1846 / 28 p. 4 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

worden.

bas Prinzip festgehalten, daß sewohl Civil- als Kriminalrichter, mit

Rath auf 4 Jahre ernannt werden, und zwar ohne einer anderen Behörde vorgeschlagen zu werden, und ohne alle Garantie von Ka⸗ pazität und Studien irgend einer Art.

Der Staats⸗Rath hat am 13. Januar a

hinsichtlich dortiger Kirchen⸗Verhältnisse entstanden sind, erlassen und zugleich den Regierungen zwanzig Aktenstück,

gespielt, zur Einsicht und Würdigung übersandt.

Fürstenthum Neuenburg. Herr Desor ist von seiner Reise nach dem Aar ⸗Gletscher zurück ekehrt. Das schönste Wetter während der ganzen Dauer seiner Exkursion machte es ihm möglich,

alle von ihm beabsichtigten Beobachtungen anzustellen.

IJtaĺisien.

Rom, 16. Jan. In dem auf den 19ten d. M. angeseßten Konsistorium sollen, dem Vernehmen nach, vier spanische Prälaten zu Bischöfen präkonisirt werden. Die früher gehegte Absicht, ein Rund⸗ schreiben an die deutschen Bischöfe zu erlassen oder eine Allocution gegen die Deutsch⸗= Katholiken zu halten, ist aufgegeben.

Gestern Abend fand zu Ehren des Grafen von Nesselrode, dessen Abreise noch aufgeschoben worden, im russischen Gesandischafts · Hotel ein glänzendes Fest statt, dem, außer der Elite des römischen Adels, auch viele Prälaten und fünf Kardinäle beiwohnten.

Neapel, 13. Jan. (A. 35) Gestern, am Geburtstage des Königs, ist die Königin in Caserta von einem Prinzen entbunden

spanien.

3 Me adrid, 16. Jan. In der vorgestrigen Sitzung des Kongresses richtete der Deputirte sür Cadix, Herr Llor ente (von der Dpposition), an die Minister die Frage, ob sie geneigt wären, die Noten, welche zwischen England und Spanien in Bezug auf die dem spanisch⸗westindischen Zucker in Großbritanien auferlegten hohen Diff er enzial⸗ Zölle gewechselt worden und die die Begünstigungen französischer Schiffe in spanischen Häfen betreffenden Aktenstücke mitzuteilen. Der Minister der auswär⸗ tigen a,,, . erklärte, daß er die mit dem englischen Kabinet gewechselten Noten über die Zuckerzölle, insoweit sie im Druck erschienen seien, vorlegen könne, nicht aber die spätere Korrespondenz. Die Herabsetzung der Hafengelder für die französische Flagge wäre keine Begünstigung, sondern beruhe auf Traktaten und Gegenseitigkeit. Der Fin anz⸗Minister sagte, er könne die Aktenstücke in Bezug auf die letztere Angelegenheit nicht vorlegen, weil die Lage der des⸗ haib und über viele andere Punkte mit Frankreich obschwebenden Unterhandlungen es nicht gestatte. In Bezug auf die englischen Zucker⸗ Zölle wäre die Auslegung der Traktate streitig. Es stände der spani⸗ schen Regierung frei, entweder Repressalien gegen England zu ergreifen, pder auf freundschaftlichem Wege eine Entschädigung für die durch die Differenzialzölle erlittene Benachtheiligung zu erlangen. Bis jetzt hätte sie noch keinen Entschluß gefaßt, werde aber diese Angelegenheit zur rechten Zeit den Cortes vorlegen. Herr Llorente erklärte, alsdann darauf zurückkommen zu wollen. Der Deputirte Polo meinte indessen die Regierung müsse, falls England dabei beharre, den spanisch⸗westindi⸗ schen Zucker vermöge des FDifferenzial-⸗Zolles von seinen Märkten aus—⸗ zuschließen, die Einfuhr britischer Artikel in Cuba ebenfalls mit Dif⸗ ferenzial⸗ Zöllen belasten. „Zu gleicher Zeit“, sagte er, „könnten wir mit Deutfchland Handels⸗Verträge abschließen, in denen wir eine Ent⸗ schädigung fänden. Nur darf die Regierung keine Zeit verlieren, benn andere Rationen könnten uns zuvorkommen und die Unterhand⸗ lung solcher Verträge erschweren.“ Herr Martinez de la Ro sa erklärte darauf, die englische ,,, hätte den spanisch⸗westindischen Zucker, als ein Erzeugniß der Negers laven⸗ Arbeit, mit Differenzial⸗ Zöllen belegt, und die spanische dagegen reklamirt, weil sie traktaten⸗ mäßig auf dem Fuße der am meisten begünstigten Mächte stände. Die englische Reglerung wies diese Reclamation zurück, weil die Trak⸗ tate nicht auf die spänischen Kolonieen angewandt werden könnten, und die Klausel der am meisten , Mächte nur auf die Unterthanen, nicht auf die rzeugnisse oder Waa⸗ ren sich erstrecke. Die spanische Regierung hätte dagegen in einer neuen Rote ihre Rechte durchzusetzen versuͤcht, und sich auf die Traktate und die von England selbst erhobenen Reclamationen beru⸗ fen. Auf diese Note wäre englischerseits unter dem 5. Dezember tine Antwort erfolgt, und es stände jetzt der spanischen Regierung frei, Repressalien zu nehmen, oder einen anderen Weg einzuschlagen. „Noch haben wir nichts beschlossen“, fügte der Minister hinzu. „Er⸗ weist man uns Gerechtigkeit, um so besser. Wo nicht, so haben wir das Recht, nach unserem Interesse zu handeln.“ Außerdem führte Herr Martinez de la Rosa noch an, daß die englische Regierung sich bereit erklärt habe, das viel besprochene, zur Aëfnckme der von den Kreuzern aufgebrachten Negersklaven bestimmte Blocschiff aus dem Hafen von Havana zurückzunehmen. Dage⸗ gen räumte die spanische Regierung der aus Engländern und Spa⸗ Fiern bestebenden Kommission auf der Insel selbst ein Haus zur Auf⸗ nabme der Neger ein. Dieses Gebäude führt aber die spanische Flagge, hat spanische Wache und wird geräumt, sobald keine Skla— Ten zorhanden sein werden. zrrozentige auf Lieferung 31.

x Paris, 22. Jan. Die neuesten Nachrichten aus Barce⸗ 1019 und anderen Thessen von Catalonien lauten nichts weniger als berubigend. Die weiteren Maßregeln, welche die Behörden in Folge Fer mifitairischen Vorkehrungen vom Iten und hten treffen zu müssen

laubten, beweisen nur zu sehr, daß sie bei dem Ausbruch eines zu irrer Kenntniß gekommenen Komplotte ernstliche Ruhestörungen be⸗ farchteten. Zahlreiche Verhaftungen sind neuerdings vorgenommen weren, und darunter befinden sich mehrere angesehene Männer, 3 B. ein thrmaliger Alalde und zwei Bataillong⸗Chefs der ehe⸗ ere, Natienal-Miliz. Aber auch außerhalb Barcelona zeigen sich wieter brrtehliccht Samptome, besonders in der Provinz Gerona, bir ze jeh eine ett unrubigsten von ganz Spanien war. Schon ver einigen Tougen batte man Nachrichten erhalten von dem Wie der⸗ erschtiars tirtt sterlen und sich täglich noch vermehrenden Bande Ce ett zrßrrstea HSränzt Err Prozinz gegen Frankreich zu, in der Nähe ente Casa et la Sela gtnannten Punktez. Man hatte Truppen⸗ Atrtheilaggtn zn (Gerona uss Figucras zu ihrer Verfolgung abge⸗ schiat, dit aber wterig ausrichitttn, ka dit mit allen Wegen und Stt zen genau 2rrtruten Guttillea nen stete zu entwischen wissen. Tec wart bit Sache nicht als im Ern gefährlich betrachtet. Nun aber Haben einige Jnriwitutn, die wahrschemnlich der ** eres solcher kleint? Kritzte übtrprüssig wartn, sich vor ken Behör- ker gefellt unz btunruhigenze Mittheilungen gtmacht. Nach ihren Aatsezer hdattt dit geneunrtt Hantt die Absicht, zu Palau zu erschti⸗ ven, drr, fich wit autre Bauten, bit nur Lag Sitznal zum Voshbrechen

tain den Dörfern Vilablareg und Estan Führung eines gewissen Tous. sogleich abgesendeten Truppen⸗ und sogar neun der Empörer gefangen Gerona gebunden abgeführt wurden, wo i Kriegsgericht und wahrscheinlich Erschießung wartet.

portugal.

London, 20. Jan. Den letzten Nachrichten aus Lissabon zufolge waren die Kammern nach mit vorberei⸗

In der Deputirten-Kammer hatte man Minho, Ober⸗-Beira und des Königreichs eidung über die übrigen Wahlen

vom 10. Januar tenden Arbeiten beschäftigt. die Wahlen der Provinzen Algarvien für gültig erklärt; die Entsch aber war noch nicht erfolgt. Auf der Insel San J gebirges, wo die auf der Heimfahrt nach Engla ist das gelbe Fieber in seiner schlimm hat viele Menschen weggerafft. Insel Boa⸗Vista geflüchtet. In Folge der Krankheit sind die sämmtlichen Häfen Portugals, die Azoren einbegriffen, den Capverd⸗Inseln kommenden Schiffen oder solchen, rt Communication mit denselben gehabt, nur der Hafen von Lissabon, dem einzigen Platze, wo ch ein geeignetes Lazareth befindet, ausgenommen.

Kriegs⸗-Schooner „Costimgao“ hat die eng- le“ am 4. November, als des Sklavenhandels ch Loanda aufgebracht, weil sie eine übergroße Quan⸗

tität von Wasserfässern an Bord hatte. Türkei. l, 7. Jan.

irgend eine A und ist davon

lische Brigg verdächtig, na

leiten, wo er, per noch gleich rüstiger Greis, und den Rang gleich nach dem Er wird, wie man sagt Folge einer besonderen beiwohnen. In der Folge soll e der Präsidenten) erhalten und bei de ten der Untersuchungs⸗Kommissionen, die it die Provinzen gesandt wurden und bei ih einem berathenden Körper Die Pforte hat den in der einen zeigt sie an, heimische als fremde, die im Hafen zwische Anker gehen, eine Abgabe für den Durchgang du sür den Aufenthalt im Hafen bezahlen müsse die Anzeige, daß die Getraide⸗Aussuhr nunme Salonichi verboten, jedoch den einem Monat gestattet sei, Kontrakte abgeschlossen, auszuführen.

gel wird der Getraide⸗Mange

Kanton Waadt. Der Große Rath beschäftigt sich sort⸗ versuchen. Diese Umstande schienen dem General-⸗Capitain Creton ernst während mit der Srganisation der Gerichtsverfassung. Er hai dabei genug, um sich persönilch nach dem bedrohten Platze zu begeben, Er 2 den 6 i

ini ĩ assationshofes, durch den Regierungs- zweiten Kommandanten, General Julgosio,

e niger Lirsbn er assstione hefe . ö Nun bringt ein Brief aus dieser Stadt der schlimmen Neuigkei wie man behauptet, wei n alle verbündeten entdeckt. Am 13ten hatte die

Stände ei isschreiben Hebung der waltenden Irrthümer, die werden sollen. Es scheint, die Behörden haben alle Fäden des Komp Stande ein Kreioschte * J anfgespürt. Zahlreiche Verhaftun

worunter die Eirkulare, van Männern, 2 als . ö i in dieser Angelegenheit eine Rolle zeichnet werden, gelang es, den Na Proclamationen u. s. w., welche in dies gelegenh nn,, en. 1 sich über die Gränze nach Frankreich zu retten. Breton wurde am 16ten Abends zu Gerona erwartet. ol waren Banden aufgetreten unter Aber hier gelang es den gegen sie Abtheilungen, sie schnell zu zerstreuen zu nehmen, die sogleich nach hrer Aburtheilung durch ein

Der portugiesische

Konstantinope Pascha's unter die Nr. 265.) bildete in Unterhaltung. seine Sitzung hielt, sah man einen Trupy K bäude des Groß-Wesirs sich nach der Wohnung des begeben und ihn bald darauf in feierliche ein mehr als 80 jähriger,

Serai ist auf 600 erhöh Dem Drusenscheich H den Prinzen⸗Inseln gegenüber, zum Aufenthalte bestim Piastern angewiesen worden.

een nr treter, r ernten unt dann tintn Hanz strtich auf Gernng selbst zu

gearbeitet, und es steht sem Sommer, zugleich vollendet werden wird

mentlich hat man s

jahr beginnen kann,

Fortführung der bayeri

wurbt prolongitt.

Mittwoch den Bien Jan.

M 28.

Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.

gandels - und Börsen - Nachrichten.

Es wurden heute keine bedeutenden

Berlin, 27. Jan. Eisenbahn . Actien gemacht, dennoch war deren Stand gut u

zu Barcelona selbst einstweilen dem und reiste nach Gerona ab. vom 16ten die Bestätigung ein förmliches und,

Abänderung nicht nach §. 152 der Ver Auch der Einwand, daß, (anderen) Unterthanen, auch ohne Vereidung auf die Ver seß zu beobachten haben, diese Vereidung auf sie nicht aue ag pi, und , . 9 ñ mehren und neu einzuführen seien, beweist nach derse Urkunde nicht nur dies, sondern auch die lud neh e, Unzulässigkeit der dennoch in derselben 5 der Civil ⸗Staatsdiener, Geistlichen und Untert 24 * . k . 1 V eobachten haben. enn nun dieser Eid auf die Verfassun ĩ Civil Staatsdienern und Geistlichen, die ohnedem . , * vielmehr eine intellektuelle und moralische, x . Kenniniß des Rechts, der Religion und M 4 9 n. een. i eine . nützlich ist und in derselben selbst angesehen ist, so ist sie noch weit noͤthi bei dem Militair, als einer mehr physischen ch, 16h . i 3 möglichsten Gleichheit des Rechts und der Pflicht der Civil- und Militair= Staatsdiener, als Bürger eines Stgats und Vaterlandes, nicht geboten wäre. Hat ja doch auch selbst der König bei seinem fürstlichen Worte die Beobachtung der Verfassung des Landes zu versprechen. Alle die Gründe welche für die Vereidung der Civil-Staatsdiener und Geistlichen auf die Verfassung streiten, sprechen und zwar noch viel kräftiger sür die Ver= eidung auch des Militairs auf die Verfassung. „Aber wendet man ferner ein das Militair ist ein Organ der erekutiven Gewalt, und bei einem solchen darf man die Besolgung erhaltener Befehle nicht von der in= dividuellen Beurtheilung ihrer Uebereinstimmun Seiten desjenigen abhängig machen, an den muß wesentlich gehorchend sein; es wird durch die Vereidung auf die Ver⸗ fassung in eine mehr berathende oder gar entscheidende Stellung gebracht; sie schadet der Disziplin oder dem Gehorsam u. s. w.“ Auch dieser Ein wand beweist weit mehr, als er soll und will, folglich für die Vereidung des Militairs auf die Verfassung. Denn auch die Tivil-⸗Staatsdiener, be= sonders die bloßen Verwaltungs Beamten, sind Organe der exekutiven, der ausführenden (vollstreckenden) Gewalt und haben im Verhältnisse zu ihren Oberen und deren Befehlen keine auch nur berathende Stimme. müssen ihren Vorgesetzten ganz gehorsam und disziplinirt, wesentlich ge⸗= horch end sein; auch von ihrer individuellen Beurtheilung der Verfassungs⸗ mäßigkeit an sie ergangener Befehle hängt deren Befolgung nicht ab. Den- noch sind sie aber auf die Verfassung vereidet. Gefetz, die Verhältnisse der Civil⸗Staatsdiener beireffend, vom 7. Marz 1835, §. 7: „Die dem Siagts= diener obliegende Beobachtung der Staatsversassung berechtigt keinen Die- ner, die Anordnungen seines Vorgesetzten, deren Uebereinstimmung mit der Verfassung und den Gesetzen ihm zweifelhaft dünkt, bei Seite zu setzen, vielmehr hat er denselben ohne Verzug nachzugehen. Er kann daher sol= chenfalls wegen Befolgung der Anordnung nicht zür Verantwortung gezogen werden, vielmehr trifft die Verantwortlichleit densenigen, der die Anordnung ertheilt hat.“ Und obwohl selbst der Soldat nach 8. 9 der „Einleitung?“ zum ofterwähnten Dienst⸗Reglement von 1833 zur Subordination, d. h. zum unbedingten Gehorsam gegen den Oberen verpflichtet sein und nach ja selbst sein eigenes Bestes dem unbeding⸗ ten Gehorsam unterordnen soll“, so darf doch auch er sogar nach demselben Dienst-Neglement, Einleitung 5. 13, „wenn er glaubt, der vom Oberen er⸗ haltene Befehl stimme mit den Dienstgesetzen nicht überein, und wenn eine der Ausführung eines solchen Befehls ohne Gefahr stattfinden a gorgesetzten bescheidene Gegenvorstellungen machen und um Er— läuterung bitten, und selbst dann, wenn der Leßtere auf seinem Willen beharrt, der Befehl aber ein Verbrechen sordert, ihn nicht vollziehen.“ Auch kann man und will man wohl auch den Soldaten so wenig wie den Civil⸗Staatsdienern das bloße Denken oder Berathen verbieten, und es denkt und deliberirt der Soldat, mag er auf die Verfassung vereidet sein oder nicht. Auch selbst unter dem Gewehre kann der Soldat sogar über die Befehle seines Qberen bei sich denken und berathen, was er will, nur nicht aussprechen. Dies und die Subordination wird durch die Vereidung des Militairs nicht im mindesten geändert. Alle Einwendungen beweisen her, nichts gegen die Nothwendigkeit und Zweckmäßigkeit der aus- drücklichen Vereidung des Militairs auf die Verfassung; sie beweisen nicht nur gegen diese, sondern sie streiten alle auch gegen die Noth= wendigkeit und Zweckmäßigkeit der Beobachtung der Landes-Verfassung und Gesetze von Seiten des Militairs, und gegen dessen Unterwerfung unter sie überhaupt und für die Beschränkun Militairgesetze, Denn der Eid auf die Verfassung ist eine bloße Ver stärkung der bereits ohne ihn einem jeden Soldaten obliegenden Beobach- tung der ersteren, nicht erst die Verpflichtung zu dieser und Unterwerfung unter sie. Vielmehr besteht diese, wie oben nachgewiesen, auch ohne jenen Eid. Wäre überhaupt der Eid des Militairs auf die Verfassung unver⸗ einbar mit den Pflichten desselben, so dürfte lein Staatsbürger, der den Eid auf die Verfassung bereits vor seinem Eintritt in den Militairdienst geleistet hat, in diesen eintreten, auch keine Militairperson Grundstücke, bei deren Erwerbung in der Regel der Unterthanen ⸗Eid auch auf Beobachtung der Landes . Verfassung zu leisten ist, haben oder besitzzen, da er von jenem auf keine Weise und durch Niemanden entbunden werden kann. dennoch geschieht Ersteres sehr häufig. Wollte man endlich noch einhalten, der Soldaten oder Militairstand sei nur ein vorübergehender, kein bleiben= der, so ist dies an sich schon ein auf die Entscheidung der vorliegenden Frage ganz einflußloser, mit ihr in gar keinem näheren Zusammenhange steheuder Umstand, selbst wenn er eben so wahr wäre, als er es nicht ist, z. B. bei dem Offizierstande und bei dem in unserer Militair - Strafgeseßt⸗ gebung gültigen und besolgten Systeme der Zulässigkeit der Stellvertre= tung Militairpflichtiger durch bereits gediente Soldaten. gesehen hiervon ist der Stand des Militairs an sich ein bleibender, selbst . 9 , . il umgekehrt ist auch der Stand der ivil⸗ Staatsdiener und der Geistlichen in und bei einzeln ivi nur vorübergehend und ö [,, noch die ausdrückliche Meinung ausspricht, bestimmtere Vereidung des Militairs auf die Verfassung oder die dies- fallsige Fassung der Eidesformel von der Regierung nicht allein, son⸗ dern nur im Einverständnisse mit den Ständen durch ein Gesetz unf i n, ö. i nnr werden solle, merlsam, daß au der Eid der Civil⸗Staats diener in einem Gesetze, in d vom 7. März 1835, eben so aber auch die Veipflichtung der erg! . ,. 216 57 i n , ,, vom einem Gesetze, vorgeschrieben und die Regierung wle die Stände-⸗Ver lung von 1842 43 auch die Bestimmung . , der Bewohner des platten Landes als einen Gege erkannt hat; daß ferner dieser Eid auf die Verfassung etwas für diefe und ihre Garantie mithin auch für die verfassungsmäßigen Rechte des Königs wie der Unterthanen sehr Wesentliches und Wichtiges, daher allerdings Ge⸗ genstand eines Gesetzes um so mehr sein muß, damit ihn die Negierung ohne Zustimmung der Stände nicht einseitig aufheben oder abändern könne. Endlich versteht es sich von selbst, daß durch Annahme obigen Gutachtens der Deputation die sämmtlichen oben erwähnten, diesen Gegenstand betref= fenden Petitionen als erledigt zu betrachten sind; dies dürfte jedoch noch besonders auszusprechen, in jedem Falle aber werden die an die ganze Stände ⸗Versammlung gerichteten Petitionen auch an die erste Kammer ab= zugeben sein. Zum Schlusse ist endlich noch zu bemerken, daß ein Mit— glied der Deputation diesen gutachtlichen Bericht nicht mit genehmigt und unterschrieben hat. Die vierte Deputation der zweiten Kammer. Tzschucke. Kasten. Dr. Schaffrath, Berichterstatiter.

Das am Schlusse des vorstehenden Beri der Deputation hat folgendes Separat⸗Votur

Wenn einest die Verfassung

fassungs⸗ Urkunde behandelt werden wenn und da Militairpersonen wie 2

fassung diese als Ge⸗

Anhalt.

eutsche Bundesstaaten. Königreich Sach sen. Schluß des De⸗ putaiions · Berichts über die Vereidung des Militains auf die Verfassung. Kanton Zürich. Schreiben der züricher Geistlichen an die ausgeschiedenen waadiländischen. , 3 n m,, (Die Bahn nach Wien.) els⸗ un örsen⸗ Nachrichten. Preise der vier Haupt⸗ ide⸗ 9 m Monat Dezember 1845. 49 a ,,

Martktpreise vom Getraide. Berlin, den 26. Januar 1846.

Zu Lande: Weizen 2 Rihlr. 27 Sgr. 7 Pf., auch 2 Ri Pf.; Roggen 2 Rthir. 4 Pf., auch 1 Rihlr. 27 Sgr. 7 Geiste 1 Rihlr. 16 Sgr. 2 Pf., auch 1 Rihlr. 15 Sgr. Gerste 1 Rihlr. 16 Sgr. 2 Pf., auch 4 Nthlr, 143 Sgr. 2 1 Rihlr. 6 Sgr., auch 1 Rihlr. 2 Sgr. 5 Pf.; Erbsen 1 Rihlt. 10 Pf. Eingegangen u Wasser:

ten. Die Regierung hatte t verzweigtes Komplott in der Provinz Gerona ser Platz selbst den Empoöͤrern überliefert

ide eher zu vermindern als

eberflüssigleit und

139 vorgeschriebenen ien hen hanen auf die Verfassung, da

ereidung jene als Gesez zu

en sind vorgenommen worden; ädelsführer der Verschwörung be⸗ forschungen sich zu entziehen, die an glaubt, es sei ihnen gelungen, Der General⸗Capi-

sisenbahnen. sind 59 Wispel. 981 Weizen (weißer) 3 Rthlr., auch 2 Rihlr, 280 und 2 Rthlr. 24 6 rg, 2 Rthlr. 2 Sgr. 5 Pf., auch 2 i T. 2 6 . 27 den 24. Januar 1846. Das Schock Stroh 11 Rihlr., auch 8 Rihlr. 15 Sgr. Der nn Heu 1 Rihlr. 2 Sgr. 6 Pf., auch 20 Sgr.

x Frankfurt a4. M., 23. Jan. Unser Börsen-Umsatz ha Allgemeinen an Lebhaftigkeit gewonnen. Die Fonds unterliegen aber igen Fluctuationen und verfolgen bei fester Haltung doch keine entschitz peculation beschäftigt sich indeß namen Heute waren die holt,

durch Intelligenz und tiesere oral geleitete und beschränkte der Verfassung nöthig und

große Geiste 1 Rthlr.

Deutsche Bundesstaaten.

J Königreich Sachsen. Folgendes ist der Schluß des im gestrigen Blatte der Allg. Preuß. Ztg. abgebrochenen Deputations⸗ Berichts über die Vereidung des Militairs auf die Verfassung:

So wenig nun auch diesen Erklärungen und der Voraussetzung derselben als des von Dies lauschen Antrages und der vorliegenden Petitio⸗ s das Militair auf die Verfassung noch nicht vereidet werde und noch nicht vereidet sei, beigepflichtet werden kann, so wenig ferner auch jene Er= llärungen des vormaligen und jetzigen Herrn Kriegs-Ministers und diese An= rage und Petitionen und deren Voraussetzung, zumal sie erst nach Ein- führung des neuen Dienst-Reglements vom 8. April 1833 und der diesem beigefügten, jetzt noch in Kraft bestehenden Eidesformel ausgesprochen wor— den sind, diese und das diesfalls einmal bestehende Recht und die einmal zesehende eidliche Verpflichtung des Militais auf die Verfassung aufhe— jen oder nur objektiv zweifelhast machen können und aufgehoben beben, so sind doch solche Erklärungen, zumal des dem ganzen Militair nunächst vorgesetzten Kriegs -Ministers und zumal in Bezug auf den Sinn, shals und Umfang eines Eides, einer so ernsten, heiligen und nicht be⸗= sinnt genug zu fassenden Sache, geeignet, bei zumal ungebildeten nie⸗ deen Militairpersonen, dem wahren Sinne, Inhalte und Ümfange ihres Enä widersprechende, absichtliche oder irrthümliche Deutungen, Auslegungen im Lorbehalte, und mit ihnen leichtsinnige und falsche Eide, zu veranlassen, . Schon durch diese Betrachtungen wäre obi⸗ ge Gutachten der Deputation hinreichend begründet und gerechtfertigt. llein zu jenen kommt noch, daß in dem oft angezogenen §. 76 des Dust⸗Reglements Abschn. 1. Kap. 3, d. h. in der Definstion oder Beschrei= hing (des Sinnes, Inhalts und Umfangs) der „Verpflichtung“ oder Vei⸗ föung der in den Soldatenstand Eintretenden und in den Anstellungs⸗ Pa⸗ lenten der Offiziere nicht auch, wie in der, einen integrirenden und zwar den haupibestandtheil jenes s. 76 ausmachenden Eidesformel, der (aligemeinen andes) „Gesetze“, sondern nur der Kriegs-AUriikel, dagegen wiederum in biesen und den Anstellungs-Patenten der Offiziere nicht auch, wie in jenen, ber Dienste gegen das Vaterland, sondern nur der Dienste gegen den König, Hagegen wiederum in dem ersten Kriegs-Artitel der Beobachtung der „Ge setzs des Landes“ sowohl als „der Dienste auch gegen das Vaterland“ ge⸗ acht ist, und daß nach 8. 77 desselben Dienst⸗Reglements und Kapitels ein Jeder, der in den Bestandlisten einer Truppen⸗Abtheilung geführt wird, sbald er das 16te Lebensjahr zurückgelegt hat, nur „auf die Kriegs -⸗Artikel““ oflchtet wird, Leute aber, welche das 16te Lebensjahr noch nicht erreicht sben, die genaue Beobachtung nur „der Kriegs-Artikel“ mittelst Hand- hlags versprechen sollen, Umstände, die ebenfalls eine bestimmtere, jenen „ss und die Eidesformel wie die Anstellungs - Patente der Offiziere und se Kriegs- Artikel in völlige und wo möglich wörtliche Uebereinstimmung lingende Fassung nöthig und rämhlich darstellen. Denn wenn jene drei sameln auch nur ein Ganzes ausmachen, daher eine nach der anderen zu szizn, in ihnen allen dreien zusammen als einem Ganzen sowohl die herpsiühung zu Diensten gegen den König wie gegen das Vaterland, als W Beobachung der Geseße, mithin auch der Landes-Verfassung bereits ent= ältimn ß, so ist doch auch z. B. in dem in S. 82 der Verfassungs⸗Urkunde ztgeschriebenen Eide der Stände (nach §. 76 derselben „des gefetzmäßigen gans der Gesammtheit der Staatsbürger und Unterthanen“, mithin auch s Nilitairs), neben der Verpflichtung auf die Staats - Verfassung, auch iz die ihnen bereits im S. 78 derselben zur Pflicht gemachte Beobachtung dinzertrennlichen Wohles des Königs und des Vaterlandes wiederholt bein Zweifel wegen Weglassung des Einen oder Anderen in der einen r anderen jener drei Formen möglich, bedenklich und zu vermeiden. kr Einwand, obiger Antrag der Deputation enthalte eine Abänderung er Erläuterung der Verfassungs- Urkunde oder einen Zusatz zu derselben, weist, abgesehen davon, daß er nur ein sormeller, kein materieller, nur e Form der Behandlung beträfe, und dann jener nach §. 1652 nicht nach S5 und 109 der Verfassungs - ürkunde zu behandeln und zu beurtheilen re, zu viel, nämlich das, daß ein jedes Gesetz und ein jeder Antrag auf , Gesetz, dessen Inhalt oder Gegenstand bereits in der Verfassungs⸗ funde im Allgemeinen angedeutet, bestimmt oder berührt wäre, eine nderung oder Erläuterung der Verfassungs- Urkunde oder einen Zusatz ihr enthielte. Jener Einwand ist aber auch um so weniger stichhaltig, („ja diese Verpflichtung und Pereidung des Militairs auf dieselbe ffassung, wie bereits oben gezeigt worden, bereits jetzt schon wirk= ; eingeführt oder beantragt allerwenigsten aber ist die Vereidung des Militairs auf die Ver⸗ Denn selbst wenn in S. 139 der „Unterthaneneid“ nicht, sondern nur der Eid der Civilstaatsdiener und der Geistlichen er= kut wäre, so heißt es doch in ihm keinesweges, daß nur“ der Eid, stlichen auch auf die Beobachtung der noch weniger ist in ihm die Vereidung des Mi- s auf sie verboten, oder ausgesproöchen, daß der Eid des Militairs auf üiht zu richten sei; wie denn überhaupt ein Schluß vom Gegentheil Fegensatz oder von dem Setzen des Einen auf das Richtgesetztfein von mönnderem, mit anderen Worten: ein Schluß von der Anordnung des Einen s Verbot von etwas Anderem, sowohl an si „bei Gesetzen, höchst bedenklich und unbün leich daher bereits bei Berathung dieses 8. Jahr 1830 531 eidung eines je

Neigung zum Steigen. mit den Eisenbahn⸗Actien und Lotterie ⸗Anlehen. dischen Integrale, badische, kurhessische und preußische Loose höher. span. Fonds aber, und namentlich die Friedrich Wilhelms Nordbahn. Ach auf ihren vorgestrigen Rückgang zu Berlin fühlbar flauer. Es fanden np Verkäufe darin stait.

Die Getraidepreise sind auch hier neuerdings im Steigen begusp Die anhaltenden Ausfuhren und die precaire Aussicht auf dieses Irihs durch das starke Faulen der Kartoffeln sind namentlich Schuld daran. jetzt kostet hier das Pfund Brod 4 Kr., doch glaubt man, daß es im Fin, jahr um einen Kreuzer gestiegen sein werde. Die Wintersaat stehl ihn dem Himmel sei Dank, überall sehr hoffnungsvoll.

EFBerliner

sen von den in dem Gesetze gleichfalls nicht mit i .

mit der Verfassung von ach wohl ein und ist als mit

Va uhg i en Geistlichen die Rede ist. Es leuchtet demn

dem Siaatsgrundgesetze verabschiedet zu betrachien, daß eine besond des Militairs auf die Verfassungs Urkunde 9 klaren * . 9. 4 ö. 3 e, , wurde. Schluß aufstellen, daß die beim Militair nach dem Dienstreglement bi übliche, auf Besolgung der Landesgesetze gerichtete . auch af einen Eid auf die Verfassungs- Urkunde in sich fasse und wirklich enthalte, so würde man jener Stelle derselben, statt sie auszulegen, etwas Fremdartiges Aus dem Gesagien ergiebt sich, daß die be⸗ sondere Vereidung des Soldatenstandes auf die Landesverfassung nicht anders als in Folge eines Antrags auf Abänderung oder Erläuterung der Verfassungsurkunde, in Gemäßhen S. 152 derselben eingeführt werden könnte. Würden aber einem solchen, nur durch die entschiedenste Nothwendigkeit und Zweckmäßigkeit bedingten Antrage wohl jederzeit mehr oder weniger erheb- liche Bedenken entgegengesetzt werden können; so will Unterzeichneter nur kurz bekennen, daß er in gegenwärtigem Falle und Zeitpunkte am aller- ntrage auf Abänderung der Verfassung seine In der That aber scheint 2) diese Vereidung we⸗ der nothwendig noch an gemessen zu sein. Es ist bereits gesagt, daß der allgemeine Begriff des Unterthanen das Militair mit in sich schließe, d:. h. daß der Soldat durch seinen Eintritt in den Kriegsdienst nicht auf= höre, Unterthan zu sein. Gewährt die Verfassung den Unterthanen Rechte so wird keines derselben dem Soldaten entzogen. Entspringen dagegen aus der Verfassung auch allgemeine Pflichten, so wird der Soldat derselben nicht enthoben. Allerdings übernimmt er mit dem Waffendienste ganz spe— zielle, diesem Dienste allein eigenthümliche Pflichten. Allein auch diese sind verfassungs gemäß, insofern sie durch Landesgesetze auferlegt und gefordert werden. Denn unmöglich wird behauptet werden können, daß die Erfül⸗ lung irgend einer gesetzlichen Pflicht dem Geiste der Verfassungs- Urkunde widerstreite oder mit ihrem Ausdrucke nicht im Einklange stehe. Die Verpflich⸗ tung, welche das Militair nach dem Dienst Reglement übernimmt, wider= spricht, obschon sie auf die Verfassung nicht gerichtet ist und nicht sein soll, . Auch liegt im Militair-Eide an sich kein Grund, daß der Soldat nicht auch im Unterthanen-Verhältnisse, mit⸗= hin aus Ursachen, die dem Dienste fremd sind, z. B. wegen Erwerbung von Grundstücken c., den Unterthanen - Eid und mit diesem den Eid auf die Verfassung zu leisten haben würde.

ĩ ü Vor⸗ ago, einer der Inseln des grünen Vor one men mes, nnen

Mannschaft des britischen Dampfschiffes „Eclair“ nd gastliche Aufnahme gefunden hatte, sten Gestalt ausgebrochen und

Gouverneur hatte sich auf die einstweilen

EB örs e. Januar 1846.

Pr. Cour. unterzulegen Gefahr laufen.

kriet . Geld. ca

Pr. Cour. hrief. Geld.

Brl. Potsd. Bisenb. do. do. Prior. Obl. Med. LEꝑx. Eisenb. do. do. Prior. Obl. Erl. Aub. abest. do. do. Prior. Obl. Düss. Elb. Eisenb. do. do. Prior. Obl. Rhein. Eisenb. do. do. Prior. Obl. do. v. Staat garant. Ob. -Schles. E. L. A

St. Schuld-Sch.

Prümĩieu- Scheiue d. Seeh. à b0 T. Kur- u. Neumürk. Schuldversckr.

verschlossen,

zer wenigstens zuzulassen.

88 S

wenigsten gesonnen ist, einem Zustimmung zu geben.

*

38! 118211 S311 11

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Lady Sa

Obligationen

Danz. do. in Th. Westpr. Pfandlr. Grossh. Pos. do.

.

16418535818

Die Wiederaufnahme Chosrew thgeber des Sultans (S. Allg. den leßten Tagen allgemein den Gegenstand der Pforten ⸗Rath awasse aus dem Amtsge⸗ alten Pascha's m Zuge nach der Pforte ge⸗ aber an Geist wie an Kör- seinen Sitz im Divan wieder einnahm Groß⸗Wesir und dem Mufti erhielt. Minister⸗Berathungen immer. nur in Aufforderung von Seiten des Groß⸗Wesirs r den Titel Reis - ürruesa (Präses n Versammlungen der Präsiden⸗ die im vergangenen Frühjahr in rer Rückkehr sich hier zu den Vorsitz führen.

fremden Gesandten zwei Noten übersandt; daß von jetzt an alle Schiffe, sowohl ein⸗ n den beiden Brücken vor rch die Brücke und Die zweite enthält hr aus dem Hafen von europäischen Kaufleuten eine Frist von um das Geiraide, für welches sie bereits Als Grund für diese Maßre⸗ lim ganzen Reiche angegeben. Die Zahl der Zöglinge in der mebizinischen Schule zu Galata—

amud ist von der Pforte die Stadt Jsmid, ganz in der Nähe von Konstantinopel, mt und ihm eine monatliche Pension von Vor drei Tagen wurde er auf einem fürkischen Dampfschiff in Begleitung eines Sbersten der Kriegs rine dorthin gebracht, wo ihm der Gouverneur ein großes schönes Haus zur Wohnung eingeräumt hat.

Ostpr. Pfandbr. 12 „seinen eigenen Wi Kur- u. Neum. do. 8 ösl 9 Willen l Schlesische do. do. v. Staat g. Lt E.

X

B. -St. E. Lt. A. u. B. Magd. Halbst. Eb. Br. Schw. -Frb. E. do. do. Prior. Obl. 31 , honn-Kälner Esb.

5 Pie dlers ch. Me. v.. 5

Am Sonnabend, während der große

See , , , . .

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Verzögerun Gold al marco. Friedrichsd'or.

And. Gbldm. à Ih.

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dem Unterthanen ⸗Eide keinesweges.

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Wilh. B. (C. O.)

IV ech Seel CoOur s.

Die Militairpflicht neuerer Zeit geworbenen Heeren und Söldnern le. aich die 1 sein) ist eine gemeinsame, allen Unterthanen gleichmäßig obliegende Pflicht, zu deren Erfüllung jeder für eine, durch das Gesetz bestimmte, län- . e re e gr, . wird. ĩ ienst der eigentlichen Verpflichteten als ein Theil der allgemeinen Unt = nenpflicht, nicht als dauernder und bleibender n er r nn, . als ein vorübergehender Zustand zu betrachten, in das allgemeine Unterthanenverhältniß,

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Eben deshalb ist der Militair⸗

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J 300 Mn.

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vereinigen sollen,

, , /-) I50 FI.

3 16 e Beendigung sie elches für sie nie aufgehört hatt

Did dieser Gesichtspunlt im Auge behalten, so ht es . angemessen scheinen, die in dem Unterthaneneide enthaltene Verp : die Landesverfassung auch in den spezielleren, nur einen engere gesammten Unterthanenpflicht beschreibenden Militaireid übergehen zu lassen. Zwar könnte bezweifelt, werden, ob diese Ansicht in ganz gleichem Maße auch auf diejenigen Militairpersonen anwendbar sein möge, welche den vor= übergehenden Zustand landesgeseßzlicher Waffenpflicht zu einem fortwährenden Lebensrufe erheben, mithin auf diejenigen, welche eniweder den Kriegsdienst nach beendeter Dienstzeit nicht wieder verlassen (der demselben von Hause aus, insonderheit nach kriegswissenschaftlicher Vorbildung, sich widmen. Immer aber wird zugegeben werden müssen, daß auch in diesen Fällen des freien Willens die linterthanenpflicht durch die Pflicht das Kriegsdienstes weder aufgehoben noch beeinträchtigt, sondern nur schärfer und wird. Eine ganz andere Frage,

derselben nur auf die

.

zurücktreten.

Leipzig in Courant im 14 TbI. Fuss. 100 Tulr.

.... 100 FI. 100 sRbl. 3 Woch.

Auswärtige Börsen. Niederl. wirkl. Sch. 614. Pass. 63. zinsl. T.

flichtung auf n Kreis der

Franl'furt a. M. siüdd. W. ....

Amsterdam, 23. Jan. 395 do. —. 495 Russ. Hope 91. Antwerpen, 22. Jan. Frankfurt a. M., 24. Jan. Bayr. Bank-Actien 720 Hr. 6b0 45. 59 3. Eoln. 300 FI. 101 G6. d0. so EI. 825. 82. 59h Rente sin eour. 121. 55. 399 do. fin eour. 83. 59, Met. 113.

Preuss. Pr. Sch. —.

Neue Anl. 23. h9)h Met. 1123 6. 1Ilope 90 Br.

Bank- Actien p. Stiegl. 89 hr. enger begränzt der Erwägung jedenfalls nicht unwerth würde die sein, „von wem und in welchen Fällen der Unt id zu leisten . Eier ß s ren ne. dieser i , ,. vor. Hiernächst dürfte 3) die besondere Vereidung des Militairs ĩ Landes Verfassung auch zweckwidrig sein. In 2 We . und Waffendienstes liegt es, daß er die strengste unbedingtesten Gehorsam fordern kann und müß. tung dieses wesentlichen

Paris, 22. Junn.

Wien, 23. Jan. Aetien 1589. Aul. de 1834 160. Meil. 1273. Livorn. 119. Pest. 1063.

Meteo rologische Beobachtungen.

Nach einmaliger Beobachtung.

IM, ao. 101. Frage liegt aber gegenwärtig nicht

do. 1839 122. Nordb. 1922. Clog. Is an,, . 2 sen des Kriegs⸗ den der Vernich⸗ Charaktes würde der Kriegsdienst selbst aufgelö und vernichtet werden. Ohne diesen aber ist eine , 6e für welche eine Staats -Regierung immer verantwortlich bleibt, im Staat nicht denkbar. Es leuchtet demnäch ein und entspricht dem Geiste der Ver— lig ., e e nen, des Militairs au es Subordinations-Verhältnisses irgend etwas nicht geändert werden würde. Endlich ist wohl 4) der Erwähnung werth, daß, c weit dem fen n . neten bekannt worden, weder in den größeren constitutionellen Staaten des Auslandes, namentlich nicht in Frankreich, noch in einem der deutschen Bun⸗ desstaaten, die Armee auf die Landes Verfassung besonders verpflichtet wird. Die sächsische Armee aber ist ein Theil, ein Kontingent des deutschen Bun- desheezes, und in dieser Beziehung mindestens würde die Richtung des sächsischen Militaireides auf die Landes-Verfassung eine Anom alte zu nennen sein. Aus vorstehenden Gründen glaubt Ünterzeichneter dem Be—= schlusse der Majorität der Deputation nicht beitreten zu können, ist vielmehr der Meinung, daß das fragliche Gesuch auf sich zu beruhen habe. Dr. Platzmann. J

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ung di g. dieser entgegen. Aber auch ab-

Eisenbahnen.

XX Frankfurt a. M., 23. Jan. Main⸗Neckar-Eisenbahn wurde während des ganzen Winters fort⸗ nicht daran zu zweifeln, daß derselbe in die⸗ mit dem der Franksurt⸗Offenbacher Eisenbahn, und beide Bahnen dem öffentlichen Dienste die Main⸗-Neckar⸗Eisenbahn wenigstens theilweise übergeben werden können. Der Bau der Frankfurt⸗Hanauer Eisenbahn hat eigentlich, wenn auch begonnen, doch noch keinen Fortgang genommen. Die Unternehmer haben mit großen Schwierigkeiten bei der Aequisi= tion des Grundeigenthums zu kämpfen, da die Eigenthümer auf kur⸗ hessischem Gebiet große Forderungen machen und der Weg der En⸗ propriation ein sehr langsamer ist. In Bezug auf den Bau der Frank⸗ furt-Kasseler Eisenbahn sind die Vorarbeiten durchaus noch nicht so weit gediehen, daß derselbe in kurzem wird beginnen können. ich über die Richtung der Bahn noch nicht voll— kommen geeinigt. Der Bau der nur eine Stunde langen Höchst⸗ Sobener Eisenbahn hatte bereits im vorigen Jahre noch begonnen und soll so beschleunigt werden, daß die Bahn schon am 1. Juni, mit dem Beginn der Ftur in Soden, befahren werden kann. Ob der Bau der Homburg Frankfurter Eisenbahn schon in diesem Früh= sst noch nicht bekanpt. Was nun aber die schen Lubwigs⸗Westbahn von der bayerischen Gränze bis hierher zur Ausmündung betrifft, so zweifelt man nicht daran, daß dieselbe über Hanau auf dem rechten Mainufer geleitet werde und um fo mehr, da sich keine Terrain⸗Schwierigkeiten dar⸗ bitten und die Frankfurt-Hanauer Eisenbahn dafür benutzt werden ann. In welcher Weise die für die diesseitigen Eisenbahnbauten benöthigten Geldmittel aufgesunden werben sollen, ist noch unbekannt. Einstweilen nahm das Rechneiamt z Mill. Il. gegen proc. Scheine auf, welche au parteur lauteten, aber wieder eingezogen werden, Tas haar Geld ist übrigens hier wieder sehr flüssig, und man ist reahalh bavon abgelommen, zur Unterstützun zweite Million Fl. in Rechneischeinen auszugeben.

der Civilstaatsdiener und Gei

Nachmittags desverfassung zu leisten,

An dem Baue der endlich die

e Deputation daß die von ihr beantragte

26. Januar.

Quellwü⸗rme , R. Fluss wärme 20 k. Bodenwärme 2,6? Ans dinstung O, 00) Niedersehlag O, 186 Wärme wechsel

3,19 R.

Tagesmittel: 328, a3 Par.. 4 s R... C a2 R... G2 EC. Ma

Königliche Schauspiele. Mittwoch, 28. Jan. Im Schauspielhause. 19te Abonnemen Vorstellung: Die Marquise von Villette. Donnerstag, 29. Jan. Vorstellung: Doktor Robin. roßes Ballet in

328,117 t. 327, S1 Par. 329, os Par.

4 2,697 n. 4 Thaupunkt .... Hunstsättigung .

f dieselbe an der Strenge

ch im Allgemeinen, als beson⸗ dig, wenn nicht unzulässig ist. ͤ i. 139 der Verfassungs⸗Urkunde die damaligen Stände (oder ein Theil derselben) die den volljährigen Staatsbürgers mit Einschluß des Mi— BVerfassung mit zur Sprache gebracht haben, so ist sie doch ö theils nicht einmal ausdrücklich beantragt ur f verworfe

iervon, ein Verbot der Vereidung des Militairs auf di

assung oder eine diese ausschließende Fassung h jenen §. 134, j 3 nicht aufgenommen, oder in dieser selbst nicht daß die damaligen Stände kein Theil der her ihre Verhandlungen und wenn auch noch ingen (wie übrigens die hier in Frage stehende durch- Kraft und ohne wesentlichen Einfluß auf den ogische Auslegung eines Gesetzes, zumal gegen hinaus waren; daß ferner jener §. 134 selbst d verständlich, einer (anderen als wörtlichen) und Zweifel über ein auszulegendes irheben als zu lösen; und daß end- handlungen und Erklärungen der Stände selbst in folchen en sie das Recht der Zustimmung zu Gesetzen haben, als nittel oder als Quellen der Auslegung, zumal da, wo sie zulegenden) Gesetze selbst, d. h. mit vessen Wortverstande nicht insbesondere aber zur beschränkenden oder erweiternden oder slegung nicht, sondern nur als formelle Hülfs- oder Be— gung von Gesetzen ge—⸗ ens, wenn die Vereidung des Militairs auf die erfassungs Urkunde steht, in ihr nicht stehen und hell nicht gebracht, als solcher nicht betrachtet und Festsetzung als bei ihrer eiwanigen Aufhebung oder

so macht sie darauf auf⸗

Wolkenzuß ... Februar 1832,

. noch weniger ein nstand der Gesetzgebung

theils dies oder

15te Abonnemen

Im Opernhause. . dirt: Der Seera

Hierauf, neu einstu z Abth.“, nach dem Gedichte des Lord Byron; ; P. Taglloni. Musik vom Königl. Kammer- Miß Gährich. Anfang halb 7 Uhr.

Zu dieser Vorstellung werden Billets zu den erhöhten Ope Preisen verkauft.

KUönigsstädtisches Theater.

(Italienische Opern Vorstellung ; zenerentola. Komische Oper in? Marietta Alboni: Sgr. Napoleone Rossi:

Ein Platz in den Logen und

asungs- Urkunde selbst

alten. Hierzu kommt no hgebenden Gewalt und daher destimmten Erklär nicht ish ohne g n und Umfang oder die l über die Worte desselben eine Worte ganz klar un nn , , ,. noch fähig,

us ihm se

auch die Ver , , aten, in den shrielle Hülfs:

Schweiz.

Kanton Zürich. Die Eidgenössische Zeitung vom 16. Januar enthalt unter der Aufschrift: Zürich und die Bedrän— gung unserer reformirten Schwesterkirche im Waadtland“, folgenden Artiel: „Nachdem das Schreiben der zürcherischen Geistlichkeit, dessen bereits früher mehrere Blätter, erwähnt haben, nunmehr am Orte seiner Bestimmung angelangt sein wird, theilen auch wir dasselbe un= seren Lesern mit. Dasselbe kann so ziemlich als der einmüthige Aus⸗ druck der Gesinnungen unserer Geistlichkeit angesehen werden, da es von beinahe 180 Mitgliedern des Ministeriums unterzeichnet worden ist und nur einige wenige Anhänger des alten Rationalismus oder einer jungen Philosophie sich von der Theilnahme an einem Schritte ausschlossen, den eine lebendige kirchliche Gesinnung zur Pflicht machte, gung aller wahren Glieder der Kirche gefunden hat.

Dresden, den 18. Dezember

Mittwoch, 28. Jan. erstenmale in dieser Saison: Musik von Rossini. Gastrolle. Sgr. Crivelli: Dandini. Magnisico.)

Preise der Plätze: Ballon des ersten Ranges 1 Rthlr. 10 Sar. ꝛc.

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. Im Selbstverlage der Enpedition.

Brockhaus.

Cenerentola,

chtes erwähnte Mitglied ö n abgegeben:

eils das Gesuch, daß das Königl. sächsi ilitai

des Königreichs Sachsen Resc nen ö , , laut ausgesprochen, anderentbeils aber die Gesetzmä dieser Vereidung, wo nicht zugegeben, do worden ist; so findet der Untergeichnete sich seiner Ueberzeugung nach, hierüber ein Zweifel nicht obwahter, daß er viel⸗

üllenden Au zur grammalischen und deklarativen Ausle slund. . Genug übr sasung nicht in der integrirender T ihrer jetzigen

vereidet werden möge, ßigkeit und Zulässigkeit ch mindestens in Zweifel gelassen zu der Erklärung genöthigt, daß,

und der die Billi Es lautet:

eldstandes eine Die erste Millon

Gedrudt in der Deer schen Geheimen Ota. pospichonc hen