1846 / 55 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

äufig ganz aufgehört. Derselbe Fall dürste auch bei Nieberschlesisch⸗Mär⸗ lischen bald eintreten, da dasselbe Institut seit gestern auch diese Actien ge- kauft hat. Größeres Leben im Geschäft kann deshalb erst dann eintreten, wenn die Zahl der Käufer oder Verläufer sich in dem Maße vermehrt, daß ein Paralysiren der Course nicht mehr möglich sein wird. Bis dahin scheint unsere Börse darauf angewiesen, sich mit dem Handel in ausländischen Eisen-⸗ bahnen zu beschäftigen, wozu die Notirungen der auswärtigen Börsen 6 lich neue Veranassungen darbieten, ein Umstand, welcher unseren be rentirenden Eisenbahnen leider ganz abgeht, obschon sie bei gleicher Divi- dende um circa 50 P billiger stehen. 85 unseren Eisenbahnen, namentlich in Berlin- Stettinern und Berlin ⸗Anhaltern, war der Umsatz auch nur äußerst unbedeutend. Erstere blieben heuie 1163 26, letztere 117 35 Br. u. G. Duͤsseldorf Elberfelder, foriwährend gefragt, wurden heute bis 95 0 bezahlt. Rheinische 89 0 Br., 884 6 zuletzt bewilligt; in den übrigen vollen Actien ging nichts um, dagegen waren für Kiel-Altona a 107 96 viel Käufer, und auch in Mailänder wurden ziemlich starke Posten umgesetzt; letztere wichen von 128 a 126 3h). Wien ⸗Gloggnitzer a 147 0 und Kaiser Ferdinands⸗ Nordbahn a 192 X bezahlt. Pesther 106 a 1055 bez. und Gld. Aus den Bewegungen unserer Börse, die an Thätigkeit gewöhnt ist und sich gein mit solchen Effekten beschäftigt, wo Schwankungen stattfinden lönnen, geht hervor, daß die Aufmerksamleit von unseren Aciien abgezogen und den aus= wärtigen Eisenbahnen bald im großen Umfange zugewendet wird. Es bleibt daher auch das Geschäst in allen Quittungsbogen, woran der größte Theil unserer Börse fast gar keinen Theil mehr nimmt, scehr beschränkt. Auch diese schließen heute unter der vorwöchentlichen Notiz; Berlin-Hamburger 1061 95 bezahlt, Köln Minden 1005, 4 a 56 bezahlt; Halle -Thüringer und Bergisch⸗Märlische 983, 3 und 56 bezahlt; Magdeburg ⸗Potzdamer 997 bez. u. Brf.; Magdeburg⸗Wittenberger 1003 . bez. Friedrich⸗Wil⸗ =, , mn 90 b bez. u. Gld.; Lippstädter 973, 3, R a * 9b bezahlt und Geld.

In Staatsschuldscheinen ist wenig gemacht, der Cours blieb heute 97 bez. u. Brf. Unsere Pfandbriefe sind meistentheils gewichen und schwer verkäuflich geblieben. Ausländische Actien flauer als in voriger Woche, ohne daß der Umsatz lebhafter geworden.

Von Wechseln blieb Frankfurt a. M. und Paris begehrt; London 3 Mt. niedriger notirt und Hamburger schwer zu plaziren. Das Geld reichlich und Diskonto a 47 e zu haben.

Berlin, 21. Febr. Unser Markt für Weizen verliert immer mehr i rn efe⸗ wie es bei den Berichten von England auch nicht anders ein kann.

Daß irgend etwas von Belang darin gemacht wäre, hörten wir nicht, wohl aber, daß Forderungen gestellt werden, die man nicht anlegen will. Unser Konsumo scheint ebenfalls ganz mit dem Einkauf zu pausiren und versorgt sich mit dem Nothwendigsten am Landmarkt. Der Werth ist etwa wie nachstehend anzunehmen, und der nominelle Stand der Preise heute: bunt. poln. S6 /sJz8 psd. 3 72 Rihlr., hochbunt. poln. Ś́/sS8 ps6. 75 Rihlr.,

244

Rogg en, welcher bisher fast unausgesetzt in steigender Richtung blieb, mußte in den . 8 Tagen dem allgemeinen Druck nachgeben, und werden gleich die Preise noch so ziemlich gehalten, sogar auch temporair etwas gehoben, so würde es wohl, um eine reelle Besserung wieder herbei⸗ zuführen, einer nachhaltigen Anregung von außen bedürfen, die für den Augenblick fehlt. Auf Lieferung pro April sMai und Mai / Juni würde . 51 Rihir. einzeln zu bedingen gewesen sein, wie pro Jun Juli 51

thlr. In loco ist 83psd. zu 53 Rthlr. verkauft, wie 86pfd. zu 55 Rihlr. detaillirt. Am Landmarkt sind die Preise in Folge vermehrter Zufuhr um 1—13 Rihlr. zurückgegangen, und es war da zu 50 - 53 Rthlr. zu kaufen.

Ger ste, gr., 36 Kihlr., am Landmarkt 398 10 Rthlr.

Hafer in loco 48pf8. 30 Rihlr.; auf Lieferung im Frühjahr A8pfd. nach Maß und Gewicht zu 306 Rihlr., mit Angeld verschlossen, unter ge⸗ wöhnlichen Conditionen 48pfd. 30 Rihlr., gef. 30 Rihlr. zu machen.

Erb sen, Futter⸗, ohne Bedarf 50 52 Rthlr., feinste Koch⸗, auf 60 Rihlr. gehalten, geringe zu 56 Rthlr. da.

Für Kleesaamen zeigte sich etwas mehr Frage und von rother wie weißer neuer Waare ist nicht unbedeutend gekaut. Extrafein roth bedang 151 bis 16 Rihlr., sein u. feinm. 143 15Rthlr., mittel 33 14 Nthlr., altes mit 10 - 12 Rthlr. angetragen. Extrafein weiß 161 17 Rihlr., fein i5 16 Rihlr., mittel und seinmittel 3 14 Rihlr., ord. 10 16 Rihlr. ohne Begehr. Thymo⸗ thee wieder auf 8 Nihlr. gehalten, und 73 Rthlr. für feinste Waare be⸗ zahlt. Für Oelsaaten scheint die Frage ganz aufgehört zu haben. Für Sommerrübsen wurde 65 Rthlr., für Leinsaat 53 Nihlr. gefordert, 2 Rthlr. weniger geboten, und es ist zweiselhast, ob augenblicklich, selbst zu ermäßigten Preisen, etwas umzusetzen wäre. In Rüböl war wenig Um- satz und im Allgemeinen eine slauere Stimmung bemeikbar, da mildes Weiter wieder eingetreten und gleichzeitig von den bisher zurückgehaltenen Par⸗= tieen in loco ene an den Marlt gebracht wurde, die man wegen bal⸗ diger Nückgabe ber Fässer gern verwerthen wollte; in loco wird noch auf 13 Rthlr. gehalten, 119, Rthlr. geboten, Febr. 1114 Rihlr. Br. u. bez., Febr. März 115 Nthlr. Br., 114 Rihlr. Geld, Maß / Juni 117 Rihlr. Br., 114 a * Rihlr. G., Sept / Olt. 1159 Nihlr. Br., 113 Rihlr. G. Leinöl loco 105 Rihlr. bez., 107 Rthlr. gefordert, auf Lieferung 11 Rihlr. Br., 107 Nihlr. Geld.

Spiritus angenehm, loco 19 Rihlr. gefordert, 83 a P Nihlr. bez., 185 Rthlr. G., p. März 197 Rihlr. bez., April/Mai 20 Rihlr. Br., 19 Rthlr. G., Mai Juni 209 Rihlr., Jun / Juli 21 Rihlr. bez. p. 10, 800 9.

K Frankfurt a. M., 19. Februar. Unsere Börse zeigle gestern und heute eine flaue Tendenz. Dit Berichte aus Madrid wirkten ungünstig, wenn auch zunächst auf die span. Fonds. Heute waren wieder fast alle Fonds zurückgegangen.

Auswärtige Börsen. Amsterdam, 18. Febr. Niederl. vwirkl. Seh. 603.

h do. 393 ; bh Span. 22. 9 do. 397. Ausg. —. Pass. —. Tiusl. —. Preuss. Pr. Sch. —.

Poln. .

Frankfurt a. M., 19. Febr. SX. Mei. 1127 d. nau A. 1862 1900. nayr. hard, eure 70 nr. nor, o nr. sSaesI. Sg. 60. 597. Folu. 300 ri. 1006. 3. A0. 80 EI. 82. 62. kt.

Hamburg., 20. Febr. Neank- Actien 1600 Br. Eug]l. Nuss 109

1. an du, 7. Fab. , r os s d. nis. Gs Sf. M- Ian ! Passive 63. 686. Ausz. Sch. 163. 165. 2X, Iioll. 69. 595. 496 4. gu Neue Port. 603. 593. Kugl. Russ. II2. 111. RBras. S3. 82. Chili 109 * 31. 303. Peru 40. 39. ; g

Paris, 17. Febr. 596 Reute sin eour. 1B. 40. 396 do. fn cou Neapl.—. 5) Span. Rente —. Fass. —. 12

Wien, 18. Febr. 5 Met. 1121. 490 do. 101. 396 77 Aeuer 1585. Aul. de 1634 I55. do. 1839 1228. Morab. 185. C.

Ul Nail. 122. Livorn. 1II53. Lest. 105. Badw. —. *I

Königliche Schauspielt. Montag, 23. Febr. Im Schauspielhause. Zhste Abonnn Vorstellung. Das UÜrbilb des Tartüffe, Lustspiel in 5 Abi,

K. Gutzkow.

Dienstag, 24. Febr. Im Opernhause. Mit ausg im Abonnement: Die Nachtwandlerin, Oper in 3 Abth., Vn Bellini. (Dlle. Tind: Ämine.) Anfang halb 7 Uhr. in

Zu dieser Vorstellung werden Billets zu den erhöhten din haus Preisen verkauft.

Im Schauspielhause. N2ste französische Abonnements⸗Vorsth La premiere représentation de: Une bonne r putalion, médie nouvelle en 1 acte, par Mr. Arnould. 239 nisse, vaudeville en, 4 acte, par MMI. Ancelot et Dupont.

roman intime, comédie en 1 acte, par Scribe et Fournie

Königsstädtisches Theater.

Montag, 23. Febr.

Borgia, Oper in 3 Akten. Musik von Donizetti.

Alboni wird die Partie des Orsini in dieser Oper zum lehüm

singen und nach dem Schluß der Oper die de. Scene und j aus: Betly, von Donizetti, vortragen.)

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.

Im Selbstverlage der Gpedition.

Gedruckt in der Deckenschen Geheimen Ober⸗-Hofbuchdruckerti.

. 5 Rthlr.

ö 8 Theilen der Monarchie 6 e, e U jons-Gebühr sür den iert n, Zeile des Allg. n Anzeigers 2 Sgr. t

Dieu von 1

(Italienische Opern- Vorstellung.) Lum (Sga. Nun

uckerm. 89 Mo pfd. durch Eisenbahn zugeführt 70 Rihlr,, eben so mecklenb.

pommersch. 88 / 89 pfö. 70 Rthlr.

Gekanntmachungen.

1471 Subhastation s⸗Patent.

Das im Nandowschen Kreise belegene Vorwerk Pin⸗ now nebst Frostenwalde, der großen Pinnowschen oder Frostenwalder Heide und dem Pieper Tanger, so wie das Erbzinsbruchs⸗Antheil Friedrichsbruch b. (letzteres bestehend in einem Theile des nutzbaren Eigenshums desjenigen Erbzinsbruchs, welches die Stadt Garz dem früheren Domainen Amte Pinnow erbzinsweise über⸗ lassen hat und 190 Morgen beständiger Wiesen, 67 Morgen privativer Koppelhütung und eirca 650 Mor— gen gemeinschaftliche Hütung mit der Dorfschaft ent⸗ haltend), zusammen abgeschätzt auf 156,567 Thlr. 19 Sgr. 11 Pf., zufolge der nebst Hypotheken schein und Be⸗ dingungen in der Registratur des unterzeichneten Ge⸗ richts, bei dem Justizrath Herrmann zu Stettin und auf dem Gute Pinnow selbst einzusehenden Taxe, soll

am 13. März w Vormittags

r. an ordentlicher Gerichtsstelle in freiwilliger Subhastation verlauft werden.

Stettin, den 12. Januar 1846.

Königliches Ober⸗Landesgericht. Erster Senat. v. Moeller.

s51 Rothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 5. Januar 1846. Das in der Sophienstraße an der Ecke der großen Hamburgerstraße belegene, Vol. III. No. 261. im Hy⸗ pothelenbuche der Königsstadt verzeichnete Grundstück des Destillateurs Feicht, gerichtlich abgeschätzt zu 24, 677 Thlr. 15 Sgr. 3 Pf., soll am 1. September 1846, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzu sehen.

(1154 Bekanntmachung. Nothwendiger Verkauf.

Stadtgericht zu Berlin, den 3. November 1845.

Das den Erben der Wittwe Krause gehörige, Vol. 23. No. 1683. des stadtgerichtlichen Hypothekenbuchs von der Friedrichsstadt verzeichnete, in der Lindenstraße Nr. 107 belegene Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu S210 Thlr. 5 Sgr. 11 Pf., soll Theilungs halber

am 19. Juni 1846, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

1262 Bekanntmachung.

In Folge beantragten Aufgebots des auf dem Grund⸗ stück Holzplatz Nr. 1 Rubr. II. No. 2 auf Grund der gerichllichen Erklärung vom 27. März 1793 für den Major Johann Joachim Braatz wegen 1080 Thlr. Kaufgelder eingetragenen Vorbehalts der Eigenthums— Rechie werden der Major Johann Joachim Vraaß und seine Erben, Cessiongrien oder die sonst in seine Rechte getreten sind, und alle diejenigen, welche an diese Post als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand oder sonstige Briefs⸗ Inhaber Ansprüche zu machen haben, zur An— meldung ihrer Ansprüche zu dem auf den

27. März 1846, Vormittags 11 Uhr, vor dem Heirn Ober-⸗Landesgerichts Asses⸗ or Wendt in unserem Parteienzimmer angesetzten ermine hierdurch unter der Warnung vorgeladen daß bei ihrem Ausbleiben die gedachte Post im Hypotheken- buche gelöscht werden wiw.

Breslau, den 5. Dezember 1815.

Königliches Stadtgericht. 11. Abtheilung.

b [121 b]

Die Herren Actionairs der neuen Berliner Hagel- Assekuranz-Gesellschaft werden au einer auf Miu- woch den 2558ten d. M, Vormittags 11 Uhr, im Lo= kale der Anstalt, Behrenstrasse No, 35, anberaum-

Z h Nuss. Nope 933. Antwerpen, 17. Febr.

Allgemeiner Anzeiger.

ten ausserordentlichen General- Versammlung erge- benst eingeladen. Berlin, den 11. Februar 1846. Direction der neuen Berliner Hagel-Assekuranz-Ge- sellschast.

Dampfschifffahrt

iss vj zwischen

rg und Hamburg.

Während des Monats Fe⸗

bruar e. wird wöchentlich ein

in = Passagier⸗ und ein Schlepp⸗ Eüöschiff von hier und von Hamburg

von hier, hr, Hamburg Sonnabend, do. 3 * des Schleppschiffes: von hier Sonntag, » Hamburg Mittwoch. Magdeburg, den 14. Februar 1846. Die Direction der vereinigten Hamburg ⸗Magdeburger Dampfschifffahrts · Compagnie. Holtzapfel.

(27 h]

Russisch⸗Englische 55 Anleihe.

Wir besorgen in diesem Jahre zu denselben Be⸗ dingungen wie im Jahre 1834 die neuen Coupons zu vorgenannten Obligationen.

Berlin, im Februar 1846.

Mendelssohn C Co.,

Jägerstraße Nr. 651. in

Unterzeichnete sind bereit, die Besorgung neuer Couponsbogen zu den Russ.-Englisch 5 pCt. Obli- gationen vom Jalire 1822 zu ühernehmen.

Berlin, den 23. Februar 1846.

Gebrüder Veit et Co., Neue Promenade No. 10.

[i273 Edittal- Citation.

Bei dem unterzeichneten Justizamte hat der Kaufmann und Hausbesitzer Herr Friedrich Eduard Thomas in Wermsdor neuerdings seine Insolvenz angezeigt und sich dem Van⸗ keruttir⸗ Mandate unterworsen.

Es ist daher zu Eröffnung formellen Konlurses wider ernannten Herrn Kaufmann Thomas nach dem Banke⸗ ruttir⸗Mandate vom 20. Dezember 1766 der Ediltal⸗ Prozeß eingeleitet worden, und werden alle diejenigen, welche gegen Herrn Kaufmann Thomas als Gläubiger oder aus irgend einem anderen Rechtsgrunde Ansprüche zu haben vermeinen, unbekannte sowohl, als bekannte Prätendenten, hiermit peremtorisch bei Verlust des etwa zustehenden Rechts der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unter der Verwarnung, daß außerdem alle die⸗ jenigen, welche wider Herrn Kaufmann Thomas aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche haben könnten, deren für verlustig erilärt und damit von der Konkurs⸗ masse kulsa l n werden sollen, geladen,

den 27. Mai 1846

zu rechter Gerichtszeit in Person und, da nöthig, gehö— rig bevormundet oder durch Beauftragte, welche mit ge⸗ niigender und, so viel auswärtige Interessenten betrifft, mi gerichtlicher, jedenfalls zur kays nahme aller Zu⸗ sertigungen hinlänglicher Vollmacht verfehen sein müssen, an hiesiger Amtsstelle zu erscheinen, sich anzugeben, ihre Ansprüche an die Konkursmasse anzumelden und zu be⸗ scheinigen, darüber mit dem bestellten Konkursvertreter, so wie nach Besinden unter einander kürzlich zu verfah⸗ ren und zu heschließen, daneben aber auch

Zins. —.

Neue Aul. 21 6

den 13. Juni 1846 der Belanntmachung eines Präklusiv · Erkenntnisses, wo⸗ mit Mittags 12 Uhr dieses Tages wider alle Außen⸗ bleibenden in Kontumaz verfahren werden soll, sich zu gewärtigen.

Hieruächst haben die Anspruchs-⸗Berechtigten

den 25. Juni 1846, welcher zum Verhörs⸗Termin in diesem Konkurse anbe⸗ raumt worden, Vormittags 10 Uhr, sich wiederum ge⸗ bührend hier einzufinden ünd anzugeben, und gütlichen Verhörs und Vergleichs, wobei diejenigen, welche gar nicht erscheinen oder sich, ob sie den dorseienden Ver⸗ gleich annehmen wollen oder nicht, deutlich nicht erklä⸗ ren, als damit einverstanden erachtet werden sollen, in Ermangelung eines Vergleichs aber endlich

den 22. August 1846 der Inrotulation der Alten Behufs der Einholung oder der Abfassung des Locations -Erkenntnisses gewärtig zu

sein, den 23. September 1846

aber zu rechter früher Gerichtszeit anderweit an hiesiger Justizamtsstelle zu erscheinen, sich anzugeben und der h , ,, dieses Erkenntnisses, womit Mittags 12 Uhr dieses Tages wider die Außenbleibenden in Kon⸗ tumaz verfahren werden soll, beizuwohnen.

Hierüber wird gegenwärtige

Edikt al⸗Ladung

e , bit des Gesetzes vom 27. Oktober 1834 andurch erlassen.

Justizamt Mutzschen zu Wermsdorf, den 29. No- vember 1845.

Königl. Sächs. Justiz⸗Amtmann allda. Wilhelm Nathusius.

146 p

Lo Eisenbahn.

Von den in unserer Belanntmachung vom 2. Januar I. J. aufgeführ⸗ ten 198 Stck. Interims- 2 E. Actien, auf welche bis

ö ö f zum 31. Dezember v. J. nn hr, die vierte Einzahlung

nicht geleistet worden war, sind bis mit Ablauf der

mit 128416. mithin 28 Stück, nicht eingelöst worden.

In Gemäß heit §. 16. der Gesellschafts⸗Statuten wer⸗ den nun hiermit diese voraufgeführten Actien der dritten Einzahlung für erloschen erllärt, und sind demgemäß er r habn aller ihnen als solchen zustehenden Rechte verlustig.

Zittau, den 17. Februar 1846.

Direktorium der Loebau⸗Zittauer Eisenbahn - Gesellschaft. v. Nost itz, V. Helfft.

Eisenbahn.

Der zweite Geschästs⸗ bericht des unterzeichne⸗ ten Directorii nebst dem 1 Nechnungs - Abschlusse ö w 4 , vom 31. Dezember 1845 685 ö kann im Haupt ⸗Büreau n, mib, allhier in Empfang ge⸗ r nommen werden. Zittau, den 17. Fe⸗ bruar 1816. Direktorium der Loebau · Zittauer Eisenbahn Gesellschast. v. Nostitz, V.

11M Loebau⸗ Zittauer

2

Literarische Anzeigen.

(141 Bei Wilhelm Besser Behrensir. 4)

sind als besondere Abdrücke aus den Jalirbiüchn

f. Wissenschasil. Kritik erschienen:

Sehultz, Prof. Dr. K. II., die Gestaltung Medizinal-Resorm aus den Quellen der Mi senschast.

Preis brosch. 15 Sgr.

Neander, Dr. A., die Bedeutung des Thomas Arnold für den Standpunkt der kirchlichen Gegen wart.

Preis brosch. 4 Sgr.

143 Prei sherabsetz ungen.

Nachstehende als Supplemente zu allen A des Con versation s-⸗-Lexikon zu betrachlende sind zu herabgesetzten Preisen durch alle

m handlungen zu beziehen, in Berlin durch die Ni

laische Buchhandlung, Brildf

Pas Abs nunt ment beträgt:

2 Rthlr. sür g Jahr. lr. - J Jahr. 16 h Jahr.

Allgemein

eitung.

Alle Post-Anstatten des In- und Aus landes nehmen SGestellung auf dieses glatt an, sür Gerlin die Expedition der Allg. Preuß. Zeitung: Friedrichs siraße Ur. ꝛz2.

Berlin, Dien stag den 24sn Februar

nhalt.

j 9 * eil. n, Sch lesien. Warnung vor Betrügerei.

eutfche Bundesstaaten. Königreich Sach sen. Landtags-

Berhandlungen. Großherzogthum Hessen und bei Rhein. Rtisen von Mitgliedern der Großherzoglichen Familie. Großher⸗ zogthum Mecklenburg-Schwerin. Die verwitiwete Frau Groß- hetzogin. Hofball. Fremdenbesuch in Schwerin. Herzog thum

l ste in. Ptojeltirte Dampsschifffahrts⸗Verbindung zwischen Altona und

8 19. i lich. Paris. Hofnachricht.— Nachrichten aus Algiet.!—

Der spanische Ministerwechsel. Konsulats - Functionen in China. Nufschub der Erpedition nach Madagaskar. Bewilligungen für Ka—

albauten. Verhaftungen. Börse. - (Schreiben aus Paris. Neuer Kommissionsvorschlag hinsichtlich des Eigenthumsrechts auf Muster; sommissionen der Deputirten.)

oßbritanien und Irland. Unterhaus. Fortgesetzte Debatte ber die Krongesetze; Sir R. Peel's Rede; Antrag O' Connell's über ie Noth in Jiland; weitere Vertagung der Debatte über Sir R. Peel's handels⸗Maßkegeln. London. Hof- Nächricht. Parlamentarisches. DBWVahl in Westminster zu Gunsten der Whigs. Vorkehrungen gegen ie Noth in Irland. Vermischtes.

weiz. Kanton Aargau. Die Pfründ⸗Aussteuerung aus den auf⸗

gehobenen Klöstern.

falien. Von der italienischen Gränze. Fortwährende Gährung. panien. Briefe aus Madrid (Die Minister-Krisis.) und Paris. (Zwistigleiten zwischen dem General- Capitain von Catalonien und dem Gefe politico; Eisenbahn von Barcelona nach Mataro; Sterblichkeit in Barcelona.)

ürkei. Konstantinopel. Die Libanonsache.

isenbahnen. Hannover -Minden⸗ und Bremer⸗Bahn. Schreiben aus Kopenhagen. (AltongKieler Bahn.)

andels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Böise.

Amtlicher Theil.

Ihre Königl. Hoheit die Prinzessin Karl von Hessen und Rhein nebst Höchstderen Tochter, der Prinzessin Marie ine, sind von Darmstadt hier angekommen.

Bekanntmachung. Inu den Post⸗Büreaus auf den hiesigen Bahnhöfen der Eisenbahn⸗ Fonte nach Cöthen, Stettin und Frankfurt a. d. O. können von jetzt solhe Paket⸗ und Geld⸗Sendungen aufgegeben werden, welche von maus mit dem Postwagen auf der betreffenden Eisenbahn-Route sesandt werden. Es eignen sich daher zur Aufgabe in diesen Post⸗ reaus außer den Gegenständen nach Orten, die an der Eisenbahn in deren Nähe belegen sind, namentlich Nauf dem Anhaltschen Bahnhofe Sendungen nach Sach⸗ sen, Bayern, Württemberg, Baden, Hessen, der freien Stadt Frankfurt a. M., Nassau, der Rhein-Provinz, der Provinz Westphalen, nach Frankreich, Belgien, Holland, Braunschweig und Hannover u. s. w.

2) guf dem Bahnhofe der Eisenbahn nach Stettin Sendungen nach

straße Nr. 13: .

Vor⸗ und Hinter⸗Pommern und

Convers⸗ ations J Lexikon 2 auf dem Bahnhofe der Eisenbahn nach Frankfurt a. O. Sendun⸗

der neuesten Zeit und Literat Gt. 8. V 8 hl Herabgesetzter Preis 3 Thle

Conversations⸗Lexikon det Gt⸗

genwart.

Vier Bände in fünf Abtheilungen. Gr. 8. 1838— 41. Ladenpreis 2 Thh. Herabgesetzter Preis 5 Thli. Leipzig, im Januar 1846. F. A. Bro ckhant

m,.

m

9

r 145 b] Compagnon - Gesuch. 6 Zu einem einträgl. liter. Etablissement win

Theiln ehm er (thätig oder still) mit 4- 50 01h

Einlage gesucht. ( Das Geschäst umfaßt: eine Bu ch druhht.

schüßt; eine Verlag z. B uch han dinge

eitgemäßen gangbaren Artikeln und die om

. zu einem wöchentl. Volks blatt. Das Etabl. wird durch eine milde und fteishm

Censur begünstigt und ist in einer durch Natu, J

telligenz und Gewerbthätigkeit rühmlichst bela

Restdenz des mittleren Deuischlands belegen; dae

wuide erst vom Besitzer theils neu begründet, mn

käuflich erworben. in M AÄdressen werden b al dig st s'b L. 1865. im J

Conmt. erbeten, und soll dann eine sofortige Bsn

bung ersolgen. K

sias vj Cal

Mein bisheriger Kassenbote

Kammer ist heute aus einem Dith

3 ö ö 21. * ste bei mir entlassen. Berlin, den

beer 46t. J. II. Rile) [149 p

Mecklenburger Reit⸗ u. W

genp ferde kommen zum Verlauf heute an, renstraße Nr. 43.

ausgezeichnet eingerichtet, durch privileg. gien .

gen nach den Provinzen Schlesien, Posen, West⸗ und Ost⸗Preußen.

e Pafet⸗ und Geld⸗-Sendungen werden mit dem zunächst abgehen⸗

Eisenbahnzuge befördert, insofern sie bis eine Stunde vor Abgang sselben in dem betreffenden Post-Büreau aufgegeben worden sind. Die Post · Büreaus auf den Bahnhöfen werden ohne Unterschied Jahreszeit eine und eine halbe Stunde vor Abgang des ersten ihnzuges der betreffenden Route geöffnet und bleiben demnächst den ig über offen. Nach Abgang des letzten Bahnzuges auf jeder Route den sür den nächsifolgẽnden Tag Paket⸗ und Geld⸗Sendungen im sraus nicht angenommen. Berlin, den 19. Februar 1846.

General⸗Post⸗Amt.

Uichtamtlicher Theil. Ynlan d.

Provinz Schlesien. Auch die Königliche Regierung zu [ hat sich, gleich der zu Köslin (s. Rr. 40 . . gh anlaßt gesehen, vor umherreisenden Betrügern, welche arglose Grund= * zur Unterzeichnung schlau abgefaßter Kaufkontrakte in der Ab— 314 überreden süchen, um sse später zur Zahlung eines mehr oder * betrãchtlichen Abstandsgeldes zu zwingen, öffentlich zu warnen; .. die . angewiesen, ihr Augenmerk auf ge Vorgänge zu richten und Anzeige zu machen, wenn ähnli suche zur Kenntniß gelangen. ö .

Dreutsche Gundesstaaten.

Königreich Sachsen. Am 17. Febr. ist bei der ersten Kammer ö ericht ihrer außerordentlichen Deputation, in Betreff der „Vorlegun t Ul e Cen iich keit und Mündlichkeit nebst Anklage ⸗Proze * laats · Anwalischaft gebauten Strafprozeß⸗Ordnung“ einge⸗ ö adessen wesenilicher Inhalt folgender ist. Nachdem im Eingange han früher in dieser Angelegenheit von den Ständen, wie auch von u l edierung, gethanen Schritte kurz erwähnt worden, heißt es weiter: 6 Petition vom 16. September v. J. kam die Angelegen⸗ Tn . gegenwärtigen Landtage von neuem in Anregüng. . ih ammer ist den Anträgen ihrer Deputation allenthalben beige= Len sbaßen sich bei der Debal e mehrere Abgeordnete nur für beschränte 6 eit ausgesprochen. Die von der Deputation nicht bevorwortete ‚. en . Geschworenengerichten fand in der senseitigen Kammer eben= Ein e iger, das dies fallsige Deputations-Gutachten ward aber gegen

en angenommen, und es reduzfren sich sonach die jenseits ge⸗

faßten Beschlüsse in Uebereinstimmung mit den im Deputationsberichte nic= dergelegten Vorschlägen auf solgende Punlte: „den Anträgen auf Einfüh— rung von Geschworenengerichten weitere Folge nicht zu geben“, dagegen aber im Verein mit der ersten Kammer die Staats-Regierung zu ersuchen: Al) einen auf den Grundsatz nicht allein der Mündlichkeit und des Anklage⸗ Prozesses mit Staats - Anwalischaft, sondern auch der Oeffentlichkeit ge⸗ bauten Entwurf einer Strafprozeß⸗Ordnung, und zwar, wegen der Dringlich⸗ keit der Reform unseres Strafverfahrens, längstens am nächsten Landtage, den Ständen vorzulegen; 2) mit dieser Vorlage aber zugleich die cines Gesetz Entwurfs über Zurücknahme und Aufhebung der in den Händen von Privaten und Corporaflfonen befindlichen Kriminalgerichtsbarkeit zu verbin⸗

den.“ Von Seiten der hohen Staatsregierung ist bei den Verhandlungen

in der zweiten Kammer eillärt worden, daß sie sich für Ein fübrung der Mündlichkeit und Staats-⸗-Anwaltsch aft entschieden 2 In Be⸗ treff der Oeffentlichkeit glaubt sie diejenigen Vorzüge derselben, welche nicht zu verkennen seien, unter Vermeidung aller damst etwa verknüpfter Nachtheile durch Zulassung einer Gerichtsbank von Unbetheiligten zu errei= chen und hat hierzu erläuiernd beigefügt, daß diese Gerichisbant nicht durch Männer, die das Gericht wähle, die also gewissermaßen von dem Gericht ab= hängig wären, sondern durch Männer aus der Zahl der Gemeindevertreter (Stadtverordneten oder Gemeindevertreter auf dem Lande) des Orts, wo das Gericht gehalten werde, zu bilden und als eine freiwillige zu betrachten sei, so daß sie zwar nicht unbedingt dabei sein müßten, wohl aber dabei sein lönnten. Hiernächst hat dieselbe erwähnt, daß nach bewirlter Organisation des Ad—⸗ volatenwesens kein Bedenken obwalten würde, das Barreau des Gerichts und überhaupt alle Advokaten an den Sitzungen Theil nehmen zu lassen. Bei den Berathungen der unterzeichneten Deputation hat sich der zur Theil= nahme eingeladene Königl. Kommissar, der Herr Staals⸗Minister der Justi, in demselben Maße ausgelassen, mit dem Hinzufügen, daß allerdings in Er⸗ wägung kommen könne, ob ohne Verletzung des gegen Zulassung des Publi- kums gerichteten Prinzips sich annoch gewiffe Kategoricen von Staatsbürgern ermitteln ließen, denen Zutritt zu den Gerichtssitzungen in der Haupt⸗Unter= suchung zu gestatten sein dürfte. Bei Begutachtung der vorliegenden einzelnen Fragen wird sich die Deputation zur Erleichterung der Uebersicht der Reihen solge anschließen, welche im Deputations-⸗Bericht der jenseitigen Kammer ge⸗ wählt worden ist. Sie wendet sich daher J. zu der Frage: „Ist überhaupt eine Neform der Strafrechtspflege nothwendig und an der Feit?“ Die Deputation trägt kein Bedenken, solche zu bejahen, enthält sich aber weit⸗ läufiger Auseinandersetzung über diesen Punkt, zumal bereits auf früheren Landtagen auch in der ersten Kammer anerkannt worden ist, daß die Kri⸗ minalrechtspflege durchgreifender Verbesserungen bedürfe. Die Staats ⸗Re⸗ 5 geht ebenfalls davon aus, daß eine derartige Reform ersorderlich ei, und es darf sonach hinsichtlich dieser Prämisse in der Hauptsache Ein verständniß zwischen der letzteren und beiden Kammern der Stände ⸗Ver⸗ sammlung vorausgesetzt werden. Doch läßt sich die Bemerkung nicht un terdrücken, daß die dermalen in Sachsen bestehende Kriminal⸗ Rechtspflege oft mit zu dunklen Farben geschildert worden ist, was als natürlich Folge der so sehr verbreiteten Vorliebe für das Prinzip der Mündlichkeit und Oeffentlichkeit angesehen werden darf. Anlangend II. die Grundsätze, welche bei dieser Reform zu befolgen sein dürften, so verdient nach der Ansicht der unterzeichneten Deputation die Frage, „ob 1) Mündlichkeit oder Unmittelbarkeit an die Stelle der dem bisherigen Kriminal-Verfahren eigenthümlichen Schriftlichkeit zu setzen sei?“ die reiflichste Erwägung, da deren Bejahung sehr erhebliche Konse— quenzen nach sich zieht und namentlich auf die Resorm der Gerichts-Behör⸗ den in Kriminalsachen den wesentlichsten Einfluß äußert. Es würde jedoch nicht angemessen sein, wenn gegenwärtig auf Abwägung aller für und wider das Prinzip der Mündlichkeit anzuführenden Gründe von neuem weitläufig eingegangen werden wollte, da die dem Gesetz⸗Entwunfe, welcher auf dem vorigen Landtage vorgelegt worden war, beigefügten Motive, so wie die in beiden Kam⸗ mern auf dem vorigen Landtage gepflogenen Verhandlungen, in dieser Bezie⸗ hung so reichhaltiges Material darbieten, daß kaum etwas Neues beigefügt wer⸗ den könnte. Die Deputation beschränkt sich daher auf die allgemeine Bemerkung, daß es, ihrer Ansicht nach, allerdings für Auffindung eines der materiellen Wahrheit, so weit es nach menschlicher Unvollkommenheit denkbar und aus- sführbar erscheint, möglichst nahe kommenden Ausspruchs in Kriminalsachen überwiegende Vortheile herbeiführen muß, wenn dem Nichter-Kollegium, welche das Urtheil zu fällen hat, Gelegenheit gewährt wird, seine Ueber— zeugung in Betreff der einschlagenden Thatsaͤchen auf eigne nnmittel bare Wahrnehmung zu gründen. Nun wird es zwar, da das zu bestra— sende Verbrechen der Vergangenheit angehört und die Spuren, welche das⸗ selbe in einzelnen Fällen hinterläßt, nur die Gewißheit des objektiven That bestandes betreffen, auch dem erkennenden Gericht der Natur der Sache nach nur sehr selten werden vorgeführt werden können, niemals dahin kommen, daß sich Letzteres durch völlig unmittelbare sinnliche Wahrnehmung davon zu überzeugen vermöchte, ob der Angeschuldigte die als Verbrechen bezeichnete That wirklich begangen habe oder nicht. Allein es wird im Kriminal Verfahren schon viel gewonnen, wenn die Umwege, die hierunter nicht völlig zu vermeiden sind, thunlichst abgekürzt werden, was offenbar geschieht, wenn der erkennende Richter in den Stand gesetzt wird, die Aussagen des Angeschuldigten und der Zeugen selbst und ohne Mittelsperson zu vernehmen, auch etwanige Dunkelheiten und Lücken, die nach seiner Ansicht noch vorhanden sind, durch angemessene Fragen ohne Aufenthalt der Sache selbst zu beseitigen. Ganz vorzügliches Gewicht legt die Deputation in dieser Beziehung auf den Um⸗ stand, daß die hohe Stagts-⸗Regierung, welche früher das schristliche Verfah⸗ ren so lebhaft und mit Gründen, deren Erheblichkeit nicht zu verkennen war, vertheidigt hatte, dennoch zu der Ueberzeugung gelangt ist, daß die Vorzüge eines nicht auf Schriftlichkeit allein beschräntten Verfahrens überwiegend

seien. Nur ein gegen Einführung der Mündlichkeit früher vorgebrachter Grund,

der nach Ansicht der Deputation allein dieselbe wenigstens sehr bedenklich machen würde, wenn er sich nicht beseitigen ließe, muß näher in Erwägung ezogen werden. Man hat nämlich gesagt, daß die Garantieen der auf die

haifrage bezüglichen Enischeidungsgründe und des Instanzenzugs bei dem mündlichen Verfahren ausgeschlossen und mit demselben nicht vereinbar seien. Beide oder auch nur eine derselben aufzugeben, könnte aber die unterzeichnete Deputation ihrer Kammer durchaus nicht anrathen und bezieht sich, um Wiederholungen zu vermeiden, zu dessen Begründung auf die mehrerwähnten Motive zu dem zurückgenommenen Geseß,Entwurfe. Um jedoch jeden Zweifel in der fraglichen Beziehung zu beseitigen, räth die Deputation ihrer Kammer an, den Beitritt zu den Anträgen der zwei⸗ ten Kammer, so wie solcher später anempfohlen werden wird, von der Vor= aussetzung abhängig zu machen: daß auch bei dem künstig einzuführenden Verfahren in Kriminalsachen die Beifügung von Entscheidungsgründen über die Thatfrage als Erforderniß der richterlichen Entscheidungen angesehen, ingleichen der Instanzenzug beibehalten und bei dem Gesetz⸗Entwurse auf Beides genügende Ruͤcksichs genommen werden möge.

(Schluß folgt.)

Großherzogthum Hessen und bei Rhein. Se. K. Hoheit der i,, m, und Se. Großherzogliche Hoheit der Prinz Alexander reisten am 19. Februar nach München und Wien und am folgenden Tage Ihre K. Hoheit die Prinzessin Karl nach Berlin ab.

Großherzogthum Mecklenburg⸗Schwerin. Nach unlängst in Schwerin eingetroffenen Briefen aus Palermo, hatten sich

1846.

Ihre . Hoheiten die Frau Großherzogin und die Herzogin Louise des erwünschtesten Wohlseins zu erfreuen und gedachten am 10ten k. M. die Rückreise wieder anzutreten. Se. Königl. Hoheit der Groß- herzog gab am 17. Februar in den Sälen des schweriner Schauspiel- hauses einen großen Ball nebst Souper, wozu auch viele Auswärti namentlich die Haupt- Actionaire der mecklenburgischen Eisenbahnen, geladen waren, so daß sich die Zahl der erschienenen Gäste auf nahe an 600 belaufen mochte. Nach einer Uebersicht des Geschästs⸗ betriebes des Stadt⸗Polizei⸗ Amtes wurden während des vorigen Jahres in Schwerin 11,810 Fremde angemeldet.

Gerzogthum Holstein. In Altona traten vor einigen Tagen Bürger und Einwohner der Stadt zu einer Berathung zusam-⸗ men, wegen des in Anregung gebrachten Plans, eine direkte Dampf- schifffahrts⸗Verbindung zwischen Altona und Harburg einzurichten. Ein bestimmter Beschluß darüber wurde noch nicht gefaßt.

Frankreich.

Paris, 18. Febr. Der König hat den marokkanischen Bot- schafter in seiner Abschieds-Audienz reich beschenkt. Unter dem Ge⸗ folge des Gesandten bemerkte man auch einen mit dem Orden der Ehrenlegion geschmückten algierischen Lootsen, Barufa, den der König durch einige belobende Worte und durch Ueberreichung eines prächti⸗ gen türkischen Säbels auszeichnete. Herr Leon Roches, der den marokka⸗ nischen Abgesandten als Dolmetscher nach Paris begleitete, kehrt nach Tanger mit dem Titel eines Legations⸗Secretairs zurück und wird dort unter Herrn Dechasteau stehen, der zum General⸗Konsul befördert ist.

Es sind Nachrichten aus Algier vom 10. Februar eingetroffen. Von dort und zugleich aus Konstantine vernimmt man, 31 Abd el Kader in die östliche Provinz einzudringen versucht hat. Er ging bis Busada, aber die fast feindselige Gleichgültigkeit, mit der er von den Bevölkerungen aufgenommen wurde, ermuthigte ihn nicht, weiter vor⸗ zudringen. Den neuesten Meldungen zufolge, befand er sich bei den Flissas. Die Kolonnen des General⸗Gouverneurs Bugeaud und des General⸗Lieutenants Bedeau wandten sich auf Hamsa und waren im Stande, dem Emix die Rückwege nach dem Osten abzuschneiden. „Abd el Kader“, sagt der Akhbar, „wird es aber schwerlich wagen, sich der Ebene der Metidscha zu nähern. Die starke Niederlage, welche die Schaar Ben Salem's erlitten, der in dem Gesechte umgekommen sein soll, ist eine allzu eindringliche Lehre, als daß der Emir sie unbeachtet lassen sollte. Ben Salem hatte sich mit einer Schaar von 400 Reitern bis an die Isser ge⸗ wagt. Oberst Blangini, der nur wenige Truppen zur Verfügung hatte, überfiel ihn am 5ten, trieb ihn in die Flucht und nahm ihm einen Theil der Beute und der Gefangenen ab, die er bei verschiede⸗ nen Stämmen gemacht. Am ten erreichte Blangini den feindlichen Heerführer abermals zu Schenap el Tebul; die Araber wandten sich bald wieder zur Flucht; Ben Salem selbst soll in dem Gefechte ge⸗ blieben sein; Blangini's Kolonne erbeutete 2500 Stück Vieh, 600 Flinten, eine große Menge von Vorräthen und einige Fahnen.“ Nach dem Akhbar hatten die Franzosen in diesem Gefechte keinen einzigen Todten, ja nicht einmal einen Verwundeten, während die Araber etwa 190 Todte verloren hätten, worunter zwei angesehene Häuptlinge gewesen seien. Der Kriegs⸗Minister hat gestern auch einige amtliche Berichte aus Algier erhalten. General de Bar meldet unterm 19ten von dem oben erwähnten Gefecht mit der Kavallerie Ben Salem's, dessen Streitkräfte er aber nur auf 300 Mann angiebt. Von Ben Salem's Tode und von dem zweier anderer Häuptlinge, wovon der Akhbar spricht, ist in der Depesche keine Rede; auch die Zahl der überhaupt Getödteten ist darin nicht angegeben. General de Bar sagt blos: „Es gelang dem General Gentil vollständig, das Lager Ben Salem's unversehens zu überfallen.“ Der Bericht fügt auch hinzu, daß der Oberst von St. Arnaud, nachdem er eine glückliche Expedition in das Dahara-⸗-Gebirge ausgeführt, wo er eine große Anzahl Araber ge⸗ tödtet und Gattin und Schwester des angesehenen Häuptlings 87 Hini gefangen genommen hatte, nach Orleansville zurückgekehrt sei. Eine ö des Oberst Eynard aus Orleansville vom 36sten v. M. berichtet über mehrere Gefechte, die mit dem Feinde in den Gebirgen stattgefunden, aber von keiner Bedeutung waren, und ein Bericht des Gerneral Cavaignac vom 27sten enthält nur bereits bekannte That⸗ sachen. Der Moniteur algerien vom 10ten d. meldet: „Gene⸗ ral⸗Lieutenant de Bar hat folgende telegraphische Depesche vom Mar⸗ schall General⸗ Gouverneur erhalten: Boghar, 5. Februar. Vollziehen Sie meine ersten Befehle hinsichtlich der Miliz und meine letzten hin⸗ sichtlich der Sträflinge. Durch Vorsicht wird Gefahr vermieden. Wenn gegen alle Erwartungen und trotz aller unserer Anstrengungen die Umstände dringend werden sollten, wird die öffentliche Meinung diese Maßregel als eine weisliche billigen. Sie mag immerhin für den Augenblick einige Aufregung verursachen, in wenigen Tagen wird man sich daran gewöhnt haben und anerkennen, daß sse dazu geeignet ist die Unruhe zu beschwichtigen, statt zu vergrößern. Für jetzt ist wirklich keine ernste Gefahr vorhanden, und wir hoffen sie aus dem Osten eben so zu entfernen, wie wir es schon im Westen gethan; mein Befehl aber ist von weiser Vorsicht eingegeben.“ Der Monitenr parisien, bekanntlich ein halb amtliches Blatt, sagt heute: „Die Nachrichten aus Konstantine vom 4ten d. klagen über Mangel an Truppen und über zu lange Abwesenheit des Ge- neral Bedeau. Ungeachtet der günstigen Stimmung der Eingebornen fürchtet man, es werde eine Bewegung in dieser Provinz ausbrechen, wenn ihr Chef und seine Truppen nicht zurückkehren.“ Mehrere Offiziere der afrikanischen Armee, die auf Urlaub in Paris sind, haben so eben den Befehl erhalten, sich unverzüglich auf ihre Posten zurück- zubegeben. Alle diese Nachrichten liefern den Opposttionsblättern wieder reichlichen Stoff zu Angriffen auf Marschall Bugeaud. „Daß man die ganze Reserve der Nationalgarde von Algier aufbietet“, sagt der National, „beweist, daß die Armee nicht ausreicht. Ja selbst zu Leuten, die das Geseß getroffen und aus den Reihen unserer Ba⸗ kaillone ausgestoßen hat, nimmt man seine Zuflucht: 500 Mann, die ein Gewicht zur Strafe an ihren Füßen trugen, sind in aller Eile bewaffnet und ins Feld geschickt worden. Jeder erräth leicht, was der Aufruf an die Hingebung und den Muth der bürgerlichen Be⸗ völkerung von Algier bedeutet. Es ist klar, daß Herr Bugeaud nicht mehr aus noch ein weiß. Durch seine Fehler allein ist auf einem kurzen Feldzuge von 4 Monaten eine herrliche Armee hingeschmolzen.“

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