1846 / 12 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

wegzunehmen, um sie von gemischten Kommissionen verurtheilen zu lassen, noch verschiedene andere Maßregeln in ähnlichem Sinnk erstrebt.

Wie man den Sllavenbandel gegenwärtig nach dem Völlerrechte als Seeränberei betrachten kann, ist nich! wohl zu begreifen, da noch erst im Jahre 1807 Lord Eldon, eine der ersten richterlichen Autoritäten Englands, während seiner Opposition gegen die Abschaffung der Sklaverei im Parla- mente behauptete, daß der Sklavenhandel „von Parlamenten sanctionitt worden sei, in welchen die weisesten Rechtsgelehrten, die gelehrtesten Geist⸗ lichen und die ausgezeichneisten Staatsmänner saßen“, da Lord Hawkes= bury, später Graf von Liverpool, beantragte, daß die Worte „unvertrag⸗ lich mit den Grundsätzen der Gerechtigkeit und Humanität“ aus der Ein littung der Blll (der Stlavenhandel Aöschaffungs Bill ausgestrichen nan den; da der Graf von Westmorland erklärte, daß, wenn er auch „den Presbyterianer und den Prälaten, den Methodisten und den Feldpriester, kek Jakobiner und den Mört er zu Gunsten ber Altzschaffüung des Sllaven,- handels schreiben sähe, er dennach seine Suimmz dagegen im Patlament. erheben würde.“ Eben so wenig kann man begreifen, wie gegenwärtig nach rem Völterrechte dieser Handel' als Serräuberei betrachtet werden soll, da doch England selbst vor noch nicht langer Zeit sich durchaus nicht erniedrigt glaubte, mit afrikanischen Silaven Handel zu treiben, und da nur eine kurze Zeit erst verstrichen ist, seitdem andere civilisirte Nationen den Handel prostri⸗ dirt haben. Bis auf diesen Augenblick besitzt Großbritanien indische Sklaven. Rußland, Frankreich, Spanien, Portugal, die Vereinigten Staaten, Bra⸗ silien und andere Mächte haben bis setzt noch nicht die Sklaverei abge⸗ schafft. Es ist sonach offenbar, daß Handlungen, welche noch von so vielen Nationen ausgeübt werden, und welche vor wenigen Jahren noch von der ganzen Welt ausgeübt wurden, mit Recht nicht für Seeräuberei erachtet werden konnen, mit Ausnahme unter Nationen, welche ausdrücklich überein · gekommen sind, dieselben in ihren Verträgen so zu betrachten.

Wenn aber der afrikanische Sklavenhandel nach dem Völkerrechte nicht Seeräuberei ist, wenn ferner Brasilien durch die Convention von 1826 England nicht mit dem Rechte bekleidet hat, über die Personen brasiliani⸗ scher, der Theilnahme am Sklavenhandel verdächtiger Unterthanen wie über Seetäuber zu urtheilen, Strafe zu verhängen und ihre Güter zu kon⸗ fisziren, so leuchtet ein, daß England dies Recht durch seine Tribunale nicht eee. kann, ohne die Souverainetät und Unabhängigkeit Brasiliens zu verletzen.

Auch hat Großbritanien sich bisher nicht als mit diesem Rechte gegen die Unterthanen Brasiliens ausgerüstet angesehen, sondern hat im Gegen theil ausdrücklich die Inkompetenz seiner Gerichtshöfe, solche Fälle gerichtlich zu untersuchen, anerkannt. In der Korrespondenz zwischen der Kaiserlichen Regierung und der britischen Gesandtschaft vom 31. Oktober 1843 u. f., aus Anlaß der Sache Manoel José Madena's, eines brasilianischen Unter⸗ thanen, welcher an Bord des Schooners „Tartaruga“, unter der Voraus⸗ setzung, an ungesetzlichem Handel betheiligt zu sein, festgenommen und an Bord des besagten Schooners nach dem Vorgebirge der guten Hoffnung geschickt wurde, erklärte der Minister Ihrer brüanischen Majestät am dies⸗ feitigen Hofe in einer Note vom 12. November desselben Jahres, daß die⸗ ses ard mn, so wie die anderen an Bord der „Tartaruga“ vorgefundenen Perfonen, nach dem Vorgebirge der guten Hoffnung gesandt worden wären, weil ihr Zeugniß bei der Untersuchung gegen das Schiff in dem Vice = Ad= miralitäts-Gerichtshose zum Erweise fecräuberischen Verfahrens nöthig sein könnte; und in der That, sobald über das Fahrzeug das ÜUrtheil gesprochen war, ehrten Madena und die anderen Gefangenen in ihr Vaterland zu⸗ rück, wie dies aus der bezeichneten amtlichen Korrespondenz ersichtlich ist.

Daß dies übrigens die einzige Interpretation ist, welche dem Vertrage vom 23. November 1826 gegeben werden kann, geht ferner durch einen Vergleich des besagten Artikel 4 mit den Verträgen hervor, welche England mit anderen Nationen abgeschlossen hat. Es ist leicht, die Verträge einzu⸗ sehen, welche es z. B. der argentinischen Republik am 24. Mai 1839, mit Bolivia am 325. September 1540 unter Beifügung von Zusatz Artikeln von demselben Tage und Verordnungen, mit Chili am 19. Januar 1839, unter Beifügung von Zusatz Artikeln und Verordnungen, mit Haiti am 23. Dezember 1639, mit Mexiko am 24. Februar 1841, unter Beifügung von Zusatz-A rtikeln von demselben Tage, mit Texas am 16. November 1811, unter Beifügung von Verordnungen und Declarationen, am 10. Fe- bruar 1844 zu Washington unterzeichnet, mit Uruguay am 13. Juni 1839, unter Beifügung von Jusatz- Artikeln und Verordnungen, und endlich mit Venezuela am 15. März 1839 abgeschlossen hat.

Aus jedem dieser Verträge geht deutlich hervor, daß die beiden hohen kontrahirenden Mächte übereinkommen und vermiltelst Conventionen die Einzelbeiten der Maßregeln feststellen, welche im Einklang mit den gesetz= lichen Verordnungen der respelniven kontrahirenden Mächte zur sofortigen und gegenseitigen Geltendmachung des Piratengeseßzes nöthig sind, das als dann auf den Sklavenhandel, soweit die Schiffe und Unteithanen jedes der beiden Länder in Betracht kommen, Anwendung findet. Wenn das Faltum des an sich schon als Piraterie beirachteten Handels genügte, um die Na— tionen, durch deren Schiffe die Wegnahmen stattfinden, in Stand zu seßzen, die Fahrzeuge und Personen vor ihren eigenen Tribunalen zu richten, so würde es sowohl überslüssig sein, daß der Handel in den obengenannten Verträgen für Seeräuberei erklärt werde, als auch, daß die beiden kontra⸗ hirenden Mächte verpflichtet würden, besondere Strafgesetze für ihre an dem Handel sich betheiligenden Unterthanen und , . zu erlassen. Wenn aber die bloße Declaration, daß der Sklavenhandel Seeräuberei sei, brasi= lianische Unterthanen und deren Eigenthum nicht des Rechtes berauben konnie, von den Behörden ihres eigenen Landes gerichtet zu werden, so durften auf gleiche Weise auch nicht ihre Schiffe von britischen Kreuzern besucht, durchsucht und weggenommen werden.

Es ist schon bemerlt worden, daß das Völkerrecht das Besuchs⸗ und Durchsuchungsrecht in Zeiten des Friedens auf hoher See nicht anerkennt. Die britischen Tribunale haben zu verschiedenen Zeiten dies Prinzip aner kannt, namentlich in dem Falle des französischen Schiffes „Louis“, welches im Jahre 1820 an der Küͤste Afrika's, im Sklavenhandel begriffen, wegge—⸗ nommen wunde. Bei dieser Gelegenheit wurde die Wegnahme fur null und nichtig erklärt, weil das Besuchs⸗ und Durchsuchungsrecht auf hoher See in Zeiten des Friedens nicht bestehe. Lord Stowell erklärte, daß, „selbst zugegeben, der Handel wäre wirklich von den Munizipal⸗Gesetzen Frank- reichs verboten (was zweiselhast war), dennoch das Recht der Visitation und Durchsuchung, welches ein ausschließlich im Kriege gebräuchliches Recht

sei, nicht im Einklang mit dem Völkerrecht in Zeiten des Friedens ausge⸗

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übt werden lönne, um über Eigenthum französischer Unterthanen von Sei- jen britischer Gerichtehöfe einen Spruch zu re isertigen.“ Als in derselben Sache Se. Herrlichlein das Urtheil des hohen Admiralitäts⸗ Gerichtshofes abgab, hielt er überdies dafür, daß „der Sklavenhandel, obschon unrecht unk verurtheilt durch das Gefetz von England, nicht Sxeeräuberei, auch nicht ein Verbrechen nach dem allgemeinen Völkerrecht sei. In der That, wenn ein solches Recht einer Nation beigelegt wird, so muß es auch jeder Nation zulommen, und es würde dann zu unberechenbarem Uebel, vielleicht zu einem allgemeinen Kriege führen. (

Daß dies Recht über Schiffe anderer Nationen nicht England zulommi, ist nicht allein anerkannt, sondern auch in den von jenem Lande abgeschlos⸗ senen Verträgen zugestanden; denn in allen diesen Verträgen ist dasselbe stipulirt, was in den zwischen Portugal und Großbritanien 1815 und 1817 abgeschlossenen Verträgen gesagt ist, welche, nachdem sie durch die Conven⸗ tion zwischen England und Brasilien vom 23. November 1826 ausgedehnt wurden, mit dem 13. März des gegenwärtigen Jahres erloschen sind.

Aus dem, was nunmehr gesagt und bewiesen ist, geht augenscheinlich bervor, daß die von dem brinischen Parlament erlassene und von Ihrer Majestät der Königin von Großbritanien am 8. August d. J. sanctionirte Alte unter dem Vorwande, die Bestimmungen des Artitel J. der zwischen den Kronen Brasiliens und Großbritaniens abgeschlossenen Convention vom 23. November 1826 in Aussührung zu bringen, weder auf den Buchstaben noch auf den Sinn des besagten Artifels basirt werden kann, daß dieselbe ferner den deutlichsten und bestimmtesten Grundsätzen des Völkerrechts zu⸗ wider läuft und endlich eine Verletzung der Souverainetät und Unabhan⸗ gigkeit Brasiliens so wie anderer Nationen ist.

Demnach protestirt der unterzeichnete Minister und Staats- Secretair der auswärtigen Angelegenheiten im Namen und auf Befehl Sr. Majestät des Kaisers, seines erhabenen Souverains, gegen die vorbenannte Alte, als ge⸗

en eine ungerechte und beleidigende und eine solche, welche die souverainen

echte und die Unabhängigkeit der brasilianischen Nation verletzt, indem er feine ihrer Folgen anerkennt, aus genommen die aus Gewaltthat hervorge⸗ henden, und ene für allen und jeden Schaden und Verlust, 2 daraus für den e . Handel der Unterihanen Brasiliens hervorgehen kann, denen die Gefetze beständigen und wirksamen Schutz versprechen und Se. Majestät der Kaiser schuldet, Ersatz beansprucht.

Nichtsodestoweniger aber wird die Kaiserliche Regierung, die edlen Ge⸗ sinnungen der Rechts- und der Menschenliebe, von denen sie steis beserlt ist, allen anderen Rücksichten voranstellend, damit fortsahren, in Einklang mit den Gesetzen des Landes alle ihre Bemühungen auf die Unterdrückung des Sklavenhandels zu richten, und die Kaiserliche Regierung wünscht ernst⸗ lich, daß die Regierung Ihrer britanischen Majestät einem Uebereinkommen beipflichien möge, welches unter Beachtung der Interessen des gesetzlichen Handels brasilianischer Ünterthanen das sehnlichst gewünschte Aufhören eines Gewerbes bewirken dürfte, dessen Foribestehen von allen aufgeklärten und christlichen Regierungen bellagt und verdammt wird.

Der Unterzeichnete übermacht auf Befehl Sr. Majestät des Kaisers, seines erhabenen Souverains, diesen Protest an Hamilton Esq., Ihrer bri⸗ tanischen Majestät außeroidentlichen Gesandten und bevollmächtigten Mi⸗⸗ nister, damit er der Regierung Ihrer britanischen Majestät vorgelegt werden möge, und er nimmt selbst zugleich diese Gele enheit wahr, um Heirn Hamilton den Ausdruck seiner vollkommensten e nene, und Werth⸗ schätzung zu wiederholen.

Antonio Paulino Limpo de Abreu.

Eisenbahnen.

Berlin, 10. Jan. Wir können aus glaubhafter Quelle versichern, daß die (ursprünglich nach einer Einsendung aus dem Meckllenburgi⸗ schen in hamburger Blättern mitgetheilte) Nachricht, als werde die Berlin Hamburger Eisenbahn noch in diesem Jahre in ihrer ganzen Länge dem Betriebe eröffnet werden, . eine voreilige zu nen⸗ nen 'sei. Namentlich konnten die Bahnhofs⸗Arbeiten hier bei Berlin erst fo spät in Angriff genommen werden, daß eine Beendigung der⸗ selben in diesem Jahre durchaus unmöglich erscheint; und ein Gleiches gilt von den Arbeiten im Lauenburgischen, Holsteinischen und im bei⸗ derstädtischen Gebiete.

gandels und Görsen - nachrichten.

Berlin, 10. Jan. Die Flauheit an heutiger Börse dauerte fort, und müssen die Course sammtlicher Eisenbahnen abermals niedriger notirt werden.

Stockholm, 31. Dez. Die Frage über die Privat- Banlen ist im Conseil zur Sprache gekommen, und die Regierung hat beschlossen, daß feiner Privat Bank eine neue Octroi verliehen werden solle, wenn dieselbe

sich nicht verpflichte 14) zu solidarischer Verantwortlichkeit und 2) keine Zeitel auf weniger als 6 Rthir. 32 Schill. auszugeben, jedoch mit einer Ueber

gangszeit auf 3 Rihlr. 16 Schill.

Auswärtige Börsen.

Amsterdam, 6. Jan. 39h do. —. Ausg. —. 4990 Russ. Hope 913.

Antwerpen, 5. Jan. Zinsl. —. Neue Anl. 23.

Franlefürt a. M., 7. Jan. 976 Met. II2 G. Hank-Actien P ult. 1942. 40. Bayr. Bank-Actien 722 Rr. Hope 90 G. Stiegl. S9 G. Int. 60 *. . poln. 300 FI. 102 G6. 40. Soo FI. S2. . ö

Ham bu rg, z Jan. RHank-Actien 1620 Rr. Eu. Russ. 1093 Br.

London, 3. Jan Cous. 395 945. Ard. 2835. Pass. 6. Ausz. 16. Int. 604. 499 g94. Port. 57. Rras. 81IJ. Mex. 315. Peru 41.

K Juan. 596 Rente sin eour. 121. 30. 395 do. fin eour. 82. 90. Nenpl. —. 59h Span. Rente —. HKass. —.

2. H. Jan. Nordb. 1893. dlogsn. 1413. Mail. 1243. I1ivorn. II. Pest. i5 ! Kudw. —.

Niederl. wirld. Sch. 617. 596 Span. 23M.

Pass. —. Ziusl. Preuss. Pr. Sch. —. Poln.

Eerliner Börse. Den 10. Jauuar 1846.

Pr. Cour. riet. Q cld.

97 85

Pr. Cour

Actien. 9 Rriet. di

Fond s.

Erl. Potsd. Eisenb. do. do. Prior. Obl. Magd. Lpæ. Eisenb. 40. 0. Prior. Obl. Erl. Anh. abgest. do. do. Prior. Obl. Düss. Elb. Eisenb. do. do. Prior. Obl. Rhein. Eisenb. do. do. Prior. Obl. do. v. Staat garant. Ob. Schles. E. L A do. Prior. do. Lt. B. B. St. E. Li. A. u. H. agd. Halba. Eb. r. Schw. Frb.E. do. 40. Prior. Obl. onu-Köluer Esb. ie ders ch. Mk. v. e. do. Priorität

St. Schuld- Sch. Prämien - Scheine d. Seełh. à 5 T. Kur- u. Neumũrk. Schuldverschr. Kerliner Stadt- Obligationen Danz. do. in Th. Westpr. Pfandbr. Gross. Pos. do. do. do. Ostpr. Pfaudbr. Pomm. do. Kur- u. Ne um. do. Schlesische do. o. v. Staat g. Li B.

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Amsterdam do. HIamburs

Kurz 2 Mit. Kurz 2 Mt. 3 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. S Tage 2 M.. 2 Mt. 3 Woch.

Meteorologische Beobachtungen.

Abends 10 Ubr.

Wien in 20 Xr. . Augsburg

Breslau

Leipzig in Courant im 14 TI. Fuas. 100 Tulr.

Frankfurt a. M. südd. W. ...... .. 100 Fi. Petersburg I00 sRhl.

1846.

9. Januar.

Morgens 6 Uhr.

342, S5 πν. τ 2, o pr. A3, as Par. 3,7 n. 4 427 n. 4 3,60 n. 1 2,57 n. 4] 3, 80 R. 4 2, 7) R. 92 pCt. 9g3 pet. 92 pCt. trüb. Regen. trüb. W. W. W. Würme wechsel l Wolken zug... W. 4 2,5 R.

Tagesmittel: 342,91“ Par.. 3,7 R... 2,S' R... 92 pci. M.

Königliche Schauspiele.

Sonntag, 11. Jan. Im Opernhause. 6te Abonnements⸗ , Die Vestalin. (Dlle, Lind: Julig) Anfang b Uhr.

u dieser Vorstellung sind nur noch Billets zum Parterre Sgr. und zum Amphitheater 2 10 Sgr. zu haben.

Die zu dieser dritten Aufführung der Oper: Die Vestalin, reits angewiesenen Billets lönnen bis Sonntag, den 11ten d., M tags 12 Uhr im Billet⸗Verkaufs⸗Büreau des Schauspielhauses den erhöhten Opernhaus⸗Preisen in Empfang genommen werden.

Im Eher fer en . 7te Abonnements⸗Vorstellung: Nehmt Exempel daran! (Blle. Viereck: die Frau.) Hierauf: Doktor W (Dlle. Viereck: Elisabeth, als Gastrolle.)

Montag. 12. Jan. Im Schauspielhause. Ste Abonnem 1 Tartüffe. (Herr Döring: Orgon.) Hierauf: Zwei Gu

ilder.

Dienßag, 13. Jan. Im Opernhause. 7Tte Abonnements O stellung. Neu einstudirt: Die Krondiamanten, komische fer n Tanz, in 3 Abth., von Scribe. Musik von Auber. Anfang halb M

Zu dieser Vorstellung werden Billets zu den gewöhnlichen Oy haus⸗Preisen verkauft.

Im Schauspielhause. Z0ste französische Abonnements⸗Vorstel

Königsstädtisches Theater. Sonntag, 11. Jan. Sie ist verheiraihet, romantisch⸗komi

Nachmittags 2 Uhr.

Nach einmalig Keobachtung

Luftdruck

Lustwürime .... Thaupunkt .... PDunstsitti gung.

Quellwürme 7,7] Flusswürme 0, 0 Rodenwärme ( Aus dünstung on Niedersehlag 0, Mn

J Charakterbild mit Gesang in 3 Akten, von Friedrich Kaiser. N von Suppe.

(Herr Wallner aus Wien: Lorenz Wind, als Gastro Oeffentliche Aufführungen.

. Sonntag, den 11. Januar. Viertes Konzert von Henry Lito im Saale der Sing⸗Akademie. Der Konzertgeber wird unter Anderem

seinen Compositionen die „Caprice über Lucrezia Borgia“, „Chant Szäondalier“ und „Souvenir de la Taranielle“, dann ferner die Cis . M Sonate von Beethoven und ein Konzersstück von C. M. von W vortragen. Anfang 7 Uhr. Billets bei Schlesinger und Bote u.

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. Gedruckt in der Decke rschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

Allgemeiner Anzeiger.

trages Rechenschaft abzulegen und diejenigen der In= teressenten zu ermitteln, welche von dem unter S. 5. der den Zeichnungen vorgedruckten Bedingungen vorbehal⸗ tenen RücktriftsRechie eiwa Gebrauch machen wollen. Düsseldorf, den 31. Dezember 1845. Das Comité der Düsseldorf⸗Sittarder Eisenbahn⸗

Bekanntmachungen.

1804 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 25. Juli 1845.

Das hierselbst in der Zimmerstraße Nr. 9 belegene Grundstück der Erben des Vergolders Jacob Pro- chaska, gerichtlich abgeschätzt zu 10290 Thlr. 4 Sgr. 3 Pf., soll Behufs der Auseinandersetzung der Pro- chasiaschen Erben unter einander

am 17. März 1846, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hy— pothelanschein sind in der Registratur einzusehen.

Düsseldorf-Sittarder Eisen—

1226

bahn von Düsseldorf nach der Landesgränze bei Sittard, so wie die jetzigen Inhaber der Interims Quittungen

. r t à Paris „b, laden wir hiermit auf

Londres àFranesort Berlin

über das tingenahlte 5 den 20. Januar k. J., Nachmittags 3 uh, zur General⸗Versammlung

im Stadtrathssaale des hiesigen Rathhauses ein, um denselben über die Erledigung des uns gewordenen Auf⸗—

Administration de Rentes sous la direc-

1236] 1ion de la Banque de Belgique. Certificats de Rentes Belges 24 &.

Le Directeur de la Banque de Belgique a l'hon- neur d'insormer les porteurs des dits Certisicate que

bahn 2 Gesellschaft. 7 Coupons échéant le ler Janvier Courant seront

: ; . s à partir de ce jour, Die Zeichner des Projelts zur Herstellung einer Eisen⸗- . à la . de la Banque, Amsterdam chez Mir. L. R. Bis choßfsskeim

le tout consarmémeut avis publié par la Banque le 1er Juillet 1844. Bruxelles, le 2. Janvier 1846.

Die kürzlich erschienene Schrist: 29 Die

Gesellschaft.

(gez. Baum, Vorsitzender. von

Heidelberg,

den J. Deremterd jsa5. alademish

Literarische Anzeigen.

I29 ß Mission der Deutsch⸗Katholiken

G. G. Ger vinus, hat so raschen und großen Absatz gesunden, daß sogleich ein zweiter unveränderter Abdruck veranstaltet werden mußte; dieser ist jetzt sertig und in jeder guten

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Allgemeine

Preußische Zeitung.

Alle Posl-Anstalten des An- und Auslandes nehmen Seslellung auf dieses Slatt an, sür Gerlin die Expedition der Allg. Preuß. Zeilung: Friedrichs siraße Ur. 2.

12.

Berlin, Montag den 12 Januar

Inhalt.

ntlicher Theil.

utsche Bundesstaaten. Freie Stadt Hamburg. Eisgang. hhifffahrt. . ö ich. aris. Etllärung des Königs zu Gunsten der Chiisten 335 Vun zeriein r. nge. in der Adreß ⸗Kommission der Feputirten. Die Veranschlagungen des Finanz- Ministers und seine Barstellung vom Zustande des Landes. Maroltanische Geschenle. Bermischtes. Schreiben aus Paris. (Lamoricièete's und Pelissier's

Operationen; Stellung Abd el Kader's; versuchte Kassenberaubung.) oßbritanien und Irland. Lon don. Antwort der Königin auf Veröffentlichung der Staats Einnahme. (Die Anti - corn -law⸗ltague und die Protectio-

Königreich Sach sen. Landtag. Freie Stadt Bremen.

chreiben aus London.

isten.) i ande. Aus dem Haag. Ruder, und Segel - Gesellschaft. e, von Papiergeld. - Die Schelde / Fischerei.

alien. Neapel. Antunst des Großsürsten Konstantin in Palermo. Besnden der Kaiserin. Rom. BVermischtes. 86. wanien. Briefe aus Madrid. (Die englische Minister - Krisis; der Fencral Narvacz und Herr Salamanca; Adreß⸗Debatten im Senat und ba Teputirten. Kammer.) und Paris. (Vermischtes.)

ürkei. Konstantin opel. Der Drusen⸗Scheik Hamud. Kollebliiv⸗ Role der Gesandten. Orkan auf. Mitplene. .

andels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börse.

nigssiätlisches Theater, (Jtalienische Oper.) Archäologische Gesell⸗ schast. - Dorpat. Beobachtung des Bielaschen Kometen.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem penstonirten Gränz⸗Aufseher, ehemaligen Feldwebel Haase Flarchheim im langensalzaer Kreise, das Allgemeine Ehrenzeichen;

wie

Den bei der Ober-Rechnungs-Kammer angestellten Geheimen echtungs⸗Revisoren Schirer und Wegener den Titel und Rang nes Rechnungs⸗Raths zu verleihen.

Der ehen, Ober- Landesgerichts Assessht Scheven ist zum döolaten und Rotar im Departement des Ober⸗Appellationsgerichts . Greisswald, mit Anweisung seines Wohnorts in Stralsund, be⸗ än worden.

Bekanntmachung.

Se. Najestät der König haben Allergnädigst zu befehlen geruht, das Krönungs- und Ordensfest in diesem Jahre am Sonntag n, lsten d. M. auf. dem Schlosse gefeiert werden soll. Der be⸗ hränfte Raum gestattet nur die Anwesenheit der Herren Ritter und hihgber Königlicher Orden und Ehrenzeichen, welche ausbrücklich zu si'sim Feste und zur Königlichen Tafel Einladungen erhalten werden.

Berlin, den 12. Januar 1846.

Auf Befehl Sr. Majestät des Königs wird die Feier des Krö⸗ ugs⸗ und Srdensfestes am 18ten d. M. stattfinden. In Folge eser Allerhöchsten Bestimmung werden die in Berlin anwesenden esitzer Königl. Ehrenzeichen, welche weder im aktiven Militairdienste, ch im Staaͤtsdienste stehen, hierdurch aufgefordert, am 14ten d. M. den Stunden von 9 Uhr Vormittags bis 3 Uhr Nachmittags im üreau der General-Ordens⸗Kommission, Friedrichsstraße Nr. 139, ren Namen, Charakter, die Ehrenzeichen, welche ihnen verliehen sind, d ihre Wohnung perfönlich oder schriftlich anzuzeigen.

Berlin, den 12. Januar 1846.

Königliche General-Ordens-Kommission.

Das 1ste Stück der diesjährigen Gesetz⸗ Sammlung, welches nte ausgegeben wird, enthält: unter M. 2664. Die Schul⸗Ordnung für die Elementarschulen der Pro vinz Preußen; vom 11. Dezember v. J. Berlin, den 9. Januar 1816. Debits-Comtoir der Gesetz-⸗Sammlung.

Abgereist: Der Königl. sächsische General Major und Ober⸗ Stallmeisier von Fabrice, nach Dresden.

vichtamtlicher Theil.

Deutsche Gundesstaaten.

Königreich Sachsen. In der Sitzung der zweiten Kam= mer vom J. Januar erschienen auf der Registrande mehrere Petitio- nen, darunter eine von Seiten des Vorstandes der jüdischen Gemeinde zu Dresden, in welcher um Aufhebung der noch besiehenden Rechts⸗ beschränkungen der in Sachsen wohnhaften Juden gebeten und die von dem Abg. Brodhaus bevorworiet wurde. Die nächste Sitzung der Kammer ward auf den 12. Januar angesetzt und auf die Tages- Ordnung der Bericht der ersten Deputation über ein Dekret, das Abtreten der Minister und Regierungs⸗Uommissare bei den Abstimmun-= gen betreffend, gebracht. Für die Tages⸗-Ordnung der dann folgenden Sitzung am 13. Januar sst der Bericht der außerordentlichen lirchli⸗ chen Deputation über das Dekret, die sich Deutsch⸗ Katholiken nennen⸗ den Dissidenten betreffend (S. Nr. 266 der Allg. Pr. Ztg. von 1845), bestimmt worden.

Freie Stadt Hamburg. Das Eis in der Elbe bei und unterhalb Hamburg hatie sich am J. Januar zwar etwas vermindert, doch war der Strom noch nicht wieder als fahrbar zu betrachten.

Freie Stadt Bremen. Am 1. Januar v. N. betrug die Anzahl der unter bremer Flagge fahrenden Seeschiffe 213, die zu⸗ sammen etwa 32, 607 Lasten hielten. Im Lause des Jahres kamen 15 Schiffe, meisi an der Weser gebaut, hinzu; dagegen verminderte sich die Jahl wieder um 10, theils durch Verkauf, theils durch Strau⸗ dung. Seit dem 1. Januar 1846 fahren daher unter bremer Flagge 223 Seeschiffe von zusammen etwa 6, 057 Lasten. Außerdem 3 Dampfschiffe und 106 Kähne von zusammen etwa Z19 Lasten. Im Bau begriffen waren am 1. Januar 1816, außer obigen, noch 12 Schiffe von 2680 Lasten. Außerdem fahren von der Weser 98 See⸗ schiffs unter oldenburgischer Flagge, welche zusammen etwa bb id Lasten halten, und 21 Seeschiffẽ von etwa 2228 Lasten unter han⸗ noverscher Ilagge. In die Weser liefen voriges Jahr im Ganzen 2812 Schiffe ein, von denen 1806 aus See famen, und zwar na—= mentlich aus Nord-⸗Ameria 151, aus Westindien S5, aus Rußland 8, aus Norwegen 63, aus Preußen 119 und aus Großbritanien 2406. Außerdem kamen i803 Fahrzeuge vom Oberlande oder stromabwärts nach Bremen.

Frankreich.

Paris, 6. Jan. Der Erzbischof von Paris hatte in sciner Glückwunsch⸗Rede am Neujahrstage auch der Huldigungen erwähnt, welche die unglücklichen Christen des Orients dem Könige darbrächten. Darauf antwortete der König: „Es freut Mich, Ihnen sagen zu lön⸗ nen, daß Ich stets die Hoffnung hege, unsere Bemühungen zu Gun—

sten der Christen im Orient werden nicht fruchtlos sein und zur Ab⸗ hülfe ihrer Leiden beitragen. Frankreich wird niemals aufhören, über

sie jenen mächtigen Schutz auszudehnen, den es seit so viel Jahr⸗ hunderten ausgeübt, und Gott wird Mir die Gnade gewähren, daß diese Beschützung unserer heiligen Religion unter, Meiner Regierung nicht minder wirksam sei, als sie es unter den Königen Meinen Vor⸗ gängern gewesen.“

Herr Guizot soll gestern der Adreß⸗Kommission der Deputirten einige, wie der Constitutionnel sagt, sehr unbestimmte Er⸗ läuterungen gegeben haben über das Einschreiten im La Plata, das bis zur Herstellung des Friedens fortdauern solle, so wie über die nur im französischen Interesse erfolgte Einmischung in die texia⸗ nischen Angelegenheiten, über die Expedition nach Madagaskar, die bestimmt stattfinden werde, ohne daß man noch sage, wann, und die nicht mit Colonisationsplänen verknüpft sei; endlich auch über Otaheiti, von wo aber seit Juli keine Nachrichten eingegangen wären und also nichts zu sagen sel. Ueber Teras würden Aktenstücke veröffentlicht werden. Die von den Ministern der Marine, des Krieges und des Handels gegebenen Auskünste wären eben so wenig befriedigend gewefen. Herr Cunin⸗Gridaine habe nur gesagt, daß man mit Bel⸗

1846.

ien sortwährend unterhandle. Sonach sei also noch nichts abgeschlos= en. Die Kommissson scheine übrigens in bester Stimmun gewesen zu sein. Der Constitutionnel rügt es, daß noch mehr als 40 De- putirte von der Opposition nicht in Paris angekommen wären. Sie sollten sich nicht auf die gewohnte Verzögerung der Adreß⸗Debatte verlassen, da die Adreß⸗Kommission diesmal ? kurz verfahre mit den ihrem Entwarse vorausgehenden Erörterungen. Die noch Ab- wesenden möchten daher eilen, wollten sie gut machen, was sie ihrer eigenen Meinung durch Fehlen bei den ersten Kammer⸗Verhandlungen an Nachtheil zugesügt hätten.

Der Finanz⸗Miwister, Herr Lacave- Laplagne, stellt zwar im Budget für 1817 einm Ueberschuß der Einnahmen um?) Millionen auf; aber es wird dagegen bemerkt, daß auch im vorigen Jahre für das Budget von 1846 ein Ueberschuß von 37 Millionen angenommen und ein' noch größerer, in Folge von Reductionen, die von den Kammern beschlossen wurden, in Aussicht gestellt war; dennoch be= rechne der Finanz-Minister jetzt schon ein wahrscheinliches Defizit von mehr als 25 Millionen für das Dienstjahr 1846, ohne die Verminde⸗ rung, die, wie er selbst voraussehe, in den indirekten Steuern in Folge der Steigerung der Preise, der Lebensmittel eintreten werde. Man meint daher, daß wohl noch eine Zeit lang ein Betrag von 100 bis 200 Millionen ungedeckt sein dürste. In Be- treff des für die gewöhnlichen Ausgaben im Budgetjahr 1813 noch zu beckenden Bedarfs, den der Minister voriges Jahr auf 45,375,646 Fr. veranschlagte, stellt der jetzt vorgelegte genaue Abschluß zwar eine Verminderung auf 39, rb, 738 Fr. heraus. Für das Budgetjahr 1844, sagte der Minister, gestalte sich die Lage noch ef der in voriger Session auf Ji, 492,714 Fr, berechnete, noch zu dek⸗ lend? Mehrbedarf werde sich auf 5, 807,773 Fr. herabstellen, wie sich für jetzt übersehen lasse. Jedoch geschehe dies allerdings nur durch Benutzung für 1844 bewilligter, aber nicht verwendeter Budget ⸗Kredite, die in den Jahren 1845 und 18465 als Bedarf wieder auftreten, was, wie der Minister bemerkte, bei jedem Budget vorkomme. Das Budget 1814 sei mit einem Ausfalle von 21,947, 836 Fr. bewilligt worden und werde also innerhalb seiner Anschläge und Verwirklichung einen Vortheil von ungefähr 20 Millionen Fr. aus⸗ weisen, trotz unvorhergesehener Vermehrung des Truppenbestandes in Algerien und der Ausgaben für Oceanien. Nicht so stelle sich freilich das Jahr 1815 dar. Das mit einem Ausfalle von 1791,83 1 Fr. bewilligte Budget schien dem Minister schon vorige Session einen höheren Ausfall bis auf 13 Millionen voraussichtlich zu machen, und jetzt wird dieser auf 18,949,118 Fr. geschäßt. Das komme daher, daß der die veranschlagte Einnahme. übersteigende Ertrag nur 41,417,359 Fr., die bewilligten Ausgaben der vorigen Session, zu⸗ sammen mit den in dem jetzt vorgelegten Gesetz⸗Entwurfe über Er⸗ gänzungs-⸗Kredite enthaltenen, sich auf bl, 7d, 646 Fr. belaufen. Der Minister wollte aber hierin nichts Entmuthigendes sehen, da bei ähnlicher Veranschlagung für 1844 dennoch für dieses Finanzjahr eine Verminderung des ol dcr um 26, 684,998 Fr. eingetreten sei. Diesen Ausfall von anderer Seite her betrachtend, werde man auch in der von Jahr zu Jahr sich herausstellenden Zunahme um 5 Mill. Fr. nichts Ueberraschendes sehen. Die Kraftentwicklung, welche in Algerien nöfhig geworden, und die Ausgaben, welche die Marine im La Plata, so wie für Bewaffnung der afrifanischen Küste und wegen Ausführung der Gesetze gegen den Sklavenhandel erforderte, endlich Bedürfnisse des Kultus⸗Ministeriumz und des Departements der öf⸗ sentlichen Bauten, hätten ansehnliche, unvorhergesehene Ausgaben für 1845 erheischt. Auch habe eine andere Ausgabe, die für Ausfuhrprämien, sich beträchtlich gesteigert, und die Regierung müsse dafür allein einen Zu= schuß-⸗Krediet von 10 Millionen Fr. verlangen. Das nun begonnene Budgetjahr 1846 ist zwar mit einem muthmaßlichen Ueberschusse von 3, 606,215 Fr. angenommen worden, stellte aber, wie oben gesagt, schon am . vorigen Jahres in Folge später angenommener Gesetze einen Ausfall von 9, 272, 05 Fr. heraus. Mit den auf das⸗ selbe zur Last zu bringenden, nicht erschöpften Krediten früherer Jahre, bie in' den Abschlüssen mit aufgerechnet worden sind, dem neuen Be darf und der dagegen nach Maßgabe von 1845 zu hoffenden Stei⸗ gerung der Einnahmen, schätzt Hr. Lacave - Laplagne den Ausfall für is Ii6 * auf vorläusig 25 Millionen Fr. Vor drei Jahren betrug der Gesammtausfall des Budgets die Summe von 71,609,072 Fr., zu deren Tilgung bis in das Jahr 1847 Die Reser ven des Tilgungsfonds erforderlich schienen. Jetzt, bemerkte der Minister, belaufe sich der Gesammtaussall, ungeachtet des pro= visorischen, auf 25 Millionen Fr. für 1846 ann ,. nur noch auf 354,B 996,765 Fr., die Reserven von 1842 45 seien dermalen

Königsstädtisches Theater. Italienische Oper: Norma. Musik von Bellini. (Den 10. Januar.)

Sgra. Rita Bassa Borio, Norma als zweites Debüt, hatte hier cht, wie bei ihrem ersten Auftreten in „Ernante den Umstand für sich, ne gänzlich unbekannte Partie vorzuführen. Nicht nur, daß wohl sast der Ton dieser Oper seintn Platz im Gedächtniß eines greßen Theils des unstliebenden Publikums gefünden hat, sondein auch, noch weilt ja Eine nter uns, „die, ob sie in Vesta's Tempel die heilige Flamme hüte oder é Luna's heiligem Haine die Mistel breche, überall mit der Zaubergewalt nes hohen fünstlersschen Ingenieurs über die vollen Mittel jugendlicher fast und jungfräulichen Liedreizes gebietet!“ Ein Organ, auf dessen cchaffenhelt die Zeit. so nachiheilig eingtwirlt, wie bei Sgra; Ba ssa; grio, ist den vollen Anforderungen einer dramatischen Darstellung nicht ht gewachsen. Ein großer Theil der Illusionen kann von einem fol ur nicht erzeugt werden; ein nicht geringerer aber wird zerstört durch die nsürengungen des Bestrebens, sie hervorzurufen. Wenn im ersteren Fall e Phantasle auch gern bereit ist, das Fehlende zu ergänzen, und wenn be nders der Kenner sich nach den Ueberbleibseln leicht eine Vorstellung von ehemaligen Beschaffenheit des Ganzen macht, so ist doch das Gefühl tchrlos gegen die Verletzungen, welche der Anblick eines so großen Miß⸗ thsmisses zwischen Wollen und Können, wie hier, stets mit sich führt.

Am geeignetsten erschienen die Mittel der Sgra. Bassa Borio im

nale der Oper, wo vie Leidenschast Rorma's ihren höchsten Grad erreicht.

R Ausdruck derselben führ die Stimme ost und wiederholt auf gewisse pfelpunkte, durch deren scharfes Hervortreten dem Hörer, wie durch eine

gedec wird. Allein das Mittel, wodurch die Sängerin hier die Wirkung ihrer deistungen hebt, wird an vielen anderen Stellen die Ursache, wodurch die Schwächen derfelben in grellem Lichte erschtinen und das Gefühl beleidi⸗ gen. Ihre eiste Pflicht wäre unstreitig eine weisere Berechnung ihrer Kraft. Ein größeres Gleichgewicht in den Acußerungen derselben würde den wohl thätigsten Einfluß auf die ganze Eischeinung ihrer Leistungen ausüben. So 3. B. beginni die Sängerin in dem Duett zwischen Norma und Sever, wo dieser gefangen vor sie geführt worden, die Worte (die Uebersetzung ist treuß: „Nun bist Du in meinen Händen“, mit der ganzen Gewalt, die ihr über die untere Region ihrer Stimme noch zu Gebote steht, während nun die folgenden: „Niemand kann dein Schicksal wenden! mindestens mit leichem Nachdruck gesprochen werden müßten, so verschwinden sie in ihrer

Le en tei fast gegen die eisten. Hätte aber die Sängerin in mäßiger Stärke angefangen, so würde der Mangel der selgenden Worte kaum auffällig gewor⸗ den sein, und das gleich darauf folgende ich vermag es“, wo auf die Sylbe mag der Ton g erscheint, der in seiner hohen Lage der Sängerin wieder voll= kommen zu Gebote steht, hätte nun eine schlagende Wirkung ausgeübt. Dies rin? Beispiel für vicle; an einer solchen Handhabung der Mittel aber erkennt man den denkenden Künstler ja sie ist es, welche den Eindruck der Vollendung und Meisterschast ,, selbst da, wo ein weit hö= herer Grad der Vollkommenheit denlbar bleibt. Innere Einheit ist die erste Anforderung, welche wir an jedes Kunstwerk, wie an die Leistung jedes Künstlers machen müssen, und selbst Ungeschick ist bei weitem nicht so belei⸗ digend für das Gefühl, als wenn wir bei schönen Einzelheiten im Ganzen den Mangel der ersteren empfinden. Sgra. Bassa Borio eben glaubt jede liefe Rote benutzen zu müssen zu einem starken dröhnenden Tone; die hohen entziehen sich von felbst der Mäßigung; so erhalten wir zwei starke Enden ohne Mittelstück. ; . Sgra. Zm yo sli gab ihre Rolle als Adalgisa mit der ganzen Naivetat

einer Anfängerin. Für solche aber hat die Kritik ihre ganze ursprüngliche Bedeutung der belehrenden und ermunteinden Freundin der Kunst. Eistere muß daher Sgra. Zm yo ski darauf aufmerlsam machen, daß sie von dem bloßen kernhasien und klangvollen Wiedergeben der Töne ihrer Partie nun auch mehr und mehr zu einer empfundenen Darstellung aller einzelnen Theile derfelben sich erheben müsse. So wird es ihr z. B. gar nicht schwer wer⸗ den, gleich ihr erstes einsames Gebet im heiligen Haine anders, nämlich viel heißer und slehender, vorzutragen, wenn sie sich den Zwiespalt zwischen i Neigung, in welchen die Priesterin durch ihre Liebe zu Sever gerathen ist, in seiner ganzen qualvollen Beschaffenheit und in seiner Bedeutung für ein weibliches Gemüth vergegenwärtigt, das in Gefahr ist, die heiligsten Gelübde zu ver⸗ lctzen, die hoͤchsten Schwüre zu brechen. Hat sie durch diese erste Vorstel · lung über die Beschaffenheit der von ihr geforderlen Darstellung ihr Inner- stes gleichsam durchgiüht, dann werden auch ihre Mittel im Ganzen von selbst geschmeidiger werden, und der ganze Verlauf der Begebenheit wird ihr in einem anderen Licht erscheinen. Je ergriffener, je fähiger eines niefen Gefuͤhls sie anfangs erscheint, desto höher ist auch dann später ihre Bercitwilligleit zur Entsagung anzuschlagen, und. der moralische Einfluß, durch den sie später Norma ausrichtet, erhält seinen Grund und Boden auf einer erneuten und erhöhten Begeisterung sür Pflicht und Recht, für Religion und Vaterland, wahrend er in der Darstellung der jungen Sängerin dort mehr wie die Aeußtrung einer Personlichleit erschien, die, weil fie tieferer Eindrücke und höherer Leĩdenschaftlichleit nicht fähig ist, auch leicht die überfluthende Gewalt einer solchen einzudämmen vermag.

Die lleintn Malheurs im Ensemble des Duetts mit Norma „Ja bis zur letzten Lebensstunde“ sind leicht zu verzeihen. Möchte sich für die fer⸗ nere Äusbildung der jungen talenivollen Künstlerin nur recht geeignete Ge⸗ legenbeit finden, damit nicht nur ihre geistigen Fähi keiten geweckt, sondern auch der Fonds ihrer Stimmmittel erweitern und gehörig benußt würde.