zu Vergleichen gegeben wird, bevor noch eine Klage bei Gericht angebracht ist.

Unter knen Gesichtspunkte ist im Gesetz⸗ Entwurf das Institut der Schiedsmänner aufgefaßt worden: dasselbe soll nur ein Minel mehr sein, um das Zustandekommen gütlicher w zu befördern und Prozesse zu verhüten. Gegen eine Einrichtung dieser Art konnte auch insofern ein er⸗ hebliches Bedenken nicht gefunden werden, als dadurch weder neue Behörden geschaffen, noch der Staatskasse neue Geldopfer auferlegt, noch der Wirl= samkeit der richterlichen Behörden und der Rechtsverfolgung irgend beengende Schranken gezogen werden. Wenn übrigens hierbel die rfahrungen in anderen deurschen Staaten, wo das gedachte Institut in ähniichem Maße bereits besteht, allerdings mit zu gh gezogen worden sind, so kann we⸗ nigstens so viel bemerst werden, daß diese Erfahrungen, so viel bekannt, in der neueren Zeit nichts dargeboten haben, was geeignet wäre, gegen das Institut einzunehmen.

Aus dieser Betrachtung über Idee und Zweck des Schiedsmanns- Instituts entwickeln sich folgende Saͤtze, in weichen die einzelnen Bestim⸗ mungen des Gesetz⸗Entwurfs ihre Erläuterung finden, nämlich:

Die Wahl der Schiedsmänner ist in die Hände der Gemeinden zu le⸗ gen, doch bedarf es dazu keiner Urwahlen. Bie Wahl von Schiedsmän⸗ nern soll den Gemeinden nicht aufgedrungen, sondern deren eigener freier Entschließung überlassen werden. Feste Bestimmungen, wie groß der einem Schiedsmann anzuweisende Bezirk fein solle oder sein könne, scheinen nicht räthlich, da die örtlichen Verhältnisse zu verschieden sind. In Städten und großen Dörfern, wo eine zahlreiche Bevölkerung dicht beifammen wohnt, wird auf eine größere Einwohnerzahl ein Schiedsmann gerechnet werden können, als da, wo die Bevölkerung in kleinen Dörfern über einen größeren Flächen- raum zerstreut wohnt. Im Allgemeinen ist darauf Rügͤsicht zu nehmen, daß Bezirke nicht zu groß gebildet werden, damit mögli st die Vortheile nicht verloren gehen, welche aus persönlicher Bekanntschaft des Schieds⸗ mannes mit den Einwohnern des Bezirks für seine Wirksamkeit zu erwarten sind, und damit ferner denjenigen, welche sich zu dem Ehrenamte eines Schiedsmannes willig finden lassen, keine zu große Belästigung verursacht werde.

Die Amtsdauer eines Schiedsmannes ist nach dem Beispiele von Preu⸗ ßen und Sachsen-Meiningen auf drei Jahre bestimmt. Bie Befähigung zum Amte eines Schiedsmannes muß möglichst wenigen Beschräntungen unterworfen und von dem Besitz gewisser bürgerlicher oder politischer Rechte nicht abhängig sein. Einige Ausnahmen und Beschränkungen stellen sich indessen als nothwendig dar und folgen zum Theil aus der Sache selbst. Die Besorgniß liegt nicht so fern, daß Individuen, welche ein Gewerbe daraus machen, Anderen als Rathgeber und Schriftenfertiger in Rechts Angelegenheiten zu dienen, ohne doch dazu gesetzöich befähigt zu sein (so⸗ genannte Winkel-Advokaten), in der Stellung eines Schiebsmannes eine er= wünschte Gelegenheit finden könnten, ihrem unerlaubten Gewerbe Ausdeh⸗ nung zu verschaffen, und daß es doch vielleicht hier und da bei dem An- strich besonderer Kenntnisse und Einsichten, den sie sich gemeiniglich zu geben wissen, einem solchen gelingen könnie, zum Schiedsmanne gewählt zu werden.

Das Vermittelungs⸗Amt des Schieds-⸗Amts soll neben der Gütepfle⸗ gung durch das Gericht, jedoch von dieser völlig gesondert bestehen. Ber Richter kann nicht füglich die formell wie materiell von der des Richters getrennte Function eines Schiedsmannes, in der Stellung, welche diesem der Gesetz⸗ Entwurf anweist, mit der richterlichen Function in seiner Person vereinigen. Zur Vermeidung mannigfacher, außerdem unausbleiblichẽr Kol⸗ lisionen und Uebelstände ist aber nicht minder erforderlich, daß auch das übrige bei dem Gericht angestellte Personal von der Wirksamkeit eines

Bekanntmachungen.

I726 Nothwendige Subhastation.

Königliches Land⸗ und Stadtgericht Buchholz.

Die dem Mühlenmeister Karl Christian Weiswange gehörige, zu Groß⸗Wasserburg belegene, Nr. 3. pag. 265 des Hypothekenbuchs verzeichnete Wasser= Mahl- und Schneidemühle nebst Zubehör, abgeschätzt auf 5155 Thlr. 24 Sgr. 10 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am 31. Januar 1846, Pormittags 1H uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Der dem Aufenthalte nach unbekannte Gläubiger Jo⸗ hann Gottlob Streichhan, so wie die Wittwe Ci ans⸗ han, Anne Elisabeth geborene Wobring, werden hier= durch vorgeladen.

Plätze ab

54 Thlr.

zu haben.

und für dle dritte auf 22 Anmeldungen geschehen im

Comtoir der Dampfschifffahrts - Gesellschaft in Lübeck. Lübeck, * 371 6 shehes grp be Senn be , Exemplare des Prospektus sind bei Herrn H. F.

Fetschow C Sohn in Berlin, Klosterstraße Nr. 87,

1312

Schiedsmannes fern bleibe. Gewiß besindet sich unter den Sachwaltern * bedeutende Anzahl von Männern, die zu Schiebsmännern ganz vor- züglich geeignet sind. Allein eben so fordert es die Rücksicht auf Erhallung einer durchaus unparteiischen Stellung des Schieds mannes und auf das ihm für seine Wirtsamkeit so unentbehrliche Vertrauen, daß Sachwalter, welche das Amt eines solchen übernommen haben, in Sachen, in denen sie ihr Vermittelungs Amt ver- sucht haben, nicht hinterher als Sachwalter für die eine oder andere Partei thätig sein 2 e und daß diejenigen, welche ihre Vermittelung suchen, dies im voraus wissen. =

Der Wirkungskreis und Beruf des Schiedsmannes ist von der Art, daß nur von demjenigen, welcher sich diesem Berufe mit Lust und Liebe hingiebt, erwartet werden kann, daß er denselben erfüllen und sich darin wirklich nützlich machen wird. Daher soll Niemand Ga big. werden, gegen seine Neigung und seinen Willen das Amt eines Schiedsmannes zu über nehmen. Eine dergleichen Nöthigung würde auch insofern nicht gerecht fertigt erscheinen, als das Schiedsmanns - Institut 2. als ein nüßliches, aber leinesweges als ein im Staats- Organismus schlechterdings noihwen⸗ diges Institut zu betrachten ist. Von den Bestimmungen über das Schieds- mann-Institut in Preußen weicht dies allerdings ab, don besteht ein Zwang zur Uebernahme des Amtes als Schiedsmann insofern, als der dazu Ge⸗ wählte die Wahl nur aus solchen Gründen ablehnen darf, welche gesetzlich von der Uebernahme einer Vormundschaft befreien. Dahingegen enthält das sachsen - meiningische Gesetz die gleiche Vorschrift, wie der Gesetz-Ent. wurf, daß nämlich verpflichtet ist, die auf ihn gefallene Wahl um Schiedsmann anzunehmen. ; 84 die Vermittelung des Schiedsmanns sich wirlsam und fruchtbar erweisen werde, läßt sich nur dann erwarten, wenn die Parteien mit Zu trauen und ohne Zwang zu ihnen kommen, um ihr Vermittelungsamt an= zusprechen, auch darf die gesetzliche Freiheit der Nechtsuchenden dadurch nicht beschränkt, noch die Verfolgung eines bestrittenen Rechts vor Gericht erschwert werden. Letzteres würde geschehen, wenn bestimmt werden sollte, daß jede Rechtsstreitigkeit, bevor ß bei dem Gericht anhängig gemacht würde, vor den Schiedsmann gebracht werden müßte. Ein solcher . würde zu einer nußlosen Belästigung werden. Aus obigem Grunde dar ferner dann, wenn auf Anrufen blos der einen Partei der Schiedsmann die andere Partei vor sich bescheidet, um die Güte zu pflegen, für letztere keine Nöthigung bestehen, vor dem Schiedsmann zu erscheinen.

Das Amt des Schiedsmannes beschränlt sich auf Gütepflegung. Rechts- streitigkeiten zu entscheiden, kann dem Schiedsmann nicht angesonnen wer⸗ den, dies ist lediglich Sache des rechtskundigen, vom Staate dazu bestell⸗ ten Richters. Dagegen kann sich die Gütepflegung des Schiedsmannes über Rechtsstreitigkeiten aller Art in allen Verhältnissen des Privatrechts erstrecken und darin wirksam erweisen. e , e. davon sind jedoch Kon⸗ kurssachen, Vormundschastssachen, Ehestreitigkeiten.

Weiter ist aber überhaupt zu einer Verhandlung und Vergleichs Ver mittelung durch den Schiedsmann erforderlich, daß er es nur mit volljäh⸗ rigen und sowohl absolut als relativ dispositionsfähigen Personen als Par⸗ *. zu thun habe. Speziell zu bezeichnen, was dazu ehöre, damit Je- mand dispositionsfähig sei, kann nicht Gegenstand des Gesetzes sein, sondemn muß einer im Verordnungswege zu erlassenden Instrucijon vorbehalten bleiben. ö Außerdem muß es dem Schiedsmanne auch gestattet sein, Sachen, welche er nicht zu übersehen vermag, und welche ihm zu komplizirt erscheinen, von sich zu weisen und seine Vermiitelung darin abzulehnen. Es ist nöthig. daß der Schiedsmann mit den Parteien persönlich verhandle. Die ihm angewiesene Thätigkeit ist ganz eigentlich auf persönliche Zusprache berech⸗ net. Erscheinen durch Bevollmächtigte würde die Bemühungen des Schieds= manns oft erfolglos machen und denselben überdies in die Nothwendigkeit der Prüfung von Legitimationen versetzen. Auch die Zulassung von Rechts—= beistaͤnden würde dem Charakter und Wesen des Schiedsmann ⸗Instituts kaum entsprechen. Formeller Bestimmungen für das Verfahren bei der Gütepflegung bedarf es nicht. Die einzige, dem Schiedsmanne bestimmt vorzuschreibende Form besteht in der proiokollarischen Niederschreibung des von ihm abgeschlossenen Vergleichs in einem hierzu eigens bestimmten Buche, dem Protokollbuche. Von der gehörigen Abfassung dieser Nieder⸗ schrist hängt die Vollstreckbarkeit des Vergleichs selbst wesentlich ab.

Das Amt des Schiedsmannes u, ein bloßes Ehrenamt sein und unentgeltlich verwaltet werden. Es dürfen den Parteien daraus, daß sie das Vermittelungsamt des Schiedsmanncs anrufen, weiter keine Kosten er= wachsen, als was die Vergütung der unvermeidlichen Ausgaben betrifft. Die wenigen Kosten, welche die Wahlen der Schiedsmänner, ihre Bestäti⸗ gung und Verpflichtung verursachen, müssen von den Gemeinden getragen werden. ö Die Schiedsmänner sind öffentliche Beamte. Die disziplinarische Auf⸗ sicht über selbige ist den Appellationsgerichten als allgemeinen Justiz⸗ Aussichts⸗Behörden zuzuweisen.“

Handels und Börsen - Nachrichten.

2 Amsterdam, 11. Olt. Die Schwankungen in den Fonds -⸗Coursen haben sich diese Woche am hiesigen Marlie weniger bedeutend gezeigt, auch war der Umsatz im Ganzen nicht so wichtig, wie es in letzter Zeit der Fall gewesen ist. Wie gewöhnlich, wurden Insegrale am häufigsten verhandelt, indem sich für diesen Fonds auch auswärtige Märkte am meisten interessi⸗ ren; die Course gingen anfangs besser und stellten konnte später aber wieder zu 615 . ankommen, doch gestern war die Stim- mung neuerdings günstiger, und erreichte der Cours 5 9h. Z proz. wirk- liche Schuld wich von 745 auf 745 3, und 4proz. von 98 auf 57 3 96 zurück, ohne sich jedoch wieder zu erholen; 34 proz. Syndilat Obligationen wurden zu 92 95 abgenommen. Die Actien ver Handels- Maatschappy wech⸗ selten zwischen ez und 163 30 und blieben auf letzterem Eourg stehen. In alten Rheinischen Eisenbahn = Actien fand täglich mäßiger Umsatz siatt, wobei deren Preis erst von 164 auf 1155 stieg, dann aber 96 nach⸗ ließ; neue Rheinische Actien wurden anfangs zu 135, danach zu 1343 59.

sich auf 61 35; man

verkauft, Von auswärtigen Staats - Papieren ist weiler keine en Preis- Veränderung zu melden, als eine Verbesserung der portug.! von 61 auf 63 30. Spanische Ardoin⸗Obligationen anden mehrn. sest auf 22 A; gestern konnte man aber um MP billi laufen. Geld. Zinscours erhält sich beständig auf 376. Da die eine Ablösung gegen näͤchsten Primo von 25 der an der Rehe e Serien aller Syndifat ⸗-Obligatlonen, jede von . Tonnen Golden kündigt hat, steht dem Geldmarlte wieder ein Juwachs bevor.

m Geiraidemarfte erhält sich für Weizen, noch mehr aber sin gen, eine eifrige Frage, 1 die Preise im Anziehen sind; der war gestern wieder ziemlich ansehnlich und partieenweise,

330 Fl., 128pfd. dito 320 Fl., 130d. pommerschen dito 320 Fi, z wismarschen und anklamer 323 Fl., 130. 132ps8. dänischen dito 365. Fl., verzollten 129psd. schönen bunten polnischen 359 Fl., 127psd. dito 333 Fl., 128958. rothbunten 336 Fl. Ferner für 119. 1209sd

ischen Roggen 41. 247 F ir. 2. 126pfd. rostocker 251 Fl., 121pfd. odessaer 249 Il.

Auswärtige Börsen.

Amsterdam, 11. Okt. Niederl. wirk⸗l. Seh. bl I. 495 Russ. Hope 93. Antwerpen, 10. Ot. Frankfurt a. M., 12. Okt. 1921. Heir. Bank- Acüen —. Ilope 914 nr. Polu. 300 FI. 99 Ur. do. soo FI. S3 hr. Hamburg, 13. Okt. Lank- Aetien 1630 Br. Engl. Russ. II London, 10. Out. Cons. 3b 885. Bag. 9893. Neue Anl. R, skre 6. Ausg. Sch. 183. 2196 Iioll. 60g. 45 do. 91 Engl. Russ. 112. Rras. S6. Chili gg. Columb. —. Mex. 313. Per 37 Paris, 10. Okt. 69h Rente sin eour. 117. 90. 3595 do. sin eour. s Neapl. —. 5695 Span. Rente . Pass. 6h. Wien, LI. okt. 56 Met. 1123. 499 do. 1003. 3h do. 76 Aetien 1615. Anl. de 1831 159. de 1839 130. Nordb. 215. Glogn Meil. 1255. Li5. 1203. Desth. III. Budi. 89.

hh pn.

zinsl. —. Neue Anl. 21.

576 Mer. 1123. ank - Actien ]

Königliche Schauspielt.

Donnerstag, 16. Okt. Im Opernhause. 120ste Abontem Vorstellung: Konzert, unter Mitwirkung des Herrn August R 1) Ouvertüre aus Oberon, von C. M. v. Weber. 2) Sonn d' Afrique, Rondo original für Violine, lomponirt und votgt von Herrn August Möser. 3) Arie aus Cosi fan tutte, o) zart, gesungen von Dlle. Tuczek. 4) Arie aus der Oper: von Spohr, gesungen von Herrn Bötticher. Au Fantasie für die Violine über Motive aus dem Freischütz, s und vorgetragen von Herrn August Möser. Hierauf: Dien brochene Hochzeit. Anfang halb 7 Uhr. m

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Freitag, 17. Okt. Im Opernhause. Mit aufgehobenem! nement. Zum erstenmale wiederholt: Catharina Cornaro, groe in 4 Abth. von St. Georges und Büssel. Musik von Ft. Ballets von P. Taglioni. Die neuen Decorgtionen sind ta Königl. Decorationsmalern Gerst, Gropius und Köhler. Anfamsl

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Königsstädtisches Theater. Donnerstag, 16. Okt. Zum erstenmale: Der ewige ö dramatisches Gemälde in 5 Abtheilungen. Nach dem Finn des Eugen Sue, für die deutsche Bühne bearbeitet von Kass Freitag, 17. Okt. Das bemooste Haupt, oder: Der lange Lustspiel in 4 Akten, von R. Benedix. Sonnabend, 18. Olt. (Italienische Opern⸗Vorstellung) erstenmale wiederholt in dieser Saison: JL) Elisir damon mische Oper in 2 Akten, von Romani. Musik von Donizeti. Anfang halb 7 Uhr.

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.

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6 288.

nhalt. tlicher Theil. land. Berlin, Feier des Geburtstages Sr. Majestät des Königs. chreiben aus Ostrowo. (GBeisetzung der Leiche der Fürstin Czartorysła.) utsche Bundesstaaten. Königreich Bayern. Rückreise Ihrer sasesläten nach München. Königreich Sachsen. Landtags- Ver⸗ mnblungen. Ankunft des Herzogs Bernhard von Sach ses ren in feäden. Königreich Hannover. Die Postverbindung zwischen le und Harburg. Kurhessen. Ernennung. Herzogthum olstein. Der Prinz zu Sayn Wittgenstein Berleburg zum Komman⸗ unten 28 . ernannt. Schreiben aus Frankfurt a. M. Vemmischtes. ie Stadt Krakau. Krakau. Durchreise des Kaisers von Rußland. siland und Polen. Warschau. Rückkehr des Fürsten Statthal⸗

16.

nkreich. Paris. Ordens -Verleihung an Mehmed Ali. An⸗ len zu dem Feldzug gegen Abd el Kader. Das Schreiben des sͤschall Bugeaud über die Vorsälle in Algier. Schreiben aus ‚. ; (Algierische Nachrichten; Bugeaud und die Regierung; beinlese.

psbritanien und Irland. London. Der amlli e Bericht ü rr mne nnr Die Kranken auf dem ig. . gien. Brüssel. Abgengszeit der Eisenbahnzüge nach Deutschland. söeden und Norwegen. Sto cholm. Ankunft des Königs. mnien. Schreiben gus Paris. (Der General ⸗Capitain von Eata- nim; weitverzweigte Räuber⸗ und Diebesbanden; Herr Thiers.)

dels- und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börse.

Ih. Opernhaus. (Lachner's „Catharina Cornaro“) Königsstädti= hi Theater. Das Nehrllichsche Gesangs⸗Konservatorium. e.

Amtlicher Theil.

e. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Stiftsherrn Joseph Ergens . 3 , zu hen und dem Prediger Richter zu Klannin, im Regierungs⸗Bezirk sin, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Wirhschafts⸗ men Otto von Frankenberg aus Krzyzanowitz, so wie dem r Müller in Mühlhausen, die Rettungs⸗Medaille am 3 un Dem Garnison⸗Verwaltungs- Direktor van Spankeren zu Lund dem Proviantmeister Körte zu Glogau den Charakter n . so wie em Polizeirathe Schröder, bei dem hiesigen Polizei= räsidipu Charafser als Polizei⸗Direktor, und dem e fer e f, nm aselbst, den eines Polizeirathes, zu verleihen.

ö Berlin, 16. Oktober. Die hiesige Universität beging am 15ten das Geburtsfest Sr. tsti des Königs. Mit dieser Feier wurde, wie im vorigen Jahre, öffenllihe Uebergabe des Reftorats verbunden. Die Festrede der Professor der Beredtsamkeit, Geheime Regierungs⸗Rath h „iber die fürstliche Güte (de henignitate principasi)“ in An? zung auf den Geist der Regierung Sr. Majestät des Königs. etgehende Rektor, Professor Hecker, erwähnte in der Kürze teignisse des verflossenen Jahres, ber antretende, Professor ndelenburg, schloß mit einigen Worten, in welchen er die Ve— en, die Amtsgenossen und die wissenschaftliche Thätigkeit der Stu⸗ . das Gedeihen und die rechte Wirksamkeit der Universi⸗ Im abgelaufenen Jahre ist der botanische Garten der Univer= aweitert und über die Umgebungen derselben die definitiven Be⸗ nungen erlassen worden. Die Professoren erhielten auf Aller⸗ sen Befehl Sr. Majestät des Königs eine Aintstracht, in der ni dieser Feier zum erstenmal erschienen. Der Rektor einen pur- sthenen Sammetmantel, mit reicher Goldstickerei. Die Dekane trröcke in den verschiedenen Farben der Fakultäten: die theolo⸗ euntelviglen, die juristische purpurfarben, die medizinische schar⸗ 1. die philosophische preußisch blau, mit gleichfarbigen Baretts; ordentlichen Professoren schwarze Lutherröcke mit farbigem Um⸗

——

Berlin, Freitag den 17ien Oktober

außerordentlichen Professoren und die Privat- Do dutherröcke ohne farbigen Umschlag. 6 , die Universitãt den ordentlichen Professor der Philosophie, Ge⸗ heimen Regierungs⸗ Rath Dr. Steffens. Zu ordentlichen Professoren sind ernannt die bisherigen außerordentlichen Professoren: . 26 medizinischen Fakultät Pr; Romberg, in der philosophischen l 2. oo e und De. Magnus. Zu außerordentlichen Professoren: in der juristischen Fakultät Dr. Gn eist, in der philosophischen die Doktoren Curtius, Müller, Schmidt und Rammelsberg. Als Privatdocenten habilitirten sich: in der medizinischen Fakultät dle Doktoren Ebert und Lauer, in der philosophischen die Doktoren Glaser, Girard, Joachimsthal und Hertz. Im Winter ha—⸗ ben an den Vorlesungen Theil genommen 2015 theils immatrikulirte Studirende, theils anderweit berechtigte, in Sommer 1989. Imma⸗ trikulirt wurden während des ganzen Jahres 988, darunter 651 In⸗ länder und 334 Ausländer. Bei diesen és kamen auf die theolo⸗ gische Fakultät 165, 103 Inländer und 62 Ausländer, auf die juri- Rische 375, 267 Inländer und 108 Ausländer, auf die medizinische 201, 131 Inländer und 67 Ausländer, auf die philosophische 247 150 Inländer und 97 Ausländer. Promovirt wurden von der theo⸗ logischen Fakultat 4, von der juristischen 3, von der medizinischen 111, von der philosophischen 15. Gestorben sind 6. Die Disziplin der Stndirenden war im Ganzen lobenswerth, obgleich zwei erklu⸗ 41 mit Carcerstrafen belegt worden und 9 das Konsilium un⸗ terschreiben mußten. Im nächsten Jahre besteht der Senat aus fol⸗ genden Professoren: dem Rektor Trendelenburg, dem Prorektor Hecker, der zugleich Dekan der medizinischen Fakultät ist, den De⸗ kanen Hengstenberg, von Lancizolle und Weiß, den Sena— toren Müller, von Raumer, Boeckh, Lachmann, Dieter ici,

Heffter und dem Universstäts- Ri an. Lehnert. sitäts⸗ Richter, Kammergerschts Rath

Bekanntmachung.

Mit Bezugnahme uf die Bekanntmachung vom Aten d. Mts., den Schluß der diesjährigen Fahrten des Post⸗Dampfschiffs, Geiser“ betreffend, wird das Publikum hierdurch benachrichtigt, daß das Königl. Post⸗Dampfschiff „Königin Elisabeth“ in diesem Herbste noch einige Fahrten zwischen Stettin und Kopenhagen verrichten wird.

Die selben werden in folgender Weife siattsinden:

aus Stettin. aus Kopenhagen. Freitag den 31. Oftbr. Mittags. Montag den 3 Nobbr? Mittags.

*) 1 . Novbr. * J * 10. * *)

9 dies tz hes * * * 17. ) * und in dieser Reihefolge so lange fortgesetzt werden, als die vorge⸗ ar aht el solches zuläßt und dafür das Bedürfniß .

Die für das Dampfschiff „Geiser“ festgesetzten Tarife gelten

auch bei Benutzung des Dam iffes „Königin Eli .

Berlin, den 2 Dre n chi ,, General⸗Post⸗Amt.

; Bee kanntmachung. Bei der heute fortgesetzten Ziehung der Prämien von den für ee . zur . bestimmten 9006 Seehandlungs⸗Prä⸗ nien-Scheinen fielen an Haupt-Prämien bis einschließlich 56 auf die Nummer pt- Prämien bis einschließlich S0 Rhin. 1350 Rthlr.

4350 )

Angekommen: Se. Excellenz der Geheime Staats ⸗Minister

nach den Fakultäten, und den entsprechenden Baretts; die

und Präsident des Staats ⸗Raths, von Rochow, von Reckahne.

1845.

Uichtamtlicher Theil.

Inland.

Berlin, 16. Oft. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Oberst⸗Lieutenant und if , rh. on . die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Hannover Majestät ihm verliehenen Commandeur⸗ Kreuzes zweiter Klasse des Guelphen⸗Ordens zu er heilen.

Berlin, 16. Okt. Das Geburtsfest Sr. Majestät des Königs

wurde gestern von den Bewohnern der Haupt- und Residenzstadt mit inniger reger Theilnahme gefeiert, wie sie bei der angestammten Liebe und Treue gegen den erhabenen Landes fürsten niemals sich kundzuge⸗ ben verfehlt. Große öffentliche Festlichkeiten fanden zwar auch dies⸗ mal nicht statt, jedoch gaben diejenigen, welche in den verschiedenen höheren und niederen Instituten der Stabt begangen wurden, von der allgemeinen Freude Zeugniß.

. MUeber die Art und Weise, wie die Königliche Universität die Feier des Tages begangen, ist bereits oben berichtet.

Die Königl. Akademie der Wissenschaften feiert, ihren e , ng gemäß, erst heute das Geburtsfest ihres erhabenen Pro⸗

eltors.

Die Königl. Akademie der Kün ste beging die Feier in dem

Saale der Sing- Akademie durch eine vufste f , . und einen Redeakt, in Gegenwart Sr. Excellenz des Wirklichen Geheimen Staats⸗Ministers Eichhorn, der höheren Beamten dieses Ministe⸗ liuns, des General -Intendanten der Königl. Museen, Herrn von Olfers, und einer überhaupt zahlreichen und glänzenden Versamm⸗ u Der Direktor der Akademie, Herr Professor r. Schadow, eröffnete die Feier durch eine einleitende Rede, an die sich die Auf⸗ führung einer von K. L. Kannegießer gedichteten und von dem Kö⸗— nigl. Kapellmeister Herrn C. W. Henning, Mitglied der Akademie, komponirten Festlantate schloß. Hierauf hielt der Secretair der Akademie, Herr Geheime Regierungsrath Prof. Tölken, eine Rede, in welcher er unter Anderem darstellte, daß es in einer äußerlich bewegten Zeit ein Glück für die Kunst sei, wenn sie durch ihr öffentliches Auftreten zeige, welches Gebiet voll ernster, höherer Bestrebungen sie vertrete. Bie dankbaren Künste huldigten ihrem Schutzherrn, der sie ihrer edlen Ife / einer großen, nationalen Entfaltung, immer näher führe. Er schloß mit Segenswünschen für den König, die Königin und bas Königliche Haus und machte dann die für dieses Jahr von der Aka= demie festgesetzten Preise und deren Gewinne namhaft. Den in einem Neise⸗ Stipendium von 5600 Thalern auf drei Jahre bestehenden Preis für die Skulptur, erhielt der Bildhauer Herr Rudolph Piehl aus Berlin, ein Schüler Rauch's, und den von der Michael Beerschen Privat⸗Stiftung der Bildhauer Herr Albert Güldenstein aus Sond⸗ heim bei Heilbronn, ein Schüler Schwanthalers. Zum Beschluß der Feier ertönte das Hallelujah aus Händels Messias. Die Königliche Thierarznei⸗Schule beging die Feier in ihrem großen Hörsaale. Der Direktor, Geh. Medizinal-Rath Dr. Albers, und Herr Dr. Spinola hielten Vorträge mit Beziehung auf die se Feier, so wie auf die Anstalt selbst, worauf an einige verdiente Eleven Prämien ausgetheilt wurden. Se— Excellenz der Herr Staats= Minister Eichhorn, war auch hier anwesend, eben so der Firektor im Kriegs⸗Ministerium, Herr General⸗-Major von Reyher.

Mm Joachimsthalschen, im französischen Gymnasium, in der städ⸗ tischen Gewerbschule, überhaupt in den höheren und niederen Schulen fanden ebenfalls entsprechende Feierlichkeiten statt. In den von dem Rektor der füdischen Gemeinde ⸗Knabenschule, Baruch Auerbach, ge⸗ gründeten beiden jüdischen Waisen⸗Erziehungs⸗Instituten wurden die Büsten Sr. Majestät des Königs mit Kränzen geschmückt. Eine Nachfeier war auf heute bestimmt.

Das Bürger⸗Rettungs-Institut vertheilte zur Feier des Tages 850 Rthlr. an 9 unverschuldet zurückgekommene Bürgerfamilien und ein außerordentliches Geschenk an 34 Bürger⸗Jubelgreise. Die Kin⸗ der in dem großen Friedrichs⸗Waisenhaufe, fo wie die Hospitaliten in den städtischen Hospitälern und die im Arbeitshause befindlichen Personen, wurden festlich bewirthet. Durch die Wohlthätigkeit der Frau Amalie Beer war den unbemittelten Invaliden der berliner

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Königliches Opernhaus. Lachner's Catharina Cornaro.

is cnltchächsie Geburtsfest Sr. Majestät des Königs auch durch das h „r Kunst würdig zu feiern, war zum funfzehnten Oktober das ö mes wackeren deutschen Meisters gewählt und mit allem mög⸗ ,, von Pracht in Scene gesetzmi worden. Gegeben wurde: J n Corng ro. Große Oper in vier Abtheilungen von St. 6 und Büssel. Musit von Franz Lachner. Ballets von ö ont. In Scene gesetzt vom Negiffeur Stawin sky.“ *. ünchen war diese Oper zur Trägerin einer hohen Festlichleit, ö zur Feier der Vermählung, des Kronprinzen von Baytrn, aus J fu bei uns hat sie sich nicht nur als eine vortreffliche Festoper, than als ein Werk bewährt, welches dem Genius der deut⸗ ꝛö9 neue Ehre bringt, den Ruhm deutscher Kunst würdig fort⸗ iii wurde in allen Abschnitten beifällig, in vielen Nummern mit a r ger Theilnahme aufgenommen und der Komponist sowohl nach . ale nach dem dritten Akt durch die rauschenden Acclamationen h. 7. Versammlung hervorgerufen. —ᷣ ‚: deutschen und franzofischen Zeitungen sind die kleinen Fata—= inessenn geworden, welche Franz Lachner, Königl. baperischer Hof⸗ zu München, hinsichtlich Les Textes zu „Catharina Cornaro“, 96 , r. ig, , In Lnnzd. a ie gewandtesten und brauch- i gien belannt gemacht, bestellte 69 bei St. n. 16 ein treffliches Opernbuch geschrieben, ein solches um hohen h nich mh onirte es. Es war „Catharina Corngro“. Er konnte na— ⸗. u. daß der Franzose den in französischer Sprache geschrie⸗ al bann chen Büfsel ins Peutsche übertrug, in Frantresch noch en und von einem zweiten Komponisten in Musik setzen lassen

„habent sua fata sibelli'

die ftanzösischen Dichter sich derzeit

naro“ unter dem Titel „Die Königin von Copern“ noch einmal komponirt. Allerdings hat St. Georges für den neuen Komponisten auch einen neuen Alt *) hinzugedichtet, da bekanntlich eine Oper für Paris nicht allein schön, sondern auch lang sein und bis Mitternacht spielen muß; allein selbst mit solchen mutatis mutandis wird das Hinterhaltige der Handlungsweise doch

nicht aufgehoben.

Die Handlung, an die Geschichte angelehnt, spielt im Jahre 1441, theils an den Ufern der Brenta und zu Venedig, theils in Nicosia, der Hauptstadt Cyperns. Die Konflikte der Liebe mil der Politik geben das Hauptmotiv zu den vorkommenden Situationen. Eine venetianische Patri⸗ zierin wird ihrem Geliebten entrissen und auf den Thron Cyperns erhoben; im Gefühl der übernommenen Pflichten verstummen die Regungen ihres Herzens. Der Gegenstand ihrer Neigung, Marco Vernero, ein venetiani⸗ scher Edelmann, nimmt, erst von r fich und Rache zu blutiger That angestachelt, später das Kreuz der Ritter von Rhodus und söhnt sich mit der Welt und dem Gemahl der einst Geliebten durch eine That des Edel⸗

* Es ist der dritte, allerdings höchst effektvolle. In dem ursprüng⸗ lichen Libretto erzählt Marco (bei Hale vy: 6 * Coucy) mit * paar Worten, er sei auf Cypern von einem unbekannten Ritter aus den Händen von Meuchelmördern gerettet worden. Aus dieser Angabe hat St. Georges für Halevy einen eigenen Aufzug gebildet und den Ueberfall des französischen Ritters, so wie seine Befreiung durch Jakob von Lusignan, König von Chpern, mit lebendigen Farben ausgemalt. Beide Ritter sind Franzosen und singen bei dieser Gelegenheit eine Stanze zu Ehren Frankreichs: Heil dir, o Frankreich! Gruß und Segen! Du schönes Land,

Wo unsre Wiege stand! Du Sitz des Ritterthums, der Ehr' und Tapferkeit, Wo Muth und Heidensinn, Lieb und Treue gedeiht

dies geschehen. Haledy hat die „Catharina Cor-

welche in dem Volle, dem sie galt, natürlich ein freudiges Echo sinden mußte.

muths aus. Das Süsjet überhaupt fußt auf der Idee der von inni wahrer Liebe unzertrennlichen Hochherzigkeit. ö. , . Die meisten Momente sind dem Komponisten zu Dank hingestellt, in srappanten, doch nicht gesuchten Gegensätzen. Lachner hat sie mit sicherer und kräftiger Hand zu ergreifen verstanden und sich als dramatischen Ton⸗ setzer eben so geltend gemacht, wie schon früher als Komponist von Kan- taten und Spmphonicen. Sind Lach ner's Preis Symphonie, seine D-moll-Symphonie, sein Oratorium „Die vier Menschenalter“ (Tert von dem Lyriker J. G. Seidl) durch reinen Satz, Melodik, Kraft und Hal- tung ausgezeichnet, so hat er in seiner Oper bewiesen, daß er jenen rühm⸗ lichen Eigenschaften auch die der dramatischen Lebendigkeit und der drama—= tischen Char alter⸗Hestaltung in dem Maße beizugesellen vermöge, daß eine musikalische Epopöe in geissiger Freiheit vor die Sinne tritt. Es ist nicht zu verkennen, daß der orchestrische Theil der Arbei flüssiger und ungezwungener gerathen ist, als hin und wieder die Stimmfüh⸗ rung; doch wird bei fortgesetzter Uebung auch in letzterem Punkte die Sicherheit wachsen, und alle Theile werden dann in ein völlig eben⸗ mäßiges vollendetes Verhältniß zu einander treten. Musikalische Aehnlich leiten kommen ebenfalls vor; vlelleicht unwillkürlich sind dem Komponisten beliebte Formen und Gänge anderer Meister durch die Phantasie gezogen und er hat sich ihrer in leifen, doch dem feineren Gehör merkbaren Anklaͤn-⸗ gen nicht ganz zu erwehren vermocht. Auch dieser Umstand, wir wagen es mit Zuwversicht auszusprechen, wird bei einer neuen Oper Lachner's nicht mehr vorkommen. Die Bürgschaft dafür liegt in dem hohen Grade künst= lerischer Selbstständigkeit und Energie, die sich im Uebrigen durchweg in Katharing, Corngro,- auf sehr erfreuliche Weife offenbart. Der Grundzug der musikalischen Auffassungsweise Lachner's ist wie bei Spohr ein ele sischer; doch, gelingt ihm auch das Heitere, so wie das Männliche und Charakteristische. Es ist nicht daran zu denken, daß bieses schöne, dem Edlen und nur dem Edlen in der Kunst zugewendele Talent in Einseitigkeit ver= sallen lönne. Größere Schwungkraff zu entfalten, bedarf es für einen so