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Freie Stadt Krakau.
Krakau, 6. Mai. Am ten d, wurde hier der Namenstag Ihrer Majestäl der Kaiserin von Rußland und ihrer Enkelin, der Broßfürstin Alexandra, festlich begangen. Nachdem in der Kathedral⸗ Kirche am Schloß ein feierlicher Gottesdienst stattgefunden hatte, wurde auf dem Hauptplatz der Stadt eine Parade der K erlich österreichischen Truppen unter dem Kommando des General Majors Baron Moltke in Gegenwart vieler Offiziere der im Ge⸗ biet der freien Stad? Krakau stehenden Kaiserlich russischen und Königlich preußischen Truppen und einer großen Volls⸗ menge abgehalten. Dann versammelten sich der österreichische General- Lieutenant Graf Castiglione, der preußische General⸗Major Felden, die Residenten der drei Schutzmächte, die Offiziere der drei Dccupations⸗Corps und alle obere Landes-Behörden zu einem Got⸗ tesdienst nach grlechischem Ritus im Dorfe Mogila, wo die russischen Truppen ihr Standquartier haben, und wo auf freiem Felde unter einem Zelt eine Kapelle errichtet war. Ein Bataillon der Jäger zu Fuß des Krementschuger Regiments und ein Kosaken ⸗ Detaschement wohnten dieser Feierlichkeit bei und desilirten darauf vor dem Ober⸗Befehlohaber der drei auf dem krakauer Gebiet stehenden Truppen⸗Abtheilungen. Der Commandeur des russischen Jäger⸗Re⸗ giments, Baron Mengden, gab sodann ein Frühstück, bei welche m Toasts auf die drei Monarchen, auf den Großfürsten Threnfolger und die russische Kaiser⸗Familie, auf den Befehlshaber der drei verbünde⸗ ten Truppen⸗Corps in Krakau, Grafen Castiglione, und auf den Fürsten Statthalter des Königreichs Polen ausgebracht wurden. Auf dem Klosterplatz des Dorfes Mogila wurden die Unteroffiziere und Soldaten des russischen Bataillons bewirthet und unterhielten sich dann mit National⸗Gesängen und Tänzen. Ein von dem österreichi⸗ schen Residenten, Baron von Ungern-Sternberg, in Krakau gegebenes Festmahl beschloß die Feier des Tages.
Frankreich.
Paris, 5. Mai. Die Deputirten⸗- Kammer genehmigte heute
mit 228 Stimmen gegen 12 den e e ner in Betreff der
Westbahn. Man ging sodann zur Diskussion des Gesetz⸗ Entwurfs
über die Eisenbahn von Dijon nach Mühlhausen über. Demnächst
96 der Gesetz⸗Entwurf über die Centralbahn zur Erörterung mmen.
Ibrahim Pascha begab sich am Sonnabend mit seinem jungen Sohne, welcher seit einem Jahre die pariser Schulen besucht, und mit einigen Personen seines Gefolges in den Justiz-Palast. Der Prinz wurde zuerst in die Sitzung des Assisenhofes eingeführt. Ein junger Mann von 18 Jahren, der Mitschuld bei einer Fälschung an— geklagt, stand vor Gericht. Ibrahim Pascha und seine Begleitung nahmen auf den für sie bestimmten Sitzen Platz. Der General- Ad= volat Jallon begaun sein Requisitorium in folgender Weise: „Der erlauchte Gast, welcher durch seine Gegenwart in diesem Saale der französischen Justiz und Magistratur eine so ausgezeichnete Achtung bezeigt, wird uns gestatten, den Gang der Justiz nicht zu unterbrechen. Wir wissen, daß Se. Hoheit Ibrahim Pascha auf das Volk, welches zu regieren er eines Tages berufen ist, die Wohlthaten der moder⸗ nen Civisisation anzuwenden wünscht; wir wissen, mit welchem Eifer er in den Gesetzen und Institutionen der anderen Völker die Mittel erforscht, das Loos und den Zustand des Volkes zu verbessern, des⸗ sen Zukunft ihm anvertraut ist. Es heißt mithin seine Gesinnungen und seinen edlen Charakter begreifen, wenn wir die Erfüllung unse⸗ rer Pflichten fortsetzen.“ Hierauf ging der General⸗Advokat in die Detaills der Sache ein. Der Vertheidiger nahm dann das Wort zu Gunsten des Angeklagten. Ibrahim Pascha schien den lebhafte⸗ sten Antheil an den Debatten zu nehmen; sein hinter ihm sitzender Sohn gab ihm Erklärungen über die Verwaltung und die Formen der Justiz. Nach dem Kesumé des Präsidenten zog sich Ibrahim Pascha, ohne das Resultat der Berathung der Jury abzuwarten, zurück und besuchte die übrigen Theile des Palastes.
Die fünf Akademieen des Instituts hielten am Sonnabend unter dem Präsidium des Herrn C. Dunoyer ihre öffentliche Jahres⸗ Sitzung. Nach der Eröffnungsrede des Präsidenten wurde der Be⸗ richt über den Volneyschen Preis verlesen. Graf Volney hat einen jährlichen Preis auf das beste Werk in der vergleichenden Sprach⸗ funde ausgesetzt, der in einer Goldmedaille von 1200 Fr. Werth be⸗ steht. Zehn Werke, theils schon gedruckt, theils noch Manuskript, hatten sich um den Preis beworben, welcher dem Dr. A. J. igen Mitglieb der Kaiserlichen Akademie von St. Petersburg, für seine ossetische Sprachlehre zuerkannt wurdt. Ehrenvoller Erwähnung geschah des Dr. Curtius wegen seiner zwei Schriften; „Die Sprach⸗ Vergleichung in ihren Beziehungen zur klassischen Philologie /, und „die Bildung . ö. . ,,. im Griechischen und Lateini⸗ en in vergleichender Sprachbeziehung. . Der ö von Algier, der feiner Geldverhältnisse wegen seine Entlassung eingereicht hat, erklärt in einer Rechtfertigungeschrift, daß die Verwaltung Algiers nicht allein ihm die gehörigen Geldmittel zur Wahrnehmung seiner Mission entzogen, sondern ihm sogar Hinder⸗ nisse in seiner Wirksamkeit in den Weg gelegt habe, Das Echo du Midi fragt, was man dazu sage, daß die Verwaltung die katholi⸗ schen Priester gehindert habe, die Muselmänner zum Christenthum
überzuführen, und daß man gar den zum Priesterstand bestimmten
Zöglingen untersagt habe, Arabisch zu lernen, weil, man befürchtet, sie würden dadurch größeren Einfluß auf die Eingeborenen ge⸗ winnen. ö Herr C. Ledru hat gegen das Urtheil, welche seine Ausstreichung von der Advokatenrolle verfügt, Cassation eingelegt.
Der Constitutionnel beschwert sich bitter darüber, daß die französische Regierung, trotz der Radikal⸗Reform des Quarantaine⸗ wesens in England und Oesterreich und trotz des in gleichem Sinne sich aussprechenden Berichts der Kommission der Akademie, sehr un⸗ genügende Reformen veranlasse. Ohne Rückicht darauf zu nehmen, bezwecke der Minister blos folgende Aenderungen; 1) Türkische Schiffe, die mit Gesundheits⸗-Certifikaten versehen, sellen künftig blos fünf statt neun Tage Quarantaine abhalten. 2) Dampfschiffe aus Syrlen und Aegypten sollen mit gleichen Certifikaten statt neun nur sieben Tage Quarantaine halten. Dies betreffe hlos die Passagiere, während es scheine, daß für Waaren gar keine Reform beabsichtigt werde. Der Constitutionnel spricht die Hoffnung aus, daß die Kammer sich nicht mit diesen mangelhaften Konzesstonen begnügen und daß die Frage bei der Dislussion des Budgets zur Sprache kommen werde. Bis dahin werde auch der Plan des neuen von der Kommission der Akademie vorgeschlagenen Gesundheits⸗- Reglements bekannt sein, worauf man dann Rücksicht nehmen könne.
Graf Mols hat als Präsident des Verwaltungs-Rathes der Kohlen⸗Association des Loirebeckens seine Entlassung genommen.
Am Freitag begegneie dem Prinzen von Salerno und seiner Gemahlin, als sie um 11 Uhr Morgeng aus den Tuilerieen fuhren, ein Unfall, der glücklicher Weise keine schlimme Folgen hatte. Der Wagen, worin Beide saßen, stürzte in der Straße Rivoli durch einen Bruch der Achse um. Nachdem dieselben im Hotel Kent einige Au- genblicke ausgeruht, brachte ein anderer Wagen sie in den Palast Elyse⸗ Bourbon zurück. ;
Der Kriegs⸗Minister hat verfügt, daß der Gesangs Unterricht
begehrt.
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bei den Insanterie⸗ und Genie ⸗ Corps obligatorisch sein und überall von einem Musiker ertheilt werden solle. .
Die Marechaur de Camp Maisonfort, Ordener, Foucher, Mangin und Duvivier sind zu General⸗Lieutenants befördert worden.
Aus dem Bericht der Budget Kommission ergiebt sich, daß der Minister der auswärtigen Angelegenheiten eine Vermehrung von I0 i, 000 Fr. für sein Departement begehrt. Unter den Posten, welche diese Summe bilden, befinden sich folgende: 60, 0 Fr. für Errich- tung eines Konsulats erster Klasse zu Kalkutta; 25, 000 Fr. für ein Konsulat auf den Sandwichinseln; 10 009 Fr. Zulage für den Bot⸗ schafter zu Neapel, dessen Gehalt von S0. 00 auf 90, 009 Fr. ge⸗ bracht werden soll; 306 Fr. Zulage für den Konsul zu Christiania in Norwegen. Die Kommission sindet gegen diese Posten nichts ein- zuwenden. Nicht so willig zeigt sie sich dem Minister des Innern, der 10 060 Fr. Zulage zu der Subvention für das Odeon-Theater Diese Bühne wird bereits mit 60 000 Fr. jährlich unter- stützt, kann aber dabei nicht bestehen. Die Kommission trägt darauf an, die Kammer solle die Vermehrung der Subvention nicht be⸗ willigen. . .
Das Journal des Débats setzt seine Polemik gegen die Oppositions⸗ Doktrin über die Stellung des Königthums in einer Repräsentatio⸗Monarchie fort und spricht sich neuerdings folgender⸗ maßen hierüber aus:
„Die Frage scheint uns ganz einfach. Man darf nur einen Blick wer= sen auf die Charte; man darf nur eine Minute nachdenken, über den Me⸗ chanismus unserer Regierung. Der König regiert: etwa allein? Hiebt es eine Regierung und eine Politit des Königs, die man von der Regierung und der Politik des Ministeriums und der Kammern trennen lönnte? Ihr seid es, die ihr, um euren Leidenschaften zu dienen, diese höchst verfassungs⸗ widrige Trennung vornehmt. Es ist euch nicht geglückt, das Ministerium zu verdrängen; es wird euch wahrscheinlich bei den nächsten Wahlen nicht gelingen, eine Majorität in der Kammer zu erlangen. Was denkt ihr euch n eulem Veidruß darüber aus? Ihr haltet euch an den König, der we der verantwortlich ist, wie das Ministerium, noch der Wiederwahl unterworfen, wie die Majorität der Kammer; ihr schrribt die Schuld von Allem, was euch mißfällt, einer Staatsgewalt zu, die nicht ohne Revolution geändert oder gestürzt werden kann. Die e Staatsgewalt ruht indessen auf dem Haupte eines Individuums: Welchen Ausgang wird der Haß finden, den ihr anregt? Wie werden sich die Leidenschaften Luft machen, die ihr eniflammt? Der constitutionelle König, sei es, daß er die Kammer auflöst, um ein Ministerium zu behalten, sei es, daß er ein Ministerium entläßt, um die stammer zu behalten und sich mit ihr in Uebereinstimmung zu setzen, weicht nicht zurück, sondern regiert. Ist dies etwa eine Theorie, von uns erfun, den, uͤm sie der Theorie des Herrn Thiers entgegenzustellen? Nichts weniger! Es ist die Charte selbst, ihr Geist, wie ihr Wort-Inhalt. Schlagt doch nur die Charte auf, was sagt sie? „„Die Person des Königs ist unver⸗ letzlich und heilig. Seine Minister sind veraniwortlich.““ Und gleich dar⸗ auf: „„Dem König allein gehört die ausübende Gewalt. Die gesetzgebende Gewall wird zufammen durch den König, die Pairs -⸗Kammer und die Depntirten- Kammer ausgeübt.““ Auf diesen wenigen Bestimmungen ruht unsere ganze Ver⸗ fassung. Ihr Mechanis mus läßt sich m Einem Wort ausdrücken: wir haben eine Kollehlio - Rrgierung. Siellen wir gegenüber, wie Herr Thiers die Charte verstanden wissen will: Die Person des Königs ist unverletzlich und heilig, d. h. der Konig bleibt der Regierung fremd. Die Charte war, nach dieser Auslegung, nur höflich gegen den Thron. Sie wollte sagen: Der König foll ein unnützes Rad in der Regierungs- Maschine sein; sie hat diesen Gedanken ausgedrückt mit den Worten: „„Die Person des Königs ist unverletzlich und heilig.“ Nach Herrn Thiers sind sich diese beiden Ver⸗ sionen ganz gleich. „Dem König allein gehört die gusübende Ge⸗ walt“, d.'h. der König geht auf die Jagd oder fährt spazieren, wäh⸗ rend seine Minister allein verwalten. Bedarf man einer Unterschrift, so giebt er sie, veisteht sich, ohne das, was ihm zur Unterzeichnung vorgelegt wird, zu lesen, denn wenn er es läse, würde er vielleicht eine Mei⸗ nung haben, und hätte er eine Meinung, so wäre Alles verloren. Um nicht aus seincr „heiteren und ruhigen Sphäre“ herauszutreten, mischt sich der König auf leine Weise in die öffentlichen Angelegenheiten. Nach diesem System wird die persönliche Fähigkeit eines Königs zu einem wahren Un- glück für das Land; ein tüchliger König wird sich immer stark versucht füh⸗= sen, ein wenig zu regieren, wäre es auch nur, um leichtsinnige Minister, wie deren zuweilen vorkommen, abzuhalten, daß sie nicht die Krone zur Eide fallen lassen. Was ist unter diesen Umständen zu wünschen? Etwa daß man einen schwachsinnigen König habe? Nein! Nehmt euch in Acht: ts ist ein Tag vorbehalten, ein einziger Tag, an. welchem dieser König, der nicht regiert, der keine Meinung hat, plötzlich berufen ist, bei der zartesten Regierungs- Frage einzuschreiten und sie zu entscheiden. Es enisteht ein Konslikt zwischen den Kammern und, dem Mi⸗ nisterium; gewiß nicht über geringfügige Gegenstände; vielleicht über das ganze politische Sostem. Soll der König die Kammern auflösen oder as Miisterium entiassen? Jetzt ist für den König der Augenblick gelommen, den Vorhang, der ihn verbirgt, zu zerreißen und aus seiner „hei⸗ leren und ruhigen Sphäre“ herauszutreien. Wie steht es aber dann mit der Unverletzlichleit? Seine Meinung, die er so geheim hielt, sie wird
en ihn bewahren. Entscheidet er sich für fein Ministerium, löst er die enn auf, so wird damit die schwebende Frage auf den heißen Kampf⸗ plan der Wahlen verlegt. Und wer steht dafür, daß nicht die Wähler, in= bem sie der aufgelösten Kammer Recht geben, dem König Unrecht geben? Wie? nach solchem Aufsehen soll der arme Fürst wieder zurückfehren in seine „heitere und ruhige Sphäre?“ Und wird er nicht überhaupt. da man ihn mit so großer Aengstlichkeit fein gehalten hat von der Politik, Mühe haben, sich eine Meinung zu bilden, in. in dem Augenblick, wo man verlangt, daß er eine haben soll? zir sordern Heirn Thiers auf, seine Theord in Bezug auf diesen Punlt noch einmal vorzunehmen. Dieser ein- zige Vorbehalt, den er nothwendig zugeben muß, n sie in Grund und Boden. Gerade in dem so ernsten und schwierigen Fall eines Kon slilts zwischen den Kammern und dem Ministerium wäre zu wünschen, der König müßte nicht aus seiner „heiteren und ruhigen Sphäre / heraustreten. Die Parteien sind in dem vorausgesetzten Fall so aufgeregt, die Leidenschasten so lebhaft! Da der König nur unter der Bedingung, nichts zu thun, un- verletzlich ist, so wird er ja diese Undverleßlichkeit gerade in dem Augen ⸗· blicke verlieren, wo er sie am nöthigsten hätte. Wir freilich sind der Meinung, die Charte, indem sie den König unverletzlich und heilig erklärt, habe im Gegentheil unterstellt, daß er etwas thun werde. Das ihm aufgelegte Gesetz will, nach unserer Ueber- zeugung, nicht, daß er sich enthalte, zu regieren, sondern, daß er durch ver= anthorfliche Minister regiert. Dies angenommen, erklärt sich Alles, wird Alles deutlich. Der König ist unverletzlich, nicht, weil er nichts thut, son dern weil seine Minister Alles mit ihm thun. Die Minister spielen nicht die einfältige Rolle, für einen Anderen einzustehen und für seine Fehler gestraft zu werden; auch sie regieren; sie unterzeichnen nur, was sie gut- heißen; es steht ihnen immer 9 ihre Portefeuilles niederzulegen. Der König bedarf der Mitwirkung der Minister; die Minister bedürfen nicht minder der Mitwirkung der Kammern; die Kammern hängen von den Wählern ab. So bilvtt sich die NRepräsentativ · Regierung ö
Es ist wieder die Rede von der Errichtung eines Vice⸗König⸗ thums in Algerien.
Die Eröffnung des Prozesses des Königs-Mörders Lecomte vor dem Pairshofe wird wohl nicht vor dem nächsten Monate stattfinden
können.
Die französischen Renten waren heute an der Börse sehr fest und im Steigen. Sie waren besonders am Schlusse gefragt; es hieß, aus London . von gestern eine ansehnlich höhere Notirxung der Con- sols eingetroffen.
X Paris, 4. Mai. Die Pair s-Kam mer verhandelte heute über den Gesetz⸗ Entwurf in Betreff der inneren Schifffahrt. Der Minister des Innern legte vorher noch für den Minister der öf⸗ fentlichen Arbeiten den Geseß-Entwurf in Betreff der Eisenbahn von Bordeauy nach Cette vor. Baron Charles Dupin schlug dann als Musier sür die Beschiffung der Flüsse die der Jonne vor, die
tundbar; die Partei, welcher er Unrecht r wird einen tiefen Groll ge⸗
die Absicht habe, in der nächsten Session der General⸗Staaten ch
vorzugsweise in Flößen besteht. Marquis von Cor due m jedoch, daß die Flüsse auch für Schiffe fahrbar gemacht win Herr von Bussidres aber ist gegen das System, das Hen Dupin vorschlägt, und sindet dasselbe dem Verkehr nachtheilig der eintretenden Unterbrechungen. Man solle so viel als möglich regelmäßige und ununterbrochene Schifffahrt herstellen. Herr Cn Berichterstatter, vertheidigt das System und die Berechnungen
ganton Aargau. Die beiden Aebte von Muri und Wel- gen haben neuerdings eine Zuschrift an die Stände und die Tag⸗ ,, ,, , kungs⸗Dekre öster in und Ver⸗ ö r, ., wieder eingesetzt werden. 2) Daß, bis dieses d ö D ir, 3 , aus er ; ö f glostergute der standesgemäße Unterhalt zukomme. uch das ann und sucht zu zeigen, daß die des vorigen Nednerz giatstift e,. e, . * . 4 Die Deputirten-Kammer hat heute die Abstimmung ** ned e g ssl, ——ᷣ 19 * ** 23 *. gen das Amendement des Herrn Bou dei, bezweckend, daß die Weß e- Gemeinde- Rathes genehmigten Maßnahmen dem Art. 12 von Mans nach Laval über Sillé le Guillaume gehen solle, mt é enössischen Bundes widerstreben. 2) Daß der Stand Aargau gegen 126 Stimmen angenommen. Die Herren Ceyraud . sei, seine betreffenden Schlußnahmen mit dem Bundes⸗ Dessouret künden an, daß sie morgen verlangen würden, die * in Einklang zu bringen und das Stift Baden in seinen ehe⸗ tralbahn solle auf die Tagesordnung gesetzt werden. Die Dissg gen ziechten fortbestehen zu lassen.“
über die Westbahn wird dann fetzgesetzt. —ͤ Großbritanien und Irland. Kanton St. Gallen. Die neuerbaute Straf- Anstalt in z j Gallen ist nach dem Auburnschen System eingerichtet (d. h. die 4 4. Mai. Der Hof ist vorgestern nach Claren saflinge ee, n ** . in . 1 gemeinsam, gangen. r unter fortwährender Aufsicht und unbedingtem Stillschweigen be⸗ vr , e. e ö n. Fftigt, des . . 2 während bei dem nicht nach Frankreich gehen werde, ungegründet; noch keiner der joan her ? . . i, n, ae Tag und Nacht statt= amten des Königlichen Hauses, heißt es in dem Schreiben, häth— t. Fortwäbtlende, tegelmäße ge Veschüstigung, sreligiz set und jetzt irgend eine Mittheilung erhalten, die zu dem Glauben] ,, 3 . ar n, n. i , . 99 t ( ; ĩ Sträflinge; e kleine Strafanstalts⸗Bibliothek besteht. Die . sei der Besuch aufgegeben oder auch nur a ing i e ᷣ ö , ,, ne , , ; ö ö liche a gewerblicher Beziehung ist einem Dire tor übertragen; von großer ,,,, , n ii und daß die Eingeborenen, so wie die unteren Klassen der Sträflinge ,,. Tag zu beaufslchtigen und zu nüßlicher der Insel lebenden Europäer, bei diesem traurigen Anlasse einen . ki. en dre nn der Neuen Züricher Zeitung hat griff auf die Mannschaft, die sich mit Noth gerettet hatte, im fa Aluburusche System in der Art, wid es in Ste Gallen 9 * nahmen, das Wrack des Schiffes plünderten und es sodann veinmn 5 wird, seine Vortreff lichkeit bewährt. In gfonomischer *. ten. Der am Bord besindliche euer nord- amgrianisthe 2 ung darf die Anstalt jeden Vergleich aushalten. Bei einer Ge⸗
Neuseeland, welcher eine große Geldsumme und werthvolle J Bansgabe von 31,235 Fl. 2 Fr. hatte die Staahskasse im ab⸗ bei sich führte, fand in dem Hause eines angesehenen Europäen denen Berwaltung-Jahr nur einen . von 7591 JJ. 15 zr. flucht und wurde hier von dem achtbaren . der 4 är. Die Durchschnitts Zahl der Sträflinge siieg ⸗Zuf 131; nn, , . n . hr ö. Jerwaltungs⸗-Personal auf 20 Beamte und Angestellte. Die durch 9 e . ö ö 2 J J ö if ne wand emw der! M annschast bes Jalth m selbst erworbene Einnahme beläuft sich auf 23,643 Gl. ord nahm. In blicher Bezi ird Anerk ; . gewerblicher Beziehung wird Anerkennenswerthes geleistet In der Times macht Jemand, darauf aufmerksam. daß dn n in Erwägung zieht, daß die meisten mn de e' . nell vor drei Abenden in der Errterballe für die Aufbebung e Dad werken, die in der Anstalt betrieben werden, für längere Zeit desstrafe sprach und eine Stunde später in einer Versammlun e Lehrlinge sind. Bei der Auswahl der Gewerbe wird nicht Freunde Irlands erklärte, daß, wer Blut vergieße, auch verdien, auf die Einträglichkeit derselben Rücksicht genommen, sondern sein Blut wieder vergossen werde. Der Agitator hate also ami auf die Verhälimiffe der Sträflinge und auf ihr künstiges ehr= lichen Abend zwei ganz entgegengesetzte Ansichten vertreten. ] Fortkommen. Die Hauptgewerbe sind die Schusterei, Weberei, Aus der Präsldentschaft Bengalen sind bei der Bank, zu A Leiderei. Buchbinderei und Tischlerei. Das Strohflechten, Kar— 2000 Pfd. St. als Beisteuer e. die , n, ,, , hen, Spulen und Baumwollklopfen 2c. beschäftigt meist solche get ofen und zugleich weitere Geldsendungen in Aussicht gel inge, die entweder nur kurze Strafzeit haben oder zu anderen rden, . ; c. N häftigungen aus persönlichen Gründen nicht verwendet werden Die letzten Nachrichten aus Indien haben an der Börse ei en. Genügliche i. 9; all diesen . geht nicht aus. guten Eindruck gemacht und das Vertrauen, welches während, Arbei lsverdienst ist auf die Summe von 8790 Fl. 25 Kr. ge— , . am Sutledsch etwas nachgelassen hatte, völlig wiedens ken. Mancher Entlassene findet durch das in der Änstalt gelernte gestellt. . sowerk nun eine gesicherte Existenz, wofür er, so wie für die Zur Verhinderung des öfteren nächtlichen Zusammenstoßens shheufreundliche Hülse und 35 n, . ag . I wie ö 8, . . ; gi fe und Unterstüͤßung des Schußtz-AUufsichtsver wollen die englische un franzsi e Admiralität jetzt übel Was die Beachtung der vorgeschrieb us - Ord ,, ne ne e in ne e dee , ermittelst farbiger Glä ; e f . 1 f ; e ee, bracht, die Richtung des Schiffes in der sin stersten Nacht deutlit äne Zahl von 131 Sträflingen noch bei 100 Disziplinar-Stra— bestinimt bezeichnen. Erst dieser Tage sind auf der Höhe von Bu Head ein großer Ostindienfahrer von 1000 Tonnen Gehalt und dänischer Kauffahrer gegen 11 Uhr Abends mit so furchtbarer walt auf einander . daß das dänische Schiff großentheils trümmert ward und feine Mannschaft sich nur mit Noth auf den indienfahrer, der ebenfalls gelitten hat, retten konnte. Als Beweis, daß man von Aufhebung der Korngesetze Werthverminderung der Pachthöfe erwarte, wird angesührt, daß um ö. j.ungst erledigtes Pachtgut von 500 Morgen Land, 3 ⸗ dem Lord AÄylesbury gehört, nicht weniger als 18 zahlungs sst es ein Beleg dafür, daß dieses wichtige Moment, die religiöse Pachtlustige beworben haben, welche sämmtlich die seitherig . He, nicht n ef 6. . 6 in, . . zu entrichten übernehmen wollen. Einige derselben wollen sich Mften, so könnte es! wohl kaum anders und zweckmäßiger erreicht eine Pachtsteigerung gefallen lassen. aden, als wenn man das Auburnsche System theilweise mit dem nieder lande.
uu 1 dem der gänzlichen . n g k ; „ringt. Eine mehrjährige Erfahrung liefert nämlich den Beweis, da
* Aus 9. Haag. 5. Mai. Die zweite Kammer hat in I lierbrechtrn, ö r, lraß ; haben und doch schöon an itzung am 2. Mai den Gesetz-Entwurf in Betreff der Gleichstell smordentlichts wüsses Leben gewöhnt sind, so wie bei folchen, die der Schiffe, die unter russischer Flagge fahren, mit denen der Verbrechen“ ergraut sind, das Auburnsche System nicht kräftig en, Nationen nach einer lange dauernden Berathung bei g wirkt. Bei einer künftigen NRevisson der Strafgesetzgebunz
chlossenen Thüren mit 44 gegen 6 Stimmen angenommen. ͤ ñ 9646 ,, geg 9 le hierauf mit Grund Rücksicht kenbin he werden. 5 panien.
Aus glaubwürdiger Quelle wird versichert, daß die Regin
Madrid, 30. April. (Frankf. Journ.) So eben verneh⸗
wir, daß die galicische Insurrection vollständig unterdrückt ist. „' Pontevedra und Lugo haben kapitulirt und sc den Truppen Königin ergeben. Neunzehn Offiziere von Capitainsrange und ber sind zu Corufia erschossen worden. Den übrigen wurde eine bewilligt, und die Regierung hat ihnen das Leben geschenkt. Der Fer Rubin de Selis, der Chef eines Theiles der Insurgenten, die Mitglieder der insurrectionellen Junta haben sich auf der
j
gacbrigg „Nervion“ eingeschifft, welche nebst einem Küstenwächter tei fuͤr die Insurrection genommen hatte; die Brigg ist nach tugal oder Gibraltar unter, Segel gegangen. Das von der re f tionairen Junta von Santiago gegründete Journal, die Re vo⸗ ion, hat nur einige wenige Nummern veröffentlicht; es erschien äiesem Blatte auch ein Bando, wonach die Generale Concha und alonga außerhalb des Gesetzes gestellt wurden. Zu Pontevedra
ke die Junta Zwangsanlehen. bei den reicheren Einwohnern gemacht.
* Paris, 1. Mai. Der Umwälzungsversuch in Galicien geht 6 Ende entgegen, und dadurch wird hoffentlich auch den unruhi⸗
fü der Gefangenen nie gestraft werden mußte und ein anderer ktheil nur ein- oder zweimal. Es zeigt sich auch hier wieder, bas angenommene System sich bewährt. Auch der sittlich-reli⸗ e Zustand darf im Vergleich zum früheren Straf⸗System voll— men beruhigen. Wenn wir anführen, daß von 215 bisher ent— men Sträflingen nur 19 einer neuen kriminellen Verurtheilung Räckfällige unterlegen sind, so wollen wir damit nicht ge⸗ beweisen, daß eine sittlich⸗— religiöse Erkenntniß, und erung bei allen Entlassenen durchgedrungen sei; aber immer—
Gesetz⸗ Entwurf über die Veränderung des Grundgesetzes vorziüh jedoch nicht in der Ausdehnung, wie ein sehr großer Theil der! . es wünscht, sondern nur in Betreff des Stimm- und W rechts.
8elgien.
Brüssel, 5. Mai. Der Minister der öffentlichen Arbeiten der Kammer einen Gesetz⸗ Entwurf in Betreff einer Eisenbahn von Man nach Wavre nebst Zweigbahnen vorgelegt. Dem Plane nach solle? Bahn von Manage aus sich nach der Landes-Eisenbahn hinziehen; sie über Seneffe, Ärquennes und Nivelles; zwischen Nivelles und! nappe läuft sie über den Bergrücken, welcher die Bassins der M und Schelde trennt, dann tritt sie in das Dylethal, berührt Gan und die zahlreichen Ortschaften dieses schönen Thales und ven n sich bei Wavre mit der Sambre⸗-Bahn nach Löwen. Sie vern ständigt das Eisenbahnnetz zwischen Löwen und den Hauptpunkten s Hennegaus und ergänzt somit die Bahn von Löwen nach der San
. Die belgischen Eisenbahnen haben im Monat März g2b, 00 eingebracht, gegen März des vorigen Jahres eine Verminderung
30, 0000 Fr. zewegungen, die auf noch vielen anderen Punkten Spaniens und Schweiz. se in der Hauptstadt fich kundgeben, ein Ziel gesezt werden;, Der
mage uri . . elle Bericht bes Generals Jose de la Concha über die Nieder, anton Zürich. ie liberale Partei hat in den, der rebellischen Truppen und die Einnahme von Santiago ist
Mai stattgehabten Großraths⸗Wahlen einen vollständigen Gig in diese Stabl vom Vsten datirt bas gestrige Blast der vongekragen. Auf 171 bisher bekannte Wahlen gehören 15 8g. Pr. 3 g, enn, wurde 9 6 k ltr m, ge entschieden der liberalen Partei an; rein konservativ sind nun“ kund als es endlich, nach verzweifeltem Widerstande der Nebel⸗ 5 sind in Bezug auf polttische Farbe nicht genguer bekannt, ] welt jedes Haus vertheidigten, gelang, diese kig in das ehe-
Die Cidgenössische Zeitung sagt, sie habe über das ke Penediktiner-Kloöster San Martin, das sehr fest und, setzt in sultat der Wadlen für seht nur zwei Bemerkungen zu machen 6M FKusemne , ist, zurückzudrängen und zugleich eine An= Erste: Die Spposition wird im neuen Großen Rathe an 30) der anstoßenden Häuser zu beseßen, wurde der Kampf erst recht deutend schwächer sein, als man vorher annehmen zu dürfen gion hnäckig und blutig; Haus für Haus mußte mit Sturm genommen Doch hat sie keinen ihrer Redner verloren und lehrt somit wenig den bis endlich um halb 7 Uhr Abends alle Häuser er⸗ in ungeschwächter geistiger Kraft in den Großen Rath zurück ] t waren, und die Rebellen, auf das Kloster gebäude Zweite haben wir wohl eine entschieden ultraradikale Mehrhtin ttgedrängt, zu kapituliren verlangten Sie schlugen Be⸗ wartet, nicht aber radikale Elemente der Art, wie wir sie nun ngen zu diefem Zwecke vor, abe bei der Stellung, welche im neuen Großen Rathe erblicken. Von einem sogenannten „gen bars Truppen lerobẽert hatten, und nach dem einmal vorgzesallenen bigten Liberalismus“ wird bald genug keine Rede mehr sein. tvergießen giaubte er leine andere Bedingung als Uebergabe auf
vorgekommen, dabei ist aber nicht zu übersehen, daß beinahe ein
bl
Gnade und Ungnade eingehen zu dürfen. Im Falle ber Verweige⸗ rung der Annahme von Seiten der Rebellen wollte er das Kloster mit Sturm nehmen; allein sie ergaben sich sämmtlich. Der Gineral
zollt dem Muthe seiner Truppen große Lobsprüche und giebt seinen
Verlust auf 30 und einige Todte ünd 109 und einige Verwundete an. Mangel an Munition, die er von dem General⸗Capitain Villalonga verlangt zu haben angiebt, bezeichnet er als Grund, weshalb er einen oder zwei Tage in Santiago werde stehen bleiben müssen. Sogleich nach dem Einireffen der Munition wollte er gegen Vigo und Pon tevedra ziehen. Die gefangenen Anführer und Offiziere wurden am 24sten nach Coruna geschickt, um dem General-Capitain Villalonga zur Verfügung gestellt und dem Kriegsgesetze vom 17. April 1221 gemäß gerichtet zu werden, während die Entscheidung des Schicksals der gefangenen Soldaten dem General⸗-Capitain Villalonga anheim⸗ gestellt bleibt. Die Königin hat dem General Concha über die ge⸗ schickte Leitung der Operationen und den Truppen über ihre Treue und Pflichterfüllung ihre höchste Zufriedenheit zu erkennen gegeben und sich für diejenigen, welche der General dazu namentlich vorschla⸗ gen werde, noch besondere Belohnungen vorbehalten.
Von der Einnahme von Lugo durch den General-Capitain Villa⸗ longa, welche das Journal des Débats schon gestern gemeldet hatte, schweigen alle madrider Berichte vom 28. April. Sie sagen nur, daß er unterm 24sten aus Betanzos an die Regierung berichtet habe, er befinde sich auf dem Marsche nach Lugo, um sich dieses Platzes zu bemächtigen, selbst wenn die Rebellen, ermuthigt durch die Artillerie, die sie, wie es scheint, von Vigo herbeigeschafft hatten, versuchen sollten, ihn zu vertheidigen.
Nach der Abberufung des Generals Don Trinidad Balboa von seinem Posten als General-Capitain von Burgos hat sein Nachfol⸗ ger, General Bayona, diese Stelle am 24. April angetreten und zu⸗ gleich ein Bando erlassen, das zwar auch den Ausnahmezustand auf⸗ rechthält, dagegen aber auch die Civil⸗Autoritäten in Ausübung ihres Amtes läßt und in jeder Beziehung günstig absticht von dem blut⸗ dürstigen Bändo, welches Balboa am 2Alsten erlassen hatte und da⸗ durch so allgemeine Entrüstung erregte, daß der General abgesetzt werden mußte.
Am 23sten hatte General Roncali auch seinen neuen Posten als General- Capitain zu Granada angetreten. Er wollte alsbald mit einer Eekadron Reiterei nach Malaga gehen.
Aus Valencia, Palencia und anderen Städten sind neuerlich wie⸗ der mehrere angesehene Männer als verdächtig verbannt worden; eben so aus Valladolid, wo die Studenten der Universität das Bei⸗ spiel der Madrider in Erregung von Straßenlärm und aufrühreri⸗ schem Geschrei nachahmen wollten. In Salamanca hält der jetzige energische Kommandant, Brigadier Calonge, die Ordnung . aber da er alle Streitkräfte und selbst die Zoll-⸗Carabiniers von der portugiessschen Gränze an sich gezogen hat, so ist der Schleichhandel wieder im höchsten Flor. Zu Reus in Catalonien zeigten sich auch schon beunruhigende Symptome eines beabsichtigten Aufstandes; die rechtzeitige Ankunft des General⸗Kommandanten von Tarragona mit Truppen sicherte aber die Erhaltung der Ruhe. In Figueras sind, nach den heute 1 Nachrichten von der Gränze, neuerdings wieder zahlreiche Verhaftungen vorgenommen worden. Der Anschlag der neuen Conscriptionslisten dort, wie zu Gerona, hat neue Aufre⸗ gung unter dem Volke verbreitet.
Serbien
Belgrad, 21. April. (A. 3.) Serbien genießt seit vielen Monden des tiefsten Friedens; reich an Erzeugnissen führt, es jährlich bereits für Millionen (welche Münze?) ans, während seine Bevölke⸗ rung, schlicht und einfach in ihrer Lebensweise, nur weniger Luxus⸗ wagaren aus der Fremde bedarf, die Ausfuhr des Landes also dessen Einfuhr bei weitem, ja, man darf sagen, ums Zehnfache übersteigt. Die Regierung scheut keine Kosten und Mühe zur Förderung der Landes-Kultur, und wirklich macht dieselbe außerordentliche, jedoch außerhalb fast unbeachtete Fortschritte. Straßen, Schulen, Kirchen wer⸗ den rüstig gebaut, Posten und Eilfahrten nach allen Gegenden errich⸗ tet, Bergwerksschürfungen, Brückenaulagen 2c. angeordnet. Vor Ver⸗ lauf eines Jahrzehends wird Serbien bessere Land⸗ und Heerstraßen haben als Ungarn.
Der Fürst hat ein Dampsschiff gemiethet, welches ihn und sein Gefolge in dem an unserer Gränze gelegenen Radujewatz an Bord nehmen und zur Bewillkommnung des Großherrn nach Rustschuk führen wird. Erwähntes Gefolge wird vornehmlich aus dem Minister Petroniewitsch, zwei Senatoren Namens Hessawatz und Knischarin, seinem Secretair Knexewitsch und einem Adjutanten bestehen. Sie reisen morgen von hier aus zu Lande über Kragujewatz nach dem vor⸗ genannten Gränzort. Das serbische Volk spendet dem Großherrn nach Brauch und Herkommen reiche Geschenke. An der Ausdehnung der Großherrlichen Reise bis hierher nach Belgrad zweiselt man schon deshalb, weil, wenn dergleichen beabsichtigt würde, es sicherlich schon von Konstantinopel aus amtlich angezeigt worden wäre.
Barbaresken - Staaten.
Tripolis, 14. April. (J. 3.) Am 31. März kam der neue österreichische General⸗Agent Merlato am Bord der österreichischen Kriegsbrigg „Venezig“ hier an. Die hier befindlichen General⸗-Kon⸗ suln von England, Frankreich und Spanien boten ihm vorläufig ihre Wohnungen an, da sich für den Augenblick kein Haus vorfand, das einer nur einigermaßen an Gemãächlichkeit gewöhnten europäischen Familie zum Aufenthalt dienen konnte. Die Stadt ist in größtem Verfall; auf allen Schritten begegnet man Bildern des größten Elends; menschliche Wesen liegen sterbend und verlassen auf der Straße, ohne daß sich Jemand ihrer annähme. Nur die Konsuln bewohnen stattliche Häuser, die sie auf Kosten der betreffenden Regierungen erbauen ließen, sonst sieht man nichts als armselige Hütten. Die Familie des Herrn Merlato wurde einstweilen gastlich vom englischen General⸗Konsul, Herrn Warrington, aufgenommen, bis das für dieselbe 5 verfallene türkische Haus in wohnlichen Zustand gesetzt ein wird. Am 1. April stattete der neue österreichische General⸗ Agent, in Begleitung des französischen General-Konsuls und des Ge— neralstabs der Brigg, seine amtliche Aufwartung beim Pascha ab, wel⸗ cher ihn mit den üblichen Ceremonien und großer Auszeichnung em— pf'ing. Am 11ten l. M. wehte hier zum erstenmal die Kaiserliche Flagge, welche bei dieser Gelegenheit mit 21 Kanonenschüssen von der im Hafen ankernden Brigg und von dem Fort der Stadt be— grüßt wurde.
O st indien.
London, 4. Mai. Die Times theilt heute bereits die ihr auf außerordenilichem Wege zugekommenen Nachrichten der morgen hier eintreffenden indischen Ueberlandpost mit, welche Bombay am 1. April verlassen hat. Das indische Reich erfreute sich einer voll⸗ kommenen Ruhe, nachdem der letzte kurze Feldzug am Sutledsch die Unͤterwerfung der Seilhs zur Folge gehabt hat. Mehrere wichtige, auf die Wied erherstellung des Friedens im Pendschab Bezug habende Dokumente sind durch bie Delhi⸗Gazette vom 23. März ver⸗ öffentlicht worden; dieselben geben Auskunst über die weiteren Vor- gänge in Lahore eit dem Einzuge der britischen Truppen; das er ste sst eine Bekanntmachung des General⸗Gouverneurs, welche das Er⸗
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1 der am 8. März . dem britischen Bevollmächtigten, errn Currie, und dem Minister und den Häuptlingen des Een bars von Lahore stattgehabten Konferenz mittheilt und die Ab- erg zweier Bittschristen zu Gunsten des enen Maharad⸗ chah Dulip Singh enthält; das zweite Dokument giebt den Bericht über die bei der Bertragschließung beobachteien For- men; das dritte ist eine Beschreibung der Vorgänge bei dem am 9. März in dem Staatszelte des General⸗Goagerneurs in La- bore abgehaltenen Durbar, bei welcher Gelegenheit Sir Henry (jetzt Lord) Hardinge den Häuptlingen von Lahore die Absichten der briti⸗ schen Regierung und die Vertrags⸗Bestimmungen näher auseinander⸗ setzte; das vierte Dokument enthält endlich den Vertrag selbst, wel- cher zwischen der britischen Regierung und dem Maharadschah Dulip Singh abgeschlossen ist. Derselbe besteht aus 16 Artikeln und über= weist den Engländern alles Land südlich vom Sutledsch, so wie das Bergland zwischen dem Beas und Indus mit Einschluß der Provin⸗ zen Kaschmir und Husarah. Der Maharadschah soll 50 Lacg (eine halbe Million Pfund Sterling) nach ersolgter Ratification aus⸗ zahlen, alle meuterischen Truppen entlassen und eine Armee von nicht mehr als 20,009 Mann Infanterie und 124000 Reiter halten. Den britischen Truppen soll gestattet sein, jederzeit durch das Gebiet von Lahore zu ziehen; und sämmtliche ge⸗ gen die Engländer gerichtet gewesene Geschütze sollen un ef werden. Die Herrschaft über die Flüsse Beas und Sutledsch bis zum Indus verbleibt den Engländern. Ferner soll die Regierung von Lahore ohne Erlaubniß der britischen Regierung keinen Euro⸗ päer und keinen Amerikaner in ihrem Dienste anstellen dürfen, und Radschah Gulab Singh ein unabhängiger Herrscher in dem Gebiete werden, welches die Engländer ihm abtreten wollen. Alle Aende⸗ rungen der Gränzen des Staates Lahore sind untersagt, und alle Streitigkeiten darüber sollen den britischen Behörden überwiesen wer⸗ den, welche letztere ihrerseits wiederum von der Einmischung in alle innere Verwaltungs⸗-ÄAngelegenheiten sich fern halten sollen. In dem Vertrage fällt es auf, nicht die übliche Benennung Pendschab oder Fünf Ströme⸗Land gebraucht zu finden; die Besitzungen Dulip Singh's heißen stets nur der Staat Lahore.
Nächst diesen vier Dokumenten veröffentlicht die Delhi⸗-Ga⸗ zette noch drei andere, erstens einen Bericht über eine Staats- Vistte, welche der General⸗Gouverneur dem jungen Maharadschah abstattete, und bei welcher der erste Minister von Lahore, Diwan Dihna Nath, der britischen Regierung eine Dankrede für ihre Groß⸗ muth hielt; zweitens einen Bericht über die Verhandlungen des Ministers und der Häuptlinge von Lahore in dem am 11. März ab- gehaltenen Durbar, in welchem eine Uebereinkunft unterzeichnet wurde, daß die Stadt Lahore anf zehn Monate eine britische Besatzung ein= nehmen solle, um den Maharadschah bis zur Organisation seines neuen Heeres zu schützen, und drittens die Abschrist eines Ver⸗— trags zwischen dem General-Gouverneur und dem zum Maharad- schah erhobenen Gulab Singh, welchem die britische Regierung als unabhängiges Besitzthum alles zwischen dem Ravi und dem Indus gelegene Bergland, mit Einschluß des Kaschmir— Thales und der Provinzen Husarah und Tschamba, mit Ausschluß aber von Lehul, abtritt. Gulab Singh soll dafür nach der Ratisication des Vertrags eine halbe Million und im nächsten Oktober eine Viertel Million den Engländern auszahlen und sich verpflichten, keine Frem- den in seinen Bienst zu nehmen. Die britische Regierung wird ihn dagegen gegen alle auswärtige Feinde schützen, während er mit seiner ganzen Streitmacht stets bereit sein soll, ihr zu Hülfe zu eilen, so— bald er dazu aufgefordert wird. Als Zeichen der Anerkennung bri= tischer Oberhoheit verpflichtet er sich, alliährlich ein Pferd, zwölf Kaschmir⸗Ziegen und drei Paar Kaschmir⸗Shawls einzusenden.
So hat der Dschummu⸗= Häuptling, welcher in den Besitz des größten Theils der Schätze des alten Nundschit Singh gelangt war, sich zu dem Range eines unabhängigen Maharadschah erhoben. Als er noch Wesir von Lahore war, versprach er im vergangenen Februar, den Engländern 1,6506, 009 Pfd. St. zu zahlen, doch als der Zah⸗ lungs . Termin im März herankam, blieb das Geld aus, und neue Verträge wurden nothwendig, in Folge deren die Regierung von La⸗ hore den Kohistan-Distrikt (Idas Bergland) verlor und Gulab Singh loder auch Golab Singh), der sich anheischig machte, eine zu! Million sogleich und eine viertel Million sieben Monate später zu zahlen, zum unabhängigen Radschah oder Maharadschah (großer Kö⸗ nig) über das berühmte Thal Kaschmir erhoben ward.
Man findet es auffallend, daß in dem Vertrage mit Lahore die Provinz Multan ami mit Stillschweigen übergangen ist, obschon dieselbe seit Rundschit Singh vom Reiche abhängig war. Die Aus- lassung dieses wichtigen Entrepots für den Handel führt zu dem Glauben, daß noch weitere militairische Vorkehrungen zur Besetzung . nach der Regenzeit, d. i. zum Oktober, getroffen werden
ürften.
Die Sind⸗Armee, welche bekanntlich dem Heere am Sutledsch zu Hülfe eilen sollte und bereits Bawolpur erreicht hatte, erhielt am 10. März Contre⸗Ordre, und die meisten Regimenter kehrten nach Sukkur zurück, während die gleichfalls herangerückten bengalischen Truppen auf Firozpur weiter marschirten. Sir Charles Napier, welcher nach sehr raschen Märschen den General · Gouverneur am 3. März in Lahore erreicht hatte und daselbst mit Auszeichnung empfangen war, stand im Begriff, wieder nach Sind als Gouverneur zurückzukehren. General Littler wird mit 10,000 Mann, welche die Regierung von Lahore vertragsmäßig zu unterhalten hat, in Lahore bleiben. Am 20. März sollte der General⸗Gouverneur Lahore ver⸗ lassen, um in Begleitung Sir Charles Napier's die Kantonnirungen in den neu eroberten Provinzen am Beas in Ordnung zu bringen. Die heißen und Regen-Monate wird derselbe in seiner Sommer⸗ Residenz Simla zubringen. .
Mit dem Eintreten der besseren Jahreszeit besorgt man auch neue Kämpfe mit den Afghanen, da deren Haupt, Akhbar Chan, be⸗ absichtigen soll, die Provinz Peschauer, welche im Vertrage gleichfalls nicht erwähnt ist, wieder zu erobern.
Die Hitze war in Indien sehr stark, und man klagte in vielen Gegenden über Wassermangel. Auch eine Hungersnoth besorgte man während der beiden Monate, welche noch bis zum Eintreten der Re⸗ genzeit verstreichen müssen.
Aus China reichen die Nachrichten bis zum 27. Februar.
Das französische Dampfschiff „Archimede“, mit Herrn Lagrené“ an Bord, war am 1. April in Bombay angekommen. Derselbe hatte alle bedeutenden Häfen Indiens besucht.
Der Beschluß der holländischen Regierung, die fruchtbare Insel Bali mit beinahe 2 Millionen Einwohnern zu erobern, hat unter den Kaufleuten von Singapore große Aufregung verursacht, da man diesen Schritt im Widerspruch mit dem zwischen Canning und Baron Fagel am 17. März 1821 abgeschlossenen Vertrage findet.
gandels und Görsen - nachrichten. Berlin, 9. Mai. Das Geschäft war auch heute fast null; die Stim⸗ mung, Anfangs flau, endete eiwas günstiger. Auswärtige Börsen. Amsterdam, 5. Mei. Niederl. Sirkl. Seb. 60.
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