1846 / 136 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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588 Allgemeiner Anzeiger. Alle Psst-Anstalten des In- und

gestellt, so wie eine Kegelbahn errichtet, dahet zu einem dasselbe, jedoch nur zum eigenen Gebrauche, nach dause J Anetbieten von Seilen kes Hochlöcl ichen . 1kthlt. —= I Zahr 4

Gekanntmachungen. recht zahlreichen Besucht unseres Bades freundlichst ein · zu schaffen. . ö! . des guberniums die Bestätigung erhalten har 8 Rthir. 1 Jahr. . ĩ 09 Auslandes nehmen Gestellung

417 Belanntmachung zuladen wir uns erlauben, Das Trinken an den Mineralquellen ist allen Men- 16. Hat der Pächter alle mit der Aus senig n Theilen der Monarchie auf dieses Glatt an, für Berlin

lat? 1 Depositorio , fi Rügenwalde, den 11. Mal 1846. schen zu jeder Zeit, zu welcher die Quellen, wie bisher, ses Kontaktes in zwei gleichlautenden Eremplun ohne Preis erhöhung. die Expedition der Allg. Preuß. Nachbenannte in unserem Depositorio befindliche Te⸗ Die Bade⸗Direction. nicht verschlossen sind, zu erlauben. den hierzu erforderlichen Stempeln, Verbücherun rtions- Gebühr sür den . Zeitung.

stamenie, nämlich: Dem Pächter wird? das ausschließende Recht, die verbundenen Auslagen aus Eigenem zu bericht einer Zeile des Allg. R Friedrichs siraße Ur. 72.

Allgemeine

. as Abonnement beträgt: 2 Rihlr. sür Jahr.

2 a 18 1 1) der Johanne Margarethe von Jeschky, deponirt am ais] in der 5. Bedingung erwähnten und der larlsbader Zu dieser öffentlichen Vẽrsteigerung werden di Anzeigers 2 Sgr. Stadigemeinde gehörigen Heilquellen zu versenden, zu⸗ lustigen mit dem Beisatze eingeladen, daß es jeh

10. August 1739, ; . 2) der Henriette von Zedlitz, deponirt am 18. Olto- Demnach der am 19. März 1776 in hiesiger Stadt gestanden. selben gestattet werde, auch im Wege schrifllit

ber 1746, geborene Just Christoph Frehden, ein Sohn des wei⸗ Da nut derselben allein alle Heilquellen in Karlsbad siegelter Offerte, welche erst nach der abgehalten

16. Januar 1747,

4) der Louise Dorothee Spener, geborenen Traum, deponirt am 14. März 1753,

und

5) des Kammerjunkers von Oppel, deponirt den 5. Juni 1769,

sind feit länger denn 56 Jahren niedergelegt, ohne daß

deren Publication nachgesucht und ohne daß von dem

Leben oder dem Tode der Testatoren etwas Zuverlässi-

ges bekannt geworden ist.

Die betreffenden Inieressenten werden daher aufge— fordert, die Eröffnung diefer Testamente innerhalb 6 Monaien bei uns nachzusuchen.

Sorau, den 1. Mai 1846. .

Königliches Land- und Stadtgericht. (gez.) Calow.

3) der Wittwe Uhse, geborenen Grabig, deponirt am and hiesißen Tabacks - Fabtilanten Johann Heinrich gehören; so ist es auch keinem Privaten gestaitet, das steigerung von der Kommission in Gegenwart 1 13 6 2 6 0

351 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 3. Januar 1846. Das in der Landsbergerstraße Nr. S0 belegene, Vol. 39. No. 2421. des Hypothekenbuchs von der Königs- stadt verzeichnete Töpfermeister Hattenbachsche Grundstuͤck, gerichtlich abgeschätzt zu 11641 Thlr. 25 Sgr. 9 Pf., soll am 28. August 1846, Vormitt. 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy pothekenschein sind in der Registratur ein zusehen.

4161 Bekanntmachung.

Wir haben beschlossen, die zu den Inierimsbahnen, welche bei Ausführung der Erdarbeiten unseres Schie- nenweges in Anwendung gebracht werden sollen, be⸗ stimmten eichenen Schwellenhölzer im Wege der Sub⸗ mission zu erwerben. Der vorläufige Bedarf von 28, 90 Stück ist in 8 Loose zu mindestens 3330 Stück geheilt und in dem Zeitraume vom 1. Juli dieses bis zum 15. Mai des nächsten Jahres zu liefern. Es werden verschlossene schriftliche Anerbieten auch auf ein⸗ zelne Loose angenommen.

Zur Eröffnung der eingegangenen Anträge und zur welleren Verhandlung ist ein Termin auf den 29sten d. M., Vormittags 11 Uhr, in unserem Geschäfts Lokale, im goldenen Schiff hinter dem Packhofe, ange= setzt, zu welchem mit dem Bemerken eingeladen wird, daß die Bedingungen daselbst täglich eingesehen werden können, auch Abschriften davon gegen Erlegung von 10 Sgr. zu haben sind.

Magdeburg, den 12. Mai 1846.

Direltsrium der Magdeburg - Wittenbergeschen Eisen⸗ bahn Gesellschaft. Francke, Vorsitzender.

66. Damypsschifffahrt N zwischen Magdeburg

2 D

Mitiwoch w Donner v

Donnerstag * 3 * Freitag P

Freitag 3 6 Sonnabend Schleppreisen:

Sonntag, Sonntag,

Donnerstag. Mittwoch.

Zur direlten Einschreibung für die Fahrt von Berlin über hier nach Hamburg eriheilt die Passagier - Eypedi= tion der Berlin⸗Anhaltischen Eisenbahn-⸗Gesellschaft die nöthigen Billette, und sind die Preise:

von Berlin nach Hamburg für 1 Person in II. Wagenklasse der Eisenbahn und J. Kaj. des Dampfschiffes excl. Bett 83 Thlr. „1 Person in III. Wagenllasse der Eisenbahn und II. Kaj. des Dampfschiffes excl. Bett 63 Thlr. von Hamburg nach Berlin: für 1 Person in J. Kaj. des Dampfschiffes exel. Bett und II. Wagenklasse der Eisenbahn 73 Thlr.

1 Person in II. Kaj. des Dampsschiffes excl.

Bett und III. Wagenklasse der Eisenbahn 45 Thlr.

Magdeburg, im Mai 1846.

Die Direction der vereinigten Hamburg Magdeburger Dampfschifffahrts · Compagnie. Holtz apfel.

Passagier⸗Dampfschiff⸗

burg. Moniags Dampsb. „Prinz Carl“) Vorm. 9 Uhr. Donnerstags „Adler! (Eisenbahnzug Sonnabend „Falke, 8 Uhr.) Nähere Austunst und Fahrbillette ertheilt Anker, Taubenstr. Nr. 10.

130978

Das Friedrichs⸗-Seebad u Rü⸗ genwalder Münde win auch in diesen

Jahre zum 15. Juni für kalte Seebäder, so wi

Gebrauch von warmen Bädern jeder Art, gif un den. Neben der bei demselben bestehenden Speise⸗ Anstalt und der erfolgten Erweiterung der Promenaden

Christoph Frehden, sich von hier entfernt und seit dem Jahre 1806, wo er nach Angabe seines Kurators als Preußischer Militair an der Schlacht bei Lübeck Theil gene mmen, von seinem Leben und Aufenthaltsorte keine Kunde gegeben hat, derselbe aber, falls er noch am Le- ben sein sollte, das 7oste Lebensjahr bereits überschrit= ten haben würde, so wird derselbe auf Antrag se nes Kurators, Ober-Appellations⸗ und Ober -Landesgerichts- Prokurators Roloff allhier, edictaliter vorgeladen, sich binnen Jahresfrist und spätestens in dem auf

den 17. Mai 1847, Morgens 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte angeseßten Termine zu melden, widrigenfalls er für iodt erklärt und über seinen Nach- laß den Rechten gemäß verfügt werden wird.

Zugleich werden diejenigen, welchen Erb- oder son⸗ stige Ansprüche an dem Vermögen des Verschollenen zustehen sollten, aufgefordert, solche in dem beregten Termine bei Strafe des Ausschlusses anzumelden und thunlichst klar zu machen.

Auch haben die etwa außerhalb des hiesigen Gerichts- kreises wohnhaften Liquidanten im Termine procurato- res in loco, bei Vermeidung der Offizial Beiordnung, zu bestellen.

Wolsenbüttel, den 9. Mai 1846.

Herzogl. Braunschw. Lüneb, Kreisgericht daselbst.

C. A. Sommer.

i9s5] ö Nr. E. 485 pol. Lizitation z ur

neuerlichen Verpachtung der

Mineralwasser⸗Versendung in Karlsbad.

Vom Magistrate der Königl. privil. Stadt Karls⸗ bad wird kund gemacht: Es werde in Folge hoher Gubernial⸗Verordnung vom 8. Jänner J. J. 3. 397 die neuerliche Verpachtung der hierortigen Mineral- Wässer am zwei und zwanzigsten Juni dieses Jahres um neun uhr Vormittags in der hier⸗ städtischen Rathskanzlei unter nachfolgenden Beding⸗ nissen vorgenommen werden.

1. Der Pacht beginnt am 1. Jänner 1847 und dauert durch sechs Jahre bis Ende Dezember 1852.

2. Zum ersten Ausrufe wird ein jährlicher Pachtzins von zwei tausend Gulden in K. K. österr. Conven⸗ tions⸗Münze angenommen.

3. Hat der Pächter den jährlichen Pachtzins in vier viertelsährigen Raten an die farlsbader Stadtrenten zu entrichten.

Sollte der Pächter nicht längstens binnen 14 Tagen nach Ausgang des Antizipat⸗Zahlungs-⸗Termins den schuldigen Pachtzins entrichten, so wird die Pachtung auf Gefahr und Kosten des im Rückstand haftenden Pächters, ohne aller gerichtlichen Verhandlung auch bei einer einzigen Tagfahrt relizitirt werden. Von dieser Relicitation bleibt der Pächter ganz ausgeschlossen, der⸗ selbe hat auf den dabei erzielten Mehrbetrag keinen Anspruch zu machen, ist aber verbunden, Alles, was er beim Antritt des Pachtes von der Stadt⸗-Gemeinde er- halten hat, so rüctzustellen, als wenn seine Pachtung ausgegangen wäre, und der Stadt⸗Gemeinde den durch eine oder die andere Benützungsart im Entgegenhalt des Pachtzinses sich ergebenden Ertrags⸗Abfall oder sonstigen Schaden oder Verlust für die ganze noch übrige Pachtdauer zu ersetzen. Der Stadi-⸗Gemeinde bleibt fuͤr den Fall der Zahlungssäumigkeit des Päch- ters die Wahl vorbehalten, entweder den Pächter zur Einhaltung und Erfüllung seiner kontraktmaͤßigen Ver pflichtungen im Rechtswege zu verhalten oder nach der Textirung dieser Bedingung die Relicitation einzuleiten, wo bis dahin auch eine provisorische Verfügung der Brunnen ⸗Versendung auf Gefahr und Kosten des säu⸗ migen Pächters eingeleitet werden kann.

1. Jeder Lizitant ist verpflichtet, vor Beginn der Li- citation ein Vadium von 2000 Fl. C. M. zu Handen der Licitations-Kommission baar zu erlegen, welche der Ersteher bis zum Betrag des einjährigen Pachtzinses baar als Caution zu ergänzen hat.

Die übrigen Vadien werden gleich nach der Licita⸗ tion rückgestellt.

Die Caution in der Summe des einjährigen Pacht⸗ zinses kann auch in Staatspapieren oder mittelst Prag- matikal · Oypothei geleistet werden. Die baare Caution wird dem Pächter nicht verzinset. Der Pächter muß mit dieser Caution und nöthigen Falls mit seinem gan- zen Vermögen für die pünkiliche Einhaltung aller Pacht- bedingnisse der Stadtgemeinde haften.

5. Dem Pächter werden folgende Mineralquellen zur Versendung überlassen und zwar:

a) die Sprudel⸗ und Hoögiens quelle,

b) der Schloßbrunn,

c) 9 Mühl und Neubrunn, dann der Theresien⸗

runn,

d) die Marktquelle,

7 j nene Mineralquelle unterhalb des Bernards⸗ elsens,

f) der Säuerling nächst der Erzherzogs ⸗Karlsbrücke zur Gewinnung des behufs der Versendung ersor— derlichen Gases.

Der Stadtgemeinde und den hierortigen Einwohnern bleiben aber ihre hinsichtlich der bezeichneten Mineral- Quellen seither ausgeüͤbien Rechte zum unentgeltlichen Bezug der Mineralwasser für die Bade⸗Anstalten, Spru⸗ delfalzerzeugung und zum häuslichen Gebrauch wäh⸗ rend der Pachtdauer aufrecht erhalten, und der Pächter darf sich bei sonstiger Ersatzleistung nicht die geringste Hemmung oder , dieser Rechte anmaßen. Außer der Wafferfüllzeit verbleiben die Mineralquellen der , ,, zur alleinigen Disposition.

6. Steht allen Kurgästen, der hierortigen Einwoh- nerschaft und den Karlsbader Unterthanen das Recht zu, auch außer den üblichen Trinkstunden aus den sfämmtlichen hierortigen Mineral Quellen Wasser zu

und Anlagen ist zur Ünterhaltung noch ein Billard auf⸗

schöpfen, solches in Flaschen oder Krüge zu füllen und

aus diefen Heilquellen für sich oder für die Kurgäste geschöpsfte Mineralwasser außerhalb des Kurortes zu dersenden, im Widrigen der Schuldtragende nebst der dem Pächter vorbehaltenen Ersatzleistungen noch insbe⸗ sondere zu einer, zur Hälfte dem Pächler, zur Hälste der Stadtgemeinde gehörigen Geldstrafe von Fünf Gulden C. M. für jedes bei dem unbefugten Versen⸗ den betretene Gefäß nach Maß des Inhalts der Krüge oder Flaschen verurtheilt und im Falle der Zahlungs⸗ Unfähigkeit mit einer angemessenen arbiträren Strafe von Seite der Lokalbehörde belegt werden würde.

7. Der Pächter ist verpflichtet, alle Wasser⸗Versen-⸗ dungen von großer oder kleiner Quantität sammt der Fracht so schleunig als möglich zu besorgen, für die vorsichtige Füllung des Wassers, für die gute Beschaffen⸗ heit der Krüge oder Flaschen und der Korte, für die Verpichung, Emballage und überhaupt sür die gute Erhaltung der Krast des versendeten Wassers die größt möglichste Sorge zu tragen.

Sollte daher versendeies Wasser an den betreffenden Otten in schlechtem Zustande anlangen, wodurch der gute Ruf der Versendungs ⸗Anstalt gefährdet würde; so fsst der Pächter verbunden, demjenigen, an welchen un⸗ brauchbares Wasser übersendet wurde, nicht nur den Schaden der Versendungskosten, sondern auch jene Auslagen zu vergüten, welche bei der diesfalls vom Magistrat durch Sachverständige eingeleiteten Unter= suchung entstehen.

Solkte sich aus einer solchen Untersuchung heraus—⸗ stellen, daß durch Vernachlässigung des Pächters oder des von demselben angestellten Personals die Wasser⸗ Versendung Schaden leidet, in Mißkredit kömmt; so soll die Stadt Gemeinde das Necht haben, vom Päch⸗ ter Eutschädigung zu verlangen, wosür der Letztere mit seinem ganzen Vermögen haftet.

Auch ist der Pächter verpflichtet, dem Magistrat oder den vom letzteren aufgestellten Organen und dem Brunnen⸗Arzt zu jeder Zeit die Untersuchung über die genaue Erfüllung der vorstehenden Verbindlichkeiten zu gestatten, so wie auch keine Versendung ohne dem Zeug⸗ niß des Brunnen Arztes, daß das Wasser gehörig con= ditionirt sei, geschehen darf.

8. Der von der hohen K. K. Landesstelle für das Jahr 1843 sestgesetzie Preis pr. 15 Fl. C. M. für Hundert große Kruͤge darf während der Pachtdauer ohne hochlandesstellige Genehmigung nicht erhöht wer⸗ 36 Dem Pächter steht aber frei, diesen Preis herab- zusetzen.

9. Während der Kurzeit muß das Füllen der Krüge und Flaschen Behufs der Versendung zu der gewöhn lichen Trinkzeit, das ist von 45 Uhr bis 9 Uhr Mor- gens, dann von 5 bis 75 Uhr Abends, ganz unter⸗ bleiben, den Kurgästen darf das Trinken der Quellen selbst während der Füllstunden nicht verwehrt werden.

Nach geschehener Füllung müssen die Quellen, deren Umgebung und die Kolonnaden, insosern sie aus Anlaß der Füllung verunreinigt worden sind, auf Kosten des Pächters gereinigt werden.

16. Die zur Wasserversendung vorräthigen Materia- lien, Werkzeuge, Maschinen und Geräthschasten werden dem Pächter inventarisch übergeben, welche derselbe aber zu Ende der Pachtzeit nach dem bestehenden Inventar im guten Zustande der Stadtgemeinde rückzustellen, den etwaigen Abgang aber neu zu eisetzen hat.

Dic vorräthigen Materialien an leeren Flaschen, Krü—⸗ gen und Korken u. s. w. und die während der Pachtzeit etwa neu angeschafften zweckmäßigen Maschinen über⸗ gehen bei Ausgang des Pachtes an die karlsbader Stadt⸗ gemeinde gegen sogleiche Vergütung des durch unpar— seiische Sachverständige unter Intervenirung des elbo⸗ gener K. K. Kreis amtes erhobenen Schätzungswerthes.

11. Die Aufnahme und Entlassung des zur Versen⸗ dung erforderlichen Personals steht zwar dem Pächter zu, derselbe bleibt aber für jeden von den angestellten Personen verübten Schaden verantwortlich.

ö. Dem Pächter ist ein Afterpacht ausdrücklich un⸗ tersagt.

Da in Karlsbad keine Privatquellen bestehen dürfen, so ist es dem Pächter uniersagt, das aus einer eima zufällig vorkommenden oder durch Nachgrabung erreich · jen Quelle in einem Privatgrunde geschöpfte Mineral- wasser zu versenden, vielmehr behält sich der Magistrat vor, steis wegen des sogleichen Verbaues solcher Pri= vaiquellen, als auch gegen die Uebertreter des Verbots wegen des Nachgrabens nach Privatquellen oder wegen des Bestandes zufällig ausbrechender Privatquellen das erforderliche Amt zu handeln.

13. Hat der Pächier alle Erfordernisse zur Füllung und Versendung selbst zu besorgen und die nothwendi⸗ gen Arbeitsleuté aus Eigenem zu bezahlen.

14. Der Pächter ist verpflichtet, gleich zu Ende der Pachtzeit die über das Versendungsgeschäft geführte Korrefpondenz, die Rechnungen über Einnahmen und Ausgaben und die Adressenbücher von der ganzen Pachizeit dem Magistrate ohne Entschädigung vorzu⸗ legen.

Dem Pächter steht jedoch frei, die sämmtlichen Bücher behufs der Eintreibung seiner Forderungen und zur Ordnung des Geschäftes beim Magistrat während der Kanzleistunden einzusehen und Auszüge zu nehmen.

15. Sollte der Pächter zur Erzeugung von Glas— flaschen oder irdenen Krügen eine Fabrik resp. Brenne= rei anlegen wollen, so hat sich derselbe hierzu das Be⸗ fugniß zu erwirken.

Jede derlei Anlage, so wie jedes auf die Versendung Bezug nehmende Eiablissement, übergeht zu Ende der Pachizeit an die Stadtgemeinde gegen angemessene Entschädigung.

16. Sollte während der Pachtzeit eine oder die an= dere der ad 5. bezeichneten Mineralquellen ganz oder theilweise versiegen, oder ihren Ort der Entstehung eg, so hat der Pächter dafür keinen Ersatz anzu⸗= prechen.

17. Der Ersteiger ist kraft des Versteigerungs⸗Pro⸗ tokolls oder der eingebrachten Offerte sogleich an die Einhaltung der sämmtlichen Bedingnisse über das Un⸗ ternehmen der Versendung auf die Dauer der im 5. 1

bestimmten Pachtperiode rechtlich gebunden, die Stadt- gemeinde jedoch erst von dem Augenblicke, wo dieses i

lichen Interessenten werden geöffnet werden, hi nen Anbot zu machen. Karlsbad, den 3. Februar 1846.

Josef Johann Lenhart n

Bürgermeister.

August Friedrich Tschepper Imllicher Theil.

Magistratsrath.

* 1 0 0 sar! Bad Kissingen. Das Känigliche Kur- und Wohnhaus mi Anstalt, Table d'hte, Restauration und Kn schaft wird am 1. Mai 1846 geöffnet; h Quartier · Bestellungen bitten wir an uns dirch her gelangen zu lassen.

Bad Kissingen. Gebrüder Bolu

——

Hessische Ludv'igs

* ; laor v Eisenbahn. 5 un Seit unseren digung vom b.

wurden aulser!

angegebenen no

ner die untenyt

neten Interims.

m wegen Nichten

der auf denz.

dieses Jahres &

schriebenen ersa von 5 resp. A pCt., zu Gunsten der ersten 1 zeichner, welche nun in Folge SS. 12 und h

Statuten an Stelle der Besitzer die fraßliche zalllung geleistet haben, annullirt.

Den dermaligen Einzahllern sind unter h

lichen Nummern neue Interims- Scli./cine, vm

mit der Ueberschrift „Duplicat', ausgefertis deren Schlusse die Ursache der Annullatio

ersten Scheines bemerkt ist.

g9g86. 987. 1826. 1827. 1828. 1829. 2031. 2102. 2104. 2259. 2553. 2554. 2557. 2558. 2559. 2560. 2887. 2890. 3107. 3108. 3141. 3142. 3692. 4433. 4436. 4437. 4438. 4439. 4440. 4446.

4444. 44415. 4446. 4447. 4448. 444. 51. 1452. 4453. 41454. 4455. 4456. 45, 4459. A461. 4462. 4463. 4464. 44605. t,

Vorstehendes wird in Gemälsheit des SH

Statuten zur öffentlichen Kenniniss gehrach. Mainz, den ?. Mai 1846.

Der Verwaltungsrat

Anhalt.

Parade vor Sr. Majestät dem Könige. Königreich Sachsen.

che Bundesstaaten. Landtags · Verhand⸗

handlungen. - Großberzogthum Baden. gen. Kurfürstenthum Hessen. rreichische Monarchie. senant von Hammerstein nach Lemberg.

land und Polen. St. Peters bung. Ordensverleihungen. ordnung über die Wiederausfuhr von Thee und Kaffee. Die Um⸗

chs Handels- Interessen mit Hinsicht auf gien. Einladung an Ibrahim Pascha nach London. fen. Die Quarantaine-Frage. Die Befestigung von Havre. zur Verhütung des Zusammenstoßens von Dampfschiffen. schtes. Schreiben aus Paris.

rag mit Belgien; Depu britanien und Ir

Abreise des Feldmarschall⸗

dlung der jüdischen Tracht. Eisenbahn⸗

(Ch. Dupin über den

Dankschreiben Ludwig Feiern der Gruben -⸗Arbeiter. Schisss= Stärke der englischen Flotte. Vermischtes.

Aus dem Haag. Feier des Geburtstages der Frau Schließung der Session der Ge- Verhandlungen der ersten Kammer. Die Universität

tirten⸗Kammer. )

Albrecht von Preußen.

den.

ien. Brüssel. Kammer -Verhandlungen. Eillärung über das uhr⸗Gesetz. Vermischt beiz. Kanton Bern. Beschlüsse der Vorberathun lrische Justände des Kantons. Kanton Uri.

n die Freischaaren. nien. Madrid. Delret zur Wiederherstellung der Preßfreiheit. e Cortes⸗Wahlen. Die Königin geht ins Seebad. ; Kon stantinopel. prfolgung in Syrien.

sngste Resorm des englischen Handels durch Sir R. Peel.

Amtlicher Theil.

Masjestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Major von Gansauge, aggr. dem Aten Garde⸗Ulanen⸗

wehr⸗) Regiment und Mitglied der Studien-Direction der Allge⸗ n Kriegsschule, so wie dem Divisions⸗Prediger Hey denreich, r bei der kombinirten Garde⸗Divisions⸗Schule, den Rothen Ad⸗ rden vierter Klasse; desgleichen dem Schornsteinfeger⸗Meister as zu Königsberg in Pr. die Rettungs-Medaille am Bande,

Stadt, Geheimen von den Stadt⸗

Kommission. traf Verordnung

Salih Pascha abgesetzt. Christen

Den zeitigen Ober⸗-Bürgermeister hiesiger

KRegierungs⸗-Rath Krausnick, in Folge der

Litexrarische Anzeigen.

Als Vorarbeit zu einer echten und vollständigs abe von Friedrich 's des Großen Werken

fn unserem Verlage in den Jahren 1837, und

Friedrich der Große

1419 als Schrift steller von .

e u ß. 360 S. 1 Thlr. 223 . Ergänzungshest n 1

7 Sgr.

Da in diesen Tagen die drei ersten Bände Ktn

drich's des Großen Werken im Drucke vollendet

sind, so machen wir auf jene gründliche Arbeit h holentlich aufmeiksam, welche den Plan zũ Hera

der Werke des großen Königs durch die Aladen Wissenschaften angeregt hat und für diejenigen behrlich fein dürfte, die den Vorzug der neuen durchaus vernachlässigten älteren Ausgaben

wollen. Beilin, Mai 1846. Veit und Ct

(4131 Bei F. H. Nestler C Melle in Ham

erschienen und in allen Buchhandlungen au

in Berlin (Stechbahn 3), Posen und Brombe

9 . E. S. Miutler: Ueber die Rectisication der Peripherie des

Von Pr. N. Na wrotæzki. gr. 8. geh! Thaler.

So eben erschien und ist durch alle Buchhan zu beziehen: 1402] Das

preußische Eisenbahnneb

mit besonderer Beziehung

auf die B stlichen Pro on

vom Amtsrath Livon ius und Ockonomic- Kommissarius Me rte ng 8.

17 u. 13 Oberwallsttaj⸗

1308 v]

Unter den Linden Nr. 23, zwei Tieppen hoch i

Quartier sofort oder auch später zu vermiethen.

1399 b]

Eine geräumige Wohnung mit allem Zubehil

Galen uͤrb Seen umgeben? ist auf einem Rinn t der Hen

6 M. von Berlin, wegen Abwesenheit 2. billig , nn, Adressen im Intelligenz unter VW. 151.

Ober ⸗Bürgermeister⸗Wahl, ätigen; und Steinke

dneten vorgenommenen neuen weite sechs Jahre in seinem Amte zu best Den Domainen⸗-Rentmeistern tzel zu Lübben den Charakter „Domainen-Rath“ zu verleihen.

Se. Königl. Hoheit der Prinz Georg ist von Wien hier an⸗

ei der heute fortgesetzten Ziehung der ten Klass n 4 Gewinne zu 2000 Rthlr. gi, 930 in Berlin bei Moser und bei r und nach Neumarkt bei Wir⸗ 4. 12,819.

l. Klassen⸗Lotterie siele E. 11,612. 51,951 und r, nach Breslau bei Schreibe 28 Gewinne zu

; 1000 Rihlr. auf Nr. 7648. 11,17 6. 14,587. 14,82

5. 22, 367. 24,744. 27,903. 31, SZ. 36, 541. 7. 39, 410. 41,874. 47,340. 51,875. 52,347. 56, 282. 60, 690. 90. 63,527. 6b, 419. 66,981. 80, 181. 80, 875. S2, 757. 83, 120 34, 644 in Berlin bei Alevin, bei Borchardt, 3Zmal bei Burg, jecurius und 3mal bei Seeger, nach Breslau bei Gerstenberg, bei Holschau und 2mal bei Schreiber, Bromberg Zmal bei Cöln bei Reimbold, Frankfurt bei Salzmann, Halle bei inn, Königsberg in Pr. bei Borchardt, er, Liegnitz bei Leitgebel, Magdeburg bei Brauns und bei ng, Merseburg bei Kileselbach, Schweidnitz bei Scholz und nach

bei Krupinski; 34 Gewinne zu 500 Rthlr. auf Nr. 3385. 2610. 7390. 8i30. 10,792. 14, 182. 17,129. 25,964. 5. 29,988. 31, 023. 31, 223. 33, 587. 35, 902. 36, 79. J. M, 191. 41,536. 42,7659. 43,958. 48,215. 49, 086. 49, 41. N 55, 980. 61,1468. 61, 962. 65,976. 70,191. 76,754 und 9 in Berlin bei Alevin, bei Borchardt, bei Grack und Zmal bei er, nach Breslau 4mal bei Schreiber, Bunzlau bei Appun, Cöln rauß, Danzig bei Rotzoll, Driesen bei Abraham, Frankfurt 2mal zalzmann, Halle bei Lehmann, Jüterbogk bei Apponius, Liegnitz bei Leitgebel, Magdeburg bei Büchting, bei Elbthal und bei Roch, bei Bielefeld, Sagan 2mal bei Wiesenthal, Schweidnitz bei Scholz, n2mal bei Rolin, Trier bei Gall, Waldenburg 2mal bei Schützenhofer sch Wesel mal bei Westermann; 58 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Ni.

3711. 4153. 4369. 5076. 6401. 65565. . 1216. 12, 970. 13, 63. 14, 920. 16, 9i8. 19419. 22713. d 98. 32,369. 37, 164. 37,458. 37, 665. 86. 41,211. 423071. 42.577. 49, 984. 5 t, Ol. 5t, 115. 57,8. „712. 61, 098. 61, 80. 3, 999. 6d, 121. 64,389. 54. Ebeꝛ09. 67,583. 7.715. b8, 747. 69, 39. 71,398. 71,511. 9. 72916. 73,285. 74,264. 74,833. 75,746. 78,797 und

bei Heygster und bei

38]. i065. 10, 805. 5. 29 G5. Z . M24. 30

B. Be chan

Berlin, den 16. Mai 1846. Königl. General-Lotterie-Direction.

nichtamtlicher Theil.

U ABnlan d.

erlin, 16. Mai. Zum Beschluß der diesjährigen Frühjahrs hen des Gan de Cory fand 63. Vormittag 26. 11 Uhr auf . im Thiergatten eine große Parade der hiesigen

Berlin, Sonntag den 171 Mai

Die Truppen standen in 2 Treffen hinter einander, im lsten die Infanterie mit der Garde⸗-Pionier⸗Abtheilung, im 2ten die Kavallerie . e ,,,. rechte Flügel n. der Raczynskischen Bilder⸗

allerie mit dem Rücken nach dem hiergarten, die Infanterie in Bataillons⸗Kolonnen. h . ö

24 Königl. Hoheit der Prinz von Preußen kommandirte die e.

Se. Majestät der König, umgeben von den Prinzen des Köhnig— lichen Hauses, worunter auch der gestern hier eingetroffene Prinz Georg, Königl. Hoheit, und Se. Königl. Hoheit der Kronprinz von Bayern bemerkt wurden, ritten die Fronten, nachdem die Truppen präsentirt hatten, herunter, und erfolgte demnächst der Vorbeimarsch.

Die Leib-Gendarmerie war an der Tate, dann folgten die 3 Infanterie⸗Regimenter nach ihrer Anciennetät, das Garde⸗Schüßzen⸗ Bataillon, die Garde⸗-Pionier⸗Abtheilung und die Fuß-Artillerie, dem⸗ nächst die 3 Kavallerie-Regimenter, die Lehr-Escadron und die rei⸗ tende Artillerie.

Es wurde zweimal vorbeimarschirt, zuerst die Infanterie in Compagniefront, die Kavallerie in halben Escadrons, das zweitemal die Infanterie in Regiments⸗Kolonnen, die Kavallerie in Escadrons⸗ kern. i el. beidemale in Batierieen.

re Majestät die Königin, so wie die Königlichen Prinzessinnen, wohnten in Wagen der . 6e. 6

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Sachsen. In der Sitzung der zweiten Kammer vom 14. Mai befand sich auf der Tagesordnung der Bericht der von ihr erwählten außerordentlichen Deputatzon in Betreff der am Abend des 12. August 1845 in Leipzig stattgefundenen Ereignisse. Von Vorlesung des Deputations-Berichts würde abgesehen und die Verhandlung durch eine Einleitung des Reserenten der Majorilät, Vice⸗Präsidenten Eise n= st uck, eröffnet, in wescher derselbe darauf hinführte, daß an die Spitze der Etörte- rung die Frage zu stellen sein werde: ob die Militairmacht an jenem Abend in den Gränzen des Gesetzes und des Rechts sich bewegt oder dieselben über- schrltten habe. Zugleich wies derselbe auf die in der Deputation eingetre= tene Spaltung hin Lvergl. Nr. 131 der Allg. Pr. Ztg.) und bemertte, wie die in dieser Beziehung sich kundgegebene Meinungõverschiedenheit in der Hauptsache in der Frage sich konzentrire, ob noch eine Unter suchung nöthig sei, oder ob das, was geschehen, genüge, um die Ueberzeugung zu gewinnen, daß Wahrheit und. Recht überall den Sieg davongetragen; die Majorität der Deputation halte eine solche Untersuchung nichi für nö= thig, die Minorität dagegen sei anderer Ansicht und habe einen besonderen Antrag darauf gestellt. Hierauf ergriff Staats- Minister von No stitz⸗ Wallwitz das Wort und bemeihre, daß sich das Kriegs ⸗Ministerium vor Allem verpflichtet halte, dem an sich so trefflichen und flaren Deputations⸗ Berichte die Erklärung hinzuzufügen, daß an jenem Abend in Leipzig die Kommunalgarde nicht aus Mißtrauen nicht berufen worden sei, sondern aus unzeitiger Schonung, die aus Nücksicht auf die von derselben während des Tages ausgehaltenen Strapazen hervorgegangen sei. Auch sei es da, wo das Militalt requirirt worden, nicht mehr Zeit dazu gewesen, denn es sei da nicht mehr von Fenstereinwerfen, sondern von Erstürmung des Hau- ses und Herauswersen der in demselben befindlichen Personen die Rede ge= wesen. Bemerken müsse er hierbei, daß, als das Bataillon sich genöthigt gesehen habe, zu feuern, das siebente Peloton 16 Schüsse und die Patrouille des Lieutenants Vollborn 11 Schüsse gegeben habe, im Ganzen also 27 Schüsse gefallen seien. Nachdem einmal die Patrouille des Lieutenants Vollborn, fm Vertrauen auf den lopalen Sinn des leipziger Publiknms, abgesendet worden war, sei ihrem Führer unter den eingetretenen Umständen nichts Anderes übrig geblieben, als so zu handeln, wie er es geihan, denn er hätte sonst davonlaufen oder sich entwaffnen und niederschlagen lassen müsen. Leichter sei es allerdings, in einem ruhigen Saale und nach Verlauf der Sache solche Maßregeln zu beurtheilen, als im Momente der Ausübung, wo hier noch überdies zu berüchsichtigen komme, daß nächtliches Dunkel, Staub 2. auch auf die Phantasie der unbesangensten Männer einwirken und denselben Unwahrheit als Wahrheit erscheinen lassen könne. Wie leicht es sei, sich zu irren, beweise die Aussage des Kommunal. Garden Hauptmanns Dr. Heyner und seiner Gardisten, die, gewiß alle redliche und brave Männer, behauptet hätten, das ganze erste Glied des Bataillons habe geschossen, während dies doch nur von 16 Mann desselben gesche— hen sei. Was übrigens die in der Beschwerde der Stadtverordneten zu Leipzig angeführte sogenannte geheime Instruetion betreffe, so sei diese sesner Zeit vom Kriegs-Ministerium mit Genehmigung der hohen Staats-⸗Regierung erlassen worden. Er, der Kriegs -Minister, sei gerade damals Siadt⸗Kömmandant in Leipzig gewesen und habe es für seine Pflicht erachtet, diese Instruction nach Empfang dem Stadt-Rath abschrift lich mitzutheilen, auch habe man eine Abschrist derselben später, wo sie ver— langt worden, bereitwillig gegeben, da das Kriegs⸗Ministerium keinen Grund habe, seine Handlungsweise in Geheimnisse zu hüllen. Der Abg. Klinger, welcher sodann das Wort erhielt, erläuterte das Gutachten der Minorität, um demselben nicht von mancher Seite her andere Ansichten untergelegt zu sehen als die, von denen die Minorität dabei ausgegangen sei. Nicht eine sofor⸗ tige Kriminal-Unterfuchung gegen das Militair oder gegen die Unterlassunsz⸗ Sünden der Behörden wolle sie durch ihren Antrag bezwecken, nur das Recht habe sie vor Augen, sie selbst könne Niemanden verurtheilen noch sreisprechen. Staats-Minister von Könneritz äußerte, daß eine Ständelammer keine Rechtskammer sei, und daß es fur diese daher im gegenwärtigen Fall um so schwerer sein dürfte, die richtige Entscheidung zu fällen, da ihr zwei veischiedene Gutachten, die beide von rechtskundigen Männern ausgear⸗ beitei worden seien, vonlägen. Gerechtigkeit sei auch das, was die Re⸗ gierung wolle; auf welchem Wege diese zu erreichen sei, darüber werde sich das Ministerium am Schlusse der Debatte verbreiten, wo es dann auch die ührigen Punkte des Minoritäts- Gutachtens beleuchten und namentlich zeigen werde, daß dasselbe auf, Beantragung einer Kriminal Untersuchung hinauslaufe, und daß das Gericht nicht einschreiten dürfe, wenn kein Ver- dacht vorliege. Der Abg. Haase bemerkte, daß Majorität und Mino ritat darin eim Grundsaß übereinstimmten, daß das Militair bei Tu- mult von den Waffen Gebrauch machen könne, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Minorität verlange einzig und allein eine legale Erörterung der Thatsachen ohne Rüchsicht der Personen, diesen Ansichten trete auch er bei und stelle deshalb den Antrag: die Kam⸗ mer wolle beschließen, daß die Debatte über das Hauptgutachten der Ma⸗ jorität und Minorität lediglich auf die Frage beschränlt werde, ob die be⸗ reits stattgehabte Erörterung über die Vorgänge und Umstände in Leipzig vom 12. August als genügend sich darstelle. Da indessen Staats. Mini- ster von Könneritz erklärte, daß die Regierung eine Beschränkung dieser Art nicht gestatte, vlelmehr dann gar keine Debatte mehr stattfinden könne, so fand sich der Abg. Haase veranlaßt, diesen Antrag, bevor derselbe noch zur y, , gebracht worden war, wieder zurückzunehmen. Der Ab- geordnete Brockhaus äußerte, daß, wenn die Debatte nur vom juristischen Hesichtspunkte aus geführt werden sollte, er sich zwar als inkompe—= tent erachten müsse, daran Theil zu nehmen, sich aber als einer der Vertreter der Stadt Leipzig und Uebergeber der leipziger Beschwerde doch

1846.

für verpflichtet erachte, nicht ganz zu schweigen. Ueber seine Empfindungen am heutigen Tage und seine Gesinnungen werde in der Kammer lein Zwei- sel sein; er habe sie bei der Adreßberathung bewiesen. In dem jetzigen Stande könne diese Angelegenheit unmöglich bleiben: entweder es müsse aus- drücklich ausgesprochen werden, daß sie auf sich beruhen oder daß sie nach dem Antrage der Minorität einer neuen richterlichen Erörterung unterworfen werden solle. Staats-Minister von Falkenstein meinte, daß die vorlie- gende Angelegenheit unleugbar eine wichtige sei, da sie Geist wie Gemüth in Anspruch nehme. Je natürlicher es gewesen sei, daß gleich vom An⸗ fange an in dieser Sache eine leidenschafiliche Richtung, von verschiedenen verbreileten unwahren Gerüchten unterstützt, sich zundgegeben habe, desto dringendere Pflicht habe es für die Regierung sein müssen, mit der größ⸗ ten Ünbefangenheit die Sache ins Auge zu fassen und auf dem unbefan- gensten Wege das zu thun, was vor Allem nöthig geschienen habe, nämlich über die Sache möglichste Klarheit zu schaffen. 3 die Regierung dazu gekommen, eine derartige Erörterung anzustellen, gehe aus dem dem De putations Berichte beige druckten Kommissoriale hervor, worin esagt sei, daß es sich lediglich um eine Erörterung der faktischen * inf handle. Daß diese Erönerung ein Gegensiand der polizeilichen Behörde sei, stehe inbezweifelt fest. Nicht über einen Kriminal- Prozeß habe die Regierung entschieden, fondern vielmehr keine Veranlassung gefunden, einen solchen anzuordnen. Wenn man sage, es sei diese Kommission überhaupt nicht lompetent gewesen zu solchen Erörterungen, so müsse er fragen: wer es denn gewesen sein sollte, um diese traurigen 4 zu erörtern? Etwa die Behörde, gegen welche damals selbst, und zum Theil wohl nicht unbe⸗ . Klagen vorgelegen hätten? Das Ministerium begreife daher in der

hat nicht, wie die Minorität die Kompetenz der Kommission habe in Zwei⸗ fel ziehen können. Die von dem Geheimeraih von Langenn ausgesprochenen Worte: „Die Regierung wird die von ihren Organen ergriffenen Maßregeln vertreten“, sollten weitet nichts sagen, als daß die Regierung verpflichtet sei, ihre Organe zu vertreten, nicht aber, daß sie Alles gutheißt, was diese ge⸗ than, dann ohne vorherige Unterlage werde die Regierung leine Entscheidung geben. Die Regierung habe keinegweges Partei genommen, sondern sei viel- mehr ernstlich bestrebt gewesen, mit größter Unbefangenheit zu Werke zu . Der Stdats-NMinister von Nostißz⸗Wall witz erklärte, daß die egie· rung am 15. August durch die eingegangenen Rapporte volle Mittel ge⸗ habi habe, die Sache beurtheilen zu können, und Staats ⸗Minister von Könneritz bemerkte, daß die Kammer eben so gut, wie sie mit An- nahme des Majoritäts- Antrages ausspreche, daß kein Verdacht vorliege, mil Annahme des Minoritäts Gutachtens aus sprechen werde, daß ein solcher vorhanden sei. Sodann erhielt der Abgeordnete Metz ler das Wort, der sich ebenfalls fur die Minorität aussprach. In gleichem Sinne äußerte sich Secretair Sch eibn er. Auch der Abgeordnete Ziegler erklärte sich für die Minorität. Staais⸗Minister von Könn eritz nahm hierauf Veranlassung, die Frage zu erörtern, was der Grund davon sei, daß diese Angelegenhelt die allgemeine Aufmerksamleit, selbst die des Auslandes, auf sich gezogen habe. An sich sei an diesen Vorfällen nicht so eiwas ganz Besonderes. Bedauerlich sei es, daß Menschen erschossen worden; daß aber bei Aufruhr, wo das Militair einschreiten müsse, Men⸗ schenblut fließe, lomme in allen Ländern vor, könne also nicht wohl die Ursache jener allgemeinen Aufmerksamkeit sein. Dasselbe dürfte von der Zahl der gefallenen Opfer gelten, auch glaube er nicht, daß man ein Verbrechen, wie das, welches jenen Ereignissen zum Grunde liege, im Auslande als ein leichtes ansehe. Es müsse also für dlese Aufmerksamkeit ein anderer Grund vorhanden sein, und dieser sei in den vielen über diese Sache ausgesprengten Gerüchten zu finden. Da habe es geheißen, das Feuern des Militairs sei von höherer Hand ge= boten, die Kommunal-Garde sei absichtlich nicht requirirt worden, absichtlich sei das Kreuzfeuer des Pelotons und der Patrouille gewesen. Diese Lügen und Gerüchte, die wie Sieges ⸗Bülletins in verschiedenen Blättern zu lesen gewesen, seien die Umrsache, daß jene Vorfälle eine so große Oeffentlichkeit erlangt hätten. Habe nun auch die Erörterung die angeführten drel Punkte als unbegründet herausgestellt, so sei doch dem einmal angeregten Gemüthe die hierdurch hervorgerufene Stimmung auch jetzt noch nicht ganz entschwun- den, und daher erklaͤre sich die ungemeine Theilnahme für diese Sache. Sodann erhielt der Abgeordneie Sach ße das Wort, der zwar dem Minoritäts- Gutachten Anerkennung angedeihen ließ, aber doch nicht für dasselbe stim⸗ men zu lönnen glaubte, weil es doch immer auf eine Kriminal = Untersu= chung hinauslaufe, also ausspreche, daß Verdacht da sei. Aber auch dem Majoritäts - Gutachten erklärte er nicht unbedingt beitreten zu können, da den Erörternngen der Kommisston, die allerdings einen polizeilichen Charakter trügen, die eidliche Bestärkung fehle. Uebrigens mache er aufmerksam, daß nicht in allen Blättern Sieges-⸗Bülletins erscheinen, vielmehr, namentlich in sübdeuischen Zeitungen, auch ungünstige Urtheile, besonders über die städti⸗ schen Behörden, zu lesen gewesen seien. Von Pöbelhaufen zu sprechen, halte ec' in einer constilutionellen Versammlung nicht so recht für passend, auch sei erwiesen, daß unter den Tumultuanten viele anständig gekleidete Leute sich befunden hätten, obwohl diese, insefern sie Theil an jenen Vorgängen genommen, der Ge— sinnung nach auch dem Pöbel, zugezählt werden müßten. Könn = ien dse von der Kommission abgehörten Zeugen ihre Aussagen be- schwören, so sei die Etörterung da, welche die Minorität beantrage, und er werde daher einen Versuch zur Vermittelung der beiderseitigen Ansichten machen, indem er zu dem Haupt- Antrage der Majorität den Zusatz bean- trage: „Weil sie (die Kammer) jedoch erwarte, daß die vorgeführten Zeu⸗ gen ihre Aussagen noch eidlich erhärten würden.“ Es wurde jedoch dieser Antrag nicht hinreichend unterstützt, um zur Diekussion gelangen zu können. Der nächste Sprecher war der Abg. Jani, der mit der Bemerkung be⸗ gann, daß er sich über die vorliegende Angelegenheit in versöhnlicher Rede aussprechen werde. Keinen Richier könne man zwingen, eine Untersuchung anzustellen, wenn derselbe glaube, daß keine Gründe dafür da seien; am wenigsten aber könne man der Staats-Regierung zumuthen, daß sie gegen ihre UÜeberzeugung und gegen die richterliche Ueberzeugung eine solche Un- tersuchung anordnen solle.

(Schluß folgt.)

Grosherzogthum Baden. In der Sitzung der Kammer der Abgeordneten vom 11. Mai übergab zunächst der Ministerial ⸗Präsident, Geheime Rath Nebenius, die Wahl -Protokolle der Abgeordnetenwahlen von Pforzheim und Weinheim - Ladenburg, welche sofort den betreffenden Abtheilungen zur Prüsung und Berichterstattung überwiesen wurden. Hier auf leisteten die neu eingetretenen Mitglieder Hecker und Jun ghanns l., den Eid, worauf der Älterspräsident Dr. Kern der Kammer Anzeige machte von einer Beschwerde gegen die Wahl von Säckingen (Buß), welche an die betreffende Abtheilung verwiesen ward. Der Tagesordnung zusolge be⸗ richtete sodann der Abg. Mittermaier Namens der vierten Abtheilung über die Wahl des 24sten Aemterwahlbezirks (Rastatt - Ettlingen) Sch aaff. Gegen die Wahl waren drei Petitionen eingekommen. Die erste war von 101 Bürgern unterzeichnet, welche in der Fabrik von Ettlingen gr. beiten und sich darüber beschweren, daß sie von der Wahl ausgeschlossen worden seien. Sie glauben in dieser Ausschließung eine . des 8. 3 det Wahl- Ordnung zu finden, da sie ja badische Bürger eien und nicht als gewöhnliche Gewerbsgehülfen betrachiet werden kö'nten. Die Ab⸗ theilung s der, Ansicht, daß in dieser Beziehung und auf den Grund dieser Petition lein Anlaß zu einer Beanstandung der Wahl vorliege, und zwar