getreuen Stände in Unserer Rheinprovinz jetzt schon aufzuheben vielmehr ist jenes Nesultat 1 w, a en Ueber die fernere Behandlung dieser Angelegenheit werden Wir seiner Zeit Unseren Entschluß fassen. AUnsere getreuen Stände legen der Verordnung vom 5. Juni 1823 einen Sinn bei, der in den Worten und der Absicht der Verordnung keine Rechtfertigung sindet, wenn sie den Antrag machen, daß ihnen auch die Gesetze über die Organisation der Gerichte und der Unter— suchungs⸗ Behörden, so wie über die Kompetenz, das Gerichts-Ver- fahren und die Vertheidigung, zur Begutachtung vorgelegt werden mögen. Ob Wir die Bestimmungen der angeführten Verordnung zu erweitern für angemessen finden werden, ist eine Frage, deren Erle⸗ digung Wir Uns vorbehalten.
Der Antrag auf Aufhebung der Verordnungen vom 17. August 1835 und 30. September 1836 kann, was die materiellen Bestimmungen dersel⸗ ben betrifft, gegenwärtig nicht berücksichtigt werden, weil er seine Erledi⸗ gung bei der Revision des Strafgesetzbuchs finden wird. Was das in der zuletzt genannten Verordnung vorgeschriebene Verfahren betrifft, so werden Wir darüber, ob und welche Modification mit Rücksicht auf das rheinische Verfahren ohne Nachtheil stattfinden kann, eine nähere Prüfung anordnen, deren Resultat abzuwarten ist.
Zur Urkunde Unserer vorstehenden gnädigsten Bescheidungen haben Wir gegenwärtigen Landtags-⸗Abschied ausfertigen lassen, auch Höchst⸗ eigenhändig vollzogen und verbleiben Unseren getreuen Ständen in Gnaden gewogen.
Gegeben Berlin, den 27. Dezember 1845.
(gez. Friedrich Wilhelm. Prinz von Preußen.
von Boyen. Mühler. von Nagler. Rother. von Thile. von Savigny. von Bodelschwingh. zu Stolberg. Flottwell. Uhden. von Canitz.
— — Den kschrift des Finanz ⸗Ministers
zu dem Antrage der rheinischen Provinzial-Stände vom 2. April c., die Unterstützung der nothleidenden Winzer betreffend.
In der Denkschrist der Stände der Rhein-Provinz vom 2. April d. J wird darauf angetragen, zur Unterstützung der nothleidenden Winzer Hülfs= und Sparkassen mittelst Ueberweisung des ganzen Weinsteuer -Ertrags eines guten Weinjahrs zu errichten und den neu entstehenden Gewerbs- Anlagen, so wie den ärmeren Winzern an der Mosel, den Steinkohlen - Bedarf zum Selbstkosten⸗Preis aus den Kohsengruben an der Saar zu bewilligen.
Dem ersten Antrag scheint die Ansicht zum Grunde zu liegen, daß die Winzer auf ausschließliche Verwendung der inländischen Weinsteuer oder eines Theils derselben zu ihrem Nutzen Anspruch haben. Dieser Ansicht steht aber entgegen, daß die als Bedingung für die Uebergangs⸗Abgabe von vereinsländischem Wein im eigenen Interesse der Winzer festzuhaltende in⸗ ländische Weinsteuer, bei der allgemeinen Heranziehung der Getränke⸗Fabri⸗ cation zu den Staatslasten, den geringeren Antheil ausgleicht, den die Ge—= genden, wo der Weinbau im Großen getrieben wird, an der Bier- und Branntweinstenuer nehmen, die mittelbare Zurückvergütigung dieser Steuer an die Winzer, mithin die Gleichheit der Steuer- Verhältnisse in den ver⸗ schiedenen Provinzen der Monarchie aufheben würde. Für die Erleichterung ö der Winzer in steuerlicher Beziehung ist durch den Erlaß der ganzjährigen 3 Weinsteuer in Fehljahren, durch bedeutende Erleichterung der Grundsteuer von den Weinbergen, durch Stundung der Weinsteuer bis zum Verkauf oder zum Abgang des Weins, durch Steuerbefreiung vom Haustrunk u. s. w. so viel geschehen, als in Rücksicht auf den Nachtheil der Entbehrung des höheren Schutzzolles, den die diesseitigen Winzer vor der Ausbreitung des Zollvereins gegen die nicht preußischen Länder desselben genossen, nur irgend geschehen konnte. Was aber den größeren, ihre jetzige Bedrängniß haupt— sächlich veranlassenden Nachtheil der Aufeinanderfolge einer Reihe von ge ringen und schlechten Weinjahren betrifft, so liegt es außer dem Bereich und den Krästen der Regierung, demselben abzuhelfen. Hiervon ausgegan—
en, hat eine Betheiligung der Staatskassen, bei Hülss⸗ und Sparkassen ür die Winzer so wohlthätig sie sein mögen, nur insoweit die Billigkeit für sich, als es nöthig ist, um diese Kassen etwa in außerordentlichen Fällen zu zins⸗ freien Vorschüssen auf längere Fristen in den Stand zu setzen. Sie kann aber erst alsdann eintreten, wenn bestimmter nachgewiesen ist, wie dergleichen Kassen dergestalt einzurichten sind, daß sie, wenn auch nicht ganz, wie andere Spar- kassen, doch größtentheils durch sich selbst bestehen können, welches schwer fallen dürfte, wenn erwogen wird, daß erfahrungsmäßig die Winzer in schlech= ten Jahren nichts übrig und in guten Jahren wenig Neigung haben oder nicht im Stande sind, etwas zu sparen, also auf Beiträge derselben kaum zu rechnen ist, ihre Unterstützung aber, auf Kosten aller anderen Staats⸗ bürger, nicht weiter als höchstens auf unverzinsliche Vorschüsse, gegen Si⸗ h cherheit für die Rückzahlung, gehen kann und der Wein, das Einzige, wo⸗ ; mit der Winzer allenfalls Sicherheit zu stellen vermag, sich am wenigsten zu einem Unterpfand eignet, weil er Keller-Waitung und Auffüllung er ordert. ; Die Bewilligung von Steinkohlen zu dem Selbkostenpreis in der an- getragenen Art ist unzulässig, weil eine solche Begünstigung anderen, als den Moselgegenden, nur gerechten Anlaß zur Unzufriedenheit geben und Kosten und ÄAnstalten erfordern würde, die mit dem den Winzern dadurch, zum Theil auch nur mittelbar, zu verschaffenden Vortheil außer allem Ver— hältniß stehen.
Berlin, den 1. Dezember 1845.
Der Finanz⸗Minister. (gez. Flottwell.
Den kschrift,
betrefsend die Verhältnisse der Landwirthschaft in der Rhein⸗Provinz.
In der Denkschrist des Sten 3theinischen Provinzial = Landtages vom 31. März e. wird über die Verhältnisse der dortigen Landwirthschaft die Ansicht ausgesprochen: ;
wie solche sich mehr und mehr ungünstig gestaltet hätten; Kapital und Intelligenz wegen Hintansetzung und schwerer Belastung der Landw. rth— schaft sich von ihr ab und anderen Gewerben zuwendeten, dergestalt, daß die durch Errichtung des Landes-Oekonomie- Kollegiums zur Förderung des Landbaues getroffene Fürsorge jetzt nicht mehr ausreiche, einer nahe drohenden Krisis vorzubeugen; und hieran wird, unter Hinweisung auf etwa zu errichtende Haudels-Ver⸗ träge mit dem Auslande und erhöhte Schutzzölle, der Antrag auf Ergrei⸗ fung besonderer Mittel zur Hebung der Landwirthschaft geknüpft. Als Ursachen oder Merkmale der vermeintlichen Bedrängnisse des dor— tigen Landbaues wird hingedeutet: . . auf die Schwierigkeit des Absatzes der die Consumtion übersteigenden Production an Cerealien, auf die Mehr⸗Einfuhr an Vieh, an Erzeugnis⸗ sen der Viehzucht und an Handelsgewächsen, in denen ohne besondere Maßnahmen die Konfurrenz mit anderen Staaten noch nicht zu bestehen sei.
Zugleich wird die Besorgniß ausgesprochen, daß in Folge starker Spi⸗ ritus-Einfuhr aus den östlichen Provinzen die dortigen Brennereien ein- gehen und der Landwirthschast damit noch eine wesentliche Stütze entzogen werden würde.
Bei der Wichtigkeit des Gegenstandes wäre ein tieferes Eingehen auf die dortigen landwirthschaftlichen Perhältnisse um so mehr zu wünschen ge— wesen, als die Klage der rheinischen Stände über den Zustand des dorti— gen Landbaues völlig neu und ganz unerwartet ist. ö
Eine solche nähere Darlegung der dortigen Landes Kultur Verhältnisse und der daraus sich ergebenden Bedürfnisse wird aber in der Denlschrist ver= mißt; es fehlt also die Grundlage einer weiteren umfassenden Erörterung
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des Gegenstandes zum Zweck der folgerechten Ermittelung der geeigneisten Wege, auf denen Abhülfe zu gewähren sein möchte, und es kann daher hier nur auf eine Würdigung der in der Denlschrift vereinzelt ausgesprochenen Ansichlen und Besorgnisse ankommen.
Was nun die Ansicht über die ungünstige Lage der Landwirthschast der Rhein⸗Provinz im Allgemeinen anbetrifft, fo glauben Wir Uns zunächst auf das Uriheil derer berufen zu können, welche die Provinz seit 25 Jahren kennen und der Entwickelung ihrer Kultur⸗Verhältnisse mit einiger Aufmerk⸗ samkeit gefolgt sind. Sie werden es bezeugen, daß Ackerbau und Viehzucht in den zum Theil rauhen und von der Natur wenig begünstigten Gebirgen des Hundsrücks, der Eifel, des Hohen-Veens und des Westerwaldes, gleich- zeitig mit dem Aufschluß des Landes durch fahrbare Straßen, einen bis dabin kaum geahnten Ausschwung genom]mmen haben und in Gegenden gedrungen sind, die man kaum der Kultur sür fähig hielt. Daß aber auch die fruchtbaren Gegenden der Provinz, in welchen sich die Landwirthschast schon von frühen Zeiten her eines blühenden Zustandes erfreute, bei diesem Aufschwunge nicht zurückgeblieben sind, das beweisen am sicheisten die Güter- preise, welche nach den Behufs künftiger Berichtigung der Grundsteuer- Kataster in großer Ausdehnung und mit Sorgfalt gefuhrten Verzeichnissen in allen Theilen der Provinz seit 25 Jahren im raschen Steigen begriffen sind, so daß der Werth der Güter sich in dem Zeitraum der Jahre 1828 bis 1843 durchschnittlich um 75 Prozent gehoben hat. Wäre dieser Um⸗ stand der Stände-Versammlung bekannt gewesen, so würde sie schwerlich darüber haben llagen können, daß das Kapital sich von der Landwirthschaft ab und zu besonderen, wenngleich prekären Gewerben hinwende. — Da— nach hat dieselbe die Steigerung der Pachtpreise der Güter als richtig anerkannt, solche aber unter den Ursachen des Verfalls des landwirthschaft— lichen Gewerbes aufgezählt, während dieselbe doch nur eine Folge ihrer Blüihe sein kann.
Ein eben so kündiger Beweis für das Gedeihen der rheinischen Land- wirthschaft würde in der von der Stände -Versammlung behaupteten That— sache liegen, daß die Provinz mehr an Cerealien, besonders an Weizen ge— wönne, als sie dessen bedarf. Deun, wenn die, wie schon erwähnt, nur in den Thälern und in einem Theil der nordwestlichen Niederungen fruchtbare, übrigens mit rauhen Gebirgen bedeckte Provinz, deren Waldungen seit Jahrhunderten eine reiche ien. d wish unterhalten, eine großentbheils industrielle Bevölkerung von 5500 Seelen auf die Quadratmeile ernäh— ren und noch Erhebliches an Nahrungsmitteln nach außen absetzen könnte, so würde man gewiß auf eine sehr krästige Entwickelung der Landwirthschaft schließen müssen. Indessen fehlt es jener Annahme zu unserem Bedauern an einer sicheren Grundlage. Zwar werden aus dem nördlichen Theil der Provinz, je nach den Konjunkturen, nicht unbedeutende Quantitäten von Weizen nach Holland und Belgien ausgeführt und findet noch — wiewohl selten — Getraide ⸗Ausfuhr nach Frankreich statt; dagegen wird ganz regel⸗ mäßig ein nicht unbedeutender Theil der bergischen Fabrikgegend mit Zu- fuhren aus der Provinz Westphalen versorgt,. und beziehen die Bezirke Ko⸗— blenz und Trier einen nicht unbedeutenden Theil ihres Weizenbedarfs aus der Pfalz, so daß sich bei mittleren Aerndten Aus- und Einfuhren ziemlich . n scheinen, wahrscheinlich aber erstere von letzterer noch übertrof⸗ en wird.
Schon aus diesem Verhältniß würde man mit einiger Sicherheit schließen können, daß es der Provinz an einem lohnenden Absatz ihrer landwirth⸗ schaftlichen Erzeugnisse nicht fehlen werde; es wird aber diese Annahme da— durch zur Gewißheit, daß die Getraide Preise (wie ein Blick in die monat— lich durch die Allg. Preuß. Zeitung publizirten Verzeichnisse der Markt= preise darthut) in der Rhein-Provinz regelmäßig sehr viel höher stehen, als in irgend einem Theile der Monarchie, ja ziemlich die höchsten in ganz Deutschland sind. — Auch der von den Sländen hervorgehobene Umstand, daß die Militair Verwaltung ihre Mehlvorräthe ungeachtet des weiten Trans⸗ ports vortheilhaft aus den östlichen Provinzen beziehe, spricht für diese Ansicht, und glauben wir, daß dies im wesentlichen Interesse der Provinz geschehe, weil eine weitere Vertheuerung des Getraides durch den Ankauf in derselben zwar den größten Gutsbesitzern zu Gute kommen, aber für die anderen Volksklassen drückend werden und selbst die Industrie durch höhere Preise der Handarbeit beeinträchtigen würde. — Binnen wenig Jahren haben drei- mal diese in den östlichen Provinzen angekauften, den Gemeinden zur Dis⸗ position gestellten Mehlvorräthe wesentlich dazu beigetragen, augenblicklichen Mangel und wucherliche Steigerung der Preise zu beseiligen, wie dies von den Bewohnern der Provinz dankbar anerkannt worden ist. — Auch die von der Stände ⸗Versammlung erwähnte Einfuhr des Spiritus aus den östlichen Provinzen deutet dahin, daß die Provinz keinen Ueberfluß an mehlhaltigen Substanzen erzeuge, weil nur dieser vortheilhaft zur Brannt⸗ wein-Brennerei benutzt werden kann; und dennoch haben die Brennereien daselbst ihre Production im Durchschnitt nicht eben stärker eingeschränkt, als in dem übrigen Theil der Monarchie, was sich wiederum nur aus den hö— heren Preisen erllärt, zu welchen der Spiritus in der Rhein-Provinz ver⸗ werthet werden kann.
Nach allem diesen glauben wir mit voller Zuversicht behaupten zu kön— nen, daß die iheinische Landwirthschaft keiner besonderen Maßregeln zur Erleichterung des Absatzes ihrer Produkte bedürfe, und daß eine Vertheue— rung der letzteren durchaus nicht im Interesse der dichten, größtentheils in dustriellen Bevölkerung liegen würde. Die Verhältnisse des laufenden Jah⸗ res geben dafür leider einen sehr redenden Beweis! —
Die Stände-Versammlung glaubt einen ferneren Beweis für den lei⸗ denden Zustand der Landwirthschaft in dem nicht durch hohe Einfuhrzölle verhinderten, starken Eingang an Vieh und landwirthschaftlichen Handels- Produkten aus dem Auslande zu finden. Sie stützt denselben, was na— mentlich die Vieh⸗Einfuhr betrifft, auf Zahlen⸗-Veihältnisse, die aber einer richtigen Begründung entbehren, indem es, seitdem durch den Zoll-Verein die Zoll-⸗Schranken in cinem großen Theile Deutschlands glücklicheiweise gefallen sind, an jeder genauen Kontrolle der Ein, und Ausfuhr für Preußen und noch mehr für einzelne Provinzen fehlt. Wenn es daher auch richtig ist, daß der Zoll-Verein in den letzten Jahren an Vieh, Oelsaamen, Käse und anderen landwirthschaftlichen Produlten mehr ein- als ausgeführt, und daß nament- lich die Vieh- Einfuhr nach dem durch seine anhaltende Dürre für die Vieh— zucht des mittleren und östlichen Deutschlands verderblichen Jahre 1842 zu— genommen hat, so kann daraus keinesweges auf ein gleiches Verhältniß für den preußischen Staat oder für die Rhein-Provinz geschlossen werden, in—= dem nur die Gränzen gegen das Ausland, nicht diesenigen gegen die Ver— einsstaaten und noch weniger die Verkehrs -Verhältnisse der einzelnen Pro— vinzen der Monarchie einer Kontrolle unterliegen.
Indessen ist es allerdings höchst wahrscheinlich, daß die Rhein- Pro⸗ vinz, ungeachtet auch viel Vieh — besonders Schweine — ausgesührt wer⸗ den, mehr Vieh ein- als ausführt, und kann dies außerdem mit Gewißheit auch von den Oelfrüchten behauptet werden. — Läßt sich aber daraus auf einen leidenden Zustand der Landwirthschast schließen, oder solgt daraus, daß höhere Zölle auf die Einfuhr dieser Artikel für die Provinz ersprießlich sein würden? .
Vieh⸗Ausfuhr deutet im Allgemeinen auf einen niedrigen Stand⸗ punkt der Landwirthschaft und geringe Bevölkerung im Verhältniß zum Areal. Das beweisen das Königreich Polen und die ehemals polnischen Provinzen Rußlands (Podolien), welche eine bedeutende Menge Vieh nach Deutschland ausführen und deren landwirthschaftlicher Zustand gewiß von der Rhein⸗-Provinz nicht beneidet wird. — Nur Marschländer, wie Holland, machen eine Ausnahme, weil sie sich nur zur Viehzucht eignen. — Je mehr sonst die“ sultur des Bodens zunimmt, je mehr die Bevölkerung steigt, desto mehr muß die für den Absatz bestimmte Viehzucht nothwendig abneh- men, indem sich die Weidstriche in Ackerland verwandeln, dessen Production die Bevölkerung selbst bedarf. Gehört aber die Rhein-Provinz zu den höchst bevölkerten Landstrichen Europa's, so darf man sich nicht wundern, wenn dieselbe Vieh — besonders Schlachtvieh — einführt, und zeugt dieser Um⸗ stand weit mehr für als gegen ihre Kultur; er zeugt nicht minder für den Wohlstand ihrer Bewohner, welche die Mittel besitzen müssen, eine ziemlich starke Fleisch⸗Consumtion zu bezahlen, und er zeugt endlich dafür, daß es den Landwirthen auch an lohnendem Absatz ihres Viehes nicht fehlen könne, weil sonst der ziemlich theure Transport des ausländischen Viehes nicht möglich wäre.
Eine künstliche Vertheuerung des Viehes durch hohe Einfuhr⸗ Zölle würde unter solchen Verhältnissen gewiß nicht im Interesse der Gesammtheit der Provinz, am wenigsten im Interesse ihrer Industrie liegen, von deren Blüthe das Wohl der Landwirthe so wesentlich mit bedingt wird.
Landwirthschaftliche Handels- Produkte — namentlich Oelgewächse — er⸗ fordern einen krästigen humösen Boden, wie er sich in keinem sehr großen
Vortheil gebaut. Es kann aber dieser Bau das durch eine starke Beris kerung und den noch stärkeren Verbrauch in so vielen Fabriken bedin g große Bedürsniß an Oel selbredend nicht befriedigen, so daß die Einsih von Oelsaamen nothwendig und deren Erleichterung höchst wünschenswenß erscheint, ja um so wünschenswerther, als die Oel- Fabrication selbst i großem Umfange und mit bestem Erfolg betrieben wird, eine wesentlich Vertheuerung der fremden Oelsamen aber diesen Fabriken den erheblichstn Schaden zufügen, ja dieselben leicht ganz erdrücken könnte. Ganz ähnlich gilt von dem Flachs⸗ und Hanfbau.
Wenn schließlich die Stände -Versammlung von einer die Landwin, schaft erdrückenden Belastung redet, so kann dabei nur die Grundsteuer g meint sein. Dieselbe ist aber seit der preußischen Besitznahme in ihn
unbedeutenden Vermehrung der steuerbaren Objekte durch Neubauten verhältnißmäßig zum Neinertrag des Bodens in demselben Maße gefallgn sein, wie dieser gestiegen ist. Die Güterpreise haben sich aber, wie oben erwähnt, in den letzten 25 Jahren durchschnittlich um 75 pro Cent erhoben; dasselbe gilt ven den — den Neinertrag darstellenden — Pachtpreisen we—
in entsprechendem Maße auch die Grunbsteuerlast erleichtert sei. wird daher, wesentlich beeinträchtigt hat, ihr für die Zukunft noch weniger ge fähllich werden können.
ihr selbst hervorgehen können.
steigerte Boden-Rente zu erhöhen.
Ufer und einer Feldpolizei-Ordnung für die ganze Provinz unter ständischim Beirath getroffen sind. ;
welche außer menschlicher Berechnung und Vorsicht liegen, dürfte demnach
besorgten Verfall, sondern einer wachsenden Blüthe entgegengehen! Berlin, im Dezember 1845.
von Bodelschwingh. Flottwell.
Denkschrift, betreffend den Antrag des rheinischen Provinzial—
Landtages auf Bewilligung von 60,000 Rhlrn. aus dem Fonds der Mehr-Einnahmen des Rhein-Octroi's.
des Rheinzolles bei Koblenz hervorgegangen sind, und welche nach der Be— stimmung des Allerhöchsten Landtags-Abschiedes vom 20. Dezember 1813, so lange die Lage des Staatshaushalts solches gestattet, zur Beförderung der Rheinschifffahet und des Nheinhandels oder auch der Communications wege in der Rhein-Provinz verwendet werden sollen, haben betragen:
im Jahre 1842 ..... 44,000 Nthlr. y 1843 ..... 71,000 Y * Y , 62,000 y
für das Jahr 1845 können dieselben vorläusig auf 50, 000 Rihlr. ange— schlagen werden; die Einnahme dieses Fonds ist daher zur Zeit auf etwa 220, 6500 Rthlr. anzunehmen. Zur Ausgabe auf diesen Fonds sind angewiesen, resp. dafür reserdin: 1) die der Kölnischen Dampfschleppschiff⸗ fahrts - Gesellschaft für den Bau, die Ausrüstung und die ersten Fahrten zweier neuer Rhein -Seeschiffe zuge⸗ sicherten Prämien bis zum Betrage von 2) die derselben Gesellschaft zu erstatten⸗ den niederländischen Schifffahrts⸗Ab⸗ gaben für die Fahrten, welche die neu erbauten Nhein⸗-Seeschiffe durch die niederländischen Gewässer, ohne Ver⸗ ladung in den niederländischen Häfen, in den ersten drei Jahren unternehmen
22,200 Rthlr. — Sgr. — Pf.
werden, vorläufig angenommen zu. 2,0090 * — 8 — 9 3) zu, den Kosten der Einrichtung eines Sicherheitshafens am Mittel⸗Rhein. 70,9000 — Q — 5
4) zur Fortsetzung der im Interesse der Rheinschifffahrt begonnenen Uferdel⸗— kungs⸗ und Stromregulirungs-⸗-Bauten bei Hamm und Heerdt, im Regierungs- Bezirk Düsseldorf, zu welchen der or— dentliche Stromregulirungs⸗Fonds die erforderlichen Mittel nicht darbietet.
zusammen . Die Einnahme ist aber, vorbehaltlich der erst am Jahresschlusse möglichen Berich⸗ tigung des für das laufende Jahr annähe— rungsweise in Nechnung gestellten Einnahme⸗ Betrages des laufenden Jahres, angeschla— gen worden zu ..... ...... ...... . 20000 Es sind daher als disponibel zu betrachten etwa 69, So3 Rthlr. 21 Sgr. O6 P.. Zu der vom Provinzial-Landtage befürworteten Verwendung von 60000 Rihlrn. zur Beförderung des Siraßenbaues in der Rhein-Provinz, insbe— sondere auch zur Verstärkung der Bezirksstraßenfonds, welche den Bestim= mungen des Allerhöchsten Landtags- Abschiedes vom 30. Dezember 1843 vollkommen entspricht, können hiernach die Mittel bei dem Fonds der dutch die Nacherhebung des Rheinzolles bei Koblenz hervorgegangenen Mehr— einnahmen an Rhein-Octroi als disponibel angesehen werden. Berlin, den 1. Dezember 1845. Der Finanz⸗Minister Flottwell.
—
6 5 6 Pf.
55,936 * 8 * 150, 136 Rihlr. 8 Sgr.
— *ÿ—
PrOmemoria über die Anträge der zum achten rheinischen Landtage ver— sammelten Provinzialstände in Betreff der ost⸗ rheinischen Justiz-Verfassung. I.
Der Antrag, an die Stelle der verzögerlichen Fristen ipso jure zer— störliche überall in Prozessen einzuführen, kann nur auf den im gemeinen deutschen Rechte sogenannten ordentlichen Prozeß bezogen werden, welcher in der Anzahl der Prozesse überhaupt die Ausnahme bildet, während das summarische Prozeß Verfahren die Regel ausmacht, in welchem keine ver= zögerlichen Fristen gestellt werden.
Das Verhältniß der ordentlichen Prozesse zu den summarischen ist nach den vorliegenden speziellen Nachweisungen der sämmtlichen ostrheinischen Gerichts⸗Behörden wie 1:20. Daraus folgt, daß das Bedürfniß der an= getragenen Korreltur des Prozeß -Rechts zur Zeit kein dringendes ist, zumal, da es blos von der Diligenz des betreibenden Theils oder dessen Anwalts abhängt, mit dem Ablaufe der gestellten Fristen, welche der Regel nach auf nicht mehr als 11 Tage gestellt werden, weiter anzurufen und dadurch jede ungebührliche Verzögerung der Sache zu vermeiden. Ob das altdeutsche Institut der verzögerlichen Fristen und der dadurch veranlaßten Wieder⸗
Theil der Rhein Provinz findet; dort werden sie auch ziemlich stark und mit
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holungen richterlicher Auflagen mit kurzen Jeiträumen auch im ordentlichen . ganz abzuschaffens und statt dessen auf einmaliges Anrufen eine
ö / 6 mn
Totalbetrage nicht erhöht und muß daher — auch abgesehen von der nich
nigstens approrimativ, und ist also mit Sicherheit darauf zu schließen, daz — Dieselb· wenn sie seither die Entwicklung der Landwirihschaft nich
Aus allen diesen Thatsachen dürfte mit Ueberzeugung hervorgehen, daß es weder besonderer Maßregeln zur Erleichterung des Absaßes einzel. ner Produlte, noch der Vertheuerung anderer durch höhere Einfuhrzölle be. darf, um der rheinischen Landwirthschaft zu einem noch höheren Flor zu verhelfen, als dessen sie sich schon jetzt erfreut; vielmehr wird eine solche Entwicklung nur au Die unter der Leitung des Landes-Oelono— mie Kollegiums stehenden landwirthschaftlichen Vereine, welche gerade in der Rhein-Provinz die lebendigste Theilnahme gefunden haben, und die Bildung landwirthschaftlicher Lehr⸗Anstalten höheren und niederen Ranges, mit denen man eben jetzt lebbhast beschäftigt ist, werden wesentlich dazu beitragen, die Kultur zu heben, die Production zu vermehren und die schon so hoch ge— Die Agrar- Gesetzgebung hat in dem größten Theil der Rhein- Provinz die wichtigsten Hindernisse der landwirth— schaftlichen Kultur längst beseitigt; was davon noch übrig ist, wird im Wege der Gesetzgebung nach und nach entfernt werden, wie denn bereits Einlei= tungen zum Erlaß einer Gemeinheitstheilungs-Ordnung für das linke Nhein.
Bei foridauerndem Frieden und ohne Störung durch Naturereignise,
die rheinische Landwirthschaft nicht dem — von der Stände ⸗Versammlung 6
Die Mehreinnahmen an Rhein -Octroi, welche aus der Nacherhebung
M längere, peremtorische Frist zur Befolgung zu stellen sei, nach nien fer, on nz chf das gestellte Präjudiz 3 — muß (gleich in ob die Parteien unterdessen vielleicht in Unterhandlungen gestanden nen, deleim'gen es selbst dem betncik enden Theile oft wünschenewerth ist, s! in den Fortgang der Sache blos dadurch aufhalten kann, daß er die pe dolle Anrufung aufschiebt), diese Frage kann demnach fü ich der Er⸗ n ung bei der allgemeinen Revision des Prozeßrechts überlassen werden. 9 Ein näher liegendes Bedürfniß, und zwar zu einer in ihrer Wirkung een gehenden Korrektur des geltenden Prozeßrechis, besteht aber darin, n summarischen Püozesse sowohl für die erste als für die zweite Instanz festere NJioꝗrm und diejenige Basis zu geben, welche schen in den älteren e, n der Monarchie für diese Prozeßart durch das Gesetz vom tant 1333 eingeführt ist. Ein zweites fühlbar gewordenes Bedürfniß i in Gese, wodürch das Subhastations Verfahren von Immobilien für lle Theile des ostrheinischen Bezirks gleichmäßig geregelt wird. Die ser Hegenstand unterliegt bereits einer näheren Eiwägung.
Der fernere Antrag geht dahin, eine neue sichere Hypotheken⸗Ordnung Analogie der Königl. preußischen mit Rücksicht auf den vorherrschenden atzellar⸗Besit und im Eintlange mit dem Grundkataster einzuführen.
Der Einführung des preußischen Hypothekenrechts oder eines Analogon on diesem, welches auf der Verbindung des Gꝛundbuchs und Hypothetenbuchs eruht und vorzüglich für den Real⸗Rechts verkehr bei größeren Gütern geschaffen steht aber in diefem Landestheile einestheils die schon in dem ständischen Antrage sbst erwahnte große Zersplitterung des Grundeigenthums entgegen, welche sich araus ergiebt, daß allein im Kreise Wetzlar schon zur Zeit der Katastri⸗ ung die Parzellenmassen 531, 000 betrugen, dann aber zweitens, daß die Hrundsätze der preußischen Hypotheken Oidnung in dem engsten Zusammen ange stehen mit dem materiellen Rechte vom Eigenthums⸗ Erwerb, sowohl unteè' Lebenden, als von Todes wegen, und von dessen Nachweisung, ferner on Eigenthums · Belastung, Dispositions⸗Beschränkung, Hypotheken. Erwerb, lebergang und Eilöschung des Hopolhekenrechts, kurz mit dem ganzen Spy— stem der Realrechte, an dessen Spitze der Grundsatz gehört, daß das Hypo⸗ ihekenbuch den ganzen Real ⸗Nechtszustand jedes Immobile darstellen soll ergestalt, daß zu Gunsten desjenigen, welcher sich in gutem Glauben mit nem im Hypothelenbuche in irgend einer der drei Nubrilen eingetragenen Berechtigten in lästige Geschäfte einläßt, der Inhalt des Hypothekenfoliums ach allen Nichtungen hin als wirkliches Recht und als erschöpfend gel⸗
uß. . z . dem Angedeuteten geht so viel hervor, daß selbst eine nur analoge Anwendung der preußischen Hypotheken⸗Ordnung im Konflikte mit so vielen, hren Prinzipien und der Verfahrungsweise, dis sie vorschreibt, entgegen⸗ kehenden Grundsätzen des gemeinen deutschen Rechts und der Landes ver- assung nicht möglich ist, ohne zugleich die ganze preußische Rechts- und herichts versassung einzuführen, oder doch bald folgen zu lassen. ;
Es ist allerdings richtig, daß im ostrheinischen Bezüke die stillschwei= enden Hypotheken bestehen, gleichwie solche für den Interdiziiten, den Mündel und die Ehefrau auch nach sranzösischem Nechte bestehen. Der Fiachtheil, der hieraus in der Theorie entspringt, mildert sich aber in die⸗ em Landestheile in der Praxis wesentlich durch die Gerichtsverfassung, in—= hem das Hopothekenwesen meistens in den Händen von solchen Volnntair— cwrrichten liegt, welche in jedem Orte aus einer Mehrzahl von Ortseinwoh⸗ Pn ' bestehen, die einen Rechtsverständigen zur Seite haben, und die durch bre genaue Bekanntschaft mit allen Berhältnissen ihrer Nachbarn bei Ei— nichtungen von Hypotheken den Kreditgeber mehr zu schützen im Stande sind, als es durch Anordnung von Rechtsformen geschehen kann, die von Michtern zu handhaben sind, welche den Personen ünd den Sachen fen stehen; es wird aber darauf ankommen, ob dort, wo diese Veluntairgerichte in geringerer Vollkommenheit bestehen, eine Neigung und Bereitwilligteit der Gemeinden vorhanden ist, zu ihrer Ausbildung nach Art der trieischen und kölnischen Schöffengerichte mitzuwirken, wodurch dann der Wunsch er⸗ ällt würde, welchen die rheinischen Landtags- Abgeordneten auf dem sfünf⸗ en rheinischen Landtage ausgesprochen haben.
llebrigens sst es eine unrichtige Voraussetzung, wenn angenommen wird, aß nach der Nechts-Verfassung im ostrheinischen Bezirke bei der gericht lichen Hypotheken ⸗ Einrichtung das Eigenthum des Bestellers nicht zu prü= sen sei. Da, wo die Vandschreibereien bestehen, sei es, daß sie nwnit den betreffenden Justiz - Aemtern vereinigt sind oder beson · ders verwaltet werden, dort ist für die von Schultheißen und Ge— ichf̃ über Eigenthum, Hypoihekenfreiheit und Werth der Grundstücke, Be⸗ ifs ihrer Verpfändung, auszustellenden Atteste, für deren Inhalt sie subsidia⸗ isch haften, eine Form vorgeschrieben. Nassauische Kontratten⸗Ordnung F. 35. Landschreiberei⸗-Instrüction für Atzbach §. 6. Eben so verordnet s Triersche Recht im 5§. 4 Tit. 13 des Trieischen Landrechts, verbunden nit dem unter dem Titel: Rellexiones ad jus trevirensr bekannten offiziel= en Kommentar dazu, die eigene Hafibarkeit der Schöffengerichte für die prüfung des Eigenthums und der Pfandfreiheit sowohl, als der Suffizienz es Unserpfandes. Ueberhaupt ist es außer rechtlichem Zweifel, daß diese Prüfung überall, wo die Hypothefen- Errichtung gerichtlich geschehen muß, Ur Diligenz der Beamten gehört, welche sie zu vertreten haben, wenngleich hier sowohl, als in den älteren Provinzen der Monarchie, Fälle vorkommen, wo trotz alier Vorsicht solche Irrihümer begangen werden, für die man nir= gends einen Beamten verantwortlich machen kann, während es andererseits bedenklich ist, die Bevormundung der Unterthanen, die selbst ihre Interessen dahrnehmen können und müssen, noch weiter auszudehnen, als es durch die hon bestehenden Formen und Verantwortlichkeiten der Behörden hervor gebracht wird. Es mag hierbei noch in Hinsicht der Schöffengericht er= zähnt werden, was Hertel, auf den man Bezug genommen hat, in seiner Darstellung der ostrheinischen Rechts, und Gerichtsverfassung davon sagt: „Die Schöffengerichte sind vorzuglich in Hinsicht auf den öffentlichen Kre⸗ dit, den sie, eingedenk ihrer subsidiarischen Selbstverhaftung und bekannt mit allen Verhähtnissen ihrer Gerichtseingesessenen, durch ihr vorsichtiges Benehmen überall, wo sie bestehen, in einem hohen Grade zu erhalten wußten, ein so achtungs⸗ und empfehlungswerthes Institut, daß ꝛc.“ siehe Theil II. pag. 107. Es ist aber dennoch unverkennbar, daß, besonders in denjenigen Theilen des Bezitks, wo das Kontrakten- und Hopothekenwesen in Verbindung steht nit Lager- und Stockbüchern, und wo diese eigentlich die Grundlage des hier fraglichen wichtigen Zweiges der Rechtsverwaltung bilden sollen, da ie Fortführung derselben durch die Organisation des neuen Grund-Kata— Fers in Siockung gerathen ist, die Wiederherstellung derselben ein dringen des Bedürsniß ist. Ein schon früher beabsichtigter Plan, mittelst Ueberweisung der Kataster= Verhandlungen ordentliche Gruündbücher in jeder Gemeinde zu beschaffen, sesp. wiederherzustellen, war daran gescheitert, daß jene Kosten großentheils on den Gemeinden geweigert worden waren. Nicht zu bezweifeln ist es ber, daß die Einführung einer der preußischen analogen Hypotheken-Ord— hung bei weitem kostbarer werden müßte.
llichtamtlicher Theil.
Inland.
Berlin, 1. Jan. Ihre Majestäten wohnten um 9 Uhr dem Hottesdienst im Dom bei, nahmen dann im Schlosse die Glückwünsche er, Höchsten Herrschaften, der Hofstaaten, General- und Flügel⸗ djutanten an und begaben Allerhöchstsich darauf, wie gewöhnlich an 6. in be, nach Potsdam, woselbst ein Diner von 60 Couverts
attsindet.
RNhein⸗Provinz. Die Rhein- und Mosel-Zeitung 4 eke aus Koblenz vom 27. Dezember Folgendes: „In verwichener
dacht, Morgens gegen 5 Uhr, hatten wir das für gegenwärtige jahreszeit höchst felene Phänomon, daß bei einem heftig aus Besten wehenden Sturme ein starkes Gewitter über unsere Gegend inzog', Mit den in das Brausen des Sturmes sich mischenden Don⸗ erschlägen wechselten häufige Blitze, die nur dunkel durch den dicht ö rabfallenden Hagel ihr rothes Licht verbreiten konnten. Das Don⸗
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nern gab sich mehr als ein anhaltendes Dröhnen zu erkennen. Die! Mosel trat in Folge des Unwetters aus ihren Ufern, und die vom Wester⸗ walde nach dem Markte auf dem Wege hierher begriffenen Fuhrleute mußten, vom Wetter überfallen, ihre Pferde auf der Straße aus⸗ spannen, indem die Thiere in der argen Finsterniß durch das Leuchten der Wetterstrahlen und das Getöse des Donners und Sturmes so wie das Brausen des Hagelschlages scheu wurden. Schon seit mehreren Tagen bemerkte man einen enorm tiefen Barometerstand, woraus sich auf eine außerordentliche Natur⸗Erscheinung schließen ließ.“ — Die unlängst abgehaltene General ⸗Versammlung der Actionaire der kölner Dampsschifffahrts-Gesellschaft hat, wie ein Korrespondent der Frank⸗ furter Ober⸗Postamts-⸗-Zeitung berichtet, hinsichtlich des jetzt abgelaufenen Dienstjahres ein sehr glänzendes Resultat herausgestellt, indem sich durch die Rechnungs- Ablage ein veiner Gewinn von ungefähr 200,000 Rihlr. für dieses Jahr ergeben hat. Es ist hierauf der Beschluß gefaßt, zwei neue Dampfböte anzukaufen, und das an der Kauf⸗ summe noch Fehlende soll sosort durch Unterzeichnungen gedeckt werden. — In Koblenz wird seit einiger Zeit sehr geklagt über die große Menge beschnittener Dukaten, die dort im Umlauf sind. Sie werden meistens auf den Fruchtmärkten an die minder kundigen Landleute in Zahlung gegeben, die sie dann wieder in den Kaufläden und Schenkwirth— schaften umsetzen und natürlich darauf bestehen, daß die Dukaten eben so, wie sie dieselben erhalten, nämlich zum vollen Werthe, ange— nommen werden.
Deutsche Bundesstaaten.
Großherzogthum Mecklenburg⸗ Schwerin. Se. Königl. Hoheit der Großherzog hat dem Geheimen Ministerium eine ansehnliche Summe zur Vertheilung an solche Mitglieder der mehr— erwähnten Gewerbe⸗Ausstellung zu Schwerin angewiesen, welche tüch—⸗ tige Arbeiten geliefert haben, in den Mitteln zur Betreibung ihres Gewerbes beschränkt sind und deren Erzeugnisse zufällig keine Ab— nehmer gefunden haben.
Herzogthum Holstein. Dem Vernehmen nach ist die ge— gründete Aussicht vorhanden, daß zum nächsten Sommer eine regel⸗ mäßige Dampfschifffahrt zwischen Kiel und Stockholm ins Leben tre— ten wird.
Freie Stadt Frankfurt. Der in den letzten Tagen durch anhaltenden Regen und Schnee stark angeschwollene Main stieg am 28. und 29. Dezember bis zu 11 Fuß am frankfurter Pegel.
2 Braunschweig, 30. Dez. In Gemäßheit einer heute erschienenen Herzoglichen Verordnung vom 27sten d. M. tritt eine nochmalige Vertagung der Stände ein. Es haben sich dieselben erst am 16. Februar f. J. hier wieder zu versammeln, indem die Ver— handlungen der zur Prüfung des Staats- Haushaltes niedergesetzten ständischen Kommission noch nicht so weit vorgerückt sind, daß die Wiederversammlung der Stände (nach der ersten Vertagung schon am 6. Januar k. J.) angemessen erscheint.
Frankreich.
Paris, 27. Dez. Heute Mittag nach 1 Uhr hat der König die Kammern wieder in Person eröffnet. Die Anordnungen bei die
ser Feierlichkeit waren ganz dieselben wie in früheren Jahren. Unter den Zuschauern auf den Tribünen erregte besonders der indische Prinz Dwarkanauth Tagore, in reichem orientalischen Kostüm, allgemeine Aufmerksamkeit. Alle Prinzen und Prinzessinnen der Königlichen Fa— milie waren zugegen. Der König, der die Uniform eines Obeist der National⸗Garde srug, hielt vom Thron mit fester Stimme, aber in etwas minder lautem Ton als sonst, folgende Rede:
„Meine Herren Pairs, Meine Herren Deputirten!
„Indem Ich Sie wieder um Mich versammle, fühle Ich Mich glücklich in dem Gedanken, daß wir uns zusammen zu dem allgemei⸗ nen Zustande unseres Vaterlandes Glück wünschen können. Ich habe das Vertrauen, daß die Eintracht der Staatsgewalten und die Be— hauptung unserer Politik, einer Politik der Ordnung und Erhaltung, mehr und mehr die regelmäßige Entwickelung unserer Institutionen und den Fortschritt des National-Gedeihens sichern werden.
„Meine Regierung hat sich befleißigt, die Ausführung der großen Arbeiten, die Sie bewilligt haben, zu fördern. Die Maßregeln, welche erforderlich sind, um dieselben zu ihrem Ziele zu führen, sollen Ihnen vorgeschlagen werden. Wir werden so in wenigen Jahren Frankreich einerseits mächtige Bürgschaften der Sicherheit, anderer seits die Mittel gegeben haben, seine fruchtbringende Thätigkeit zu entwickeln und Wohlstand in allen Theilen unseres Landes, unter allen Klassen der Bevölkerung zu verbreiten. Und zugleich, während diese bedeutenden Erfolge erreicht sind, ist die Lage unserer Finanzen von Tag zu Tag zufriedenstellender geworden.
„Die Finanz- Gesetze und verschiedene Maßregeln, die in die Verwaltung beträchtliche Verbesserungen einführen sollen, sollen Ihnen sofort vorgelegt werden.
„Ich erhalte fortwährend von allen auswärtigen Mächten fried⸗ liche und freundschaftliche Versicherungen. Ich hoffe, daß die Politik, welche inmitten so vieler Stürme den allgemeinen Frieden erhalten hat, eines Tages das Andenken an Meine Regierung zu einem ehren— vollen machen wird.
„Die Freundschaft, welche Mich mit der Königin von Groß— britanien verbindet, und welche dieselbe Mir noch neulich auf so liebe—⸗ volle Weise (9i alfectueusement) an den Tag gelegt hat, und das wechselseitige Vertraueu unserer beiden Regierungen haben glücklicher⸗ weise die guten und innigen Verhältnisse beider Staaten gesichert. Der zwischen uns geschlossene Vertrag, um dem gehässigen Sklaven— handel ein Ziel zu setzen, erhält in diesem Augenblick seine Ausfüh⸗ rung. So wird durch das herzliche Zusammenwirken der Seestreit⸗ kräfte beider Staaten der Sklavenhandel wirksam unterdrückt und zu gleicher Zeit unser Handel wieder unter die ausschließliche Aussicht unserer Flagge gestellt werden.
„Ich habe Grund, zu hoffen, daß die gemeinschaftliche Thätigkeit Frankreichs und Englands an den Ufern des La Plata die Wieder— herstellung regelmäßiger und friedlicher Handels⸗Verhältnisse, den ein⸗ zigen Zweck unserer Bemühungen, herbeiführen wird.
„Ereignisse, die Ich beklage, die aber von neuem den Heroismus unserer Soldaten dargethan, haben unsere afrikanischen Besitzungen in Unruhe versetzt; Ich habe eilig Maßregeln ergriffen, auf daß die Herrschaft Frankreichs dort überall die Kraft und den Einfluß behalte, welche ihr gebühren. Im Verlaufe der Zeit wird unsere energische Ausdauer die Sicherheit und das Glück Algeriens gründen.
„Meine Herren, Sie haben Mir bei der großen und schwierigen Aufgabe, zu deren Ausführung der Nationalwunsch Mich berufen hat, Ihre loyale Mitwirkung zu Iden werden lassen. Die Vorsehung hat unsere Anstrengungen gesegnet. Sie gewährt Mir auch in Meiner Familie köstlichen Trost. Üeberall, wo Meine Söhne erschienen sind, haben sie, Ich habe das Vertrauen, dem Namen Frankreichs Ehre eingebracht. Die Zahl Meiner Enkel mehrt sich, und sie wachsen unter Meinen Augen heran. Mein theuerster Wunsch und Meine süßeste Hoffnung ist es, daß durch unsere Hingebung an Frankreich, durch unseren Eifer, ihm gute Dienste zu leisten. seine Liebe uns ge⸗ sichert und die innige Vereinigung Meiner Familie und Meines Va⸗
Ein lauter Ruf: „Es lebe der König!“ begrüßte den Theil der Rede, welcher von der Politik sprach, die das Andenken an seine Re⸗ gierung zu einem ehrenvollen mache, und ein noch enthusiastischeres Lebehoch brach bei der Stelle aus, wo der König die Worte sprach: „Die Vorsehung hat unsere Anstrengungen gesegnet“. Lebhafter Beifall folgte auch dem Schluß der Rede. „Ueberhaupt“, sagt Ga⸗ lignani's Messenger, „zeichnete sich dieser Tag durch den ganz besonders herzlichen und liebevollen Empfang aus, der dem König zu Theil wurde. Der Zuruf war so innig und lebhaft, daß Se. Ma⸗ jestät einen Augenblick ganz davon überwältigt schien. Nur einmal, bei einer denkwürdigen Veranlassung (ohne Zweifel ist hier der Tod des Herzogs von Orleans gemeint), sahen wir eine noch herzlichere Begrüßung des Königs.“
Es sind bereits so viel Deputirte in Paris anwesend, daß man glaubt, es würden an der Sitzung von nächstem Montag, in welcher
die Präsidentenwahl stattfindet, wenigstens 350 Theil nehmen. Der
heutigen vorbereitenden Sitzung der Deputirten⸗-Kammer wohnten etwa 330 Mitglieder bei, darunter die Minister Guizot, Duchatel, Dumon und Cunin-Gridaine. Die Führer der politischen Parteien, Ledru⸗ Rollin, Odilon Barrot, Thiers, Berryer und Dufaure, waren ebenfalls zugegen. Das linke Centrum, die Linke und äußerste Linke hatten sich vorher für Herrn Dufanre geeinigt, und Herr Du— vin trat zurück, um keine Theilung der Stimmen zu veranlassen. Die äußerste Rechte wird zuerst für Herrn Berryer stimmen. Ministe⸗ rieller Kandidat ist, wie schon gemeldet, Herr Sauzet. Bei der Wahl der Vice-Präsidenten wird die Opposition für Herrn Billault stim⸗ men, wegen ihrer übrigen Kandidaten aber sich noch besonders zu vereinigen suchen. In dem provisorischen Büreau der Kammer ist Herr Sapey Alters-Präsident, und die vier jüngsten Mitglieder, De⸗ belleyme Sohn, Demar gay, Graf Hallez⸗-Claparêde und Sieyns, sind Secretaire. Das Journal des Débats bemerkt über die Taktik der Opposition: „Herr Dufaure ist kein Kandidat von sehr entschie⸗ dener Farbe; der natürliche Kandidat der Linken würde Herr Odilon Barrot gewesen sein; und wenn es wahr wäre, wie eines der Blätter erklärt, daß in Zukunft das festeste und unauflöslichste Bündniß zwischen den beiden Abtheilungen der Opposition bestehen werde, würde der Bund seine Stärke durch Aufstellung eines Kandi⸗ daten von bedeutungsvollerem Namen erprobt haben. Doch immer hin, wir haben stets sehnlichst den Augenblick herbeigewünscht, wo es nur zwei große Parteien in der Kammer geben werde. Herr Thiers, wenn er die eine Hand den Konservativen, die andere der Linken hinreicht, erscheint uns weit gefährlicher, als wenn er, wie früher, mit Herrn Odilon Barrot verbunden ist. Die Allianz wurde aber schon so oft verkündet und löste sich stets beim ersten Stoß wieder auf, daß es sehr zweifelhaft ist, ob die Linke und das linke Centrum mehr als Projekte zu machen vermögen.“
Herr Hamont, Beamter des Ministeriums der auswärtigen An— gelegenheiten, der mit einer Sendung nach Marokko beauftragt war, ist von derselben in Paris wieder angelangt. Die Regiernng beab— sichtigt im nächsten Frühjahr eine außerordentliche Gesandtschaft an den Hof des Kaisers von Marokko zu schicken, dieselbe soll, gleich de— nen in Persien und China, aus einem zahlreichen Personal bestehen und, nachdem sie sich einige Zeit zu Mequinez am Hofe des Kaisers aufgehalten haben wird, die Hauptpunkte im Innern des Reichs besuchen.
Großbritanien und Irland.
London, 27. Dez. Die Ursachen der letzten Kabinets⸗-Ver⸗ änderungen sind noch immer nicht vollständig aufgeklärt und deshalb auch das bestimmte Maß der Modification der bestehenden Getraide—⸗ Gesetze, welche doch allein die Krisen hervorgerufen haben, nicht be⸗ kannt. Man weiß wohl, daß die Tory⸗Minister einig geworden sind, aber nicht, über welche Punkte, und welcher Theil des Kabinets über⸗ haupt der nachgebende gewesen.
Die den Truppen, welche den chinesischen Krieg mitgemacht ha— ben, bestimmte Feldzugs⸗Medaille ist erst jetzt vertheilt worden, und zwar, wie es heißt, weil man, um die Empfindlichkeit der Chinesen nicht zu verletzen, die nach dem ersten Entwurf schon ausgeprägte Medaille, auf welcher der britische Löwe den chinesischen Drachen zer⸗— tretend dargestellt war, wieder einzuziehen sich veranlaßt gefunden hat. Die jetzt ausgegebene Medaille enthält auf dem Avers das Brustbild der Königin, auf dem Revers die Worte: Der Friede durch Vietoria in Asien wiederhergestellt.
Die Londoner Friedens-Gesellschaft hat auch die Oregon⸗Frage wieder zum Gegenstand einer Denkschrift an den Premier⸗Minister gemacht, in welchem die Unzweckmäßigkeit des Krieges aus dem Ge⸗ sichtspunkte der christlichen Philanthropie beleuchtet wird. Eine Ab⸗ schrift des Memoirs soll dem Seccetair der amerikanischen Friedens⸗ gesellschaft übersendet werden.
Gestern Morgen ist in Liverpool der Wasserbehälter der Liverpool⸗ und Harrington-Wasserkunst, welcher 250, 000 Gallons halten kann, in dem Augenblicke gesprungen, als er bis zu zwei Drittheilen voll gepumpt war, und hat eine so plötzliche Ueberschwemmung in dem Gebäude der Wasserkunst selbst, so wie in den benachbarten Häusern, veranlaßt, daß dieselben bedeutend beschädigt, mehrere Menschen er⸗ tränkt und selbst in der Straße einzelne Individuen fortgeschwemmt worden sind. Das Ereigniß kündigte sich mit einem donnerähnlichen Geräusch an und überraschte alle in den benachbarten Häusern woh⸗ nenden Personen dergestalt, daß sie erst, lange nachdem sich das Wasser verlaufen hatte, zur Besinnung kommen konnten. Vier Per⸗ sonen sollen getödtet sein, acht sind, theils mit Arm- und Beinbrüchen, ins Hospital gebracht worden.
X Lon don, 25. Dez. Die Botschaft des Präsidenten der Vereinigten Staaten würde einen lebhafteren Eindruck hier gemacht haben, wenn nicht Herr Polk selbst bereits bei einer früheren Ge⸗— legenheit und auch die Zeitungs-Organe seiner Regierung sich über die schwebende Frage in so ö Weise ausgesprochen hätten. Bei dem gegenwärtigen Zustande der Frage leuchtet ein, daß das System der gemeinschaftlichen Occupation des Oregon⸗Gebiets unaus⸗ führbar ist, da es in nicht fern liegender Zeit zu einer Kollision zwischen den britischen und amerikanischen Kolonisten führen dürfte, welche gegenwärtig auf dem streitigen Gebiet gleiche Rechte genießen. England hat demnach keinen Grund, der Zumuthung des Präsi⸗ denten, dem gegenwärtigen provisorischen Zustand der Dinge ein Ende zu machen, entgegenzutreten, und die Maßregeln, welche die amerikanische Regierung mittlerweile ergreifen will, um ihre Gesetze und Gränzposten bis jenseits der Rocky-Mountains auszudehnen, ist gerade dasselbe, was England und die Hudsons-⸗-Bai⸗ Compagnie schon lange gethan haben. Wenn das amerikanisch e Volk sich ein Jahr Zeit nimmt, um über die Folgen eines lächerlichen und gefahrvollen Krieges nachzudenken, so läßt es sich laum glauben, daß nicht in der Zwischenzeit irgend eine Art der Bei⸗ legung des Streites ausfindig gemacht werden sollte. Aus solchen Gründen hat demnach der in der Botschaft herrschende Ton bis jetzt die britischen Fonds noch nicht herabgedrückt, und das Publikum ist geneigt, Herrn Polk's heroische Erklärungen für nutzloses Geschwätz zu halten, das der gesunde Sinn des Landes unschädlich machen dürfte. Es ist indeß offenbar, daß Herr Polk dem Drange des Volkswillens stets nachgeben wird. Sobald das amerikanische Volk für den Krieg
terlandes auf immer befestigt sei.“
ist, so werden wir Krieg haben, und wenn wir dennoch Frieden be—
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