1846 / 23 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Kreutzer, vom Stadttheater zu Frankfurt a. d. O.: Gabriele, als Gastrolle.) Hierauf: Solotanz. Anfang halb 7 Uhr.

Zu dieser Vorstellung werden Billets zu den gewöhnlichen Opern- haus- Preisen verkauft.

Schauspielhause. 15te Abonnements⸗Vorstellung: Corona

aluzzo. (Dlle. Viereck: Corona.)

Freitag, 23. Jan. Im Opernhause. 12e Abonnements ⸗Vor⸗ stellung: Die Krondiamanten. Anfang halb 7 Uhr.

von

104 Zu dieser Vorstellung werden Billets zu den gewöhnlichen Opern⸗

haus⸗ Preisen verlauft. . In Schauspielhause. Z3ste französische Abonnement s⸗Vorstellung. La sẽconde représeniation de: Noëmie, vaudeville nouveau en

v uppee. 2 actes, du thäatre du gymnase, par MoM. Dennery et Clẽèment. on Suppe

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zin keisen.

Gekanntmachungen.

[iso] Edita Vorladung.

Auf dem Mannlehn⸗Rittergute Wildenau im Schwei

nitzer Kreise stehen nach Inhalt der Lehns⸗Alten noch solgende Posten ungelöscht: ; .

15 1006 Thlr. in Golde, welche ein früherer Besitzer,

Hans Christoph v. Leipziger, laut der Schuld und Pfandverschreibung vom 25. April 1744 und des lehnherrlichen Konsenses vom 5. Mai 17144 von dem Accis⸗Inspeltor Christian Gottfried Franz zu Schlieben gegen 5 pro Cent Zinsen erborgt hatte und welches demnächst mittelst der Cession vom 24. Februar 1783 und des lehnherrlichen Translations⸗ Fonsenses vom 24. März desselben Jahres an die Geheime Räthin Christiane Sophie Ruhland zu Wetzlar gediehen sind; 16005 Thlr. in gangbarem Golde, welche derselbe Hans Christoph v. Leipziger, besage Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom 10. Dezember 1751 und des lehnherrlichen Konsenses vom 29, Dezember desselben Jahres, von dem Stadtrichter David Gottlob Reinhard zu Herzberg gegen 5 pro Cent Jinsen erborgi hatte und welche demnächst, mittelst der Cession vom 15. Oktober 1782 und des lehn⸗ herrlichen Konsenses vom 25. Januar 1783, an die Geheime Räihin Christiane Sophie Ruhland zu Weßlar, von deren Erbin, Elisabeth von Re⸗ ding, aber zur einen Hälfte an den Königl. Preuß. Hauptmann August Wilhelm v. Leipziger, laut der dession vom 30. Juli 14803 und des lehnherrlichen Konsenses vom 16. September desselben Jahres, und zur anderen Hälfte an die hinterlassenen Kin⸗ der des Königl. Preuß. Hauptmanns Heinrich Ernst v. Leipziger, die Geschwister Mariane und Einst v. Leipziger, laut der Cession vom 5. Oltober 1807 und des? lehnherrlichen Konsenses vom 19ũen ejusd. abgetreten sind;

3) 1333 Mfl. 7 Gr. oder 1166 Thlr. 16 Gr. in spa⸗ nischem Golde, welche ebenfalls Hans Christoph v. Leipziger von den Gebrüdern Hans Erdmann und Hans Karl v. Brandenstein, laut der Verschreibung vom 15. Januar 1765 und lehnherrlichen Konsen⸗ ses vom J. Juni desselben Jahres, gegen 5 pro Cent Zinsen geliehen hatte und welche, besage der Cession vom 114. Ntober und des lehnherrlichen Konsenses vom 6. November 4782 an die Geheime Räthin Christiane. Sophie Ruhland zu Wetzlar ge⸗ langt, demnächst aber von deren Erbin, Elisabeth v. Reding, laut der Cession vom 42. Juli 1802 und lehnherrlichen Konsenses vom 12. August des⸗ selben Jahres, an die Eiben des General Accis⸗ Kommiffars Christian Wilhelm v. Leipziger abge= treten worden sind. .

Ingleichen stehen auf dem Mannlehn Rittergut Braunsroda im Eckartsbergaer Kreise, ebenfalls nach Ausweis der Lehns - Akten, folgende Posten noch un⸗ gelöscht:

1) 1029 Thlr. früherer Besitzer,

18 gGr. Conventionsgeld, welche ein

Land⸗Kammerrath Christoph Friedrich v. Trebra, von seiner Ehefrau Magda⸗ sena Sibylla geb. v. Bose, laut der Schuldver⸗ schreibung vom 17. Oltober 1724 und des lehn⸗ herrlichen Konsenses vom 19. Juli i728 erborgt hatte;

2) 2800 Thlr. Conventionsgeld, welche als mütter⸗ liche und großmütterliche Eibegelder der drei Schwer stern (hren! Friederike, Lonise Eberhardine und Karolin Magdalene v. Ttebra in dem äber den Nachlaß des genannten Land ⸗Kammerraths Chri- sioph Friedrich v. Trebra am 33. November 1744 geschlossenen Erbvergleiche bestimmt, und wofür, nebst fünsprozentiger Verzinsung, unter lehnherrli= chem Konsense vom 26. Februar 1745 mit dem Gute Hopothek bestellt worden ist; 4 . 1500 Mfl. Ehegelder, jooo Ml. für die Gerade, Morgengabe, Musiheil und die übrigen eheweib⸗ sichen Gerechtigkeiten, so wie 500 Mss. Parapher⸗ nalgelder der zweiten Ehefrau des Land⸗Kammer⸗- raths Christoph Friedrich v. Trebra, Ernestine Au⸗ guste geb. v. d. Planitz, wofür in demselben Erb⸗ vergleicht vom 73. November 1744 und mittelst lehnherrlichen Konsenses vom 26. Februar 1745 mit dem Gute Hypothek bestellt ist. = .

Die dermaligen Besitzer der verhafteten Güter, die Gebrüder Friedrich und Wilhelm von Sommerlatt, als Besißer des Nannlehns Wild engu, und der zieutenant Hotilob August v. Trebra, als Besiber des Mannlehns Braungroda, behaupten nun, daß diese Forderungen, von welchen übrigens keine zur Eintragung in das Hy⸗ vothelenbuch angemeldet ist, längst getilgt seien, haben aber darüber wer er beglaubigte Quütung der unstreiti-= gen letzten Inhaber beizubringen, noch diese selbst oder eren Erben nachzuweisen vermocht.

Es werden daher die jetzigen Inhaber dieser Forde⸗ rungen, so wie die Besitzer der darüber sprechenden Dolumtnte, deren Erben, Cessionarien oder sonst getreue Brief? Inhaber hiermit vorgeladen, sich in dem auf

ren 3. April 1846, Vormittags 11 Uhr, vor dem Texutirten, Herrn Ober Landesgerichts · Assessor VDagner, in unserem Herichta-Lolale anberaumten Ter- miar zu melden, ihre Legitimation nach zuweiseun, ihre Jert erungen, unter Vorle gung der Origin al⸗Dolumente, anza eigen und G ., weitere Verfügung zu ge⸗

en.

Ant kbiejenigen aber, welche im Termine sich nicht melken, haben zu erwarten, daß sie mit ihren eiwanigen Anferüchen an dit genannten Güter und deren jetz ge Beñtzer vtãlludirt, das die über die aufgebotinen For-

srtechenden Tolumente für amortisirt erllärt und die dazu eriheilten lehnhertlichen Konsense lassitt werden.

Denjenigen Interessenten, welchen es eing hier an Pefanatschaft sehlt, werden die hiesigen Justiz · Kom⸗ nifarien Wachs muih, Franz und Mießsch in Vorschlag

acht. Naumburg, den 21. Nevember 1645. Ranigl. vteuß. Ober Landesgericht. Eister Senat.

Gedrudt in der Deckerschen Geheimen Ober- Hofbuchdruceerti

Königsstädtisches Theater.

Donnerstag, 22. Jan. Sie ist verheirathet, romantisch. In Charakterbild mit Gesang in 3 Alten, von Friedrich nn

as Abs nne ment beträgt: 2 Rthlr. sür * Jahr. Rihlr. * Aahr.

5 Rthir. 1 Jahr.

Ulen Theilen der Monarchie

148 Nothwendiger Verkauf. Land- und Stadtgericht Naumburg a. d. S.

Der zu Altenburg a. d. S. belegene, sub Ni. 24 und 2h tatastrirte, dem Gastwirth Herrn Julius Chri- stian Pabst gehörige Gasthof zur Linde nebst Zubehör, abgeschätzt auf

6125 Thlr. 13 Sgr. 4 Pf. so wie 25 Acker Feld in Altenburger Flnr, Ni. 129. des alten und Nr. 38 des neuen Flurbuchs, abgeschätzt auf 630 Thlr.,

zufolge der nebst Hypothekenschein in unserer Registra⸗ zur einzusehenden Taxe, soll am 7. August 1846, von Vormitt. 11 Uhr an, an oidentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

(1330 Nothwendiger Verkauf. Siadigericht zu Berlin, den 8. Dezember 1845. Das Hirschelstraße Nr. 18 belegene, Vol. 30. No. 1915 des stadigerichtlichen Hypothekenbuchs von den Umgebungen verzeichnete Maurermeister Zillmannsche 233 gerichtlich abgeschätzmi zu 9121 Thlr. 4 Sgt. so am 14. Juli 1846, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hy⸗ poihekenschein sind in der Registratur einzuseben.

——

Nothwendiger Verkauf.

Stadtgericht zu Berlin, den 24. Juli 1845.

Das Mühlensiraße Nr. 25 belegene Gärtner Bartholz- sche Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 6191 Thlr. 8 Sgr. 3 Pf., soll Theilungs halber

am 20. März 1846, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

ls a5

ioo] Nothwendiger Verkauf.

Das hierselbst belegene, im Hypothekenbuche Vol. I. Fol. 295. No. 179. verzeichnete, zur Konkurs masse des Kaufmanns J. F. Thiele hierselbst gehörige und . lich zu 7030 Thlr. 25 Sgr. 93 Pf. en dh ohn⸗ haus, soll in dem auf dem hiesigen Gerichts Lolale vor dem Herrn Kammergerichts-⸗Assessor Gericke

auf den 4. Mai 1846, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Termine meistbietend verkauft werden.

Die Taxe nebst Hypothekenschein können werltäglich in unserer Registratur eingesehen werden.

Neu⸗-Ruppin, den 11. Oftober 1845.

Königliches Stadtgericht.

l5o]

Es befindet sich der hierunter thunlichst signalisirte junge Mann wegen eines in der Nacht vom 9Yten auf den? 0ten d. M. im hiesigen Gasthofe „Britisy Hotel“ mit großer Dreistigleit begangenen bedeutenden Geld⸗ diebstahl in Untersuchung und Hast.

Derselbe war am 5ien d. M. mit dem Bahnzuge von Celle zur Abendzeit allhier eingetroffen, hatte sich für den Schulamts-Kandidaten Heinrich August , aus Weisenfee fälschlich ausgegeben und auch als solchen bei seiner Ankunft in das Fremdenbuch eingeschrieben, und sührte er einen zu Erfurt am 19. Dezember v. J. vom Rektor der Bürgerschule und Direktor des Semi- nars, Thilo, ausgesteilten Reisepaß bei sich, hinsichtlich dessen es die Untersuchung bereins ergeben hat, daß dice⸗ ser Paß ebenfalls falsch ist und gar nicht von dem be⸗ nannten Aussteller herrührt. .

Im Laufe der ferneren Untersuchung ist dieses Sub⸗ jell geständig geworden, daß er

Johann Andreas Wilhelm Gläser heiße, 22 Jahre alt, in Groß Fahner im Gothaischen unweit Erfurt ge⸗ boten und ein Sohn des in Groß- Fahner wohnenden Oekonomen Gläser sei.

Er will sich früher auf dem Seminar zu Gotha be⸗ funden, solches aber laui eines bei ihm befundenen At⸗ lestes, dessen Echtheit nicht zu bezweifeln steht, am 6. November 1844 verlassen haben. Dann will er sich einige Zeit wieder in seinem Wohnorte anfgehalten und zuleßt das Seminar zu Eilenburg besucht haben. Hier will er am 14. Dezember v. J. abgegangen sein, sich dann nach Leipzig begeben und einige Tage in der Stadt Breslau logirt haben, dann minelst des Dampf⸗ wagens über Wittenberg, Berlin, Magdeburg, Braun⸗ schweig und Celle hierher gereist sein. Diese Angaben werden auch insofern glaublich gemacht, als er zwei Rechnungen vom 21. und 22. Dezbr. v. J. aus dem Gasthause zur Goldenen Weintraube in Wittenberg, zwei Rechnungen vom Monate Dezember v. J. aus dem Mylius- Hotel zu Berlin und endlich eine Rech⸗ nung des Hotel de Hanovre in Celle vom Aten d. M. bei sich führt.

Zugleich ist er in dem Besitze nachsolgender Silber sachen befunden, über deren Acquisition er unglaubliche Angaben macht, und welche er muthmaßlich aus den Gasthäusern, in welchen er logirt hat, entwendet haben wird, als:

1) 2 silberner Eßlöffel gez. keer, auf der Rückseite außer sonstigen Zeichen mit den Buchstaben J. . R. versehen,

2) 2 silberner Theelöffel gez. Reer,

3) 2 vergoldeter silberner Eßlöffel, auf der Rückseite außer verschiedenen Zeichen mit einem P. versehen,

) eines silbernen Theelöffels gez. W. M. 3., auf der Rückseite „Geb. Raspe 12 Loth“,

5) A silberner Theelöffel ohne Zeichen

6) eines silbernen Eßlöffels ohne Zeichen,

75 3 Eßlöffel von Neusilber gez. II. G. * E.

gs) eines silbernen, inwendig vergoldeten Salzfasses, i nen Rand mit einer Guirlande versehen

un ;

9) e, einer Serviette J A. St. mit roihem Garn gezeichnet.

Hinsichtlich dieser Sachen, welcher wegen uns zwar eint Cognition, insosern sie im Auslande gestohlen fein sollien, nicht weiter zusteht, würden sich jedoch die eiwanigen Eigenthümer allhier zu melden haben, damit wegen jener Sachen demnächs von den auswärtigen erichten das Untersuchungs Verfahren aufgenommen

werde, und die Sachen auf diese Weise wieder an ihre Eigenthümer gelangen, indem sie auf geschehene Mel- dung von hier aus den betreffenden auswärtigen Ge—= richten übersendet werden sollen.

Wir ersuchen nun alle verehrlichen Gerichte des In- und Auslandes, uns über die Persönlichlkeit des In- kulpaten, über die von demselben eiwa bereits früher begangenen Verbrechen und über die Eigenthümer der vorbeschriebenen Sachen mit einer gefälligen Benach- richtigung baldmöglichst versehen zu wollen.

Sig nalement des Johann Andreas Wilhelm Gläser.

Alter: 22 Jahre, Größe: 5 Fuß 11 Zoll hanno⸗ verscher Maße, Statur: gedrungen, Haar: dunkelblond, gelockt, Stirn: rund, Augenbrauen: blond, Augen: blau, Nase: gerade, start, Mund: gewöhnlich, Zähne: gesund, Kinn: breit mit einem Grüͤbchen, Gesicht: oval, Ge⸗ sichts farbe: gesund, Bart: blond.

Besondere Kennzeichen:

Schwache Sommersprossen, trägt eine Brille.

Hannover, den 16. Januar 1846.

Königlich Hannoversches Amt. Rudorff.

1 165 Edittal⸗Ladung.

Auf Antrag der Besitzerinnen des Ritterguts Dahlen,

Frau Augusten verw. wirllichen Geheimenraͤthin Gräfin von Bünau, geb. Gräfin von Hopfgarten Excellenz, in= gleichen Frau Augusten verw. Gräfin von Bünau, geb. Gräfin von Einsiedel, und in Gemäßheit der von dem Königl. Hohen Appellationsgericht zu Dresden an das unterzeichneie Königl. Landgericht diesfalls ergangenen Verordnung vom J. Juni d. J. ist wegen Löschung 6 auf dem Rinergute Dahlen annoch haftenden osten an 1) 600 Mfl. an guter unverbotener Reichsmünze für Henriette Ida von Wolfersdorf, geb. Freiin von Burkersroda, mit Konsens vom 7. August 1680, ingleichen 2) 1360 Mfl., als 1000 Mfl. zur Ausstattung und 300 Mifl. zum Hochzeit⸗ und Schmuckgeld sür Ma⸗ rie Sophie von Döring, wozu bei Confirmation des von Karl August und Hans August von Dö— ring am 30. Seplember 1682 abgeschlossenen Ver= gleichs am 23. Oltober 1689 Konsens gegeben worden ist, mit Erlassung von Ediktalien nach Maßgabe des Man- dats vom 15. November 1779, die Ediltal⸗Citationen in Civilsachen außerhalb des Konkurses betr., und des Gesetzes vom 27. Oltober 1834 zu verfahren.

Es werden daher alle diejenigen, welche als Erben oder aus irgend einem sonstigen Rechtsgrunde an die vorstehend unter 1. und 2. verzelchneten Posten Ansprüche zu haben vermeinen, andurch öffentlich und peremiorisch

eladen, unter dem Präjudiz des Verlustes ihrer An- prüche durch Prällusion, so wie des Verlustes der ihnen eiwa zustehenden Rechtswohlthat der Wiedereinseßung in den vorigen Stand,

den 26. Mai 1846, als in dem deshalb anberaumten Anmeldungs⸗ und Liquidations⸗Termine, in Person und, soweit nöthig, gehörig bevormundet, oder, so viel die auswärtigen In feressenten beirifft, durch hierorts wohnhafte und gericht lich legitimirte Bevollmächtigte, an Gerichtsstelle allhier zu erscheinen, sich anzugeben, ihre persönliche Identität darzulegen, ihre verwandischastlichen und sonstigen Ver- hälinisse, auf die sich ihre Ansprüche begründen, genau nachzuweisen, letziere felbst, welcher Gattung sie auch sein mögen, anzumelden und zu bescheinigen, üher de= ren Richtigkeit und Priorität beziehendlich mit dem geordneten Kontradiltor und unter sich binnen 6 Wo⸗ chen rechtlich zu verfahren, zu beschließen und sodann

den 13. Juni 18456 des Akltenschlusses zum Behuf der Abfassung oder Ein- holung rechtlichen Erlenntnisses, und

den 27. Juni 18456 der Eiöffnung desselben gewärtig zu sein.

Oschaß, den 15. November 1845. Das Königliche n, ö, il de.

142 Im Namen Seiner Hoheit des Herzogs 2c.

Bei der am 3ien d. M. bewirkten achten und resp. dritten Ausloosung von Schuldbriefen aus den beiden geschlossenen Anleshen der Landschaft des Herzogthums Gotha sind zur Abzahlung bestimmt worden:

1) aus der erst en Anleihe 85 Obligationen und zwar: aus Serie A. No. 22 und 105. aus Serie B. No. 209. 235. 354 und 425. aus Serie C. No. 605. 615. 666. 788. S0. S869. g76. 912. 966. 1010. 1048. 1095. 1119. 1150. 1217. 1225. 1559. 1649. 1653 und 1656. aus Serie PD. No. 1720. 1735. 1747. 1900. 1962. 1963. 2032. 2033. 2150. 2191. 2282. 2436. 2139. 2444. 2493. 2512. 2575. 2626. 2779. 2940. 2962. 3063. 3129. 3174. 3177. 3365. 3398. 3415. 3439. 3557. 3599. 3685. 3756. 3775. 3835. 3931. 4034. 4073. 4093 u. 414. aus Serie E. No. 4220. 4323. 4405. 4414. 4493. 4665. A668. M67. 1839. 4915. 4970. 50658. 5121. 5157. 5192. 5203. 5208. 5250. u. 5350. 2) aus der zweiten Anleihe 34 Obligationen und zwar: aus Serie A. No. 20. 34 und 67. aus Serie B. No. 189. 261. 285. 361. 47. 510. 535. 572. 577. 602. 668. 763. 793. 828. S868. 891. 927. 933. 988. 1090 und 1148. aus Serie C. No. 1204. 1249. 1256. 1260. 1279. 1344. 1400. 1415. 1490 und 1620. Demnächss wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß 3) am obgedachten Ausloosungs⸗Tage in Gemäßheit der vieoͤsallsigen Gesetzesbestimmung die am 5. Ja- nuar 1841 ausgeloosten und n, die Herzogl. Ober Gun es ns zurüdgezahlten andschafil 2 Schuldscheine nebst den dazu gehörigen Zinoleisten und Coupons der er sten Anleihe, nämlich: aus Serse A. No. 6 und 1900. aus Serse B. No. 179. 341. 376 und 380.

ohne Preiserhöhung.

rtions - Ge bi hr sür den einer Seile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

aus Serie C. No. 467. 498. 544. 701. 79

Allgemeine

Preußische Zeitung.

Alle Post-Anstalten des An- und Auslandes nehmen Seslellung auf dieses glatt an, sür Ggerlin die Expedition der Allg. Preuß. : Zeitung: Friedrichsstraße Ur. 72.

S658. 893. 9689. 1018. 1084. 1230. 1759 1468 und 1692. ] aus Serie D. No. 1808. 1837. 1875. org) 2160. 2176. 2220. 2286. 2353. 236. 2464. 2852. 2937. 3144. 3198. 3272. 3403. 3465. 3468. 3197. 3594. 37065. 636. 3858. 4039. 4065 und 14156. aus Serie E. No. 4377. 4379. 4418. 4·ę57. 4699. M51. A835. 4861. 976. 50 5175 und 5333. verbrannt worden, und daß 4) die dreizehnten Zingabschnitte zu den landst chen Obligationen der ersten Anleihe No. 1467 aus Serie C. und 3 y 4145 * 4 D. ingleichen die vierzehnten Zinsabschnitte zu den galionen derselben Anleihe sub No. 2509 aus Serie D. 4735 5 RE. 4962 * PR.

623.

nhalt. licher Theil.

Berlin. Widerlegung.

Arvosaien Willich. Der Landtag. Königreich äh fnn'e Lend eg, Bethamingen, Statistisches. Großher⸗ gihnm Baden. Landtags -⸗Verhandlungen, reie Stadt Lübeck. Haupt · Finanz: Etat suͤr 1846. Schifffahrt. kland und Polen. St. Petersburg. Resktript an den Thron—

sreich. airs-Kammer. Schluß der Adreß-Debatten. Pa⸗ ' Gächluß der Beratungen der Gewerb ⸗onseils. Berichligung in treff des Grasen von Paris und Louis Napoleons. Beralhungen rie algierischen Zustände.— Bugeaud und Jussuf. Vorschristen

; 5217 E ssichtlich der fremden Auswanderung nach Algerien. Indirekte Staats⸗ wegen umerlañsener Průse nation nunmehr enlosca künfte. Landwirthschaftliche Frage. . Vermischtes. Schreiben

Gotha, am 8. Januar 1846 f mparis. (Pärcaus-Lrbeiten der Deputirten; Anusliefczung eines Auf⸗ Henzoglich Sach Ober Steuer Follegiun sgleis ö . der Schiffbruch des „Papin“; Rüstungen gegen ; ; ; * ; dagaskar.

Frh. v. Stein. Ernst von Wangenhein e'srn nien und Irland. London. Versammlung der Anti= mn aw-⸗League. Eisenbahnen. Bewegungen der englischen See⸗ äh in der Südsee. Vermischtes.

Gien. Brüssel. Kammer-⸗Verhandlungen.

shchen und Norwegen. Stockholm. Gesetz über die Duldung nr christlichen Religions- Parteien.

lien. Rom. Die Unierhandlungen mit Rußland. Die Kaiserin n Rußland erwartet. Faustino Corsi 4. Witterung. cinigte Staaten von Nord Amerika. Lon don. Verhand. gin im Kongreß über die Oregonfrage. Friedens⸗Politit des Herm bun. Texas ein Staat der Unlon. Muthmaßlicher Ausgang r Dregon⸗Debatte. J

dels und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börse.

Zaistztung Jerusalems, Oratorium von Dr. Steinheim, komponift von Wiler. Fisteische Vokal- und Instrumental Soiree von Kail Kloss Mielenzschen Saale.

811

21 1

2 *

141 b]

Berlin⸗-Anhaltische Eisenhch

6. Nach getroffener Uebercinkunst n Herzoglich , , ö

senbahn-· KPommission können sonansn güter, welche auf unsere Bahn zun kun

pon über Braunschweig n a ch gli nover oder Celle aufgegeben werden, W

nach den genannten Orten adressirt wenn ohne daß es der Vermittelung eines En diteurgs in Braunschweig bedarf. Der mal-Frachisatz pro Centner von Berlin nach Hann oder nach Celle ist 245 Sgr. einschließlich der An Abfuhrkosten nach oder vom hiesigen Bahnhofe. Berlin, den 12. Januar 1846. Die Direction. v. Cronstein, Vossitzender

Amtlicher Theil.

Ee, Najestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Geheimen Ober-⸗Tribunals-Fiath Gelpke zum Mitgliede Shaats⸗Raths zu ernennen; und

Dim Konsistorial-Assessor, Prediger Beneke hierselbst, den aher eines Konsistorial-Raths beizulegen.

Literarische Anzeigen.

So eben erschien bei Fr. Wilh. Grunow in zig und ist in lsallen Buchhandlungen zu haben,

Berlin in der Amelangschen So rl (R. Gaermer), Brü derstr. 1, bei Ferd. Dinn

ler ꝛc.: Aufzeichnungen

eines Jesuitenzöglings

im deutschen Colleg zu Rom.

Beleuchtung der Quelle aller ultra montanen umtriebt und ihrer drohenden Eingriffe

in die Wohlfahrt und Rechte des deutschen Volles.

Ein offener Zuruf an das biedere, eiwachende Vaterland, von J. Georg Köberle.

8. 10 Bogen. ie. geh. Preis 15 Sgt.

Diese „Aufzeichnungen“ führen die Leser in nach dem Leben geschilderten, einfachen und! eireuen Erzählung durch das innere Gewebe del a wieder erhebenden deutschen Je suiten · Pin ganda. Ihre Tendenz, ihr Studienplan und ihn zweigte Organisation sinden in dem Buche eine mein verständliche Charalteristit. Der , Zu rus

Die Cesetz⸗Sammlungs-⸗Interessenten werden benachrichtigt, daß Titelblatt nebst der chronologischen Uebersicht zur Geseß⸗Samm⸗ pro 1815 schon jetzt versandt werden wird, das Sachregister 64ß, so wie das Register sür die Jahrgänge von 1841 bis öjdoch, welche jeder Abonnent, der den vorigen Jahrgang der k-Sammlung vollständig bezogen hat, unentgeltlich erhält, erst kt geliefert werden können. Berlin, den 23. Januar 1846. Bebits-Comtoir der Gesetz⸗-Sammlung.

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Dem Civil- Ingenieur von Szezepanowski zu Posen ist er dem 18. Januar 1846 ein Patent auf eine Vorrichtung zum Stellen der Ausweichungen auf Eisenbahnen, in der durch Zeichnung und Beschreibung nach⸗ gewiesenen Zusammensetzung, ohne Jemanden in der An— wendung bekannter Theile derselben zu beschränken, acht Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang preußischen Staats ertheilt worden.

Nichtamtlicher Theil.

Inland.

Verlin, Jan. Se. Majestät der König haben Allergnä— genht: dem Major von Bockelberg, aggr. dem 2ten Garde⸗

99

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3 Bundesstaaten. Königreich Bayern. Urlaubs Bewilli⸗

Berlin, Freitag den 2z3sten Janua

zogs von Sachsen⸗Weimar Königl. Hoheit ihm verliehenen Komthur⸗ kreuzes des Falken⸗Ordens; dem Landrathe von Prittwitz zu Oels in Schlefien, des von dem Herzoge zu Braunschweig Hoheit ihm ver⸗ liehenen Commandeurkreuzes 2ter Klasse vom Orden Heinrich's des Löwen; so wie dem Stellmachermeister Putzke zu Rawitsch, Regie⸗ rungs⸗Bezirk Posen, der von dem Senate der freien Stadt Hamburg ihm verliehenen, zur Erinnerung an den Brand im Jahre 1842 ge—⸗ stifteten Medaille zu gestatten.

Berlin, 22. Jan. Wir sind ermächtigt, den in der Nr. 17 des Hamburgischen Correspondenten unter der Ueberschrift: Berlin, den 14. Januar, enthaltenen, aus dem Frankfurter Jour⸗ nal übernommenen Arlifel, betreffend den angeblichen Befehl zum Abmarsch des hiesigen Tten Garde-Regiments und die Verstärkung der Wachen zu Petsdam, für völlig grundlos und erdichtet zu erklären.

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Bayern. Der in der Pfalz zum Abgeordne⸗ ten gewählte Advokat Willich wird nunmehr in die Kammer eintreten, ohne seine Avokatur niederlegen zu müssen, da Se. Majestät der Kö- nig ihm durch Allerhöchste Entschließung vom 17. Januar den erfor⸗ i d. . ertheilt hat.

ie Kammer der Reichsräthe beschäftigte sich in ihrer Sitzun vom 11. Januar mit dem Bericht über einen Antrag des Fürsten an Wrede, die Verantwortlichkeit der Königlichen Minister und höheren Staats⸗ Beamten betreffend. Das Gutachten des Ausschusses sür die Gesetzgebung über diesen Antrag ging dahin, daß Se. Majestät der König im verfassungs⸗ mäßigen Wege um Vorlage eines entsprechenden Gesetzes gebeten werde. Der Referent des Ausschusses bemerkte, wie man bei Berathung dieses Antrages durchaus nicht in persönliche Gründe oder Beziehungen einge⸗ gangen, sondern einzig und allein die Sache im Auge gehabt habe. Es sei die Absicht nicht, eine Anklage zu begründen, es sei nicht die Rede davon, ob irgend eine Anllage stattgefunden habe oder stait= finden werde einzig davon sei die Frage: soll ein Antrag, welcher schon in mehreren Versammlungen an die . gebracht, u ein Antrag, welchen dieselbe bereits billigt, soll ein Antrag, welcher auf Zusicherungen der Regierun beruht, an dieselbe wieder gebracht werden? Nach eröffneter Diskussion über diesen Gegenstand stellte sofort ein Reichs ⸗Raih den An- trag auf Vertagung der Haupt⸗Berathung und Beschlußfassung über den vorliegenden Antrag bis zu dem Zeitpunkte, wo die Kammer sich über die in diefer Hinsicht weiter an sie gebrachten Anträge des Fürsten Wrede aus- gesprochen haben werde. Dem von einem Reichs-⸗-Raihe erhobenen Bedenken, daß, wenn die Beschlußfassung über das die Verantwor- tung der Königl. Staats- Minister betreffende beantragte Gesetz verschoben werde, die Vasis aller anderen bereits gestellten oder demnächst noch zu stellenden, gegen die K. Minister gerichteten Anträge entrückt werde, wurde andererseits aus zwei Gründen widersprochen. Denn erstens könne auf keinen Fall das zu erlassende Gesetz rückwirkende Kraft äußern, zweitens aber sen ja die Verantwortlichkeit der Minister schon ausgesprochen, und es fehle nur eine ausdrückliche Bestimmung über das Untersuchungs ˖ Verfahren in den an die oberste Justizstelle gelangenden ständischen Anklagen gegen t die Minister. Nachdem nun ohnehin dermalen ein Strafgesetzbuch der Bearbenung einer besonderen Kommission unterstellt sei, so glaube er, wäre es am geeigneisten, Se. Majestäs den König zu bitten, in dasselbe Bestimmungen über das Untersuchungs⸗Verfahren und allen⸗ falls auch über spezielle Strafen bei solchen Fällen aufnehmen zu lassen. Dasselbe Bedenken wurde auch noch von einem anderen Reichs- rath aus dem Grunde widerlegt, weil, wenn auch die Kammer einstimmig den in Rede stehenden Antrag annehmen würde, erst ein legislativer Fak- tor gesprochen habe es müsse noch die Ansicht der Kammer der Abge— ordneten und in letzter Potenz die Zustimmung der Krone erholt werden. Es sei somit durch Vertagung der Diskussien desselben dem Rechte des An- tragstellers nicht zu nahe getreten. Die Kammer beschloß hierauf: „die Haunptberathung und, die Beschlußfassung über diesen Gegenstand bis zu dem Zeitpunkte zu verschieben, wo sie sämmtliche von dem Antragsteller über— reichte Anträge in Betreff des Königl. Ministers des Innern erledigt ha— ben werde, und zwar unmittelbar nach deren Erledigung.“

Königreich Sachsen. Ueber die Sitzung der zweiten Kammer vom 19. Januar (s. gestrige Allg. Pr. Ztg.) ist noch zu bemerken, daß in derselben auch die von der ersten Kammer an die zweite verwiesene Pe⸗ tition des Kaufmanns Hey zu Leipzig (s. Nr. 19 der Allg. Pr. 3g) Gegenstand, einer kurzen Verhandlung wurde. Das Direltorium machte den Vorschlag, sie auf sich beruhen zu lassen, wie auch die erste Kammer gethan, da der Staats-Minister von Könneritz, nach Inhalt der öffentlichen Blätter und des Protokoll-Extralts, bereits Aufklärung und Erläuterung

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Ulanen⸗ (Landwehr⸗) Regiment, die Anlegung des von des Großher⸗

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1846.

gegeben, auch die Kompetenz der Stände-Versammlung hierüber zweiselh ast und überhaupt eine Beschränkung des in einer constitutionellen Versammlung garantirten Rechts der freien Meinungs⸗Aeußerung bedenklich sei. Der Abg. Todt: „Er wolle dem Vorschlage des Direktoriums nicht entgegentreten, da die Frage, ob die Stände⸗Versammlung im vorliegenden Falle kompetent, allerdings Zweifeln unterliege, und da der Antragsteller seinen Zweck wenig⸗

stens theilweise erreicht habe, indem die Sache öffentlich besprochen worden

sei. So sehr er aber auch den Grundsatz der Redefreiheit achte, so hätte er doch gewünscht, daß der Herr Minister bei seiner Aeußerung etwas vor- sichtiger gewesen, da er Thatsachen angeführt, die nur auf einem Gerüchte beruhten. Ein solches könne aber doch der Erklärung eines Regierungs⸗ Kommissars nicht unterlegt werden, und die bloße Möglichkeit, daß etwas dergleichen vorfallen könne, berechtige nicht zu einer solchen Erklärung.“ Der Staats-Minister von Wieiersheim: „Ohne bei jener Sitzung anwesend gewesen zu sein, wisse er doch, daß jene Aeußerung des Herrn Ministers von Könneritz hervorgerufen worden sei dur die Aeußerungen anderer Abgeordneien, die bezüglich der lausitzer Petitionen auf Gerüchte und öffentliche Blätter ohne näheren Nachweis Anschuldigungen gegründet. Darauf habe der Herr Minister entgegnet, daß solchen Gerüchten fein Gewicht beizulegen, und daß man denselben auch Gerüchte über das Zusammenbringen von Petitionen entgegengesetzter Art entgegen stellen könne. Veispiele solcher Gerüchie habe nun Herr Minister von Könneritz an eführt, von einer Petition Hey's aber nichts gesagt, ja nicht einmal gewußt, daß derselbe eine Petition zusammengebracht und eingereicht habe. Wenn ein⸗ mal Gerüchte vorgebracht würden, da müsse es doch verstattet sein, entgegen gesetzte Gerüchte zu erwähnen.“ Die Kammer beschloß hierauf einstimmig die Petition Hey's auf sich beruhen zu lassen.

Folgendes ist der Schluß der gestern abgebrochenen Petition:

Ungeachtet dieser klaren Rechte der Herzogthümer deuten die unt rüg- lichsten Zeichen offenbar darauf hin, daß man von dänischer Seite darauf umgeht, die Herzogthümer Schleswig- Holstein sammt dem Herzogthume Lauenburg der dänischen Monarchie, dem eigentlichen Dänemark, einzi ver= leiben, so daß es ein einziges unzertrennliches Reich werde. Dies beweistn die Verhandlungen und Anträge in der viborger und roeslilder Stãnde⸗ Versammlung, bei welchen der landesherrliche Lommissar, Staats⸗Minister von! Oerstedt. nicht nur sich damit einverstanden erklärte, sondern auch be= merkte, daß der König die Wünsche und Ansichten der Stände ⸗Versamm⸗ lung unzweiselhast gern entgegennehmen werde. Wer hiermit die Bestre⸗ bungen der Dänen in den Herzogthümern, das deutsche Element nach und nach zu unterdrücken und Alles zu dänisiten, in Verbindung setzt, wird bald einsehen, daß der Antrag der roeslilder Stände⸗-Versammlung der Vorbote eines zu erwartenden Siaatsstreichs ist. Und wäre es auch wirklich nicht der Fall, käme die Anmaßung auch nur aus den Köpfen einer Partei, so ist es doch eine große Beleidigung des deutschen Nationalgefühls, daß in einer fremden Stände⸗Versammlung über die Einverleibung eines deutschen Staats in einen fremden berathen wird, und schon aus diesem Gesichts⸗ punkte ist es dringend nothwendig, die Stimmen der deutschen constitutio⸗ nellen Stände⸗Versammlungen gegen diese Vorgänge zu erheben, damit die deutschen Regierungen und durch sie der deutsche Bund aufgefordert werden, die Integritaͤt und Selbstständigkeit der deutschen Stagten gegen die Ein⸗ griffẽ fremder Regierungen zu wahren. Können die Deutschen in Bezug auf Schleswig, welches seit Jahrhunderten von Deuischland getrennt ist, und nur wegen des engen Zusammenhangs, in dem es zu Holstein steht, nur Wünsche haben, ss haben sie auf Holstein und Lauenburg ein Recht, welches durch die deuischen Bundesgefeßze gesichert ist. Daß die Bevöl' y Schleswigs zur Vereinigung mit Holstein und eben dadurch mit Deutschland hinstrebt, liegt in der Vollsthümlichkeit, welche in den Herzen der Völker in unseren Tagen neu erwacht und die gleichen Stimmen zur Einheit in großen mächtigen Staaten zusammenführt. Sie wird gewiß von feinem Deutschen zurückgewiesen werden, da für ein deutsch gesinn= tes Voll eine große Beruhigung, in der Zukunst ganz zu Deutsch— land gehören zu können, liegt. Deutschland ist in seinem Ansehen gegen das Ausland und seiner Nationalität tief gekränkt, wenn fremde Mächte ohne Widerstand damit umgehen dürfen, einzelne Provinzen des Ge— sammtvaterlandes loszureißen und im Angesichte von ganz Deutschland dar= über zu berathen. Schon oft war das deutsche Land der Schauplatz bluti⸗ ger Kriege auf Kosten des Wohlstandes deutscher Bürger, und nur mit dem Blute deutscher Männer ist erst in dem letzten Kriege das nördliche linke Rheinufer zu Deutschland zurückgebracht worden. Nech vor funfzehn Jah⸗ ren wurde eine deutsche Provinz von Deutschland ohne Achtung seiner Rechte losgerissen und den Mißständen nur durch einen Vergleich, dessen Beurthei⸗ lung nicht hierher gehört, abgeholfen. Daß ein solches Ereigniß sich nicht wiederhole, vielmehr bei Zeiten dagegen vorgesehen werde, ist der Wunsch jedes Vaterlandsfreundes. Wird von vielen Seiten angeführt, daß in der neue sten Zeit die Politik Däntmarks gegen die deutschen Herzogthümer eine an-⸗ dere geworden sei und viele Handlungen den Verdacht der Beeinträch-⸗ tigung des deuischen Sinnes widerlegten, so kann die Deputation dies nicht annehmen. Sie kann zwar zugeben, daß in den neuesten Zei⸗ ten die offenbaren Eingriffe in das deutsche Element sich nicht wiederholt haben, und daß mehrere, jedoch nur unbedeutende Handlungen den Schein einer freundlichen Gesinnung an sich tragen; aber so lange nicht die

Die Zerstõrung Jerusalems.

atorium nach der heiligen Schrift von Br. Steinheim, komponirt von Ferdinand Hiller.

(Aufgeführt durch die Sing-Akademie am 20. Januar.)

Die Zerstörung Jerusalems wurde im Januar 1844 durch die Sing-

zemie zum erstenmale in Berlin aufgeführt, und der große Erfolg des

es hat in diesem Winter eine Wiederholung unter der Leitung des

sponisten veranlaßt. Es, bezeichnet sich durch seine Ferm als mustikali=

Drama, indem die Ereignisse nicht episch geschildert, sondern durch die

i bj n 1. ö rn, 5 2 Daher . für

' 2 9. ; die Forderung dramatischer Wahrheit na orm und Inhalt; es

die Erklärung vom 15. Aug eine religiöse Weltbegebenheit im Zusammenhang von lÜirsach und

4 ng behandeln, die geistigen Verhältnisse des Volles in den Gegensätzen

18. 5. nn ßten und Goitenifremdung zu individueller Anschauung bringen,

Von Eadenschasten und Bewegungen der Masse große Personlichkeiten ge⸗

G. Schweitzer, J stellin und das Ganze in pspchologischer Entwickelung zu einem

Prediger und Relior zu gehibellin. * schen Gipfelpunlt führen. Was die Oper auf dem weltlichen Gebiet

. 1 n er a r nh e nn n

; er, wie dil igiösen Gebiete für die allgemeinen Ver ältnisse des Volles.

oki ,,, zum Str 1 Ernst des religiösen Elementes und die vorherrschende Thätigkeit

standen ist, sondern aus Liebe zum Frieden; de 24 entzieht es sich der theatralischen Einkleidung, durch die Darstel⸗

hug ber Liebe zum faulen Frieden, die Alles gehe ar zeitigen Lebens unterwirst es sich den allgemeinen Gesetzen sür (be zum Frieden .

7 7 ö, Ie Ii 1 96 Hand Eb toretisch sind dieselben auch hier anerkannt, praktisch dagegen wer-

1 3 en inte chr hen und unrecht. 1 an in der allgemeinsten Weise sestgehalten, und mit wenig ehren

ie si usnahmen, behandelt man die dramatische Form als willkommene

aal . Ergüsse des eigenen Gesühles, als Verknüpfungsmittel inter⸗

und 2 deren musitalische Venüßung die A1Achtung vor dem Ta—

er künstlerischen Krast im Einzelnen abnöthigt, deren äußerliche

das erwachende Vaterland“ entwickelt in nmrissen den Konslikt des jesuitischen ultramo nian mit den Bestrebungen der Cine. Alles ij in auch dem nicht streng wissenschaftlich Gebildet n ständlichen Sprache.

Bei G. Reimer, Wilhelmstr. 73, ist eben esst nen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen:

Herr Professor Hengstenbtt

—VQ—yiQů, - . Verknüpfung jedoch nie ein organisch gegliedertes Ganze zu bilden vermag, In der Cantate reicht es hin, die Worie: „Der Herr ist groß, Gott sei uns gnädig“ 2c. mit der allgemein wahren Empfindung wiederzugeben, im Oratorium dagegen müssen sie der Ausfluß bestimmter Persönlichkeiten in den besondersten Situationen sein, und verlangen als solche einen ganz in—⸗ dividuellen Ausdruck. So natürlich diese Forderung zu sein scheint, so schwer ist es, ihr wirklich Genüge zu leisten, denn die Allgemeinheit der Aussprüche verleitet zu allgemeinen musikalischen Gedanken, und bei dem wohlbekannten Tert schleicht sich statt der dramatischen Wahrheit so gern die eigene Anschauung unter.

Bas vorliegende Oratorium von Hiller ist ein Werk von reichem musikalischem Geist, lebendig warmem Gefühl und einer dramatischen Kraft, die im Einzelnen die schlagendsten Wirkungen erreicht, und doch ist es von 1 n,, Fehler schon durch die Schuld des Dichters nicht frei geblieben.

Der erste Theil beginnt nach einer kurzen Einleitung mit einem präch- tigen vollen Chor, der die Herrlichkeit des israelitischen Volkes, die Woh⸗ nuͤng Jehovah's, besingt. Frische Rythmen, reiche musikalische Ausfüh⸗ rung machen ihn zu einem wirkungsvollen Anfang, zu einem Sinnbild des alten hohen Gottesdienstes. Die weitere Wendung leitet zu einer Bitte über, um Gnade in der Bedrängniß, doch scheint es dem Volke nicht recht Ernst zu sein, denn der erste Theil wiederholt sich sogleich mit vermehrter Fülle und Pracht. Hanna, eine sromme Jüdin, schildert den unglückli= chen Zustand des Reiches, das Abfallen von dem Dienst Johovah's, und führt den Propheten Jeremias ein. Dieser verkündet dem versammelten Volk das mahnende Wort des Herrn, das Strafgericht, und weissagt die kommende Zerstörung. Die Worte des Propheten, namentlich die Arie mit reicher Instrumental Begleitung, sind lebendig empfunden und charak⸗ teristisch durchgeführt. Das Volt, erschüttert von der prophetischen Kraft, eht in sich und fleht um Gnade in der Bedrängniß. Obwohl nun dieser

hor, als nothwendige Folge des vorhergehenden, im engsten kuͤnstlerischen

Zusammenhang gedacht werden muß, so ist er doch durch keinen Uebergang Dermittelt, sondern ein selbstständiges, abgeschlossenes Ganze. Jeremias verläßt hierauf das Volt, um auch dem König das nahende Verderben kundzuthun. Wir hören die tröstende Arie einer Jungfrau, deren allge⸗ meiner Inhalt in dem besonderen Gedanken durch den Chor fortgesetzt wird: daß ein zerbrochenes Herz Jehovah's liebstes Opfer sei. Wir können nicht umhin, eine Umiehrung des Gedankens zu wünschen, denn die wahre Bedeutung der Buße vermag wohl eine heilige Jungfrau, nicht aber so plötzlich das ganze Volk auszusprechen, und soll es sich zu dieser christlichen Idee erheben, so müßte es durch ein vorhergehendes, mit dem Chor zu⸗ sammenhängendes Solo darauf hingeleitet werden, wodurch wir eine inter essante musikalische Wendung erhielten. ; .

Der folgende Festmarsch bereitet die Ereignisse in dem Königs saal vor. Der übermüthige frische Gesang der Diener des Zedefia erfüllt die Hallen, und seltsam kontrastirt hiermit die schwermüthige Arie des weichen Königs, der sich von der Last der Zukunft niedergebeugi fühlt. Die Mut= ter, ein stolzes herrisches Weib, sucht ihn zu ermaunen, befiehlt die Fort⸗ setzung der Tänze und des Gesanges. Von vortrefflicher und massenhaster Wirkung sind die Chöre der Diener, dagegen ist die Arie von allzugroßer Weichmüäthigkeit nicht frei. Unter diese Gruppen tritt der Prophet mit dem seierlichen Wort der Buße und Strafe: „Fallt nieder auf euer Angesicht und betet.“ Sobald er ausgeredet hat, erwartet man eine Antwort des Königs oder seiner Umgebung; entweder sind sie betreten und zerknirscht, oder sie verhöhnen den Seher und gebieten ihm Schweigen, oder es könnte die verschiedene Stimmung der Bußfertigen und der rotzigen in einem Doppel- Chor neben einander vorgeführt werden und sich hieraus ein sntereffanter Kampf entspinnen; doch man hört nichts von alle dem: plötzlich sind wir auf den früheren Schauplatz zurückversetzn, auf welchem das Volk, das von fern die Worte gehört zu haben scheint, aufs neue zu Gott um Gnade sleht und, obwohl war es schon beruhigt glaubten, in einem Gwar an sich schönen) aber doch zu langem Chore „mit Asche sein Haupt