1846 / 10 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

gandels und gärsen - Nachrichten.

Berlin, 8. Jan. Die Course drückten sich Anfangs der heutigen Börse durch verschledene Verkäufer, erholten sich indeß spouͤttt und blieben gegen unsere gestrigen Notirungen unverändert.

EBerli ner Börse. Den S. Januar 1846.

Pr. Cour. . Pr. hriet. Geld. 8 n, iet. Celd. Gen.

Cour.

Fonds. Actien.

St. Schuld- Sch. Prämien- Scheine d. Seeh. à 50 T. Kur- u. Neumärk. Schuldverschr. 3 Berliner Stadt- Obligationen Danxz. do. in Ih. Westpr. Pfaudbr. Grossh. Pos. do. do. do. Ostpr. Pfandbr. ] PFomm. do. Kur- u. Neum. do. Schlesische do. do. v. Staat . Li B.

m , m 5 do. d0. Prior. Ohl. 4 Mg. Lpæ. FEisenb. do. do. Prior. Obl. 41 Erl. Anh. abgtßest. do. do. Prior. Obl. Diss. Elb. Eisenb. do. d0. Prior. Obl. Rhein. Eisenhb. do. do. Prior. Obl. do. v. Staat garant. Ob. Schles. E. LA Prior. o. Lt. B. HB. St. E. Lt. A. u. B. Magd. IIallst. Eh. Br. Schw. - Erb. E. do. 0. Prior. Obl. AMRonn-Kölner Esh. Nie dersch. Mk. v. e. do. Priorität

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Friedrichsd'or. And. Gldm. à 5 Ih. Disconto.

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Pr. Cour. Thlr. zu 30 sgr.

Kur 2 Mt. Kurz 2 Mt. 3 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 826 . ö 88 Tase Leipzig in Courant im 14 rThI. Fuss. 100 Tlr. 2 Me

100 11. 2 Me.

Hamburg do. London

Breslau

Arankfurt a. M. siidd. W. ......

petershurs 100 sRo. 3 Woch.

Auswärtige Börsen.

Amsterdam, 4. Jun. Antwerpen, 3. Jan. Frankfurt a. M., 5. Jan. 1916. 44. Ray r. Hank-Aetien 722 Br. Poln. 300 FI. 1012 G. do. soo FI. S2. Hamburg, 6 Jen. Rank-Actien 1629 hr. Paris, 3. Jan. 59 Reute sin ecour. 129. 806. Neapl. . bh Span. Reute Wien, 4. Jau. Pest. 1055. Hudw. —.

zinsl. —. Neue Aul. 2375. 5ö'h Met. 1123 .

Fass. .

1185S 1I3IIII

Niederl. wirkl. Sch. 6IZ. 576 Spau. 23 5.

Bauk Actien p. ult. 2 907 G. Stiegl. 89 G. Int. 60. 3.

En. Russ. 109 109. 399 do. fin cour. 83.

Nordb. 189. Gloxn. 140. Mail. 124. livorn. Il.

Uönigliche Schauspiele. Freitag, 9. Jan. Im Opernhause. stellung. Auf Höchstes Begehren:

e. Ste Abonnements ⸗Vor⸗ Catharina Cornaro. Anfang 6 Uhr.

Zu dieser Vorstellung werden Billets zu den gewöhnlichen d harr g Ter e ns eon sumössch as ; m Schauspielhause. 29ste französische Abonnements⸗V II) La Ciguẽ. 35 Paul et Jean. ö orstelin

Sonnabend, 10. Jan. Im Schauspielhause. 6te Abonnemn Vorstellung: Die Verschwörung des Fiesko zu Genua.

Nönigsstãdtisches Theater.

Freitag, 9. Jan. Zum erstenmale wiederholt: Sie is⸗ heirathet, romantisches Charakterbild mit Gesang in 3 Alten Friedrich Kaiser. Musik von Suppée. (Herr Wallner aus 8 Lorenz Wind, als Gastrolle.)

Meteorologische Geobachtungen.

1846.

Morgens 7. Januar.

G6 Uhr.

Nachmittags Abends 2 Uhr. 10 Ubr.

340,1 1M. 340, 6m - 311, 3“ Tar. 5,8? n. CO, 32 n. 4 C66” R. 8,7 n. 5,40 n. 1,77 R.

78 pCt. 63 pCt. S2 pCt.

Wetter heiter. trüly⸗ rexniꝶ.

Wind RKW. W. W. Wärmewechsel

Wolkenzuk ... 4 w. 4 1,67 R.]

Tagesmittel:; 310, s“ Far... 1 8' R... 5,37 R. .. 71 pCi. M.

Nach einmalieen

Lust druck Lust wärme .... Thaupunkt.... Punstsãttigung.

Quellwärme 7,7 1 Flusswärme (0,0. Boden wärme (f Aus diünstung 0,00 Niedersehlas CO,

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober-⸗Hofbuchdruckerei.

Allgemeiner Anzeiger.

Gekanntmachungen.

124 Bekanntmachung.

Zur Vermeidung eines möglichen Mißverständnisses wird mit Bezug auf die diesseitige Bekanntmachung vom 29. Dezember v. J., beireffend den Uebergang der Jurisdiction über die im Bezirke des hiesigen Siadi= gerichts belegenen, im Hypothekenbuche des Kammer⸗ gerichts eingetragenen Grundstücke an das hiesige Stadt⸗ gericht bemerkt, daß auch die beim Kammergerichte be⸗ reits anhängigen Subhastations⸗ und Aufgebots⸗ sachen beim Kammergerichte zu Ende geführt, und bei dem letzteren die in diesen Sachen bereits anberaumten Termine werden abgehalten werden.

Berlin, den 5. Januar 1846.

Königl. Preuß. Kammergericht.

angetragen.

scheidungeklage

231 Edittal⸗ Citation. Die verehelichte Bediente Jean Fauguel, Sophie ge⸗

ioog] Gerichtliches Aufgebot.

Auf den provinziellen Staatsschuiden⸗Etats der Ne⸗ gierungen zu Posen und Bromberg stehen für die Grund⸗ desitzer und Einwohner der Kreise Gnesen, Powidz, Wagrowiec, Bomst, Buk, Fraustadt, Kosten, Posen, Schtimm, Meseritz, Obornik, Samter, Czarnikau, Cho⸗ dziesen und Schtodg verschiedene Forderungen im Be⸗ trage von 14,R740 Thlr. 21 Sgr. 19 Pf. und 18027 Thlr. 4 Sgr. 1 Pf. verzeichnet, welche aus der von der vormallgen Herzoglich Warschauschen Regierung in den Ronaten Juli, Äugust und September 1808 eröff⸗ neten Staals-Anleihe und den darüber theilweise aus gefertigten Staats⸗Sbligationen herrühren und von der vormaligen Liquidation -Kommission zu Bromberg in Folge der Allerhöchsten Kabineis⸗Ordre vom 4. Juli 1822 festgesezt worden, in Ansehung welcher jedoch die einzelnen Beiheiligten und die Beträge ihrer Forderun⸗ gen unbekannt sind.

In Folge der durch die Gesetzsammlung belannt gemach⸗ ien Anerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom 27. Juni c. wer⸗ den zur Ermittelung der Betheiligten und Feststellung ihrer Forderungen alle diejenigen, welche aus den die erwähnten n , . betreffenden Festsetzungs⸗Delre⸗ ien der vormaligen iquidations-Kommission zu Brom- berg und aus den darauf gegründeten, von den Negie⸗ rungen zu Bromberg und Posen ausgestellten Provin= zial⸗Schuldverschreibungen Ansprüche an die Staats⸗ fasse herleiten, hierdurch öffentlich aufgefordert, ihre des⸗ fallsigen Ansprüche spätestens entweder in unserem In⸗ struckionszimmer in dem auf den 4. Juni 1816, Vormittags 10 Uhr, vor dem Deputirten, Dber Landes gerichts Referendarius Cassius, anberaumten Termine, ber bei dem Königlichen Sber-Landesgerichtke zu Brom- berg in dem von dieser Behörde besonders angesetzten und durch die öffentlichen Blätter bekannt gemachten Termine anzumelden, widrigenfalls nach Ablauf dieses Termins alle bis dahin nicht angemeldeten Ansprüche aus den gedachten Festsetzungs Dekreten, Anerkenntnissen und Provinzial · Schuldverschreibungen werden für erlo-⸗ schen erklärt werden.

Posen, am 13. Oltober 1845.

Königliches Ober⸗Landesgericht; J. Abtheilung.

ustanowione zos

584 wiadomi.

roku 1

13 b Gerichtliche Vorladung. Die den Inhabern der Büdnerstellen Nr. 5, 11. 25, 30, A0, 44, 8 und 31 zu Pruchten den Büdnern Schis⸗ ser Heinrich Borgwardt, Fischer Peter Christian Graeh⸗ lert, Zimmermann Joachim Niclas Krohn, Fischer Jo⸗ hann Graehlert, Joachim Strodt, Christian Bresemann, Tarl Franck und Peter Jacob Grgehlert, so wie die den Inhabern der Büdnerstellen Nr. 1, 5, 8, 11, 12, 10, Ja, 4, 6b, 9a und 2b zu Bodstedt: den Büdnern Hans Lüten Witwe, Johann Pankow, Hans Hamer, Carl Brumshagen, Heinrich Dirow, Hans Peter Du⸗ row, Christian Berndt, Joachim Brumshagen, Heinrich Becimann, Hans Rubarth und Johann Lichtwark in den Königl. Forsten zustehende Holz- und Toꝛfsberechti⸗ gung, resp. ,. ung allein, ist . der ktwischen der Königl., Hochlöblichen Regierung zu tral⸗ sund Namens des Königl. Fiekus und den genannten Büdnern abgeschlossenen betreffenden Verträge abgelöst und es soll das stipulirte Ablösungs Kapstal an die Berechtigien ausgezahlt werden.

Wenn nun Behufs völliger Sicherstellung des Kö—

am 16.

borene Werther, hat bei dem Königl. Kammergericht gegen ihren Ehemann, den früheren Bedienten Jean 1. Fauguel, wegen böslicher Verlassung auf Ehescheidung Da der ꝛc. Jean Fauguel sich nun an- geblich bereits seit Ende März ner genannten Ehefrau entfernt hat, jetzigtr Aufenthalt zu ermitteln gewesen ist, so derselbe hierdurch zu dem zur Beantwortung der Ehe—

auf den 23. Mai 1846, Vormittags 11 Uhr

vor dem Herrn Kammergerichts-Rath von Lauer im Kammergericht anberaumien Termine unter der warnung vorgeladen, von seiner klagenden Ehefrau angeführten in contumaciam für zugestanden werden erachtet wer= den und demgemäß, was Rechtens ist, erkannt werden wird. Berlin, den 28. November 1845.

Das Ehegericht des Königl. Preuß. Kammergerichts.

Wywolanie s àdowe-.

Na eiatach krajowych dlug w. pro wincyalnych Re- hier jeneys w w Poꝛnaniu i Bydgoszery umieszeone sq dla wlascicieli grunt m i mieszkancò v.

interesssnci Poje

W 6kutek Naywytszego rokazu gabineto wess przer abiòr prawa ogloszonego z dnia 270 Caer wea r. b. way waiq sis, celem wyposrodkowania udæaialu maigeyesi i ustano vienia pretensy v ich, Worysey- kiörzy 2 ustanowien da wniéysz6y Kommissyi Likwi- dacyinéy w Bydgoszcay, prẽtensyõ pomienionycl. dotyczzeych sil, i c uzasadniai4cych sid na tako we obligacys v pro wineyalnyeh praer Regencye v Byd- goszezy i Poꝛnaniu wydanyeh, pretensye d Kassy raa do we mie? sadaz4, niniëyszem aby pretensys swe naypotniHy albo. w nasa) sali in- Strukeyinẽy v⸗ terminie na dzien Ago Gzer wea

. rana o godazinie 10e praed dele- gowanym Ur. Cassius Referendaryuszem wyꝛnaczo- aym, lub tes pray Krolewekim sqdzie Nadaiemmiaris- kim w Bydgoszcrꝶy, w terminie przez rzecazond wlad z oddaielni wyanaczonym i praer publicane lisiy ogloszonym podali, albowiem v razie praecciwnym po uptynieniu ninièyszego terminu, wszelkie a? do tak o wego nie podanè pretens e z pomienionyehi usta- no wien, prayrnan i obliga cy v pro wine yalnych za ö umorzone uznane zostanꝗ. z, n,

Poznan, dnia 13. Padaiernika 1845.

Krölewski Sad Nadziemianiski; wydæaial pier wsay.

nigl. Fiskus wegen etwaniger Widersprüche oder Ein⸗ wendungen gegen sothane proclamaia beim Königl. Hofgericht in Antrag gebracht und bewilligt worden;

Als werden Alle und Jede, welche gegen die vorge— dachte Berechtigungs - Ablösung oder die Auszahlung des stipulirten Ablösungs Kapitals aus irgend einem Grunde Rechtens Einwendungen geltend machen zu lönnen sich befugt erachten, hiermit aufgefordert, solche in einem der folgenden Liquidations- Termine Januar, 6. oder 27. Februar k. Is. Morgens 10 Uhr, vor dem Königl. Hofzerichte speziell anzumelden und zu beglaubigen, bei Vermeidung der fzuerlegenden ewigen Stillschweigens,

Prällusion und au welche, so wie die sonst nach der Ordnung fesistehenden Rechtsnachtheile durch den am 20. Marz . Is. zu publizirenden Präklusiv · Abschied werden purisizirt und ausgesprochen werden.

Dainm Greifswald, den 13. Dezember 1845. 14 ö Hofgericht von

oz]

1611 heimlich von sei⸗ ohne daß sein wird

Ver⸗ daß bei seinem Ausbleiben alle Thatsachen II.

Juni 1844; 6) der

oO wiato v

Gerichtsstelle hier

geantwortet werden. sich nicht melden, Magdeburg,

19841

gerichtlich ab am 5. Mai

den 16. April 1846, vor dem Gerichtsrath Pegui son zu melden und weitere

Im Fall die obigen Verschollenen Erben sich nicht melden, w flärt und es wird ihr Vermögen in deren Ermangelung aber der fiskalisch en Kasse, aus⸗

Königl. Land⸗

Nothwendiger Verkauf.

Stadtgericht zu Berlin, den 29. September 1845. Das hierselbst in der Neuen Jalobsstraße Nr. 28 belegene Grundstück des Viehhalters Wilhelm Dieter, eschätzt zu 12367 Thlr., soll 1846, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Edittal⸗ Citation. Nachbenannte Verschollene und deren unbekannte

Müllergeselle, welcher im der Elbe ertrunken, nicht wieder zum Vorschein gekommen ist und sich jetzt in einem Alter von 60 Jahren befinden würde;

Friedrich Christian oder Wilhelm Paulp, Schneidergeselle, welcher entfernt und während ben und Aufenthalte August Fedor Al lau am 22. Fe

Erben und Erbnehmer; 1) Johann Heinrich Laaß, Juli 18341 angeblich in

6) des Steuer⸗Diätars Carl Gabriel, verstorben zu Pechau am 27. April 18113; räbendatin Christiane Bäumel, verstorben achts vom 17. auf den 18. Mai 18414, 7) der Wittwe des Kantors Haupt, Hoffmann, verstorben zu Bulau am 25. Septbr. 1843, werden hierdurch vorgeladen, sich binnen neun Mona- ten, und spätestens in dem p

Vormittags 11 Uhr, lhen schriftlich oder in Per⸗ Anweisung zu gewärtigen. u 1. oder deren werden Erstere sür todt er⸗ den bekannten Erben,

Gleichermaßen, wenn für die Erblasser zu JI. Erben werden die Nachlaßmassen der fiska⸗ lischen Stelle zugesprochen und ausgeliefert werden.

den 30. Juni 1845. und Stadtgericht.

. seit 1833 von hier dieser Zeit von seinem Le= keine Nachricht gegeben hat; exander Weber, geboren zu Bres⸗ bruar 1809, welcher seit seiner Entlassung vom 26. Infanterie · Regimente, den 20. Juni 1833, keine Nachricht von sich gegeben;

die unbekannten Erben: 4) des Maurers Wilhelm Pfaff aus der Sudenburg,

verstorben auf dem Krankenhause

eremtorischen Termin an

(1223 Si chsisch- Schlesische Eisenbahn. Bel der sechsten Einzahlung auf die Sächsisch E. sischen Eisenbahn · Actien sind bis mit Ablauf des Sch Termins, den 1sten dieses Monats, auf die nachben en Nummern der bei der fünften Einzahlung an gebenen Interims- Actien: Ri. 3150. 6277 bis mit 6296. 6807 bis mit bi 7282 bis mit 7291. 9605 bis mit 9650. 13257 bis mit 13265. 24357. 24358. A 27121. 39799. die Einzahlungen nicht geleistet worden, und in Gen 9 §. 18. der Geseilschafts⸗ Statuten werden deren aber hiermit aufgefordert, die unterlassene Einzahn unter Zuschlagung der nach S. 47. . Stam verwirisen Strafe von 10 960 1 Thlr. für die Aci

mithin mit. 10 Thlr. 15 Ngr. für das Stück, längstens bis zum 27. Januar 1846.

bei dem unterzeichneten Direktorium nachträglich zu leis

Die Unterlassung der nr, n, innerhalb di Frist macht den Actien⸗Inhaber aller ihm als sohn zustehenden Rechte verlustig. .

Dresden, den 6. Dezember 1815. Das Direktorium

der Sächsisch⸗ Schlesischen Eisenbahn ⸗Gesellschas Carl Ludwig Schill. . Anton Freiherr von Gablemnm

hier am 8.

Friederike geb.

iin] . Seeländische Eisenbahn.

Zefolge des 8. 15. der unterm 15. März d, J. Mu gnuͤdigst approbirten Statuten der Seellãndischen Ci bahn ⸗Gesellschast steht es jederzeit den Action airen das, was noch an 50 pCt. des Belaufs der ihnen gehörigen Actkien fehlt, einzuzahlen, wenn sie ich Iz Tage vorher dem Banquser der Gesellschast z gen. Der Actionair erhält dann gegen Zurüͤckliesn des älteren Quittungsbogens eine Interims⸗Aehh— 50 Species mit Zins Coupons à pCt. Pp. 2. von! ersten des auf den Einzahlungstag folgenden Men und bis zum 1. Juli 1847. Indem die Dien dieses zur Kenntniß der Herren Actionaire bringt. s sie noch hinzu, daß gegenwärtig die Herren F 66 Gotsch all in Kopenhagen Banquiers der Gesis sind und Herr J. C. Důrfeldt in Hamburg der bi missionair des genannten Hauses ist.

Taxe und Hy—⸗

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Ablösung die erforderlichen

gezahlt worden ist,

Pommern und Rügen. v. Möller, Praeses.

schlesisch

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Einschuß mit 14 Thlr. Verzugszinsen und 2 Thlr Quistungsbogen binnen 4 hierselbs abzuführen, widrigenf Einzahlungen für verfallen, d aber für erloschen erklärt werden müssen.

Glogau, den 28. Dezember 1815.

Die Direction der

iederschlesischen Zweigbahn⸗ Gesellschaft.

e Zweigbahn.

Ünserer wiederholten 8 Aufforderungen ungeach⸗

ten in der sechste Einschuß auf den

Quittungs bogen No. 5600

bis jetzt nicht geleistet worden. Au Grund zes s at.

des Statuts werden daher die darauf gemachten Ein-

schüsse als der Gesellschaft verfallen, der Quitiungsbo⸗

gen selbst aber für erloschen erklärt.

Zugleich fordern wir die Inhaber der Quittungsbogen

No. 2246. S569 bis inc 12845. 13536 bis incl. 13541.

auf welche der von uns unter dem 4 Oltober c. aus⸗

geschriebene 7te Einschuß bis jetzt nicht ein- hierdurch auf, diesen tückständigen 18 Sgr. 1 Pf. nebst 4 Prozent

J. 8576. 12843 bis incl.

Conventĩionalstrafe fuͤr jeden Wochen an unsere Haupikasse alls die bereits geleisteten je Quittungsbogen selbst

Die Direction der Seeländischen Eisenbahn,! 26. April 1845.

Literarische Anzeigen. , Verlage ven Ed. Bote CG. Bo

Jäger- Sir. 2, erschien so eben:

Ch. Vols.

2 Esmeralda. Melodie Espagnol Piano, op. 65. J. 15 Sgr.

Scrnade p. Piano. Op. 64. 24 Melodie clèbre des M

guenois. Paraphrase p. Pia⸗ 8p. 64. 25 Sgr.

115 bl Un Séjour à Helgoland par Mad. de Montha teur des Lettres sur l'Allemagne ei l'Iialie. 8, 1 Ouvrate fort intressant sourtout pour la 15 O Fowarzystwie jrzuso wem Ppracz Oyea Rant S. J. pracklad Eu. Brea). 12. 20 Sgr. . Berlin. A. Asher C (

. usertions - &cbiihr sür den aum

X.

Keohachtung. ö 4

Beigien.

wären.

Das Abs nne ment beträgt: 2 Rthlr. sür 5 Jahr. 1 Rihlr. - 3 Zahr. 5 sithlr. - I Jahr.

allen Theilen der. Monarchie ohnt Preiserhöhung.

einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

Allgemeine

Preußische Zeitung

Alle Pposl-Anstalten des An- und Auslandes nehmen Heslellung auf dieses Slatt an, für Gerlin die Expedilion der Allg. Preuß⸗ Zeitung: Friedrichsstraße Ur. 72.

10.

Inhalt. icher Theil. . * . Bundes staaten. Königreich Sach sen. Landtags- Ver— handlungen. Könige ich Württ gmberg. Der König. Groß— herzogthum Oldenburg. Hunte Weser · Dampfschifffahnt. Freie Stad beck. Waffenrock und Helm bei dem lübecker Bundes -= Kon- tingent eingeführt. Freie Stadt Bremen. Feuerversicherungs-⸗ Gefellschaft. sußland , . itterung zu Odessa. ö 3 ( en nw Paris. Befinden der Königin. Adreß · Kommissionen. ö. Die Opposition der Deputirten bei der Wahl der Adreß · Kommission. ö. Spposition sstosse für die Abreß Debatte. Ueberttitt von Legitimisten. Bugtaud's und Jussufz Stellungen. Vermischtes. Schreiben aus

.

Paris. (herkettes Einwur] gegen Sauzet's Neujahrsrtede und das

St. Peters bung. Ordens Verleihungen.

ö Verhalten der Parteien dabei.)

zroßbritanien und Irland. London, Die Befördernungs weise der

letzten indischen neberlandpost. Die Präsidentenwahl in der franzõsi⸗ schen Kammer. Armtee-Befehl des Herzogs von Wellington.

Brüssel. Ankunft des Königlich preußischen Gesandten. Elementar Unterricht. Wasserstand.

Epanien. Briese aus Madrid (Der General Natvaez und Her Sa- samanca; die Fractionen der Deputirten Kammer.) und Paris. (Gäh⸗ rung in Barcelonaz Tas Rekruiirun gs · Gesetz.) dandels- und Börsen-Nachrichten. Berlin. Börsen⸗ und Markt=

bericht.

—— ——

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Rentier Johann Friedrich Brose in Berlin, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Reservisten der Infanterie, Rartin Dziub eck, dem Garde-Kavalleristen 1sien Aufgebots, Deter Barke, und dem Landwehrmann der Infanterie 1sten Auf- zebots, Woyciech Budnik, sämmtlich beim Zten Bataillon SchneidemühlJ 141en Landwehr-Regiments, das Allgemeine Ehren- weichen zu verleihen.

Dem ersten Oberlehrer am Gymnasium zu Minden, Prorektor Dr. Kapp, ist das Prädikat „Profe ssor,“ beigelegt; und

Der Justiz-Kommissarius und Notarius Hesse zu Wetzlar in kia Cigenschaft an das Land- und Stadtgericht zu Soest ver= eh worden.

Angekommen: Se. Durchlaucht der Fürst Alexander zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, von Witigenstein. „Der Präsident des Konsistoriums der Provinz Sachsen, Dr. Göschel, von Magdeburg.

Uichtamtlicher Theil.

Deutsche Bundesstaaten. Königreich Sachsen.

5. Januar ergriff der Bürgermeister Wehner, her Registrande erwähnten Petitionen, die mit zahlreichen Unterschriften aus er Laufiß eingegangen und gegen die von anderer Seite gewünschten Neue⸗

In der Sitzung der ersten Kammer vom bei Gelegenheit einiger auf

ungen in der protestantischen Kirche gerichtet waren, das Wort, um sich 9 den Petitions-ünfug, der so sehr überhand genommen, aus= ishrechen und einen Antrag in diesem Sinne zu motiviren. Der Staats Minister von Könneritz; „Dem Ministerium könne es nur angenehm ein, daß Bürgermeister Wehner sich über das Petitions⸗Unwesen ausge⸗ srochen habe; daß die Regierung dasselbe für unzulässig und für sehr nach- heilg halte, werde man schon aus mehreren Aeußerungen derselben wahr= henemmen haben. So lange aber die Gesammt- Petitionen angenommen vinden, so lange nicht geprüst werde, wie sie zusammengebracht wor= den seien, so lange werde man sich dabei beruhigen und, wenn man Wg süim wolle, alle gemeinschafilichen Petitionen anehmen müssen. Sie würden fast alle kauf gleiche Weise, zusammengebracht, indem an Andere die Roihwendigkeit der Petition glauben mache, sie ur UÜnterschrift auffordere und Viele unterzeichneten, ohne zu wissen, was e eigentlich unterschrieben. Daß hierdurch Ausregung hervorgebracht werde, Aldube er gern; aber er wisse auch, daß die Regierung Mittel ergriffen habe, m diese Aufregung, zu mildern, Es frage sich aber, ob die Aufregung urch diese Petitionen oder durch die entge engesetzten hervorgebracht wor⸗= * sei. Er könne nicht leugnen und 4 durch die Behörden, daß die usregung in der dornigen Gegend dadurch emstanden sei, zeide, man wolle ihnen den alten Glauben nehmen. Wollte man aber gegen die Penitionen einschreiten, die am Alten fesihalten, dann müsse man uch gegen dic jenigen cinschreiten, welche Neuerungen bezwecken. Die Re⸗ gierung habe zwar Mittel ergriffen, um alles Ungesetzliche bei den elicnen zu verhindern, sollten jedoch auf die in öffentlichen Blättern enthaltenen Nachrichten hin gegen die verliegenden Pe⸗ itionen Unterfuchungen angestellt werden, ö werde dasselbe auch gegen ie von anderer Seste ausgegangenen geschehen müssen. Das eigeniliche lnwesen liege in den gemeinschasilichen Petitionen überhaupt, bei denen die Feute veranlaßt würden, zu unterschreiben, ohne zu wissen, um was es sich handele. Bürgermeister Starke rieth, die Sache auf sich beruhen zu asen, da es Anklagen gebe, gegen welche sich zu vertheidigen man unter einer Würde halten müsse. Sectetair von Biedermann meinte jedoch, daß der Antragsteller miß verstanden werde, da sein Antrag nicht sowohl ge⸗ zen die Kammer- Mitglieder gerichtet sei, die bei den fraglichen Petitionen hätig gewesen sein follten, sondern überhaupt gegen die Au und Weise, die die Unterschriften erlangt würden, und in leßterer Sil ma müsse er en Antragsteller allerdings beipflichten; denn er wisse, um nur in Beispiel anzuführen, von zwei einander direkt enigegenstehen . e in Belreff der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit des Straf- ersahrens, die von einigen Personen beide gleichzeitig unterschrieben worden

daß geglaubt

von Posern veisicherte, daß er von keiner Ungesetzlichkeit bei

Unteischrist jenet Peiüionen gehöri habe; es sei den Leuten gar nicht zu

rlin, Sonnabend den 10 Januar

—— —— ——

veidenlen, da in ihrer Nähe ganz andere Ungeskhhlichleiten vorgefallen waä— ren; so habe sich ein Geisilicher geweigert, ein Kind im Namen der christ⸗ lichen Kirche zu lausen, und dasselbe im Namen des großen Weli⸗ geistes getaust. Darin, daß die Gemeinde ⸗Vorstände ihre Gemeinde zu⸗ fammenbestellt und zur Unterzeichnung aufgefordert hätten, könne er keine Ungesetzlichkeit finden; denn ihnen ständen nicht solche Mittel zu Gebote, wich den größeren Städten, dort habe man Karten umhergeschickt; unsere Wenden freilich wären mit dem Kartenschicken noch nicht so be⸗ fannt. Graf von Hohenthal⸗ Königsbrück; „Da über diese Pentionen einmal eine Verhandlung sich entsponnen habe, wolle er sich auch darüber aussprechen, weil er die Leute abgehalten habe, denfelben beizutreten. Aufmerlsam gemacht durch die Artifel in den öffent⸗ lichen Blättern, welche 6 Wehner vorgelegt, habe man ihn um Rath gefragt, ob man nicht jene Petitionen mit unterschreiben solle; er habe davon“ üm so mehr abgerathen, als er die Ansicht theile, die jene Leute gegen ihn ausgesprochen, daß es unnöthi sei, Peiitionen einzubringen, wo dic nterthanen mit den Maßregeln der Regierung einverstanden seien. Freilich in Gegenden, wo ein Geistlicher ein Kind auf den Namen des großen Weltgeistes getauft, weil dies das Bekenntniß der Lichtsreunde fei, möge es allerdings anders sein; wo aber eine Gemeinde noch einen christlichen Prediger habe, sei es nicht nöthig.“ von Am mon: „Ein solcher Fall, wie er nach Angabe einiger Kammer Mitglieder bei der Taufe vorgekommen sein selle, wäre in Sachsen gar nicht möglich, so lange die betreffenden Verordnungen aufrecht gehalten würden. Man habe hier eine Thaisache angeführt, und er müsse bemerken, daß, wer solche Thatsachen eiwähne, auch verpslichtet sei, die selben zu be⸗ weisen.“ Der Staais⸗-Minister von KLönneritz: „Das Ministerium werde sich danach erkundigen, ob dieser Fall bei den Behörden schon be⸗ kannt fei; wäre dies nicht der Fall, so würde das Ministerium allerdings darauf dringen müssen, daß der Ort, wo dies geschehen, näher angegeben werde.“ von Schönberg ⸗Bibran und von Hohenthal⸗Königs⸗ brück erboten sich darauf, den Namen des Geistlichen zu nennen. Der Siaals-Minister von Könneritz: „Einen Antrag auf Erörterung ge= gen die Petitionen von dieser oder jener Seite zu stellen, helfe nichts, denn er bringe die Regierung nur in die Verlegenheit, auch von der andehen Seite Erörterungen zu veranlassen. Die Art und Weise, wie die Ge⸗ sammtpetitionen zu Stande gebracht würden, sei hinlänglich belannt, und er könne der Kammer merkwürdige Beispiele darüber ansühren. In Leipzig habe man sogar Lehrlinge zur Unterschrift aufgesordert, ja selbst Manner, die gar nicht zu Sachsen gehörten. Ein Engländer sei z. B. veranlaßt worden, seinen englischen Ramen ins Deutsche zu übersetzen und eine Peiiion mit zu unterschreiben. Um diesem Unwesen wirksam entgegen zu treten, werde es besonderer gesetzlicher Vestimmungen bedürfen. erde angeführt, daß in der Ober Lausitz Gesetzwidrigkeiten vorgelommen seien, nun, an anderen Orten seien auch Aufforderungen ergangen an Alle, die sich für die Kirche interessiren, zusammenzulommen und eine Petition zu unterschreiben. Dem werde am besten vorgebeugt, wenn auf ge⸗ meinschafiliche Petitionen wegen ihres zweiselhaften Üirsprungs gar lein Werth gelegt würde; dann aber dürse man sich lünstig auch . auf die Zahl ihrer Unterschrisien berusen, sondern sie Sni dahingestellt sein iassen, womit man den Wünschen der chrzahl im Volke ge⸗ wiß entsprechen werde. Dies sei wenigstens die Ansicht der Re⸗ gierung, und es wäre wünschengwerth, daß auch die Kammern diese Ansicht zu der ihrigen machten. Wären aber einmal von der einen Seite solche Petitionen ausgegangen, so sei es den Leuten nicht zu verdenken, wenn sie auch von der anderen Seite dergleichen ausgehen lassen.“ Bürgermeister Wehner zog hierauf scinen Antrag zurück, mit dem Wunsche, daß man künftig beim Sammeln der Unterschrifien mit um so größerer Vorsicht und mit der größten Gewissenhastigktit zu Werle gehen möchte. Der Staats- Minister von Könneritz: „Der Redner, hätte noch weiter gehen und den Wunsch ausdrücken mögen, daß man lünftig gar feine Unterschriften mehr sammle. In dem Sammeln der Unterschristen liege eben der große Nachtheil, weil man nicht wissen lönne, wie die Unter⸗ schrifien zusammengebracht, und ob sie freiwillig erfolgt seien.“ von Schön fels drang sodann auf Benennung des Geistlichen, von welchem vorher die Rede gewesen sei, und von Ammon bemerlte, daß dies allerdings mit dem gilößten Dante anzunehmen sei, weil, wenn jene Beschuldigungen ge⸗ gründet wären, die Taufe als unchristlich annullirt werden müßte; kenn wären auch den Geistlichen bei der Taufe manche Freiheiten gelassen, an der von dem göttlichen Stister des Christenthums selbst vorgeschriebe⸗ nen Tauf- Formel könne lein Jota erlassen werden. Da jedoch der Präsident anführte, daß nach 8. 54 der Landtags ⸗Ordnung nur oͤci Dienstverletzungen der Staatsdiener auf Nennung des Namens gedrungen werden konne, da serner das Ministerium nicht auf Nennung des ziameng bestand, von Schönberg -Bibran aber zu Namensnennung nach der Sitzung erbötig war, wurde der Antrag, den von Schönfels gestellt hatte, nicht unterstützi. Die Kammer wendete sich hierauf zu dem Gegenstande der heutigen Tagesordnung, dem Eutwurse der Wechsel Ordnung.

Die zweite Kammer gelangte in ihrer Sitzung vom 5. Januar bei der Berathung der Landtags Ordnung zum fünften, das Direktorium der Kammer n e n, Abschnitte, und zwar bis zu §. 23, der von der Function des Präsidenien handelt und der Verlage entsprechend angenommen wurde. Die Deputation hatte jedoch folgenden Zusatz Paragraphen vor⸗ geschlagen: „An der Dislussion kann der Präsident nur dann Theil neh⸗= men, wenn er den Präsidentenstuhl verläßt und der Stellvertreter statt seiner die Verhandlung übernimmt. Der Präsident ann solchenfalls seinen Sitz nicht eher wieder einnehmen, als bis die Diskussion über den betreffenden Punt der Berathung geschlosseen ist. Die Abstimmung kann der Präsident vornehmen.“ Soweit waren alle Deputations⸗Mitglieder einverstanden. Mit der Fortsetzung dieses Zusatz-Paragraphen, welcher so lautet: „Seine Abstimmung motiviren und am Schlusse der Diskussion über den Berhandlungs-Gegenstand eine kurze Uebersicht (Résunié) geben, kann der Präsident, wenn er solches für nothwendig erachtet, auch oöhne den Präsi= dentenstuhl zu verlassen. Beides wird für eine Theilnahme an der Debatte nicht angesehen“, war jedoch die Minorität der Deputation nicht einver standen gewesen und hatte sich im Bericht dagegen erklärt. Ueber die so⸗ nach vorliegende Prinzipfrage: „ob der Präsident seine Abstimmung moti⸗ viren und nach Schluß der Debatte die Verhandlung reassumiren lönne?“ entspann sich eine längere Diskussien. Bei Ter Abstimmung wurde der eiste Theil des Zusatz - Paragraphen: An der Diekussion vornehmen“ gegen Z Stimmen angendmmen, der ersie Satz des zweiten Theils aber; Seine Abstimmung motiviren“ durch 36 Stimmen und der Schluß des zweiten Theils: „und am Schlusse nicht angesehen“ durch 33 Stimmen unter 37 Anwefenden abgeworfen. Am Schlusse der Sitzung machte der Präsi. dent, auf Grund einer Mittheilung des GesammtMinisteriums, der Kammer noch bekannt, daß die in der Kammer vertheilte Druckschrist über die Ver= handlung der badischen Kammer vom 15. Februar 1845 einen Gegenstand betreffe, dessen Veröffcnilichung die Großherzoglich badische Regierung für unzulässig erachte.

In 'der Sißung der zweiten Kammer vom 7. Januar wurde die von dim Winssterinm des Innern verfügte Einziehung der Konzessien zur Herausgabe der Sächsischen Vaterlandsblätter zur Sprache ge— bracht und die Diskussion hierüber hervorgerufen durch eine auf der zt.

istrande befindliche Beschwerde des Redacteurs und des * dieser ln heft, weicher sich vier Petitionen um Zurücknahme dieser Maßregel,

1846.

aus Dresden, Lichtenstein, Zwickau und Roßwein, anschlossen. Da diese von drei Abgeordneten eingereichten Petitionen bevorwortet waren und sich außerdem noch mehrere andere Mitglieder der Kammer als Sprecher ge⸗ melde halten, so nichtete der Präsident an die Kammer die Frage, ob sie wünsche, daß hierüber eine eigentliche Diekussion eröffnet werde? Dies wurde bejaht, und der Abg. Jani erhielt zuerst das Wort und sprach. sich gegen die von dem Minister verhängte Maßregel lebhaft aus. F Abg von Fhbielau veriheidigie die Regierung gegen die iht gemachten Vor- würsc. Man habe es eine Verhöhnung der Kammern genannt, daß sie die FKonzessione Entziehung der Vaterlands Blätter gerade jeßt, während des Landtags, cinireten lassen; was würde man aber gesagt haben, wenn sie dies geihan, nachdem die Kammern auscinandergegangen? Würde man ihr? dann nicht den Vorwurf gemacht haben, sie habe es hinter dem Rücken der Stände gethan und nicht den Muth gehabt, während der Stände ⸗Versammlung damit hervorzutreien! Er finde es ehrenhaft sür die Regierung, daß sie es gerade jLetzs gethan, wo sie gewußt, daß man eine r, von ihr sordern werde. Die Maßregel sei keinesweges eine Folge cines reactionairen Regierungs⸗Systems, sondern viclmehr eine Folge des Gebahrens dieser Bläner selbst; wenn immer und immer nur gegen die Regierung geschrieben werde, so müsse im Volle die Meinung enistehen, es sei das wahr, was geschrieben wird, und bier habe die Regierung nichi nur ein Recht, sondern auch di Verpflichtung, einzu⸗ schreiten, um eine einscitige Richtung nicht auffommen zu lassen, sich nicht ber Verdächtigung auszufetzen. Die Regierung habe keine Organe im Lande, ihre Ansichten zu vertreten; Widerlegungen würden von den siberalen Journalen nicht aufgenommen; die Einführung eines Preß⸗ Gesches liege, wie die Vorgänge in Baden bewiesen, nicht in ihrer Hand, und so bliebe derselben, um Tendenzen zu unterdrücken, die ihr gefährlich erschienen, als einziges Mittel nur das der Konzessions Entzie hung übrig. Uebrigens sei nur seine Absicht, das System der Reglerung in Schutz zu nehmen, insofern man es als reaciionair bezeichnet habe. Die Siimmie der Priesse als die Stimme des Volkes auszugeben, sei zu weit gegangen; was der Redacteur eines Blanes zu schreiben für gut be- finde, f nicht immer die Meinung des Volkes; so z. B. müsse er sehr zweifeln, ob eine Behauptung der Art, daß Jesus und seine Apostel nur Schreier und Versührer des Volkes gewesen, als Vollsstimme angesehen werden könne; diese Behauptung sei aber in der That durch die Presse aufgestellt worden, und zwar vom Professor Biedermann in Leipzig, in einc von ihm an die berliner Konferenz gerichteten Zuschrift. von Beschwitz fand in der ministeriellen Maßtegel einen Beweis von Kraft und Energie von Seiten der Regierung und sprach seinen Dank dafür aus. Hicrauf ergriff der Staats Minister von Falkenstein das Wort, um die Kammer über den wahren Grund der Maßregel, die man so hart getadelt, ins Klare zu setzen. Ob darin eine Verhöhnung der Stände liege, daß dieselbe eben jeßt zur Auwendung gebracht woiden, darüber speziell zu sprechen lomme ihm nicht zuz das aber müsse er erklären, daß, wenn die Regierung eine Maßregel in ihrer Kompetenz finde, wenn sie von deren Noihwendigleit überzengt sei, sie nicht danach fragen könne, ob die Stände versammelt seien, sie alsdann vielmehr nicht nur berechtigt, son- dern auch verpflichtet f diese Maßregel ins Leben treten zu lassen. Daß vie Konzessions . Entzichung der Vaterlands b lätt er dem Ministerium Tadel zugezogen, daß Beschwerden darüber eingegangen, könne demselben nicht iübtrraschend kommen; es liege dies in der Natur der Sache, da diese Zeit- schrist durch ihren pikanten Ton viele Leser gefunden und diese, wenn auch aus sehr verschiedenen Ursachen, Interesse füt die selbe hegten. Die Ansicht der Regierung hicrüber werde die Kammer am besten aus der von dem Ministerium rlassenen Verordnung ersehen, und er wolle diese daher wört lich vortragen, was auch geschah. Auch das Ministerium sehe sich sehr ungern „gedrängt“ zu solchen Maßregeln; schon deshalb müßten sie ihm unangenehm sein, weil den Betheiligten in pecuniairer Hinsicht Nachtheile daraus erwachsen lönnten; dergleichen ,, könnten dem Mi- nisterium keine Freude machen, ünd nur mit iderwillen würden sie da, wo sie noihwendig, angewendet. Die Regierung habe, das Recht, Konzessionen zu ertheilen; die Konzession zur Herausgabe der Vaterlands - Blatter sei, wie für alle Zeitschristen neuester Zeit, aus drücklich auf Widerruf ertheilt; man habe durch Androhung der Konzessions · Entzie⸗ hung, durch die Censur, selbst mündlich, die Redaction ermahnt, die Rück- sichten gegen den Staat, gegen den deutschen Bund und gegen besreundete Regierungen nicht aus den Augen zu setzen. Alles sei vergeblich gewe- fen? die Regierung habe es nicht länger verantworten önnen, ein solches Blatt fortbestehen zu lassen, und so habe sie sich, da alle Mittel, die Re- daction zur Vorsicht zu bewegen, fruchtlos geblieben, endlich zur Konzes⸗ sions⸗ Entziehung genöthigt gesehen. Wenn übrigens gesagt woiden sei, baß dicse Zeiischrist der Achlung des Auslandes sich zu erfreuen gehabt habe, so erinnere er, daß sie eben in den meisten Staaten Deuischlands verboten gewesen sei. Auch er wünsche von Herzen ein Blatt, das in wahrhast liberalem Sinne die Auftlärung des Volks sich zum Ziele gesteckt habe; auch er halte es für ein Unglück, wenn ein Volk unwissend sei, aber ein noch größeres Unglück sei es, wenn ein Volt irregeleitet werde. Dem echten Liberalis uns werde die Regierung niemals entgegentreten, wohl aber dem falschen Liberalismus, dem Radilalismus, wie er sich in den Vater⸗ land sblättern gezeigt, diesem werde sie mit aller Kraft und Energie entgegentreten. Die Petitionen wurden schließlich an die vierte Depu⸗ tation zur Begutachtung und Berichterstattung verwiesen.

Königreich Württemberg. Nach dem neuesten ärztlichen Büllciin wah in dem Befinden Sr. Majestät des Königs bereits einige Besserung eingetreten.

Großherzogthum Oldenburg. Die Hunte ⸗Weser⸗ Dampfschifffahrt hat bei dem nunmehr eingetretenen Frostwetter für diesen Winter eingestellt werden müssen, nachdem die dazu verwen- deten zwei Dampfböte während eines 19tägigen Zeitraums und un⸗ geachtet der ungünstigen Jahreszeit 1089 Paffagiere befördert hatten. Ein drittes Dampfboot ist auf dem Wege nach Oldenburg an der niederländischen Küste gescheitert.

Freie Stadt Lübeck. Mit dem Haupt⸗ Finanz- Etat für 1846, welcher in den letzten Tagen des vorigen Jahres der Bür⸗ gerschast der freien Stadt Lübeck zur Berathung vorgelegt war, ist von dieser auch die außerordentliche Ausgabe für die Neu⸗Unifor⸗ mirung! tes Bundes- Kontingents (Waffenröcke und Helme) geneh- migt worden.

Freie Stadt Bremen. Zufolge eines zwischen der Bremer Feuer Versicherungs · Compagnie und der Aachener und Münchener Feuer Versicherungs · Gesellschaft am 29. Dezember abgeschlossenen Ver⸗ frages hat die letztere vom 4. Januar d. J. ab die Geschäste der ersteren übernommen.

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