1845 / 362 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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1632 Ham b 27. Des. Nank- Aetien 1620 Br. Eagl. Raas. 1083.4. . 8 Rente au Cour. II8. 40. 396 do. An eour. 82. 8 Near. 6X6 span. Rente Hass. —. Wien, 25. Des. Nardb. 185. 1843. Glogga. 139. 1383. Mi. 119. 1183. Lis. II5E. . Te. 1053. . Ber ld̃iner Börse. Den 29. Dezember 1845.

Pr. Cour.

Königliche Schauspielt. Dienstag, 30. Dez. Im Operndause. 150ste unb ährige Opernhaus Abonnements · Vorstellung. Neu . estalin, lyrisches Drama in 3 Abth., nach dem Franzoss Herklots. Mussk von Spontini. Ballets von Hoguet. n e. 2 1. u dieser Vorstellung sind nur noch Billets zum Sgr. und zum Amphitheater 2 10 Sgr. zu an partum J Die dazu. angewiesenen Billets sind bis heute Mittag un riner Zeile des Allg. im Billet Verlauss⸗Büreau des Schauspielhauses zu den ke Anjeigers 2 Sgr. Preisen in Empfang zu nehmen. nn Im Schauspielhause. 2bste französische Abonnements Vor 1) Trop heureuse. 2) Une confidence. 3) Deux files n. Mittwoch, 31. Dez. Im Schauspielhause. Alhte un leyt . jährige Schauspielhaus - Abonnements⸗ Vorstellung: irrt Létoridres. ; Donnerstag, 1. Jan. Im Opernhause. 1st Abonne Hierauf: Der Sg

Vorstellung: Das Portrait der Geliebten. nua ö 1 sien w u die ser Vorstellung werden Billets zu den gewöhnli

haus⸗Preisen verkauft. 36 ihad

Im Schauspielhause. 27ste französische Abonnementa. gym

In Poisdam: Ihr Bild. Hierauf: Die Drillinge. n

Die Abonnements Karten für den Monat Januat 18165, für das Opern- wie Schauspielhaus, können gegen Vorzesn Quittung über den bezahlten Abonnements⸗Betraͤg im Bil Büreau in Empfang genommen werden.

NRönigsstädtisches Theater. Dienstag, 3. Dez. Der verwünschte Brief. Posse in 3 von Lehnard. (Herr Wallner aus Wien: Fritz Florbach, alz Gasn 3a. Das Fest der Handwerker. Vaudeville in 1 4h Angely. itiwoch, 31. Dez. (Italienische Dpern Vorstelluig ) Pasquale. Komische Oper in 3 Atten, Musik von Doniet Preise der Pläße: Ein Platz in den Logen und in es ersten Ranges 1 Rthir. ꝛc.

3 südlich von jenem Breitengrade, offen zu stellen, sei vom britischen esandten verworfen worden. Nachdem so alle Versuche zu einem Vergleiche fehlgeschlagen, habe er geglaubt, dem Kongresse anderweitige Maßre⸗ geln zur Beschütung irn r if Bürger, welche gegenwärtig das Oregon-⸗ gebiet bewohnten, oder noch in Zukunft bewohnen 335 vorlegen zu müssen, und zwar die gemeinschaftliche Occupation dieses Landes mit einjähriger Kündigung, wie solches durch die Convention vom 6. —— 1827 bestimmt worden. Zugleich räth der Präsident an, die amerikanische Gesetzgebung und Jurisdiction unverzüglich auf die amerilanischen Bürger im Sregon auszudehnen, die von der =, . und genöthigt worden wären, sich selbst eine provisorische Regierung zu bilden. Dabei beruft sich der Präsident auf eine Alte des britischen Parlaments vom 2. Juli 1821, wodurch nicht allein der Pelzhandel auf jenem Ge⸗ biete, sondern auch die Civil⸗ und Kriminal- Jurisdiction regulirt wor⸗ den sei. Ferner empfiehlt der Präsident nach dem Beispiele Großbrita⸗ niens die Anknüpfung von Verbindungen mit den Indianerstämmen, die Anlegung von Blockhäusern auf dem Wege zwischen den Gränz-⸗Nieder⸗ lassungen am Missouri und den Rocky⸗Mountains und die Errichtung einer Postverbindung. Der Präsident erklärt, daß er dem Kongresse anheimgebe, die von ihm vorgeschlagenen Maßregeln durch bessere zu ersetzen, und schließ Weripr. Han dtr. dann diesen Theil der Botschaft mil den bekannien Betrachiungen aus dem ee , er mn

Gebiete des Völkerrechts. (S. das gestr. Blatt der Zeitung.) * 20. (Schluß folgt) Oatpr. Pfandbr.

Pomm. do. Eisenbahnen. er- - Me-, . Das meiningensche Re gierungsblatt vom 18. Dez. macht schlesische d. den am 4. Juni d. J. abgeschlossenen Staatavertrag wegen Anlegung . do. v. Staat g. Li. B. einer Eisenbahn vom oberen Main bis zur Weser bekannt. Nach dieser Uebereinkunft verpflichtet sich die Königl. bayerische Regierung zur Herstellung einer Eisenbahn⸗Verbindung auf ihrem Gebiete von der Ludwigs ⸗-Süd⸗Nordbahn in der Gegend von Lichtenfels ausgehend, bis an die Gränze des Herzogl. sachsen⸗koburg⸗gothaischen Gebietes zum Anschluß an diejenige Bahn, welche auf der Linie von Karls⸗ hafen über Kassel, Meiningen, Hildburghausen und Koburg und von da in der Richtung nach Bamberg hin gebaut werden soll.

Allgemeine

Preußische Zeit

Berlin, Mittwoch den 31 sen Dezember

Abonnement beträgt: z Rihlr. sür J Vahr. Rihlr. ahr. 5 sthlr. - 1 Jahr. . n Theilen der Monarchie s ohne Preiserhöhung. usertions - Gebühr für den

Alle Post-Anstalten des An- und Auslandes nehmen Sestellung auf dieses glatt an, für Serlin die Expedition der Allg. Preuß ; Zeitung: Friedrichsstraße Ur. 72.

Pr. Cour.

2 riet. geld. der.

Zt.

Fonda.

Brl. Potad. Risenb. do. do. Prior. Obl. Mg. Lp. Rigenb. d0. do. Prior. Obl. Brl. Au. abgest. do. do. Prior. Obl. Dunas. Elb. Eisenb. do. do. Prior. Obl. Rhein. Risenb. 40. do. Prisr. Obl. do. v. Staat garant. Ob. -Schles. E. L. A do. Prior. do. Hi. B. B.- St. E. Li. A. a. B. Magd. -Halbst. Eb. Er.-Schw.-Frb. B. 49. do. Prior. Obl. 135 Bonu-Kölner Bab. II Niedersch. M.. v. e. 51 do. Priorität

Meteorologische Geobachtungen.

Abends Nach einmaliger 10 Uhr. Eeobackhtung.

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gi. Schuld- geh. Prämien- Scheine d. Seek. à 0 T. Kur- a. Neumirk. Schnldversehr. Berliner Stadt- Obligationen Baux. do. in Th.

1845.

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il rgzęggSs1!III

An die Leser.

, em, m. dieser Zeitung beträgt 2 Rihlr. Preuß. Cour. für das Inland. Bestellungen für Berlin werden in der r. T2) gemacht, und jeder innerhalb der Ringmauer der Stadt wohnende Pränumerant erhält das Blatt durch die Stadtpost, schon den Abend vor e, des In- oder Auslandes, bewirken ihre Bestellungen rechtzeitig bei den resp. Post⸗Acmtern; wer dies versäumt, ienen sind. Für einzelne Nummern des Blattes ist der Preis 25 Sgr. emeinen Anzeiger dieser Zeitung gewünscht wird, an den Wochentagen von Morgens r. 72, in Empfang genommen werden. Der Preis der Insertion beträgt für den Raum tr geile? Sgr. Um wiederholten Ansragen zu begegnen, wird zugleich bemerkt, daß in dem Rin eiger der Allg. Preuß. Zeitung, außer gerichtlichen und anderen öffentlichen Bekannt⸗ ächüngen der Königl. Behörden, literarischen und Kunst⸗-Anzeigen, auch ir lten, , ten jeder Art, so wie Industrie und Handel betreffende Anzeigen, steis Aufnahme den. Auswärtige haben ihre Inserate unter der Adresse der Expedition in frankirten Briefen einzusenden. ͤ

Die vierteljÜhrliche wpedition selbst Friedrichs Straße nner n angegebenen Datum, frei ins Haus gesandt. Auswärtig un nicht mit Gewißheit die Nummern erwarten, die vor der hier eingegangenen Meldung

Uebrigens ist die Einrichtung getroffen, daß Inserate, deren Aufnahme in den A ur ab bis Nachmittags 4 Uhr in unserem Expeditions⸗Lokale, Friedrichs-Straße

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Gold al Mares. Friedrichs d'or. Aud. Glam. à 6 Th. Disconto.

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nhalt.

ntlicher Theil. ndtags⸗Angelegenheiten. Provinz Preußen. Landtags⸗ Abschied. Densschrist, betreffend die Petition der preußischen Provinzial= Stände über die Censur-Gesetzgebung. land. Berlin. Die Kölnische Ztg. und das Ehren. Bürgerrecht. provinz Preußen. Wilde Ehen in Königsberg. Rhein 1 ro v inz. Die rheinpreußische , . Sicherheits Hafen bei Koblenz. ssterreichische Monarchie. Briefe aus Wien. (Verorbnung über

Detentions⸗ und Transportkosten der Bettler und Vagabunden.

15) die Aufbringung und Erstattung der Aufgreifungs⸗, De⸗ tentions- und Transportkosten der Bettler, Vagabunden und le⸗ gitimationslosen Personen;

Feldpolizei · Ordnung.

16) die Feldpolizei⸗Ordnung;

Aufbringung der Servis⸗-Abgabe in den Städten.

17) die anderweite Aufbringung der Servis⸗-Abgabe in den Städten der östlichen Provinzen;

Handels⸗Firmen.

18) die Handels⸗Firmen;

Stempel und Gerichtskosten in Vormundschafts⸗Sachen und Kuratelen über minderjährige und über geisteskranke Personen.

19) den Ansatz von Stempeln und Gerichtskosten in Vor— mundschafts⸗Sachen und Kuratelen über minderjährige und über geisteskranke Personen;

Pfandrecht des Vermiethers und Verpächters. 20 das Pfandrecht des Verpächters und Vermiethers, bei der weiteren Berathung dieser Gesetz⸗ Entwürfe in Erwägung gezogen werden und die zulässige Berücksichtigung finden. Wahl der Mitglieder des ständischen Ausschusses.

21) Die in der Denkschrift vom 26. Februar d. J. Uns ange⸗ zeigten Wahlen der Mitglieder des ständischen Ausschusses und ihrer Stellvertreter bestätigen Wir hierdurch.

Zugleich wollen Wir nach dem Antrage Unserer getreuen Stände den jeweiligen Landtags-Marschall hierdurch ermächtigen, bei feier- lichen Ereignissen, welche ein allgemeines und hohes Interesse für die Provinz haben, drei Mitglieder des ständischen Ausschusses, aus jedem Stande eines, einzuberufen und mit demselben Namens der Stände des Königreichs Preußen der Feierlichkeit beizuwohnen.

Auf die ständischen Petitionen.

künften, werden bei der binnen kurzem bevorstehenden Schluß⸗-Redaction dieses Gesetzes möglichst berücksichtigt werden.

Piovinzial⸗ Straßenbau- Fonds.

) Wir haben von der Denhkschrift, welche von Unseren getreuen Ständen über den dem Landtage vorgelegten Entwurf einer Verord⸗ nung wegen Bildung eines Provinzial-Straßenbau-Fonds eingereicht worden ist, Kenntniß genommen. Auf die darin befürworteten An⸗ träge können Wir nicht eingehen, weil ihre Gewährung voraussicht⸗ lich zu begründeten kr rel fern enn; anderer Provinzen führen und mit den Rüchsichten, welche der Staatshaushalt zu nehmen gebietet, unvereinbar sein würde. Wir behalten uns jedoch vor, diejenigen Modificationen des vorgelegten Entwurfs in nähere Erwägung zu ziehen, welche sich mit Kücksicht auf die unterdessen zur Be i gun des Nothstandes in der Provinz Preußen eingeleiteten ausgedehnten Chausseebauten als angemessen zeigen werden, und über diese dem⸗ nächst Unseren getreuen Ständen auf dem nächsten Provinzial⸗Land⸗

tage weitere Eröffnung machen zu lassen.

Revision der Ritterguts ⸗Matrikeln.

5) Wir finden es, wie Wir Unseren getreuen Ständen auf die in der Denkschrift vom 21. März d. J. in Bezug auf die Revision der Ritterguts⸗Matrifel abgegebene Erkflärung nr, eben so un⸗ bedenklich, als Unseren Absschten entsprechend, daß in die Matrikel bei der vorzunehmenden Reviston alle diejenigen Güter aufgenommen werden, bei welchen nach den bestehenden k na⸗ mentlich nach . 7 des Gesetzes vom 1. Juli 1823 und nach Artikel II. der Verordnung vom 17. März 1828, die zu dieser Aufnahme erforderlichen Bedingungen nachgewiesen werden, oder welchen die Ritterguts⸗Qualität in Wege landesherrlicher Verleihung beige⸗

legt ist.

ö Wiewohl es nun aber, was den Nachweis des Reinertrages be⸗ trifft, dabei verbleihen muß, daß derselbe in der Regel durch Bei⸗ bringung einer landschaftlichen oder gerichtlichen Taxe geführt werde, wollen Wir doch, auf den Antrag Unserer getreuen Stände, zur Er⸗

leichterung der Betheiligten genehmigen, daß bei solchen Besitzungen, Il.

norgens Nachmittag 6 Uhr. 2 Uhr.

330, a 1M r. 328, 02 Par. 330, 1 τr. Quell warme 7,79 M. : 3, 19 R. 5,8? R. 4 2,900 R. Fluas wärme (O, n. 1 / 6 2,47 R. 4, 0* R. 1 3, 2 R. Bodenwärme 0,8 R. S7 pCt.

Handels und Gärsen - Nachrichten.

Berlin, 29. Dez. Die Börse war heute ziemlich animirt und die Course erfuhren meistentheils eine lleine Steigerung, obwohl das Geschäst . sich der Liquidation wegen nicht ausdehnen konnte. ö S9 pci. 8 pot. Auasdünstung O, oos'“ Rh.

egen.

6 J . Regen. Regen. Niedersehlag O, o 1 h.

Auswärtige Börsen. ĩ w. Sw. Sw. Wrirmewechsel 4 5,10 J Erankfurt a. M., 26. Dez. 59, Met. 1123 G. Renk Actien p. uli. Sw. O a RN. Veraniwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.

ö. 27. * Hank-Aetien —. 9. S9 Kr. Stiegl. SSz Rr. Ini. Bh . 329,71 Par.. 4,17 n... Æ 3, 20 n... S8 SC. WSw. . ö eg ö. n he g ec 0 .

rolns. 300 FI. G. do. S0 FI. SI. 3. nn, n . Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober- Hofbuchd Anwendung de agnetismus zu medizinischen en; Beschwörung

2 e, me beftucenhn der tin m fans! bei Gefälls⸗Uebertretungen.) und prag. ( goll -

; 2 Erböhung; Bau-Polizei.)

A. I I 9g E m E i N E 36 A n z 3 i 9 e r. ßland und Polen. St. Petersburg. Kaiserliches Resfript an

den General⸗Adjutanten Popatoff. Gerraide⸗Zufuhren nach Niga. ankreich. Paris. Erklärung der obersten Gerichtshöfe über die beab⸗ kee, . . ö. J d ichtigte Referm des Gefängnißwesens. ö Stück Prioritäts⸗-Obligationen Rheinische Eisenbahn⸗ oßbritanien und Irland. London. Die Presse über die Bot. à 100 Thlr. mit 35 Prozent lion Gesellschaft. oder, lale dies iht zu meichn sen seue, Zinsenzahlung von privilegirten mit 4 Prozent jährlichen Zinsen Obligationen.

chaft des nord amerikanischen Präsidenten. il ag e.

und Prozent Amortisation zu decken. Nach §. 7. D D Die Inhaber von pri⸗

des Statuts für die Niederschlesisch⸗Märkische Eisen⸗ 8 e re vilegirten Obligationen

bahn - Gesellschast haben diejenigen, welche zur Fit , unserer Gesellschaft wer⸗ Actionaire der Gesellschast sind, in Bezug auf die Be⸗ den hierdurch benachrich⸗ theiligung bei dieser Anleihe den Dor ng vor dritten Personen. Wir fordern daher diejenlgen Actionaire der Niederschlesisch⸗ Märtischen Eifenbahn . Gefellschaft, welche sich bei einer drei ein halb prozentigen, oder eventuell vierprozentigen Anleihe auf Prioritats⸗Obli- gationen betheiligen wollen, hierdurch auf, ihre Erklä⸗ rung unter Vorzeigung ihrer Stamm ⸗Actien, resp.

Quittungsbogen, und Unter Deposition

Tegesinittel !

hierauf bezüglichen Vermerk darauf sehen zu last Quittungen werden sofort zurückgegeben. nhalt und Wagener, 5 Brüdem

Helfft Gebrüder, 5 Haalsche Marht

Literarische Anzeigen

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auch sind die beliebten Colibri⸗With

Gekanntmachungen.

1214 Edittal- Citation. Nachbenannte Personen:

1) der Ernst Friedrich Leopold Figulus, geboren zu Dompbie den 2. August 1803, Sohn des verstor⸗ benen ehemaligen Bürgermeisters Johann Samuel Figulus, welcher seit dem 31. März 1815 von hier verschollen ist;

Y der Michael Przybilla, geboren den 14. September 1790 in Polnisch Steine, welcher zur Zeit des in den Jahren 1863, 1814 und 1815 statigefundenen französischen Krieges unter das Militair gegangen und seitdem verschollen ist;

3) die Rosina Wieczorek, auf Deutsch Abend, geboren in Polnisch Steine den 25. Junius 1779, welche im Jahre 1806 gedachten Ort mit den Russen ver⸗ e. und seitdem keine Nachricht von sich gege⸗

en hat;

4) die Erben des durch Erkenntniß vom 25. Oktober

Amtlicher Theil.

Der bisherige Privat- Dozent Dr. Z. W. Wagner in Breslau zum außerordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät Königlichen Universität daselbst ernannt worden.

tigt, daß die am 2. Ja- nuar k. J. verfallenden el e rigen 3 . r. pro ü er 4 Abllapd mit 37 Thlr. pro Stück der 35 0 vom Verfalltage an bei uns selbst oder bei den Herren J. D. Herstatt, S. Oppenheim j. et Co.,

Candtags- Angelegenheiten.

Provinz Preußen. Landtags⸗Abschied

für die

1844 für todt erklärten Schullehrers Augustin Schubert aus Heidersdorf bei Nimptsch;

5) der Schneider Franz Carl Christian Schredinger, welcher am 6. Mai 1789 zu Burg 8 ist, im Jahre 1806 oder 1807 sich als Bedienter eines französischen Offiziers aus Jauer entfernt hat und seitdem nichts hat von sich hören lassen;

6) der Husar Hanns Zimmer, Sohn des in Tschoplo⸗

ö witz verstorbenen Angerhäuslers Caspar Zimmer,

welcher bereits im Jahre 1761 abwesend war und seitdem keine Nachricht von sich gegeben;

7) die verwittwete Tischler Mahlo, Rosina geborene Schreer, und

8) deren Tochter Johanne Mahlo, geboren den 30. Juli 1811, beide zuletzt zu Hohenfriedeberg in Schle⸗ sien wohnhaft und seit Michaelis 1829 verschollen;

9) der Glasschleifer Franz Lux, geboren im Jahre 1802 oder 1803 in , , . ei Glatz, welcher zuletzt im Jahre 1834 von Bacschnince hinter Warschau von sich Nachricht gegeben;

werden nebst den von ihnen etwa zurückgelassenen un⸗

bekannten Erben, Erbnehmern und Cessionarien hierdurch

aufgefordert, sich vor oder spätestens in dem auf den 16. Oktober 18465, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Ober- Landesgerichts -Referendarius

Franz anstehenden Termine in unserem Geschäfts⸗Lokale

schriftlich oder persönlich zu melden und weitere An⸗

weisung zu erwarten, mit dem Bedeuten, daß die ad 1j. bis 3. und ad 5. bis 9. genannten Personen im Falle ihres Ausbleibens für todt erklärt werden sollen und ihr Nachlaß den sich meldenden und ausweisenden Er⸗ ben oder nach Befinden dem Königlichen Fiskus oder den sich sonst als berechtigt Auswessenden zugesprochen werden wird. Die unbekannten Erben und Anspruchs⸗

2 sollen mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen

werden.

Breslau, den 19. November 1845. Königliches Ober⸗Landesgericht. Erster Senat.

Niederschlesisch⸗Märkische

sioso vj Eisenbahn.

Der Bau der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn ist gegenwärtig so weit vorgeschriiten, daß sich der Betrag der gesammten Bauklosten mit Sicherheit übersehen und be⸗ rechnen läßt. Die desfallsige Berechnung ergiebt, daß zur Deckung des Mehrbedarfs über das Grund⸗Kapital die Summe von 3,5090 000 Thlr. erforderlich und aus⸗ reichend sein wird. Wir haben im Einverständniß mit dem Verwaltungsrathe der Gesellschaft und unter Vor⸗ behalt der Genehmigung des Königlichen Finanz⸗Mi⸗ nisterii beschlossen, diesen Mehrbedarf durch eine, mit Vorbehalt des Vorzugsrechtes für die nach dem Plane vom 12. Dezember pr. bereits kreirten Prioritäts-⸗Nctien

aufzunehmende Anleihe von 3,500, 000 Thlr. auf 35,000

10.

abzugeben.

(io i b

Anerbietungen

Nieder

sichtigt

mit der Ausschrift

„Offerte zur Lieferung von Tendern für die n Eisenbahn“

versehen, bis zur Mittagsstunde

des 23. Januar 1846

bei uns angenommen, wo auch die Eröffnung derselben erfolgt. Später eingehende Offerten bleiben unberück=

von 10 Prozent des zu zeich— 3 nenden Betrages, entweder in baarem Gelde oder in zinstragenden Effekten, bis zum

Januar fut. in det auf dem hies⸗

gen Bahnhofe der Gesellschaft befindlichen Haupt⸗Kasse Ueber die deponirten Effekten wird der Haupt ⸗Kassen-Rendant Riese Interims Quittungen ertheilen, welche bei Ausgabe der Prioritäts-⸗Obliga⸗ tionen nach deshalb erfolgter öffentlichen Bekanntma⸗ chung ausgetauscht werden. ren, welche bis zum 10. Januar fut. keine Erklärung abgeben, wird angenommen, daß sie sich bei der vorbe⸗ zeichneten Anleihe nicht betheiligen wollen.

Berlin, den 19. Dezember 1845. Die Direction der Niederschlesisch⸗Märlischen Eisenbahn⸗

Gesellschaft.

Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn.

Es soll die Anfertigung und Lieferung von 16 Stück sechsrädrigen Tendern

für die Lokomotiven der Niederschlessch-

Märkischen Eisenbahn im Wege der Submission dem Mindestfordernden in Entreprise gegeben werden.

Die Lieferungs⸗Bedingungen llegen in unserem tech⸗ nischen Büreau hierselbst, Anhaltische Straße Nr. 2, fo wie in unserem Betriebs⸗Inspections⸗Büreau auf dem Breslauer Bahnhofe, zur Einsicht aus, und können Probe -⸗-Tender hier wie in Breslau täglich in Augen⸗ schein genommen werden. zur Uebernahme der Lieferung werden,

Ce Eubmissionaie bleiben sechs Wochen nach dem Termine an ihr Gebot gebunden.

Berlin, den 20. Dezember 1845. Die Direction der Niederschlesich⸗Märkischen Eisenbahn⸗

Gesellschaft.

Von denjenigen Actionai⸗

A. Schaaffhausen, H. Stein, Oeder et Co., N. Wergifosse, den können. Die Dire (ios1 p]

Aachen⸗Mastricht

10 Prozent oder 20 vom 20. bis 31.

Herren Oeder C Co., N. Wergifosse

Gebr. Oppenheim Helfft Gebrüder

Cour. fest.

pfang genommen werden. Aachen, den 16. Dezember 1

sioss

bahn-⸗Ge 31. 31.

inc

in Aachen,

Mendelssohn et Co. in Berlin gegen Aushändigung der fälligen Coupons erhoben wer-

Köln, den 7. Dezember 1845.

EStatutes der Aachen—⸗

gesorder, ae zweite Einzahlung mit

nach ihrer Wahl bei den Bankhäusern: in Aachen, Deichmann C Co.,

Anhalt C Wagener,

Gebr. Tielens in Mastricht, gegen deren provisorische Quittung zu leisten. Für diejenigen Zahlungen, welche in Amsterdam und Mastricht geschehen möchten, setzen wir den Cours auf Fl. 35. 86 Kr. Niederl. Cour. für 20 Thlr. Preuß.

Gegen Einsendung der gedachten provisorischen Quit- tungen und unserer Partial⸗Quittungen über die erste Einzahlung können die über 20 Prozen oder 40 Thlr. lautenden neuen Partial ⸗Quittungen bei uns in Em-

Die prov. Direction.

Diejenigen Inhaber von Quittungen über die erste rn, , von 1095 der Aachen⸗Mastrichter Eisen⸗ sellschaft, welche bei der zwischen dem 20. bis

anuar 1846 stattfindenden 2ten Einzahlung zum anugr die Quittungen über diess entgegen zu nehmen wünschen, haben zu diesem Behufe die Quit- tungen über die erste Einzahlung bis zum 14. Januar . bei den Unterzeichneten vorzuzeigen, um den

in Köln, Vexirnüsse wieder vorräthig.

Ferner: sammüiliche Taschenbücher, r sche und englische, Volkskalender,

lender mit und ohne Gestell für das Jahr

Die mit rauschendstem Beifall vom Hl und mit entschiedenstem Lob von der Kritik mi derholten öffentlichen Aufführungen ausgete

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p. Piano, erscheinen baldigst in unserem Verlag. L

34 Linden. Schlesinger. us Musikhandlung.

c tion.

er Eisenbahn.

Unter Bezugnahme auf den Art. 85 d der transi⸗ torischen Bestimmungen des in der General⸗Ver- sammlung vom 14. M15. Juli d. Is. beschlossenen

Mastrichter Eisenbahn⸗ Gesellschaft werden die Actionaire hierdurch auf⸗

Journal frangais de hel siosz 9

pour paraitre ũée Samedi 3 Junvier 1846

LAbeille, Revue hebdon

daire.

Thlr. pr. Actie

Januar k. J.

. Co. in Amsterdam

in Berlin,

ces, de la littérature

et des arts, ; J

publié tous les samedis sous la direction de Prof. Du vivier,

ẽditéè par la Librairie B. 6

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S465.

bieten Unferen zum , Provinzial⸗Landtage des König⸗

6 gêneral ge Sc . auf eine dem Zweck entsprechende Weise bald ins Leben zu

wiesen, welche unter die vien Regierungs⸗Bezirke,

m neunten Provinzial-Landtage versammelt ge— wesenen Staͤnde des Koͤnigreichs Preußen.

Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

6 Preußen versammelt gewesenen getreuen Ständen Unseren gnä⸗ n, Gruß und ertheilen denselben hiermit auf die Uns vorgeleg— Gutachten und Anträge den nachstehenden Bescheid:

Auf die gutachtlichen Erklärungen über die vorge— legten Propositionen. Bauliche Unterhaltung der Schul- und Küsterhäuser. H Ueber die Verordnung wegen der baulichen Unterhaltung der Hil- und Küsterhäuser haben Wir vorerst noch das Gutachten des attraths erfordert, Unsere getreuen Stände werden jedoch die dige Publication derselben erwarten können.

Schul Ordnung für die Provinz Preußen. ) Die von Unseren getreuen Ständen begutachtete Ordnung die Elementar⸗Schulen der Provinz ist nach sorgfältiger Prüfung mit möglichster Berücksichtigung der von denselben dazu gemach- Erinnerungen unter dem 11. Dezember d. J. von Uns vollzogen Wir theilen mit Unseren getreuen Ständen die Ueberzeugung, Rese Sidnung einem dringenden Bedürfniß abhelfe, und ver⸗ benz daß sich, uch in der Provinz bei allen Betheiligten eine be— willige Mitwirkung lundgeben werde, um die Bestim mungen? der=

Was die Aufbringung der mehreren Kosten anlangt, welche die richtung und Unterhaltung des Schulwesens nach . neuen Ord⸗ I. im Vergleich mit dem bisherigen Zustande, nöthig macht, so men Wir nicht, daß in manchen Fällen die Kräfte der Verpflich⸗ * ohne außerordentliche Unterstützung, dazu nicht ausreichen n aber Unsere getreuen Stände deshalb darauf antragen, 9 Provinz ein ausreichender Schulfonds aus der Staatskasse . 6 so vermögen Wir nicht auf einen solchen Antrag ein⸗ i a die Unterhaltung des Elementar⸗Schulwesens nicht zu en Staatslasten zu rechnen ist. In Erwägung der be⸗ 29 e , ereignist welche in den letzten Jahren so ungünstig 9 ohlstand der Provinz Preußen eingewirkt haben, sind Wit hielt weit, der Provinz i , mn, der neuen Schulordnung srlichtern, und haben zu diesem Jwech auf einen Jeikraum von

jahren jährlich eine Unterstützungs⸗Summe von 600 Rthlr. nach Maßgabe

Rößeren oder geringeren Bedürfnisses, unt ĩ en en wen e iffe n r eeen sr— fnisses, unter Leitung des Ser

Parochial⸗Abgaben in den marienburger Werdern.

R Die Bemerkun ; 8 gen Unserer getreuen Stände zu dem Entwurf den ses, wegen Erhaltung der evangelischen Heistlichen und

ner in den marienburger Werdern bei ihren bisherigen Ein=

welche in dem Contributions⸗-Kataster als selb stständige adelige Güter aufgeführt sind, in den Fällen, wo noch keine land schaftliche oder gerichtliche Tare vorhanden ist und es noch auf den Nachweis des gesetzlich vorgeschriebenen Gutswerths ankommt, ausnahmsweise eine Bescheinigung der Kreisstände genüge, welche dahin ausgestellt wird: daß das in die Matrikel . Gut notorisch mehr als 590 Rthlr. Reinertrag gewähre.

Die Ausdehnung der zur Anmeldung der Güter anzuberaumen— den Präklusivfrist auf 2 Jahre wellen Wir gestatten, und wird Un. ser Minister des Innern die Bekanntmachung derselben durch die Amtsblätter der Provinz veranlassen, auch die sonstigen zur Einleitung der Revision der Ritterguts⸗Matrikel erforderlichen Vorkehrungen treffen.

Präklusivfrist Behufs Anmeldung von Eigenthums ⸗Ansprüchen vormaliger Besitzer regulirungs fähiger bäuerlicher Stellen.

6) Nachdem Unsere getreuen Stände sich mit dem Entwurf einer Verordnung wegen Anordnung einer Präklusivfrist Behufs Anmeldung von Eigenthums⸗Ansprüchen vormaliger Besitzer regulirungs fähigen bäuerlicher Stellen und deren Erben aus der Kabinets-Ordre vom 6. Mai 1819 und aus dem Gesetz vom 8. April 1823 einverstanden erklärt haben, ist solcher Unserem Staatsrath zur Begutachtung vor= gelegt und werden Wir demnächst weiteren Beschluß fe

Landarmen Reglement. 7) Das Gutachten Unserer getreuen Stände über den ihnen vor— elegten Entwurf eines neuen Landarmen⸗Reglements für die Provinz gien, wird bei der schließlichen Berathung desselben in sorgfältige Erwägung gezogen werden.

Desgleichen werden die gutachtlichen Erklärungen Unserer ge— treuen Stände zu den ihnen e, de, vorgelegten Gesetz⸗Entwür⸗ fen, betreffend

Erbverpachtung von Grundstücken, wesche unter Lehns- oder Fideikommiß-= Verband stehen.

8) die Erbverpachtung von Grundstücken, welche unter Lehns— oder Fideikommiß⸗Verband stehen;

Aufhebung des Intelligenzblattzwanges.

9 die Aufhebung des Jutelligenzblattzwanges;

Sportuliren der polizeilichen und administrativen Unter-Behörden.

10) den Ansatz und die Erhebung von Sporteln bei den po⸗ lizeilichen und administrativen Unter⸗Behörden;

Polizeiliches Verfahren gegen das Gesinde.

11) das polizeiliche Verfahren gegen das Gesinde;

Gesinde ⸗· Dienstbücher. 12) die Einführung von Gesinde⸗Dienstbüchern; Feuer und baupolizeiliche Vorschriften.

13) die Anwendung der in den Städten geltenben feuer⸗ und baupolizeilichen Vorschriften bei Gebäuden auf solchen zum platten Lande gehörigen Grundstücken, welche innerhalb der Städte oder im Gemenge mit städtischen Grundstücken liegen;

Aufhebung des Abdeckerei⸗Zwanges.

14) die Aufhebung des Abdeckerti⸗Zwanges;

Unterstützung der hülfsbedürftigen Krieger aus den Feldzügen von 1813 15.

1) Die, Verbesserung der Lage der invaliden Krieger aus den letzten Feldzügen ist stets ein Gegenstand Unserer angelegentlichsten Fürsorge gewesen. Wir verkennen daher auch nicht die gute und wohlmeinende Absicht, aus welcher die Petition Unserer getreuen Stände:

„um Gewährung einer ausreichenden Unterstützung an alle aus den Jahren 1813 = 15 noch übrigen hülfsbedürftigen Krieger“ hervorgegangen ist. Die Erfüllung derselben würde aber, rücksichtlich der dazu erforderlichen namhaften Erhöhung des schon bebeutenden Gnadengehälter-Fonds, nur durch eine Erhöhung der Abgaben mög- lich werden, weshalb Wir unter den gegenwärtigen Verhaͤltnissen und nachdem Wir verordnet haben, daß allen indaliden Kriegern aus den letzten Feldzügen, welche, als zu den Invaliden-Benefizien berechtigt, bereits anerkannt sind, diese Benefizien jetzt gleich angewie⸗ sen werden sollen, Bedenken tragen müssen, von Seiten des Staats

mehr zu thun.

Unsere n,, Stände scheinen bei der Ausdehnung des ge— machten Vorschlages den Umfang des zur Erfüllung erforderlichen Geldbedürfnisses nicht übersehen zu haben, Wir behalten Uns indeß vor, dem nächsten Landtage deshalb weitere Mittheilungen zu machen.

Verlegung eines Theils des , nach West⸗ preußen.

2) Auf den Antrag um Verlegung eines Theils des gegenwär⸗ tig in Pommern garnisonirenden 21sten Infanterie⸗Regiments nach Westpreußen können Wir nicht eingehen, weil seloͤst abgesehen von der dadurch entstehenden unverhältnißmäßigen Mehrausgabe sowohl die allgemeinen Dic loe nin r n l ffn als auch ander⸗ weitige dienstliche Rücksichten, die Bewilligung dieses Gesuchs unzu—⸗ lässig machen.

Mitwirkung von weltlichen Mitgliedern der Gemeinden bei Verhandlungen über kirchliche Gegenstände. 3) Auf den Antrag, die Zuziehung weltlicher Mitglieder der Ge⸗

meinden zu den Verhandlungen über kirchliche Gegenstaͤnde betreffend,

eröffnen Wir Unseren getreuen Ständen, daß die Zuziehung von Laien zu der bevorstehenden 1sten General⸗Synode Unsererseits schon vor dem Eingang dieser Petition befohlen war; wie Wir aber über⸗ haupt entschlossen sind, Anträge auf Veränderung in Gestaltung und Verfassung der evangelischen Kirche nur von den kirchlichen Organen entgegenzunehmen, so wird auch die künftige Organisation der Kreis⸗ und Provinzial⸗ Synoden demnächst vorzugsweise durch die Anträge der General⸗-Synorde bedingt werben. Zu weiteren Verhandlungen mit den Provinzialständen werden sich diese Anträge schon deshalb nicht eignen, weil die Angelegenheiten der evangelischen Kirche den Berathungen der ohne Rücksicht auf das Bekenntniß zu der einen oder anderen christlichen Konfession zusammengesetzten ständischen Ver⸗ sammlungen nicht unterliegen dürfen, und müssen Wir daher den 2ten Theil des vorliegenden Antrages unter dem Eröffnen zurück⸗ weisen, daß die verfassungsmäßigen Rechte der Provinzialstände auch in dieser Beziehung gewahrt und daher Aenderungen, welche nach dem Gesetz vom 5. Juni 1823 des ständischen Beiraihs bedürfen, fofern

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