1845 / 351 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

S ryrie n.

Beirut, 26. Nov. (A. 3.) Der protestantische Bischof von Jerusalem, Alexander, ist auf einer Reise nach Kahira durch die Wüste

gestorben. Ca Plata - Staaten.

London, 12. Dez. (B. H.) Es sind hier Nachrichten aus Buenos-Ayres vom 4. Oktober eingegangen, denen zufolge die eng-⸗ lisch⸗französische Escadre Paysandu, Sorlano und Mercedes genom⸗ men hatte und weiter stromaufwärts vordringen wollte, um Salto zu nehmen und sich mit General Paz in Verbindung zu setzen, der mit Waffen und Munition wohl versehen ist und wahrscheinlich seine Operationen sofort beginnen wird. Mehrere von den oberen Gegen⸗ den am Platastrome kommende Fahrzeuge, welche sich durch das eng⸗ lisch⸗französische Blokade⸗Geschwader nach Buenos⸗Ayres hatten durch⸗ schleichen wollen, waren am Zten von den Böten des Geschwaders genommen worden. Die nach Montevideo gebrachten Soldaten vom 4östen britischen Infanterie⸗Regiment sollen in Buseo gelandet

worden seien.

Das Geld⸗ und Bankwesen in England. Dritter und letzter Artikel. (Vergl. Allg. Preuß. Zeitung Nr. 333, 343 und 345.)

Wir kommen nunmehr zu der Bank⸗Reform Sir R. Peel's. Die Veranlassung zu derselben lag in den eben geschilderten Zustän⸗ den der Geldverhältnisse des Landes während einer Handelskrisis, und ihr Zweck ging natürlich dahin, diese Verhältnisse trotz aller Krisen dadurch zu sichern, daß der Austausch des Papiergeldes gegen baares Geld zu jeder Zeit möglich gemacht würde. Man hatte er⸗ kannt, daß die Bank⸗Direktoren nicht mit dem nöthigen vorurtheils⸗ freien Geiste und dem erforderlichen Eifer den jedesmaligen Stand des Geldmarktes, seine Schwankungen und ihre unter den wechseln⸗ den Umständen daraus enispringende Pflicht berechneten, daß das Ruder ihren Händen oft entfallen war und sie die Geld- Circulation nicht beherrscht hatten, sondern vielmehr von derselben beherrscht worden waren. Die Erfahrung dieser Mißverwaltungen und Miß⸗ griffe ließ eine Lücke in den Statuten der Bank und den Mangel an einem Mittel voraussetzen, wodurch eine weisere Verwaltung erzielt werden konnte. Als daher die Zeit herangekommen war, da das 1833 erneuerte Privilegium seinen natürlichen Termin erreichen sollte, nämlich am 31. August 1841, ließ es sich die Regierung angelegen sein, dem Parlamente Vorschläge zu einer ganz neuen Organisatlon des englischen Bank⸗Systems zu machen. .

Diese Reform hatte zwei verschiedene Zwecke, einmal, wie ge⸗

sagt, die Papier⸗Circulation in einen gesunden Zustand zu versetzen, d. h. die jedesmalige Einwechselung der Noten sicher zu stellen, und dann auch den gewaltsamen ErschÜtterungen des öffentlichen Kredits und den Handelskrisen vorzubeugen, deren Ursachen man in den Aus⸗ wüchsen einer schlecht verwalteten Circulation des Papiergeldes ge⸗ funden hatte. Es sollten hiernach nicht allein mit der Quantität, sondern auch mit der Qualität des bisherigen Papiergeldes die nöthi⸗ gen Aenderungen vor sich gehen. Um zu solchem Ziel zu gelangen, standen der Regierung zwei Wege offen, entweder das Privileglum der Bank von England gänzlich eingehen zu lassen und eine National- bank an Stelle jener zu gründen, oder dasselbe unter anderen Be⸗ dingungen zu erneuern und die Bank von England zur Hauptquelle des zirkulirenden Papiergeldes zu machen. Das Erstere ist in Eng⸗ land, wo die Nation ihre meisten inneren Angelegenheiten durch Pri⸗ vat⸗Gesellschaften besorgt, unpopulair und deshalb schwer auszuführen; die Regierung wählte deshalb den zweiten Weg. Ihre Haupt⸗AUuf⸗ gabe bestand dabei in der Bekämpfung der Schwierigkeiten, welche die Existenz und die bisher unangefochtenen Privilegien der Privat⸗ und Actienbanken ihr entgegenstellten, denn die beabsichtigte Beschrän⸗ kung der Bank⸗Circulation innerhalb gewisser gesetzmäßig bestimmten Gränzen würde ohne vollkommenes Resultat geblieben sein, wenn in Folge des bisherigen Systems den Privatbanken freie Hand gelassen worben wäre, unabhängig von der Regierung ihre Circulation nach Willkür auszudehnen und dadurch die Wirkung der neuen Maßregel zu hemmen oder zu vereiteln. Eine Reform in dieser Beziehung setzte aber die direkte Einmischung der Regierung in die Admini⸗ stration des Bankwesens, d. h. in das Geld⸗ und Kreditsystem des Landes voraus, welche in England einmal nicht populair ist, und es haben sich deshalb auch sehr gewichtige Stimmen, namentlich Lord Ashburton, gegen dies Prinzip der neuen Bank- Reform mit Nach⸗ druck erhoben.

Nachdem Sir R. Peel am 6. Mai v. J. im Unterhause mit

wenigen Worten die Gründe erklärt hatte, welche die Regierung von der Errichtung einer Nationalbank zurückhielten, machte er den Vor⸗ schlag, der Bank von England die Erneuerung ihres Freibriefes unter gewissen Bedingungen zuzugestehen, den Privat⸗ und Actienbanken die fernere willkürliche Ausdehnung ihrer Circulation zu untersagen und der unbeschränkten Errichtung neuer Banken die Thür dadurch zu sperren, daß sie ohne eine besondere jedesmalige Parlaments⸗-AUkte nicht länger stattfinden könnte. Die Vortheile, welche diese Banken bisher genossen hatten, sollten ihnen nicht genommen, aber der fernere Genuß derselben gewissen bestimmten Regeln untergeordnet werden, welche der Absicht der Regierung, die Papier- Circulation des Landes in einen gesunden Zustand zu fetzen, entsprachen und jede Tendenz zu Mißbrauch und übertriebener Ausbehnung der—⸗ selben auf immer zu ersticken fähig sein sollten. Der Plan, welcher zur Grundlage dieser Vorschläge an das Parlament gedient hat, ist ursprünglich von dem schon genannten Herrn Sam. Jones Loyd entworfen und einigen der berühmtesten Autoritäten, namentlich von dem ehemaligen Bank-Direftor Normann, dem berühmten Wechsel⸗ Mäkler Samson Ricardo, Mac Culloch, Drum mond und dem Obersten Torrens, mehr oder weniger gebilligt worden. Die Akte des Parlaments erhielt am 19. Juli 1844 die Königliche Sanction. Untersuchen wir zuvörderst ihre Beslsimmungen.

Die beiden wichtigsten Bedingungen, welche die früheren Parla⸗ ments-Akte enthiesten, sind auch in der gegenwärtigen in Kraft ge— blieben, nämlich: 1) daß die Noten der * als gesetzmäßige Zah⸗ ung gelten, so lange sie mit Gold eingelöst werden können, und die Noten der Filialbanken nur an den Orten, wo dieselben errichtet sind, gegen Gold ausgetauscht werden sollen; 2) daß der im Jahre 1835 erfolgten Aufhebung der Akte gegen Wucher zufolge der bisher gesetz⸗ mäßige Zinsfuß von 5 pCt. auch ferner überschritten werden könne. Was die neuen Statuten im Allgemeinen anbetrifft, so bestimmen dieselben, daß die Bank fortan in zwei von einander gesondert völlig unabhängige Departements getheilt werden soll, wovon das eine zur Verwaltung und Emission der Papier⸗-Circulation functioniren, bas andere eine gewöhnliche Depostto⸗ und Diskontobank sein soll. Jenes wird das I3sue Department of the Bank of England, dieses das Banking and Deposit Department genannt. Von den 29 Artikeln sind folgende die wichtigsten:

Art. 1. Das Emissions Departement soll von einer besonderen Kommission ber Direktoren nach einem von der Direction selbst fest⸗ geseßbten und nach Maßgabe der Umstände zu verändernden Regle⸗ ment verwaltet werden.

584

Art. 2. Am 1. September 1844 soll die Bank dem Emisstons⸗ Departement Staats-⸗Effelten bis zu dem Betrage von 14 Millionen Pfd. (welche hauptsächlich aus der Regierungsschuld von 11 Millionen bestehen) und alles in ihren Händen befindliche baare Gold und Sil- ber übergeben, nachdem sie das zum Behuf des Diskonto⸗ und Depo⸗

tobank⸗ Departements erforderliche Kapital davon abgezogen hat.

ür den Betrag des so empfangenen Kapitals wird das Emissions-

epartement der Bank so viel Banknoten einhändigen, als erforderlich 2 um mit Einschluß der bereits in Circulation sich befindlichen

oten eine Summe zu bilden, die dem in Staats- Effekten und Baar⸗ schaften übergebenen Kapital gleichkommt. Die Bank darf die dem Emissions Departement übergebenen Effekten (Securities) ohne be= sondere Einwilligung der Regierung nicht vermehren. Es steht ihr aber frei, dieselben nach Gutdünken zu vermindern und dann bis zu dem einverstandenen Betrage von 14 Millionen wieder zu erhöhen. Das Emisssons⸗Departement . berechtigt, Banknoten für jeden be⸗ liebigen Betrag zu zirkuliren, sobald sie ihm mit Geld bezahlt wer⸗ i ene schbe steht ihm frei, wenn es Geld zu kaufen für zweg⸗ mäßig hält.

Art. 3. Das Emissions⸗Departement darf nur den vierten Theil seiner Baarschaften in Silber besitzen und kein größeres Ver⸗ hältniß zur Emission seiner Noten anwenden.

Art. 4. Jedermann ist berechtigt, Banknoten für eingeliefertes

Gold zu verlangen. Art. 5. Stellt eine Privat⸗ oder Actienbank die Circulation

ihrer eigenen Banknoten ein, um an deren Stelle Noten der Bank von England zu zirkuliren, so darf die Bank nach vorher eingeholter Bewilligung des Geheimrathes die Gränzen der 14 Millionen über⸗ schreiten und Noten für den Betrag der empfangenen Effekten, jedoch nicht mehr als zwei Drittheile von dem ehemals durch besagte Bank zirkulirten Notenbetrag, zu diesem Behufe hergeben.

Art. 6. Die Bank muß wöchentlich ihren Status durch die amtliche Gazette veröffentlichen.

Art. 9. Der Gewinn der Bank auf die Circulation von 14 Millionen Pfd. St. gehört den Actionairs. Was auf eine größere Circulation gewonnen wird, geht in die Staatskasse.

Art. 19. Die Circulation eigener Banknoten ist nur denjenigen Banken oder Banquiers erlaubt, welche solche vor dem 6. Mai 13844 auf eine gesetzmäßige Weise besessen haben.

Art. 12. Keinem Banquier, der aus freiem Willen oder durch Fallissement dazu gezwungen wird, seine Circulation einzustellen, steht es frei, dieselbe in der Folge wieder anzufangen.

Art. 13. Den Privat- und Actienbanken ist es in der Zukunft verboten, ihre Circulation über den Betrag auszudehnen, welcher der durchschnittliche Betrag ihrer Circulation in den zwölf Wochen, vom 24. Januar bis zum 24. April, gewesen ist.

Art. 18. Allwöchentliche Veröffentlichung des Status der Privat⸗ Actien⸗Banken.

Art. 26. Einer jeden Bank innerhalb einer Entfernung von 65 Meilen von der Hauptstadt soll es in der Zukunft frei stehen, Wechsel auf irgend ein beliebiges Datum zahlbar, mit Ausnahme der Wechsel auf Sicht anzunehmen. ;

(Schluß in der Beilage.)

. Eisenbahnen.

Mailand, 27. Nov. Die Arbeiten an der Lombardisch⸗Ve⸗ netianischen Eisenbahn sind jetzt so weit vorgerückt, daß auf venetia⸗ nischem Gebiete die große Brücke über die Lagune und die Bahn von Padua bis Vicenza, in der Lombardei aber die Strecke von Mai⸗ land nach Treviglio noch in diesem Jahre oder spätestens im Januar 1846 eröffnet werden können. Der letzte Bogen der Brücke über die Lagune von Veuedig wurde am 28. Dltober d. J. geschlossen, und die Gesammtlänge der Brücke, welche im Ganzen 223 Bogen hat, beträgt 36ö00 Meter. In dem Maße, als man die Wölbungen schloß, schritt man zur Belegung der Bahn mit Asphalt und zur Bewaff⸗ nung mit Schienen, so daß die ganze Brücke nunmehr zum Trans⸗ port der Trains bereit ist und nur die Herstellung einer provisorischen Aufnahme ⸗Station in Venedig erwartet. Die Schienen bilden vor der Hand nur eine Spur, doch ist auf die Anlegung einer zweiten Rücksicht genommen worden, dagegen wird die Brücke zum Gebrauch für Fußgänger nicht dienen. Zwischen der südlichen Spur und zwi⸗ schen der Brustwehr läuft ein Kanal, welcher nach dem über die ver⸗ schiedenen Projekte zur Versorgung Venedigs mit Trinkwasser gefaß⸗ ten Beschlusse die Leitungsröhren aufnehmen soll.

Auch zur Vollendung der Bähnstrecke von Padua nach Vicenza würde nichts mehr fehlen, wenn man nicht die provisorischen Bahn- Stationen herzustellen hätte; übrigens hofft die letztbenannte verkehr⸗ reiche Stadt im Januar die Bahn eröffnen zu können und sich dann bis auf die Entfernung von zwei Stunden Venedig näher gerückt zu sehen, während mittelst der gewöhnlichen Fahrgelegenheiten eine zehn= stündige Zeit bisher dazu erforderlich war.

Was die Strecke von Mailand nach Treviglio anbelangt, so ist diese nicht nur beendigt und mit Schienen belegt, sondern es sind auf derselben auch Fahrversuche mit Lokomotiven vorgenommen worden, und es werden seitdem die Material⸗Transporte für die Bahn darauf verführt. Wiewohl bei einer dieser Fahrten der mit 2000 Centnern beladene Train bis zur Geschwindigkeit von 3 Meilen für die Minute gesteigert worden, fo gewahrte man darauf dennoch nicht die mindeste Erschütterung, ja auf keinem Theile des Bahndammes gab sich eine Senkung oder eine noch so kleine Rückung irgend einer Schiene kund, was für die Geschicklichkeit der Ingenieure und für das Gelungene der Arbeit am besten spricht. Bei einer am 25sten d. M. darauf vorgenommeuen ,, welche Dank der herrlichen Witterung zu einer wahren Lustfahrt geworden war, konnten die dazu eingeladenen 4 Personen sich von allen diesen Vorzügen der Bahn personlich überzeugen.

Niederschlesisch- Märkische Eisenbabn. Im Laufe des Monats November 1845 sind auf der Niederschle-= sisch- Märkischen Eisenbahn besördert worden 1) zwischen Berlin und Frankfurt a. d. O.: Kililr. Sg. P. Rihlr. Sę. P. 24d, 101 Personen, wosür eingenommen wurde 24,761 12 8 . Passagiergepäck-Uebersracht 145 Equipagen -...... .... a,,, 3878 Ctr. 11 Pfd. Eilfrachti 48003 Cir. 65 Psd. Güterfracht Vieh- Transport

2363 10 6 10,550 1 3 1248 76

39,904 6 11

2) zwischen Breslau und Bunzlau: = 20.893 Personen, wofür eingenommen wurde 11,504 1210 Passagiergepäck- Ueberfracht 298 27

quiꝑasen

251 Gtr. 82 Pfd.

1407 Stück Schwellen

25,341 Cir. 84 Pfd. Güterfracht

dine, s D . 7

gJandels - und Sörsen Nachrichten r,, . . h Actien am Schluß unter Notiz verkauft. 9

2 Amsterdam, 13. Dez. Da während dieser Woche jn stande des hinsgen Geldmarties tine günstige * 8 die Preis verbesserung der Fonds an den äus wärtigen dandelsy in einen geringen Einsluß auf den hiesigen Markt, und ging der guns⸗ druck ö fast wieder verloren, weil die Schwierigkelt, earl zu fen, nicht geringer wurde. Bei mäßigem Umsaß gingen Int nn 592, bis 6601 * hinauf, wichen dann aber wieder auf 66 ö wirkliche Schuld erreichte J e und war zuletzt zu 72 u proz. dito war anfangs sehr gesucht und kam bis §5 54 6 konnte man jedoch zu 9a. 6 kaufen; 3 pro. at- Obligationen gingen von gor auf 90 6 zurück; die clin Dandels- Maatschappy schwanlten öster zwischen 159 und . ., und zuletz; 1595 . Russische Fonds waren öfter in Frage und hicsn alte , n. bei Hope und Comp. auf 106 6 und proz. bei denselben auf gl Jö, 5proz, wiener Meialliques wurden zu An Woche zu 109 o gekauft. Die Berichte aus Wien wirkten indeß p theilig auf diese Fonds, daß gestern zu 1085 P abgelassen ist. E Ardoin · Obligationen haben fh bei den besseren Nolirungen vom J allmälig bis 24 . erhoben, folgten dann aber wieder der allgemen tung des Marktes und blieben zuletzt 255 *. Portugiesische versth Preis verbesserung der vorigen Woche und schwangen sich von 69 h hinauf; doch gestern ließ man wieder zu 597 * ab. In Eisenbahn wurden sehr wenig Geschäste gemacht; Utrecht⸗Arnheimer Achen 115 75. Der Geld⸗Cours steht noch auf H und 7 9h.

Am Get-aidemarkte blieb es diese Woche im Ganzen sehr il Weizenpreise hielten sich bei kleinem Absatz an Verbraucher so zien j Roggen wurde partieweise gestern billiger vergeben; man zahlie fin bunten volnischen Weizen 350 Fl., für 127pfd. neuen Roggen g Saale 270 Fl., 1189s8. St. petersburger 245 Fl., Gerste war einn nehmer und holte 113 / 11498. dänische 185 Fl., 41398. schöne mm 195 Fl. Mit Hafer ing es dagegen flauer und konnte 80. 8äns nur 115. 125 Fl. bedingen. k.

Eer liner Börse. Den 18. Dezember 1845.

Pr. Cour. hnriet. geld.

P r. on

ꝛz * Aeta, 2 Nriel.

Fonda.

Rrl. Poisd. Eiaenb. do. do. Prior. Obl. Mga. Lpa. Bisenb. de. do. Prior. OblI. Erl. Anb. abgest. do. do. Prior. Obl. Diüns. Elb. Eisenb. do. do. Prior. Obl. Rhein. RBisenb.

do. do. Prior. Obl. da. v. Staat garant. Ob. -Schles. B. I. A Pomm. do. 3 do. Prior. Kur- u. Neum. do. do. Lt. RB. Sebles ische do. B. -St. E. Li. A. u. H. do. v. Staat g. Lt. N. Magd. -Halbst. Eb. Br.-Schw.-Erb. K. Gold al nareo. Ido. do. Prior. Obl. Frie dri chsd'ꝰor. . Lab.

gt. Schuld- Sch. 98 Primĩi an - Schoĩne d. Seb. à 60 T. Kur- u. Neumrk. Schuldverschr. Berliner Stadt- Obligationen Danz. do. in Th. Westpr. Pfandbr. 3 Gross. Pos. do. do. do. Ontpr. EPsandhr.

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Rreslau Leipzig in Courant im 14 ThlI. Fass. 100 Thlr.

Frankfurt a. M. südd. W... 8982424 100 FI. Feœ ters burꝶ 100 snöoi.

Ans wärtige Börsen.

Amsterdam, 14. Dex. Niederl. wirkl. Sch. 59443. h Su

Antwerpen, 13. Hex. Zzinsl. Heue Anl. 22.

Eraukfurt a. M., 165. Dez. 59 Met. 111. 5. Rank. Acie 1925. 23. Bair. Nank- Actien 727 nr. Hope 9. Br. Siegl. 89 nr. ut Foln. 300 FI. gg d. do. soo FI. SIz 6.

IHHAIamburg8g, I6. Dez. Hank Actien 162s HBr. Engl. Russ. Ii

Faris, 13. Dez. 696 Rente n eour. 1I7. 70. 3976 do. u con, Neapl.—. 626 Span. Rente —. Hass. 6.

Wien, 14. Dez. Nordb. 1973. Gloggn. 1353. Mail. 21. Pesth. 1073. Hud. —.

Königliche Schauspielt.

Freitag, 19. Dez. Im Spernhause. Mit aufgehobenen nement: Die Nachtwandlerin, mit Solotanz. (Dlle. Lind:! Anfang halb 7 Uhr. .

Zu dieser Vorstellung sind nur noch Billets zum Partem! Sgr. und zum Amphitheater à 10 Sgr. zu haben.

Die Abonnements-Billets bleiben bis Freitag, den 19lnen! Mittags 12 Uhr, reservirt.

Im Schauspielhause. 23ste französische Abonnements⸗Von Pour la 3eme début de Dlie. Henriette. 1) La premiere

tyran d'une femme. 3) Une vision du Tasse. Sonnabend, 20. Dez. Im Schauspielhause. 210te Abomm Vorstellung: Ihr Bild. Hierauf: Der Jude. (Herr Döring: Ch

Nönigsstädtisches Theater.

Freitag, 19. Dez. Der ewige Jude, dramatisches Gen

5 Abtheilungen, von Karlschmidt. . Sonnabend, 20. Dez. (Italienische Opern⸗Vorstellung) di ChamCuni., Oper in 3 Akten, Musik von Donizetti. Marietta Alboni: Pierotto, als Gastrolle. Die Partie des M ist eigens vom Komponisten für Sgra. Alboni geschrieben] dem Schluß der Oper: Große Scene und Arie aus der Betly, von Donizetti, vorgetragen von Sgra. Marietta Alben Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen und im es ersten Ranges 14 Rthir.,, 19 Sgr., im Parqued und in den quet-Logen 1 Rihlr., im Amphitheater und in den Kogn zweiten Ranges 20 Sgr., Parterre 15 Sgr., Sperrsitz des! 2 10 Sgr., Gallerie 757 Sgr. Ein 565 in ber Srchestm thlr. .

Verantwonlicher Rracn n' . J. W. g in keisen. Gedrudt in der De ce r schen Geheimen Ober hofbuchdrucku

B

351.

1585

Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.

Freitag den 19 Dez.

8

nhalt. lb und Bankwesen in England. (Dritter und letzter Amtilel. Schluß.)

Das Geld⸗ und Bankwesen in England. (Schluß des im Hauptblatt abgebrochenen Artikels.)

die übrigen Klauseln der neuen Parlaments⸗Akte haben nur auf schahlung der Regierungsschuld und einige im Allgemeinen un= he Details Bezug. Die Artikel 10 und 13 enthalten, wie ht, schon einige den Privatbanken aufgelegten Beschränkungen. die am 5. September 1844 von der Königin genehmigte Par⸗ Elte zur Regulirung der Privat⸗ und Actlenbanken aber kom⸗ loch neue hinzu. Die Errichtung einer solchen Bank kann da⸗ ur in Folge eines Königlichen Haü nd stattfinden, und zur Er⸗

desselben muß eine Bittschrift bei dem Königlichen Geheimen e Couneih) eingereicht werden, die, von nicht weniger als Mitgliedern der neuen projektirten Bank unterzeichnet, folgende ungen erfüllen muß: die Angabe der Namen aller Theilnehmer sselsschaft der zu errichtenden Bank und Lokalität, woselbst die hanl ihre Geschäfte zu betreiben beabsichtigt, 2 die Angabe klrags des Bank-⸗Keapitals, welches nicht weniger als 100 000 Et. fn darf, und die Beschreibung der Art und Weise, wie apital erhoben werden soll; 3) die Angabe des bereits einbe⸗ Kapitals und die Bezeichnung der Effekten und Baarschasten, en es besteht; ) und 5) die Zahl der Actien und Belauf den Actie, die nicht unter 100 Pfd. St. sein darf. Diese it wird dem Ausschuß des Geheimen Raths vorgelegt, und erst im dieser einen günstigen Bericht darüber abgestattei hat, wird jnigliche Bewilligung . hie unbegreiflich lockeren Gesetze, welche bisher bie Errichtung riat⸗Banken geregelt und unsägliches Unheil, wie wir früher „über das Land gebracht hatten, fanden hiermit ihre Endschaft, se sehr die außerordentlichen Mißbräuche, zu denen sie die beständig boten, die Nothwendigkeit einer vollkommenen Radi⸗ herausstellten, erhellt zur Genüge aus dem von Sir R. Peel Mai dem Parlamente vorgelegten Status, demzufolge von in den Jahren 1839, 1846, 1511, 1842 und 1845 fallirten

nicht im Stande gewesen sind, auch nur die geringste Divi⸗ dende zu zahlen,

noch keine Dividende haben erklären können,

nahe an 26 pCt.,

nahe an 50 pCt.,

nahe an 75 pCt., nahe an 100 pCt. bezahlt haben.

las neue Gesetz hebt das bisherige System auf und verleiht, schein nach, für die weise Administration künftiger neuer Ban⸗ bestmöglichste Sicherheit. :

lan erkennt leicht, daß die wichtigsten Aenderungen Sir R. Peel's 5 Beschränkung der Noten- Circulation innerhalb bestimmter möeziehen, und zu diesem Zweck eine metallische Basis der einen Bewegung des Geldes in England zum Grunde gelegt soll. Aus dem ganzen Plane leuchtet die durch die Vergan⸗ allerbings gerechtfertigte Furcht vor einem Mißbrauch des geldes hervor, und das Prinzip des Premier-Ministers ist am

sten in seinen Worten zu erkennen, wenn er sagt, daß er für

este halte, falls man unter anderen Verhältnissen lebte, wenn taat selbst ausschließlich sowohl die Fabrication der Münzen, ch die Ausgabe von Noten in den Händen hätte. ie unzweifelhaft wohlthätige Folge der neuen Maßregel ist die hung der Circulation, welche allerdings stets die Pflicht der hon England gewesen war, aber doch niemals von derselben htet wurde. Den Bedürfnissen der handeinden Welt nach Maßgabe stände zu Hülfe zu kommen, konnte ihr nicht untersagt sein, aber kei⸗ es war ihr geheißen, aus falscher Vorliebe für die londoner Börse e, Privatbanken, sene Erzeugnisse eines liederlichen Verkehrs, eine liche Agiotage zu befördern, Schwindeleien zu erzeugen und den des Landes zu gefährden. Die londoner Bank⸗Direktoren, Miglieder der londoner Börse, standen zu sehr unter dem Ein— t Börsen⸗Klatschereien, Klagen und Vorwürfe, um nicht allein zu sein, sondern sich auch fi berufen zu halten, einem Jeden hr zu leihen und unter die Arme zu greifen, auch wenn es auf des öffentlichen Kredits geschehen müßte. Sie sind dadurch st, wi wir gezeigt haben, veranlaßt worden, die heiligste ihrer en, die des ununterbrochenen Austausches ihrer Noten gegen baar zu vernachlässigen. Die neuen Statuten Sir R. Peelss haben

nun dag Gute, daß sie die künftigen Bank-⸗Dirertionen der Nothwen⸗ digkeit überheben, die Richtschnur ihrer Handlungen in ihrer Diacre⸗ tign suchen zu müssen und daß die * bestimmt bezeichnete Bahn alle Abweichung von dem neu eingeführten System möglichst erschwert. Durch die übertriebene . vor dem Mißbrauch des Papier⸗ geldes aber ist Sir R. Peel auch zu Maßregeln veranlaßt worden, welche, wenn auch an sich gut, theils in England nicht populair wer⸗ den können, theils für Fehler gehalten werden, die den erklärten Zwecken niemals entsprechen dürfien.

. Bekanntlich konnte nach den bisherigen Begriffen eine gemischte Circulation, d. h. eine Circulation, die Uheils aus Gold und Papier bestebt, in einem vollkommenen Zustande erachtet werben, so lange das Gold den erforderlichen Münzfuß besaß und das Papier, die Banknoten, immer gegen Gold ausgetauscht werden konnten; und wenn man in Rücksicht des ersten Ersordernisses keinen Zweifel hegen kann, so wäre das einzige Uebel, gegen das man sich sicher zu stellen hätte, das der Einstellung der Baarzahlungen. Lord Ashburton, vielleicht die erste merkantilische Autorität neuerer Zeit, behauptet nun zur Bekämpfung der Peelschen Reform, daß, wenn man (wie wir im vorigen Artikel gezeigt haben) eine gewisse relative Sicher⸗ heit unter . , Umständen bei einem baaren Kassenbestande von 19 Mill. Pf. St. zu fühlen berechtigt war, die Bank mit einem auf 15 Mill. permanent erhaltenen Kassenbestand die freie Circulation, deren möglichste Ausdehnung nach, den gemachten Erfahrungen die Summe von 30 Mill. nicht übersteigen kann, fehr wohl auszuhalten im Stande sei. Sir R. Peel hätte dadurch die Einmischung der Regierung in die Administration der Bank, d. h. in das Geld⸗ und Kredit⸗System des Landes, verhindert und künftigen Konvulsionen des öffentlichen Kredits vielleicht besser entgegen gearbeitet, als durch das b. System, welches die Noten⸗Emisston auf ein bestimmtes Quantum beschränkt. Denn daß jene Konvulssonen fortan ausbleiben werden, dürfte wohl schwerlich Jemand, der den Gang des englischen Han— dels und seine fast regelmäßig wiederkehrenden Krisen kennt, be⸗ haupten wollen. In ber mehrfach erwähnten Schrift „Stellung und Aussichten des Welthandels im Jahre 1845 von Vincent Nolte“, wird uns die Frage von der künftigen Wirksamkeit des Peel⸗ schen Bankplans an einem möglichen und den Verhältnissen der Bank angepaßten Beispiel auf scharfsinnige Weise beantwortet. Man er⸗ sieht daraus, daß, wenn die Folgen der Bank⸗Reform auch unter den gegenwärtigen überaus blühenden Verhältnissen Englands wohl⸗ thätig wirken und unter solchen Verhältnissen überhaupt immer so wirken werden, eine Sicherheit gegen das Eintreten der früheren Ur- belstände während einer Haudelskrise dadurch nicht gewährt worden ist, also noch viel weniger den Handelskrisen selbst vorgebeugt werden dürfte. Folgen wir dem angeführten Beispiel und legen demselben den Status der Bank von England unmittelbar nach Erlaß des neuen Gesetzes am 7. September 1544 zum Grunde. Derselbe war:

1. Bei dein Emissions⸗Departement.

Pfd. St. Emisston von Bank⸗ noten, dem Diskonto⸗ u. Bank⸗Departement

übergeben

Pfd. St. 11, 015,000

2, 984,900 12,657, 208 28, 351, 195 1B 694087 Ds ds S3 . õ

2. Bei dem Bank⸗ und Diskonto⸗Departement. Pfd. St. Pfd. St. 14,553, 0090 Staats⸗Effekten 14, 554, Sd Reserve⸗Fonds 3, 564,729 Diekontirte Wechsel. . 7, S36, 616

Regierungsgelder. . .. 3,630,809 Banknoten en Porte- Privatgelder . . ...... d, 644, 348 S, 175, 25 Fällige Wechsel 1,9030, 354 Gold und Silber... 857,765 (innerhalb einer Woche) II, T3, 2d 31, 423, 240

Das baare Geld in der Bank verhielt sich also zu den Ver⸗ bindlichkeiten derselben wie 45,425 zu 100, nämlich Kassenbestand 15,209,000 Pfd. St. Verbindlichkeiten 33,481, 681 Pfd. St.

Setzen wir nun, um die ersten Schwierigkeiten zu erörtern, welche aus diesen glücklichen Verhältnissen hervorgehen können, die Möglich⸗ keit der Rückkehr mehrerer auf einander folgender Mißärndten, wie die von 1839, 1840 und 1841 waren, voraus, und nehmen an, daß nicht allein zur Bezahlung der Korn⸗Zufuhren des Auslandes 7 Mili. Pfd. St. baar aus dem Lande gehen müßten, sondern daß die Bank auch ferner außer diesen 7 Mill. noch etwa 4 Mill. in anderen Ge⸗ n, auszubezahlen hätte, im Ganzen also 11 Mill., so fragen wir

illig, wie sie diese befriedigen würde? Sie würde die 8,75, 0265 Pfd. St. Banknoten aus ihrem Portefeuille, und da sie doch nicht ganz ohne Baarschaft bleiben kann, außerdem eine aus dem Verkauf eines Theils der Staats- Effekten gelöste Summe von 2, 824, 975 Pfd. St. herzugeben haben. Die 8, 175,025 würden dann auf das Emisssons⸗ Departement zurückkommen, um gegen

Regierungsschuld Staats⸗Effekten Gold

Bank⸗Kapital

—— ——— ————— ——

Gold ausgetauscht zu werden, und den baaren Kassenbestand desselben und auch die Circulation um eben so viel i 3 jener würde sich auf 6, 176,279 Pfd. St., diese auf 20, 176, . Sterl. reduziren. Die ungünstigen 23 aber dauern fort und der Ausfluß des baaren Geldes ist nicht zu hemmen; es wird ein ferne⸗ rer Tausch gemacht, etwa 3 Millionen gegen Gold. Das Emisstong= Departement würde in diesem Falle nur J, 176,270 Pfd. St. Baar⸗ schaften zurückbehalten und seine Circulation auf 17, i765, 175 Pfd. St. reduzirt sehen. Nach den angenommenen Prinzipien müßte es jedoch den dritten Theil dieser Circulation in Ban en, also wenigstens 5, 25-390 Psd. St. besitzen und deshalb, um den Unterschieb zu decken, einen Theil seiner Staats⸗Effelien verkaufen. Es bliebe ihm dann im Gegensatz zur besagten Circulation von 17, 176, 170 Pfd. St.

die Schuld der Regierung. 11, 015,B000 Pfd. St.

Staats- und andere Effekten 435,780

Baarschaften (I) ...... .... 5.725300 Ts, d pio. S.

So weit würde die unfehlbare Einwechselung der Noten nicht zu bezweifeln sein und das neue System die erforderliche Sicherheit gewähren. Wie aber stände es um das Diskonto⸗ Departement? Die Lage desselben unter den bezeichneten Umständen wäre folgende:

Pb. 14, 55, 834

5, 00, 641 S5 7. 765

20, 423, 240

Der Bank bliebe also gerade nur so viel übrig, als erforderlich ist, um mit ihren Baarschaften und einer ferneren Summe von 1,447,746 Pfd. aus dem Ertrag der diskontirten Wechsel, ihre Ver- bindlichkeiten gegen die Eigenthümer der deponirten Gelber zu erfüllen. Veranlassen nun außerordentliche Konjunlturen im Waarenhandel große Speculationen, welche, wie gewöhnlich, eine große Masse von Wechsein und Accepten in Umlauf bringen, die in die Portefeuilles der Kapitalisten aufgenommen werden, und werden dann endlich die Konjunkturen schlecht, so werden die Diskontenten zur k. bezahlt sein und die Ac⸗ ceptanten suchen sich anderswo durch Diskonto Luft zumachen. Nun hat die Bank kein Geld herzugeben, die Privatbanken sind mißtrauisch, und dies findet grade in einem Augenblick statt, wo, wie oben gesagt, große Kornbedürfnisse bedeutende Kapitalien in Anspruch nehmen. Der Zinsfuß steigt unter solchen Umständen natürlich zu übermäßiger Höhe und es entstehen die größten Verlegenheiten, während das Emissions⸗ Departement über 5 Mill. Pfd. St. in Gold in seinen Koffern be⸗ sitzt. Dies ist grade einer von den möglichen Fällen einer Handels⸗ Krisis, wo das neu eingeführte System nicht allein keine Hülfe bringt, sondern selbst schädlich wird und zur Vermehrung eines entstehenden Uebels beiträgt.

Die Schlußfolgerung, welche aus diesen Verhältnissen der Bank von England, sowohl was die Vergangenheit, als was die Ge⸗ genwart anbelangt, die Wissenschaft zu ziehen Gelegenheit hat, wird aufmerksamen 523 nicht entgangen sein. Man wird nämlich er⸗ kennen, daß die Grundsäßze der Theorie Adam Smith's und Ri— cardo's, die wir kurz in unserem ersten Artikel anbeuteten, die alleinigen richtigen Gesichtspunkte angeben, wie ein Bankwesen in normalem Zustande erhalten werden kann. Freilich ist es nur eben Theorie, die sich nicht mit den Mitteln, sie auszuführen, beschäftigt, sondern dieselben aufzufinden der praktischen Erfahrung erleuchteder Männer überläßt. Wenn man aber in England diese Mittel bisher nicht aufgefunden und deshalb die ganze Theorie gemißbraucht hat, so konnten keine anderen Folgen daraus erwachsen, als die wiederholt ein tretenden Stockungen in dem Geldverkehr der Bank und die unheilvollen Ver- legenheiten, von denen wir oben gesprochen haben. Aber es

Pfd. Bank⸗Kapital .... 114,553,000 Staats⸗Effekten Reserve⸗Fonds⸗— Z, 564,729 Andere Effekten und Deponirte Gelder. 2305. 511 diskontirte Wechsel Di Baarschaften

Theorie überhaupt, wie Sir R. Peel in seinem neuen Plan zu

Austausch der Noten gegen Gold, versteht, ist nicht die definitive, ge= setznäßige, sondern die unmittelbare, keinen Aufschub leidende Konvertibilität, nicht allein de jure, sondern de facto, auf der Stelle, und wenn diese durch irgend ein Mittel hätte gesichert werden können, so kann es keinem Zweifel unterworfen sein, daß sich ihre Grundsätze nicht vollkommen bewährt haben sollten. Es kommt sonach Alles auf das Mittel an, und das, glauben wir, hat der Staat in den Händen, wenn er selbst nach Smitschem Prinzip ausschließlich, nicht zur Hälfte, wie in England, das Bankwesen zu leiten übernimmt.

Bekanntmachungen.

sentation de: Une confidence, comédie en 1 acte, du ii

frangais, par M. Ch. Potron. (Dlle. Henriette: Clotilde)!

Bekanntmachung der Pommerschen Landschaft.

den Kassen der vser Pommerschen Landschafts= rments, Anklam, Stargard, Stolpe und Trepiow Rega, wird in dem Johannis- Zinszahlungs⸗ e, Aso in, dem Zeitraume vom 25. Juni dis uli 1846 die dritie Serie der Zinscoupons für stfolgenden 5 Jahre, mit welcher auch ein Talon Rhimation zur Trhebung der folgenden Eoupong= verbunden ist, bei jeder Kasse aber nur von den⸗ Pfandbriefen, welche auf Güter des betreffenden sments eingetragen sind, und nur gegen Ein— der Stich, Coupons Rr. 8 der zweiten Serie, eifügung eines vollständigen Verzeichnisses der= Unter welchem demnächst uͤber den Empfang der be klie zu quittiren ist, ausgereicht werden, sofern 4 Inhaber dez Pfandbrieses gegen solche Aus⸗= 3 der neuen Couponz-Serie an den Inhaber des gupons der zweiten Serie vorher Protest ein- r möchte. Fequemlichkeit der Inhaber Pommerscher Pfand— ( . die Einrichtung genroffen, daß: * hen in dem Jeitraume vom 15. April bis 2 oi die Austeichung der neuen Coupong= r General Landschafts⸗Kasse in Stettin in 3 en von 8 bis 12 Uhr Vormittags, ohne n de zu welchem Departement das in dem Stich- i lensnnte Gut gehört, geschehen wird, wenn on dem Inhaber die Stich Coupons, de⸗

worden ist.

letzteren den

partementsweise geordnet, mit einem speziellen Ver⸗ zeichnisse, welches den Namen des Gutes, des Kreises, in welchem es belegen, des Departements, dem es an- gehört, die Nummer und den Kapital- Betrag des Pfand⸗ briefes bezeichnet, unmittelbar oder durch einen Dritten vorgelegt oder portofrei zugesandt worden, und nicht etwa von dem Pfandbriefs-Inhaber vorher gegen die Ausreichung der neuen Coupons-Serie an den Inhaber des Stich Coupons der ablaufenden Serie proiestirt

„Diejenigen Pfandbriefs-⸗-Inhaber, welche sich ver⸗ anlaßt und berechtigt halten, der Ausreichung der neuen Coupons - Serie an den Präsentanten des Stich-Coupons der abgelaufenen Serie zu wider⸗ sprechen, werden daher hierdurch aufgefordert, sol= chen Widerspruch der schafts Direction in 1846 anzuzeigen und sich bei derselben als Besitzer des betreffenden Pfandbriefes auszuweisen, weil sonst bei Nichtbeachtung dieser Aufforderung die Ausreichung der neuen Serie an den Präsentanten des Stich⸗Toupons , . wird und muß.“ Die General ⸗Landschafts ihr vorgelegten oder zugesandten Stich⸗Coupons (deren spezielle Designation im letzteren Falle aber mit der Quittung über den Empfang der neuen Coupons -Serie Nr. 3 versehen sein muß) mit dem Vermerk der Aus⸗ reichung der neuen Serie bezeichnen und sie mit dieser räsentanten ausreichen oder resp. auf Gefahr und Kosten des Einsenders demselben mittelst der Post zusenden, damit die Stich⸗Coupons demnächst im Johannis -⸗Zinszahlungs⸗Termine 1846 zur Erhebung

präsentirt werden können.

ferner:

ommerschen General- Land- tettin vor dem 15. April

zum 1. März 1846 unter

asse in Stettin wird die pons-Serie vorlegen zu wollen.

sie dann

II. auch den Inhabern von Stich⸗-Coupons, welche zu Pfandbriefen von Gütern verschiedener Departemenis gehören, wenn sie wünschen, in dem Johannis-Zinszah⸗ lungs-Termine, also in dem Zeitraume vom 25. Juni bis 10. Juli 1846, die Coupons⸗Blätter der neuen Se⸗ rie 3 sämmtlich bei einer einzigen der oben genannten vier Departements-⸗Kassen zu erheben, hierin gewillfahrt werden soll, jedoch nur dann, wenn sie diese Absicht derjenigen Departements⸗Direction, bei deren Kasse sie die neue Serie ihrer sämmtlichen Stich- Coupons in der obigen Zeitfrist zu empfangen wünschen, spätestens bis eifügung einer vollständigen deutlich geschriebenen und akkuraten Nachweisung der Stich⸗Coupons postfrei anzeigen und sich dabei aus- drücklich verpflichten, in der Zeit vom 25. Juni bis 10. Juli 1816 diese benannten Stich- Coupons der Kasse dieses Departements zur Ausreichung der neuen Cou-

Machen die Pfandbriefs-Inhaber von den zu ihrer Bequemlichkeit sub J. und II. gestatteten Erleichterungen in der angeordneten Weise keinen Gebrauch, so können gegen Auslieferung der Stich- Coupons mit deren speziellen Designation die neue Coupons- Serie gleichzeitig mit den fälligen Zinsen nur in dem Zeit⸗ raume vom 25. Juni bis 10. Juli 1846 bei der Kasse

Allgemeiner Anzeiger.

der dann fälligen Zinsen in der gewöhnlichen Weise Zur Vermeidnng von Irr⸗ thümern ist es nothwendig, daß bei brieflichen Einsen— dungen von Stich- Coupons die Adsender das quittirte Verzeichniß derselben mit Benennung des Wohnortes, Charakters und Namen recht deutlich unterzeichnen; daß

desjenigen Departements abheben, welchem das in dem Stich⸗Coupon genannte Gut angehört. Hinsichtlich der Pfandbriefs⸗-Inhaber, welche die sub 1I. erwähnte Ver⸗ pflichtung übernommen haben, ohne sie jedoch zu erfül- len, kann die Abhebung der neuen Coupons⸗-Serie dann nur bei der Kasse des Departements, dem das in dem Stich Coupon benannte Gut angehört, auch dort aber erst in einem der späteren Zinszahlungs- Termine und nicht schon in dem Johannis⸗Termin 1846 erfolgen. Stettin, den 1. Dezember 1845. Königl. Preuß. Pommersche General-Landschafis-⸗ Direction. Graf von Eickstedt⸗Peterswaldt.

1145 Nothwendiger Verkauf.

Stadtgericht zu Berlin, den 1. November 1845.

Das in der großen Hamburgerstraße Nr. 8s belegene Mül-⸗ lersche, Vom. 3. No. 2094. des Hypothekenbuchs der Kö- nigsstadt verzeichnete Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 11408 Thlr. 12 Sgr. 9 Pf., soll

am 13. Juni 1846, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

735 Nothwendiger Verkauf. . Stadtgericht zu Berlin, den 27. Juni 1815.

Das in der Pallisadenstraße belegene Tischlermeister Albrechtsche Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 18,758 Thlr. 3 85 43 Pf., soll :

am 6. März 1846, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

ist das noch kein Beweis von der praktischen Kraftlosigkeit dieser

glauben scheint; denn was sie unter dem Worte Konvertibilität,

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