Meteorologische Geobachtungen.
1846. S. Februar.
Abends 10 Uhr.
Nachmittags 2 Uhr.
Nach einmaliger Beobachtung.
Morgens 6 Uhr.
0, 71 Par. Vz, aa .. 334, oꝛ -w. Quellwarme 7, 7 I. . 1,27 n. 4 2,29 n. — O, a R. Fluss rme 0,8? mn. 0,27 n. — 2,2 R. — 2, 195 R. Bodenwirme 0,97 n. g2 pci. 68 pc. S9 pc, Wasdüastans Coo, Rh. regnig. heiter. halbbeiter. Niedersehlag O, oss nb. W. w. w. Warme wechsel J, o? Wollkenzu — W. 2 — 2,87 R.
Tagesmittel: X38, 60 Fer. . Lon. .. 117 R... S3 pCt. W.
Königliche Schauspiele. Dienstag, 10. Febr. Im Opernhause. 21 ste Abonnement s⸗ Vorstellung: Der Freischütz. (Dlle. Lind: Agathe.) Anfang halb
188 r
Zur Vorstellung: Der Freischütz, werben Billet, mit Dienstag bezeichnet, zu den erhöhten Spernhaus-Preisen verkauft.
Die Sper: Ein Feldlager in Schlesien, kann wegen Heiserleit des Herrn Mantius heute nicht gegeben werden. Es bleiben aber zu derselben die bereits gelösten, mit Sonnta bezeichneten Billets zu der nächsten und zwar mit aufgehobenem Abonnement zu gebenden Vorstellung dieser Sper gültig, welche bei der bis Freitag, den 13ten d. M., zu erwartenden Wiederherstellung des Herrn Mantius sodann am leßtgedachten Tage stattfinden wird.
Dir Abonuemenus⸗Billete zur Oper: Ein Feldlager in Schlesien, sind bis Freitag, den 13ten d. M., Mittags 12 Uhr, abzuholen.
Im Schauspielhause. Z38ste französlsche Abonnements⸗Vorstellung. La premiâre représentation de: Une bonne reputation, co- médle nouvelle en 1 acte et en prose, du Thęätre frangais, par Mr. Arnould; la seconde représentation, de: La Ciguë, co- mädie nouvelle en 2 actes et en vers, par Mr. E. Augier; et sa reprise de: Dieu vous benisse! vaudeville en 1 acie, par
Mol. Ancelot et Paul Duport.
Mittwoch, 11. Jebr. Im Schauspielhause. 27ste Abonn Vorstellung. Zum erstenmase: Der Günstling, Original dusj -. 1 Abth., von X. Schubar (Dr. Lubarsch). zit
Zu dieser Vorstellung bleiben die bereits gelösten, mit N bezeichneten Schauspielhaus⸗ Billets gültig; auch werden he d gur Kertaasendan Villets cbenfallo mit'n
Nönigsstädtisches Theater. Dienstag, 10. Febr. Die Gebieterin von Saint⸗Tropez,. spiel in 5 Alten, von Lembert.
Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zin keisen.
Im Selbstverlage der Eypedition.
Gedruckt in der Decker schen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruclen
Allgemeiner Anzeiger.
BSekanntmachungen.
1727! Edittal-Vorlg dung
aller unbekannten Anwarter und Berechtigten zu den
Gräflich Henkel von Donnersmarlschen Familien Fidei⸗·
lommissen Tarnowitz Neudeck und Beuthen⸗Siemiano⸗ witz in Oberschlesien.
Der freie Standesherr Graf Carl Lazarus Henkel von Donnersmarkt, als gegenwärtiger Besiter des Gräf⸗ lich Henlel von Donners marlschen Familien · Fideilom⸗ misses Tarnowitz Neudeck in Oberschlesien, hat zur Been digung eines gegen den Landesherrlichen Fiscus über die Ausübung des Bergregals in der Standesherrschaft Beuthen bis in die drin Instanz geführten Prozesses am J. August 1831 und 24. 25. November 1636 mit dem Königlich Preußischen Finanz ⸗Ministerium einen Vergleich abgeschlossen, durch welchen unter mehreren, aus dem Vergleich näher zu ersehenden Modalitäten dem Fideikommiß ⸗Besitzer, seinen Erben und Nachfol- gern für die Anerkennung des Rechts des Fiskus zur slusübung des Bergregals in der freien Standesherr, schast Beuthen und Entsagung aller Ansprücht auf Rutzungen des Bergregals das Vorzugs⸗ und Aus- schließungs - Recht zum Bau auf Gallmei⸗ Erze und Steinkohlen in den Fideikommiß Gütern der Neudecker Linie und in den dem Standesherrn innerhalb der Sitandesherrschast Beuthen am 14. August 1834 schon zugehörigen Allodialgütern, so wie auf Gallmei · Erze auch in ꝰdenen innerhalb der Standesherrschaft gelege⸗ nen Fideikommiß ⸗ Gütern der Gräflich Henkel⸗Beuthen⸗ schen Tinie, eingeräumt worden ist. Dieser Vergleich soll durch einen Familienschluß genehmigt werden. Wir haben daher nach §. 9 des Gesetzes vom 15. Februar
Fünfte
lõꝛ bl
n,,
nahme auf die s.
bis zum
Termin auf den
23. März 1846, Vormittags um 11 Uhr, vor vem Ober ⸗Landesgerichts-⸗Asessor Herrn Hoffmann in dem Ober-⸗Landesgericht angesetzt, zu welchem
1) alle unbekannten Anwarter und Berechtigte zu den Gräflich Henkel von Donnermarkschen Tarnowitz⸗ Neudecker und Beuthen ⸗Simianowitzer Familien Fideikommissen,
2) vie ihrem Leben und Aufenthalte nach unbekannten ehelichen Nachkommen ver wahrscheinlich in Wien wohnhaft gewesenen Anna Maria Springer und der Martha Stubecki, Töchter des mit Hinterlas⸗ sung eines Testaments dd, Wien, den 12. Juli 1623 verstorbenen Lazarus Henkel des älteren von Donnersmark auf Gfäll und Wessendorf zu Oder= berg und Beuthen, Römisch⸗Kaiserlichen und des Innern Stadtraths zu Wien, und .
3) die ihrem Aufenthalte nach unbekannten zwei Töch⸗ ler des im Jahre 1780 verstorbenen Johann Erd mann Grafen Henkel von Donnersmark, Charlotte und Josepha, und, im Fall diese verstorben, deren eheliche Nachkommen,
mit der Aufforderung vorgeladen werden, vor oder in dem anberaumten Termine ihre Erllärung über den nach Obigem zu errichtenden Familienschluß abzugeben, und unter der Verwarnung, daß nach Ablauf des Ter⸗ mins der Ausgebliebene mit seinem Widerspruchsrecht präkludirt werden wird.
Ratibor, den 17. Juni 1845. Königlich preußisches Ober · Landesgericht.
A. C
uns ausgefertigten lung
, werden.
April é. sür die 173 b] Bekanntmachung, betreffend vie Dividenden⸗Vertheilung
an die Aeionaits xi Berlin⸗Anhaltischen Eisenb ahn⸗Gesellschaft.
Die geehrten Herren Actionairs unserer Ge⸗ sellschaft benachrichtigen wir ergebenst, daß wir ö fr für das Jahr 18456 eine
— 7 2 . ä Dividende ,, von Sechs u.
dreiviertel Prozent feszesebt haben, so
daß außer den bereits im Juli v. J, abschläglich ge= zahlten zwei Prozent gear wen noch vier und drei- viertel Prozent oder Neun Thaler 15 Sgr. auf jede Actie von zweihundert Thalern, gezahlt werden sollen. D Indem wir den speziellen Nachweis über die Ver⸗ 56 *
wendung der Betriebs⸗Einnahme des Jahres 1845 dem
diessahrlgen Geschäftsberichte vorbehalten, fordern wir ;
jeden Coupons -⸗Besitzer auf:
n va et vom 26. Januar bis 20. Februar d. J., Vomiuags von
bis 12 Uhr, mit Ausschluß der Sonntage, eine Spe- zificatjon seiner Coupons von Stamm- Actien, nach ben laufenden Nummern geordnet, mit seiner Na⸗ mens-⸗Unterschrift verschen, in unserer Haupt-Keasse im Empfangs ˖ Gebäude auf dem Aslanischen Plaße, ein- zureichen, um ee, Abgabe der Coupons die Zah⸗ jung dafür in Empfang zu nehmen.
. werden. m, . 752 *
1109 b]
Wer sich in der angegebenen Zeit nicht meldet, dem kann die Zahlung erst im Juli d. J. geleistet werden. Berlin, den 25. Jannar 1816. Der Verwaltungs⸗-Nath der Berlin ⸗Anhaltischen Eisen ⸗ bahn⸗Gesellschaft.
Köln⸗-Mindener Eisenbahn.
7 ; * r r,, 3 n zahlung aufzuheben und die Actionaire unter Bezug
Majestät unterm 18. Dezember 1843 bestätigten Statuts der Köln Mindener Eisenbahn ⸗Gesellschaft aufzufordern, die fünfte Einzahlung mit zehn Prozent o der 20 Thlr. pr. Actie
unter Anrechnung der für die früheren Einzahlungen von 40 9h . Sechszehn Silber⸗ z 2 ti i i i. 4 1840 (Gesetz Sammlung pro 1810 pas. 20) einen , m ö. ahin erfallen en Zin in Berlin bei der Königlichen Haupibank-Kasse, „Köln bei den Bankhäusern
2 S. Opbenhelm jr. C Co.,
Abr. Schaaffhausen,
J. H. Stein, n
in Düsseldorf bei dem Bankhause Wm. Cleff zu leisten und die in ihren Händen besindlichen Partial Quittungen über die früheren e, b ,, mit einzu- siefern, indem nur gegen deren Zurückg 50 5 oder 100 Thlr. lautenden neuen Partial ⸗Quit- tungen verabsolgt werden können.
Bie Annahme der Einzahlung findet vom 4. bis in cl. 14. April d. J. stant (bei der Königlichen Haupt= bantkasse jedoch nur Vormittags von 8 — 12 Uhr), und werden die bezeichneten Empfangsstellen die von ihnen zu ertheilenden Interims Quittungen gegen die von
vom 18. bis 25. auf mehrere Partial⸗Quittungen muß ein nach den? Actien⸗ Nummern geordnetes Verzeichniß derselben
m diejenigen Actionaire, welche sich in Folge der Eingangs erwähnten, machung vom 10ten v. M. sten 10 96 bis zum 14. Februar d. J eingerichtet haben möchten, nicht zu beeinträchtigen, so wird den⸗ felben freigestelit, die Einzahlung auch bis zu diesem Termine bei den genannten Empfangsstellen zu bewirken.
Auch in diesem Falle sind die Zinsen bis zum 15. früheren Einzahlungen, und für die vergütung von 2 Monaten, zusam⸗ men Zwei Thaler Zwanzig Sgroschen pr. Actie betragend, in Anrechnung zu bringen, indem sämmtliche Partial Quittungen per 15. April ausgefertigt und fünf Ratenzahlungen von hier ab ferner von uns
5te Rate eine Zins
Achonaire, welche von dieser Befagniß Gebrauch ma⸗ chen, lann ebenfalls eist in dem Zeitraume vom g 18. bis incl. 25. Mai c. statisinden. . Hab Zinsen“ Köln, den 56 Januar 1846. * ab Zinsen
i e
Crakau⸗Oberschlesische Eisenbahn. Sechste Einzahlung von
]. ; j ß — * 67 ö D.. 8 hy m We e, J-. 3 s 27 , * h
6ten März d. J., von s uhr Mor—
gens bis 1 Uhr Mittags, entweder in Breslau an den Haupt-⸗Rendanten der Oberschlesischen Eisenbahn, Herrn Simon, auf dem Oberschlesischen Bahnhofe oder in Krakau an den Büreau ⸗Vorsteher
zu leisten. Diese Einzahlung von 10 pCt.
H. C. Carl.
—
Bogen und
Einzahlung von v. J. bis C.
ozent.
Nachdem uns Ge⸗ legenheit geboten worden, einstweilen anderweitig Fonds zur Disposition zu erhalten, sehen wir uns veranlaßt, die durch munsere öffentliche Be⸗ kanntmachung vom 10ten v. M. per 15. Februar d. J. ausgeschriebene Ein
in Anrechnung gebracht, Bogen
auf den §. 15 des Gesell
10 und 11 des von des Königs ö strafe von zwei Thalern.
so wird die
15. April d. J.
L. Camphausen,
Herstatt, verlauft.
Gesellschaft.
gabe die über lioõb b
3 D* s
, ,. in der Zeit ai c. umtauschen. Bei Einzah⸗
nunmehr aufgehobenen Betannt⸗ bis zum 15. auf die Einzahlung der
vom 15. Berlin, 29. Dezember 1845.
36 h]
25.
Simson auf dem Krakau Oberschlesischen Bahnhose
wird auf den Quit- ungsbogen in Breslau durch den Haupt ⸗Rendanten Herin Sim on, in Krakau durch den Büreau ⸗Vorsteher Herrn Sim son bescheinigt, und haben die Herren Actio⸗ naire die nach den Nummern geordneten Quittungs- ein beizulegen ves Verzeich niß derselben mit der Zahlung einzureichen. Quittungsbogen werden an Zinsen vom 15. Dezember März ce. Vier Prozent für 81 Tage, mit- hin dreizehn einen halben Silbergroschen wonach auf jeden Quittungs⸗
neun Thaler sechszehn und ein halber Silbergroschen
einzuzahlen sind. — Wlr verweisen übri Acsionaire rüchsichtlich der a der schafis Statuts, welcher be⸗ stimmt: Zahlt ein Actiongir den geforderten Betrag bis spätestens am letzten Zahlungstage (S. so verfällt derselbe für jeden Actienbetrag her 100 Thlr., bei welchem der Verzug eintritt, in eint Conventional- Erfolgt auch sodann binnen 1 Wochen nicht die Einzahlung des ausgeschriebenen Acsien⸗ Betrages und der verhängten Conventionalstrase, tummer des beireffenden Quittungsbogens durch eine zweimalige Insertion in die S. 22 ten Zeitungen öffentlich bekannt gemacht und eine neue 14tägige Frist zur Einzahlung des Actien Betrages und der Conventonalstrafe festgesetzt, nach deren fru Ablaufe wird der Inhaber des Quittungs bogens aller Rechte als Theilnehmer der Gesellschaft ö an die ö des e 2 . . odann ein neuer unter derselben Nummer ausgefert ; e zum Vesten der Gesellschaft an der . . Klauen, Ferd; Freiherr von. Breslau und Krakau, den 24. Januar 1846. Direltorium der Krakau - Oberschlesischen Eisenbahn⸗
Ludwigshafen ⸗Bexbacher Eisenbahn. Ate Einzahlung.
Zufolge uns geworde⸗ nen Auftrages, und in Bezugnahme auf unsere Bekannimachung vom 18. dieses Monais, kann die ate Einzahlung auf die Actien der Ludwigshafen Bexbacher Eisenbahn mit ) Fl. 47. 30 Kr.
* pro Stück auch
Februar 1846
bei uns geleistet werden, nebst Verzugszinsen à 4 9h anuar ab, bis zum Zahlungstage.
Sirschfeld C Wolff,
Linden Nr. 27
4te Einzahlung af Ungarische Central⸗Eisenbahn⸗Actien.
z ö ; Wien ⸗Preßburg⸗Pesth u. s. w.) ie Auswechselung der ar Quittungen an die . Hi 9a gewordenen Austrages
kann die Ate Einzahlung von 1096 oder 1. 30.
zu der am in Preßburg stattfindenden Aten statutenmäßigen
Auf jeden Die zu verhandelnden Gegenstände sind:
) auf die ausgewiesene Gebahrung bih 2) Bessummung über die als verschollen enllinn
auf weiche die Einzahlungen zur statutenmäßs efetzten Frist nicht geleisiet worden sind. 3) 3 Wahl zweier Direktoren. Preßburg, den 1. Februar 1846. Die Direction der Ungarischen Central ⸗Esenhahn.
Namen der stimmberechtigten Herren Aline,
Adler, A. Arnstein C Esijeles. Auer, L. Hugh C. von. Bauer, Th. Berger, L. Edler von. Mn mann, H. Sne. Biedermann, J. sen,. Bilhnbn, Braunschweig, Herzog Wilh. von. Colomhan Dietrich, Jofef Freiherr von. Dietz, J. G. C. stein. W. G. Elian, L. A. Engert, Hr. Rn
ens die Herren ichteinzahlung
13) nichi ein,
destimm· ziich Freiherr von. Foges, R
Goldstein, L. G. Gößl, W. Granichstädten, C Emanuel. Haanen, Ftemi van. Haikes, E. Einest Nitter von Waldstätten. Hegedius, Hegebius, S. von. Herz, A. C. von. Hirn Wolff. Hock, C. Hoꝛschetzly, L. Jacquier en tiug. Kainz, F. Kaiser, J. Kann, 49 Kohns, Casyw, Enn Koller, G. Koenigswarter, N ion J. Kuh, L. S. Ladenbacher, E. von. nl, C. Tändauer, J. Leih, J. P. Lewitus, J. E. Uni Tichtenstabt. M. Liebenberg, E. Ritter von. Ka hen L. Kiter von. Loehner, L. Edl. von. lin thal, J. J. Ritter von. Löwenihgl, J. M. Nun Mayer, J. de Also⸗Ruszbach. Mayer, L. von. n léart, Julius Fürst. Perko, A. von. Redelna Roihschild, S. M. Freiherr von. Saneine Sander, R. von. Schey, F. Schey, J. Sch Schey, Ph. Schlesinger, H. Schlesinger, J. stein, D. J. Sichrowsty, H. Sichrowsky, J. F. von. Sina, Simon G. Spitzer, J. Spin Stern, M. Szitanv, A. von. Szitany, S Tachauer, J. FJ. Thomas. A. Todesco, 8. Tod M. Trinler, F. Ullmann, M. von. M. H. u. Co. Weriheimber, J. A. Ebl. von. Wertheimstein, H. Edl. von. Wen stein, H. Söhne. von. Wertheimstein, L. n Werihcimssein, S. von. von Wertheimstein seel: Wiedmann, S. Wiener, Nathan. Wiesenbun !
tlosem
ig, und
seel. Wwe.
Il99
Wir machen aufmerksam auf die s eh̃ schienenen, in Konzerten mit grölstem heill genommenen
18 Schwedischen Gesih
vorgetragen von Jenny Lind
für eine Singstimme und Piang; mit d euf- und schwed. Fer. NHefi J. 175 Str. Elch III. à 125 Sgr. .
von 06
Spielmannslied
Direction.
Berlin, den Z. Januar 1846.
B n v. 23. 30 Kr. pr. Aciie und X. Agentur Spesen von der Einzahlungssumme bis incl. den 142. Februar a. c. mit 4 X Verzugszinsen bei uns geleistet werden.
Hirschfeld C Wolff,
Linden Nr. 27.
von Frl. Tuczek unter rauschendem BPeilil gen worden.
zu Linder. Schlesinger Musĩkhandlung.
10 pCt.
Die Actionaire der Krakau ⸗Oberschlesischen Eisenbahn werden hier- durch aufgesordert, auf den Betrag ihrer Quit- tungsbogen die sech ste Einzah⸗
glung mit zehn Pro⸗ ö zent
vom Aten bis
lung
Herrn
Vierte General-Versamm— der Actionaire der Ungarischen Central-
Eisenbahn.
Gemäß des §. 16. der Gesellschafts ⸗ Statuten, nach welchem jene 100 Actionaire zur General- Versammlung einzuberu⸗ sen sind, welche zur Zeit
Ader Ausschreibung mit der größten Zahl der Parniale in den der Gesellschaft vorge⸗
96 b . toon Alssocié⸗Gesuch.
Zu einem im blühendsten Zustande sich ht umfangreichen n, in Spirituosen r einen sicheren guten Nutzen bringt, in einer ö tendsten Handelsstädte der Preuß. Donar iin größeren schiffbaren Flusse, dessen einer Then ur Ruhe zu setzen wünscht, wird ein Assen 3. ca. 50 lle. Thlr. disponibel stellen an z dürfte bei etwanig, andtrweiten conven i hälinissen auch vielleicht nicht gleich das gen, verlangt werden. Hierauf Resteltirende wen,. ihre Abresse nebst Mittheilungen unter B. * telligenz · Eomtoir abzugeben.
— ——
üchern
ontag bezeichnet 1
schrieben stehen, giebl sich die gesertigte Dini! Ehre, jene Herren hier namentlich zu bezeichnen,
3. März dieses Jahrt.
ral⸗Versammlung eingeladen und die betreffenden timationg - Briefe mit Angabe des Versammlungzt ih und der Stunde, so wie auch den Geschäftsbent die Rechnungs- Abschlüsse, zugesendet erhalten mn
1) Belscht uber den Stand des Baues mia
Stück Parsiale der Ungarischen Central⸗Esms
J. J. Erstenberg, Ed. Freiherr von. Erstenben Gold schmi
Weiler Wernau, 5. Wertheim, David!
Beritze nber, Ph; Wen e Stück der Geseßz⸗ Sammlung enthaltenen Allerhöchsten Kabinete⸗
Citerarische Anzeigen J
. 53 ĩ r eM * B . ö ö 2. f ö bert. Op. 16. Für Soprau oder l. J. biet der Mimik durchmißt, ohne seine Gränzen je zu überschreiten. Zeigt
Piano 10 Sgr., für Ali oder Bariton 109 8. Ferbrecher. Genial ist seine Maste, die fast an die
Pas Abonnement belrägt: 2 Rihir. sür ᷓ Aahr. 4 Rthlr. = Jahr. 5 Rihlr. — 1 Jahr. allen Theilen der Monarchie ohne Preis erhöhung. tions- Gebühr sür den 9 a. Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.
Allgemeine
Preußische Zeitung.
Alle Post-Anstallen des In- und Auslandes nehmen Seslellung aus dieses Glatt an, sür Serlin die Expedilion der Allg. Preuß. — Zeitung: Friedrichs siraße Ur. 72.
16 42.
Berlin, Mittwoch den 11e Februar
Anhalt.
mtlicher Theil.
land. Berlin. Königliche Kabinets- Ordres und Gesetz in Betreff Nr Form der Zusammenbtrufung von Kirchengemeinden. Begräbniß kes Staats Ministers von Bülow in Tegel. — Das Königl. Banl⸗ Coemösoir in Stettin und die Königl. Daupfbant,
reutsche Bundesstagten. Königreich Sach sen. Landtags⸗Ver⸗ wVandlungen. — Großherzegthum Mecklenburg⸗Schwerin. Die Bevbllerung der beiden Großherzogthümer.
ankreich. Deputirten⸗- Kamm er, Eillärungen über die Erpedi⸗ tion gegen Madagaslar. Paris. Lage der Dinge in Algerien. —
ermschles. — Schreiben aus Paris. (Bebatte über Madagaskar und Annahmt von Adreß Amendements mit Zustimmung des Ministeriums; Nachrichten aus Algier
oßbritanien und Irland. Lon dan. Die Instructionen für den briiischen Gesandten am La Plata. — Die Nachrichten aus den Verei- nigten Staaten. — Koinmarlt, . Vermischtes.
alien. Palermo. Das fürstliche Brautpaar. Der Großfürst Kon⸗ stantin. — Rom. Anleihe. — Vermehrung der Gendarmen. ürkei. Konstantinopel. Nachrichten aus Sprien.
senbahnen. Köln⸗Mindener Bahn. andels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Böise.
nigl. Schauspielhaus. (Die Räuber von Schiller.) — Verein für Ge⸗ shichte der Marl Brandenburg.
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem evangelischen Pfarrer an der Stadtkirche zu Merseburg, zent Heidenreich, die Schleife zum Rothen Adler⸗Orden dritter sass dem Rittergutsbesitzer Beer end auf Klein- Beeren, im Kreise
lion, und dem Bber⸗-Registrator beim Ober- Landesgericht in Bresg⸗ u, Hofrath Richter, den Rothen Adler-⸗Orden vierter Klasse; so e bem beim Hof⸗Jagd⸗Amte angestellten Büreau⸗ und Kassendiener hristoph Grünberg, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen; n Stelle des zu einem anderweitigen Diensiberuf best mmten tgierungs-Präsidenten Braun den seitherigen Geheimen Finanz⸗ laih 2 alzwedell zum Präsidenten der Regierung in Gum⸗ nnen; un
Den zum Mitgliede der landwirthschaftlichen Abtheilung der Racierung zu Frankfurt bestimmten Oekonomie= Kommissions-Rath Mm ay zum Regierungs- und Landes⸗-Oelonomie - Rath zu nennen. .
Se. Excellenz der General-Lieutenant und
Angekommen: von Erfurt.
ommandeur der Sten Division, von Hedemann,
Uichtamtlicher Theil.
Ynlan d. Berlin, 10. Febr. Die in dem heute ausgegebenen Zten
——
Ordres, die Ausschließung derjenigen preußischen Unterthanen von jeder künftigen Anstellung im Vaterlande, welche sich im Auslande zu Priestern weihen lassen, ferner die allgemeine Militairpflicht der Juden und die Freigebung des regelmäßigen und stationsweisen Transports von Gütern, deren Gewicht Einhundert Pfund übersteigt, oder welche von der Beförderung mit der Post ausgeschlossen sind, betreffend, lauten wie folgt:
Da es sich verschiedentlich gezeigt hat, daß — der großen Er⸗ leichterungen ungeachtet, welche den Aspiranten des katholischen Priester⸗ standes hinsichtlich der Ableistung der Militairdienstpflicht eingeräumt worden, — dennoch sich preußische Unterthanen zuweilen im Auslande zu Priestern weihen lassen, so muß ein solcher unerlaubter Schritt als ein Beweis der Absicht, sich den Unterthanenpflichten zu entziehen, angesehen werden und — soweit nicht nach deni Gesetze wegen der Umgehung der Militairdiensipflicht eine besondere Strafe zu verhän⸗ gen ist, — die Ausschließung von jeder künftigen Anstellung im Bater⸗ lande zur Folge haben. Die Ministerien des Krieges, der geistlichen Angelegenheiten, des Innern und der Justiz haben dies in vorkom— menden Fällen zu beachten und gegenwärtige Ordre durch die Ge—⸗ setzsammlung bekannt zu machen.
Charlottenburg, den 23. Dezember 1845.
Friedrich Wilhelm.
An die Ministerien des Krieges, der geistlichen Angelegenheiten, des Innern und der Justiz.“
„Auf den Antrag des Staats⸗Ministeriuns vom Sten v. M. be⸗ stimme Ich hierdurch, daß die Juden fortan der allgemeinen Mili iairpflicht auch in denjenigen Landestheilen, in welchen sie von der⸗ selben bisher noch befreit gewesen sind, unterworfen sein sollen; es foll dagegen auch das Rekrutengeld wegfallen, welches die Juden in mehreren jener Landesttheile bisher zu entrichten hatten. Die Be⸗ stimmungen des 8. 14 der Verordnung vom 1. Juni 1833 wegen des Judenwesens im Großherzogthum Posen werden hierdurch auf⸗ gehoben. Dieser Mein Befehl ist durch die Gesez⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 31. Dezember 1845. a , : riedrich Wilhelm. An das Staats⸗Ministerium.“ 9 ; ö
„Auf den Bericht des Staatg⸗Ministeriums vom 16ten v. M. und nach dessen Antrage bestimme Ich hierdurch, daß es fortan einem Jeden gestattet sein soll, Transport-Anstglten mit regelmäßiger Ab— Fangs-⸗ und Beförderungszeit und mit Wechsel der Transportmittel zur Versendung von Gütern zu errichten, deren Gewicht Einhun⸗ dert Pfund übersteigt, oder welche nach 8. 89 des Regulativs über das Posttaxwesen vom 18. Dezember 1824 von der Beförderung mit der Post ausgeschlossen sind. Von der Errichtung einer solchen Transpork-Anstalt muß der Unternehmer, unter Angabe der Orte, zwischen welchen der Transport stattsinden soll, so wie der Abgangs⸗ und Beförderungszeit, der nächsten Post -Anstalt Anzeige machen. Dieser Mein Befehl ist, durch die Gesetzsammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Potsdam, den 3. Januar 1846.
An das Staats⸗Ministerium.“
Das in dem nämlichen Stück der Gesetz⸗Sammlung ent⸗ haltene Gesetz, betreffend die Form der Zusammenberufung von Kirchen⸗Gemeinden, lautet folgendermaßen:
Friedrich Wilhelm.
1846.
i Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. ꝛ0.
Um in der Art und. Weise, wie die Zusammenberusung von Kirchen⸗ Gemeinden zu bewirken ist, eine Erleichterung eintreten zu lassen, verordnen Wir für diejenigen Theile Unserer Monarchie, in welchen das Allgemeine Landrecht Gesetzeskraft hat, auf den Antrag Unseres Staats- Ministeriums und nach vernommenem Gutachten Unseres Staats⸗Raths, was folgt:
§. 1. Die Einladung der Mitglieder einer Kirchengemeinde zu einer Versammlung, in der ein Gemeindebeschluß gefaßt werden soll, kann nicht blog, wie bisher, durch die im 8. 57, Tit. 6, Thl. II. des Allgemeinen Landrechts vorgeschriebene Insinuation an jedes Ge—⸗ meindemitglied, sondern mit gleicher rechtlicher Wirkung auch dadurch geschehen, daß solche der zum Hauptgottesdienst in der Kirche ver⸗ sammelten Gemeinde, auf die im 8. Z näher bestimmte Weise, be⸗ kannt gemacht wird.
§. 2. Die Emladung muß den Gegenstand, schlossen werden soll, so wie die Zeit und den Ort zu der Versamm⸗ lung, angeben. Sie muß in der Pfarrkirche der Gemeinde an drei auf einander folgenden Sonntagen, an welchen ein Hauptgottesdienst gehalten wird, bei demselben vorgelesen werden. Besitzt dieselbe Gemeinde noch andere Kirchen, in welchen an Sonntagen Haupt⸗ Gottesdienst gehalten wird, so muß auch in diesen Kirchen die Vor- lesung der Einladung wenigstens an einem Sonntage beim Haupt⸗ gottesdienst geschehen. Sind jedoch mehrere Gemeinden, deren jede eine Kirche besitzt, unter einem Pfarrer vereinigt, so muß die Vor⸗ lesung in der Kirche jeder dieser Gemeinden, insofern die Einladung auch an sie gerichtet ist, bei drei auf einander folgenden sonntäglichen Hauptgottesdiensten erfolgen.
85 3. Ueber die geschehene Vorlesung hat der ordentliche Pfar⸗ rer ein Attest zu ertheilen, welches den Inhalt der Einladung, so wie die Sonntage, an welchen, und die Kirchen, in welchen das Vorlesen erfolgt ist, angegeben und mit dem Kirchensiegel versehen sein muß. Ein diesen Vorschriften gemäß ausgestelltes Attest hat volle Beweis⸗
kraft. .
. 4. Wo es nach dem Ermessen der einladenden Behörde den örtlichen Verhältnissen entsprechend erscheint, kann die Einladung, außer deren Verlündung in der Kirche, auch noch durch die öffentli⸗ chen Blätter bekannt gemacht werden. .
§. 5. Die Ordre vom 9. Mai 1829 (Gesetz⸗ Sammlung 1829, Seite 40), wegen Zusammenberufung der Kirchen⸗Gemein⸗ den in großen Städten, wird hierdurch aufgehoben.
Urkundlich unter Ünserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Instegel.
Gegeben Berlin, den 23. Januar 1816.
(L. S.) Friedrich Wilhelm. Eichhorn. von Savigny. Uh den. Beglaubigt: Bode.“
über welchen be⸗
von Roch ow.
Berlin, 19. Febr. Nachdem bereits vorgestern in den Abend stunden die irdische Hülle des am 6ten d. verstorbenen Geheimen Staats-Ministers, Freiherrn von Bülow, in aller Stille nach dessen benachbartem Landsitz Tegel gebracht worden war, fand gestern Mit⸗ tag daselbst die Bestattung des Dahingeschiedenen in der Familien- gruft des Parks statt. Es war eine stille, erhebende Feier, zu wel⸗ cher sich, außer Sr. Königl. Hoheit dem Prinzen von Preußen, die Verwandten und nächsten Freunde des edlen Todten ungeladen
— **
me 2
Königliches Schanspielhans. Die Räuber von Schiller.
(Den 9. Februar.)
Wenn man die Wirkung, welche dies Drama bei seinem Erscheinen achte, mit der heutigen vergleicht, so sieht man, wie die Zeiten sich ge= dert haben: als Schiller 18 Jahre ali war, war Deutschland auch nicht ter. Damals wurde alle Welt von der Schilderung des Näuberlebens lirisirt: heute, im Zeitalter der Eisenbahnen, will das Poctische dieses üsstandes nicht mehr ergreisen, und die volle Aufmerlsamkeit wendet sich ranz Moor zu. Für diesen Charakter hatte Schiller am meisten ge= ichtel, er hielt ihn für verloren und gestand in der Kritik über die erste sorstellung des Drama's, die er selber für das württembergische Nepertorium hrieb, noch nie so angenehm betrogen worden zu sein, wie an jenem bend, wo der junge Iffland diese gewagte Gestalt gluͤcklich versinnlichte.
Seitdem setzen die Meister der deutscheu Schauspielkunst ihre Krast an e Daistellung des Franz und werden sicherlich auch dann noch das rama für das Repertoir eihalten, wenn die Sympathieen für das Räu⸗ leben längst erloschen sind. Daß Herr Döring jenen Meistern beige⸗ hlt wird, verdankt er vorzugsweise dieser Rolle, in der er das ganze
als Mohr im Fie sco den thierischen, so als Franz den genialen t 4562 Portraits von Byron innert, so daß er nicht ganz so häßlich ist, als er im Grunde sein sollte, nd daher in dem Monolog, in dem er sich sür die schlechte Ausstattung r Naiur zu enischädigen beschließt, die Mueteln des Gesichts momentan iw physischen Häßlichkeit verstimmt, in dem sonst nur die moralische zu lesen I.. Hier zeigt sich auch die Macht seines Organs, das durch Helligkeit der bokale, Kraft der Konsonanten, durch die Leichtigkeit, aus den tieferen La— en bis ins Falsett hinauszugehen, alle Nüancirnngen des Affeltes aus— in, . nter den Räubern war Heir Rüthling als Spiegelberg der bensvollste; denn Heir Grua als Karl Moor hatte es i gut nn nr die Giuthen dieses Charalters in einem Eimer appianischtr Schwer⸗ uth zu löschen, und die übrigen Herren Räuber waren oft recht träge und unbedeutend. Da liegen nach der Schlacht an funszig Näuber regungslos nd lassen sich die Abendsonne in den Magen scheinen, statt für den Mo⸗ 0 ihres Hauptmanns einen zwar stillen, aber beweg en Hintergrund zu *. Etliche konnten zechen, eiliche würfeln, einig; Wunden verbinden, . ihre Waffen in den Stand setzen. Aber wir sind es gewohnt, daß 9 * Statistenmasse wie ein lähmendes Bleigewicht an das bewegte Le ben rama's hängt. In diesem Punkt ist noch viel vom Ballet zu lernen. * Her Bethge als Herm ann spricht bald dumpf und hohl, bald * . 9. /. ge,. 9 ee , 1 Raben 6 1. er Dlle. Stich, der Herren Franz und Gern Ind anf besprochen und nach Verhältniß gewürdigt. ; 20.
Verein für Geschichte der Mark. Brandenburg.
Berlin. In der Januar-Sitzung des Vereins für Geschichte der Mark Brandenburg eröffnete Herr Direllor von Ledebur die Vorträge, indem er auf die alten Inschriften von Chorstühlen aufmerksam machte, die sich in dem vormaligen Dominikaner-Kloster zu Göttingen befunden haben. Es werden durch diese Inschriften die nicht vollständig eihaltenen Inschrif- ten des ehemaligen Dominifaner- Klosters zu Röbel, in Mecklenburg, auf sehr willkommene Weise erläutert. Namentlich geht aus jenen das unbe⸗ kannte Faltum hervor, daß das Bom n off! Soldin in der Neumark im Jahre 4275 gestiftet worden, Hieran schloß derselbe eine nähere Begründung seiner Ansicht von dem einstigen Vorhandensein eines Dominikaner -⸗Klosters zu Havelberg. Eben so brachte derselbe urkundliche Zeugnisse dafür bei, daß das jüngst zur Sprache gebrachte Wort Merica für Heide auch in der Form Erica vorlomme, und wies auf Analogien aus der Toxographie des Mittelalters hin, wo wir abwechselnd: Ammendorf und Mammendorf, Eresburg und Pieresburg, Ebbesioh und Mebbesloh, Elsholz und Mels- holz, Iminlevo und Miminlevo (das heutige Memmleben) u. dgl. m. sin⸗ den. — Herr Geh. Archiv- Rath Riedel erläuterte einige alte Urkunden über Niederfinow und Bernau. Herr Baurath von Su ast sprach über ein Thor der Altstadt Salzwedel und lege die Zeichnun— gen davon vor, dessen merkwürdigen Schmuck mit Wappenbildern er er= flärte. Derselbe legte auch Zeichnungen der dortigen St. Laurentins, Kirche mit erläuternden Bemerkungen vor. Dann las Herr Direktor Klöden eine Abhandlung über die Art, wie ehemals die Mark Brandenburg mit Salz verschen wurde. In alten Zeiten wurde nur lüneburgisches Salz in diesen Gegenden benutzt, mit Ausschluß des hallischen und magdeburgischen. Jenes wurde von Lübtck auf der Trave in die Ostsee und von da nach Steinmn versandt, woher sein Name Travensalz. Stettin versorgte damit alle umliegenden Länder. In der Mark war der Salzhandel * gursürst Friedrich II. aber schloß, um sich in diesem Artikel von Pommern unab⸗ hängig zu machen, 1441 mit der Stadt Lünchurg einen Vertrag, durch den er ihr den direlten Salzhandel nach der Mark erlaubte und ihn zu schützen versprach, wogegen die Stadt dem Kursürsten ein für allemal 3000 Gulden und jährlich auf seine Lebenszeit 209 Rihlr. zu zahlen sich ver⸗ pflichtete. Von seinem Nachfolger sollte es abhängen, ob er an den Kon trakt gebunden sein wolle oder nicht. Von da ab führten die Lüneburger ihr Salz selber nach der Mark, und es hat dies lange sortgedauert. Herzog Wrartislaff von PM0aynern aber nahm dies übel und entzog allen märklischen Unterthanen 1467 das Recht, über Stettin hinaus zu handeln. Hundert Jahre später fand man, daß es vortheilhaft sei, Seesalz auszusieden und reines Sal; daraus zu gewinnen. Es wurde wohlfeiler, als das lüneburger, und übtrall wurden Sasizhäuser zum Aussieden des Boysalzes errichtet, welches die Mark ebenfalls über Steitin erhielt. Diese Stadt aber war mit Frank⸗ furt a. d. O. wegen des Handels 1571 in so große Streitigkeiten gerathen, daß es zu Gewalithätigkeiien gekommen war, und weil Stettin nicht nach-
geben wollte, verbot Kurfürst Johann Georg von Brandenburg 1572 auf tas strengste seinen Unterthanen jeden Handel mit Stettin bei Veriust aller Waaren und der Transportmittel, so wie er auch allen Steitinern jeden Handel in seinen Ländern verbot, eine Sperre, welche der Mart eben so lästig wurde, als Pommern. Die 1573 zur Veseitigung eröffncten Ünterhandlungen zerschlugen sich, und erst 1592 wurde die Sperre auf den Antrag der Stände aufgehoben, jedoch mit der Maßgabe, daß nicht die Stettiner, sondern nur märkische Unter⸗ thanen Salz die Oder herauf führen dürften. Unterdessen hatte Lüneburg die Mark mit Salz auf direktem Wege versorgt. Die Stände aber mach- ten dem Kurfürsten den Vorschlag, ihnen den Handel mit diesem Salze zu überlassen, um aus dem Eitrage ihre Schulden zu decken, indem sie dem Kurfürsten von jeder Tonne eine Abgabe zahlen, auch sich die Aussicht lan- desherrlicher Diener, der Salzschreiber, gefallen lassen wollten. Dies geneh—⸗ migte der Kurfürst und machte 1583 betannt, daß er das Salz durch seine Duner an bestimmten Orten und zu festgesetzten Preisen künftig verkaufen lassen würde. Neben dem lüneburgischen Salze könnte künftig auch anderes Sal; eingeführt werden, letzteres aber nur zur Achse, und nur an den an⸗ gegebenen Orten dürfe Saz gelauft werden, bei hoher Strafe. Die stetti⸗ ner Kaufleute verkauften aber jetzt das Tiavesalz wohlfeiler, und es wurde davon so viRel eingeschmuggelt, daß das Salz in den turfürstlichen Nieder= lagen unvrrkauft blieb. Zwar wurde diese Einschwärzung von 1610 bis 1625 mehifach sehr streng verboten, aber ohne Erfolg. Lüneburg zahlte unterdessen regelmäßig 2060 Rthlr. an den Kurfürsten, der 1633 einen neuen Kontralt mit der Stadt schloß, um die ganze Mittel und Ukermark mit Salz zu versorgen. Jedes andere wurde verboten, und nur bei den ver⸗ oldneten Direstoren des Salzhandels durfte es gekaust werden. Dies währte bis 1643, wo Kursürst Friedrich Wilhelm der Große den Salzhan⸗ del wieder freigab. Nach dem westphälischen Frieden aber sah er in ihm ein Mittel, den erschöpften Staatsschatz zu füllen, und unterhandelte mit Lüntburg wegen Lieferung des benöthigten Salzes. Die Stadt machte sich anheischig. Jo viel Salz, als veilangt würde, nach der Elbe zu bringen, und versprach dafür dem Kurfürsten, jährlich 225 Rihlr. auf eine frühere Schuld abzurechnen, welches Geld als Schutzgeld für den Handel betrachtet wurde. fö52 wurde bekannt gemacht, daß der Kurfurst selber seine märlischen Unterthanen mit . versorgen wolle, und daß nir= gend Salz gekauft werden dürfe, als bei seinen Salzfaktoren, bei harter Strafe. Dies verhinderte indessen nicht einen so ausgedehnten Schmuggel- handel, daß das meiste Salz in den Faltorcien unverkaust blieb, obgleich man nach und nach mit den Preisen herunterging, und 16071 weigerte sich die Stadt Lüneburg, das Schutzgeld von 225 Nihlr. serner zu zablen, wo= bei es auch geblieben ist. 1680 nahm der Kurfürst von Magdeburg Besiß. und von da ab vermochten die einheimischen Salzwerke die Man mit Salz zu versorgen. R.
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