rationen beziehen. Ohne diesen hohen Sold würde der Flotten⸗Se⸗ cretair die Kriegsschiffe nicht bemannen können. Die gesammte ame⸗
rechnet, 76 Schiffe, nämlich 1 Linienschiffe, 12 Fregatten er und 2 zweiter Kilasse, 23 Korvetten, 8 Briggs, 8 Schooner und 1 Dampfschiffe. Wenigstens 40 bis 0 dieser Schiffe sind in so gutem
ze, daß sie sofort für jeden Dienst verwendet werden können. t , e er * s denn der vor mehreren Monaten auf dem . von hier nach Albano j
Dhne Schwierigkeit vermögen die Amerikaner eine Flotte von 5 der größten Linienschiffe und 6 Fregatten erster Klasse binnen einem Mo⸗ nate vollkommen ausgerüstet in See gehen zu lassen.
8elg ien.
Brüssel, 1. Jan. Der Monit eur veröffentlicht einen zwi⸗ schen 2 uͤnd dem Kurfürstenthum Hessen abgeschlossenen Aus⸗ lieferungs⸗ Vertrag. x re , ee
Von deutscher Seite sind im Jahre 1844 in Belgien eingeführt worden für 19 Millionen Waaren, worunter 10 Millionen Rohstoffe, 6. Mill. Fabrik- Erzeugnisse und 23 Mill. Boden⸗ Produkte; 1843 war das Verhältniß 107, 67 und 50 Millionen; die Boden⸗ Produkte haben also am meisten verloren, und zwar von die⸗ sen wieder hauptsächlich Getraide und Oelsaamen. Die Haupt⸗ Einfuhr⸗ Artikel deutscher Seits waren Wolle 6 *, Getraide 1, Seidenzeuge 15 Millionen, Tuch und andere Wollenzeuge So, 000 Fr. Die Ausfuhr beg fn Waaren nach den Zollvereins⸗ Staaten, die 16 pCt. seiner esammt⸗Ausfuhr betrug, belief sich auf 299 Mill., wovon 14 Fabril⸗Erzeugnisse, 123 Rohstoffe und 27 Boden⸗Produlte; 1843 waren es 13, 8 und 15. Die Haupt⸗ Artikel sind? Tuche 7. Mill., Gußeisen in Gansen 3 *, Schienen 2 *, Maschinen aller Art 175. verarbeitete Tabacke 13, Rindvieh 15, Pferde 1, Leinengarn 1 Mill. ?
Von der ganzen Küste laufen die furchtbarsten Nachrichten über den durch die letzin Stürme verursachten Schaden ein. Von allen Seiten erhält man Kunde über Ueberschwemmungen, welche die Nähe der Hauptstadt auch heimgesucht haben. Das ganze Senne⸗Thal steht unter Wasser; die Gemeinden von Molenbeck St. Jean, Anderlecht, Laeken, auch ein Theil von St. Josse ter Norde und Shaerbeck sind davon heimgesucht. Das Dorf Carugham leidet am meisten; die Gebäude der Thierarzneischule und die Gärten der Musterpachtung sind überfluthet. Das Wasser steht auf der Straße von Ander⸗ lecht 300 Meter weit, eben so ist die Straße nach Gent unter Wasser. Vor fünf Thoren ist der Verkehr ganz unterbrochen, da man auf den Straßen entweder nur mit Nachen oder mit Wagen fortkommen kann. Auch die Schelde und Lys sind an mehreren Orten ausgetreten. Bei Lüttich ist die ganze Boverie wieder über⸗ schwemmt. Die Maas ⸗ Ufer sowohl, wie die unteren Straßen des westlichen Stadttheils, leiden wieder besonders. Bei Lüttich wurde auch die Eisenbahn unter Wasser gesetzt, so daß die Verwal⸗ tung dort eine Brücke von Waggons herstellte, über welche die Reisenden hinweggehen müssen, um von einem Zuge zum anderen zu gelangen.
Um der arbeitenden Klasse Beschäftigung zu verschaffen, hat der brügger Stadtrath beschlossen, denjenigen Personen, welche außer⸗ ordentliche Arbeiten vornehmen lassen würden, Geld- Unterstützungen aus Gemeindemitteln zukommen zu lassen.
Schweiz.
Kanton Zürich. Der Regierungs-Rath hat beschlossen, dem Staals- Rath von Waadt auf seine Beschwerde (s. Allg. Preuß. Ztg. Nr. 3659) zu erwidern, daß die Rede, mit welcher üblicher Weise jede Sitzung des Großen Raths von dem Präsidenten dieser Behörde eröffnet wird, nur als individuelle Ansicht des Sprechenden, nicht als der offizielle Ausdruck der Gesinnung des Großen Rathes gelten könne, indem sogar ihr Inhalt nicht einmal ins Protokoll komme; daß Herr Bluntschli selbst dies ausdrücklich anerkannt, auch die Absicht, das Volk oder bie Behörden des Kantons Waadt zu beleidigen, in Ab⸗ rede gestellt habe; daß der Regierungs-Rath zu einer Einmischung in biese Angelegenheit nicht befugt sei, daß aber, wenn dieser Auf⸗ schlüsse ungeachtet die Behörden von Waadt darauf bestehen, daß ihre
Gelegenheit geschehen solle.
rilanische Flotte zählt, die alten und unbrauchbaren Schiffe * er
38 Beschwerde dem Großen Rathe vorgelegt werbe, dies bei der nächsten
IZtalie n.
Non, 22. Dez. Der Hosstaat Sr. Königl. Hoheit des Prin- zen Heinrich von Preußen ist seit zwei Tagen nun wieder vollständig;
verunglückte Adjutant Major von Moliere i durch den Major von Moltke, welcher mit seiner Familie hier angekommen, ersetzt worden.
Aus Sicilien ist die Nachricht eingegangen, daß in der Stadt Trapani in Folge eines Erdbebens mehrere Häuser eingestürzt sind.
Es wird mit Bestimmtheit versichert, daß der Papst auf rie dringende Vorstellung des Kardinal Staats ⸗Secretairs des Innern nunmehr seine 2 — zur Erbauung einer Eisenbahn zwischen Ancona, Rom und Civiia-Vecchia gegeben habe.
Eisenbahn en.
Zur Anlegung einer Eisenbahn von Altenburg nach Gera ist unlängst die landesherrliche Konzession ertheilt worden.
gandels und Görsen - nachrichten.
Berlin, 5. Jan. Auch heute blieben die Course unserer Cisenbahn · Actien ungeachtet besserer auswärtiger Berichte im Weichen, obschon der Umsatz ziemlich bedeutend war.
Kronstadt. Das Siebenbürger Wochenblatt enthält einen Artikel über die pre jeltirte deuische Donau · Handels · Gesellschast, worin dar⸗ auf , wird, daß die Errichtung dieser Gesellschaft dem Absatz, namentlich des gewerbsleißigen Burzenlandes nach der Moldau und Wal⸗ lachei, sehr gefährlich werden würde, und räth deshalb, Gewerbs .- Gesell⸗ schaften zu errichten, die mit gemeinschaftlichem Kapital die Rohstoffe mög⸗ lichsi woblfeil einkausen, Niederlagen ihrer Produkte gründen und für ihre Rechnung fähige Individuen in den Donau Fürstenthümern reisen lassen.
EFerliner Börse.
Den 5. Januar 1846.
p * Pr. Cour. . . Pr. Cour.
Fonds. hriet. Geld. kriet. Geld. Gem.
Zf.
St. Schuld- Sch. 3 g7 z nrl. Potsd. Eisenb. Prämien- Scheiue do. do. Prior. Obl. d. Seeh. à 50 T. 8 4. Mg. Lpa. Eiseub. Kur- u. Neumärk. do. 40. Prior. Obl. Schuldversehr. : ; Erl. Anh. abgest. Berliner Stadt- do. do. Prior. Obl. Obligationen Düss. Elb. Eisenb. PDanz. do. in Th. do. do. Prior. Obl. Westpr. Pfandbr. Rhein. Eisenb. Grossh. Pos. do. * do. do. Prior. Obl. do. do. do. v.èStaat garant. Ostpr. Pfandbr. Ob. -Schles. E. L A Pomm. do. do. Prior. Kur- u. Naum. do. do. Lt. B. Schlesische do. B. St. E. Lt. A. u. B. do. v. Staat g. Li B. Magd. Ilalbst. Eb. Br. - Schw. -Frb. E. do. do. Prior. Obl. 13194 Bonn-Kölner Esb. 1ñũ14 Miederseh. Mk. v. e. 57 do. Prioritit
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Gold al marco. Friedrichsdꝰ or. And. Gldm. à 5 Th. Disconto.
1111131111
12 1115313 *
S 22 S9 22 aM
Auswärtige Börsen.
Amsterdam, 1. Jan. Nederl. wirkl. Seh. 61K. SM s,.
396 d0. 40. Ausg. —. PKass. —. zins. —. Preuss. Pr. Sch. —. ph
496 Russ. Hope gz. Antwerpen, 3I. Dex. Eisl, — Rene,. Anl. 233.
Frankfurt a. M., 2. Jau. B. Met. 112 G. Rank Acuen 1944. 42. Rayr. Bauk-Actien —. lobe g nr. Siegl. S8 Rr. Int. a]
Ppoln. 300 Fi. Lu0 G. di. 300 FI. S2. . Hamburg, 3 Jan. RNank-Aetien 1620 nr. Kugl. Russ. 109 London, 30. Dea. Cous. 3)5 — Rel. 96. 95. Neue Anl. Passive 63. 63. Ausg. Sch. 17. 164. 2X60 lnioll. 614. 61. 436 d0. g] Neue Port. 61. 60 Kung. Russ. 114. 112. Rras. S2. 80. Chin ii Mex 315. T. Peru 42. 40.
Paris, 31. Der. 59h Rente sin cour. 120. 10. 396 do. fin re g
Neapl. . bꝰh Spaun. Reute 373. Pass. 7.
Wien, 1. Jan. Nordb. 1907. Gloggn. 1105. Meil. 1233. iu.
Pest. 1053. Rudd. —.
Meteorologische Geobachtungen.
Das Abonnement belrägt:
Kthlr. sür Jahr. 1431 sũ Jahr.
en Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung. sertions- Gebühr sür den einer Seile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.
Allgemeine
Preußische Zeitung.
Inhalt.
mtlicher Theil.
land. Pro vinz Sch lesien General --Lieutenant von Barntt 4.
1846. RMlorgeus Nachmittags Abends Nach einina 4. Januar. 6 Uhr. 2 Ur. 10 Uhr. Reobaehtunę
önigreich Sach Württemberg. Unglücksfall.
sen. Landtags · Ver
undesstaaten. utsche vᷣ st Eikiantung dis Kö-
n. — Königreich Hroßherzogthum Baden.
Lustdruck 341, 29“ Par. 339, 72“ Par. 338, 36“ Par. Quellwurme 7, Luftwkrme .... — 2,87 n. — 2, a5 R. — 3, 27 R. Flusswärme O, 20 Thaupunkt.... — 4, 27 R. — 6,7 R. — G, 8 R. Rodenwärme O.
Dunstakttigung. S5 pCt. 68 pct. 72 pCt. Auasdũnstung C, oo Wetter trüb. Sehne trüb. Niedersehlag C, on) NW. NW. NW. Wärme wechsel —
Wollenzu ... — NW. — — 4, 27 m.
Tagesmittel:; 339, ss“ Fer... — 2 S'n. .. 6, o R... 5 pCt. M.
Königliche Schauspiele.
Dienstag, 6. Jan. Im Opernhause. 4te Abonnemenn.
stellung: Die Nachtwandlerin. (Dlle. Jenny Lind: Amine.) M halb 7 Uhr.
Zu dieser Vorstellung sind nur noch Billets zum Parterre .
Sgr. und zum ei ern 210 Sgr. zu haben. Im Schauspielhaufe. 28ste französische Abonnements ⸗Vorstel
1) Noémie. D Le dèépit amoureux.
Mittwoch, 7. Jan. Im , ,, 4te Abonnemn Vorstellung: Der Freimaurer. Hierau
Donnerstag, 8. Jan. Im Opernhause. Ite Schauspieln Abonnements⸗Vorstellung: Das Liebes- Protokoll. Hierauf:
: Doktor Wespe.
Polterabend. Anfang halb 7 Uhr.
Zu dieser Vorstellung werden Billets zu den gewöhnlichen dy
haus⸗ Preisen verkauft.
Fire hab lter von reservirten Opernhaus-Pläßen v ersucht, insosern sie solche für diesen Tig zu benutzen wünschen, Billets bis Mittwoch, den 7ten d., Mittags 2 Uhr, abholen zu last
In Potsdam: Athalja.
Königs städtisches Theater.
Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zin keisen.
Gedruckt in der Decker schen Geheimen Ober-Hofbuchdruerei.
gekanntmachungen. 727 Edittal- Vorladung
sung eines Testaments dd. Wien, den 12. Juli ͤ 1624 verstorbenen Lazarus Henkfel des älteren von auf 12, 924 Thlr. 22 Sgr., soll Donnersmark auf Gfäll und Wessendorf zu Oder= berg und Beuthen, Römisch - Kaiserlichen und des
aller unbekannten Anwarter und Berechtigten zu den Innern Stadtraths zu Wien, und subhastirt werden. ĩ Hiaflig Henkel ron Donnersmarlschen Famnilien Fidei, 3) die ihrem Aufenthalte nach uubtlannten zwei Tich , Ver Hypothekenschein, die Tare und Verlauss - Bedin Einzahlung. .
kommissen Tarnowitz⸗Neudeck und Beuthen⸗Siemiano⸗ ter des im Jahre 1780 verstorbenen Johann Erd⸗ gungen sind im III. Büreau einzusehen.
witz in Oberschlesien. mann Grafen Henkel von Donnersmark, Charlotte — 4
und Josepha, und, im Fall diese verstorben, deren lss7] Nothwendiger Verkauf. r Bezugnahme auf
. Siadigericht zu Berlin, den 21. August 1815. . ; 2
mit der Aufforderung vorgeladen werden, vor oder in Das vor dem Schlesischen Thore Ausgangs rechter 5 dieses Monais, lam
dem anberaumten Termine ihre Erklärung über den Hand, an der Ecke der Schlesischen Straße und der s w . A4te Einzahlung anf
nach Obigem zu errichtenden Familienschluß abzugeben, Tommunication belegene Bleicher Hochtirchsche Grund- r r, mr. a Actien der Ludwigehn
und unter der Verwarnung, daß nach Ablauf des Ter! slüück, gerichtlich abgeschäßt zu 10861 Thlr. 25 Sgr. Xr.. nr Berbacher Eisenbahn
3 , n . mit seinem Widerspruchsrecht 3 Pf., soll ö 27 M25. B33 mit prälludirt werden wird. àm 3. April 1846, Vormittags 11 Uhr,
am i. ain gust zs nb, e e, Riem s ü mn an *nr Heri tasellt sabzasuirt werden. Tre und Hö⸗ E34 15. 18
pothekenschein sind in der Registratur einzusehen. bis zum . ebruar
bei uns geleistet werden, nebst Verzugszinsen !
Der freie Standesherr Graf Carl Lazarus Henkel cheliche Nachtommen,
von Donnersmart, als gegenwärtiger Besitzer des Gräf⸗ lich Henkel von Donnersmarlschen Familien · Fideilom⸗ misses Tarnowitz · Neudeck in Oberschlesien, hat zur Been⸗ digung eines gegen den Landesherrlichen Fiscus über die Ausübung des Bergregals in der Standes herrschaft
Beuthen bis in die dritte Instanz geführten Prozesses
dem Königlich Preußischen Finanz Ministerium einen Vergleich abgeschlossen, durch welchen unter mehreren, aus dem Vergleich näher zu ersehenden Modalitäten ; dem Fideitommiß ⸗ Besitzer, feinen Erben und Nachfol. ioꝛs bl
Ratibor, den 17. Juni 1845. Königlich preußisches Ober - Landesgericht.
A u s z u
am 31. Juli 1846, 6 ' Vormittags um 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle i0õs b Eisenbahn.
Allgemeiner Anzeiger. Cent auf 10, 685 Thlr. 12 Sgr. an zu 4 pro Cent Ludwigshafen ⸗ Bexbacher
7 = n e ,, zi. 47. 30 M. pro Stück auch
vom 15. Januar ab, bis zum Zahlungstage.
4 9 gern fur die Anerkennung des Rechts des Fislus zur In ver Kammerherr Christian Leopold, von Horn— n⸗Gesellsch aft. Berlin, 29. Dezember 1845.
Jusübung des Bergregals in der freien Standesherr—
schen Linie, eingeräumt worden ist. Dieser Vergleich in term ino
oll durch linen Familienschluß genehmigt werden. Wir den 30. Jan ant l. J., Morgens 40 uhr, tifikation kin 6. . §. 9 des Gesetzes 6 15. Februar vor dem Königl. Hofgericht eniweder in Persen oder ;
! legimirte Gevollmächtigte zu erscheinen, fellschafts- Statuts den gegenwärtigen Besitzer der vor- Termin auf den zur praejndfeio, daß sie sonst als die eingebrachten gedachien Dividendenscheine blerdurch auf, binnen läng=
1810 (Gesetz Sammlung pro 1840 pas. 20) einen durch hinlãängli
Ranzin⸗ Oldenburger Indult⸗ und Kuratelsache werden, Nachdem der Inhaber schaft Beuthen und Entsagung aller Ansprüche auf unter Hinweisung und Bezugnahme auf die den Stral 2 der Rheinischen Eisen⸗ Nutzungen des Bergregals das Vorzugs⸗ und Aus⸗ sundischen Zeitungen in extenso inserirten Prollamen schlleßungs⸗Recht zum Bau auf Gallmei⸗ Erze und] dom beutigen Tage, — gesammte nicht prälludirte Gläu⸗= Sieintohlen in den Fideikommiß Gütern der Neudecker biger des verstotbenen Kammerherrn Christian Leopold Hie llund in den dem Sitandesherrn innerhalb der den Horn hiermit qufgesordert und geladen, zum Zwecke Standesherrschaft Beuthen am 14. August 4834 schon der Abgabe ihrer Erilärung über die Behuss lushe, zugehörigen Allodialgütern, so wie auf Gallmei · Erze bung ver seit dem Jahre 1831 bestehenden Kuratel auch in denen innerhalb der Standesherrschaft gelegi⸗ von den verordneten Kuratoren gemachien Vorschläge, nen Fiveikommiß ⸗Güiern der Gräflich Tenkel⸗Henthen. deren Einsicht in Cancellarsa fieigestellt wird, —
gemacht, daß ihm die un. erm 15. 3 ie. Citeraris ch A ‚ n von uns ausgefertigten ö Dividendenschelne jener t nzeige Actien für die Jahre 1844 bis 1818 emnschließlich 112) bibliothek, abhänden , d. seien und demnach auf die Mor- 34 Linden, Eingang in der Lindengasse, dieser Dividendenscheine bei uns angetragen Halbjaõhrlieh: deutsch oder französisch 13 1
erreichische Monarchie. Aufenthalt und Abreise des
isers von Rußland. — Gtoße siland und Polen. Warsch au. Ungewißhei ankreich. Paris. Mols und Thiers. vativen Partei. chluß der paris oßbritanien un sonalVeränderunge chast der Handelsre
eiers burg. Ordens-⸗Verleihungen. — des Kaisers. — Vermischtes. on. — Versammlungen bei s. — Der Erfolg der konser⸗ Beförderung der indischen Post. — Rechnungs ⸗ Ab- er Sparkasse. — Vermischtes. ; d Irland.
t über den Rückwe Adreß ⸗ Ktomm Wahlresorm ·˖ Comiteè
n. Die Korngeseße. — Per-
Kabinet. — Erklärung Macaulay's. — Gesell⸗
ssenden. — Eisenpreise. Seestürme. Vermischtes. Handels⸗Dekrete. — Kälte.
Bevorstehende Eröffnung der Cortes. — Be⸗
Lissabon. hrerer Prälaten durch den Papst. — Eivil-
sätigung me und Strafge⸗ Schreiben aus Athen. (Verordnungen über das No- Geburtstag der Königin; Wahlen in Hödra; Handels⸗ Vemmischtes.)
iechen land. marchen⸗Sostem; mit Hannover; gte Staaten von Nord-Amerika. London. Kongresses über die Oregon-Frage. — Aussicht z darüber. — Diplomatische Korrespondenz. — Emancipation der Sklaven.
undels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Marktbericht.
u einer nenen
Untethandlung Versuche zur
Berlin. Börsen⸗ und
Amtlicher Theil.
St. Majestät der König haben Allergnädigst ger Dem Fürstlich wiedschen Kirchenrath, Pfarrer r-Orden dritter Klasse; und
Meß zu Neuwied
en Rothen Adle
. Dem Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor Weger zu Danzig den Charal⸗ Dienstag, 6. Jan. Der verwünschte Brief. Posse in 36 als Land- und Stadtgerichts⸗Rath zu verleihen.
von Lehnard. (Herr Wallner aus Wien: Fritz Jlorbach, als &
rolle) Hierauf: Das Fest der Handwerker. Komisches Gem
aus dem Volleleben in 1 Aki, als Vaudeville behandelt von L. Ang;
fichtamtlicher Theil.
In lan d.
Provinz Schlesien. uer Zeitung aus Neisse eneral⸗Lieutenant und Comman er, im 6osten Lebensjahre mit Tode abgegangen.
Einer Korrespondenz in der Bres⸗ zufolge, ist daselbst am 1. deur der 121en Division,
Januar der von Bar⸗
Deutsche Bundesstaaten.
Königreich Sachsen. Ilg. Pr. 3tg.) S
eigentliche G Sͤ. Ordnung, saöhen beginnt der n der Stände handelt. ebatte angenommen. hen von dem Regierungs⸗ wertlichleit der üiglieder erst mit der gegangenen
In der bereits erwähnten (s. Ni. 5 der ten Kammer vom 2. Januar war thung der Land-⸗ Mit diesem Para⸗
itzung der zwei stand der Tagesordnung die Bera welche bei §. 5 fortgeseßzt wurde. j1J. Abschnitt, der von der Anmeldung und Legitima= Die §§ę. 5, 6 und 7 wurden sast ganz ohne ei 5. 8 unierschied sich das Deputation Gut- Vorschlage dadurch, daß nach ersterem die Ver⸗ scheinigt? Hindernisse ausgebliebenen Kammer⸗ zweiten, von der Einweisungs ⸗Kommission und das Praͤjudiz Der Königliche Kommissar, Ge⸗ Deputation
Zufolge uns gan nen Ausirages, un
Belkanntmachung von
t Aufforderung beginnen issve mit ausgedrückt werden sollte. mer Ralh Dr. Günther, bemerkt ngeschlagenen Fassung die E Verordnungsblatt un ammer ausgega seser Vorschlag widerstreite jedoch eite Antrag der Deputation, wong Einberusenen auf die im Falle ile aufmerksam gemacht werden ich hiernach die Verschuldung auf die n mmer und nicht auf die erste Ladung ' scheine auch nicht passend, die ostzungen anzugehen, welche Mi anz allgemein ausgesprochen werden könnten.
te, daß nach der von der sung der Stände durch das Gesetz⸗ beachtet bleiben und die Verantwortung erst ngenen Aufforderung eintreten werde. der Würde der Regierung, und der ch im Einberufungs ⸗ Schreiben künftig terscheinens enistehenden Nach⸗ sollen, helfe diesem Mangel nicht ab, da ochmalige Einberufung durch die durch die Regierung gesetzt sei. Depufirten mit Andröhungen und V ßtrauen zeigen und am besten im Gesetze Referent Dr. H aase (als
k der von der
Sirschfeld C. Wolf
bahn · Actien Nr. 2380 Linden Nr. 27. und 7280 die Anzeige
hat, so fordern wir in Gemäßheit des §8. 22. des Ge- englisch 3 Thlr.
23. März 1846, Vormittags um 144 Uhr, Vorschläge überall genehmigend werden erachtet werden. ens ij0 Ronagten von heute ab dieselben an uns ein I14
vor dem Ober⸗Landes gerichte - Asessor Herrn Hoffmann Datum Greifswald, den 6. Dezember 1845.
in dem Odber-Landesgericht angeseßzt, zu welchem * n. . Hofgericht von Pommern und Rügen. lend zu machen.
1) alle unbekannten Anwarter und Berechtigte zu den Gräflich Henkel von Donnermartschen Tarnowiß⸗=
v. Möller, Praeses. Nach Ablauf der in dem allegirten 8. **. sestgeseßz · Die Krankheiten der Kartoffeln, ten . werden diese Dokumende, falls sie nicht rin - insbesondere die im Jahre 1845 pandemisch
zuiiefern oder feine eiwanigen Rechte an dieselben gel Bei August Hirschwald in Berlin, Buꝛrgst ⸗
ist so eben erschienen:
Neuvbecker und Beuthen ⸗Simianowitzer Familien⸗- IiJl Subhastations- Patent. heir ert ober die Rechte nicht geliend gemacht worden, schende nasse Fäule,
Fideikommissen, Noihwendiger Verkauf.
2) vie ihrem Leben und Aufenthalte nach unbekannten
ehelichen Nachkommen der wahrscheinlich in Wien Das zu Pniewitten ub Na. 19 belegene, den Julius Dividendenscheine ausgefertigt werden.
wohnhaft gewesenen Anna Maria Sn iz und Rüheschen Eheleuten zugehörige Erbpachts - Grundstück, Cöln, den 6. Mai 1845.
der Martha Stubecki, Töchter des mit H
nterlas· abgeschäßt bei Kapitallsirung des Reinertrags zu s pro Die Direction.
ffentlich für nichtig oder veischollen erklärt und an 4 rell Land⸗ und Stadigericht zu Culm. deren Stelle dem Inhaber der obigen Actien andere pf * ran a.
gr. 8. Mit 1 iihotr. Tasel in 4. 24 Sr.
orstand der außerordentlichen Deputation, odt, wegen Krankheit abwesend war) glaubte, ateriell mit der Deputation einverstanden sei, tai. Minister von Falten stein aber erklärte, daß die Regierung auch da hiernach den einzuberufenden ne besondere Verwarnung ertheilt
deren Berichterstatter, Abg. daß die Regierung hiernach J nur sormell nicht; der Deuisekhe, französische n,. enz lisehe Lei
sͤteriell nicht ganz einverstanden sei, mmer Mitgliedern jedesmal noch ei
uden solle. Es sei doch vorauszusetzen, daß Jeder, wählt weide, auch die Landtags uche, welcher auf eine ganz all
nicht auf eine, die persönlichen Ver J erreicht werden, wenn dieselbe in die Landtags ⸗Ordnung aufgenommen in der Missive blos darauf Bezug 1 von Könneritz: „Man mü man gs Ordnung zum Gesetz erhoben und bekannt gema une r oder eine Strafandrohung müsse durch das Gesetz acht werden und nicht erst durch die einzelne Missive. D lnen Falle habe auch etwa 26 der betreffende Abgeordne
eder nicht kenne oder nicht en, daß derjenige, ort nach den gese
Ordnung kenne. ͤ emeine Commination gerichtet sei, älmisse betreffende, werde volllom⸗
genommen würde. Der Staats⸗ sse nur davon ausgehen, daß die
selbst bekannt ie Androhung 8 Mißliches, indem sie stets vor= ie die Bestimmungen des Gesetzes Man müsse doch anneh⸗ eten gewählt werde, sich daß er dabei von selbst ch dann sogleich belehren
efolgen werde. welcher zum Landtags · Abgeordn q sßlichen Bestimmungen andtags⸗ Ordnung kommen werde und si
Berlin, Mittwoch den 7in Januar
könne.“ Im Laufe der Debatte erklärten sich noch für die Regi di Abgeordnelen Brockhaus, Jani, Ninmer und ae n fun dit —
die Abgeordneten Meßler und Newißer. Der Abgeordnete Schaffrath
machte darauf aufmerisam, daß, wie die Regierung mit Recht bemerkt habe ein Rechts ⸗Nachtheil nur dann gerechter Weise 6 werden 14 wenn er im Geseße selbst enthalten sei. Von Seiten der Negierung wurde noch erklärt, daß bei Annahme des Deputations Antrags doch auch auf §. 8 in der Fassung des Entwurfs zurückgegangen werden müsse, weil das betreffende Präjudiz nicht blos in dem Falle, wo die Ladung von der Kam⸗ mer aufgelegt wird, sondern auch sogleich mit der Missive eintreten sollte, und sehr richtig sei in der Kammer selbst bemerkt worden, daß es nicht passend sei, in die Missive eine spezielle Androhung auszunehmen; als jedoch der Abg. Schaffratheine Einschaltung vorschlug, nach welcher jenes Präjudiz auch mit der durch die Regierung bewirlien Einberufung in Kraft treten wird, er= llärte der Staats ⸗Minister von Faltenstein, daß die Regierung mit diesem Amendement volllommen einverstanden sei, obgleich sie glaube, Alles, was darin stehe, sei auch in der Vorlage schon enthalten. Darauf nahm die Kammer den Deputations - Antrag mit dem erwähnten Amendement an. Eine sehr lange Verhandlung knüpfte sich an die 88. 9— 12, welche von der Prüfung der Legitimatio nen handeln. Die Regierung hatte den zeitherigen Gebrauch, nach welchem die formelle Prüfung der Legitimation von der Einweisungs ⸗Kommission bewirkt, über die materielle Richtigkeit der Wahl aber von der Kammer selbst nur in Zweifelsfällen eine Untersuchung ange⸗ stellt wird, beibehalten. Die Deputation schlug nach dem Beispiele ande⸗ rer deuischer Kammern vor, sosort nach Eröffnung der Kammern eine besondere Deputation zu erwählen, welche innerhalb acht Tagen eine materielle Prüfung der Le nimationen bewirken und zu diesem Zwecke be—⸗ glaubigte Äbschristen der Wahl- Piotololle, Auszüge aus den Wahl ⸗ Listen ünd, da nöthig, die Wahl Aten selbst vorgelegt erhalten sollte. Ergeben sich Zweifel gegen die Legitimationen eines Kammer ⸗Mitgliedes, so habe dieses bis zu Erledigung der ersteren leinen Sitz in der Kammer. Im an- deren Falle sollte die Legitimatien Aller als bewirlt gelten und nur im Falle neuer Zweifels gründe, oder in Folge besonderen Antrages während des Landtags, eine neue Erörterung stattfinden können. Der Staats-Mi⸗ nister von Faltenstein: „Die Bedenken, welche von Seiten der Regierungs- Fommüißsgaire gegen ein so vollständig neues System der Prüfung der Legitimationen an worden seien, hätten sich auch bei spãäterer Erwägung nicht erledigt. Sie wären theils formeller, theils materieller Natur. Nach den bisherigen Bestimmungen, der Landtags- Ordnung sei man von dem Grundsatze ausgegangen, daß die Legitimationen der Abgeordneten von der Reglerung selbst geprüft würden und die Wirk- samkeit der Kammer erst dann eintreten solle, wenn wirkliche Zweifel gegen die Legitimation angeregt worden seien. Die Deputation babe das bis⸗ herige Verfahren nicht in Einllang mit dem anderer Staaten gefunden, ab⸗ . jedoch davon, daß man sich überhaupt nicht auf das Beispiel anderer Staalen beziehen könne, sei besonders Ein Punlt, der bei der Re⸗
gierung besonders Bedenken erregt habe, zu erwähnen, Es müsse nämlich
wiederbolt Bezug genommen werden auf 8. 4 des Wahlgesetzes, wo es aus= drücklich heiße: „Rach Eingang der Berichte über den Ersolg der Abgeord⸗ nelen⸗ Wahlen prüft die Regierüng die stattgefundenen Wahlhandlungen, be⸗ seitigt die eiwa noch vorliegenden Zweifel und zeigt dann die Ergebnisse ber obersten Staats ⸗Behörde an. Im Falle des Rekurses gegen die Ent- scheidung der ersteren findet das S. 19 geordnete Verfahren stait. ((Entschei⸗ dung durch die Kammer) Hier sei also der Negierung ausdrücklich das Necht und die Pflicht gegeben, die Wahlen zu prüfen. Dies sei auch von der Deputation anerkannt, zugleich aber bemerkt worden, daß der Kammer über die Regierung die Kontrolle zustehe. Freilich in dem Sinne, wie die Deputation vor Augen gehabt zu haben scheine, pflege die Kontrolle nicht ausgeübt zu werden; mmer müsse doch der Fall vorliegen, daß ein wirklicher Zweifel entstanden sei, und dann verstehe es sich von selbst, daß von der Kammer die Prü- fung vorgenommen werde. In dem Entwurfe der Landtags-OOrdnung sei berctts angedeutet, daß eine doppelte Prüfung der Legitiniationen stanffin- den müsse, und allerdings sei in 5. 4 vorgeschrieben, daß eine genaue follegiale Prüfung späler von dem Dire torium der Kammer vor- genommen werde. Wollte man aber auch zugeben, daß dieser Paragraph zweckmäßiger hätte gefaßt werden löͤnnen, so werde sene lollegiale Prüfung doch nur in dem Falle eines wirklich vorkommenden Zweifels eintreten, weil sonst 5§. 104 des Wahlgesetzes aufgehoben würde. Dem Deputalions ⸗Antrage ständen auch Gründe der Zweckmäßigkeit entgegen. Die Kammer möge nur daran denken, welche große Mühe und Sorgfalt dazu gehöre, um mit Ueberzeugung sagen zu sönnen, alles bei den Wahlen Borgelommene sei richtig. Sollte dieses Ge⸗ schäft der Kammer übertragen werden, so enistehe großer Zeitverlust ohne wesentlichen Nutzen. Es werde nicht blos die Wahl einer besonderen De⸗ putation nohey⸗ sondern dieser werde auch eine sehr schwierige Arbeit auf⸗ erlegt; denn die Prüfung der Legitimationen in 8 Tagen zu vollenden, werde ein reine Unmöglichkeit sein, und ob dies im Interesse der Kammer liege, müsse um so mehr bezweiselt werden, da Jeder, der einen Zweifel hegt, das Recht habe, die Angelegenheit zur Enischeidung der Kammer zu biingen. Diefe ganze Arbeit aber Mitgliedemn der Kammer zu übertragen, die viel= leicht früher noch nicht einmal Gelegenheit gehabt haben, sich mit dem Wahlgeschäft genauer bekannt zu machen, erscheine noch weniger rathsam; der Deputalions-Vorschlag werde also nur einen ganz unnöthigen Auf- wand von Zeit und Krast verursachen.“ Der Abgeordnete Sachße er⸗ slärie sich für die Regierung, da die Kammer bei jedem Landtage 25 Wahlen zu prüfen ah und dabei manche Mäkeleien und lange Diskussionen unnöthiger Weise vorkommen würden. Der Abgeordnete Schaffrath erklärte, daß er vielleicht wegen der letzten Gründe der Re⸗ jerung beigestimmt haben würde; nun aber nicht, weil die Regierung das hier der Kammer in Abrede gesiellt habe. Indem sich dieselbe dabei auf §. 104 des Wahlgesetzes berufen, habe sie den Schluß gezogen: weil die Regierung das Recht besitztu, die Wahlen der Abgeordneten zu prüfen, be⸗ sitzt es die Kammer nichi, und dieser Schluß sei offenbar falsch. Der Sitaalg⸗Minister von Könnerltz: Das Recht der Kammer zu schmälern, sci der Regierung nie in den Sinn gekommen: dieselbe habe sich auch nie geweigert, der Kammer im Zweiselssalle die nöthigen Mittheilungen zu machen. Die Frage sei aber die: ob die Kammer bel jeder einzelnen Wahl die Prüfung der Legitimationen vornehmen mü sse; zwecmäßig sei das wenigstens nicht. Auch wenn die Stande die Regierung kontrolliren sollten, müsse der Abgeordnete zugeben, daß dies nur dann statifinden könne, wenn wiriliche Zweifel erhoben werden. Denn die Regierung habe die Veimu⸗ thung für sich, daß bis dahin ihre 4, für gültig betrachtet wer⸗ den.“ Der Staats-Minister von Falkenstein: „Er habe ausdrücklich bemerkt, wie es sich von selbst verstehe, und in der That sei es auch unzwei⸗ felhaft, daß die Kammer nicht bles das Recht, sondern auch die Pflicht habe, in Zweifelsfällen die Legitimation der Abgeordneten nochmals zu hruͤfen. Uebrigens aber würde die Prüfung der Wahlen ein sehr tieses Ein bringen in die Wahl Alten und in jede einzelne Wahlhandlung noöihig machen.“ Der i. Jani sprach für die Regierung, wegen der gehäuften Geschãfte und weil, wenn nur das Recht der Kammer bleibe, eine doppelte Prüfung unnöthig sei; jeder , ,. müsse ja eine Prüfung der Legitimation vorhergehen. Der Abg. Oberländer: „Die Prüfung der Legitimatio nen durch die Kammer sesñ sehr wichtig, sie sei auch ganz anderer Art, als die von der Regierung vorgenommene und werde nicht so viele Zeit er- fordern. Ein Mißtrauen liege allerdings in der Prüfung, aber
Alle Post-Anstalten des An- und Aus landes aus dieses Glalt an, sür Serlin die Expedition der Allg. Preuß⸗
Friedrichs straße Nr. 72.
dies sei auch ganz naturgemäß, denn die Ueberzeugung, daß Al—= les richtig sei, muͤsse eben * — die Prüsun ann. ⸗ gebracht werden. Daß die Beamten Einsluß auf die Wa geübt haben und üben werden, sei ja zweifelhaft. Der Landtag stelle die Persönlichkeit des Volles gegenüber der Regierung gestellt bleiben, wie viel die Wünsche des Volkes der Regierung gegenüber überhaupt gelten; aber so viel sei gewiß, daß die Bildung des Landtags ganz unabhängig von der Negierung durch das Volk geschehen müsse. Aus. ü en wecke der Prüfung vorzulegen, halte er nicht für zweckmäßig; es werde besser sein, die Wahlalten selbst mitzutheilen. Staats. Minister von Falkenstein: „Der Abgeordnete scheine die Prüfung aus einem ganz anderen Gesichtspunkte zu betrachten, als die Deputation, die Regierung und bisher auch die Kammer; denn er habe das hauptsäch-= lichste Gewicht auf die Unabhängigkeit der Wahlen zwar dahingestellt bleiben, daß die Präsumtion jederzeit für die Gültigkeit der Wahlen fpreche; aber bemerkt werden müsse, daß für den letztgenann⸗ ten Zweck das vorgeschlagene Verfahren nutz vorkommen lönne, daß eine Legitimation von funden werde und dennoch spaͤter Beschwerden wegen Wahl -Umtrieben und die Frage, ob deswegen die Wahl für ungültig zu achten, zur Erörterung kommen lönnten! Denn aus den Alten ergeben sich weder Beschränkungen der Wahlen, r Auch frage sich, was unter Wahlalten verstanden werde; denn diese wären eniweder solche, die sich blos auf die Wahl des beziehen, oder auch solche, welche die Vorbereitungen — das Ministerium müffe sich um so mehr gegen den An- trag eiklären, als, wenn auch die letzteren in die Kamm den sollten, nur eine noch weit größere Last der Kammer Der Abg. von Gablenz erklärte sich für die Regierung, der Kammer, die Legitimatlonen der Abgeordneten zu prüfen, melle Ausübung dieses Rechtes in Frage stehe. Der Staats- Minister von Könneriß ennnerie daran, „wie veischieden der Zweck dieser aufgefaßt worden sei, und daß der 3 u geben, mit der Prüfung, die ei, nicht erreicht werden könne; nur eine nochmalige formelle Prüfung der L Der Abg. Oberländer gestand zwar dem zu, daß aus den Wahlprotokollen nicht hervorgehe, ob die aber das Volk wisse es recht wohl,
Sie würden sich deshalb die Prüfung eine materielle, ü. : err Staats⸗Minister von Falken stein erklärte sich darin volllemmen einverstanden mit dem Abgeordneten; auch er wünsche, daß die Wahlen im schönsten Sinne des Wortes srei seien. Diese Wahlsreiheit werde aber durch den Vorschlag der Deputation nicht erreicht; sondern wenn die Vertreter des Volks am besten wüßten, ob die Wahlfrei⸗ würden sie auch am besten im Stande sein, über Manche Ungebührlichkeiten bei den Wah- len, z. B. AÄnpreisung einzelner Kandidaten, werde auch die Deputation ur Sprache bringen können. Dieses sei Sache der einzelnen Mitglie= habe sich ferner gegen die Denunciation erklärt, freilich, wenn ein Unrecht geschehen fei, müsse auch gesagt werden, daß es Thielau sprach für den Antrag der Deputation zunäch it des Denunzirens, da man nicht allemal Beweise für das habe, was was in Aller Munde ist; sodann wegen der Freiheit der Wahlen. Denn unter Wahlumtrieben verstehe er nicht blos die von Seiten der Regierung, sondern auch die von Seiten des Volls oder der Wahl—⸗ . Wenn bei Wahlen unrechtliche Schritte geschehen seien, werde eine selbstständige Wahl-⸗Versammlung darauf dringen, daß die ungesetzlichen Vorkommnisse in das Wahl⸗ Protokoll aufgenommen würden, en erkläre er sich für Einsendung der Wahl Protokolle, damit man sogleich sehe, wie es bei der Wahl zugegangen ist. stimmung wurden die von der Deputation vorgeschlagenen 7 Paragraphen gegen 26 unter 59 Stimmen angenommen. Eben so der Antrag des Abg. alle des Zweifels gegen die Legitimation in der Kammer nicht ohne Weiteres lossen werden soll, ob das bethei⸗
stimation hervor- len üben können,
dar. Es möge dahin -⸗
züge aus den Wahlalten zum
Nun könne
los sein werde, da es wohl der Deputation für richtig be⸗
noch Wahlumtriebe.
Abgeordneten selbst dazu umsassen, und er trangportirt wer- aufgebürdet würde.“ weil nicht das Recht sondern nur die for⸗
weck, eine Garantie der Wa der Deputation vorgeschlagen worden auch scheine die Deputation nach §. 12 egitimation vor Augen gehabt zu haben.“ Herrn Minister von Falkenstein Wahhffreiheit beeinträchtigt worden sei; und die Abgeordneten würden es auch wissen. mit Beweisen versehen, und deswe schlechterdings leine formelle. Der
en sei eben
heit beschränkt worden sei, diese Wahl Zweifel zu erregen.
eschehen ist. von wegen der Miß⸗
man hört und Männer vorkommenden.
und des weg Bei der Ab-
Hensel zu §. 12b, wonach im eines Kammer⸗Mitgliedes diesem der Si versagt sendern von letzterer selbst be ligie Mitglied bis zur Erledigung der Sache Sitz und Stimme in der Kammer behält.
Königreich Württemberg. Se. Majestät der König erkrankte am 30. Dezember unter den Erscheinungen eines rheumati⸗ schen Fiebers, welches auch am 1. Januar noch anhielt, obwohl mäßig war.
Großherzogthum Baden. Auf der Eisenbahn zwischen Heidelberg und Karlsruhe hatte am 2. Januar Abends ein großer Bei St. Ilgen fuhr der von Heidelberg abge⸗ wo er dem von Karlsruhe mit voller Krast wider die
Unglücksfall statt. gangene Eisenbahntrain an dem Punkte, ankommenden Zuge auszuweichen hatte, letzten Waggons des Karlsruher Zuges, zertrümmert eini und warf sie an dem dort befindlichen Abhang herunter.
Verwundete erhielten durch die alebald von Heidelberg an den Ort des Unglücksfalies geeilten Aerzte die nöthi der Verunglückten war noch nichts Näheres von nicht weniger als 40 Todten und Verwundeten.
e derselben iele schwer
Ueber die Zahl ekannt; man sprach indeß
Oesterreichische Monarchie.
Wien, 1. Jan. bei Hose, welcher Se. Majestät der Kaiser Morgen früh wird der hohe Reisende Wien tz in seine Staaten zurückkehren.
Gestern fand hier wegen Anw ches Schau
Heute, am Neujahrstage, war Familientafel von Rußland beiwohnte. verlassen und über Oll-
esenheit des Kaisers von Rußland spiel statt, wozu die Truppen der den in der Umgegend liegenden vereinigt Treffen unter Kaiserl. Hoheit des kommandirenden Ge— Lieutenant Erzherzog Albrecht, so geordnet, Hohenzollern das erste, die Divi⸗ zweite und die Division Berwaldo das dritte Die Aufstellung begann beim sogenannten Schot⸗ tenkreuze am Glacis zwischen dem Burg⸗ ch in folgender Srdnung bis gegen das Schott Schottenkreuze stand am rechten Flügel des ersten Tref⸗ die Brigade Csorich, bestehend aus 1 Bataillon Pioniers, 1 Bataillon Jäger, 2 Bataillonen Wasa und 1 Bataillon Heß⸗Infanterie, das Centrnm gegenüber dem Franzensthore bildete die Brigade Simm
ein großartiges militairis hiesigen Garnison mit worden waren. dem Oberbefehle Sr. Feldmarschall⸗ daß die Divisione sion Wrbna das Treffen bildeten.
Die Truppen
n Wasa und
und Franzensthore, und
erstreckte si enthor. Zu⸗