1846 / 25 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

jörderlich sein kann, aufs neue bekunden, zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, indem sie die betheiligten Künstler und Kunst⸗-Vereine noch insbesondere auf die angeordneten Eröffnungs- Termine der hiesigen Kunst - Ausstellungen der Akademie für 1816 und 1818 hierdurch frühzeitig aufmerfsam macht, damit die erforderlichen Maßnahmen in Betreff der rechtzeitigen Einsendung der Kunstwerke hierher und bei der Veranstaltung von Kunst-Ausstellungen in anderen Städten, welche der Zeitfolge nach mit der Ausstellung der Akademie in Ver⸗ bindung stehen, zum voraus können getroffen werden. Berlin, den 25. Oltober 18415. Königliche Akademie der Künste. Dr. G. Schadow, Direktor.

nichtamtlicher Theil. Jnlan d.

Berlin, 24. Ja. Se. Majestät der König haben Allergnädigst eruht: dem Staats⸗ und Finanz ⸗Minister Flottwell und dem taats⸗-Minister Freiherrn von Bülow die Anlegung des ihnen

verliehenen Großkreuzes vom Königl. sardinischen St. Mauritius⸗ und Lazarus⸗Drden; desgleichen dem Sber-Präsidenten Eichmann, dem Präsidenten des Handels⸗Amtes, von Rönne, und dem Geheimen Ober Jinanzrathe Oesterreich die Anlegung des Commandeur⸗ Kreuzes; so wie dem Legations - Rathe Hellwig die Anlegung des Ritterkreuzes des genannten Ordens, zu gestatten.

Berlin, 24. Jan. Nach dem heutigen Mili tair⸗Wochen⸗ blatte ist dem Major zur Disposition, Kalau von Hoven, zuletzt im Iten Infanterie Regiment, der Charakter als Oberst⸗Lieute⸗ nant beigelegt; dem Oberst⸗ Lieutenant und Flügel⸗Adjutanten von Brauchitsch das Kommando der Garbe⸗Ünteroffizier⸗Compagnie übertragen; und dem Major Blumenthal, vom Hten Infanterie⸗ Regiment, als Oberst⸗Lieutenant mit der Regiments⸗Unisorm, mit den vorschr. Abz. f. VB., Aussicht auf Civilversorgung und Pension; den Majoren Schreiner, vom 19ten Infanterie⸗ Regiment, und Gregorovius, vom 9ten Infanterie⸗Regiment, als Oberst⸗Lieute⸗ nants; dem Major Frhrn. von Steinäcker, Führer des 2Zten Auf⸗

ebots vom 1sten Bataillon Tten Regiments, als Oberst, mit der egiments⸗ Uniform und den vorschr. Abz. f. V. u. Pension, und dem Hauptmann Wolter, vom Zien Bataillon 181en Regiments, als Major mit der Armee Uniform und den vorschr. Abz. f. V. der Abschied bewilligt worden.

Berlin, 24. Jan. Das heute ausgegebene 10te Stück des Ministerial-Blattes für die innere Verwaltung enthält folgende Cirkular⸗Verfügung an sämmtliche Königl. Ober⸗Präsidenten, betreffend die Verhinderung öffentlicher Bestrebungen zur Beförderung

der Auswanderung:

„Es haben sich in neuerer Zeit mehrfach in den diesseitigen Staaten Bestrebungen zur Beförderung der Auswanderung gezeigt. Namentlich sind Vereine zusammengeireten, um gemeinsame Unternehmungen dieser Art vor⸗ zubereiten, öffentliche Ankündigungen und Besprechungen haben , n. den und die Aufmerksamkeit des Publikums ist in ungewöhnlichem Grade auf diese Unternehmungen hingelenit, in einzelnen Gegenden sogar eine eben so unbesonnene als ansteckende Lust zur Auswanderung sehr umfangreich erregt worden. Ich nehme hieraus Veranlassung, Ew. 2c. besondere Auf⸗ merisamleit auf diesen Gegenstand zu lenken, damit nicht nur wegen jeder diretlen Verletzung des Gesetzes vom 29. Januar 1820 *) ( Ges. Samml. S. 35) fosort Üniersuchung und Bestrafung eingeleitet, sondern auch indi- relt dahin zielenden Vestrebungen mit Nachdruck entgegen getreten werde. Namentlich bemerke ich, daß dergleichen Vereine, welche in der Bildung be⸗ griffen oder schon konstituirl sind, sich über ihre Tendenz und ihre Opera- fionen genau ausweisen müssen, damit, wenn darin eine . des alle⸗ girten GHesetzes zu erkennen wäre, ihre unverzügliche Auflösung geboten, resp. Bestrafung der Betheiligten oder mindestens ihre Verwarnung angeord · net werden kann. Berlin, den 5. Dezember 1845. Der Minister des In=

nern. Im Allerh. Auftrage. von Bodelschwingh.

Dꝛeutsche Gundesstaaten.

Königreich Sachsen. Gegen den Schluß der Sitzung der erst en Kammer vom 20. Januar (vergl. gestt. Allg. Pr. 3 tg.) nahm der K. RNommissar, Gch. Regierungs- Rath voh Weissen bach, Gelegenheit zu einem längeren Vortrage, in welchem er zeigte, baß die Vorlage der Regie- tung namentlich dem im Laufe der Bebatie geäußerten Wunsche: „es

*) Darin heißt es: „Wer es sich zum Geschäst macht, Unterthanen um Auswandern zu verleiten, soll mit einer Gefängnißstrase von einem onat bis zwei Jahre belegt werden.“

Nachdem R. 25 Jahr seinem Vater als Vikar geholfen hatte, schrieb er 1786 eine kritische Beleuchtung des tübinger Seminars, durch die er sich die geistliche Laufbahn, zu der er feinen Beruf fühlte, für immer verschloß. Er beschloß auszuwandern und ging als Erzieher zuerst nach der Schweiz, und 1767 nach Bordeaur, welche Stadt damals ein Centrum für die Re⸗ former war. In dem Journal de Bordeaux von 1791 finden sich Uebersetzungen von ihm, welche die Theilnahme Frankreichs an der deutschen Literatur bezwecklen; „Ich habe es beim , meinen Freunden ge⸗

, er in bem' Schreiben an den Redacteur, „immer ein Deut⸗ cher zu bleiben.“ Bald aber begann er thätig in den Gang der Dinge einzugreifen. Er wurde Mitglied der Socictè des amis de la Constitution und kinen Monat durch sogar ihr Präsident. Als die geseßgebende Ver⸗ i berufen wurde, begleitete er seine Freunde, die Girondisten ergniaud und Royer Ducos nach . mit welchem Leß teren er bis zu vem Untergang der Gironde (31. Ofltober 1793) Briefe gewechselt hat, die noch in feinem Nachlasse vorhanden sind. Denn schon im April 1792 beirat Keinhard, der sich durch fein deutsches Journal Deutschland und die Darstellung der Kantischen h h in demselben dem Abbé Sieyes empfohlen hatie, seine diplomatische Laufbahn in französischen Diensten und erlaͤngte in dieser Stellung „den Ruhm eines Helsers und Beschüßzers der Deut chen, ja eines edlen Deutschen, eines deutschen Mäcen und Mu- ageten. . ö seg Zuerst inf er als erster Secretair des französischen Gesandten, Marquis von CEhaude lin, nach London, nach dem Bruche mit England in der⸗ selben Eigenschaft mit Herrn von Mackau nach Neapel und nach der Kriegs Erklärung des Königs beider Sicilien nach Paris zurück mit dem Entschluß, auch auf die Gefahr der Proscription hin seinem Adoptiv⸗Vater⸗ lande treu zu dienen. Von der Schreckens⸗Negierung als Chef der dritten Abtheilung im Departement der auswärtigen Angelegenheiten angestellt, reitele er sich nur durch Vorzeigen seines Patents, als einer aus dem Volke ihn auf der Straße als Girondisten anrief. Auch nach Ro bespierre's Fall, den er verabscheute, blieb er als Divisions- Chef im Dienst des , n, ,, bis er im Messidor des Jahres III. Minister der Republik bei den deuischen Hansestädten wurde. In Hamburg vermählte er sich am 12. Oftober 1756 mit Christine Neimarus, der Nichte von es- sing's Freundin Elise, und ging dann im Jahre Vl, als Gesandter nach soöͤrenz, ohne jedoch in dieser von den Franzosen bereits besetzten Stadt den roßherzog anzutreffen. Als Commissalt der Nepublil setzie er dessen Die nern Hchalte und Pensionen aus, führte das Munizipal-System in Florenz, Pisa, Livorno, Siena, Arezzo, Pistosja und anderen Städten ein, verhin- derte die Wegführung der Gallerie und schiffte sich erst nach der unglück⸗

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möge wenigstens einstweilen der Scheffel, die Kanne und die Elle regulirt weiden“, genau entspreche, wenn man sich jene Vorlage von dem wissen⸗ schaftlichen Apparate entlleidet denke und ins Populäre übersetze, denn dann ergebe sich, daß dieselbe dem praktischen Ergebnisse nach in der That völlig auf die gewünschte Regulirung hinauskomme. Nachdem sodann Bürgermei= ster Starke nochmals sür die Deputation gesprochen, wurde auf Antrag des Grasen Hohenth al-⸗Püch au die Debatte geschlossen. von Erdmanns⸗ dorf brachte nun einen bereits angekündigten eventuellen Antrag, nämlich: „Die hohe Staats-Regierung zu ersuchen, daß sie, im Fall das Deputations- Gutachten angenommen würde, wenigstens das Kannen und Scheffelmaß reguliren möge, bis eine Vereinigung mit den Nachbarstaaten zu Stande läme.“ Referent Dr. Gross begnügte sich im Schlußworte nach einer so ausführlichen Debatte nur mit einigen kurzen Bemerkungen. Der Staats⸗ Minister von Falkenstein: „Er wolle nicht über die Sache selbst sprechen, nur über das Formelle einige Bemerkungen hinzufügen, da alle Punlte so gründlich durchgesprochen seien, daß er am Ende die Kammer nur ermüden würde, zumal das Bedürfniß von allen Seiten zugegeben worden sei. Aber eine Acußerung habe ihm deutlich gemacht, wie nothwendig es sei, dem Ent= wurfe scharf ias Gesicht zu schen. Ein Redner habe geäußert, es wäre vielleicht besser, wenn statt eines so gelehrten Systems ganz einfach eine Regulirung der Elle und einiger anderen Maße vorgenommen worden wäre. Gerade das, was der Redner von der Regierung gewünscht, werde in der Vorlage erstrebt, nämlich ohne Umwandlung oder Umstoßung der bisheri- gen Verhältnisse eine möglichste Gleichstellung derselben herbeizuführen. Gehe der Antrag der Deputation durch, so werde die Frage ab— geschnitten, ob mau noch einmal auf den Entwurf zurückkommen sönne, und wenn später derselbe wieder vorgelegt würde, könnte der Einzelne, der dafür stimmen wolle, mit sich in Widerspruch gerathen. Gerade deswegen sei die Berathung des Entwurfs im Einzelnen zu wünschen, na—= mentlich auch, weil dadurch möglichst genaue Kenntniß des Entwurfs er⸗ langt werde. Er halte deswegen für zweckmäßig, die Abstimmung über den Ansrag der Depuiation bis nach der speziellen Berathung auszusetzen.“ Da die Deputation hiermit einverstanden war, bedurfte es keiner besonderen Abstimmung, und in der nächstfolgenden Sitzung sollte demnach die spezielle Berathung beginnen.

Folgendes ist die Fortsetzung des im gestrigen Blatte abgebrochenen Artikels:

So stand die Sache und so weit war, man bis zum vori⸗ gen Landiage in Ansehung der Frage über die Vertretung der evan= gelisch lutherifchen Kirchengemeinden gediehen, als dieselbe durch zahlreiche, aus fast allen Theilen des Landes eingereichte Petitionen nicht nur von neuem angeregt, sondern auch für die Kirchengemeinden und ihre Vertreter ein weit ausgedehnterer Wirkungskreis in Anspruch genommen wurde, als ihnen dermalen zusteht und durch das eben eiwähnte Gesetz beigelegt worden war. Die Deputation hat es nicht unterlassen, den Petitionen, zugänglich gewesen, die größte Aufmerlsamkeit zuzuwenden, um aus ihnen die Wünsche und Meinungen so genau als möglich zu erkennen, welche in jetziger Zeit einen großen Theil der protestantischen Bevölkerung Sachsens bewegen, wobei von ihr auch nicht übersehen worden ist, daß ein großer Theil derer, welche sich in Petitionen nicht ausgesprochen haben, über Bedürfniß und Mittel, dasselbe zu befriedigen, vielleicht auch anders denkt, als die Petenten, und in dieser Beziehung das vorberegte Schweigen der Nation während der Verhandlungen des vorigen Landtags sehr bezeichnend ist. Einer vorzugsweisen Berüchsichtigung werth schien der Deputation die leipziger Petition vom 12. Januar 1845, theils ihrer Ausführlichkeit wegen, theils well sie als die erste die späleren wohl hervorgerufen und auf ihre Fassung einen großen Einsluß gehabt haben dürfte. Gleiche Aufme. ksamkeit äber durste eins von Glauchau und vielen nahegelegenen Ortschaften aus- gegangene Petition vom 15. März 1845 theils wegen ihrer Gründlichkeit, theils deshalb verdienen, weil sie die Frage über die Zweckmäßigkeit von Presbyterien und Spnoden in einem eiwas anderen Sinne beleuchtet, als die vorgedachie. Aus den übrigen Petitionen, die ihr vorgelegen haben, erwähnt sie aber aus zugsweise Folgendes; Die meisten derselben stimmen darin überein, daß eine freiere Verfassung der Kirche die erste Bedingung der Wiederherstellung des kirchlichen Lebens, daß sie nothwendig sei zur Wiedergeburt der Kirche. An der Stelle des kirchlichen Lebens herische jetzt Kaltsinn und Gleichgül⸗— tigkeit in den heiligsten Angelegenheiten. Die Kirche, sagt eine dieser Pe⸗ tifionen, sei mit ihren Glaubensbestimmungen und mehrfachen unevange⸗ lischen Satzungen der Zeit entfremdet, das Volt stehe fremd, und kalt vor der fremden Gestalt und betrachte die Kirche wohl gar als eine uner- wunschte Zwangg-Anstalt. In der der evangelischen Kirche zu gebenden Verfassung müßfe, das reinchristliche Element, überwiegend hervortreten. Eine regere Theilnahme an dem kirchlichen Leben, das Wiedererwachen einer neuen Lebenskraft der Kirche werde die Folge einer solchen wohlthä—- tigen und zeitgemäßen Resorm sein, insbesondere werde die Einführung von Presbyterien die Verbindung zwischen den Seelsorgern und ihren Gemein⸗ den inniger knüpfen, ihnen ein reiches moralisches Feld eröffnen und ihnen die fast verlorene Seelsorge zurückgeben. Faßt man das, wonach die mei⸗ sten der erwähnten Petitionen zusammengenommen sireben, wenn auch nicht jede einzelne derselben den vollen Unfang aller Wünsche bezeichnet und ausdrüct, zusammen, so ist leicht zu erkennen, daß in ihnen nicht blos von der äußeren Form, einer der Lirche zu gebenden Verfassung, sondern auch von dem geistigen Bande die Rede ist, iwelches die ganze Kirche vereinigt, und daß die geebn e ire einer Aenderung oder wenigstens festeren Be⸗ stimmung auch in dieser Beziehung als vorhanden angedeutet wird. Und zwar soll in ersterer Beziehung nicht nur die einzelne Kirchen- Gemeinde freier und unabhängiger gestelli, ihr eine größere Theilnahme an kirchlichen Angelegenheiten zugewendet, ihr eine Vertretung gegen die oberste kirchliche Behörde gewährt werden, sondern es soll au die ganze Kirche in allen

prinzipiellen Normen,

und eine Synodal-⸗Ver

betrachten sei,

den nothwendig

wünschenswerth, fassungsform gebe,

um den Gefahren zu begegnen, politifchen Institute gemacht sei.

ten, wobei nicht allein an die Uebe vornehmlich an manche bedenlliche der evangelischen Kirche selbst, die ein den Grund ⸗Anschauunge schen Neformation fremdartiges Prinzip zur Quelle haben, zu Als die dem Wesen der deutsch-evangelischen Kirche enisprechendste s der Verfassung erscheine eine presbyterianische Spynodal⸗Verfassung,

detaillirter Eniwurf und zweckmäßige Einfügung in den Staats-Organit und in die sozialen Verhältnisse des Vaterlandes dem höheren Ressort i lassen werden müsse.“ Dabei wird ein gelischen Synodal-Ordnung gegeben. rathung nicht darüber vereinigen konnte,

terer zu beginnen und sie al war man do

in der Verfassung geholfen werde, stattfinden, und

adäquaten Ausdruck finden könne. heiten durch aus ihrer Mitte gewählte Or und zu leiten, wozu die Apostel Geschichte Kap. 6 an den gesetzgebenden Synoden aber, die sich un Staats versammelten, hätten die Gemeinden sich dur lens⸗Meinung zu betheiligen. aus diesen Grundzügen herauszuarbeitenden Verfassung dürfte die in rheinisch⸗westphälischen Provinzen bereits Hand geben.“ Uebrigens wurden nicht nur Kreis ⸗Synoden, Provinzial- und endlich Landes -⸗Synoden für nöthig erkannt. „Die E

sährt der Kommissions-Bericht sort, sei

ihren unteren, mittleren und oberen Gliedern die völlige ihre Angelegenheiten allein und unabhängig und nur sten Aufsichis⸗ oder weltlichen Oberhoheiisrechte des Sta und zu ordnen, es soll der ganze Bau der äußeren Verfassun von unten bis oben der Kirche selbst überlassen, die obeiste Be freie Wahl der Gemeinden beglaubigt sein, mithin die Ki allen Gliedein nicht blos gegen die oberste Behörde, son selben vollständig vertreten sein. Wie aber die Theilnahme Rechten der Kirchen-Gesellschaft gleich und nur in der Stusenfol Wählern zu den Gewählten verschieden, d. h. entweder näher o ter, mittelbarer oder unmittelbarer sein soll, so soll sich jene auch nicht blos auf die äußeren oder materiellen, sondern auch au oder geistigen, und wieder nicht blos auf die liturgischen, sonder auf die dogmatischen Angelegen ziehung aber ist nicht blos die Rede von einem Veraltets Kirche angenommenen Symbole, von einem Widerspruche mit dem ib grade der Zeit und ihren Ueberzeugungen, sondern auch solgerecht vn! Nothwendigkeit, diese Spmbole mit jener Ueberzeugung wieder in . zu bringen und wie natürlich mit den Fortschritten der zutünfigen g auch mit jener Fort- und Umbildung der Symbole o 1 fahren. Nicht ohne Nutzen dürfte es sein, in einer so wichtigen Fran auf die Stimme des Auslandes zu hören. In dieser Beziehmm dienen die im Jahr 1814 auf den verschiedenen Provinzial · Sync; Königreichs ö gepflogenen Verhandlungen über die in Fu kommene Reform der evangelischen Kirche gewiß einer besonderen M samkeit, und zwar nicht blos wegen der großen Gründlichkeit der Pan gen und der großen Wärme und Theilnahme für die Sache der King sich durch sie kundgiebt, sondern auch wegen einer gewissen Aehnlich Zustandes der evangelisch-lutherischen Kirche in den benachbarien dun Provinzen des preußischen Staats und in Sachsen. Wer sich dann terrichten will, aus welchen Gründen man eine Reform der evang lutherischen Kirchenverfassung bei jenen Provinzial⸗Synoden für nohsm erklärte und mit welchen Mitteln man dort dieselbe bewirken zu in glaubte, wird darüber in den „Protokollen der im Jahr 1844 in lichen Provinzen der preußischen Monarchie abgehaltenen Provinzial den nebst den' dazu gehörigen Beilagen. Amtlicher Abdruck, Benn st hinlängliche Auskunst und vieles J man ene völlige Uebereinstimmung der Ansichten, welche hierbei linn den, und der Vorschläge⸗= nnd Anträge, zu denen man gelangte, leinen erwarten, vielmehr walteten namentlich über das Mittel der Heilum, mehr aber über das Einzelne dieser Mittel und über deren praltisg i führung sehr verschiedene Ansichten ob. nur einiges Wenige kürzlich auszuheben. So äußerte sich der an vinzial- Synode der Provinz Brandenburg erstattete Kommissionz, zu r dahin: „daß eine wahrhafte Herstellung und Hebung unseres auf j so weit sie ihr klagenswertheste Weise verfallenen lirchlichen Lebens zwar nicht auisth lich durch, aber wenigstens durchaus nicht ohne eine g rünhl Resorm unserer lirchlichen Verfassungs Verhältnisse nach den ng die im Evangelium liegen, baß, wenn die evangelische Kirche einer Reform ihrer Verfassung die ihr aus ihrer dermaligen innen su lockerung und Zerspaltung entstehen, solche zum großen Theil witbem jn Urfache darin haben dürften, daß die Kirche mehr oder wenign s cum Sie bedürse vornehmlich dewäh ün Reform ihrer Verfassung, um wirksamer den Gefahren begegnen zu wn die ihr von außen drohen und allmälig ihre Existenz wankend machm im ., der römischen Kirche, sondnn n trscheinungen innerhalb der Ringnan n der

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zum Minister der auswärtigen Angelegenheiten durch ein Billet seines Vor- gängers Talleyrand am 2. Thermidor II. zukam.

Das Direktorium, das feiner Auflösung nahe war, wünschte den mäch= tigsten seiner Vertheidiger und die ruhmvollste der Armeen aus Aegypten zurück und Reinhard forderte Bongparte'n zur Nückfehr auf. „General“, schreibt er an ihn, „das ausübende Direltorium hat mir aufgetragen, Ihnen zu sagen, daß Ihre Lage, so wie die Ihrer edlen Waffengefährten, es mit Sorge und Theilnahme erfüllt, daß es Ihre Abwesenheit bedauert und mit Spannung Ihre Rücktehr veriangi. Es will nicht, deß Sie sich auf die Unterhandlungen des Herrn von Bouligny verlassen. Es autorisirt Sie, für die Beschleunigung und Sicherung Ihrer Nückkehr alle militairischen und politischen Maßregeln zu ergreifen, welche Ihr Genie und die Begeben⸗ heiten Ihnen an die Hand geben werden.“ Aber fast in dem Augenblicke, da dieser Brief abging, landete der General in Frejus, und nach dem 18. Brumaire ward Talleyrand wieder an Reinhard's Stelle Minister, der nach verschiedenen diplomatischen Sendungen,. 1806 als General Com- miffair nach der Moldau ging. Hier wäre er der Gereiztheit des Fürsten Dolgorucki fast zum er gefallen, der, von Napoleon in dem Bülletin uber die Schlacht von Austerlitz als jeune freluquet bezeichnet, sich an dem ersten Franzosen, den er treffen würde, zu rächen beschlossen hatte. Die Reise mit ihm, seiner Familie und seinen Attaches sollte nach Sibirien gehen, sie hielt aber schon in Krementschuck an, wo Neinhard den xussischen Beamten mit dem Zorn ihres Kaisers nicht vergeblich drohte. Kaiser Alexander gab ihn auch in der That frei, und der Fürst fiel in Ungnade.

Auf der Rückkehr iraf er im Sommer 1807 Goethe in Karlsbad, mit dem ihn Freundschast und ein ununterbrochener Brieswechsel verbinden soll⸗ ten. Gocihe erwähnt dieser Begegnung in den Tages- und Jahresheften in bedeutenden Ausdrücken und schreibi noch 1828 aus Dornburg an den Kanzler von Müller: „Des theuren Grafen R. Brief an Sie ist, wie Alles, was von seiner Hand kommt, wahrhaft stärkend, da sich überall ein gil fte, umsichtiger, theilnehmender und immer gleicher Mann ausspricht.“

einhaid haßte, wie Steffens erzählt, Napoleon, dessen Gewalt er mit Unwjillen wachfen fah; er, der seine Liebe zum deutschen Vaterlande doch nicht aufgeben konnte, sah klarer als die Meisten ein, wie jene Gewalt in allen Richtungen des deuischen Lebens vernichtend sein werde. Napoleon, dessen Dienst er sich gern entzogen hätte, bot ihm das General ⸗Konsulat in Mailand an und als, er es pu , , die [m , eines bevoll mächtigten Ministers beim König von estphalen. In dieser Stellung, bezeugt Harnier, bemühte er sich, deutsche Art und e, , mitunter auch deutsche Fürsten gegen die Angriffe ausländischer Emporlömmlinge zu schützen. Und als Joh. von Müller durch hestige Gemüths · Erschütterungen über die

und Sie

Liebe von Kassel.

ward ihr eifriges

gien und sah aufgehört hatte,

sichen Schlacht an der Trebbia nach Toulon ein, wo ihm seine Ernennung

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plumpen Vorwürfe Jerome's erkrankte, eilte Reinhard zum König und

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mache“, worauf Jerome seinen Leibarzt des kritischen Jahres 1813 schrieb Napoleon an Annahme einer französischen Garde zu bewegen, lichen Situation herausireten und sei französischen Truppe stellen möge; Unteiredung mit ihm, die zu Dresden während des Waffenstillstande⸗r der Schlacht bei Bauzen stattfand. September aus Kassel zu fliehen gezwungen Leipzig dem Königreich Westphalen ein Ende machte, hald nach einer flüchtigen Wiederkehr im Besitz allgemeiner Achtutt

setzung in den Ruhestand. ernannt, wurde er jetzt zum

der Moral und Neligion als Mitglied und der Bibelgesellschaft, bereiste noch einmal Englan

; reunde, mit denen er gei bei dem Jubiläum der göttinger Univ kam er im Herbst

eine deutschen F

schöpst von so mächtigen Eindrücken, wo ihn Guhrauer fennen zu lernen das Glück hatte, nachtstage dess. J. in einem Alter von 76 Jahren, hochgeehrt von b Naljonen, denen er sein thatenreiches Leben gewidmet hatte.

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sagte ihm: „Vergessen Sie nicht, daß ich hier im Namen des Kaisen für die ungerechte Behandlung und ihre Folgen verantwo zu Müller sandie. Am 20. Neinhard, um Jeron damit er aus seiner! ne Perfon unter den Schutz einen gleichen Inhalt hatte eine persu

Am 31. NRärz 1814 sah er die Alliirten in Paris einziehen, durch Talleyrand Direkior im Departe ten, Minister par interim, als brachte, seiner Pflicht getreu, die S als die Rückkcht Rapoleons von Elba den Krieg v und erhielt, als ein dauernder Frieden endlich i. nung als Minister am Bundestage in Frankfurt. Polignac zurückgerufen und ward leans auf den französischen Thron. legenheiten vorgeschlagen, Lande vor der Annahme eines Portefeuille doch bald wieder abgegeben werden mußte. fandten in Dresden ernannt, erhielt aber schon 1832 die nachgesuchtt Schon 1829 zum Großkreuz der Ehrensf Pair von Frankreich erhoben.

Napoleon hatie 1803 vie Atademie der moralischen un Wissenschasten a e , Guizot stellte sie wi :

litglied; er war einer der Vertreter des Protestanti des protestantischen Konsisto d, Holland und! stig zu verlehren ersität wieder. 1837 in Pan und starb am *

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vollständiger Entwurf zu einer Obgleich man sich nun bei den ob Beides, nämlich eine Presbym fassung zugleich einzuführen, oder ob nicht mi s der Uebergang zur ersteren, als letzte s⸗ ch darüber einverstanden, es sei ein alhm gefühlies Bedürfniß, daß der evangelischen Kirche auch durch eine Anm

daß dabei eine Vertretung der Gum daß endlich diese Vertretung nich! durch Geistliche, sondern auch duich Nichtgeistliche geschehen müsse. so sprach sich der an die Provinzial- Kommissions Bericht dahin aus: Verfassung für die rechte Entwickelung der evangelischen Kirche nicht sondern sogar nothwendig sei, weil es keine andere! in welcher der Begriff der evangelischen Kirche s Die Gemeinden hätten ihre Angel ane (Presbyterien) zu aum selbst das Vorbih geb ter Ober- Aussch ch Vertreter ihn ste Analogie zu n

Synode der Provinz Sachsen erst daß eine Presbyterial⸗- und Syno

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Und als Jerome nun wirklich in ward und die Schlach schied auch t

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5 anzufassen, dabei aber mit der vorsichtigsten Be sonnenheit zu rere le, le die Berücksichtigung der lolalen Verhälmisse nicht au⸗ * Acht zu lassen und von unten auf anzusaugen. Die fragliche Verfas⸗ 6e müsse sich möglichst an die bestehenden Verhältnisse anschließen, die

vemwaltende Gewalt müsse in den Händen der Staats-Behoörden bleiben,

doch sei es hoöchst wünschenswerth, daß die bisherige Trennung der inneren und äußeren Firchen · Angelegenheiten zwischen zwei verschiedenen Behörden (Konsistorien und Regierungen) aufhöre und statt dessen lleinere Konsisto= Jal vezirte gebildet würden.“ Die über diesen Bericht berathende Ver— ammlung machte zwar diese Ansichten in der Hauptsache mit wenigen Ab⸗ en zu den ihrigen, indessen herrschte darüber, daß eine Presbyte=

änderung . ) 2 n nothwendig, daß sie die der evangelischen

aal und Synodal - Verfassun

= lche einzig adäquate Form sei, ke ines weg es Einstimmigkeit. Viel⸗

chr machten verschiedene Stimmen geltend, es werde mit dieser Behaup⸗

. zu viel gesagt, man trete damit der Konsistorial⸗Verfassung und dem

Vischenden zu entschieden gegenüber und übersehe, daß in den ersten Ein⸗ fungen der Neformatoren die Keime einer guten kirchlichen Verfassung

h gelegen hätten, welche, wenn man sie nur entwickelt hätte, ihre völ⸗ i Ausbildung gewiß würden gefunden haben und noch jeßt erhalten pimten. Das fremde Element der Presbyterial⸗-Verfassung n unsere Kirche zu verpflanzen, sei sogar bedenklich, sie sei in Gottes Bon weit weniger begründet, als die Episkoval⸗Verfassung, man irre sich, penn man sie in der Schrift zu finden glaube, die in ihr genannten Pies⸗ phterien seien etwas ganz Anderes gewesen, als man sich jetzt darun-

Her denke, es gebe für die beantragte Verfassung kein historisches Analogon,

ie Pres byterien älterer Zeit setzten die Wahl aus einer ecclesia sancta voraus, die jetzige Wahl aber müsse in einer großen gemischten bürgerlichen HJemeinde und aus derselben geschehen, und das sei das Bedenklicht. Das Christenthum verlange Glauben und gläubigen Gehorsam, wie solcher in

enn man daher eine Presbyte— rial und Synodal-Verfassung für eine durchaus heilsame Sache erkläre, so greife man damit jedenfalls der Zukunft und bevorstehenden Erfahrungen

zu stark vor und vergesse, daß die fragliche Verfassung als nothwendige Be⸗ Fingung der heilsamen Einwirkung eine n . des kirchlichen Geistes

ind Bewußtseins voraussetze. Nach dieser Darstellung der in früherer

und neuerer Zeit über den Gegenstand, mit welchem die fraglichen Zwischen-⸗

Deputationen beauftragt werden sollen, gepflogenen Verhandlungen wird es n der Zeit sein, zu dem Gutachten über die erste Frage überzugehen. In ieser Beziehung kann nun die Deputation eine große Ausführlichkeit ver⸗ neiden. Da nämlich bei ihr nicht nur die Ueberzeugung, daß Resormen in un äußeren Verfassung der evangelisch- lutherischen Kirche wünschenswerth sien, gleich von vorn herein feststand, sondern auch die Pflicht der Stände⸗ Basammlung, deren Kompetenz vorausgesetzt, die Gesetzvorlagen, welche die Euatsregierun, ihr zugehen laßt, zu prüfen, nach der Ben a fengaesl en mich ju bezweiseln ist, so kann sie auch gegen die von der Staaisregierung peanmagte Erwählung von Deputationen, um durch dieselben einen auf die Fiesum der Kirchenverfassung sich beziehenden Gesetz⸗ Entwurf berathen zu las⸗ en, an sich irgend ein Bedenken nicht erheben. Wohl aber dürfte ihr hierbei auch die Aeußerung des Wunsches nicht verargt werden, daß man hierbei müder möglichsten Behutsamkeit zu Werke gehen und nur nach solchen Einrichtungen streben möge, welche sür die gegebenen Zustände unseres Va— nnlandes passen und von allen Angehörigen der Kirche gern angenommen waden können, weil nur dieses eine baldige Einigkeit herbeisühren und das Wohl der Kirche und des Staats dauernd zu begründen vermögend sein

vesen in Sachsen, so wie in der höheren Verwaltung der Kirchen -= Augele— Benhehen, zum Theil auch in der Ausübung der e, . der 6 Hin über dit Geistlichen und in mancherlei anderer Hinsicht manche, ja hselfache Ciebrechen in unserer Kirche giebt, deren Abhülfe sie dringend er— varset, muß zugegeben werden, daß die Behörden, durch welche die An⸗ slegenheiten der lutherischen Kirche verwaltet, beaussichtigt und entschieden men, nicht so zusammengesetzt sind, wie es die Stellung einer Kirchen dctlschaft im Staat erfordern dürste, und muß man besonders in letzte⸗ än Beziehung eingedenk dessen sein, was darüber schon von der ersten con- sinspnellen Stände Versammlung des Jahres 1833 34 geäußert wurde, d däste doch den Schilderungen, welche mehrere Petitionen über den Zu— ud unserer Kirche enthalten, nicht so unbedingt beizustimmen sein. Die Nchuntion kann es daher nicht unterlassen, in ihrem Berichte den Wunsch sämülegen, daß man sich sowohl in diesen Schilderungen vor Ueber⸗ reibungen, als auch bei der Wahl der Mittel zur Heilung des vor— sandenen Uebels vor Bestrebungen hüten möge, durch welche man inerstits mi den eigentlichen, heiligsten Zwecken der Kirche, andererseits her auch mit den nun einmal bestehenden und gegebenen Verhältnissen ses Staats, in welchem unsere Kirche besteht, in Widerspruch gerathen büde, Nicht zugeben kann sie namentlich, und es wäre traurig, wenn es weit gekommen wäre, daß die Kirchlichkeit in Sachsen so ganz und so szmein verschwunden sei oder abgenommen habe, und daß das Volk der ige so ganz entfremdet sei, als manchmal behauptet werden will. Es iht noch Gemeinden geuug im Lande, wo das Gotteshaus mit wahrer nacht besucht, in welchen das Wort des reinen Evangeliums gelehrt, n welchen das Abendmahl des Herrn noch mit inniger Erbauung gefeiert nd i g wird, und wenn die Erklärung der augsburgischen . en richtig sst, daß die christliche Kirche eine Bersammlung 9m Gläubigen i, in wescher das Evangelium recht gelehrt wird und die Sakramente recht spendet werden, so muß und kann man sich wohl der tröstenden Ueberzeu—⸗ ng hingeben, daß die evangelisch - lutherische Kirche, ungeachtet mancher ebrechen, , mancher Störungen von innen und außen als eine hrhaft christliche Kirche in Sachsen noch in voller Lebenskrast bestehe. ben so kann die Deputation in die Klage nicht einstimmen, daß die lauben s⸗ und Gewissensfreiheit in Sachsen bisher irgend eine eschrän kung erfahren habe, daß die freie Forschung in der Schrift, in srvorträgen oder in dem Gebiete der Wissenschaft irgendwie gehindert nden sei, oder daß man den Gemeinden in liturgischer Hinsich! jemals vas au fg ed rungen oder zugemuthet habe; was ihrem Glauben hätte tzegenstehen oder der Freiheit desselben eine Beschränkung hätte auferlegen knen. Zu abschreckende Schilderungen des Zustandes unserer Kirche ünd n Mängel würden nur den Muth derer lahmen, welche die Wahrheit gi verkennen und veileugnen und den redlichen Willen haben, das Man—⸗ haste zu verbessern; sie würden außerdem zu erkennen geben, daß man nil von der Verbesserung äußerer Formen, zu wenig aber von ber in⸗ mn Kraft des Glaubens erwarte, und daß man vergesse, daß, wo jene ü nit allen ihren Wirkungen auf das Leben der Menschen noch vor— nn ist, die Formen leicht gefunden werden können, deren die Kirche zu ö erscheinung im Staate bedarf. Kann die Kirche einer solchen Form, . Verfassung im Staate nicht entbehren, so dürfen doch auch ihre An—= fr und Vertheidiger nie vergessen, daß die Kirche sich in einer äußeren . in einem Staate befindet, sie müssen nicht vergessen, daß die Kirche . des Staats nicht entbehren kann, daß sie sich also nach seinen n men und Formen richten muß, natürlich nur insoweit, als es ohne 6. ung ihres höchsten Zweckes geschehen kann. Die Deputation muß irn für dringend nothwendig erkennen und dürste hierin einer anderen . in der Stände Versammlung und bei der hohen Staats Regierung i. begegnen, daß die Veränderungen, welche sür die Verfassung 5 angelisch⸗lutherischen Kirche für nothwendig erkannt werden, mit mög? . Berüchsichtigung und Schonung des Di ehr rin in Vorschlag und 9 in Ausführung möchten gebracht werden. Ist in mehreren Petitio—= n Wunsch ausgedrückt, daß den Kirchengemeinden eine meh—

etheiligung an den kirchlichen Angelegenheften zugestanden wer= n und erklärt die Beilage zum hohen Dekret, daß es uicht sei, diesem Wunsche zu entfprechen, so simmt zwar die Deputa—= , . eußerung in der . zum hohen Dekret bei: „daß von einer ee nn an kirchlichen Dingen eine Belebung des lirchlichen J. erhaupi zu hoffen sein, insofern nämlich jene Betheiligung wirl= 5 einer wahren Neligiosität hervorgeht, . aber von der Staats- ng nur solche Vorschläge zu einer Reform erwarten zu dürfen,

n in wohlerworbene Rechte einzugreifen, den wahren kirchlichen nn ie wahre und innige Anhänglichkeit an die Kirche immer mehr zu ufen . iind oder vielmehr denjenigen kirchlichen Sinn, welcher 1 5e irche bereits als vorhanden vorausgesetzt werden muß, eine ker el. Bewegung und Entwickelung verbürgen. Denn schwerlich teen rgend einer äußeren Verfassung, wäre auch ihre Form noch so ; nl en. jemals gelingen können, einen wahrhaft kirchlichen Sinn erst z * ngen, wenn solcher nicht bereits bei den Gliedern, welche sich zu che belennen, lebendig vorhanden wäre. Wenn aber in mehreren

därsie. Muß auch zugegeben werden, daß es in dem kirchlichen Gemeinde⸗

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Stellen der eingegangenen Petitionen von einer Theilnahme d ĩ an den , chen Angelegenheiten der Kirche, 1 1

von einer Abänderung und fortwährenden Fortbildung ihrer Symbole ge⸗

redet wird, so kann die Deputation nicht zugeben, d ĩ

Gemeinden hierin ein Einfluß zugestanden 22 dürfe. = in welcher Form und Weise von der gesammten Kirche das Recht aus⸗ geübt werden könne die Unveränderlichkeit der wesentlichen Glaubens wahrheiten der Kirche vorausgesetzt über zweifelhaft gewordene Glau= benssfragen zu entscheiden, müß die Teputation in ihrer Stellung gänzlich dahingestellt sein lassen, sie glaubt aber jetzs den Wunsch im dagen aussprechen zu müssen, daß durch die in Aussicht gestellten Nesormen in der Kirchenversassung das einheitliche Bestehen der evangelisch - lutherischen Kirche nicht gefährdet werden möge, und giebt der Kammer anheim, in ge⸗ dachter Beziehung eine entsprechende, weiter unten zu beantragende Aenße⸗ rung in die zu erlassende Schrift aufzunehmen. Wenn in Vorstehendem die Deputation ihr Einverständniß mit dem hohen Dekret insoweit erflärt hat daß auch sie Reformen in der evangelisch lutherischen Kirchen · Verfassung für wünschenswerth halte, so dürfte es noch nicht an der Zeit sein, sich darüber, ob eine Presbyterial- und Sono dal-⸗Verfassung für die lutherische Kirche in Sachsen einzuführen sei, schon jetzt zu äußern, obgleich die Staats- Regierung die Absicht dazu bestimmt zu erkennen giebt. Hätte die Deputation auf diese besondere Frage eingehen wollen, so würden sich Materialien zu deren Erörterung in den Beispielen, welche die Schweiz, die Niederlande und Schottland darbieten, in der durch die homburger Synodt von 1526 eingeführten Presbyterial⸗ und Spnodal-Verfassung für die hes⸗ sen⸗homburgschen Lande, wenngleich solche um das Jahr io ig erloschen, in der auf der Sonode zu Wesel ven 1568 entstandenen Presbyierigl- Ver fassung für die Herzogihümer Jülich, Kleve, Berg und die Grafschaft Mart welche durch die klevesche Kirchen⸗Ordnung von 1662 und die Königl. preu⸗ ßische Kirchen Ordnung für die evangelischen Gemeinden der Provinz West— phalen und Rhein vom 5. März 835 ihre völlige Ausbildung erhielt, und endlich in dem Regulativ vom 7. August 1818 für die reformirten Glaubensgenossen in Sachsen wohl gefunden haben. Mögen aber auch jene Materialien noch so 2 und lehrreich sein, mögen sich auch jene für andere Länder und andere erhältnisse gegebenen Einrichtungen noch so wohlthätig in ihren Erfolgen gezeigt haben, so bleibt immer noch die Frage zu untersuchen, ob selbige für Sachsen passend und wie sie für unser Vaterland anwendbar zu machen sein würden, da es immer problematisch bleibt, ob selbst das Volllommenste, auf einen fremden Boden verpflanzt, noch gut sei und gedeihen werde. Denn jede Einrichtung bedarf, ehe sie sich zu einem gewissen Grade der Vollkommenheit erheben kann, ihres Entstehens aus vorhandenen Zuständen und Bedürfnissen, ihrer Entwicke—= lung und ihrer Fortbildung, vielleicht sogar mancher Kämpfe und Hin— dernisse, die erst überwunden werden müssen. Jedenfalls würde es eines völlig ausgearbeiteten Planes bedürfen, nach welchem eine solche Verfas= sung für Sachsen und seine evangelisch-lutherische Kirche einzuführen sein würde. Ein solcher liegt aber jetzt noch in keiner Weise vor, und es ist noch nicht ausgesprochen, noch sonst bekannt, aus welchen Personen die Presbyterien und Synoden zusammengeseßt, von wem und wie sie gewählt, mit welchen Rechten dieselben ausgestattet werden sollen, ob die Synoden blos bera⸗ thend oder auch beschlußfassen d sein sollen, und wie man beabsichtige, die gedachte Einrichtung mit den schon bestehenden in eine gewisse Ueber= einstimmung zu bringen, oder ob man Willens sei, etwas ganz Neues zu bilden. Die Beilage zu dem hohen Delret erklärt selbst, daß ein Plan hierzu noch nicht vorbereitet, daß selbst ein Gutachten des evangelischen Landes-Konsisto= riums hierüber, so wie über die Reform Frage im Allgemeinen noch nicht vernommen worden sei. Selbst zu gewissen vorläufigen Anträgen in dieser Beziehung sehlt es der Deputation jedenfalls an einem Auftrag, und es dürste daher jetzt, ohne der Sache selbst entgegenzutreten, die künftige Gesetz vorlage zu erwarten sein, um dadurch dem Urtheile der betreffenden Stände ⸗Ver⸗ sammlung in keiner Weise vorzugreifen, daher auch die Deputation sich für jetzt enthält, sich über die Vorzüge einer Presbpterial⸗ und Synodal-Ver= fassung, welche sie im Allgemeinen nicht verkennt, auszusprechen, als auch

gewisse Bedenklichkeiten im voraus anzudeuten, welche bei der Einführung

, . Verfassung in Sachsen jedenfalls nicht würden unerwogen blei⸗ en dürfen. . (Schluß in der Beilage.)

Großherzogthum Mecklenburg Schwerin. Nach der unlängst erschienenen Rangliste der Offiziere der mecklenburg⸗= schwerinschen Brigade besteht das Offizier⸗Corps des aktiven Misi⸗ tairs (ohne die Großherzogl. Adjutantur, das Gouvernement und die Kommandanturen) aus 106 Personen. Davon gehören 5 dem Bri⸗ gadestab, 68 der Infanterie (4 Bataillonen), 2 der Kavallerie (1 Regiment) und 7 der Artillerie (6 Bataillon) an. Aggregirt sind 6 Personen, darunter der Herzog Wilhelm als Rittmeister beim Dra— goner-Regiment. Die Zahl der Stabs⸗-Offiziere beläuft sich auf 13 1 General⸗Major, 1 Oberst, 4 Oberst⸗Lieutenants und 7 Majors); die der Hauptleute und Rittmeister auf 28, worunter 3 Stabs⸗Ca⸗ pitaine, und die der Lieutenants auf 65, worunter 29 Premier-Lieu—

tenants. Rußland und Polen.

St. Petersburg, 18. Jan. Nachdem der Kaiser für nö— thig erachtet, den Personalbestand bei den Verwaltungen ö. en. dischen Kolonisten, so wie auch die Geschäftsordnung in diesen Ver— waltungen, der bei den Reichs-Domainenhöfen eingeführten ent— sprechend festzusetzen, hat Se. Majestät neue Etats für die Verwaltung der neurussischen und bessarabischen ausländischen Ansiedler und für das saratowsche Comtoir der ausländischen Ansiedler bestätigt und hierbei unter Anderem befohlen: 1) Die nach den neuen Etats erforderlichen Geldsummen aus dem Reichsschatze zu verabfolgen, zum Ersatz derselben aber von den neurussischen und bessarabischen ausländischen Kolonisten 21 Kopeken Silber und von den fe fg, Kolonisten 18 Kopeken Silber von jeder männlichen Seele zu erheben, welche in die Kreis-Rentereien zu den für Abga— ben Zahlungen festgesetzten Terminen einzuzahlen sind. 2) Die pe— tersburgischen, woroneschischen und grusinischen Kolonisten, mit deren Verwaltung die dortigen Domainenhöfe beauftragt sind, zur Unter— haltung dieser Verwaltung in gleichem Maße, wie die Kron-Bauern beisteuern zu lassen. 3) Dem Kuratel-Comité der ausländischen Ko⸗ lonisten Süd⸗Rußlands, so wie auch dem saratowschen Comtoir, zur Pflicht zu machen, sich in Betreff der Verwaltung der Kolonisten nach

den im 12ten Bande des Kodex der Gesetze in Hinsicht der Kolonisten

bestehenden Vorschriften zu richten, in der Führung der Geschäfte aber nach Maßgabe der für die Domainenhöfe , zu verfahren. Nach den bestätigten Etats wird die neue Verwaltung der Kolonisten bestehen: 2. aus einem Kuratel- Comité für die aus= ländischen Kolonisten Süd⸗Rußlands, b. einer besonderen Verwaltung der von jenseits der Donau nach Bessarabien eingewanderten Ansiedler und (, aus dem saratowschen Comtoir der ausländischen Kolonisten. Die für die Unterhaltung der ersten beiden Ressorts bestimmte Geld— summe beträgt 14,822 Rubel 63 Kopeken Silber. Der Etat des saratowschen Comtoirs beläuft sich auf 9920 R. 13 K. S.

Am 16. Dezember des verflossenen Jahres wurde hierselbst, zu Moskau, im Beisein des General⸗Gouverneurs, Fürsten Schtscherba⸗ toff und anderer irrten, Personen, ein homöopathisches Kranken— haus eröffnet. Die für die Herstellung des Lokals, so wie für die anderen Einrichtungen der Anstalt nöthigen Kosten sind durch die Bei⸗ träge mehrerer Privatpersonen bestritten worden. Dr. Schweikardt hat seine Dienste der neuen Stiftung unentgeltlich zugesagt.

Frankreich.

Paris, 19. Jan. Der Moniteur enthält eine D General Major Levasseur an Marschall ie, . Werle 9 worin über einige glückliche Operationen gegen die im Aufruhr be⸗ findlichen Araber der Provinz Konstantine berichtet wird. Der Er⸗

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e 6 a . , 264 ztaat braucht darüber nicht zu erschrecken; man darf hoffen, d diese jugendlichen Vergeltun ö Klub⸗Kämpfe nl i. ß

rofessoren es vermieden i

Lehrstuhl als Parteimänner zu geberden, und * hic n gnlgten, Männer der Wissenschaft zu sein, würden sie viel dazu bei⸗ tragen, die Wiederkehr solcher beklagenswerthen Auftritte zu verhindern!“ Nach dem Ueberschlag des Ingenieurs Garella würde die Durch⸗ stechung und der Kanalbau der Landenge von Panama 140 bis 150 Millionen Fr. kosten. Die schmalste Gegend der Landenge ist in der Nähe von Pangma; von der Mündung des Caimito ins Stille Meer bis nach der Mündung des Rio Chagres beträgt die Entfernung tur 58 Kilometres und ein wenig östlicher nach der Bai San Blas nur

folg scheint jedoch kein sehr bedeutender gewesen zu sein

den Stämmen über 2000 mit Getraide beladene eule . wurden. „Die Züchtigung“, sagt General Levasseur, „war streng, aber nothwendig, um einen Ausstand, der die ganze Provinz ergreifen zu wollen schien, in seinem Fortschritt zu ersticken.“ Die Algérie giebt einen Bericht von noch zwei anderen Gefechten zwischen den Arabern der Provinz Konstantine und der Kolonne des General Levasseur, welche später stattfanden. die Franzosen 10 Verwundete, worunter ein Offizier, in dem anderen einen Todten und 3 Verwundete. In beiden sollen die Franzosen

In dem einen derselben hatten

Der General⸗Postdirektor Conte hat seine Functionen nieder⸗ gelegt; es werden mehrere Personen als Nachfolger auf sei⸗ nem Posten genannt, bis jetzt aber scheint noch nichts darüber ent- schieden zu sein. Herr Guibert Conte ist zum Posidirektor in Lyon ernannt worden. In dem Personal der französischen Diplomatie in Marokko sollen Aenderungen eintreten; Herr von Chateau würde zum Heneral=Konsul und Geschäftsträger Frankreichs und Herr Leon

Roches zum Vice - Konsul in Tangei ern Die Quotidienne zeigt 2 gnagnt, werden.

daß die Abgeordneten der legiti⸗

mistischen Presse, die sich zu Paris einem Wahl- Reform⸗Entwurf zu beschäftigen, gehen dem Vicomte von Chateaubriand i und in ihm den ausgezeichnetsten Vert der Preßfreiheit begrüßt hätten.

versammelt hatten,

um sich mit

vor ihrem Auseinander⸗ hre Huldigungen dargebracht heidiger und den Patriarchen

Herr Laurentie hatte dabei das

streichen.

Wort gesührt. In der Gazette de France wird auch ei derselben Abgeordneten an Herrn von Vill le mitgetheilt. , des Débats kann nicht umhin, auf den seltsamen Widerspruch aufmerk⸗ sam zu machen, daß die legitimistische Partei sich einerseits an den Urheber der Tendenz⸗ und Sakrilegien⸗Gesetze wende, an den Mini⸗ ster, der zweimal die Censur wieder hergestellt und dessen Verwal⸗ tung nur ein langer Krieg gegen die Preßfreiheit gewesen, und an— dererseits an Chateaubriand, der für seine unerschütterlichen Bemü⸗ hungen zu Gunsten der Preßfreiheit nur Kränkungen und Verleum— dug z er i fin gf, . erfahren habe.

„Der Rücktritt des Professors Lenormant veranlaßt die ö Blätter zu sehr verschiedenen Bemerkungen. n dessen Schritt, verbindet aber einen Vorwurf gegen das Ministerium damit, das durch die von ihm bewirkte Unterbrechung der Vorlesungen Edgar Quinet's das Beispiel gegen die Lehrfreiheit gegeben habe. Vom National wird Herr Lenormant getadelt, daß er sich erst an die Polizei und nachher an den Dekan gewendet habe; die Quoti⸗ dienn e sieht darin, daß Herr Lenormant, ein Freund Guizot's, genöthigt gewesen, wie sie sagt, vor fünf oder sechs äußeren und zwei oder drei inneren Philosophen, vor einer Coalition von Lärm— machern, und Professoren, den Dekan an der Spitze, der obendrein kürzlich in den Königlichen Universitäts⸗-Rath befördert worden sei, das Feld zu räumen, den unwiderleglichsten Beweis für den moralischen Zustand der Universität. Das Journal des Débats sagt dagegen: „Man will auf den Dekan der philosophischen Fakultät und auf die ganze Fafultät selbst die Verantwortlichkeit für das Vorgefallene wälzen; wenig fehlt, so möchte man die Professoren anklagen, bei der Emeute e g zu sein; es wird nicht anders gehen, die Uni⸗

anen der Vorlesung Lenormant's geopfert wer⸗

den! Worin besteht das Unrecht der Professoren? Daß sie mit ihren Leibern keine Mauer um Herrn Lenormant gebildei? Aber nach dem eigenen Bericht der neukatholischen Blätter (womit die Organe der gegen den Geist und Einfluß der Universität sich erhe—⸗ benden Geistlichen und Laien gemeint sind) war Herr Lenormant von seinen Freunden beschützt genug. An dem Schutz der Behörde hat es ihm auch nicht gefehlt. Wenn Lärm in, der Vorlesung eines Professors entsteht, ist es nicht Sitte, daß seine Kollegen ihm zu Hülfe eilen. Jedenfalls ist die Fakultät gar nicht versammelt, gar nicht befragt worden. Dem Minister kam es zu, wenn er es angemessen gefunden hätte, daß eine Bedeckung von Professoren Herrn Lenormant schütze, eine solche Maßregel zu veranlassen. Worin besteht das Unrecht des Dekans? Daß zer, sich geweigert, der Vorlesung Lenormant's beizu⸗ wohnen, um nöthigenfalls einzuschreiten und durch seine Gegenwart und seine Vermahnungen die Ordnung herzustellen? Wir kennen die Beweg⸗ gründe nicht, aus denen der Dekan dies verweigerte, und wir sind nicht eh t Jemanden ungehört zu verurtheilen. Dem Minister müssen sie ekannt sein. Er hat sie ohne Zweifel gutgeheißen, weil er sie nicht zurückgewiesen und, wie er befugt gewesen wäre, dem Dekan nicht befohlen hat, der Vorlesung beizuwohnen. Freilich würde dann vielleicht nicht Herr Lenormant, sondern Herr Leclerc (der Dekan) seine Ent⸗ lassung eingereicht haben. Wer weiß, ob der Dekan nicht gefunden hat, daß man sich zu spät an ihn gewendet, daß man ihn erst ge⸗ rufen, nachdem man es mit allen Anderen versucht, mit den Stadt⸗Ser⸗ genten, mit der Munizipalgarde, mit den katholischen Klubs, und als die Wiederherstellung der Ordnung durch akademische Mittel unmöglich ge⸗ worden war, da man einmal eine Art von Bürgerkrieg im Schoß der Sorbonne erregt hatte? Sicherlich ist es keine bloße Meinungsverschie⸗ denheit in den Lehren, was die Weigerung des Dekans begründen te. Alle Lehren haben in der philosoßhischen Fakultät wie im College de France ihre Organe, und Herr Lenormant wird gewiß nicht das Monopol des Katholizismus unter seinen Kollegen bean— . n. Wir vedauern, daß Herr Lenormant seine Ent⸗ lassung eingereicht hat; er ist nicht der Erste, dem es begegnete, aus⸗ gezischt zu werden. Die Jugend ist aufbrausend, die neukatholische nicht weniger als die liberale. Wer hat das Beispiel dieser Ruhe⸗ , j Wer zischte vor zwei Jahren zwei Pro⸗ fessoren des Collége de France aus? Alles schreibt sich von dieser Michelet und Quinet, den jungen Leuten aus den katholischen Klubs ausgezischt wurden, reichten nicht ihre Entlassung ein; sie riefen nicht die Behörden und die Polizei zu Hülfe; sie verlangten nicht den Beistand ihrer Kollegen; ihre Vergeltung bestand in Angriffen auf die Jesuiten. Leider ging . 6 1 dees 91 zu sehr in die Länge. Um

in Zie etzen, griff der Minister zu d i

Programm Quinet's ein Wet zu n , , , , darauf, seine Vorlesung einstellen zu müssen. Daher die Erbitterung der liberalen Jugend, die der neukatholischen und den ultramontanen errn Lenormant Gleiches mit Gleichem vergelten wollte. Wir sind natürlich weit entfernt, diese Vergeltung zu billigen. Wir finden die eine wie die andere Demonstration gleich verwerslich. Die Moral von alledem ist, daß man dem Anderen nicht thue, was man nicht will, daß es uns selbst

Der Sieclte billigt

als sie von

Herr Quinet glaubte

than werde. Die Universität ist

atholizismus eben so wenig; der

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