1846 / 25 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

59 Kilometres oder 12 Lieues. Ebenfalls in der Nähe von Pa⸗

k Tie Tandenge durchziehende Gebirge der Art, ar url M, zich. . dem Meere liegende Thäler seine Standard,

d bereits weit beträchtlichere Steigungen von ( Herr Garella ist dabei von der An⸗

. I n.“ .

für die größten Kauffahrer brauchbarer nn,, finn . r . . * 21 il e el

dentlicher Kredite für die Flotte, die, nach den ' ingeg (weißer) 3 Rihlr.', auch 2 Nihlr. 23 . u Hh Weizen weiße * Nihlr. 2 Sgr. 5 Pf., auch 2 a

daß nur 130 bis 160 Höhen trennen. Kanälen überschritten worden sicht ausgegangen, daß geschaffen wer

Wasserwe te nach se

Meer Vaca de Monte, 18 . nach dem Chagres, allen von Chagres, er den Bernar von Ahogayegua genannt und ein der bei Dos Herman folgend, der Cimon⸗ Bai an der Wasserfläche und Kilometres vom Stillen Laufe dieses Gewisse Bai, zusammen 763 Tunnel unter dem 110 Thale für ausführ en können und de dann nur eine überwunden werden müßte. Ih S5 j, 000 Fr. a auf 11 Millionen auf 149 Millionen, 600 Tonnen auf anama wird

2 Millionen Fr. hen der e

passir

ware

stens nach P auf 15 2 M Bas Zurück richten aus ö entimes; in Rehmer; aber auch bei d zurück.

X Paris,! die Adresse heut in der hatte, wie es alle Jahre

.. r e , ng n Um 17 Uhr! wurde die Sitzung reich seit 100 Jahren besaß.“ AÄnstatt aber mit übereiltem Enthu⸗- nn 'm n rr.

ie Minister sind auf ihren Bänken. siasmus zu votiren, 3 . . ö l . . zu vin e, 4. . en er r, großen Summen gewor ron⸗Rede und enthalte den, während die ärke der e . ;

r ministeriellen Veleh Die Kammer loͤnne Dit Times hält es für voreilig, wenn man aus den bisherigen w mur n Kommission aäͤnschließen. Die Ereignisse in .

zahlreiche vom Präsidenten erö

Herr Corne bestieg z zu sprechen. Derselbe sei nu eine allgemeine Bill

i ð inlei Verhandlungen des amerikanischen Kongresses und aus e,, . vasflbsi, he Sher , f Gerüchten und Meinungen irgend eine . , , ,, irkii ö 250 JI. Kur- 1400 Ugn , e , ö, ä, n, . aller Welt. Das Ministerium habe für *r worden. Trotz der seit vom Kongresse und Volke der Union der Krieg a en, . ö . 300 MR., Kur⸗ 151 gestanden, seine Voraussagungen seien getäu —̃ inf sueli n é'seien we. Lösungsmittel der jetzigen Verwickelungen betrachtet und eine An⸗ , , 6 3 Jahren ihm zur Verfügung , k der alen Algeriens griffshandlung als der nothwendige Vorgänger, des Krieges k , , ,, ,, e r, z n. 6 1 die ,,,, ,, habe das Kiinisterium' weder oder beabsichtigt werde. Nach Ansicht . Tim en ö , . ,, . . ö . . 1 ichergeste . ; rschlägen in beiden Kongreßhäusern weit weni⸗ wien in 20 Xr. .... . Mr ö u ne f,, e, , fre, Te m en er w ein Theil 1 amerikanischen Presse Außsburt.... 150 v1. 2 Me. 1023 . a n, ,, i , uschläge hätten nur vie Agioiage ] bei ; scheint; sie glaubt vielmehr, daß in der verhältniß- Nrewlen -- 100 II. 2 Mt. . en ern ger ede e. di e, . , . ir gen Stärke ier ge hn Partei, wie sie sich schon jetzt in der Leipzitz in Courant im 14 TDI. Fuss. 100 Tulr. ö ö. 2 ö ,, , , ,,, , , ,,, , , drr, r r, , we, dr, fe. k influß der Bestechung sei überall geltend gemach, higung liege, obgleich allerding e r

Regierung gegeben. das Wähler ⸗Amt reform als dringen Zerstückelung rondissements gerecht, ed nicht, son spielerkünste wisse man aus schworenen hervorgehen zu n bezeichnet

afelte 1 letzt oder verhö

seien ver d Städte aufgelöst, o die Kammer habe ein E sparnisse in diesem Zweige d Ausgabe dafür g Verfahren der Mi laut und Geist derselben. Vorwürfe machen, wie dene Herrn Molé, 36. Pslicht Das Gel nicht bald geschehen. nicht gesagt. Herr Leyrau

den Wahlen auf sucht dies durch Regierung habe sie „Was hatten wit jetzt

e, T. ki, , e, . ö . , . . . i rte . agen 16 , ,, . ib g Zuspiclhause 18te Abonnenmh

, n, adler ; re 1829 habe weiter gediehen wären; dann könnten für ö 1 .

. , . 66 ö . Anfang . , n ele, , . ö . e , , . . ö 141 2060. i besten die Parteilichkeit der Ver⸗ statt feindseliger Maßregeln, einen Handels= h ha⸗ g, 20. Jan.

,,, ui ee nl Gerichtshöse J ane ö ö meink, des fände einer stellung: Pie Köondiamanten;, A1R ang halb ? Uhr,

waltung in W hätten stattgefun etadelt worden.

Der Redner zählt nun eine Anzahl von Fällen auf, die zu seiner Kenniniß

ie Präsetien sich' weigerten, gegründeten Ansprüchen auf R h Wenn ihr 9. . u 39 Aufmertsamleit der Kammer darauf ließe, daß dasselbe, obgleich es Man müsse au

solche Dinge for ür 2 h d inz Lüttich kom⸗ 5 J i ls Diener sn ; leihung von Stellen an gerwisse Personen, nament.! vom H. d. M. für 20 Mill. Kiülogr., aus der Provin Sonntag, 25. Jan. Staberl's Verlegenheiten als Die

. des Innern unf! erschienen sei. Derr mender Kohlen bewilligte Unterstützung aufrecht erhalten habe. Herren, . . Wtten, nach dem Ikalienischen. Hierauf. 0

Duchatel: Sie täuschen sich. Herr Leyraud: Er habe den betreffen⸗ Es haben sich mehrere Beschwerden gegen die Zoll⸗Verwaltung Reife nach Spanien, Posse in 2 Akten, nach Gautier, von B.

den Brief gesehen. im n, Allem etmachtigt.

Peyramont,

diese Auschuldigungen gegen die Regierung zu antworten.

Sroßbritaniten und Irland. ladung aus Die Ruhestörungen in den südlichen Graf⸗ Sicherheit aller dort Eigenthum hesitzen⸗

i wenden.

bar, den a

ngeschlagen u

begůnstige die S undd fc sei.

anders wer Das hätte der Adr Er votire gegen

London, 17. Jan.

den solle. Die Ausmündung ins Stille G hl durch das Thal des Caimito . bis 20 KRilometres westlich von Panama, ersol= Atlantischen Meere dagegen dur

Kilometres, messen. Herr Garella hält einen über dem Meere liegenden Ahogayegua⸗

ge r r e e n sich ebenfalls mehr Geber, als dieser Flotte existiren dermalen schwerlich

sesen Papieren gingen die Preise nur wenig bei g

r ein Wiederhall der

öthig anerkannt worden. ) d lh, g el, aufhören, ö. . h. , . , i älelei. Daran scheitere Alle es und, m J , ll run iniwichle bie Institütienen Zum Schlusse giebt die Tiines noch die im Interesse der Friedens- IH Nass. Ilope gl dern verfälsche sie, würdige sie herab. Durch geschickte Taschen⸗ Erhaltung er der Urne immer nur solche Namen von Ge⸗ furz vor der lassen, die schon im voraus durch die (Langes Murren.) Alle. Institutionen hnt worden; die National ⸗Garden bedeutender

dem Gesetze gemäß, reorganisirt zu werden;

er Verwaltung einführen: statt dessen sei die Selbst die juͤngsten Gesetze vermochten dem cht Einhalt zu thün. Sie verletzten den Wort⸗ Man könne dem jetzigen Kabinet alle dieselben Sr. Königl. n der Restauration, und besonders wie dem des

gegen welches Her

Pächter Lynch

lionen außeror

Bei? Metres Tiefe, 15 . e. wenn die = ürde derselbe 51 nd. * ) . ; . 9 in dem na d sen , für * ö. , . Berlin, den 22. Januar 1846.

. is in die Limon⸗ 18. inen Anstoß genommen, ; 128 vom Chagres His in die i. . so ist 44 Geund vorhanden, der jetzt bean⸗

33 Millionen, eine macadamisirte Chaussee die Times die, ü

. Anlagekosten berechnet. Bolge der Rg schaft, welche die französis i ls, die in Folge der Nach⸗ ö gedrückt , wirkte der in Aussicht gestellten Flotte auch

schwankte jedoch nur um 5 bis 10 20,000 Mann

Die Ankündigung, daß die Debatte über Das ist es“,

e verderbt, daher eine Wahl- bie Regierung und das Gesetz der Union auf das gesammte Oregon⸗

V üsse di i ĩ ünstigen Eindruck machen müsse. Man . . lle, . 6 e n n mn, nicht ö . Amsterdam, 20. Jan. Niederl. wirkl. Sch. 603. 59h Span. 3)

i ͤ iti ni ] h , h. = 6e ni genre, ge e e fn, ö er e, T dig. . sc' siößt doch der Zustand des Kran und Moral auf die line und das Interesse auf die andere Seite. en noch i 9 b des Budgets müsse zu solchen Käufereien dienen, und wenn dies de, sei es um die Moralität und Freiheit Frankreichs

eß-Entwurf sagen sollen; er habe es aber Brüss

den Entwurf. (Gelächter.) . * d . Die Verwaltung habe bei gen mit Holland für wohlbegründet zu halten. ; gen ichmi⸗ m ihrn füurgehtben er , dne ep ie. den doppelten Wunsch, einmal, der zu, hoffende Vertrag Zur Der; Marie, werden Billet; mit Dienstag bezeicht⸗

ĩ ĩ 9 ĩ ü ĩ 6.

ö zalichst weiten und liberalen Grundlagen abgeschlossen) den gewöhnlichen Opernhaus preisen verkauft. . , . kiel schen Kammern sollten die durch nichts Im Schauspielhause 17te Abonnements⸗ u: ih zu einer dringenden gemachte Berathung des letzten Königlichen) ein Exempel d'ran! (Dlle. Viereck: die Frau.) Hierauf:

. . ö h ee n. nführung einzelner Umstände nachzuweisen. Die Ju si niger liberal gezeigt, als selbst die Restaurgtien.

e . der . 6 „wenn wir nicht die Wahl- werden, und

Einige hätten sogar die Präfekten mit schweren Strafen bedroht,

ĩ ü iv⸗ i Verzicht leisten, wenn ) ) 3 . , . 3 ut hie von Feindfeligkeiten unternommen, sondern sogar die durch seinen Veschluß NUönigsstädtisches Theater.

Man verspreche Stellen an Unterprafelten und Andere Die Agenten der Regierung seien in diesem Punlte zu Er votire gegen die Adresse.

schaften Irlands, welche die

ĩ ich bedrohen, haben noch in keiner Weise auf- b b . , aus Dublin sich schreiben eingetragen, während sie im Monat

bie Berichte aus allen dortigen Gegenden, namentlich einbrachten. m, immer n,, Es oer zu einer allge⸗ tober nicht meinen Verbindung und militairischen Drganisation aller Eigenthume⸗ losen gegen die wenigen großen Eigenthümer zu kommen, denen die ächttenze verweigerk wirt, und da die großen, Grundherren meist abwesend sind, so haben vor Allem ihre nächsten Pächter unter dieser

. . 3 2

aus Limerick

schen Repre

6 bestehenden Verhältnisse zu leiden. „Kaum war ie fre . n,, ö es in der Korrespondenz des

tragten Erhöhung der Anschläge um 13. Misltonen lso Seeschiffe mit den Masten müßten mäßige Wichtigkeit beizulegen. Denn es ist völlig einleuchtend, daß nd der 53350 Metres lang ausfallen würde. Es eine solche S he von 18 Metres, welche durch Schleusen mern auf dem Jener Tunnel allein wird von ihm auf wirken. Wie

d, wenn er ausgemauert werden muß, r r. mehr. n Anschlag Tunnel beläuft sich neue Lasten aufzubürden, so giebt es

ür kinen kleineren Kanal für Schiffe von höch⸗ zen für die fr agg Millionen Fr. Eine Eisenbahn von Chagres

wahren Sachlage gekommen zu

116

„und zwei Polizei⸗Agenten auf den Tod verwundet,

asser:

i ĩ d nach der lagen darüber zu urtheilen, verdoppelt werden sollen, sind nach de a mer lg. Tre, Hen. ch das Thal der Meinung der Tim es unmöglich ausreichend. „In dem“, schreibt die 2. i! . dig s r .

Admiral Mackau in sieben Jahren leisten will, herrscht

nach Tralles. Korn · Spiritus;

13 Millionen jähilich über=

Handels und Görsen - nachrichten.

Narktpreise * 61 ; Berlin, den 22. Januar L m Lande Bahn z zithit;, auch 2 Ruhir. 4 Sat; A ss wurde schon an folgenden Tage um. en Schuß getödtet. Keiner Zu La Finn n e, n,, n, g, de, g, zu Anglasborough durch einen Schuß g 1 3 * * 1 Puihir. 14 Sgr. 5 Pf; flieine Gerste⸗ .

aser 1 Rihlr. 6 Sgr., auch 1 Rihlr. 3 Sgr. 1

. i i616. lh in ber fin geht, Sch ft ae er dib fr viel Uebertreibung. Es ist unzweiselh aft dargethan, Das Schock Stioh 8 Rihir. 20 * Rihlt. 7 Sr. 6] sondern in die Bai ,. i, . ins Thal daß im Laufe ber letzten sieben Jahre das fran zosssche . Der Tenintt Heu 1 Rihlr. 2 Sgr. 5 rr, Sgr. ' , ,,, , , ,, , d, , , de den e, , er,, 2 ĩ ; ĩ Zei ar . ö ö. 2

f letzteren bestimmt, rend in demselben Zeitraume die der = r q

ö fuß. see drs, gern , mindelt als vermehrt hat. 9 er,, , , . ö . 2 . 23 l. ( * 6. 3. e = . *. k

er Kanal is Gal nt m de fiche er nr, . . wg eiten amtlichen Nachweise richtig Rihlr', an 209. Januar 17. 18 Rihlr. und am 22. Januar d. J. 17—

ü i t 16 Haben wir daher an den außerordentliche und) forlwährend Jihlr. (frei ins Haus gelies 32 3 53

Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.

Berlidein er Börse. Den 24. Januar 1846.

200 Quart à 5 n oder 10 8

umme gänzkch unzureichend ist, die große den Kam- , ee . 2. Hr. Cour. ae, vorgelegte Vermehrung der See macht zu be⸗ Fonds. 8 . . Aetien. 8s . . geneigt aber die n, ö. 1 . 85 1 ' ) ine⸗Ministers zu unter üßen un em Lande du . em ʒ * St. Schuld- Sch. 37 98 973 rl. Potsd. Eisenb. . . Di. 3. ; ] d doch gewisse 12 3 , . ; . do. Prior. Obi. 1 anzösische Seemacht, die nicht leicht zu überschreiten sein s. 6 r. = 88 87 Häga. rr Tien, . werden.“ Auf ker e ee. des Admirals Mackau sich beziehend, hebt ur- u. Jeumarr. . o. d. r. 1 . ; se beschränkte Zahl der zum Seedienste geeigneten Mann⸗ Schuldverschr. 3 969 95 . 2 . . chen Küsten⸗Provinzen liefern können, hervor, nerliner Stadt- : . 1. Prior. Oul. * or ĩ ü i Obligationen 37 983 98 PDüss. Elb. Eisenb. 5 und der Bericht sieht alierdings eine erforderlich werdende Bemannung , k .. , e. Daz ic kung e ö K 35 964 Rhein. Eisenb. J. 87 . der Konskribirten für die Armee als möglich an. Allein u Tenne n s, J e wee, rr , ss nur die . t e ö 36 do. do. 35 85 944 do. v. Staat garant. 3. umaterial auf den französischen Werften. Der esamm . e oenpr. xianur. 3, . o sor. Senne n.1. i ö . der . Schiffe, Ausrüstung wird au ö Jo 3 99 i . er, 1 5 ö. Mill., der des vorräthigen Materials allein .. . 3 5 6. e,. . 6 4 ö 2 ö. 7 fährt die Times fort, „was ie ranzi e Marine⸗ chlesische do. 2 * 2 6. e ,, . . Deputirten-Kammer beginnen werde, Verwaltung mit einem Budget von beinahe 5 Mill. Pf. St. js ih do. v. Swat g. Li k. 35 * n n, . . e. P leichem Anlasse zu geschehen pflegt, erlangt hak und mit dem verlangten e t , . in . ö , 2 ö ü 6 : ibii i ini i ö 1 49 F i . ö 7 344. un-Kölner Esb. . ö Thüren zu den öffentlichen Tribünen will. Der Minister stellt die größte Seemacht in ; ö , ,,. 5 . ; . ö . . würden wir den Kammern rathen, erst sorgfältig Hi, cout. D 5 . Prora n 8s Wilh. R. (C. 0 41 r Pr. Chu.

Auswärtige Börsen.

erhalten und jedenfalls vom Senate verworfen werde. 395 Jo. 108. Aut. Pass. 6k. Liusl. 7. Preuss. Pr. Sch. Koln

J 43 19. Jan. Zinsl. —. Neue Anl. 223. frenliche Nachricht daß Ter brstische Hesanbte Pakenham ,

Abfahrt des Dampfschiffes „Acadia“, welches die neue⸗- 936 37 n, , me mreen ne i. sten Nachrichten überbrachte, noch einmal dem amerikanischen Staats⸗ ohr di. 3, oo ri io . .. soblri. S2. 82. Secretair den Vorschlag gemacht habe, die Entscheidung über die bei⸗ 9 1 derseitigen Ansprüche auf Dregon einem schiedsrichter lichen Ausspruche London, 17. Jan. Cous. 3960 94. Ard. 285. Pass. 63. Ausg. I

oheit des Prinzen Friedrich der Niederlande, ist seit ö,, einigen . ö einem ö. Fieber erkrankt, und obgleich die neil. 1245. Tivorn , i

ope 90 r. Säüegl. 89 r.

Hamburg, 22 Jun. Bank- Actien 1600 Br. Eu. Russ. 109 kr.

Mex. 30. Peru 40.

. ĩ 1u4. 59. 490 94. Port. 58. Bras. 81. Geseß über den Siaats-Rath votirt, sie wollte Er⸗ anheimzugeben. . . n . . d . . . l,, / ; i Jan. et. z o. * 14 Aus dem Haag; 19. Jan. Der Prinz Wem, Gehn Actien i563 n” E . Ls ö do. 1835 122. Nordh. 18883. lots. Ils

el, 20. Jan. Die Ind épendance bemerkt, daß es 7 Uhr.

ssalien offiziell kenne, doch nicht allein keine neuen Gegen⸗

erhoben, indem sie die letzten Zollbeschlüsse gegen Holland in einer Herrmann. Weise deutet, welche den belg

ischen Handel sehr benachtheiligt. So

gtommissions - Mitglied, beginnt cben auf sollte ein Kaufmann von Lüttich auf Kaffee die höchsten Zölle bezah— nefiz der Sga. Janni Bonakelli:

6 , , .

Die Eisenbahnen haben im Monat November 936,23 Franken

Königliche Schauspiele. Sonntag, 25. Jan. . 13te Abonnements⸗g s8elgien. stellung: Matie, oder: Bie Tochter des Regiments. Anfang!

i ien haus : illi i i i reits gel : nach Verdienst t dlungen auf billigen Grundlagen Ju dieser Vorstellung bleiben die dazu berei ben, und die Erlasse der Präfekten seien häufgg nach bed: ,, , . n 1 nr fn if Kabi⸗ tag bezeichneten und zu den gewöhnlichen ,, , n. . sie nicht bie zcchinich hefi gte Wähl, mufehie enen en n, nen jetzt zu einer kaltblütigeren, ,, 1 der 9 en, ia, i en . . noch zu verkaufende

i ine, was daraus folgern ebenfalls mi ; ; en n, d. Ylihi letzten bien Im Schauspielhause. Ziste französische Abonnements Votstlin

Montag, 26. Jan. (Italienische Opern-Vorstellung.) 3

i i i der Unterhandlun⸗ Wegen Unpäßlichkeit des Herrn Mantius kann die angelinj , ,, . Blatt gere n , Die Krondiamanten, nicht gegeben werden.

östen, mit i

Lucrezia Borgia, Oper in 3

len, obgleich in dem Augenblicke, wo er verzollt werden sollte, die bel Ram nl? Finn von Houszet i. Nach den? ersten Att ber d

lein Zoll Krhähungzne nec nicht abslennnemne , , , Arie des Riccardo aus: J Puritani, gesungen von Sgr. Enice

Sumarrg betrachtete nnd ale ß bolläint; ten Re bn velli, dann: Große Cavatina mit Chor, aus der Oper: Bealrio

gen . . . h , vieser Jistl unabhän- Tenda, von Bellini, vorgetragen von Sgra. Fanny Donatelli. gig unter dem Radscha .

November 18144 nur 830,528 Fr.

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zin keisen.

Der Waaren-Transport hat sich im Vergleich zum Ol-= gemindert, nur die Zahl der Passagiere.

Im Selbstverlage der Enpedition.

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober vofbuchdruckerei.

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Vorstellung: M.

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Beilage zur Allg

117

.

1

5 utsch 4 irkei ˖

h M. Seisert. (Netiolog)

e Bundesstaaten.

ar,ata⸗Staaten. London, Expedition nach dem Binnenlande. r mn, des Handels mit Buenos-Ayrts.

5 senbah nen. Bamberg / Lichten felser Bahnstrecke. Delfzol⸗Bremer Bahn.

Königreich Sachsen. Landtag.

4 srochenen Artikels.

Deutsche Bundesstaaten. Königreich Sachsen. Schluß des im Hauptblatte ab—

WKReit näher dürste aber gegenwärtig die Erfüllung eines anderen unsches liegen, welchen die Deputation bei dieser wichtigen Gelegen · ber Kammer anheimzugeben und näher zu entwickeln nicht unter= n kann. Auch dann, wenn es zur Annahme einer Presbyterial⸗ und nodal-Veisassung in Sachsen kommen sollte, dürfte es sür jetzt doch noch M rringender für unsere Kirche sein, ihrer obersten Verwaltungs Behörde

gegenwärtig gänzlich fehlt und welche ver=

Gestalt zu geben, welche ihr

'Sitaat, dem lirchlichen Leben aber einen gewissen Vereinigungs- und Haltepuntt zu gewähren, von welchem aus es möglich wäre, auch die Ursten Gliederungen der Kirchen Verfassung so zu bilden und zu leiten, ie mit der Kirche selbst und mit ihrem Mittelpunlte in einen innigeren

smmenhang träten. Kann es auch nicht die Absicht sein, für die evan—= Ih-lutherische Kirche in Sechsen eine völlige Trennung des juris circa

f auch selbst der Satz, daß Weltliches mit Kirchlichem nicht vermischt an solle, in der praktischen Ausführung eine vielleicht nie ganz zu lö= n Aufgabe, so muß voch die Richtigkeit des Grundsatzes an sich aner= RM, vie innere Wahrheit, welche ihm zum Grunde liegt, im Ganzen im- ichzchalten und bei den deshalb zu treffenden Einrichtungen der Zweck Lias Wesen der Kirche selbst nicht aus den Augen verloren weiden. muß eine Einrichtung getroffen und kann gewiß auch gefunden werden, mige welcher, wie solches auch s. 57 der Verfassungs ⸗Urlunde statuirt, Liordnungen im Betreff der inneren kirchlichen Angelegenheiten der be—⸗ bern Kirchenverfassung einer jeden, also auch der evangelisch-lutherischen

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meisten würdig sst

B dadurch eine 9 bie 1 n. llt, zw

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1

erth aber würde darauf

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n Selbstregierung ihrer An so dar

thalt der obersten Kirchenbe

snschlägen, welche sie in diesem Sinne zu machen gedenkt, und ihrer Motivirung nicht zurück auf die Geschichte der Neformation w auf die in Zelten der Noth und des bevorstehenden Krieges ent-

r auns vie Eillärung der wittenberger Neformatoren, daß die Landes⸗ ren als 2597 Glieder der Kirche und weil sie von Gott selbst zu ern über beide Tafeln des Gesetzes bestellt, auch zur Annahme des Gen- Regiments verpflichtet seien. Sie läßt die von ihr an sich Klagen vernommen worden, daß die Kreis-Direction nicht selien in die An⸗ elegenheiten der Kirche und Gemeinden zu weit eingehen und dadurch die reiheit der Gemeinden und Patrone und die obrigkeitlichen Rechte der In⸗ spectionen mehr als nöthig beschränken. Noch bel weitem näher aber als bei den äußeren Angelegenheiten der Kirchen und Schulen liegi der eigent- liche kirchliche Zweck bei der Aufsicht über den Gottesdienst, bei der Erhal- tung der Kirchen⸗Verfassung, bei der Handhabung der Kirchen ⸗Disziplin, bei der Aussicht über die pflichimäßige Verwaltung der den Kirchen- und Schul- ier kann es nicht vermieden werden, auf die Würde, den Zweck und den Inhalt des Gottesdienstes, auf die Lehre der Geistlichen und Schullehrer, auf ihre Befähigung dazu und auf ihre kirchliche und christliche Gesinnung die nächste und unmittelbarste Nücksicht zu nehmen. Daß auch diese wichtigen und geistigen Attribute der Kirchen- Gewalt in die Hände der Kreis⸗Directionen gelegt worden sind, wie es in §. 2 sub 2 der Verordnung vom 19. April 1835 geschehen, hat dem Wesen der Kirche und dem Ansehen der Geistlichen übrigens gewiß ohne alle Schuld der Kreis-Directionen den empfindlichsten, lange nicht wieder ut zu machenden Nachtheil zugefügt: und wenn man bei der durch solche Mastregeln herbeigeführten Lage der Dinge das Urtheil vernimmt, daß die Angelegenheiten der Kirche zu einem bloßen Attribut der Polizeigewalt herab- darin nicht ein Vorwurf gegen die Staagis-Negierung, ö sicht beimessen zu wollen gewiß übertrieben und un billig sein würde, aber ein Ausdruck iiesen und gerechten Schmerzes, wel cher nicht überhört werden darf, und welcher Kirche und Staat zur ehebal— digsten Hülfe dringend auffordern muß. Das evangelische Landes-Konsisto= rium aber, als Prüfungs- und begutachtende Behörde, als Aufssichts behörde . . ; ö über die Kandidaten des Predigtamts, steht viel zu entfernt von dem eigent- der latholische und evangfelisch-resormirte Theil derselben. Es darf die⸗ lichen Leben der Kirche und der einzelnen Kirchengemeinden, als daß es? ihre Gebrechen, Wünsche und Bedürfnisse hören und vollständig erkennen könnie; es fehlt ihm der tägliche Umgang mit den mittelbaren ünd unmittelbaren Angelegenheiten der Kirche, ohne welche jene Kenniniß unmöglich erlangt werden kann, denn es hat ja nicht einmal eine Aussicht über den Gottes- dienst und Religions -Unterricht in den Schulen, keine Aufsicht über die Lehre, keine Aufsicht uͤber die Amtsführung und den Wandel der Geistlichen zu führen. Nicht unwichtig würde die ihm S. 15 beigelegte Befugniß sein, auch aus eigener Bewegung auf Gebrechen und Verbesserungen im lirchlichen Leben aufmerksam machen zu können, denn es würde dadurch gewissermaßen eine Art Kontrolle gegen das Kultus-Ministerium, gegen die Kreis-Directio- nen und gegen niedere Behörden auszuüben vermögen; es würde für die ; Sache der Kirche das Wort führen, ihren Klagen Gehör verschaffen können. 66 des Ge Allein wie vermag es dies, da es diese Gebrechen nicht wahrnehmen und ogenannten Auf⸗- erkennen kann, da seine Augen für Alles verschlossen sind, was in der Kirche vorgeht, da sein Personalbestand nicht einmal groß genug ist, um seine Mit= glieder zu Kirchen-Visitationen im Lande abzusenden, indem er nur aus 4 ordentlichen geistlichen Räthen besteht, von denen 3 der Hos⸗ und Stadt- Geistlichleit zu Dresden angehören, zwei außerordentliche Beisitzer aber nur bei den wichtigsten Angelegenheiten besonders einberusen werden, nämlich ein Mitglied der theologischen Fakultät zu Leipzig und ein anderer besähig⸗ Zudem kann es nicht einmal eine von ihm in

anerfannte Idee eines christlichen Staates unerörtert, aus wel= man solgern zu können glaubt, daß alle Gewalt, sowohl die oberste hie, als auch die oberste bischöfliche Gewalt, in der hohen Hand Ichiissichen Staats-Oberhauptes sich vereinige, um von ihm im christlichen nt zum gleichen Wohle der Kirche und des Staats ausgeübtzu werden, sie wird von Läsareo⸗Papismus, noch von vielen anderen Ansichten und Wün⸗ nden, welche sich hierbei sonst noch in mannigfacher Weise aussprechen mn. vat das Streben nach Trennung der Gewalten die Staats männer und Ken, welche die Wirkungen ihrer Pläne meistens noch lebhafter zu füh⸗ wään, die Unterihanen, ost fast in noch ärgere Nachtheile und Wider Ihe vinwickelt, als die Vermengung dessen, was nicht zusammen gehört, so auch von einer solchen gänzlichen Trennung nicht die Rede sein, sondern von solchen Maßregeln, welche sich an das geschichtlich Bestehende au⸗ Heßen und den geltenden Bestimimungen unserer Verfassungs ⸗Urkunde nicht gegen sein dürfen, aber auch von einer solchen Organisation, welche der Fe die Kraft und die Freiheit gewährt, sich aus sich selbst zu regeneri⸗ Lund das Einzelne der ihr nöthigen Berfassung durch eigene Thätigkeit mnikeln ung auszubilden. Gesteht die Verfassungs ⸗Urkunde den Kirchen sonsessionen die eigene Leitung ihrer Angelegenheiten unter dem Schutze unter der Oberaussscht der Staatsgewalt zu, und ist die Kirche Christi gesuͤnken sind, so irg mallen Anstalten zum Wohle der Menschen gewiß diejenige, welche der welcher hierbei eine Ab elegenheiten nach ihrer eigenen Verfassung gewiß auch derjenige Theil der christlichen he ist, welcher sich bie evangensch lutherische nennt, dieses Recht, wenn immer mit genauer Beachlung der Rechte des Staats und der Vor—= ken der Verfassungs - Uhäkunde, in gleicher Weise in Anspruch nehmen,

m so mehr, als seit dem posener Frieden von 1806 und seit dem Man⸗— vom 18. März 1811 die evangelisch = lutherische Kirche nicht mehr die fende Kirche im Königreiche ist, sondern die zwei ebengenannten Reli— g-Parteien mit völlig gleichen Rechten, ja in Beziehung auf die Verwal⸗ ihrer inneren Angelegenheiten sogar mit höheren Nechten neben ihr stehen. Fessort⸗Verhältnisse der Ober- und Mittelbehörden für die evangelisch-⸗ ische Kirche in Sachsen und ihre Verhältnisse zum Staate beruhen ben S§. 41 und 57 der Verfassungs-Urkunde, so wie auf der Instruc⸗ des vormaligen Geheimen Raihs-Kollegiums vom 21. Dezember 1697, PDetordnungen vom 7. November 1831, vom 10. April 1835 und vom sobember 1837. Die landesherrliche Kirchengewalt des jus episcopale öie evangelischen Glaubensgenossen wird von dem Vorstande des Mi⸗ suns des Kultus mit wenigstens zwei anderen Mit n-Ministeriums evangelischer Konsession vermöge des kin Evangelicis, so lange der König einer anderen Konsession zuge⸗= sFiusgeübt. Zugleich aber befindet sich die Ausübung der Staafs- Ehtzer die Kirchen, das jus circa sacra über alle Kirchen, also auch hie evangelisch - lutherische Kirche, nach Maßgabe der Verfassungs⸗ be §§. 32. 33, 56, 57, ot, 59 und 60, in den Händen des Ministers Fultus, und es liegt am Tage, daß diese Stellung des genannten Mi- anz anomale geworden ist. In der Mittel -Instanz sien der lutherischen Kirche zwischen zweierlei Behörden Vorschlag gebrachte Verbesserung, wenn sie genehmigt wird, in Ausführung bringen, nicht einmal die belohnende Genugihuung erleben, von ihrem Er⸗— solge sich überzeugen zu können, denn nach §. 15 sollen sogar die Anord- nungen, welche in Folge seiner Anträge ersolgen, durch die Kreis⸗Directionen also durch eine andere Behörde in Ausführung gebracht werden. Ist nun somit die Wirksamkeit des evangelischen Landes⸗Könsistoriums für die Sache der Kirche in jeder Weise gelähmt, oder ist vielmehr dasselbe gar nicht so ge⸗ stellt, daß es eine solche auszuüben das Recht und die Fähigkeit habe, und ist der Hauptgrund hiervon immer wieder darin zu suchen, daß die Verwal⸗ e 9 . m , , n,, n. a , n. gänz ö rde, eine rchen⸗ r er⸗Konsistorium ich aufgegangen ist, so nach dem Dafürhalten der Deputation das Eiste miergeordneten lirchlichen Mittelbehörden sehr wohl thunlich fein. Es und 1 w ö ͤ ö Ehr das volle ungetheilte Kirchen⸗Regiment aufgetragen werden und

schen den vier Kreis- Directionen und dem evangelischen Lan- rium, in der Unter-Instanz fallen dieselben wieder vereint den i geihnen zu. Würde nun auch in der doppelten Stellung des -Ministers, vermöge deren er als oberste Behörde über alle Kirchen seltliche Oberhoheit ausübt, zugleich aber auch die bischöflichen Rechte mlutherischen Kirche, aber hier nicht allein, sondern in Verbindung benigstens zwei anderen Ministern besitzt, ohne die Verfassungs Urkunde dern, etwas nicht geändert werden können, so würde doch, ohne die⸗ „rundbestimmungen zu nahe zu treten, die Bildung einer obersten kol=

bbember 1831 zugetheilten Befugnisse, auch den in Evangelieis mStaats⸗Ministern die ihrigen vorbehalten bleiben können. Vorzüg⸗ u legen sein, daß mit Rücksicht auf diesen n alle Angelegenheiten der Kirche, so⸗ die sogenannten inneren, als die äußeren, so wie die Aufsicht über

tn und Unterricht, über Stistungen und Gerechtsame der Kirchen, in ihrer follegialischen 3 tn und Schulen, jedoch mit Ausnahme der Gelehrtenschulen, in ober⸗ ober ; anz übergeben, mithin diejenigen organischen Einrichtungen wieder oben würden, durch welche deren Trennung eingeführt worden if. ir wird sich erinnern, welche Umstände im Jahre 1833 34 diese ug veranlaßten, zugleich aber auch, welche Bedenken schon damals so an Ort und Stelle tände Versanimlung von 1833 = 341 dagegen erhoben wurden. Als

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e Vertreiung der K

man bei Berathung des 8. 8 des Plans zur Errichtung von Freis⸗irectionen auf die Aushebung des Ober- Konsistoriums zu Dresden und des Konsistorsums

schenken, welcher sie bedürsten.

gänzlich untergeordnete.

zelne zu enthalten hätte.

dienorn anvertrauten Aemter.

ter Geistlicher des Landes.

,,

von

emeinen Preuß

ngendste, was für die Wiederherstellung der Kirche geschehen muß, ; ! 1e daß man, wie schon oben erwähnt wurdet, eine Trennung der Kirche vom nzeachtet dem Ministerium des Kultus die in der . vom Staat im Prinzip anerkenne, und von diesem Gesichtspunlte zuerst aus⸗ eauf⸗ gehe, wenn man zu einer wirklichen Reform der evangelisch-lutherischen Kir- chenverfassung enischlossen ist. Als der erste und nothwendigste Schritt

aher erscheint der Deputation die Bildung einer obersten Dh welche ganz durchdrungen von dem Interesse sür die Kirche, sich der Sorge um alle ihre Angelegenheiten gänzlich und allein widmen kann, und welche usammensetzung und Berathung schon selbst eine J irche bilden wurde, dabei aber einen Personenbe⸗ stand haben müßle, welcher nicht nur für die in der Behörde zusammen fließenden Geschäste ausreichend, sondern auch zahlreich genug wäre, um das Land und die einzelnen Kirchen ⸗Gemeinden zu besuchen und sich dem Gedeihen des lirchlichen Le⸗ bens und von den Bedingungen seines Forischreitens simmerfort

ischen Zeitung.

1 ö 2 e. 2 * . zu Leipzig antrug, erschienen die Gebrechen dieser beiden Behörden vielleicht An h alt ö hellerem Lichte, als in welchem man je 1 erblickt, welche aus der Berüchsichtigung dieses Antrags erst später entstanden Ron st antinopel. Ernennungen. Verbot der Getraide⸗Aussuhr. sind. Man fand damals, daß jene beiden älteren Bchörden durch die Sorge für die äußeren Angelegenheiten der Kirchen, Pfarren und Schulen abge— halten würden, den rein lirchlichen Angelegenheiten ditjenige Sorge zu Man führie an, daß ihnen die nähere Kennmniß der Vermögens - Angelegenheiten der Kirchen, Pfarren und Schu len, so wie der Gemeinde- Verhältnisse, abgehe und ihnen die Verwaltung der eisteren dadurch erschwert werde, daß sie den einzelnen Kirchengemeinden zu enifernt ständen und es ihnen an geeigneten Organen und jechnischen Beamten fehle, daraus aber bisweilen Entscheidungen und Anordnungen hervorgingen, die den Verhältnissen nicht angemessen wären oder den Rech- ten und ver Freiheit ver Einzelnen Eintrag thäten. Man führte an, daß es sich hier nicht um das Vermögen der Landeskirche, sondern eigentlich nur um das der einzelnen Kirchengemeinden handle, dieses aber nur durch näher stehende weltliche Provinzial Behörden weit besser beaussichtigt werden könne; man war endlich auch der Meinung, daß diese letzteren in der Beauf⸗ sichtigung des Volksschul - Unterrichts viel erfolgreicher wirken könnten, als die enifernter stehenden Konsistorien. So enistanden denn als lirchliche Mittel⸗Behörden für die evangelisch:lutherische Kirche die Kreis-Directionen und die in ihnen befindlichen Abtheilungen unter dem Namen „Kirchen- und Schul⸗-Deputation“ und das Landes Nonsistorium. Betrachtei man die Wirksamkeit der ersteren, theils als entscheidende Mittel ⸗Instanz, theils als Organ des Kultus- Ministeriums, theils als selbstständige Äussichts— und wel Behörde, so wird gewiß nicht behauptet werden können, daß dieselbe, haend wäre, der Kirche mehr Unabhängigkeiw und Selbstständigkeit gegen insoweit sie eine bessere Verwaltung, eine nähere Aussicht, eine bessere Ordnung in vielen Dingen, eine schnellere und sachgemäßere Entschei⸗ dung zur Folge gehabt hat, ohne Nußen gewesen und ohne die besten Ab- sichten ausgeübt worden sei. Die Entschließungen der Kreis ⸗Directionen er⸗ soigen gewiß in der Negel allemal schneller als die der ehemaligen entfern⸗ ieren und mit anderen Dingen beschästigten Konsistorien, und sind gewiß alle= ⸗‚. mal auf genaue Kenniniß und Erörterung der Sache und Rechtsverhältnisse r und des juris in sasra nach der Theorie streng durchzusühren, und s gegründet. Indessen muß es mit Bedauern erkannt und von jedem Freunde der Kirche ohne Bedingung zugegeben werden, daß schon in der Uebeiwei— sung kirchlicher Angelegenheiten an eine fast blos weltliche Behörde sich die Meinung ausgedrückt sindet, als ob die Rücksicht auf gute Verwaltung und äußere Ordnung die einzige oder die hauptsächliche sei, die man bei Be— handlung der Kirchen- und Schal - Angelegenheiten zu nehmen habe. Der kirchliche Zweck erscheint bei dieser Art der Vehörden-Organisation als der Wollen auch die bei den Kreis-Directionen befind- lichen geistlichen Mitglieder, der Kirchen- und Schulrath und der geistliche Beisitzer, den kirchlichen Zweck dabei geltend machen, so wird selbiger doch h gegen die Nücksichten, welche eine Regierungs-Behörde auf Grundsätze der nscsson überlassen werden sollen. Die Deputation geht bei den Verwaltung zu nehnien hat, immer fehr in den Hintergrund treten, auch stehen die geistlichen Mitglieder zu vereinzelt da, um sich in der sortwährenden Festhaltung des kirchlichen Zwecks aufgemuntert zu fühlen. Schon dieser u d . mstand würde dafür sprechen, für den Mittelpunit der Kirche eine größere hriet n dene Gestalt der ersten Verfassung der latherischen Kirche in Sachsen, kollegialische Behörde zu bilden, welche über die äußeren Angtlegenheften der Kirchen und Schulen zwar eine obere Aufsicht und das Recht der Entschei⸗ dung auszuüben, sich aber eines zu viel regierenden Eingreifens in das Ein⸗ Denn zu verschweigen ist es nicht, daß darüber

szt die weit größeren Nachtheile

e hör de,

Sonntag den 256m Jan.

Die sichere Folge der

aus ein Bedenken gegen das hohe

hohe Staats ⸗Regierung bitte, einen des Versammlung vorzulegen.

zum nächsten Landtage zur unbestreitbaren

einen Sto

tation glaubt aber, auch in diefer Beziehun jenigen erklären zu müssen, was die . der Beilage ausgesprochen hat. Denn es handelt sich hier eben darum, der evangelisch lutherischen Kirche eine äußere Form und Verfassung zu geben, durch welche sie in die 8. 57 der Verfassungs - Urkunde bezeichnete Stellung zum Staate tritt und die Befähigung erlangt, ihre inneren lirchlichen An⸗ gelegenheiten selbst und mit derjenigen Freiheit zu leiten und zu ordnen, welche der Staat selbst anerkennt, nicht aber eine Vorschrist zu geben, wie sie dann innerhalb des ihr zugestandenen und jetzt erst genauer festzustellen⸗ den Rechtsgebiets handeln und ihre Angelegenheiten führen solle. Es ha⸗ ben daher die Stände hier nicht die Kirche gegen den Staat zu vertreien, obgleich sie zu ihrem Wohle zu handeln genei etwas zu gewähren, was, wie sie glauben, in i deln hier die Stände nicht getrennt von der Staats- Regierung und nicht dieser gegenüber, sondern im gemeinschaftlichen verfassungsmäßigen Interesse mit derselben, sie stehen vielmehr eher der Kirche gegenüber und wollen da- für sorgen, daß sie in ihren Ansprüchen *ich auch das zu Theil werde, was ihr zukommt. haben vielmehr hier in verfassungsmäßiger Gemeinschast und in demselben Verhälmisse wie die Stände bei der Gesetzgebung zu konkurriren, die Grän⸗

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estzustellen und ihre

selbst zu überzeugen. Aus einer solchen Maßregel würden die übrigen sich von selbst ergeben, durch eine solche Be= hörde würde die Nothwendigkeit des Weiteren desto sicherer erlannt und ihre Ausführbarkeit vermittelt und wesentlich erleichtert werden, ihr würde es durch ihre Einwirkung auf die Kirchen Gemeinden des Landes leicht werden, der Bildung von Presbyterien, wenn solche nothwendig befunden würde, Ein- gang zu verschaffen. Leicht und fast von selbst würde sich mit einer solchen Organisation das . zu einer Synodal Einrichtung verbinden lassen. ildung einer solchen Behörde würde eine würdigere Stellung des geistlichen Standes sein, derselbe würde ihrer oberen Leitung gern felgen, da er in ihr einen Mittelpunkt der Kirche, einen Vereinigungs= punkt für alle die, welche ihr angehören, erlennen würde, er würde sich durch den Geist, welcher diese obeiste Behörde belebte, selbst erhoben und aufgemuntert füblen, der Kirche mit desto größerem Eifer zu dienen, er würde den wahrhast kirchlichen Sinn in den einzelnen Gemeinden immer mehr verbreiten und von neuem erwecken, die Kirchen- Gemeinden aber wür= den dadurch in ein innigeres Verhältniß mit ihren Seelsorgern treten und ein neues Leben in ihnen schon dadurch erwachen, daß man sähe, daß alle Angelegenheiten der Kirche von einer obersten Behörde geleitet und geordnet würden, welche ihr eigenthümlich angehörte und welche ihrem Wohle ihre ganzen Kräfte zu widmen berufen wäre. Die Deputation unterläßt es jedoch, wegen Bildung einer solchen Ober- Behörde spezielle Vorschläge zu thun, sie unterläßt es, sich darüber auszusprechen, ob dieselbe aus gesstlichen und weltlichen Mitgliedern, wie allerdings nöihig scheint, zusammengefeßzt werden, aus welcher Zahl sie bestehen solle, sie unterläßt es ebenfalls, die Errichtung von Unter-⸗Konsistorien in den einzelnen Abtheilungen des Landes zu bean- tragen, weil Letzteres, so wie alles Nähere über die Ausführung der nur im Allgemeinen angegebenen Idee, billig der Erwägun Regierung so wie der weiteren der Stände Versammlung zu übersassen sein wird. Dieselbe glaubt überhaupt, zur Begutachtung der ub J. aufgestellten Frage das Nöthige gesagt zu haben, und nun zu den Anträgen, welche ihr nöthig scheinen, übergehen zu können. Sie beantrag! daher, die Kammer wolle sich dahin erklären: a. daß sie damit, daß 9 der bestehenden evangelisch⸗ lutherischen Kirchen ⸗Verfassung wünschenswerth seien, einverstanden sei; b. daß sie aber eben so, wie die hohe Staats= Regierung, dabei voraussetze, daß durch eine solche Resorm das einh eit= liche Besteh en der evangelisch⸗-lutherischen Kirche nicht gefährdet und da- bei namentlich nichts vorgenommen werde, wodurch die welchen die Kirche sich bekennt, in Frage gestellt werden könnten; (. daß sie darüber, ob insbesondere eine Presbyterial⸗ und Synodal⸗Verfassung einzuführen sei, sich eines Gutachtens gänzlich enthalte, um da⸗= mit der Stände ⸗Versammlung, welcher ein diesfallsiger Gesetz⸗ Entwurf vor= gelegt werden wird, in keiner Weise vorzugreisen; 4. daß sie es aber vor Allem als nöthig und als die erste erforderliche Maßregel ansehe, daß eine Trennung der evangelisch-lutherischen Kirche vom Staate als Grundsatz anerlanni und demzufolge für sie eine o berste kollegialische Behörde, ein Ober-Konsistorium oder Kirchenrath, gebildet werde, welcher die eigent⸗ liche Kirchengewalt die Befugniß, die inneren Angelegenheiten der Kircht zu ordnen und zu leiten nach §. 57 der Verfassungs - Urkunde insoweit zu übertragen sei, als solches mit Rüdsicht auf die Nechte des Staats und die Vorschriften der Verfassungs⸗Urlunde n, lönne, daß sie daher die fallsigen Gesetz Entwurf der Stände

Ad II. Ein wenteres Bedenken in Ansehung der von der Staats- Negierung ersorderten Erklärung könnte darin bestehen, daß man nicht wünschte, daß der in dem Dekrete angekündigte Gesetz⸗Eniwurf eist bei dem nächsten ordentlichen Landtag zur Beraihung lomme und daher an Zwischen- Deputationen zur Vorberathung übergeben werde, sondern daß man den Gegenstand sür so dringend nothwendig ansehe, daß man darum, daß die Vorlegung des fraglichen Gesetz, Entwurfs noch bei diesem Landtage ge— schehe, bitten müsse. Und wirllich haben um diese noch bei gegenwärtigem Landtage zu bewirlende Vorlegung mehrere Petitionen gebeten, mehrere Stimmen in der anderen Kammer sich dafür eiklärt. Die Deputation muß aber einen solchen Antrag widerrathen. Denn abgesehen davon, daß die Beilage zum Dekrete erklärt, daß der in Frage Eröffnung des Landtags noch nicht vollständig habe vorbereitet werden önnen, abgesehen davon, daß darüber damals das nach der Verordnung vom 19. April 1835 ausdrücklich erforderliche Gutachten des Landes- Kon sistoriums noch nicht vernommen worden war, welches Letztere nunmehr ge= geschehen sein könnte, so macht doch die überaus hohe und die für dieselbe nöthige ruhige Erwägun

en fen mit ohnedies hinlänglichen Arbeiten ver . ff von diesem Umfange voliständig zu bearbeite damit zunächst beschäftigt Ministerium, von den übrigen Organen der Staats- Regierung nicht verlangt und erwartet weiden, und wenn auch ein Gut- achlen des evangelischen Landes-Konsistoriums in der Sache nun abgegeben worden sein sollie, so wird es mit Einem Gutachten, mit Einer Berathung noch nicht möglich sein, einen Gesetz⸗Entwunf des fraglichen Inhalts so zu vollenden, daß er sich zur Vorlegung an die Stände eignete. Jedenfans dürfte der Staats-Regitrung, um in das Einzelne einzugehen, und bevor sie es thut, daran gelegen sein, auch die Stimmen der jetzigen Stände⸗ Versammlung, so weit 6 vorläufig ausgesprochen werden können, zu hö- ten, und dazu muß die Berathung des vorliegenden Dekrets in beiden Kammern abgewartet werden. Auch den Ständen selbst muß es erwünscht sein, in einer so wichtigen Sache zu einer gewissen Ansicht und Vorberel= tung zu gelangen, ehe sie die Berathung eines wirklichen Gesetz⸗ Entwurfs beginnt. Einer Deputation, sei es nun einer von den ständigen oder einer außerordentlichen, kann es eben so wenig füglich zu während der übrigen Arbeiten des Landtags und bel sortwährender Theil= nahme an den Kammer- Sitzungen mit dem fraglichen Gegenstande gründ- lich zu beschäftigen, selbst wenn die ihr angehörenden Mitglieder bei keiner anderen Deputation beschästigt wären. Und würden auch alle diese Beden-= ken nicht für erheblich genug erkannt und die Vorlegung des mehrgedach= ten Gesetz Entwurfs bei . Landtage noch ermöglicht, so würde doch der Nachtheil nicht vermieden werden können, daß der Gegenstand erst nach sehr langer Dauer des Landtags, und vielleicht erst gegen Ende desselben, in eine Kammer gelangte, welche letztere dann mit allem Rechte sich über Ueber= eilung bellagen könnte, eine Klage, welche schon mehrmals bei wichtigen, vielleicht aber immer nicht so wichtigen Gesetz⸗-Vorlagen, wie diese, zu ver= nehmen gewesen ist. Die Deputation muß daher anrathen, auch hierin mit dem Inhalte des Delrets einverstanden sich zu eillären und wird den dahin gehenden Antrag am Schluß vorlegen. Ad III. Noch könnte der Zweifel erhoben weiden, ob die Stände⸗ Versammlung kompetent sei, einen Gesetz⸗ Entwurf, die Resorm der evan⸗ gelisch luthersschen Kirchen ⸗Verfassung betreffend, zu beraihen, und auch hier-⸗ eltet eninommen werden. Die Depu⸗ ihr Einveiständniß mit dem⸗ egierung deshalb am Schlusse

ersten und dringendsten

der hohen Staats-

laubens lehren, zu

ehende Gegenstand vor

; Wichtigkeit der Sache einen Aufschub derselben bis othwendigkeit. Während des sehenen Landtags n, fann von dem

gemuthet werden, sich

t sein werden, sondern ihr rem Rechte liegt. Es han⸗

ehe, das ihr aber erung und Stände

en des dem Stagte über die Kirchen zustehenden weltlichen Hoheingrechts f Zustimmung zu einem Gesetze zu geben, welches für

e formen in

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