1845 / 325 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Ansprüche darauf haben, daß der Ausenthalt, welchen die Sundzoll = Klari= 8 2 nicht * Jedem willkürlich verlängert werden könne, der eine Forderung der erwähnten Art zu haben vermeint. Die Kanzelei muß es daher als mit anenlannten völkerrechtlichen Grundsäßen streitend ansehen, daß die allgemeinen, mit Bezug auf den Beschlag auf fremde Schiffe eltenden Regeln, auf solche Schiffe in Anwendung gebracht werden, deren n en li auf dänischem Seegebiet blos eine Folge der ihnen obliegenden Verpflichtung, den Sundzoll zu entrichten, ist. (Es wird hierbei bemerli, daß das Höchstegericht mit der in dem obgedachten Schreiben ausgesproche⸗ nen Ansicht einverstanden zu sein erklärt hat.)

Berliner Börs s. Den 21. November 1845.

Pr. Cour.

Actien. Rriet᷑ eld.

Fonda.

* 2 R 8 X 2 8 2 ö)

St. Sebuld-Sekh. Prãmĩien - Scheine d. Seeh. à 50 T. Kur- u. Neumrk. Schuldversebr. Rerliner Stadt- Obligationen Pang. do. in Tb. Weatpr. Pfandbr. Grossh. Pos. do. do. do. Oatpr. Pfaudbr. Pomm. do. Kur- u. Nenm. do. Schlesische do. do. v. Staat g. Lt. B.

an xo a. . do. do. Prior. ObI. Mad. Lpa. Eisenb. do. do. Prior. Obl. Krl. An. abgest. do. do. Prior. Obl. Dias. Elb. Eisenb. do. do. Prior. OI. Rbein. Risenb. do. do. Prior. Obl. do. v. Staat garant. Ob. - Schles. E. L. A do. Prior. do. LI. K. St. E. Li. A. u. B. Magd. Nalbst. Eb. Rr. Schw. Erb. E. 40. d0. Prior. Obl. 1314 Bonn-Köluer Kab. 115 Nie derach. M.. v. e. 33 do. Prioritut

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Gold al mareo. Frĩedriebs dꝰ or. Aud. Gldm. à 6 Tb. Diaconto.

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nement: Catharina Cornaro.

1466

Auswärtige Börsen.

Amsterdam, 17. No-. Niederl. virkl. Sch. 60. 3X d0. 39. Ausg. Fass. 7. Zlusl. 73. Preuas. Pr. Sch. 46 Russ. Hope 923.

Frankfurt a. M., 18. Nov. 1924. Nair. Hank Actien 730 n,. Hope 903 Br. Polu. 300 FI. 99 Br. do. S800 HI. S834 nr.

HHA2am burg, 19. Nor. Rank,. Acden 1620. Kugl. Nass. 49.

Wien, 17. Nor. 6X6 Met. 1115. 495 d0. 101. 30 40. 763. Nank- Aeüer 1600. Anl. 44. 1824 1613. a. 18329 129. Nord. 1853. Gios. 133 Mail. 1173. Li.. 11653. Fes. 1683. aas.

ö V6 Span. 24. Pol. —.

ß M6 Met. II2 G6. Nauk Actien p. alt. Säegl. 89 Br. Int. ö9 Iz.

Meteorologische Beobachtungen.

Abends 10 Uhr.

Nach eiumaliger Beobaehtung.

Morgens Nachmittags 6 Uhr. 2 Uhr.

Z30, o! Par. 330,71. 331, 127 πν. Quellwnrme 7,77 NR. .. 4 I87 R. 4 S, 77 n. 4 7,9 R. Flaaswrme 5,87 . Thaupunkt .... 4 7,657 R. 4 8, s n. 7/8? R. hodenwärme 6,0 n. HDuustakttigung. 98 pCt. 99. pCt. 99 pCt. Aus dlũnstung Q, 02 nh. reguĩg. Regen. Regen. Niedersehlag CO, O39“ Rh. Sw. Ss w. SSwv. Wrirmeweehsel 8, 8) Wolkenaug ... ssw. 6,8 R.

Tagesmittel: 330, 92“ Par.. 8, 19 R... S, o n.. 99 Sc S8w.

Königliche Schauspiele.

Sonnabend, 22. Nov. Im Schauspielhause. 194ste Abonnements⸗ Vorstellung. Zum erstenmale wiederholt: Die Schwiegermutter, Schau⸗ spiel in 4 Abth., von Smidt.

Sonntag, 23. Nov. Im Opernhause. Mit aufgehobenem Abon-⸗ Anfang 6 Uhr.

Zu dieser Vorstellung werden Billets zu den erhöhten Opern⸗ haus- Preisen verkauft.

Bekanntmachungen.

17471] Public an du m. i g Nothwendiger Verkauf.

Die im Carthäuser Kreise belegenen adlichen Guts- Antheile Sykorczun Nr. 257. Lit? A. und Lin. B., zu- solge der nebst Hypothekenschein in unserer Registratur einzusehenden Taye landschaftlich auf 35,425 Thlr. 12 Sgr. 2 Pf. abgeschätzt, sollen in 1eùmin'o Ven 25. Februar 1846, Vormittags 11 Uhr, vor dem Deputir⸗ ten, Herrn Geheimen Justizrath Prang, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst fubhastirt werden.

Die unbekannten Eigenthümer der auf dem Gute Sykorezyn B. Rubr. Ill. Rr. Li. aus der Kaufgelder⸗ Belegungs Verhandlung vom 9. Dezember 1837 ein⸗ getragenen Restkaufgelder à 28 2 2 Sgr. 7 Pf. welche auf die sub No. 3. für Lohmergel Hirsch asia⸗

lassen.

Nachlaß Schuldenw treten und, wenn st

Allgemeiner Anzeiger.

der Publication des Präklusivbescheids sub poena pu- blicati gewärtig zu sein, sodann den 13. März 1846 auf anderweites Erscheinen zu Niederschlagung dieses esens in gütliche Unterhandlung zu olche ihren Zweck verfehlen sollten, den 20. März 1846 des Altenschlusses und den 18. April 1846 der Publication des Locations - Erkenntnisses, welches rüclsschtlich der Außenbleibenden sür publizirt angenom men werden wird, sich zu versehen. Auswärtige haben zu Annahme künstiger weiterer La⸗ dungen durch hiesige Bevollmächtigte sich vertreten zu Eibenstock, am 16. August 1815. Königlich sächsisches Landgericht.

94s]

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Herold.

Hirschfeld, jetzt dessen nicht legitimirte Cessionarien, die Levin = Hirschbergschen Erben, eingetragen gewesenen 1200 Thlr. angewiesen worden, werden hierdurch gleich zeitig öffentlich vorgeladen. arienwerder, den 9. Juli 1845. Königl. Ober⸗Landesgericht. Civil⸗ Senat. (936 p

1151 Belanntim ach ung. Viele bedeutende Im Deposito des unterzeichneten Gerichts besindet 6 das Testament der Frau Lieutenant von Peters dorf, getz von Schmiedeberg, vom 26. April 1787. Da seit

iederlegung desselben, mehr als 56 Jahre verflossen sind, und während dieser Zeit weder die Publication nachgesucht, noch von dem Leben ober Tode der Testa⸗ trice etwas bekannt geworden ist, so werden etwanige Interessenten aufgefordert, binnen 6 Monaten, spätestens aber in dem auf

den 4. Zuli 1846, Vor mittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine ble Pu⸗ 2 zu beantragen und ihr Recht darauf nachzu⸗ weisen.

Reetz, den 24. Oltober 1845.

Königl. Land- und Stadtgericht.

beraumen:

2) zur Berathun

18451 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 24. Juli 1845. Das Mühlenstraße Nr. 25 belegene Gärtner Bartholz⸗ sche Grundstück, f abgeschätzt zu 6191 Thlr. 8 Sgr. 3 Pf., soll Theilungs halber am 29. März 1846, ormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzufehen.

——

ioo] Nothwendiger Verkauf.

Das hierselbst belegene, im Hypothekenbuche Vol. I. Lol. 295. No. 479. verzeichnete, zur Konkursmasse des Kaufmanns J. F. Thiele hierselbst gehörige und 2. lich zu Jo30 Thlr. 25 Sgr. 93 Pf. zehn; ohn⸗ haus, soll in dem auf dem hlesigen Gerichts Lolale vor dem Herrn fee mme hic zisssfor Gericke

auf den 4. Mai 1846, Vormittags 10 uhr, anberaumten Termine meistbietend verkauft werden.

Die Taxe nebst Hypothelenschein lönnen werltäglich in unserer Registratur eingesehen werden. ö

Neu⸗Ruppin, den 11. Sftober 1845.

Königliches Stadtgericht.

I 15 b] E ditt al- Lavung.

Zu dem überschuldeten Nachlasse des verstorbenen Eisen und Blechwaaren handler Christian Friedrich Bau⸗ mann in Schönheide ist der Konkurs- Prozeß zu eröffnen Montag,

ewesen, Es werden daher von dem unterzeichneten Nittwoch, andgericht die belannten und unbekannten Gläubiger Sonnabend, des Verstorbenen aufgefordert, den 15. Januar 1846 bei Strafe der Ausschließung von der Konkursmasse, so wie bei Verlust der ihnen etwa zustehenden Rechis⸗ wohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, gerichtszeitig persönlich oder durch legitimirte Bevoll-⸗ mächtige an serichtsstelle allhier legal k erscheinen und ihre Forde anzumelden, über die rechtliche Begründung derselben mit dem Konkurs. Vertreter, fo I1. wie der Priorität ** unter sich, binnen 6 Wochen Iii. die nöthigen Schriften zu wechse n, und den 28. Februar 1845

3) zur Wahl von

Sonntag, Dienstag, Donnerstag,

Sonni

*

1

Rheinpreußische Feuer-Ver⸗ sicherungs⸗Gesellschaft til Disseldorf.

ses Jahres die Ges waltungsrath veranlaßt,

eine außerordentliche General Ver⸗ sammlung uf Montag den 22.

Dezember d. . Morgens 9 Uhr, im Gasthofe zum Prinzen von Preußen hierselbst, anzu⸗

ellschaft betroffen, haben den Ver⸗

1) zur Einsicht des Rechnungs ⸗Abschlusses bis 15. De⸗ zember v. J. (ein solcher bis 30. Oftober c. liegt bei sämmtlichen Agenten offen) und Kennitniß⸗ nahme von dem unguͤnstigen Stande der Gesellschaft,

Folge zu treffenden dringend erforderlichen außer= ordentlichen Maßregeln,

Düsseldorf, den 17. November 1815. Der Verwaltung s⸗Rath.

keen Dampfschifffahrt Magdeburg und Hamburg.

w

Von . Nachmittags 3 Uhr, von Hamburg Nachmittags 3 Uhr,

Außerdem werden wöchentlich zwei Schleppschiffe erpedirt von Magdeburg von Hamburg

und Donnerstag, . ? e 2 a von ,, , . r Iburg erthe 8 tio e in Anke lll chr Eihenb ahn 3 . Passagepreis für J Person 26. 15 * Kl. der Eisenbahn u. I. Kaj. des Dampsfsch. 2 Thlr. x . *. * * 6 *

Sohn und

Brandschäden, welche im Laufe die⸗

vermerlen ist, einzureichen.

rückgegeben.

rims Quittung.

und Beschlußnahme der für die

Directions⸗ Mitgliedern. Dezember de J

f i hen, zwischen

ö. Dienst für den Monat

November.

Ragdeburg

ioꝛs]

9 6 , 53

an, s n 7 P e , n, ,, gen annehmen wird, oder

ber I. J.,

den in dem Büreau der Sächsis

der vom 31. Sonntag und Mittwoch.

werden, mit erlin, und ist der 9 Chir. 15 Ngr. baar,

* *

6 obigen

ö ; 7 ) 7; 777777 ; 1

Bekanntmachung.

in Berlin bei Herren Gebrüder Schickler,

in Elberfeld bei Herren von der Heydt⸗-Ker⸗— sten C Söhne,

» Herrn Joh. Wich elhaus Pet.

in Barmen bei Herren Gebrüder Fischer.

Es sind bei dieser Einzahlung die über die erste Ein⸗ zahlung von zehn Prozent sprechenden Quittungs bogen mit einem doppelten Verzeichnisse, den Nummern der Quittungs bogen a Betrag der mit denselben eingehende bei einem der vorbenannten Banhäufer Eines von diesen Verzeichnissen wird, mit der Empfangs- Vescheinigung des Bankhauses ver⸗ sehen, als Interms-Quittung dem Actionair sofort zu⸗ Die Nückgabe der Quittungsbogen seldͤst, nachdem auf jedem derselben über die neue Einzahlung quittirt sein wird, erfolgt gegen Retradiijon der Inte?

auf welchem außer uch der gesammte n Zahlungen zu

Die auf die bisher gezahlten zehn Zinsen seit dem Schlusse des leßten mins, dem 15. Juni 1844, werden gemäß . Statuts zu vier Prozent mit 17 Sgr. 6 Pf. bei jedem Quittungsbogen in Aufrechnung gebracht. Die Verzin⸗ sung der gegenwärtigen Einzahfung beginnt vom ersten

,

Elberfeld, den 20. September 1845. Die Direction der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗

Sächsisch - Schlesische

Eisenbahn.

Es wird andurch die mit Zehn Thalern auf ede Actie der Sächsisch⸗ Shhlesischen Eisenbahn zu leistende sechste Einzah⸗ lung ausgeschrieben.

Dieselbe ist eniweber den 24., 25. und 26.

November l. J.

z bei der Leipziger Bank, welche zur Erleichterung der Herren Actionafr? Zahlun⸗

den 28. und 29. November und 4. Dezem⸗

von früh 9 bis Nachmittags 4 u r, allhier zu Dres⸗ Schlesischen Eisen⸗ bahn⸗-Gesellschaft (Antonsstraße Nr. 7) unser Rückgabe August 1845 dalirten Inlerims. ictsen' der sünsten Einzahlung, gegen welche neue auf die sodann eingezahlten 60 Thlr. lautenden dergleichen ausgegeben

3 durch Zurechnung dreimonatlicher Zinsen auf die berelis eingezahlten 50 Thir. zu gewäh⸗ ren. Diejenigen Actlonaire, weiche die Einzahlung bis chluß Termine, den J. Dezember f 873

achmitiags 4 Uhr, nicht geleiste⸗ haben, verfallen in

Die resp. Inhaber von abonnirten und reservirten Pläßen den ersucht, ihre Bille ts, insofern sie solche zu benutzen wünschen Sonntag, den 23sten d. M., Mittags 12 Uhr, abholen zu lassen welcher Zeit diese anderweit verkauft werden.

Im Schauspielhause. Mit aufgehobenem Abonnement: Marquise von Villette. ;

Die abonnirten Plätze bleiben bis Sonntag, den 23sten d, tags 12 Uhr, reservirt. .

Montag, 24. Nov. Im Opernhause. Mit aufgehobenem d und Schauspielhauz⸗Abonnement: Faust. Anfang 5 Ühr.

Zu dieser Vorstellung werden Billets zu den gewöhnlichen d haus⸗Preisen verkauft. s

Die Inhaber von Schauspielhaus · Abonnements Plätzen un servirten Spernhaus⸗Billeis werden ersucht, solche bis Montag 24. November, Mittags 12 Uhr, abholen zu lassen, nach welchn über die nicht abgeholten Billets anderweit disponirt wird.

Königsstädtisches Theater.

Sonnabend, 22. Nov. ( Italienische QOpern⸗Vorstellung) Pasquale. Komische Oper in 3 Alten. Musik von Donizettz

Sonntag, 23. Nov. Der ewige Jude, dramatisches G in 5 Abtheilungen, von Karlschmidt.

Montag, 24. Nov. (Italienische Opern⸗Vorstellung): erstenmale in dieser r La Sonnambula. Oper in 2] Musik von Bellini. (Anfang halb 7 Uhr.)

Dienstag, 25. Nov. Stadt und Land, oder: Onkel Sch aus Ober⸗Oesterreich. Posse mit Gesang in 3 Akten, von Ii Kaiser. (Herr Franz Wallner aus Wien, Sebastian Hochfeh Gastrolle.)

Verantwortlicher Redactenr Dr. J. W. Zinkeisen.

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗ Hofbuchdruckern

die §. 17. der Statuten sestgesetzte Strafe von der Einzahlungs⸗ Summe an 1 Thlr. Dresden, den 13. Oltober 1845. Das Direktorium der Sächsisch⸗Schlesischen Eisenbah Gesellschaft. Carl Ludwig Schill. Anton Freiherr voö n Gablenz.

Literarische Anzeigen.

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Alle Post⸗Anstalten des In und Aus landes nehmen Bestellung auf dieses Glatt an, für Gerlin die Expedition der Allg. Preuß, ; Zeitung: Friedrichsstraße r. 72

5 3283.

Inhalt.

tlicher Theil.

land. Berlin.

utsche Bundesstagten. Königreich Bayern. Dombau in zpeher. Königreich Sachsen. Landtags⸗Verhandlungen. Kö⸗ igreich Hannover. Besuch des Kurprinzen von Hessen. Städ- He Anleihe, - Freie Stabt Lübeck. Dampfschifffahri. terreichische Monarchie. Venedig. Hafenbauten. Dampf⸗ hifffahrt. Kettenbrücke. Schreiben aug Prag. (Die Eisenbahn ich Wien; die berauner Brücke.)

slnd und Polen. St. Petersburg. Handel von Odessa. nkreich. Paris. Taufe des neugeborenen Prinzen. Einnahme mn Colonia in Uruguay. Depeschen Bugeaud's und Gerüchte über bo el Kader. Sendung nach Marolko und dortige Zustände. Die otations,- Frage, Der neue Tarif des Zollvereins. = Verschmelzung mn Eisenbahn- Compagnieen. Israelitischer Kultuz und Unterricht in lgerien. Vermischtes.

vsbritanien und Irland. London. Die Morning Chro⸗ scle über das französische Ministerium und die Antwort des Herald. sangisten in Irland. Eisenbahn-Projelte.

gien. Brüssel. Ungünstige Nachrichten von St. Thomas. Die t-Perbindung mit Frankreich. Neues Frauenksoster.

weiz. Kanton Zürich. Erklärung des vorörilichen Staatsraths Luzern. Kanton Bern. Einberufung des Großen Raths. anton St. Gallen. Die Uebereinkunft wegen Reorganisation des üthums. Kanton Genf. Ausscheiden des Verwaliungs⸗Rathes. lien. Rom. Gewitter und Ueberschwemmung. Der Befuch des isers von Rußland bezweifelt.

anien. Schreiben aus Paris. (Verhaftungen in Barcelona und zaagossa; den karlistischen Flüchtlingen in Frankreich die Rückkehr be⸗ * Bando des General Capitains Breton; Veruntheilungen in Va⸗ zeig.

eubahnen. Die mecklenburgischen Bahnen.

dels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börse.

Bl. Opeinhaus. (Nachträgliches über „Don Juan“) Die Stists⸗ iche zu Gernrode. Ariostois „kühner Rinald“.

Amtlicher Theil.

zt. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Offizial, Ehren-Domherrn und Propst Perzynski zu sch⸗ Krone den Rothen Adler -Orben dritter Klasse mit der ce; so wie dem Prediger Scholz zu Gäbersdorf, in der zese Striegau, den Rothen Adler. Orden vierter Klasse zu ver⸗ n.

Angekommen: Se. Excellenz der General Lieutenant und mandirende General des Iten Armee Corps, von Weyrach, Frankfurt a. d. O.

Se. Ercellenz der Königlich sächsische Wirkliche Geheime Rath, küttichau, von Dresden.

Abgereist: Der Vice⸗Ober⸗Jägermeister, Graf von der turg, nach Meisdorf.

Uichtamtlicher Theil.

Inland.

Berlin, 22. Nov. Se. Masjestät der Kaiser von Rußland n dem Domainen⸗Rentmeister Schuhmacher zu Memel den Annen ⸗Orden dritter Klasse zu verleihen geruht.

Berlin, Sonntag den 23 ten November

1845.

——

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Bayern.

Der Königliche

Ober ⸗Baurath,

Direktor von Gärtner, der sich gegenwärtig in Speyer befindet, soll

mit der Ausarbeitung Portals des dortigen Doms in einer bem Weise beauftragt und namentlich auch Afra⸗ Kapelle (in welcher Kaiser Heinrich beerdigt lag) im Plane sein.

Königreich Sachsen.

eines Entwurfes zur Wiederherstellung des

ganzen Baue angemessenen

eine Wiederherstellung der

IV. fünf Jahre lang un⸗

In der Sitzung ber er sten Kammer

vom 20. November war die 26 Berichts der Deputation über 9

ein Dekret vom 14. September 1

die Angelegenheiten der

Presse betreffend, auf die Tagesordnung gebracht worden. Dieses Dekret

theilt den Ständen die Gründe, unthunlich befunden worden sei,

Angelegenheiten der Presse welcher derselben in .

aus welchen es von der Regierung der Zassung des §. 7 des Gesetzes vom 5. Februar 1844, einige provisorische Bestimmungen über die betreffend, denjenigen Sinn beizumessen, Abschnitte der zu diesem Paragraphen

ausgesprochenen Motive in der ständischen Schrift vom 19. August

1843 beigelegt worden war.

In dem genannten Paragraphen ist

die Bestimmung enthalten, daß Jeder, der zur Veröffentlichung einer Schrift durch den Druck mitgewirkt habe, in allen Fällen, wo ein Staats⸗ Bürger nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen seine Wissenschaft um eine Thatsache anzugeben überhaupt verpflichtet ist, verbunden sein soll, seine

Mitwissenschaft um den

Verfasser und, was den Drucker anlangt,

seine Mitwissenschaft um den Besteller auf Verlangen der kompeten⸗

ten Behörde anzugeben,

in dem ur Mitwissenschaft üm den

Verlangen der „kompetenten Gerichts- oder

schehen solle.

zweite Kammer bei,

Dieser Fassung trat die und die Vereinigungs Deputation kam zu⸗

ü und dazu im Weigerungsfalle durch Gelb⸗ und re e, r, angehalten werden kann. prünglichen Gesetz⸗Entwurfe so,

Diese Stelle lautete daß die Angabe der

ungenannten Verfasser einer Schrift auf

Polizei⸗Behörde“ ge⸗ erste, nicht aber die

letzt dahin überein, die Worte „kompetente Gerichts- und Poli⸗ zei⸗Behörde“ in „kompetente Behörbe“ umzuändern, und mit die— ser Abänderung wurde darauf ber Paragraph in beiden Kam⸗

mern angenommen. Unmittelbar nach Gesetzes wurde der Landtag geschlossen,

un

beendeter Berathung dieses

d die ständische Schrift

über diese Berathung erschien zehn Tage nach dem Schlusse des Land⸗ nun hervor, daß die bei⸗

tags. Aus dieser sländischen Schrift geht den Kammern

in ihren Ansichten über den §. 7 nicht ganz so über—

einstimmen, wie es durch die gemeinschaftliche Annahme desselben den

Anschein gewinnen könnte.

Der jetzt vorliegende Deputations⸗Bericht

über das Dekret vom 14. September d. J. spricht nämlich aus, daß

die erste Kammer bei

Annahme der angedeuteten abgeänberten

Fassung des 8. 7 von der Voraussetzung ausgegangen sei, daß nach

den bei der Verhandlun

entwickelten Ansi

chten in dem Ausdrucke

„kompetente Behörde“ die Polizeibehörden jedenfalls mit inbegriffen sein müßten, während die ständische Schrift vom 19. August v. J. mit dieser Auslegung in theilweisem Widerspruch stehe, indem in der⸗ selben in den Fallen, wo von Privatpersonen wegen 6 auf

Nennung des Autors angetragen wird, lediglich der Justizbe Die Regierung hat das betreffende

Kompetenz zugesprochen werde.

örde die

Gesetz publizirt und ihrerseits die Worte „kompetente Behörde“ dahin interpretirt, daß hierin nicht nur die Justiz⸗

Behörden inbegriffen werden müßten; diefe Au

vorliegenden Bekrete den Ständen mitgeth

eil

sondern auch die Polizei⸗ slegung wird nun in dem t und denselben bekannt

gegeben, daß ein anderer Sinn dem §. 7 des mehrgedachten Gesetzes

nicht untergelegt werden könne.

Zwei Punkte sind es nun haupt⸗

sächlich, die durch dieses Dekret in den Kammern zur Berathung kommen

sollen: 2. Erwägun bei Ausführung der

der Gründe, aus welchen die Staatsregierung estimmungen des Gesetzes vom 5. Februar 1841

auf den ebengedachten Inhalt der gedachten ständischen Schrift keine Rück⸗ sicht nehmen zu können geglaubt hat, um zu erwägen, ob diese Gründe

als gerechtfertigt anzusehen sind, und b. ob die Ermittelung unbekannter . er beleidigender Schriften oder gedruckter Aufsätze, bei Anträgen von Seiten beleidigter Privatpersonen durch die Polizei⸗Behörden zu geschehen habe. Hinsichtlich bes ersten Punktes führt die Regierung für sich an, daß sie die gedachten Umstände nicht für wichtig genug gehalten habe, e zu veranlassen, ein Gesez wie das in Rebe 2 das seit dem n der constitutionellen Stände⸗Versammlungen ersehnt worben

und der Presse und dem Buchhandel unverkennbar n, . Er⸗ leichterungen gewähre, noch länger hinauszuschieben, und daß sie aus diesen Gründen dem §. 7 desselben denjenigen Sinn beigelegt habe, der ihrer Ansicht nach der richtigste und entsprechendste fei In den Mo⸗ tiven des zweiten Punktes erklärt die Regierung, daß es in der Will⸗ kür eines jeden sich beleidigt Glaubenden stehe, ob er den Antrag zur Ermit⸗ telung eines anonymen Verfassers bei der Polizei- ober unmittelbar bei der Justiz⸗ Behörde stellen wolle; die Kompetenz der Polizei⸗Behörden für solche Fälle aber ganz auszuschließen, dazu werbe die Regierung sich niemals und zwar schon um deswillen nicht entschließen können, well es ein in allen n ,,,. feststehender, auch noch nie .

Grundsatz sei, daß die Voruntersuchung begangener Vergehen und Verbrechen den Polizei⸗Behörden zukomme, zu diesen Voruntersuchun⸗ gen aber doch jedenfalls die Ermittelung des Thäters gehöre. Hätte die Stände⸗Versammlung eine Ausnahme von diesem allgemein gül⸗ tigen Prinzip machen wollen, so hätte sie deshalb einen bestimmten 24 auf Abänderung der Bestimmung des §. 52 der Verordnung vom 15. Oftober 1835 stellen müssen. Die Deputation sagt in ihrem Berichte hierüber, daß sie die Richtigkeit dieser Bemerkungen nicht in Zweifel stellen könne, und sucht die Regierung uffn daß eine ausführliche Entwickelung der Regierungs- Ansichten unterblieben sei, dadurch zu entschuldigen, daß dies bei dem fast nicht zu überwältigenden Geschäftedrange in den letzten Tagen und Stunden der vorigen Stände⸗Versammlung nicht wohl möglich ge⸗ wesen sei. Der Regierungs⸗Kommissar, Geh. Regierungs⸗Rath ör. Schaarschmidt, dankte im Laufe der Debatte für die Entschuldi⸗ gung, bemerkte jedoch, daß es einer solchen hier nicht bedürfe, denn die Regierung sei vollkommen in ihrem Rechte gewesen, so zu han⸗ deln, wie sie es gethan; einestheils sei die ständische Schrift erst nach dem Schlusse des Landtags erschienen, und dann sei auch in ihr ein ständischer eigentlicher Antrag nicht enthalten. Bei der Berathung erklärte sich zuerst Domherr Dr. Günther für die Ansicht der Re⸗ gierung, jedoch nicht aus den von der Deputation angeführten Grün— den; er glaube allerdings, daß die Regierung mit der Erlassung des Gesetzes habe Anstand nehmen sollen, doch wolle er ihr des⸗ halb keinen Vorwurf machen, da das Gesetz ein Bedürfniß gewesen und der Punkt, um den es. sich handle, an sich ein unbedeutender sei. Was den anderen Punkt betreffe, so könne es im Allgemeinen ziem⸗ lich gleichgültig sein, ob die Veranlassung zur Nennung anonymer Autoren von der Justiz⸗ oder von der Polizei⸗Behörde ausgehe, und deshalb trete er dem Deputations-Gutachten bei. Der Staats-⸗Mi= nister von Falkenstein äußerte, daß er dem klaren und lichtvollen Deputations-Berichte nur die Erklärung beifügen wolle, daß die Re⸗ gierung zur Publication des Gesetzes vom 5. Februar 1841 bei der Wichtigkeit desselben sich nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet ge⸗ halten habe;, Vice⸗Präsident von Friesen stimmte für die Kompe⸗ tenz der Polizei⸗Behörde, da es sich hier nur um die Voruntersuchung, nicht um die Untersuchung selbst handle; bevor der Verfasser bekannt sei, wisse man ja nicht einmal, welches die kompetente Justiz⸗Behörde sei, bei der man die Klage anhängig zu machen habe, da man nicht wisse, ob der Autor in bf oder in jenem Orte wohne; wer übrigens die Ermittelung bei der Justiz⸗Behörbe beantragen wolle, dem sei das Recht dazu dessenungeachtet unbenommen. Der Deputation traten ferner bei: Bürgermeister Dr. Gross, Prinz Johann, Secretair Bürgermeister Ritterstädt und Bürgermeister Wehner. Bei der Abstimmung über den Deputations- Antrag, der dahin ging, daß die Kammer bei dem vorliegen⸗ den Allerhöchsten Dekrete Beruhigung fassen möge, wurde derselbe gegen 2 Stimmen (Präsident von Carlowitz unb Br. Großmann) angenommen.

D

Königliches Opernhaus. Nachträgliches über Don Juan.

Wir haben in unserem Bericht über die erste Aufführung des Don n uns ausschließlich mit Dlle. Lind beschäftigt; die höchst gelungene betholung der Oper am 21. November veranlaßt uns, auch der übri⸗ Därstellt noch besonders zu geden en.

Die, Noll des Bon a wird nur insoweit gelingen, als der tupieler ein glückliches Naturell für die Partie einzusetzen hat: denn nan ist der glänzend begabte Unwiderstehliche, ber durch keinen il welchen der denken de Schauspieler etwa mühsam ausdrücken könnte, n nur durch die Genialität feiner Natur über die gegebenen Schwie⸗ Umm siegen wird. Herr Bößtich er brachte die rechte Gestalt und Bnheit ber Stimme mit, aber jenen lebensfrischen Humor auszudrücken, n lebermuth, der aus dem Bewußtsein der Unwiderstehlichkeit entspringt, n Egoismus, der die ganze Welt nur wie zu seinem Genuß geschaffen achtei, und der wie ein feiner leichter Hauch über die anze Partie sich seßen muß das ist eine Forderung, die nur Wenige erfuͤllen, der scdoch Heyr Bötticher, wenn wir einen Blick auf seine früheren Dar⸗ ngen werfen, immer mebr nähert.

en Krause ist ein Leporello, wie man ihn nur wünschen mag. Lon effliche sonore Klang seines Organs, die Leichtigkeit, mit der er sFtrache beherrscht, verbanden sich mit einer schönen Durchdringung der ßen Rolle, jenem seltenen Gemisch von Gutmüthigkeit, Feigheit, wuheit und Bedienten-Humor, die um so schwerer zu einem glücklichen * zu vereinigen sind, als der deutsche Tert vielfache Veranlassun ( sie in das Niedrig · Possenhafte fee nusechen; Herr Krause hieli si * Poesie der Mozartschen Juffa ung und entging glücklich den man- hei Gefahren. Run! in einer Scene, dem Tärzekt des zweiten Akts, ö n den Kleidern des Don Juan die Pantomimen zur Lie bes Erlla⸗· t tines Herrn macht, muß eint größere serer m. der Bewegung gewünscht

denn wenn der Diener zu jenem Scherz auch gezwungen wird, so . Witz genug, ihn etwas selbststãndiger auszuführen, Don Juan ieh AUlughen, als daß er ihn in der Dämmerung vor den Augen der en zu jeder Vewe ung so heftig stoßen sollte, und das Publitum zu Illchnach um an so greller Darstellung Gefallen zu finden. zj eie Leidenschaft der Donna Anna gab auch Herrn Mantius die J ten, die Partie des Ottavio, dem als Hofmann und Bräutigam ti weichung der Rache ais am Besitz der Geliebten gelegen ist, hroßerer Warme zu spielen, er wußte, gehoben von der Gluth der

Empfindungen der Braut, auch in seiner passwen Stellung das Gefühl der das sonst den Hörer bei dieser Rolle anzu—

Kühlung völlig zu entfernen,

wehen pflegi.

Herr IFichie sche war als Komthur an seinem Platze, eben so Herr Behr als Maseito. Das Talent dieses jungen Mannes entwickelt sich immer freier, er zeigt namentlich für komische Partieen eine glückliche Be⸗ gabung, von der bel fleißigem Studium viel Gutes zu hoffen ist, wir freuten uns namentlich, daß er diesmal die bekannten unartikulirten Klagelaute in eine wirkliche komisch gelungene Klage verwandelte.

Der Dlle. Marx waid als Donna Elvira die schwierigste Gesangs⸗

Partie zu Theil.

Wir bedauern, daß diese Künstlerin, der es nicht an

fleißigem Studium und geistiger Durchdringung ihrer Aufgaben fehlt, eine . übernommen hat, die offenbar die Gränzen ihres Organs in der

öhe überschreitet und

ihre wirklich treffliche Auffassun

nicht immer zur

Geltung kommen läßt. Dlle. Tu czehb war dagegen als Zerline, wie immer, reizend, sie stellte mit vieler Naivetät und Feinheit das leichte, lustige Mädchen dar, dem es nicht übel behagt, zwel Liebhaber zu besitzen, nur

darum besorgi, lieren möchte.

Die Seele des Ganzen war indeß Dlle. Lind,

daß sie nicht mit dem neuen auch den alten treuen ver—

diesmal noch ver⸗

trauter mit ihrer Aufgabe, noch genialer, namentlich in der Scene, wo sie

unter der Larve des Freundes den Mörder des Vaters entdeckt.

Sie war

das Centrum, um das sich in mannigfachen Kreisen die übrige Darstellung

bewegte.

kommt. So waren auch diesmal alle Uebrige

n

So ost das wahre Genie den Schauplatz betritt, wirkt es in der

Ursprünglichkeit feiner Natur mächtig auf Alles, was mit ihm in Berührung

von ihrem Schwunge fort⸗

erissen, und, von ihrem Feuer entflammt, erreichte das Zusammenspiel eine if! und Wahrheit, wie man es lange in diefer Oper nicht ae hat.

Die Stifts⸗Kirche zu Gernrode.

Die Eisenbahn erleichtert die Verbindung der Residenz Berlin mit den malerischen Gegenden des Harzes, mit seinen Denkmälern' und Erinnerun⸗ zählige Wanderungen werden mit geringen Mitteln angetreten, die fabelhaften Sitze des Teufels und der

gen und Sagen aus grauer Vorzeit, und un

Hexen in der Nähe selb schönen Gebirges zu weiden. der sehenswerthesten Punkte, der sich aus den dem Jahre 960 wohl erhallen, oft der Gege

zu sehen und sich in der herrlichen Natur des Wir berühren hier nur mit Wenigem einen

226 des Kaisers Ono seit n

and der Bewunderung der

Kunstkenner gewesen ist, den uns Puttrich neuerdings in seinem Werke: „Denkmale der Baukunst des Mittelalters in den Herzoglich anhaltischen Landen“ vor Augen führte wir meinen die Stifts⸗ Kirche zu Gernrode.

„Ihr unverkennbar hohes Alter, die schlichte Einfachheit ihrer Formen“, sagt Puttrich, „die Gediegenheit und Festigkeit, welché man noch immer an dem ganzen Baue wahrnimmt, machen denselben Eindruck, welchen ein ehrwürdiger Greis hervorbringt, dessen furchenreiches Gesicht und eis graues Bart⸗ und Haupthaar, verbunden min einem derben Gliederbau, noch immer die Spuren männlicher Krast und einer früheren Zeit angehöriger Ein= fachheit und Würde zeigen.“

So fährt Puttrüch durch mehrere Bogen hindurch fort, uns das alterthümliche wohlerhaltene Bauwerk als eine Seltenheit früherer Jahr⸗ hunderte darzustellen, und oft sieht er sich zu dem Bekenntniß hingerissen: daß dieses oder jenes einzig in seiner Art dastände, ein denl würdiges Zeugniß für den edlen Baustyl längst vergangener Zeiten.

Dieses wohlerhaltene schönje Denkmal inmitten der deutschen Lande in neueren Zeiten in seinen Seltenheiten studirt und aufgesucht von Archi⸗ tekten aus fernen Ländern entbehrt bei aller Berühmiheit eines Schutzes im eigenen Heimatlande; der Krieg hatte die Quellen des Landes erschöpft, und der Herzog sah sich bald nach dem Frieden genbthigt, die zu dem Ur— stiste einst gehörenden Aecker zu verkaufen; da hierzu auch die alte Hoferöthe desselben zählte, welche von der Abendseite das ehrwürdige Gotteshaus be⸗

ränzte, so fielen dem Käufer wohl nur aus Versehen auch ganze Abtheilungen dieses Denkmals alter Baukunst als Eigenthum anheim, und wir sinden heutiges Tages den Herm Guts besitzer

1) auf einem Theile des Kirchenbodens mit allerhand beschwerenden Lasten, so daß die Spuren davon in dem Gotteshause sichtbar werden;

2 in dem ehrwürdigen Kreuzgange mit allerhand feuerfangenden Ge⸗ genständen, als Kiehn und trockene Hölzer;

3) in einer der ältesten wohler haltenen Krepten, in welcher zugleich eine Gesinde⸗ Küche angebracht ist, mit allerhand Geräthen kiner Haus= wirihschaft wir glauben Schinken gesehen zu haben, mindestens ist dieses denkwürdige Bauwerk wie eine Räucherkammer vom Rauche erfüllt und durch sie nicht minder die Kirche felbst;

I) ist die Chornische von der Wohnung des heutigen Besitzers so genau umbaut, daß die Schornsteine nicht einen Fuß unter dem Dache der⸗ selben münden. .

Wir entnehmen aus diesem unstatthasten, unschicklichen Zustande die

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