w
— — ——
ö
17
K— 2 —
w
/// ä / a 2 * 5 P 5 * ' 28 * j 238 21 e ,
3 8 8
Ni i Märki i ; Wien, 20. Mar.. 696 Mei. 1121. 44 40. 1017. 330763. Hank- Meteorologische Geobachtungen. , , n. K a ; Aeen is ꝰ/ 2M. a. ner. l553. * 1639 1233. Nordb. 1961. air. 141. sch ch 9 Das Abonnement beträgt: Auf der Niederschlesich- Märkischen Eisenbahn sind vom S. bis neil. 1213. Licοotu. III. Deu. 1045. Rad. — 18 6. Morgen Vc u itas, Abends Nack cinch 2 Rthlr. für t Zahr. . — d Franksurt 1772 Personen 11 EB 5 2. Märæ. 6 Urt. ute. 10 Unt. eoliacbtuis 1 Nnthlr. — I Jahr 2) zwise li nksurt. ..... ersonen. x . ö 8 . 3 — 3 . — d = E er ? 21 ö 2 . Lustdlruekk .... Xz2, as Far. l/ r πt. ! Mÿωiaͤkurar. Quell arme . 8 Rthir. 12 Summa S636 FBersanen Den 26. März 1846. Luft arme 4 4,37 n. P 14,195 R. / 4 7,47 R. Hlusswürm- 5, in allen Theilen 1 ö 8 ö 1 . 1 — — rheurunkt.... 4 0,30 R. — h, 20 n. * 3, 10 R. EBodennrme 5,8 z . ohnt Preiserhöhung. — Fonds. 8 . Actien. 8 niet. Geld. 6 Duustanttigun.. 73 pi. 32 pct. 72 pCe. Aus dns tung oon 3 . . nriet. ßÜeld. rief. eld. em. Wert r 2 2 ein. beter. Rr les Con n einer 5 19 gandels und Bõrsen nachrichten. St. Schuld- Sck. 3* 97 . n r, — — 2 fa — “ ö . ri! ti Anzeigers gr. rümieu- Scheine do. do. Prior. Obl. — — at. E 22 . 5 SW. . 9. Marttpreise vom Getraide. P mn, . 46 Ie, e, 2 ad . agesmittel; M20 rar. KoS... * D n. 56 nee, . ; Berlin, den 23. Mär 18416. Kur- u. Neumärke. ; do. do. Prior. Obl. 4 — — n. t. ö ⸗ — 3 3u Lande: Weizen 2 . 20 Ez. 5 Pf. Roggen 1 Rthlr. Schuldverschr. 3 — 95 Krl. Aub. abet. — 114 Nit m 26 , . n , . bste u * 85. 27 Sgr. 4 Pf., auch 1 Rihlr. 25 Sgr. 2 Pf.; große Gerste 1 Rihlr. kKerliner Stadt- do. do. Prior. Obl. 4 100 . 1 woch, 5. März. Im Schau pie hau ö. 9 Abonnenmn 35 * 16 Sr. 10 Pf; kleine Gerße 1 Ribir' 16 Sgr. 15 Pf.; Hasen 1 Rüülr. ovligeuonen 37 8753 — Pbäss. Ell. Ki-rrt. — 19 103 Vorstellung. Zum eistenmale: Zenobia, Trauerspiel in 5 Alten,; 6 Sgr., auch 1 Rihlr. 3 Sgr. 7 Pf.; Erbsen 1 Rihlr. 28 Sgr. 10 Pf. DHauz. do. iu Tb. — A0. do. Prior. Obl. 4 97 — J. X. Klein. dice aingen sind 55 Rispel 17 S effel. Westpr. Psfandbr. 34 * 2 Khon. Eiseub. * 96 85] Kö ; astãdtisches l h ter u Wasser: Weizen (weißery 2 Rihlr. 24 Sgr., auch 2 Rihlr. Grossk. Fos. do. 1. 3, 1e, o. . Prior. Ou. * . — onig 4 tische heater. w 3. ö ö. ; 19 Sgr. 2 f. 1 2 Rthlr. 12 Sgr. ʒ Roggen 1 Rihlr. 28 Sgr. 10 Pf., do. — do. 3 * 3 , . 24 * * 2 Mittwoch, 25. März. Italienische Dpern· Vorstellung.) linz Die vierteljährliche ränumeration die ser auch 1 Rihlr. 20 Sgr. 5 Pfz gioße Gersie 14 Rthlr. 16 Sgr. 10 ps3 rt. Ptendbr. =. . 1 * . . 6. Borgia, Oper in 3 Akten, von Romani. Masik von du Expedition selbst Friedrichs Straße Nr. 72) gemacht, Erbsen 2 Rihlr. 4 Sgr. 16 Pf., auch 2 Rihlr. (schlichte Sorte.) Ein . 2 1 J 97 (Sgr. Bozetti: Gennarv.) dem angegebenen Datum, frei ins Haus gesandt. ea, . 666 den 21. Man 1846 Seresiceb. . 3 — D G rn 1 mm — s; 1d; gal 3, . 1 91 . 2. Platz in den Logen in tann nich ! . ; 1 — Plesd. Ilan. Ei. 4 — 2. allon des ersten Ranges 1 Rthlr. ꝛc. 4 Das Schock Stroh 8 Rihlr. 27 Sgr., auch 8 Rihlr. Der Centner Heu 40 1 Sti. n. 3 ea, d, ,. z 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf., auch 20 Sgr. r. Schw rb. HM. . — K . Gold al marco. — — — de. do. Prior. Obl. 1 — — ⸗ ' 22 1 94 2 a Frankfurt a. M., 21. März. Durch den Eindruck der aus⸗ riædric'sd er. — 13 sn 13 e, e., . ö 1 1 . a , . ,, 26. Man iner Zeile wärtigen Geldmärlte ist unsere Börse seit einigen Tagen slau gestimmt, und ud Gl- st. I ö ! . . deen . 3 6. 193 ,n , , , 3 . besonders in den Eisenbahn-⸗Actien, die sich denn auch fühlbar niedriger Hiaconta. . ö . viren (C. O.) 4 — 91 Derselbe wird vortragen: Großes Konzert mit Oitchester⸗Begleitur stellten, beute abet gesuchier waren und höher 2 Der Umsatz hat im , , ö Beethoven (in 2 Theilen); ferner eine Fantaisie, Caprice mit dh 1 — . . r n, . crannahtnden Messe ist die y z , er, ,. eigener Composition und den ,, . ,. ! , ö ingett . e c RSe Il -- . ; ( it ini. „Hähnel wird zwei Gesangstüct ö 2 Euel. Lell. , , so u . kame, gin tur 2 , Inhalt. Aus wiürtitze Börsen. Awaterdans... ...... ...... 250 FI. kRur⸗ — 140 3 . n, m, mit . 3 6 . ) eie er en, a ; . märz. Niederl. vickl. Seb. 603. 6d Span. 20 Kd 250 FI. 2 M.. 139 — vortragen. Die (C- dur-Ouvertüre von Beethoven wird den ersten, ung Inland. reiben a us Westyreu ßen. (Die Theilnahme latholischer 336 29 3 36. 7 e. 3 J. r. 333 rr! —. nan. . 6 300 mr. kur 1507 1560 Gesänge sür Männer- Chor von Mendelssehn und Rossinz nn GGeistlicher an den jüngsten polnischen Unruhen und päpstliches He n q Nuss. Nope 903. r JJ 300 MR. 2 me. — 1495 den zweiten Theil des Kenzeris eröffnen. Billeis zu 1 und 1 Ai æreshalb an den Bischof von Kulm.) ; Ant werp en 19. Marz. Zina. — Neue Anl. 193. 1 . 113. 3 Me. 6 2596 2565 der Schlesingerschen Buch, und Musithandlung und bei dem Ka eutsche Bundesstaaten. Königreich Bavpern. Landtags- Frankfurt 290] 21. Mürz. 6M Met. 1123. J. Hauk- Aetien p. uli. R 300 Fr. 2 Mt. — 80 der Sing ⸗ Akademie. — Wir glauben, die Freunde des so vortrefflichen en Verhandlungen. — Die Donau -⸗Dampsschiffahrt. — Königreich 1892. 90. Ber. eM. Leue! 6665 C. Ii. . S3 Me. Säicgi. S7 nur. Ius. S . F. Wie; n 20 XI.... ...... 150 ri. 2 Mi. 1027 — des Konzertgebers ganz besonders auf dieses sein letztes Konzert ausunss Sach se n., Landtags - Verhandlungen. — Königreich Würite m- Polu. 300 FI. 96 Rr. dio. Soo FI. si C. ; ö , 2 150 FI. 2 Mi. 1025 2 machen zu dürfen. ; . . der . der ,, d, — Mürz. Cous. 39 23 d. 254. Pass. 55. J. Ausg. KEreslau ..... ...... 4444. 100 Tulr. 2 Mi. — 89 ; n, n, . 2 ; Giro erzogt um aden. Anlau . ge under Pflanz⸗Kartoffeln zum 17 ü e Töne; n., ir. 13 83 2. 1 2 in f . ö. / 8 Tasse . . n nn, . . Besten der Huͤlfsbedürstigen. — Kurfürstenthu in Hessen. Adresse . 5 35 5. 4. . 7. Leipzig in Couraut im 14 TL. Fuss. 100 Thlr. 2 M. . gginn Im Selbstverlage der Erpedition. ⸗ ö , — Freie Stadt Bremen. Arbeiter ⸗Un⸗ iris. i . - . . (Kfurt a. M. südd. W. .. . ..... 100 FI. 2 Mt. 56 243 — ; . luhen in den Schiffswersten. Nes K 26 6 , k JJ 100 snbl. ] 3 Woch. — 1061 Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober-Hosbuchdruckerei. Pesterreichische Monarchie. Wien. Kaiserliche Belanntmachung . ares. ; ꝛ und, Handschreiben an den Erzherzog Ferdinand in Betreff der galizischen K,, ,,, . Trie st. Ankunft des türlischen Botschafiers am franzö— —— — — — ꝛ — — en Hofe. . e , . St. P ,, , Bewegungen der ge— n die en in Krakau verwendeten russischen T n. — At Allgemeiner Anzeiger , . . 9 ; * Frankreich. Pairs-Kam im er. Diskussion der geheimen Fonds und ssenp ee, , . 9 — Deputirten Kam mer. Thiers z i 1829 und des K. Ober-Appellationsgerichts vom 29. No- In Beilin vorräthig in der Eyssenharsa mw. Duchatel über die Beamten in der Kammer. — Paris. Hofnach— Gekanntmachungen. b. Güter⸗ Züge, vember 1836 rechtefrästig be ene ü ist, auegeanlworiet. Buchhandlung (Charlofieustr. C2), in der En slha]l ichten. — Amtliche Nachrichten aus Algier. — Vorschlag hinsichtsich der
12065 Bekanntmachung.
Das unterzeichnete Vormundschastsgericht, bei welchem der Nachlaß des verstoibenen Kaufmanns Louis Loe⸗ wenthal regulirt wird, macht hierdurch bekannt: daß, nach dem am 19. Oftober 1844 erfolgten Ableben des Kaufmanns Louis Loewenthal, dessen Sohn Otto Loe⸗ wenthal, als Benefizial⸗Erbe seines Vaters aus der unter der Firma „Gebrüder Loeiwventhal et Comp.“ be—⸗ standenen Sozietätshandlung mit dem 1. Januar 1845 ausgeschieden ist.
Berlin, den 19. Februar 1846.
Königliches Vormundschastsgericht. 338 Thiel.
4.
1230 b] Bekanntmachung.
Die General⸗Versammlung der Actionaire der ritter⸗ schaftl. Privat ⸗Bank von Pommern wird bestimmungs - mäßig auch in diesem Jahre am 25. April, Vormittags 10 Uhr, hierselbst stattfinden. ; .
Indem ich die geehrten Herren Theilnehmer hiervon in Kenniniß setze und sie zum zahlreichen Besuche der Versammlung ergebenst einlade, erlaube ich mir zugleich, auf den von der General ⸗Versammlung am 25. April 1836 gefaßten Beschluß aufmerksam zu machen, wonach alle an die Versammlung gelangenden Verträge späte⸗ stens 14 Tage vor Anfang nf lben an das Kurato⸗ rium der Bank eingereicht werden müssen.
Eben so ermangele ich nicht, den von der General— Versammlung am 26. April 1839 gefaßten Beschluß:
„ad 4. daß zur Vermeidung einer verzögerten Eröff⸗
nung der Versammlung die zu derselben er⸗ scheinenden Actionaire Nachmittags zuvor in dem Lokale der Bank und die von auswärts zureisenden und eiwa zu spät ankommenden eine halbe Stunde vor der zur Eröffnung der Versammlung bestimmten Zeit in dem Versammlungs Lokale vor dem daselbst an- wesenden Synditus ihre Legitimation führen und ihre Stimmlarte in Empsang nehmen mögen“,
zur geneigten Berücksichtigung in Erinnerung zu bringen.
Stettin, 0. März 1846.
Der Präsident des Curatorii der ritterschaftl. Privat- Bank von Pommern.
(gez) O. von Dewitz.
1231 v]
Berlin ⸗Stettiner
6
ö
Eisenbahn. Sommer⸗
Fahrplan vom 1. April 1846 ab
täglich. A. Personen⸗Züge.
Abfahrt von Berlin Mrg. 5 Uhr 30 M., Nchm. 4 Uhr — M. * „Stettin „ 6 45 * 4 * 15 * Ankunft in Stettin » 10 47 * Abds. 8 » 17 * * Berlin 2 10 1 55 1 * 8 * 27 39 Mit den Personen⸗ Zügen werden Personen in der I., II. und III. Wagenllasse, Equipagen, Vieh und Eil⸗ fracht⸗ Güter befördert.
89 26 EU
ö * 5 33
V — 86
a. zwischen Berlin und Stettin;
Abfahrt von Berlin Morg. 9 Uhr 30 Min.
n Stettin Y 9 15 *
Ankunft in Stettin Nachm. 2 31 *
. Beilin n 2 * 52 * b. zwischen Angermünde und Berlin., Abfahrt von Angermünde Nchm. 12 Uhr 30 Min. Ankunft in Berlin I 3 * 1 . Nückfahrt von Berlin y 5 15 * Mit den Güter⸗-Zügen zwischen Berlin und Stettin werden Personen in der II. und III. Wagenllasse. Fracht güter, Equipagen und Vieh befördert. Der Güter · Zug zwischen Angermünde und Berlin wird nur nach dem jedesmaligen Bedürfniß erpedirt, Personen werden mit demselben nicht befördert.
Des Montags und an den zweiten Feiert agen und dem darauf solgenden Tage sallen die Güterzüge aus.
Die näheren Bestimmungen ergeben die besenders ausgegebenen speziellen Fahrpläne und das Benriebz= Reglement, das auf jedem Bahnhose bei dem Einneh⸗= mer sür 1 Sgr. zu haben ist.
Stettin, den 21. März 1846.
Das Direktorium. Witte. Rhades. Bon.
—
Passagierfahr ten * zwischen Potsdam s und Hamburg.
Die diessahrsgen Personensahrten zwischen obigen Plätzen werden am 2. April eröffnet und wie nach⸗ stehend regelmäßig fortgesetzt:
Von Potsdam: Montag, Donnerstag und Sonnabend, Vorm. 9 Uhr.
Von Hamburg: Sonntag, Dienstag und Donnerstag, Morg.7 Uhr. Preise: 1ste Kajüte:
stromabwärts von Potsdam nach Hamburg 8 Thlt.
stromauswärts “ Hamburg » Potsdam 7 *
2te Kajüte:
stromabwärts von Potsdam nach Hamburg 6 Thlt.
stromauswärts “ Hamburg Potsdam 5. »
Familien von drei Personen und darüber, wenn sie aus Aeltern u. unverh eiratheten Kindern bestehen, genießen die Vergünstigung, nur 4 des Passagiergeldes zu ennichten,. Kin. der unter s Jahren zahlen halbes Passagiergeld. An Gepäck sind 0 Psd. frei, das Uebergewicht ist m. 3 P. pr, Psd. zu ver⸗ güten. Anker, Agent der Königl. Seehandlung, Taubenstraße Nr. 10.
8
2541 Edittal- Ladung, das ehemals gräflich Püchlersche, nun Land⸗ richter Schulzsche Depositum betreffend. Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern. ; In Folge diesseitigen Beschlusses vom 17. Jänner 1845 wurde das im diesseitigen Depositorium hinterlegte ehemals gräfl. v. Pücklerscht, nun Landrichter Schulzsche Depositum, bestehend: a) in einem Depositenschein der Staateschulden ⸗ Til⸗ gungs Spezial · Kasse Regensburg vom 14. Juli 18285 Nr. 3682 über. ... ..... .. Z39 Fl. 244 Kr.
bh) in einem Depositenschein vom 5. Juli 1841 Nr. 10013 über. 74 — und — ) in einer Baarschast von. . ...... — 11 als zur Deckung derjenigen 6768 Fl. 5t Kr. gehörig, in deren Ersatz an das Depositorium des K. Landge⸗
richts Ansbach der K. Landrichter Schulz durch das Erkenntniß des diesseitigen Gerichtshofes vom 18. Juli
Zur Deckung fiaglicher 6758 Fl. 57 Kr. ist aber nach Anzeige des Landgerichts Ansbach fragliches Depositum nicht mehr nöthig, weshalb dasselbe zur theilweisen Deckung der Untersuchungslosten von Seiten der K. Re=
ierung von Mittelfranken, Kammer der Finanzen, in . genommen wird, da durch oberstrichterliches Erlenntniß vom 29. November 1836 Landrichter Schulz die Hälfte der baaren Auslagen dem Aerar zu ersetzen hat, welche bei weitem mehr als sragliches Deposit be⸗ trägt.
3a voller Gewißheit, daß auf dieses Deposit außer dem Fislus Niemand Anderer Anspruch habe, würde die Verabfolglassung desselben an das Aerar auch kei⸗ nem Anstand unterliegen.
Da aber diese Gewißheit zur Zeit als gegeben noch nid t angenommen werden kann, so werden alle dieje⸗ nigen, welche auf fragliches Depositum rechtliche An= sprüche machen zu können glauben und diese Ansprüche auch nachzuweisen im Stande sind, aufgefordert, diese ihre Ansprüche binnen einer unerstrecklichen Frist von drei Monaten um so mehr hierorts geltend zu machen und gehörig nachzuweisen, als außerdem nach Verlauf dieser Frist das fragliche Depositum ohne Wei⸗ teres dem K. Aerar zur theilweisen Deckung der von demselben vorgeschossenen und noch nicht erseßten Unter suchungskosten ausgeantwortet werden würde.
Amberg, den 10. März 1846.
Königl. bayer. Appellationsgericht der Oberpfaz und von Regensburg. v. Schmitt, Präs.
Literarische Anzeigen. Zur Ansertigung für die warme Jahreszeit wird em- pfohlen und ist in allen Buchhandlungen (in Berlin in der Stuhrschen, bei Schroeder und
Molius, Potsdam bei Stuhr, Frankfurt a. d. O. bei HJarnecker C Co.) zu haben:
1255 Die beste Ab tüh lung für
Bierwürze, Branniweinmaische u. dgl., die sich bereits seit 5 Jahren bei Mehreren bewähite, immer mehr ausbreitet und anwendbar ist. Beschrieben und mit Zeichnung versehen von G. Krauß.
Preis: 2 Thlr.
Die Anwendung des grünen Malzes und die Ursachen, . ; weshalb der größte Theil der Branntweinbrennereien keine hohe und , . Ausbeute erhält. on G. Krauß. 176 Seiten. biosch. ö 15 Sgr. Leipzig, März 1846. ernh. Hermann.
(236 b So eben ist bei uns erschienen und durch alle Buch- handlungen zu erhalten: ames Barnes Briese über Gärtnerei, enthaltend: Biston ⸗ Garten, ihre Kultur und Leitung in einer Reihe von Briefen von Mr. James Barnes, Gärtner der Lady Rolle an den Herausgeber des Gardeners Magaziue Mr. J. C. Lou don. Aus dem Englischen. Pieis eleg. geh. 22 Sgr. 6 Pf.
Stuhrsche Bugbandlung. Potsdam.
Buchhandlung (Breitestr. 23) u. s. w., in Magda
in der Creutzschen Buchhandlung.
1253 Bekanntmachung. Alle meine bisherigen Rechissreunde ersuche ich, in ihren Rechts Angelegenheiten verhandelten vevoni
Manual-Aften bis zum 14. Juli dieses Jahres vonn r abzunehmen, widrigenfalls ich sie vernichten lassen nan wderlande. Schreiben aus dem Haag. (Die Unterhandlungen mit Uigen suspendirt. — Die Eisenbahn von Middelburg nach Maestricht
Strasburg in Westpreußen, am 14. März 1846.
Der Justiz⸗Kommissarius und Notaimin
Jaqu et.
z .
ie u Güter ⸗ Ver tauf.
guter Gersten⸗, Hafer und Noggenboden, 70 M
Üeberfluß, ohne Handel Preis 15.600 Thlr., l
12 bis 16 Pferde, schöne Gebäude, ein gutes
liches Rittergut mit allen Ehreniechten.
len vom schiffbaren Fluß.
sich an mich wenden. Karl Ludwig Abel. 24
12291
hanni a. «.
Sprache mächtig, vor
Nähere Auskunft wird Heir Dr. Keller Neue Königsstraße Nr. 2 — zu ertheilen die
Kaiserin-Bier mit Isländisch-Moo⸗ 1234 h bereitet. Ein von den berühmtesten Aerzten der Residem
) 22132 ind vol schmackhastes, der Gesundheit zuträgliches ur vin. ch
lich brustlranken Personen sehr empfohlenes wieder in unterzeichneter Niederlage von he, vorräthig, und bͤüid soiches zu 25 Fl. sür 1 Ih!, ins 24 gesandt. N. B. können die betreffenden ärztlichen Atteste bei min ei sehen werden. Ders.
Eine kleine ländliche Besitzung, frei von allen Ab gaben, an Areal eirea 900 Morgen, davon 500 M
Ischürige Wiesen, schönes massives Wohnhaus um ganz vorzügliches todtes und lebendes In ventarim Fischerei, Holz und Toif zum Wirthschastsbedas in
zahlung 6⸗ bis 7000 Thlr. Ein Rittergut: lit 4 1400 Morgen guter Rapps⸗ und Gersten- und s ter Haferboden, 700 Schafe, 30 Stück 3 M ventarium, Holz und Torf in Menge, Preis 66, M Thlr., Anzahlung 20 000 Thlr. Ein , r ö 1 d Areal eirea 600 Morgen, davon eine ganz vor zügliche Heide, und hat einen Flächen -Inhalt von 2600 Mg. Büchen, Birken und gut bestandenn Kiefern, Jagd und Fischer ei, Park und schöner Ois nebst Gemüstgarten, ein schönes heirschastlich es Won ha. 6, groß und geräumig, ganz vortreffliche Win schaftsgebäude, der Acker Geisten ., Weizen- und nn fer nebst gutem Roggenboden, an Viehstand Schafe und Lämmer, eirea 60 Stück Nindvieh,! Pferde, 30 Schweine, Preis 120, 9090 Thlr., Anzts lung 20. bis 30, 00 Thlr., die Güter liegen Mu an Eisenbahnen und Chausseen und 2 bis 3 M. Die Entfernung 10 m 12 Meilen von Berlin. Nur Selbstläufer mi Näheres in Zehdenit) .
— ð Q Ein Landwiith aus Schlesien, der, um mit 165 Zeit fortzuschreiten, gegenwärtig in Berlin die lech schen Gewerbe der Landwirthschäft praktisch und r reiisch übt, sucht einen seinen Fähigkeiten en syy h chenden Wirkungskreis als Ober-Beamte von . Seit einer Reihe von Jahren grö Oelonomieen vorgestanden, kann er seine Qnngss⸗ — tion genügend darthun und würde, der polnisth Allem eine Stellumnt im Groß herzögthum Pofen sich wünschtt
haben. 2
J. Bern gu, em mand ae st , Wiedeivertäufern ist ein Naban gesichen, 7.
wanien.
Allgemeine
. Preußische Zeitung.
Alle Post-Anstallen des An- und Auslandes nehmen Sestellung auf dieses Slatt an, sür Gerlin die Expedition der Allg. Preuß. Zeitung: Friedrichstraße Ur. 72.
Dawallung Algeriens. — Theater⸗Tumult in Tonlouse. — Vermisch⸗ les. — Neues spanisches Kabinet. — Schreiben au is. De⸗ lar oer de mn, fn Sch . proßibritanien und Irland.
nents Verhandlungen: „Der nene Tarif. — Bans-Dividende. — Hieapolitanifcher Tarif. — n re in Porlugal. — Lage der Dinge in Neu- Seeland. — Ver⸗ m es.
wn Könige gen
chwdden und Norwegen.
Nonenfalk 4.
Madrid.
„London. Hofnachricht. — Parla⸗ Vorschläge zu Reformen im ,
ehmigt. ) Sto ckho lm.
Die Minister Krisis.
Der Justiz⸗Minister
9.
NM öh
.
J
19
I
9
;
d beeilt, ih
ienüfime hat sich nun auch das Oberhaupt der katholischen
ausgesprochen. Wie wir nämlich aus zuverlässiger Quell r chen. ger Quelle en, hat Se. Heiligkeit der Papst an den Bischof von Mulm ein
Amtlicher Theil.
‚ Se. Masestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Second
bler-Orden vierter Klasse und dem Schulzen Tiede in Ottenhagen, . Königsberg, das Allgemeine Ehrenzeichen zu ver⸗ en.
Dem Buchdr b ein Patent
auf ein durch Beschreibung erläutertes, für neu und eigen⸗
thümlich
„und Handschriften finf Jabre, von jenem Tage an gerechnet und für den Umfang hreußsschen Staats, ertheilt worden.
Angekomm
Kurland, von Dresden.
llichtamtlicher Theil.
bi gern, d
effenbach die
hen Hoheit ihm verliehenen Commandeur- Kreuzes vom Orden es Bären zu gestatten.
*us 280 sen, 13. Mä e ofen n stpreu ßen, 13. März.
tcht's d
Geistli bei . n verirrten
l
diischen Bischöfe
rechenden Einw
.
riben erlaffen in den .
bem hr. med. Karl d' Ester zu Köln ist unter dem 20. März
Berlin, 25. März.
Blätter über den Gang der jüngsten polnischen hwörung gebracht haben, ist es bekannt, daß auch einzelne katho—
m Unternehmen betheiligt gewesen sind. Obwohl die Zahl he Priester in den diesseitigen Landestheilen polnischer nüt, gering ist und obne irgend erheblichen Erfolg geblieben sind, so haben doch die
ud kin re Entrüstung über ein so frevelhaftes Beginnen auszuspre⸗ . n ihnen untergebenen Klerus zur unverbrüchlichen Erfüllung der en Unterthanenpflichten, so wie zu einer dieser Gesinnung
e⸗Lieutenant außer Dienst, Janzen, den Rothen
ucker und Lithographen Adolph Kamphausen
erachtetes Verfahren zum Umdruck alter Drucksachen
en: Se. Durchlaucht der Prinz Karl Biron
Ynlan d.
Se. Majestät der König haben Aller⸗ em Geheimen Medizinal-Rath und Professor Dr. Anlegung des von dem Herzoge von Anhalt⸗
Aus den Mittheilungen, i es als bloße Mitwisser, oder thätige Theilneh⸗
ihre Bestrebungen zur Verführung der der betreffenden Landestheile sich sofort auf erhaltene
irkung auf das katholische Volk, aufzufordern. In
worin derselbe seinen Schmerz über die Kunde
— Auswärtige, des In- oder Auslandes, bewirken i
Berlin, Donnerstag den 26 sen März
An die Leser. Zeitung beträgt 2 Rthlr.
rung, so wie seine Bekümmerniß darüber, ausspricht, daß die katho⸗ lische Religion hierbei als Vorwand zur Täuschung der Gemüther mißbraucht worden sei und selbst einzelne Geistliche, der Pflichten ihres Amtes uneingedenk, sich zur Theilnahme haben bethören lassen. Diesem Ausdrucke oberhirtlichen Schmerzes über den Mißbrauch der Religion als eines Deckmantels revolutionairer Umtriebe ist der Wunsch — dem der würdige Bischof von Kulm bereits aus eigener Auregung zuvorgekommen war — hinzugefügt, daß der genannte Prälat seine Diszesanen beim Religions- Unierrichte in eindringender Weise über ihre Pflichten der Unterthanentreue gegen den Landes⸗ herrn und des Gehorsams gegen die von Gott gesetzte Obrigkeit be— lehren lassen, desgleichen den Klerus sriner Diözese ermahnen möge, daß derselbe durch Worte, Handlungen und Beispiel das katholische Volk von den Bestrebungen aufrührerischer Menschen abzuhalten sich eifrigst bemühe. Dieser Erlaß des Oberhaupts der katholischen Kirche bedarf keines Kommentars; er dürfte auch dem Kurzsichtigsten keine Zweifel darüber lassen, wie leer die Vorspiegelungen derer sind, die unter dem Vorwande der Verletzung katholisch-⸗irchlicher Inter= essen den Aufstand zu beschönigen versuchen.
Deutsche Gundesstaaten.
Königreich Bayern. In der Sitzung der Kammer der Neichsräthe vom 20. März wurde der Geseß-Entwurf, die bei der Mi— litair. Aushebung im Untersuchungs- Prozesse, im Berhast oder in den Zwangs= Arbeitshäusern befindlichen Konstribirten betreffend, ohne Modification an- genommen. Hinsichtlich eines Antrages des Reichsraihs von Nieihammer, die technischen Lehranstalten betreffend, wurde beschlossen: „Se. Majestät der König sei auf verfassungsmäßigem Wege zu bitten: 1) das Gedeihen der Landwirthschafts⸗ und Gewerbsschulen einesiheils dadurch zu sördern, daß deren Besuch für solche, deren künftiger Beruf, auch im Staatsdienst, gelehrte Bildung nicht wesentlich erfordert, als das Gymnasial⸗Studium ergänzend er= klärt, anderentheils dadurch, daß den an gedachten Schulen angestellten Lehrern Stand und Gehalt der Gymnasial⸗ Professoren beigelegt werde; Y mit gleicher landes väterlicher Fürsorge die Attribute dieser Schulen, na⸗= mentlich auch die Behelse zur praktischen Ausbildung in der Landwirthschaft, zu bedenlen; 3) außer den landwinhschafilichen gib helge der Land⸗ wirthschafis- und Gewerbsschulen auch eigene Ackerbauschulen für Vaumei⸗ ster und Oberknechte in sämmtlichen Kreisen in das Leben treten zu lassen; ) in jenen Theilen des Königreichs, in welchen vorzüglich der Flachsbau in Schwung ist, die Errichtung von Spinnschulen allgemein zu verfügen; 5) bei den Schullehrer -Seminarien die Kenntnisse und Fertigkeiten, die zum Betrieb des Feld⸗ und Ackerbaues dienen, ganz hesonders berücksichtigen zu lassen; 6) endlich im Budget der sechsten Finanzperiode diejenige Voꝛher⸗ sehung Allergnädigst treffen zu lassen, welche das vollständige Gedeihen des , , . Unterrichts in allen seinen Abstufungen und Verzweigungen be— ing 1
Der zweite Ausschuß der Kammer der Abgeordneten hat nach dem Antrag des Referenten, Grafen von Hegnenberg - Dur, zu begutachten beschlossen, daß der Gesetz Entwurf, die käufliche Uebernahme des bayerischen Donau-⸗-Dampfschifffahrts-uUnternehm ens von Seiten des Staats betreffend, unverändert anzunehmen, zwischen Art. III. und 1V. jedoch ein neuer Artikel folgenden Inhalts einzuschalten sei: „Die Tarife für Perso- nen und Waaren und jeden anderen Transport sollen in ihren Maximal- Beträgen von Finanz Periode zu Finanz- Periode mit Beirath und Zustim—Q mung der Stände festgesetzt werden. Die Negierung ist zur Feststellung der provisorischen Tarife bis zum Ablauf der 5ten Finanz-Periode ermächtigt.“
„Der in der Sitzung der Kammer der Abgeordneten vom 21. März im Namen des drilten Ausschusses erstattete Bericht über den Gesetz— Entwurf, den (folgendermaßen lautenden: „Staatsdiener oder Staatspen- sionisten, so wie alle für den öffentlichen Dienst verpflichteten Individuen, haben, wenn sie zu Abgeordneten gewählt werden, die Bewilligung des Ko= nigs nachzusuchen.“ §. 144 lit. c. im J. Tit. der X. Verfassungs⸗ Beilage betreffend, begutachtet die Annahme des Entwurss vorbehaltlich einiger klei nen Abänderungen, welches Gutachten auf solgende Weise motivirt wind: „Wenn von Seiten der Kammer die in dem Gesetz-Entwuif bezeichneten Ausnahmen von dem freien Eintritte der zu Abgeordneten Gewäblten anQ— genommen werden, so begiebt sie sich hierdurch nur für immer des, jedoch von ihr selbst zur Zeit nicht als begründet anerkannten Anspruches auf freien Eintritt der gewählten Advokaten. Die Regierung dagegen verzichte für immer auf das Königliche Bewilligungsrecht nicht nur Finsichtlich aller Bürgermeister mit Ausnahme der rechtskundigen in den Städten eister Klasse, aller Magistrats-⸗Räthe, Gemeinde -Vorsteher, Post ⸗Erpeditoren und Landwehr⸗, Kreis- und Bezirks Inspektoren, in Betreff welcher es bisher ausgeübt wurde, sondern auch hinsichtlich aller übrigen Bediensteten irgend einer Art, die nicht in eine der sechs Kategorieen gehören, und bezüglich welcher es späterhin mit Rücksicht auf den so weit ausdehnbaren Begrif der für den öffentlichen Dienst verpflichteten Individuen könnte geltend gemacht werden. Durch Annahme des Gesetz-Entwurfs wird demnach das Königliche Bewilligungsrecht genau begränzt und auf die daselbst bezeich- neten sechs Kategorieen beschränkt, eine große Anzahl wählbarer Individuen unbedingt freigegeben, über keines aber die Ausschließbarkeit verbängt, welches derselbe nicht schon bisher entweder duich Anerkennung der Bethei⸗ li ten oder der Kammer der Abggoꝛdntten selbst unterworfen war. Es er⸗= scheint daher in deren und des Volkes Interesse, jene Annahme im Allge⸗ meinen zu empfehlen.“ — Fihr. von Closen hatte als Mitglied des Ausschusses ein Separatvotum eingereicht, worin er sich mit dem Geseßz— Entwurf einverstanden erllärte, sofein in dem Art. J. die Advokaten ge⸗ strichen würden.
Königreich Sachsen. In der Sitzung der ersten Kammer vom 20. März befand sich auf der Registrande ein Allerböchstes Dekret, vom 16ten d. M., „den Entwurf zu einem Gesetze über das Verfahren bei Störungen der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit betreffend.“ Es ist somit dem von beiden Kammern geäußerten Wunsche schon auf diesem Landtage entsprochen woiden. Das Gesetz ist lediglich
n Theilen der Monarchie angezettelten Verschwö⸗
dazu bestinmt, die Form des von den Bebörden im Falle öffentlicher Un? ruhen zu beobachtenden Verfahrens zu regeln und die Voraussetzungen zu
* ; in Empfang genommen werden. 2 Sgr. Um wiederholten Anfragen zu begegnen, wird zugleich bemerkt, daß in dem Anzeiger der Alg. vnn
1846.
ieser Preuß. Cour. für das Juland. — Bestellungen für Berlin werden in der und jeder innerhalb der Ringmauer der Stadt wohnende Pränumerant erhält das Blatt durch 8 * schon den Abend vor
— m, . Ya hre Bestellungen rechtzeitig bei den resp. Post-Aemtern; i i
i ,, , n. ö , , . ö. 53 . , , ,. Meldung erschienen sind. Für einzelne . 2 1. ist der 6 nr, , . ebri ist die Einrichtung getroffen, daß Inserate, deren Aufnahme in den Allgemeinen Anzei dieser Zei ü l
9 Uhr ab bis Nachmittags 4 Uhr in unserem Erpeditiong . Lotale, Friedrichs⸗ Straße Rr. 22, zeiger dieser Zeitung gewünscht wird, an den Wochentagen von Morgens
. Der Preis der Insertion beträgt für den Raum Zeitung, außer gerichtlichen und anderen öffentlichen Bekannt—
machüͤngen der Königl. Behörden, literarischen und Kunst-Anzeigen, auch J amilien⸗ Nachrichten jeder Art, so wie Industri bet ĩ Fuden. Auswärtige haben ihre Inserate unter der Adresse der rn cfsr in frankirten Briefen lr real Wan,
ordnen, unter denen bei Tumult, Aufruhr 2c. die Anwendung der Waffen= gewalt zu erfolgen hat. Es enthält in 11 88 im Wesentlichen solgende Bestimmungen: Bei Widerseßlichleit mehrerer Personen gegen obrigkeit· liche Anordnungen, so wie bei Vollsaufläufen oder Zufammenrottfrun- gen, wodurch die öffentlich Ruhe, Ordnung und Sicherheit der Personen oder des Eigenthums gestört oder bedroht werden, sind die erforderlichen Maßregeln in der Negel und zunächst von der Orts- Polizei- Behörde zu leiten. Ist eine solche nicht am Oris, so tritt an ihre Stelle der Kommandant des anwesenden Militairs, nach ihm der Komman⸗ dant der Kommunal-⸗Garde oder, wo solche nicht besteht, der Kommandant
des etwa vorhandenen Schützen- Corps, in deren Ermangelung der nächst= anwesende öffentliche Beamte. (8. 1.) Jeder zur Mitwirinng bei der Wie- derherstellung der Ruhe nicht Berufene hat sich unverweilt in seine Woh-
nung zurückzuziehen; wer dies nicht thut, wird den Unruhestistern gleich be= handelt. (S. 2.) Wird bewaffnete Macht erforderlich, so ist in der Regel zunächst die Kommunal-Garde (das Schützen⸗Corps) herbeizurufen. (5. 35.) Bleiben die Aufforderungen zum ruhigen Auseinandergehen unbeachtet (§. 4), so wird das Aufruhrzeichen durch eine Fahne oder ein ähnliches Zeichen, verbunden mit einem hörbaren Signale, gegeben und gleich nach dem Sig- nale im Namen des Königs zum Auseinandergehen aufgefordert. 8. 5.) Ist die dritte Aufforderung ersolglos, so werden die Waffen gebraucht, bis der Zwech erreicht ist. (5. G.). Greisen die Unruhestifter seibst an, oder brauchen sie in irgend einer Weise Gewalt, oder geben sie auf geschehene Aufforderung ihre Waffen nicht ab, so kann sich die bewaffnete Macht so⸗ fort, und ohne daß die in 88. 4, 5 gedachten Maßregeln vorausgegangen, ihrer Waffen bedienen. (88. 7, 8.) — Die Kammer überwies das Delrei der ersten Deputation. Auf der Tagesordnung befand sich der Bericht der zweiten Deputation, das Ausgabe⸗-Budget des Militair⸗-Depar- tem ents betreffend., Sämmtliche Positionen wurden einstimmig bewilligt, auch dem Antrage der zweiten Kammer, „die Staatsr. wolle durch ihre Organe beim Bundestage eine weitere die Lasten des Volkes in Friedenszeiten veimehrende Aus legung der Kriegs⸗-Verfassung zu verhindern suchen“, beigetreten, nachdem Prinz Johann bemerkt hatte, es veistehe sich von selbst, daß dieser An- trag die Regierung für solche Fälle, wo die Ehre und das Wohl des Vaterlandes in Folge politischer Verhältnisse außerordentliche Rüstungen nöthig machten, nicht daran hindein könne. Zu Position 49 wurde auf die Anfrage des Grafen Hohenthal-Püchau, 6b man auch bei uns nach dem Vorgange deutscher und fremder Siaaten an die Einführung von Waffenröcken und leichterer Kopfbedeckung denke, von dem Staats Minister Nostitz-Wallwitz entgegnet, daß das Ministerium, die großen Vortheile der Waffenröcke nicht verkennend, sich schen längst mit deren Einführung beschäftige, zur Zeit aber hauptsächlich durch den bedeutenden Kostenaufwand verhindert worden sei, daß es aber eine leichtere Kopfbedeckung für alle Truppen zu Fuß, für den Train und die reitende Artillerie einge führt habe. Gettschald gedachte der Nachtheile, welche der Dampf aus den mit ar= senikalischen Bestandtheilen versetzten Zündhütchen beim Abfeuern der Ge— sundheit bringen könnte, und der Siaats⸗Minister Nostiz⸗Wallwitz versprach, obwohl von solchen Nachtheilen bisher nichts bekannt geworden, darüber Beobachtungen anstellen zu lassen. Prinz Johann hielt die Besorgniß für unbegründet und wenigstens durch keine Erfahrung gerecht⸗ sertigt. Graf Hoh enthal-Püch au erwähnte, daß er auf der Jagd beim Laden die Zündhütchen in den Mund zu nehmen pflege und so wohl 560 Zündbütchen an einem Tage im Munde gehabt habe, ohne Schaden da— von zu verspüren. .
Bei der zweiten Kammer ist am 13. März der Bericht der vierten Deputation, „über die auf Zurücknahme der Verordnung vom 286. August v. In das Verbot von politischen Vereinen und Versammlungen, öffentlichen Reden politischen Inhalts betreffend, gerichteten Petitionen /, eingegangen. Die Deputation ist der Ansicht, daß diese Angelegenbeit nur auf gesetzlichem Wege regulirt werden könne, und räth demnach der Kam- mer an: „Die Staats-Regierung zu ersuchen, der Stände · Versammlung 1 Ausübung des Assocfationsrechts ordnenden Geseß- Entwurf vorzulegen.“
Königreich Württemberg. Der Schwäbische MNer— kur enthält folgende Verfügung der Ministerien der Justiz und des Innern, die Oeffentlichkeit der Verhandlungen der Ge— meinderäthe betreffend:
„Durch die von mehreren Gemeinderatbs-Kollegien kundgegebene Ansicht, als ob ihnen freistehe, ihre amtlichen Verhandlungen sowohl dei Ausübung der Gerichtsbarkeit, als in Verwaltungs⸗-Angelegenbeiten öffentlich vorzunch men, finden sich die Ministerien der Justiz und des Innern verpflichtet, auf die Unvereinbarleit dieser Neuerung mit der bestebenden Geseßzgebung auf— merksam zu machen. Die Form der Verhandlungen öffentlicher Bcherden, insbesondere die Frage, ob sie unter dem Gewichte äußerer Ein slüfe oder mit, ungetrübter Selbstständigkeit zu berathen haben, ist don so nef— ,. Bedeutung, daß ein die Organisatien und die Wirt= amkeit solcher Behörden feststellendes Geseß unmöglich diese Frage unentschieden lassen kann, und daß ein Stillschweigen über diesen Punkt nicht anders gedeutet werden darf, als daß der Geseßgeber den in dieser Beziehung vorbandenen Zustand als fortdauernd betrachtet wissen will. Nun ist aber kein Zweifel, daß zur Zeit der Verkündigung des ersten Edikts vom 31. Dezember 1818 für die Berhandlungen der Gemeinde - Behörden der Grundsatz der Oeffentlichkeit nicht gegelten hat, daß vielmehr die Ange—⸗ legenbeiten der Polizei- und der Gemeinde- Wirthschaft von jeber micht öffentlich bebandelt worden sind, und daß es sich zu jener Zeit auch binsichtlich der gerichtlichen Geschafte der Oits-Bebörden (hen so verhalten bat. Ein Abänderung ditses Justandes ist durch die Edikte von 1818 und das Verwaltungs - Edikt vom 1. März 1822 so wenig eingeführt, daß vielmehr unzweidentige Gesces? stellen die entgegengeseßie Meinung des Gesesgebers vositix darlegen. Tas Gesetz vom 1. März 1822, welches die Falle genau bezeichnet, in welchen ein Verwaltungs ⸗Gegenstand zur Kenntniß der gesammten Burgerschaft 9c bracht werden (S. 30), eder wo die Mitwirkung des Bur er · Aus schasses an der Besorgung der Gemeinde -⸗Angelegendeiten stattfinden fol, setz nirgendi die Anwesenbeit des Pudlikums in Ten Sitzungen der Gemeinderäthe vor= aus, sondern bestimmt im Gegentheil, daß, im Falle ciner fortdanernden
Meinungeyverschiedendeit zwischen Gemeinderath und Bürger - Au der erste den letzten zu entlassen und sodann erst seine Berathang fortzusetzen
d
K
2
2. 2. . . * ö 1 r M ü . ö . . 2 2 ö 2