1846 / 45 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Geheimniß der ganzen Bewegung. Wird das berner Voll lücklicher, zufriedener, besser werden, wenn es von diesen Leuten ee fn. wird? Wird es nicht auch hier unter die Traufe kommen?

Diese Gefahr ist da, und es ist nicht gut, sie zu verheimlichen. Sie wird nicht kleiner, wenn man sich fürchtet, sie laut werden zu lassen. Denn schon diefe Furcht ist ein Kennzeichen der Schwäche, und im nämlichen Mo= mente, wo die revolutionaire Partei an ihren Gegnern diese Furcht und diese Schwäche bemerkt, wenn auch nur instinktmäßig bemerkt, wird sie an- maßender, unverschämter, drohender. 6

Dieser Partei muß energisch entgegengetreten werden, ihrem Prinzip und ihren Pier sonen. Beides ist nöthig; denn das Prinzip des Ra- dilalismus annehmen und die pine en i er Vertreter desselben ver= werfen, ist ein unnatürlicher Widerspruch, so gut, wie das Gegeniheil, wenn man die Person en hervorzöge und ihr Prinz ip beseitigte, Jenes thäte der Gärmer, welcher die unreifen Aepfel von dem Baume schnstte, damit die Buben draußen damit spielen konnen. Dieses hieße den Bock zum Gärmner setzen. .

Aber ein' solcher prinzipieller und persönlicher Widerstand gegen die revolutionaire Partei so sehr das Bedürsniß hierfür vorliegt wird noch nicht in dem Maße geleistet, daß wir hoffen könnten, jene Gefahr werde überwunden und ö] dem Verfassungswerle selbst und in seinen Fol gen die Partei, welche den Anstoß gegeben hat, zurückgeworfen. Es ist wahrhaft traurig, was für prinzipielle Konzessionen schon von den Geg⸗— nern der Revolutions Partei geniacht worden sind. Und nicht minder als die unzweidentige Tendenz dieser Partei muß die Unsicherheit und Schwäche in Verfechtung liberaler oder konservativer Prinzipien, von Seiten der Presse, welche diese Partei bekämpst, Bedenken erregen über die nächste Zufunft Berng. Oder, was wäre denn Wesentliches gewonnen, wenn in äußerlich legaler Form die Gedanken und die Tendenzen, wenn die Prinzipien und Personen der Revolutions - Partei zur Herrschaft kämen? Die äußerliche Legalität ist nicht ohne Werth und darf nicht leichtsinnig mißachtet werden. Aber auf dem Boden der bloßen Legalität läßt sich der Radikalismus nicht besiegen, noch eine bessere Zukunft vorbereiten, Der Geist ist mächtiger und wefentlicher als die Fo nm. Auch der radifale Geist läßt sich nicht durch bloßes Anklammern an die Formen besiegen.“

Kanton Luzern. (A. 3.) Die Konferenz der sieben katho⸗ lischen Orte hat beschlossen, neuerdings auf die Herstellung sämmtli⸗ cher aargauischer Klöster zu dringen und diese Reclamation im Schoße der hoben Tagsatzung geltend zu machen. Besondere Schritte werden bei den Regierungen der hohen Stände Solothurn und Tessin gethan, welche beide Kantone, obschon der katholichen Konfession angehörend, bis jetzt mit den radikalen Ständen gegen die Klöster gestimmt haben. Schultheiß und Regierungsrath des Standes Luzern haben deswegen im Namen der katholischen Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Unterwal⸗ den, Zug, Freiburg und Wallis an die Regierungen von Solothurn und Tessin ein befonderes Schreiben erlassen, worin unter Anderem gesagt wird:

„Die Einwendung, es handle sich nicht um die Religion, durch Auf- hebung der Kloster sei die katholische Religion nicht in Gefahr gekommen, kann für katholische Negierungen keine Rechtfertigung sein, um kirchliche An- stalten der Zeistörung, deren Güter und Stiftungen dem Raube und der Entweihung rubig zu überlassen. Allerdings lann die katholische Religion bestehen ohne Klöster, allein die katholische Religion mag nicht bestehen ohne Gerechtigkeit. Wenn daher eine Regierung zu kirchlichen Zwecken gestistete Anstalten rechtswidrig aufhebt, wenn sie Kirchengut eigenmächtig zu Staats- gut umwandelt, wenn sie die rechtmäßigen Besitzer von ihrem Eigenthum wegjagt, wenn sie durch dieses Handeln die Gerechtigkeit verletzt, so gefähr⸗= den sie auch die Religion. Denn es ist ein Gebot der Religion, das Eigen thum zu schützen, fremdes Gut nicht anzutasten. Es ist dleses eine Glau- benslehre, ein Sittengebot. Eben so ist es eine Glaubenslehre, daß der Eid heilig, unverletzlich sein soll. Um ungerechtes Gut sich anzueignen, um mißbeliebige Personen zu verdrängen, um unumschräntter herr= schen und walten zu können, ist es nicht erlaubt, Verträge und Bünde, so lästig sie sein mögen, zu brechen und den darauf geschwornen Eid bei Seite zu setzen. Eine Regierung, welche sich dieses zu Schulden lommen ließe, würde nicht nur gegen die latholischen Sittengebote, sondern gegen die Grundlagen der katholischen Glaubenslehre sich vergessen und dieselben in ihren Grundfesten gefährden und antasten. Wir glauben nicht, daß Ihr die Wahrheit dieser Ansichten bestreiten könnt, getreue, liebe Eidgenossen! Vielmehr werdet Ihr, wie wir hoffen, Eure Treue und Anhänglichkeit an die katholische Religion und Kirche, deren Ihr Euch rühmt, zuerst und zu⸗ nächst durch ein brüderliches Anschließen an Eure kaiholischen Mitstände zum Schutz konfessioneller Rechte, kirchlicher Anstalten und Rechte be— thätigen.“

Ueber den Zweck der katholischen Konferenz heißt es in dem Schreiben:

„Den rolitiscken Zweck, welchen die sieben katholischen Stände ver- felgen, wollen sie mit keinem Mantel verbullen, er ist kein anderer, als Aefrecrdaltanz des Sandez- Vertrags. Dit sieben katbolischen Orte neh= Ger ee , Berfel zen diesez allen Ständen gemeinsamen volitischen Zwecks se Trts, des üer es unter den gegenwärtigen Umständen für nöthig er— achtete, zleichsanm in eine engere Verstandigung unter einander einzutreten,

Allgemeiner Anzeiger.

nen zulässigen,

gckanntmachungen.

aer, m ger Serkarmf.

Ter 2. Ferrnar 1816. waafe Rr. J an der Ecke der lan⸗

. n, 2 —98 225end ne 2

im stadtgerichtlichen My do

ihnen der Ja ti gebracht wund.

Der seinm A

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? , Stralauer Viertels, Vol. 85. N—·—

er zeichnete Kaufmann Georg Friedrich Bitte! e Srandstück, gerichtlich abgeschäzt za 15175

8 Sgr. 3 Pf., soll tem s? 1345, Vormittags 11Uzt,

m. Koönigli

(L- 8.)

benen Berzellmächtigten zu beaufttagen, als welcher

ald aet wird ebenfalls zu diesem Termine vorgeladen, ader die Masse und die dagegen erhobenen An- szräce Auskunft zu ertheilen.

Perleberg, den 28. Januar 1816.

202

welcher sie verpflichtet, für den Blut zu wagen, eine Wahrheit werden jüngster Zeil zu beweisen Gelegenheit h

den Großraths⸗Beschluß in Betreff ira bekannt;

ür.

um dies Ergebniß durch eine Komm

um desto wirlsamer jebes Unrecht vom Bunde zu jeder Verletzung desselben zu begegnen. Sie sind und in seinem ganzen

Das Schreiben schließt mit der Hoffnung, die Regierungen von Solothurn und Tessin, deren Bevölkerungen den katholischen ** essen zugethan seien, mit den Anträgen der Konferenz im Schoße der hohen Tagsatzung vereinigt zu sehen.

Kanton Bern. Das Ergebniß der Volks⸗Abstimmung über

25,250 Personen stimmten dagegen Der Große Rath wird sich nun am 16. Februar versammeln,

entfernen ober zu sühnen, enischlossen, den Schwur, nhalte Gut und 7 lassen, wie einlge von ihnen in atten.“

m echsel - Cours.

Kur

2 Mt. Kurz

2 Mt. 3 Mt. 2 M. 2 Mt. 2 Mit. 2 Mt. 5 8 Tage 2 Mt. 2 Mt. 3 Woch.

Amsterdam do. Ilamburg ...... ö 300 Mp. .... 300 Mr.

XI

Wien in 20 Xe. ...... ...... 1650 j. Augsburg 150 *I. Breslau 100 Thlr.

Leipzig in Couraut im 14 rThI. Fuss. 100 Tulr.

Frankfurt a. M. züdd. W. 100 FI. Petersburg.... 100 snhl.

der Verfassungs⸗NRevision ist nun und 10,389 da⸗

1118III

ission entgegenzunehmen.

lung der Actionaire der Züricher März angeordnet,

werden.

Eisenbahnen.

Zürich, 6. Febr. Heute Vormittag hat die Gemeinde den Antrag der beiden Stadträthe, die Areals von 360,000 Quadratfuß für den Eisenbahnhof, mit mehr als 100 Stimmen gegen etwa 26 genehmigt. Die General⸗Versamm⸗ ordbahn⸗ Gesellschaft ist auf Mitte und bis dahin sollen alle Vorarbeiten vollendet

Auswärtige Börsen.

Frankfurt a. M., 9. Fehr. 6 Met. 1123 6. Nen. 1. 1900 Me. kayr. Bank- Actien 708 Br. Hope —. Stiegl. —. w 60 45. 60. Poln. 300 EI. 101 Er. do. S0 FI. S2. 81. .

ILIam bu rg, 10. Febr. Bauk-Actien 1600 Br. Engl. Nuss. 108

Wien, 8. Febr. Nordb. 1865. Gloggn. 1425. Mail. 1223. lin] Pest. 1043. Hud.

iesige Bürger⸗ chenkung eines

Nleteorologische Grobachtungen.

2 Amsterdam, 7. Febr. allmälig wieder einfindende Flüssigleit Sinken des Zinscourses unterstützte die

piere, können.

gestiegen sind und bei übrigen holländischen Fonds

proz. Certifikate bei Hope haben sich,

waren verwichenen Montag bis 233 * und von 615 bis 61 6 P gefallen, als

Prolongations. Anlelhen vorräthig.

zen

119pf8. odessaer Roggen 282 Fl. Berliner

gandels und Börsen - nachrichten.

Am hiesigen Fondsmarkte fand diese Woche wenig Bewegung und Abwechselung in den Coursen statt; die sich

welchè bei dem Mangel an Kauflust sich sonst nicht hätten halten Gestern ging von London die Nachricht einer Verbesserung der englischen Fonds an der Dienstag⸗Börse ein, wodurch die Spekulanten zu Einkäufen von Integralen ermuniert worden sind, die demzufolge bis bo Y ziemlich bedeutenden Partieen 14

erreichten nach einiger glauheit wieder die Preife, welche am Schluß der vorigen Woche angelegt wurden.

vorwöchentlichen Mattheit wieder bis 90 0 erholt; nen besserten sich von 1056; um 3 76. Spanische Ardoin - Obligaslonen

und wurden zuletzt zu 23 36 abgelassen; portugiesi

wodurch zuletzt 61 4. P angelegt worden ist. Das Geld wurde gestern sfark ausgeboten und blieb zu 45 2 Po bei Lelhungen und zu 55 a 56 bei

An den Getraidemärften ist es diese Woche allmälig sehr still gewor- den, so daß gestern in Weizen und Roggen gar kein Ümsatz zu kam; am Mittwochmarkte wurde blos 132pfd. unverzolller pommeischer Wei- zu 360 Fl. und 120pf8. dito odessaer Roggen zu 278 l. verkauft. Am Montag holte bei trägem Geschäft 129psd. bunter polnischer Weizen 372 Fl., 125pfd. dito 345. 350 Fl., 121pfd. preußischer Roggen 295 Fl.,

Den 12. Februar 1846.

Nach einmiligen Beoliachtung

Abends 10 Umr.

1846.

II. Februar.

Lustdruck Lustwürmo .... Thaupunkt.... DPuns tsüttigung .

Nachmittags 2 Uhr.

Morgens 6 Uhr.

33, 92 Tar. 3/29 ar. A3 I, A9 a. 2,17 n. 4 (1 R. 0,7 m. 3, 6* R. 3,6 R. 5,00 N.

90 pCt. 70 pCt. 71 pCt.

Schnoc. Schuce. heiter. W. W. W. Wärme e ehsel 0

Wolken zu... W. 4,95 R.

Tagesmittel: 332, 13“ Tar.. 12 n... j, 17 ... 77 PI.

Königliche Schauspiele.

Freitag, 13. Febr. Im Schauspielhause. Z0ste Abonnema Vorstellung. Zum erstenmale wiederholt: Der Günstling.

Sonnabend, 14. Febr. Im Opernhause. Mit aufgehobn Abonnement. Auf Allerhöchsten Befehl: Ein Feldlager in Schltm * in 3 Abth., mit Ballet. Musik von Meyerbeer. Añ Uhr.

Zu dieser Vorstellung bleiben die zu dieser Oper bereisz zu de erhöhlen Opernhaus-Preisen gelösten, mit Sonntag bezeich nenen Ziletz am Sonnabend gültig, auch werden die dazu nur noch zu verfausen⸗ den Billets zum Parterre à 20 Sgr. und Amphitheater W Sg. ebenfalls mit Sonntag bezeichnet sein.

Die Abonnemenis⸗Billeis zur Oper: Ein Feldlager in Scles i bis Sonnabend, den 14ten d. M., Mittags 12 Ühr, abholen assen.

Im Schauspielhause. Z9ste französische Abonnements⸗Votstelr

* 2 1

Les mémoires du diahle.

. Quellwuͤrme 7! . Flusswärme ( o! . Rodenwärme (, ν. Ausdüns tuns gyn Niederschlag ( i

des Geldes und das demnächstige Preise der holländischen Staatspa⸗

etzt wurden. Alle

Nussische bei lebhasterem Begehren, von der proz. alte Obligatio-

gestiegen, , . sich aber nicht che waren ausgeboten sich gestern erneuerte Kauflust zeigte,

tande

Börse.

Pr. Cour.

Fonds. Bries. eld.

A

Pr. Cour. Nries. ell. Cem.

Sonntag, 15. Febr. Im Opernhause. 22ste Abonnements⸗

cf ü en. S

St. Sehuld-Sch. 97 Prämien- Scheine d. Seeh. à 50 T. Kur- u. Neummrle. Schuldversckr.!: Berliner Stadt- Obligationen Danzx. do. in Th. Westpr. Pfandbr. Grossh. Pos. do. do. do. ö Ostpr. Pfandbr. Pomm. do. ö Kur- u. Neum. do. Sehlesisebe do. do. v. Staat g. Lt B.

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Gold al mareo. Frie drichsd' or. And. Gldm. à 5 Th. Disc onto.

Wilh

mit Vollmacht und Information verse⸗ zitath Litzmann hier in Voischlag

uienthalt nach jetzt unbekannte Gemein⸗

Hes Prenßisches Stadtgericht. Liebmann.

Hesel fab bkasirt werden. Tare und H5⸗ zochetzen Hein ind nn rer Rezisttatur cinzusehen.

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Stadtgericht zu Berlin, zn XD. Jannat 136. Die in der Gollnow straje Re. aa2 Naßhrens7traiscs;-. . 16 44. Rr. 16 belegenen, im Sopathetenduche 2a 2er . 24, König viertel, Vol. 18. Ne. 1297. ere Fabrikant Metzenthinschen Grund stücke, gerichtlich hast zu 10,299 Thlr. 15 Sgr., soll n Sertember 1846, Vormittags 11 Uhr, m aer Her chtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ zorhecemschen ind in der Registratur einzusehen. Ter, dem Lufeathalt nach unbekannte Bäcker meister Degner wird hierdurch öffent⸗

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X und MoObiliar-Brand-Ver- 3 1c hast zu Schwedt a. d. O.

Mir B- za Hra- af di Bestimmungen der §5§5. 15 Jake 1839

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1 f- zelachaden- und der §§. 16 us. Ie, ii - Bran d-Verzicherungm- Statutn ain wir den resp. Interessenten mie er mn n, = Vereine hierdurch he-

ea re, ‚siig am 2. Marz d. J. atatt me m. 1 e ie , Cen al- Ver a2rννννng ge

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Bekanntmachung.

) Tie ziegjährige Teipzig⸗e C Fernesse he⸗

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har. pots d. Kisenl. do. do. Prior. Obl. Mę4d. Lpz. Bisenb. do. 0. Prior. Obl. Brl. Anh. abgest. do. do. Prior. Obl. Düss. do. do. Prior. Obl. Rhein. Kisenb.

do. do. Prior. Obl. da. v. StLlaat garant. * ob. Sehles. B. l. A do. do. KB. -St. E. Lt. A. u. B. Magd. Halbst. Eb. Br. Schw. -Frb. B. do. do. Prior. Obl. 4 2RBonn-Kölner Bob. 5 Nieders eh. Mk. 1. . 4 do. B. (C. 0.) 4

stellung: Marie, oder: Die Tochter des Regiments.

Zwischen dem ersten und zweiten Akt der Oper: Debih n Herrn Hoguet⸗Vestris, als neu engagirtes Mitglied des KRlöngla Ballets, in einem Pas de trois mit Mad. Brue und Dlle. Ma Anfang halb 7 Uhr.

Ju dieser Vorstellung werden Billets, mit Montag hsaijjnet zu den gewöhnlichen Opernhauspreisen verkauft.

In Schauspielhause. Z1ste Abonnements - Vorstellunz: An Höchstes Begehren: Das Urbild des Tartüffe.

KRönigsstädtisches Theater.

Freitag, 13. Febr. Auf Allerhöchsten Befehl: (Italien Opern⸗Vorstellung. ) Tancredi. Oper in 2 Alten. Musih Rossini. (Sgra. Marietta Alboni: Tancredi, als Gastrolle.)

Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen um Balkon des ersten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc.

Berantwortlicher Redachen. ß5. J. W. Z in keisen. Im Selbstverlage der Expedition.

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Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.

10s] Bekanntmachung, die öffentliche Versteigerung rassunn Nickelspeise betreffend. ö. Anordnung zufolge soll auf dem Kenn Blaufarbenwerle zu Oberschlema bei Schneeben den 23. Mart. 1846, früh 10 Uhr, . eine Quantität raffinirter Nickelspeise in verss⸗ Raten gegen sofort zu leistende Anzaählungnn Viertheils des Betrages der erstandenen und unter den sonstigen m Tage der Verstriznn eröffnenden Bedingungen bis auf hohe Finan. rial⸗Genehmigung der Seiten der Lizitanten * chen Gebote bffentlich versteiget werden, warn Bemerken, daß die Herren Konkurrenten ent Person oder durch gehörig legitimirte Denon in dem Licttationg-Termine zu erscheinen habs mit bekannt gemacht wird.

2) Während dieser drei Wochen können alle in län dische, so wie die den Zollvereinsstaaten an- gehörenden Fabrikanten und Handwerker, ohne ei- nige Beschränkung von Seiten der hiesigen Innungen, öffentlich hier feil halten und Firmen aushängen.

3) Gleiche Berechtigung haben alle andere aus⸗ ländische Fabrikanten und Handelsleute. ;

4) Außer vorgedachter dreiwöchentlicher Frist bleibt der Handel, so wie das Aushängen von Handels- firmen, auch aller und jeder sonstiger äußerer, die Stelle der Firmen vertretender Merkmale des Verkaufs, allen aus wärligen Verkäufern bei einer Geldstrafe bis zu 50 Thalern verboten.

3) Jedoch ist zur Auspackung und Einpackung der Waaren die Eröffnung der in den Häusern befind- lichen Meßlofalien in der Woche vor der Böticherwoche und in der Woche nach der Zahlwoche gestattei. r

6) Jede frühere Eröffnung, fo wie spätere Schlie⸗ zung eines solchen Verlaufssolals wird, außer der so⸗ artigen Schließung desselben, mit einer Geldstrase, nach Bessaden bis zu 25 Thalern belegt.

7) Allen , n, . den Zollvereins⸗ sta aten nicht angehörigen Professtonisten and? Handwerkern ist en ur während der eigentlichen Meßwoche, also vom Einlauten bis 6 Auslauten der NMesse, mit . Arnkeln feil zu halten gestattet.

) Eben so bleibt das H ausiren jeder Art und das Feilballen ver jüdischen Kleinhändler auf die Hehwoche beschränkt. Die jüdischen Feiertage, welche a Tie Meßwoche fallen, werden durch Verlängerung der PVerlausszeit bis in die Zahlwoche ersttzt.

a Mag endlich den, auch auswärtigen Spediteurs, naret gewissen Bedingungen allhier nu lf Be⸗ frieß von Meßspeditionsgeschästen bettifsi, so verweisen air dezhalb auf daz von ung unter vem 20. Qlio ber I 7 eilassent NRegulatso, bie Betreibung des Spedi= ils ashanbela allhier beine ffent.

Teipzid, ben 6. Februat 186. Let Rath ber Tian Lespiig. H öno.

Die Königl. sächs. Administration dascli Graf von Holtzendorff.

CLiterarische Anzeigen

gu der Gropiusschen Buch Kunsthandlung „Königliche in

Laden Nr. 12, ist so eben erschienen: 112 Ueber Leinen und Woll-Manufakt urn deren Ursprung, Umsang und Leistungen in reren Wernh und Forischritte. Eine Vorlesung,, gehalten in dem wessenschastlichen Verein zu 17. Januar 1K, ünd mit Anmerkungen b 2 ln, Georg Wilbelm von Bieber! Gehesmen Ober -⸗Finanzrath.

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112M. . Ein Justljbeamter a. Hr, eln Mann von er n.

und vleler hn erbseiej sich für wichtiß . 2

hessen zum Nonsulensin. Mr. im Int Comt.

Blaufarbenwert Oberschlema, am 9. Feb. ö. Pbsiebenen Abstimmungen zu dem Entwurfe, die Bestellung von

as Absnnement beträgt:

für 4 Jahr. 9 ahr. 1 Jahr.

alle

1 . 2 * 8. M R 2 8

Allgemeine

J Preußische Zeitung.

Alle post-Anstalten des An- und Auslandes nurhmen Sestellung auf dieses Blatt an, sür Ggerlin die Expedition der Allg. Preuß. Zeitung; Friedrichs straße Ur. 7.2.

Berlin, Sonnabend den 14 Februar

Inhalt. icher Theil.

er Provinz Westphalen. Konsistorial⸗Rath Natorp 4.

Rhein ⸗Pryo vin z. Rheinhöhe. Schnee. deutsche Bundesstaaten. Königreich Sach sen. Landtags- herhandlungen. Königreich Württem ben g;. Die latholischen Dissidenten. Großherzogthum Baden. Auflösung der Stände⸗ FBerfammlung. Kurhessen. Geheime⸗Rath Koch zum Minister des Innern einannt. . Herzogthum Sach sen- Altenburg. Statisti= pes. Herzogthum Holstein. Die kieler Universität. Gewitter. land und Polen. St. Peters burg. Eihöhung des Gehalts der gAfechischen Land eistlichkeit. Witterung in Odessa. Die Baumwollen

zabril Karetniloff s. = rankreich. Paris. Antwort des Königs auf die Adresse der Depu— nirten. Betrachtungen über die Erfolge des Ministeriums. Eillä— ung Lamartine's. Zeitungsstempel. Schreiben Uwaroff's an Sal- anky. Abd el Kader in der Nähe von Setif. Jagden. Ver nischtes. Schreiben aus Paris. (Die parlamentarischen Parleien; Zustand der Provinz sonstantine.) roßbritanien und Irland. London. Der Kommissions⸗Bericht über die Mißärndte in Irland und die dagegen zu treffenden Maßregeln. Hof Rachricht. Ble Tory-Opposition gegen Sir R. Peel's Maß- xegeln. zelgien. Brüssel. Annahme des Jagdgesetzes in der Repräsentanten⸗ Kammer. Die neue Zoll-Convention mit Frankreich. Geseh⸗Entwurf jber den mittleren Unterricht. lien. Modena. , des verstorbenen Herzogs von Modena. shanien. Schreiben aus Paris. (Vermischtes.)

hfländischer Wollverlehr. handels- und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Marktbericht.

Amtlicher Theil.

Ge. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Kaiserl. österreichischen Wirklichen Kämmerer und Gehei- en Kath, Oberst⸗Hofmeister Ihrer Kaiserl. Hoheit der Frau Erz- ktzogin Sophie von Desterreich, Grafen Louis Szch 6nyi, den lachen Adler-Orden erster Klasse; und

Dem Hofrath Dr. Müller beim statistischen Büreau den Cha⸗ iter als „Geheimer Hofrath“ zu verleihen;

Die seitherigen Regierungs⸗Assessoren Freiherren von Spiegel n Nagdeburg, Zernent sch ebendaselbst und von Schmeling zu hötdam zu Regierungs⸗Räthen zu ernennen; und

Dem Professor an der Königlichen Akademie der Künste hier- sssß.Begas, den Titel als Hosmaler beizulegen.

Uichtamtlicher Theil.

Inland.

Berlin, 13. Fehr. Se. Majestät der König haben Allergnä— igst geruht: dem Kaufmann J. F. S. Engelbrecht und dem Bött⸗

her L. H. F. Sack zu Magdeburg die Anlegung der ihnen verlie= enen Königl. hannoverschen Krieges -Denkmünze pro 1813; so wie

zem Steuermann Karl Wilhelm Heins zu Köperberg in der West⸗

Priegnitz die Anlegung der von dem Senate zu Hamburg ihm ver⸗ Fehenen, zur Erinnerung an den Brand im Jahre 1842 gestifteten 12 edaille, zu gestatten.

Provinz Westphalen. Am 8. Februar starb der Ober- KRonsistorialrath, Vic⸗General⸗Superintendent der Provinz Westhpalen nd Pfarrer der evangelischen Gemeinde zu Münster, Dr. Natorp.

NRhein⸗Provinz. Der Rhein war am 9. Februar bei Ko⸗ lenz bis zur Höhe von 23 Fuß angeschwollen und hatte dort mehrere Straßen und in Ehrenbreitstein den Marktplatz theilweise wieder un⸗ mn Wasser gesetzt. Indeß fiel noch im Laufe des Tages das Wasser in 1 Zoll. Bei Köln hat die Rheinbrücke (wo am 9. Februar die sheinhöhe 26 Fuß 10 Zoll war) noch immer nicht wieder aufgefah⸗ mn werden können, und die dadurch entstandene Unterbrechung der suchtfahrten-Verbindung ist für diese sehr nachtheilig geworden. Am Februar siel in Koblenz, zum erstenmal während dieses Winters, chnee, der jedoch nur auf den benachbarten Höhen liegen blieb, wäh⸗ nd er in den Thäler sogleich schmolz.

Dꝛeutsche Gundesstaaten.

ö Tonigreich Sachsen. In der Sitzung der ersten Kammer n 9. Februar wurden zunächst die von der vorigen Sitzung in Rückstand

eb ichs man nern betreffend, vorgenommen; das Mirussche Amendement *. 3 mit entschiedener Mehrheit abgelehnt, das Erdmannsdorfsche mit der * ürgermeister Hübler beantragten Abänderung angenommen; auch die ö der Deputation vorgeschlagene neue Fassung von §. 6 eihielt die Ge⸗

migung der Kammer. Ehe hierauf die Beraihung mit 8. 13 sortgesetzt purde, ergriff der Staats-⸗Minister von Könneritz das Wort: „In der . Sihung sei die Frage gestellt worden, ob, wenn ein Gerichtsbert tlbst zum Schiedsmann gewählt wird, die Bestätigung durch seinen Gerichts- walter oder durch das Königliche Bezirkagericht erfolgen solle? Das igen habe die Frage damals nur von der einen Seite betrachtet: 9 ie Bestätigung ein Alt sei, bei welchem auf das Forum etwas ankomme, ö. allerding der Fall nicht sei. Bei weiterer Erwägung babe man die- Frage noch eine andere Seite abgewonnen, ob nämlich in dem Verhält=

niß, daß der Gerichtsherr von seinem eigenen Gerichtsverwalter bestätigt

n. nicht ein Bedenken liege, namentlich wenn Letzterer über die Befäbr e seines Gerichtsüherrn zum Schiedsmanne entscheiden solle, wobei er nicht ganz unbefangen sein würde, da er von dem Gerichtaberrn selbst

dadur

dägehalten würbe, di i 8 ; ; die auf ihn gefallene Wabl anzunehmen. Die Regie n nne daher folgende neue Fassung des s. 12 b. vor: . . rimonialgerichten, welche in ihrem Gerichts- Bezirke wesentlichen h haben, werden, wenn sie in diesem Bezirke zu Schiedsmänner

ai 9 worden ist. lch würde es bedauerlich sein, wenn ein Gerichts berr

gewählt worden sind, durch das betreffende Bezirksgericht bestätigt und ver—= pslichtet.! Der also modifizirte s. 12 b. wurde rinstimmig angenommen. Zu s. 13 stellte der Fürst von Schönburg-⸗Walden burg zwei Anträge; durch den ersteren sollte dertlicher bezeichnet werden, daß jeder Schiedemann einen selbstständigen Lebensunterhali besitzen müsse, und nach dem zweiten Antrage wurde verlangt, daß der Schiedsmann auch der Nechte so weit kundig sei, als zur Ausübung seiner in diesem Gesetze bezeichneten Oblie= ane, ersorderlich sei. Bürgermeister Wehner sprach dagegen. „Der lusdruck: „selbstständiger Mann“ in der Vorlage, sei deutlich genug, sollte aber eine gewisse juristische Befähigung nachgewiesen werden, so werde man gar feine Schiedsmänner belommen. Dies könne man den Gemeinden überlassen; es käme ja nicht auf Rechtskenntniß, son⸗ dern nur auf Kenniniß der Gemeinde und ihrer Veihältnisse an.“ Der Staats-Minister von Könneritz bemerkte zum ersten Antrage, „daß man nicht unbedingt alle Privawdiener habe ausschließen wollen; den Ver- walter auf einem Gute oder den Commis in einer Fabrik zu wählen, würde unbedenklich sein, nur nicht gerade einen Bedienten. Auch daß Jemand unter väterlicher Gewalt stehe, sei nicht allemal ein Hinderniß, wie z. B. ein Rechts- Kandidat, welcher bei seinem Vater lebt, unbedenklich gewählt werden könne. Gegen den zweiten Antrag müsse sich das Ministerium eben⸗ falls erllären. Was hier Rechtskenntniß sein sollte, wäre ein zu unbestimm⸗ ter Vegriff; leicht lönne man darauf kommen, nur Rechtegelehrte zu wäh⸗ len, während das Institut nicht den Zweck habe, zu entscheiden, sondern zu vermitteln, und dabei wäre es besser, weniger Rechtskenntniß und mehr Billigkeitsgefühl. Denn wer Rechtskenntniß hat, werde sie gern anwenden wollen und dadurch den Vergleich erschweren, indem er denjenigen, der nach seiner Meinung recht hätte, in den Forderungen bestärken würde. Gerade durch Aufnahme des Satzes und wenn man vielleicht hinzufügte, daß solche Leute nicht e . haben brauchen, würde man auf eine Klasse hinweisen, die man ausgeschlossen wünsche: nämlich die Schreiber, die sich einbilden, sie hätten Rechtskenntnisse, und gern die Winkel Advokaten machten.“ von Friesen inüpfte an diesen Paragraphen abermals einige allgemeine Be- denken, namentlich die Besorgniß, daß das Amt des Schiedsmannes in die Hände von Winlel-Advokaten kommen lönnte, oder in die Hände von Rechts- keasrten die es benutzen würden, um sich gegenseitig zu Prozessen zu ver⸗ elfen. Beide Anträge wurden endlich abgeworfen und §. 13 der Vorlage af 2 Stimmen angenommen. Bei 8§. 22 trat die Kammer dem jen= engen Beschlusse bei, nach welchem auch bereits anhängige Prozesse vor dem Schiedsmanne noch geschlichtet werden lönnen. Bel §5. 28 enispann sich eine sehr lange Verhandlung über die Zulassung von Bevollmächtigten und Rechtsbeiständen, welche der Fürst von Schönburg unter der Be⸗ dingung beantrage, „wenn dem Schiedsmann bekannt ist, daß eine Partei am Erscheinen behindert sei, und wenn der Gegner seine Zustimmung zur Verhandlung mit dem Bevollmächtigten erklärt, Letzteren als legitimit aner- kennt, der Vollmachtgeber aber nachträglich zu dem eschlossenen Vergleiche seine Einwilligung giebt.“ Bei der Abstimmung entschied sich die Kammer nach dem Deputationg. Gutachten und der Vorlage für den Grundsatz, daß Bevollmächtigte und Rechtsbeistände nicht zugelassen werden sollen. Ehe⸗ srauen können jedoch durch ihre Ehemänner vertreien werden oder mit den- selben erscheinen; sie haben aber im ersteren Falle das Verhandelte nach- träglich zu genehmigen.

Die zweifse Kammer begann in ihrer Sitzung vom 9. Februar die Berathung des Berichts der drüͤten Deputation über mehrere auf Abände⸗ rung oder Aufhebung des Gesetzes vom 9. Oktober 1840, den Gewerbe—⸗— betrieb auf dem Lande betreffend, gerichtete Petitionen, welche sie in der Sitzung vom 10ten zu Ende brachte. In allen diesen Gegenstand be⸗ treffenden Petitionen, ausgegangen von Handwerks- Innungen der Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz, Meißen, Stolpen, Sebnitz, Adorf, Zwickau und Leisnig, ist datzuthun versucht worden, welchen nachtheiligen Einfluß das Gesetz vom 9. Oltober 4840, den Gewerbebetrieb auf dem Lande betreffend, we⸗ nigstens in einzelnen Bestimmungen entweder auf den Gewerbebetrieb der Städte überhaupt oder auf einzelne Gewerbe und Handwerke daselbst ausübe. Während von einigen Petenten auf Abänderung der als besonders nachtheilig auf die Gewerbe ⸗Verhältnisse einwirkend bezeichneten Paragraphen dieses Ge⸗ setzes angetragen wird, beschränken sich andere darauf, die Bitte auszu- sprechen, daß die bezüglichen Vorschriften des Gesetzes strenger beobachtet, Konzessionen an Dorf⸗Handwerker zur Niederlassung und zum Gesellenhal— ten nicht mehr so überreichlich wie zeither ertheilt, zur Herstellung einer zweckmäßigen Kontrolle der Dorf- Handwerker, so wie zur Erzielung größe⸗ rer Gleichförmigkeit bei Ertheilung des Meisterrechts an Stadt- und Dorfmeister, in Ansehung ihrer Befähigung und der Kosten, angemessene Einrichtungen getroffen und endlich Dispvensationen von den Lehr- und Wanderjahren nur in äußerst dringenden Fällen ertheilt werden möchten. Die Deputation erklärt in ihrem Berichte, daß sie den Inhalt aller Pe⸗ titionen wohl erwogen habe, daß sie jedoch die wichtigste bei diesem Gegenstande für sie hervortretende Frage: ob es räthlich erscheine, der Abänderung von gesetzlichen Bestinmungen das Wert zu reden, die seit länger als fünf Jahren in anerkannter Wirksamkeit bestanden hätten, ver⸗ neinen müsse und motivirt dies in Felgendem. Der Standpunkt des Gesetzgebers sei offenbar ein anderer, wenn er die Aufgabe habe, neue Bestimmungen einzuführen, als wenn die Frage gestellt werde, ob neu ein geführte Bestimmungen wieder abgeändert werden sollten, Bestimmungen, auf welche eine Menge von Rechten und Ansprüchen sich bercits begrün= det hätten und beinahe jeden Tag von neuem begründeten.

Ucberdem

müßte es für bedenklich, ja für gefährlich erachtei werden, ein Geseß oder einzelne Bestimmungen desselben abzuändern, welche se tief in das

öffentliche und Privatrecht eingreifen, und dadurch einen Rechiszustand herbeizuführen, der im Vergleiche mit den Nachtbeilen, welche das Erschei⸗

Gewerbebetrieb gehabt haben möge, weit größere Nacktbeile und Gefabren hervorbringen müsse.

setzes beantragen, auf sich beruben zu lassen, die anderen aber der Staats- Regierung zur sachgemäßen Berückschtigung anzuempfeblen. Der Staats⸗ Minister Son Falkenst ein äußerte, daß, wenn man den allgemeinen Standpunkt festhalte, hauptsachlich drei Fragen hervortreten, nämlich 1) ob

der Noibstand der Städte wirklich vorhanden sei; 2) ob das Geseß von 1810

Veranlassung dieses Notdstandes sei, und ob dann eint Abänderung dieses Gesetzes demselben abbelfen werden, und 3) eb die Bebörden in Konzessions-= und Dispensatiens Ertbeilungen zu weit gegangen. Den ersten Punkt habe die Regierung in reifliche Erirägung gezogen, sich die allseitigste Kenntniß bierüber verschafft, und da müfe er bestatigen, daß eine gewisse Noth in einer gewissen Kilasse in den Stadten allerdings verbanden sei, wie er denn auch namentlich glaube, daß es unrecht sein wurde, den gerriesenen Reichibum Leipzigs auch auf die Gewerdetreidenden ausdebnen zu wellen. Schwieriger aber sei die zweite Frage; einen Stund, woraus die Neid enistanden, suche sich allerdings Jeder sestzuste len; wenn man aber fragt, od denn die Lage der Handreerker in den Städten eine desere sein wurde, denn auf eincn nabegelegenen Dorfe ein Sandteerker weniger sich befande, se dürfte 2n

: schwerlich mit Ja antwo nner. Daß di er Cunbken „daß er sich von seinem eigenen Gerichtsverwalter bestätigen lassen soll, 1 ö die Regie, in der Eren,

der Konzessionen zu weit gegangen, müßt er bezweifeln,. da das GStseß netz

mit großer Vorsicht gedanddadt werden; der Zweck deselden sei: auch den Inbaber

Bewohnern des Landes dat zu gcæäadten, was Jeder dean serscker ls== und die Regierung werde sicͤãh auch ferner streag aun das delten wozu sie das Geseß derrchtige.

Proseloten zu machen, enthalten.

1846.

Geh. Negierungs Rath Kohlschüiter, einige statistische Notizen, nach wel- chen seit dem Gesetze von 1810 durch die Behörden in Summa 988 Kon- zessionen ertheilt worden sind; welche auf 3101 Dörfer mit cirea Mill. Einwohner fallen; in einem Jahre lomme auf 15 Dörser mit 1000 Seelen nur eine Kenzession int Durchschnitt; die leipziger Kreisdirectign ertheile jahr. lich ungefähr zehn Konzessionen; eben so sei es in Dresden; ferner seien seit dem Bestehen des obigen Gesetzes im Ganzen 68 Handwerkern auf dem Lande Konzessionen zum Gesellenhalten ertheilt worden, daß sei gewiß in jeder Hinsicht fein unverhälinißmäßiger Gebrauch, welchen die Regierung von dem ihr zustehenden Rechte gemacht habe. Der Abgeordnete * be⸗ merlte, daß die Erfahrungen und Beobachtungen, die er in Bezug auf das Gesetz von 1840 gemacht, sich auf Leipzig und Dresden be- schränkte; da müsse er nun namentlich in Hinsicht auf die erstere Stadt bestaͤtigen, daß die Gewerbe daselbst durch die Dorshand= werker sehr gelitten hätten; hohe Mieihe, Theuerung der Lebens- bedürfnisse und Kommunal-Abgaben machten es den Innungen unmöglich, zu gleichen Preisen mit den Dorshandwerkein zu arbeiten, die in der Nähe Leipzigs lebien; das Einbringen der Wagren sei in Leipzig nicht erschwert, wenn das so sortgehe, würden diese Uebelstände sich künftig noch mehr aus- bilden, und er treie daher der Bitte bei, daß die Regierung die Ertheilung von Konzessionen an Dorfhandwerker auf die dringendsten und allernoth—= wendigsten Fälle beschränlen wolle. Der Staats ⸗Minister von Falken⸗ stein erwiederte, daß in Bezug auf Leipzig auch auf die eigenthümliche Lage ber nächsten Dörfer bei dieset Stadt Rücsicht genommen werden müsse; diese seien mehr Stadt als Land, und die hieraus entstehenden Uebelstände möchten wohl vielleicht am besten durch einen noch engeren Anschluß der Dörfer an die Stadt zu beseitigen sein. Uebrigens gebe er die Versiche⸗ rung, daß die Regierung die zur Berathung vorliegende Angelegenheit als eine sehr wichtige fortwährend im Auge behalten werde, obgleich er an= dererseits auch gestehe, daß in dieser Bezichung im Wege der Gesetzge= bung nur wenig gethan weiden könne, um dem Nothstande der Handwer⸗ fer in den Städien abzuhelfen. Was die von einem Abgeordneten an— eregte Einführung der Gewerbefreiheit betreffe, so wolle er auf die⸗ . hier nicht näher eingehen, halte es aber, da es zur Beruhigung die- nen könne, für geeignet, hier zu erklären, daß ein so völliger Umstun der Innungs verfassung auf keine Weise in der Absicht der Regierung liegen lönne. Dle Debatte würde vielleicht eine noch weitere Ausdehnung erhalten haben, hätte nicht der Abg. Huth auf den Schluß derselben angetragen und die Kammer diesen Antrag gegen 26 Stimmen angenommen. Bei der Abstimmung fanden die in drei Klassen getheilten Auträge der Depu⸗ tation auf Beilegung derjenigen Petitionen, welche auf, eine Abänderung des Gesetzes von 1810 gerichtet sind, in einem Punlt einstimmige, in den anderen aber gegen 16 Stimmen Annahme; eben so wurde der Antrag, die übrigen Petitionen zur Erwägung an die Staats-Regierung gelangen zu lassen, gegen 18 Stimmen angenommen; von einer Gesammt-Abstimmung durch Namensauftuf, wie sie bei Anträgen der Kammer an die Staats- Negicrung gewöhnlich stattfindet, wurde nach dem Vorschlage des Präsi= denten und auf die Eillärung des Staats⸗Ministers von Falkenstein, daß öh. . bei diesem Gegenstande hierauf keinen besonderen Werth lege, abgesehen.

Königreich Württemberg. Den katholischen Dissiden⸗ ten in Stuttgart sind nunmehr, gleich denen in Um (s. Nr. 41 der Allg. Pr. Ztg.), die vorläusigen Bestimmungen der Regierung hinsichtlich der äußeren Verhältnisse dieser Vereine cröffnet, und es ist außerdem noch Folgendes zur Nachachtung bekannt gemacht worden: „I) Der Verein darf, da er keine Corporattons⸗Rechte hat, den Namen Gemeinde nicht führen. 3 Das Schulwesen des Vereins ist vorläufig der Aufsicht der evangelischen Ober⸗Schul⸗Behörde un⸗ terstellt. 3) Das bereits vorgelegte Verzeichniß der Mitglieder des Vereins ist auf den 31. Dezember eines jeden Jahres zu revibiren und eine Liste des Abgangs und Zuwachses der Stadt⸗Direction vorzu⸗ legen. I Ueber das Personal des dermaligen Vorstandes ist ein Ver⸗ zeichniß vorzulegen und jede hierbei stattfindende Veränderung künftig der Stadt⸗-Direction anzuzeigen. 5) Von jeder Aenderung der der Regierung angezeigten Grundsätze und Bestimmungen ist Anzeige an die Stadt-Direction zu machen. 6) Die Abhaltung eines Gottes⸗ dienstes durch einen Ausländer darf nicht ohne vorherige Geneh⸗ migung der Regierung stattfinden. 7) Jedes Mitglied des Vereins hat ein schriftliches Zeugniß seines bisßerigen Parochus über die ge—⸗ schehene Anzeige des Austritts aus seiner bisherigen Konfession beizubrin⸗ gen, und es darf künftig Niemand in den Verein aufgenommen werden, der nicht ein Zeugniß seines Parochus über die Anzeige des Austritts aus seinem bisherigen kirchlichen Verbande der Stadt⸗Direction vorgelegt hat. 8 Der Geistliche der Dissidenten⸗-Gesellschaft hat innerhalb 14 Tagen Nachweisung darüber beizubringen, daß die vorgesetzte geistliche OVber⸗ behörde von seinem Austritt aus der bisherigen Konfession Kenntniß erhalten habe. 9) Das bisherige Lokal, die reformirte Kirche, kann für die Religions-Uebungen der Gesellschaft wie bisher benutzt wer⸗ den, vorbehältlich der Zustimmung der Vorsteber der reformirten Ge⸗ meinde und in der Voraussetzung, daß die Religions⸗Uebungen nur auf die Mitglieder beschränkt bleiben und diese sich jedes Versuchs, 10) Der Geistliche Würmle bat

zerglei die Bestätigung der Regierung, unter Vorlegung seiner Zeugnisse über nen des Gesetzes von 18465 in mancherlei Beziebung fur den städtischen . ö . zung seiner Zeugniss

15 Ditrauf gad der Reziemnzs · Re ani fat, sitã

sittliches Verbalten, Befähigung für den Dienst eines Geistlichen und

2 = e, ? Heimatsrecht unverweilt mittelst einet Eingabe an die S ire ction e. Aus diesen Gründen rät die Deputation der Kam- e e, er, . et Gagahe an die Sinnen mer an, sene Petitienen, welche eine Abänderung des mebrgedachten Ge⸗

nachzusuchen.“

Groñßherzogthum Baden. enthält in einer Nachschrift Folgendes: Morgens 10 Uhr. So eben, wo wir unser Blatt unter die? geben, vernehmen wir, daß beim Beginn der beutigen Sißarz jweiten Kammer die gegenwärtige Stände-Versagal aufgelöst wurde.“

Kurfürstentbum Sessen. Sc. prinz Mitregent haben den Sedemt⸗ Rath

ster des Janern ernennt.

Serisl Snigl.

R K Pem¶ann

Serzogtbum Sachsen⸗ Altenburg. des Oerzestzaag detrug in Anfarge des dot. J. berta warden in der. J. I2 and ein starben Ber dlkerung don

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Serzogtbum Solstein. Der srsskse rielerer meer Dezemder 1815 1st en nene Nerz Reg lenrent 7 ö t Kiel gent dx: ʒt. Denach sel dee Ge

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