rung des Aufenthalts . 1 r trotz des vielverheißenden Quisisana wahrscheinlich ihr Wohnsitz werden. .
iche 3e ,,. eines raschen Verkehrs zwischen Neapel und den sicilianischen Küstenstäbten läßt der König fünf neue Dampfschiffe bauen. Eine neapolitanische Gesellschaft wird im Mai mit vier neuen Dampfschiffen eine direkte Verbindung zwischen Neapel und Marseille eröffnen. Aus Marseille gehen seit kurzem raf zwei Eilwagen nach Lyon ꝛc., und so wäre auch auf dieser Seite sür eine rasche Beför- derung gesorgt. Der Handel Neapels ist sehr lebhaft geworden, und die Zollpächter machen sehr gute Geschäfte.
vereinigte Staaten von Nord- Amtrika.
London, 16. April. Die Debatten des Senats der Vereinigten Staaten über die Dregonfrage, sowohl vor als nach dem Eingange der bereits mitgetheilten . des Präsidenten, sind insofern von Bedeu⸗ tung, als sie darzuthun scheinen, daß sich die Ansichten immer mehr zu Gunsten einer Gränzlinie im 49 N. Br. konzentriren und die Män- ner, welche den 51 40 verlangen, an Zahl und Bedeutung schwin⸗ den. Hervorzuheben ist, wie schon erwähnt, eine von Herrn Webster am 30. März gehaltene Rede, in welcher er sich sehr entschieden sür die Aufrechthaltung des Friedens mittelst einer gütlichen Vereinbarung erklärte und als Grundlage derselben die Feststellung der Gränzlinie im 97 N. Br. nebst der Freigebung der Schifffahrt auf dem Co- lumbia während eines genau zu bestimmenden Zeitraums bezeichnete; um diese gütliche Vereinbarung anzubahnen und Zeit zu Unter= handlungen darüber zu geben, wollte Herr Webster die Frage wegen der Kündigung bes Vertrages auf vier Wochen vertagt wissen. Einen bestimmten Antrag zu dem Behufe hatte Herr Webster bis dahin zwar noch nicht gestellt, indeß hielt man es nicht für unwahrscheinlich, daß seine Ansicht, und zwar mit einer nicht unbedeutenden Majorität, im Senate durchdringen werde, in welchem Falle dann auf die mehr oder weniger 3 Ansichten des Präsidenten Polk selbst kein besonderes Gewicht mehr gelegt zu werden braucht.
Die Verstärkung der Flotte, welche der Präsident in seiner Bot⸗ schaft vom 24. März anempfiehlt, ist, nach den dem betreffenden Co⸗ mité des Repräsentantenhauses überreichten Voranschlägen des Ma- rine⸗Secretairs, zu der Summe von 17, 220, 000 Dollars berechnet, für welche 43 größere und kleinere Dampfschiffe, 17 Fregatten und 15 Sloops gebaut werden sollen, während die Mannschaft der Flotte auf 28, 360 Mann gebracht wird. Jeßt besteht die Flotte aus fol- genden Schiffen, welche innerhalb 3 bis 12 Monaten segelsertig ge macht werden können: H Linienschiffe, ein rasirtes Linienschiff. 9 Fre⸗
atten, 23 Sloops, 2 Dampfschiffe, 8 Schooners und Briggs, 2 ampfschiffe für den Hafendienst und 4 Trangportschiffe; auf den Werften im Bau begriffen sind 4Linienschiffe, 3 Fregratten, 6 Sloops, beinahe fertig 1 Linienschiff und 2 Dampfschiffe. — Was die Ver⸗ stärkung des Heeres betrifft, so beschränkt sie sich für jeßt auf Errich= tung zweier Regimenter Scharfschüßen und Vermehrung jeder jetzt im Dienste befindlichen Compagnie aller drei Truppengattungen um
490
des Herrn Whea ton, der seine Entlassung genommen hat, zum Gesandten der Vereinigten Siaaten in Berlin ernannt worden. Berichte aus Teras bestätigen die Nachricht von dem Vorrücken der Truppen der Vereinigten Staaten unter General Taylor nach dem Rio Grande; der Befehl dazu ist von der Regierung der Vereinigten Staaten gegeben worben. Einem Gerüchte zufolge, konzentrirten die Mexikaner ihre Truppen, um Widerstand zu leisten. ö Aus Mey io reichen die Nachrichten big zum 6. März. Der Gesandte der Vereinigten Staaten soll eingeladen sein, von Jalapa nach der Hauptstadt zurüctzulehren; die Nachricht scheint indeß wenig Glauben zu sinden. Die Provinzen Sonora und Jalisco befanden sich in sehr aufgeregtem Zustande, Die Presse der Hauptstadt die= kuiirte die Frage wegen Verwandlung Mexikos in einen monarchi⸗ schen Staat (auch die new ⸗ vorker Blätter beschäftigen sich damit); iadeß scheint der Plan sehr wenig Anklang zu sinden, wenigstens heißt es, daß der Redacteur des Tiempo, der Hauptverfechter des⸗ felben, sein Leben durch die Flucht hatte retten. müssen, nachdem sein Blatt von der Regierung unterdrückt worden war. — General Al- monte, der frühere Gesandte in Washington und ein warmer Anhän⸗ ger Santana's, war von Paredes seines Postens als Kriegs⸗Minister entlassen worden.
Handels und Börsen - Nachrichten.
Aus wärtise Börsen.
Amsterdam, 18. April. Niederl. wirkl. Sch. 60. 39h do. — Fass. —. Ausg. — ins. — Preuus. Er. Sch. — . 95 Russ. lupe 893.
Antwerp sn, 17. April. Ziusl. — eus Anl. 193.
Frankfurt a. M., 19. Apil. hh Met. 1123 6. Nank- Aetien p. uli. 1883. 81. Bayr. Bauk-Actien — . Lope Sg he. Suegl. 885 ur. Ini. 59. I. Poln. 300 FI. 953. . do. so FI. 815. .
1am burg, 20. April. Hauk-Aetien 60M) lr. Rug. Russ. 107. 1063.
Paris, 17. April. 63 Rente fin our. L119. 75. 39h 40. n eour. 83. 26. Neapl. - . bb Span. Rente —. Paus. — ⸗
Wien, 18. April. 5 Met. II2. 96 do. 101. 3X60 75. Kant Aenen 1567. Aul. de isas 154. dio. 1639 122. Nordb. 193. ¶loggzn. I38 . neil. 203. Livorn. II28. Lest. 1035. Hudm. S9.
6 b Span. — . Folu. — .
Königliche Schauspiele.
Donnersiag, 23. April. Im Schauspielhause. Hoste Abonne-= mente⸗Vorstellung. Zum erstenmale: Gottsched und Gellert, Cha⸗ rakter⸗Lustspiel in 5 Abth., von H. Laube.
Freitag, 24. April. Im DOpernhause. l sste Abonnements Vorstellung. (Vorleßtes Auftreten der Dlle. Cerrilo und des Herrn St. Léon Preciosa. (Dlle. Wilhelmi: Preciosa.) Nach dem er= sten Akt: Pas de sin, ausgeführt von Dlle. Cerrito und Herrn St. Läon 2c. Im dritten Akt: La Gitana, getanzt von Dlle. Cerrito. Nach dem Schlusse: Rodowaczka, ausgeführt von Dlle. Cerrito und
Sonnabend, 26. April. Im Dpernhause. Mit Allerh Genehmigung. Benefin für Dlle. J. Cerrito, fo wie leßtes 6 ten nenn und des Herrn St. Loon. 1M Der Neman. 2) Dioin. Solo, lomponirt und vorgetragen von Herrn St. Leon,. 3) Hupe. ire, 4 Der ste Alt des Ballets: Die Willys. (Olle. Cent. Gisela. Herr St. Lẽon: Albert.) 5) Ihr Bild. 6) Der Asie 9 des Divertissements: Der Zögling der Lietz. ( Dlle. Cerrito: Zain Herr St. Von: Emino.) Hierin: Pas de Lombre, aus lintin D Der Maskenball, Divertissement in 1 Alt, worin Dlle. Cen und 9 * 23 . . 8 — e n ö
u dieser Vorstellung werden Billet n Pri in der Wohnung der Dlle. Cerrito, Friedrichestraße Nr. 59 66 nischen Hof, von 9 bis 2 Uhr verlauft. .
Abonnements und freie Entreen sind ohne Ausnahme nicht gi tig. Die resp. Abonnenten, welche zu dieser Vorstellung ihre h behalten wollen, werden ersucht, die Billets bis nächsten dien Mittags 12 Uhr, Friedrichsstraße Nr. 59 abholen zu lassen, nm genfalls dieselben anderweit verlauft werden.
Im Schauspielhause. 9ste französische Abonnements Vorstlsmn La premitre reprèsentation de; Le Code des femmes, con!
6
die - Vaudeville en 1 acte, par Mr. Dumanoir.
õnigsstãdtisches Theater. Donnerstag, 23. April. Der artesische Brunnen, Zauberpost in Gesang in 4 Abtheilungen, von G. Räder. Musik von mehmn
Komponisten. ᷣ . 5. Abtheilung: Das Bergmännchen. Zweite Abthelmn Abd el Kader. Dritte Abtheilung: Die Fremden⸗Legion. Vim Abtheilung: Die Versöhnung am Nordpol. (Herr Räder, Königl. sächsischer Hof⸗Schauspieler: Balthasat ch Gastrolle. . ; u dise Vorstellung sind auch Par terre⸗ und Gallerie Sissen im Billet⸗Verkaufs⸗Büreau zu haben. . Freitag, 24. April. Der artesische Brunnen. (Herr Ker: Balthasar, als Gastrolle.) . Sonnabend, 25. April. ( Italienische Opern- Vorhelumg) LElkir amore. (Der Liebestrank) Komische Oper in 2 Ahn.
Musik von Donizetti. . ., Tamhurini, Kaiserl. russischer Hof⸗Opernsänger: Beltan
als Gastrolle.) i e Die Partie des Belcore, so wie die Arie des zweiten Alis, su eigens vom Komponisten für Sgr. Tamburini geschrieben. Die Vorstellung dieser Oper mit Sgr.
ies eine Mal statt. 95 Penn e 1 Plätze: Ein Platz in den Logen und im Balh
des ersten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc.
— — Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. Im Selbstverlage der Enpedition.
Fandeis⸗ und Börfsen⸗Nachrichten.
Tamburini sindet hagen.
10 Mann.
gekanntmachungen.
1349 Bekanntmachung. .
Die bei Weißenfels an der Saale belegene König- liche Herrn⸗-Mühle, aus einer Mahlmühle mit 8 Mahl- gängen, einer Oelmühle mit 14 ar. Stampfen und einer Schneidemühle bestehend, soll nebst dem großen Wehre und allen zu dieser Mühle gehörigen Gebäuden und Bauwerken, dem gehenden und treibenden en und den in dem Feld⸗ und Wirthschasts ⸗Inventario vom 13. April 1825 nebst Nachtrags-BVerhandlung vom 25. Oltober und 12. Dezember 1822, so wie dem Ge. bäude⸗Inventario vom 24. Februar 1829, bezeichneten Invenlarjen Gegenständen, welche der gegenwärtige Pächter zurückzugewähren hat, so wie mit nachstehenden Grundstuůcken, als:
25 Morgen 141,83 JRuthen Acerland,
24 132,963 Wiesen und Grasland,
t wovon A Morgen 128
AMRuthen mit Soolwei⸗ den bestanden und 8 Mor⸗
en 155 QMRuthen mit Tin und wilden Bäu⸗ men bepflanzt sind, Weidicht,
3 33,25 2 chemaliger Torsstreichplatz
3 48, 85 2 ] A1, S0 — Gartenland und — 6, go Sofraum u. Baustellen 2c. zusammen 58 Morgen 99, 0 Nuthen, und mit der Fischerei⸗Gerechtigkeit im oberen und un- ieren Mühlgraben, so weit alle diese Gegenstände bis= her Eigenthum des Königlichen Fiskus und dem seithe⸗ rigen Pächter laut Pachi - Prolongations Urkunde vom 135. August 1845 verpachtet sind, von Michaelis d. J. ab, wo solche pachtlos wird, an den Meistbietenden im Wege der öffentlichen Licitation verkauft werden.
Bas Minimum des Kaufgeldes ist auf den Grund des aufgestellten , , ,. mittelst hohen Mi⸗ nisterial - Restripts vom 31. März er. auf
28, 900 Thlr.
neben der gesetzlichn Grundsteuer festgesetzt worden.
R Zu diesem Verkauf ist ein Licitations ⸗Termin auf
— Mittwoch den 15. Juli d. J., Vormittags 10 Uhr, in dem Konferenzzimmer unseres Collegii angesetzt, welcher von dem von uns dazu be⸗ auftragten Herrn Regierungsrath v. Node abgehalten werden wid. a
Der genehmigte Veräußerungsplan nebst den Müh- len⸗Inventarien⸗ Verzeichnissen, den genehmigten Ver⸗ äußerungs Bedingungen, den darin erwähnten allgemei- nen Bedingungen der Veräußerung ven Domainen- Vorwerken und anderen größeren Domainen und Forst⸗ Etablissements und die Regeln der Läcitation, so wie der prolongirte Pachttontralt des jetzigen Pächters der Herrn ⸗ Mühle vom 13. August 1845, können in der Domai⸗ nen Negistratur unseres Collegii in den Dienststunden vom 1. Mai d. J. ab eingesehen, quch auf Verlangen e. Entrichtung der Koplalien in Abschrift mitgetheilt werden.
Indem wir die resp. Kaufbewerber auffordern, in dem anberaumten Termine zu , . und ihre Gebote abzugeben, verweisen wir diefelben zugleich auf die Be= stimmungen des §. 5. der ** der Licitation, um wegen der zur Sicherstellung ihrer Gebote nachzuwei⸗ fenden oder zu bestellenden Caution danach ihrt Ein ⸗ richtung vor dem Termin zu treffen.
Merseburg, den 16. April 1846. ; Königliche Regierung, Abtheilung für die Verwaltung ver dirckten Steuern, Domainen und Foisten.
Brüggemann.
Die betreffende Bill ist am 26. März im Repräsentan⸗ tenhause mit 164 gegen 15 Stimmen angenommen worden. Herr Donelson von Tennessee ist, wie es heißt, an die Stelle
haus- Preisen verkauft.
Herrn St. Léon. Anfang halb 7 Uhr. ö Zu dieser Vorsteliung werden Billets zu den erhöhten Opern⸗
Allgemeiner An
152 .
Die Todeserllärung des Seesahrers . aun Friedrich Blumenau, ein Sohn des Eigentäthners Gottfried Blu- menau und dessen Ehefrau Barbara, geborenen Daguhn, welcher am 29. Mai 1785 in Alt Pillau geboren, ist von den Verwandten desselben beantragt und sür zu⸗ lässig erachtet. Derselbe ist in seinem Löten oder 18ten Jahre mit einem preußischen Schiffe zur See gegangen und hat vor etwa 40 Jahren zuletzt aus London Nach⸗ richt von sich gegeben, und nach welcher er mit einem englischen Schiffe nach West⸗ und Ostindien zu gehen beaäbsichtigt hat. Es werden daher der Scefahrer Jo- hann Friedrich Blumenau und, wenn er bereits verstor= ben sein sollte, gleichzeitig auch seine eiwanigen unbe- lannien Erben und Erbnehmer hiermit vorgeladen, bin- nen neun Monaten schriftlich oder persönlich, spätestens aber in dem r;
am 2. November a. f.
in unserem Geschäftslolal, Vormittags 11 Uhr, anste⸗ henden Termin sich bei uns zu melden und daselbst wei lere Anweisung zu eiwarten. Wenn der Verschollene sich nicht meldet, so wird er durch Erkenntniß für todt erklärt und sein hiesiges Vermögen, welches aus 289 Thlr. 16 Sgr. 7 Pf. besteht, denjenigen, welche sich als seine Erben ausweisen, in deren Ermangelung aber dem Fis⸗ kus zugesprochen und verabfolgt werden.
Fischhausen, den 15. November 1845. Königliches Land⸗ und Stadtgericht.
1561 Nothwendiger Verkauf.
Stadtgericht zu Berlin, den 5. Januar 1816.
Das in der Sophienstraße an der Ecke der großen Hamburgerstraße belegene, Vol. III. No. 266. im Hy⸗ pothekenbuche der Koͤnigsstadt verzeichnete Grundstück des Destillateurs Feicht, gerichtlich abgeschätzt zu 24, 677 Thlr. 15 Sgr. 3 Pf., soll am 1. September 1846, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hy⸗ pothelenschein sind in der Negistratur einzusehen.
2
11154 Bekanntmachung.
Nothwendiger Verkauf.
Stadtgericht zu Berlin, den 3. November 1845.
Das den Erben der Wittwe Krause gehörige, Vol. 23. No. i683. des stadtgerichtlichen Hypothekenbuchs von der Friedrichsstadt verzeichnete, in der Lindenstraße Nr. 107 belegene Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 8210 Thlr. 5 Sgr. 11 Pf., soll Theilungs halber
am 19. Juni 1840, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhaßirt werden. Taxe und Hp⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
e t
Ludwigs hafen Bexchacher
Tisenbahn. Mit Bezugnahme auf unsere Anzeige vom 131en v. M. nehmen wir die 51e a Einzahlung auf die Ludwigshafen
. Berbacher Eisenbahn ⸗ Arien noch
wis zum 15. Mai d. J.
1326 b]
zeig er.
à A8 Fl. pr. Sick,, mit Hinzuziehung von 4 Verzug szinsen, vom 15. April bis zum Tage der Einzahlun crechnet, an und werden den Be⸗ sitzern in kürzester 34 die Stücke wieder einhändigen.
Berlin, den 16. April 1846.
Sirschfeld C Wolff,
Linden Nr. 27.
lis p
Russisch⸗Englische 5 Anleihe.
Wir sind fortwährend bereit, die neuen Coupons zu vorgenannten Obligationen zu besorgen.
Berlin, 14. April 18456. Mendelssohn & Co., Jägerstraße Nr. 51.
Außerordentliche General⸗Ver⸗ sammlung der Actionaire der Ungarischen Central-Ei—
u In der am 8. März 2 d. J. abgehaltenen sta⸗ tutenmäßigen 4ten Ge⸗
13 neral · Versammlung der . Actionaire der ungari⸗ 3 ö schen Central · Eisenbahn
enbahn.
D wurde auf Antrag der Direction eine Uniersu chungs Kommission er⸗
wählt, welche aus Anlaß
der in letzterer Zeit verbreiteten Verdächtigungen die
Dokumente und Schriften der Unternehmung zu prüfen,
cine lolale Besichtigung der ausgeführten Bauten vor-
zunehmen und zu entscheiden haben wird, in wie fern die Direction oder einzelne Mitglieder derselben den
Statuten gemäß vorgegangen sind, welches Ergebniß in
ciner außer ordentlichen General Versammlung den Her.
ren Actionairen dieser Unternchmung belannt gemacht wenden soll. n nn
Nachdem nun die Arbeiten dieser Untersuchungg-Kem mission ihrem Ende nahen und die dies fällige Mitthei⸗ lung an' die Direction bereits gemacht worden ist, so
giebi sich die gefertigte Direction die Ehre, jent 00
neistbelheiligten Herren Actionaire namentlich zu bezeich⸗
nen, welche zu der 2
am J7. Mai dieses Jahres
in Preßburg stattfindenden außerordenilichen General · . eingeladen und die betreffenden Legiti-
mations · Briefe ift Angabe des Versammlungsortes und
der Stunde zugesendet erhalten werden. Die zu verhandelnden Gegenstände sind: istens Ber Bericht der eibetenen Untersuchungs ommission, und A2Ziens Die Direltoren⸗Wahl.
Preßburg, den 11. April 1846.
Die Direction der ungarischen Cennal · Eisenbahn.
Gedruckt in der Decker schen Geheimen Ober- Hosbuchdruckerei.
Löwenthal, J.
Namen. der stimmberechtigten Herm Actionaire.
Adler, A.
Arnstein C Eskeles.
Auer, L.
Bargehr, C. v.
Bauer, Th.
Berger, L. Edl. v.
Bäiederm ann's, H. Sõhne.
Biedermann, J. sen.
Bilhuber, F.
3 J. *, raunschweig, Herzog Wilhelm v.
Colom bazzo, C.
Die trich, Josef Frei⸗ herr v.
Dietz, J. G. C.
Eberste in, W. G.
Eltan, L. A.
Engert, Dr.
Epstein, J. J
Ersten berg, Freiherr v.
Edu ard
Erßenberg, Friedrich
Feiherr v. Fo ges, R. Gold schmidt, M. Goldst ein, L. G. Götzl, W. Hegedüs, L. v. Hegedüs, S. v. Heiz, A. C. v. *r l fei C Wolff. Horschetzky, L. Jacquier C Secu- . z ainz, F. Kaiser, J. Kaun, A. . H. Kohn's Caspar Sohn sel. Wwe. Koller, G. Königswarter, M. Ko väts, J. Kuh, L. S. Lackenb acher, E. v. Lämel, S. Landauer, J. Lewitus, J. E.
Lewy, E.
Lichten stadt, M.
Liebenb erg, E. Riter. v.
Lieben berg, L. Rtter. v.
Liebenberg & fee Niter. v.
Löwenthgl, J. M.
Mayer, A.
Mayer, J. de Alsö⸗ Ruß b ach.
Mayer, L. v.
Montleéart, Für st.
Per tko, A. v.
Redlpach, D.
Rothschild, S. M. z herr v.
Sändor, N. v.
Jullis
Sch ey, Ph. chlesin ger, . chlesinger, J. ck stein, D. J. ch rov sky, H. ich rovsky, J. mon, F. v.
a Simon, G.
tzer, J. renger, * ringer, M. ern, M.
i täny, B. v.
i tany, J. v. Szitäny, L. J. v. it any, S. v.
S
SSS S6g8Geggasgggg — 2
Szitany, W. v.
W A. 1
Ullmann, G. r, . L. ; Ullmann, M. v. Weikersheim, N. C , Wernau, H. n . Da vn ⸗ omp. Wertheim, W. Wer heim ber, J Wertheimber, h Weriheim stein, Edl. v. Werth eim st ein, Edl. v. 1 h Wertheim st ein, * Söhne v. 1 Werth eim st ein / * Edl. v. . von Wert heine sel. Sohn.
Wiedmann, S
ü i. * J 6 9 r 6. ;
Zelinka, A.
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gas Abo nne ment beträgt: 3 Rthir. für J Aahr. Rthir. - I Zahr Rnthir. - I Jahr. Theilen der Monarchie * r e hn ne sertis n? Gebühr sür den sl einer Seile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.
Preu
Allgemeine
ßische Zeitung.
Alle Post-Anstalten des An- und Auslandes nehmen Sestellung aus dieses Glatt an, für Gerlin die Erpedilion der Allg. Preuß. Zeitung: Friedrichs straße Ur. 72.
113.
Anhalt. nutlicher Theilll. nland. Berlin. Königliche Kabinetsordres und Verordnung. bertsche Bundesstaaten. Königreich Sachen. Landtags. Ver- fingen. — Schreiben aus Frankfurt a. M. (Die Prinzessin Fihelm von Preußen; der König der Franzosen.) fie Stadt Krakau. Polizeiliche Bekanntmachung. snland und Polen. St. Petersburg. Verleihung der preußl= hen Medaille für Wissenschaft. — Beschlüsse der Gesellschaft für Geschichte m Allerthumskunde der Ostsee Provinzen. nkreich. Paris. Nähere Umstände des Attentats auf den König. — Fmschtes. — Schreiben aus Paris. (Eindruck des Attentats; Glück⸗= ninche ; ö. an die Pairs-Kammer über deren Konstituirung ai Gerichtshof. ; zrißbritanien und Irland, Unterhaus. Fortsetzung und Ver saging der Debatte über das irländische Zwarngsgesetz — London. siczungsgeschwader. — Neue ungünstige Nachrichten aus Irland. — Dampfschifffahrt nach Australien. — Vermischtes. änemark. Kopenhagen. Veränderungen in Betreff der Zeugen. — Hahl der schulpflichtigen Kinder. ärkei. Konst antin opel. Ankunft des Prinzen Alexander von Hes⸗ sen und bei Nhein. — Weibliche Leichname für die medizinische Schule. — Bon der türkischen Gränze. Verschwörung in den Donau -Län— dern. — Reschid Pascha. — Vermischtes. senbahnen. WestphälischNiederländische Bahn. Frankfurter Börsenbericht. — Schreiben aus Amsterdam. (Börsen⸗ und Markibericht. — Kopen⸗ Die Nationalbank.
igl. Schauspielhaus. „Griseldis“. Dlle. Wilhelmi: Griseldis.) — Neuer Heiz-⸗Apparat.
Amtlicher Theil.
Dem Glashütten⸗Besitzer Blum i i
switz ist putz 33 20. bier 1846 . 6 . auf eine für neu und eigenthümlich erkannte Construction von Glashäfen für den Betrieb mit Steinkohlen ñ
sfünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang
spreußischen Staats ertheilt worden.
4
Lug ekommen: Der Fürst August Sulkows ki, von Reisen. Ee. Excellenz der General ⸗Leutenant und 2te General⸗ stetteur der Artillerie, von Diest, aus Italien,
Der Wirkliche Geheime Legations⸗-Rath und Direktor im Mini⸗ ö der auswärtigen Angelegenheiten, Freiherr von Patow, Danzig. .
Uichtamtlicher Theil.
Inland.
Berlin, 23. April. Die in dem heute ausgegebenen 11nen ick der Gesetz Sammlung enthaltenen Allerhöchsten Kabinets⸗ dres und Königliche Verordnung lauten wie folgt:
lllerhöchste Kabinets- Ordre vom 8. Februar 1846, das Verbot
des Debits der Verlags ⸗ und Kommissions = Artikel des vor⸗ maligen literarischen Comtoirs zu Zürich und Winterthur, jetzt der Buchhandlung Julius Fröbel und Comp. zu Zürich, für den ganzen Umfang der preußischen Monarchie, betreffend.
In Folge der Beschlüsse der deutschen Bundes-Versammlung
12. Juni v. J. und 15. Januar d. J. bestimme Ich hierdurch
den ganzen Umfang der Monarchie: daß für Verlags- und Kom⸗ sons- Artikel des vormaligen literarischen Comtoirs zu Zürich und lerthur, jetzt der Buchdandiung Julius Fröbel und Comp. zu sy eine Debits⸗-Erlaubniß (Verordnung vom 23. Februar 1843, . Nr. 3) nicht mehr ertheilt und der Debit bisher erlaubter
nio= und Kommisssons-Artikel des genannten literarischen Com⸗
und der genannten Buchhandlung nur noch insoweit, als es zur
maumung der schon vor Publicgtien des gegenwärtigen Erlaffes iin ebf hen Buchhändlern wirklich angekauften Exemplare, deren moon der Polizeibehörde bei jedem zur getreuen Angabe hierüber
fiir Buchhändler genau festzustellen ist, gestattei, im Uebri⸗ * der Debit sämmtlicher jetzigen und zukünftigen Verlags- onmissions- Artikel dieses literarischen Eomtoirs und diefer
Berlin, Freitag den 24stn April
Buchhandlung bei Vermeidung der durch die Verordnung vom 18. Ok⸗ tober 1319 Art. XVI. Nr. 5 und den Erlaß vom 6. August 1837 Nr. 4 angedrohten und mit der im zweiten Satze des §. 14 der Verordnung vom 30. Juni 1843 bestimmten Maßgabe anzuwenden den Strafe bis auf Weiteres gänzlich verboten sein soll.
. Dieser Mein Befehl ist durch bie Gesetz⸗ Sammlung zur öffent⸗ lichen Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 8. Februar 1846. Friedrich Wilhelm. An die Staats⸗Minister von Bodelschwingh, Uhden und Frei⸗ herrn von Canitz.
Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 20. März 1816, wegen einstwei⸗ liger Modification der Allerhöchsten Ordre vom 4. Oktob er 1842 und der Allerhöchsten Verordnung vom 30. Juni 1843, Hinsichts der in polnischer Sprache erscheinenden Schriften.
Da die revolutionairen Bestrebungen, welche in neuerer Zeit in den ehemals polnischen Landestheilen hervorgetreten sind, eine ver⸗ schärfte Ueberwachung der Erzeugnisse der polnischen Presse nothwendig machen, so will Ich, unter Suspension der Bestimmungen Meines Erlasses vom 4. Oktober 1842, sᷣ wie der Vorschriften im zweiten Absaß des 8. 20. der Verordnung vom 30. Juni 1813, hinsichtlich der in polnischer Sprache erscheinenden Schriften, hierdurch bis auf Weiteres bestimmen, daß auch solche Schriften dieser Art, deren Text zwanzig Diuckbogen übersteigt, fortan der Censur unterworfen sein, und daß auch diejenigen in polnischer Sprache herauszugebenden pe⸗— riodischen Schriften, deren einzelne Blätier oder Hefte in monatlichen oder längeren Zwischenräumen erscheinen, wie eigentliche Zeitschriften behandelt werden sollen und daher zu ihrem Erscheinen einer vorgän⸗ gigen, von dem Minister des Innern zu ertheilenden Konzession be⸗ dürfen. Dies gilt auch von der Fortsetzung der bisher ohne Kon⸗ zession erschienenen periodischen Schriften der genannten Art. — Dieser Mein Befehl ist durch die Gesetz⸗Samm lung zur öffent⸗ lichen Kenntniß zu bringen. ö;
Berlin, den 20. März 1846.
Friedrich Wilhelm. An die Staats⸗Minister von Bodelschwingh und Uh den.
Verorbnung, betreffend das Verfahren bei Untersuchungen wegen Aufruhrs und Tumults im Bezirke des Appellationsgerichts⸗ hofes zu Köln. Vom 6. April 1846.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. ꝛc. verordnen in Berücksichtigung des Uns von Unseren getreuen Stän— den der Rhein-Provinz vorgetragenen Wunsches auf den Antrag Un— seres Staats⸗Ministeriums über das Verfahren bei Untersuchungen wegen Aufruhrs und Tumults und zur Ergänzung der Verordnung vom 18. Februar 1842 für den Bezirk des Appellationsgerichtshofes zu Köln wie folgt:
S. 1. , wegen Aufruhrs und Tumults im Bezirke des Appellations⸗Gerichtshofes zu Köln sollen fortan, mit Beseitigung der Verordnung vom 30. September 1836 und anderer etwa ent⸗ gegenstehenden Vorschriften, gleich den Untersuchungen wegen der im F. 3 der Verordnung vom 158. Fehruar 1842 erwähnten Verbrechen nach den in der rheinischen Straf⸗Prozeß⸗QOrdnung Art. 179 bis 216 und 479 bis 483 einschließlich gegebenen Bestimmungen geführt und erledigt werden. Ist eine Untersuchung wegen Aufruhrs und Tumults schon vor Publication der gegenwärtigen Verordnung eingeleitet wor⸗ 3. so ist sie in dem bisher vorgeschriebenen Verfahren zu Ende zu ühren.
§. 2. Uebersteigt bei einem der im 5. 3 der Verordnung vom 18. Februar 1842 und im §. 1 der gegenwärtigen Verordnung er⸗ wähnten Verbrechen das höchste Maß der gesetzlichen Strafe die Dauer einer fünfsährigen Freiheitsstrafe, so sind bei der Untersuchung die Vorschriften ber rheinischen Straf⸗Prozeßordnung auch dahin in Anwendung zu bringen, daß die Anklage von dem Appellationshofe erkannt, eine Anklageschrift von dem General-Prokurator angefertigt, dem Angeklagten zugestellt, diesem ein Vertheidiger bestellt und Ab⸗ schrift der Akten, so weit es gesetzlich ist, unentgeltlich mitgetheilt wird.
S. 3. Der §. H der Verordnung vom 18. Februar 1842 findet . bei den Untersuchungen wegen Aufruhrs und Tumults An⸗ wendung.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen unterschrift und
beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 6. April 1816.
* 8.) Friedrich Wilhelm. Prinz von Preußen. von Boyen. Mühler. von Nagler. Rother. Eichhorn. von Thile. von Savigny. von Bodelschwingh. Graf zu Stolberg. Flottwell. Uh den. Freiherr von Canitz.
Königliches Schauspielhaus.
hriseldis, von Halm. (Griseldis: Olle. Wilhelmi) (Den 22. April)
n ue, og fand die vollste Gelegenheit, in der dankbaren Titelrolle e g Dramg's seiner Manier zu leben, und, wie wir voraus be⸗ hen han wir ihn heute wieder von den matten Schwingen jenes ein- ne lung os getragen, welches wir bei der Besprechung seiner ersten enen uh tadeln hatten. Wir önnen daher auch nut den dort ge= en hen ch wiederholen, Dile. Wilhelmi möge sich diesem thränkn- bi r vorläufig ganz entschlagen, besonders wenn es in sich schon 3 hinausgeht. Was hätten wir in unserem Bericht über ag ire , zu fegen, da wir nur das früher Ausgesprochene z ie naive Färbung in den wenigen heiteren Elen er⸗ nihenf 6 des Wiedersehens des geliebten Percival streiste pen bind, f ndringlichteit. Am unangenchmsten aber mußten die ü berihrt? 99 * Affelis bei dem Aufgeben des zärtlich geliebten Kin- r 28 diirstt f . Wil helm i in so gesättigtem Tone gab, daß es an, verzwelsei on selleres Austragen zu enten. Bie Worte des ge nden Mutterherzens: „Wer mag dem Löwen seine Jun=
ärztlicher Leitung sich zu befleißigen.
1846.
Deutsche BHundesstaaten.
Königreich Sachsen. Die zweite Kammer berieth in den letzten Tagen den Bericht ihrer ersten Deputation über einen die medizinischchirur= gische Akademie in Dresden betreffenden Gesetz⸗ Entwurf und beendigte die Verhandlungen darüber in ihrer Sitzung vom 21. April. Der Staats- Minister von Falkenstein wies darauf hin, daß es sich gegenwärtig we⸗ niger um die Frage, ob die chirurgisch-medizinische Akademie aufgehoben werden oder fortbestehen solle, als vselmehr darum handle, ob das sächsische Medizinalwesen überhaupt in dem Zustande sei, in welchem es nach ratio⸗ nellen Prinzipien sein solle. Die Regierung habe bei Erwägung dieses Gegenstandes die Ueberzeugung gewonnen, daß diese letztere Frage verneint werden müsse, und daß eine durchgreifende Reform der bestehenden Medi- zinal⸗Ordnung wünschenswerth und nothwendig sei; sie habe einen Versuch gemacht, die nach ihrer Ansicht für eine derartige Reform anzunehmende Grundlage aufzustellen, dieselbe den Ständen mitgetheilt und werde erwar⸗ ten, was von diesen hierauf beschlossen werde. Diesem gemäß handle es sich gegenwärtig auch keinesweges um Prüfung eines Organisations-Plans, sondern nur um ein Gutachten über die Ideen, die man einem künftig zu bearbeitenden Organisations⸗Plane zu Grunde zu legen gedenke; ein solcher Organisations⸗Pian würde überhaupt noch eine größere Arbeit erfordern, da hierbei noch Viele gehört werden müßten, die bis jetzt noch nicht hätten ge—= hört werden können, und namentlich eine Besprechung mit der medizinischen Fakultät und anderen medizinischen Instanzen nothwendig werden würde. Wünschenswerth könne es der Regierung übrigens nur sein, diese aus den verschiedensten Gesichtspunkten aufgefaßte Angelegenheit auch so beleuchtet zu sehen, da es sich hier darum handle, etwas recht Praltisches einzuführen. — In Bezug auf die Prinzipfrage hat sich die Deputation mit der Negie⸗ runge⸗Vorlage einverstanden erllaͤrt; auch sie tritt der Ansicht bei, daß eine Trennung der Medizin, Chirurgie und Geburtshülfe, in Bezug auf
Unttrrichi und Qualification unstatthaft sei, daß nur die allseitige Ans=
bildung als Arzt und Wundarzt eist den wahren Arzt mache, und sie giebt ihr Gutachten dahin ab: die Kammer wolle sich damit, daß eine Reform der bestehenden Medizinal-Ordnung für nöthig und zeitgemäß zu achten sei, einverstanden erklären. Dieses Gutachten wurde bei der Ab- stimmung von der Kammer einstimmig genehmigt. Hierauf wurde zu der Berathung der einzelnen Sätze der Regöerungs⸗Vorlage geschritten. Punkt 1 enihält die Bestimmung, daß die selbstständige Ausübung der Heilkunde im ganzen Umfange künftig nur denjenigen gestattet sein solle, die nach zurückgelegten Gymnasial⸗ und nin ne ffn die geordneten Prü⸗ fungen über alle Zweige der Heilkunst vor den dazu bestimmten Behör⸗ den bestanden und die Äpprobation als praktischer Arzt vom Staat erhal- ten hätten. Hierüber entspann sich eine längere Debatte, nach welcher jener Punkt der Regierungs-Vorlage unverändert gegen 12 Stimmen angenom⸗ men wurde. Punkt 2 enthält die Bestimmung, daß für diejenigen, welche
bis zum Eintritt der neuen Gesetzgebung die Berechtigung zur ärztlichen
Praxis bereits , haben, die zestherigen gesetzlichen Bestimmungen nach wie vor in Kraft bleiben sollen, und wurde ohne Dislussion einstimmig genehmigt; eben so Punkt 3, welcher dahin geht, daß sür diejenigen, die eine Bader oder Barbierstube eigenthümlich erwerben oder das Mei= sterrecht bei einer Barbier- oder Bader Innung gewinnen wollen, die ge= seßliche Verbindlichkeit, sich über die wissenschafiliche Erlernung der Wund- Arzneilunst auszuweisen und als Chirurgen prüfen zu lassen, aufzuheben sein würde. Dagegen veranlaßte Punt A wiederum eine längere Dis⸗ kussion. Dieser Saß bestimmt, daß die Bildung der künftigen Aerzte sort-= an ausschließlich der Landes Universität anvertraut werden und die Wirk= samkeit der chirurgisch = medizinischen Alademie als Lehranstalt aushören solle, wogegen das Entbindungs-Institut, die Thier⸗Arznei⸗Schule und der botanische Garten in Dresden forizubestehen hätten. Die Deputation ist mit den ersten drei Punkten einverstanden, erklärt sich aber in ihrer Majo—= rität gegen die Beibehaltung des botanischen Gartens und hält es fur rathsamer, einen Theil der auf dessen Unterhaltung berechneten Kosten zur besseren Dotirung des botanischen Gartens der Universität Leipzig zu verwenden. Die Debatte hierüber bezog sich hauptsächlich auf den ersten und letzten Punkt des Deputatsons — Gutachtens. Der Kriegs-Minister von Nostitz⸗-Wallwitz erklärte, daß er die Aufhe⸗ bung der Akademie allemal als einen Verlust für die Armee ansehen werde, gab aber zu, daß die Aufhebung derselben werde eintreten müssen, wenn eine Reform der Medizinal Ordnung nach dem Grundsatze durchgeführt werde, daß alle Aerzte in eine Klasse gestellt werden sollten. Staats= Minister von Falken stein äußerte, daß es dem Ministerium schwer genug geworden, die Aufhebung einer so segensreich wirkenden Ansialt, wie die Akademie, auszusprechen, und daß der Grund dieser Maßregel lediglich in dem der Reform der Medizinat⸗Ordnung untergelegten Prinzip zu suchen sei. Bei der Fragestellung auf die Anträge der Deputation wurde die Auf⸗ hebung der Alademie als Lehr-Anstalt gegen 12 Stimmen und die Beibe⸗ haltung des Entbindungs-⸗Instituts und der Thierarzneischule gegen 2 Stim- men genehmigt, dagegen aber das Gutachten der Majorität der Deputation auf Aufhebung des botanischen Gartens mit nicht unbeträchtlicher Stimmen Mehrheit abgelehnt und damit der Vorschlag der Regierung angenommen. Die Punkte 6 und 7 wurden zusammen zur Disfussion gebracht. Der er⸗ stere spricht aus, daß nach der neuen Medizinal-Ordnung die nach been⸗ digtem Universitätsstudium vor der medizinischen Fakultät abzulegende Prü- fung eben so wie die Erlangung der medizinischen Doktorwürde nicht inehr wie bisher sofort die Berechtigung zur selbstständigen ärztlichen Praxis ver= leihen dürfte, vielmehr hätte der angehende Arzt nach erlangter iheoretischer Vorbildung annoch der weiteren praktischen Ausbildung unter erfahrener
ᷣ j Der Weg hierzu könnte ein ver— schiedener und insbesendere dürfte der Besuch größerer Anstalten des Aus- landes, so weit er mit eigener Theilnahme an der Krankenbehandlung ver- bunden wäre, nicht ausgeschlossen sein. Damit es aber auch im Lande
gen ranben“, überschritten alles Maß des Schönen und arteten, wohl in dem mißverstandenen Streben, im Gleichnisse recht natürlich zu sein, zu einem tonlosen, heiseren Schreien aus. Dabei begegneten wir fast überall jenem unausgesetzten staren Athemholen, welches so unschön die kleinen Satz⸗Pausen ausfüllt, und woneben im letzten Alte sich besonders wieder die peinliche Monotonie der Sprache und des Vortrags geltend machte. Wollte freilich Dlle. Wilhelmi ihre Leistun⸗ gen nach dem Beifall des diesmal nur schwach besetzten Hauses messen, so möchte sie ein im Ganzen günstigeres Resultat ziehen; wir hoffen aber, sie wird zwischen der in der Nolle selbst ruhenden Wirkung auf das Publikum und der ihrer Darstellung zu unterscheiden wissen, um dem künstlerischen Streben die rechte Bahn nicht zu verschließen. 14.
Dresden, 11. April. Der Major von Serre auf Maxen hat eine Feuerungs Construction erfunden, die Außerordentliches zu leisten verspricht, und die der Erfinder besonders zur Verbesserung der Backöfen zu benutzen beabsichtigt. In einem von ihm nach seiner Methode konstruirten steinernen Badofen, welcher von außen mit jedem beliebigen Brennmaterial zu heizen
und zum ununterbrochenen Backen eingerichtet ist, werden 100 Pfund Brod
mit einem Kosten ⸗Aufwande von 4 — 5 Pfennigen völlig ausgebacken. Es
scheint demnach, daß diese Erfindung gleichfalls zu bedeutenden Ersparnissen in den Staats- und Privat- Haushaltungen führen werde. Der Erfinder hat ven der sächsischen Regierung unterm 24. März d. J. ein Patent auf seine Erfindung erhalten und beabsichtigt nun, diestlbe in Militair- Anstalten, Hospitäsern und anderen öffentlichen Instituten einzuführen. Auch hofft man daß es mit Hülfe dieser Construenlon möglich sein werde, nun in den Dörfern Gemeinde- Backösen zu errichten, die bei der bisherigen Back Methode fast eine Unmöglichkeit waren.
Die Chaussirung der Allee von der Fasanerie⸗Brücke bis zum Eingange des zoologischen Gartens ist so weit vorgerückt, daß eine Sperrung dieses Weges von dem 27sten d. M. an auf eine oder zwei Wochen nöthig wird. Die den Garten besuchenden Personen werden davon benachrichtigt, um ihren Weg über Albrechtshof zu nehmen, dessen Besitzer auch gestatten will, daß herrschaftliche Equipagen den Fahrweg auf seinem Grundstück benutzen. Wegen der Beengung desselben kann indessen den Droschken, welche in zu großer Anzahl vorhanden sind, dieselbe Vergünstigung nicht zugestanden werden, und haben diese den Halteplatz vor dem Hoffäger einzunehmen.
Der Vorstand des zoologischen Gartens.