.
2 e m . . . a .
w . / , e —
die Maßregel hinsichtlich der Ausweisung sämmilicher Polen der Art modi⸗· fizite, daß diejenigen, welche die gesetzlich bestimmte Legitimation besißen, ohne Gefährde ferner noch im Lande verbleiben lönnen.“ Die einstim- mige Unierstützung dieses Antrages von Seiten der Kammer veranlaßte den Staats- RHinister von Zesch au für den Fall, daß die Kammer über diesen Gegensiand eine wenere Dislussion eintreten lassen und sich nicht auf die Fer nm waffen beschränken wolle, einen Antrag auf eine ge⸗ heime Sitzung anzukündigen, da er in einer solchen der Kammer Eröffnungen machen könne, die für dieselbe zufriedenstellend sein wür⸗ den. Da die Kammer beschloß, eine allgemeine Diskussion eintreten zu lassen, auch mehrere Abgeordnete sich sofort als Sprecher anmeldeten, so brachte Staats-Minister von Zeschau den angedeuteten Antiag nunmehr wirklich cin, und die Tammer ging hierauf zu einer geheimen Sitzung über, die fast zwei volle Stunden jn Anspruch nahm; nach deren Beendigung wurde in öffentlicher Sitzung der Gegenstand in sofern wieder aufgenom- men, als der Prasident den noch offenen Antrag des Abgeordneten von Gablenz zur Abstimmung brachte, dem sodann die Kammer einstimmig bei⸗ trat. — Hierauf erbat sich der Abgeordnete Rewitzer das Wort, ebenfalls um eine Anfrage an die Staats- Regierung zu richten. Es sei in offent= lichen Blättern die Nachricht von einer Verfügung der ö sterteichischen Regierung in Bezug auf die Deutsch - Katholiken ent- halten, nach welcher unier Anderem die österreichischen Gesandtschaften den Austrag erhalten hätten, keinem Ausländer, der Deutsch -⸗Katholik sei, das Paß ⸗Visuni nach den österreichischen Staaten zu ertheilen. Da in einer solchen Maßregel für jene sächsischen Unterihanen, die Deuisch ⸗ Katholiken seien und z. B. in Handels⸗Aungelegenheiten nach Oesterreich reisen müßten, eine empfindliche Benachtheiligung liegen könne, so richte er an die Staats- Regierung die Anfrage:; ob diefe Verfügung der österreichischen Negierung begründet sei? und ob die sächsische Negierung in diesem Falle Schritte ge⸗ than habe, um ihre Unterthanen gegen die aus einer solchen Maßregel her- vorgehenden Nachtheile zu schützen? Durch die hierauf erfolgende Erllärung des? Staats ⸗Ninisters von Fal tenstein, daß dem Ministerium von einer derartigen Verfügung der österreichischen Regierung dermalen etwas nicht belannk sei, wurden diese Ansragen erledigt. Die Kammer schritt nunmehr zu dem zweiten Gegenstande der Tagesordnung, zur Berathung des De⸗ putations - Berichts über die eingegangenen die Ablösung der Jagd betref⸗ fenden Petitionen.
Königreich Hannover. In der Sitzung der er sten Kammer der allgemeinen Stände ⸗ Versammlung wurde zunächst der mittelst Kabincts - Schreibens vom 24. Februar vorgelegte Gefetz-Entwurf über Beschrän⸗— kung des befreiten Gerich is stan des berathen. Nach diesem Ent- wurf sollen den persönlich befreilen Gerichtsstand vor weltlichen Gerich⸗ ten genießen: Von juristischen Personen 1) der Fiskus; 2) die höheren Königlichen, städtischen und standesherrlichen Behörden; 3) die wichtigeren Instiiute und städtischen Corporationeu. Von physischen Personen: Die Mitglieder auswärtiger fürstlicher und standesherrlicher Familien, welche im Königreiche sich aufhalten. Bei dem Ober- Appellation gerichte die Prä- sidenien und Näthe des Ober ⸗Appellationsgerichts. Bei den Königlichen Justiz⸗ Kanzleien und Pupillen⸗Kollegien, den standesherrlichen Justiz-Kanz= seien und Pupillen-Kollegien, und bei der Kanzlei der Grasschaft Hohnstein 1) die Besitzer landtags fähiger Güter; 2) der landsässige Adel; 3) die Offiziere und Militai⸗Personen mit Offiziers Rang; M die höheren König ⸗ sichen, ständischen und standesherrlichen Tivildiener; Vorstände gewisser be⸗ sonderer Verwaltungen (darunter die Chefs der Ober-Forstämter und Foꝛst⸗ Inspectionen, die Chefs der Postämter, die Direftoren der gelehrten Schulen, Don welchen die Schuler unmittelbar zur Universität entlassen werden, und der höheren Gewerbe-⸗Schule zu Hannover); obrigleitliche Personen snäm lich die bei den Königlichen und standesherrlichen Üntergerichten angestellten wirklichen und Supernumerair⸗Beamten mit Stimmrecht, mit Einschluß der Landes⸗Selrctarien bei den Gräfengerichten, der Stadt⸗Dircllor und Stadt⸗ gerichts⸗Direltor von Haunover, die Kloster⸗ und Stifts Beamten und die Direktoren und Ober-Inspeltoren der Königl. Polizei⸗-Directionen) ; 5) die Mitglieder der Stister und Klöster; 6) die höhere Geistlichleit. Bei geist= lichen Gerichten namentlich solche ordinirte Geistliche der zu öffentlichen Religions ⸗ Uebungen befugten christlichen Koufessionen, die ein Pfarramt oder eine höhere geistliche Würde bekleiden. — Der dinglich befreite Gerichtsstand soll künftig sich nur erstrecken auf die Königl. Schlösser, Gärten und Ge⸗ bäude auf Königl. Domanial⸗Grundbesitz; auf die Stists, und KAloster Güter; auf die landtagsfähigen Ritter Güfer, auch Sattelhöfe und andere Güter, welche die Landtagsfähigkeit durch Aufnahme in die Matrikel der Ritterschaft erlangt haben, so lange ihnen die Landtagsfähigkeit zusteht, und auf sämmtliche zu den vorbenannten Gütern gehörenden Grund stücke, mit allgemeinem Ausschlusse derjenigen, welche unter Vorbehalt des Ober⸗Eigen⸗ thums nach Meier Erbenzins- oder Erbpachts⸗Recht an Dritte verliehen sind, wenn nicht etwa das nutzbare Eigenthum die Landtagsfähigleit begründet. Die im 8§. 2 ausgesprochene Ausnahme des Landes Hadeln gab einem Mit- gliede der Kammer Veransassung, sein Bedauein darüber auszudrücken, daß bie Gerichts-Verfassung des Landes Hadeln noch steis von der des übrigen Landes abgesonderi dastehe. Diese Absonderung scheine auch im gegenwär⸗ tigen Geseße befördert zu werden. Er wünsché hierüber Aufllärung zu ha— ben und behalte sich eventuell einen entsprechenden Antrag zum Begleit⸗ schreiben vor. Die Regierung, entgegnete ein anderes Mitglied, sei stets darauf bedacht, die abweichenden Gerichts ⸗Verhältnisse des Landes Ha⸗
294
deln mit der allgemeinen welchen Schwierigkeiten aber
werde der gtehrte
bunden sei, bei Veranlassung
ierung habe, einer für
untergerichts Ordnung einzuführen. sci aber gekommen.
Sachen die Dispositionen der Obergerichte sachen aber nicht. Die Regierung berufe sich frühere Aeußerung der Stände. Hierin wür Gerichtsstand in Hoöpothekensachen drei Gründe
Weiterungen führen würde. Er halte, diese Der Kostenpunkt könne bei diesem wichtigen R
sassung bestehe, widerlegt. einiger Weitläuftigleit führen könne, gebe er
theile der Beibehaltung des privilegirten
für die Ober⸗Gerichte nichts übrig bleiben Vindicassonen, so daß das ganze Privilegiu sich fast auf nichts reduzirte.
auf die beiden Punkte, daß die Nechtsbe sollte, und daß der
beschränkt werde.
werde, sondern ein ganz bestimmter Antragz Zweckmäßigkeit dafür: Erstens werde das Ve Richter an Ort und Stelle handle, was bei zweitens würden Kosten erspén. Besonders Beibehaltung des privilegirten Gerichtsstandes d
stand erhalten sollten.“ schreiben statifinden müssen.
wurf verdiene. terrichter Ladungen unmittelbar ergehen lassen
gende Gründe Ler Zweckmäßigkeit empfehle.
Bei dem §. 11: das befreite Grundstück betreffende Klagen, fi
Gerichte vorgenommen werden lönnen. Es bemerkte ein Mitglied, daß das Gesetz das P Wohl müsse dieses überall zurückstehen, wo es lichen Dienst fordere.
Hiergegen machte ein zweites
vorliege. Dberrichter die dingliche
daß ja der durch den zweiten . des Grundstücks der privilegirte Gerichtsstand
bestimmt, daß die Offiziere der vormaligen en hannoverischen Militairdiensten nicht wieder
des Gerichtsstandes als verabschiedete hiesige sehen,
bemerkte ein Mitglied, daß
beigelegt wird,
sigleit zu ertheilen sein möchte.
schen Verhaͤltnisses zu den Untergerichten,. für inlonsequent, daß der Inspeltor der Heil- heim in dem S. 25 mit aufgeführt seci.
des Landes Hadeln, ihre Gerichts ⸗Berfassung aufzugeben, Redner gewiß selbst wissen.
men. Daß die Justiz⸗ Kanzleien nicht geeignet seien ie Preußen bestehende Einrichtung, wo doch die ausgebildetste Hypothelen Ver⸗ Baß endlich die Trennung der Grundstücke zu
sich die Kompetenz der Untergerichte auf kanzleisässigem
Boden ohne weitere Vermittelung betreten dürfe, Das preußischt Hypothelenwesen
önne als ein in sich abgeschlossenes Institut nicht zur Konscquenz gezogen werden. „Der dinglich befreite Gerichtestand soll sich auf solche
Regierung einem lebhaften Bedürfnisse abhelfen wollen.
// . — D . . rr ö
Gerichts ⸗ Versassung zu assimiliren, mit bei der geringen Neigung der Bewohner
dieses ver⸗ — Die Re⸗ die Stadt Otterndorf zu
erlassenden Verfassung, Unttthandlungen angeknüpft, um wenigstens dort die
damit noch nicht zu Stande
Die Vorschrift ' des §. 5, „der personlich und dinglich befreite Gerichtsstand in Hypothekensachen sind aufgehoben“, ward von einem Mit gliede als eine juristische Inkonsequenz angegriffen, indem in allen übrigen
gelten sollen, in Hypotheken-
in der Begründung auf eine den gegen den privilegirten angeführt; cinmal die grö—=
ßere Kostspieligleit, ferner daß die Justiz- Kanzleien sich dazu nicht eigneien, und endlich daß die danach erforderliche Trennung der Grundstücke zu vielen
Gründe nicht für zutreffend. echte nicht in Anspruch kom= werde durch die in
zu, nur sehe er darin keine
Schwierigkeit, worüber nicht hinauszulommen wäre. Dagegen seien die Vor- Gerichtsstandes überwiegend. Das Herausreißen eines einzelnen Zweiges führe schon an sich zu vielen Inkon⸗ venienzen; namentlich sei das bei dem Konlurs-Versahren der Fall, welches
mit dem Hypothekenwesen so innig zusammenhänge. r als Servituten - Klagen und
Am Ende würde auch
m der RNeal⸗Keanzleisässigkeit
Nach der bisherigen Gesetzgebung beschräͤnke
. 1 Grund und Boden ständigkeit von Handlungen
der freiwilligen Gerichtsbarkeit duch den Ort der Vornahme nicht leiden Ünterricht in einigen Untersuchungs-Handlungen nicht Er wünsche dieses als Prinzip Ein zweites Mitglied erklärte sich für den Eniwunf. eine Aeußerung der Stände, worauf in der Begrundung Bezug genommen
estgehalten zu sehen. Zunächst sei es nicht
dann spiächen Giünde der rfahren vereinfacht, wenn der dem Ober⸗Richter wegfalle; aber wisse er nicht, wie mit ie Bestimmung des 5. 29 dieses
Gesetzes aufrecht erhalten werden könne, „wonach diejenigen Grundstücke,
welche zu einem Kanzleisässigen erworben würden, de h Es würde dann ein immerwährendes Ab⸗ und Zu⸗
Deshalb glaube er, daß die Regierung jene Bestimmung im Interesse der Eremten geiroffen habe und dafür keinen Vor⸗ Die ganze Beschränkung reduzire sich darauf, daß der Un=
den befreiten Gerichts⸗
könne und den kanzleisässigen was sich durch überwie⸗
ir welche das Gericht der be⸗
legenen Sache zuständig ist und auf ditjenigen das Grundstück betreffenden Handlungen der freiwilligen Gerichtsbartcit beschränken, die nur von jenem
steht daher den Bewohnern
befreiter Grundstücke, als solchen, kein bevorzugter Gerichtsstand zu“ u. s. w.,
, . zu sehr beschränke. die Rücksicht auf den öffent⸗
Wester aber möge man nicht gehen und folgeweise die Kompetenz des Oberrichters als Regel hinstellen mit den Ausnahmen, daß entweder der Besitzer zur Thätigkeit des Unterrichters seine Zustimmung gebe, oder ein Kommissorium erfolge, oder endlich Dringlichkeit der Sache
Mitglied darauf ausmerksam, Gerichtsbarkeit Absatz nur den sonst nicht kanzleisässigen Bewohnern
behalte und entzogen sei. Hierin habe die Bei 8§. 21, welcher glisch- deutschen Legion, die in angestellt worden, hinsichtlich Offiziere ohne Pension anzu⸗
ward! auf die Anfrage eines Mitgliedes über den Gerichtsstand der Letzteren auf §. 7 der Verordnung vom 20. Juli 1821 verwiesen, wonach dieselben einen befreiten Gerichtsstand nicht haben. Vorständen besonderer Veiwaltungen und Institute die Kanzlei⸗Sässigleit
Zu §. 23, worin den
, in Gemäßheit des in der
Begründung ausgesprochenen Prinzips, wonach die äußere Gewalt und Würde des Amtes enischeidend sein solle, den Vorständen der Kreis ⸗Kassen, so wie den Kreis, Controlleuren, wegen ihrer diensilichen Stellung, die Kanzleisäs⸗ Auch von anderen Seiten geschah dieses, nämenilich zu Gunsten der Wasserbau⸗Inspekloren, wegen ihres lollegiali⸗ Dagegen hielt es ein Mitglied
und Pflege ⸗Anstalt in Hildes⸗
Ein anderes Mitglied erwie⸗
—
w— 2 —
derte auf diese verschiedenen Aeußerungen, daß es schwer hal hierin eine bestimmte., Gränze zu ziehen, daß aber die mõgiit Beschränkung des befreiten Gerichtsstandes im Interesse der Exemten ö. Schließlich ward das ganzm Gefetz einstimmig angenemmen. = Nach h.
Tages- Ordnung solgte die Beschlußnahme wegen Fortsetzung der Konsenn die Grãnzstadt wegen des Kabinetsschreibens vom 19. Juni 814, die Besoldung des Prin werden bei schwere
dbowicer
Kaiserl. Areisamtes wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht, aß die Kaiserl. österreichischen Truppen die in den bochniaer und dowicer Kreis eingefallenen Revoltanten bereits zurückgeworfen und
Podgorze wieder besetzt haben. Alle Dorfgemeinden r Verantwortung und Strafe ermahnt, sich jeder
bPenien des Ober- Steuer- und Schatz Kollegiums betreffend, und nachdem . Gewaltthat gegen unverdächtige Personen und Eigenthum der Geist⸗
Antrag: „bei zweiter Kammer auf eine verstärkte Konferenz von 7 Miigh⸗ dein jeder Kammer anzutragen“, angenommen war, ward der letzte Gegu— stand des Tages⸗Ordnung, das Kabinetsschreiben vom 25. Juli 1844, . Arbeiten der err, Rechnungs⸗ePommissien während der Vertagung h treffend, in Berathung genommen.
Oesterreichische Monarchie.
Wien, 3. März. richt von dem Bestreben der krakauer Insurgenten, den Aufruhr! die nahe liegenden Kreise von Galizien zu verbreiten, haben E, Königl. Hoheit der Erzherzog Ferdinand von Desterreich⸗Este, Cin und Militair-Gouverneur des Landes, nicht nur den Oberst⸗ Lien
schkeit, der Gutobesiter, Pächter, herrschaftlichen Beamten und Die⸗ neischaft zu enthalten. Kaiserl. Kreisamt Wadowice, den 28. Fe⸗ hbruar 1316. Sr. Kaiserl. apostolischen Majestät Gubernial⸗Rath und reishauptmann Loserth.“ . Rach offiziellen von dem General⸗ Gouvernement von Galizien ser eingelangten Berichten aus Lemberg vom 265. Februar, haben revolutionairen Versuche in den Kreisen von Tarnow, Sandec,
(Oest. B. Sogleich auf die erste Nat. X Sanok, Rzeszow, Przemisl und Iloczow allenthalben einen
din Aufwieglern ungünstigen Ausgang gehabt. In allen von den Letzteren bedrohten Gegenden hat sich das Landvolk, welches die Rebellen mit Gewalt mit sich fortzureißen und zum Ausstande nen die Regierung zu zwingen versuchten, ohne Ausnahme
nant und General? Kommando-Adjutanten von Benedek zur Wahr. ' di ind die Sache der Ordnung erklärt, al nehmung der militairischen Anstalten, sondern auch den Bier n, m diese n ch g erklärt, allen Versprechungen
Vice-Präsidenten, Grafen von Lazansky, als Landes⸗Commissair, n außerordentlichen Vollmachten in die bedrohten westlichen Kreise zu Herstellung der Ruhe und Ordnung abgesendet.
Ersterer traf am 25. Februar in Bochnia ein und setzte sich . (zemisler Kreise war kein Blut vergossen worden.
gleich am folgenden Morgen, auf die Nachricht, daß die krakauer J. surgenten, welche bei Niepolmice über die Weichsel gegangen warn zu Wieliczka eingedrungen seien, Garnison von Bochnia und den zu ihrer Unterstützung schaarenwej herbeigeeilten Landleuten, nach dem bedrohten Punkte in Marsch. Gy
mit den disponiblen Truppen d
an Steuer Enthebung und sonstigen Vorspiegelungen und dem Zwange durch die Waffen widerstanden, bewaffnete Angriffe auf die e lden muthvoll entgegnet und Hunderte von Ruhestörern theils bend eingebracht, theils im Widerstande getödtet. Im sanoker und In den beweg⸗
sesten Kreisen lehrte die Ruhe zurück.
Freie Stadt Krakau. Brieg, 3. März. (Schles. Ztg.) Auf heute, wird behaup⸗
gen 11 Uhr Vormittags stieß man bei Gdow auf die Insurgenten tet, sei es den polnischen Insurgenten zur Wahl gestellt, ob sie sich welche unverweilt angegriffen und mit bedeutendem Verluste an Ta. ergeben ober das Einschreiten der drei Schutzmächte des Freistaats
ten, Verwundeten und Gefangenen total geschlagen wurden; nur Wenig entkamen durch eilige Flucht und werden von den Landleuten in ih Schlupfwinkel verfolgt. pen auf den Anhöhen von Wieliczka erschien, hatten die wenig noch daselbst zurückgebliebenen Insurgenten den Ort bereits verlas
gewärtigen . dort wieder herzustellen.
wollen, um mit der Gewalt der Waffen die gesekzliche Das Manifest des neuen Senats
Als die Avantgarde der Kaiserlichen Try von Krakau und die von ihm erlassenen Kriegs-Artikel zirkuliren in
ielfach abschriftlicher Uebersetzung, und die letzteren sind in wahrhaft nakonischem Geiste fast alle mit Todesbedrohung für die Uebertretung
und sich zerstreut, worauf Oberst⸗Lieutnant von Benedek gegen Abin gersehen.
daselbst einrückte. — Die gesammte Mannschaft hat diese durch! Wege sehr erschwerte. Erpeditt Filligkeit sind wir in den Besitz der nachstehenden Mittheilung gelangt,
Felche mit dem gestern von uns erwähnten Gerüchte von der bevor—
schlechte Witterung und grundlose mit einer musterhaͤften Ordnung und Ausdauer ausgeführt. Dem gestern von dem Kaiserl. General-Major von Collin an d
Kaiserl. Hof⸗Kriegsrathé⸗ Präsidium eingelaufenen Berichte aus Pa
gorze vom 28. Februar zufolge, hatte derselbe am Morgen dies Tages erfahren, daß Wieliczka bereits von 3 Compagnieen des J fanterie⸗Negiments
angegriffen und total geschlagen worden waren. kognoszirung gegen Wieliczka unterblieb daher. Von der kral⸗ Seite wurde von Zeit zu Zeit, aber nur mit Kleingewehr, auf Po
gorze herübergeseuert, ohne daß jedoch durch dieses Plänkeln irgen
ein Schaden zugefügt worden wäre. Von dem Königl. preußischen General⸗Major von Felden,
mit 1200 Mann Infanterie, 400 Mann Ulanen und 4 Geschützen!
Neu- Berun steht, hatte der General⸗Major von Collin am 28. bruar eine Zuschrift erhalten, wonach er mit demselben in Commun. cation getreten ist.
Von russischer 5 Bataillone Infanterie, 4 Schwadronuen Kavallerie und 600 Kosabn nebst den dieser Truppenzahl entsprechenden Geschützen.
Berichten aus Wadowice vom 1. März zufolge, war ein Hauf
von Aufrührern, der vom krakauer Gebiete eingefallen war, sen und brennend das Gebirge durchzog und sich über Jordanow g Wadowice bewegte, durch Entsendung einer Abtheilung Truppen u der Finanzwache, sich eine große Zahl von Landleuten anschloß, unverweilt zum R zuge genötbigt worden. Ein zweiter Haufe von kiakauer Insurgel ten, der sich bei Limanowa gezeigt hatte, fand einen gleichen Empfan In Wadowice befinden
aufgefangen und dem Kreis Amte überliefert wurden. so enimuihigt und für ihr ihren Arrest nicht verlassen setzlichem Schutz zu stehen, wollten.
— Zu Wadowice ist am 28. Februar nachstehende Kundmachumn
des dortigen Kaiserl. Kreisamtes erschienen: Von Seiten des wr
zu dessen Zertrümmerung sie beitrag
Alten Testaments von 1523 zusammengebunden, stammt aus der Bibliothek Sr. Excellenz des Ministers von Nagler, durch deren Erwerbung die Kö— nigliche Bibliothek im Jahre 1835 um 102 Handschriften und 2016 gedruckte Werke, sämmtlich von bedeutendem Werthe, bereichert wurde.
14) Das Alte Testament deutsch. M. Lu th e r. Vuittemberg bei Melchior Lotther; drei Bände von 1523 und 1524, mit Holzschnitten. Die Prophe⸗ zen alle Deudsch. Wittemberg bei Hans uff 15372. il. Fol. Diese Theile bilden die erste Ausgabe des Alten Testaments, welche die Apokrypha nicht enthält. (Geschenk des Predigers Schmid, 1803.) In einem zweiten Exem— plar der Propheten von 1533 ist bei Jeremias und Micha ein lateinischer Kommentar von Joh. Poliander, welcher in Preußen lehrte, eigen= händig beigeschrieben.
f5) Bas Alte Testament mit sleyß verteuischt, drei Theile. Das Newe Testament. Nürnberg bei Peypus 1524. Fol. mit Holzschnitten von Hans Springinklet, Erh. Schön und Alb. Dürer. Ein sehr schönes Exemplar aus der von Naglerschen Sammlung.
16) Biblia, das ist, die gantze Heilige Schrifft Deutsch. Mart, Luth. Wittemberg durch Hans Lufft 1554, sechs Theile in zwei Bänden Fol. mit Holzschnitten von Martin Schön. Ist die erste Original-Ausgabe der voll⸗ ständigen Lutherschen Bibel ⸗Uebersetzung. Aus der Herzogl. Crovschen Samm- lung, mit dem Namenszuge des Kurfürsten Friedrich 11. auf dem Einbande. An einem zweiten Exemplar ist die letztere Hälfte von 1536.
17) Biblig: das ist: die gantze Heilige Schrifft: Deudsch, Auffs new zugericht. D. Mart. Luth. Wiltemberg durch Hans Lufft 4541. Fol. Ein prachtvolles Pergament Exemplar in zwei Bänden mit illuminirten Holz- schnitten und einem schönen Bilde Georg's Fürsten zu Anhalt in ganzer Figur mit dem Zeichen Lucas Cranach's, welchem auch in dem alten Ka⸗ ialog von 1668 die Malereien dieses Exemplars zugeschrieben werden, Jenes Bild dem älteren Cranach zuzuschreiben, verbietet die Jahrzahl 1554. — Einen gleichen, von den gewöhnlichen Exemplaren abweichenden Titel, von 10 Wappen umgeben und mit dem anhaltischen Wappen auf der Rückseite geschmückt, trägt ein zweites illuminirtes Pracht-Exemplar auf Papier in zwei Bänden, weiches zuerst Joachim, Fürsten zu Anhalt, dann dem Herzog Philipp II. von Pommern gehörte und mit der Bibliothek des Herzogs Einst Boguslaus von Croy, des letzten aus dem Geschlechte der pommerschen Herzog, nach dem Jahre 1684 in die hiesige Bibliothel ge⸗ sangte. Luther hai dieser Bibel, wie mehreren aus demselben Jahre, einen erhöhten Werth gegeben durch einen eigenhändig einge schriebenen
Bibelspruch und eine daran getnüpfte kurze Benrachtung: „Johannis 8. So
iemand mein Wott halten wird, der wird den tod nimer mehr sehen. Das mus ia Eine treffenliche allmechtige Ertzney sein die solchen großen schaden, als der Tod ist, so leichtlich hellen jan das er auch nicht mehr folle ge⸗ sehen weiden. Wenn das die Welt gleubte, würde sie sich zerreißen umb das wort Gottes, Aber weil sie es so schendlich veracht, ists gewis das sie es nicht gleubet vnd viel anmechtiger hellt denn eine Fliegen. Martinus Luther D. 1542.“ — Ein anderes besonders
——
mit dem gewöhnlichen Titel ohne Wappen, Herwagenn zugehorigk“,
des „Baltzer Kinast Illumenist“ dezeichnet.
Luther D. 1541.“
dige Schrift von Luther: „Joh. 5. S
Nicht vnsern dünckel hinein tragen nis drinnen holen. Vnd so lauge C Martinus Luther PD. 1542.“ Mehrere schriftliche Familien⸗Nachrichten. Die Koͤnigl
Wo dein Woit Herr mich nicht
Ps. 118. n Das kan doch ia kein ander
meinem elende.
ynn der Helle, on allein dis Buch, das ons Gott felbs mit vns redet, mugen reich, mechtig, ehrlich machen vnd dis No vnd Tod daher stürmen,
können nichts, thun nichts ynn Gottlichen,
als Were es des Teuffels Buch, für Amen. Mart. Luther D. 1512.“ Dieses
Wittemb., Hans Lufft, 1541. Fol.
19) Biblia: das ist: Die gantze Heilige zugericht D. Mart. Luth. Wittemberg, Eremplar gehörte dem Großen Kurfürsten, de
reszahl 1644 auf dem Einbande trägt.
Hansen und unserm lieben Vattern, hinterlassen, vnd höher den Gold zu achten.“
von Luthers Hand geschriebenes Vorsetzblatt
wie ein mensch mit seinem freunde.
(ists aus) mit ehren, mac ̃ schafft, Vnd lassen schendlich vnd verreterlich sterben, Denn sie Wissen nichts
Luther's Enkeln, den Söhnen von Paul Luther, chim Friedrich mit den Worten erwahnt; „Zum Andern hat J. J. G. auch unser lieber Banter seliger zwo teutsche Biebeln, so 2 1515 g thänigst überliefert, welche auch unser lieber Großvater seliger seinem Sohne beiden seligen, an stait eines Schaßes
wohl erhaltenes Exemplar in zwei Bänden mit schwarzen Holzschnitten und
im Jahre 1512 „Gunthemn
war' in der von Nagleischen Sammlung. Ein flluminirtes Exemplar in einem Bande aus der Familie von Herold, wel⸗
ches mit der Roloffschen Bibliothek erworben wurde, Auf dem Titel eines ebenfalls
Roloffschen, sehr fleißig benutzten Exemplars steht von Lut her's Hand „D. Wolffgangé« Hinrico Grgauistas Excell. Amico optimo Der erste Band eines Exemplars, welches zuerst dem Mathias Wanckelius gehörte, im Jahre 1826 von dem Prorektor Kästner in Bielefeld erworben, hat außer längeren, im Jahre 1547 eingeschrie benen Stellen von Caspar Cruciger und Joh. Bugenhagen folgende eigenhän⸗
ist mit dem Namen
Mart.
uchet die Schrifft denn
sie ists die zeugnis von mir gibt. Man mus su chen (spricht er) nicht richten, Nicht Meister sondern Schuler drinnen sein,
sondern Christus zeug⸗ hristus nicht recht drin=
nen funden wird, so lange wind sie auch nicht recht gesucht.
dieser Bibeln enthalten hand⸗ iche Bibliothek besitzt noch ein einer Bibel von 1511: trostete, so vergieng ich vnn Buch, lere, noch Wort, das
es kündte trosten ynn noten, Elende, tod, sterben, ia vnter den Teuffeln vnd
Gottes wort leret, Vnd darin Ander lere leben hoch heben. Aber wenn gutern, macht, freund⸗
ewigen sachen. Noch ist die
Welt Toll vnd Vnspynnig, achtet dieses Buchs nichts, Verfolget ond lesterts Welchem Hauffen vns Goit behüte
Blatt ist Herrn R. Hüser mi: getheilt worden, um es nach seinet neuen Methode nachzubilden. 18) Biblia: dat os: de gantze Hillige Schrifft 2c. D. Mart. Luth.
Schrifft: Deudsch Auffs new
ans Lafft, 1545. Fol. Dieses
ssen Namen es nebst der Jah
Es wird in einem Briefe von
an den Markgrafen Joa⸗
druckt, unter-
Ber Katalog von 1668 führt
nur dies eine Excmplar auf, in welchem sich eine Federzeichnung, Lulh darstellend, mit folgender nnterschrift von Melanthon's Hand besindel „DPestis eram vivens, moriens ero mors tun,
papa. 20) Biblia: das ist: Die gantze heilige Schrifft.
1569) zwei Bände Fol, auf Pergament, illuminirt. 14 Wappen umgeben, auf der Nückseite trägt er das pommersche Wap
Vor dem ersten Bande sind in kolorirtem Hoͤlzschnitt die Bildnisse von⸗ Melanthon und Bugenhagen. — .
einem vollig verschiedenen Druck ist ein prachtoolles, ebenfalls sauber ih Wittemberg bei Haus Lufft 1566 F. in vier Binden, vor welchem sich die Wappen und Bildnisse Luiher's n
lipp J., Herzog zu Pojmmein, Luther, miniries Pig am ent-⸗Eremplar,
der Familie von Ebeleben befinden. Die Malereien werden in dem Kalalt von 1668 Cranach (dem Jüngeren) zugeschrieben.
2, 22) Biblia, das ist die gantze heilige Schrifft, deudsch. D. Mal Luth. Wittemberg, gedruckt durch Hans Krafft 1576, zwei Bände g mit Holzschnitten, auf Pergament.
6b in zwei Folio⸗Bänden aus, welches mit der 600 Bände stanlen d briothek des Schlosses zu Köpenick im Jahre 1693 in die hiesige Biblio überging. . 23 Summarien vber die Psalmen, Vnd vrsachen des Dolmetscht⸗ Mart. Luther. Wittenberg 1531. 8.
thek übergeben.
24) Die Propheten alle deutsch, und Das Newe Testament. Wittemberg durch Hans Lufft, handschrifilichen Verbesserungen von Luthers eigener Hand,
1538 fol.
Geheimen Naths Herrn Beuth; früher der Familie von Eixleben gehöln
25 Die Propheten alle Deutsch und Das Newe Testament Den P. Mart. Luth. Wittemberg durch Zacharias Lehmann 1588. 8., gam entdruck; aus der alten kurfürstlichen Bibliothek.
26) Das Newe Testament deutsch. Wirtemberg, Melchior vnd Mit
PI
Lotther gebruder, 1521. Fol. Stammt aus der Bibliothek des hie en .
digers Friedr. Jas. Roloff, welche aus io) Bänden bestand und im 1759 für 8000 Rihlr. eiworben wurde.
27) Das Neue Testament deutsch. plar sist m zahlreichen eig enhändäigen Verbefserungen Lulheh, verfeben, welche zuerst in den zu Wiltenberg 1527 und 1530 erschientn
r. Me
Ausgaben benutzt sind. Es wurde von dem zu Rom verstorbenen 6 .
Nobbi St. Masestät dem hochseligen Könige vermacht, welcher es i 1836 der Königlichen Bibliothek einverleiben ließ. Des j e
25) Ain betbuchlin Der zehen gepott. Des glaubens.
ei dem di . ; ; ö Nugent besetzt worden sei, nachdem die kralau ntairs in Podgorze mit zwi österreichifchen Generalen unttrhan-
Jnfurgenten (wie oben erwähnt) bei Gdow von Militair und Bau Die vorgehabte
Seite stehen in der Nähe der krakauer Grän
unter Leitung des dortigen Kreis-Ingenieurs, der
sich bereits über 150 Arrestanten, von dem Landvolke, wegen Theilnahme au revolutionairen Umtriebe Sie sind all Leben besorgt, daß sie, selbst unbewach , 1285 . J ) i h würden und froh sind, endlich unter 6 1 ,
War in der kurfürstlichen Biblio⸗ 1668. X Unter anderen Lutherschen Bibeln zeichnet sich durch seinen höt prachtvollen Einband ein Exemplar der Lüneburger Siernischen Bibel
Luther's Handschrift z in bie Rückseite des Tucls. An duther s Psalter von demselben Jahre, Wh von des hochseligen Königs Majestät am 1. März 18278 der Königl. Bihs
PDr. Mat. Luth. Daran Apoer
welch der Ausgabe von 1511 benutzt sind. Reuesies Geschenk Sr. Exc. des Witllit⸗·
. ther.
Grimma 1523. 8. Dieses Ein
Deudsch. D. Nan unsers. Vnd des Aue Marien. D.
Luther. Wittemberg durch Hans Lufft, (5b Cam Schlusse jedes Ban ⸗ Der Titel ist?
Durch besondere Ge⸗
Breslau, 4. März. (Schles. Ztg.)
kehenden Uebergabe Krakau's am Iten d. M. übereinstimnmit: „Ne u⸗ Bßerun, 3. März. Laut der so eben 7 Uhr Abends eingegangenen, ganz zuverlässigen Nachricht hat die bewaffnete Macht der Insuͤrgen⸗ n in Krakau heute früh das Gewehr gestreckt und durch Parla—
elt. Das Militair hier hat Befehl, sich fü ö achmi 7 6 . in fehl, sich für morgen Nachmittag Dasselbe Blatt meldet: „Nach glaubwürdigen
Nagenzuge der Oberschlesischen Ci hs hier J ichten it gestern, am Zten d. M., eine Deputation von angesehenen Nännem Seitens der krafauer Bürgerschaft nach Podgorze gegan⸗ „, un wegen Uebergabe der Stadt zu unerhandeln. Der öster= chissche Befehlshaber hat eine definitive Capitulation bis zur An— uft des preußischen Truppen-Corps abgelehnt. (Wir berichtigen ser einen Fehler in unserer gestrigen Zeitung; nicht der General— Major von Safft, sondern der General-Major von Staff ist gestern ach Oberschlesien abgereist.)“
Rußland und Polen.
St. Petersburg, 25. Febr. Am Sonntag hatte der öster—= cichische Gesandte, Graf Colloredo Walsee, nach seiner Rüdkehr auf inen Hiessgen Posten, die Ehre, Sr. Majestät dem Kaiser vorge— ellt zu werden. Aus Nachitschewan wird gemeldet, daß daselbst am 11. Januar, Uhr Morgens, ein heftiges Erdbeben stattfand, welches einige auser in, Aus dem laukasus sind folgende Nachrichten vom 6. Februar er eingegangen; „Der in Abwesenheit des General-Lieutenauts ürsten Ürgutinski⸗Dolgorukoff einstweilen das Kommando über die
daß die Niederlage der Myriden bei Chadschal Machi am 12. Dezember v. J, deren bereits früher Mel— dung geschehen, auf die benachbarten Gemeinden einen merklichen Ein⸗ druck gemacht habe; die Myriden räumten ohne Schwertstreich den von ihnen beseßzten mukarschen Magal, und die dasigen Einwohner
— kündigten dem Dirigirenden des Chanats der Kasikumüchen ihre un⸗ bedingte Unterwerfung an. Ueberall, sowohl in Süd- und Nord-
295
Dagestan, als auch auf der kaukasischen Linie und in Tschernomorien, herrscht völlige Ruhe. In den früheren Berichten, wo des nun be- reits vollführten Aushauens des goitinskischen Waldes in der Tschetschna erwähnt wurde, war zugleich davon die Rede, daß im Januar Truppen zur Ausrottung der gechinskischen Waldun⸗ gen abgesandt werden sollten. Zu dem Ende nun rückte gegen Eude dieses Monats ein Detaschement ven O Bataillonen, 600 Reitern mit 10 Kanonen, unter dem Befehl des General-Majors Nesteroff, aus dem Fort Wolynskoje und zu gleicher Zeit ein anderes von 10 Bataillonen, mit 10 Kanonen und 4 Mörsern, vom Gene⸗ rat Lieutenant Freitag befehligt, aus dem Fort Wosdwischens koje aus. Diese Detaschements marschirten, während sie mit den Gebirgs⸗-Be⸗ wohnern nur unbedeutende Scharmützel zu bestehen hatten, von ver⸗ schiedenen Seiten auf den gechinskischen Wald. Eine vom General Freitag gegen diesen Wald gerichtete Kanonade, welche zum Zweck hatte, denselben von den Tschetschenzen zu säubern, die, eingezogenen Nachrichten zufolge, sich dort gesammelt hatten, um unsere Truppen zu erwarten, gab verabredetermaßen dem General Nesteroff das Zei⸗ chen, vom Flusse Walerik aus anzugreifen. Die Tschetschenzen hiel⸗ ten das Feuer des Geschützes und den von zwei verschie denen Seiten her ausgeführten Angriff der Truppen nicht aus und flohen; die beiden De⸗ taschements bewerlstelligten nun ihre Vereinigung ohne Verlust und schicken sich, nachdem sie im gechinekischen Walde eine Stellung ein⸗ genommen, an, denselben auszuhauen und zu verbrennen. Mit dieser Arbeit wird noch gegenwärtig rüstig fortgefahren, und ungeachtet aller Versuche des Feindes, uns durch häufige Scharmützel Schaden zuzu⸗ fügen, ist der Verlust von unserer Seite bis zum 31. Januar nur sehr unbedeutend gewesen. Von der rechten Flanke der kaukasischen Linie sind sehr günstige Nachrichten eingegangen; der einstweilen das Kommando über die Truppen an dieser Linie führende General⸗ Lieutenant Sawadowski berichtet, daß er, in Folge einer von den Aeltesten der Abadsechen an ihn ergangenen Aufforderung, sich am 15. Januar nach der labaschen Linie verfügt habe, um mit ihnen da⸗ selbst die Verträge wegen Unterwersung unter die Heirschaft Sr. Majestät des Kaisers desinitiv abzuschließen. Die vornehmsten Ael⸗ testen der Abadsechen waren bereits im machoschewslischen Fort versammelt: die n,, ,. währten einige Tage bis endlich am 20. Januar die angesehensten leltesten und Efendis, Namens ihrer und des ganzen zwischen den Flüssen Pscha und Psephira wohnenden Volles der Abadsechen, die ihnen zum Eintritt in die Zahl der Unterthanen Sr. Kaiserl. Majestät gestellten Bedingungen unterzeichneten. Das starke und kriegerische Voll der Abadsechen, welches nach ungefährer Schätzung gegen 160,000 Köpfe zählt, hat freiwillig und nicht durch die Gewalt unserer Waffen genöthigt sich anheischig gemacht, ruhig in seinen Gränzen zu bleiben, mit uns fortan in Frieden leben zu wollen, keine verdächtigen Leute bei sich zu dulden, den feindlichen Anschlägen der übrigen Gebirgostämme entgegenzuwirken, unsere Ge⸗ setze nicht zu verletzen und bei sich nach eigenem Herkommen Ord⸗ nung und gesetzliche Verwaltung einzuführen. Dieses glückliche Er—= eigniß ist für die Sicherheit der ganzen rechten Flanke der kaukasischen Linie von großer Wichtigkeit; die Unterwerfung der Abadsechen kann ein Beispiel werden für die übrigen Stämme, unter denen die Schapsu⸗ gen schon Neigung da u gezeigt und die schließlichen Unterhandlun⸗ Fen darüber nur bis zum Frühjahr ausgesetzt haben. Schon vor ihrer Unterwerfung verhielten sich die, Abadsechen in letzter Zeit ganz ruhig, unternahmen keinerlei Feindseligkeiten gegen die labasche Linie und zeigten eine entschiedene Neigung zum Frieden und Bereitwillig— keit, die Versprechungen zu erfüllen, welche sie dem Ober ⸗Befehls⸗
haber während seiner Anwesenheit in jener Gegend gegeben hatten. Die an der rechten Flanke herrschende Ruhe ist der Srganisation der labaschen Linie sehr förderlich gewesen; die Stanizen und Forts an derselben befinden sich im allerbefriedigendsten Zustande. Unter den, Truppen und den Einwohnern waren im Lause des ganzen vorigen Jahres nur wenige Kranke; die Kosaken des laba— schen Regiments haben eine reiche Aerndte gehabt, die nicht nur sür ihre Bedürfnisse zureichte, sondern selbst unter die, ärmsten Jamilie n Ueberfluß verbreitete. Einen vorzüglich günstigen Eindruck machen die beiden im vorigen Jahre gegründeten Stanizen, die michailowsche und petropawlowkische; der Bau derselben begann erst im Juni, und schon jetzt bieten sie ein Bild des Ueberflusses und der Ordnung dar. In dem kurzen Zeitraum sind, die Buden und Wirthschafts⸗Gebäude un⸗ gerechnet, in der ersten dieser Stanizen 210 und in der zweiten 214 Häuser aufgebaut,. Die Ansiedler leben zufrieden und im Ueberflusse, da die Gelraide-Aerndte günstig ausgefallen istz während der letzten Zeit haben die Kosaken auch die unter den benachbarten Stämmen herrschende Ruhe benutzt, Um jenseits der Laba Holz zu ihren ver— schiedenen Wirthschafts-Bedürfnissen herzurichten.“
Warschau, 2. März. Der Fürst Maximilian Jablonowoli Groß meister des KNaiserlichen Hofes, Senator, Mitglied ? Wen. strations⸗Raths und Praäsident des Wappen ⸗Amtes des Königreichs Polen, ist nach kurzer Krankheit am 13ten v. M. im 61sten Jahre feines Alters auf seinem Gute Krzewin im Gouvernement Wolhynien gestorben.
Die Besitzer von Gütern, welche dem landschaftlichen Kredit⸗ Verein verpfändet sind, werden aufgesordert, sich in den Monaten April und Mai an bezeichneten Tagen in den Hauptorten der ver⸗— schiedenen Gouvernements des Königreichs Polen zu versammeln, um vorschriftsmäßig neue Wahlen von Beamten für alle Behörden des besagten Vereins vorzunehmen.
Die hiesige Haupt-Sparkasse hat jetzt 3815 Contos, mit einem Gesammt⸗ Kapital von 766, 158 polnischen Gulden oder 127,743 Rthlr. In der letztverflossenen Woche wurden 10,425 Fl. eingezahlt und Ib 98 Fl. zurückgefordert. .
Die warschauer Jleischtare für den Monat März ist für das Pfund Rindfleisch 2 Silbergroschen, Filet 4 Sgr., Schweinefleisch 23 Sgr. 2 Pf., Speck 3 Sgr. 8 Pf., Kalbfleisch ? Sgr. 4 Pf.
Frankreich.
Paris, 1. März. Der erste Artikel des der Deputirten⸗Kam⸗ mer vorliegenden Gesetz⸗Entwurfs über die Binnenschifffahrt verlangt eine Summe von 25 Millionen Fr. für Verbesserung des Bettes der Seine; der erste Paragraph dieses Artikels, 7 Millionen für die Strecke von Nogent bis Paris, ist von der Kammer bewilligt; die übrigen Paragraphen sind noch zu erörtern.
Diesen Morgen verbreitete sich abermals das Gerücht, Herr Martin du Nord werde das Justiz-Portefeuicle demnächst niederlegen und Herru Zangiacomi am Cassationshofe ersetzen; Herr Dumon werde die Justiz uͤnd den Kultus übernehmen und durch Herrn Bignon oder den Grafen Daru als Minister der öffentlichen Arbeiten ersetzt werden.
Der Toulonnais sagt, er habe aus Algier vom 20. Februar Nachrichten erhalten, welche einigermaßen befriedigender lauteten; die Stämmnie im Osten Algeriens, welche einen Augenblick in großer Gäh⸗ rung gewesen, seien wieder ruhig geworden, und Alles scheine anzu⸗ deulen, daß die Bemühungen der Abgesandten Abd el Kader's ohne allen Erfolg bleiben würden.
Die Vorschläge der Regierung hinsichtlich des Briefporto's werden von der Presse als eine wichtige Verbesserung betrachtet, obgleich sie einen gleichförmigen Portosatz vorgezogen hätte. Der National! aber erklärf sich entschieden gegen das Prinzip der stufenweise nach den Entfernungen bestimmten Abnahme der Portosätze,
Die Herren de la Hante, Boikett u. Comp. beabsichtigen mittelst Schunell⸗Dampfschiffen eine neue transatlantische Verbindung zu grün⸗ den. Sie haben sich bereits mit einem Konzessions-Gesuch für 17 Jahre an den Finanz⸗Minister gewendet.
Der Moniteur erklärt, daß, in Folge der durch das Schreiben des Advokaten Ledru veranlaßten genauen Untersuchung über den Pre— zeß des Abré Contrafatto, der General⸗Prokurator deren Resultate dem Disziplinarrathe des Advokatenstandes zur Beurtheilung und Beschluß⸗ nahme überreicht habe. Herr Ledru sagt in einem Schreiben an den Na—⸗ tional, daß Niemand mehr als er bedaure, daß sein Privatschreiben ohne seine Ermächtigung veröffentlicht worden; er behalte sich vor, weitere Erläuterungen darüber zu geben, wolle aber vorläufig die Enischeidung des Disziplinarraths abwarten.
Das Journal des Débats hält die jüngsten Ereignisse in Indien nur für den Anfang einer Reihe von Schlachten. „Neue Kämpfe wird es geben“, sagt dies Blatt, „ein langer und blutiger Krieg wird sich entspinnen, doch glauben wir die schrecklichste Periode vorüber, Sir H. Hardinge wird das Pendschab bestegen. Was wird er aber daraus machen? Das weiß er höchst wahrscheinlich selbst noch nicht; er scheint es den Umständen überlassen zu wollen. Wie dem aber auch sei, er wird dieses reiche Land den Besitzungen Englands einverleiben und die Ordnung und den Frieden an die Stelle der Anar⸗ chie und der Meßeleien treten lassen. Wir rathen ihm jedoch, hierin mit Mäßigkeit zu verfahren und die heiligen Rechte der Menschheit nicht ö vergessen 3 ge
Am 22. und 23. Februar wurden in die Sparkasse zu ĩ 683, 730 Fr. eingelegt; dagegen betrugen die lid r nen tze . Fr. Es scheint, daß die Krisis der Sparkasse vorüber ist. Die Ein zahlungen fangen allmälig an zu steigen.
Es hat abermals eine gerichtliche Haussuchung bei einem Spe⸗ kulanten in Actien⸗Promessen stattgefunden. Der Börsen-Unfug hat übrigens seit der Verurtheilung der Herren Lejollivet und Konsorten
keinesweges ab-, sondern nur zugenommen.
—
—
Martini Lutheri. 1522. Il. 8. J uf Pergament mit illuminirten Holzschnitten, von Hans Schönsperger Augepurg mit eigenthümlichen Lettern und Schreiberzügen, wie der heuerdank, gedruckt. Auf dem Einband stehbt: „HP. M. Luthtri avgnes eibüchlin. Dieses Exemplar gehörte Herrn von Mechel; im Jahre ists ude es Sr. Majestät dem Könige zum Kauf angeboten, der es 1832 der Bnigl. Bibliothek überwies. Es ist dem von Naglerschen Exemplare völlig eich, in welchem letzteren auf Blatt R des Bogens H bei der Fürbitte für amen Seelen im Fegefeuer, welche Luther seit der Ansgabe von 1527 snwegließ, von einer alten Hand beigeschrieben steht: „Dies muß raus.“
Wo Ain Deutsch Homnus oder lobsang auff Weyhenacht. Gelobet abestu Ihesu Christ, das du mensch 2 . 2c. ger hen Aus eimer Sammlung eister Drucke deutscher Lieder auf einzelnen Blättern, ⸗ sie Luther vor dem Gottesdienst austheilen und in der Kirche anheften a kestbare Sammlung, bei welcher sich auch weltliche Lieder aus J. eformationszeit befinden stammt aus der Naglerschen Bibliothek. 1 ö anderen der drei Bände, in welche diese fliegenden Blätter ver⸗ 66. sind, ist vas Lied auf die Reformation von L. Heilmann ausgelegt: vXVo 2 cristen, freut euch vnnd iubiliertt!. g . e. lider Lobgesang, ond Psalm, dem rainen wort Get= , . er heoligen schrifft, durch mäncherlep hochgelerter gemacht, ung i inn Eupen; wie es dann zum taol berapt zu Wittenberg in [hg 4 n erg MD XIII (soll heißen 1524), 4., mit Gesangnoten. . ,, , lied Hocioris Martini, Luthers 2c. Nun frewt 664 . gmeyn“. Dieses erste evangelische Gesangbuch enthält i e. 7 Dieses Exemplar, an welchem sich auch Luther's tauff 22 besind . 3 und sein Sermon von dem vngerechten Mammon von . . stammt aus der im Jahre 1811 von des Königs Majestät ö z auschen Sammlung. Auch besitzt die Königliche Bibliothek 4 eses ersten Gesangbuchs „Wittemberg MD XXIII.“
36) 9 Lieder zu Wittemberg Auno 1513. Warnung Hr. M. * . falscher Meister itzt Lieder tichten 2c. 8. mit Ge— in. as Lied Luther's: „Eihalt uns Herr bey deinem Wort“, ist 1. eiden Schlußverse: „Ir anschleg Herr zu nichten mach“, und: 6 . erkennen doch“, handschristlich ergänzt. Der frühere Be⸗ f cc. I oeh. 64 , diese nach Spangenberg's Zeug—= / 3 Pp. 17. vo i en . Mela nihon / Hank fe m feen Justus Jonas gedichteten Verse 32) Von Ordnunng gotes dienst in d ĩ ; ee. ͤ ̃ er gemain. D. Mar. Luther. 1 1523. . In demselben Bande DBeutsche Messe vnd — „zu Wittemberg fürgenommen. 15626; und Die wevse der
Neszz , ö 3 . Mar. Luiher 1524 Wittemb. Aus der Pölchau—
. Auszlegunz der Epistelln vnd Euangelien die nach brauch der kirchen geleßen werden, vom Christag bis auff den Sonntag nach Epiphanie. Martinus Luther 1522 (Wittemb., Joh. Grunenberg) 4. Aus der Privat-Bibliothek Sr. Majestät des hochseligen Königs, welcher eine große Anzahl der werthvollsten Drucke aus der NRüformationszeit, in 70 Bänden vertinigt, am 1. Juni 1832 der Königl. Bibliothek überwies. Aus die ser Sammlung und aus der übrigen ausnehmend großen Zahl von Autogra— phis oder Originaldrucken und ersten Kopieen einzelner Schriften der Re— formatoren, welche in 100 Kapseln geordnet sind, liegen nur als Proben die solgenden aus:
34) Auslegung deutsch des Vater unnser fuer doe einfeltigen Leven Doctoris Martini Luther. Augustiner zu Wittenbergk. Nicht fur die gelerten. Aus Melchior Lotters druckerey tzu Levptzk, v. 3 4.
35) An den christlichen Adel deutscher Nation: von des Christlichen standes besserung: D. Martinus Luther. Durch ohn selbs gemehret vnd corrigitt. Vuittemberg, 1520. 4. .
36) Worumb des Bapsts ond seyner Jangern Bucher von Hoct. Martino Luther verbrannt seynn. Wittembergk, 1520. 4.
37) Ein Freihait des Sermons Bebstlichen ablas vnnd gnad belangent Doctoris Martini Luther wider die vorlegunng, so zur schmach sein vnd desselben Sermon erdichtei. Augspurg durch Jörgen Nadler. 1520. 4.
38) Der X. gebot ein nutzliche eillerung Durch den hochgelerten H. Martinum Luther Augustiner ordens beschriben vnd gepredigt, geistli · chen und weltlichen dienende. Item ein schöne predig von den Vi. tod⸗ sünden, auch durch jn beschriben. Am Schluß; In tuisch zu ersten ge— sruckt in der loblichen stat Basel 1520. 4. Gehörte „Daniel Sudermann, Straßburg 1580“, aus dessen Nachlaß die Königl. Bibliothek Picles be— sitzt, und sägt am Einband den Namenszug des Großen Kurfürsten.
39 Deudsch Catechismus. Mart. Luther. (Wittenberg bei Rhaw. 1529) 4. ist die erste Ausgabe des großen Katechismus in einem Abdruck eister Gattung ohne die Veränderungen. Aus der Roloffschen Bibliothek.
40) Der große Katechismus, deutsch, durch D. Martin Luther. Regenspurg bey Christoff Fischern 1655. kl. 8. Dieser im vorigen Jahre erworbene Pergamenidruck gehörte dem Antiquar Kuppitsch in Wien.
A1) Supputatio annorum mundi D. M. Luther. Vuitiembergae apud Georgium Rhan. 1511. 4.
. , nn. . . Ehrwirdigen Herrn D. Martini Luthers, or seinem abschied aus diesem Le Wi kun er, , a sem Leben gethan. Wittemberg
43) Orairis Vber der Leich des Ehrwirdigen Henn D. Martini Luthers, gethan durch Philippum Melanthon, am XAlIl tag Februarii. Verdeudscht Aus dem Latin durch D. Caspar Eruciger. Wittemberg durch
Georgen Rhaw Anno XI. VI. 4.
44) Ein eigenhändiger Brief von Johann Agricola Eislebe 174 * — n . Philipp , , , über Luthers Tod, anfangend „Magno dolore ad- ecit me mors Lutheri', in einer von M. F. Seidel angelegten Samm- lung von Briefen bedeutender Männer. ; . J Ein Epithaphium Doctori Martini Lutheri (ich von Hans Sachs, in einer von demselben ganz eigenhändig geschriebenen Samm— lung seiner Gedichte aus den Jahren 1543 bis 45146 (noch nicht Eigen- thum der Königl. Bibliotheh.
16) Zwei Stammbuchblätter der Enkel Luther's, Hans Friedrich und Johann Einst Luther (Söhne von Paul Luther), von den e . ünd 1597. Eines derselben stellt das Luthersche Wappen dar.
17) Disputaiio Joan. Eckij Theologi Viennae Pannaniae habita. Qratio Joannis Eckij ete. Augustae ex off. Millerana. VI. Cal. Feb. 1517. 4. Auf dem Titel steht von der Hand des Verfassers, der dieses Exemplar an Luther sandte, „Deo devoto patri Martino Luder Au- gustiniano Theologo, dono Eckii.“ Am Rande, bei den Woiten para— cletum quoque milit, qui eos (apostolos) doceret omnem veritatem: unde docti (im orum 21 bo veniunt ins cribendi, steht von Luther's Hand slüchtig geschrieben „Nota: Apostoli sunt inscribendi doc— torum vIirorum .. . secundum eckium.“
48) Philipp Melanthon's Hand-⸗Exemplar der Vulgata, Lugduni 1554. 8.R, mit einem ven Melanthon's Hand eingeschriebenen Spruche: „Epiphanius „d Set hινιφλά οo Xcσά Ger cαά‚σο0σάσς etc.
19) Philipp Melanthon's eigenhändiger Bericht über das Collo- quium zu Worms. Geschrieben zu „Dessa 28. Febrnarii 1558.“ Anfang „De colloquio Wormacienli. Als wir zu Worms aukbomen sind mense Augusto Anni 1557, haben die gesanden der Augßburgischen Konfession ꝛc.“
ö Außer diesen für die nähere Betrachtung einzeln ausgelegten Gegen- ständen sind in dem großen Bibliotheksaale noch die Sammlungen von Jubelschristen der Reformation, die biographischen Werke über Luther, zahlreiche Drucke seiner deutschen Bibel und die Ausgaben seiner Werke
aufgestellt, welche schon durch ihren äußeren Umfang Eistaunen erregen unb' eine Vorstellung von der außerordentlichen Wirksamkeit des fr
Reformators geben. Das Lokal selbst, von Friedrich dem Großen in seinen letzten Lebensjahren zum eigenen Besuche würdig eingerichtet, ist die- sem Eindrucke entsprechend.
d z