1846 / 56 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

von neuem kaufen müssen. Es ist jenes Dokument ein Zeugniß der Schwäche, welches die Regierung oder Belgien, Frankreich gegenüber, sich selbst ausstellt.

Den 26sten. Man sieht diesen Morgen den Austritt des Herrn Vandeweyer aus dem Kabinet als gewiß an. Die Schwierig- keit, ein Ministerium ohne ein anerkanntes liberales Element zu bil⸗ den, dürfte aber noch eine Wendung in der Gestaltung der Verhält⸗

nisse herbeiführen. Schweiz.

Kanton Bern. Die Erklärung, welche 61 Großräthe nach * Annahme des Verfassungs⸗-Rathes erließen, lautet folgender- maßen:

„Nachdem der Große Rath in seiner gestrigen Sitzung mit großer Mehrheit beschlossen hat, die Revision der Verfassung einem vom Volle ge— wählten Verfassungs⸗-Rathe zu übertragen, ist es zunächst darum zu thun, dieser aus dem Volke hervorgehenden Behörde dicjenige Unterstützung und Handbietung in sichere Aussicht zu stellen, ohne die sich eine ruhige und be⸗ friedigende gosun⸗ ihrer eben so schönen als schwierigen Aufgabe nicht den len laßt. Diese ÜUnterstüßzung und Handbietung kann, der Natur der Sache nach, nur durch die Regierung gewährt werden. Nun haben sich aber neun ihrer Mitglieder in einer vom Nsten v. M. datirten, in verschiedenen Tag⸗ blättern veröffentlichten Erklärung auf eine Weise geäußert, welche die Be⸗ sorgniß vollständig begründet, es dürste die Mehrheit der Mitglieder der Regierung dem tünftfigen Versassungs ⸗Rathe die pflichtgemäße Un- erf. ung und Handbietung n,. Nicht, nur erllären die bezeichneten neun Mitglieder der Negierung die Aufsstellung eines Verfassungs -Rathes für eine offenbare Verfassungs - Verletzung, zu der sie niemals Hand bieten werden, sondern sie sagen auch, daß die Be- deutung eines „Nein“ und die schweren Folgen desselben für die Ruhe und den Frieden unseres Gesammt-Vaterlandes von keinem Sterblichen vorher bestimmt werden könnten. Die Unterzeichneten sind nun weit entfernt, wie man doch leicht versucht werden könnte, in jenen Stellen eine dem ausgesprochenen Grundsatze des Nevisionsmodus angedrohte unlautere Un- , . erblicken zu wollen; allein die Ueberzeugung theilen sie, daß eine Regierung wenig geeignet ist, einem Verfassungs Rathe den unum⸗ gang ic erforderlichen Schutz, Handbietung und Unterstützung zu gewähren, die in ihrer Mehrheit gegen einen solchen ihre Abneigung öffentlich ausge⸗ sprochen hat und ihm seine rechtliche Grundlage bestreiiet und nich t r , will. Bewogen durch dieses Moment, sehen sich die Unterzeichneten im Falle, hiermit seierlichst zu erklären, daß sie mit gerech⸗= ter Besorgniß erfüllt sind, und daß nur eine sofortige beruhigende Erklä-⸗ rung der betreffenden Regierungs-Mitglieder diese Besorgniß heben kann.“

Da von den neun Mitgliedern der Regierung nach drei Tagen keine Antwort auf die obige Erklärung erfolgt war, so stellten 58 Großräthe am 18. Februar den Antrag, „daß es dem Großen Rath belieben möge, die regierungsräthliche Mehrheit der bekannten 9 Mitglieder außzufordern, entgegen ihrer drohenden Stellung, sofort im Einklang mit den Beschlüssen vom 12. und 13. Februar zur He— bung der waltenden Besorgnisse und zur Beruhigung der Bevölke⸗ rung in allen Landestheilen eine offene und unumwundene Gegen— erklärung dem Großen Rathe einzureichen.“

In der Sitzung am 17ten wurde beschlossen: 1) endliche Herab⸗ setzung der Grundsteuer im Jura; 2) ein Kredit von 106,060 Fr. zur Unterstützung der Armen durch Versendung von Getraide auf das Land, so wie durch Vornahme von Arbeiten auf den Oberämtern; 3) ein Antrag auf Amnestirung der politisch Verurtheilten mit 134 gegen 2 Stimmen erheblich erklärt.

Spanien.

c MVꝛadrid, 13. Febr. Der Telegraph wird die Nachricht von dem gestern eingetretenen Ministerwechsel längst überbracht ha⸗ ben, wenn diese Zeilen bei Ihnen eintreffen. Es wird jedoch noch immer an der Zeit sein, die Einzelnheiten der unerwarteten Ent— wigelung der ministeriellen Krisis, so weit sie sich bis jetzt übersehen lassen, hier mitzutheilen.

Voraufschicken muß ich, daß die Königin vorgestern dem Herzog von Valencia zwar den Auftrag ertheilte, ein neues Kabinet unter seinem Vorsitze zu bilden, sich jedoch weigerte, die Entlassung des neuen Kriegs⸗Ministers Roncali anzunehmen.

Sobald der General Narvaez (Herzog von Valencia) den so eben erwähnten Auftrag übernommen hatte, forderte er den Marquis von Miraflores schriftlich zum Eintritt in das neue Kabinet auf und begab sich spät Abends (vorgestern) selbst zu ihm, um ihm die übri⸗ gen Personen, welche in das Ministerium treten sollten, anzugeben. Allein der Marquis erklärte, nicht neben diesen Personen Mi⸗ nister sein zu können, und sprach überdies die Ansicht aus, der Herzog von Valencia würde dem Lande und der Königin einen wesentlichen Dienst leisten, wenn er sich entschlösse, außerhalb des von ihm zu bildenden Kabinets zu bleiben. Der Her— zog, auf eine solche Freimüthigkeit nicht gefaßt, soll darauf etwas spöttisch den Marquis aufgefordert haben, sich selbst der Köni⸗

nehmen würde, vorzustellen.

ben. Nachdem die Königin sich nun reiflichst mit dem Marquis von Miraflores berathschlagt hatte, willfahrte sie dem Wunsche des Her⸗

egs von Valencia, enthob ihn des ihm übertragenen Geschäfts und ernannte gestern Nittag den Marquis zum Minister der auswärtigen

Aangele gen deiten und Minister⸗Praäsidenten, mit dem Auftrage, ein neues Kabinet zu bilden.

cal, durch ihn beridigt. Zugleich forderte die Königin Herrn Mar— tinez de la Rosa dringend, wiewohl in den gnädigsten Ausdrücken, auf, freiwillig seine Entlassung einzureichen und seine Amtsgenossen zu bemegen, denselben Schritt zu thun.

cia zum Tyfer gebracht hatte. nen über mein Leben vei fügen; meine Ehre und mein Raf sind die einzigen Güter, die ich mir vorbehalte und die ich nicht aufgeben ann.“

Seit gestern Abend ist der Marquis von Miraflores beschäftigt, sein MNinisterium zu bilden. Er hat sich in dieser Beziehung an meh⸗ rere Senatoren und Devutirte gewandt und soll von dem Bestreben

geleitet werden, ein den Wänschen der Cortes und den Bed ür faissen . Die Majoritãt

Ter Nation entsprechendezs Ministerium einzusetzen. wie die Minorität des RKongresses scheint geneigt zu sein, dem Mar⸗ auis die Haud zu bieten. Ter Universal, das Organ der kon⸗ servatroen Typosition, sagt heute u. A.: Hehl. Der Marquis on Miraflores hat auf würdige Weise seinen achtbaren Antecedenzien entsgrachen und der Nation, der Monarchie und der Zukunft des Reyräsentatis⸗Systems einen großen Dienst ge⸗ leistet, indem er als seine Meinung aussprach, daß der General Nar⸗ vaez nicht länger Mitglied der Regierung bleiben dürfe. .. . . Der Marquis don Miraflores, der sich in einer hohen volitischen und soziellen Stellung beñindet, der sich ver allgemeinen Achtung aller Fractionen des Parlaments erfreut, und dessen früßere Laufbahn ihm zur höchsten Ehre gereicht, wird sehr leicht in dem einen und dem anderen gesetzgebenden störper Männer von Ansehen und Fähigkeit finden, um ihm bei der Leitung der Staatsgeschäfte benign stehen.“ Auf der anderen Seite bietet der Herzog von Valencia Alles

Herr Martinez de la Rosa fand bei dieser Gelegenheit die wärdevolle Haltung und edle Sin nesart wieder, die er den gnärigen Blicken des Herzogs von Valen⸗ Er erwiederte: Ew. Majestät kön-

„Wir erklären es ohne

252 auf, um die Anstrengungen des Marquis von Miraflores zu vereiteln und überhaupt die Bildung irgend eines Kabinets, dessen Präsident er selbst nicht wäre, unmöglich zu machen. Die vertrautesten Freunde des Generals Narvaez behaupten noch heute, er würde übermorgen wieder Minister⸗Präsident sein, und der Heraldo betrachtete ihn noch diesen Morgen als solchen und überhäufte ihn mit den unwür⸗ digsten Schmeicheleien. Dieser Ungewißheit hat indessen die G aceta für jetzt ein Ende gemacht. Sie enthält folgendes Dekret:

„Da Ich für gut befunden habe, durch ein Dekret von gestern (bem 11ten) die Entlassung des Präsidenten des Raths der Minister, Herzogs von Valencia, anzunehmen, so befehle Ich, daß die Tit. Mayans, Armero, Mon und Pidal nicht länger ihre resp. Ministerien behalten sollen, und erkläre Mich sür sehr zufrieden mit ihren geleiste⸗ ten Diensten. Palast, 12. Februar 1846. Unterzeichnet von der Königin. Der Minister⸗Präsident, Marquis von Miraflores.“

In einem anderen Dekrete von gestern wird Herr Martinez be la Rosa des Staats ⸗Ministeriums enthoben, in einem anderen der Marquis von Miraflores zum Minister der auswärtigen Angelegen⸗ heiten und Präsidenten ernannt und ihm vorläufig auch das Mini⸗ sterium des Innern übertragen. Der Admiral und Deputirte To- pete wird zum Marine⸗Minister ernannt. Den Unter⸗Staats⸗Se⸗ cretairen der Justiz und Finanzen wird vorläufig die Leitung ihrer Departements überwiesen. Endlich erhebt die Königin den Herzog von Valencia, um ihm einen glänzenden Beweis ihrer Hochschätzung und Zufriedenheit vorzüglich mit den von ihm als Minister⸗Präsi= denten geleisteten Diensten zu geben, zum General en Chef der Armee. Dieses Dekret, das, wohl zu merken, nicht von dem Mar⸗ quis von Miraflores, sondern von dem General Roncali gegengezeich⸗ net ist, hat allgemeinen und lebhaften Unwillen erregt. Ber einzige spanische Unterthan, der je mit dieser Würde bekleidet wurde, war Godoy. Den Ansichten der Spanier zufolge, darf es keinen anderen General en Chef der Armee geben, als den Thron⸗Inhaber.

Nachschrift. Herr Isturitz, Mitglied des Senates, wurde zum Minister des Innern ernannt und als solcher diesen Nach⸗ mittag beeidigt. Diese Ernennung findet ungetheilten Beifall, und man erblickt in dem Eintritt des Herrn Isturitz in das neue Kabinet eine wesentliche Verstärkung desselben. Es heißt, die Deputirten der konservativen Opposition, Seijas Lozano und Peña Aguayo, würden, jener das Justiz⸗Ministerium, dieser das der Finanzen, übernehmen.

Der neue Marine⸗ und Handels⸗Minister, Herr Topete, hat seine amtliche Thätigkeit mit einem Akte hoher Moralität begonnen. Die öffentliche Meinung war vorzüglich über die Börsen⸗Operationen erbittert, denen sehr hochgestellte Personen sich überließen, und von welchen die wichtigsten Staats- Angelegenheiten abhängig gemacht wurden. Diese Operationen bestanden in Geschäften à terme, die bisher, falls sie nicht auf einen längeren Termin als 60 Tage abge⸗ schlossen wurden, gesetzlich und klagbar waren. Ein Dekret des neuen Marine -Ministers verfügt, daß dergleichen Geschäfte à terme nach der Verfallzeit vom bevorstehenden 30. April keine weitere gesetzliche Verbindlichkeit und Klagbarkeit mit sich führen sollen.

Der französische Botschafter soll seit vorgestern nicht weniger als vier Couriere nach Bayonne abgefertigt haben.

; 3 proz. baar 315, auf 60 Tage 317. 6proz. auf 60 Tage 23 5. portugal.

Lissabon, 19. Febr. Beide Kammern der Cortes hatten sich konstituirt und ihre Geschäfte mit der Berathung der Adressen auf die Thron⸗Rede begonnen. In der Pairs⸗Kammer war die Adresse nach längerer Debatte, in welcher sich eine lebhafte Opposi⸗ tion gegen die Regierung kundgegeben hatte, angenommen worden. Der Herzog von Palmella, der perpetuelle Präsident der Kam⸗ mer, hatte den Vorsitz einem der Vice⸗Präsidenten übertragen, um seinen Uebertritt zur Opposition nachdrücklichst darzuthun. Herr Fer⸗ raz, früher ein eifriger Cabralist, hielt eine längere Rede gegen die Regierung und schlug ein Amendement zur Adresse vor, durch welches die Kammer ihren Unwillen über die vielfachen Gewalt⸗Maßregeln, die sich die Regierung insbesondere bei den letzten Wahlen erlaubt hatte, erklären sollte. Im Verlaufe der lebhaften Debatte, welche sich über dieses Amendement entspann, wurden zahlreiche Beweise der Existenz eines drückenden von der Regierung ausgeübten Despo⸗ tismus beigebracht und unter Anderem von Herrn Ferraz fünf un⸗ ausgefüllte Verhafts⸗Befehle produzirt, welche von ber Regierung den Civil⸗Gouverneuren der Provinzen übersandt worden waren, mit dem Auftrage, sie gleich den französischen lettres de cachet zu be— nutzen, um die der Regierung besonders bei den Wahlen opponirenden Individuen bei Seite zu schaffen. Diese Entdeckung erregte in der Kammer die größte Sensation und setzte selbst den Grafen Thom ar

ö aug selbst Tosta Cabral), der sonst nie die Geistesge a ieren pfle

gin als die Person, welche die Bildung des neuen Ministeriums über- , Auch versah er ihn, wie es heißt, mit einem an die Königin gerichteten, in diesem Sinne abgefaßten Schrei⸗

so sehr in Verlegenheit, daß er nur stotternd einige Worte der Ent⸗ schuldigung vorzubringen wußte. Erst ein paar Tage darauf suchte er die Sache dadurch zu rechtfertigen, daß es ein längst bestehender Ge⸗

brauch sei, die Civil⸗Gouverncure mit solchen Verhafts⸗Befehlen in

blanco zu versehen, damit bei plötzlich vorkommenden Fällen keine Zeit verloren gehe, der Uebelthäter habhaft zu werden. Die Grafen Taipa und Lumiares und der Herzog von Palmella wollten

iese Rechtfertigung indeß nicht gelten lassen, sondern sprachen sich ö ? ; . sehr lebhaf das d egi te Sy ö

Darauf wurde Herr Martinez de la Rosa in den Palast berufen sehr lebhaft gegen das von der Regierung befolgte System aus, und und der nene Minister⸗Präsident, so wie der Kriegs⸗Minister Ron⸗

wenngleich, wie oben bemerkt, die Adresse endlich angenommen wurde, so scheint doch die Opposition bereits wieder eine so kompakte Masse zu bilden, daß sie dem Ministerium nicht geringe Besorgniß einzu⸗— flößen geeignet ist.

In der Deputirten-Kammer, wo Herr Gorjao wieber zum Präsidenten erwählt worden ist, trat Herr Denamado als Organ der Opposition auf und stellte ein Amendement zur Adresse, ahnlich dem in der Pairs⸗-Ktammer von Herrn Ferraz vorgeschlagenen. Unter den Deputirten aber hat das Ministerium eine so entschiedene Masorität, daß das Amendement nicht einmal zur Berathung zuge— lassen, vielmehr von vorn herein mit 322 gegen 39 Stimmen für unzulässig erklärt wurde. Die Adresse selbst war bei Abgang der Nachrichten noch nicht votirt.

gandels- und Bärsen - nachrichten. Narktpreise vom Getraide. Berlin, den 23. Februar 1816.

3u Lande: Weizen (weißer) 3 Rihlr., auch 2 Rihlr. 28 Sgr. 10 Pf.; Roggen 2 Rihlt. 3 Sgr. 7 Pf., auch 1 Nihlr. 27 Sgr. 7 Pf.; leine Berste 1 iht. 135 Sgr. 7 Pf, auch 1 Nihlr. 14 Sgr. 5 Pf.; Hafer ĩ1 15 a . auch 1 Rihlt. I Sgt. 10 Pf. Eingegangen sind 62 Wispel 12 Scheffel.

3u Wasser: Weizen (weißer) 3 Nihlr., auch 2 Rihlr. 27 Sgr. 7 Pf. und 2 Rihlt. M Sgr.; Roggen 2 Rihlt. 4 Sgr. 10 Pf., auch 2 Rihlt. 3 * 7 Pf.; große Herste J Rihlt. 18 Sgr., auch 1 Rihlr. 15 Sgr.

1. .

Sonnabenh, den 21. Februar 1516. Das Sched Stroh 11 Nihlt. 15, 241. auch 10 Rthlr. und 5 Rthlt. 15 Sgr. Der Cenmmer Hea 1 iht. 7 Sgr. 6 Pf., auch 25 Sgt.

Anus wärt ige Börsen. Amsterdam, 25 I., wa,. Sirtl. se, f. Ih are, zn. Ih 40 39 Acsg8.— mas. 6] Fee nos Pr. d. Hul. 36, fass. Hope 90.

Pass 6

Antwerpen, 19. Febr. ziusl.—. Neue Aul. 214.

Frankfurt a. M., 21. Febr. KBayr. Eauk- Actien 696 ne. Ilope 89 Ke. 597. 593. Polu. 300 HI. 1004 He.

Paris, 19. Febr. 59h Reute lin our. 123. 15.

1993. 1901.

do. 600 FI. 823. SI.

Stiegl. dd X

b M6 Met. 1125 . Kauk-· Ac

do. sin seu. Rl

Wien, 20. Febr. 59 Met. II23. 496 do. 1013. 395 7

Aecuũen 16576. Anl. de 18324 155. Mail. 122. Livorn. 1153. Fest. 104.

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liner

do. 1839 122. Nordb. i823.

Bud. —.

B ör s

Den 24. Februar 1846.

glos. j rankreich. Paris. Geschichtliches über das Eigenthumsrecht auf

sstische und industrielle Erfindungen. einne Ken enn ore. Die Patriarchen gegen die wissenschastliche

Bildung des Abendlandes.

Fonds.

KEr. Cour. Rriet. Geld.

Actien.

Zf.

gähl und Verbreitung der Aerzte in der preußischen Monarchie. 1 2 . 6

Frankreich.

St. Schuld-Sch.

Prämieu- Scheiue d. Sech. à 50 T.

Kur- u. Neumürk

Schuldverschr. 3

Kerliner Stadt- Obligatiouen

Danz. do. iLu Th.

Westpr. Planilbr Grossh. Pos. do do. do. Ostpr. Pfandhbr.

Pomm. do.

Kur- u. Neum. o.

Schlesische do.

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Gold al marco. Friedrichsdl'or. And. GIdin. à 5 Th Discouto.

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Rhein. Eis

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Ob. -Schles do. do.

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131 KEonn-Köälner Esb. 1 15 Nie ders eli. Mk. v. e. Prioritit

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6.

Erl. Potsd. Eisenb. do. do. Prior. Ol. Mg. Lpz. Eisenb. do. do. Prior. Obl. F rl. Aub. abgest. do. do. Prior. Obl. Diss. Elb. Eisen. do. do. Prior. Obl.

do. do. Prior. Ol. do. v. Staat garant.

L. St. E. Lt. A. u. B. Ma 4d. Ilalbst. Eb. ye. Schw. -FErb. E.

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KE. L. A Prior.

Lt. B.

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or. Obl.

2 6 1 *

(C. -O.)

Paris, 17. Febr., Das Journal des Deabats enthält

ü Gesetz Entwurf über das Eigenthumsrecht auf neu erfundene hrikmuster.

*

zt, ist nicht von so beschränktem Interesse, wie man es bei dem ersten An-

n, nach der blosien Aufschrift zu urtheilen, vermuthen könnte. Man wird ch nicht mehr darüber wundern, wenn man weiß, daß die Rechte, um ren Anerkennung und. Festsetzung es sich hier handelt, Rechte des Geistes R des Talentes auf Erzeugnisse mehr oder weniger höherer Ordnung sind.

gist belannt, daß in dem rein geistigen Gebiete die Gesetzgebung den

schtifistellern ein für eine gewisse Zeü beschränktes Necht auf den ausschließ⸗ Ken Genuß ihrer Werke verleiht. Auch in dem industriellen Gebiele ver⸗ igt die Hesetzzgebung den Eifindern für eine gewisse Zeit das ausschließ= Recht, ihre Entdeckungen zu benutzen; es ist dies die Gesetzgebung über die 4 sindungs Patente. Aber zwischen den Werken der Kunst und der Literatur D Künsilern und zwischen diesen Eifindungen der Industrie steht noch eine rere Klasse von Schöpfungen, welche einen gemischten Charakter haben und ichmäßig zu jenen beiden Klassen gehören. Es sind dies die Modelle und chneien Müuster, welche die Fabritherren ausführen oder ausführen lassen, em sie dieselben den Künsten der Skulptur und des Zeichnens entlehnen,

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TDi, , die Erzeugnisse ihrer Fabrilen damit zu zieren und zu verschönern. Diese run nme, PHodelle und diese gezeichneten Muster sind darin von den Erfindungen, für

un iche Erfindungs- Patente verliehen werden können, verschieden, daß sie kein fes Produkt, feine neue Versahrungsart bilden. Man kann sie auch nicht

250 FI. 250 Fl. 300 Mu.

n n , . 150 FI.

Augsburg

150 I.

100 Thlr.

Leipziß in Courant im 14 Th. Fuss. 100 Tus. Fraukfurt a. M. südd. W. .. ...... 100 *.

Petersburg

Werken der schönen Künste gleichstellen, weil sie den Produkten der In- strie nur als Zubehör und als Verzierung dienen. Man hat dieselben daher eine besondere Klasse bringen und sie zum Gegenstande einer besonderen setzzbung machen müssen. Diese Gesetzgebung muß nun sowohl an der schßebung, welche über die Werke der Kunst bestimmt, als auch an der schgebung, welche über die eigentlich sogengnnten Erfindungen verfügt, siheil nehmen. Es ist schen länger als ein Jahrhundert, daß die ersten gliments über diesen Gegenstand erlassen wurden. Bemerkenswerth ist es, ss die Rechte der Fabrikanten auf ihre Modelle und gezeichneten Muster sige Zeit vor den Nechten der Schüiiststeller und der Künstler auf ihre

Kalke anerkannt und festgesetzt worden sind. Bekanntlich wurden diese Rechte 56 erstenmale durch das förmliche Gesetz vom 19. Juli 1793, wel⸗ noch jetzt für dieselben gl, anerkannt. Als die Revolution die alten

Königsberg, 18. Febr.

Buchhändler W.

in Berlin, dankbare Erwähnung verdient.

Zur Unterstützung Nothleidender R 1 Preußen ist aus dem dazu menschenfreundlich gewidmeten g rtrage der von dem Fräulein Elfriede von Mühlenfels zu? herausgegebenen Gedichte abermals eine Summe von 400 Rihlr. b Ober -Präsidenten Bötticher eingegangen, wobei auch die wanne! nahme und , mn. sowohl des Verlegers dieser Gedichte, esser, als auch des Buchdruckers Herrn Peisch,

glments über die gezeichneten Muster für die Fabriken aufhob, wurde Bisimmung des Gesetzes, durch welches den Künstlern das ausschließ= we Recht verliehen ward, ihre Werle zu stechen over stechen zu lassen, h der Analogie, auch auf den Druck der Muster für Papier- Tapeten d sir Stoffe ausgedehnt. Allein gewisse Bestimmungen dieses Gesetzes, mintlich die Bestimmung, durch welche eine gleichförmige Dauer des Ge— sts dieses Rechts festgeseßzt, und die Bestimmung, durch welche die Hinterlegung Exemplaren der Werke in dem Kabinet für Kupferstiche vorgeschrieben wird,

Meteorologische Geobachtungen.

mnten für diese gezeichneten Fabrikmuster keine passende Anwendung finden. f diesem Mißstande abzuhelfen, nahm die Kaiserliche Regierung in das

1846. 23. Februar.

Morgens 6 Uhr.

Nachmittags 2 Uhr.

Abends 10 Uhr.

jetz vom 18. März 1806, welches für Niedersetzung eines Raths von ichoerständigen zu Lyon erlassen war, auch einige Bestimmungen über die

Nach einmaliger Richie der lvoner Fabrikanten auf die gezeichneten Muster ihrer Fabriken

Keohachtung.

Luftdruck

Luftwürme .... Thnupunkt.... Hunstsättigung. Wetter.

Wing... Wolkenzup ...

Tagesmittel:

338, s 2“ Mar.

3 1,067 NR.

O19 N. S9 pCt. heiter.

SW.

337, 36“ Par. 336, 78“ Par.

8,87 R. 4160 nu. 71 pct. halbheiter. SW.

SW.

337,52! Par... 5,69 n..

74 pCt.

Que 6,57 R. 2, 87 R, Hod trüb. SW.

TZ, 6 R..

Flusswärme 2 n.

Aunsilünstung C / OM Niedersehlag Com Wärme wechsel *) 6, 0* R.

. In diesen Bestimmungen, welche für die Stadt Lyon besonders er— sssa und später als für das ganze Königreich anwendbar erllärt worden B, hsteht jetzt die ganze Gesetzgebung über diesen Gegenstand. Die fler dieser Gesetzgebung sind offenbar. Nicht allein ensspricht dieselbe ich hren Ursprung und ihren lokalen Charalter den allgemeinen Bedürf- sen der Industrie nicht, sondern man bemerkt auch darin Lücken und auf⸗ nde Unregelmäßigkeilen. Das Gesetz von 1806 spricht nur von gezeich= n Mustern. Dies ist auch der richtige Ausdruck, wenn man von Sei— waaren, Shawls, fagonnirten Geweben, Papier ⸗Tapeten und Drucken

wärme n M.

en wärme 2/0 R

SI pCt. &

Mittwoch, 26. Febr. Im Schauspielhause. 37ste Abonnena Vorstellung: Christinens Liebe und Entsagung, Drama in 21 nach dem Französischen: La reine de seize ans, von Th.

Und: Das Tagebuch, Lustspiel in 2 Abth., von Bauernfeld.

Königliche Schauspiele.

Art spricht. Aber heißt es nicht, dem Sinne der Worte Gewalt an— n, wenn man diesen Amsdruck auch auf die Modelle anwendet, welche seine Tischlerwaaren, Bronze⸗, Gold- und Uhrmacher -⸗Arbeiten gebraucht den? Man hat die Unmöglichkeit, dem Gesetze von 1806 diese Aus- nung zu geben, so gut gefühlt, daß die Rechis gelehrsamleit hier durch

8 Gesetz von 1806 enthält auch keine Bestimmung über den wahren

Hierauf: Polka, ausgeführt von Dlle, Polin und Herrn Gate Gesez von 1795 über die Werle der Kunst und der Literatur aushalf.

Viereck, neu angestelltes Mitglied des Königl. Theaters, in dh Stück: Christine, im zweiten: Lucie, als erste Antritts⸗-Rollen.)

Im Opernhause. Hugenotten, Oper in 5 Abtheilungen. Mut en Königl. General ⸗Musikdirektor und Hof- Kapellmeister Mannen Ballets vom Königl. Balletmeister Hoguet.

rn, ie

Vorstellung:

26. Febr.

Valentine.) n 6 Uhr.

Die zu dieser

theater · Billets zu haben.

Zu den nachfolgenden zwei Vorstellungen der Oper: De * genotten, werden schriftliche mit dem Siegel des Ausstellers nern Meldungen zu Billets von dem Hauspoltzei⸗Inspekior Hen n und zwar zur zweiten Vorstellung heute, Mittwoch den 255 * zur dritten am Donnerstag den 2bsten d. M., jedesmal Vernn von 10 Uhr an, im Opernhause angenommen, wobei jedos 1 Nes. merken, daß, um den einlaufenden Bestellungen bei dem be Raume möglichst zu genügen, denjenigen, welche bereits zu * Vorstellungen dieser Oper Billets erhalten haben, zu einer keine wieder angewiesen werden können. Billets werden sofort ausgefertigt. einer jeden der besagten Borstellungen angewiesen, wird ba dition geschlossen und durch Anschlag bekannt gemacht, daß nn

Die Anweisungen n Sobald sämmtliche Slam

Vorstellung keine Billets mehr zu haben sind.

Wegen Abholens der Billets zur zweiten und dritten Em

lung soll nähere Anzeige später erfolgen.

Sänimtliche vor dieser Anzeige gemachten Bestellungen fir Oper: „Die Hugenotten“, bleiben unberücksichtigt, so wie nech wiederholt wird, daß Billet⸗Bestellungen bei der General ⸗Jitem

tur nicht statthaben.

Im Schauspielhause. A3ste sranzösische Abonnements⸗-Vorflh La premiere repräüsentation de la reprise de: Michel ou: L'espion sans le savoir.

Mittwoch, 26. Febr. Scmiramiile.

(Sgra. Marietta Alboni: Arsace, als Gastrolle.

Erstenmale:

Semiramibe.

Preise ber Plätze:

Le Menteur vöéridique.

Königostädtisches Theater.

(Italienische Opern- Vorstellung / . Musik Sgra. D

Oper in 2

Sgr. Crivelli: Assuro.)

in Pla

Akten.

in den

Ballon des ersten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. 2c.

Yejansworilicher Med acienr ß. J. W. Zinkeisen.

hevrulht sn vii Lede schen Geheimen Tan posictwe 1

Im Selbsioerlage der Cipevitson.

2bste Abonnere

(Dlle. Jem Ene:

orstellung angewiesenen Billets sind heut, Rur woch, von 9 bis 2 Uhr, im Billet⸗Verlaufs-Büreau im Schannn hause zu den erhöhten Preisen in Empfang zu nehmen, und in n selbst zur Oper: Die Hugenotten, nur noch Parterre⸗ und mp

arakter des Vergehens einer Nachbildung derselben. Ferner, wenn die rke des Geistes ein unbeschränktes, ewiges Recht, ein wahres Eigenthum leihen können, so sagt die Vernunft, daß dieses Necht zuerst dem Genius Literatur und in schöͤnen Künsten gebühre; dem Handwerke, welches die ichnungen für unsere Teppiche und Tapeten liefert, könnte sie dasselbe reiten. Was thut jedoch die Gesetzgebung von 18067 Troß des Ge— es von 793, welches den Schriftstellern und den Künstlern nur ein be- ränltes Recht auf ihre Werle gewährt, sicheit es den Fabrikanten für gezeichneten Muster ihrer Eifindung ein ewiges Recht. Das ist aller rnunst und aller Logik entgegen. Das ist eine Anomalie, von der man gar keine Nechenschaft geben kann. Die Nothwendigkeit des Gesetzes, lches die Pgirs-Kammer jetzt beräth, war also schon vollkommen erwie⸗ „Die Bestimmungen desfelben sind im Allgemeinen gut gefaßt und zu⸗ nmen geordnet.“

Türkei.

Konstantin opel, 4. Febt. (D. A. 3.) Plötzlich erhebt 5hier von zwei Seiten zugleich eine heftige Reackion gegen das dringen der religiösen und wissenschaftlichen Bildung des Abend— Der neue griechische Patriarch hat ein langes Synodal—

hteiben an die weltlichen und geistlichen Einwohner orientalisch—

chischer Religion des osmanischen Reichs ergehen lassen, welches allen r chen Kirchen von der Kanzel herab verlesen und in driechischen Journalen abgedruckt wurde. In ihm verbietet er orthodoren Christen auf das strengste, ihre Kinder in Schulen eterodoxen zu schicken, und schildert ihnen die Gefahren eines

hn Verfahrens für ihr Seelenheil mit den grellsten Farben. Der enische Patriarch aber schleuderte in der Metropolitan Kirche vom triarchenstuhle herab unter großen Feierlichkeiten die ganze e war schwarz behangen das fürchterlichste Anathema auf

—„Bibelleser und Jene, welche die Anstalten der amerifanischen

ssionare besuchen. Er thut sie in den Kirchenbann, schließt sie

jeder kirchlichen und weltlichen Gemeinschaft mit den Gläubigen

s und verbietet diesen, ihnen auch nur Feuer und Wasser zu geben.

é Eiflärung beider Verbote ist zu bemerken, daß in Konstantinopei

äinigen Provinzen des Reichs französische Erziehungs⸗Institute,

. den Lazaͤristen gegründet und von der

terstĩitzt, so wie französische Privat⸗-Kollegien, bestehen, in welche

glich die Griechen und die katholischen Armenier ihre Kinder zu

*. pflegen. Da sich in neuester Zeit die französische Sprache im

. immer mehr ausbreitet und ihre Kenntniß deshalb jedem Ge—

len, . aber dem Handelsstande, nothwendig wird, da fer⸗

. ßriechischen Schulen wenige und diese

maln sind, so schihen aus diefen Gründen

nel, in jene französischen Anstalten. Auf die Armenier aber

ö. =* amerikanischen Mission are einen großen e . gewonnen, theils

„enntniß ihrer Sprache, theils durch unentgeltliche Ausübung der

von Mijn

Logen an

durch Lesung und Erklärung der allgemeinen Christenthums, namentlich seiner Moral, unter dem Volke zu verbreiten. Die Anzahl ihrer hiesigen armenischen Proselyten ist

wgende Erlaͤuterungen über den der Pairs-Kammer jetzt vorliegen⸗

Der Gegenstand, welchen dieser Gesetz Entwurf zu ordnen beabsich⸗ f Misstonare beschäftigen sich dagegen schon mehr mit Proselytenmachen

französischen Regierung

wenigen nicht sehr gut die Aeltern ihre Renk

din, ihei durch Ausbreiiung nüßlscher Kennmmisse unter ihnen, vor.

züglich aber durch die Verbreitung der Bibel und die Anregung zu ihrer Lektüre. In ihren Missions⸗Anstalten r,, sie sich haupt⸗

sächlich mit Vorlesung der heiligen Schriften und rklärung der all⸗ gemeinen christlichen Grundsätze aus ihrem Text, ohne sich gerade mit der Anpreisung ber Dogmen von anderen christlichen Konfessionen zu befassen. Sie suchen weniger , zu machen, als vielmehr

ibel den geläuterten Geist des

daher sehr gering, übersteigt nicht die von 50; aber die der Bibel⸗ leser beläuft sich auf 30065. In ihren Vorlesungen der Bibel und religiösen Uebungen befinden sich meist über hundert armenische Zu⸗ hörer, unter denen aber nur sehr wenig wirklich zum Piotestantismus übergetretene Indivibuen sind. Die französischen Geistlichen und

und stellen allenthalben die Grundsätze des Katholizismus oben an. Auch sind ihre Bestrebungen nicht ohne Nesultate. In neuester Zeit traten viele aufgeklärte Armenier, um sich dem geistigen und materiellen Zwang ihrer unwissenden und fanatischen Geistlichkeit zu entziehen, zur armenisch⸗katholischen Kirche über. Unter diesen Uebergetretenen befinden sich nicht selten solche, die ihre erste Aufklärung durch die Vorlesungen der Amerikaner erhalten hatten und sich dann aus Mangel an einer von der Pforte anerkannten protestantischen Kirche under kee christlichen Unterthanen zu der anerkannten armenisch⸗katholischen wenden.

Zahl und Verbreitung der Aerzte in der preußischen Monarchie.

Zu keiner Zeit ist es wichtiger gewesen, als jetzt, wo sich von allen Seiten her die entschiedensten Klagen über die Stellung des ärztlichen Standes und die lebhaftesten Wünsche nach Reformen und Verbesserungen hervordrängen, die Thatsache vom Zahlen-Verhältniß der Medizinal Perfo- nen zur Bevölkerung nach dessen verschiedensten Beziehungen zu ermitteln und festzustellen. Die folgenden Blätter wollen dies sür den Umfang des preußischen Staats thun, für welchen auch für dies Bevöllerungs-⸗-Interesse, wie für alle anderen, das so eben erschienene amtliche Tabellenwerk des Herin G. R. Dieteriei (die statistischen Tabellen des preuß. Staates, Berlin, 1845. 4.) die betreffenden Grundzahlen liefert, nach welchen wir die uns nöthig erschienenen Berechnungen angestellt haben.

Wenn das angeführte anitlichws Werk das gesammte , , sonal umfaßt, d. h. 1) die zur medizinischen Praxis berechtigten Civil Aerzte; 2) die zur Civil-Praxis berechtigten Militair-Aerzte; 3) die Civil— Wundärzte eister Klasse; 4) die Civil Wundätizte zweiter Klasse; 5) die zu besonderen ätitlichen Hülssleistungen berechtigten Personen, z. B. Zahn- Aerzte u. s. w.; 6) die Apotheker; 7) die Hebammen und 8 die Thier⸗ Aerzte so habe ich für dies mal nur die medizinische Bevolkerung der ersten drei Kategorien in Betracht gezogen, also die eigentlichen prakisschen Aerzte, wozu ja bekanntlich die „Wundärzte erster Klasse“ zum größlen Theile gehören, während der Verfasser des genannten Werks auch noch die Wundärzte zweiter Klasse und die Personen der fünften Rubrik, z. B. Zahn⸗ Aerzte 2c, zum „ärztlichen Personal“ rechnet und dies mit der Bevölkerung vergleicht. Beide Klassen haben aber so beschränlte Befugnisse, daß sie zu den eigentlichen „Aerzien“ weder gesetzlich gerechnet werden sollen, noch auch in der That gezählt werden lönnen.

Will man nun vergleichen, wie viel praltische Aerzte im Jahre 1843 in den verschiedenen Regierungs-Bezirken und Provinzen der Monarchie im Verhältniß zu deren Bevölkerung und Flächenraum ansässig waren, woraus sich manche nicht unwichtige Folgerungen ableiten lassen werden, so ergiebt dies folgende von uns konstruirte Tasel mit Einem Üeberblick:

Zahl der

Auf Einen Arzt (ad 1-3) kommen

Civil⸗ Einw. zu Ende

d. Jahres 1843.

Name der Negierungs · Bezirke und Provinzen.

Auf 10MlI. leben Menschen.

1 Prakttische Civil Aerzte X.

Zur Civilpraxis berechtigte Militair⸗ Aerzte. X. Wundärzte erster Klasse.

X 86

2176 2133 2626 1809

S1 2592 bl 7390 380198 572011

Königsberg .. Gumbinnen .. Danzig ..

Marlenwerder

2 w * 18

Provinz Preußen.. 2382191 2120

2665

2015

Sd Sd902

Bromberg... 430973

Provinz Posen. . . 1279375 2405

2400 2968 *) 227

*

333990 763663 789735

Stadt Berlin. Frankfurt. . . .

Prov. Brandenburg 1887388 2636

1080 6590 2754

2346 1618 2418

506639 408636 173530

Köslin Stralsund ...

1088805 2016 4320

Provinz Pommern

3776 6696 5195

150 3866

3561

1102401 930788 884740

Breslau Oppeln Liegnitz

Provinz Schlesien. 29179296 3976 1928

3009 3063 3439

bz So 692444 329310

Magdeburg.. Merseburg. .. Erfurt

Provinz Sachsen.. 1059787 3108

2473 1114

3153

4155006 118435 5186051

Münster Minden Arnsberg..

Prov. Westphalen. 1112595

Köln . ......

6428 So od 4108 3018 5211

457523 844227 477672 4607910 391973

Nhein ˖ Provinz... 2639341 5370

Im ganzen Staate 1527 iii! 30s?

) Hier sst wieder Berlin tingeschlossen.

6,

„Desto mehr Wohlthat für die allgemeine Bevölkerung“, könnte man sagen, „wenn jetzt schon auf nicht ganz 4000 Menschen Ein Arzt lommt!“ Wie viel näher überall zur Hand, wie viel schleuniger und wirksamer würde erst die ärztliche Hülfe in Krankheitsfällen sein, wenn im ganzen Lande z. B. schon unter tausend Menschen (wie etwa in der Stadt Berlin) Ein Arzt lebte!“ Jeder Kenner aber weiß, daß solcher Satz und solche Logsk nur mit der äußersten Vorsicht hinzunehmen, ja geradezu irrig sind. än ier, und gerade hier gilt das: omne nimium, und daß eine wirkliche Ueberfül-= lung einer Bevölkerung mit Aerzten derselben, stati der Vortheile, überwie- gende Nachiheile bringi, dies zu beweisen, wenn es noch bewiesen zu wer= den brauchte, ist nicht der Zweck dieser Zeilen, wird sich aber aus ihrem thatsächlichen Inhalt von selbst hervordrängen. Ich stehe nämlich zunächst nicht an, zu behaupten, daß das gegenwärtige Verhältniß von Einem Arzte auf 3920 Menschen im ganzen Lande schon ein Miß-Verhältniß ist und die oft in der letzteren Zeit so laut und vielfach ausgesprochenen Klagen von der Verarmung des ärztlichen Standes im Allgemeinen be⸗ stätigt und erweist. Der Arzt wird bekanntlich bei uns auf eine doppelte Weise für seine Mühewaltungen belohnt. Entweder, und in den selteneren Fällen, seine Pflegebefohlenen errichten mit ihm ein kontraktlichea Verhält- niß und bestimmen für alle Eventualitäten im Jahre ein Sostrum, oder er wird für den einzelnen Krankheitsfall honorirt.

Setzen wir den ersteren Fall, wie er in Berlin und anderen größeren Städten des Landes, bei größeren Gutsbesitzern u. s. w. häufig genug vor- kommt. Von 3920 Menschen leben im preußischen Staate (wenigstens im Jahre 18413, aber dergleichen Verhältnisse sind im Allgemeinen ziemlich fest⸗ stehend) 1318 in der Ehe. Da der auf ein Sostrum gestellle Arzt aber natürlich dies nur von beiden und für beide Eheleute empfaͤngt, so müssen von jener Zahl schon 659 Menschen weggenommen werden. Ferner sind unter jeder Bevölkerung von 3920 Menschen 1350 Kinder bis zum 14ten Jahre, die im Allgemeinen in jenem Sostrum mit einbegriffen sein werden. Endlich müssen noch die Dienstboten berücksichtigt werden, die ebenfalls in dem jährlichen Honorar des „Hausarztes“ eingeschlossen sind; deren Ver— häliniß aber zur Gesammt-Bevölterung beträgt eiwas über acht (8,16) Prozent, so daß noch weitere 313 Köpfe von jenen 3920 abzuziehen kom- men. Es blieben sonach dem Arzte bei dieser Einrichtung nur 1598 Men— schen, die selbstständig sind und ihm ein Jahres- Abonnement bieten könn- ten. Wie viele aber unter diesen sechzehnhundert Menschen, die immerhin noch, da die niederen Klassen leine solche Hausärzte haben, als eine aus- gewähltere Bevölkerung vorausgesetzt werden müssen, nicht Zahlungsfähige oder zahlungsfähige Leichtsinnige oder Undanlbare sind daruͤber hat die statistische Wissenschast keine Nechweise!

Setzen wir nun weiter den zweiten und gewöhnlichen Fall der Beloh⸗ nung des Arztes nach Maßgabe seiner jedesmaligen Thätigkeit im einzelnen Krankheitsfalle, so wird hier freilich die Unterlage für eine, wenn auch nur

anz annähernde Abschätzung seiner Leistungen noch weit unsicherer und an

7 äußerst schwankend. Zwar liegen schätzenswerthe Vorarbeiten von Oli- pbant, Villermé, Fuchs, Fenger über das Verhälmiß des Erkrankens des Menschen in seinen verschiedenen Lebensaltern und die Dauer der Krankheiten vor, allein es leuchtet ein, daß danach, zumal bisher meist nur gewisse Men- schenklassen oder die Fälle in Kranlen-Anstalten als Grundlage der Un tersuchungen hingestellt worden, über die allgemeinen Gesetze der sogtnann-⸗ ten Morbilität noch nichts einigermaßen ganz allgemein Gültiges belannt ist. Die wenigsten Leser dürsten bisher ein Interesse an dieser Frage ge= nommen haben, wenngleich dasselbe namentlich praltischen Aerzten eigentsich außerordentlich nahe liegt, und sie werden vielleicht überrascht sein, zu er= fahren, daß nach den besten vorhandenen Untersuchungen, denen von Oꝛri= phant für die schottischen Handwerker- Unterstützungs ⸗Gesellschaften (sriendl) socigties), der Mensch (genauer die Mitglieder dieser Vereine) von 20 bis 40 Jahren im Jahre durchschnittlich eine halbe Woche krank ist, von 45, bis 509 Jahren Tbis 10 Tage, von 50 bis 55 Jahren 9 bis 13 Tage, von 55 bis 60 Jahren 16 bis 19 Tage, von 65 Jahren einen Monat, von 70 Jahren zwei und einen halben Monat. Noch eiwas kürzere Krank- heitszeiten im Jahre hat Fenger bei den Hafen-Arbeitern in Kopenhagen ermittelt. Hiernach würden jene 3920 Menschen, für die im preußischen Staate Ein Arzt zur Hand ist, denselben, wie leicht zu überschlagen, wahr- lich nicht übermäßig in Anspruch nehmen, zumal da in jeder Bevölkerung die Menschen vom 17ten bis 45sten Lebensjahre, also das gesundeste Le= bensalter, die überwiegende Mehrzabl (etwa 45 0) ausmachen. Bringt man nun hierzu wieder die häufigen Ausfälle in der Belobnung sür die ärztliche Thätigkeit in Anschlag. so wird man zugeben müssen, daß die Kla⸗ gen der Aerzte wahrlich ganz gegründet sind.

Ich weiß sehr wobl, wie Vieles gegen diese Weise einer annäbernden Ermittelung des ärztlichen Erwerbs angeführt werden könnte; ich würde aber sehr dankbar sein, wenn man mit irgend welche sicherere Anbaltspuntte dazu angeben wollte, und immer werden die obigen approrimativen Heber- blicke besser sein, als das, was man obne sit bat, d. b. als gat nichts, wobei man sich dann nur an die alleroberflächlichsten Vermutbungen balten und danach freilich bebaupten kann, was man will, daß z. B. J Arzt auf 3920 Menschen noch viel zu wenig sei, oder auch, daß nur ers auf M bis auf 8009 Menschen Ein Arzt kommen musse u. s. w. Bis zu ge—

nauerin Aufflärungen alse nud es nach Okigem gestattet sein, anzunch- men, daß bei dem angegebenen Verbaltniß dit Monarchie mit Aerz- ten überfüllt, und daß daber eine große Maßfe derselden mit ibren An-. gebörigen der Verarmung preisgegeben ist. Daß die Verbreitung der Aerzte keine gleichmäßige, zeigt der ersse Ueberblick der obigen Tafel. Vielmehr er- geben sich die erbeblicksten Berschiedenbeiten in Betreff der einzelnen Landes-

sbeile, welche Verschiedenbeiten sich auch seit zwanzig Jahren im Allgemei=

nen zitmlich gleich erbalten baden. Berlin bat verhaltnismãßig mebr als zbnmal so viel Aerzte als der Regierangd Bezirk Gumbinnen, die Bezirke WMünster und Koln mcdt als nech einmal so viel, als die von Königsberg.

Danzig, Liegniß und Trier, js ganz nabe an einander gränzende Landes-

mwbeile einer und derselben Provinz zeigen die bedeutendsten Unterschiede, wie

der ärztlich starl bevölkerte Bezuk Stralsund und der mit Acrzten wenig

versehene Bezitl Köglin, wie eben so die Bezirke Breslau und Orreln.

Münster und Minden u. s. w. beweisen. Alle diese Verdaltmnise daden ch wie gesagt, im Laufe der Zeit wenig oder nicht geändert, wir felzende Uebersicht erweist, welche die Provinzen des Staates nach der reatisen Jadl der Aerzte zur Bevölkerung aus 19 Jabren einander zegeander stent:

) Die Zabl der Zabnante bat sich, deilänfg gesagt, in ders angege-

denen Jeitraum sast veidoppeli.

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2