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UFiner ganzen natürlichen Schönheit zu ze
Allgemeine
Alle Ppest-Anslalten des In- und
in. f 6. 9 9 9 Auslandes nehmen Sesiellung ‚ ih . J auf dieses Slatt an, für Serlin ⸗ tions - Gebühr für den ; E ritdriq̊ ss˖iraße Nr. 72. * rr 6 des Allg. 282 Anzeigers gr.
Inhalt.
Umtlicher Theil. j — landtags⸗Angelegenheiten. Provinz Sach sen. Landtags Abschied. — Densschrijt, die Beschränkung der Gemeinheitstheilungen hin⸗ sichtlich der Gemeinde Grundstücke ben fene
eutsche Bundesstaaten. Königreich Bavern. Der General von Rudersheim 4. — Königreich Württemberg. Frequenz der tübinger
Unniversilät. „Freie Stadt Hamburg. Raih⸗ und Buͤrger⸗Konvent. dug er fi n. Monarchie. Laib ach und Klagenfurt, Erdbeben. rankreich. Paris. Geschenke für Abd el Rhaman. — JDeabsichtigte Eihöhung der Richtergehalte.!— nmlaufschreiben in Bezug auf die neuen WRahlen für die Rational-Garde, — Avressen zu Gunsten der Universitãts· Maßregel Salrandy s. — Die Expedition nach Madagaskar. Händel
auf Haiti. — Vermischtes.
Belgien. Brüssel. Senats und Repräsentanten ˖ Verhandlungen. —
Die Handels⸗Verhältnisse zu Holland. — *
Fönigsstäbtisches Theater. (Italienische Oper.) — Der neue Planet. —
Winckelmannssest in Rom.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Kreis⸗Justizrath Hambruch zu Willenberg, Regierungs⸗
ö Bezirf Königsberg, den Rothen Adler - Orden dritter Klasse mit der
chleife; dem Kreis- Physikus Dr. Sturm zu Spremberg, Regie⸗ ungs-Bezirk Frankfurt a. d. O., den Rothen Adler⸗-Orden vierter Klasse; dem katholischen Schullehrer Nikolaus Goetten zu Zerf, Regierungs-Bezirk Trier, das Allgemeine Ehrenzeichen; so wie dem Dber⸗Gränz-⸗Controlleur Kolewe zu Pitschen, Regierungs⸗-Bezirk
Dyppeln, die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen;
Den Rittmeister a. D. Wilhelm Rosenstiel zu Posen in
. den Mdelstand zu erheben; und
Dem Stadtgerichts⸗-Salarien-Kassen⸗Controlleur Peschel zu Breslau bei seiner Versetzung in den Ruhestand den Titel als Rech⸗
nungs⸗Rath zu verleihen.
Candtags- Angelegenheiten.
Provinz Sachsen. Landtags ⸗Abschied
für die
zum achten Provinzial-Landtage versammelt ge—
wesenen Stande der Provinz Sachsen.
Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. entbieten Unferen zum achten Provinzial-Landtage versammelt gewese⸗ nen getreuen Ständen der Provinz Sachsen Unseren gnädigen Gruß und ertheilen denselben hiermit auf die Uns vorgelegten Gutachten und
. Anträge den nachstehenden Bescheid: . Auf die gutachtlichen Erklärungen über die vorge—
legten Propositionen. Bauliche Unterhaltung der Schul- und Küsterhäuser.
1) Ueber die Verordnung wegen der baulichen Unterhaltung der Schul- und Küsterhäuser haben Wir vorerst noch das Gutachten des Staatsraths erfordert, Unsere getreuen Stände werden jedoch die bal⸗
dige Publication derselben erwarten können.
Dienstgelder im Herzogthum Magdeburg und in der Altmark.
2) Die Verordnung, betreffend die Fortdauer der Dienstgelder und ähnlicher Leistungen in den vormals zum Wönigreich Westphalen gehörig gewesenen Theilen des Herzogthums Magdeburg haben Wir bereits unterm 23. Juli d. J. vollzogen und durch die Gesetzsamm— lung publiziren lasen und demnächst auch dem Antrage Unserer ge⸗
treuen Stände wegen Ausdehnung dieses Gesetzes auf sämmtliche
westphälisch gewesenen Landestheile der Provinz Sachsen durch die ebenfalls publizirte Verordnung vom 11. Dezember d. J. entsprochen. Die Bemerkungen Unserer getreuen Stände zu den ihnen vor⸗
gelegten Gesetz⸗Entwürfen, betreffend: Erbverpachtung von Grundstücken, welche unter Lehne⸗ oder Fideikommiß-⸗
Verband stehen. 3) Die Erbverpachtung von Grundstücken, welche unter Lehns⸗ oder Fideikommiß⸗Verband stehen;
Aufhebung des Intelligenzblattzwanges. 4) Die Aufhebung des Intelligenzblattzwanges;
Sportuliren der polizeilichen und administrativen Unterbehörden.
5) den Ansatz und die Erhebung von Sporteln bei den po⸗ lizeilichen und administrativen Unterbehörden;
3 Feld⸗Polizei⸗Ordnung. 6) die Feld⸗Polizei⸗Ordnung; Polizeiliches Verfahren gegen das Gesinde. 7) das polizeiliche Verfahren gegen das Gesinde; GesindeDienstbücher. 8) die Einführung von Gesinde⸗Dienstbüchern; Feuer⸗ und baupolizeiliche Vorschriften. 9) die Anwendung der in den Städten geltenden feuer⸗ und baupolizeilichen Vorschriften bei Gebäuden, auf solchen zum platten
Lande gehörigen Grundstücken, welche innerhalb der Städte oder im Gemenge mit städtischen Grundstücken liegen;
Aufhebung des Abdeckerei⸗Zwanges,. 10) die Aufhebung des Abdeckereizwanges;
Detentions⸗ und Transportkosten der Beitlet und Vagabunden. II) die , , und Erstattung der Aufgreifungs⸗, De⸗ tentions⸗ und Transportkosten der Bettler und Vagabunden;
Aufbringung der Servis⸗Abgabe in den Städten. 12) die anderweite Aufbringung der Servis⸗Abgabe in den Städten der östlichen Provinzen;
Handels ⸗Firmen. 13) die Handels⸗Firmen;
Stempel und Gerichtskosten in Vormundschafts-Sachen und Kuratelen über minderjährige und über geisteskranke Personen. 14) den Ansaßz von Stempeln und Gerichtskosten in Vor⸗ mundschaftssachen und Kuratelen über minderjährige und über gei⸗ steskranke Personen;
Pfandrecht des Verpächters und Vermiethers. 15) das Pfandrecht des Verpächters und Vermiethers werden bei der schließlichen Berathung dieser Gesetz⸗Entwürfe in Erwägung gezogen werden und die zulässige Berücksichtigung finden.
Land ⸗Armen⸗ und Korrigenden⸗-Anstalt in Zeitz.
16) Gegen die von Unseren getreuen Ständen veranlaßte Er⸗ nennung eines Ausschusses Behufs näherer Prüfung der Ansprüche des Herzogthums Sachsen auf Wiederherstellung der der Anstalt zu Zeitz bei der Territorial⸗Veränderung im Jahre 1815 überwiesenen Dotation und Vorbereitung der Berathung des Entwurfes zum Reglement für die Corrections⸗, Landarmen⸗, Lehr⸗ und Erziehunge⸗ Anstalt zu Zeitz für den nächsten Landtag findet sich nichts zu erin⸗ nern, und werden die zu diesem Behuf vorgenommenen Wahlen der Mitglieder dieses Ausschusses, so wie der Stellvertreter derselben, hierdurch bestätigt.
Was den hieran geknüpften Antrag betrifft,
die Transport⸗ und Unterhaltungs⸗Kosten von Bettlern und Va⸗ gabunden, welche nach S§S. 1. und 3. des Gesetzes vom 6ten Ja⸗ nuar 1843 auf Grund gerichtlichen Erkenntnisses in eine Correc⸗ tions⸗-Anstalt abgeliefert werden, auf Staatssonds zu übernehmen, so können Wir Uns nicht bewogen finden, diesem Antrage zu ent⸗ sprechen. Die Detention, von welcher der §. 1. des allegirten Ge⸗ setzes redet, ist von derjenigen, welche die bis zum Nachweis eines
6416 J. Berlin, Donnerstag den 1sen Januar
ehrlichen Erwerbes oder der Besserung einzusperrenden Verbrecher zu erleiden haben, wesentlich verschieden. Sie bildet nicht, wie. diese, einen Theil der Strafe, sondern sie ist lediglich eine landespolizeiliche Anordnung und derjenigen ganz gleich, welche bisher gegen Bettler und Vagabunden angewendet wurde, ohne daß dieselben zur gericht⸗ lichen Untersuchung und Bestrafung gezogen waren.
Wie daher früher die Kosten einer solchen Detention von Bett⸗ lern und Vagabunden aus den Fonds der Anstalt bestritten oder von den bei der Anstalt betheiligten Landestheilen besonders auf- 1 wurden, so muß dasselbe auch von der nach vollstreckter
trafe eintretenden Detention solcher Individuen gelten.
Die Besorgniß, daß hierdurch der Provinz eine größere Last aufgebürdet worden sei, erscheint hiernach unbegründet, da nicht ab⸗ zusehen ist, warum die Kosten (einer Detention, welche früher bei Bettlern und Vagabunden sofort angewendet werden konnte und wirklich angewendet wurde, deshalb wachsen sollten, weil dieselbe jetzt erst nach vollstreckter Strafe eintreten darf.
Wahlen der Mitglieder des ständischen Ausschusses.
17) Die Wahlen der Mitglieder des ständischen Ausschusses und ihrer Stellvertreter bestätigen Wir hierdurch.
Il. Auf die ständischen Petitionen. Hallescher Freitisch⸗ Fonds für das Herzogthum Magdeburg.
1) Unseren getreuen Ständen haben Wir bereits früher, zuletzt durch den Landtags⸗Abschied vom 30. Dezember 1843, eröffnet, daß Wir einen Anspruch weder auf die Wiederherstellung des ursprüng⸗ lichen magdeburger Freitisch⸗Fonds, noch auf Ueberweisung der davon durch Ersparniß gewonnenen Summe als rechtlich begründet anerken⸗ nen können. Nachdem Wir gleichwohl, ohne alle Anerkennung eines Rechts, lediglich aus wohlwollender Berücksichtigung eines von Unse⸗ ren getreuen Ständen geäußerten angelegentlichen Wunsches, die Herstellung des ursprünglichen Freitisch⸗Fonds haben eintreten lassen, können Wir den jetzt erhobenen Anspruch auf Gewährung der Zinsen von dem durch Ersparniß gebildeten Fonds rechtlich eben so wenig anerkennen; da jedoch früherhin in der Regel 27 Stellen aus der jährlichen Summe von 1000 Rthlrn. unterhalten worden sind, diese Summe aber wegen Steigerung der Preise der Lebensmittel gegen⸗ wärtig nicht mehr hinreicht, die Kosten der früheren Zahl von Frei⸗ tischen zu bestreiten, so sind Wir geneigt, zur Verwendung für diese Freitische auch noch die Zinsen von dem durch Ersparniß gebildeten Fonds überweisen zu lassen und Unseren getreuen Ständen burch diese Berücksichtigung der von ihnen eingelegten Verwendung einen neuen Beweis Ünseres Wohlwollens zu geben.
Theilnahme der Stände an der Verwaltung der Stiftungen und Institute.
2) Wenn Unsere getreuen Stände durch den Umfang der ihnen in Betreff der in der Provinz Sachsen bestehenden Institute und Stif- tungen auf Unseren Befehl mitgetheilten Nachrichten veranlaßt wor⸗= den sind, denselben eine besonders sorgfältige und gründliche Prü⸗ fung, wozu es dem zuletzt versammelt gewesenen Landtage an Zeit und Arbeitskräften gefehlt hat, in der Weise zu widmen, daß in der Zwischenzeit bis zu dem nächsten Landtage aus den verschiedenen Landestheilen der Provinz Deputirte ernannt und mit der näheren Prüfung der Vorlagen, so wie überhaupt mit der nöthigen Vorbe⸗ reitung der Sache beauftragt werden, so können Wir dies nur ange⸗ messen finden.
Die von Unseren getreuen Ständen erwählte Kommission wird hierdurch von Uns bestätigt.
Provinzial ⸗Irren · Anstalt.
3) Aus den über die Irren⸗Heil⸗ und Pflege ⸗-Anstalt zu Halle gepflogenen Verhandlungen haben Wir gern die Ueberzeugung ge⸗ wonnen, daß diesem wichtigen Institute die fortwährende en n. Unserer getreuen Stände zugewendet wird. Insbesondere ist es Uns angenehm gewesen, zu vernehmen, daß, nachdem die der Heilung und Pflege der Geisteskranken gewidmete Anstalt bereits ins Leben getreten, beschlossen worden ist, jetzt ungesäumt mit der Errichtung des zweiten Irren⸗Heil⸗Anstalts⸗Gebäudes vorzugehen.
Mit Rücksicht hierauf und in Betracht, daß Unseres in Gott ruhenden Herrn Vaters Majestät der Provinz bereits eine Unter⸗
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Königs städtisches Theater.
; Jtalienische Oper. Zum erstenmal wiederholt: Ernani.
Große Oper in 4 Akten, von Franz Maria Piave. Musik von Jos. Verdi.
(Den 29. Dezember.) Die italienische Oper hat mit der ersten Aufführung dieses Weils einen
; wahren Kongreß fremder Künstlerschaft veranstaltet und giebt dadurch wie
derum einen anerkennenswerthen Beweis, wie ernstlich ihr daran gelegen sei,
dem Interesse des Publikums für ihre Vorstellungen einen neuen Aufschwung
und dieser selbst eine würdige Ausstattung zu verleihen und zu bewahren. Sgra. Nita Bassa Borio, erste Sängerin der Königl. Oper zu
Turin ünd der italienischen Oper zu London, gehört zu jenen Erscheinungen, don denen wir, um sie genügend zu würdigen, wünschen möchten, sie fruͤher ʒcesehen zu haben. Ihre Lesstungen treten uns nicht mehr mit dem vollen Liebreiz sugendlicher Frische und mit dem Gleichmaß einer in allen Theilen ungeschwächten Krast entgegen; überall aber tragen sie den Stempel einer gioßartigen Begabung und den einer edlen künstlerischen Bildung. Was den Lu kieg
ang ihrer Stimme anlangt, so beherrscht sie damit die ionen es Mezzo⸗Soprans in vollem Sinne des Worts, d. h. die Töne vom g der
Linen Ohtave bis über das e der zweigestrichenen binaus. Jener Mangel
an Gleichmaß der Kraft offenbart sich in dem Verhältniß der mittleren Lage derselben zu den beiden äußeren. Von letzteren ist besonders die untere noch edel und llangvoll und die obere stark und strahlend; im Uebergange zur ersten aber zeigt sich öfter, besonders wenn sie von oben in dieselde gelangt, eine gewisse Machtlosigkeit, und die Künstlerin muß sich zum Gebrauche der⸗ selben gewissermaßen erst sammcin. Was ihre Äusbildöung anlangt, so zeigt sie neben einer großen Geschicklichkeit und Geläufigkeil der Koloratur das bei unseren Sängern so seltene Fundament der Gewalt über den ein- zelnen Ton, ihn in Janger Hauer in lun ge msn An. und Äbschwellen
- gen, wodurch sie an einzelnen tellen einen jmponirenden Eindruck auf alle Hörer hervorzubringen wußte.
Die Beschaffenheit ihrer Rolle in Erngni zeigt sie uns meist in der Aufregung der höchsten Leidenschaftlichkeit, bewegt, umhergetrieben von der rausamsten Laune des Zufalls. In den Fesseln eines verhaßten Braut ⸗ an. iritt sie uns enigegen. Ihre wahre Neigung, um die sich ein Kö⸗ nig (Don Carlos) und ein Bandit (Ernani) zu gleicher Zeit bewerben, hat sie dem Letzteren geschenkt. Der Bandit sieht sich verfolgt, bedroht, und im Uebermaß der Hoffnungslosigkeit bietet er Angesichts ihrer dem verhaßten Bräutigam sein Haupt als Hochzeitsgeschenk an. Der junge König Don Carlos, ihr verschmähter Liebhaber, bricht als Verfolger Ernani's unerwar= tet herein — sie wird als Beute seiner machthaberischen Willkür von ihm fortgeschleppt — wie sie später Ernani nicht als Bandit, sondern in seiner wahren Gestalt als Herzog wiedersindet, ist er mit vielen anderen Gliedern einer Verschwörung dem Tode verfallen — die Großmuth des Königs be= gnadigt ihn, ja sie führt beide unerwartet an das Ziel ihrer heißen Wunsche, sie sehen sich vereinigt; da — Silva, der ursprüngliche Bräutigam erscheint, ihm hat Ernani in übertriebenem Edelmuth sein Leben verpfändet; auf sein Gehelß muß er sich selbst vor den Augen seiner jungen Gemahlin erstechen. Die Künstlerin brachte die einzelnen Erscheinungen eines solchen tra⸗ gischen Geschicks in Spiel und Gesang zu all der Wirkung, die überhaupt ein mit so grellen Farben gezeichneter Charakter in uns hervorzubringen im Stande ist. Für eine genügende Probe ihres lünstlerischen Auffassungs⸗ und Darstellungs⸗Vermögens kann aber natürlich eine so abenteuerliche Rolle nicht gelten. ; . Sgr. Enrico Crivelli, primo Basso Baritono vom Königlichen Theater zu Madrid, ärndtete als Don Carlos, wie es schien, lage n durch Spiel als auch Gesang großen Beifall, Der muthmaßlichen Beschaffen⸗ heit seines Organs unde seiner Stimmmittel überhaupt möge es gespendet sein; seiner gegenwärtigen Art der den , aber muß wenigstens das Urtheil hier einen solchen noch versagen. Die Kraft seiner Stimme, ihr Umfang und Manches in der äußeren Nüanzirung machle sich oft vortheil. hast geltend, allein die Klangfarbe des Tons deütet auf ein unnatürliches und dem ästhetischen Charakter des Tons durchaus nachtheiliges Heben des Kehlkopfes und ein Draͤngen desselben gegen den Gaumen. Ein an einen
natürlichen freien Klang der Stimme gewöhntes Ohr wird dadurch aufs unangenehmste berührt, wenngleich der Nichtkenner öfters den so erzeugten Ton für weich und wohlthuend hält. Als auf eine Probe eines freien ästhetischen Tons verweisen wir auf den Gesang des Sgr. Rossi, welcher freilich auch Jedem, der ihn darum bäte, leicht jenen sogenannten weichen wohlthuenden Ton nachahmend vorsingen und den Unterschied zwischen ihm und seinem eigentlichen klar machen würde. Schwerer aber ist es, eine solche Unnatur abzulegen, als sie nachzuahmen. Sie spielt vom Gesange auch in das ganze Wesen der Action hinüber, daher kann das Urtheil über Gesang und äußere Darstellung niemals, also auch nicht in Bezie- hung auf Sgr. Crivelli, gesonderf werden. Seine hohe Figur, der nur noch eine großere Fülle zu wünschen wäre, ist übrigens geeignet, die Er— scheinung des Künstlers zu begünstigen und zu unterstützen.
Sgr. . Tom asonl, primo Tenore assoluto von der italieni- schen Oper zu Odessa, (Ernani), besitzt zwar nur noch einen Theil einer früheren gewiß schönen Begabung, doch weiß er diesen wohl zu handhaben. Die Schwäche seines Tons hindert ihn nicht, an vielen Stellen noch an- genehm zu wirken; auch führt ihn sein Bestreben nie zu Versuchen, die über sein Können hinauslägen, und doch weiß er sich durch ein haushäl— terisches Wesen im Ganzen noch die Möglichkeit einzelner Gipfelpunkte zu sichern. Sein Spiel ist dem Gesange angemessen, und wir dürfen es, un- serer oben ausgesprochenen Ansicht nach, keinem besonderen Urtheil unter- werfen. Die ganze Erscheinung freilich wird dadurch sehr matt, und wir bekommen keine großen Begriffe von dem Geschmack der Banditen ⸗ Lieb- haberin. Wenigstens aber durch ein günstigeres Kostüm könnte Sgr. To- masoni die Illusion des herzoglichen Banditen bedeutend erhöhen.
Die drei Gäste waren zugleich die Hauptfiguren des Stückes, nur Sgr. Dalbesio als Silva ist noch zu denselben zu rechnen. Seine Leistun-= gen, die freilich nicht mehr durch die Kraft der Jugend unterstützt werden, waren, wie immer, durchaus anerkennenewerth, besonders hier, wo es sogar darauf ankommt, daß die Gluth der inneren Leidenschaft und das Streben, ihr zu genügen, im Mißverhältniß erscheine mit dem Alter und der natür- lichen Kraft des Individuums.