Zur Bankfrage.
Als ein Beitrag zur Beurtheilung dieses jetzt so vielfach besproche⸗ nen Gegenstandes ist uns nachstehender Aufsatz e ing esandt worden. Wir glaubten ihm um so weniger einen Platz in unserem Blatte ver⸗ weigern zu dürfen, da er sich theilweise auf einige früher von uns gegebene Artikel über denselben Gegenstand bezieht, welche bereits Bfter, aber sehr falscher Weise als von der Staats⸗Verwaltung aus- gegangen oder wenigstens unter ihrem Einfluß verfaßt bezeichnet wor= den sind. Wir glauben in dieser Hinsicht hier, obgleich es eine nähere Prüfung von selbst ergeben dürfte, der Wahrheit die Versicherung schuldig zu sein, daß jene Artikel einzig und allein von der Rexaction veranlaßt wurden, welche damit weiter nichts geben wollte, als die
Eniwickelungs Geschichte dieser wichtigen Frage sein dürften, wie die entgegengesetzten Meinungen in ihren verschiedenen Richtungen. Selbst bei im Einzelnen und in der Art der Behandlung des Gegenstandes bisweilen abweichenden Ansichten, freut es uns doch, in der nachstehen⸗ den Abhandlung eine Gleichheit der Tendenzen des Ganzen wiederzu⸗ finden, deren Werth noch besonders gehoben wird, wenn sie sich auf so gründliche und gediegene Studien stützen, wie es hier der Fall ist.
Eine in Preußen anzulegende Zettelb ank muß noth— wendig von Regierungs wegen verwaltet werden.
Die Börsen-Nachrichten der Ostsee haben in einer in Nr. 4, 2 und 5, so wie in der Extra ⸗Beilage zu Nr. 2 gegebenen Kritik einem Artikel der Alig. Preuß. Ztg. (Nr. 3335, 343, 345 B. u. Nr. 351 vom vor. J.) vorgeworfen, daß derselbe „in seiner Begründung unwissenschastlich, in der vom englischen Bankwesen gemachten Nutzanwendung falsch, in seiner Tendenz aber gefährlich sei'; und an einer anderen Stelle, der Schluß jenes Arti- kels enthalte „ein Gemisch von Widersprüchen, Sophismen und selbst literarischer Unredlichkeit.“
Die „gefährliche Tendenz“ soll darin bestehen, daß der Artikel der reuß. Allgemeinen die Verwaltung einer Zettelbank in Preußen der taats Regierung zuspricht; das, sagt jene Kritil, sei „eine der
verderblichsten Theorieen, die je in der Staats-Wirthschaft eines Volkes Platz zu greifen vermöchte.“
Jene „gefährliche Tendenz“ nun theile ich. Von einer „verderblichen Theorie“ aber kann bei mir deshalb nicht die Rede sein, weil ich gar keine Theorie aufstelle, weil ich nicht einen allgemeinen Satz behaupte, wie z. B.: „eine Zettelbant müsse von der Staats-Regierung verwaltet werden“; son⸗ dern ich finde es unter Umständen ganz angemessen, daß Zettelbanken von Privat-Gesellschaften verwaltet werden, z. B. wenn von Schottland die Rede ist. Ich behaupte aber, daß in Preußen diese Einrichtung gegen⸗ wärtig unmoglich ist, daß in Preußen eine Zettelbank, wenn eine solche jetzt angelegt werden soll, im Auftrage der Regierung verwaltet werden muß.
Diese Lanze um die „gefährliche Tendenz“ wird also der Herr Gegner nun mit mir zu brechen haben.
Erst noch, wie bei den homerischen Zweikämpfen, eine kleine Bravade zuvor! Von dem früheren Artikel der Preuß. Allgemeinen kann ich die Streiche nicht abwehren, die der Gegner auf dessen Blößen geführt hat. Aber Unrecht thun will ich meinem Vorfahr nicht lassen — aus guter Bun⸗ desgenossenschaft. Erstlich: den Vorwurf der „Unwissenschastlichken“ will ich doch als Devise auf meinen Schild nageln; vielleicht lernt sich der Herr Gegner noch schämen, wenn er später in diesen Spiegel blickt. Zweitens: der Vorwurf von „Widersprüchen u. s. w.“ ist in dem Sinne, in welchem ihn der Herr Gegner versteht, aus der Luft gegriffen. Der Gang des Artikels in der Pfꝛ:4euß Allgemeinen war (obwohl er durch theoretische Sätze, die zu nichts Wirklichem taugen, irregeführt, aus Respekt vor Autoritäten einen falschen Weg zu seinem ganz richtigen Ziele nimmt) doch an sich ein fach und zusammenhängend; nichts Geschrobenes und Unredliches war darin. Wenn der Verfasser des Artikels einige Sätze von Smith und Ricardo,
die er für richtig hielt und die in seinen Kram zu taugen schienen, benutzt hat, so kann daraus nicht für ihn die Verpflichtung hergeleitet werden, die Meinungen dieser Männer in Allem und Jedem anzuerkennen. Zur Sache!
Die Beweisführung der Börsen-Nachrichten nimmt, in kurze Sätze gefaßt, folgenden Verlauf:
1) In der Thätigkeit einer Zettelbank, welche dem Verkehre den größt⸗ möglichen Nutzen gewähren soll, muß die Erschaffung eines Papiergeldes mit der Bedienung des geschäftlichen Verkehrs vereinigt sein. Eine Anstalt, welche Zettel erschüfe, ohne dem Verkehr alle Hülfe, auf die er bei einer Bank Anspruch machen möchte, zu leisten, würde den Zweck, um deswillen sie einzurichten ist, eben so wenig erfüllen, als eine Anstalt, welche alle möglichen Bankgeschäfte verrichtete, ohne solche Zettel erschaffen zu dürfen, deren vollen Befrag sie nicht baar vorräthig zu halten braucht, oder selbst, ohne mehr Zettel erschaffen zu dürfen, als der gewöhnliche Gang des Ver— Fehrs zu erfordern pflegt.
25 Für die Zettelbank in ihrer Eigenschaft als Zettel erschaffende An stalt ist wesentliche Bedingung: „die ununterbrochene Konvertibilität ihrer Zettel.“ Für die Zettelbank in ihrer Eigenschaft als Bank-Anstalt ist we— fentliche Bedingung: „eine solche Stellung zum Verkehre, daß sie diesem, wenn er ihrer Hülfe bedarf, leicht zugänglich ist.“
„Dasjenige System, das diese beiden Bedingungen am sichersten, oder vielleicht gar allein erfüllt, ist, staatswirthschaftlich betrachtet, das vorzüg—= lichere oder allein annehmbare.“
3) Bei einer von Privatpersonen verwalteten Bank ist es möglich, die ununterbrochene Konverfibilität der Zettel zu sichern; bei einer von der Re— gierung verwalteten Bank ist dies unmöglich.
Die stete Zugänglichkeit der Bank für den Verkehr findet nur bei einem Sosteme von Privatbanken statt, ist dagegen bei einer von der Regierung unterhaltenen Bank unmöglich.
4) Nicht nur kann der Zweck, um den es zu thun ist, nur vermittelst eines Systems von Privatbanken vollständig, dagegen vermittelst einer von der Regierung unterhaltenen Bank gar nicht erreicht werden: auch in po— litischer Hinsicht sind Privatbanken nur wohlthätig und in keiner Weise gefährlich; solche Banken aber, die von der Regierung verwaltet werden, sind „besten Falls“ zweischneidige Schwerdter, leicht sehr gefährlich, und ganz vorzüglich ist dies in Bezug auf Preußen der Fall.
5) Dem Allen zufolge würde, „wenn der Staat das Banlwesen in die Hand nähme, dadurch das größte Unheil, aber nicht erhöhter Segen über das Volk gebracht werden.“
Dies sind die Sätze des Gegners. Folgen wir ihm Schritt vor Schritt!
1. Die Untrennbarkeit der Zettel-Erschaffung von den Bankgeschäften.
Um diese Untrennbarkeit zu beweisen (welche jetzt nicht nur von den meisten englischen Theoretikern geleugnet, sondein in England sogar durch eine Staais-Institution, die gegenwärtige, seit 1814 bestehende Bank-Ein⸗ richtung, in Abrede gestellt worden ist), unterscheiden der B. N. zwei Arten des Krexits. Es gelingt dem „wissenschafilich gründlichen“ Manne zwar keinezweges, den Unterschied dieser beiden Arten auf einen scharfen Ausdruck zu bringen; allein es läßt sich wenigstens erkennen, was er meint. Nämlich:; 2) jens Art des Kredits, durch deren Anwendung vorhandene Kavitallen worunter ich immer Geldsummen, die nutzbringend angelegt werden, verstehe), indem sie leihweise aus einer Hand in die andere über= gehen, in Thätigkeit gesetzt werden; und ) diejenige Art des Kredits, durch Teren Anwendung der Gebrauch baarer Kavitalien umgangen wird. (Man sehe darüber in meiner Schrift den Abschnitt: „Der Kredü“ .)
Die Börs. Nacht. bekämpfen Ricardo's Meinung, welche auf die Kreirung einer gewissen Masse von Kassenscheinen durch ein Papiergeld Amt des Staates hinausläuft. Er sagt bei dieser Gelegenheit, Ricardo verkenne die Natur derjenigen Art Kredit, welche „die Aussparung von Ftapitalien unnöthig macht“. Die reitung von Staatspapiergeld sei eine nut einmalige Bereicherung der Nation; durch Zettelbanken aber werde ein unausgesetzt forigehender Prozeß solcher Bereicherung möglich gemacht. Diese Schul- Redensarten von „Bereicherung der Nation“ u. s. w. abgerechnet, gebe ich dem Verfasser im Allge—⸗ ratinen Recht. Bankzettel sind — nämlich insofern sie nicht für baares held ausgegeben sind — allerdings ein Erzeugniß des Kredits in derjeni- gen Form seiner Wirfung, durch welche der Gebrauch von Baatschaft über—=
Ansichten ihres Verfassers, welche eben sowohl ein Moment in der
152 slüssig gemacht wird (nicht: „der Gebrauch von Kapitalien“; dieser Aus- bruck verdunkelt die Sache und giebt zu Taschenspielereien des Raisonne⸗ ments Gelegenheit).
An der Taschenspielerei hat es nun der Verfasser auch keines weges fehlen lassen. Ich habe diesem gelehrten Thebaner hier eine „unwissen= schaftlich begründeie“, oder wenn er lieber will „sophistische“, oder gesiel's ihm so besser, eine „literarische Unredlichkeit“ einschließende Folgerung aus seinem Vordersatze nachzuweisen. ;
Der Vordersatz, der im Grunde nichts weiter enthält, als eine Art Definition des Bantzettels, ist nämlich dieser: „Der Banlzettel geht seiner Natur nach aus einer Kredit-Operation der Diskonto-— oder Lombardbank hervor.“ Hieraus folgt richtig nur dies, daß die Entstehung des Bank= zettels von der Bank-Operation unzertrennlich ist, und daß, wenn man das Zettelgeld seiner Natur gemäß will entstehen lassen, man eine Bank -Anstalt haben müsse, auf deren Operationen sich die Erschaffung des Papiergeldes gründet. Aber keinesweges folgt umgekehrt daraus, daß die Bankgeschäfte nicht mit Nutzen für den Verkehr bestehen könnten, wenn nicht die Bank das Recht hätte, Zettel zu erschaffen. Dies folgt deshalb nicht, weil Ban ken sehr füglich mit Zetteln arbeiten können, welche sie nicht selbst erschaffen. Man stelle folgende Betrachtung an: Der Umsatz sämmtlicher schottischen Banken (29 an der Zahl) wurde im Jahre 1840 in runder Summe auf 100 Mill. Pfd. geschätzt. Die umlaufende Notenmenge betrug in demselben Jahre durchschnittlich nur gegen 3 Mill. Pfd. Also ein Bankverkehr im Belaufe von 97 Mill. Pfd. fand statt, ohne daß dabei einem einzigen Zettel die Entstehung gegeben wurde. Hätten 28 schottische Banken nicht das Recht gehabt, Zettel zu erschaffen, sondern hätten sie z. B. von der Bank of Scotland ihre Zettel nehmen müssen, so würde die Folge davon nur gewe⸗ sen sein, daß diese 28 Banken den Gewinn eingebüßt hätten, welchen sie von ihren Noten ziehen. Daß aber das Bankwesen auch ohne diesen Ge⸗ winn gedeihen kann, beweist das Beispiel Englands. In England hat es immer viele Banken gegeben, welche niemals Zettel ausgaben, ungeachtet sie dazu berechtigt gewesen wären. Unter den größten Actienbanken wartdie Manchester and Liverpool-District⸗Bank, welche die reichsten Kaufleute und Manufakturisten ihres Bezirkes unter ihren Actionairen zählte; ihr wirllich eingezahltes Kapital war das größte, welches eine englische Actienbank auf zuweisen hatte, nämlich über 4 Mill. Pfd. baares Geld, und sie galt lange für die blühendste Bank des Landes. Nun, diese bedeutende Bank hat niemals eigene Noten ausgegeben, sondern immer nur solche der Bank von England. Die Bank of Manche ster, 1828 gegründet, eine Vereinigung der inteiligentesten und geldmächtigsten Häuser dort, gab bis 1835 ebenfalls keine eigenen Noten aus, sondern bediente sich deren der Bank von England. Im Jahre 1835 begann sie eigene Noten zu kreiren, und fuhr damit unge⸗ fähr sechs Jahre lang fort; im Juli 1841 rief sie ihre sämmtliche Noien ein, und die Direktoren erklärten, das in Manchester und der Umgegend bestehende Vorurtheil der Geschäftswelt gegen lokale Circulation nöthige sie, wieder zu den Noten der Bank von England Zuflucht zu nehmen. Seit der Bankreform von 1844 haben es sehr viele Banken, welche früher eigenen Zettel⸗Umlauf hatten, vorgezogen, sich wegen ihres Zettelbedarfs mit der Bank von England zu arrangiren. Eine andere Art Beispiel liefern die Zweigbanken, welche von so vielen großen Banken, sowohl von National- banken als von Privatbanken unterhalten werden, und welche ihre Bank⸗ Operationen mit Zetteln der Mutterbank ausführen. — Der Verlehr eines Landes kann also durch eine Menge von Bankanstalten ganz gut bedient sein, ohne daß diese Banken Zettel erschaffen, vorausgesetzt, daß die Zettel= schöpfung in hinlänglichem Umfange und nach Erforderniß der gesammten Bedürfnisse von einer einzigen Bank vollzogen werde.
Die einzig richtige Folgerung aus dem erwähnten Vordersatze ist also diejenige, welche ich auch in meiner Schrift gezogen habe, daß die Zettel Erschaffung ein Bank-Institut zu ihrer Unterlage haben muß, wenn die Zeitel, wie es ihrer Natur entspricht, aus Kredit⸗Operationen hervorgehen sollen. Aus dieser Folgerung habe ich dann in Bezug auf die uns vorlie⸗ gende Frage weiter am angeführten Orte nachgewiesen, daß der Staat, wenn er die Zettelschöpfung übernehmen soll, schon deswegen ein Bank— Institut besitzen muß.
Die B. N. sagen wörtlich: „Zettelbanken können nur dann ihre eigenthümlichen Vortheile verbreiten, wenn sie einestheils Noten ausgeben dürfen, ohne das volle metallische Aequivalent in ihren Kassen zu haben, und wenn sie anderentheils unter der vorstehenden Bedingung mehr Noten ausgeben dürfen, als unter allen Umständen und in den ruhigsten und ge⸗ wöhnlichsten Zeiten die Circulation des Landes bedarf. Duͤrfen sie das erstere nicht, fo sind sie reine Depositenbanken (nämlich Girobanken wie die hamburger).“ „Dürfen sie das letztere nicht, so wird ihr eigenthümlicher Vortheil abgeschnitten, der nämlich darin besteht, in Zeiten großer und ein träglicher Unternehmungen die baare Aufsparung des dazu nöthigen Kapi- talwerihes unnöthig zu machen und die Eirculation dem Bedürfniß gemäß auszudehnen.“ Da der Verfasser seinen Satz nicht in Bezug auf die Circulation des Landes, wie es sich gehört hätte, sondern in Bezug auf jede einzelne Bank aufstellt, also ein falsches Subjckt („Zettelbanken“, „alle einzelnen Zettelbanken“, anstatt: „der Zettel - Umlauf“ oder „die gesammte Zeitelbant⸗Einrichtung des Landes“) unterschiebt, so ist sein Satz erschlichen. Än einer anderen Sielle sagt er: „Als stete, immerwährende Begleiterin des Verkehrs stehen die Zettelbanken unausgesetzt der Zunahme der National- Production bei.“ Auf diesen Satz folgt unmittelbar: „Wer dürfte zwei⸗ feln, wenn, anstatt der 25 Millionen Kassen⸗Anweisungen, die bei uns um— laufen, zur Zeit ihrer Emission Privatbanken mit der Befugniß, 25 Millio- nen Noten auszugeben, gegründet wären, die Wirkung auf unseren National- Wohlstand heute schon eine ganz andere wäre?“ Halt doch, mein Herr! Wie sind da unter der Hand aus den Zettelbanken Privat banken ge— worden? Ei, ei! Und wie hätten denn die 25 Millionen Thaler von Pri- vatbanken ausgegebener Noten (Sie sagen ja, daß die Privatbanken nur hätten befugt sein sollen, 25 Millionen auszugeben und also nicht „die Circulation dem Bedürfniß gemäß auszudehnen“) — wie hätten, frage ich, diese 25 Mill. Rthlr., von Privatbanken kreirt, auf den Wohlstand anders wirken können, als dieselben 25 Millionen, vom Staate kreirt? Ei, ei. Die Banken würden vielleicht anders gewirkt haben, aber doch nicht die Noten. Ich würde diese kleinen, vielleicht ganz unabsichtlich begangenen Unterschleife nicht aufdecken, wenn ich nicht dem für „wissenschaftliche Be⸗ gründung“ und für „literarische Redlichkein“ so sehr eiferndern Herrn hier Gelegenheit geben wollte, an seine Brust zu schlagen.
„Die (seit der Bank-Reform von 1844) nur noch sogenannten Zettel banken Englands“, sagt der Verfasser ferner, „haben ihre eigenihüm— lichste Befugniß, dem sich ausdehnenden Verkehr dadurch Vortheil zu ge— währen, daß die sonst dazu nöthige Kapital-Aussparung sortsallen kann, verloren.“ Was berechtigt ihn zu dieser Behauptung? Der Umstand, daß durch das neue Bankgesetz die Zettelschöpfung auf ein Maximum ihres Um- fangs festgestellt ist. Der Verfasser spricht zwar dann noch von einer „Bestimmung in dem Peelschen Gesetz, daß ein Geheimeraths-Befehl eine größere Noten-Emission blos gegen Hinterlegung von Staats-Effekten ge—⸗ statten kann, von der die Vortheile der Regierung zufließen.“ Aber der gute Herr, der sich über diese vermeintliche Bestimmung sehr weitläuftig und weise vernehmen läßt, hat vermuthlich das Peelsche Gesetz nie mit Augen gesehen, denn — eine derartige Bestimmung giebt es in demselben gar nicht. Vielmehr ist die Sache diese: Das Gesetz verstattet denjenigen Privatbanken (eouniry-hanks), welchen das Recht, Zettel zu erschaffen, zu= steht, dieses Recht (zu zwei Dritteln des Betrages von Zetteln, welche die betreffende Bank kreiren dars) auf die Bank von England zu übertragen. Da nun die Bank von England gesetzlich nicht berechtigt ist, für mehr als 14 Millionen Pfund Zettel ohne Hinterlegung von Gold und Silber zu kreiren, so würde sie außer Stande sein, die Zettelschöpfung für eine Privatbank zu übernehmen, wenn nicht gesetzlich dafür gesorgt wäre, daß ihre Befugniß, Zettel gegen Hinterlegnng von Staats Effek⸗ ten zu erschaffen, für einen solchen Fall nach Maßgabe desselben ausgedehnt werden könnte. Die Bestimmung, daß es zu einer solchen Ausdehnung eines Geheimeraths-Beschlusses bedarf, ist nur im Inter- esse einer sicheren Kontrolle getroffen. Es ist demnach recht lächerlich, wenn der „wissenschaftlich gründliche“ und „literarisch redliche“ Verfasser in einer Anmerkung voll Indignation ausruft: „Das Peelsche Gesetz verletzt aufs schreiendste den Grundsaz der Selbstbesteuerung der englischen Nation. In der Form eines Bankgesetzes giebt es der Regierung 3 Macht, eine Anleihe von der Nation zu erheben, ohne das Parlament zu befragen, und ohne sie mal der Nation zu verzinsen.“ Das Gesetz giebt der Regierung leinesweges die Macht, den gesetzlich normirten Zettel Umlauf des Landes auszudehnen und so „eine Anleihe zu machen“, sondern es giebt der Re— gierung lediglich die Macht, innerhalb des gesetzmäßigen Zetiel - Umfanges
die theilweise Uebertragung des Rechts, dessen eine Privaibanl Zettel in bestimmtem Umfange zu schaffen, auf die Bank von En 6
153
genehmigen. Sodann ist auch die Folgerung, daß die ien ierun he ö. . k
einer Anleihe ohne Zinsvergütung der Nation aufbürden könne?“ pende Libgeschmacktheit. Wenn die Regierung eine Anleihe minntssfh— schaffung von Staaispapier macht, so macht sie diese nicht bei der N s. sondein bei den Einzelnen, welche das Staaispapier übernehmen ain sen dagegen hat die Nation zu bezahlen. Wenn daher die Re Zinsen von vorhandenen Staatspapieren erspart, so ist das eine ( rung, welche sie der Nation gewährt, und bei welcher im vorliegen Niemand verliert, als die Bank von England; daß aber deren en wenigstens bei einer Ausdehnung des ihnen privilegirten Geschi zum Besten der Nation von ihrem Gewinn opfern, ist nicht mehr an da die Retribution, welche sie außerdem dem Staate bezahlen, fo gen daß dieselbe von der Provision überwogen wird, welche die Bank ö des Staats für einen Theil der Schuld ꝛc. bezieht. Dies beilau wieder nur dem Verfasser und der Nedaction der Boͤrsen] richten, welche solche „Wissenschaftlichkei“ und „Redlichkeit“ um Aegide nimmt, zum Spiegel! Also: der gesammte Umlauf von Zetteln ohne metallische Bas, England noch weit mehr, als es sich unser Gegner träumen i wandelbar festgestellt. Und nicht nur dies. Nicht nur darf der Be Noten, welche durch kein Metall gedeckt sind, niemals die festgestt (bei der Bank von England 14 Millionen Pfd.) übersteigen: die durch das Gesetz sogar gezwungen, im Verhältniß zur Abnahme ihm ren Kassenbestandes die Noten- Circulation einzuschränken, indem h ist, daß ein Drittel der Deckungen, welche das I3sue-Department in Metall (und wieder hiervon wenigstens z in Golde) besiehen muß. würde der Verfasser nun erst sagen, wenn er dies Alles gew bedacht hätte? Schon indem er glaubt, daß die Bank von Englanh wenigstens immer 11 Millionen durch bloße Effekten gedeckt in Umlan ben dürfe, findet er, daß durch diese Beschränkung dem Lande dien lichen Vortheile des Zettelbankwesens, dem sich ausdehnenden Venlcht bess ständig zu folgen, entzogen wären. ö Der Verfasser f
Inhalt. Banlfrage. (Schluß.)
1
3 dir
Zur Bank frage. (Schluß des im Hauptblatt abgebrochenen Artikels.)
Diese gefährliche Ausdehnung der Zettelerschaffung „nach Bedürfniß“, ve der
mar, als er es thut, an einander lnüpft; weshalb er aus dem Satze:
Hanizettel ist das Erzeugniß einer Kredü⸗Operation“ unversehens eine
von Sätzen herleitet, die gar nicht nothwendig daraus folgen. Näm-⸗
e Sätze: 1) der Zeitel muß, weil er Erzeugniß einer Kredit Opera—
sein soll, von einer Unstalt, welche diese Operation vollzieht eischaffen
en; ?) eine Kredit⸗Anstalt ann die Operationen, welche mit Hülfe von in vollbracht werden, nicht zweckmäßig ausführen, wenn sie nicht selbst zettel schaffen darf; 3) es muß ein Hiez solchet Kredit, Anstaltͤn über
Tand verbreitet werden, von denen jede berechtigt ist, Zettel zu kreiren;
sieses Recht muß allen Banken dergestalt eingeraum sein, daß sie mit
Zettelschõpfung den Bedarf gewöhnlicher Zeiten nach Bedürfniß über
önnen.
. Verfasser will uns glauben machen, daß A. Smith (von Sielle über Banken er den Schluß anführt) nur die zwei Bedingun- aufgestellt habe, daß nicht zu lleine Noten ausgegeben werden dürfen,
daß'die bare Einlösung geseßzlich gesichent sei. Aber dies ist unrichtig.
cheint nicht zu issen oder nicht wissen zu n sth beschränkt außerdem die Papier- Circulation des Landes auf
weshalb die gedachten Beschränkungen in England beliebt worden ü ; ; ĩ spricht von einem „sich erde gen Bern als ob der n. . . e e 3 nn, . , e, nn immer so beim Sichausdehnen bliebe, und als ob nicht nach jeder R Abschnitt: * Die Gefundhelt des Geschäfts Verkehrs“ nach⸗
nung ein Zurückschnellen, nach jedem Aufschwunge eine Ermattung; treten pflegte. (Ich bitte, in diesem Betreff in meiner Schrift den Ah „Die Handelsfieber und die Stockungen“ anzusehen). England hat kurzen Zeitraume von 20 Jahren zwischen 1819 und 1839 nicht als vier furchtbare Krisen (1829, 1825, 1836 - 37, 1838 - 39) augzih gehabt. Das Mitgehen mit dem Verkehre ist freilich eine leichte Sat eine Zettelbank. So lange Jedermann von ihr nur Zettel und kein h Geld verlangt, kann sie Zettel schaffen, so viele nur immer gefowden! den, „den Verkehr immerwährend begleiten“, und „unausgesetzt daz nahme der National- Production beistehen.“ Wie aber, wenn mum National- Production zu üppig gewesen, wenn die produzirten Daa feinen Absatz finden, wenn der Verkehr plötzlich erlahmt, wem zan mehr vom Auslande bezogen, als dahin abgesetzt witd, wenn also in g kehre das Bedürfniß nach baarem Gelde sich einstellt, wenn die Mehr haber zur Bank strömen und Gold und Silber fordern — wi wann „Nach einer Emission von Staatspapiergeld“, sagt unser Verscha a nen doch wieder alle Uebel eintreten, die zuvor eintreten konnten vd darin bestehen, daß, wenn sich neue, große und einträgliche Unternehmm bieten, die aufgesparten Kapitalwerthe fehlen; die Wirksamkeit der Jo banken ist aber kein einmaliger Alt“; sie also würde, meint er, diesen in vorbeugen. Aber in einem Lande, wo die Circulation gemischt ist un Handel oft gerade Metallgeld in Anspruch nimmt, ist es nicht genug, man dafür sorge, Geld (etwa Papiergeld) nach Bedürfniß zu haben, dern es muß dafür gesorgt werden, daß zur Zeit des Begehres auch tallgeld nach Bedürfniß vorhanden sei. Die Geld klemmen kann wohl durch Zettelschöpfung vermeiden, aber man stürzt sich dadurch mm desto empfindlichere Metallgeldklemmen. (Schluß in der Beilage.)
hen.) Also Smith beschränkt die Circulation gerade auf den Umfang netallischen, d. h. derjenigen Circulation, welche allerdings „aufgespartes saal vermögen“ (wie es der Verfasser nennt) voraussetzt. Smith ie seiner Zeit noch sagen: das Fallissement einiger Banken sei nicht der Everth; aber wenn er das erlebt hätte, was England von 1814 bis hulebte, nämlich den Fall von 246 Banken (auf 940 mit Licences ver⸗ mn, zie es damals gab) im Jahre 1814, von 112 im Jahre 1816 (wo nw noch 552 im Lande gab *), von mehr als 70 in nur sechs Wochen u. s. f., so würde er anders geredet haben.
Der Verfasser meint nun zwar, das schottische Banlspstem sei srr vollsten Unbeschränktheit über jeden Vorwurf erhaben“ und se, daß „ein in der Emission unbeschränites und unter freie Konkur- gestelltes Privatbank ⸗System seine Aufgabe sehr wohl erfüllen könnte“. it nur leider nicht wahr, daß bei dem schottischen Spsteme die vollste heschtänktheit stattfinde. Zwar sindet keine gesetzliche Beschränkung statt, — was dem gleich gilt oder noch besser ist — eine „übereinkömm- „„ indem die Banken sich unter einander kontrolliren und sich durch aus— liche Feststellungen beschränken. Hofft etwa der Verfasser eine der ze Uebertinkunft auch bei uns zu Stande zu bringen? In unseren nn deutschen Landen, wo Jeder seinen Kopf allezeit für sich haben will. llebngens ist es komisch genug, daß die Börsen-Nachrichten gleichzeitig anderen Äufsatz des Verfassers veröffentlichen, in welchem die ent= gesetzte Forderung aufgestellt wird, nämlich daß die Zettelerschaffung Bank, anstatt sich nach den „Bedürfnissen des Verkehrs“ zu richten, ßielmehr — um der Sicherheit der Bank willen — genau nach dem Umfange iingezahlten Bank-⸗Kapitals richten solle. Wenn er also hier Recht hat, hä er dort Unrecht, und das Fundament seines Raisonnements geht
hauch auf.
ö Die angeblichen zwei wesentlichen Bedingungen: Kon— vabilität der Noten und Zugänglichkeit der Bank.
Wie der Verfasser dazu gekommen sei, gerade die beiden Momente zuszugreifen, welche er als „wesentliche Bedingungen“ hinstellt, ist im Ben Äbschnitte gezeigt. Diese beiden Bedingungen sollen nun als Kriterlen dienen, um zu ent— ben, ob eine von Regicrungs wegen veiwaltete Bank oder die Privat= (ielmehr ein „System“, d. h. aber hier eine bloße Menge von Privatban⸗ n Vorzug verdienen? . I) In Bezug auf die Konvertibilität, stellt der Verfasser den auf: „Die stete Konvertibilität ist der Beweis, daß die Banken weder Emission des künstlichen Geldes übertrieben, noch durch unmäßige Kre— ewährungen die Ration zu unproduktiven Unternehmungen verleitet haben.“ Der Verfasser versteht also unter „Konvertibilstät“ die wirlliche reinschaft der Bank, ihre wirkliche Ausrüstung mit hinlänglichem baaren Ude, um jeden Augenblick alle Noten, die ihr zur Einlösung erf g wen, einzulösen. Wenn diese Ausrüstung vorhanden ist, nun reilich, Un ist Alles in Ordnung. „Die Konversibilität (in dem angegebenen hne) ist die Gränze, welche scharf die Vortheile der Banken von deren hiheilen scheidet.“ Das soll heißen: die Vortheile und Nachtheile, welche Bank dem Lande gewährt; „denn“, fährt der Verfasser fort: „über ö Gränze hinaus beginnen die Beraubungen des Publikums, innerhalb verbreiten die Banken nur Segen.“ Aber es soll vielleicht auch hei⸗ die Vortheile und Nachtheile der Bank selbst, wenigstens die „wahren“ heile und Nachtheile; „denn“, heißt es weiter, „der Gewinn, den sie hren Emissionen zieht, treibt sie immer von selbst bis zu dieser Gränze Wenn sie dieselbe überschreitet, so beginnt der Nachiheil; „deshalb 8 Pflicht des Bank⸗Statuis, die Abwehr zur Ueberschreitung zu stecken.“ — —— 1 In diesen Sätzen steckt ein ganzes Nest von Jirthümern. Die Vor⸗= t, welche nach der Meinung des Veifassers die Bank dem Publi— gewähren muß, sollen, wie wir gesehen, darin bestehen, daß sie den iht beständig begleitet und der wachsenden Production zu Hülfe kommt. sse das, so kann es natürlich leicht kommen, daß sie, wenn nach der an des Wachsthums die Periode der Erschöpfung eintrüt, die Konver⸗ sit unmöglich wird, indem das Publikum mehr baares Geld von der fordert, als diese, nach ihrer ausgedehnten Noten-Emission bereit hal= ann. Steckt also das Bedürfniß der steigenden Geschäftsthätigkeit die ze der Vortheile ab, so iann dies nicht die Konventibilität soll dagegen die Konveritibilität die Gränze machen, so darf Bank, nichl dem zunehmenden Verkehre in der Weise, wie es Verfasser meint (ohne baares Geld zu hinterlegen), folgen, ern sie muß fortwährend daran denken, eine solche Proportion zwischen Zettelstande und ihrem baaren Kassenvorrathe zu erhalten, daß die dersion der Noten auch im schlimmsten Falle, der den Erfahrungen nach iten könnte, behauptei werden kann. Weit entfernt, daß die Konver— lät mit einer freigebigen Unterstützung des Verkehrs Hand in Hand e widersprechen vielmehr diese beiden Pflichten der Bank einander gera— h (S. in meiner Schrift den Abschnitt: „die Kollision der Bank— Ferner: Daß die Konvertibilität in dem angegebenen Sinne auch in gauf den eigenen Vortheil der Bank die Gränze feststelle, ist ganz th. Ob die Bank im Stande sein werde, die Zettel, welche ihr darge= 't werden, einzulösen, das hängt nicht allein von ihrem mehr oder min« 37 Verfahren ab, sondern außerdem von einer Macht, gegen the die Bankverwaltung keinerlei Vertheidigungsmittel besitzt, nämlich der Willkür des Publikums, oder vielmehr von dessen Stimmungen ufregungen und von den Millionen Zufällen der Konjunkturen. Die h wird ihren Vortheil, d. h. den Vorsheil der Bank- Gesellschaft, am in wahren, wenn sie ihrer Noten. Emission keine Schranken setzt, so lange
* . Ich bemerke hier, daß Herr Jos. Mend elsso hn in seiner schätz⸗ ö. einen Schrift „Ueber Zeitelbanken“ sich irrt, wenn er meint, es lasse ö angeben, wie groß die Zahl der lizentiirten Banken in England e,. Augaben fehlten. Vielmehr hat das Stamp-0Ossice die be— en Angaben regelmäßig voröffentlicht.
Eisenbahnen.
Die Köln⸗-Mindener Eisenbahn-⸗Gesellschaft beabsichtigte, n 31. Januar an die Fahrten bis Duisburg auszudehnen. Die Frinn auf der Strecke zwischen Deutz und Disseldorf übertrifft fortwihn alle Erwartung.
Paris, 26. Jan. Gestern ist die Nordbahn auf der S zwischen Paris und Clermont zum erstenmal befahren worden. Wagenzug ging um 9 Uhr von Paris ab und kam über Pon Beaumont und Creil um die Mittagszeit in Clermont an.
gandels und Börsen⸗- Nachrichten. Auswärtige Börsen. Amsterdam, 28. Jan. Niederl. wirkl. Sch. 60 73. 5h Span. 395 do. 405. Ausg. —. Pass. — . TZiusl. —. Preuss. Pr. Sch. — Mon 995 Russ. Hope 90. Antwerpen, 27. Jan.
Tzinsl. —. Neue Anl. 2! .
Frankfurt a. M., 29. Jan. 559 Met. 112 G. Rank Aelien 1936. 34. Bayr. Rank Actien 717 Er. Ilope 897 Br. Stiegl. SS] Hr 5915. 592. Poln. 300 FI. 1014 6. dio. 500 FI. S2. S2.
Lam burg, 30. Jan. Rank Actien 1600 hr. ugl. Russ. 108)
Paris, 27. Jan. 59h Rente sin eour. 122. 25. 395 do. fin eour. i Neapl. —. 59h Span. Rente 374. Pass. 63.
Wien, 28. Jau. 59h Met. 1125. 495 do. 101. 395 77. Aectien 1583. Aul. de 1834 1608. do. 1839 1213. Nordb. 1883. Glossn. s Mail. 125. Iivorn. 173. Pest. 105. Bud. 93.
Königliche Schauspiele.
Montag, 2. Febr. Im Schauspielhause. 22ste Abonnem̃ Vorstellung: Der Blaubart.
Dienstag, 3. Febr. Im Operuhause. 18te Abonnement stellung: Ein Feldlager in Schlesien. (Dlle. Jenny Lind: W Anfang 6 Uhr.
Die zu dieser Oper zu den erhöhten Opernhaus Preisen ge) mit Sonntag bezeichneten Billets bleiben für Dienstag gültig! werden die dazu nur noch zu verkaufenden Billets zum Parterre à * und Amphitheater à 10 Sgr. ebenfalls mit Sonntag bezeichm?
Im Schauspielhause. Z6ste französische Abonnements-Vorswz
Mittwoch, 4. ebr. Im Schauspielhause. 23ste Abonnem Vorellung: Ein Sommernachtstraum.
Königsstädtisches Theater.
Montag, 2. Febr. (Italienische Opern⸗-Vorstellung.) Borgia (Lucrezia Borgia), Oper in 3 Akten, von Romani. von Donizetti. (Sga. Marietta Alboni: Orsini, als Gastrolle.)
Im dritten Akt wird Sga. Marietta Alboni die eigens fa, wn, für sie als Orsini komponirte große Scene und? ngen.
Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen und Balkon des ersten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc.
Luc M
Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.
Im Selbstverlage der Erpedition.
Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober Sofbuchdrucherei.
Beila
Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.
Montag den 2ien Febr.
sie ihre sämmtlichen Verpflichtungen für Depots und Noten dergestalt gedeckt sindet, daß sie dieselben durch eine, wenn auch langsame und allmälige
Nealisirung der Effelten und sonstigen Unterpfänder erfüllen kann. Dadurch
Verfasser im Auge hat, ist der alleinige Grund, weshalb
t Zettelerschaffung und den Betrieb der Bankgeschäste so - eech der 3 schaffung geln e ten- Circulation im Angenblick der Zahlungs -Einstellung (i7. Dez. 1838)
ist aber noch keinesweges die „augenblickliche“ oder „unausgesetzte“ Kon— vertibilität ihrer Noten gesichert. Von den 82 Banken, welche in England zwischen 1839 und 1843 fallirten, haben zwei ihre Schulden voll bezahlt;
für dis Actionaire derselben war die Geschäfts-Einstellung dieser beiden Banken weiter kein Unglück; sie hatten ihren Profit vom Unternehmen weg, und sie waren nur in der einen Verlegenheit, sich um eine anderweite An⸗ legung ihres Geldes bemühen zu müssen, abgesehen davon, daß sie während
der kurzen Zeit der Abwickelung den Zinsengenuß von ihren Antheilen entbehr=
ten; aber für das bei diesen Banken betheiligte Publikum war die Geschäfts⸗
Einstellung derselben zum großen Theil ein höchst unglückliches Ereigniß.
Eben so wat es im Jahre 1838 mit der Banque de Belgique, deren No—
gegen? Mill. Fr. betrug, während sie in ihren Sparkassen fast 15 Mill. Ir,
Depots hatte, und außerdem 2 Mill. in Obligatiouen und 16 Mill. in „llausender Rechnung“ schuldig war. Ich könnte noch sehr viele Beispiele anführen. In manchen Fällen wird es dem Vortheile der Gesellschaft ent-
sprechend sein, die Geschäste der Bank blos deshalb auszudehnen, um ge—
wisse Verluste, die sie erleidet, mehr zu vertheilen. Wie kann man Ange— sichts eines solchen Gewirres von widersprechenden Interessen sagen: die Beraubungen des Publikums fingen da an, wo die Zettel der Bank auf— hörten, konvertibel zu sein? Es ist weder richtig, daß nur Gewinnsucht die Bank bis zu der Gränze, wo die Zettel inkonvertibel werden (oder vielmehr darüber hinaus) treibe, denn die Inkonvertibilität kann bei dem solidesten und loyalsten Verfahren der Zettelbank eintreten; noch ist es richtig, daß das Publikum erst dann „beraubt“ werden lönne, wenn die Inkonvertibili-⸗ tät anhebt. In letzterer Hinsicht muß es gerade heraus gesagt werden, daß schon die angeheuren Dividenden aller florirenden Banken eine „Beraubung“
des Publikums sind. Zwar stellt der andere edle Kämpe, der Verfasser des Aufsatzes in der Extra⸗-Beilage eine Rechnung auf, durch welche bewiesen werden soll, daß der Gewinn einer Zet—
telbank gar nicht so groß sein könne; aber diese Rechnung ist nur lächerlich, indem sie allein den Gewinn von den Zetteln in Anschlag bringt, nicht aber den von dem Bankgeschäst selbst, insofein dessen Ausdehnung eben durch den Zettelverkehr möglich gemacht und herbeigesührt ist. Das ist es wohl, was mein Vorgänger in der Preuß. Allgem. vor Augen gehabt hat. Geschäfte von einer Ergiebigkeit, die so sehr alles gewöhnliche Maß des Kapial⸗Ertrages ühbersteigt, wie dies, der Erfahrung gemäß, bei florirenden Bankgeschäften der Fall ist — diese, scheint er mir zu meinen, sollten billig Einzelnen, in deren Händen sie als „Beraubung des Publikums“ sich darstellen, entzogen, und zum Besten der Gesammihelt ausgebeutet werden. Ein partiell kommunistischer Grundsatz, gegen den sich der letztgenannte Verfasser nnr sehr schlecht zu wehren weiß, indem er meint: 1) der Gewinn sei ja nicht so groß, sei gar nicht der Rede werth, 2) einen Theil davon ziehe ja der Staat ohnehin durch die Onera, „welche er dem Privat -⸗Institut auflegen wird.“
Kehren wir zu unserem Hauptgegner zurück. Er räumte ein, daß „eine Ueberschreitung der Gränze“ gesetzlich verhindert, daß die ununter⸗— brochene Konvertibilltät der Noten — „durch das Bankstatut“, sagt er — gesichert werden müßte. Daß eine solche Sicherung möglich sei, daran zweifelt er nicht im geringsten. „Es ist kein Zweifel“, versichert er, „daß es Gesetze giebt, welche die Konvertibilität hinlänglich sichern.“ Welche denn? Schade, daß er sie uns nicht namhaft macht! Auch Herr Jos. Mendelssohn agt; „Gegen die Gefahren, welche eine Zettelbant mit sich führt, sind längst Schutzmittel erdacht und mit vollkommenem Erfolg angewendet worden.“ Die Geschichte des Bankwesens zeigt das Gegentheil. In England ist — nach einer funfzigjährigen Erfahrung — an der Möglichkeit von wirksamen Schutzmitteln verzweifelt worden. Sir Robert Peel sagte in seiner Bank⸗ Rede den 6. Mai 1844: Das Beste würde sein, die Papierschöpfung ganz und gar in die Hände der Staats ⸗Verwaltung zu legen (ihe wizest plan wou pe, io dlaim for ine State the exclusive issue of paper); der Staat, setzte er hinzu, habe ein Anrecht auf den ganzen Gewinn, welchen die Papierschöpfung abwerfe, und, nur wenn der Staat selbst die Papier⸗= Schoͤpfung bewirke, werde eine solche Kontrolle, wie sie im Gemein-Interesse zu wuͤnschen sei, ermöglicht werden können. Ich habe in meiner Schrift Sir Roberts theoretische Irthümer theoretisch nachgewiesen; aber die Eifahrungen, auf die er sich berief, stehen sest. Was gelten dagegen die leeren Versicherungen der Herren in den Börsen-Nachrichten? Auf welche Erfahrungen stützt sich denn unser Gegner, wenn er behaup— tet: die Konvertibilität könne durch statutarische Bestimmungen gesichert wer- den? Wo bestände denn dasjenige System von Privatbanken, an welchem er sich seine Erfahrung verschafft hätte? Hat er sie sich vielleicht aus Nord⸗ Amerifa geholt? Oder etwa aus Schottland, wo es nun gerade gar nicht um Sicherssellung der Konvertibilität zu thun ist, weil fast die ganze Cir= culation des Landes aus Papiergeld bestehlt und man sehr wenig Metall— geld braucht? Herr Mendelssohn spricht zwar nicht von einem solchen Privatbanken-System, sondern von einer großen und allgemeinen Landeg= bank. Aber auch in Bezug auf eine solche ist sein Satz unrichtig. Wo in Ländern von gemischter Circulation die Konvertibilität der Noten noch nie in Frage gekommen ist, da haben nicht „gesetzliche Schutzmittel“ das Wun⸗ der bewirst, sondern der persönliche Charakter der Direktoren, ihre Den⸗— kungs- und Handlungsweise hat es gethan. Wo hätte es je eine ängst- lichere Bank- Direction gegeben, als die der Banque de France? bei welcher die strupulöseste Vonrsicht zu einer traditionellen Eigenheit des Verwaltungs- Syftems geworden zu sein scheint. Diese Bank ist im Wechseldiskontiren unglaublich vorsichtig, verzinsliche Depots nimmt sie gar nicht an, gewährt keine unbedeckten Kredite und unterhält eine äußerst beschränkte Noten - Cir- culation, welche sie bei jedem Herannahen irgend einer bedeutenden Gefahr auf fast nichts verringert; zur Errichtung von Zweigbanken hat sie sich nur schwer entschlossen. Bie Geschichte der Bank von England aber hat Herr Mendelssohn, als er seine Broschüre schrieb, nicht von weitem gekannt, sonst hätte Vieles in dieser Schrift anders merden müssen.
Die Sicherstellung der Banlgläubiger, welche der Aufsatz in der Extra ⸗Bei- lage vor Augen hat, indem er bestimmt, daß die Bank nicht mer Noten ausgeben solle, als ihr eingeschossenes Grund-Kapital beträgt, ist, wie schon angedeu— tet, etwas ganz Anderes als die immerwährende Konvertibilität der Noten. Zur Sicherung der letzteren giebt es kein Mittel, das nur statutenmäßig fest⸗ Jestellt zu werden brauchte, um seine Dienste zu thun, wie ein Sicherheits-Ventil an einer Maschine. Nichts kann die Konvertibilität annäherungs weise sicherstellen als die Einficht und die Vorsicht der Bank-Verwalter. Wo auf die größte Behutsamkeit, auf die größte Festigkeit und Zurückhaltung, vor allen Din gen also auf Leidenschaftlosigkeit und Unbestochenheit durch eigenes Privat- Interesse zu rechnen ist, da ist am ehesten auf Eihaltung der Konvertibilität zu rechnen. Diese Eigenschaften, die hier erwähnt sind, möchten vielleicht eher bei Regierungsbeamten als bei einer Auswahl von Bank- Actionairen anzutreffen sein.
b. Die stete Zugänglichkeit der Bank. Diese, sagt der Veif. in den Börsen⸗N., müsse doppelter Art sein, nämlich 2 xäumlich, indem ein übers ganze Land verzweigies Sostem von Banken bestehen müsse; b. ge werb ⸗ kich, indem die Organisation der Banken so beschaffen sein müsse, daß die Darlehnsucher von der Bankverwaltung hinlänglich gekannt seien, und daß deren Ansprüche von ihr sicher beurtheslt werden können. Dagegen ist nichts
einzuwenden. . — Er sagt aber zu guterletzt: „Die beiden Bedingungen (Non— vertibilität und Zugänglichkeit) ergänzen und stärken sich gegenseitig.
Im Gegentheil, sie zerstören einander und heben sich gegenseitig auf. Je „zugänglicher“ die Bank in gewerblicher Hinsicht ist, desto leichter wird sie in den Fall kommen, ihre Noten nicht mehr einlösen zu können, und je mehr sic darauf bedacht ist, ihre eigene Sicherheit zu wahren, desto zurückhaltender wird sie in der Bedienung des Verkehrs sein müssen. (S. darüber in meiner Schrist die Abschnitte: „Sicherstellung der Bank“ und „Kollision der Bankpflichten.“)
Das ist unrichtig.
3. Der Vorzug der Privatbank vor einer von Regierungs-
wegen verwalteten. Der Verfasser behauptet, a. hinsichts der Kon vertibilität: bei
einer Privatbank sei es möglich, diese zu sichern, bei einer Regierungsban unmöglich.
Meine Antwort ist eigentlich schon im Obigen gegeben. Hören wir aber im Einzelnen die Gründe unseres Gegners:
Er hat deren zwei.
Erstlich sagt er: Privatbanken lönnten nur durch „unverständigen Eigen- nutz“ zu einer übergroßen Emission verleitet werden, Regierungsbanken da⸗ gegen nicht blos ebensalls durch solchen Eigennutz, sondern außerdem auch „durch die ganze Neihe derjenigen Motive, welche sie so oft treiben, ihre kostbaren Plane (wenn immer auch wohlmeinend) gegen den Wunsch und das Wohl der Nation durchzuführen.“
Odier kurz noch einmal: Es ist nicht wahr, daß nur unverständiger Eigennutz der Bank-Verwaltung eine zu starke Emission herbeiführen kann. Vielmehr kann keine Bank-Verwaltung, welche dem Verkehre und dem Wachs- thum der Production nachgeht, jemals wissen, ob sie nicht zu viel Zettel, d. h. mehr Zeitel als sie am nächsten Tage wird einlösen sollen, ausgegeben habe. Die wirlliche beständige Konvertbilität der Noten kann nur dadurch gesichert werden, daß die Bank möglichst nicht dem Wachsthum des Verkehrs nachgeht. Um aber das Gegentheil zu ihun, dazu braucht es wahrlich nicht eist „unverständigen Eigennutzes“, sondern nur des sehr ge⸗ rechten Bedenkens, welches einer der Direltoren der Bank von England vor einem Parlaments- Comité vorbrachte: „Wir können uns doch unmöglich für die ungewisse Zukunft verantwortlich machen.“ Es ist in dieser Hinsicht eine Behauptung von solcher Lächerlichkeit, daß ich kaum begreife, wie noch Jemand wagen kann, sie dem Publikum ins Gesicht zu sagen, die Be⸗ hauptung, daß bei einer Privat-Gesellschaft die Konvenibilität der Noten gesicherter sei als bei einer von der Regierung eingesetzten Behörde; nicht etwa deshalb ist sie bei der letzteren gesicherker, weil Regierungs- Beamte llüger und charakterfester sein müßten als andere Leute, leinesweges, aber deshalb weil es aus der Natur der Sache folgt, daß die Bank⸗Gesellschasft immer den Trieb haben wird, das ge Techn möglichst auszudehnen, die Regierungs⸗-Behörde immer den, es möglichst einzuschränken, daß die Bank- Gesellschaft immer die größte Lust haben wird, zu hasardiren, die Regie⸗ rungs⸗Behörde immer die größte Sorge, nichts Unverantwortliches zu thun. Diese Gründe sind es ja auch, welche die Gegner sonst immer ge⸗ brauchen, um zu zeigen, daß Regierungs⸗Behörden die Bant schlecht, weil zu ängstlich und zu engherzig, verwalten würden. Nun, gelegentlich, wenn es den Herren so paßt, muß auch das Gegentheil wahr und die Bank in den Händen derer, die da weitherzig sind, sicherer als in den Händen der Eng⸗ herzigen sein.
Aber nun die „kostbaren Pläne gegen den Wunsch und das Wohl der Nation“ — wie steht es dami? Es ist das, kurz gesagt, nichts Anderes, als der alte Einwand, daß eine Regierung Neigung haben werde, die Bank zu einer „Finanzmaschine“ zu machen. lÜleber diesen Punkt ist unendlich viel unnütz hin⸗ und hergeredet worden. Ihr wollt der Regierung nicht die Verfügung über die Bank lassen, weil sie dieselbe statt zur Beförderung des Handels zu Finanzzwecken zu gebrauchen versucht sein könnte; gut! Aber so lange ihr der Regierung zutrauen müsset, daß sie Gesetzgebung, Polizei, Kriegswesen, Schulwesen, Medizinalwesen und Finanzen leidlich hanohaben und verwalten werde, könnet ihr wahthastig die Bank getrost obenein ge— ben. Daß die Bank mißbraucht werden kann! Ei freilich! Aber wisset ihr nicht den Spruch vom Mißbrauch, daß er den Gebrauch nicht aufhebt? Es ist also auch kein Grund gegen die Regierungsbank, daß diese von der Regierung gemißbraucht werden kann. Ob für die Regierung mehr Versuchung sei, eine Bank zu mißbrauchen, als für eine Pri- vat - Gesellschaft? Ob die Mißbräuche, denen eine Bank in den Händen einer Regierung ausgesetzt ist, gefährlicher für das Land sind als diejenigen, denen sie in Privathänden ausgesetzt ist? J nu,
se nachdem! Es kommt darauf an, wie die Regierung ist, wie das Land ist, wie die Leute sind, wie der Fall ist. Solche Dinge lassen sich ja gar nicht all⸗ gemein hin entscheiden. ;
Diese Naivetät ist zu komisch, daß die Herren Gegner der Regierungs- bank der Regierung sagen: gt te ja nicht selber eine Bank ein, du Re— gierung, obgleich du dazu die Macht hast; denk an die sechste Bitte im Vateruͤnser, fliehe die Versuchung, laß dich wie Odysseus an den Mast bin- den, damit dich die goldenen Sirenen der Bankkasse mit ihrem süßen Ge⸗ klingel vergeblich ins Verderben zu locken suchen, kastrire dich selbst wie ein Valerianer, um nicht der Sünde ausgesetzt zu sein, hüte dich, halte dich rein, uns Anderen laß die Versuchung über!“ Der Mann der Börsen— Nachrichten sagt der Regierung sogar fteundschastlich, es sei ja nicht sicher, ob sie sich nicht jeden Augenblick über das Gesetz stellen würde. „Wird gar eine ab solute Regierung den Pri⸗ vaten gegenüber gestellt, wird für diese absolute Regierung das, was fuͤr den der Staatsgewalt Unter worfenen Gesetz ist, „höch= stens“ Maxime ihrer Handlungen, so ist die Befolgung des Bank— Statutes nicht gesicherter, als wenn man die Befolgung der Gesetze in die Discretion der Individuen stellen wollte.“ Ich habe das bisher nicht ge— wußt, daß in Preußen die Regierung als über den Gesetzen und Statuten (so lange diese gültig sind) stehend betrachtet wird! Da sage nun Einer, daß man nicht aus den Zeitungen alle Tage was Neues lerne! Auch der Mann in der Ertra B. sagt: Nur die Privatbank stehe unter dem Gesetze. „Der Noteninhaber einer Privatbank kann den Richter antreten und seine An⸗— sprüche an die Bank wie gegen jede andere Privatgesellschaft geltend machen.“ In Bezug auf die Regierüng aber „könnte die Meinung entstehen, daß jene cinstmals, um sich die Erfüllung ihrer übernommenen Verpflichtungen zu erleichtern, in ihrem Interesse, die Bank durch einen Machtspruch außer- halb des Bereiches der Gesetze stelle.! Was das „Antreten des Richters“ betrifft, so dachte ich immer bisher, man könne in Preußen auch den Fiskus verklagen. Wieder was Neues gelernt; ich werde mich fünftig hüten, mit der Regierung irgend einen Kontrakt einzugehen; es ist nur erstaunlich, daß das noch so viele Leute thun. Handelt es sich aber gar von Gewalt, von einem „Machtspruch“, welcher die Wirkung der Gesetze „im Interesse der Regierung“ aufhebt, so sehe ich in der That nicht ein, was für eine Garantie darin liegen soll, daß die Banken Prioat-Eigenthum sind; die Regierung könnte ja durch einen, Machtspruch“ plötzlich auch die Privatbanken schließen oder, noch besser, die Direktoren der Privatbanken aufhängen oder spießen lassen und die Kassen der Banken für fiskalisches Eigenthum erklären. Nicht wahr? — O, ihr lieben, guten Leute, was seid ihr doch für schlechte Poli- tiker! Ihr wollt die preußische Regierung überreden, daß es nicht gut sei, wenn sie selbst eine Bank errichtet, sondern daß sie die Banken euch über= lassen müsse, und ihr sagt ihn: „Wir wollen dir die Bank nicht lassen.“ Warum? „Weil wir dir nicht trauen. Weil du zu viel Macht hast. Weil du absolut bist. Weil du die Gesetze, die du selbst giebst, nicht respektiren wirst.“ Wenn ihr mit einer parlamentarischen Partei hinter cuch, welche Ministerien zu stürzen vermag, diese Sprache führtet, — so wäre dies zwar nicht zu billigen, hätte aber dech noch einigen Sinn. Nun, vielleicht werdet ihr euch noch einmal dereinst die Kinderschuhe ausgetreten haben.
Der Mann in den Börsen-Nachrichten legt übrigens, wie er sagt, auf seinen ersten Grund — den, der das Mißtrauens-Votum gegen die Re⸗ gierung enthält — kein allzu großes Gewicht. Aber nun kommt der zweite Grund. Und das ist erst der rechte. .
„Auf Seiten der Regierung“, sagt er, „tritt ein die Konvertibilität er-
schwerender Umstand hinzu, dem auf der anderen Seite nichts gegenüber ; zustellen ist, und der doch unvermeidlich bleibt, da er ohne Zuthun der Re gierung besteht.“ — Und was für ein Umstand ist das? — Nicardo spricht an einer Stelle seines Hauptwerkes von „allgemeinen vanischen Schrek— ken“ — panies. Ricardo sagt an dieser, Stelle, welche der Beif. anführt: „Gegen solche Schrecknisse haben die Banken in keinem Szsteme cine Sicherstellung.“ Welch ein Fund für den guten Mann! Nur Regierungsbanken“ — ruft er jeßt aus (er weiß es besser als Ri⸗ cardo, welcher meinte: in keinem Sosteme sei Garantie) — nur Re— gierungsbanken oder solche Privatbanken, die durch ihre Verbindung mit der Regierung unter deren Sturz müleiden würden, sind jenem allge meinen Schrecken ausgesetzt, aber nicht Privatbanken, die sich von solcher Verbindung rein gehalten haben. Jener panische Schrecken rührt immer nur aus der Furcht vor der Eroberung des Landes und dem Sturze der Regierung her.“ Der Verf. zeigt durch die Belehrung über panies., welche er dem Publikum zu ertheilen wagt, daß er schwerlich je ein staats wirth- schaftlichs Buch eines Engländers gelesen hat; wer das erste beste englische
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