1845 / 320 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

pack Artikel der Messagerieen * Waaren, die mit Anwendung geringerer Schnelligkeit be—⸗

fördert wurden

Tor

Die entsprechende Woche des Jahres 1844 hatte nur er⸗ —— Ginnadane von . ... 145, 334 Es ergiebt sich also für die Woche des laufenden Jeadrtẽ gegen die entsprechende des vorigen eine Mehreinnahme

25477

Die Gesammt⸗ Einnahme des zweiten Betriebssahres, vom̃ 1. Jannar bis zum 4. November 1845 ergab.... 6,454,732 14

Während des abgelaufenen Monats Oltober hat die Bewegung auf dieser Bahn die folgenden Resultate ergeben:

Einnahmen. Fr. Cent. Reisende (147, 600). ; 100 890 Waaren u. s. w. 77 Zusammen S828, 015 57

Der entsprechende Monat von 1844 aber hatte nur ergeben 703,973 30 Das Mehr für den Oktober J. J. beträgt also. . 124, 5772 77 II. Eisenbahn von Paris nach Rouen.

Die Brutto- Einnahmen der 25sten Woche des dritten Jahres, vom 28. Oktober bis 3. November 1845, stellen sich heraus, wie solgt: Einnahmen von den Plätzen und dem Gepäcke.

Fr. Cent. Misenme (aa sen . .. , , s. ,.. , d, . 90222 95 Waaren, Messagerieen, Wagen u. s. w.

53 946 790 Ni 75

114,759 5

1 Da die entsprechende Woche des vorigen Jahres nur er⸗ gab die Summe von so stellt sich die Mehr · Einnahme der Woche des laufenden Jahres heraus auf Die Gesammt-⸗ Einnahme des dritten Betriebsjahres vom̃ g. Mai bis 3. November 1845 betrug 4,247, 2735 45 Im verslossenen Monat Oltober hätten die Bewegung und die Ein nahmen auf dieser Bahn die folgenden Resultate ergeben: Einnahmen.

Reisende 9g6ö, 986 462,934 Fr. Cent. Waaren u. s. w. 275,020 36

För Fr. S Ten. 6802148 , 75 ,

29.410 69

zusammen Dea aber der entsprechende Monat des Vorjahres nur ertragen hatte die Summe von so beträgt sonach die Mehr Einnahme für S- tober 9 J. 107,742 Fr. 61 Cent

III. Eisenbahnen von St. Germain und Versailles (rechtes Ufer).

Die Bewegung auf diesen beiden Bahnen war im Laufe des Monats Oltober folgende:

Einnahmen. 115,974 Fr. 75 Cent. Versailles (rechtes Ufer) ... 130,527 . 90 zusammen 224,188 Ts, ?] Fr. dd Ten Der entsprechende Monat von 1844 aber hatte ergeben: Reisende. Einnahmen. Saint Germain 91, 040 91, 103 Fr. 90 Cent. Versailles (rechtes Ufer) .. 22681 113324 25 zusammen 190, 724 Ti. Ts F. 5 Temnm̃.

Saint · Germain

1444

Es sind also im Oltober 1845 mehr gesahren 33,764 Reisende mit 2074 Fr. 50 Cent. Mehrertrag.

IV. Eisenbahn von Paris nach Versailles (linkes Ufen.

Die Bewegung auf dieser Bahn war im Laufe des letzten Monats September 16 6 i, 640 . bs, 546 Fr. 75 Cent. Einnahme.

Der enisprechende Monat des Jahres 1844 aber halte ertragen 67529 65

Die Mehreinnahme für Schieme? 86 . 1 63 9 1,017 Fr. 10 Cent.

Nach der Zusammenstellung dieser Resultate ist vorauszusehen, daß namentlich die beiden erstgenannten Bahnen ihren. Actionairen beim künftigen Jahres- Abschluß eine noch beträchtlichere Dividende ein⸗ tragen werden als im vorigen Jahre, und daß zugleich auch für die Zukunft immer erfreulichere Aussichten sich für sie eröffnen. Denn in dem Maße, wie die weiteren größeren Bahnstrecken, welche sich an die schon bestehenden anschließen, ihrer Vollendung und dem Betriebe entgegengehen, wird auch der Zufluß an Personen und Waaren auf diesen zunehmen. So hat die von Orleans bereits jetzt die seit weni= gen Tagen ebenfalls eroͤffnete Strecke bis Tours hinzugefügt erhalten, zu welcher die eben dem Zuschlag entge ensehende weitere Strecke bis nach Nantes, also an den atlantischen cean, später noch hinzukom⸗ men wird. Ferner wird von Tours aus die Bahn nach Bordeaux und bis Bayonne und zur spanischen Gränze laufen, alles von dorther Kommende also künftig in die Bahn von Orleans nach Paris einmünden, während auch die sogenannte Centralbahn nach Vierzon, die später bis Toulouse fortgesetzt zu werden bestimmt ist, von Orleans aus erst ihre abgesonderte Richtung einschlägt. So stehen der Orleans⸗ Pariser Bahn von drei verschiedenen Seiten her jule neue sehr bedeutende Zuflüsse bevor. Für die Parig⸗Rouener Bahn steht da⸗

egen die nichl mehr ferne Vollendung der Rouen -⸗Haverer Bahn in Aussicht, so daß von Havre, dem Hauptstapelplatze des französisch⸗ amerikanischen Verkehrs, die ganze Bewegung an Reisenden und Waaren nach Paris und weiter in ostlicher Richtung der schon be⸗ stehenden Paris⸗Rouener Bahn zufließen wird. Unter so gůnstigen Umständen und Aussichten ist der augenblickliche Fall der Actien die⸗ ser Bahnen in Folge der ungünstigen Börsenberichte aus England voraussichtlich nur vorübergehend, und die Reaction wird nicht aus⸗ bleiben.

gandels⸗ und Sörsen nachrichten.

Fortschritte des Seidenbaues in Dalmatien. J (Journal des Oester. Lloyd.)

Wenige Gegenstände bieten uns so sehr die überzeugende gewichtige Lehre, daß Fleiß und Ausdauer von den kleinsten Anfängen zum höchsten Ziele zu führen vermögen, wie Seide. Ein kleines Schilfrohr, im sechsten Jahrhundert aus Indien nach Europa gebracht, enthiest ben unscheinbaren Saamen, dem der reiche Stoff entsprossen, der jetzt einen der vorzüglichsten Schätze des modernen Europa bilbet. Wer hätte es sich wohl in jenen fernen Zeiten träumen lassen, als man die Seide noch mit. Gold aufwog, als selbst in späteren Jahrhunderten, Englands und Frankreichs reichste Ne- genten, als Heinrich II., Heinrich VIII., Eduard VI. und die Königin Eli= sabeth ein Paar seidene Strümpfe wie einen kostbaren Schatz für besondere Ceremonial⸗ Anlässe bewahrten, daß einst die Seide so allgemein verbreitet sein werde, wie ehemals Wolle und Lein, und daß felbst das ärmste Landmädchen sich inindestens mit einem seidenen Band schmüden werde. In fast allen europäischen Staaten wird er die Seiden · Industrie gepflo⸗ gen, und wo es das Klima nur einigermaßen zuläßt, auch der Raupenzucht

in der Hervorbringun

viel Aufmerlsamkeit zugewendet. Selbst in Bapern und Preußen viel . und die Ergebnisse boten den 24 der Seidenbau viel weiter gegen Norden hin ausgedehnt werden lan man bisher glaubte. Die Wichtigkeit desselben in ven südlichen e und in Oesterreich, besonders in der Lombardei, Venedig, Süd · T im Küstenlande, ist beiannt. Welche Fortschritie Ungarn und Sieben in der neuesten Zeit in dieser Beziehung gemacht haben, ist erst vor in diesen Blättern erwähnt worden. In und bei Wien, in Prag,) Ober- Oesterreich und Kärnthen hat man ebenfalls den Seidenbau m folg eingeführt. Auch Dalmatien blieb hinter dem allgemeinen Ho n nicht zurück, den es um so mehr machen mußte, als kein llimatischt derniß ihm im geringsten entgegen ist; man fann aber nicht umh bekennen, daß es auch in der Behandlung diefes edlen Pn eines feinen, den Fabriken entspnt Gespinnstes in der letzten Zeit viel geleistet hat. Diesen theile pflichtet auch das Journal La Dalmazia bei, ng wir nachstehende Angaben entsehnen. Dasselbe fügt jedoch hinzu, dieser Beziehung noch weit mehr geschehen lönnte. Man wende den denbau die größte Sorgfalt in einzelnen Bezirken und Oitschasn welche sich schon in den 69 Zeiten darauf verlegt hatten. Die Maulbeerbäume auf der Insel Arbe beweisen, daß der Seidenwum, jetzt, so auch schon weit früher daselbst gezogen wurde. Ragusa, und mehrere andere Ortschaften der Provinz haben die Vortheise'n men erkannt und gleichen Schritt mit den im übrigen Europa ö. Verbesserungen zu halten gewußt; bei vielen ist aber die Seidentukm

in der äußersten Kindheit, vielen anderen endlich noch völlig untz

und wiewohl man den Behörden nicht das Verdienst absprechen lam, sie für hinreichende Nahrung der Würmer durch 24 * von M Pflanzungen unaufhörlich besorgt sind, so ist doch nicht zu leugnen der Seidenbau in vielen Gegenden wegen Mangel an dem Haupt, G dem Laub, durchaus nicht aufkommen fann. 1 Im zarager Kreise beschränkte sich die Coconsproduction im Jahn auf 1333 Pfund, sie stieg aber in Folge der seit dem Jahre 1831; Verbesserung der Raupenzucht eingefuͤhrlen Prämien von Jahr zu R daß sie im Jahre 1837 bereits 2511 Pfund erreichte und in den so Jahren regelmäßig zunahm. In den Jahren 1842 bis 1844 ben resp. 4298, 49066 und 4920 Pfund. Im gegenwärtigen Jahre he allein zu den Prämien Produzenten mit 3758 Pfund gemeldet: n meldeten sich 8 Produzenten mit 1462 Pfd., Pago 5 mit 3 Pp, AW mit 1047 Pfd., Knin 1 mit 26 Pfd., Sebenico 3 mit 104 p Scardong 3 mit g9li Pfd. Im Kresse Spalato betrug die Prodüd Jahre 1843 4000 und im 33 1844 4760 Pfd., in jenem von stieg sie von 4691 Pfd. im Jahre 1840 stufenweise auf S884 Psd. in 6. und hat sich also im Laufe von fünf Jahren beinahe verdoppg so ist auch hier die Zahl der Produzenten, welche auf Prämien Mn machten, von 53 mit 1421 Pfd., im Jahre 1840 auf 8 mit 26 Cocons im Jahre 1844 gestiegen. Früher genügte die a ,, Ragusa kaum dem eigenen Bedarf an Nähseide und zur Fabrica Tüchern und Bändern, welche auch jetzt Gegenstand eines Handels Nachbarländern bilden. Gegenwärtig deckt die Production nicht in kommen den eignen Bedarf, sondern wirft auch Einiges zur Ausfuhr d verflossenen Jahre gingen allein aus dem ragusaer Kreise 90 Pp und 1090 Psd. Cocongs nach Triest, welche mit 45 Fl. pr. Ctr. bezahl den, während sie sonst nie mehr als 30 J. erzielten. Ueberhaupt seit einiger Zeit Cocons über Spalato und Triest nach dem Augsn portirt. Im verflossenen Sommer kaufte man zu diesem Behufe gh zu 36 50 Kr. pr. Pfd. In Cattaro wird der Seiden. Kultur di Aufmerksamkeit zugewendet und auch hier hat sich die Production n esteigert. Sie betrug in den Jahren 1842 44 resp. 14, 100, 4 i. Pfd. Der Bezirk Castelnuovo erzeugte im Jahre 1841 1 und im Jahre 1844 1200 Psd. Cocons. icht minder günsig i Ergebnisse im Bezirk Budua und zeigen, daß die Seiden Kultur hin überhaupt in Dalmatien, in erfreulichem Forischreiten begriffen ist.

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Gekanntmachungen.

1438 Avertissement.

Auf den Antrag des Justizraths Korn als Manda-

tarius sisci werden die ausgetretenen Kantonisten:

4) der Scharfrichterknecht Carl Ferdinand Fuchs aus Burg J. Jerichowschen Kreises, geboren den 23.

. Dezember 1820 und seit 5 Jahren abwesend,

2) der Bäckergeselle Carl Franz Poetsch aus Ludau, geboren den 20. September 1819 und seit 9 Jah⸗ ren abwesend, ;

3) der Bäckergeselle Carl Ludwig Liersch aus Königs⸗ berg i. d. 3 geboren den 1. März 1818 und i 10 Jahren abwesend, . ;

) der Heinrich August Ferdinand Müller aus Königs-⸗ berg i. d. N., geboren den 3. Dezember 1819 und seit 9 Jahren abwesend, ;

5) der Schuhmachergeselle Johann Julius Toepper aus Zielenzig, geboren den 21. Juni 1818 und seit 9 Jahren abwesend,

6) der Schiffsknecht Carl Ludwig Ziehm aus Lands⸗ berg a. x. W., geboren den 27. April 1820 und seit mehreren Jahren abwesend,

7) der Tagelöhner Johann Schlickeiser aus Zantoch, den 7. November 1820 und seit 5 Jahren abwesend,

8) der Schiffsknecht Martin Friedrich Ferdinand Schmidt aus Fichtwerder, geboren den 18. April 1820 und seit mehreren Jahren abwesend,

9) der Miethersohn Johann Gottlieb Eduard Roeder aus Rohrbruch, geboren den 2. Oltober 1820 und seit 4 Jahren abwesend,

10) der Husschmidtgeselle Johann Gottlieb Goeritz aus Landsberg a. d. W., geboren den 9. März 1814

z und seit 11 Jahren abwesend,

welche sich zu den Kanton ⸗Revisionen ihres Geburtsorts

liisg]

am 18. J

iat

iiqdo

an der Gerichtsstelle subhastirt werden. pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 31. Oktober 1845. Das Tischlermeister Schumannsche, Vol. 37. No. 2326 des stadtgerichtlichen Hypothekenbuchs von der Kö⸗ nigsstadt verzeschneie, in der Schießgasse Nr. 16 bele-⸗ gene Grundstück, gerichtlich abgeschäßt zu 8712 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf., soll uni 1846, Vormittags 11 uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothelenschein sind in der Registratur einzusehen.

Nothwendiger Verkauf. ] Stadtgericht zu Berlin, den 31. Ottober 1845. Das Tischlermeister Schumannsche, Vol. 16. No. 1149 des stadtgerichtlichen Hypothekenbuchs von der Kö⸗ nigsstadt verzeichnele, in der Prenzlauerstraße Nr. At und 42 belegene Grundstück, 21,833 Thlr. 18 Sgr. 3 am 17. Juni 1846, Vormittags 11 uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothelenschein sind in der Registratur einzusehen, und

Bekanntmachung. Nothwendiger Verkauf.

Stadtgericht zu Berlin, den 1. November 1845. Das Tapezier Roßbergsche, Vol. 33. No. 1914 B. as. 201 des stadtgerichtlichen Hypothelenbuchs von der önigsstadt, Stralauer Viertels, verzeichnete, Blumen⸗

straß Nr. M belegene Grundstück, gericht ich abgeschätzt zu 18,180 Thlr. 1 Sgr., soll

am 16. Juni 18465, Vormittags 11 uhr,

an der Gerichtsstelle subhastirt werden. pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Taxe und Hp⸗ den angesehen werden.

Anzeigen veröffentlicht werden.

Wie übrigens zur Sicherung der Masse das Nöthige sofort verfügt und dem Gemeinschuldner jede Dis po⸗ sition über sein Vermögen bei Strafe der Nichtigkeit und des Betruges untersagt ist, so wird auch den Schuldnern des Kridars jedt Zahlung an den Letzteren bei Strafe doppelter Zahlung damit untersagt.

Der demnächstige Präflusilobescheid wird nur durch Anschlag an der Gerichtstafel und die Hannoverschen

Decretum Bockenem, den 6. November 1845. Der Magistrat.

Allgemeiner Anzeiger.

biger als mit der Wahl der Erscheinenden einverstan ·

nil Ferd. Dümmler, n. . e

ist so eben erschienen:

Haupt-Register zu den ersten zehn Bämn Entscheidungen des Königl. Geh. d Tribunals, herausgeg. von dem Geh. Tribunals-Rathe Dr. Seligo. Preis 1

Dies Buch stellt sich durch die ihm gegebene h

tung als ein ganz selbstständiges dar. Es glich diejenigen Grundsaͤtze, welche der höchste Gerscht den wichtigsten Angelegenheiten des Rechts inn der letzten zehn Jahre in der Nechtsprechuug hat, übersichtlichen Aufschluß, und wird sich ehtn

922]

erichtlich abgeschätzt zu Pf, soll

gang zu erhalten.

Taxe und Hy⸗ Berlin, am 17. Novbr. 1845.

niemals eingefunden haben, hierdurch aufgefordert, un= gesäumt in die Königl. preußischen Lande zurüczukehren und sich wegen ihres Austritis bei dem hiesigen Königl. Ober ⸗Landesgerichte binnen zwölf Wochen und spähr⸗= stens in dem auf e den . Vormittags 1 n

ii

vor dem Referendarius von Grolman als Deputirten angesetzten Termin zu verantworten, und ihre Zurück= kunft nachzuweisen, im Fall ihres Ausbleibens aber zu gewärtigen, daß sie ihres sämmtlichen Vermögens, auch der ihnen noch etwa zufallenden Erbschaften für ver⸗ lustig erklärt und solche der Königl. Regierungs⸗Haupt⸗ fasse zuerkannt werden sollen. ; Frankfurt a. O., den 31. Oltober 1845. Königl. preuß. Ober Landesgericht. Burchard.

730 Noth wendiger Verkauf. . Stadtgericht ö Berlin, den 24. Juni 1845. Das . n der Behrenstraße Nr. 9 belegene Grundstück des Kleidermachers Johann Gottlieb Bie= ling, gerichtlich abgeschäßt zu 16659 Thlr. 19 Sgr. 6 Pf., soll Schulden halber am 3. März 1846, Vormittags 11 uhr,

dem auf

zu Rathhause Strafe des Aus melden und klar

Zugleich fo

Nachdem gegen den Senator und Kaufmann Frie⸗ drich Schmidt zu Bockenem mittelst Bescheides vom 31sten v. Mis. der förmliche Konkurs erkannt worden ist, so werden alle diejenigen, welche Ansprüche irgend welcher Art an den ꝛc. und solche nicht bereits im Liquidations -Termine vom 30. September d. J. oder bis jetzt angezeigt haben, edictaliter hierdurch aufgesordert, ihre Lnsprüche in

Freitag, den 12. Dezember b. J., , , 10 Uhr, iersel chlusses von der Konkursmasse anzu- zu machen. um Kontradilttor und interimistischen Güter- Ver⸗= walter ist der hiesige Advolat Pr. jur⸗ Wiederholt be⸗ stellt und wird derselbe als Hüter. t angesehen werden, wenn jn dem u e tf Pro- fessions Termine die Mehrheit der Gläu andere Wahl . nicht entscheidei. in dem eines engeren Ausschusses der GHiäubiger geschritten werden, und es werhen die nicht ersch

m ·ᷣᷣᷣ—äQi—ůi iu r,

midt zu haben vermelnen ch ach 5te und 6 Lief.

st anberaumten Termine bei der nutzbaren Mineralien.

erwalter fur bestä-⸗

iger für eine les, das nur deshalb um 20 ofessiong · Termine zur Wahl daß das französis

enden Glu

Literarische Anzeigen.

Ministerial⸗Blatt für die gesammte innere Verwaltung.

Das zu demselben vor einigen Monaten verheißene fünfjährige Haupt -Register für die Jahrgaͤnge 1840 1844 ist nunmehr erschienen und auf dem f herigen Debitswege für 15 Sgr. zu erhalten.

Die auswärtigen Herten Abonnenten wollen da- her ihre desfallsigen Bestellungen baldge fällig st an dasjenige nächste Königl. Possamt richten, von welchem sie bisher das Ministerialblatt selbst bezogen haben.

Mit dem Debite für Berlin ist der hiesige Buch⸗ druckerei ⸗Besitzer Herr Starcke (Charlottenstr. Nr. 29) von der unterzeichneten Nedaction beau

Auf gleichen Wegen sind von dem Ministerialblaite fortwährend vollständige Exemplare für den seit⸗ herigen Pränumerationspreis von 2 Thlr. Pro Jahr-

Die Redaction des Ministerial⸗Blatts für die gesammte innere Verwaltung.

kitz ti. Amelangschen Sortim.· Buchhandlung

(R. Gaertner), Brüderstr. 11, ist zu haben: Von nachstehendem Werke erscheinen so eben die Ate,

Ch. Combe's (K. Franz. Ob. Berg- Ingenieur und Prof. d. Bergbauk. an d. Berg werkaschule zu Paris) Handbuch der

Berghaukunst,

od. die Lehre von der Aufsuchung u. Gewinnung Deutsch hearbeitet von Dr. G. Hartmann. Zwei Bände. 100 Bogen Text nebst Atlas von 50 60 Foliotafeln. In 2 Edn. od. 8 Lief, jede zu 10 Bogen Text und mit 6-7 Taf. Jede Heer 1 Thlr. 15 Sgr. Die fünste Lieferung enthält das Ende des ersten und ben Anfang des zweiten und letzten Bandes diefes Wer⸗ FE n ogen Tert und circa 10 ö Tafeln stärker wird, well es sich inzwischen ergeben hat, che Original um einen Band stärker, also statt aus 2, nun aus 3 Bänden bestehen wird.

den Praltikern, als zum Studium empfehlen.

Im Verlage von Alexander Dunf fon g, Hofbuchhändler, Französische Str. 21, O eben:

Joseph Mendelssohn

Ueber

ZDettelbanken.

Mit besonderer Hinsicht auf eine preu sei

Landesbank. Nebst Auszügen aus“ den dt

und Reglements der österreichischen, bayer französischen und englischen Bank.

gr. 8. geh. 3 Thlr.

tit ⸗· Itis6]

ftragt worden. (921 p]

Etablissements Anneig

Hierdurch mache ich ergebenst bekannt, daß l dem 1. Oliober a. c. wieder ein

Civil- u. Militair-Effeka Geschäst net Hut- u. Mützen-Fah

unter der Firma E. Salomon &

Unter den Linden 26, eröffnet habe, nachdem it früheres, gleiches Geschäft, Friedrichsstraße i März vorigen Jahres aufgegeben hatte. Mit niit Mitteln versehen und in Verbindung mit den ersn ; en und französischen Fabrikanten, werde ich n

etriebe meines neu etablirten Geschäfts, wie ß streng bemüht sein, meine geehrten Abnehmer mit den modernsten, geschmackvollsten und besttn t ren billigst zu bedienen, und bitte ich das hechlbssj zier- Corps, den hohen Adel und das geehrte hh um gütige Aufträge und Zuspruch in meinem nil gerichteten Lokale.

Berlin, im November 1845.

Salomon, Firma E Salomon &

Unter den Linden Nr. 26.

4. Zusammen

Theilen der Monarchie 6. ir ehem, tions- Gebühr für den * einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

Jahr. 1 3

Allgemeine

5 5p ; A g auf dieses Glatt an für Gerlin r 3 U ! 6 die . * Allg. Preuß. R ö Nr. 72.

Alle Post-Anslalten des In- und Auslandes nehmen Gestellun

5 3290.

tlicher Theil. Schreiben aus Stettin.

land.

utsche Bundes stagten. lände. wönigliche Verordnungen. Kön ig reich Sach sen. Land⸗ gs. Verhandlungen.

ch. Paris. Bericht Bugeaub's. Näheres über die Absicht s Herzogs von Montebello in s Paris. , Vermischtes.) . 21 * zn Lord Longdale's Rücktritt und von evorstehender Berufung des Par= ments. . Die westindisch-merilgnische Post. Berni hun z in, B 6 lende g en r enen nnn, Budget. hie Naturalisationen. osition gegen die Thronrede. ĩ . Brüss gi. (Die Theenm rn eg = 2 chifffahrts-Bertrag mit den Vereinigten Staaten.)

ankrei

anien.

schof von Taragona; Munizipal Wahlen in Pampelona; Räuber⸗ und

ächmugglerbanden; Zollgesetze.)

echenland. bahnen. Die württembergischen Bahnen.

ndels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börsen⸗ und Marht=

cht.

nhalt.

n. ( Kartoffel · Aerndte) Königreich Bayern. Einberufung der

alermo. Vermischtes. Schrelben Generalstabs Missionen nach Algerien; Garnier *

Irland. London. Hofnachricht. Gerücht

Verhandlungen mit Frankreich; Schreiben aus Paris. (Schreiben des Papstes an den Erz⸗

Schreiben aus München. (Die englische Note.)

ze. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

An die

J ernannten Geheimen Eimen Justiz- und, vortragenden h, zugleich zum Mitgliede des Ober⸗Censurgerichts zu ernennen.

St, Hoheit der Herzog Georg von Mecklenburg- Streli on Neu⸗Strelitz hier . 19 reli

Bei der heute beendigten Ziehung der 4ten Klasse 92ster Königl. en⸗-Lotterie fiel der 2te Hauptgewinn von 106 000 Rthlr. auf

oh ih

r. auf Nr. 2666 in Berlin bei Seeger; 1 Gewinn von 5000 r. auf Nr. 22, 495 nach Breslau bei Schreiber; 1 Gewinn von hRthlr. auf Nr. 304117 nach Halberstadt bei Sußmann; 31 Ge⸗ zu 1090 Rthlr. fielen auf Rr. 2437. 509. 10,887. 14,193. . 23, 035. 26, 644. 26,783. 26, 879. 27, 143. 32,572. 35, 125. b. 38, 017. 38,599. 39, 095. 10.739. 44, 904. 45,420. 47,721. 88. 59,050. 61,319. 63, 294. 65, 239. 73, Sod. 77, 460. 80, 519. öbe. S, 938 und S3, 219 in Berlin bei Alevin, bei Burg, bei Israel, 9 endheim und smal bei Seeger, nach Barmen bei Holzschuher, cherode bei Frühberg, Breslau bei Bethke und 2mal bei Schrei⸗ Bromberg bei George, Cöln bei Reimbold und Weidtmann, ld bei Meyer, Danzig bei Meyer und bei Rotzoll, Düsseldorf

Spah,

er. ,

eiggebel,

weibnitz rg bei

BE. 3393. 16. 17, 533. 19,147. 23, 028. 25,871. 27, C38. 33, 968. 36,553. 17. 38,421. 38, 879. 39,963. 42,902. 2,951. 19, 199. 50, 685. H. 57,321. 58,961. 66, 183. 66,564. 67 315. 71, 909. 72,163. zb und S3,„888 in Berlin 2mal bei Alevin, 2mal bei Baller, bei hharbt, bei Burg, bei Faure, 2mal bei Matzdorff, bei Moser und bei Seeger, nach Breslau bei Bethke, bei Gerstenberg und 5mal schreiber, Brieg bei Böhm, Düffeiborf bej Simon unk bei Spatz, tfeld Amal bei Heymer, Frankfurt bei Salzmann, Graudenz bei Lach⸗ , Liegnitz bei Leitgebel, Magdeburg bei Brauns und bei Büchting, mal bei Jäkel. Schweidnitz bei Scholz und nach Stettin bei Rolin; 5 * zu 200 Rthlr. auf Nr. 2069. 2352. 3853. 3255. 4036. 6. 15, 138. 15,326. 15,359. 17,912. 19,112. 21, 188. 22, 470. : 1,257. 32, 189. 35,581. 36,329. 37,301. 38, 263. 39, 064. D. 40,782. 42,867. 43, 478. 48,393. 18,398. 50, 378. 53,363. 9 6,799. 56, 911. 57, 466. 59,228. 59, 245. 62,715. 63,738. ö,. S „z9ß. üg. Ji, 63. 5313. Is 39. 73 be. S0 206. Si, äs. Si, S3) unt S3 345.

Berlin,

Königl. General-Lotterie⸗-Direction.

Das Zbste Stück der Gesetz⸗ Sammlung, welches heute geben wird, enthält: die Allerhöchsten Kabiners⸗Ordres unter

*. *

2631.

2632.

2633. D ab.

Amtlicher Theil.

Stelle des zum räsldenten des Konsistoriums zu Mag⸗ ber Justizraths Dr. Goeschel, den

ath im Justiz⸗Ministerium,

nach Posen bei Bielefeld; 1 Hauptgewinn von 30, 006

Graudenz bei Lachmann, Halberstadt bei Sußmann, bei Samter, Krakau bei Rehefeld, Liegnitz „Magdeburg bei Elbthal, Sagan bei Wiesenthal, bei Scholz, Stettin bei Wilsnach und nach Wit⸗ Haberland; 35 Gewinne zu 600 Rthlr. auf Nr. 4415. 54601. 6493. 13, i82. 13,66. 15,072. 15,849.

1445. 4588. 6829. 7678. 8088. 9899. 10,989. 12,029.

den 17. November 1845.

vom 26. September d. J., wegen Uebertragung der der Quästur der berliner UÜniversstät ertheilten Befug⸗ niß zur Einziehung und Einklagung gestundeter Hond⸗ rare auf die Quästuren der übrigen Universttäten,

vom 27sten desselben Monats, betreffend die Bestrafung des Zweikampfs zwischen Offizieren lund nicht zum Of⸗ ,, gehörenden Militair⸗ ober Civil⸗Perso⸗ nen; un .

vom 31. Oktober d. J., die Verpflichtung der Juden zur Führung festbestimmter und erblicher Familien- Namen betreffend; ferner, .

as Gesetz, betreffend die Ablösung der Dienste in der rovinz Schlesien. Von demselben Tage; und

ie Bekanntmachung über die unterm? 17. Oftober d.

Berlin, Dien stag den 186m November

1845.

J. erfolgte Bestätigung des Statuts der für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von Memel nach Laugallen zusammengetretenen Actien⸗Gesellschaft. Vom 5. November b. J.

Berlin, den 18. November 1845, Debits⸗Comtoir der Gesetz- Sammlung.

nichtamtlicher Theil.

Inland.

*ñStettin, 15. Nov. Die Kartoffel ⸗Aernbte ist, abgesehen von der Beschaffenheit der Frucht, im hiesigen . ment reichlich ausgefallen. Leider herrscht aber die in den westlichen dändern zuerst wahrgenommene Krankheit, welche sich durch mißfar⸗ bige Stellen des Gewebes der Knollen, meistentheils dicht unter ber Schaal, charakterisirt, in allen Kreisen. Glücklicherweise hat sich die Krankheit, wodurch die Frucht einestheils ihres Stärkegehalts beraubt wird, nur stellenweise gezeigt und der Genuß der erkrankten als unschädlich herauggestellt. Dagegen ist es fraglich, ob nicht bei der Ueberwinterüng, sei es in Kellern, Miethen oder Gruben, die stellen⸗ weise Krankheit eine allgemeine Fäulniß aller in einem Raume auf⸗ bewahrten Kartoffeln zur Folge haben werde, oder ob auch die Krank⸗ heit durch Ansteckung fich verbrelten möchte. Als Schutzmittel scheint sich das Trocknen und Trockenhalten vornehmlich zu empfehlen; über die Mittel, dies zu erreichen, sind aber die Meinungen sehr getheilt, und an sicherer Erfahrung fehlt es hierin gänzlich. Ueber die Ursachen der Krankheit laffen sich bis jetzt nur Hypothesen aufstellen. So viel ist gewiß, daß die Kartoffeln in schwerem und stark gebüngtem Boden am meisten gelitten haben, besonders wo letzterer wegen mangelnder Lockerheit die Feuchtigkeit nicht verdun⸗ sten konnte oder übermäßig mit Vogelmiere (Stefsaria media) und Knöterig (Polygonus convolvulusj überzogen war, was häußig vorkam. Man sindet gh Knollen, die inwendig hohl und mu Wasser gefüllt sind, im Allgemeinen aber, daß die Frucht mehr als das , Fruchtwasser enthält. Eben so findet man diese Zustande ei allen Saat⸗Kartoffeln, am meisten bei den weißen, als den dünnschaäligsten. Am gerathensten erscheint es, die Franken Kar⸗ toffeln möglichst schnell zu Stärke und Spiritus zu verarbeiten, um wenigstens einen Theil derselben, wenn auch in anderer Gestalt, zu erhalten und den Verlust, welchen die Eigenthümer ohnedies erleiden, minder fühlbar zu machen. Zur Beförderung dieser Verwendungs⸗ art ist den Brennereien der ununterbrochene Brennereibetrieb vom 1sten d. M. ab bis zum Monat März gestattet worden.

Deutsche Gundesstaaten.

, Bayern. Die Stände des Königreichs sind nunmehr auf den 1. Dezember d. J. zusammenberufen. Zum ersten Präsidenten der Kammer der Reichsräthe für die Dauer der zehnten Stände⸗Versammlung ist der Fürst Karl Fr. Wilh. Emich von Lei- ningen ernannt worden. Das Re ierungsbiatt Nr. 12 vom 12. November enthält folgende Königliche Verordnung über den Ge⸗ traidehandel: „Ludwig ꝛc. Wir finden Uns durch die steigende Theurung des Getraides bewogen, in landes väterlicher Vorsorge für das Wohl Unserer getreuen uͤnterthanen die in den Verordnungen vom 30. Januar 1813 und 8. September 1817 bezüglich des Ge⸗ traidehandels gegebenen, aber durch die Verordnung vom 29. De⸗ zember 1819 aufgehobenen Bestimmungen, auf so lange Wir nicht anders verfügen, mit den durch die veränderten Ver⸗ hältnisse gebotenen Modificationen wieder in Wirksamkeit tre⸗ ten zu lassen, und verordnen demnach, was folgt: §. 1. Kein Getraide darf über die Gränze des Königreichs ausgeführt werden, welches nicht zuvor auf einem öffentlichen Getraidemarkte feil geboten und auf einem solchen Markte erkauft worden ist. Hier⸗ über hat sich der Ausführenbe, so oft er hierzu von einer Polizei⸗ oder Zoll⸗Behörde oder von der Gendarmerle aufgefordert wird, mit⸗ telst förmlicher, von der Polizei⸗Behörde des Einkaufsortes unentgelt⸗ lich auszustellender Zeugnisse auszuweisen. Diese Zeugnisse haben die Namen der Käufer, dann die Quantität und Gattung des gekauften Getraides genau auszudrücken. Dieselben gelten nur auf 6 Wochen, vom Tage der Ausstellung an. 5. 2. Ausnahmsweise ist solchen Pro⸗ duzenten, welche auf unchaussirten Wegen drei Stunden und auf chaussirten Wegen sechs Stunden vom nächsten Schrannenplatze ent⸗ fernt oder so nahe an der Gränze wohnhaft sind, daß sie bei der Ausfuhr keine inländische Schranne berühren, erlaubt, ihr selbst er⸗ bautes Getraide ins Ausland selbst zu verführen oder verführen zu lassen. Dieselben haben sich jedoch in diesem Falle mit amtlichen Zeug⸗ nissen zu ,. worin das Bestehen der die Ausnahme begründenden Verhältnisse bestätigt wirb. Auch diese Zeugnisse sind unentgeltlich auszu⸗ stellen und haben die Quantität und Gattung des auszuführenden Getrai⸗ des genau anzugeben. Die Gültigkeit der arent bleibt auf 6 Wochen vom Tage der , an beschränkt. §. 3. Gegen Diejenigen, welche den vorstehenden Borschriften ent egen auf unerlaubte Weise Getraide einkaufen und verkaufen, tritt die Confiscation des Getrai⸗ des, wenn es noch vorhanden ist, außerdem aber der volle Ersatz des Werthes und nebstdem die Confiscation des erlegten Kaufspreises, als Strafe ein. Im zweiten Uebertretungsfalle soll die vorbemerkt.⸗ Strafe mit einem Polizei⸗-Arreste von 3 bis 14 Tagen geschärft werden; zugleich werden die Verkäufer des Rechtes zur Lug-= übung des Getraidehandels mittelst öffentlicher Ausschreibung in allen Kreis- Intelligenzblättern verlustig erklärt. S. 4. Wer an einem solchen unerlaubten O i br kantè als Gehülfe oder Begünstiger auf irgend eine Weise einen mittel- oder unmittel⸗ baren Antheil nimmt, soll nach Umständen mit einer Geldbuße von 25 bis 50 Gulden, womit eine Arreststrafe von 3 bis 8 Tagen ver⸗ bunden werden kann, belegt werden. 5. 5. Die aus gesprochenen Con- fiscations- und Geldstrafen verfallen der Armenkasse jener Gemeinde,

in deren Bezirk die Uebertretung stattgefunben hat; dem Anzei⸗ ger ist jedoch, wenn er die Entdeckung und Ueberführung des Schuldi die Hälfte dieser Strafen zu verab= ien, mittelbaren Gerichts- Bezirken bie ver⸗ fassun Guts - Inhaber auf die anfallenden Stra S. 6. Es ist darüber zu wachen, baß der r durch ansässige Personen betrieben, orspiegelungen und Umtriebe Dritter

n Märkte abgehalten, die Getraidbe⸗

ĩ ege da⸗

Schranne gestellt; daß ferner di von den Händlern oder anderen daß nicht Verabredun

zu bestimmen oder in

gegen die

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Falle ist gegen die Kontravenienten 14 T

sam zu treten. ker

zuge derselben beauftragt.

Außerdem enthält jenes Re g/ Idas Biersudwesen betreffend,“ welcher zufolge „den Bierbrauern fuͤr die Dauer des Sudjahrs 1845 46 gestattet ist, ein eringhaltigeres Bier, als dasjenige, welches durch die bestehenden ken i vorgeschrieben ist, zu erzeugen und um eine von den Kreis⸗Regierungen gleichfalls zu bestimmende geringere Taxe, welche in keinem Fall den Schenkpreis von 4 kr. bei dem Winterbier und von 5 kr. bei dem Somme rbier für die Maß, ohne Einrechnung des Lokal⸗Malz⸗Aufschlags, überstei⸗ gen soll, abzusetzen.“

Königreich Sachsen. In der Sitzung der ersten Kam⸗ mer vom 13, November wurde folgender Bericht der dritten De pu⸗ tation, den Entwurf einer Adrefse auf die Thronrede betreffend, vorgelesen:

Auf den in der Sitzung vom 7ten v. M. gefaßten Beschluß der ersten Kammer, der dahin gerichte? war, daß man die zweite Kammer auffordern wolle, mit der ersten Kammer eine gemeinschgftliche Adresse auf die Thron⸗ rede abzugeben und zu dem Ende der ersten Kammer den Entwurf einer sol⸗ chen . zur Erklärung mitzutheilen, wobei übrigens der zweiten Kammer vorbehalten bleibe, die Frage wegen des in Anspruch genommenen Befugnisses, eine einseitige Adresse zu erlassen, auf dem verfassungsZsmäßigen Wege welter zu verfolgen, hat die jenseitige außerordentliche Deputation einen Bericht er⸗ stattet, dem sie den Entwurf einer zehn Abschnitte enthaltenden Adresse bei efügt hat. In diesem ihren Berichte bleibt die Deputation zwar bei ihrer nsicht stehen, daß den Kammern das Recht zulomme, ein seit ige Adressen auf die Thronrede zu erlassen, so wie, daß es im Allgemeinen zweckmäßiger sei und im Interesse beider Kammern liege, von diesem Rechte Gebrauch zu machen, an= statt eine gemeinschaftliche Adresse zu entwerfen; eine Behauptung, der, bei⸗ läufig elch auch die erste Kammer noch leinesweges entgegengeireten ist, indem ihr Wunsch, diesmal eine gemeinschaftliche Adresse abzügeben, auf ganz anderen Motiven beruhte gleichwohl hat sie sich zu dem Voörschlage bewo= gen gesehen: „den Versuch einer Vereinigung unter den gegenwärtigen Um⸗ ständen nicht von der Hand zu weisen, vielmehr den beiliegenden Entwurf zur Adresse, wenn derselbe zuvörderst in Berathung gezogen und, wie zu hoffen steht, werde genehmigt worden sein, der ersten . unverweilt zur Erklärung mitzuiheilen, für den Fall, daß diese beistimmend erfolgt, von der eisten Kammer dabei Vorschläge wegen Ueberreichung der Abresse entgegenzunehmen, bei der Berathung der letzleren aber und deren Abgabe an die erste Kammer das von ihr, der zweiten Kammer, in Anspruch ge⸗ nommene Befugniß einer einseitigen Adresse ausdrücklich sich vorzubehalten.“ Die zweite Kammer ist diesem orschlag ihrer Deputation einstimmig bei⸗ getreten, hat nach dreitägiger, in Gegenwart der Beauftragten der Regie⸗ rung, gepflogener Berathung den ihr vorgelegten Entwurf in allen Punften ohne irgend eine Abänderung gegen 17 Stimmen genehmigt und sieht nunmehr der Erklärung der ersten Kammer, die zuvörderst ihre dritte Depu⸗ tation mit der Berichts ⸗Erstattung beauftragt hat, entgegen.

Den Unterzeichneten konnte uvörderst nicht ent 2 daß dieser Bera⸗ thungs - Gegenstand bei seiner euheit und Ligen e ichen auch eine in gewisser Hinsicht neue eigenthümliche Behandlungsart erheische. So dürfte er, um nur Eins hervorzuheben, worin er sich von anderen Berathungs⸗ Gegenständen unterscheidet, zwischen Gesetz⸗ Entwurf und Petition in Bezug auf seine Behandlungsart gewissermaßen milten inne stehen, denn wie bei der Monirung eines Gesetz⸗Entwurfs die Gründe der einzelnen Abänderungs⸗Vor⸗ schläge der Staatsregierung in der ständischen Schrift mitgetheilt werden müssen, während man einer . keine Motive beifügt, so bedarf es andererseits bei ständischen Petitionen keiner so bestimmten Fassung, wie sie bei der Adresse zum unerläßlichen Bedürfnisse wird, ja hier in der That von hoher materieller Wich⸗ tigkeit ist. Folge dieser gewonnenen Ansichten war zunächst die Verpflichtung für die Deputation, nicht allein die gegebene Fassung einer genauen, sorgfäliigen Prüfung zu unterwerfen, sondern auch die Auslassungen der einzelnen Mit⸗ glieder in der jenseitigen Kammer, die gewissermaßen die Motive der Abresse sind oder mit anderen Worten den Kommentar zur Ad resse abgeben, kurz, zu deren richtigem Verständniß unentbehrlich sind' näher zu beleuchten und sorgfältiger zu beachten, als dies bei anderen Berathungs⸗Gegenständen nöthig ist. Kann und soll nämlich eine Adresse die in ihr niedergelegten Ideen nur allgemein berühren, und muß sie sich, fchon aus schuldiger Ruͤchlicht auf das Staats Oberhaupt, nur auf Andeutungen beschränken; fo wird ben Organen der Staatsregierung kaum etwas Anderes übrig bleiben, als den Sinn, der ihr unterliegt, den Geist, der sie durchweht, und die Tendenz die sie ver⸗ solgt, aus den Kammer⸗Verhandlungen selbst zu entnehmen. Wäre demnach guch die Deputation mit allen Punßten bes jenseitigen Adreß Entwurfs un⸗ bedingt einverstanden, immer würde sie es für ihre Pflicht gehalten haben, auch die in der zweiten Kammer bei Berathung des Adreß - Entwurfs ge⸗ fallenen Aeußerungen zum Gegenstande ihrer Beachtung zu machen, kurz, sich zu fragen, ob die jenseits dargelegten Ansichten die ihrigen seien, ohne daß es ihr deshalb im eniferntesten beigehen kann, über Aeußerungen, die in der anderen Kammer gefallen sind, sich eine Art Censur anzumaßen.

Im Allgemeinen ist die Deputation bei Behandlung dieses Berathungs⸗ Gegenstandes von solgenden Gesichtspunkten ausgegangen? 1 Möchte man sich bel Entwerfung einer Adresse möglichst genau an bie Thronrede binden, denn die Adresse, so oft man namlich eine folche für rathsam hält, soll zunächst die Beantwortung der Thron -Rede sein. 2) Muß eine Adresse, wie schon überhaupt, so insbesondere hier, wo es sich darum handelt, eine gemeinschast⸗ liche Adresse abzugeben, in Bezug auf Fassung möglichst allgemein gehalten werden, damit es um so eher gelinge, ein Einverständniß beider Kammern zu

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