1845 / 361 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

einigen läßt.

Beranlagung der in Altpommern

stimmung,

veranlagende Grund⸗ dem Nebenmodus⸗

zu erhebenden Satzes übersteigen dürfe,

benen Veranlagungesätze größtentheils welche von den Reglements vom 16. scheint Satz von 15 Sgr. leuten

durch

mehr betrage, ale der Steuersatz, der bei einer Veranlagu Nebenmodus und der * Jahre 1833, , n. 15835 nach dem Reglement ben wärbe, eine Ermäßi ung der Grund⸗ jenen Durchschnitts faz in )

K 24

Siabt. Kommunen. stattfinden können, ob die ber 1808 beliehenen

Allgemeinen Landrechts g der vorgesetzten

erachten, haben nach Anzeige Unserer der Justiz bereits durch geg treuen Stände entsprechende tragten Anweisung Unserer in dieser Beziehung Baldiger Erlaß des Gefetzes wegen näherer Bestimmun dern der Land- und Stadigemeinden an' den und Gerechtigkeiten derselben zu

10) Der Bitte

Praxis eine den Lösung erhalten, Behörden,

ändigen Rechte. Unserer getreuen Stände

um Beschleunigung der Emanation des im Jahre 1837 von den

Staatsrath zur Begutachtung Bestimmung der ben Mit?

gemeinschaftlichen

Provinzial⸗ Standen berathenen, dem vorliegenden Gesetzes wegen näherer 2 * 8 335 . Stadtgemeinden an Grundstücken und Gere tigkeiten zustehenden Rechie wird thunlichst entsprochen werden. 1

Klassensteuer⸗ Erlaß im Regierungs Bezirk Köslin.

den allgemeinen die bei der Einziehung der Regierungs- Bezirks Kös Aerndte gelitten haben, der obwaltenden Ver Steuer durch Stund welche ohne Härte ni werden.

ung und Berücksichtigun en, die hire nr nd *.

diejenigen Beträge, werden niedergeschlagen

Stapelrecht der Stadt Leba und anderer pommerscher Küstenslädte.

12) Der Antrag, daß bei allen Städten Pommerns, welche er= weislich ein Stapelrecht für überseeische aus ländische Schiffe zur Aus- ladung besessen 2 der direkte Verkehr hergestellt werde, erledigt sich so, wie derse dadurch, daß von den pommerschen Städten erweieli m Besitze eines Stapelrechts früher

r ohne Beschränkung in direltem Verkehr

e Unserer Denn da eine Einfuhr über in denen ein Hauptamt o erweiterter Abfertigungs= gen darf, so müßten, um dem erw den zu Stolpmünde, Wolgast, Greifswald reits bestehenden Haup Aufwendung von Kost nur bei vorh gen, welches weder Leba,

Sund ⸗Zoll.

13) Wir werden nach wie vor auf eine den nteressen d preußischen Ostseehandels entsprechende Vereinigung ,. . dänischen Regierung in Betreff des Sund Zolls hinzuwirten bedacht sein. Dem Antrage: bis dies Ziel erreicht sein werde, den Sund⸗ Zoll theilweise schon jetzt als eine Staatelast auf Staatsmittel zu übernehmen, können Wir zwar nicht nachgeben; es ist indessen, wie es Unseren getreuen Ständen nicht unbekannt geblieben, zur Erleichterung des Handels in Unseren Ostseestädten, in Beziehung auf die Entrich? tung des Sund-⸗Zolls, durch die Erlasse vom 28. August 1821 und vom 22. März v. J. bereits Alles geschehen, was sich mit der Uns obliegenden Vorsorge für die übrigen Provinzen Unserks Reichs ver⸗

dM

2

2 Richtung der Eisenbahn nach Preußen.

14 Zur Vorbereitung Unserer Beschlußnahme über die Richtung, welche für die Eisenba hn⸗ Verbindung zwischen Berlin und Königeberg auf der Strecke von Berlin bis zur Weichsel nach dem von Uns be⸗ stimmten Uebergangspunkte bei Dirschau zu wählen ist, haben Wir zunächst noch einige anderweite Erörterungen für erforderlich erachtet, bis zu deren Beendigung Wir Unsere schließliche Entschei⸗ dung Uns vorbehalten müssen“ Unsere getreuen Stände dürfen sich versichert halten, daß hierbei die mannigfachen in Betracht kommen⸗ den Verhältnisse und Interessen eine umfassende, sorgfältige Erwä⸗ gung sinden werden.

seit 1835 in Stelle des Nebenmodus und der Quartalsteuer getretenen Daus- und Grund steuer.

15) Dem Antrage Unserer getreuen Stände, auf Erlaß einer Be—= wonach die in Alt- Vorpommern anstatt des aufgehobenen Nebenmodus und der Quartalstener bereits veranlagte und noch zu und Haussteuer niemals die Höhe des nach

und Ouartalsteuer⸗-Reglement vom 16 Juli 1737

S liegt die Annahme zum

Grunde, daß die in der Instruction vom 14. Juli 1835 vorgeschrie. höher seien, als die Beträge,

Steuer pflichtigen auf ben Grund des eben erwähnten m 10. Juli 1737 zu erheben sein würden. Hierbei über sehen zu sein, daß der besonders erwähnte 4 jahrlich von den sogenannten Häuschen⸗ lediglich an Quartalsteuer zu entrichten war, daß aber neben dem Familienvater noch die eben der Familie noch der Viehstand be⸗

und daß daher der Saß von 15 Sgr., wel der Instruction vom 14. Juli 1833 jetzt nicht entrichten ist, nicht allein maßgebend sein eranlagungesätze, welche die zur Erhe⸗

an dit Stelle des Nebenmodus und der

Haus⸗ und Grundsteuer erlassene und

August 1625 genehmigte Instruchion vom ist die Absicht überall dahin egangen, von

rwähnten Reglement vom 16. Juli 75 zu

n Nebenmodus und Quartalsteuer nur denjeni⸗

Stelle der Grundsteuer vertrat, aufbringen zu

end ist in 8. 6 der gedachten Instructlon be

„daß Jeder, welcher bis zum 1. Januar 1835 nach⸗

daß die nach 8. I bis J berechnete Haus⸗ und Grunbsteuer

aber in

2

1834 und vom 10. Juli 17377 burchschnittlich erge⸗ und Hauesteuer bie auf uspruch nehmen könnt, Es muß nun zwar

mit der ; städtischen Kom⸗ ung unbeweglicher Sachen noch der im §. 83 vorgeschriebenen Einwil⸗ sehörde bedürfen, oder ob dieselbe mit Rück⸗ auf 5. 189 der Städte⸗ Ordnung nicht mehr als ersorderlich zu Ministerien des Innern und Wünschen Ünserer ge⸗ weshalb es der bean⸗

; um den städtischen Kommunen ihre Selbsiständigkeit zu bewahren, nicht bedarf.

der den Mitglie- emeinschastlichen Grundstücken

den Kosten Vorschüsse dem Einzahler zur des unterliegenden richtlichen Kosten in erst nach rechtskräftiger Entscheidung sind können nur bei der das gerichtliche Sportelwesen vision ist bereits eingeleitet worden, und müssen Wir Unsere Aller⸗

höchste Entscheidung über den Antrag der Stände zur Zeit noch vorbehalten.

wollen

haben Wir gegenwärtigen Landtags-⸗Abschieb ausfertigen lassen, au Höchsteigenhãndig vollzogen und verbleiben king si h

von Boyen. von Thile.

richts und Mebizinal-⸗ Angel Aten v. M.

nußfähigt Kon sistoriu

1630 angenommen werden, daß die betheiligten 6 e

hierdurch eingeräumten Befugniß geeigneten Falles haben werden, sollte aber bie oe 2 2 nach der

nochmalige Prüfung ergeben, daß die und Grundsteuer dessenungeachtet in ei

Juli 1 berechnete Haus⸗

zelnen Fällen über die Sätze des ofterwähnten Juli 1737 hinausgegangen sei, so soll noch nachträglich Remedur g troffen werden.

rauch gema

loh wird, da

den beiden letzten mindert

wogen zu lassen, daß die Rhederei ch Abrechnung des Gesammt⸗ Abgang

144 ten 181

asten hatte. 1839 215, iffe erbaut,

die zur Abwen a nehmen.

Häfen bei Kolbergermünde, Stolpmünde und Rügenwalde. 17) Seitdem die Unterhaltung der Häfen be

regeln in Erwägung

9

Obwohl es

zu bedür⸗

rgenannte

Beschwer⸗

ausführbar

etreuen Ständen an⸗

arüber ve n ag! ob zur Herstellung chen Tiefe in den genannfen Häfen Len, nothwendig und anwendbar fei. estimmung nach Beendigung dieser

geregte techni und Unter die B

Wir

hältnissen ändert wer

Ablösung der den Städten obliegenden Last der Unterhaltung der Gefängnisse.

18) Der Antrag Unserer getreuen Stände, den Städten, unter leberlossung der bisherigen Gefängniß⸗Lokalien, so wie der fructus jurisdictionis, an den Staat, die Ablösung der Last der Unterhaltung der Gefängnisse zu gestatten, berührt auch die Städte anderer Provinzen und wird daher im All— gemeinen in Erwägung gezogen werden.

tigen von ber

ehörden einzuleitende nstruction vom 14.

eglements vom 10.

den Ostsee⸗Städten gaben waren in befriedigender Schiffe hatte sich in den elt, und die andauernde daß diese in der Regel eine Wenn darauf hingedeutet Jahren ver⸗

1 Lasten vermehrt hat, obgleich dieselbe in der Vorschrift §. 8, J. ich durch See-Verlust einen Abgang von Auf den preußischen Werf⸗ in den Jahren 1840 bis und es darf hiernach im ederei⸗ Gewerbes, noch eine enommen wer⸗

* verschieden⸗

ge, daß dieser Zu⸗ Handelsthãtigkeit

dem Hafen von

n mit Nachthei⸗ len bedrohen, * und werden Wir

l Die gemeinrechtlichen Bestimmungen, nach denen die as entschieden werden muß, finden sich in den Paragraphen „II. Tit. 41 des Allg. Landrechts, und die Verordnung vom 1744 stimmt im Haupt rundsatze, nämlich darin, daß der Pret lichen Falle die Vorbescheidung des Königlichen Konsistoriums mit 96 * . 88 S6 88 a. a. O. überein. as aber die Zwischenzeit bis zum Ein e des Be sistoriums anlangt, so . das Recht des . ers, in 2 betreffenden enn, das Abendmahl zu ver agen, nicht h daß eine solche Ausschsjeßung weder ein eigenmächtige, noch dauernte ist und der Jweck der gesetzlichen Vorschrist ohne diesen nicht erreicht werden kann, sondern es sst dieses Recht auch vom im z 90 a. 2 O. rere. anerkannt, wo es heißt: er einma! zurückgewiesene (8. 87, 9) muß bie Vor ; geistlichen Oberen abwarten.“ ; ; —⸗ 4 Der Pfarrer Dieckmann in Zuchen hat Berichte des Königl. Konsistori völliger llebereinstimmung mit den n é er den Zituhrschen Eheltuten seine z lassung zum Abendmahle nicht in C. All . unter vier Augen hätte er ] sosort den vorgeschrlebenen statten sollen, damit ihm d . der Zikuhrschen nnte.

cht

e⸗

iernach will ich dem Königl. Konsistorium die Bescheidung

ieckmann und die westere Verfügung in der Sache überlas⸗ Sollte übrigens die Anklage den Jituhrschen Ehcseuie gegen lehrer Freiberg in Zuchen wegen körperlicher Beschädigung ihn noch zu keiner amtsichen näheren Untersuchung gezogen sein, sp noch geschehen und nach dem Etgebnisse die eiwn geeignete Ni ziplingrischen odet g mn Wege erfolgen. Zu diesem Behufe hat das Königl. Konsistorium an die donn Regierung die erforderliche Mittheilung gelangen zu lassen.

Berlin, den 14. Dezember i642. *

Der Minister der geistlichen, Unterrichts. und Medizinal · Angeln ez) Eichho) An das Königl. Konsislorjum zu Snittsn. (gez) Eich hon

fo rers

Uichtamtlicher Theil.

Inland.

Berlin, 29. Dez. Stück der Ges

die Publication der Be es ⸗Ven vom 5. Juli 1832 für di Posen lautet, wie folgt:

„Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, g ; 9. ö 6 . r, x verordnen hierdurch zur Herstellung eines eichmäßigen in allen Theilen Unserer Hon daß did 3. r, t des⸗Versammlung in der Sitzung vom 6. Juli 1832 gefij Unsere zum deutschen Bunde sehorigen Landestheile durch tent vom 25. September desselben Jahres ( Gesetz⸗Sammln 216) publizirten Beschlüsse fortan auch in Unseren Provinzen und Posen Gesetzes kraft haben sollen.

Urkundlich unter Unserer öchsteigenhändigen Unt beigedrucktem Königlichen g. g chsteigenhündigen Untersh

Gegeben Charlottenburg, den 3. Dezember 1845. (. 8.) Friedrich Wilhel Prinz von Preußen. von Soycu. Mähler,. n At ugter. Re eher. ch von Thile. von Savigny. von Bo delsch win Gr. zu Stolberg. Flottwell. Uhden. Frhr. von 6

egebe iche Ve

Aufhebung des Prioritätsrechts der Gerichte für die im Civil-Piozeß entstandenen Gerichtsfosten.

19. Die dem Antrage zum Grunde liegenden Fragen: ob von Gerichten in Prozessen zur Deckung der entstehenden gerichtlichen zu erheben, und ob diese Vorschüsse nur auf die

Last fallenden Kosten oder auch auf die Kosten Gegners zu verrechnen und ob ferner die ge⸗ Prozessen nach Beendigung jeder Instanz oder der Sache selbst zu erfordern Reviston der bestehenden Gesetze über

Die in demselben Stück der Gesetz. Sammlung enthalten höchste Kabinets⸗ Ordre, das Trauer⸗Reglement von 7. Sftehn betreffend, lautet olgendermaßen:

„Da die Bestinimungen des Trauer⸗Reglements vom 7 1797. über die Privat⸗ und Familien Trauer nicht ferner fürn dürfniß anzusehen sind, diese vielmehr mit Rücksicht auf das) men dem Gefühl der Betheiligten überlasfen werden kann; ordnungen wegen der Hoftrauer aber nach den Umständen zelnen Falls dem Ermessen des Landesherrn vorbehalten blehh sen, so will Ich auf den Bericht des Staats Ministeriums vnn d. M. die Bestimmungen des erwähnten Reglements in Ansche

gründlich erwogen worden. Diese Re⸗

Ausbleiben der 20 Dem Antrage:

die nach dem Landtags Abschiede für Schlesten vom 30. Dezember 1843 dem dortigen Schiedsmann s⸗ Amte zugestandene Befugniß,

Parteien vor den Schiedsmännern.

Hoftrauer, so wie der Privat- und Familien⸗Trauer, hierdun Kraft setzen; dagegen verbleibt es in Ansehung der Landesnm den hierüber im 8. 1 jenes Reglements gegebenen Vorschrista ser Mein Befehl ist durch die Gesetz⸗ Sammlung zur öffentlich niß bringen. Charlottenburg, den 28. November 1845.

rie drich Wilheln An das Staats⸗Ministerium.“ 8 ée .

daß der Verklagte, welcher auf die Vorladung des Schiedzmaänns ausbleibt, ohne seine Absicht, nicht erscheinen zu wollen, zeitig vorher angezeigt zu haben, für die Unterlaffung dieser Anzeige eine Geltbuße von 5 Sgr. an die Ortsarmen- Kasse zu ent⸗ richten habe,

auch für die Provinz Poommern in Kraft treten zu lassen,

Wir Unsere Genehmigung hierdurch ertheilen.

Zur Urkunde Unserer vorstehenden gnädigsten Bescheidungen

Unseren getreuen Ständen

Gnaden gewogen. ö b Gegeben Berlin, den 27. Dezember 1845.

(gez.) Friedrich Wilhelm. Prinz von Preußen. .

verschiedenem Sinne seither heiten der deutsch⸗ evangelischen

Tagen des bevorstehendemn neuen Jahres die Abgeordneten den nehmenden Landes fürsten hier gebenheit,

gelischen Kirche in Deutschland fnüpsen lassen.

bei verschiedenen Gelegenheiten sämmtlicher evangelischer w, . deutscher Nation im

Bewußtseins allen Einsichtigen die Anbahnun mer nr

Berlin, 29. Dez. Zu der von den öffentlichen Hin

viel n, Konferenz in Angtht irche werden schon in ken

zusammentreten. Es ist diet an

woran reiche Hoffnungen für die Zukunst da

sich Unter den religiösen Lebensregungen der neueren Zeit K ein Gefühl der Zusammengeha en, welches bei zunehmender larheit des gemeinsamen fin einer gleihnn des . Kirchenwesens als ein durch Rr

eibeigeführtes Bedürsniß erscheinen ließ. Die in wenigen

Mühler. von Nagler. Rother. Eichhorn.

von Savigny. von Bodbelschwingh. Graf zu Stolberg. Flottwell. Uhden. von Ern. ö

Das oben erwähnte Re

Nachdem 1

einzelne Ge⸗

en, ersehen und bie

achten Gründe näher

die Prebiger zwar, uschließen, der Genchmigun 6 Necht und au

nach das Abend⸗

sie nicht,

, 4*

olung der Voibescheißung bes

de

s ndmahle au ürfen, daß sie aber a

la

zu Stande gekommene ehem, ferenz giebt ben erfreulichen Beweis, daß die evangelischen * fürsten nicht nur bieses Gefühl der lirchlichen Zusammengeän mit ihren Ünterthanen giments auch bereit sind, dasjenige, was dem wahren Bedinmm se bet gegenwärtigen Berathung zu machen.

tritthe von Deputirten eine Verständigung unter den Inhabnn stirchen⸗Regiments

griff mit Wohlwollen als

von Deputirten vorgusgegangenen Verhandlungen verlautet, dn einem schönen Ersolge entgegensehen.

Vereinbarung zu der in Rede steherdgn

theilen, sondern als Inhaber des Ad

Zeit entspricht, zu einem Gegenstande genen

Die Idee, zu biesem Behufe vorerst nur mittelst des Zu herbeizuführen, ging von einem hochtenmn utschen Fürsten aug, wurde von unserem Könige mit en und von einer großen Jahl der llbrigen deutschen Reg ö eine zestgemäße und ersprießliche aufgen

Nach dem, was liber den Gesst der bem jätzigen Zusa

1

„* Breslau, 23. Deß. Nach einem in ber hieste 24

uer Zeitun

bu

rger Korrespondenten eninomḿen und von Berlin

esentlichen Inhalte nach folgendermoß /n lautend gen sind in zwei Haupttheile 342/43, die noch zur vierten

tiung nach Perioden auf das erste , auf 1813/44 überzugehen hat, Ausgaben ihre Befriedigung zu erhalten Nachkrags zum Budget ; wen gedachten Allerhöchsten Landtags ⸗Abschiedes oder

jedoch im Ferrechnung gekommen sind, für das Verwaltungsjahr 1813 mit 15,18, 7359 Fl. ] des ibigen Einnahme ⸗Ueberschusses wurde gemäß dem erwähn⸗ andtags - Abschied den Eisenbahnen zugewiesen. the der Nachweisung betrifft, wie erwähnt, das erste Jahr der den Finanz- Periode? nämlich 1843 44” ic ordentlichen nahmen betrugen in b. betrug nur Ii, 736, 407 serzu kommen noch verschie dene

nao . demnach beträgt die Gesammteinnahme im Jahre

Paris, 24. Dez. Die Pairs sind bereits

e, Bersammlung im Saale des Lesekabineis in Lurembourg

der

2 iel, welcher der. NNohamed (Nr. 298) enthaltenen Artike e n, e .

ts⸗Ministerium eine Verorbnung an die Gym⸗ 1 f sein, welche die religiösen und christ- dre ungen, die tig strenger als sanst auch an die Gym⸗ zung der Jugend gemacht werden sollen, in bestimmter urschreibt. Insbesendere soll bei den Abiturienten⸗ Prüfungen ch darauf gehalten werden, daß der, welcher bestehen wolle, gende Kenntniß der Bibel beweise und die Haupt⸗

galten und neuen Testaments im Gedächtniß habe, wovon

e den wissenschaftlichen Prüfungen der Gymnasial-Jugend ehen worden sei u. . w. . sonnen jedoch auf den Grund näherer Nachfrage die Ver⸗ eben, daß eine Verordnung des angegebenen Inhalts von nwärtigen Minister der geistlichen und Unterrichte-Angelegen⸗ der jet, noch früher erlassen, überhaupt an den Bestimmun⸗ Abiturienten Pritfungs⸗-Reglements vom 1. Juni 1831 über dem Examinanden zu fa, ; Religions Kenntnisse nicht deste geändert worden ist. Die Forderung einer genügenden der Bibel würde überdies nichts Reues sein, da das an⸗ Reglement ausdrücklich verlangt, daß der Abiturient den der heiligen Schrift im Allgemeinen kennen gelernt habe. st die Dreistigkeit einzelner Berichterstatter in den öffentlichen geht, davon enthält auch ein bemerkenswerthes Beispiel der Bbö2z. der Au gsb. Allg. Ztg. enthaltene Artikel, in welchem berichtet wird, der Fürstbischof von Diepenbrod wirke nicht sstig und wahrscheinlich auch nicht mit minderem Erfolg bessere Gestaltung der hiesigen katholischen Fakultät und ß für die Ausbildung der Geistlichkeit; bedenke man, wie die Säcularisation die Hauptmittel hergegeben, so müsse it doppeltem Schmerze die übertriebene parsamkeit des NMinisteriums gewahren; der krästige kernige Sinn des edlen ock werde durch die Worte bezeichnet, womit derselbe alle hungen des Ministers niedergeschlagen, welcher sich der Wieder⸗ z der schon so lange erledigten theologischen Lehrstühle wider⸗ se: „Ich kann unmöglich glauben, daß der preußische Staat holiken verdummen will, indem er ihnen die Mittel ihrer ung entzieht.“ . 2 n. Ankunft des Fürstbischofs Diepenbrock waren hrstühle der katholisch⸗ thrologischen Fakultät an der hiesigen lät besetzt, und doch soll der Minister sich der Wiederbesetzung widersetzt haben. Nicht nur für ihre Wiederbesetzung hatte ts gesorgt, sondern aus eigener Veranlassung die Er⸗ einer neuen Professur und deren Dotirung mit einer jähr⸗ esoldung von 1000 Rthlrn. beantragt und konnte dem Fürst⸗ bald nach seiner Ankunft in Breslau mittheilen, daß dem An⸗ on des Königs Masestät sofort entsprochen worden sei: die g auch dieser Professur ist in Uebereinstimmung mit den von stbischofe , . Wünschen bereits eingeleitet und wird, wit wissen, in kurzer Zeit der Fakultät einen ausgezeichneten en zuführen. Wo und wann soll nun der Fürstbischof diesen hen Bestrebungen des Ministers gegenüber Veranlassung zu in den Mund gelegten Worten gefunden haben? Wie gern ch sonst solche unrichtige Mittheilungen aus Mißverständnissen n geneigt ist, hier findet eine Erdichtung statt, welche der r des in Rede stehenden Artikels den ihn vollständig wider⸗

n Thatsachen gegenüber nicht gescheut hat.

Deutsche Gundesstaaten.

'önigreich Bayern. Bei Uebergabe der Nachweisungen

wendung der Staats- Einnahmen in, den Jahren 1841/12, 3 und 1843/44 in der ersten öffentlichen Sitzung der Kam⸗

r Abgeordneten (. Nr. 354 der Allg. Preuß. Ztg.) hielt

Minister, Freiherr von Seinsheim, einen kurzen Vortrag, Die Nach⸗ etheilt, die Jahre 1811/42 gr, Periode gehören, und 3/44, das erste Jahr der laufenden fünften Finanz⸗Periode. 42 und 1842/43 betrugen die ordentlichen Einnahmen

711 FI. Der Voranschlag betrug nur 57,962,722 Fl., sohin

nz⸗

stehreinnahme 16,787, 989 Fl., wozu, wie der Finanz⸗Minister

e, mit wenig Ausnahme alle Quellen beitrugen. Ju der or⸗ en Einnahme kommen aber noch verschiedene andere Einnah⸗ Betrage von 17,954,518 Fl. mithin Gesammt⸗ Einnahme beiden Jahren 9, 620,696 FI. Die ordentlichen Staats⸗

aben betrugen in den zwei Jahren 63,218,511 Fl., welche den

igen Voranschlag (mit Einschluß der Netto- Aversal-⸗Zuschüsse reisfonds für zwei Jahre) um 10 653, 25 Fl. übersteigen. kommen verschiedene Ausgaben auf frühere Finanz-Perioden ꝛc.

trage von 16,801 726 Fl.; mithin beträgt die Gesammt⸗Summe uegaben S0. 10, 237 FJi., diese von obigen Gesammt.· Einnahmen gen, giebt einen Aktivrest von 15,510, 368 Fl. : berschuß der dritten Finanz-Periode mit 2211, 427 Fl. hinzu⸗ gen, so besteht der Einnahme- Ueberschuß am Schlusse des 8 1842 43, d.

Wird hierzu

h. am Schlusse der vierten Finanz · Periode rüc aus 17,721,796 Fl, welche in Folge des Abs. II. Litt. B. dit Landtags- Abschiedes vom 25. August 1843 ohne weitere Jahr der fünften Finanz⸗ und woraus zunächst dieje⸗ haben, welche vermöge und son⸗ geseblichen Bestimmungen 2 Conio der Erübrigungen der Finanz- Periode und zurück angewiesen und kreditirt wor⸗ Laufe dieser Finanz- Periode nicht zur Verwendung ondern gemäß den Nachweifun⸗ 44 zu Anfang desselben dort⸗ vorgemerkt erscheinen. Der nun übrige

der fünften Finanz⸗ Periode

Der zweite

diesem Jahre 38, 102, 259 Fl., der Budget Fl., sohin Mehreinnahme 6, Hb. dõd andere Einnahmen im Betrage

9d, I68 FI. Die Hesammtausgaben in diesem rugen 8 390, 451 F., sohin Einnabme-lleberschuß 6, 22,716 diesem Ueberschuß koẽmmen für Eisenbahnen 1, 200 0 Fl. dersihiedene Ausgaben 468,362 Fl. in Abzug, so daß ein

slebershaß von 4,538,354 Fl. verbleibt, der auf 1841 45

Frankreich.

zum 26. Dezember

um die große Deputation durchs Loos zu ernennen,

den König bei der Eröffnungs- Sitzung der Kammern in der ammer zu empfangen hat.

gurrier von Marseille meldet die Ankunft des marokka⸗

otschafters in diefer Stadt. Sid el⸗Hady · Abd - el Kader⸗ Achache, Pascha von Tetuan, hielt mit einem

Wagen unter Geleit einer Jäger⸗ Abtheilung

1631

einen Einzug in Marseille; er wurde von bem General- Lieutenant 1 4 die Kanonen des Forts St. Jean euerten eine Ehrensalve ab. Die für den König der Fran sen bestimmten Geschenke bestehen aus sechs Pferden, einem prächtigen Löwen, sechs Ga⸗ zellen und mehreren maurischen Erzeugnissen. Der Schiffs mannschaft hin- terließ der Gesandte ein Geschenk von 3600 Fr. Er 4 so sehr nach Paris zu kommen, wie französische Blätter sagen, daß er auf eine Einladung, das Theater zu besuchen, geantwortet habe: „Ich bin nicht von meinem Herrn hergesendet, die Wunder von Frankreich zu sehen, sondern seine e ,, , Könige der Franzosen zu überbringen, und das ist meine erste Pflicht. Ich hoffe 3 Monate in Frankreich zu bleiben, besorge aber nach dem, was ich in Marseille erblicke, sie werden nicht für die Befriedigung meiner Neugier ausreichen.

In Bezug aus die beabsichtigte Erpedition gegen Madagaskar berichtet die Presse: „Die Flotte wird in der That erst gegen Ende Februars unter Segel gehen. Der wirkliche Grund für diesen Ausschub ist, daß keine Operationen an der Küste von Madagaskar vor dem 15. Juni unternommen werden können, zu welcher Zeit die durch das dortige Klima veranlaßten epidemischen Krankheiten aufhö= ren und verschwinden. Drei Monate reichen volllommen hin, von Frankreich nach Madagaskar zu kemmen. Es ist uns von bester Seite versichert worden, 3 England bei dieser Expedition nicht mitwirken wird.“ : . Die französischen Blätter äußern sich mit größerer Zurückhaltung als gewöhnlich über die neue Wendung, die in der Krisis der briti⸗= schen Verwaltung eingetreten. Im, Allgemeinen aber zeigen sie sich günstig gestimmt für den Wiedereintritt Sir Robert Peel's in das Kabinet. Das Journal des Deébats sagt: „Man wird es be⸗ greiflich sinden, daß wir jetzt keinerlei Muthmaßungen über den möglichen Ausgang dieser Verwickelungen anstellen. Gleich an⸗ fangs, als die ministerielle Krisis England zum Ausbruch kam, haben wir geglaubt und gesagt, daß bei dem gegenwärtigen Stande der Parteien Sir Robert Peel allein die nöthigen Bedingungen vereinigte, das Staatsruder zu führen. Als es wahrscheinlich, dann gewiß schien, daß Lord John Russell den Versuch machen würde, eine Verwaltung zu Stande zu bringen, solgten wir dem Gange seiner Anstrengungen. Lord John Russeil verwirklichte in der That das, was man von ihm vorausgesehen. Er war einen Tag lang Premier⸗ Minister, dann zog er sich vor Hindernissen zurück, welche man doch hätte voraussehen sollen. Bei so vielfachem Wechsel wäre es unnöthige Mühe, ne, ee, aufzusuchen, welchen die rasche Folge der Ereignisse vorauseilen würde.“ ö 1 nach hat die Majorität der Linken und des linken Centrums bereits beschlossen, Herrn Dufaure als ihren Kan— didaten für die Präsidentschaft der Deputirten⸗-Kammer anzuerkennen.

Gestern begann die Versteigerung des kostbaren Mobiliars des am 26. Mai 1841 verstorbenen Herrn Jaques Lafsitte.

aris, 24. Dez. Wenn es wahr ist, daß der berüchtigte Señf P Naa wirklich von den Arabern selbst getörtet worden sei, so wäre dies allerdings für Frankreich ein wichtiges Ereigniß.

Doch ist dafür, wie für die Unterwerfung der Flittas auf Gnade und die von den Vereinigten Staaten gestellten Bedingungen der

Ungnade, so wie für die zu Algier am 1bten und 17ten verbreiteten gr, 6 in . Vortheilen, welche die sranzösischen Ge⸗ nerale erlangt haben sollen, erst die Bestätigung noch abzuwarten. Aber unverkennbar hat sich, selbst nach den letzten bestimmten Berich-= ten, die Lage der Dinge, im Vergleiche mit der Gestalt, die sie vor zwei Monaten angenommen hatte, wesentlich verbessert. Wo die empör⸗ ten Stämme Stand hielten, wurden sie geschlagen, unablässig verfolgt und in Athem erhalten von den französischen Kolonnen. Geschwächt durch

ranzosts ; tbare Razzias und zahlreiche Kämpfe, in welchen der Aufstan 3 —— Rriege? derlor, fank ihnen allmälig der Muth, und

der einen Augenblick in vollen Flammen aufgeloderte Brand beginnt ö 22 Eine gewisse Anzahl von Stämmen hat sich bereits in der That unterworfen: andere widerstehen nur noch in der eitlen Hoffnung, die harten Bedingungen von sich abzuwenden, welche die französischen Generale auf Gewährung des Friedens setzen. Viele, die anfangs, als der Stern Abd el Kaders mit neuem Glanze ihnen aufzugehen schien, zur Auswanderung nach Marolko sich geneigt erwiesen hatten, um des Emirs Schicksale zu len, zeigen nun eben so viel Eifer,

übergehende sein, ein Fügen in den unabweisbaren Drang der Um⸗

stände, mit dem Vorbehalt, bei er scheinender günstiger Gelegenheit Dies ist sogar mehr als ie j den Vereinigten Staaten, namentlich wegen Verletzung der amerikanischen Flagge und des amerikanischen Eigenthums während einer Reihe on

das alte Spiel von neuem anzufangen. ehr ein ih! die merkwürdigen Aussagen von Bu Masa's Bruder vor dem Kriegagerichte zu Algier geben dafür bedeutungsvolle Winke. Gegenüber dem so hartnäckigen und keinesweges noch vollkom⸗ men unterdrückten Aufstand in der Provinz Dran ist es jeden⸗ falls eine höchst merkwürdige Thatsache, daß die Provinzen Algier und Konstantine, trotz der Versuche einiger fanatischen Sche⸗ riffs, dem Aufstande auch dort Eingang zu verschaffen, fast durchgängig der französischen Autorität unterwürfig lieb. sind, ihre Bewohner sogar wiederholte Beweise don wirklich treuer Ergebenheit durch Verfolgung der Austifter von Empörungs⸗

versuchen und thätige Mitwirkung zu deren Erstickung und Bestrafung Allerdings sind diese beiden Provinzen weiter entfernt von

ablegen. dem eigentlichen Heerde des Aufstandes.

Aber daß sie trotz der Er⸗

hebung des Westens und der ersten Unfälle der französischen Truppen ruhig blieben, beweist, daß Frankreichs Autorität daselbst schon festere

Wurzeln

eschlagen hat.

hat, bestätigen vollkommen das schon früher Gemeldete.

in Marsch gesetzt, um die neuen Kaids von Uschdah und dem Riff,

die er unter Abd el Kader feindselig gesinnten Chess seines Reiches

Auch hat er alle möglichen Zusiche—

Er

ausgewählt hat, zu unterstützen. at seiner freundlichen Gesinnungen für Frankreich gegeben.

will dem Einrilcken der französischen Truppen auf sein Gebiet, wenn

dies zur Versolgung Abd el Kaders nöthig würde, keinen ernstlichen Widerstand entgegensetzen. n . a. nach Marolfo zu gehen, entschlossen und will jetzt zu Rabat bleiben, bis ihm Bericht erstattet sein wird von dem

angränzenden Theile seiner Staaten gegen Abd el Kader angeordnet

hat. R GSroßbritanien und Irland.

London, 24 Dez. Die Personal=Veränderungen in dem neuen Ministerium Sir R. Peel's sind gering und nicht von sehr

houste, der Präsident des Handelsamts, wird einen Sitz im Kabinet

erhalten, Lord St., Germans als Generalpostmeister gleichfalle mit überzeugt,

Sitz und Stimme ins Kabinet treten und Lord Lyndhunst, der Wrd- Kanzler, seiner geschwächten Gesundheit wegen einen Stellvertreter erhalten. Weitere Veränderungen werden nicht erwartet.

Die Times erklärt das Gerücht, welches sie selbst mitgetheilt hatte, als ob die Königin beabsichtige, Sr. Königl. Dobhel᷑ dem Prinzen Albrecht die Stelle eines Dber- Befehlshabers der Armee,

thei⸗ h tretende Sti sich , ** . dazu bereit erklärt habe unter der Bedingung, daß es sch Kimnem anderen Auch die jetzt hervortretende Stimmung mag vielleicht n ;

geblieben

Endlich hat er sich zum Aufgeben seines

Dregon

ö 0 de . ( Vollzuge der Maaßregeln, die er in dem an die Provinz Oran Mountains bis zu dem Punkte,

Vereinigten fFeite des Flusses, an die Vereinigten Staaten, so wie die

roßer Bedeutung. Herr Gladstone ist in die Stelle Lord Stanled s * und heute als Kolonial-Minister beeidigt worden; Lord Dal

sobald dieselbe 2 ben Austritt des Herzogs von Wellington er⸗ ledigt werde, zu Übertragen, für m ungegründet. Söe fagt: Seit einiger Zeit ist das Gerücht verbreitet und hat zulekzt einen mit seiner Wahrscheinlichkeit in gar keinem Verhältnisse stehenden Glau⸗ ben gefunden, als ob in den höchsten Kreisen die Absicht herrsche, den Gemahl der Königin zum Ober = Befehlshaber der Armer zu ernennen, wenn diese wichtige Stellung irgend durch den Austritt des Herzogs von Wellingion erledigt würde. Wir haben die bestimmteste Ermächtigung, zu erklären, daß von Seiten Ihrer Majestät der Königin eine ki Absicht nie bestanden hat, und daß der erlauchte Prinz, dessen Namen man mit solcher Freiheit ge⸗ braucht, keinen solchen ein l Ehrgeiz besitzt, eine Stellung zu wün— schen, welche zur gehörigen Verwaltung ihrer schwierigen und wichti⸗ en Pflichten sehr ausgedehnte Erfahrung in der Wir samleit unseres

ilitair⸗Systems verlangt, und deren Besetzung bisher stets in der öffentlichen Meinung als mit langen Diensten und glänzenden Thaten in dem Felde verbunden angesehen wurde.“

Jtalien.

lorenz, 20. Dez. (A. 3.) Gestern früh um 5 Uhr ist der aid. zun hier angekommen. Am 17ten stattete derselbe dem Papst im Vatican einen zweiten Besuch ab, um Abschied zu nehmen. Abermals dauerte die geheime Unterredung zwischen Beiden über eine Stunde. Darauf gelestete der Pabst den Kaiser in die Vorgemächer, dieser ergriff die Hand des Pap es und küßte sie, der Papst umarmte und küßte den Zar, der sodann in der Mitternachtstunde vom 17ten auf den 18ten den Anbruch seines Namenstages mit Messe und Tedeum in der griechischen Kapelle des russischen Botschafters feierte und unmittelbar die Reise hierher antrat. ;

Nachrichten aus Rom zufolge war der Prinz Albrecht von Preußen noch vor der Abreise des Kaisers dort eingetroffen.

Vereinigte Staaten von Uord-Amerika.

ondon, 24. Dez. Der diesjährige amerikanische FRongteßt . der Präsident ö Vereinigten Staaten, Herr Polt, am 2ten d. M. mit der üblichen Jahres⸗ otschaft eröffnet hat, zählt in bei⸗ den Häusern eine demokratische Majorität. Im Senat beträgt die⸗ selbe mit Einschluß der Vakanzen, welche, wie man erwartet, sämmt⸗ lich mit Demokraten werden ausgefüllt werden, sechs, im Mehra sen⸗ tantenhause verhält sie sich fast wie zwei zu eins. Die Botschaf, selbst, deren Haupt⸗Inhalt wir gestern bereits er er,. eni⸗ spricht deshalb natürlich den demokratischen Prinzipien der VBersamm— lung und erörtert in ihren Einzelnheiten folgende Punkte:

Die Aufmerksamkeit der Versammlung alsbald auf die Angelegenheiten lenkend, stellt Herr Polt gleich nach dem . Eingang den Satz als die Grundlage seiner auswärtigen Politik auf, „ni —— ver langen, was nicht recht, und nichts sich gefallen zu lassen was sei⸗ und berichtet in ausführlicher Weise über die. Angelegenheit von 2 erito und Texas, das erste Kapitel der Botschaft. Der Prastdent legt dem Kongresse eine von einer Convention von texianischen Depntirten Verfassungs · Alte . a. Volk 12 , 14

ie Bedi 3 enehmigt hatte. Nach also die Bedingungen der Einverleibung genehmig 2 angenemmen, bleibt dem Kongresse nur noch übrig, die es Ereigniß ä cine Akte zu vervollständigen, wodurch der Staat Teras dem r. = auf gleichem Fuße mit den älteren Staaten beigefügt win. 8 dar Präsident von Texas Nachricht erhalten hat, daß dies ge chehen i wird er den terianischen Kongreß zusammenberufen, die n, dann aufhören und die Staaten-Regierung organissir weren. n n. * Behufe das Volk von Texas am dritten Montage in diesem Mongie 15. zember) die ersten offentlichen Wahlen halten und men —— Lieutenant Gouverneur, so wie beide Zweige der Legislatur wat en u . Den durchgreifend wirkenden Einfluß des amerikanischen Prinz 1— Selbst⸗Regierung hervorhebend, der hinreichend gewesen sei, ale Bersu ze britischer und französischer Intervention zu vereiteln, weilt der Prasident mit Bedauern bei der durch die Einverleibung hervorgerufenen Reibung mit Merike. Er sindet die feindselige Stellung, welche dieser Staat den BVeren. St. gegenuber angenommen, die aber, Dank se es den vorsichtigen Militair Maßregemn. welche letztere dagegen getroffen, (die nämlich darauf berechnet waren nur m Ag gessions- falle von Seiten Mexiko's feindselig zu Werte zu gehen, welcher Fall aber nicht eingetreten) keine ernsthaften Folgen gehabt hat, m so weniger in den Umständen begründet, als Teras seit mehr als Jahren unabhangig und von den bedeutendsten Staaten anerkannt worden sei und auch Mero sich

Staate anschließen möge, eine Thatsache, die entscheidend gegen Mexito spreche. Obwohl nun aber Meriko sich nicht iber die Ein- verleibung von Teras zu beklagen habe, so beständen doch noch andere ernsthafte Gründe zum Mißverständniß zwischen jenem Staate und

jahren. 23 sei dafür eine Summe von 2. M6, 139 Dollars 68 Cents als nrichadigung. festgesetzt worden, die in 20 Raten hätten bezahlt werden sollen. Daven wären aber noch 17 unbezahlt, worunter sieben jezt fällige. Außerdem er— wähnt der Präsident auch noch einer anderen Forderung von mehr als 3 Millionen Dollars für Verletzung amerifanischen Eigenthumz, worüber in Meriko am 20. November 1843 ein Vertrag gezeichnet wunde den Meriko aber nicht ratifizirt hat. Auf wiederholte und drohende Anforde- rungen sei denn am 89. No veraber v. . die offizielle lutwort eingegangen, daß Mexiko bereit sei, die seit März abgebrochenen diplo⸗ matischen Beziehungen wieder anzuknüpfen. Von dem lebhaften Verlangen beseelt, den Frieden zu bewahren, habe er die Etikette bei Seite gesetzt und, die Initiative ergreifend, am 10. November einen ausgezeichneten Bürger Louisiana's zum bevollmächtigten Minister in Mexiko mit der Vollmacht er⸗ nannt, alle Streitfragen zwischen beiden Ländern, die Vränzfrage zwischen Mexiko und Teras darunter begriffen, auszugleichen. Tieser FJesandie ei

wahirscheiylich in diesem Augenblick bereits in Mexiko eingetroffen, und er

Die Nachrichten, welche Herr Leon Roches über seine Aufnahme bei dem Kaiser von Marolko nun selbst nach Frankreich überbracht Der Kaiser

hat wirklich 1000 Maun Truppen nach der Gränze von Algerien Präsident gedenkt hierbei zuvörderst der drei

(der Präsident) hoffe, das Resultat noch im dauss dieser Sessien nit heilen zu können, weshalb er bis dahin keine anderweitige Maßregel deantragen wolle.

Der zweite Gegenstand der Betschaft ißt die Oregenfrage. Der Unterhandlangen von 1818, 1824 und 1828, die aber mißgläckt seien und nur zu droviserischen Cen ventionen geführt hatten. Im Otteber 1843 habe der Gesandte der Ver⸗ einigten Staaten in London Vorschlage, denen don 1818 und 1826 abnlich, gemacht, bald darauf sei aber der Ort der Verhandlungen nach Washingion verlegt, und diese seien am 23. August des nächsten Jahres Daselbst unter der Leitung seines Vorgängers feierlich eröffnet werden. Wie dei allen früheren Verträgen sei die Basis dieses neuen Vertrages ein Vergleich und der Zweck gewesen, eine bleibende Gränzlinie westlich don den Rocky Menntains bis zum Stillen Meere zu ziehen. Demzufolge babe der britische Bevollmächtigte am 26. August 1844 sich erboten, das Gebiet durch den 492 nördlicher Breite von den Rocks wo es den nordöstlichsten Arm des Gelumbia Flusses durchschneidet, und von da den Fluß entlang bis zum Meere zu theilen. Die freie Schifffahrt auf dem Flusse sollte von beiden Tbeilen gemeinschastlich betrieben, das Land südlich von dieser Linie den Staaten, und das nördlich belegene England verbleiben. Außerdem stand noch die Abtretung mehrerer Landesstrecken an der Nord- Errichtung meh⸗ lerer Freihäfen, mit diesen Vorschlägen in Verbindung. Sedachte Bor- schlägs wurden jedoch amerikanischer Seits an dem selben Tage, wo sie gemacht worden waren, derworfen. Dies war der Stand der Unterhandlungen, als der Präsident ein Am antrat. Dogleich daß England nach dem Völlerrechte keine Ansprüche an irgend einen Theil des Oregongebiets zu machen habe, glaube er doch eine unter zwei vorhergegangenen Regierungen betriebene Unter · dandlung nicht plößlich abbrechen zu Türfen. Ein don der amerikanischen Regierung gemachter Vorschlag, die Theilung durch den dDsten Grad der Breite, jedoch ohne freie Beschiffung des Columbiaslusses, zu bewirten. da gegen an Großbritanien die Häfen am Cap Quadra und auf Vanconders