1845 / 323 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

haltigem Impuls sür die Speculation von den auswärtigen Plätzen, und der hiesige Platz bietei in dem Geld auch noch keine rechte Abondanz, wiewohl es k geworden und der Diskonto auf 5 pCt. gewichen ist. In dem Wollhandel ist auch hier Stockung eingetreten, doch hofft man, daß diese mit dem neuen Jahre nachlassen ünd das Geschaft wieder belebler werde.

Auswärtige Börsen.

Amsterdam, 15. Nor. Niederl. virkl. sch. 607. 36 4. Ausg. HFass. 2lnel. Freuss. Pr. Sch. —. 496 Nuss. Hope 925.

Antwerpen, 14. Nov.

Frankfurt a. M., 16. Nov. 1924. Hair. Nask- Actien —. Hope 903 Rr. PFoln. 300 EI. 99 Br. do. soo EFI. 825 6.

Ham b urg, 17. Nor. Nank-Actien 1620. Engl. Nuss. 108.

London, 14. Nor. Cons. 3965 96. Belg. 9ꝙ5h. Nene Anl. 295. Las- sbre 7. Ausg. Seh. 163. 21 noll. 597. 426 40. 935. Neue Lort. 56. Kngl. Russ. 110. Hras. S2. Chili 98. Columb. —. Mex. 3037. LFeru 34.

Paris, 14. Nor. 5) Rente An our. II7. 90. 30h do. An cour. 82. 55. Neapl.— 6X span. Rente 374. Pass. —.

Wien, 15. Nor. Norab. 193. Gloggu. 133. Meil. 1165. Li.. 116. Festh. 10835. Badvw.

bb Span. 245.

Fol. —.

zinsl. Neue Anl. 233. bh Met. II2 d. Bank- Actien p. uli. Siegl. 89 Rr. ut. 6597.

1458 Gaben der Liebe dies gütigst zu betätigen. Schließlich geben wir die Na⸗ men derjenigen 4 welche w gleich den früheren Jah⸗ ren, sich auf das bereitwini ste zum Empfange 62 gütigen Geschenkes erboien haben, und zwar: Ihre Excellenz, die Hos⸗ und Staats dame Frau Gräsin von Viereck, im Palais des Hochseeligen Königs Majestät; Ihre Excellenz die Frau Gräsin von Arnim, r lig ne, Nr. 104; Ihre Excel- lenz die Frau von Bassewitz, Leipziger lch r. 12; die Hosdame Fräulein von Zeuner, im Königl. Schlosse; Frau Kammerherrin von Tempsly, im Prinzessinnen Palais; hiad Präsideniin von Scheve, , n. Nr. 38, ünd Frau Geh. Med. Räihin Eck, n n e. Nr. 141. Berlin, den 12. November 1845.

Die Direction des Friedrichs⸗Stifts.

von Arnim. Dr. Eck. Graf von der Gröben. Hartung. Dr. von Könen. Kunowsky. von Reuß. von Schöning. von Tempsky. Tondeur.

Meteorologische Beobachtungen.

Abends 10 Uhr.

Nach einmaliger Beobachtirug.

1845. 18. Nov.

Morgens Nachmittags 6 Uhr. 2 Uhr.

Aufforderung zur Wohlthätigkeit.

ndem wir zur allgemeinen Kenniniß zu bringen uns beehren, daß auch in diesem Jahre wahrend der letzten Wochen vor Weihnachten in der Wohnung des mitunterzeichneten Ober⸗Schenken von Arnim, Charlotten⸗ straße Nr. 48, die jährliche Ausstellung und der Verkauf der dem Friedrichs⸗ stiste geschenkten Gegenstaͤnde ihren Anfang nehmen wird, halten wir es, des stets so regen Wohlthätigkeitssinnes vieler Menschenfreunde gern geden⸗ kend, für unsere Pflicht, alle edlen Gönner dieser Stistung freundlichst zu bitten, sich wie früher der meist älternlosen Kinder zu erinnern, und durch

Quellwnürme 7,77 M. Flusswärme 3,8? R. Bodenwärme 3,97 R.

33/94 er. 33, os par. 331 oi πar. 3,27 R. 4 7, 19 R. 4 5,67 R. 2,47 R. 4 3,0 . 4 39, 17 I.

S7 pct. 7I pCi. 81 pCt. trüb. halbheiter. halbbheiter.

Ss w. Sw. sw. Würme wechsel 8, 0?

Wollen aug... Sw. 4 4,17 N.

Tagesmittel: 332,98“ Far... 5,37 R... 4 2,87 n. .. 80 pCt. Sw. t

Luftdruck Lust v sirme.... 4 Thaupunkt .... * Dunstsũttigung .

Aus dũnstung CO, 0o3 Rh. Niederschlags CO, O11 my.

Königliche Schauspiele.

Donnnerstag, 20. Nov. Im Schauspielhause. 193ste Abonnem Vorstellung: Vicomte von Lelorieres. Freitag, 21. Nov. Im Opernhause. 134ste Abonnem⸗ Vorstellung: Don Juan. (Dlle. Jenny Lind: Donna Anna.) fang halb 7 Uhr. Zu dieser . werden Billets zu den erhöhten haus⸗Preisen im Billet⸗Verkaufs⸗Büreau des Schauspielhauses ven Im Schauspielhause. 1511 französtsche Abonnements - Vorsiel Sonnabend, 22. Nov. Im Schauspielhause. 194ste Abonnem ; Vorstellung: Die Geschwister. Hierauf, zum erstenmale wied Die Schwiegermutter, Schauspiel in 4 Abth., von Smidt.

Königsstädtisches Theater.

Donnerstag, 20. Nov. Zum erstenmale: Stadt und Land, Onkel Sebastian aus Ober⸗Oesterreich. Posse mit Gesang in] ten, von Friedrich Kaiser. Musik von Adolph Müller. (Herr Wallner aus Wien, Sebastian Hochfeld, als Gastrolle.)

Freitag, 21. Nov. Zum erstenmale wiederholt: Stadt undz

Sonnabend, 22. Nov. (Italienische Opern⸗Vorstellung): erstenmale in dieser 8. La Sonnambula. Oper in 2 Musik von Bellini. (Anfang halb 7 Uhr.)

Sonntag, 23. Nov. Der ewige Jude, dramatisches G in 5 Abtheilungen, von Karlschmidt.

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerej

Allgemeiner Anzeiger.

Bekanntmachungen.

625 Nothwendige Subhastation. Königl. Land- und Stadtgericht zu Wittenberg. Das im Hypothekenbuche von Reinsdorf unter Nr. 1 eingetragene, dem Oekonom Karl Julius Walther ge⸗

hörlge, auf

18,1455 Thlr. 19 Sgr. 8 Pf. erichtlich abgeschätzte Lehnrichtergut und das zu dem⸗ N. gehörige Freigut, wovon die Taxe und Hypo⸗ ihekenschein in unserem III. Bürcau eingesehen werden

lönnen, soll am 14. Januar 1846, Vormittags 11 Uhr,

an Gerichts stelle subhastirt werden.

C Co. 22)

lomon Meyer. Nathan Bendix. Nathan Bendix.

1838 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 2. August 1845. Das in der neuen Ackerstraße Litt. E. belegene Ramminsche Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 6057 Thlr. 14 Sgr. 2 Pf., soll . am 24. März 1846, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Negistratur einzusehen.

932 b] Wir Nicolaus der Erste, Kaiser aller Reussen, König von Polen u. s. w.

Thun kund und zu wissen, daß das Handels-Tribunal

zu Warschau in Unserem Namen ein Erkenntniß fol⸗

genden Inhalts ertheilte. Anwesend: Verhandelt in der Sitzung

F. Potrzobowski, v., Präsident. des Handels ⸗Tribunals zu

(L. 8.)

aber sich nicht 3 . Gläubiger, nämlich 2) Schwalg« oses Aron Fürstenberg. 23) Meyer Mendel

Hurwitz. 24) Gautier C Co. in Warsch

26) Noffok K Schikler.

vid Cohn. 32) Schleemüller, Krlegsrath zu Berlin. 33) Oppenheim. in Königsberg. 356) Aron Samuel in Wodian. 56) Moses Simon C Söhne in Elbing. Timpson in Danzig, endlich für alle übrigen bis jetzt nicht bewußten Glaͤubiger, wird ein neuer und letzter

zweimonatlicher, vom;

gender Termin unter Präkluston anberaumt. Vermöge dieses Erkenninisses, durch die in⸗ als ausländischen Zeitungen dem Syn- dikus anbefohlen wird.

unters. 3 ; Andꝛychiewicz, Schreiber. Wir befehlen und gebieten u. s. w. ñ Die Glaubwürdigkeit des vorstehenden Erkenntnisses, mit seinem in den Akten des Handels⸗Tribunals, nicht auf Stempel-⸗Papier geschriebenen, sich befindenden Ori- ginale bezeuge ich

Warschau, den

unters. W. Andrychiewicz, Schreiber. Für die Gläubiger, die ihre Forderung bei der Adel⸗ bergschen Masse liquidiren wollen, werden nachstehende

au. 25) Sa⸗ 27) Samuel 29) Salomon

28) A. H. Mendel. 31) Hirsch Da⸗

35) Pichti Sen. 4te

34) J. M. Friedländer C Söhne Ge,, 37) Johann

26. Oltober

26. Qllober. 9 . TJ. November d. J. sich anfangen

vom 10. b

zu leisten, je nach ihrer Wahl:

dessen Bekanntmachung sowohl

bowski, v., Präsident.

24. Oftober 5. November 3.

26. 29. 30. Oftober,

He

sis

8 · Ttemki, Nichter. Warschau am e . November,

A. Jahn, 1. Novbr. uniers. Potrzobowski, v., Präs. 1845.

W. Andrychiewicz, Schreiber.

Das Handels⸗Tribunal zu Warschau.

In Entscheidung des von dem Richter⸗Kommissario der Fallitmasse des Benjamin Joseph Adelberg am 19/631. Oktober d. J. eingereichten Antrages, die An⸗ beraumung eines letzten Termins für die sich nicht ge⸗ meldeten Gläubiger dieser Masse, enthaltend.

Das Handels⸗Tribunal, in Erneuerung des im Er⸗

3.

10/22. 17.629. Dezember,

Nachmittags um 5 Uhr, in der Kanzelei des Handels- Tribunals anberaumt.

Warschau, den

3 ** 4. 16. 4. 9. 16. Dezember, . . 21. 24. 26. Dezember 1845,

2. 5. 7. Januar 1846,

2 ** —— 2 8

E nn

x ——

24. Oktober .

5. November 1846.

Ludwig Zaleski, Syndikus der Adelbergschen Masse.

Monta

kenntnisse vom 26. Februar 1821 zu Liquidation und Verification der Ansprüche bei der Fallitmasse des Ben⸗ jamin Joseph Adelberg angesetzten Termins, sür die sich gemeldeten, aber ihre Forderungen nicht verifizirten Gläubiger, nämlich: 1) die Erben des Clemens Ber- neaur, dessen Witiwe, die Ludwika Berneaux, dessen Söhne Heinrich, August, Ludwig, und dessen Tochter, die Julia verehelichte Czochran, deren Sachwalter, der Mecenas Ossowski. 2) Die Erben des Johann Anton Noffok zu Warschau, dessen Söhne Johann Anton, Stanislaus und Ludwig, die Friederika geborene Noffok verehelichte Weichan, Friedrich Schoter als Vater und Vormund der minderjährigen Mariane, mit der verstor⸗ benen Mariane geborene Noffok gezeugt, durch den Ludwig Noffock vertreten. 3) Michael Pruszak zu Warschau, durch den Casimir Wilhelm. 4 Die Er⸗ ben des Adam Wolowsli zu Warschau, durch dessen Sohn den Adam Wolowski v. dem Macenas Ludwig Zaleski vertreten. 5) Getzel Schapse aus Warschau, durch den Halberstam. 6) Ester Adelberg geborene Halberstam zu Warschau. 7) Theresia geborene Für⸗ stin Poniatowska Gräsin Tischkiewitsch zu Warschau, durch den Dominik Paszkowsli. 8) Meyer Segan Cohn aus Brody, durch den Ludwig Zaleski v. dem Advokaten Johann Wolowsli. 9) Bie Erben des Martin Vanzemer zu Warschau, durch den Johann Kurtz. 10) Zabel Simon zu Warschau v. dem Hand⸗ lungshaus des Baron v. Delmar zu Berlin. 11) Schede, Kurator, Masse des Hirsch Abraham Leffmann zu Ber⸗— lin, durch den Macenas Cyprian Ossowski. 12) Moses Schaia Priwer v. Wolf Oppenheim in Königsberg, durch Halberstam. 13) Das Handlungshaus des Carl Ferdina;d Weigel C Söhne zu Breslau, durch Joseph Deiman Simon Halberstam. 14) Casimir Trembeckf, Kreismarschall und Rath der ehemaligen Kealischer Woje⸗ wodschast, im Dorfe Olecow, Kalischer Bezirke. 15) Die Ottensossersche Masse zu Vreslau durch S. A. Fräenkel v. Macengs Owidzti. 16) Gottlieb Lesse aus Danzig durch Justus Kremti v. Nicolaus Geritz. 17) Das Handlungshaus Mendel Oppenheim C Wolf in Ber- lin, . Simon Halberstam v. Owidzli Macenas. 18) Friedrich Reimer aus Danzig durch Isaac Simon Reosen. 19) André Löwe & Co. in Hamburg. 20) Das Handlungshaus J. A. Moses in Berlin durch den Macenas Ossowski vertreten, als auch für die bewußten,

u e chen.

mitteln.

auf die Actien der Wilhelms⸗Bahn in der Zeit vom 28. Dezember d. J. bis 7. Januar . J., von 9 Uhr Morgens bis 1 Uhr Mittags, in unserem Büreau an den Haupt-Rendanten Herrn Röther zu leisten und z i daselbst die mit Zehn Dividenden Coupons aus⸗

ertigten Actien gegen die Quittungsbogen umzutau⸗

Bei der Zahlung kommen die Zinsen der bereits ein⸗ ezahlten 85 Prozent vom 1. November d. J. ab bis Ende Dezember d. J. mit 17 Sgr. in Anrechnung.

Gleichzeitig erfolgt am angegebenen Orte die Einlö⸗ sung des zweiten Zins⸗Coupons der bereits früher au⸗ gereichten Actien und die erneuerte Abstempelung dersel-⸗ ben unter Ausgabe der betreffenden Dividenden ˖ Coupons.

Zur Bequemlichkeit für die auswärtigen Herrn Actio-

naire werden die Henen M. Oppe nheimꝰs

Söhne in Berlin, so wie die Hemen Eichborn C Comp. in Breslau,

in gleicher Zeit bereit sein, die Einzahlungen in Em- psang zu nehmen und den Eintausch der Actien zu ver=

Bei einer verspäteten Zahlung treten gegen den Säu= migen die im 8. 16. des Geselsschasts-Siatuts festge⸗ setzien Nachtheile ein.

Ratibor, den 14. November 185.

Das Direltorium der Wilhelms ⸗Bahn.

⸗Bahn.

Die Herren Actionaire der Wilhelms⸗Bahn wer⸗ den hierdurch aufgefor⸗- dert,

F die siebente s Einzahlung v. * funfzehn Proz.

werden, zu verschen.

pfang zu nehmen.

den.

Prinz Wilhelm⸗ (Steele Vohwintelen tor Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Einzahlung von zehn P. C. ** —ͤ Mit Hinweisung auf die d, in den Quittungsbogen enthaltenen Bestimmun⸗

gen werden die Actionaire

der Prinz Wilhelm⸗Ei⸗

, senbahn ⸗Gesellschaft hier⸗ nrg durch aufgefordert, die vierte Einzahlung mit 10

pro Cent oder 16 Thlrn.

per Actie in den Tagen

Dezember d. J.

in Berlin bei den Herren Anhalt und Wagener, Cöln bei dem Herrn J. H. Stein, Düsseldorf bei dem Herrn Wm. Cleff, oder Langenberg in unserem Comtoir, wo diese Einzahlungen auf die gleichzeitig vorzulegenden Quittungsbogen als verzinsbar vom 10. Dezember be⸗ scheinigt werden. Langenberg, den 30. Oltober 1845. Die Direction.

Mainz - Ludwigshafener,

Termine, nämlich: auf den . 5 . eme, soꝛo jetn

1.13. 5. / 17. 6/18. 8. / 20. 12/21. 153.25. 15. fo. 21. 22. 27. 29. November,

schlusses der General-

Versammlung vom 8.

Oktober beehrt sich der

Fl 7 unterzeichnete Verwal-

E tungs-Rath, die Herren

E Actionaire zu einer wei-

teren General- Ver- Sammlung, die

15. Dezbr.,

Morgens 9 Uhr,

in dem noch näher zu bezeichnenden Lokale dahier in Mainz statthaben wird, hiermit einzuladen, um G. G

den Bericht der mit der Revision der Statuten beauf- tragten Kommission anzuhören und über die vorzu- nehmenden Abänderungen abzustimmen.

Nur gegen Vorzeigung einer von dem Verwaltungs- Rath ausgesertigten Einlalskarte kann der Eintritt zur General-Versammlung gestattet werden.

Um die Listen der Besitzer der Interimsscheine aufstellen und die einem Jeden zukommende An- zahl von Stimmen festsetzen zu können, werden die Inhaber jener Scheine ersucht, dieselben den 4. und 5. Dezember, des Morgens von 9 bis 12 Uhr, in dem unteren Saale des Hofes zum Gutenberg anzumelden und diese Anmeldung mit einem nach Nummern genau geordneten, doppelt aus- gefertigten und unterschriebenen Ver- zei chnisse, wozu die gedruckten Formu- larien zu gleicher Zeit unentgelilich ausgegeben

Nach Verlauf dieser Zeit können keine weitere Anmeldungen mehr angenommen werden.

Es wird hierbei bemerkt, dass laut §. 7. der Sta- tuten das Gesellschasis-Kapital in Actien von FI. 250 eingetheilt werden so⸗l und laut §. 11. jeder Actio- nair, welcher acht Actien besitat, stimmsähig und berechtigt ist, in der General-Versammlung zu er- scheinen, mithin die Betheiligung von je FI. 2000 eine Stimme giebt, ohne dass jedoch mehr als en Stimmen in einer Person vereinigt werden dürfen.

Die nur für die Person gültigen Eintritts- karten zur General-Versammlung sind darauf hin den 11. und 12. Dezember zu den obenbezeichne- ten Stunden und in dem angegebenen Lokal in Em-

Mit diesen Karten wird zugleich ein Abdruck des Berichts der Rerisions-Kommission überreicht wer-

Mainz, den 14. November 1845. Der Verwaltungs-Raih der Hessischen Ludwigsbahn.

Bekanntm ach u

Gh, er hisimndorf⸗ Steinkohlen.- Actien - Gesell

18736

Den Herren Actionairs der Oberhohndorfer kohlen ⸗Actien⸗Gesellschaft zeigen wir hiermit m, die 2te ordentliche General⸗Versam ml

am 26. November d. J., Vormittags t im Nestaurations - Gebäude des Le Dresdner Bahnhofs, stattfindet, wobei wir uns erlauben, auf den §. serer Statuten aufmerksam zu machen, welchem nur diejenigen zur Theilnahme an der Genergh⸗ sammlung berechtigt sind, welche sich durch Vr der Actien, resp. Interimsscheine, selbst als Ach legitimiren. Gegenstände der Verhandlung sind:

1) Hef r enlcht des Directorii,

2) Rechnungs⸗Ablegung desselben,

3) Wahl neuer Ausschuß⸗Mitglieder.

Gleichzeitig fordern wir diejenigen auf, welt jetzt verabsäumt haben, die te und 5te Einzahl leisten, solche bis spätestens den 25. November! an die Herren Heinrich Küstner C Co. in & unter Beifügung von 10 96 der einzuzahlenden Cn als Convenfionalstrafe, zu bewerlstelligen, widr nach 5§. 7. unserer Statuten verfahren wird.

Leipzig, den 23. Oktober 18415.

Das Direktorium der Oberhohndorfer Stein

Actien⸗ Gesellschaft. C. Cohn. W. Herrmann.

Citerarische Anzeigen.

In der akademischen Verlagshandlung von Winter in Heidelberg ist erschienen und un

bei F. Dümmler in Benin, Linden

11461 Die Mission der

Deutsch⸗-Katholik 9 6 .

Geheftet. Preis 15 Sgr.

os v

Bekanntmachung für Droschken-Fuhrhern

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E. F. Sch il din

är Für Gutsbesitzer.

Einen höchst tüchtigen Oekonomen, welcher sth zeitig als Brennerei⸗Inspektor ganz vorzüglich h hat, kann ich mit größter Zuverlässigkeit empsthi

Dr. W. Keller, ö

Vorsteher des landwirihschaftlich technischen

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Allgemeine

Preußische Zeitung.

Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Besiellung auf dieses Glatt an, für Gerlin die Expedition der Allg. Preuß. ; Zeitung: Friedrichs straße Nr. 72.

6 323.

Inh alt.

er m, de,.

land. Berlin. Die Gemeinde Ordnung für die Rhein⸗Provinz und

se * 6a. Ztg. Erinnerung an den Ge , ,

Desse .

utsche Bundesstaaten. Königreich Sachsen. Landtags ⸗Ver=

andlungen. Freie Stadt Frankfurt. 2

en aus Braunschweig. Der Landtag.)

n Paris. Vollständiger Wich mit Merilo. Ver⸗

üischtes.

oßbritanien und Irland. Londgn. Vorschläge zur B

es Nothstandes in Irland. Börs achricht. 9 .

lgien. Brü ssel. Adreß⸗Entwurs ber Repräsentanten.

er. Kanton Zürich und Kanton Luzern. Der Leusche

Dhroz .

alien. Ro m. Quarantaine Verordnungen. S =

imo. (Aufenthalt der russischen Herr r im ie en

enbahnen. Erösssnung der Sächsisch-Schlesischen Bahn. Grätz.

robefahrt auf der südlichen Staats ⸗Eifenbahn.

. 1 Börsen⸗Nachrichten. Beriin. Börse. Fruchtpreise a . ;

igl, Opernhaus, (Don Juan“; Dlle. Lind als

Donna Anna.) zugl. Schauspielhaus. (. Die Schwiegermulter“ ) na Anna.)

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Bombardier Bäng e der ten ö. ,,, Sch leuer ten Artillerie⸗Brigade die Rettungs⸗Medaille am Bande; und Den Geheimen expedirenden Seeretairen und Kalkulatoren rnicke und Pete rss on bei dem Kriegs⸗Ministerium, so wie Intendantur⸗Secretair Brückner bei der Militair⸗Intendantur bten Armee⸗ Corps, den Charakter als Rechnungsrath zu verleihen.

Inge komm en: Der außerordentliche Gesandte und be

on Der voll⸗ higte Minister am Königl. hannoverschen * mehreren anderen nn Höfen, Kammerherr Graf von Seckendorff, von Avgerei st: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Gene—= 52 Sr. Majestät des Königs, von Neumann, nach 6

Se. Erlaucht der Graf Al 1 ch f Alfred zu Stolberg Stolberg,

ichtamtlicher Theil.

Inland.

Berlin, 20. Nov. Se. Majestät der König haben Allergnädi

; J Se. : d ht: Dem Führer des Barkschiffes m n, Ein n gh g un aus Ueckermünde, die Anlegung der ihm verliehenen Königl. ishen Medaille „Für edle That“, mit dem Bande, zu gestatten?

1

Berlin, 19. Nov. Der in Nr. 278 der All

genommene Artikel über die , ein⸗Provinz vom 23. Juli b. J. hat der Aachener Zei⸗ Lin Nr. 284 ff. Veranlaffung gegeben, die von uns aufgestell⸗

Berlin, Freitag den 21 sen November

1845.

vollem Maße anerkannt hat, inbem er die Ueberzeuaun i daß es uns ang den Gegenstand und die ̃ tigen Erkenntniß zu thun ö 3 sei. Wir freuen uns, unserem Gegner das uns gespendete Lob einer gemessenen Sprache und wür- digen Form bei der Behandlung des fraglichen! Gegenstandes in vol⸗ lem Maße zurügeben zu können. Nur wenn mit Unbefangenheit und Leid en schaftlosigkeit der Gegenstand allein ins Auge gefaßt wird, alle Persönlichkeiten unberührt bleiben, kann der Zweck, Förderung der richtigen Erkenntniß, erreicht werden. Es sei uns vergönnt, die begonnene Erörterung zu diesem Jwecke über die Punkte noch wei⸗ ter ale n, in welchen wir die thatsächliche Unrichtigkeit der uns gema 6 ,, zu können vermeinen.

‚— ei glauben wir der weiteren Besprechung der Haupt⸗Gegen— stände unseres Aufsatzes, namentlich de en , 5 6 räthlichen Befugnisse, der Wahl der Gemeinde- Beamten u. dgl. m., uns um deshalb enthalten zu müssen, weil wir nicht die Hoffnung hegen, in dieser Beziehung eine Einigung zwischen den divergirenden Ansichten zu Stande zu bringen. Von beiden Seiten würbe im Wesentlichen nur zu wiederholen sein, was schon gesagt ist, und das Publikum dabei nichts gewinnen. Unsererseits verzichten wir daher gern auf das letzte Wort und überlassen es dem Urtheil des unpar⸗ leiischen Zeitungslesers, zwischen den beiderseitigen Ansichten zu ent⸗ . e, 56. wohl 8 daß in der Regel der angreifende

ü tinung der rheit i e , g chrheit für sich gewinnt, als der

„-Wir folgen, indem wir namentlich die uns vorgeworfenen un= . Angaben und Inkonsequemen der del ahn n . der eihefolge der Artikel in der Kachener Zeitung, in welcher wir zunächst auf folgende Bemerkung sioßen:

Wir schienen uns selbst ein germaßen zu widersprechen, wenn wir sagten, wohl nirgends habe ich eine Stimme erhoben, welche die Behauptung gewagt hätte, die Gemeinde⸗ Ordnung für die Rhein⸗Provinz vom 23. Jul b. J. sei als ein den Wünschen der

ö. Vio entsprechender Fortschrist gegen die frühere Gemeinde⸗ erfassung nicht anzusehen, dann aber später anführen, daß ein anderes Blatt blos zu tadeln finde und selbst die Behauptun auf⸗ stelle, der durch die Gemeinde⸗ Ordnung vom 23. Juli b. 8. be⸗ wirkte Fortschritt sei mn unbedeutend, daß die im Vergleich zu der früheren Gemeinde⸗Verfassung erlangten Verbesserungen kaum des nn 4 an ierin liegt kein Widerspruch. Wir haben gesagt und wieder- holen es ; Niemand ist bisher treten, weng? 6 behaupten wollen, die Gemeinde Srdnung für die RKhein⸗Provinz vom 23. Juli d. J. sei als ein Fortschritt . die frühere Gemeinde- Verfassung nicht anzusehen, wohl aber haben einige Stimmen den Vorwurf erhoben, der immerhin anzuerkennende Forkschritt sei nicht bedeutend genug. Das ist es, was wir in der angeführten Stelle sagen wollten, und dieser Sinn ist auch unseres Erachtens den Worten unschwer zu ent⸗ nehmen. Während wir der Anerkennung des gemachten Fortschrittes uns anschlossen, war es der Zweck unseres Aussatzes, zu beweisen, daß derselbe weder im Vergleich zu dem bisherigen Zustande noch über= haupt als ungenügend ezeichnet werden könne.

Wir hätten übersehen, bei der Anstellung der Bürgermeister zu bemerken, daß noch der beschränkende Zusatz gemacht worden sei, der Bürgermeister müsse sür das Amt geeignet sein.

Wem aber ist es wohl eingefallen, der Regierung das Recht zu bestreiten, die Qualification des zu ernennenben Bürgermeisters zu prüfen? Wenn den Gemeinden das Wahlrecht eingeräumt worden wäre, hätte nicht der Regierung das Bestätigungsrecht vorbehalten werden müssen? und was heißt denn Bestätigungsrecht anders als das Recht zu prüfen, einmal, ob die Wahl vorschriftsmäßig abgehalten worben sei, dann aber hauptsächlich, ob dieselbe auf einen gehörig quali⸗ fizirten Kandidaten gefallen sei? Wir glauben nicht, daß es in der Absicht unseres Gegners liegen kann, die gänzliche Weglassung dieses beschränkenden Zusatzes zu verlangen, oder sollte wirklich in einer

Behauptungen einer näheren Eröt terun i

? g zu unterwerfen. Wir

mn. dem Verfasser dieser Widerlegung 2 ausrich⸗ ank dafür sagen, daß er die gute Absicht unseres Artikels in

Bürgermeisterei, in der unter den Eingesessenen Keiner von den Ver waltungs⸗Geschäften genügende Kenntniß besitzt, dennoch ein Ein— heimischer zum Bür ermeister ernannt werden müssen? oder sollte die Regierung ohne Rücksicht auf Qualification Jemanden lediglich des⸗

halb zum Bürgermeister ernennen müssen, weil er das Vertrauen der Gemeinden besttzts Wir glauben nicht, daß unser Gegner di gen mit Ja beantworten en,, ö 5* . 0. Die Selbstständigkeit des Gemeinde⸗Raths gehe aus dem Ge—

set nicht hervor, da dessen Beschlüsse nicht allein in vielen Fällen der speziellen Genehmi— ung der Regierung bedürfen, sondern letz⸗ tere auch zu dessen e ren. und zur Ausschließung der Wieder- erwählung der Mitglieder eines solchen Gemeinde⸗Raths befugt sei.

Die Selbstständigkeit des Gemeinde- Raths ist im Geseß als Regel aufgestellt worden. Solches geht auf bas bestimmteste schon daraus hervor, ba alle Ausnahmen von dieser Regel im Gesetze aus⸗ drüclich genannt sind. Daß diese Ausnahmen auf das wirkliche Be⸗ dürfniß beschränkt seien, haben wir in unserem früheren Aufsatz nach⸗ zuweisen gesucht und werden nach dem, was wir oben vorausgeschickt haben, auf diese allgemeine Prinzipien⸗Frage hier nicht weiter zurück⸗ kommen. Was aber die Bestimmung des Gesetzes, wodurch das Recht zur Auflösung des Gemeinde-Raths der Re ierung beigelegt wird, betrifft, so fun dieselbe gerade in dem Prinzip der freien Wahl ihre Begründung und Rechtfertigung. Wenn ein Gemeinde—= Rath, trotz der an ihn ergangenen Ermahnungen starrsinnig bei ver⸗ derblichen und ö Ansichten stehen bliebe, soll es da kein Mittel geben, einen solchen nachtheiligen Starrsinn zu brechen? Wenn z. B. ein Gemeinde⸗-Rath es sich beigehen ließe, verfassungswidrig mit Gegenständen sich zu befassen, welche zu seiner Kompetenz nicht gehören, soll die Regierung schwach genug sein, einen solchen Gemeinde⸗ Rath ungestört sein Treiben fortsetzen zu lassen? soll die Regierung nicht befugt sein, in solchen Fällen von der gemeinschädlichen Verblendung Weniger an den gesunden Sinn aller Wähler zu appelliren? und wenn die Mitglieder des Gemeinde⸗Raths durch ihren vielleicht auf Privat⸗ Verhältnissen beruhenden Einfluß es dahin bringen, daß sie nach ge⸗ schehener Auflösung des Gemeinde⸗Raths wieder gewählt werben, soll die Regierung einem solchen gemeingefährlichen Treiben länger zusehen? Sollte man uns hier die Bemerkung entgegenstellen, daß solches von dem Rechtssinn des Rheinländers nicht zu erwarten stehe, so dürfen wir diesem Einwande, dessen thatsächliche Richtigkeit zu be⸗ streiten wir weit entfernt sind, wohl mit der Erwiederung begegnen, daß in einem Gesetze alle Fälle, auch die minder wahrscheinlichen, bedacht sein müssen, daß jene Bestimmung, sofern der Fall ihrer AÄn⸗ wendung nicht eintritt, durchaus unschädlich ist, und daß die sattsam dokumentirte Nachsicht unserer Reglerung vor jeder mißbräuchlichen Anwendung der ihr eingeräumten Befugniß genügend bürgt. Wollte man darin, daß die Möglichkeit von Verirrungen angenommen und vorgesehen ist, einen Mangel an Vertrauen erkennen, fo könnte eine Bevölkerung, in der Rechtssinn und Gesetzlichkeit vorherrschend sind, mit gleichem Rechte eine Verletzung darin finden, wenn die Gesetzge⸗ bung mit Aufstellung eines Strafgesetzbuches sich beschäftigt.

.Bei der Angabe, daß der Gemeinde⸗Rath erwähll wird, sei die Bestimmung des §. 46 der Gemeinde⸗Ordnung übersehen wor⸗ den, nach welcher in den Landgemeinden gewisse Meistbeerbte auch ohne Wahl eo ipso Mitglieder des Gemeinde⸗Raths sind.

Diese Bestimmung ist von uns nicht übersehen, wohl aber des⸗ halb nicht besonders erwähnt worden, weil wir derselben keine so große Wichtigkeit beilegen können, als von unserem Gegner geschieht. Denn die Zahl dieser Mitglieder des Gemeinde- Raths wird immer nur, gering, jedenfalls in der großen Minorität des Gemeinde⸗Raths bleiben. Bei der notorisch weit getriebenen Parzellirung des Bodens in der an, n, sind wir überzeugt, daß in den wenigsten Ge⸗ meinden sich Grundbesitzer befinden, weiche eine Haupt ⸗Grundsteuer von 50 Rthlr. bezahlen. Wir sind leider nicht im Stande, unsere Behauptung mit Zahlen zu belegen, doch wird eine oberflächliche Ein⸗ sicht in die Grundsteuerrollen die Richtigkeit derselben nachweisen.

Auch müssen wir darauf aufmerksam machen, daß dieser Be⸗ stimmung dasselbe Prinzip zu Grunde liegt, welches in der Gemeinde⸗ Ordnung vom 23. Juli d. J. im Allgemeinen in Betreff der Ver⸗ tretung der Gemeinden angenommen worden ist, ein Prinzip, welches sowohl die Billigung der Provinzialstände als auch diejenige unseres Gegners gefunden hat, daß nämlich die Vertretung der Gemeinden in die Hände der wohlhabenderen Einwohner gelegt werde, indem man von der Ansicht ausgeht, daß nicht nur bei den wohlhabenderen

Königliches Opernhaus. Don Juan. Olle. Lind als Donna Anna.

Die Feier des Namens tages Ih j e st q 6 hrer Majestät der Königin konnte von unt Instiut, das 5 Ihrer besonderen . erfreut, igen begangen werden, als dadurch, daß es nach einem Festspiel, die Bedeutung des Tages in sinniger Weise hervorhob, das voll⸗ Werl der Opern -Literatur und min so reichen Kräften besetzt, wie nf einer Bühne selten beisammen finden, zur Aufführung brachte. , über das Werl zu liefern, von dem nian öster behauptet hat, . über alle Kritif erhaben ist, kann an dieser Stelle am wenigsten uuf denz tin freuen uns, daß die Oper ihre Mittel und Pracht an l heung dieses Meisterwerkes gesetzt hat und den allgemeinen Wunsch 1. amn. endlich einmal wieder den „Don Juan“ zu hören, auf eine 4. ö ende. Weise erfüllte. Mit erhöhter Spannung drängte man sich 9 . Räume des Saales; denn nach dem unglücklichen Brand hatte 168 per nur im beschränkteren Raume des Ig nn, hn ehört, i er neue Phönix aus der Asche emporgestiegen, war sie gaͤnzlich . iir 3 wunden. Nun sollten wir ß zum erstenmale in ihrer : * Bestalt, mit den Original- Recitativen und dem Finale des . 1er g seit l 3 blieb ar schon seit langer Zeit weggeblieben, vielleicht, weil le e nl e en der Ausführung scheute 63 mehr aber 2 der uffn ö arg ß, daß diese Scene die rragisch Wirkung des bisherigen 2 9 stumpfen möchte. Wir erfahren nämlich nach jenem . une w oment, in welchem Don Juan von dem Geist des Gemordeten . . hinabgezogen wird, noch einmal, auf ziemlich komische Weise, mean en bei dem Glanz des unterirdischen Feuers geschehe, und nach haderßolten Vertröstung des liebenden Siiavio Funch bie traut z empfängt man vom Chor die Moraß: „Lasterglück flieht schnell

auch.“ . ragen es allenfalls, wenn am Schluß des Drama's eine ein= brümnlncoder etwa der antike Chor dem Hörer die Moral des Stückeg

sagt, wenn sie auch aus der Dichtung selbst bereits hervorgeht;

rama vorzugsweise intelleltuell beschäftigt, so kann es von

Nutzen sein, wenn dem Hörer der Zweck des Ganzen recht dringlich ein- geprägt wird. In der Oper dagegen, wo mit dem geringeren Intereffe am Stoff zugleich auch jede didaktische Absicht wegfällt, hat der Hörer, nachdem das Geschick des Haupthelden geschlossen ist, keine rechte Theilnahme mehr für das der Mithandelnden, und nach dem höchsten dramatischmusikalischen Genuß leinen Sinn für ein trockenes haec fabula docer“'. Wenn daher alle Mittel der Musik und der Scenerie zu Don Juan's Höllenfahrt auf⸗ geboten sind, wenn uns die schauerlichen Töne des Geistes, die verzweiflungsvolle Wehr des Don Juan durchbeben und das Par⸗ quei noch den leichten Dunst des infernalischen Feuers einathmet, so macht sich der historische Nachtrag, daß die Vermählung Ot⸗ tavio's auf zwöls Monate hinausgeschoben wird, Donna Elvira den heiligen Schleier nimmt, und eine Schlußbetrachiung, bei allem Reize Mozartscher Musil, etwas matt und lästig. Der Pietät gegen die Manch des unsterblichen Meisters gebührt voller Dank, wenn sie ein koͤstliches Kleinod aus dem Staube der Partituren hervorzieht, und im Interesse der Musik möchten wir auf seine dauernde Erhaltung dringen; im Interesse des dra⸗ matischen Stoffes dagegen und der Abrundung der D muß man die Ausscheidung einer Scene wünschen, welche späterhin vielleicht das Signal zum fbr ih der Theaterbesucher werden dürfte. Von bedeutenderem Werth ist die Wiederaufnahme von drei Arien, worunter die der Elvira vorzüglich dadurch charakteristisch wird, daß sie Mozart in Verehrung für Händel ganz in dem Style bes alten Meisters arbeitete, und durch die Einführung der bisher nur in der stalienischen Sper esungenen Reeitative. Durch sie kam dauernder musilalischer Fluß in bie onst einzeln stehenden Gesangsnummern, manche Unebenheit des Textes wurde weniger empfunden und vor Allem eine Scene entfernt, die immer wie eine Narrenschelle der Krone dieses göttlichen Werkes anhing, und die troß des großen Gelächters, das sie kr grobe Komif erregt, seden feiner Fühlenden verletzen mußte. Die Recitaiive felbst widerstreben etwas der deutschen Sprache, in welcher Häufung der Konfonanten und viele halbstumme Endsplben die schnelle und flingende Aussprache erschweren, und hieran so wie an der Ungewohntheit mochte es liegen, daß noch nicht in' allen Theilen natürlicher Fluß mit intervallischer Bestimmtheit verbunden war. Doch hatten sie auf die Aussührung der Gesangspartieen selbst wohlthaäͤtige

Fluge wie serne Zeinalter,

Wirkung, sie wurden mit lebendiger Frische ausgeführt und näherten si jener seinen Grazie, der man sich am . italienischen ei f gern dahingiebt. X

Wir hatten die Freude, in der Rolle der Donna Anna Dlle. Lin d zu sehen und uns wiederholt davon zu überzeugen, was uns übrigens schon ihr Auftreten als Norma dargethan, daß ihre Stimme und ihr ganzes künst⸗ lerisches Sein nicht nur da elbe geblieben ist, sondern auch noch an Kraft 6 hat. Hatte sie aber in jener Rolle, welche den Kreis weiblicher

atur fast überschreitet, die ganze Skala der Affekte von heißer Mutterliebe durch gereizte Eifersucht bis zur Medeenwuth durchgespielt und diese glü⸗ hende Mischung widerstrebender Leidenschaften in dem Gefäß zartester Jing⸗ fräulichkeit dargeboten, so galt es als Donna Anna die tiefgelränlte Spanierin darzustellen, der der Vater ermordet ist, die edle Jungfrau, die durch den eigenen Hülferuf das Unglück herbeibeschworen hat und, von diesem Gefühle anz hingenommen, sich allen anderen Empfindungen verschließt; es alt, in solchem Affekte, der ganz innerhalb der Schranken des weiblichen Bcheuʒ liegt, energisch zu verharren.

Und das gelang; denn der Gelst unserer Künstlerin erreicht in seinem so ferne Zonen: ein Kind unserer Zeit, hüllte sie sich doch als Norma in die Schleier eines mythischen Priesterthums, eine Tochter des Nordens, war sie doch als Donna Unna die echte Spanierin.

Von dem Augenblick an, wo das Schreckliche geschehen, wo sie halb sinnlos von dem Schauplatze eilt, war sie ganz in ihrem Leid und ihrer Nache; die Züge, die als Norma auch in den höchsten Affekten eine gewisse Milde nicht versoren, verdunkelten sich zu dem tiessten Ausbruck des Schmer⸗ zes, und ihre Bewegungen mit einsacher Größe, ihre Erscheinung voll jener Poesie, die von wahrer Empfindung immer erzeugt wird, wirkten so mächtig, daß sie die Scene geistig belebte, auch wo sie in Ruhe versunken schien.

Ihr Gesang war der erhabenen Würde Mozart's angemessen, und mit besonderer Frrude bemerkt man, wie sie jede nicht vorgeschriebene Ausschmük⸗ kung verschmäht und in der Treue an der Composition so einsichts voll bleibt, daß sie in der ersten Scene die geradaufstrebenden Worte bes Schmerzes Ach mein Vater, ohne die wc er Vorschläge singt. Obwohl ihre Stimme in der mittleren Reglon einen feinen Schleier nicht immer ablegt, so wirft er doch nicht zur Beeinträchtigung der Darstellung, weil er, fast