einer Version hätte der Herzog von Nianzareg (Hemahl der Königin Christine) bedeutende Verluste durch Speculationen an der Börse er- litten, welches die Königin Christine beunruhigte, und dies veranlaßte den vom Marine ⸗Minister, General Pezuela, vorgelegten Entwurf, wodurch die sogenannten Börsen⸗ Operationen auf Lieferung, welche das eigentliche Feld für alle gewagten Speculationen bieten, gänzlich verboten werden sollten. Die Mehrheit des Minister⸗Rathes, Narvaez an der Spitze, widersetzte sich aber diesem Vorschlage, und die Folge war die Abdankung des Generals Pezuela. Darüber kam es nun zu einem lebhaften Wortwechsel zwischen der Königin Christine selbst und Narvaez, wobei sich dieser auf eine höchst ungebührliche Weise benommen haben soll, und sodann seine Entlassung einreichte, die an⸗ genommen wurde. ö :
Die andere Version aber will wissen, Narvaez hätte die Ueber⸗ zeugung erlangt, daß man noch viel weiter gehen wolle, als er selbst beabsichtigte; daß es im Plane sei, ein neues Kabinet aus lauter Männern zu bilden, deren karlistische Gesinnungen bekannt sind. Um dies zu verhindern, hätte er offen und unumwunden der Königin er⸗ klärt, es sei unmöglich, die Verwaltung des Landes zu führen, wenn die Königin Christine nicht für wenigstens sechs Monate die Haupt- stadt und Spanien verlasse. Darüber nun wäre er gänzlich in Un⸗ gnade gefallen und hätte den Befehl erhalten, unverzüglich Spanien zu verläͤssen, doch anfangs in der Form einer außerordentlichen Sen⸗
dung an den Hof von Neapel. 3 ö Wie dem auch sei, Herr Isturiz, der neue Minister⸗Präsident,
hatte kaum sein Amt angetreten, als er sogleich Narvaez zu sich ru⸗ fen ließ, um ihm zu sagen, Ihre Majestät wolle ihm die Botschaft zu Neapel anvertrauen, die zu einer vom ersten Range erhoben wer den solle. General Narvaez antwortete, er sei entschlossen, in das Privatleben zurückzutreten, und werde keinen Posten annehmen, welcher es auch sei. Einige Stunden später erhielt er den Befehl, unver⸗ züglich nach Neapel abzureisen, wo er eine sehr wichtige Sendung auszurichten habe. Zugleich wurde er aufgefordert, anzugeben, was er zum Antritt seiner Reise etwa nöthig habe, und welche Personen er mit sich nehmen wolle. Auf der Stelle antwortete er, daß er sein Möglichstes thun wolle, um seine Reise in 24 Stunden antreten zu können; er bedürfe nichts und werde nur einen seiner Adjutanten und eine Dienstperson mitnehmen. In der That verließ er am ten Abends Madrid, um die Reise nach Frankreich anzutreten. Seine treuesten Freunde hatten sich zuvor noch einmal in seiner Wohnung versammelt, um Abschied von ihm zu nehmen. Es scheint, daß kurz zuvor, ehe er den Wagen bestieg, der Marine⸗Minister Armero ihn noch einmal im Namen der Königin zur Uebernahme der Sendung * , . aufforderte, jedoch abermals eine abschlägige Antwort erhielt.
Nun ist eine neue Verlegenheit eingetreten durch den Aus⸗ bruch eines Aufstandes in Galicien. Am Sten Abends erhielt die Regierung zu Madrid die Nachricht, daß ein Bataillon des Infante⸗ rie- Regiments „Zamora“ und das Provinzial⸗Bataillon von Gijon, die zu Lugo in Garnison stehen, sich in dem Augenblicke, wo sie vor dem Kriegs ⸗Commissair die Musterung passiren . empört hat⸗ ten. Der erste Gedanke der Insurgenten war, sich der Behörden zu bemächtigen; sie konnten aber nur den Brigadier Tojo, General⸗Kom⸗ mandanten, festnehmen; der Gese politico entkam nach Benavente, der Intendant nach Villafranca del Vierzo. Noch kannte man nicht zu Madrid die ganze Bedeutung dieses Aufstandes, der sich weiter auszubreiten droht. Die Insurgenten hatten , . „Nieder mit der Regierung! Es lebe die Königin Isabella II.. Es lebe der Infant Don Enrique!“ Die Regierung zu Madrid besorgte nun, der General-Capitain Villalonga, der sich zu Coruũa befand, möchte nicht hinlängliche Streitkräfte zur Bekämpfung des Aufstandes haben, und diejenigen, über welche er verfügen kann, möchten schon von bem schlimmen Geiste jener von Lugo angesteckt sein; sie hat daher Befehl gegeben, daß von Asturien und von Alteastilien aus alle verfügbaren Streitkräfte nach Galicien geschickt werden sollen. Zu gleicher Zeit erhielten das Infanterie Regiment „Borbon“ und das Kavallerle⸗Regiment „Baylen“, von der Garnison von Madrid, Befehl zum unmittelbaren Ausmarsch nach Valladolid und Benavente, um die von dort abgehenden Truppen zu ersetzen. Der General Jose de la Concha, früher General-Capitain der baekischen Provin⸗ zen, soll sich au die Spitze dieser beiden Corps stellen, die am 7Tten wirklich schon von Madrid ausgerückt sind. Man glaubt, dieser Ge⸗
396 do. 37. Pass. — .
472 neral sei bestimmt, an die Stelle des Generals Villalonga in Gali⸗ cien zu treten. Einem Gerüchte zufolge, hat der Ausstand sich be⸗ reits über ganz Galicien verbreitet, und überall sollen die Truppen daran Theil genommen haben.
Zu Barcelona war am 6ten Abends noch Alles ruhig. Der General⸗Capitain Breton war vom Bade von Caldas zurückgekehrt und hatte das Kommando einer am Aten von Barcelona ausgerüd- ten Elite⸗Kolonne aller Waffengattungen zu Mataro übernommen, von wo er nach Calella zuzog. Man glaubt, er wolle den ganzen Küstenstrich durchziehen. Am Tten war in der Stadt Gerona, wie in der gleichnamigen Provinz, Alles ruhig, eben so am Sten Abends an der Gränze und zu Figueras.
gandels und Börsen - Nachrichten.
Berlin, 18. April. Die Börse hat heute eine steigende Tendenz an= genommen, das Geschäst war dabei sehr umfassend und die meisten Actien hielten sich bis zum Schluß der Börse begehrt.
EB erliner Börse. Den 18. April 1846.
Pr. Cour. Rrief. ¶ eld.
96 87
Pr. Cour. Rries. Geld. J Gem.
Fonds.
Actie n. S
Hoisd. Magdebur- ger Obl. Lit. A. Mg. Lp. Eisenb. do. d0. Prior. Obl. Erl. Aub. ab est. do. do. Prior. Obl. Hüss. Elb. Kisenb. do. do. Prior. Obl. Rhein. Eisenb. do. do. Prior. Obl. 3E ao. v. Staat garant. 60.4 8chles. B. L. A do. Prior. do. Lt. L. H. St. B. Lt. A. u. B. Magd. Halba. Rb. r. Schw. -Frb. E. do. do. Prior. Obl. KBonn-Kölner Ksb. ie dlersch. Mk. v. e. do. Priori Wilh. B. (C. -O.)
St. Schuld- Sch. Präimĩieu- Scheine d. Sxeeh. à ᷣ9 . Kur- u. Neumũrk. Schuldverschr. Berliner Stadt- Obligationen NHDanz. do. in Th. Westpr. Efaudhr. Grossh. Pos. do. do. do. Ostpr. Pfandhbr. Pomm. do. Kur- u. Naum. do. Schlesische do. do. v. Staat g. Li E.
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Kurz 2 Mt. Kurz 2 Mt. — 3 Me. ) 6 2 Mt. ö 2 M..
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Amsterdam do.
do. London Paris . Wier in 20 Xx. ...... ...... ..... 150 FI. Auzsburg 150 ki. Breslau 100 Thlr.
Leipzig in Couraut im 141 TI. Fuss. 100 Tulr.
Frankfurt a. M. südd. W. . . ...... 100 HI. Petersburg.... 100 sR.
Au 8s Mär tige Börsen.
Amsterdam, 14. Abril. Niederl. wirlil. Sch. 605. 6X Span. 193. Ausg. —. Zinsl. — Preuss. Pr. Sch. —. Loln. 146.
96 Nuss. llope 90. Aut werpen, 13. April, Zinsl. — Neue Anl. 181.
Frankfurt a. M., 15. April. 66 Met. 1123 G.. Rank Actiem p. uli. 1882. 80. Bayr. Hauk-Actien 680 Rr. lope 87 Rr. Siegl. S8 Er. Int. 683. 3. poln. 300 Fl. S5 53. 4. dc. S0 FI. SI 6.
IHAIam burg, 16 April. Bank-Actien 1600 Rr. Rugl. Russ. 107. 106.
Paris, 13. April. 57 Nente sin cour. 120. 25 3990 do. n eour. 83 80. Neapl. . hꝰ6 Span. Rente — . Paus. 63.
Wien, 14. April. bh Met. 112. 495 do. 101. 3960 75. Nank- Aetien 1562. 55. Anl. de 1824 1543. 4n. 1839 1223. Nordb. 190. Glotgzn. 138. Mail. 183. Livorn. 1115. Fest. 1035. Rudw. —.
10 Sgr., Gallerie 75 Sgr.
Meteorologische Gcobachtungen.
Abend 10 Uhr.
Morgens bNachmittaga 6 Unr. 2 Ur.
38, aa. 37,21. 36,0 σί& . 4 65,17 n. 4 7,8? n. 5,3, n. — * 4, 0* KR. * 4, a7 KR. * 3,2 R. S9 pci. 75 pC. S0 ci. regnĩg. trũb. heiter. NaAo. no. oRko. Warmer echeei j
— NO e , 4 3,6. m Tagesmittel: 337,11 F.... 6,27 R.. 4 3,07 M.. SI Fc. nN. Königliche Schauspiele.—
Sonntag, 19. April. Im Opernhause. 52ste Abonnemenm Vorstellung: Lucrezia Borgia. (Dlle. Walter: Lucrezia Borgia h vorletzte Gastrolle. Herr Eberius: Gennaro, als Gastrolle.) Hier Die Marketenderin und der Postillon.) Eetzte Vorstellung dieses g, vertissements unter Mitwirkung der Dlle. Cerrito und des m Saint⸗Leon.) (Dlle. F. Cerrito: Kathi. Herr St. Leon: ht Anfang 6 Uhr. i ;
Zu dieser Vorstellung werden Billets zu den erhöhten dyn, haus⸗ Preisen verkauft.
Im Schauspielhause. 66ste Abonnements -Vorstellung: Da Glas Wasser. ( Dlle. Viereck: Anna, als 3ie Debütrolle.)
Montag, 20. April. Im Opernhause. HT ste Schauspielhan Abonnements⸗Vorstellung: Faust, dramatisches Gedicht, von Güthe, 6 Abth. Ouvertüre, Entre⸗Akts und die sonst zur Handlung gͤz rende Musit ist theils von dem verewigten Fürsten Nadziwill, bin von dem Kapellmeister Lindpaintuer. (Dlle. A. Wilhelmi: Nahr rethe.) Anfang 6 Uhr.
Zu bieser Vorstellung werden Billets mit Sonnabend htzeih̃ zu den gewöhnlichen Opernhaus-Preisen verkauft.
Die Opernhaus Abonnements sind nach §8. 7 der besthenben Kontrakte an diesem Tage nicht gültig; dagegen wird das Schausi⸗ haus⸗ Abonnement zu der Vorstellung: Faust, in das Opernhaus ühtmnmgn.
Anzeige. Dlle. Cerrito und Herr St. Léon beschliehen in nächsten Sonnabend ihre Gastdarstellungen.
Nönigsstädtisches Theater. Sonntag, 19. Aprn.. Der ariesische Brunnen, Zauberposse i
Nach einm
Reobocbiung.
Fluss wurme , 9 Rodenwarme g, 1 n. Ausdũnstung O, oo)
Niederachlos . *
Gesang in 4 Abtheilungen, von G. Räder. Musik von mehms Zweite Abthein]
Komponisten.
Erste Abtheilung: Das Bergmännchen. Abd el Kader. Dritte Abtheilung: Die Fremden-⸗Legion. Abtheilung: Die Versöhnung am Nordpol.
Die neuen Decorationen, nämlich: Unterirdische Felsengutt Gegend in Algier unfern vom Atlas⸗Gebirge, das französische un Felfengegend und dessen Verwandlung in die Mauern und Basin einer Festung, das Eis⸗Gebirge am Nordpol, der artesische Brum und der Erd⸗Palast des Der nnn sind sämmtlich vom Din ration Maler Herrn Professor Montini.
ö 8 Räder, Königl. fächsischer Hof⸗Schauspieler: Balthasar, al astrolle. izt diese Vorstellung sind nur noch Par terre⸗- und Gallerie Billets zu haben, und können gelöst werden. ̃
Montag, 29. April.
erstenmale in dieser Saison:
Vin
II Matrimonio segreto (Dic heimigh Ehe.) Komische Oper in 2 Akten. Musik von Cimarosa. j Scene gesetzt von Sgr. Tamburini. (Sgr. Tamburini, Kan russischer Hof⸗Opernsänger: Den Grafen, als Gastrolle.) Preise der Pläße: Ein Platz in den Logen und im Beh des ersten Ranges 1 Rthlr. 19 Sgr., im Parquet und in den Paight Logen 1 Rthlr., im Amphitheater und in den Logen des zwh Ranges 20 Sgr., Parterre 15 Sgr., Sperrsitz des dritten Ran Ein Platz in der Orchester⸗Loge 2 Rh Zu dieser Opern⸗Vorstellung sind die mit „Mittwoch“ bezeich
ten Billets gültig.
— r — Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. Im Selbstverlage der Eypedition. Gedruckt in der Decker schen Geheimen Ober⸗Hosbuchdruckerei.
Allgemeiner Anzeiger.
Nr. 57 a 2090 Thlr., Nr. 62 und 64 a 190 Thlr., Nr. 70, 75, 74, 75, 77 und 80 a 50 Thlr., Nr. 27, 83, 85, 87, 89, 90, gg und 94 a 25 Thlr. ; 2. aus dem Danziger Landschafts⸗De⸗ parte ment:
Mirau Nr. 5. 2 100 Thlr., Nr. 7 a 75 Thlr. ; Groß⸗ und Klein⸗Schlatau Nr. 2 a 500 Thlr., Nr. 7 a2 4090 Thlr., Nr. 12 und 13 a 3090 Thlr., Nr. 18 und 24 a 200 Thlr., Nr. 29, 32 und 55 a 100 Thlr., Nr. 37 a 50 Thlr.; Wentkau B. Nr. 10 a 75 Thlr., Nr. 11 und 18 a 50 Thlr., Nr. 20, 21, 22 und 23 a
26 Thlr. B. solche, welche gegen Umtausch anderer gleichhalti⸗
gen Pfandbriefe eingeliefert werden sollen:
Lulkoszon A. Nr. 14 2 25 Thlr. ; Stendsitz ei Zuromin Nr. 14 2 300 Thlr.; Summin Nr. 31 a 25 Thlr.; Tillau Nr. 66 2 200 Thlr.; Zalesie oder Zalenze et Charlotten Nr. i090 a 1000 Thlr.R, Nr. 6, 32 und 35 a2 200 Thlr., Nr. 24, 42, 45, 52, 53 und 68 2 100 Thlr.ͥ, Nr. 25 und 56 a 75 Thlr., Nr. 15, 16 und 27 a 50 Thlr., Nr. 61 a
25 Thlr., sämmtlich aus dem Danziger Land-
schafts⸗Departem ent, sind auf Grund der Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom 11. Juli 1838 Ges.-Samml. pro 1838 S. 365) ad 7 und 8 in Ansehung der darin bestellten Spezial-⸗Hy— pothek ftir vernichtet erklärt, daher die Inhaber dersel⸗ ben sich wegen Zahlung des Nominalwerths oder Ex= tradition der Ersatz⸗Pfandbriefe nur an die Landschast zu halten befugt sind. . Marienwerder, den 1. April 1846. Königl. Westpr. General ⸗Landschafts⸗Direction. (gez.) Freiherr von Rosenberg.
Bekanntmachungen.
13341 a .
Die verehelichte Uhrmacher Thiesen, Juliane Adeline Henriette, geborene Konitzka, auch Stojenthin, Thoms, Thomas und Gustowsky genannt, am 14. April 1812 in Stolpe geboren und zuletzt in Königsberg i. Pr. wohnhaft, ist in erster In— stanz wegen betrüglicher Doppeltaufe zu achtjähriger Strafarbeit verurtheilt worden. Vor Publication des Erkenntnisses hat sich dieselbe mit ihrem Ehemann aus Königsberg heimlich entfeint, um sich dem Vernehmen nach über England nach Amerila zu begeben.
Die Civil und Militair⸗Behörden des In⸗ und Auslandes werden dienstergebenst ersucht, auf die unten. näher signalisirte Thie sen gefälligst zu vigiliren, sie im Be · tretungsfalle zu verhaften und unter sicherer Begleitung mit den bei ihr sich vorfindenden Effekten an die hiesigen Stadtvoigtei⸗Gefängnisse abliefern zu lassen.
Berlin, den 15. April 1846.
Königliches Kriminalgericht hiesiger Residenz. v. Sch ro etter. Signalement.
Größe: sehr klein, Statur: untersetzt, voll, Haare: hellblond, etwas gekräuselt am Scheitel, Stirn: hoch hervorstehend, Augen: (können nicht angegeben werden), Augenbrauen: blond, Nase: länglich, Kinn: rund, Mund: dick, Zähne: im Vordermind vollzählig und gesund, Gesichtsfarbe: gesund, Gesichtsbildung: rund, Sprache: deutsch.
13361 ö n Folgende im Johannis -Termin 1815 theils zur baa—⸗ ren Einlösung, iheils zum Umtausch gegen gleichhaltige Pfandbriefe aufgefündigte und ungeachtet der öffentsi= chen Bekanntmachungen sesp. vom 12. Juni und 15. September vor. Jabres zu den landschasilichen Depo= sitorien bis jeßzt nicht eingelieferte Westpreußische Pfand⸗ briefe und zwar: A. solche, welche gegen baare Zahlung des Nomi—- nalwerths eingeliefert werden sollen: ö 1. aus dem Bromberger Landschafts⸗De- partement: Mokrau oder Molro Nr. 20, 40, 4 und 97 1000 Thlr., Nr. 9, 22, 46 und 47 2 500 Thlr., Ni. 12, 23, 55 und 98 a 300 Thlr.,
335
Behanntm ach un Der in der Stellmacher Samuel Subhastations - Sache auf den 4. September d. J. zur Licitation anberaumte Termin ist aufgehoben, was hier⸗
mit bekannt gemacht wird. Frankfurt a. O., den 25. Mätz 1846. ( S.) Königl. Preuß. Land und Siadigericht.
236
1145
Nothwendiger Verkauf.
Stadtgericht zu Berlin, den 4. März 1846.
Das der Wiltwe des Conducteurs Guichard, Anne Marie, geborenen Guichard, gehörige, vor dem Pots-⸗ damer Thore an der Grabenstraße Nr. 5 belegene, Vol. 11. No. 778. des stadtgerichtlichen Hypothelenbuchs von den Umgebungen Berlins verzeichnete Grundstück, ge⸗ richtlich abgeschätzt zu 11,910 Thlr. 12 Sgr. 3 Pf., soll am 13. Oktober 1846, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
Die dem Aufenthalte nach unbekannte Wiltwe Halle, Ot oneite Henriette Ludowile, geborene May, oder de⸗ ren Erben, werden hierdurch öffentlich mit vorgeladen.
Nothwendiger Verkaus. Stadtgericht zu Berlin, den 1. November 1845. Das in der großen Hamburgerstraße Nr. 8S belegene Mül⸗ lersche, Vol. 3. No. 204. des Hypothekenbuchs der Kö- nigsstadt verzeichnete Grundstück, gerichtlich abgeschätzt
zu 11408 Thlr. 12 Sgr. 9 Pf., soll
am 13. Juni 1846, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
Literarische Anzeigen.
Neuester Roman der
Gräfin Ida Hahn-Hahn, Clelia Conti.
8. eleg. geh. 2 Thlr. Alfred Ren mont,
Dichtergr äber.
Ravenna, Arqua. Ceritaldo. 8. eleg. geh. Thli.
Ernste Stunden.
Andachtsbuch für Frauen von einer Frau. 8. geh. J Thlr. Zum Besten des Llisabeih-Kinder⸗-Pospitalt.
Berlin, Alexander DunFer, Königl. Hosbuchin ler, Franz. Str. 21.
1337
are und Hy⸗
1329 bl
13276
X . 2 1. Mai a2. c. zu bezahlen. Verlin, den 17. April 1846.
gadunoloschen
8
Livorno⸗Florentiner Eisenbahn⸗ Gesellschaft.
Mit Bezugnahme auf unsere Anzeige vom 28. Januar a. c. erllären wir uns hier⸗ mit berest, die darin erwähnte 27 n⸗
E ln sen auf die Livorno⸗Florentiner Ei bahn ˖⸗Actien ⸗ Promessen zum Co ur se von
Sechs Silbergroschen Pfennigen für den Lire vom
Mendelsohn & Co,
Jäger Straß Nr. 51.
Impressions et Souvenirs. Promenade en & en 1845 par le Comte Adame de Guro wosbi. sanne 1846. 8. 1 Thlr. 10 Sgr.
Berlin. A. Asher C6
2 1275 h! ] 5 Das Allodial Rüttergut Prittisch bei Schwenstun G. H. Posen, ist zu verkaufen. Näheres erfij cf daselbse beim Inspeltor Herm Ackermann i freien Briefen. 328 p] . ger Mit dem An- und Verkauf von Rille ⸗ ö Landgüter zc. in allen Größen und Gegenten syi f reren Jahren vielseitig beauftragt, empfiehlt ) Realisirung aller derartigen Geschäste ganz n. der Güter ⸗ Agent Beuthner in Leischin im Odt⸗
302 v] Auf Findlaters⸗Weinberg ist vie 1ste Etage Küche, Feller, Stallung und Wagenremsse pon an zu vermieihen. Das Rähere Blasewitz b Krebs sch
Nr. 5.
sen⸗
Quellwãrme ,
auch diese im Villet⸗Verlaufs⸗Vürenn (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Zun
gas Ado nne ment beträgt: 2 Rihlr. sür 4 Jahr. Rthlr. - 3 Jahr 5 Rthir. - 1 Jahr. Theilen der Monarchie in * Preis erhöhung. tions- Gebühr sür den einer Zeile des Allg. Anjeigers 2 Sgr.
Inst r un
— r — r · — — 6
Allgemeine
eußische Zeitun
Alle Posl-Anslalten des Mu- und
Aus landes nehmen SGesiellung
auf dieses Glatt an, sür gerlin
die Expedilion der Allg. Preuß. Zeitung:
Friedrichstraße Ur. 2.
L Iog.
Berlin, Montag den 20stun April
Inhalt.
Autlicher Theil. .
Inland. Berlin. Schreiben des Magistrats und der Stad tverordne= sen an Se. Königl. Hoheit den Prinzen Wilhelm.
Deutsche Bundesstaaten. Königreich Sach sen. Landtag. — Fzönigreich Hannover. Landtag. — Schreiben aus Braun— schweig. (Reise des Herzogs nach Italien.)
frankreich. Paris. General Narvaez in Bavonne und Paris. — hostiner. — Ankunft des Großfürsten Konstantin zu Toulon. - Der heseßz⸗ Entwurf über die Verstärlung der Seemacht. — C. Dupin über das iichtige Verhältniß zwischen Dampf- und Segelschiffen. — Masregeln in Yang auf die Eisenbahnen. — Vermischtes. — Schreiben aus Paris. Tibatte über die Marine; ministericlle Erklärung in Betreff der pol= mitn Unruhen; Nachrichten aus k großbritanien und Irland. London. Osterfest. — Auflösung mn Eisenbahn-Gesellschaften. — Der Noihstand in Irland. — Schrei⸗= hen aus London. (Einfluß der Osterferien auf die neue Kornbill; old Palmerston in Paris.)
Belgien. Brüssel. Unterdrückung von Ruhestörungen in Gent. — Sicherheits⸗Maßregeln und Verhastungen. — Berathung über Unter⸗ stützung der Linnen-Industrie.
Schweden und Norwegen. Stockholm. Rede des Grasen Posse an das Repräsentations⸗Comité. — Vermischtes.
Schweiz. Kanton Bern. Kritik des neuen Verfassungs-Entwurss.
Italien. Nom. Veränderung der Militair-Verwaltung. Die Kaiserin von Rußland. — Neapel. Befinden der Kaiserin von Rußland.
Spanien. Madrid. Das Ministerium noch nicht vollständig. — Der Ausstand in Lugo unterdrückt. — Die Empörungen der Truppen sind gegen Na vaez gerichtet.
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Geheimen Registrator, Kriegsrathe Thomassein vom lliegs⸗Ministerium, den Rothen Adler⸗Drden dritter Klasse mit der öhleife; so wie dem invaliden Unteroffizier vom ehemaligen 2ten pestpreußischen Landwehr Infanterie⸗Regiment, Jo seph Zelewski us Riewalde, und dem in der Gewehr⸗Fabrik zu Potsdam beschäf⸗ 1 Vetter das Allgemeine Ehrenzeichen zu zerleihen.
Der bisherige Advokat Klemens Schieffer zu Köln ist zu⸗ sih zum Anwalt bei dem Königlichen Landgerichte daselbst; und
Der Landgerichts-Referendarius Heinrich Walther Kamp u Köln auf den Grund der bestandenen dritten Prüfung zum Ad⸗ holten im Bezirke des Königlichen Appellations- Gerichtshofes zu Köln ernannt worden.
Angekommen: Se. Excellenz der General-Lieutenant und lommandeur der Sten Division, von Hedemann, von Erfurt. Abgereist: Der General-Major und Commandeur der 9ten wadwehr⸗Brigade, von Stoeßer, nach Glogau. Der Königlich dänische außerordentliche Gesandte und bevoll⸗ . Minister am hiesigen Hofe, Graf von Reventlow, nach ahihurg.
Uichtamtlicher Theil.
YInlan d.
Berlin, 19. April. Der Magistrat und die Stadtverordneten ber Hauptstadt haben, auf Veranlassung des Ablebens Ihrer König— lichen Hoheit der Hochseligen Prinzessin Gemahlin des Prinzen Wil—⸗ helm von Preußen Königl. Hoheit, an Höchstdenselben nachstehende Schreiben zu richten sich gedrungen gefühlt:
„Durchlauchtigster Prinz, Gnädigster Prinz und Herr!
Mit tiefem Schmerze erhalten wir und unsere Bürgerschaft von m höchst betrübenden Ereigniß Kunde, welches nach Gottes Rath— luß Eure Königliche Hoheit und Höchstdero Durchlauchtigstes Haus so herbe Trauer versetzt, und wir beklagen mit Wehmuth den un tssezlichen Verlust, von welchem Eure Königliche Hoheit und Dero Durchlauchtigste Kinder durch den Heimgang der edeisten Gemahlin und der treff lichsten, liebevollsten Mutter betroffen worden sind.
Wenn wir es wagen, Eurer Königlichen Hoheit das innigste
Möfühl, welches unsere Stadt dem schweren Leide Hochderselben sollt thrsurchtsvoll auszudrücken, so bitten wir unterthänigst, hierin nicht minder die Kundgebung wahrster , , Liebe und Ver⸗ gung zu genehmigen, welche wir Eurer Königlichen Hoheit und bihsdei Hause in treuem Herzen widmen, als den Ausdruck dank⸗ n, Verehrung der hohen Tugenden und des edlen Wirkens und . welche das für unsere Wünsche zu früh beschlossene Leben 't Lerewigten Prinzessin, Gemahlin Eurer Königlichen Hoheit, ge⸗ schmückt und zu einem so segensreichen gemacht haben. Mit inniger n bar eit gedenken wir des erhebenden Beispiels, welches in den agen unseres Unglücks die Hochselige Prinzessin, im Sinne und
Frauen gab, nicht zu verzweifeln an dem Heile des Va⸗ 3577 wie die hohe Frau die heilige Flamme der Begeiste⸗ nu für die Wiedergewinnung der höchsten Güter nährte und, für . en Zweck in jeder Weise wirkte, und wie Sie dann in glückliche⸗ . ußelien, neben der hohen Bestimmung, in der Sie als Gattin und Jh. Höchstihre Angehtrigen beglückte, den edelsten Beruf darin tg Thränen zu trocknen und, alles Gute and Schöne unermüdlich nile kern, So wird das Andenken der Hochseligen Entschlafenen n blos bei uns, sondern noch in späten Zelten ein theures und
Fnetes sein, beigesellt wem Gedächtniß der edelsten Fürstinnen, che unser Königshaus geziert haben.
Möchte dieser ungeschmückte Ausdruck unserer Gefühle das tiese Leid, das Eure Königliche Hoheit jetzt zu tragen haben, in etwas zu lindern vermögen. Dies ist der innigste Wunsch, mit welchem wir ehrfurchts voll ersterben
Berlin, den 16. April 1846. Eurer Königlichen Hoheit treugehorsamste und unterthänigste Ober⸗Bürgermeister, Bürgermeister und Rath der Residenz⸗Stadt Berlin.“
„Durchlauchtigster Prinz! Gnädigster Prinz und Herr!
Eurer Königlichen Hoheit nahen sich die Vertreter der hiesigen Bürgerschaft in dem Gefühle tiefster Trauer und Wehmuth, um die Empsindungen des Schmerzes auszudrücken, welche das Dahinscheiden Höchstihrer von allen Bewohnern Berlins innigst verehrten, erhabenen Gemahlin erregt hat.
Vermögen wir auch nicht den Schmerz zu ermessen, den Eure Königliche Hoheit über den Hintritt einer geliebten Gemahlin empfin⸗ den müssen, die in den engsten wie in den weiten Kreisen ihres edlen, wohlthätigen und liebevollen Wirkens Allen als Muster weiblicher Tugenden vorgeleuchtet hat, so ist es uns doch vergönnt, ihn mit Er⸗ gebung in den unerforschlichen Nathschluß des Himmels und mit stil— ler Trauer zu theilen. —
Möge der Allwaltende das Herz Eurer Königlichen Hoheit mit wahrem Troste erfüllen, und möge der Erguß unseres Schmerzes zu— 5 innige Liebe und Anhänglichkeit bethätigen, mit welcher wir ersterben
Berlin, den 16. April 1846.
Eurer Königlichen Hoheit unterthãänigste Stabtverordnete zu Berlin.“
Drutsche Gundesstaaten.
Königreich Sachsen. Felgendes ist der Schluß des gestern abgebrochenen Artikels:
Nachdem der Deputations⸗Bericht durch den Referenten bis zu diesem Schluß -Antrage vorgelesen worden war, wurde über diesen Theil des Be—= richts die Debatte eröffnet. Zuerst ergriff Staats⸗Minister von Falken⸗ stein das Wort und bezeichacte den Standpunlt, von welchem das Mi⸗ nisterium bei der Auslegung des Gesttzes habe ausgehen müssen, wobei derselbe bemerkte, daß er bei den Verhandlungen, die diesem Gesetze vor⸗ ausgegangen seien, nicht fear ng gewesen, auch dasselbe nicht während seiner Verwaliung des Ministeriums deg Innern erlassen worden sei und er mithin am aller unbefangtnsten hierüber uriheilen wönnt. Es lomme bei gegenwärtigem Differenzpunkt Alles darauf an was man unter dem Aus- drücke „kompetente Behbrde“ verstehe. An und für sich sei es nicht anders möglich, als denselben so zu verstehen, wie er nach den allgemeinen Rechts= Gruündsätzen der bestehenden Gesctzgebung verstanden werden könne, und es handle sich daher jetzt hauptsächlich darum, ob man bei den Verhandlun⸗ gen über diesen Gegenstand eiwas von den allgemeinen Grundsäßen Ab- weichendes habe feststellen wollen. Da aber zu dieser Annahme kein Grund vorhanden sei, so habe das Ministerium damals von dem Grundsatz aus- gehen müssen, daß auch in Preß ⸗ Angelegenheiten die Polizei- Behörde die vorbereitende, also die kompetente sei, wodurch jedoch die Justiz- Behörden nicht ausgeschlossen würden, und auch jetzt noch sei das Ministerium der Ansicht, daß in Rücksicht der Kompetenz⸗Verhälmisse das Gesetz nicht an= ders, als geschehen, ausgelegt werden könne. Staats⸗Minister von Könneritz
ab in einer sehr umfangreichen Rede einen Abriß der Geschichte des Ge⸗ a vom 5. Februar 1544 und kam hierbei zu dem Schluß, daß die Re⸗ gierung hier nichts Anderes habe thun können, als sie eben gethan habe, und daß aus dem in Folge der hervorgetretenen Meinungs- Differenz jetzt an die Stände gelangten Dekrete das Bestreben der Regierung zu ersehen sei, immer loyal zu Werke zu gehen und ihre Ansichten den Ständen offen mitzutheilen. Derselbe erörierte sodann zugleich die Frage: welches Gewicht ist bei der Aussührung eines Gesetzes auf die Verhandlungen der Stände unter sich und mit der Regierung zu setzen? eine Frage, deren Beantwor⸗ tung er als eine sehr schwierige bezeichnete, bei der man jederzeit mit der in dn Voisicht zu Werle ö müsse. So viel stehe fest, daß den Mo⸗ siven des Gesetzes größeres Gewicht beizulegen sei, als den Erllärungen der Regierungs⸗Kommissarien, wo diese als eine Interpretation aus dem Stegreife statfänden; daß, wenn die Regierung ihr Einverständniß nicht erllaͤre, dieses nicht vorhanden sei, und daß bei den ständischen Verhand- lungen der Umstand zu berücksichtigen komme, daß über die Motive, wes— halb ein Antrag gestellt werde, nicht abgestimmt werde. In leßterer Be⸗ ziehung sei es ünendlich schwer, darüber sich zu enischeiden, ob die Stände sich ganz klar gewesen seien über die Motive, weshalb sie §. 7 des Ge— setzes, so wie er jetzt ist, angenommen hätten. Wenn er berücksichtige, daß die Anträge hierzu in beiden Kammern nicht auf gleichen, sondein auf verschiedenen Motiven beruhten, so müsse er bezweiseln, daß die Stände sich dabei bewußt gewesen feien, daß diese Folgerungen daraus entstehen würden, welche die ständische Schrift enthalte; bezweifeln müsse er, daß die Kammern sich klar darüber gewesen, was sie bier hätten aussprechen wollen, und es sei daher wohl nicht zu virl behauptei, daß sie bei der Beschließung dieses Paragraphen sich ihres Willens und der Moiipe nicht klar bewußt gewesen seien. Uebrigens würden, auch wenn das Gesetz nicht erlassen wäre, die Polizeibehörden ohnehin schon durch 8§. 13 des Kompetenz- Gesetzts kompetent gewesen sein, so zu handeln, wie 5. 3t der Aussührungs= Verordnung dieses Gesetzes bestimme; er mache aber aufmerksam, daß hier der Regierung ein ausdrücklicher ständischer Antrag auf, eine neue Verord⸗ nung vorgelegen habe und diese nichts Bedenkliches darin habe finden kön- nen, in dieselbe eine Bestimmung aufzunehmen, die ohne diese Verordnung aus dem Kompetenz-⸗Gesetze von selbst folgen würde. Auch dürste es nicht im Inleresse des Landes gelegen haben, wenn wegen dieses Differenzpunktes das ganze Gesetz nicht crlassen worden sei, und wenn die Deputation anführt, daß, im Falle das Staatewohl die Erlassung geboten habe, die Verordnung nach §. 85 der Verfassungs⸗ Urkunde von sämmilichen Ministern hätte kontra signir werden sollen, so můsse er erwiedern, daß hierzu keine Veranlassung vorhan⸗ den gewesen sei, da es sich nur um einen Zweifel über cint aus dem Gesetze herzuleitende Folge gehandelt habe. Der Abg. Brockhaus trat der von dem Staats ⸗Minister der Justiz gemachten Behauptung entgegen, daß die Kammer bei 8. 7 des Gesches sich nicht klar bewußt gewesen sei, was sie habe aussprechen wollen, und bemerlte, daß diese Behauptung wenigstens auf 9 und auch wohl auf andere Mitglieder der Kammer nicht anwend- bar fei. Der Abg. Hen sel II. sprach sich gegen die Ansicht aus, daß nach 5. 13 des Kompetenz- Geseßzes die Polizel Behörden kompetent seien, in Preß Angelegenheiten Erörterungen anzustellen, und führte aus, daß dieser Paragravß lediglich auf „Verbrechen“, keinesweges aber auf Belei⸗ digungen unnd Verleumdungen, insoweit diese nur auf Antrag des Be⸗ theiligien zur Untersuchung gezogen werden können, Anwendung finde. Der Abg. Schaffrath wollte in der vorliegenden Angelegenheit einen
1846.
Beweis finden, wie nachtheilig zu große Eil und Drängen und Treiben am Schlusse des Landtages werden könne. Der Mg. Haase gab zwar zu, daß damals allerdings Eile in den Verhandlungen wahrzunchmen ge⸗ wesen sei xerllärte aber auch zugleich, unter Hinweisung auf die dei dem Percinigungs-Veifahren hervorgetretenen Spezialitäten, die ständische Schrift als den Beweis, daß zwischen beiden Kammern Einverständniß ge⸗ herrscht habe, und widersprach der Behauptung, daß die Kammern sich ihres Willens nicht klar bewußt gewesen, als einer solchen, welche der Würde und den Wirken der Kammern zu nahe rete. Staats ⸗Minister vo n Könneritz fand sich im Laufe der Debatte zu verschiedenenmalen veranlaßt, das Wort zu ergreifen und fast sämmtlichen Sprechern eine spezielle Widerlegung oder Berichtigung widerfahren zu lassen. Dem Abg. Brockhaus hielt derselbe entgegen, daß ja die Polizei nur dann zu Erörterungen auf Ermitttelung unbekannter Verfasser kompetent sein solle, wenn sie erkenne, daß ein Ver= gehen vorliege, daß sie aber da, wo in letzterer Beziehung noch Zweifel obwalten, die Erörterung der Justiz Behörde zu überlassen habe. Was die Frage über die Zweckmäßigkeit dieser Kompeienz anlange, so könnten die Ansichten darüber verschieden sein; wenn man bestohlen werde, wenn man Pasquille über sich an den Straßen -Ecken angeschlagen finde, werde man sich gewiß zunächst an die Polizei⸗-Behörde wenden und nicht von einer „lompetenten Behörde“ sprechen. Der Abg. Schaffrath wurde darauf auf⸗ merksam gemacht, daß alle Justiz⸗Kollegien und das Justiz⸗-Ministerium dar- über einig seien, daß der Ausdruck „Verbrechen“ auch auf Injurien anwend-— bar sei und seit 1835 die Sprache der Gesetzgebung zwischen großen und kleinen Verbrechen unterscheide und zu letzteren eben die Injurien gehörten. Bei der Abstimmung über den Deputations-Antrag bemerlte der Praͤsident, daß er das oben angeführte Schluß⸗Gutachten der Deputation als ein zu- sammenhängendes Ganzes betrachten müsse und diesem gemäß dasselbe in einer einzigen Frage ungetrennt zur Abstimmung bringen werde; diese An- sicht fand keinen Widerspruch, und der Antrag der 2 wurde so⸗ dann auf die gestellte Frage von der Kammer r,, — In dem zweiten Theil ihres Berichts wendet sich die Deputation zu den an die Kammer gelangten und von dieser ihr zugewiesenen Beschwer⸗ den, die mit diesem Gegenstand in Verbindung stehen. Dieser Beschwer⸗ den sind im Ganzen drei eingereicht worden. Die er ste, von Advokat Neichel und Genossen in Leipzig, enthält nach dem Deputations = Berichte keinen bestimmten Antrag, sondern beklagt sich nur im Allgemeinen über den Widerspruch, in welchem die Ausführungs-Verordnung zu dem provisori⸗ schen Gesctze mit diesem selbst gesetzt worden sei. Die ö ei te ist vom Professor Biedermann in Leipzig, wegen mißbräuchlicher Anwendung des §. 7 des Preßgesetzes, durch die Verwaltungebehörden an die Kammer ge⸗ richtet worden und enthält einen in zwei Theile zerfallenen, von dem Be- schwerdeführer unter Hinweisung auf einen ihm selbst vorgelommenen Fall begründeten Antrag, des Inhalis: „a) Die Kammer wolle entweder, auf Grund des §. 140 der Verfassungs⸗Urkunde, in Gemeinschast mit der ersten Kammer wegen Verletzung der Verfassung durch §. 31 der Ausführungs- Verordnung zum Geseße vom 5. Februar 1844, oder, falls die erste Kam- mer dem beizutreten Bedenlen tragen sollte, allein, nach §. 110 der Ver- lassungs · Ulunde, wegen mißbräuchlicher Anwendung des Gesetzes in der Landesverwaltung, bei Sr. Majestät dem König über den Vorstand des Ministeriums des Innern Beschwerde führen; b) dieselbe wolle bei der hohen Staats - Regierung die sosortige Zurücknahme der betrtffen-⸗ den Bestimmung in S. 31 der Ausführungs- Verordnung beantragen.“ Eine dritte Beschwerde in Bezug auf §. T des Preßgesetzes ist von dem Abgeordneten Schaffrath erheben worden. Sie ist im Wesentlichen folgen- den Inhalts: Der Buchdruckerei-Besitzer Klinticht in Neustadt sei auf An⸗ ordnung des Ministeriums des Innern am 30. April 1845 in einem Gast—= hofe zu Neustadt von dem Regicrungs-Rathe Dr. Glöckner, in Begleitung cines Secretairs, nicht nur nach dem Verfasser eines im Echo vom Hoch⸗ walde kurz vorher erschienenen Glaubensbekenntnisses eines zum Katho⸗ lizismus übergetretenen Mädchens“ und dem diesfallsigen Einsendungsbriese, sondern auch ganz im Allgemeinen nach der Anzahl, den Namen und Wohnorten aller seiner Mitarbeiter, Korrespondenien und Verfasser auch der unschuldigsten Artilel und besonders auch danach gefragt und zu Pro- tololl vernommen worden, wer eigentlicher Redacteur seines Blattes sei, und ob nicht der Advokat Dr. Schaffrath und der Rechts-Kandidat Lud⸗ wig Artikel und Beiträge und welche? in das Echo vom Hochwalde geliefert hätten? In diesem, auf Klinkicht's bei dem Ministerium des In- nein geführte Beschwerde von Letzterem gebilligten Polizei- Verfahren und in diesen geheimen polizeilichen Erkundigungen nach peisönlichen Verhält= nissen liege so viel Form- und Geseßzloses, ja Gesetzwidriges und besonders eine Verletzung des 5. 7 des Preßgesetzes, daß er auf den Grund des §. 110 der Verfassungs- Urkunde über diese Anwendung und Verletzung des §. 7 des gedachten Gesetzes über das Ministerium des Innern Beschwerde führe. Der darauf gegründete Antrag lautet sodann: „Die Kammer solle diese Beschwerde zu der ihrigen machen und bei Sr. Majestät dem Könige an= bringen.“ Die Deputation hat sich jedoch in 3 auf diese drei Be⸗ schwerden nur in zwei Punlten, nämlich über die Reichelsche und den zweiten Theil der Biedermannschen, zu einem gemeinsamen Gutachten zu vereinigen vermocht und schlägt vor, diese Punlie durch den im ersten Theile des De—⸗ putations Berichts enthaltenen Haupt Antrag als erledigt zu enllären, welcher Vorschlag auch später von der Kammer einstimmig angenommen wurde. Verschiedener Ansicht ist dagegen die Deputation uͤber den ersten Theil der Biedermannschen und den Antrag der Schaffrathschen Beschwerde, in welchen Beschwerdeführung über das Ministerium des Innern bei Sr. Majestät dem Könige verlangt wird, und hat sich hier in eine Majorität und Minorität gespalten. Die Minoriüät ist der Meinung, daß nach bei⸗ den Richtungen hin Grund zu einer Beschwerdeführung uber das Ministe⸗ rium des Innern vorliege. Die Majorität der Deputation dagegen schlägt der Kammer vor: „1Nauch den ersten Punkt der Biedermannschen Be⸗ schwerdeschrift auf den Grund der in Bezug auf das Dekret gestellten Anträge für erledigt anzusehen, dagegen 2) in Bezug auf den Schaffrathschen Antrag sich dahin zu erklären, daß das gegen den Buchdrucker Klinkichi eingeschlagene, von dem Ministerium des Innern angeordnete und beziehentlich ausdrüd- lich gebilligte polizeiliche Verfahren, insoweit es über den lonkreten Fall hinausgegangen, mit den Gesetzen nicht vereinbar und daher nicht zu bil- ligen sei — zugleich aber die zuversichtliche Erwartung auszusprechen, daß ein solches Veifahren in ähnlichen Fällen nicht werde erneuert werden, da⸗ mit nicht eine Beschwerdeführung dadurch hervorgerufen werde.“ Die Minorität der Deputation aber sieht sich zu dem Antrage gemüssigt: „Die Kammer wolle entweder im Vereine mit der ersten Kam⸗ mer oder, dasern diese nicht beitreten sollte, auf den Grund des §. 110 der n. Urkunde, auch allein bei Sr. Majestät dem König über das Ministerium des Innern deshalb Beschwerde füh— ren, weil dasselbe a) den Schlußsatz in 8. 316 der Ausführungs⸗Verordnung zum Preßgefetze vom 5. Februar 1814, obschon dasselbe mit 8. 7 dieses Gesetzes im Widerspruche steht, nicht wieder aufgehoben, und b) gegen den Buchdrucker Klinkticht in Neustadt ein von dem Preßgesetz und sonst nicht gebilligtes polizeiliches Verfahren wie solches weiter oben und in dem an- gezogenen Berichte der vierten Deputation näber bezeichnet ist, eingeleitet hat.“ Nach längerer Debatte schritt der Präsident zur Abstimmung über die vorliegenden oben wörtlich angeführten Anträge; die erste Frage stellte derselbe auf das Gutachten der Minorität, das gegen 15 Stimmen abge- lehnt wurde. Nunmehr kam der erste Antrag der Majorität zur Abstim mung, der gegen 5 Stimmen Annahme fand. Dir zweite Antrag der Ma
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