1845 / 300 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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1727 Edittal- 2 aller unbekannten Anwarte⸗ Gräflich Henkel von 5 0 * kommissen Tarn 6 1

Der freie Standesherr von Donnersmart, als geg lich Henkel von Donnersm misses Tarnowit Neudeck irn digung eines gegen den ? die Ausübung des Bergref Beuthen bis in die drltte am 14. August 1834 und dem Königlich ,. Bergleich abges gen din aus dem Vergleich näher dem Fideilommiß⸗Besitzer

r die Anerkennun rab des . als chaft 6 und Ents ungen des Bergregals schließungs · Recht zum 2 teinkohlen in ven Fideil⸗ Linie und in den dem] Stand cer cha. Ven then zugehörigen Allodialgütern auch in denen innerhalb enen Fideikommiß⸗Gütern chen Linie, eingeräumt wi ol durch einen Famillensa aben daher nach 5. 9 de 1840 ( Gesetz⸗ mlung

Termin auf ben

23. März 1846, Vo

r Kw em Ober- M alle unbelannten Anm

Ceed hene von

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ter det im Jahre 178

Die vorstehenden Prämien werden dem FS. 6. der Bekanntmachung des Herrn Chefs de Seehandlungs- Instituts vom 30sten Juli 1832. gemäss, drei Monate nach der Haupt- Liehung also am 15ten Januar 1846. und an den folgenden Tagen, hier in Berlin durch die Haupt - Seehandlungs - Kasse (Jigerstrasse No. 21.) gegen Rückgabe der Original - Pramien.

Scheine an jeden Inhaber, dessen Legitimation einer weiteren Prüfung nicht unterworfen

wird, in Preuls. Courant gerahlt. VWoer aber seine Prämie im Laufe von vier Jahren nicht erhebt, hat sie nach

den näheren Bestimmungen welche die vorerwähnte, dem Prämien- Scheine beigedrucki Bekanntmachung enthält, verwirkt und wird ihr Betrag zu milden Lwecken verwendet.

Mit der Absendung der Prämien- Beträge durch die Post und der damit verknüpsten

Correspondenz, wird sich die Haupt- Seehandlungs Kasse nicht befassen.

Berlin, den 203ten October 1845.

Geerd - Hirection cler. Scehaumdlumg s- So:ecitefeit.

fill dn, mer.

as Abonnement beträgt: 2 Kthlr. für Jahr. 1 Rihlr. . Jahr. S Rthlr. 1 Jahr. allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung. ertions-Gebühr für den meiner Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

Allgemeine

Ille Post⸗Anstalten des In- und 5 6 ; ,. * men Sestellung ; auf dieses glal an, sür gerlin die Expedition der Allg. Preuß. Seitung: ö R Friedrich ssira ße nr. 72.

tlicher Theil.

Berlin, Mittwoch d

and. Rhein-Provinz. Der Dombau zu Köln. tsche Bundesstaaten. Königreich Bayern. Geschenle der iserin von Rußland. Die Bildsäuse Kreitimapr's. König reich

n. Verordnung in Beziehun auf die N 1 . in eh sen

dern. Die Karto

iederlassung von Aus⸗ Königrelch Würt⸗

mb erg. Der niederländische Minister · Resident. Verfügung mit

ückicht auf Rechtsstreitigleiten von Ausländern. k Großherzogthum Baden. Das Per hme von Druckschristen. Großhe rz ogth aats ⸗Straßenbau⸗Schulden. Schreiben a

zagden; Geldkrisis.)

erreichische Monarchie. Mailan d.

6s Kaisers und der Kaiserin von Rußland.

äland und Polen. St. Peters burg. 9 der hohen Herrschaften. Tue ung dun nkreich. Paris. Hofnachricht. Thiers. hebung. - Bewegungen der franzsischen See

Kartoffel / Krank⸗ sahren bei Beschlag⸗ um Hessen. Die us Braunschweig.

Aufenthalt und Abreise

Ordensverleihungen. d Aerndte in der Krim. Die neue Truppen= macht im Mittelmeere. =

vttizen über Abd ei Kader. Papier · Fabricatson aus Pslanzen. firwortung des Zusammenwirkens mit England in Otaheits und Afrika. Staats- Einnahme. Gelbes Fieber auf Malta. Eisenbahn-⸗ igelegenheiten. Sparkassenwesen? Ertrag der Sammlungen für

adeloupe. Vermischtes.

sibritanien und Irland. Lon don. mnius - Briefe. Abreise des Herrn Thiers. entente Cordiale. Wissenschaftliche Reise

gien. Brüssel. Nichtauszahlung von

Sir R. Peel. Die Lord Brougham über nach dem Suͤdpol.

Gehalten. Dr. Wol

ff hen die Juden Reform. Schreiben aus Brüssel. (Die lihie putirtenwahl in Brüssel; die Fractionen des Liberalismus.)

eden und Norwegen. Schreiben aus

chs; Unruhen in Norwegen; Vermischtes.)

Sto ckh ol m. Miß⸗

lien. Rom. Feier des Geburtstages St. Majestät des Königs von

[i.

nien. Schreiben aus Madrid. Die Vermählung der Königin;

Amtlicher Theil. t. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Kaiserl. russischen Kollegien⸗ Assessor und Zoll-Direltor Stutz ky zu Gorsden im kauenschen Gouvernement, und dem

il. iussischen Feldjäger, Major Petrowski, n tritter Klasfe; so wie den Feldjägern: Wilde, den Rothen Adler⸗Orden vierter K

den Rothen Abler⸗ Capitain Fe doroff lasse zu verleihen.

Die Königl. Akademie der Künste hat den ehemaligen Juwelier

Goldarbester, Alb ert G erhardt hierselb lersche Geschicklichkeit in Kork⸗Arbeiten

st, für bewiesene zu ihrem akademischen

ler ernannt und das Patent für denselben unter heutigem

m ausfertigen lassen. Berlin, den 25. Oktober 1845.

Direktorium und Senat der Königlichen Akademie der stünste (gez.) Dr. G. Schadow.

Uichtamtlicher Theil.

Anlan d.

unter Anderem:

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stehen auf der Südseite in

der feilermassen am Kreuzgiebel, ungehalle ganz gewölbt und 9 der en ist. Eine 6 Anzahl künstlich be d andere werden noch aus möglich noch im Lau einwölben zu können. rbeiten an de

Die Bauth bald nach dem Königlichen

s dahin die alten Ueberda sind si

Allgemeinen

n den . . gespendet

hlrn. angege⸗

aubericht bes Som⸗ aues seit dem 1. Juli Die Erfolge während der weiteren Auffüh⸗

ann unun⸗ wurde noch eine tenstein für seine rgelesen und ge⸗

Beutsche Bundesstaaten.

Königreich Bayern. Der Königl. ba erische Ober⸗Post- meister von Grafenstein, welcher die hafen von 93 auf 8 Reise durch Bayern als Königl. Kommisfeir begleitete, hat zum Be⸗ weise der Zufriedenheit mit dem Possdienste eine mil den Namens⸗ zügen der Kaiserin und mit Brillanien reich geschmückte Dose zum Heschenl erhalten. Unter die Nothleidenden, welche sich an die Mild= thätigkeit der hohen Reisenden gewendet batten, sind 1000 Gulden vertheilt worden. Am 23. Oktober wurbe in München die lolossale Statue des berühmten Rechtsgelehrten, Freiherrn von Kreittmayr, auf dem Postamente aufgestellt; am 27sten sollte ihre feierliche Enthüllung stattsinden. Auf der vorderen Seite bes Postaments befindet sich in Metallbuchstaben die Aufschrist „W. X. I. Frhr. von Kreittmayr. Churf. bayer. geh. Kanzler Geb. zu München' den 14. Dezember 1705 und gest. Len 27! Oltober 179.“ Auf der hintern Seite:

3 Verfasser der bayerischen Gesetzbüicher vas dankbare Vater⸗

„Das Königl. Ministerium des Innern hat wahrzunehmen ehabt, daß zuweilen von Unter ⸗-Behörden an Ausländer, welche zum Hihi einer beabsichtigten Niederlassung im Königreiche Sach sen eines Aus⸗ wanderungsscheines ihrer Heimais- Behörde bedürfen, diesen aber erst a Beibringung einer vorläufigen Aufnahme usicherung der lompetenten dies⸗ seitigen Behörde erlangen können, Zeugnisse darüber au estelli werden, daß sie nach Erfüllung der gesetzlichen kr n fr in ächsischen Staats

oder Unterthanen⸗ Verband aufgenom ürden. aber lein positives Gesetz borhanden g 8 ;

Obrigkeiten die Ermächtigung be Zusicherungen über Viuf⸗

nahme in den Staats Verband öhere Genehmigung zu ertheilen.

Eben so wenig haben sich aber die G dsätze über die ung der Eichen g o ae, im Königreiche bis so fest und bestimmt ausgebil⸗ det, daß sich in allen . mit Sicherh it zum voraus beurtheilen

ob und unter welchen oraussetzungen laren mit der ihm gestat⸗ teten Wohnsibuahme und Kiebeflass ug einer Gemeinde zugleich das sächsische Unterthanen ? Recht Es kann daher den obget ten, von Unter- Behörden ausge 1 ö

eine verbindliche Kraft für den S für sich nicht zugestanden werden. Da sie aber Differenzen mit auswörhjgen Re⸗ gierungen Anlaß gebe können, die betheiligten grp. duen selbst irre zu f chen und störend in ihre Lebens⸗ Verhälinisse eingreise m verleiten, so werden auf Än⸗ ordnung des Königii nnern die Qbrigkeiten des leip= ziger Kreis⸗Directlo hierdurch ausdrücklich

erfolgender Gench⸗ ignahme auf selbige aus= . Kreis Direclion.

In den mehrsten Landestheilen i als eine ziemlich reichliche z die Besorgniß erregende K getreten. Nur weni ihr geblieben, nur verdorben worden. So wenig Uebereinstimmendes aus den verschiedentlich angegebenen Erfahrungen so scheint doch im größeren Durchschnitte noch nicht gesammten geärndteten Kartoffeln krank zu sein. zwar überall verhältnißmäßig hoch, indeß dür auch fernerhin wohl nicht bi Klasse ansteigen, wenn nur der) darf mehr als genügende Vorra

Königreich Württemberg. Der neu ernannte Königl. niederländische Minister⸗Resident am Hofe zu Stuttgart, Ritter von Geverg, hatte am 22. Oftober Audienz bei Sr. Majestät dem Könige, um sein Beglaubigungs- Schreiben zu übergeben. Das Regie⸗ rungsblatt vom 253. Oftober enthält eine Verfügung der Mini⸗ sterien der Justiz und der Finanzen, wonach in bürgerlichen Rechts⸗ Streitigkeiten für Ausländer, welche kein liegendes Gut besitzen, Anwälte derselben zu Entrichtung der schuldigen Sporteln verbunden sind ꝛc. Im Schwäb. Merkur theilt ein in der Schweiz leben der Württemberger ein einfaches Mittel mit, um die gefunben Kar⸗ koffeln gesund zu erhalten und dem Faulen der kranken Gränzen zu setzen, das sich bereits durch Versuche bewährt haben soll. Es müssen danach die Kartoffeln in Weinfässer gefüllt und mit Gewürzschwefel eingebrannt werben.

Großherzogthum Baden. Eine unter dem 11. Oktober den Polizei⸗Behörden des Großherzogthums zugegangene Instruction, die polizeiliche Beschlagnahme von Druchschriften betreffend, lautet, ihrem Haupt⸗Inhalte nach, wie folgt: „i) Nichtperiodische Druck⸗ schristen über 29 Bogen, ohne Unterschied des Druckortes, können nur dann polizeilich mit Beschlag belegt werden, wenn a. Berleger und Druckort nicht benannt sind, oder b. die erforderliche Caution nicht gestellt ist, oder c. wenn der Inhalt der Schrift ein solches 6 oder Verbrechen begründet, das im 2 Interesse von Amts wegen verfolgt werden kann. Diese Beschlagnahme muß binnen 24 Stunden dem Staats 1Anwalt und dem Gerichte bekannt gemacht werden, damit dieses über die Fortdauer der Beschlag⸗ nahme erkenne. 2) Zür Schristen unter 20 Bogen, welche im Großherzogthum edruckt sind, ist, wenn die Censur um⸗

gangen oder die Schrist anders, als wie ihr die Druckerlaubniß er=

en 29sin Ottober

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1845.

theilt ist, gedruckt worden, kein erichtliches Einschreiten lh , wenn die Polizei⸗Behörbe Grund ndet, die ohne ihre Erlaubnß edruckte Schrift mit Beschlag zu belegen. Nur insoweit es sich um er, ung der Umgehung der Druckerlaubniß handelt, hat die Po⸗ lizei⸗Behorde dem Staats⸗Antwalt zur 6 eines richterlichen Straf- Erkenntnisses die Anzeige zu machen. Alg im Inlanbe edruct wird jede ift angesehen, auf welcher der auswärtige Drucker und Druckort nie angegeben ist. 3) Ist der er . und Druckort angegeben und liegt der Druckort außerhalb des deutschen Bundes, * die Schrift in e,. Spr chrieben und politischen Inhalts, so fann die Polizei⸗ Behörde die sig verbieten, auch die an 36 ntlichen Orten un Buchhandlungen befindlichen Exemplare men. Sie hat in diesem Jall anderen iz n Nachricht das Ministerium des Innern ab aufhebt oder durch Ausschrei handlungen in Verwa woher 3 .

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und ein Exemplar an welches das Verbot entweder Die von den Buch⸗

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6 . oder in einem an undes⸗ staate, mithin n su so wird sie eben so behandelt wie eine im Inl r ogen. 5) Soll nach einem im Negier te verkündeten Bundesbes luß eine Schrift unterdrückt werden, so ist sie in allen Buchhan 1 und an allen öffentlichen Orten, wo sie vorgefunden wird, soglei hinwegzunehmen und zu vernichten. 6) Wenn * in obigen Fällen 2 und 3 ein Gericht gegen das Versahren der Polizei⸗Behörde einschreiten oder sich in der Ei. ein Erlenntnißrecht zueignen wollte, so hat die Polizei⸗ Behörde einen Kompetenz-⸗Konslikt zu er eben, unter einstweiliger Aufrechthal⸗ tung der nöthig erachteten Maßregei.“

6 von taats-⸗ zur Tilgung

7 Braunschweig, 26. Ott. In Blankenburg, wo Se. Hoheit unser Herzog bereits seit etwa acht Tagen auf dem freund⸗ lichen Schlosse verweilte, ist Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen eingetroffen. Die Rückkehr Sr. Hoheit des Herzogs wird erst in einigen Tagen, nachdem die auf den von Blankenburg eben nicht fernen preußischen Gebieten beabsichtigten Jagden ebenfalls ab⸗ ehalten worden sind, erfolgen. Die Umgegend von Braun en, übrigens in dieser Her ü ten zu wollen; es giebt name

selben zu Rutze. legten, die

n gewähren, noch hier, die hiesigen Handels. rivatpersonen, bei beträchtlich. Eine

viele geschäftige Leute bie

nen aufzusuchen, um sse

ö ung des Geldes in auswärtigen

Staatspapieren, Actien u. s. w. besannt zu machen, und Braunschweig hat sich folglich dabei stark betheiligt. Nun geben sich aber hier ebenfalls die Geld-Verlegenheiten kund, bei denen der eigentliche Waarenhandel gedrückt wird. Es fehlt an verfügbaren Fonds; das Geld stellt sich höher im Werthe, und in Folge dessen steigt der Zinssuß. Die Hypothek⸗Gläubiger wollen sich nicht mehl mit den bisherigen 37 pCt. Zinsen begnügen, so daß seibst da Verle enheiten entstehen, wo sie recht drückend werben können. Manche läubiger suchen auch wohl sich jetzt gerade von der Hypothek loszumachen, um