1846 / 23 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Gastrolle. ) Hierauf: Solotanz.

haug-Preisen verkauft. Schauspielhause. aluzzo. (Dlle. Viereck: Corona.) Freitag, 23. Jan. Im Opernhause.

von

Kreutzer, vom Stadttheater zu Frankfurt a. d. D.: Gabriele, als Anfang halb? Uhr. Zu dieser Vorstellung werden Billets zu den gewöhnlichen Opern-

12e Abonnements ⸗Vor⸗ stellung: Die Krondiamanten. Anfang halb 7 Uhr.

haus⸗Preisen verkauft.

La seconde représentation

104 Zu dieser Vorstellung werden Billets zu den gewöhnlichen Opern- Im Schauspielhause. Z3ste fran zösische Abonnements⸗Vorstellung.

de: Noé mie, vaude ville nouveau en 15te Abonnements⸗Vorstellung: Corona 2 actes, du thèâtre du gymnase, par MMI. Dennery et Clément.

von Suppe.

Gekanntmachungen.

Iisz9] Ediktal- Vorladung. ; Auf dem Mannlehn-Rittergute Wildenau im Schwei- nitzer Kreise stehen nach Inhalt der Lehns⸗Alten noch

solgende Posten ungelöscht: .

15 1006 Thlr. in Golde, welche ein früherer Besitzer, Hanus Christoph v. Leipziger, laut der Schuld- und Pfandveischreibung vom 25. April 1744 und des lehnherrlichen Konsenses vom 5. Mai 1744 von dem Accis⸗Inspeltor Christian Gottfried Franz zu Schlieben gegen 5 pro Cent Zinsen erborgt hatte und welches demnächst mittelst der Cession vom 24. Februar 1783 und des lehnherrlichen Translations Konsenses vom 24. März desselben Jahres an die Geheime Räthin Christiane Sophie Ruhland zu Wetãjlar gediehen sind;

2) 10060 Thlr. in gangbarem Golde, welche derselbe Hans Christoph v. Leipziger, besage Schuld- und Pfandverschreibung vom 10. Dezember 1751 und des lehnherrlichen Konsenses vom 29. Dezember desselben Jahres, von dem Stadtrichter David Gottlob Reinhard zu Herzberg gegen 5 pro Cent Zinsen erborgt hatte und welche demnächst, mittelst der Cession vom 15. Oktober 1782 und des lehn⸗ herrlichen Konsenses vom 23. Januar 1783, an die Geheime Räthin Christiane Sophie Ruhland zu Wetzlar, von deren Erbin, Elisabeth von Re— ding, aber zur einen Hälfte an den Königl. Preuß. Hauptmann August Wilhelm v. Leipziger, laut der Cession vom 30. Juli 1803 und des lehnherrlichen Konsenses vom 16. September desselben Jahres, und zur anderen Hälfte an die hinterlassenen Kin- der des Königl. Preuß. Hauptmanns Heinrich Ernst v. Leipziger, die Geschwister Mariane und Einst v. Leipziger, laut der Cession vom 5. Oltober 1807 und des lehnherrlichen Konsenses vom 19ten ejusd. abgetreten sind;

3) 13353 Mfl. 7 Gr. oder 1166 Thlr. 16 Gr. in spa⸗ nischem Golde, welche ebenfalls Hans Christoph v. Leipziger von den Gebrüdern Hans Erdmann und Hanz Karl v. Brandenstein, laut der Verschreibung vom 15. Januar 1755 und lehnherrlichen Konsen⸗ ses vom 3. Juni deselben Jahres, gegen 5 pro Cent Zinsen geliehen hatte und welche, besage der Cession vom 14. Oltober und des lehnherilichen Konsenses vom 6. November 4782 an die Geheime Räthin Christiane Sophie Ruhland zu Wetzlar ge⸗ langt, demnächst aber von deren Erbin, Elisabeth v. Reding, laut der Cession vom 12. Juli 1802

und lehnherrlichen Konsenses vom 12. August des= selben Jahres, an die Erben des General-Accis-= Kommissars Christian Wilhelm v. Leipziger abge- treten worden sind.

Ingleichen stehen auf dem Mannlehn⸗Rittergute Braungroda im Eckartsbergaer Kreise, ebenfalls nach Ausweis der Lehns-Aflten, folgende Posten noch un- gelöscht: . 1) 10g Thlr. 18 gGr. Conventionsgeld, wesche ein

früherer Besitzer, Land Kammerrath Christoph Friedrich v. Trebra, von seiner Ehefrau Magda⸗ sena Sibylla geb. v. Bose, laut der Schuldver- schreibung vom 17. Oltober 1724 und des lehn= herrlichen Konsenses vom 19. Juli i728 erborgt haite ;

2) 2800 Thlr. Conventionsgeld, welche als mütter- siche und großmütterliche Erbegelder der drei Schwe- stern unf Friederike, Louise Eberhardine und Karoline Magdalene v. Trebra in dem über den Rachlaß des genannten Land⸗-Kammerraths Chri- soph Friedrich v. Trebra am 25. November 1744 geschlossenen Erbvergleiche bestimmt, und wofür, nebst fünsprozentiger Verzinsung, unter lehnheirli- chem Konsense vom 26. Februar 1745 mit dem Gute Hypothek bestellt worden ist;

3) 15600 Mfl. og 1000 Mfl. für die Gerade, Morgengabe, Wustheil und die übrigen eheweib- sichen Gerechtigkeiten, so wie 500 Msl. Parapher= nalgelder der zweiten Ehefrau des Land- Kammer- raths Christoph Friedrich v. Trebra, Ernestine Au- guste geb. v. d. Planitz, wofür in demselben Erb- verglesche vom 23. November 1744 und mittelst lehnherrlichen Konsenses vom 26. Februar 1745 mit dem Gute Hypothek bestellt ist. J

Die dermaligen Besitzer der verhafteten Güter, die Gebrüder Friedrich und Wilhelm von Sommerlatt, als Besißzer des Mannlehns Wild engu, und der Lieutenant Gottlob August v. Trebra, als Besitzer des Mannlehns Braunzroda, behaupten nun, daß diese Forderungen, von welchen übrigens keine zur Eintragung in das Hy⸗ pothelenbuch angemeldet ist, längst getilgt seien, haben aber darüber weder beglaubigte Quntung der unstreiti- gen letzten Inhaber beizubringen, noch diese selbst oder deren Erben nachzuweisen vermocht.

Es werden daher die jetzigen Inhaber dieser Forde- rungen, so wit die Besiger der darüber sprechenden Dofumente, deren Erben, Cessionarien oder sonst getreue Briefs⸗Inhaber hiermit vorgeladen, sich in dem auf

den 3. April 1846, Bormittags 41 Uhr, vor dem Deputirten, Herrn Ober⸗Landesgerichts - Assessor

Wagner, in unserem Gerichts -Lolale anberaumten Ter-

mine zu melden, ihre Legitimation nachzuweiseu, ihre

Forderungen, unter Vorlegung der Original · Dolumente,

anzuzeigen und demnächst weitere Verfügung zu ge-

wärtigen. . —⸗

Alle diejenigen aber, welche im Termine sich nicht melden, haben zu erwarten, daß sie mit ihren eiwanigen Ansprüchen an die genannten Güter und deren jetzige Befiher präkludirt, daß die über die aufgebotenen For. derungen sprechenden Dolumente für amortisirt erklärt und die dazu ertheilten lehnherrlichen Konsense kassirt werden.

Denjenigen Interessenten, welchen es etwa hier an Belanntschaft fehlt, werden die hiesigen Justiz⸗Kom⸗

ö missarlen Wachsmuih, Franz und Mießsch in Vorschlag

. ebracht.

U ö ö e, den 21. November 1845.

. Königl. preuß. Ober Landesgericht. Erster Senat.

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Donnerstag, 22. Jan. Charakterbild mit Gesang in 3 Alten, von Friedrich Kaiser. h

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zin keisen.

Gedruckt in der Decker schen Geheimen Ober · vofbuchdruckert

Königs stadtisches Theater. Sie ist verheirathet, romanti

sch· on ö

as Abonnement beträgt: 2 ARthlr. sür ö Jahr. z kthlr. I Zahr. 5 kihlr. 1 Jahr. len Theilen der Monarchie

ohne Preiserhöhung.

Allgemeiner Anzeiger.

18 Nothwen diger Verkauf. Land- und Stadtgericht Naumburg a. d. S.

Der zu Altenburg a. d. S. belegene, sub Nr. 22 und 2b katastrirte, dem Gastwirth Herrn Julius Chri- stian Pabst gehörige Gasthof zur Linde nebst Zubchör, abgeschätzt auf

6125 Thlr. 13 Sgr. 4 Pf., so wie 2 Acker Feld in Altenburger Flur, Nr. 129. des alten und Ni. 381 des neuen Flurbuchs, abgeschätzt auf 630 Thlr.,

zufolge der nebst Hypothekenschein in unserer Registra⸗ tur einzusehenden Taxe, soll am 7. August 1846, von Vormitt. 11 Uhr an, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

[3300 Nothwendiger Verkauf. Siadigericht zu Berlin, den 8. Dezember 1845. Das Hirschelstraße Nr. 18 belegene, Vol. 30. No. 1915 des stadigerichtlichen Hypothekenbuchs von den Umgebungen verzeichnete Maurermeister Zillmannsche v n gerichtlich abgeschätzt zu 9121 Thlr. 4 Sgr. 6 Pf., so am 14. Juli 1846, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

18451 Nothwen diger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 24. Juli 1845.

Das Mühlenstraße Nr. 23 belegene Gärtner Bartholz-⸗ sche Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 6191 Thlr. 8 Sgr. 3 Pf., soll Theilungs halber

am 209. März 1846, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

1030 Nothwendiger Verkauf.

Das hierselbst belegene, im Hypothekenbuche Vol. I. Fol. 299. No. 179. verzeichnete, zur Konkursmasse des Kaufmanns J. F. Thiele hierselbst gehörige und . lich zu 7030 Thlr. 25 Sgr. 93 Pf. eur fan, ohn · haus, soll in dem auf dem hiesigen Gerichts - Lolale vor dem Herrn Kammergerichts⸗Assessor Gericke auf den 4. Mai 1846, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Termine meistbietend verkauft werden.

Die Taxe nebst Hypothekenschein können werktäglich in unserer Registratur eingesehen werden.

Neu⸗Ruppin, den 11. Oltober 1845.

Königliches Stadtgericht.

lõ5o]

Es befindet sich der hierunter thunlichst signalisirte junge Mann wegen eines in der Nacht vom gten auf den 10ten d. M. im hiesigen Gasthofe „British Hotel“ mit großer Dreistigkeit begangenen bedeutenden Geld—⸗ diebstahl in Untersuchung und Haft.

Derselbe war am 5ien d. M. mit dem Bahnzuge von Celle zur Abendzeit allhier eingetroffen, hatte sich für den Schulamts-Kandidaten Heinrich August Thomas aus Weisensee sälschlich ausgegeben und auch als solchen bei seiner Ankunft in das Fremdenbuch eingeschrieben, und führte er einen zu Erfurt am 19. Dezember v. J. vom Rektor der Bürgerschule und Direktor des Semi⸗ nars, Thilo, ausgestellten Neisepaß bei sich, hinsichtlich dessen es die Untersuchung bereiis ergeben hat, daß dit⸗ ser Paß ebenfalls falsch ist und gar nicht von dem be⸗ nannten Aussteller herrührt. .

Im Laufe der ferneren Untersuchung ist dieses Sub⸗ jekt geständig geworden, daß er

Johann Andreas Wilhelm Gläser heiße, 22 Jahre alt, in Groß Fahner im Gothaischen unweit Erfurt ge⸗ boren und ein Sohn des in Groß- Fahner wohnenden Oekonomen Gläser sei.

Er will sich früher auf dem Seminar zu Gotha be⸗ funden, solches aber laut eines bei ihm befundenen At⸗ lestes, dessen Echtheit nicht zu bezweifeln steht, am 6. November 1841 verlassen haben. Dann will er sich einige Zeit wieder in seinem Wohnorte anfgehalten und zuleßt das Seminar zu Eilenburg besucht haben. Hier will er am 144. Dezember v. J. abgegangen sein, sich dann nach Leipzig begeben und einige Tage in der Stadt Breslau logirt haben, dann mintelst des Dampf⸗ wagens über Wittenberg, Berlin, Magdeburg, Braun⸗ schweig und Celle hierher gereist sein. Diese Angaben werden auch insofern glaublich gemacht, als er zwei Rechnungen vom 21. und 22. Dezbr. v. I. aus dem Gasthause zur Goldenen Weintraube in Wittenberg, zwei Rechnungen vom Monate Dezember v. J. aus dem Mylius- Hotel zu Berlin und endlich eine Rech⸗ nung des Hotel de Hanovre in Celle vom Aten d. M. bei sich führt. .

Zugleich ist er in dem Besitze nachsolgender Silber- sachen befunden, über deren Acquisition er unglaubliche Angaben macht, und welche er muthmaßlich aus den Gasthäusern, in welchen er logirt hat, entwendet haben wird, als:

1) 2 silberner Eßlöffel gez. Reer, auf der Rückseite außer sonstigen Zeichen mit den Buchstaben J. F. R. versehen,

2) 2 silberner Theelöffel gez. Reer,

3) 2 vergoldeter silberner Eßlöffel, auf der Rüchseite außer verschiedenen Zeichen mit einem P. versehen,

4) eines silbernen Theeloffels gez. W. M. 3., auf der Rückseite „Geb. Raspe 12 Loth“,

5) A silberner Theelöffel ohne Zeichen

6) eines silbernen Eßlöffels ohne Zeichen,

77 3 Eßlöffel von Neusilber gez. H. C. X B.,

8) eines silbernen, inwendig vergoldeten Salzfasses, an . Rand mit einer Guirlande versehen

un ;

9) endlich einer Serviette J. A. St. mit roihem Garn gezeichnet.

Hinsichtlich dieser Sachen, welcher wegen uns zwar eine Cognition, insofern sie im Auslande gestohlen sein sollien, nicht weiter zusteht, würden sich jedoch die etwanigen Eigenthümer allhier 9 melden haben, damit wegen jener Sachen demnächst von den auswärtigen Gerichten das Untersuchungs Verfahren aufgenommen

w

K

k 2 , 1 2 ,,,, . ö 3 . .

werde, und die Sachen auf diese Weise wieder an ihre Eigenthümer gelangen, indem sie auf geschehene Mel dung von hier aus den betreffenden auswärtigen Ge—⸗ richten übersendet werden sollen.

Wir ersuchen nun alle verehrlichen Gerichte des In- und Auslandes, uns über die Persönlichkeit des In- kulpaten, über die von demselben etwa bereits früher begangenen Verbrechen und über die Eigenihümer der vorbeschriebenen Sachen mit einer gefälligen Benach- richtigung baldmöglichst versehen zu wollen.

Signalement

des Johann Andreas Wilhelm Gläser.

Alter: 22 Jahre, Größe: 5 Fuß 11 Zoll hanno⸗ verscher Maße, Statur: gedrungen, Haar: dunkeiblond, gelockt, Stirn: rund, Augenbrauen: blond, Augen: blau, Nase: gerade, stark, Mund: gewöhnlich, Zähne: gesund, Kinn: breit mit cinem Grübchen, Gesicht: oval, Ge⸗ sichtssarbe: gesund, Bart: blond.

Besondere Kennzeichen:

Schwacht Sommersprossen, trägt eine Brille.

Hannover, den 16. Januar 18456.

Königlich Hannoversches Amt. Rudorff.

1 io] Edittal⸗Ladung

Auf Antrag der Besitzerinnen des Ritter uis Dahlen,

Frau Augusten verw. wirklichen Geheimenräͤthin Gräfin von Bünau, geb. Gräsin von Hopfgarten Excellenz, in⸗= gleichen Frau Augusten verw. Gräfin von Bünau, geb. Gräfin von Einsiedel, und in Gemäßheit der von dem Königl. Hohen Appellationsgericht zu Dresden an das unterzeichneie Königl. Landgericht diesfalls ergangenen Verordnung vom J. Juni d. J. ist wegen Löschung mer auf dem Rittergute Dahlen annoch haftenden osten an 1) 600 Mfl. an guter unverbotener Reichsmünze für Henriette Ida von Wolfersdorf, geb. Freiin von Burkersroda, mit Konsens vom 7. August 1680, ingleichen 2) 13650 Mfl.6, als 1000 Mfl. zur Ausstattung und 300 Ml. zum Hochzeit und Schmuckgeld sür Ma⸗ rie Sophie von Döring, wozu bei Confirmation des von Karl August und Hans August von Dö— ring am 30. September 1682 abgeschlossenen Ver- gleichs am 23. Oltober 1689 Konsens gegeben worden ist, mit Erlassung von Ediktalien nach Maßgabe des Man dats vom 15. November 1779, die Ediftal⸗Citationen in Civilsachen außerhalb des Konkurses betr., und des Gesetzes vom 27. Oltober 1834 zu verfahren. Es werden daher alle diejenigen, welche als Erben oder aus irgend einem sonstigen Rechtsgrunde an die vorstehend unter 1. und 2. verzeichneten Posten Ansprüche zu haben vermeinen, andurch öffentlich und peremtorisch eladen, unter dem Präjudiz des Verlustes ihrer An prüche durch Präklusion, so wie des Verlustes der ihnen eiwa zustehenden Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, den 26. Mai 1846, als in dem deshalb anberaumten Anmeldungs⸗ und Liquidations⸗Termine, in Person und, soweit nöthig, gehörig bevormundet, oder, so viel die auswärtigen In- teressenten betrifft, durch hierorts wohnhafte und gericht= lich legitimirte Bevollmächtigte, an Gerichtsstelle allhier zu erscheinen, sich anzugeben, ihre persönliche Identität darzulegen, ihre verwandtschastlichen und sonstigen Ver- hälinisse, auf die sich ihre Ansprüche begründen, genau nachzuweisen, letztere selbst, welcher Gattung sie auch sein mögen, anzumelden und zu bescheinigen, über de⸗ ren Richtigkeit und Priorität beziehendlich mit dem geordneten Kontradiktot und unter sich binnen 6 Wo—⸗ chen rechtlich zu verfahren, zu beschließen und sodann den 13. Juni 1846 des Akftenschlusses zum Behuf der Abfassung oder Ein- holung rechtlichen Erlenntnisses, und den 27. Juni 1846 der Eröffnung desselben gewärtig zu sein. Oschatz, den 13. November 1845. Das Königliche Landgericht. Wilde.

11421 Im Namen Seiner Hoheit des Herzogs ac.

Bei der am Zten d. M. bewirkten achten und resp. dritten Ausloosung von Schuldbriefen aus den beiden geschlossenen Anleihen der Landschaft des Herzogthums Gotha sind zur Abzahlung bestimmt worden:

1) aus der erst en Anleihe 85 Obligationen und zwar:

aus Serie A. No. 22 und 105. aus Serie B. No. 209. 235. 354 und 425. aus Serie G. No. 605. 615. 666. 788. 840. 69. 876. 942. 966. 1010. 1048. 1095. 1119. 1150. 1217. 1225. 1559. 1649. 1653 und 1656. aus Serie D. No. 1720. 1735. 1747. 1900. 1962. 1963. 2032. 2033. 2150. 2191. 2282. 2436. 24139. 2444. 2493. 2512. 2575. 2626. 2779. 2940. 2962. 3063. 3129. 3174. 3177. 3365. 3398. 3415. 3439. 3557. 3599. 3685. 3756. 3775. 3835. 3931. 4034. 4073. 4093 u. 4114. aus Serie E. No. 4220. 4323. 4405. 4414. A493. 4665. 4668. 4767. 1839. 4915. 4970. 50658. 5121. 5157. 5192. 5203. 5208. 5250. u. 5350. 2) aus der zweiten Anleihe 34 Obligationen und war: 36 Serie A. No. 20. 34 und 67. aus Serie B. No. 189. 261. 285. 361. 447. 510. 535. 572. 577. 602. 6608. 763. 793. 828. S868. 891. 927. 933. 988. 1090 und 1148. aus Serie C. No. 1204. 1249. 1256. 1260. 1279. 1344. 1400. 1415. 1490 und 1520. Demnächst wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß 3) am obgedachten Ausloosungs⸗-Tage in Gemäßheit der diesfallsigen Gesetzesbestimmung die am 5. Ja- nuar 1641 ausgeloosten und durch die geg. Ober- Steuerkasse zurückgezahlten landschaftlichen Schuldscheine nebst den dazu gehörigen Zinsleisten und Coupons der er sten Anleihe, nämlich: aus Serie A. No. 6 und 100. aus Serie B. No. 179. 341. 376 und 380.

ions -GSebühr sür den ir Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

aus Serie C. No. 467. 498. 544. 704. 792.

Allgemeine

reußische Zeitu (9.

Alle Posst-Anstalten des An- und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, sür Serlin die Spedition der Allg. Preuß. Zeitung: Friedrichsstraße Nr. 72.

S588. 893. 989. ois. 1084. 1230. 1276. 1468 und 1692. aus Serie D. No. 1808. 1837. 1875. 1973 2160. 2176. 2220. 2286. 2353. 2367. 2464. 2852. 2937. 3144. 3198. 3272. 1 3403. 3165. 3468. 3197. 3594. 3705. 3836. 3858. 4039. 4065 und 4156. aus Serie E. No. 4377. 4379. 14418. 4557. 1099. 5. A835. 48601. 4976. 59ii. 5175 und 5333. 1 verbrannt worden, und daß ) die dreizehnten Zinsabschnitte zu den landt chen Obligationen der ersten Anleihe sub No. 1467 aus Serie C. und U 9) 4145 W 2 D. ingleichen die vierzehnten Zinsabschnitte zu den R galionen derselben Anleihe

sub No. 2509 aus Serie D. 4735 5 ö 4962 * 1 E.

ö. * 29 5247 1 9 E. wegen unterlassener Präsentation nunmehr erloschen Gotha, am 8. Januar 1846. Herzoglich Sächs. Ober⸗Steuer⸗-Kollegium. Frh. v. Stein. Ernst von Wangenheit

23.

nhalt.

i heil. ier geh, n. Widerlegung. .. ö tsche Bundesstaaten. * nigreich Bagern. Unaubs-Bewilli⸗= g an den Advokaten Willich. Der Landtag. Königreich 4h fan. Landiags-Verhandlungen; Siatistisches, Gre her⸗ gihnm Baden. Landtags-Verhandlungen, Freie Stadt Lübeck. r Haupt · Finanz Etat suͤr 18146. Schifffahrt.

Eland und Polen. St. Petersburg. Reskript an den Thron⸗

ag . dairs-Kamm er. Schluß der Adreß-Debatten. Pa—

1 erer; 7 Berathungen der Gewerb-Conseils. Berichtigung in treff des Grafen von Paris und Louis Napoleon s. Berashungen

er die algierischen Zustände. Bugeaud und Jussuf. 2 Ir fen

sichtlich der fremden Auswanderung nach Algerien. Indirekte Staats-

nkünfte. Landwirthschaftliche Frage. Vermischtes. Schreiben

Paris. (Büreaus-Arbeiten der Deputirten; Auslieferung eines Auf—

tglers in Konstantine; der Schiffbruch des „Papin“; Rüstungen gegen

dagaskar.)

eh' ran ien und Irland. London. Versammlung der Anti=

mm ⸗Law⸗League. Eisenbahnen. Bewegungen der englischen See—

Echt in der Südsee. Vermischtes.

Gen. Bräi sLel. Kammer-Verhandlungen.

speden und Norwegen. Stockholm. Gesetz über die Duldung

gen christlichen Religions-Parteien.

lien. Rom. Die Unterhandlungen mit Rußland. Die Kaiserin

mn Rußland erwartet. Faustino Corsi 4. Witterung.

einigte Staaten von Nord-Amerika. London. Verhand-

nen im Kongreß über die Oregonfrage. Fliedens⸗Politik des Hern

aßoun. Texas ein Staat der Union. Muihmahßlicher Ausgang

er Oregon⸗Debatte. .

ndels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börse.

Zerstörung Jerusalems. Oratorium von Dr. Steinheim, komponirt von s Hiller. Histarische Vokal- und Instrumental Soiree von Kall Kloss Mielenzschen Saale.

* R

9 )

1411

Berlin ⸗Anhaltische Eisenbch

36 Nach getroffener Uebereinkunst mi Herzoglich Braunschweig ⸗Lünebunn h senb ahn Kommission können sorfan gi güter, welche auf unsere Bahn zun km

port über Braunschweig n ach hi nover oder Celle aufgegeben werden, wu

nach den genannten Orten adressirt wenn ohne daß es der Vermittelung eines Sn diteurs in Braunschweig bedarf. Der M mal -Frachtsatz pro Centner von Berlin nach Hanno oder nach Celle ist 244 Sgr. einschließlich der An⸗ Abfuhrkosten nach oder vom hiesigen Bahnhofe. Berlin, den 12. Januar 1646. Die Direction. v. Cronstein, Vorsitzender

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Geheimen Ober⸗Tribunals-Rath Gelpke zum Mitgliede Staats⸗Raths zu ernennen; und

Dim Konsistorial-Assessor, Prediger Beneke hierselbst, den mahttt eines Konsistorial-Raths beizulegen.

Literarische Anzeigen.

So eben erschien bei Fr. Wilh. Grunow int zig und ist in jallen Buchhandlungen zu habm, j

Berlin in de Amelangschen Song (R. Gaeriner), Brüderstr. LI, bei Ferd. Din.

Ole Gesetz Sammlungs-⸗Interessenten werden benachrichtigt, daß Titelblatt nebst der chronologischen Uebersicht zur Gesetz-Samm⸗

ler ꝛc.: . 1845 schon jetzt versandt werden ,. das 6 n . j 5, so wie das Register für die Jahrgänge von 1841 bis Aufzeichnungen ojdoch, welche jeder Abonnent, der den vorigen Jahrgang der

li9l eines st-Sammlung vollständig bezogen hat, unentgeltlich erhält, erst

er geliefert werden können. Berlin, den 23. Januar 1846. Debits-Comtoir der Gesetz-Sammlung.

Jesuitenzöglings

im deutschen Colleg zu Rom. Beleuchtung der Quelle

Dem Civil Ingenieur von Szezepanowski zu Posen ist aller ri dem 18. Januar 1846 ein Patent

ultramont 2 n n miri . eine Vorrichtung . der Ausweichungen auf

] 5 ö Eisenbahnen, in der durch Zeichnung und Beschreibung nach⸗

hier de, nn ff gewiesenen Zusammensetzung, ohne Jemanden in der An⸗

in die z . ; d te des deutschen Volles. wendung bekannter Theile derselben zu beschränken, Wohlfahrt 9) , , acht Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang Ein in,. Zuruf preußischen Staats ertheilt worden.

das biedere, eiwachende Vaterland, von J. Georg Köberle.

8. 10 Bogen. eleg. geh. Preis 15 Sgt.

Diese „Aufzeichnungen“ führen die Leser in nach dem Leben geschilderten, einfachen und ni eirenen Erzählung durch das innere Gewebe der h 6 wieder erhebenden deutschen Je suiten-⸗Pto gand a. Ihre Tendenz, ihr Studienplan und ihtt zweigte Organisation sinden in dem Buche eine q mein verständliche Charakteristit. Der „Zur

Uichtamtlicher Theil.

Inland.

Berlin, 22. Jan. Se. Majestät der König haben Allergnä⸗ geuht: dem Major von Bockelberg, aggr. dem 2ten Garde—

.

Verlin, Freitag den 23sten Januar

Ulanen- (Landwehr⸗) Regiment, die Anlegung des von des Großher⸗

zogs von Sachsen-Weimar Königl. Hoheit ihm verliehenen Komthur⸗

kreuzes des Falken-Ordens; dem Landrathe von Prittwitz zu Sels

in Schlefien, des von dem Herzoge zu Braunschweig Hoheit ihm ver⸗ liehenen Commandeurkreuzes 2ter Klasse vom Orden Heinrich's des Löwen; so wie dem Stellmachermeister Putzke zu Rawitsch, Regie— rungs⸗Bezirk Posen, der von dem Senate der freien Stadt Hamburg ihm verliehenen, zur Erinnerung an den Brand im Jahre 1842 ge⸗ stifteten Medaille zu gestatten.

Berlin, 22. Jan. Wir sind ermächtigt, den in der Nr. 17 des Hamburgischen Correspondenten unter der Ueberschrift: Berlin, den 14. Januar, enthalienen, aus dem Frankfurter Jour—⸗ nal übernommenen Arlikel, betreffend den angeblichen Befehl zum Abmarsch des hiesigen Tten Garde⸗Regiments und die Verstärkung der Wachen zu Potsdam, für völlig grundlos und erdichtet zu erklären.

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Bayern. Der in der Psalz zum Abgeordne⸗ ten gewählte Advokat Willich wird nunmehr in die Kammer eintreten, ohne seine Avokatur niederlegen zu müssen, da Se. Majestät der Kö⸗ nig ihm durch Allerhöchste Entschließung vom 17. Januar den erfor⸗ derlichen Urlaub ertheilt hat.

Die Kammer der Reichsräthe beschäftigte sich in ihrer Sitzung vom 11. Januar mit dem Bericht über einen Antrag des Fürsten von Wrede, die Verantwortlichkeit der Königlichen Minister und höheren Staats⸗ Beamten betreffend. Das Gutachten des Ausschusses sür die Gesetzgebung über diesen Antrag ging dahin, daß Se. Majestät der König im verfasfungs= mäßigen Wege um Vorlage eines entsprechenden Gesetzes gebeten werde. Der Referent des Ausschusses bemerkte, wie man bei Berathung dieses Antrages durchaus nicht in persönliche Gründe oder Beziehungen einge⸗ gangen, sondern einzig und allein die Sache im Auge gehabt habe. Es sei die Absicht nicht, eine Anllage zu begründen, es sei nicht die Rede davon, ob irgend eine Anllage stattgefunden habe oder stait⸗= finden werde einzig davon sei die Frage: soll ein Antrag, welcher schon in mehreren Versammlungen an die nn gebracht, soll ein Antrag, welchen dieselbe bereits billigt, soll ein Antrag, welcher auf Zusicherungen der , beruht, an dieselbe wieder gebracht werden? Nach eröffneter Diskussion über diesen Gegenstand stellte sosort ein Reichs ⸗Rath den An⸗ trag auf Vertagung der Haupt⸗Berathung und Beschlußfassung über den vorliegenden Antrag bis zu dem Zeitpunkte, wo die Kammer sich über die in dieser Hinsicht weiter an sie gebrachten Anträge des Fürsten Wrede aus- gesprochen haben werde. Dem von einem Reichs ⸗Rathe erhobenen Bedenken, daß, wenn die Beschlußfassung über das die Verantwor- tung der Königl. Staats- Minister betreffende beantzagte Gesetz verschoben werde, die Basis aller anderen bereits gestellten oder demnächst noch zu stellenden, gegen die K. Minister gerichteten Anträge entrückt werde, wurde andererseits aus zwei Gründen widersprochen. Denn erstens könne auf keinen Fall das zu erlassende Gesetz rückwirkende Kraft äußern, zweitens aber ses ja die Verantwortlichkeit der Minister schon ausgesprochen, und es fehle nur eine ausdrückliche Bestimmung über das Untersuchungs Verfahren in den an die oberste Justizstelle gelangenden ständischen Anilagen gegen die Minister. Nachdem nun ohnehin dermalen ein Strafgesetzbuch der Bearbenung einer besonderen Kommission unterstellt sei, so glaube er, wäre es am geeigneisten, Se. Majestäs den König zu bitten, in dasselbe Bestimmungen über das Untersuchungs⸗Verfahren und allen falls auch über spezielle Strafen bei solchen Faͤllen aufnehmen zu lassen. Dasselbe Bedenken wurde auch noch von einem anderen Reichs- rath aus dem Grunde widerlegt, weil, wenn auch die Kammer einstimmig den in Rede stehenden Antrag annehmen würde, erst ein legislativer Fak⸗ tor gesprochen habe es müsse noch die Ansicht der Kammer der Abge— ordneten und in letzter Potenz die Zustimmung der Krone erholt werden. Es sei somit durch Vertagung der Diskussien desselben dem Rechte des An- tragstellers nicht zu nahe getreten. Die Kammer beschloß hierauf: „die Hauptberathung und die Beschlußfassung über diesen Gegenstand bis zu dem Zeitpunkte zu verschieben, wo sie sämmtliche von dem Antragsteller über- reichte Anträge in Betreff des Königl. Ministers des Innern erledigt ha— ben werde, und zwar unmittelbar nach deren Erledigung.“

Königreich Sachsen. Ueber die Sitzung der zweiten Kammer vom 19. Januar (s. gestrige Allg. Pr. Ztg.) ist noch zu bemerken, daß in derselben auch die von der ersten Kammer an die zweite verwiesene Pe⸗ tition des Kaufmanns Hey zu Leipzig (s. Nr. 19 der Allg. Pr. Ztg.) Gegenstand einer kurzen Verhandlung wurde. Das Direlsorium machte den Vorschlag, sie auf sich beruhen zu lassen, wie auch die erste Kammer gethan, da der Staats⸗Minister von Könneritz, nach Inhalt der öffentlichen Blätter und des Protokoll⸗Extralts, bereits Aufflärung und Erläuterung

1846.

( . . gegeben, auch die Kompetenz der Stände-Versammlung hierüber zweiselhast und überhaupt eine Beschränkung des in einer constitutionellen Versammlung garantirten Rechts der freien Meinungs- Aeußerung bedenklich sei. Der Abg. Todt: „Er wolle dem Vorschlage des Direktoriums nicht entgegentreten, da die Frage, ob die Stände⸗Versammlung im vorliegenden Falle kompetent, allerdings Zweifeln unterliege, und da der Antragsteller seinen Zweck wenig⸗ stens theilweise erreicht habe, indem die Sache öffentlich besprochen worden sei. So sehr er aber auch den Grundsatz der Redefreiheit achte, so hätte er doch gewünscht, daß der Herr Minister bei seiner Aeußerung etwas vor- sichtiger gewesen, da er Thatsachen angeführt, die nur auf einem Gerüchte beruhten. Ein solches könne aber doch der Erklärung eines Regierungs- Kommissars nicht unterlegt werden, und die bloße Möglichkeit, daß etwas dergleichen vorfallen könne, berechtige nicht zu einer solchen Erklärung.“ Der Staats-⸗Minister von Wietersheim: „Ohne bei jener Sitzung anwesend gewesen zu sein, wisse er doch, daß jene Aeußerung des Herrn Ministers von Könneritz hervorgerufen worden sei durch die Aeußerungen anderer Abgeordneten, die bezüglich der lausitzer Petitionen auf Gerüchte und öffentliche Blätter ohne näheren Nachweis Anschuldigungen gegründet. Darauf habe der Herr Minister entgegnet, daß solchen Gerüchten kein Gewicht beizulegen, und daß man denselben auch Gerüchte über das Zusammenbringen von Petitionen entgegengesetzter Art entgegen stellen könne. Beispiele solcher Gerüchie habe nun Herr Minister von Könneritz angeführt, von einer Petition Hey's aber nichts gesagt, ja nicht einmal gewußt, daß derselbe eine Petition zusammengebracht und eingereicht habe. Wenn ein⸗ mal Gerüchte vorgebracht würden, da müsse es doch verstattet sein, entgegen- gesetzte Gerüchte zu erwähnen.“ Die Kammer beschloß hierauf einstimmig die Petition Hey's auf sich beruhen zu lassen.

Folgendes ist der Schluß der gestern abgebrochenen Petition:

Ungeachtet dieser klaren Rechte der Herzogthümer deuten die untrüg-= lichsten Zeichen offenbar darauf hin, daß man von dänischer Seite darauf umgeht, die Herzogthümer Schleswig- Holstein sammt dem Herzogthume Lauenburg der dänischen Monarchie, dem eigentlichen Dänemark, einzuver= leiben, so daß es ein einziges unzertrennliches Neich werde. Dies beweisen die Verhandlungen und Anträge in der ö. und roeslilder Stände⸗ Versammlung, bei welchen der landesherrliche Kommissar, Staats-Minister von Oerstedt, nicht nur sich damit einverstanden erklärte, sondern auch be⸗ merkte, daß der König die Wünsche und Ansichten der Stände -ersamm- lung unzweifelhaft gen entgegennehmen werde. Wer hiermit die Bestre= bungen der Dänen in den Herzogthümern, das deutsche Element nach und nach zu unterdrücken und Alles zu dänisiren, in Verbindung setzt, wird bald einsehen, daß der Antrag der roeskilder Stände-⸗Versammlung der Vorbote eines zu erwartenden Siaatsstreichs ist. Und wäre es auch wirklich nicht der Fall, käme die Anmaßung auch nur aus den Köpfen einer Partei, so ist es doch eine große Beleidigung des deutschen Nationalgefühls, daß in einer fremden Stände-Versammlung über die Einverleibung eines deutschen Staats in einen fremden berathen wird, und schon aus diesem Gesichts⸗ punkte ist es dringend nothwendig, die Stimmen der deutschen constitutio= nellen Stände ⸗Versammlungen gegen diese Vorgänge zu erheben, damit die deutschen Regierungen und durch sie der deutsche Bund aufgefordert werden, die Integritãt und Selbstständigkeit der deutschen Staaten gegen die Ein⸗ griffe fremder Regierungen zu wahren. Können die Deutschen in Bezug auf Schleswig, welches seit Jahrhunderten von Deutschland getrennt ist, und nur wegen des engen Zusammenhangs, in dem es zu Holstein steht, nur Wünsche haben, so haben sie auf Holstein und Lauenburg ein Recht, welches durch die deutschen Bundesgesetze gesichert ist. Daß die Bevöl⸗ kerung Schleswigs zur Vereinigung mit Holstein und eben dadurch mit e schi; hinstrebt, liegt in der Volksthümlichkeit, welche in den Herzen der Völker in unseren Tagen neu erwacht und die gleichen Stimmen zur Einheit in großen mächtigen Staaten zusammenführt. Sie wird gewiß von keinem Deutschen zurückgewiesen werden, da für ein deutsch gesinn⸗ tes Volk eine große Beruhigung, in der Zukunst ganz zu Deutsch-— land gehören zu können, liegt. Deutschland ist in seinem Ansehen gegen das Ausland und seiner Nationalität tief gekränkt, wenn sremde Mächte ohne Widerstand damit umgehen dürfen, einzelne Provinzen des Ge⸗ sammtvaterlandes loszureißen und im Angesichte von ganz Deutschland dar⸗ über zu berathen. Schon oft war das deutsche Land der Schauplatz bluti⸗ ger Kriege auf Kosten des Wohlstandes deutscher Bürger, und nur mit dem Blute deutscher Männer ist erst in dem letzten Kriege das nördliche linke Rheinuser zu Deutschland zurückgebracht worden. Nech vor funfzehn Jah⸗ ren wurde eine deutsche Provinz von Deutschland ohne Achtung seiner Rechte losgerissen und den Mißständen nur durch einen Vergleich, dessen Beurthei⸗ lung nicht hierher gehört, abgeholfen. Daß ein solches Ereigniß sich nicht wiederhole, vielmehr bei Zeiten dagegen vorgesehen werde, ist der Wunsch jedes Vaterlandsfreundes. Wird von vielen Seiten angeführt, daß in der neue⸗ sten Zeit die Politik Dänemarks gegen die deutschen Herzogthümer eine an- dere geworden sei und viele Handlungen den Verdacht der Beeinträch⸗ tigung des deutschen Sinnes widerlegten, so kann die Deputation dies nicht annehmen. Sie kann zwar zugeben, daß in den neuesten Zei⸗ ten die offenbaren Eingriffe in das deutsche Element sich nicht wiederholt haben, und daß mehrere, jedoch nur unbedeutende Handlungen den Schein einer freundlichen Gesinnung an sich tragen; aber so lange nicht die

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Die Zerstörung Jerusalems.

atorium nach der heiligen Schrift von Dr. Steinheim, komponirt von Ferdinand Hiller.

(Aufgeführt durch die Sing⸗Alademie am 20. Januar.)

Die Zerstörung Jerusalems wurde im Januar 1844 durch die Sing- emie zum erstenmale in Berlin aufgesührt, und der große Erfolg des lis hat in diesem Winter eine Wiederholung unter der Leitung des sponisten veranlaßt. Es bezeichnet sich durch seine Form als mußikali⸗ Drama, indem die Ereignisse nicht episch geschildert, sondern durch die benden Personen unmittelbar vorgeführt werden. Daher entstehl für flbe die Forderung dramatischer Wahrheit nach Form und Inhalt; es seine religiöse Weltbegebenheit im Zusammenhang von Ursach und ung behandeln, die geistigen Verhältnisse des Volles in den Gegensätzen sömmigkeit und Gottentfremdung zu individueller Anschauung bringen, Keidenschaften und Bewegungen der Maffe große Persönlichkeiten ge⸗ er stellen und das Ganze in pspchologischer Entwickelung zu einem haischen Gipfelpunlt führen. Was die Oper auf dem weltlichen Gebiet csondere Beziehungen des menschlichen Lebens, das ist das Oratorium dem religiösen Gebiete für die allgemeinen Verhältnisse des Volkes. ö den Ernst des religiösen Elementes und die vorherrschende Thätigkeit hores entzieht es sich der theatralischen Einkleidung, durch die Darstel⸗ ; nr deisigen Lebens unterwirft es sich den allgemeinen Gesetzen für ah retis ch sind dieselben auch hier anerkannt, praktisch dagegen wer⸗ j i in der allgemeinsten Weise sestgehalten, und mit wenig ehren- 1e fi usnahmen, behandelt man die dramatische Form als willfommene uli die Ergüsse des eigenen Gefühles, als Verknüpfungsmittel inter= . omente, deren musikalssche Benützung die Achtung vor dem Ta⸗

der künstlerischen Kraft im Einzelnen abnöthigt, deren äußerliche

das erwachen de Vaterland“ entwickelt in h Umrissen den Konflikt des lle, Ultramontanit mit den Bestrebungen der Gegenwart. Alles in an auch dem nicht streng wissenschaftlich Gebilde tin ständlichen Sprache.

Bei G. Neimer, Wilhelmstr. 73, ist eben eist nen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen:

Herr Professor Hengstenbt loi bl und

die Erklärung vom 15. Augt 1845.

Von

G. Schweitzer. Prediger und Rektor zu Fehrbellin. Preis 73 Sgr. . Eine theologische Streitschrift, die aber, wie 8 fasser im Vorwon sagt, nicht aus Liebe zum Stiel standen ist. sondern aus Liebe zum Frieden; doch aus der Liebe zum faulen Frieden, die Alles gehen wie es geht, sondern aus der Liebe . Frieden Wahrhelt, die uns das Schwerdt in die Hand 9 zu lämpfen gegen Unwahrheit und Unrecht.

———Q¶QKiJJg— pefiͤe&iᷣx᷑ —ᷣᷣ—VE——Käůͥi . Verknüpfung jedoch nie ein organisch gegliedertes Ganze zu bilden vermag. In der Cantate reicht es hin, die Worte: „Der Herr ist groß, Gott sei uns gnädig“ 2c. mit der allgemein wahren Empfindung wiederzugeben, im Oratorium dagegen müssen sie der Ausfluß bestimmter Persönlichkeiten in den besondersten Situationen sein, und verlangen als solche einen ganz in⸗ dividuellen Ausdruck. So natürlich diese Forderung zu sein scheint, so schwer ist es, ihr wirklich Genüge zu leisten, denn die Allgemeinheit der Aussprüche verleitet zu allgemeinen musikalischen Gedanken, und bei dem wohlbekannten Text schleicht sich statt der dramatischen Wahrheit so gern die eigene Anschauung unter.

Das vorliegende Oratorium von Hiller ist ein Werk von reichem musifalischem Geist, lebendig warmem Gefühl und einer dramatischen Kraft, die im Einzelnen die schlagendsten Wirkungen erreicht, und doch ist es von . . Fehler schon durch die Schuld des Dichters nicht frei geblieben.

Der erste Theil beginnt nach einer kurzen Einleitung mit einem präch— tigen vollen Chor, der die Herrlichkeit des israelitischen Volkes, die Woh⸗ nung Jehovah's, besingt. Frische Rythmen, reiche musikalische Ausfüh⸗ rung machen ihn zu einem wirkungsvollen Anfang, zu einem Sinnbild des alten hohen Gottesdienstes. Die weitere Wendung leitet zu einer Bitte über, um Gnade in der Bedrängniß, doch scheint es dem Volke nicht recht Einst zu sein, denn der erste Theil wiederholt sich sogleich mit vermehrter Fülle und Pracht. Hanna, eine sromme Jüdin, schildert den unglückli- chen Zustand des Reiches, das Abfallen von dem Dienst Johovah's, und führt den Propheten Jeremias ein. Dieser verkündet dem versammelten Volk das mahnende Wort des Herrn, das Strafgericht, und weissagt die kommende Zerstörung. Die Worte des Propheien, namentlich die Arie mit reicher Instrumental- Begleitung, sind lebendig empfunden und charakl⸗ teristisch durchgeführt. Das Volk, erschüttert von der prophetischen Kraft,

M in sich und fleht um Gnade in der Bedrängniß. Obwohl nun dieser hor, als nothwendige Folge des vorhergehenden, im engsten künstlerischen

Zusammenhang gedacht werden muß, so ist er doch durch keinen Uebergang vermittelt, sondern ein selbstständiges, abgeschlossenes Ganze. Jeremias verläßt hierauf das Volk, um auch dem König das nahende Verderben kundzuthun. Wir hören die tröstende Arie einer Jungfrau, deren allge— meiner Inhalt in dem besonderen Gedanken durch den Chor fortgesetzt wird: daß ein zerbrochenes Herz Jehovah's liebstes Opfer sei. Wir können nicht umhin, eine Umkehrung des Gedankens zu wünschen, denn die wahre Bedeutung der Buße vermag wohl eine heilige Jungfrau, nicht aber so plötzlich das ganze Volk auszusprechen, und soll es sich zu dieser christlichen Idee erheben, so müßte es durch ein vorhergehendes, mit dem Chor zu- sammenhängendes Solo darauf hingeleitet weiden, wodurch wir eine inter essante musikalische Wendung erhielten. . a.

Der folgende Festmarsch bereitet die Ereignisse in dem Königssaal vor. Der übermüthige frische Gesang der Diener des Zedekia erfüllt die Hallen, und seltsam kontrastirt hiermit die schwermüthige Arie des weichen Königs, der sich von der Last der Zukunft niedergebeugt fühlt. Die Mut- ter, ein stolzes herrisches Weib, sucht ihn zu ermannen, befiehlt die Fort— setzung der Tänze und des Gesanges. Von vortrefflicher und massenhaster Wirkung sind die Chöre der Diener, dagegen ist die Arie von allzugroßer Weichmüthigkeit nicht frei. Unter diese Gruppen tritt der Prophet mit dem feierlichen Wort der Buße und Strafe: „Fallt nieder auf euer Angesicht und betet.“ Sobald er ausgeredet hat, erwartet man eine Antwort des Königs oder seiner Umgebung; entweder sind sie betreten und zerknirscht, oder sie verhöhnen den Seher und gebieten ihm 2 oder es könnte die verschiedene Stimmung der Bußfertigen und der Trotzigen in einem Doppel- Chor neben einander vorgeführt werden und sich hieraus ein interessanter Kampf entspinnen; doch man hört nichts von alle dem: plötzlich sind wir auf den früheren Schauplatz zurückversetzt, auf welchem das Volk, das von fern die Worte gehört zu haben scheint, aufs neue zu Gott um Gnade sleht und, obwohl wir es schon beruhigt glaubten, in einem (zwar an sich schönen) aber doch zu langem Chore „mit Asche sein Haupt

. , .

—— . 2

* ö.