1845 / 349 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Michael Achermann blieb mit Jakob Müller fortwährend in Verbin- dung. Als nun Letzterer im Juli die gräßliche That vollbracht hatte und ein großer Preis auf die Entdeckung des Thäͤters ausgeschrleben wurde, machte dies den Achermann lüstern. Er meldete in den ersten Tagen des Augusts von Zürich aus, wo er sich als Flüchtling aufhielt, der Polizei in Luzern, sie solle sich der Person Müllers versichern, und trat mit dieser Polizei in Unterhandlungen. Anfang Oktobers erschien Achermann in Luzern und bestand ein langes Verhör, in Folge dessen Hauptmann Corragioni! verhaftet wurde. Am 31. Oktober stellte man Achermann dem Müller gegenüber. Er hielt diesem vor, daß er, Achermann, ja Alles wisse, wodurch er den Müller zum Geständniß bewog. Etwas von dieser Sache verlautete in weiteren Kreisen, und es machte Aufsehen, daß Achermann frei herumlief. Letzter Tage wendete sich nun das Obergericht an den Großrath und zeigte an, daß Achermann als Mitschuldiger Müller's laut den Alten er cheine, daß aber dem Achermann von der Polizeibehörde Straflosigkeit zu⸗ estchert worden sei. Das Obergericht bemerkte, daß eine solche Fir m (eine Art Abolition) höchstens von dem Großrath aus⸗ gehen könnte, daher bei ihm der Fall anhängig gemacht werde. Der Großrath überwies die Zuschrift an den Regierungsrath zur Bericht⸗ erstattung, und es ist nun zu gewärtigen, was weiter erfolgt.

Jtalien.

Palermo, 26. Nov. In der vergangenen Nacht ist Ihre Königl. Hoheit die verwittwete Großherzogin von Mecklenburg⸗

Schwerin am Bord des Dampfschiffes „Bessarabia“ von Genua hier

angekommen.

Eisenb ahnen.

** Frankfurt a. M., 10. Dez. Die Eisenbahnbauten werden so viel befördert, als es in dieser weit vorgerückten und schlechten Jahreszeit geschehen kann. An! der Main“ eckar⸗, der Frankfurt Offenbacher, der Frankfurt Hanauer und Höchst⸗Sodener Eisenbahn gehen die Arbeiten unausgesetzt fort, werden aber doch nur auf das Nothwendigste beschränkt.

Handels- und Säörsen nachrichten.

Berlin, 15. Dez. Die Course . wiederum einen kleinen Rückgang, doch stellte sich im Laufe der Bör sie fest schlossen.

Berlin, 13. Dez. In den verflossenen Tagen war an unserem Markte fast vollständige Stagnation in allen Gefraide— attungen. ür Weizen werden die früheren Preise zwar noch verlangt, aber nur höchstens bei Kleinigkeiten und nicht eulagt bedungen, wie denn über⸗ haupt nur so viel gekauft wird, um den dringendsten Bedarf zu befriedigen. Unsere Notirungen sind heute folgende: Bunt. poln. 87 / S88pf. 74 a 75 Rihlr. 86 S7. 88pfd. zu 735 Rihlr. und S7zpfd. zu 74 Rihlr.), geringere agre 73 - 74 Rthir. (verkauft S6pfd. zu 73 Rihlr.), geib. märk. 74 2 75 Rthlr. zu schätzen.

Für Roggen auf Frühjahrs-⸗-Lieferun wird, um angeblich frühere Blanco⸗-Verkaufe zu decken, 165 a, 463 Rihlr. bez. und so gehalten. Im Uebrigen war die Frage nichts weniger als anhaltend. In loco g6pfd. holte 50 Rthlr., solcher in der Nähe schwimmend 504 Rthlr., entferntere La⸗ dungen 82 / 8spfd. 495 Rihlr., S5pfd. 50 Rthlr. mit Verkäufern.

Gerste ist eher zu haben als zu lassen; gr. Br. 74pfd. konnte nicht über 36 Rthlr. bedingen.

Hafer kann sich bei starker Zufuhr nicht behaupten; in loco ist 46pfd. zu 27 Rthlr. offerirt, eben so sind schwimmende Partieen schwer zu verwer⸗ then; pr. Frühjahr 4893. ist zu 29 Rthlr. begeben und so angelragen.

e mehr Kauflust ein, wodurch

1570

Sommerrübsen mit 67 70 Rihlr. nach Qualität vergeblich an⸗ eboten. Mit Kleesaamen blieb es auch in diefer Woche still, da Specula-⸗ tionslust fehlt und die Zeit des Bedarfs noch fern ist. Neues rothes un- beachtet, fein 44 Rthlr., feinmittel 13 Rthlr. angeboten. Bon neuem weißen kamen n rn eden hübsch kräftige Mittel ⸗Waare vor und fanden zu 137 Rthlr. Käufer. ; ö i . 9a 8 Rihlr. nominell.

böl hat sich in loeg besonders wieder gehoben. Die Erhöhung in 8 Tagen beträgt cireg 4 Rihlr, wozu von unferen Raffineurs fart ge⸗ lauft, und andererseits wenig angeboten wurde. Diese Besserun erstreckte sich auch auf den Dezemberpreis, dagegen war weitere Kauflust nicht bemerl⸗ bar. In jöco 13 Rthlr. Br. bei 4 auf Zeit auch bewilligt, 126 Rihlr. Gld.; pr. Dez. 124 Rihlr. Br. u. bez., 125 Rthlr. Glv. ; Dez / Jan; 12. Rihlr. Br., 1339 Rthlr. Gld.; Jan. MApril 123 Rihlr. Br., 125 Rthlr. Gld.; April Mal 123 Rihlr. Br. 127 Rtihlr. Gid.

Leinöl loco 40 2 3 Rihlr.; Lief. 41 Rthlr. Br. 10 Rthlr. Gld.

Palmöl 12 Rihlr. a öl 13 Rthlr.,, Mohnöl 15 Rihlr., Sürfeeihran . sr u. H Kihlr.

Spiritus matter, loco p. Jan. / März zu 173 Rthlr. verkaust; p. April / Mfai 186 183 Rihlr. ohne Handel; p. Mai / Juni zu 19 Rihlr.; p. Juni / Juli 193 Rihlr. begeben.

Wir hatten heute bei mäßigem Frost ziemlich starken Schnee fall.

Berliner B5rse. Den 15. Dezember 1845.

Pr. Cour.

ö. nriet gela.

Et.

Actien.

8

St. Schald-Seh. Prãmĩen - Scheine d. Seb. à ᷣ0 T. Kur- n. Naum rk. Schuldverachr. ? RBerliner Stadt- Obligationen Banz. do. in Tb. Weatpr. Pfandbr. Grossh. Pos. do. do. do. Ostpr. Pfandbr. Pomm. do. Kur- u. Neum. do. Schlesische do. do. v. Staat g. Lt. B.

97 Ka c xe . . do. do. Prior. Obl. Maga. Lpa. Risenb. do. do. Prior. Obl. Erl. Anh. abgeat. do. do. Prior. Obl. Das. Elb. Bisenb. do. do. Prior. Obl. Rhein. Eisenb. do. d0. Prior. Obl. do. v. Staat garant. Ob.-Schles. E. L. A do. Prior. de. Lt. B. -St. E. Li. A. a. B. Magd. -Halbst. Eb. Br. - Schw. -Frb. E. do. do. Prior. Obl. 131 Bonn-Köluer Eab. 11 * Niederseh. Mk. v. e. Priorität

e , . * 8 M C S e = . X ze*SI1I III

.

118538311

Gold al marco. Friedrichs d) or. And. Gldm. à 5 Th. Diseouto. ö do.

=. 11131 =

—— Q 1— - s *

31111 71 11 51111 . ü

*

Ans wiärtige Börsen.

Niederl. virkl. Sch. 60 5. 655 Span. 2315. Zlusl. —. Preuss. Pr. Sch. Vol. —.

Amsterdam, 11. Dea. 39h do. —. Ausg. —. PFasa. 65. 95 Nusa. Iope 903.

Antwerpen, 10. Dez. Zinsl. Neue Anl. 23.

Frankfurt a. M., 12. Dez. 695 Met. 1115. Rank Aetien p. uli. 926. Nair. Bank- Actien 727 Er. Hope S9 Br. Stiegl. S9 Br. Int. d9 . Foln. 300 FI. 994 G. do. S800 FI. S2 G.

Ham b urg, 13. Dez. Nank- Actien 1620. Engl. Russ. 08.

Paris, 16. Dez. S9 Rente au ou. I18 30. 396 do. n cour. 82. 10. Neapl.—. 696 Span. Rente 36. Has. 65.

Wien, 11. De⸗. 56 mer. 111. 436 a.. 1003. 396 40. 768. Hank Aetien 1600. Anl. de 18234 161. 4e 1839 123. Nordb. 1883. Gloggn. 1333. Meil. 120. Ji. 1168. Teath. 108353. Bade.

I

Meteorologische Geobachtungen.

Abends 10 ur.

Norgens Nachmittags 6 Ur. 2 Uhr.

38, go Par. 339, go“ Par. 340, 0a πꝓẽ ... 3947 R. 1,67 R. 4,69 n. 5,87 R. 6,0” R. 69 poi. S8 pci. heiter. beiter. Nw. Nw. Wolkenzug... NW.

Tagesmittel: 839, Ss . 3 ac n.

gönigliche Schauspielt.

Dienstag, 16. Dez. Im Dpernhause. 144ste Abomr . Der Freischütz. (Dlle. Jenny Lind: Agathe) ) a hr. .

. Zu dieser Vorstellung sind nur noch Billets zum Parten Sgr. und zum Amphitheater 2 10 Sgr. zu haben.

Im Schauspielhause. 22ste franzoͤsische Abonnements Vo j La premiere reprèsentation de: La Ciguè, comẽdie en et en vers, du théatre royal de POdéon, Par M. Emile Ang Dans cette piece Mlle. Henriette remplira le role q Hi 2) Les petites miseres de la vie humäine: 3) Un jour q

Mittwoch, 17. Dez. Im Schauspielhause. 208te Abomn Vorstellung: Der Jude. (Herr Döring: Schewa.) hHierai Ahnenstolz in der Küche.

Donnerstag, 18. Dez. Im Opernhause. Mit aufgehobenen nement: Konzert, unter Mitwirkung des Herrn Vivier aus Anfang 7 Uhr. 4

Zu dieser Vorstellung werden Billets zu den gewöhnlichen haus⸗Preisen verkauft. ;

Die Abonnements⸗Billets bleiben bis Mittwoch, den Nimm Mittags 12 Uhr, reservirt.

Im . . 209te Abonnements Vorstellun 16 nens Liebe und Entsagung. (Olle. Viereck, vom Kaiserl. Hi theater zu Wien; Christine, als Gastrolle. ) Hierauf: Das (Dlle. Viereck: Lucie, als Gastrolle)

Königsstädtisches Theater. Dienstag, 16. Dez. Das letzte Fensterin (das letzte Steln

Genrebild aus dem österreichischen Volksleben, von J. S.

Musik nach National⸗Melodieen , , ,. von .] Hierauf: Der verwünschte Brief. Posse in 3 Aufzügen, nah! französischen Vaudeville bearbeitet von Lehnard. (Herr Waln Wien, im ersten Stück: Mathias, im zweiten: Fritz Florbttg, Gastrollen.) Zum Schluß: Ratapian, der kleine Tambour. Inn in 1 Att.

Mittwoch, 17. Dez. (Italienische Opern-Vorstellung) liah

Chamouni. Oper in 3 Akten, Musikt von Donizels. 6 Marietta Alboni: Pierotto, als Gastrolle. Die Partie be gin ist eigens vom Komponisten für Sgra. Alboni geschrithuʒ ] dem Schluß der Oper: Große Scene und Arie, aus da Bethy, von Donizetti, vorgetragen von Sgra. Marietta Albu

Oeffentliche Aufführungen.

Mittwoch, 17. Dezember, Abends 6 Uhr: Palestring, O von C. Löwe, als zweites Abonnements-⸗Konzert der Sing · Aladen Leitung des Komponisten. Billets à 1 Rthlr. zu numerirten Sitzp

beim Hauswart der Sing Akademie zu haben.

; Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. Gedruckt in der Decker schen Geheimen Ober Hofbuchdrudnt

Allgemeiner Anzeiger.

BGekanntmachungen.

141272 Oeffentliche , .

In Folge der beantragten Todes rklärung des Gottlieb Neumann, Sohns des Einwohners Erdmann Neumann in Minken, geboren den 15. Juni 1764, welcher vor ungefähr 40 Jahren nach Amerika ausge wandert sein und seit 32 Jahren keine Nachricht von ich gegeben haben soll, werden der gedachte Gottlieb

verfügt werden.

Nach dem 1. Februar 1846 wird über die bis dahin nicht gezeichneten Actien Litt. B. unterm 2. September C. Allerhöchst bestãtigten Statu⸗ ten Nachtrages zum Vortheile der

Berlin, den 16. Dezember 1845. i e gez. v. Cron ste in, Vorsitzender.

in Gemäßheit des

ganzen Gesellschaft i252

i rection. von

eumann und dessen etwanige unbekannte Erben und Erbnehmer hierdurch . sich spätestens in dem auf den 30. September 1846, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Ob er Land es gericht s- Affef⸗ sor Wen dt in unserem Parteien Zimmer anstehenden Termine schriftlich oder persönlich zu melden, widrigen falls derselbe für todt erklärt und fein Nachlaß den gesetzlichen Erben zugesprochen werden wird.

Breslau, den 25. November 1845.

Königl. Stadtgericht. IJ. Abtheilung.

Berlin⸗Anhaltische Eisenbahn.

( o0s b] Zweite Einzahlung zur Zit s g iI Zweigbahn.

e e Die geehrten Zeichner 2 ö auf Acten Lütt. B. un- serer Gesellschaft werden hierdurch aufge fordert, die zweite Einzahlung von 15 * mit 30 II. auf h jeden Quittungs bogen in den Vormittagsstunden

der Tage vom

6 Februgr 18456

bei unserer Gesellschafts Haupfstasse ¶Askanischer Platz

r. S unter Auslieferung der Quittungsbogen Über den 4sten Einschuß zu leisten, und zwar pro Stück mit 295 Thlr. baar, indem 15 Sgr. pro Stück als Zinsen für den ersten Einschuß gutgerechnet werden. Dagegen empfangen sie alsdann über die 2te Einzahlung n eue Quittung s bogen.

Bei nicht prompter Einzahlung treten die Bestimmun⸗ gen 5. 9. des Gesellschaftg⸗Staluts ein.

Den Inhabern solcher Stamm-Actien unserer Gesell⸗ schaft, welche noch nicht auf Actien Liu. B. gezeichnet haben, steht dies zum pari-Course noch bis zum 1. Fe⸗ brnar 1816 srei, wenn sie bis dahin die 2 ersten Ein- schüsse mit 30 P (also 60 Thlr. pro Actse) nebst Ver⸗ zugszinsen berichtigen und den betreffenden Verpflich⸗ tungs- Revers aussfellen.

Köln verläßt

i267

gerschulen“

o ber

nicht i

menen eordnet habe.

n'est

darf er woh

Citerarische Anzeigen.

Im Verlage von M. Du Mont Sch auberg in so eben die Presse und ist vorräthig in der Gropius schen Buch- uͤnd Kunsthandlung, Königl. Bauschule Laden Nr. 12: =

Fran sisches Lesebuch

Gymnasien und höhere Bürgerschulen. Herausgegeben von D. 1 n. 3 weiter heil. Für die oberen Klassen. VIII und 220 Seiten groß Oftav. Preis: 15 Sgr.

Bei den Sprachwerken des Herrn D. Ahn bedarf es 5. keiner Empfehlung von unserer Seite: sie empfehlen sich selbst durch ihre hohe Brauchbarkeit. außerordentlich günstige Aufnahme Zeugniß, die sie allent-

alben sinden und welche auch heile des „Lesebuches für Gymnasien und höhere Bür⸗ zu Theil werden wird. demselben sagt der Herr Verfasser: „Der erste Theil

hinzufügen, daß ich auch diesmal

tücke mit vieler Gewi

Gern

mmer und überall das Rechte und Beste haben, und werde erfahrener Schulmänner über Form und Sammlung entgegennehmen. qu'un essai, sagt d'Alembert. spruch für irgend eine Art von Schriften Geltung, so zunächst auf ein Schulbuch angewandt

daher gern die

Berlin, Dezember 1845.

ing

Herausgegeben von Kletkt

Davon giebt die

gewiß diesem zweiten Diese Sammlung ist,

Im Vorivorte zu schen Frauen gewidmet, erfreuliche Auf⸗ e, n. ein⸗ elen Seiten an weiten, für die

Leben (Haus un Daß der Herausgeber,

Gemüths inni

hat, daß das

derselben wünschenswerth macht.

Inhalt dieser I993 p]

Toute premᷓi dre édition

Hat dieser Aus⸗

werden, das erst durch den Gebrauch in der Schule selbst sich als zweck und sachgemäß erweisen muß.“

Die Presse verläßt so eben: Die fünfte Auflage

Geibel's Gedichten.

8. sehr elegant geh. 2 Thlr., in engl. Einband mit Boldschnitt 25 Thlr. Die schöne Ausgabe dieser beliebten Gedichte möchte zu Festgeschenken besonders willkommen fein.

Alexander Duncker, Königl. Hofbuchhändler, Franz. Str. 21.

ei E. H. Schroeder in Bern, Lin.

den 23, im Jagorschen Hause, ist eben erschienen: b u m deutscher Dichter.

Zweite vermehrte Auflage. 8. Velinpapier. geh. Preis 1 Thir. 20 Sgr. Elegant gebunden 2 Thlr. wie das Dedications - Gedicht des Herausgebers schon besagt, vorzugsweise den deut⸗ und zerfällt in 5 Haupt ⸗Ab⸗ schnitte: Natur, agen (Leid und Lust), Traum und d Welt), Bild und Spruch, Andacht. mit der Tiefe des weiblichen vertraut, nie aus den Augen verloren lbum den deutschen Frauen gewidmet ist, . . y einen . . vor ahlreichen Unternehmungen ähniicher Art; die Sorg⸗ ö e 3 aber und der richtige Takt, mit welchem überall das tung bei J ulius kKu Beste und Passendste gegeben ist, geben dieser Samm⸗ lung einen Werth, der eine mögiichst große Verbreitung

Guts⸗ Verkauf.

Das im Herzogthum Holstein, im Preetzer adeligen Güter ⸗Distrikte fehr angenehm belegene, dem Herrn Ma⸗ jor C. F. von Brandis in Braunschwelg zugehö⸗

rende, adelige Gut Bockhorn, welches lam 1007 Tonnen à 240 N Ruthen groß ist,) von Hamburg, 35 Meilen von Kiel, 5 Mehh Lübeck, 2 Meilen von Preetz, Ploen und Nn entfernt liegt, soll eum Inventario am 16. 1846, Morgens 12 Uhr, in Kiel durch du Justitiar Boje öffentlich verlaust werden. . Die Beschreibung nebst den Verkaufs⸗Bedjn sind vom 1. Dezember d. J. an bel dem Hem tiar Boje in Kiel, bei dem auf bem nahe h horn liegenden Gute Perdoel wohnenden Hen Stoppel, welcher auch das Gut Bockhoꝛn j übernemmen hat, in Berlin bei dem König enz -Comtoir, dem obengenannten Besitzer in . und bei dem unterzeichneten Obergericht katen Stoppel in Altona zu erhalten. Altona, H. Stoppel, Obergenich den 7. Novbr. 1845. im Auftrage des Bessn

io p]

Ich zeige den Herren Fabrikanten an, daß i bis Monat Februar noch mit der Errichtung m justirung von Sodafabriken, Schwefelsäurefahnin ununterbrochener und unterbrochener Methodt, salzfabriken, Vitriolbrennereien nach englischer in mischer Art, Bleiweißfabriken nach allen Ma

e. Farbenfabriken und anderen chemischen Etabls

beschäftige, und bitte deshalb, Aufträge und M direkt in portofreien Briefen an mich gelangen zn J. C. Zimmermann in Due

prakt. techn. Chemiker.

ioos p

Ausstellung transparenter Gemälh mit Instrumental- Begl

. Linden 26, Bel - Etage. Christus segnet die Kinder nach Gverbeck; im Kreise seiner Familie zu Wittenberg am abend 1536 nach Schwerdigeburth; Ansicht de Stolzensels am Rhein. Grösse der Gemälde: breit, 53 Fuss hoch. e Täglich Abends von 5 10 Uhr au sehe Entrée 5 Sgr., Kinder die Hälste.

as . beträgt: lr., sür Jahr.

1

5 Rthlr. - 1 Jahr.

len Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung.

ertions- Gebühr sür den einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

1

Allgemeine

ische Zeitung.

Alle Post-Anstallen des An- und Aus landes nehmen Gestellung auf dieses glatt an, für gerlin die Expeditien der Allg. Preuß⸗ ; Zeitung: S rie drich s straße Ur. 72.

349.

nhalt.

tlicher Theil. —⸗ ü and. Berlin. Uebereinkunft zwischen den Regierungen von Preußen d Württemberg wegen Uebernahme von Ausgewiesenen. „Stabi nächalt. Schreiben aus Po sen. (Abhülfe gegen Nothstände.)

Bundesstaaten. Königreich Bayern. Der Landtag. e Baden. Landtags Verhandlungen Groß- tjogthum Hessen und bei Rhein. Tause des neugeborenen

en. 9 eichische Monarchie. Wien. Der badische Gesandte, Frei⸗ von Tettenborn, 4. Schreiben aus Prag. (Stände⸗Versamm⸗ ig; Theuerung; Rinderpest.) lind und Polen. St. Peters burg. orstehenden Rekruten =- Aushebung. nkreich. Paris. Salvandy's Maßregel in Betreff des Universitäts⸗ he. Abreise Reschid Pascha's von Marseille. Schreiben aus pris. (Algierische Nachrichten.) sbritanien und Irland. London. Mittheilung der Times die Korngesetz⸗Frage. Befestigung des Landes. Demonstratio⸗ sür und wider die Korngesetze.

Brüssel. Weitere Biskfussion und Annahme mehrerer Ariilel mntrepot-Gesetzes. Näuberische Ueberfälle in Dorfgemeinden. ben aus Brüsfel. (Gesetz⸗Eniwurf über die Anlage freier Entre⸗

; . mit Frankreich; Erweiterung der Alademie; ameri⸗ nischer Vertrag. weiz. Kanton Luzern. Erklärung des Dr. Kasimir Phfpffer. lien. Ne ape. Vorbereitungen zum Empfange des Kaisers von Ruß⸗ d. Abreise des Prinzen Georg von Preußen. els⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börsen⸗ und Marlt⸗ t. s

Erleichterungen in der

Planet. Zur pädagogischen Literatur.

lage.

Berlin, 16. Dez.

Amtlicher Theil.

Maßsestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Post⸗Direltor Möller zu Schwelm den Rothen Adler⸗

dritter Klasse; dem pensionirten Gymnasital-⸗Direktor Paal zow enzlau den Rothen Adler-Orben vierter Klasse; so wie dem gt Michael Schwarz zu Jablonowo, im Regierungs⸗ Bezirk

berg, die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.

ichtamtlicher Theil.

YJnlan d.

Das gestern ausgegebene 40ste Stück der etz⸗Sammlung enthält 3 Uebereinkunst zwischen den . von Preußen und Württemberg wegen Uebernahme von wiesenen: zwischen der Königl. preußischen Regierung einerseits und der Ftönigl. mbergischen Regierung andererseins ist nachstehende Uebereinlunst we⸗ u liiger Uebernahme der Ausgewiesenen verabredet und abgeschlos⸗ prden: 4. Es soll in Zukunft Niemand in das Gebiet des anderen der hohen kfontrahirenden Theile ausgewiesen werden, wenn derselbe nicht ze don demjenigen Staate, welchem er zugewiesen wird, nach (den mungen gegenwärtigen Vertrages zu übernehmen ist oder doch durch hebiet desselden als ein Angehöriger eines in gerader Richtung rück= liegenden Staates nothwendig seinen Weg 52 muß. 2. Als Personen, deren Ucbernahme gegenseitig nicht versagt wer= fuß sind anzusehen: a. diejenigen, welch? die Unierthans · Eigenschast tobürgerrecht) in dem Staate, welchem sie zugewjesen werden, erwor- aben und seitdem entweder aus diesem Unlerihans Verhältniß über⸗ nicht wieder ausgeschieden, oder zwar der früheren Unterthanschaft ig geworden, aber nicht in solche Verhältnisse zu dem anderen Staate

keten sind, welche in Gemäßheit dieser Uebereinkunst die Uebernahme⸗

„Mittwoch den 17ien Dezember

————

Verbindlichteit des anderen Staats begründen; die Erwerbung, Fortdauer und Auflösung der Unterthans-Eigenschast ist nach der inneren Gesetzgebung des betreffenden Staats zu beurtheilen; b. diejenigen, welche von heimatlosen Aeltern zufällig innerhalb des Staatsgebiets, in wel⸗ ches sie gewiesen werden, geboren sind, so lange sie nicht in dem anderen Staate die Unterthans - Eigenschaft erworben, oder sich da⸗ selbst mit Anlegung einer Wirthschast unter Beobachtung der vorgeschriebe⸗ nen nothwendigen Erfordernisse verheirathet oder darin 10 Jahre lang sich aufgehasten haben, unter dem Begriff von „Aeltern“ ist übrigens bei ehe⸗ lichen Kindern der Vater, bei unehelichen die Mutter zu . die⸗ senigen, welche zwar weder in dem Staatsgebiete geboren, noch zu Ünter—

thanen daselbst ausgenommen worden sind, hingegen ohne Aufrechthaltung

ihrer vorherigen staats bürgerlichen (Interthans⸗) erhältnisse oder überhaupt als heimatlos, dadurch in nähere Berührung init dem Siaate, in welchen sie gewiesen werden, getreten sind, daß sie sich daselbst entweder mit Anlegung einer Wirthschaft unter Beobachtung der vorgeschriebenen nothwendigen Er⸗ fordernisse verheirathet oder darin 15 Jahre aufgehalten haben.

S. 3. Soll eine Person ausgewiesen werden, welche in dem einen Staate zufällig geboren ist, in dem andern aber die Unterthans Eigenschaft erworben, oder mit Anlegung einer Wirthschaft unter Beobachtung der vor⸗

eschriebenen nothwendigen Eifordernssse sich verheirathet oder zehn Jahre J. aufgehalten . so ist der letztere Staat dieselbe aufzunehmen verbunden.

rifft die erworbene (5. 2 Liti. a. und nicht wieder erloschene (5. 7) Unterthans-Eigenschaft in dem einen Staate mit ver Verheirathung in der bezeichneten Weise oder dem zehnjährigen Aufenthalt in dem anderen Staate zusammen, so ist das erstere Verhälmiß enischeidend. Ist ein Heimatloser in dem einen Staate unter den vorgenannten Vorausseßzungen in die Ehe getreten, in dem anderen aber nach seiner Verheirathung während des be⸗ stimmten Zeitraums von zehn Jahren geduldet worden, so muß er in dem letzteren beibehalten werden.

8. 4. Sind bei einer Person keine der in den vorstehenden Paragra⸗ phen enthaltenen Bestimmungen anwendbar, so muß derjenige Staat, in welchem sie sich befindet, sie vorläufig beibehalten.

S. 5. Verheiratheie Personen weiblichen Geschlechts sind von dem Stagte zu übernehmen, welcher den Ehemann vermöge eines der angeführ⸗ ten Verhältnisse zu übernehmen hat. Wittwen sind nach eben denselben Grundsätzen zu behandeln, es wäre denn, daß während ihres Wittwenstan⸗ des eine Veränderung eingetreten sei, durch welche sie nach den Grund ätzen bier enim men Uebereinkunft einem anderen Staate zugewiesen werden dürfen.

S. 6. Befinden sich unter einer auszuweisenden Familie un selbstständige d. h. aus der älterlichen Gewalt noch nicht entlassene Kinder, so können solche, ohne Rücksicht auf ihren ufälligen Geburtsort, in denjenigen Staat verwiesen werden, welcher bei ehelichen Kindern den Vater, bei unehelichen die Mutter zu übernehmen hat. Wenn aber die Mutter unehelicher, unselbstständiger Kinder nicht mehr am Leben tst, und letztere bei ihrem Vater befindlich sind, so werden sie von dem Staale mit übernommen, welcher den Vater aufzunehmen hat. Voꝛrstehende Bestimmung bezieht sich allein auf den Fall, wenn unselbstständige Kinder zugleich mit ihren Aeltern übernommen werden sollen, und nicht auf den Fall, wenn Kinder allein ohne ihre Aeltern, sei es, daß diese nicht mehr am Leben sind, ober aus sonstigen Gründen, aus dem einen Staate ausgewiesen werden sollen. Vielmehr gilt bei Kindern, welche allein, ohne Aestern, von dem einen in den anderen Staat verwiesen werden wollen, wie bei allen übrigen Per⸗ sonen mit Vorbehalt der Ausnahmen des §. 5 und 6, die allgemeine Regel, daß dieselben nach ihren eigenen Verhältnissen, wie solche zur Zeit des von der einen Regierung an die andere gestellten Ansinnens auf Uebernahme stattfinden, zu beurtheilen sind.

§. 7. Hat ein Unterihan durch irgend eine Handlung sich seiner nach Maßgabe des §. 2 a. erworbenen Unterthans⸗Eigenschaft verlustig gemacht, ohne daß der andere Staat denselben nach den Bestimmungen der §§. 2, 3, 5 u. 6 zu übernehmen verbunden ist, so kann der Staat, dessen Unterthan er e e. war, der Beibehaltung oder Wiederannahme vesselben sich nicht entziehen.

nig 8. Handlungsdiener, Handwerksgesellen und Dienstboten, so wie Schäfer und Dorfhirten, welche, ohne ein? eigene Wirthschast zu haben, in Diensten stehen, imgleichen Zöglinge und Studirende, welche der Erziehung oder des Unterrichts wegen irgendwo verweilen, können wegen dieses Auf⸗ enthalts, wenn derselbe auch länger als 16 Jahre dauern sollte, nicht von dem einen Staate dem anderen zugewiesen werden. Zeitpächter sind den hier oben benannten Individuen nur dann gleich zu achten, wenn sie nicht mit ihrem Hausstande sich an den Ort der Pachtung begeben haben.

S. 9. Die neben der Verheirathung geforderte Wirthschafts⸗Anlegung wird als vorhanden angenommen, wenn auch nnr Einer der Eheleute sich auf eine andere Art, als im herrschaftlichen Gesindedienste Belöstigung ver⸗ schafft, zugleich aber der Ausenthalt des Ehemannes in dem Staatsgebiet schon durch dessen sonstige Lebens- und Berufs ⸗Verhältnisse bedingt gewe⸗ sen, nicht aber blos durch die Absicht, sich dort trauen zu lassen, herbeige⸗

führt worden ist.

§. 10. Denjenigen, welche aus dem einen Staate ausgewiesen wer⸗ den, ohne daß nach den in der gegenwärtigen Uebereinkunft festgestellten

Grundsätzen der andere Staat zu deren Uebernahme verpflichtet wäre, ist letzterer den Eintritt in sein Gebiet zu gestatten nicht schuldig, es würde denn urkundlich zur völligen Ueberzeugung dargeihan werden können, daß das zu übernehmende Individuum“ einem? in gerader Richtung rückwärts liegenden Staate angehdre, welchem daffelbe nicht wohl auf anderem Wege zugeführt werden kann.

S. 11. Sämmtlichen betreffenden Bchörden wird zur strengen Pflicht gemacht, die Ausweisung von Perfonen in das Gebiet des anderen ber hohen kontrahirenden Theile nicht blos auf die eigene unzuverlässige An⸗= gabe derselben zu veranlassen, sondern wenn das erhältniß, wodurch der andere Staat zur Uebernahme einer Person conventionsmäßig verpflichtet wird, nicht aus einem unverdächtigen Passe oder aus anderen völlig glaub⸗ hasten Urkunden hervorgeht, oder wenn bie Angabe des betreffenden Indi- viduums nicht durch besondere Gründe und die Verhältnisse des vorliegen⸗ den Falles unzweifelhaft gemacht wird, zuvor die Wahrheit sorgfältig zu ermitteln und nöthigenfalls bei der vermeintlich zur Uebernahme verpflichteten Behörde Erkundigung einzuziehen.

S. 12. Sollte der Fall eintreten, daß eine von dem einen der hohen kontrahirenden Theile dem anderen Theile zum weiteren Transporte in einen rückwärts liegenden Staat, zufolge der Bestimmung des §. 10, zugeführte Person von dem letzteren nicht angenommen würde, so kann dieseibe wieder in denjenigen Staat, welcher sie ausgewiesen hatte, zur vorläufigen Beibe⸗ haltung zurückgebracht werden. (

S. 13. Die Ueberweisung von Individuen aus dem einen Staat in den anderen geschieht in der Regel vermittesst Transports und Abgabe der⸗ selben an die Polizei⸗ Behörde desjenigen Orts, an welchem der Transport als von Seiten des ausweisenden Staates beendigt anzusehen ist. Mit den Personen werden zugleich die Beweisstücke, worauf der Transport con⸗ ventionsmäßig gegründet wird, übergeben. In Fällen jedoch, wo keine Ge⸗ fahr zu besorgen ist, können einzelne Personen auch mittelst eines Lauspasses, in welchem ihnen die zu befolgende Route genau vorgeschrieben ist, in den Staat, welcher sie zu übernehmen hat, gewiesen werden. Es sollen auch nie mehr als drei Personen zugleich auf den Transport gegeben werden, es wäre denn, daß sie zu einer und derselben Familie gehören und in dieser Hinsicht nicht wohl getrennt werden können. Größere sogenannte Vaganten-⸗ schube sollen künftig nicht stattfinden.

S. 14. Da die Ausweisung nicht auf Requisition des zur Annahme verpflichteten Staats geschieht, und dadurch zunächst nur der eigene Vor⸗ theil des ausweisenden Staats bezweckt wird, so können für den Transport und die Verpflegung der Ausgewiesenen keine Anforderungen an den über—⸗ nehmenden Staat gemacht werden. Wenn ein Auszuweisender, welcher einem rückwärts liegenden Staate zugeführt werden soll, von diefem nicht angenommen und deshalb nach §. 12 in denjenigen Staat, welcher ihn ausgewiesen hatte, zurückgebracht wird, so muß letzterer auch die Kosten des Transports und der Veipfleguug erstaien, welche bei der Zurückführung aufgelaufen sind.

S. 15. Können die respeltiven Behörden über die Verpflichtung des Staats, dem die Uebernahme angesonnen wird, der in der Convention aus⸗ gestellten Kennzeichen der Verpflichtung ungeachtet, bei der darüber stattsin⸗ denden Korrespondenz sich nicht vereinigen, und ist die dies fällige Differenz derselben auch im diplomatischen Wege nicht zu beseitigen gewesen, so wol⸗ len beide konirahirenden Theile den Streitfall zur kompromissarischen Ent⸗ scheidung eines solchen dritten deutschen Bundesstaats stellen, welcher sich mit beiden fontrahirenden Theilen wegen gegenseitiger Uebernahme der Aus- gewiesenen in demselben Bertrags⸗Verhälmisse befindet. Die Wahl der zur ebernahme des Kompromisses zu ersuchenden Bundesregierung bleibt dem⸗ jenigen der kontrahirenden Theile überlassen, der zur Uebernahme des Aus⸗ Fewiesenen verpflichtet werden soll. An diese dritte Regierung hat jede der betheiligten Regierungen jedesmal nur eine Darlegung der Sachlage, wo⸗ von der anderen Neglerung eine Abschrift nachrichtlich mitzutheilen ist, in kürzester Zeit einzusenden. Bis die schiedsrichterliche Entscheidung erfolgt, gegen deren Juhalt von keinem Theile eine weitere Einwendung zusässig sst, hat derjenige Staat, in dessen Gebiet das auszuweisende Individuum beim Entstehen der Differenz sich befunden, die Verpflichtung, dasselbe in seinem Gebiete zu behalten.

S. 16. Vorstehende zweimal gleichlautend ausgefertigte Uebereinkunst soll in den Staaten der beiden kontrahirenden Thesse zur genauesten Be⸗ folgung öffentlich bekannt gemacht werden.

Berlin, den 5. Dezember 1845.

Königlich preußisches Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. Freiherr von Canitz.

Vorstehende Eiklärung wird, nachdem solche gegen eine übereinstimmende Erklärung des Königl. wuͤrttembergschen Minsstefiums der auswärtigen An- gelegenheiten vom 365. September d. J. ausgewechselt worden, hierdurch zur offentlichen Kenntniß gebracht.

Berlin, den 5. Dezember 1845.

Der Staats und Kabinets⸗Minister für die auswärtigen Angelegenheiten. Freiherr von Canitz.

ira m - , me

—— 6 e mn

——— mm

Neuer Planet.

Berlin. Auf die Anzeige des Herrn Hencke in Driesen von einem

lerne, in der Vossischen Zeitung vom 43. Dezember, wurde . Dezember auf der hiesigen Sternwarte in der bezeichneten Gegend wdemische Sternfarte ziorn IF., welche? von Herrn Professor Knorre Aajem sehr sorgfältig gezeichnet ist, mit dem Himmel verglichen. Es , nahe an dem angegebenen Orte ein Stern Rler Größe, der in der nicht verzeichnet, von 61 Abends bis 25 Nachts ganz regelmäßig Ort veränderte. Am 14. Dezember, 20 Nachts, war an Ort acein gerader Aussteigung und 26 40. nördlicher Declination. Er ö sich in diesem Abende so, daß er bei rückläufigem Gange läglich 9 im Bogen seine gerade Aufsteigung verminderle, aber nahe Nauf n Parallele blieb. Dieses stimmi sehr gut mit Herrn Henckeig An Dez. 8. Sh 650 25) und 125 41. Der Stern ist keiner der vier Planeten, sondern wahrscheinlich ein neuer Planet, der sich in de seiner Opposltion besindet. E.

Zur pädagogischen Literatur.

tmentar- Sch reibschule im eckig⸗ flüchtigen, so wie sähsis chen Duktus. Für ben Pridats, Sa ud und Selbst⸗ Unterricht, herausgegeben von Karl August Ischille. deipzig in Kommission bei Heinrich Weinedel, 1845.

Der Verfasser dieser Elementar- Schreibschule stellte sich die Aufgabe an praltisch methodisches Handbuch einen Beitrag 2 . raphischen Elementar- Unterrichls zu liefern und nachzuweisen, wie

wa JMnamhaftesien pädagogischen Lehrbüchern aufgestellten allgemeinen , beim n, zur Geltung zu bringen sein möch—

n Werl enthält nicht nur Alles, was bis jetzt über den Schreib⸗

Unterricht gesagt worden ist, in einer vollständigen Uebersicht, sondern bringt

auch jedes einzelne Lehrgesetz, das bei diesem Unterrichte zur Anwendung kommt, zur klarsten Erkennimiß.

Es mangelt unserer Zeit nicht an Kalligraphen, ja sie möchte vielleicht sogar in dieser Hinsicht unübertrefflich genannt werden können, wenn man an die Leistungen eines Bog, Mädler, Lehmann, Carli, Hennig, Könen, Schütz u. s. w. denkt, Namen, die durch hundert andere vermehrt werden könnten, wenn wir mehr als Beispiele anführen wollten; aber trotz- dem bedarf die Kalligraphie ais Unterrichtszweig hinsichtlich einer wahrhaft methodischen Behandlung noch sehr der Kultur. Es reicht hier bloße kalli⸗ graphische Kunstfertigkeit nicht hin, sie muß sich mit mancherlei anderen Kenntnissen verbinden und verlangt vor allen Dingen eine tiefere Einsicht in die Genesis der einzelnen Schriftzüge. Vorschristen giebt es in Menge, aber wenige nur sind für die Schule geeignet, durch eine einfach schöne Schrist eben so wie durch eine angemessene Stufenfolge befriedigend. Wenn man das eigentliche methodische Verfahren, besonders des Anfangs Unter⸗

richts, ins Auge faßt, so wird durch all den Vorrath dem Bedürfnisse noch

weniger abgeholfen. Was hier geschehen ist, verdankt man vorzugsweise . kia ger, So beachtengwerth nun aber auch die Winke und Vorschläge sind, die sich in den Schriften eines Koch, Ries, Natorp, Zerrenner, Diesterw eg u. s. w. über den Schreib- Unterricht finden, so entbehren sie doch der Veranschaulichung durch Vorschristen. Und sehen wir auf das, was in dieser Beziehung bisber geleistet worden ist, so über= zeugen wir uns bald, daß die gegebenen Schrift ⸗Alphabete und Vorlege⸗ blätter dem nicht entsprechen, was über den Unterricht gesagt wird.

Anders stellt sich das Verhältniß in dem Zschilleschen Werke. Hier stehen Theorie und Praxis in dem genauesten Gleichgewichte. Die beige gebenen Vorschriften, im sächsischen wie im eckig und abgerundet flüchtigen Duktus, sind in Bezug auf das bidahtische Element, namentlich für Volts-= . ö. lücklich berechnet, daß wir ihnen leine enisprechenderen zur Seite zu setzen wissen.

Herr Zschille bedient sich bei seinen Vorschriften eines Liniennetzes. Dieses meihodische Hülfsmittel ist nicht neu. Seit Pestalozzi haben sich desselben mehrere Lehrer bedient, wie ber Verfasser in seinen Andeutungen über die allmälige Verbesserung des methodischen Unterrichts ⸗Verfahrens selbst bemerkt. Eigenthümlich ist ihm aber bas den Anfangs Unterricht außerordentlich erleichtern de, scharfe Gepräge der Buchstaben und das wäh⸗ rend des Schreibens von Seiten der Schreibenden stattfindende laute An- geben dessen, was sie ihun. Dieses takimäßige, laute Angeben dessen, was während des Schreibens von den Kindern geschieht, ist wohl zu unterschei⸗ den von dem sogenannten Taktschreiben, das anderwärts empfohlen wird. Das ,. desselben für den Elementar⸗Unterricht zeigt der Verfasser Seite 145 mit schlagenden Gründen. Der Verfasser spricht überhaupt, nit⸗ gends dem blos Mechanischen das Wort und erklärt sich sehr entschieden gegen die Behauptung, es komme beim Schreiben nur auf die Handfertig⸗ keit an, womit der amerilanischen Schnellschreibmethode das Wort geredet wird. S. 144 heißt es in dieser Hinsicht: Außer der Handfertigkeit sind die Ausbildung des Gesichtssinnes und der Willenskraft die Faktoren für einen gedeihlichen Schreibunterricht, so wie für eine weitere Vervollkomm⸗ nung oder mindestens Wahrung seines Ergebnisses. Die Hand ist das me⸗ chanische, das Auge das intellektuelle, die Willen sthätigkeit das ethische Moment.“

Die äußere Ausstattung des Werkes verdient alles Lob. Der Preis ist äußerst billig und die Rücksichtnahme auf den Schullehrerstand nicht zu verkennen, der in dem Werke die reichste Ausbeute für seine Zwecke fin= den wirb.

Zu jedem Dultus gehören ein Elementarschreibhest und 9 Blatt auf Stein gravirte Vorschriften.