1846 / 42 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Allgemeine

188 l

Zur Vorstellung: Der Freischütz, werben Billets, mit Dienstag bezeichnet, zu den erhöhten Spernhaus⸗Preisen verkauft. ;

Die Sper: Ein Feldlager in Schlesien, kann wegen Heiserleit des Herrn Mantius heute nicht gegeben werden. Es bleiben aber zu derselben die bereits gelösten, mit Sonntag bezeichneten Billets zu der nächsten und zwar mit aufgehobenem Abonnement zu gebenden Vorstellung dieser Sper gültig, welche bei der bis Freitag, den 13ten d. M., zu erwartenden Wiederherstellung des Herrn Mantius sodann am letztgedachten Tage stattfinden wird. :

Die Abonnements⸗Billets zur Oper: Ein Feldlager in Schlesien, sind bis Freitag, den 13ten b. M., Mittags 12 Uhr, abzuholen.

Im Schauspielhause. Z8ste franzbstsche Abonnements-⸗Vorstellung. La première représentation de: Une bonne rèputation, co- meädle nouvelle en 1 acte et en prose, du Théätre frangais,

Mittwoch, 11. Jebr. Im Schauspielhause. 27st Abonnem Vorstellung. Zum erstenmale: Der Günstling, Driginal · dussp 4 Abth., von L. Schubar (Dr. Lubarsch). l Rlhir. j Zahr.

Zu dieser Vorstellung bleiben die bereits gelösten, mi 5 sihlr. - I Jahr.

; 9 . 6 ; 22 t Mo b ten S lhaus⸗Billets gültig; den bhlinn ! ah rr e ü üer. . 6. ö ꝛJ U 1 e e ! t U n Königs stadtisches Theater. * * Dienstag, 10. Febr. Die Gebieterin von Saint⸗Tro ;

spiel in 5 Alten, von Lembert. per eta

; ; ; 2 6 Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zin keisen. 9 42.

a Abenne ment beträgt: Meteorologische Geobachtungen 2 ,

Abends 10 Uhr.

Alle Ppost-Anstallen des An- und Auslandes nehmen Sestellung aus dieses Glatt an, sür Serlin die Expedilion der Allg. Preuß. ; Zeitung: Friedrichsstiraße Ur. ꝛ2.

1846. S. Februar.

Nachmittags 2 Mr.

Nach einmaliger Beobachtung.

Morgens 6 Uhr.

X30, 71 Par. Vz, aa . 33 4/oꝛπ. Quell arme 1 R.

4 I2* n. 4 2,37 n. Qa N. Fluss tt QςM. Mn. 0,2 R. 2, 29 n. 2, 19 n. Roden rme 0,97 mn.

g pCt. 68 pC. S9 pC. Aasdünstung O, oos nb.

regni. beiter. palbheiter. Nedersehlas C, o9s Rh. W. W. W. Warme wechsel 3, o? W. 2,87 m.

Tagesmittel: 338, so“ Fer... Ion... Ia“ n... S3 pc. M.

Dunatsãttigung. Wetter

Berlin, Mittwoch den 116 Februar 18346.

Königliche Schauspielt. Dienstag, 10. Febr. Vorstellung: Der Freischütz. 7 Uhr.

Im Opernhause. 21ste Abonnement s⸗ (D lle. Lind: Agathe.)

Anfang halb

par Mr. Arnould; la seconde reprèsentation de: La Cigué, co- médie nouvelle en 2 actes et en vers, par Mr. E. Augier; et la reprise de: Dieu vous benisse! vaudeville en 1 acie, par MM. Ancelot et Paul Duport.

Im Selbstverlage der Enypedition.

Gedruct in der Decker schen Geheimen Ober⸗Hofbuchdru len

BGekanntmachungen.

17271 Edittal⸗-Vorladuug

aller unbelannten Anwarter und Berechtigten zu den

Gräflich Henkel von Donnersmarlschen Familien Fidei⸗

lommissen Tarnowitz⸗Neudeck und Beuthen⸗Siemiano⸗ witz in Oberschlesien.

Der freie Standesherr Graf Carl Lazarus Henkel von Donnersmart, als gegenwärtiger Besißer des Gräf⸗ lich Henlel von Donnersmarlschen Familien- Fideilom⸗ misses Tarnowitz Neudeck in Oberschlesien, hat zur Been⸗ digung eines gegen den Landesherrlichen Fiscus über die Ausübung des Bergregals in der Standesherrschaft Beuthen bis in die drnte Instanz geführten Prozesses am 14. August 1831 und 24. . 25. November 1835 mit dem Königlich Preußischen Finanz -⸗Ministerium einen Vergleich abgeschlossen, durch welchen unter mehreren, aus dem Vergleich näher zu ersehenden Modalitäten dem Fideikommiß Besitzer, seinen Erben und Nachfol⸗ gern für die Anerkennung des Rechts des Fiskus zur slusübung des Bergregals in der freien Siandesherr⸗ schaft Bcuthen und Entsagung aller Ansprüche auf Nutzungen des Bergregals das Vorzugs⸗ und Aus— schließungs⸗Recht zum Bau auf Gallmei⸗Erze und Steinkohlen in den Fideilkommiß⸗Gütern der Neudecker Linie und in den dem Standesherrn innerhalb der Standesherrschast Beuthen am 14. August 1834 schon zugehörigen Allodialgütern, so wie auf Gallmei - Erze auch in denen innerhalb der Standesherrschast gelege⸗ nen Fideikommiß⸗Gütern der Gräflich Henkel ⸗Beuthen⸗ schen Linie, eingeräumt worden ist. Dieser Vergleich soll durch einen Familienschluß genehmigt werden. Wir haben daher nach §. 9 des Gesetzes vom 15. Februar 1810 (Gesetz⸗ Sammlung pro 1810 pag. 20) einen Termin auf den

23. März 1846, Vormittags um 14 Uhr, vor dem Ober ⸗Landesgerichts⸗Asessor Herrn Hoffmann in dem Ober⸗Landesgericht angesetzt, zu welchem

1) alle unbekannten Anwarter und Berechtigte zu den Gräflich Henkel von Donnermarlschen Tarnowitz⸗ Neudecker und Beuthen ⸗Simianowitzer Familien- Fideikommissen,

2) die ihrem Leben und Aufenthalte nach unbekannten ehelichen Nachkommen der wahrscheinlich in Wien wohnhaft gewesenen Anna Maria Springer und der Martha Stubecki, Töchter des mit Hinterlas⸗ sung eines Testaments dd. Wien, den 12. Juli 1624 verstorbenen Lazarus Henkel des älteren von Donnersmark auf Gfäll und Wessendorf zu Oder⸗ berg und Beuthen, Römisch / Kaiserlichen und des Innern Stadtraths zu Wien, und ö

3) die ihrem Aufenthalte nach unbekannten zwei Töch⸗ ier des im Jahre 1780 verstorbenen Johann Erd= mann Grafen Henkel von Donnersmark, Charlotte und Josepha, uͤnd, im Fall diese verstorben, deren eheliche Nachkommen,

mit der Aufforderung vorgeladen werden, vor oder in dem anberaumten Termine ihre Erllärung über den nach Obigem zu errichtenden Familienschluß abzugeben, und unter der Verwarnung, daß nach Ablauf des Ter= mins der Ausgebliebene mit seinem Widerspruchsrecht präkludirt werden wird.

Ratibor, den 17. Juni 1845. Königlich preußisches Ober ⸗⸗ Landesgericht.

173 b] Bekanntmachung, beueffen eie Dividenden⸗Vertheilung

an die Aclionairs der Berlin⸗Anhaltisch en Eisenb ahn⸗Gesellschaft.

Die geehrten Herren Actionairs unserer Ge⸗ sellschaft benachrichtigen wir ergebenst, daß wir

Ff für das Jahr 1845 eine

g Dividende . von Sechs u.

dreiviertel Prozent fesgesebt haben, so daß außer den bereits im Juli v. J, abschläglich ge= zahlten zwei Prozent gegen n e n noch vier und drei- viertel Prozent oder Neun Thaler 45 Sgr. auf, jede Actie von zweihundert Thalern, gezahlt werden sollen.

Indem wir den speziellen Nachweis über die Ver— wendung der Betriebs -Einnahme des Jahres 1845 dem diesjährigen Geschäftsberichte vorbehalten, sordern wir jeden Coupons-Besitzer auf:

in der Zet vom 26. Januar bis 20. ebruar d. J., Vormittags von ?

bis 12 Uhr, mit Ausschluß der Sonntage, eine Spe⸗ zification seiner Coupons von Stamm ⸗Actien, nach den laufenden Nummern geordnet, mit seiner Na⸗ mens Unterschrift versehen, in unserer Haupt-Kasse im Empfangs · Gebäude auf dem Askanischen Platze, ein- zureichen, um Ee, Abgabe der Coupon die Zah⸗ lung dafür in Empfang zu nehmen.

Allgemeiner Anzeiger.

Wer sich in der angegebenen Zeit nicht meldet, dem kann die Zahlung erst im Juli d. J. geleistet werden. Berlin, den 25. Jannar 1816. Der Verwaltungs⸗-Rath der Berlin⸗Anhaltischen Eisen-⸗ bahn ⸗Gesellschaft. H. C. Carl.

Köln⸗-Mindener Eisenbahn. Fünfte Einzahlung von zehn Prozent.

Nachdem uns Ge⸗ ͤ 2), legenheit geboten worden, einstweilen anderweitig Fonds zur Disposition zu erhalten, sehen wir uns veranlaßt, die durch 3 unsere öffentliche Be⸗ . rr nr . . 8 W ö,, v. M. per 15. Februar

. d. J. ausgeschrie bene Ein · zahlung aufzuheben und die Actionaire unter Bezug- nahme auf die §. 10 und 11 des von des Königs Majestät unterm 18. Dezember 1843 bestätigten Statuis der Köln⸗Mindener Eisenbahn ⸗Gesellschaft aufzufordern, die fünfte Einzahlung mit zehn Prozent o der 20 Thlr. pr. Actie

bis zum 15. April d. J. unter Anrechnung der für die früheren Einzahlungen von A0 9 mit Zwei Thalern Sechszehn Silber⸗

roschen per Actie bis dahin erfallenen Zin⸗ . nach ihrer Wahl

in Berlin bei der Königlichen Hauptbank⸗Kasse,

„Köln bei den Bankhäusern

A. C L. Camphausen,

J. D. Herstatt,

S. Oppenheim jr. C Co., Abr. Schaaffhausen,

J. H. Stein,

in Düsseldorf bei dem Bankhause Wm. Cleff zu leisten und die in ihren Händen besindlichen Partial- Quistungen über die früheren Einzahlungen mit einzu⸗ siesern, indem nur gegen deren Zurückgabe die über 50 oder 100 Thlr. lautenden neuen Partial ⸗Quit- tungen verabsolgt werden können.

Bie Annahme der Einzahlung findet vom 1. bis in cl. 14. April d. J. statt (bei der Königlichen Haupt- bankkasse jedoch nur Vormittags von 8 12 Uhr), und werden die bezeichneten Empfangsstellen die von ihnen zu ertheilenden Interims Quittungen gegen die von uns ausgefertigten k in der Zeit vom 18. bis 25. Mai c. umtauschen. Bei Einzah⸗ lung auf mehrere Partial ⸗Quittungen muß ein nach den Actien⸗Nummern geordnetes Verzeichniß derselben eingereicht werden.

uͤm diejenigen Actionaire, welche sich in Folge der Eingangs erwähnten, nunmehr aufgehobenen Befannt⸗ machung vom 10ten v. M. auf die Einzahlung der sten 16 96 bis zum 14. Februar d. . eingerichtet haben möchten, nicht zu beeinträchtigen, so wird den⸗ selben sreigestellt, die Einzahlung auch bis zu diesem Termine bei den genannten Empfangsstellen zu bewirken.

Auch in diesem Falle sind die Zin sen bis zum 15. April c. sür die früheren Einzahlungen, und für die 5te Rate eine Zinsvergütung von 2 Monaten, zusam⸗ men Zwei Thaler Zwanzig Sgroschen pr. Actie betragend, in Anrechnung zu bringen, indem sämnitliche Partial Quittungen per 15. April ausgefertigt und fünf Ratenzahlungen von hier ab ferner von uns verzinst werden.

m Auswechselung der n n, an die Actionaire, welche von dieser Befugniß Gebrauch ma⸗ chen, kann ebenfalls erst in dem Zeitraume vom 18. bis incl. 25. Mai ce. stattsinden.

Köln, den 12. Janugr 1846.

Die Direction.

152 p]

——————

Crakau⸗Oberschlesische Eisenbahn. Sechste Einzahlung von 10 pCt.

Die Actionaire der Krakau - Oberschlesischen Eisenbahn werden hier⸗ durch aufgefordert, auf 6 RR den Betrag ihrer Quit - er ff tungsbogen ; 2 66 die sechste Einzah⸗ ü . lung mit zehn Pro⸗ i,, , . zent

1 65 7 , ,, , n, ; Den vom Aten bis

6ten März d. J., von s uht Mor—

gens bis 1 Uhr Mittagg, entweder in Breslau an den Haupt⸗-Rendanten der Oberschlesischen Eisenbahn, Herrn Simon, auf dem Oberschlesischen Bahnhofe oder in Krakau an den Bürcau⸗Vorsteher Heirn

lios vj

lung

(Sim son auf dem Krakau⸗Oberschlesischen Bahnhofe

u leisten.

Diese Einzahlung von 10 pCt. wird auf den Quit- ungsbogen in Breslau durch den Haupt- Rendanten Herrn Simon, in Krakau durch den BüreauVorsteher Herrn Sim son bescheinigt, und haben die Herren Actio⸗ naire die nach den Nummern geordneten Quittungs- Bogen und ein beizulegendes Verzeichniß derselben mit der Zahlung einzureichen. Auf jeden Quiitungsbogen werden an Zinsen vom 15. Dezember v. J. bis 6. März C. Vier Prozent für 81 Tage, mit= hin dreizehn einen hälben Silbergroschen in Anrechnung gebracht, wonach auf jeden Quittungs⸗ Bogen

neun Thaler sechszehn und ein halber Silbergroschen

einzuzahlen sind. Wir verweisen übrigens die Herren Aciionaire rücksichtlich der Folgen der Nichteinzahlung auf den §. 15 des Gesellschafis - Statuts, welcher be= stimmt: Zahlt ein Actionair den geforderten Betrag bis spätestens am letzten Zahlungstage (8. 13) nich! ein, so verfällt derselbe für jeden Actienbetrag per 100 Thlr. bei welchem der Verzug eintrittt, in eine Conventional- strafe von zwei Thalern. Erfolgt auch sodann binnen 4 Wochen nicht die Einzahlung des ausgeschriebenen Actien⸗Betrages und der verhängten Conventionalstrafe, so wird die Nummer des beireffenden Quittungsbogens durch eine zweimalige Insertion in die 5. 22 bestimm- ten Zeitungen öffentlich belannt gemacht und eine neue 1114ägige Frist zur Einzahlung des Actien⸗Betrages und der Eonventionalstrafe festgesetzt, nach deren fruchtlosem Ablaufe wird der Inhabtr des Quittungsbogens aller Rechte als Theilnehmer der Gesellschaft verlustig, und an die Stelle des amortisirten Quittungsbogens wird sodann ein neuer unter derselben Nummer . und zum Besten der Gesellschaft an der Breslauer Börse verkauft. Breslau und Krakau, den 24. Januar 1816. Direktorium der Krakau⸗Oberschlesischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft.

Ludwigshafen ⸗Bexbacher lios i Eisenbahn. Ate Einzahlung.

Zufolge uns geworde⸗ nen Aufirages, und in Bezugnahme auf unsere Belanntmachung vom 18. dieses Monais, kann die 4te Einzahlung auf die

„Actien der Ludwigshafen Berbacher Eisenbahn mit Fl. MN. 30 Kr.

pro Stück auch

; Februar 1846

bei uns geleistet werden, st Verzugszinsen à 4 96 vom 15. Januar ab, bis zum Zahlungstage. Berlin, 29. Dezember 1845.

Hirschseld C Wohfff,

Linden Nr. 27

I 21

6 1 1 J 1 .

36 b

] 4Ate Einzahlung af Ungarische

Central⸗Eisenbahn⸗Actien.

(Wien ⸗Preßburg⸗Pesth u. s. w.) 2 Zufolge uns gewordenen Austrages kann die te Einzahlung von 1036 oder

5.

cr, mit Fl. 25. 30 Kr.

ö WDaypr. Actie und X Agentur-Spesen von der Einzahlungssumme bis incl. den 12. Februar a. c. mit A K Verzugszinsen bei uns geleistet werden.

Berlin, den Z. Januar 1846.

Hirschfeld C Wolff,

Linden Nr. 27.

Vierte General Versamm-— g der Actionaire der Ungarischen Central-

HFisenbahn.

Gemäß des §. 16. der

Gesellschafts · Statuten,

nach welchem jene 100

Actionaire zur General-

Versammlung einzuberu⸗

sen sind, welche zur Zeit

der Ausschreibung mit

kennen der größten Zahl der n wPartiale in den Büchern mam der Gesellschaft vorge

schrieben stehen, giebl sich die geserligte Dirrczenz

Ehre, jene Herren hier namentlich zu bezeichnen, nit

zu der am

8. März dieses Jahres

in Preßburg stattfindenden Aten statutenmäßigen Gn

die Rechnungs ⸗Abschlüsse, zugesendet erhalten wenn Die zu verhandelnden Gegenstände sind:

1) Bericht uber den Stand des Baues mit Hinz

a auf die ausgewiesene Gebahrung bit 55.

2) Bestimmung über die als verschollen erllännn Stück Parsiale der Ungarischen Central ⸗-Eisenmn auf welche die Einzahlungen zur statutenmaßigs 6e Frist nicht geleistet worden sind.

3) Die Wahl zweier Direktoren.

Preßburg, den 1. Februar 1846. Die Direction der Ungarischen Central ⸗Eisenbahn.

Namen der stimmberechtigten Herren Actjongimt

Adler, A. Arnstein C Esleles. Auer, L. Vatgeht C. von. Bauer, Th. Berger, L. Edler von. Wadnn mann, H. Sne. Biedermann, J. sen. Whöde, ; Braunschweig, Herzog Wilh. von. Colombonpo, Dietrich, Jofef Freiherr von. Dietz, J. G. C. (Ehn stein. W. G. Elran, L. A. Engert, r. nh J. J. Erstenberg, Ed. Freiherr von. Erstenberg, ) drich Freiherr von. Foges, R. Goldschmidi, Goldstein, B. G. Götzl, W. Granichstädten, C Emanuel. Haanen, Remi van. Haikes, E. Hu Einest Nitter von Waldstätten. Hegedius, L. Hegedius, S. von. Herz, A. C. von. Hirschfelb Wolff. Hock, C. Horschetzty, L. Jacquier C Sn ius. Kainz, F. Kaiser, J. Kann, A. 9. Klauen, Ferd. Freiherr von. Kohns, Caspar Sohn seel. Wwe. Koller, G. Koenigswarter, M. yang J. Kuh, L. S. Lacenbacher, E. von. länel, S Landauer, J. Leih, J. P. Lewitus, J. E. Unp, . Lichtenstadt, M. Liebenberg, E. Ritter von. Uben i L. Ritter von. Loehner, L. Edl. von. Wman hal, J. J. Ritter von. Löwenihal, J. M. Mann! Mayer, J. de Alss⸗Ruszbach. Mayer, L. von. Mu läart, Julius Fürst. Perko, A. von. Redelpach Rothschild, S. M. Freiherr von. Saneinetti Sander, N. von. Schey, F. Schey, J. Schef Schey, Ph. Schlesinger, H. Schlesinger, J. stein, D. J. Sichrowsty, H. Sichrowsty, J. En F. von. Sina, Simon G. Spitzer, J. Spring! Stern, M. Szitany, A. von. Szitany, S] Tachauer, J. J. Thomas. A. Todesco, H. Tod M. Trinker, F. Ullmann, M. von. Weilerch

M. H. u. Co. Wernau, H. Wertheim, David n,.

Wertheimber, J. Weriheimber, Ph. Weitheimst A. Edl. von. Wertheimstein, H. Edl. von. Werth stein, H. Söhne, von. Werttheimstein, E. Edl. h Wertheimstein, S. von. von Wertheimstein seel. Ct

Wiedmann, S. Wiener, Nathan. Wiesenburg, 1

Literarische Anzeigen. 199

Wir machen aufmerksam auf die so eben schienenen, in Konzerten mit grölstem Beisall n genommenen

1S Schwedischen Gesän vorgetragen von Jenny Lind,

für eine Singstimme und Piano, mit deutss und schwed. Text. Heft J. 175 Str. Heft!] III. à 125 Sgr.

Spielmannslied n C6

bert. Op. 16. Für Sopran oder Leno! ;

biano 10 Sgr., für Alt oder Bariton 10 w von Frl. Tuczek unter rauschendem Beisall i gen worden.

sa rinden. Schlesinger ns Musi kliandlung.

.

96 b 7 bor Associé⸗Gesuch.

Zu einem im blühendsten Zustande sich lin umfangreichen Fabrilgeschäft in Spirituosen 11 einen sicheren guten Nutzen bringt, in einer . ö tendsten Handelsstädte der Preuß. Nionarchit sih⸗ größeren schiffbaren Flusse, dessen einer Thei h ur Fiuhe zu setzen Hünschi, wird, in Assoe n d) 1 ca. 50 mille. Thlr. disponibel stellen , dürfte bei eiwanig andcmweiten convengbl i hälinissen auch vielleicht nicht gleich das gen jn verlangt werden. Hierauf Reflektirende werde shre' Mdreffe nebst Kiintheilungen unter B. 1 telligenz Comtoir abzugeben.

erleben längst erloschen sind.

snd lang

nhalt.

Amtlicher Theil. 7 Berlin. Königliche Kabinets Ordres und Geseß in Beneff der Form der Zusammenbtrufung von Kirchengemeinden. Begräbniß s Staats Ministers von Bülöw in Tegel. Das Königl. Banl= Coemloir in Stettin und die Königl. Hauptbank. Deutsche Bundesstaaten. Königreich Sach sen. Landtags⸗Ver-⸗ F randlungen. Großherzogthum Mecklenburg-⸗Schwerin. Die Beybllerung der beiden Großherzogthümer. . grankreich. Deputirten- Kamm er. Erllärungen über die Erpedi=

lion gegen Madagaskar. Paris. Lage der Dinge in Algerien.

1 Vermischtes.! Schreiben aus Paris., (Debatte über Madagaskar und

Annahmt von Adreß, Amendements mit Zustimmung des Ministeriums;

Nachrichten aus Algier.

‚⸗ * 2 z O 2 * ral - Versanmmlung eingeladen und die betreffenden in großbritannien. mund , n , , ,

timations-Briefe mit Angabe des Versammlungt de und der Stunde, so wie auch den Geschästsbench n

biühsschen Gesandten am La Plata. Die Nachrichten aus den Verei⸗ nigten Staaten. Kornmarkt. Vermischtes. gialien. Palermo. Das fürstlicht Brautpaar. Der Großfürst Kon= stantin. Rᷣom. Anleihe. Vermehrung der Gendarmen. Türkei. Konstantin opel. Nachrichten aus Syrien.

isenbahnen. Köln-Mindener Babn.

andels⸗ und Börsen-Nachrichten. Berlin. Böise.

zänigl. Schauspielhaus. (Die Räuber von Schiller.) Vertin für Ge⸗ hhichte der Mark Brandenburg.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem evangelischen Pfarrer an der Stadtkirche zu Merseburg, Seni Heidenreich, die Schleife zum Rothen Adler⸗Orden dritter Kiase; dem Rittergutsbesitzer Beerend auf Klein⸗Beeren, im Kreise Teltow, und dem Sber⸗Registrator beim Ober-Landesgericht in Bres⸗ u, Hofrath Rich ter, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; so vie hem beim Hof⸗Jagd⸗Amte angestellten Büreau⸗ und Kassendiener Christoph Gründerg, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen;

An Stelle des zu einem anderweitigen Diensiberuf best mmten Rigierungs⸗-Präsidenten Braun den seitherigen Geheimen Finanz⸗ halh 4 alzwedell zum Präsidenten der Regierung in Gum⸗ binnen; un

Den zum Mitgliede der landwirthschaftlichen Abtheilung der Wäserung zu Frankfurt bestimmten Oekonomie Kommissions⸗-Rath Kiüm ay zum Regierungs- und Landes⸗-Oelonomie - Rath zu ernennmn. ;

Angekommen: Se. Excellexnz der General-Lieutenant und Comnandeur der Sten Division, von Hedemann, von Erfurt.

Uichtamtlicher Theil.

Inland.

Berlin, 10. Febr. Die in dem heute ausgegebenen 3ten Stück der Gesetz⸗Sammlung enthaltenen Allerhöchsten Kabinets⸗

Ordres, die Ausschließung derjenigen preußischen Unterthanen von jeder künftigen Anstellung im Vaterlande, welche sich im Auslande zu Priestern weihen lassen, ferner die allgemeine Militairpflicht der Juden und die Freigebung des regelmäßigen und stationsweisen Transports von Gütern, deren Gewicht Einhundert Pfund übersteigt, oder welche von der Beförderung mit der Post ausgeschlossen sind, betreffend, lauten wie folgt:

„Da es sich verschiedentlich gezeigt hat, daß der großen Er⸗ leichterungen ungeachtet, welche den Aspiranten des katholischen Priester⸗ standes hinsichtlich der Ableistung der Militairdienstpflicht eingeräumt worden, dennoch sich preußische Unterthanen zuweilen im Auslande zu Priestern weihen lassen, so muß ein solcher unerlaubter Schritt als ein Beweis der Absicht, sich den Unterthanenpflichten zu entziehen, angesehen werden und soweit nicht nach dem Gesetze wegen der Umgehung der Militairdienstpflicht eine besondere Strafe zu verhän— gen ist, die Ausschließung von jeder künftigen Anstellung im Vater⸗ lande zur Folge haben. Die Ministerien des Krieges, der geistlichen Angelegenheiten, des Innern und der Justiz haben dies in vorkom— menden Fällen zu beachten und gegenwärtige Ordre durch die Ge⸗ setzsammlung bekannt zu machen.

Charlottenburg, den 23. Dezember 1845.

Friedrich Wilhelm.

An die Ministerien des Krieges, der geistlichen Angelegenheiten, des Innern und der Justiz.“

. „Auf den Antrag des Staats⸗Ministeriums vom Sten v. M. be⸗ stimme Ich hierdurch, daß die Juden fortan der allgemeinen Mlli⸗ tairpflicht auch in denjenigen Landestheilen, in welchen sie von der⸗ selben bisher noch befreit gewesen sind, unterworfen sein sollen; es soll dagegen auch das Rekrutengeld wegfallen, welches die Juden in mehreren jener Landestheile bisher zu entrichten hatten. Die Be⸗ stimmungen des §. 14 der Verordnung vom 1. Juni 1833 wegen des Judenwesens im Großherzogthum Posen werden hierdurch auf⸗ gehoben. Dieser Mein Befehl ist durch die Gesetz⸗ Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Berlin, den 31. Dezember 1845.

. Friedrich Wilhelm. An das Staats⸗Ministerium.“

Auf den Bericht des Staats⸗Ministeriums vom 161en v. M. und nach dessen Antrage bestimme Ich hierdurch, daß es fortan einem Jeden gestattet sein soll, Transport-Anstalten mit regelmäßiger Ab⸗ gangs⸗ und Beförderungszeit und mit Wechsel der Transportmittel zur Versendung von Gütern zu errichten, deren Gewicht Einhun⸗ dert Pfund übersteigt, oder welche nach 8. 89 des Regulativs über das Posttaxwesen vom 18. Dezember 1824 von der Beförderung mit der Post ausgeschlossen sind. Von der Errichtung einer solchen Transport⸗Anstalt muß der Unternehmer, unter Angabe der Orte, zwischen welchen der Transport stattfinden soll, so wie der Abgangs⸗ und Beförderungszeit, der nächsten Post -Anstalt Anzeige machen. Dieser Mein Befehl ist durch die Gesetzsammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Potsdam, den 3. Januar 1846.

An das Staats⸗Ministerium.“

Das in dem nämlichen Stück der Gesetz⸗Sammlung ent⸗ haltene Gesetz, betreffend die Form der Zusammenberufung von Kirchen⸗Gemeinden, lautet folgendermaßen:

Friedrich Wilhelm.

„Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von

Preußen ꝛc. ꝛc.

Um in der Art und Weise, wie die Zusammenberusung von Kirchen— Gemeinden zu bewirken ist, eine Erleichterung eintreten zu lassen, verordnen Wir für diejenigen Theile Unserer Monarchie, in welchen das Allgemeine Landrecht Gesetzeskraft hat, auf den Antrag Unseres Staats⸗Ministeriums und nach vernommenem Gutachten Unseres Staats⸗Raths, was folgt:

§. 1. Die Einladung der Mitglieder einer Kirchengemeinde zu einer Versammlung, in der ein Gemeindebeschluß gefaßt werden soll, kann nicht blos, wie bisher, durch die im §. 57, Tit. 6, Thl. II. des Allgemeinen Landrechts vorgeschriebene Insinuation an jedes Ge⸗ meindemitglied, sondern mit gleicher rechtlicher Wirkung auch dadurch geschehen, daß solche der zum Hauptgottesdienst in der Kirche ver⸗ sammelten Gemeinde, auf die im §. Z näher bestimmte Weise, be⸗ kannt gemacht wird.

§. 2. Die Einladung muß den Gegenstand, über welchen be⸗ schlossen werden soll, so wie die Zeit und den Ort zu der Versamm—⸗ lung, angeben. Sie muß in der Pfarrkirche der Gemeinde an drei auf einander folgenden Sonntagen, an welchen ein Hauptgottesdienst gehalten wird, bei demselben vorgelesen werden. Besitzt dieselbe Gemeinde noch andere Kirchen, in welchen an Sonntagen Haupt⸗ Gottesdienst gehalten wird, so muß auch in diesen Kirchen die Vor⸗ lesung der Emladung wenigstens an einem Sonntage beim Haupt⸗ gottesdienst geschehen. Sind jedoch mehrere Gemeinden, deren jede eine Kirche besitzt, unter einem Pfarrer vereinigt, so muß die Vor⸗ lesung in der Kirche jeder dieser Gemeinden, insofern die Einladung auch an sie gerichtet ist, bei drei auf einander folgenden sonntäglichen Hauptgottesdiensten erfolgen.

§. 3. Ueber die geschehene Vorlesung hat der ordentliche Pfar— rer ein Attest zu erthellen, welches den Inhalt der Einladung, so wie die Sonntage, an welchen, und die Kirchen, in welchen das Porlesen erfolgt ist, angegeben und mit dem Kirchensiegel versehen sein muß. Ein diesen Vorschriften gemäß ausgestelltes Attest hat volle Beweis—⸗

kraft. =

§. 4. Wo es nach dem Ermessen der einladenden Behörde den örtlichen Verhältnissen entsprechend erscheint, kann die Einladung, außer deren Verkündung in der Kirche, auch noch durch die öffentli⸗ chen Blätter bekannt gemacht werden.

§. 5. Die Ordre vom 9. Mai 1829 (Geset⸗ Sammlung 1829, Seite 10), wegen Zusammenberufung der Kirchen⸗Gemein⸗ den in großen Städten, wird hierdurch aufgehoben.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Instegel.

Gegeben Berlin, den 23. Januar 1846.

(L. S.) Friedrich Wilhelm.

von Rochow. Eichhorn. von Savigny. Uhden. Beglaubigt: Bo de.“

Berlin, 10. Febr. Nachdem bereits vorgestern in den Abend⸗ stunden die irdische Hülle des am Gten d. verstorbenen Geheimen Staats⸗-Ministers, Freiherrn von Bülow, in aller Stille nach dessen benachbartem Landsitz Tegel gebracht worden war, fand gestern Mit⸗ tag daselbst die Bestattung des Dahingeschiedenen in der Familien- gruft des Parks statt. Es war eine stille, erhebende Feier, zu wel⸗ cher sich, außer Sr. Königl. Hoheit dem Prinzen von Preußen, die Verwandten und nächsten Freunde des edlen Todten ungeladen

* 28 *

Königliches Schanspielhaus. Die Räuber von Schiller.

(Den 9. Februar.)

Wenn man die Wirkung, welche dies Drama bei seinem Erscheinen nachte, mit der heutigen vergleicht, so sieht man, wie die Zeiten sich ge indert haben: als Schiller 8 Jahre alt war, war Deutschland auch nicht ile. Damals wurde alle Welt von der Schilderung des Näuberlebens lltltrisirt: heute, im Zeitalter der Eisenb ahnen, will das Poctische dieses Justandes nicht mehr ergreisen, und die volle Aufmerlsamkeit wendet sich franz Moor zu. Für diesen Charakter hatte Schiller am meisten ge= süchtei, er hielt ihn für verloren und gestand in der Kritik über die erste borstellung des Drama's, die er selber für das württembergische Nepertorium hieb, noch nie so angenehm betrogen worden zu sein, wie an jenem zend, wo der junge Iffland diese gewagte Gestalt glücklich versinnlichte.

Seitdem seßen die Meister der deutscheu Schauspielkunst ihre Krast an kit Darstellung des Franz und weiden sicherlich auch daun noch das Drama für das Repertoir eihalten, wenn die Sympathieen für das Räu⸗ . Daß Herr Döring jenen Meistern beige- zählt wird, veidanlt er vorzugsweise dieser Rolle, in der er das ganze

DBebiet der Mimik durchmißt, ohne seine Gränzen je zu überschreiten. Zeigt Gals Mohr im Fieses den thierischen, so als Franzę den genlalen

Verbrecher. Heniad ist seine Maske, die fast an die Portraits von Byron erinnert, so daß er nicht ganz so häßlich ist, als er in Grunde sein sollte, . daher in dem Monolog, in dem er sich für die schlechte Auestattung er Nalur zu entschädigen beschließt, die Muskeln des Gesichts momentan zur physischen Häßlichkeit verstimmt, in dem sonst nur die moralische zu lesen it. Hier zeigt sich auch die Macht seines Organs, das durch Helligkeit der Vokale, Krast der Konfonanten, durch die Leichtigleit, aus den tiefkren La—

gen bis ins Falsett hinauszugehen, alle Nüancirnngen des Affeltes aus—

n , 8 nter den Räubern war Herr Rüthling als Spiegelberg der tene diisf denn Herr Grua als Karl Moor hatte es c gut mn en, die Gluthen dieses Charalters in cinem Eimer appianischtr Schwer= m zu löschen, und die übrigen Herren Näuber waren oft recht träge und . tdeutend. Da liegen nach der Schlacht an funszig Näuber regungslos * lassen sich die Abendsonne in den Magen scheinen, statt für den Mo⸗ 1 og ihres Hauptmanns einen zwar stillen, aber bewegen Hintergrund zu . Etliche konnten zechen, etliche würfeln, einige Wunden verbinden, her ihre Waffen in den Sland setzen. Aber wir sind es gewohnt, daß ö die Statistenmasse wie ein lähmendes Bleigewicht an das bewegte Leben Dramg's hängt. In diesem Punlt ist noch viel vom Ballet zu lernen. ma deh Bethge als Herm aän spricht bald dumpf und hohl, bald 3 Io rillent so daß der alte Moor ihn mit Recht einen Raben nannte. übrigen Leistungen der Dlle. Stich, der Herren Franz und Gern besprochen und nach Verhältniß gewürdigt. 20.

Verein für Geschichte der Mark Brandenburg.

Berlin. In der Januar-Sitzung des Vereins für Geschichte der Mark Brandenburg eröffnete Herr Direllor von Ledebur die Vorträge, indem er auf die alten Inschriften von Chorstühlen aufmerksam machte, die sich in dem vormaligen Dominikaner-Kloster zu Göttingen befunden haben. Es werden durch diese Inschriften die nicht vollständig erhaltenen Inschrif⸗ ten des ehemaligen Dominikaner Klosters zu Röbel, in Mecklenburg, auf sehr willkommene Weise erläutert. Namentlich geht aus jenen das unbe⸗ annte Faltum hervor, daß das Dominikanęr-Kloster Soldin in der Neumark im Jahre 4275 gestiftet worden. Hieran schloß derselbe eine nähere Begründung seiner Ansicht von dem einstigen Vorhandensein eines Dominikaner-⸗Klosters zu Havelberg. Eben so brachte derselbe urkundliche Zeugnisse dafür bei, daß das jüngst zur Sprache gebrachte Wort Merica für Heide auch in der Form Erica vorlomme, und wies auf Analogicen aus der Tozographie des Mittelalters hin, wo wir abwechselnd: Ammendorf und Mammendorf, Eresburg und Meresburg, Ebbesloh und Mebbeeloh, Elsholz und Mels holz, Iminlevo und Miminlevo (das heutige Memmleben) u. dgl. m. fin⸗ den. Herr Geh. Archiv- Rath Riedel erläuterte einige alte Urkunden über Niederfinow und Bernau. Herr Baurath von Qu ast sprach über ein Thor der Alistadt Salzwedel und lege die Zeichnun⸗— gen davon vor, dessen meilwürdigen Schmuck mit Wappenbildern er er⸗ flärte. Derselbe legte auch Zeichnungen der dortigen St. Laurentius Kirche mit erläuternden Bemerkungen vor. Dann las Herr Direktor Klöden eine Abhandlung über die Art, wie ehemals die Mark Brandenburg mit Salz verschen wurde. In alten Zeiten wurde nur lüneburgisches Salz in diesen Gegenden benutzt, mit Ausschluß des hallischen und magdeburgischen. Jenes würde von Lübeck auf der Trave in die Ostsee und von da nach Stettin versandt, woher sein Name Travensalz. Stettin versorgte damit alle umliegenden Länder. In der Mark war der Salzhandel 1 Kursürst Friedrich II. aber schloß, um sich in diesem Artikel von Poũ–rep(unab— hängig zu machen, 1441 mit der Stadt Lüneburg einen Vertrag, durch den er ihr den direlten Salzhandel nach der Mark erlaubte und ihn zu schützen versprach, wogegen die Stadt dem Kurfürsten ein für allemal 3000 Gulden und jährlich auf seine Lebenszeit 2009 Rihlr. zu zahlen sich ver pflichtete. Von seinem Nachfolger sollte es abhängen, ob er an den Kon- trakt gebunden sein wolle oder nicht. Von da ab führten die Lüneburger ihr Salz selber nach der Mark, und es hat dies lange sortgedaucrt. Herzog Wrartislaff von Pommern aber nahm dies übel und entzog allen märlischen Unterthanen 1467 das Recht, über Stettin hinaus zu handeln. Hundert Jahre später fand man, daß es vortheilhaft sei, Seesalz auszusieden und reines Salz daraus zu gewinnen. Es wurde wohlfeiler, als das lüneburger, und überall wurden Salzhäuser zum Aussieden des Boysalzes errichtet, welches die Mark ebenfalls über Stestin erhielt. Diese Stadt aber war mit Frank- furt a. d. O. wegen des Handels 1574 in so große Streitigkeiten gerathen, daß es zu Gewaltthätigkeiten grkommen war, und weil Stettin nicht nach-

geben wollte, verbot Kurfürst Johann Georg von Brandenburg 1572 auf tas strengste seinen Unterthanen jeden Handel mit Stettin bei Verüust aller Waaren und der Transportmittel, so wie er auch allen Steitinern jeden Handel in seinen Ländern verbot, eine Sperre, welche der Mart eben so lästig wurde, als Pommern. Die 1573 zur Beseitigung eröffncten Ünterhandlungen zerschlugen sich, und erst 1592 wurde die Sperre auf den Annag der Stände aufgehoben, jedoch mit der Maßgabe, daß nicht die Stettiner, sondern nur mätfische Unter⸗ thanen Salz die Oder herauf führen dürften. Untenessen hatte Lüneburg die Mark mit Salz auf direktem Wege versorgt. Die Stände aber mach ten dem Kurfürsten den Vorschlag, ihnen den Handel mit diesem Salze zu überlassen, um aus dem Ettrage ihre Schulden zu decken, indem sie dem Kurfürsten von jeder Tonne eine Abgabe zahlen, auch sich die Aussicht lan- desherrlicher Diener, der Salzschreiber, gefallen lassen wollten. Dies geneh⸗ migte der Kursürst und machte 1583 bekannt, daß er das Salz durch seine Diener an bestimmten Orten und zu festgesetzten Preisen künftig verkaufen lassen würde. Neben dem lüneburgischen Salze könnte künftig auch anderes Salz eingeführt werden, letzteres aber nur zur Achse, und nur an den an- gegebenen Orten dürfe Salz gelauft werden, bei hoher Strafe. Die stetti= ner Kaufleute verkauften aber jetzt das Travesalz wohlfeiler, und es wurde davon so viel eingeschmuggelt, daß das Salz in den kurfürstlichen Nieder- lagen unverkaust blieb. Zwar wurde diese Einschwärzung von 1610 bis 1625 mehrfach sehr streng verboten, aber ohne Erfolg. Lüneburg zahlte unterdessen regelmäßig 260 Rthlr. an den Kurfürsten, der 1633 einen neuen Kontralt mit der Stadt schloß, um die ganze Mittel und Ukermark mit Salz zu versorgen. Jedes andere wurde verboten, und nur bei den ver⸗ ordneten Direlloren des Salzhandels durfte es gekauft werden. Dies währte bis 1643, wo Kurfürst Friedrich Wilhelm der Große den Salzhan⸗ del wieder frei gab. Nach dem westphälischen Frieden aber sah er in ihm ein Mittel, den erschöpften Staatsschatz zu füllen, und unterhandelte mit Lüneburg wegen Lieferung des benöthigten Salzes. Die Stadt machte sich anheischig. jo viel Salz, als verlangt würde, nach der Elbe zu bringen, und versprach dafür dem Kurfürsten, jährlich 225 Rthlr. auf eine frühere Schuld abzurechnen, welches Geld als Schutzgeld für den Handel betrachtet wurde. 1652 wurde bekannt gemacht, daß der Kurfürst selber seine märkischen Unterthanen mit . versorgen wolle, und daß nir= gend Salz gekauft werden dünfe, als bei seinen Salzfaktoren, bei harter Strafe. Dies verhinderte indessen nicht einen so ausgedehnten Schmuggel handel, daß das meiste Salz in den Faltoreien unverkaust blieb, obgleich man nach und nach mit den Preisen herunterging, und 1671 weigerte sich die Stadt Lüneburg, das Schutzgeld von 225 Rihlr. ferner zu zahlen, wo—⸗ bei es auch geblieben ist. 1680 nahm der Kurfürst von Magdeburg Besit—, und von da ab vermochten die einheimischen Salzwerke die Mark mit Salz zu versorgen. R.

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