1845 / 340 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

gekanntmachungen.

1207 Erledigter Steckbrief.

Die durch den Steckbrief vom 11. Sktober er. ver⸗ solgte Arbeitsfrau Charloite Lousse Au gu ste, se⸗ parirte Seidenwirkergeselle Flöricke, geborene Edel, ist ergriffen und der Steckbrief dadurch erledigt.

Berlin, den 29. November 1845. :

Königliches Kriminalgericht hiesiger Residenz. v. Sch ro ett er.

1206 Wiederholter Steckbrief.

Nachstehender Steckbrief:

Der Schuhmachergesell Au gu st Friedrich Schulze, welcher wegen verfuchter schwerer Kör⸗ perverletzung eines Menschen rechtskräftig zu viermo= natlicher Sirafarbeit verurtheilt worden ist, hat sich der Strafvollstreckung durch seine Entfernung von hier mittelst eines von dem hiesigen Königlichen Po- lizei⸗Präsidio unterm 9. September v. J. ausgesiell⸗ ten Reisepasses entzogen. So viel ermlttelt worden, hat sich der Inkulpat über Perleberg nach Hamburg begeben, diese Stadt jedoch um Martini v. J. nach kurzem Aufenthalte und ohne seinen Reisepaß daselbst vistren zu lassen, wieder verlassen. Da sein etziger Aufenthalt nicht bekannt ist, so werden sämmtliche 9 hörden des In- und Auslandes dienstergebenst er⸗ sucht, auf den unten näher signalisirten 2c. Schulze gefälligst zu vigiliren, ihn im Betretungs falle verhaf⸗ ten und mit den bei ihm sich vorfindenden Effelten mittelst sicheren Transports an die hiesigen Stadt · w e n f abliefern zu lassen.

ir versichern die ungesäumte Erstattung ber da—= durch entstehenden Kosten und den . Be⸗ hörden des Auslandes eine gleiche Rechts willfaͤhrigkeit.

Berlin, den 17. Februar 1845.

Königliches Kriminalgericht hiesiger Residenz. ; ; gez. v. Schroetter. wird hierdurch wiederholt. Berlin, den 29. November 1845. Königliches Kriminalgericht hiesiger Residenz. v. Sch roetter.

Signalement.

Der Aug ust Friedrich Schulze, aus gebürtig, ist 38 Jahr alt, evangelisch, fünf Fu groß, hat schwarzes Haar, bedeckte Stirn, schwarze Augen⸗ brauen, braune Augen, mittelmäßige Nafe und Mund, braunen Bart, rundes Kinn, ovales Gesicht, gesunde Gesichts farbe und keine besondere Kennzeichen.

Die Bekleidung kann nicht angegeben werden.

riesack

I1213 Aufforderung.

In dem Depositorio des unterzeichnesen Gerichts be⸗ finden sich nachstehende Massen, deren Eigenthümer ihrem Aufenthalte nach unbekannt sind, namentlich:

1) für Carl Ludwig und Ehristian Friedrich Wilhelm Lieske 26 Thlr. 6 Sgr. 11 Pf,

2) muthmaßlich, für die unverehelichte Nonnenroth, später wahrscheinlich verehelichte Grenabier Lube, resp. deren uneheliches Kind 270 Thlr. 2 S r. 6 Pf.,

3) für Dorothee Josephine Wilhelmine 2 22 Thlr. 4 Sgr. 7 Pf,

4) für die Erben des verstorbenen prinzlichen pensio⸗ nirten Kutschers Johann Gottfried Lüdecke 17 Thlr. 28 Sgr. 5 Pf.

56) für den Steinmetzgesellen August Schmidt 16 Thlr. 14 Sgr. 9 Pf.

Es werden die Eigenthümer dieser Massen oder deren Erben hierdurch aufgefordert, nach vorher geführter Le⸗ gitimation diese Deposita zu erheben.

Wenn deren Abforderung unterbleibt, werden diesel · ben nach Ablauf von vier Wochen an die Königliche , n Justiz · Offizianten Witwen Keasse abgeliefer werden.

Berlin, den 20. November 1845.

Königliches Vormundschaftsgericht. (L. S.) Thiel.

112121 Deka nen tm ach um g. Das unterzeichnete Vormundschafts Gericht, bei wel- chem der Nachlaß des verstorbenen Kaufmanns Louis Loeventhal regulirt wird, macht hierdurch bekannt, daß nach dem am 19. Ofttober 1844 erfolgten Ableben des Kaufmanns Louis Loeventhal, Sessen Sohn Olto Loc= venthal als Benefizial Erbe seines Vaters aus Der unter der Firma W. H. Goldschmidt bestandenen So ietäts-⸗ Handlung mit dem 1. Januar 1845 ausgeschieden ist.

Berlin, den 13. November 1845.

Königl. Vormundschafts⸗Gericht. (L. S.) Thiel.

[i298 Ediktal-Citation. ü

Bei dem erbschaftlichen Liquidations - Verfahren, wel- ches auf Antrag der Erben über des Kaufmann Israel Arnstedt Nachlaß eröffnet worden, werden hiermit die unbekannten Glaͤubiger aufgefordert, ihre Ansprüche an den Arnstedtschen Nachlaß im Termin

den 16. März 18465 Vormittags 11 uhr vor dem Land- und Stadtgerichts⸗Rath Lehmann an Gerichlsstelle hier en emen und nachzuweisen; wozu im Falle einer Beh nderung die Justiz-⸗Kommissarien Jungwirth, Pabst in Vorschlag gebrachk werden.

Die Nichterscheinenden haben zu gewärtigen, daß sie aller ihrer Vorrechte verlustig erklärt, und mit ihren Forderungen nur an dasjenige verwiesen werden sollen, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläubiger von der Masse noch übrig bleiben möchte.

Magdeburg, 28. November 1845.

Königl. Land⸗ und Stadtgericht.

liods

Stadigeri Das ehemalt

5 0 rt werd 37 4 erden. re un Negistratur ein zusehen.

1530 Allgemeiner Anzeiger.

1210 Publik and um.

Der zur noihwendigen Subhastation des im a. des Königl. Landgerichts Neustadt im Westpreußis —— Danzig, sub No. 20. des 3 kenbuchs belegenen, zu eigenthümlichen Rechten besesse⸗ nen Gutes e . nebst der Schäferel Suehidwor und den dazu gehörigen sonstigen Gerechtigleiten, auf den 3. Februnr 1846 an hiesiger Gerichtsstelle an= geseßzte Termin ist wieder aufgehoben worden.

Neustadt, den 15. November 1845.

Königl. Landgericht.

Dampfschiffah rt

1981 b] zwischen

Magdeburg und Hamburg.

Dienst für den Monat

2

Sonntag, Dienstag, Brunnen ag

von Hamburg: Montag. Mittwoch,

y Nachmittags 3 Uhr.

Außerdem werden wöchentlich 2 Schleppschiffe expedirt

von Magdeburg von Hamburg

Sonntag und Donnerstag, Sonntag und Mittwoch. Die Billette zur direklen Fahrt von Berlin üben Magdeburg nach Hamburg ertheilt die Passagier · Expe⸗ dition der Berlin-Anhaltischen Eisenhahn in ö und ist der Passagepreis für 1 Person ; II. Kl. der Eisenbahn 9 Kaj. des Dampfsch. 58 Thlr. * * * * 772 * 6 .

en Bekanntmachung.

Thüringische Eisenbahn⸗

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Die Direction der Thüringischen Eisenbahn Gesellschaft.

TR] An⸗ An⸗ Nummer zahl Nummer ah jah

der Actien. der Actien.

I d Fb Tds -= 73 3,444 13 3. 55, 275. 77

4. 99 Bö/õo7 = 5 5,76 S6, O7 49 6,132 42 11. 36, 112 13 8, 883 85 3. 36, 125

s, 73 75 3. 37 227— 32 9.343 45 3.57 3086— 156 14.272 Ss 397 –— 99 14, 275

Is /i 3] 14 355 5.

9, 30H— 9 15, 8s 10 3. 39, 395- 49] 16, 294

16,383 85 3. 41,072 74 7, 148 - 59

19, O36 49 20, 084 85 20, 104 - 11 20, 1 is

22,770 - 71 26, 286 388 26, 66

27,65

26, io

28, 504 6 30, 092 94 32, 2g4 - 96 32704 6 32 933 40 32, 956 -= 55

Nummer

ber Actien.

TDösd = I 0 725 - 816 S0, 814 - 49 S0, 853 - 51 6, 725— 27 52 448— 33 52 5688 89 s / /I? 53,719

os, 96 - 28 53 916 43 5, O07 96 57 122 57,17. 657473

57, 570 7, 907 60 314 obi, os6 - bi, i- bi, 1858w S3, 460 os, 475—

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Summa 453 Stck.

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1973 b]

Aus stellung des Vereins zur Unterstützung armer Wächnerinnen.

Der Verlauf zum Besten armer Wöchnerjnnen wird

Montag den 8. Dezember im Lokale der Frau Stadträthin Reimer,

Wilhelmstr. 73, eröffnet, woselbst er ta g=

ihrem Besuch und mit ihren Gaben erfreuen wollen. Namen vieler Hülss-⸗ bedürstigen, zu deren Unterstützung unsere Mittel nicht . biften wir um zahlreichen und großmüthigen uspruch. Berlin, den 3. Dezember 1845. Der Verein zur Unterstühung armer Wöchnerinnen.

66 Aufforderung.

Da die jeßigen Direltoren des hiesigen Stadttheaters, die Herren Mühling und Cornet, ihren mit der unter⸗ zeichneten Comité bestehenden, bis zum 31. März 1847 laufenden Pacht Kontrakt nicht prolongiren zu wollen erklärt und die Comits solche Kündigung angenommen hat, so wird mit dem 31. an, 1847 die Pacht vakant und die Direction erledigt. Es werden daher diejeni⸗ gen, welche vom 1. April 1847 die Pacht und die Di⸗ rection zu übernehmen geneigt sind, eingeladen, sich schriftlich und zwar Auswärtige in frankirten Briefen, an die unterzeichnete Comité zu wenden.

Abschrift der Bedingungen, unter denen die Comité zu kontrahiren bereit ist, kann gegen Erstattung der Ko- pialien den Pachilustigen uc r werden; es behält sich jedoch die Comité die freieste Wahl, unter den sich Meldenden, so wie die Bestimmung einer etwanigen Cautionsleistung, vor und bemerkt noch, daß sie, sei es mit einem Einzelnen, sei es mit einer Gesellschaft, zu kontrahiren geneigt ist, so wie, daß sie die Konkurrenz e renner auf Manner von Fach und Künstler be⸗

ränlt.

Die Anmeldungen, welche nicht innerhalb zwei Mo⸗ naten à dato eingegangen sind, können nicht weiter be⸗ rücksichtigt werden.

Hamburg, den 18. November 1845.

Die Comitè der Actionaire des Stadt-Theaters, Adresse: Büschstr. Nr. 8.

diejenigen, die uns mit

Literarische Anzeigen. 11209] Neue, anerkannt werthvolle und beliebte

Jugendschristen v. Agnes Franz,

welche im Verlage des Unterzeichneten erschienen

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Agnes Franz, Kinderlust. Erzählungen, Sagen und Mährchen. Besonderer und vermehrter Abdruck aus dem Buche für Kinder. Mit neuen Zeich— nungen von Kos ka. 8. Geb. 1 Thlr.

Agnes Franz, Kindertheater. Schauspiele, Dra= men, Lust⸗ und Festspiele zu Aufführung in Fami lienkreisen. Besonderer und vermehrter Abdruck aus dem Buche für Kinder. Mit neuen Zeichnun⸗ gen von Ko ska. 8. Geb. 17 Thlr.

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Gegen die Renten-AUnstalten

oder Beweis, daß dieselben mit alleiniger Ausng me der Sächsischen 3 Dresden weiter ee, als 6 Lotterien und für die Betheiligten weit ungünstiger, ja für das allgemeine Wohl weil nachtheiliger als diese sind. Von C. F. Stapf, Buchhalter bei der Spar= lasse in Weimar. gr. 4. Weimar, Voigt. 26 Sgr.

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lich von 11 bis 3 uhr bis zum Sonnabend den

13. Dezbr. dauern wird. Dies zur Nachricht für alle

n unterzeichnetem Verlage ist so eben 8 alle K zu beziehen:

Iii92] Die Thätigkeit ber

deutschen Bundesversamm

oder die wesentlichen Berh andlungen Beschlüsse des Bun des tagen Zusammengestellt von KʒKarl Nauwerctk. . nf Heft 7

(Nebst Umrissen der deutschen Verfassun gr. 8. geh. 15 Thlr. sunm

Bei der allgemeiner gewordenen Thelnn Staatsleben, an den Interessen, Gesetzen un tungen des engeren Vaterlandes, sehit es doch häufig in Deuischland an wahrer Betheiligunj Einrichtungen, welche al len Deutschen g bis jetzt das einzige ver a (lu ng m derselben darstellen, an unseren Bundeseinn Diesem Uebelstande, so weit er gewiß zum gi aus einer Unfenntniß der Grundgesetze degs der bisherigen amtlichen Thãätigkeñ desselben h abzuhelfen, so wie auch eine Revision de des -Verfassung als nothwendig darzustelle Streben des Verfassers. Durch vollstämn theilung der Bundes be sch lüsse in allen Gegenständen wird dies Werk sich zu gleicht ein brauchbares Handbuch des d eu tschen desrechtes darstellen, zu welchem Ende Heft Gesammtinhalt und Register enthalten Dies jetzt erschienene zweite Heft dürfte n

deres Interesse erregen durch die Mittheilun würdigen Septemberbeschlüsse des Jahres M durch eine eingeflochtene anschauliche llebersichts licher deutscher Verfafsungen, wo'n alle bis auf den heutigen Tag ergangenen, Kern der preußischen Verfassungsfrage h Aktenstücke mitgeiheilt sind. Das erste Hes, Sommer dieses Jahres erschien (8 Bogen enthält die Verhandlungen der Jahre 18164 der Bundesalte und der Wiener Schlußalte. Heft wird gleichfalls bald erscheinen und dag

4 Heften vollendet sein.

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lese n Circus nm

vor dem Brandenburger 7h Sonntag, den 7. Dezember 1865.

na Vorstellung n

der höheren Reitkunst, Gym nasti! Pferde ⸗Dressur g

von der Gesellschaft unter der Direction

Eduard Wollschlägt

Zum Anfange derselben: Contredanse frär Zum Beschluß:

Das Fest der Postillot

Große equestische Scene mit Dialogen auf vom ganzen männlichen Personal und 14d gearbeiteten Pferden.

An fang bräzise 6z uhr. Ende hh

stommission zu Münster,

Angekommen:

„Abenne men t beträgt: lr. sür Jahr.

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Allgemeine

Preußische Zeitung.

Alle Post-Anstalten des An und Auslandes nehmen Sestellung auf dieses glatt an, für Berlin die Expedition der Allg. Preuß Zeitung: Friedrichsstraße Nr. 72.

8 340.

Inhalt.

heil. ere , , Die Verhaftungen in Posen. Ueber das Recht

verordneten ⸗Versammlung zur Verleihung des Ehren Bürger , Preußen. Königl. r r. in Betreff der n nach siönigsberg. ** ! Geer , 1 Königreich Bagern. Berichtigung. 6 Paßwesen in gichung auf das Reisen Desterreich. Land⸗ sdische Angelegenheiten. Main⸗Dampfschissahrt. Königreich ich sen. Landiags⸗-Verhandlungen. Gro ßherzogthum Baden. ö kandiag. Erinnerungsfest. mkreich. Paris. Depeschen aus Algerien. Die Expedition nach dagaskar. Reise Lagrene's nach dem 6 Schreiben aus Paris. (N ) schen dem französischen Gesandten in Merlko und den dortigen Behör= Ergänzungen zu den letzten Nachrichten aus Algier.) öbritanien 6 Irland. Lon dgn. Kabinets Versammlung.— mud für Kanada. Schreiben aus London. (Sir Robert Peel's Ellüng zu seinen Kollegen; wahrscheinliche Auflösung des Kabintts.) hrlande. Aus dem Haag. Ankunst der Prinzessin Albrecht von

2 Brüs sel. Verhandlungen über Artikel des Strafgesetzbuchs. veiz. Kanton Bern.

ien. Rom. Ernennung von Bischösfen und Kardinälen. Allo⸗ son des Papstes. Rimini. Volks⸗A fü. dels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börse.

ez Konzert der Dlle. Lise Cristiani.

Amtlicher Theil.

c Majestüt der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Major 4. D. Großmann den Rothen Adler⸗Orben vier⸗ sasse; dem Steuer-Aufseher Kirm es zu Resellow im fürsten hen Kreise, und dem Gendarmen Johann Suckert zu Allen⸗ Regierungs-Bezirks Königsberg, das Allgemeine Ehrenzeichen; e dem vormaligen Unterofftzier im Sten Kürassier⸗Regiment, jetzi⸗ Gränz⸗Aufseher Harck, und dem Husaren Thurm ann vom Husaren Regiment, die Rettungs- Medailse! am Bande zu en; Den bisherigen Geheimen Finanz⸗Rath und zweites Mitglied haupt-Verwaltung der Staats⸗Schulden, Natan, zum Gehei⸗ Dber⸗Finanz⸗Rath;

Den bisherigen Ober⸗-Regierungs⸗Rath und Direktor der Gene— ̃ Delius, zum Prästdenten dieser Behörde nennen, und den Regierungs⸗Räthen von Bergen zu Königs⸗ und Koch zu Stendal den Charakter Geheimer Regierungs⸗ beizulegen; so wie

Den seitherigen Ober Landesgerichts · Assessor und Ritterguts⸗ her Weidlich auf Burgstaden zum Landrath des Merseburger es zu ernennen.

Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und sanl-Inspecteur des Militair Unterrichts und Bildungswesens mee, Kühle von Lilienstern, von Halie.

einer berliner Korrespondenz vom

noch mehrere Verhaftungen

en von China. eres über den Konflilt

Breslauer und Nr. 333 der Kölnisch en Zeitung) die Be⸗ hauptung aufgestellt worden,

Berlin, Montag den Sen Dezember

ichtamtlicher Theil.

Inland.

Berlin, 7. Dez. Die in mehreren Zeitungen, unter Anderem Hamb. unparteiischen Korres spon denden Rr. 257 nach 25sten v. M. gegebene Nachricht, daß sich unter den wegen politischer Vergehen in Posen Verhafteten „ein Offizier“ befinde, sind wir als irrig zu bejeichnen ermächtigt. Uebrigens sind allerdings seit unserer Mittheilnng vom 11ten v. H. vorgenommen, und wird die Untersuchung mit allem Eifer fortgeseßt; da solche aber, der Ratur der Sache nach, streng geheim gehallen werden muß, so beruhen alle in öffentlichen Blättern enthaltene Angaben über die Resultate derselben lediglich auf Vermuthungen.

Berlin, 7. Dez.

im

Es ist wiederholt (z. B. in Nr. 271 der

daß Beschlüssen von Stadtverorbneten⸗ Versammlungen, wodurch Personen bas Ehrenbürgerrecht verliehen wurde, die magistratualische Genehmigung, welche ihnen in einigen neuerdings vorgelommenen Fällen verweigert war, hätte ertheilt wer⸗ den müssen. Diese Behauptung sindet ihre Rechtfertigung in den bestehenden Gesetzen nicht.

Durch die Städte⸗Ordnung vom 19. November 1808 ist zwar den Stadwerordneten das Recht und die Pflicht bei elegt, Namens der ganzen Bürgerschaft verbindende Beschlüsse zu f indeß ist in derselben nicht nur die dem Magistrat zustehende Ausführung dieser Beschlüsse ganz allgemein von der hinzukommenden Bestätigung dieser Behörde abhängig gemacht, sondern es sind auch die Gegenstände näher bestimmt, über welche die Stadtverordneten verbindende Be⸗ schlüsse fassen können.

Zu diesen Gegenständen gehört die Ertheilung des Bür⸗ D an sich entschieden nicht. Denn der §. 24 bestimmt aus⸗ drücklich:

Das Bürgerrecht wird in allen Städten 2c. vom Magistrat des Orts ertheilt ꝛc. Der Magistrat hat jedesmal vor Ertheilung des Bürgerrechts das Gutachten ber Stadtverordneten einzuholen, ist aber nur im Fall des 8. 21 und wenn gesetzliche Einwendun⸗ gen gemacht werden, daran gebunden, und dem entsprechend zählt der 8. 178 unter den Geschäften, welche der Magistrat allein zu treiben hat, Seb d. die Ann ahme neuer Bürger auf. . Der im §. 24 in Bezug genommene 8. 21 aber enthält die Bestimmung, daß dem, wer schon zu einer Kriminal-⸗Untersuchung gezogen, aber nur zu einer geringeren, als der nach §. 20 die abfolute Unsähig⸗ keit zur Erlangung des Bürgerrechts nach sich ziehenden Strafe verurtheilt oder nur vorläufig freigesprochen worden, auf den An⸗ trag der Stadtverordneten das Bürgerrecht versagt werden müsse. Hieraus ergiebt sich, daß die Ertheilung des Bürgerrechts zunächst gar nicht um Ressort der Stadtverordneten, sondern vielmehr zu dem des Magistrats gehört, den Ersteren namentlich die des fallsige Initiative nicht zusteht, ihre Einwirkung sich vielmehr darauf be⸗ schränkt, daß sie vorher gehört werden müsfen, bevor der Magistrat das Bürgerrecht ertheilt, und daß ihr Gutachten nur dann für Letz⸗ teren ee, we ist, wenn solches auf Versag ung des Bürgerrechts gerichtet ist und die Versagung entweder dadurch, daß der Fall des S. 21 vorliegt oder durch sonstige gesetzliche Einwendungen moti⸗ virt ist.

Davon, daß die Stadtverordneten auch ohne vorgängige Auf— forderung des Magistrats zur gutachtlichen Aeußerung auf Ertheilung des Bürgerrechts gerichtete Beschlüsse fassen könnten und solchen Be⸗ schlüssen irgend eine Wirkung beizulegen sei, besagt die Städte⸗ Ordnung vom 19. November 1808 nicht nur nichts, fondern aus den angeführten Bestimmungen folgt sogar das Gegentheil.

Die erwähnten Bestimmungen beziehen sich zwar allerdings zu⸗ nächst nur auf das gewöhnliche Bürgerrecht, indeß sind die dadurch

1845.

errecht nur

anzuwenden, als letzteres sich von dem gewöhnlichen Bür unden sind,

dadurch unterscheidet, daß mit diesem Verpflichtungen ver mit jenem nicht. Das gewöhnliche Bürgerrecht besteht nämlich auch in Breslau, wie in allen Städten, in denen die Städte⸗Ordnung vom I9. No vember 1808 eingeführt ist, jetzt nicht mehr, wie in der Bres—⸗ lauer Zeitung behauptet wird, in der Befugniß, städtische Ge⸗ werbe zu 6 und Grundstücke im städtischen Polizei⸗Bezirke zu besitzen, sondern diese in der gedachten Städte⸗ Ordnung aller⸗ dings enthaltene Feststellung des Begriffs: ,,. ist durch die Allerhöchste Kabinets⸗Ordrẽè vom 23. April 1842 ( Gesetz⸗ Sammlung von 1842 S. 115), wodurch die Bestimmungen der für die Provinz Preußen erlassenen Verordnung vom 18. Dezember 1841 (Gesetz⸗ Sammlung von 1842 S. 30) auch für Breslau für gültig erklärt, und durch die Verordnung vom 24. November 1843 (Gesetz⸗Samm⸗ lung von 1843 S. 368), wodurch für alle mit der Städte⸗Ordnung vom 19. November 1808 beliehenen Städte gleiche Bestimmungen erlassen worden, sehr wesentlich und zwar dahin abgeändert: . ö daß das Bürgerrecht in der Befugniß zur Theilnahme an den bür⸗ gerlichen Ehrenrechten und namentlich in der Stimm- und Wahl⸗ fähigkeit besteht, sofern der wirklichen Ausübung dieser Rechte nicht etwa einer der im §. 74 der Städte⸗Ordnung vom 19. November 1808 sub hb. c. und d. angegebenen Gründe entgegensteht, d. h. sofern der Bürger nicht etwa eine fungirende Magistrats⸗= Person, oder weiblichen Geschlechts, oder unangesessen und zur Zeit nicht in dem Besitz des vorgeschriebenen Einkommens ist.

Hiernach stehen Bürgerrecht und Ehrenbürgerrecht in Beziehung auf Rechte sich im Wesentlichen gleich und es fehlt an jedem inneren Grunde für die Annahme:

daß in Beziehung auf die Ertheilung des Ehrenbürgerrechts ben Stadtverordneten höhere, dem Magistrat aber beschränktere Be⸗ fugnisse zuständen, als in Beziehung auf die Ertheilung des ge⸗ wöhnlichen Bürgerrechts.

Eine solche Annahme würde daher nur dann für gerechtfertigt zu erachten sein, wenn sie auf irgend eine positive gesetzliche Bestim⸗ mung gegründet werden könnte.

Dies ist indeß nicht der Fall, am wenigsten in der von der Breslauer Zeitung behaupteten Ausdehnung, denn die Städte⸗ Ordnung vom 19. November 1808 selbst besagt über das Ehrenbür⸗ gerrecht gar nichts, und die einzige, auf die mit jener Ordnung be— liehenen Städte direkt anwendbare, das Ehrenbürgerrecht betreffende Bestimmung findet sich in dem durch die Allerhöchste Kabinets⸗Srdre vom 4. Juli 1832 sanctionirten Zusatz zum 8§. 16, wörtlich dahin lautend:

Wenn die städtischen Behörden sich bewogen finben, einer Person das Ehrenbürgerrecht zu ertheilen, so ist dies eine bloße Ehrenbezeugung, welche die Theilnahme an ben Lasten und Pflich⸗ ten des Bürgerrechts von selbst ausschließt.

Hieraus läßt sich nicht einmal folgern, daß die Stabtverordne— ten, ohne vorgängige Aufforderung des Magistrats zur gutachtlichen Aeußerung, die Ertheilung des Ehrenbürgerrechts in den Kreis ihrer Berathungen ziehen könnten, noch weniger aber, daß ein auf Erthei⸗ lung desselben gerichteter Beschluß für den Magistrat bindend sei, son⸗ dern nur so viel entnehmen,

daß das Einverständniß der Stadtverordneten erforderlich sei und deren Widerspruch vom Magistrat beachtet werben müsse.

Zu diesem Resultat führt jedoch auch schon die Bestimmung des S. 24, da nach derselben die gesetzlich begründeten Einwendungen der Stadtverordneten vom Magistrat berücksichtigt werden sollen und eine Protestation gegen Verleihüng der bürgerlichen Ehrenrechte ohne die bürgerlichen Pflichten wegen der entgegenstehenden Bestimmungen der S5. 26 8q4. für gesetzlich begründet zu erachten ist.

Sicht man aber auch ganz davon ab, daß hinsichtlich der Er⸗ theilung des Bürgerrechts dem Magistrat die Initiative und die nur in gewissen Fällen beschränkte Entscheldung zustedt und hiernach Stadt-

festgestellten Grundsätze, in Ermangelung entgegenstehender positiver . um so unbedenklicher auch auf das Ehren⸗Bürgerrecht

verordneten⸗Versammlungen den durch die Städte⸗Ordnung bestimm⸗ ten Kreis ihrer Greg eff überschritten, wenn sie ohne vorgängige Veranlassung von Selten des Magistrats den Beschluß faßten,

——

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Zweites Konzert der Dlle. Lise Cristiani, Violoncellistin aus Paris.

Der Hornist Herr Vivier aus Paris. (Den 6. Dezember.)

Das Arrangement dieses Konzerts zeichnete sich aus durch eine reiche ammenstellung mannigfaltiger Kräfte. Zwei fremde Virtuosen, Herr aun und Herr Vivier, die Königl. Kammersängerin Dlle. Hähn el aine Anzahl heimischer Künstler hätten ihre Leistungen mit denen der dertgeberin n,. oder besser, sie hatten sich um diese geschaart, um ihne Fahne Beifall und Ruhm zu erobern. Jeder that es nach sei= niz doch schien es, als sollten Lurch die beiden ersten Nummern , rio, von Beeiho ven, H- dur, Rr. 2 Lied von Kücken . sches Ständchen, drei Verse) gleich die beiden äußersten Punkte heben sein, zwischen welchen sich der verschiedenartige Inhalt des auf und nieder bewegen werde. Ersteres war in den Händen des . Steifen fand und der Herren Gebrüder A. und J. Stahl⸗ e und wurde von „diesen mit all der vollendeten fünstleri= . gen ei ej ausgeführt, welche die Darstellung solcher Kunst= . abersse Bedingung fordert eine Bedlngung, lie in ihnen ö Umfange nur i ein so anhaltend gemeinschasiliches Stu⸗ Win werden kann, wie es diese Herren schon längst zum Zweck uns , Soirern verbündet. Doch in einem Konzert, wo alle übrigen . nur darauf berechnet sind, einzelne , ,,,. geltend zu am! hat solch ein Kunstwerk gleichsam eine schlechte Beleuchtung. Die 4 welche das versammeste Publikum erfüllen, sind im Grunde . erer Art, und seine Theilnahme würde eher an einer weniger eln⸗ mien Behandlung desselben Anknüpfung spunkte finden,. ... aber . esem Gedanten, er liefe wider das lünstlerische Gewissen. Hier . andere Wahl, als treu bei dem auszuharren, was man als wem an erkannt. Die Wege zu immer größerer Verbreitung und g des Sinnes für das 32 und Schöne und eine eihöhle

Empfänglichleit dafür gehen nicht durch die glänzenden Konzertsäle hindurch in die Menge, die engen Kreise der Gemeinschaft weniger Gesorderten müssen sich allmälig erweitern, und hauptsächlich ist es die Erziehung und Lehre, auf deren Schultern die Hoffnung des Fortschritts ruht! ö ;

Der sürstlich fürstenbergische Kammermusilus Herr Braun führte ein Instrument, das sonst gewöhnlich nur im Hintergründe der Orchester⸗Musit rangirt, das Fagott, hervor in die Front der Solo Leistungen. Welchen Reiz eine geschickte Behandlung, wie die des Herrn Braun, auf diesem sonst weniger günstig ausgesiatteten Instrumente verleihen kann, ist bekannt. Be⸗ sonders zeichnete sich dieselbe durch den enormen Umfang aus, welchen der Künstler seinem Instrument abzugewinnen wußte, ohne doch irgend dabei wo die Schönheit und Leichtigkein des Tons vermissen zu lassen. Auch die Nüancirungen seines Vortrags zeigten von der großen Herrschast, welche er sich über dasselbe erworben hat, und die ihm ein entschiedenes Recht auf die Anerlennung des Publikums einräumt.

Die Leistungen der Konzertgeberin trugen denselben Charakter, wie er bereits bei der Beurtheilung des ersten Konzerts derselben augegeben worden ist, auch deutete die Auswahl der vorzutragenden Sachen wiederum darauf hin, daß sie entschieden nur den Ruhm eines ausdrucksvollen Ge⸗ sanges auf ihrem Instrument beanspruche. 3 .

Ihr Vortrag trug ganz dasselbe zarte liebliche Kolorit, welches dem Geschlechte der Künstlerin so wohl ansteht, und welches gänzlich jedes Miß verhältniß aufhebt, das für den ersten Augenblick in der Idee einer solchen Künstlerschaft zu liegen scheint.

Am ann ff aber war wohl das Publikum heut auf das ver⸗ heißene Auftreten ves berühmten Hornisten Herrn Bivier; und be⸗ reits hörte man so manches Bedauern darüber laut wewen, daß er so tief in den zweiten Theil des Konzerts hinein, fast an den Schluß des⸗ selben, placirt sei. Da plötzlich erschien er, durch einen der Wechselflle, die in solchen so bunt ausgestatieten Soireen bald günstig, bald ungünstig zu spielen pflegen, an der Stelle der Dlle. Hähnel, und statt der Arie aus der Oper „La Danna del Lago“ von Rossini ertönte aus seinem einfachen

Waldhorn das „Lob der Thraͤnen“ von Franz Schuberth. Wer beschreibt

aber die Wirkung, welche dieser Künstler durch den Vortrag dieses ein⸗ fachen Liedes hervorzubringen wußte? Solch einen Klang von einem Wald horn hatte wohl keiner der Anwesenden noch je gehört aber nicht etwa das Abweichende von der eigentlichen Natur desselben war es, wodurch er wirkte, sondern im Gegentheil, Vivier liebt sein In strument, und darum bringt er es in seiner innersten Eigenthümlichkeit, mit der ganzen, ihm innewohnen⸗ den erschütternden Gewalt seines, ins Weite heraustönenden, naturfrischen Klanges zur Erscheinung. Sein Ton entwickelt sich vom Keim des leisesten ,. bis zur Gewalt der Posaune, und von diesem Höhepunfi der Macht schmilzt es wiederum so allmälig zurück, daß es scheint, als ver= hauche der Künstler seine ganze Seele in willlürlich hemmt man den eigenen Athem, gleichsam als scheue man sich, die kostbare Gewalt desselben so thatlos zu verschwenden, in Angesicht der Wunder, die eine andere Menschenbrust vor unseren Augen mit ihm ver⸗ richtet. So folgen wir dem wunderbaren Gesange doch wie ein dämonischer Zauber ergreift es uns, wenn (in der Schluß⸗ Kadenz den einfach gehaltenen Ton plötzlich der Strahlenkranz einer Har- , ,. umschwebt, deren Ursprung wir von einem fernen Geisterchor her= leiten zu müssen glauben, der dann verstummt in der dröhnenden Gewalt des wie auf einer Orgel vom Pedal in der Verdoppelung der Oftave gehaltenen tiefen Schlußtons. Der Künstler weiß diesen wunderbaren Effekt, der viel⸗ leicht Vielen ein Näthsel geblieben ist aber auf dem Horn durch gleichzeiti⸗ ges Singen und Blasen und eine besondere Schwingung der Lppen her⸗ vorgebracht werden kann, hier so zu verwenden und hat denselben so voll= kommen in seiner Gewalt, daß seine Leistung dadurch wirklich den Anstrich des Uebernatürlichen erhält. Möge der Künstler durch den Alles vergessen- den Beifall der anwesenden Zuhörer sich veranlaßt fühlen, sein 6 Talent wenigstens noch einmal, vielleicht in einem eigenen Konzer! zum Ge⸗ nuß des Publikums zu bringen. Dieses aber sei versichert, baß so viel des . ihm guch schon gegenüber gelreten sein mag die Leistung des Herrn Vivier drängt sich in den Vordergrund aller bedeutenden Kunst⸗Erscheinungen der neueren Zeit. 15.

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einem einzigen Tone, und un⸗