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i ĩ ; ältni ĩ en in der Stände⸗Versammlung anwesend ein werben Nach Beendigung dieses Geschäftes werden bie als nothwen a. ; ĩ j ᷣ ; r ö
e lee fe ü , n,, . er g . 3 ; nn . 37. ** n. kran, uud 2. r, Abänderungen des ländlichen denn, w, ließlichen Dereibung, 34 n n en, 6 e e rr, mr 6 rr, n,, ,, er 6 von ö Eine Zins-Garantie von Seiten des Staats für das gedachte haften Gesuchen und * ründeten Beschwerden gemißbraucht werden Die Abgabe mehrerer Stimmen von ein em anwesenden Standes unverzüglich in die Form eines Gesetz⸗ Entwurfes gebracht wen ledigung sinden. . Holizei · Rr ä u n eranlassen, müssen Wir kent ihre. Personlichteit und Longinntt j ondern nur denen, nternehmen kann nicht in Aussicht gestellt werden.
wodurch die Ert n 83 Zwecks, Unseren getreuen Unterthanen herrn würde eine ganz singulaire Ausnahme von der Regel bilden, dessen Vorlegung bei dem nächsten Provinzial⸗Landtage zu erm een Bede ss neben, . Ki fe⸗ Theil 2 Heset gebung, hh den kitten. Eine Prüfung und na h um stanben geh lh e e, wa, . , r, gin n. 8 . . 4 ,, n rn n n mie tern, wer n n, , , * a n ü re n n ; ) t Umständen und örtlichen Verhältnissen sich richtend, einem zu sagung würde also auch, wenn dem Antrage stattgegeben würde, in bung bei der Nachbar⸗Regierung in geeigneter Art wiederholt werden. erschwert als gefördert werden önnte. zu 8. . n m, r, , , 3 Konduiten Listen. ellen Wechsel unterliegt, als daß ein solcher Kodex von irgend Zukunft erfolgen müssen, so daß in dieser Beziehung ein wesentlicher
herren eine Bevollmächtigung ausgeü „die denselben im 8. 24) Der Antrag, zu befehlen, daß den Beamten auf iht! erndem Nutzen sein könnte. ünterschied zwischen der Gesetzgebung und dem ständischen Antrage
Wählbarkeit im Stande der Städte. m, , n ; . x ͤ ö
ö des Gesetzes vom 27. März 1831 nicht eingeräumt worden ist. 9 . n Dienst Vorgesetzten den ̃ in. nicht besteht 47) Dem Antrage Unserer getre Stände, den Bau ein 12 Dem erneuten Antrage Unserer getreuen Stände, sür die ( l suchen stets die Einsicht in die von ihren Dienst⸗Vorgeseßten ver Bewachung der Gränze gegen die Rinderpest. steht. — 2 trag getreuen Stände, de iner städtischen Landtags⸗Abgeordneten das Ersorderniß des 10jährigen Bau des Ständehauses in Breslau. ten Konduiten⸗Listen gestattet werde, betrifft lediglich die Beam zu Dem Antrage Unserer getreuen Stände wegen Erlaß einer Bei Ertheilung der Konzessionen ist aber außer den persönlichen Chaussee von Ratibor nach der Landesgränze bei Klingebeutel auf
ine Sjähri it zu beschränken, 18) Auf die von Unscren getreuen Ständen in der Denkschrist Disziplin und überschreitet die dem provinzialständischen Recht. Garantien der Herausgeber auch der Gesichts punkt festzuhalten, da Staaickosten zu übernehmen, kann war bei dem mehrfach vorliegen- . e. n , ö ren, h 966 Der vom 7) 1 d. J. ,, Bitte sind Wir geneigt, den⸗ Bitten und Beschwerden durch die Gesetze vom 5. Juni 1 jn n g, mene . herr,. . die Ueberzahl der erschẽinenden Blätter die Redactionen nicht ,. den dringenderen Bedürfnisse zum Ausbau der größeren gem esen— 10 jährige Grundbesitz ist eine für die Wählbarkeit in allen Ständen selben zum vollständigen Ausbau des Ständehauses in Breslau einen Abthl. jil. Nr. 3 und vem 27. März 1824 5§. 50 angewin Vie La⸗ . Heiß erden, lan iusofe'n hierbei die Erwartung durch verderbliche Reigzmittel eine wegen übergroßer Konkurrenz ge⸗ ßen der Monarchie für jetzt nicht Folge gegeben werden, dagegen wol- gesetzüich vorgeschriebene Bedingung, die wesentlich in, den Grund⸗ Zuschuß bis auf die Höhe von, 50, 9o0 Rthir. unter der Bedingung Gränze. nungen gie, —ĩ ⸗ fährdete Eristenz zu fristen, und darf diese Rücsicht duch für die len Wir nach dem seventnellen Antrage Unserer getreuen Stände die
] ; 64 2 ö =: ö. a . ttzlich festzustellenden Beihülfe aus Staatsmitteln zum Grunde ; A Fi r dre ; ; inzipi andi Wir können kein in Gnaden zu bewilligen, daß diejenigen Räume des Gebäudes, welche Staatsbürgerliche Verhältnisse der Juden. ggestz ; 1 j e Folge nicht außer Augen. gelassen werden. Ein besonderer Grund zu für diesen Bau in Aussicht gestellte Prämie von 6000 Rthlr. pro Prinzipien der ständischen Vertretung beruht, und Wir zu bewilliger ß diejenig cht entsprochen werden, da die von einzelnen Ortschasten in Beschwerden in dieser Hinsich liegt übrigens sür die dasige k Meile auf 10000 Rthlr. in Gnaden erhöhen.
Bedũürfni anerkennen, von dieser Bedingun für den Stand der für die Zwecke des Landtags entbehrlich sind, Uns zur Dis position 25) Der Antrag wegen Zulassung der Juden zu akademst t, m aeisen der Verordnung vom 2. April i803 emäß zu stel⸗ . . n? Ausnahme ed e . in dem ständischen gestellt werden. 3 . Lehr- wie zu den Stellen als Bürgermeister wird bei der ben bie rr s . der r n ,. um so weniger . als noch kürzlich die Konzession zu zwei neuen Errichtung eines Handels ⸗Ministe riums. Gesetz ist Uns die Dispensation von der Bedingung des 1ͤ 0 jährigen Die weitere Eröffnung werden Wir an das von dem Landtage stehenden legielativen Berathung über die bürgerlichen Verhälht! ren eigenen Schuß bezwecken und demnächst die Kreise und Zeitungen für diese be ertheilt ist und von der Freiheit, sich in den 48 Was die Art und Weise betrifft, wie Wir Uns in fortwäh⸗ Grundbesitzes vorbehalten, und wie Wir schon bisher, vor zu gsweise erwählte ständische Comitẽ⸗ durch Unseren Kommissarius ergehen lassen, der Juden näher erwogen werden. Indessen wollen Wir Unsn 9 man zen Labei interessirt sund. Indessen wird in einzelnen drine iner Konzession nicht bedürfenden Monatsschriften auszusprechen, um- render Kenntniß der wahren Bedürfnisse des Handels und der Indu⸗ bei städtischen Abgeordneten, sobald der Fall dazu angethan war, sobald über die Verwendung der zu überweisenden Räume ein Be⸗ getreuen Ständen schon jetzt nicht vorenthalten, daß es nicht h . Ralle eher langen undder Splrt-Mäahßregeln, bei vorhan= fassender Gebrauch gemacht wird. strit erdalten und die darauf ezüglichen Gesqhaste fuhren laffen wol⸗ bereitwillig diese Dispensation ertheilt haben, so werden Wir dieselbe schluß gefaßt sein wird. Wille ist, die Juden zu Aemtern zu befähigen, welche ihnen im Ünvermögen der betreffenden Gemeinden, einige Beihülfe aus Chausseebau von Tarnowitz nach Brieg. len, so muß dies, wie Wir Unseren getreuen Ständen eröffnen, Unse⸗ in den dazu zeig eg Fällen auch . r,. der her . Stempel- und Porto-Freiheit in landständischen Angelegenheiten. vrrigleitiich Hewalt iber Unsere christlichen j mn ann gäben. ö zatsmitteln aus nahmsweise nicht versagt werden, wie solche auch 39) Auf den 1. Unserer getreuen Stände wollen Wir die rer Entschließung vorbehalten bleiben. dadurch, so weit ein edürfniß sich zeigt, die edingungen ü 19) Was den Antrag betrifft, . Kredit ⸗Institut für städtische und bäuerliche Eigenthümer. nal bewilligt worden ist. . für den Bau der Chaussee von Brieg über Konstadt, Kreußburg, Ausschließung der Ausländer vom Hau del in, gr nr d, , n diefer Beziehung zu erleichtern, die allen Verhandlungen und Korrespondenzen in landständischen An⸗ 26) Der Antrag Unserer getreuen Stände, die Errichtung! Sollte die er, . der ien. 3. . . n, 3 . 16 . in i . ge⸗ 19) Die kleel, n, aabedin gte Auss J,, Auellnder noͤthige ülse gewahren,. . a. elegenheiten Besteiung von Stempeln und Porto zuzubilligen, esonderten Kredit-⸗Instituten für städtische und bäuerliche Gi is oder Provinzial vonds eliebt werden, so würden ir den siellte Prämie von 19, 009g Rthlr. für die erste eile von Brieg aus . . e ⸗ Fioch weniger aber können Wit auf den sernerweiten Antrag s e, I anerkennen, 3 irgend ein Bedürfniß vorige, leer nach dem 5 en, fte se slltchen Kredit Au lauten Näligen Beschlussen Unsere Bestätizung nicht versagen. Und von öho0 Rihlr. fir sede folgende Mieile duch für ten l r hn e, , n, 6 467 eingehen. r a. bieferhalb eine allgemeine gesebliche Anordnung zu treffön. Nach nehmigen und die Entwersung der dies fälligen Statuten anbefel Kehrbezirke der Schornsteinseger gewähren, daß nur einzelne Theile dieses Straßenzuges chausseemãßig ; ziehen, verdient vor den hinsichtlich des ausir- daß die Wählbarkeit der stäbtischen Abgeordneten nicht mehr vom ihrer derfassungsmaͤßigen Bestimmung haben Tie Provinzial Landtage zu wollen, hat Uns bewogen Unferem Ober- Präsidenten der Pror ] 96 264 ausgebaut werden. Verlelre der Mheiäsz er ee den Te schifte nicht den Vorzug. Betrieb eines bürgerlichen Gewerbes bedingt werde. ; sichh nur mnll den ihnen von lehrer gelegten Propositionen und außci⸗ ö Austta zu n e. hirauzsehung von Männern a 32) Dem Antrage, die Bestimmungen des §. 56. der Allgemei⸗ . ; grachenb ö Nach diesen dürsen Gewerbescheine an Ausländer überhaupt nur zum Denn die Vorschrift des s. 11. des Gesetes vom 27. März 1824, bem mit denjenigen Gegenständen zu beschäftigen, welche die einzelnen eine ü Renntniß von den gewerblichen und wirthschaftlt n Gewerbe- Srdnung dahin abzuändern. hausseebau von Trachenberg nach Nalisch. Hausirhandel mit Gegenstanden des Wochenmarkt⸗Verkehrs und nur nach welcher zu städtischen Abgeordneten nun stãdtische Grundbesiger Abgeordneten als Petitlonen, entweder in ihren eigenen Namen oder Zuständen der Provinz beiwohnt, näher zu untersuchen Und fes daß die Ein ung; Aufhebung oder Beibehaltung der Schorn⸗ 40 Auf den Antrag wegen Bewilligung einer Prämie von 6M, zu gewissen, im s. 12 des Hausir-Regulatios vom 28. April 1824 gewählt werden sollen, welche entweder Magistrais⸗ Personen sind m glustrage ihrer Kommittenten be, Her! Säändes! Versammlung zur stellen, inwiefern er t Tin Babingungen dorß anten sind, welch Feinfeger⸗Kehrbezir e von den Beschlüssen der städtischen Behör⸗ Nthlr. pro Meile für den Bau einer Chaussee von Trachenberg über be zeichneten Gewerben ertheilt werden, und stets hängt es auch dann, der ein bürgerliches Gewerbe treiben, Berat inbringen. Im Uebri en aber schreibt der 5. 53 des Eeri h f Anstilt lan ' voraus gesetzt w erden? mis in⸗ beziehungsweise von denen der Rreis-Versammlungen, abhän- Stroppen und Wohlau nach Maltsch, so wie wegen Genehmigung der wenn hiernach die Ausfertigung des Gewerbescheins an sich zulässig beruht auf dem Grundsatze, daß jeder Stand durch Abgeordnete 55 ) inge ng, 6 , 2. 666 . ung 6 94 i n un n ; An a. gehen e, , ö. zig gemacht werde, r; Anlage einer Brücke über die Oder bei Maltsch und Uinterstützung des letzte ist, von dem pflichimäßigen Eimessen der zuständigen Regierung ab, vertreten werden soll, die demselben wirklich angehören und aus sei⸗ . di 3. . fan * n b J Hzersammlung, eben so 9. ; wenn dies der Ha bil we . f i . , g. ren ö ö fn im Wesentlichen dadurch entsprochen, daß Unser Minister, des In- ren Baues durch unentgeltliche Ueberlassung der siekalischen Fährgerechtig⸗ ob die Ausfertigung in keinem bestimmten Falle erfolgen solle. In ver gener borhehen. Tut! Grund aß wurbe wesentlich verletzt aß. ie . , w. 3 ö in, r nne l di. ö. ä, ,, erlangen n. einem . un . ei ö eng die Regierungen bereits angewiesen hat, bei Regulirung des keit, näher einzugehen, müssen Wir vorerst Anstand nehmen, da auf dieser Weise sind die Regierungen in den Stand gesetzt, besonders werden, wenn die Wähibarkeit der städtischen Abgeordnzten blos durch wenig mit den Ständen anderer- Provinzen, j mäß esten entsprochen a fn ann. Nach 8 e. igung. 1 . ornsteinfeger⸗Wesens, die Orts - Polizei- und Kom nrunals Behör- ie 27ste Petition des siebenten schlesischen Provinzial Landtags durch soichen Ausländern, welch einm Zollvereinsstaate nicht angehören, (. ; werden Wir Unsere getreuen Stände auf ihren Ang mil ihren gutachtlichen Aeußerungen zu vernehmen und den An⸗ Unseren Landtage Abschied vom 30. Dezember 843 11. 36 bereits die Erlaubniß zu dem beabsichtigten Gewerbebetriebe zu versagen,
Chausseebau von Ratibor bis zur Gränze.
und Kreisständen ihrer Provinz, in Verbindung stehen und keine untersuchun
äabtischen Grundbesitz bedingt werden sollte, indem alsdann Personen, ö ; a. ; a zu h inser. on . ; ; 1g . a f, hre enn ö iibrigens aber * erf n e ns ene bee in rshr uberhaupt leine Kor⸗ mit einem krkeesi versehen. gen derselben, so weit dem nicht polizeiliche Rüdsichten entgegen⸗ für einen Chausfeebau von Militsch über Trachenberg und Hernstadt wenn dies mit Rücksicht auf die Verhältnisse des Inlandes wünschens- gen Standes- und Berufs⸗Verhältnissen nach keines weges vorzugsweise res ode, ü führen, mit Ausnahme derjenigen welche nach §. 36 Schlesisches Land-⸗Feuer - Sozietäts Reglement. zen, möglichst Statt zu geben. Zu einer weiter gehenden Bestim= nach Guhrau und über Winzig nach Steinau; so wie für die Er⸗ werth erscheint, dagegen jene Erlaubniß dann zu ertheilen, wenn bei den stäͤdtischen Interessen betheiligt sind, zu städtischen Landtage⸗ 9 eit . Orte ihrer Versammlung zwischen ihnen . Unserem 27 Da das Land. Feuer Sozittäts Reglement erst sei M 68. welche eine Abanderung der erst kürzlich unter ständischem bauung einer Oderbrücke bei Steinau, eine erhöhte Prämie in Aus= dies dem Bedürfnisse und dem Interesse des Inlandes entspricht. Abgeordneten gewählt werden könnten. 8 a nn, mn, Ferganranunghnen aher eben so we ham 1. Januar 813 zur Aus führung gekommen ist, so nehmen Wir rath erlassenen allgemeinen ewerbe⸗Ordnung nöthig machen würde, sicht gestellt worden ist und wegen Ausführung dieses Unternebmens Die letztere Befugniß den Regierungen zu entziehen, können Wir nicht a. ; ommissarius eintritt, und es kann ihnen daher . . ; and b Eraänzn en Wir ein Bedürfniß nicht anerkennen. Ciuleftungen getroffen sind, bei dem Justandekommen dieses Chausser⸗ für angemessen erachten. Zusertigung der Proposunionen an die Landtags · Mitglieder vor Eröffnung gor ohe alg den Abgeordneten einzeln für ihre Person, die Porto- stand, jetzt schon eine Verordnung wegen Abänderung und Ergänzu— ̃ ; . Kißletzn gens es(hr be, Laschrung des seßt angeregten Prosehts . des Landtages. Freiheit in ständischen Sachen ein Bedürfniß sein. Jür die aller desselben zu erlassen. ᷣ Aushebung des 8. 2. der Ablösungs ⸗ Ordnung vom 7. Juni i626. ulht mehr von so erheblichem In sᷣ sů ö n 8 . P e. Maß und Gewicht. 13) Auf den Antrag, daß die dem Landtage vorzulegenden Pro- dings vorlonmenden Ausnahme, Fällz, in denen eine Korrespondenz Ein besonderes Bedürfniß, daß eine solche Verordnung erle Bz. Die Petitien Unserer Fetzen Ständz unh schleunige ein i e, Lier Wen , ir . e n m l) Das Gesuch Unserer getreuen Stände, welches darauf ge⸗ positionen den sammtliche n Landtags- Mitgliedern wo möglich gleich= einzelner Ausschüsse, Verwaltungs- Deputgtighen und Abgeordneten werde, ist auch zur Jeit noch nicht vorhanden, weil wie don Unkel! nmnirung des vom siebenten Schiesischen Provinzial Landtage be⸗- bewilligen g ö 8 richtet ist. - daß ein vperemtorischer Termin gesetzt werde, nach dessen Ablauf
* j e ö. ͤ iat werden mochten, mit dem Lanbtags⸗-Marschall oder mit Behörden und Kommunen etreuen Ständen vorgeschlagenen Bestimmungen im We sentlichen sch chteten Gesetz⸗ Entwurfs wegen Aufhebung des §. 2. der Ab- ö., 5 * , , 1 mn, e e., dem J. nöthig werden an, . in denen ein Abgeordneter sich veran⸗ isher, als im Sinne des Reglemente liegend, der Verwaltung ngs⸗Ordnung vom 7. Juni 1821 hat inzwischen durch die un⸗ . Chausseegeld · Ermäßigung. der Gebrauch anderer, als der im Gesetze vom 16. Mai 1816 für ö. 41 in der Denlschrift 12. März ejusd. Uns laßt finden mag, noch vom Landtage aus über einen einzelnen Jener. Soʒietäts · Angelegenheiten zur Grundlage gedient haben. 31. Oktober d. J. erfolgte Publication des Gesetzes ihre Er⸗ 41) Die Anträge Unserer getreuen Stände, daß die Monarchie allgemein gültig erklärten Maße und Gewichte 2 . , ee, d , Gegenstand In or mation von seinen Kommittenten einzuziehen, sind Der Beschluß in Betreff der gesetlichen Sanctionirung je gung gefunden. den kfleineren Ackerbestzern, wenn sie mit Benußung von Kühen weder im öffentlichen, noch im Privatverlehr ferner zu gestatten sei mij zie G ie g 6 9 e n, nahen (hren nrg d durch Unseren General- Posimeister, im Einder nehmen zune Leni Mi Bestimmungen bleibt demnach bis zu dem Zeitpunkte vorbehalten, wo ; Erri iner Landtenlen - Bank feibst gewonnene Erzeugnisse verfahren oder ihre Bedürfnisse an kann durch die bisherige Gesetzgedung, insbesondere Furch die Ordre kh or e be mn en a en . vorgang gin i rn , e, nister des Innern, Vorkehrungen getroffen daß die diesfälligen Sen⸗ in Gemäßheit der Vorschrift des 5. z5 des Reglements vom 6. 1 w ,, ; . Brennmaterial berbeiholen, eine Ermäßigung des tarifmäßigen vom 28. Juni 1827 fGeseß⸗ Sammlung S. 33) und durch die Ver⸗ berathender ö, . . . a dr ö * n Y n! dungen theils unter dem Siegel des Landta s-Maischalls oder einer . ö . fan e t ge , W hlt elne in, der 9 , . . , 57 kin ij egeldes bewillige 3e, n, , 36 Wie , w. ö ĩ ö ñ jar? öffentlichen Behörde, mit porto reier Rubril, ergehen können, theils intheilung und des Beitrags⸗Verhaältnisse der verschiedenen Klas⸗ ö . ; 37 uund da reits erledigt angenommen werden, indem durch die letztgedachte Ver⸗ ie, ,, , , . ler nr 53 . des an lag. Hen schale, 90 e durch den Provinzial⸗Landtag bewirkt sein wird. han und andert Berechtig if wird sorgfällig erwogen werden, and dürfligen Landbewohnern, wenn sie nicht mit eigenem Gespann ] ordnung ien en die Verpflichtung, sich 3 60 Maße und
e e , rm, . ; „ Beschlußnahme erfolgen, sobald die auch von den Ständen an⸗ . 2j ; 6 — ö ; 1ẽ hi betreffende Angelegenheit eine ständische gewesen, er attet wird. ,, . . . z: J Bau- oder Brennmaterialien zum eigenen Bedarf heranschaffen, Gewichte zu bedienen, schon auf alle Fälle, wo überhaupt etwas nach wier vom C. AMugrs, aan hie a l gel, l , Sadie Seutt · Soietuts Reglement. fe Prödinzen angeregte Frage dieienige ieistsch̃ Erörterung ge bei der Chauffeegeld-Hebestelle in der Gemeine oder Gussfeld⸗· Maß und Gewicht verkauft wird, aubgedehnt ist, mithin den Privat
den Bescheid ertheilt h Wir halten dafür, daß durch diese Anordnungen denen Wir Un. 28) Dem Antrage Unserer etreuen Stände, wegen Erweitern den haben wird, welche der weitgreifende Einfluß derselben auf g. e be / ; sprechen e, . , s b ber if h , , , , , tanden angeregten des Gh e eb gf. durch Verbindung aller Stil allgemeinen Geld⸗ und Besitz⸗Verhäitnisse nothwendig erfordert. ö. in welheää sie wohrün, Chausegelb Freiheit zugestenden 2. , e n,. . 63 swedimätsg and ihnlich ei sche tz Hal di Stempelfreihelt anbetrifft, so können Fälle, in denen ber Monarchie zu Liner BHersicherungs Gesellstbaft. steht die gi Pferdezucht. entsprechen der Billigkeit. lichen Vorschriften die nöthige Ausführung zu sichern, und es ist des⸗
,, , 3 N wichtigen die Provinzial⸗ Stände als solche der Stempel : Abgabe unterliegen, ,,, 6 gere n b! z5) Unsere getreuen Stände haben einen starken und kräftigen Wie das Zugeständniß der letzteren Art bisher schon in den dazu halb aus dem Antrage Ünserer getreuen Stände Veranlassung ge⸗
ö . gen Horbereitung bedürfen nur Jußerst selten vorkommen, und bedarf es für soiche Ausnahme- e . ö Bere erdeschlag als ein Bedürfniß der Provinz richtig bezeichnet. Schon geeigneten Fällen gemacht ist, so wird dies auch ferner geschthen. nommen worden, die FRiegierungen dahin mit Anweisung zu versehen, . 36. e reha fe g en, . bern en lassen, und müssen fälle keiner geseblichen Bestimmung, vielmehr werden dieselben, wenn ,, n , f. i,, . gn K uͤwsere Gestüt-Verwaltung bedacht durch, Erziehung und Nicht minder wird, nach einer von unserem Finanz ⸗Minister ertheilten daß die bestehenden geserlichen Vorschriften dem Publikum erneut Wir in jedem einzelnen Falle es Unserer besonderen Entschließung ] Gründe für einen Steuer- Erlaß vorhanden sein möchten, Unserer be⸗ Goʒietãts· Verbinde gebildet worden find. ; WWVLwahl der Hengste für das Depot zu Leubus, diesem Bedürfniß Anweisung den kleineren Ackerbesitzern der dortigen Provinz, welche belannt gemacht werden und die Polizei-Behörden den Verkehr in vorbehalten, welche Propositionen Wir dazu geeignet erachten, 1g sonderen Entscheidung zu unterlegen sein. Unter dbiesen Umständen müssen Wir es Uns um so mehr v⸗
helfen, und wird dieselbe in diesem Streben, so weit die disponiblen sich der Kühe als Angespann zu dem vorbezeichneten Zweck bedienen, dieser Beziehung streng überwachen.
w ) ꝛ ( ⸗ Keel solches gestatten, fortfahren. die vorgeschlagene Erleichterung gewährt werden. , nnn
sie den schon vor Eröffnung des Landtages ein zuberufenden vorbe Verlegung des Wahlortes im glogauer Wahlbezirk. agen, auf den gedachten Antrag einzugehen, als eine Aenderung d . n . = ; ( . . Leinen · Industrie.
rathenden Ausschüssen vorgelegt oder außerdem auch noch sümmtlichen 20) Nach dem Antrage Unserer getreuen Stände wollen Wir ich. . ir r i bee en provinziellen Feuer⸗Soietan . . . . der e ,, , nn 4 Aufhebung der 58. 8 und 9 de Verordnung über die Einführung breiter 51) Die Lage der schlesischen Leinen⸗Industrie und die Auffin⸗
übrigen Landtags⸗ Mitgliedern gleichzestig mit den Einberufungs= logauer) Wahlbezirk die Stadt Neusalz zum Ver- Einrichtungen immer nur mit Zustimmung der Stände der einzel ia . , würde die ö. ezucht a . nach . . Wagenspuren. . dung geeigneter Mittel, um der letzteren die wünschenswerthe Auf⸗
Schreiben zugefertigt werden sollen. In der Landtags- Abgeordneten aus dem Provinzen würde siatifinden können, auf eine solche Zustimmu h * 84 9 . 3 6 6 greich i fe ö Jier ! 42 Ueber den Antrag wegen Aufhebung der gin den 55. 8 und 9 hülfe zu verschaffen, sind, seit, längerer Zeit ein Gegenstand Unserer
ĩ af S Landtags · dlungen t, der Städte und der Landgemeinden statt des aber zu einer Vereinigung sämmtlicher Städte der Monarchie; ⸗ zesch er des Lan gestütes vorzugeweise der zu — der Verordnung voin? April 1838 enthaltenen Bestimmungen, wo⸗ besonderen lande väterlichen Fursorge, und können Wir Uns der Hoff⸗ Zu ziehung vereide er n, nn, nnn, , a m, , Glogau hierdurch bestimmen. Eine Feuer-Sozietät nicht zu rechnen ist. am besten geeigneten Kreisen zugetheilt werden. nach einzelne Kreise der dortigen Provinz von der allgemeinen Ver- nung überlassen, daß die theils schon getroffenen, theils eingeleiteten 14 Die von Unseren getreuen Ständen nachgesuchte Anstellung Was die von Unseren getreuen Ständen befürwortete Errichtun Geseß gegen die Anonymität der Presse. pflichtung breiter Wagenspur ausgenommen sind, werden Wir, dem Maßregeln dem beabsichtigten Zwecke uͤnd den Wünschen Unserer ge⸗
vereideter Stenggraphen zur Au sseitznunge wer Dien ai, Verhandlungen einer Ro bilia re Feuer-Sczieiät für die Prorinz Schleien bein 306) Die von Unseren getreuen Ständen in Anregung gebrachten Vorschlage Unsener genreunen Stände gemäß, zunächst die Gutachten treuen Stände entsprechen werden.
des Landtages häben Wir durch uͤnstre Srdre vom 17. Februgr d; J. so kann solche mit Rücksicht auf die hierbei' in Betracht zu ziehen Mßregeln gegen den Mißbrauch der Auondymität ber Preffe sind der betheiligten Kreis⸗Versammlungen erfordern und danach weiteren
herein . unt ist zierdon den Fange sofo l . Umstände und. Verhältnisse nicht als eine thyriß g angesehen wa gn läͤngerb Jeit ein Gegenstand Unserer ernsten Beachtung gewe— Beschluß fassen. Eihöhung des Eingangs-Zolles für wollene Waaren. e
lung durch Unseren Kommiffarius gemacht worden. Wir erwarten h it b zu erwarten ist, da dem wirklich z ᷣ ) . 99 i n, m, — 52) Der auf Erhöhung des Eingangs-Zolls von wollenen oder den, von welcher mit Grund zu erwar ist, daß ch und müssen Wir den dieserhalb zu fassenden Beschluß bis zur Unterbrechung der Wirtsamkeit des Gesetzes über die breite Wagenspur mit Wollẽß gemischten fagonerten Stuhlmwagren gerithtetẽ Antrag hat
inbessen, daß die Protokolle über die Verhandlungen des Landtages ss ; , ᷣ ; snisteni . von einem Landtags · Deputirten verfaßt und die No⸗ ü Inte gf. are e dien ge hierauf gerichteten Antrag ndigung der dieserhalb angeordneten Berathungen vorbehalten. 43) Wenn ö , 6 vermeiuen, daß das durch den inzwischen publizirten Zolltarif sür die Jahre 1816, 1847 tizen der Stenographen nur bei der Rebaction benutzt werden. e ha h die gewünschte Folge zu geben. Was demuãchst die in Vorschlag g J Erlaß eines Preßgesehes. Pießfreiheit. vorgedachte Geseß nsht' gehötig gehandhabt werze, so eroffnen Rir und 1848 bereits seine Erledigung erhalten. Zeit zut Wahl der Mitglieder des ständischen Ausschusses. h. brachten Abänderungen und Ergänzungen des Städte. Feuer Sie tg 37) Unsere getreuen Stände haben darauf angetragen, ein Preß denselben, daß es in dem zu dieser Befürchtung Veranlassung geben⸗ Siedesalʒz. 15) Da die nach der Verordnung vom 21. Juni 1842 auf ver⸗ Reglements vom b. Mai 1812 betrifft, so müssen Wir, wie dies au Kz zu erlassen und Preßfreiheit zu bewilligen. Die Motive sind den Falle nur auf eine Entscheidung Unseres Finanz Ministers über 33) Die Beschwerden, welche über die Beschaffenheit des im sammeltem Landtage vorzunehmenden Wahlen der Mitglieder des rücksichtlich des Land. Feuer Sozie t cs. Neglemen te bestimmt worden,? sgengeseßten Richtungen entnommen, denn während Unsere ge⸗ die unter den Regierungen der Provinz Schlesten streitige Frage anz Laufe des verflossenen Jahres zum Verkauf gestellten Siedesalzes zur ändischen Ausschusses nach 8. 7 der vorgedachten Verordnung Un⸗ gen. Beschluß bierüber bis zu dem Zeitpunkte vorbehalten, wo die, 1 En Stände auf der einen Seite auch in der Institution des Ober- kam, ob die in der Verordnung vom 7. April 1838 bestimmte Frist Sprache gekommen sind, haben sich nach den darüber veranlaßien 366 Bestätigung unterliegen, so müssen solche so zeitig vorgenommen zu welchen die Borschrift des s. 11. des ersteren, nach einer fünfsährigen Pet utgerichts noch feinen ausreichenden Schuß für eine gesehlich freie von dem Tage der ersten Bhkanntmachung des Gesehes durch die sorgfältigen Ermittelungen nur insoweit begründet gefunden, als hin werden, baß ein etwaniges Bedenken gegen die Bestätigung noch wäh= 19. Rovem⸗ zuläfsige Prüfung der Klassen⸗Eintheilung und des Beiirags⸗Verhi begung in der Presse erkennen, klagen sie auf der anderen Seite Amtsblätter oder von der im 8. 10 des Gesetzes angeordneten be⸗ und wieder Tonnen und Säcke mit englifchem Salze zum Verfaufe rend der Versammlung des Landtags beseitigt und nöthigenfalls zu für die Stadtverordn i. nisses der verschiedenen Klassen durch den Provinzial-Landtag bewi ss . Mißbrauch der Presse, welche die Ehre und den guten Namen sonderen Bekanntmachung ab berechnet werden sollte. Es handelte gelangt sein sollen, deren Inhalt nicht von gutem äußeren Ansehen einer neuen Wahl geschritten werden kam, 19. April v. J. nichts abgeändert sein wird. s a n ibre en,, ili durch die schamlosesten An. ich daher nur um ie Auslegung einer zweifelhaften Stelle des Ge⸗ sewesen, was dem Umstande zugeschrieben wird, daß die Salzvor⸗ Unter diesem Vorbehalt wollen Wir, im Anerkenntniß der in der ist, dieselbe die Beröffenslichung solcher Ver⸗ Unseren getreuen Ständen bleibt überlassen, alsdann ihre 21 e und durch Entstellung von Thatsachen und Verhãlnissen angreife. setzes, nicht aber um die Suspension einer klaren gesetzlichen Vor⸗ fäthe in einigen Faktoreien während des Jahres 1843 durch die un⸗ Denkschrift vom 18. März c. vorgetragenen Gründe, den Zeitpunkt handlungen un deren die Städte ⸗ Ordnung nicht schläge, so weit selbige sich durch die weitere Erfahrung als zwi Wir vermögen nicht anzuerkennen, daß das in den bestehenden schrift, welche keine Unserer Behörden auszusprechen besugt ist. gewöhnliche Steigerung des Absatzes fast ganz aufgeräumt worden der Wahl dem Landtags⸗Marschall überlassen. gedenkt, so kann es nur m Mißverständniß beruhen, wenn mäßig ergeben möchten, wieder aufzunehmen. tzen gegebene Maß freier Bewegung in der Presse ein billigen An⸗ Deich. Ge ch. feien und die gehörige Austrocknung der neuen Zufuhren an engli⸗=
ö z ö ö . ⸗ chen nicht entsprechendes sei, müssen dagegen Unseren getreuen ; . ᷣ ; S ; f ü T ; . 5 Wahlmodus der mit alternirenden Viril⸗ Stimmen beiheiligten Städte. 3 e e üg nn , burch ö. . a6. n w. Erstatiung des der Städte ⸗ Feuer Sozietät gewährten Vorschusses. den darin mr . daß geg g ess⸗ 95 ngriffe 44) Auf die möglichste Beschleunigung der Emanation des in schem Salze in Stettin und in den Faktoreien nicht habe stattfinden
16) Nach dem Antrage Unserer getreuen Stände wollen Wir That erndeltert worden. Auch ist nicht abzusehen, wie die Zu⸗ 29) In Berücksichtigung der von Unseren getreuen Ständen i. nur gegen Einzelne, sondern auch gegen Staat und Kürcht die der Vorberathung begriffenen neuen Deich⸗Gesetzes wird möglich hin. können. uͤebrigens wird, wie bisher, so auch ferner dem Wunsche
4 ) 26 h J . r . inzig 2 9 . ) ĩ ĩ ip dvi ö ö Unserer getreuen Stände entsprechend, so viel inländisches Salz, als für die nach der Verordnung von 2. Juni 132 mit einc altglni⸗ ziehung des Magistrats, welche für die Veröffentlichung der zu= gereichten Petition haben Wir genehmigt, da die der Provinzr esenen Schranken zu durchbrechen täglich bemüht ist und die be. gewirkt und damit zugleich die Beschwerde über die provisorischen i , e Malossen, wee Ce u A. z 6 k
renden Viril⸗Stimme beliehenen Städte der Provinz Schlesten hier- etzt erwähnten Verhandlungen und Beschlüsse gerade deswegen an= Städte⸗Feuͤer⸗Sozieiät aus der Staatekasse vorgeschossene Sum nden Vorfchriften kaum ausreichen, sie stets rechtzeitig dahin zu⸗ Deichverbände an der Oder beseitigt werden. eit! er wi, Borat r f.
. . 9 1 41184 z brli 6 . ] e an inländischem Salze nicht aus , wer- durch genehmigen, daß die Abgeordneten derselben fernerhin nicht mehr . worden, um zu verhüten, daß etwanige gie nne erf gehn. von 80, 000 236 * 4 Dehbren 1. ,, in jährlichen Sti . ; . . ufergeld bei Neusahz. g! ü r . — . daß 6. a ck fi ele. ? von Landtag zu Landtag, sondern von sechs zu sechs Jahren abwech⸗ heiten unter den städtischen Behörden Gegenstand . dem Zahlungen von 20, thlr. erstattet werde. ollte dieser Uebelstand dahin führen, die Nothwendigkeit einer 45) Wiewohl die Annahme Unserer getreuen Stände, daß vor englische Salz, welches im Allgemeinen nach der darüber wiederholt
selnd einberufen werden, Des gleichen finden Wir kein eden fen, zu ᷣ sbeiliger Erörterungen in Bffentlichen Blättern wer= Die Regierung zu Breslau ist demnächst bereits durch die A KBreifenden legislativen Abhülfe anzuerkennen, so würde solche ; ; ü ß n . paß diese aiternirenden Städte auch wahlfähige Grund wer , mer en g besen . e , ii e, erien bes gmnern und Drrgteen nden lefsthd' len war e e Säle lnserel zchtenkn Gäände ur uur de e n dem Enasse bes Tarifs zur Erhebung des üsfergeldes bei Nensals von auzestellten technischen Prüfung an innerer Güte und Brauchbarffeit
. aan f d. ü . ͤ 13. Februar 1837 Gegenstände zum eigenen Bedarf der Bewohner dem inländischen Salze nicht nachsteht, in untadelhafter Beschaffenheit eier ber mit ihnen alternirenden Stadt zu Dtputirten und Stell. Behauptung linferer getreuen Stände, daß dig desfausigen Befürch. Eilaß eines Polizei Strafgesthzes. g der denischen Hundes ausgesthr tleherden önnen, mund tit Lon zieusalz dem Ufgergeibe nicht unterworfen — 26 seien, der that angekauft . a , ,. .
vertretern wählen dürfen. tungen durch die e,. bestätigt würden, läßt sich als begründet 30) Was den Antzeg Unferer gehe eutn Glande wegen Emm nserer reiflichen Erwägung vorbehalten, ob und wann dieserhalb fächlichen Begründung entbehrt, auch die Meinung, als ob die Ver⸗
Stimmrecht der Standesherren. um so weniger anerkennen, als bisher nur in wenigen Städten von run g tines besonderen iger ] Strasgesepbu hei lan bernifst. so her eitungen zu treffen sein möchten. Einstweilen können Wir nur pflichtung der genannten Personen zu Hülfsdien sien bei Ho wasser 24 Stempelwesen.
d ä9Y april v. J. bewilligien Befugnissen 1g, ö gel 1 ; Zusicherung ertheilen, daß der Gegenstand auf das genaueste / lac Was den wiederholten Antrag Unserer getreuen Stände en durch Unsere Ordre vom 19. Apri J 8 fugniss Wir in dem Landtags⸗Abschiede vom 30. Pezember 1843 in Beziehn Niet und kein gesetzliches Mittel versfen werden . ,., , — auf Emanirung eines neuen Stempel⸗Gesetzes anlangt, so hat es
vom 18. März e. Uns angezeigt worden, sich Zweifel über die Aus⸗ Gebrauch gemacht worden. 34 die derzeit beantragte Zusammenstellung der den Landmann an Beschwerden, von welcher Seite sie auch kommen mögen, Ab⸗ Ver cschtig cn des Jutkresfes der erwähnten Stadt, dewogen ge= zwar früherhin in der Absicht gelegen, eine gänzliche Umarbeitung
ö Daher können Wir auch jetzt auf den bereits durch den Land⸗ sreili Verord berein darauf hin e be. ; d t d ; ; 4 h chenden polizeilichen Gesetze und Verordnungen ereits darauf hu — res . ) Gefse ; bung des den Stndeeher ren wle rechts auf die Führung tage Abschied ven Jo. Dezember ih zurüngewiesenen Antrag e ,. eine Zusammensiellung dieser Art füglich der schiij e nr funden, Üunferen Finanz -⸗Minister unterm 11. aug d 6 i , , 6 ,, .
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dreier Kuriat⸗Stimmen ergeben und Unsere getreuen Stände für den r, ;. ; . eine 8u r . ; . 4 R. ar
Fall, wenn weniger als drei n. in 9 , 3 n,, ee e er ere, len he ee. ö n,, , . 2 n! . . 9 4 . m,, , und n, w periodischen Presse. 8 erg f . . nn . , ,, daß die Abfassung eines neuen Stempel-Gesetzes nicht im Bedürfniß i tion der S§S. 53 un es Gesetzes 5 z ; ; j ; eisührung der ö 2 8 zer Antrag Unserer getreuen Stände: J . ; ̃ i .
lung anwesend sind, eine Declaration der Ss setz die Veröffentlichung aller ihrer das allgemeine Interesse berühren⸗ genstand 2 enden Bkrathung qufgenommen werden solle. Wo Pes Zeit unn S ofif lee kenn den uad bas Recht, seine An= der Bewohner Von Neusalz — mithin nicht zum Handel oder zu n 9 5 ine , . Gesetz
von 27. März 1824 und des Art. V. der Verordnung vom 2. Juni ; ; — d n ; 1 . 1827 nachgesucht haben, z können Wir Unsere desfalsige Entschei den Berhandiungen one Jisiimmang des Magihtats u gestatten. daher der voriiegende Antrag Unserer getrenen Stände die Anfer t auazusprechen und Anzeigen aufzunehmen, Jedem zu ertheilen, 'nem soustigen Verkehr =* bestimmt sind, dem erwähnten Ufergelde Kierngch ist in lepterer Zeit schon, verfahren worden und, daraus
dung nur dahin treffen, daß, wenn weniger als drei Standesherren in Erlaß einer Landgemeinde Ordnung. ung einer folchen Zusammenstellung wiederholt zum rn, s durch seine Persönlichkeit, so wie die der Mitarbeiter und! de, nicht unterworfen werden sollen. manche Aenderung in der Stempel ⸗Gesetzgebung hervorgegangen, wie ber Stände⸗Versammlung anwesend sind, von ihnen die den sämmt⸗ 23) Auf den Antrag Unserer getreuen Stände, l ollte, so muß denselben bemeiklich gemacht werden, daß die i edacteure, genügende Garantie für die Loyalität seiner Gesin⸗ Eisenbahn Verbindung zwischen Schlesien und Böhmen. 3. B. Unser Kabinets-Befehl vom 21. Juni v. J. wegen Aufhebung lichen Standesherren im S. ä des Gesehes vom 27. März 1824 ver- daß eine den heutigen Verhältnissen entsprechende Ldandgemeinde⸗ nie der zu diesem Behuf eingeleiteten und noch im Gange es ar darbiete, , 6 46) Zur Beurtheilung des von Unseren getreuen Ständen be des Werth-⸗Stempel für die Uebernahme von Nachlaß⸗Gegenständen liehenen drei Kuriat⸗Stimmen nicht vollständig geltend gemacht, son-⸗ Ordnung für die Provinz Schlesien erlassen werden möge, lichen Verhandlungen für jetzt abzuwarten bleiben, dieso * nicht sowohl die Zeitungs. Privile gien, deren in Schlesten nur sürworteten Projekts einer Eisenbahn von Schweidnitz durch die Graf⸗ bei Auseinandersetzungen zwischen mehreren Miterben. In diesem dern nur eine oder zwei Stimmen abgegeben werden können, je nach ⸗ eröffnen Wir denselben, daß bereits Einleitungen getroffen sind, um den Insofern jedoch Unsere getreuen Stände, abgesehen von w. n, vorhanden ist, als die Konzessionen im Auge zu haben. schaft Glatz zum Anschlusse an die Kaiserlich österrtichische Bahn in Sinne wird sortgefahren werden, die Stempel⸗Gesetzgebung einer Cem ein ober zwei Standesherren persönlich anwesend sind. Mängeln abzuhelfen, welche diesen Wunsch , n haben, in- Zusammenstellung, eine vollstãndige Codisication des ,, ieser Beziehung besteht die Vorschrist, daß die Crlauͤbnifß zur Böhmen sind der Vreslau⸗-Schweidnit Freiburger Eisenbahn⸗ Gesell! Revisson zu unterwerfen, und sollen dabei die Wünsche Unserer ge⸗ Den Standesherren sind zwar drei Kuriat⸗Stimmen verliehen, dem ommissarlen ernannt und damit beschäftigt sind, den dermaligen feiellen und formellen allgemeinen Polizeirecht für nöthig fal ausgabe einer in kürzer als Monatsfrist erscheinenden Zeitschrist schaft auf deren im Jahre 1843 gemachten Antrag die erforderlichen treuen Stände jede zulässige Berücksichtigung finden. indessen seßt der 8. 3 1. 6. und eben so der Urt. 7. der Verordnung Hhatsächlichen Zusiand der ländlichen Kommunal ⸗-Verhältnisse in Schle⸗ so wird dieser Antrag, in oweit er die Absonderung der, golf. dh 6 vorgängiger Prüfung über die Persönlichkeit des Heraus. Vorarbeilen anheimgtgeben, nach deren Beendigung Wir Uns weite⸗ Ein Bedürfniß zur Herabsetzung des ul ten pels von 3 Sgr. vom 2. Juni 1827 unbedenllich voraus, daß jederzeit mindestens drei ] sien durch Lokal⸗Erörterungen sestzustellen. . rechtlichen Bestimmungen von den kriminalrechtlichen betrifft, bei ö und das Bedürfniß zu einer solchen Zeitschrist ertheist wird. ren Beschluß vor behalten. auf 25 Sgr. kann aber, da das Interesse der ärmeren Volfoklasse
17 Da auf dem verflossenen Landtage, wie in der Denkschrift