e
6b Königliche Schauspiele.
dr, 4. Juni. Im Opernhause. 6ößste Abonnements⸗ Vorstellung: er Liebestrank, Oper in 2 Abth., aus dem Italieni- schen, mit Lanz. Mustt von Donizetti. Olle. Hellwig, vom Kaiserl. Hof⸗ Operntheater zu Wien: Adine, als Gastrolle. Anfang halb 7 Uhr.
Zu dieser Vorstellung werden Billets zu den gewöhnlichen Opern- haus ⸗Preisen verkauft.
Im Schauspielhause. 7Toste französische Abonnements⸗Vorstellung. La premiere représentation de: I' Etaurneau, vaudeville co. mique en 3 actes, du théâtre du PalaisRoyal, par MM. Bayard et Lon Laya. Les surprises, Vaudeville en 1 acte, du théatre
du Gymnase, par Scribe. Anfang halb 7 Uhr.
Freitag, 5. Juni. Im Schauspielhause. 101ste Abom Vorstellung: Torquato Tasso, Schauspiel in 5 Abth., von (Herr Emil Devrient: Tasso, als lente Gastrolle.) r
Königsstädtisches Theater. Donnerstag, 4. Juni. Die Perlenschnur, oder: Knecht); Herr. Drama in 3 Theilen, von K. von Holtei. (Dlle. Eij Anna. Herr Schöpe: Hansjürge, als Gastrollen.) : alen, Gebühr fir den Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. em 6 130 Allg. Im Selbstverlage der Enpedition. a. j
Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruch
Meteorologische Beobachtungen.
Morgen- Nachmittatz- Abends 6 Uhr. 2 Uhr. 10 Uhr.
Allgemeine
ische Zeitung.
zas Abonnement beträgt z Rthlr. für J Jahr. Rthlr. . 3 Jahr § Rthlr. - 1 Jahr.
allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung.
Nach einmaliger Beobachtung.
1846.
* Alle Post-Anstalten des An- und
Auslandes nehmen Sestellung auf dieses Glatt an, für Serlin die Expedition der Allg. Preuß. ; Zeitung: Friedrichs siraße Ur. 7.2.
339,56“ Par. 39, 2 F. 338, 79 par. Quellwᷣrme 7,7 R 9.90 R. 4 17,5 R. 4 12,0 RN. Fluss wärme 13,87 R. * 6,37 n. 4 6, 8 n. 4 7,8) R. Bodenwärme 14,17 R. 7 pCt. 43 pCt. 72 pC. Aus düns tung O, os Rb heiter. heiter. halbheiter. Neœdersehlas CO. NW. WNW. W. wWarwe wechsel 18,1 Wolkenzug . — W. 4 9,1.
Tagesmittel: 339,21 Par.. 183, 27M. . 7,05 R.: 63 pCt. WNW.
Thaupunlkt ... Dunstaâttigung · Wettor
.
1846.
„ Freitag den 5e Juni
r Anzeige r. —
Gekanntmachungen.
1349 Bebanntm ach ung. i
Die bei Weißenfels an der Saale belegene König= liche Herrn ⸗ Mühle, aus einer Mahlmühle mit 8 Mahl⸗ gängen, einer Oelmühle mit 14 Paar Stampfen und einer Schneidemühle bestehend, soll nebst dem großen Wehre und allen zu dieser Mühle gehörigen Gebäuden und' Bauwerken, dem gehenden und treibenden Zeuge und den in dem Feld⸗ und Wirthschasts⸗Inventario vom 13. April 1825 nebst Nachtrags⸗Verhandlung vom 25. Oltober und 12. Dezember 1842, so wie dem Ge⸗ bäude⸗Inventario vom 24. Februar 1829, bezeichneten Inventarien ⸗ Gegenständen, welche der gegenwärtige Pächter zurückzugewähren hat, so wie mit nachstehenden Grundstuͤcken, als:
25 Morgen 141,83 Ruthen Ackerland,
24 „ 132,685 . Wiesen und Grasland, wovon 4 Morgen 128 ¶Ruthen mit Soolwei⸗ den bestanden und 8 Mor⸗ gen 155 QRuthen mit Obst⸗ und wilden Bäu⸗ men bepflanzt sind, Weidicht, ehemaliger Torsstreichplatz
41, so n Gartenland und 61, go — Hofraum u. Baustellen 2c.
zusammen 58 Morgen 99,70 Muthen, und mit der Fischerei⸗Gerechtigkeit im oberen und un- teren Mühlgraben, so weit alle diese Gegenstände bis her Eigenthum des Königlichen Fiskus und dem seithe⸗ rigen Pächter laut Pachi⸗Prolongations. Urkunde vom 15. August 1845 verpachtet sind, von Michaelis d. J. ab, wo solche pachtlos wird, an den Meistbietenden im
Wege der öffentlichen Licitation verkauft weiden.
Das Minimum des Kaufgeldes ist auf den Grund des aufgestellten ri, , , mittelst hohen Mi- nisterial Restripts vom 31. März er. auf
28, 900 Thlr.
neben der geseßlichen Grundsteuer festgesetzt worden.
Zu diesem Verlauf ist ein Licitations ⸗Termin auf
Mittwoch den 15. Juli d. J.,
Vormittags 10 Uhr, in dem Konferenzzimmer unseres Collegii angesetzt, welcher von dem von uns dazu be⸗ auftragten Herrin Regierungarath v. Rode abgehalten werden wird. ü ;
Der genehmigte Veräußerungsplan nebst den Müh⸗ len Invꝛntarien · Verzeichnissen, den genehmigten Ver⸗ äußerungs . Bedingungen, den darin erwähnten allgemei · nen Bedingungen der Veräußerung von Domainen⸗ Vorwerken und anderen größeren Domainen und Forst⸗ Etablissements und die Regeln der Läeitation, so wie der prolongirte Pachtlontrakt des jetzigen Pächters der Herrn ˖ Mühle vom 13. August 1845, können in der Domai⸗ nen - Registratur unseres Collegit in den Dienststunden vom 1. Mai d. J. ab eingesehen, auch auf Verlangen gegen Entrichtung der Kopialien in Abschrift mitgetheilt werden.
Indem wir die resp. Kaufbewerber auffordern, in dem anberaumten Termine zu 3 . und ihre Gebote abzugeben, verweisen wir dieseiben zugleich auf die Be- stimmungen des §. 5. der Regeln der Licitation, um wegen der zur Sicherstellung ihrer Gebote nachzuwei· senden oder zu bestellenden Caution danach ihre Ein- richtung vor dem Termin zu treffen.
Merfeburg, den 16. April 1846.
Königliche Regierung, Abtheilung für die Verwaltung ber direkten Steuern, Domainen und Forsten. Brüggemann.
33,285 J A8, 85 n
laõz vl
Mit Hinweisung auf die den Stralsundischen Zeitun⸗ en in extenso inserirten Ladungen vom heutigen Tage werden auf den Antrag der Gebrüder von Horn alle diejenigen, welche an die von denenselben an den Kom⸗ merzienraih Homeijer zu Wolgast verkauften, im Greifs⸗ walder Kreise belegenen Güter Ranzin und Olamburg nebst Saaten und Ackerarbeiten rechtsbegründete For- derungen und Ansprüche machen zu können vermeinen, zu deren Anmeldung und Beglaubigung in einem der folgenden Termine: ;
den 19. Juni, 10. und 31. Juli er,,
Morgens 10 Uhr, vor dem Königl. Hof ericht bei Ver- meidung der am 25. August er. zu erkennenden Prä⸗ llusion, — hiermit aufgefordert.
Datum Greifswald, den 11. Mai 1846. ö Königl. preuß. Hofgericht von Pommern und Rügen.
(L. S.) v. Möller, Praeses.
183 Nothwen dig er Verlauf. Stadtgericht zu Berlin, den 18. Mai 19846.
Das dem Maurerpolier Johann August Böhme ge= hörige, in der Blumenstraße Nr. 9 belegene und im Hopothekenbuche von der Königsstadt, Stralauer Vier⸗ zels Vol. 1. No. 2521 eingeiragene Grundstück, ge⸗ richtlich abgeschätzt zu 35. 619 Thlr. 24 Sgr., soll
am 5. Januar 1847, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
Die dem Aufenthalt nach ünbekannten Gläubiger;
a) verehelichte Gärtner Fischer, Regine Catharine,
eborene Roth, und deren Ehemann,
b) Le ten i; Johann Christian Dietrich Haack
n Ehefrau Marie Elisabeth, geborene eschke, , hierdurch öffentlich vorgeladen.
Allgemeine Preuß. Alter⸗Ver⸗ usr sorgungs⸗Gesellschaft
Diese kraft Allerhöchster Genehmigungs ⸗ Urkunde d. d.
Berlin, den 28. Februar 1845 ins Leben getretene Ge⸗ sellschaft hat bis jetzt eine
Versicherungs-⸗ Summe ven 134,881 Thaler erreicht.
Die Gesellschaft hat einen doppelten Zweck:
1) jüngeren Personen durch Ersparnisse es möglich zu machen, sich für das höhere Lebensalter und für die Zeit eintretender Erwerblosigkeit eine Pen- sion zu sichern, welche in jährlich 25, 50, 100 bis 1600 Thlr. bestehen kann. Die hierzu eifor⸗ derlichen Einlagen werden, nachdem eine erste Ein⸗ lage von wenigstens 10 Thlr. gemacht ist, von 3 Thlr. aufwärts in jeder beliebigen Rate ange⸗ nommen, und nicht nur mehl hoch verzinset, sondern werden auch durch das Zuschreiben von Dividenden schnell zu der nöthigen Höhe anwach⸗ sen. Für solche Personen bietet die Gesellschaft die vortheilhafteste Gelegenheit einer Sparkasse.
2) Personen über 50 Jahre alt gewährt sie für shre Einlage sofort eine nach Verhältniß ihrer Al⸗ tersstufen bestimmte, feste lebenslängliche Pension in halbjährlichen Raten pränumerando, demnach von ihren eingezahlten Kapitalien einen dauernden Genuß von 73 Prozent, steigend bis 10, 12, 15 à 20 96 und darüber, so wie bei nicht langer Lebensdauer Zurückgabe des nicht genossenen Kapitals an die Erben.
Anmeldungen zum baldigen Pensionsgenusse, welcher mit dem 1. Fu dieses Jahres beginnen soll, müssen bis gegen Ende Juni reasssirt werden. — Der statuten - mäßige Jahres = Abschluß wird ultimo Juni d. J. ge⸗ macht werden.
Aumeldungen werden jederzeit angenommen im Haupt- Büreau hierselbst, Ohlauer Straße Nr. 43, so wie von allen Agenten der Gesellschaft und zwar für den Re— gierung · Bezirk Potsdam:
bei der Saupt⸗Agentur der Herrn A. S. Heymann & Co. in Berlin,
unter den Linden Nr. 23,
so wie bei nachstehenden Spezial- Agenturen:
Herren Grauel K Co qui,
Herrn J. Heinr. Scheuermann, Herren Paetsch C Sohn, Herrn H. Herz, landräthl. Secretair Herrn Rieck, Herrn C. L. Gentz, in Rathenau Herrn C. F. Meuß,
in Jüterbog Herrin Carl Eduard
Apponius,
woselbst auch Statuten, Prospekte, Tabellen und An⸗ meldungs- Formulare unentgeltlich verabsolgt werden, und jede beliebige Auskunft ertheilt wird.
Breslau, den 23. Mai 1846.
Das Direttorium.
in Potsdam bei den
in Brandenburg in Wriezen a. d. O.
in Prenzlau in Kyritz
in Neun Ruppin
aso p] Berlin-Stettiner Eisenbahn. . die während der diesjähri⸗ gen Woll⸗ marktszeit über unsere Bahn von Stargard nach Stettin und von Stettin
nach Berlin gehende Wolle werden wir resp.
von unserem hiesigen und von dem Berliner Bahnhofe nach dem Bestimmungsorte durch unser Gespann be⸗ fördern lassen, wenn bis zur Ankunft derselben von Seiten der Empfänger unserer Güter- Expedition nicht anderweite Bestimmüng zugegangen ist. Das dafür zu zahlende Rollgeld beitägt, J Sgr. pro Cir.; ist die Wolle aber zunächst zu einer Waage und erst dann nach dem Lagerplatz zu fahren, so sind 2 Sgr. pro Ctr. an Rollgeld zu entrichten. Gleichzeitig machen wir darauf aufmerlfam, daß von unserer Güter⸗Expedi⸗ lion in Stargard und hier nur soiche Wolle zur Ver sendung übernommen weiden wird, die bereits gemarlt, gewogen und mit einem vollständig ausgefüllten Fracht- brief versehen ist. Stettin, den 29. Mai 1846. Das Direktorium.
gez. Witte. Kutscher. Fretzdorff.
asa v]
Nie lefische Zweigbahn.
Die Herren Actionaire unserer Gesellschaft wer⸗ den hierdurch ausgesor⸗ dert,
71 die zehnte und Fletzte Rate de
. Actien Betrages
mit 7õ rozent
ö 7
mn en Tagen vom 25. bis 30.
Juni C., Vormittags von 9 bis 12 Uhr, ent- weder an unsere Haupt⸗Kasse hierselbst
wer an die Herren Gebrüder Veit & Co. in Berlin,
neue Promenade Nr. 10, bei Vermeidung der im S. 11 des Statuts angedeute- ten Nachtheile zu zahlen und gleichzeitig die Quit- tungsbogen . einem doppelten Veirzeichnisse derselben einzureichen. Ein Exemplar des Verzeichnisses wird ge= stempelt sofort zurückgegeben.
Die ausgefertigten Aetien, über 100 Thlr. lautend, nebst 1 Coupon und 10 Dividendenscheinen können vom 13. bis 18. Juli gegen Rückgabe des gestempelten Ver⸗ zeichnisses, unter welchem über die Aushändigung der Actien, Coupons und Dividendenscheine quittiri werden muß, an den oben bezeichneten Orten in Empfang ge— nommen werden. Bei dieser Einzahlung kommen die Zinsen für die früheren Einschüsse mit 4 Thlr. 12 Sgr. 3 Pf. in Abzug, so daß auf jeden Quittungsbogen nur 8 Thlr. 17 Sgr. 9 7. baar einzuzahlen sind.
Giogau, den 22. Mai 1846.
Die Directivn der Niederschlesischen Zweigbahn⸗ Gesellschast.
Töln-Mindener Eisenbahn. Rückstände aus der 5ten Ra⸗ uso n tenzahlung.
— Die V. Ratenzahlung von
a. 10 6 oder abzüglich der in Anrechnung
i T zu bringenden Zinsen 17 Thlr. 144 Sgr.
Wr. Actie, welche nach unserer öffentlichen n Bekanntmachung vom 12. Januar er.
am I5ten v. Mis. fällig war,
ist von den Actien
Nr. 10, 061 - 10, 066.
15,746 – 15, 750.
17, 066 - 17, 070.
25, 43 1 = 25, 435.
29, 891 - 29. 895.
30, 55 ( -= 30, 555.
zb. 736 = 36,740. 52, 155. 52,731. 53,2604. 55,278.
bis heute in Rückstand geblieben.
Die Besitzer dieser Actien werden daher auf Grund des §. 11. des Gesellschafts⸗Statuts hierdurch wieder holt aufgefordert, die rückständigen Beträge nebst der verwirkten Conventionalstrafe von 10 60 und Verzugs⸗ zinsen binnen
längstens zwei Monaten nach ihrer
Wahl
in Berlin beim Bankhause Helfft Gebrüder,
in Köln bei unserer Hauptkasse und
in Düsseldorf beim Banthause W. Cleff zu entrichten und gleichzeitig die Quittungen über die geleisteten früheren Ratenzahlungen einzureichen, widri-⸗ genfalls sie zu gewärtigen haben, daß nach Ablauf die ser schließlichen Frist die bisher eingezahlten Naten für verfallen ertlärt und neue Actionaire an Stelle der hierdurch ausscheidenden zugelassen werden.
Die bezeichneten Eyk lr len werden Interims-⸗ Quittungen ertheilen und diese so bald als möglich ge— gen unsere Partial Quittungen umtauschen.
Köln, den 27. Mai 1846.
Die Direction.
ann Dampfschifffahrt.
pa
6 , Kk WIS k- und „LUNA
werden, wenn keine Ilindernisse eintreten, täglich um 6 Uhr Morgens nach LIl.SII und um 9 Ulir Morgens von TIILSII, mit Passagieren und Gütern sahiren.
Memel, den 29. Mai 1846. J. Mason.
Kunst-Verein 457 b] sůr
die Rheinlande und West- halen.
Die ordentliche General- Versammlung des Vereins,
in welcher unter Anderem auch die Verloosung der
für das Jahr 1816 - 486 erworbenen Kunstwerke und die Wahl zur Ergänzung des Ausschusses vorgenom- men werden soll, wird Sonnabend den 8. Au- gust d. J., Vormitiags 10 Uhr, in einem der Säle der Königlichen Kunst-Akademie hierselbst stattfin- den, wozu die verehrten Mitglieder des Vereins mit dem Ersuchen, aich als solehe durch Vorzeigung
ihrer Actienscheine am Eingange zu legiätinz] gebenst eingeladen werden. Düsseldorf, den 26. Mai 1846. Der Ver waltungs-Rath
Kunst Verein ass fan 41-
leinland und We phalen.
Die aulserhalb Rässeldorf wohnenden i des Vereins werden hierdurch benachrielin die 2te Nummer des II. Jahrgangs des
Korrespondenn-Blttz, welches zur Besprechung der Interessen lau stituis gegründet worden und gratis auh wird, an die Herren Geschäftsführer de versandt worden ist, bei welchen sie solche pfang nehmen lassen können.
Düsseldorf, den 29. Mai 1846.
Der Secretair des Kunst- Verein VWieg m ann.
Main Damp
(4841 ec
2. ‚ *. Dienst im Fu ni und Juli 1846.
a) auf dem Obermain. Von Bamberg nach Schweinfurt an allen g Tagen, als am 2., 4. 6, 8., Morgens 10 1h Von Schweinfurt nach Bamberg an allen ung Tagen, als am 1., 3., 5., 7. 26 Morgens g Bei der Ankunft in Schweinfurt Weiter besördern resp. Reisenden nach Würzburg und Kissingen.
b) auf dem Untermain
täglich:
Von Würzburg nach 8a in! Morgens 5 llhr. Aschaffendurg nach Mainz — Au * „Main nach Aschaffenburg Vorm. A1, „Franffurt nach Weithein? (pr. Omma
Würzburg u. Mergentheim) Morg. 3 » Wertheim nach Würzburg Morg. 5 Uh. Von Lahn aus werden die Reisenden in bau
Gesährten nach Bad Kissingen befördert. Die
sür Personen, Pferde 2c., so wie die Waaltnsn
sind aufs billigste gestellt. Wüizburg, im Mai 1846. Die Direction.
Citerarische Anzeigen.
4541 Deursche, französische und englis— Leihbibliothek. 34 Linden. Halbjũhrliches Abonnement: deutsch oder sich 14 Thlr., englisch 3 Thlr.
4861 Aufruf. Da der in den Jahren 1827 — 30 nach Ann namentlich nach Rio Janeiro gegangene Geh Johann Theodor Eduard Giran geboren in Thorn den 22. April 160, jüngster Sohn des hier im Jahre 1813 vin Uhrmachers und Magistrats⸗Assessors Geonh Giraud und der ebenfalls verstorbenen Carolin geborenen Kaatsch, seit jener Zeit von seinem kl Jlufenthalte keine Nachricht gegeben hat, so m selbe einer testamentarischen Bestimmung seinm der in Berlin verstorbenen Jungfrau Jeannelt 6h gemäß hiermit aufgesorderi, bis zum Ablan mn res 1848 von seinem Leben und Aufenthal iim machen. Thorn, den 26. Mai 1816. . Caroline verw. Git geb. Knon.
* 2 83 ö Guts⸗Verkauf. Wegen vorgerücklen Alters des Besitzers sil⸗ Hinterpommern, 2 Meilen von der Stadt Et genes Allodial⸗Rittergut bald und zum mäßige verlauft werden.
Das Gut enthält außer dem Eigenthum Bauern und einer Mühle ein Areal von ben Magdeburger Morgen, worunter circa. 2060 bekandene Lich Burß. n. eiwas Jichin at Bau begriffene Chaussee stößt ganz nahe dal übrige Areal theilt sich in Gerstẽ und Haferland , und Feldwiesen, hat circa 600 Thlr. bag ; außer einer neu angelegten Ziegelei. — . Gebäude im baulichen Zustande, das henlth Wohnhaus neu und massto gebaui. Der Piet venlarlum beträgt einige 60, 0d0 Thlr. mit 20, e Anzahlung. Das Nähere auf schriftlich franlirte
in' denn von Stempel in Stohn
lass vn Reise- Matratzen von Springfedern sint. hn
auch alle andere Springfeder⸗Arbeiten, 1.
vorräthig bei T. Kirchweg er, Leipzigerstra
460 p
Prinzen Albrecht von Preußen,
jeder nd
Inhalt. tlicher Theil. and. Berlin. Beerdigung des Prof. Dr. Marheineke. utsche Bundesstagten. Königreich Hannover. Landtags- nihandlungen. — Großherzogthum Baden. Verordnung. — ertzogthum Nassau. Die Stände - Versammlung geschlossen. — irtenthum Lippe⸗-Detm old. Missions⸗Verein. erreichische Monarchie. Wien. Reise der Kaiserin von Ruß nd. — Ankunst des Herzogs von Nassau. nkreich. Paris. Debatte über das Negierungs⸗System. — Bade⸗ se der Nemoursschen Familie. — Marschall Bugeaud. — Die Flucht nis Bonaparte's und ihre Voibereitung und Folgen. — Infant En— ue. — Lecomte's Vertheidiger. — Brandstistungen. — Vermischtes. — streben aus Pari 6. (Debatten über Pensionen und Theater- Sub- mibnen; die Niedermetzelung französischer Gefangenen in der Deira bͤ d Kader's; marollanischer Bannsluch.) özsbritanien und Irland. Unterhaus. Budget; Tagesordnung ih 3 Pfingstferien. — Lon don. Hofsnachricht. — Ankunft Louis saboleon' s. . weiz. Kanton Bern. Berathung der Tagsatzungs-⸗Instruction. . Neapel. Ankunft des Königs in Brindisi. :e . — alermo. Verheerender Sturm. — Das nussische Dampfschiff „Mamt⸗ ata. anien. Nadrid. Zoll:Repressalien gegen England. — Schreiben . (Die Vermählungs - Frage und das Portefeuille diplo⸗ alique.
ugal. Lissa bon. Das neue Ministerium gebildet. dels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börse.
igl. Schauspielhaus. Gasispiel des Herrn Devrient.) — Zur Literatur e, Rechisgeschichte. — Verein für Geschichte der Mark Brandenburg. — se neue Ausgabe der Werke Friedrich's des Großen. — Sanskrit⸗Typen.
lag e.
Amtlicher Theil.
e Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Kassendiener bei der Hossaais⸗-Kasse Sr. Königl. Hoheit k erndt, das Allgemeine Ehren⸗ fa zu verleihen; und —
Ta Land- und Stadtgerichts Rath r om ayer zu Gran⸗ m Ober-⸗Appellationsgerichts ⸗Rath bei dem Ober⸗Appella⸗ saihte zu Posen zu ernennen.
der Justiz⸗Kommissarius Muth zu Zehdenick ist auf sein An= in derselben Eigenschaft bei den Gerichten des osthavelländi⸗ Kreises — erklusive Potsdam — und bei dem Stadtgerichte in . mit Anweisung seines Wohnorts in Spandau, ver worden.
Angekommen; Der Wirkliche Geheime Legations⸗Rath und kor im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Freiherr Patow, von Ems.
Äbgereist: Se. Excellenz der General-⸗Lieutenant und Gene⸗ uspecteur des Militair⸗-Unterrichts- und Bildungs⸗Wesens der , Kühle von Lilienstern, nach Gastein.
Uichtamtlicher Theil. Anlan d.
Berlin, 4. Juni. Se. Majestät der König haben Allergnä—⸗ geruht: dem Gesandten in Turin, Kammerherrn Grafen von urn, die Anlegung des ihm verliehenen Großkreuzes vom Groß- fich hessischen Orden Philipp's des Großmüthigen; so wie dem men Rath von Baliy zu Chutow bei Gleiwitz, die Anlegung
Königliches Schauspielhaus. ard's Wanderleben. (Richard: Herr Emil Devrient.) (Den 3. Juni.)
*. müssen bedauern, daß Herr Devrient zu seiner vorletzten Gast= i ein so nichtiges Flickwerk bunter Lappen, eine aus den Abfällen her Garderobe zusammengeschneiderte Rolle gewählt hat. Sein J fit das jugendlich freie, joviale Naturell hat er uns im „Land⸗ ah gi bewiesen, warum wählte der Künstler nun nicht einen ter? Wir können über seine heutige Leistung nur berichten, daß ? ganz vortreffliche war, daß er das Deklamatorische der ewigen Re⸗ uin, womit die Komik dieser, wie Münchhausen's Bohne, endlos 6 Ivecacuanha gewirlt werden soll, in der gehörigen lustigen ng, daß er der übersprudelnden Jugendlust, dem „guten Her⸗ . s ihr volles Recht gab. Erwarb er sich demnach auch gerech⸗ fall, so konnte er doch unmöglich dem schalen Quodlibet Geschmack m so viel man auch bemüht gewesen, es mit neuen Faktoren her⸗ * und so anerkennengwerth auch die Leistung der übrigen Mit= n — Der Posse, welcher man die Ehre der Namengebung ls hat widerfahren lassen, ging Kotzebue's immer gern ee . ; . voraus, dessen Titelrolle Herr Franz mit verdientem Beifall „och, dürfte sich die Kindlichkeir des „Kindlein“ im Tone naiver, ausdrücken. 14.
Zur Literatur der Nechtsgeschichte.
Uursprung der lombardischen Städtefreih eit. Von
A. vo r ;
. Marcus. n, , Bonn, bei A. mann überhaupt in dem zu Anfange dieses Jahrhunderts neu erwach= n, die großen e eien ffn, n Eifer 3 6 a fi des geschichtlichen Weliganges der Haupigewinn unseres uh ee scha tien ebene ze fiche iß, so muß es sicherlih anch geringste Verdienst dieser historischen Studien angesehen wer⸗
des ihm verliehenen Ritterkreuzes des päpstlichen Ordens vom heili⸗ gen Gregorius dem Großen, zu gestatten. ö.
Berlin, 4. Juni. Heute Morgen nach 9 Uhr fand die feier⸗ liche Beerdigung des Professors und k Dr. Marheineke unter aligemeiner Theilnahme seiner zahlreichen Freunde, Verehrer und Schüler statt. Die Leiche des Verstorbenen war von dessen Sommerwohnung, am Kreuzberge, nach der Dreifaltigkeits⸗ Kirche gebracht worden, von wo aus der Trauerzug sich in Bewe— gung seßte. Am Altar hielt Superintendent Keober die Gedächtniß= Rede, Studirende der hiesigen Universität bildeten das Trauer⸗ Koö⸗ mitat und geleiteten, entblößten Hauptes, den Leichenwagen, welchem eine unabsehbare Reihe von Trauerkutschen folgte, bis nach dem vor dem Hallischen Thore gelegenen Friedhofe, wo Prediger Benecke am Grabe noch einige ergreifende Worte sprach und erhebende Ge⸗ sänge die vom schönsten Wetter begünstigte ernste Feier beschlossen.
Drutsche Gundesstaaten.
Königreich Hannover. In der Sitzung der zweiten Kammer der allgemeinen Stände ⸗Versammlung vom 9 . . mehrere Pe⸗ titionen, die Angelegenheit der sogenaunten Deutsch-Katholiken in Hildes⸗ heim betreffend, zur Berathung. Es waren deren vier eingegangen: ) die erste und Haupt- Petition dieser Deutsch Katholiken vom J. März d. J., wegen ständischer Vermittelung ihrer Aufnahme und Anerkennung als kirch— licht Gemeinde, so wie der Bewahrung der bürgerlichen und politischen Necht⸗ der einzelnen Mitglieder; 2) die sernerweite Petition derselben vom 29. April d. J., worin sie auch nach dem ihnen inmittelst landesherrlicher-⸗ seits gemachten Zug estãndnisse des Privat⸗Gottesdienstes die früheren Bitten erneuern; 3) die Petition einer großen Anzahl protestantischer Bürger zu Hildesheim, worin diese sich zu Gunsten jener Wünsche der Deutsch Katho⸗ liken dringend verwenden; 45 die Eingabe einer großen Zahl von katholi—⸗ schen Einwohnern der Stadt Hildeshe m, worin sie die eingetretene religiöse Spaltung bellagen und sich gegen die Vermuthung einer Sympathie mit der neuen Selle verwahren. Der General-Syndikus äußerte sich über diese Angelegenheit in einer längeren Nede. Nachdem er den wesentlichen In— halt sämmtlicher Petitionen dargelegt hatte, setzte er den Gang und jetzigen Stand der Sache, unter Benützung der eingezogenen näheren Nachrichten, weiter aus einander. Die Bittsteller seien mit ihren ersten Gesuchen an Königliche Regierung vom März und April vorigen Jahres um Anerfennung als christatholische Gemeinde u. s. w., zufolge der Ne- solution vom 3. Juni 1845, zurückgewiesen, weil sie die Annahme eines hinlänglich po sitiven christlichen Glaubensbetenninisses nicht nachgewiesen, namentlich auch zu keinem der allgemeinen (alttirchli- chen) Symbole sich bekannt hätten. Hierauf hätten Büutsteller in einer Ge⸗ ie,, vom 28. Inni ihre Uebercinstimmung mit dem strengeren, so⸗ genannten Schmeidemühler Bekenntnisse behauptet und zur Besei⸗ nigung von Miß verständnissen um kommssarische Verhandlung gebeten. Auf diese Vorstellung habe nach einigem, fe. durch die Verhälinisse gerecht⸗ fertigten Beobachten und nach näherer Erwägung der König aus Allerhöchst eigener Bewegung und kraft landesherrlicher Macht Mitte Februar d. J., alsso noch vor Zusammenkunft der Stände, beschlossen, von der gehörig be— glaubigten Annahme des schneidemühler Bekennmisses die einstweilige Dul- dung des Privat- Gottesdienstes in einem von den Dissidenten selbst zu er⸗ mittelnden, von der Negierung zu genehmigen den Versammlungs · Lolale, jedoch ohne Zutritt des Publikums und ohne Geläute, abhängig zu machen. Nachdem auf diese Bedingung durch Annahme des ersten . jenes Be⸗ kenntnisses, welcher mit dem apostolischen Glaubensbekenninisse wesentlich zusammenfalle, eine nothdürftig befriedigende Erklärung abgegeben worden, sei jene Zusicherung schon vor einiger Zeit in Kraft getreien. Außerdem aber seien noch Verhandlungen eingeleitet über die Zuziehung eines eigenen Geistlichen, wobei die pecuniaire Leistungsfähigleit der Petenen mit in Be—= tracht kommen dürfte, ferner über die Einräumung der Waisenhaus- Kapelle zum Gottesdienste, über die Administrirung des heiligen Abendmahls und über den gehörigen Unterricht der Kinder. Abgesehen von dem, was somit den Petenten bereits gewährt worden oder doch in Aussicht stehe, frage sich nun weiter, was Petenten gegenwärtig bei den Ständen beantragen wollten. Als eigentliche Anträge seien nur anzusehen der Antrag auf Anerkennung als selbstständige kirchlicht Gemeinde, auf die Wahrung der politischen Rechte, auf Oeffemlichkeit des Gottesdienstes und Benutzung einer Kirche und end⸗ lich auf Schuß gegen die Handhabung der Censur. Der Referent erwog, welche Beschlüsse nach dieser Lage der Sache von Ständen zu fassen seien. Bei dieser Untersuchung komme es auf die Beantwortung folgender drei Fragen an: 1) Ob formelle Bedenken entgegenständen, daß Stände über haupt sich auf die Sache einließen; 2) ob materielle Gründe vorhanden seien, welche Stände veranlassen könnten, sich wegen dieser Angelegenheit
den, daß sie einer Wissenschaft, die sich bis dahin starrer und exklusiver als jrde andere verhalten, der Wissenschast des Rechtes, einen neubelebenden Dauch eingeflößt und sie aus jener Abgeschlossenheit zu ihren eigentlichen Sißen zurückgeführt hat. Mit der neubegonnenen Eiforschung der allmä—= ligen Entwickelung der Rechtsideen, welche die Auffassung des Redl. selbst als eines äußerlich gewordenen Volfsbewußtseins zur Folge hatte, konnte jener starre Dogmatismus, in welchem sich bis dahin die Jurisprudenz, völlig losgelöst von ihrem eigentlichen Inhalte, bewegt hatte, nicht beste— hen; man sing an, das Recht wieder als das zu beträchten, woraus es ursprünglich hervorgegangen, als eine fixirte Volks Ueberzeugung, die mit dem Volke selbst entstanden und gioß geworden. Dieser Sieg der historischen Anschauungsweise kann wohl, wenn auch mit Widerspruch, heute als ge⸗ wonnen belrachtet werden: aber mit dieser neuen Ansicht war auch ein wei⸗ tes Feld neuer Kämpfe für die Erkenntniß unserer gegenwärtigen Zu⸗ stände eröffnet. Auf zwei gioßen Unterlagen erhebt sich der Neu⸗ bau der Gegenwart; germanischer Geist hat sich mit den Formen des llassischen Alterthums verbunden, und indem wir so auch in unseren Rechts zuständen Nationales mit der gemeinsamen Errungenschaft alttlas⸗ sischer Vorstellungen vereint sehen, 6 es jetzt darauf ankommen, aus dieser doppelten Mischung das besondere Element hervorzuheben, jedem ein zelnen Erzeugniß dieser Rechtsbildung den Boden, aus dem es erwachsen, zuzuweisen und auf diesem Wege durch Entwirrung der verschwisterten Zweige die Stämme selbst zu neuer, lebendiger Krasi heranzuziehen. In dieseni Problem der Scheidung zwischen Römischem und Germani⸗ schem, in der Ergründung des geschichtlichen Ganges, auf welchem beide Elemente zu inem Ganzen geworden, und in der Feststellung des Verbält= nisses beider Massen zu einander beruht die Haupt-Aufgabe unserer jetzigen Rechtswissenschaft; und so sehen wir denn auch unter unseren Juristen zwei Lager gebildet, die sich, wie es den Anschein hat, vielleicht in e e: und anhaltenderer Spaltung gegenüberstellen werden, als sie bei dem vor- übergegangenen Streile zwischen der historischen und nichthistorischen oder philosophischen Schule je bestanden.
Auf diesem Felde des Kampfes zwischen Romanismus und Germa⸗ nismus, obschon, ihrem Inhalt nach, der praktischen Jurisprudenz nicht an- gehörig, sieht auch die gegenwärfige Schrift Bethmann -⸗Hollweg's
gegen Königliche Negierung zu äußern; 3) in welcher Art sich Stände zu äußern haben würden. Was die erste Frage, ob formelle Bedenken ent- gegenstanden, anlange, so könne man sagen, daß Petenten auf ihre erste Petitien eine esolution erhalten hätten, und daß ihren Wünschen größtentheils genügt worden sei. Man könnte nun, streng genommen, die Sache so anschen, als ob Petenten jetzt erst wieder an die Regierung sich hätten wenden müssen. Gleichwohl könne man, wie er glaube, im Inter- esse des ver fassungsmäßigen Petitionsrechts, über derartige Bedenken hin- weggehen. Die zweite Frage, ob materielle Gründe vorhanden seien, welche Stände veranlassen könnten, sich wegen dieser Angelegenheit gegen König liche Negierung zu äußern, erscheine als der Kardinalpunit der ganzen Er⸗ örterung. as die Stellung dieser neuen Gemeinschast zum Staat und zur Kirche betresse, so wäre die ganze Erscheinung, so wichtig sie auch sei, und so wichtig sie in der Folge noch werden könne, anscheinend durch eine sehr erklärliche Neaclion gegen den zu weit getriebenen Eifer anderer Konfessionen zunächst hervorgerufen. Sie fer, müsse zugegeben werden, daß die ganze Bewe⸗ gung weder im Königreiche noch auswärts schon jetzt zu einem Nuhepunkte ge- langt sei, um eine definitive Negelung der Verhaͤlinisse der Dissidenten ein= treten lassen zu lönnen. Es sei nicht zu verkennen, daß Zwiespalt in ihrer Mitte ausgebrochen sei, und daß die Führer zum Theil sich zurückzuziehen anfingen, zum Theil unter sich nicht einig wären. Frage es sich nun, ob es nothwendig oder angemessen erscheine, daß Stände über diese Angelegenheit sich äußerten, so würde Ersteres nur dann der Fall sein, wenn eiwa ein Verstoß . das Landes ⸗Verfassungsgesetz vorliege, oder wenn über erhebliche ängel in der Verwaltung gellagt werden könne. Weder das Eine noch das Andere sei aber der Fall, von den Petenten auch nicht behauptet. Da nun den Deutsch-Katholiten Glaubens-= und Gewissensfreiheit nicht geschmälert und, selbst bevor sie förmlich als Gemeinde aufgenommen worden, bereits die Ausübung des Privat-Gottes= dienstes gestattet sei, so könne von einer Verletzung des Landes -Verfas⸗ sungs-Gesetzes überall nicht die Rede sein, wie denn auch über erhebliche Mängel der Verwaltung nicht geklagt worden sei. Frage es sich ferner, ob es angemessen erscheine, von ständischer Seite sich für die Bittsteller zu ver⸗ wenden, so sei diese Frage bei weitem schwieriger, und es erhöben sich hier allgemeine und besondere Bedenken. Zu den ersteren rechne er den noch so unilaren Zustand der ganzen Erscheinung; die Schwierigkeit, von ständischer Seite hier zu einem festen Urtheile über das innere Wesen derselben zu ge— langen, die Rüchicht auf den konfessionellen Frieden. Was ferner die besonderen Bedenlen anlauge, so müsse er zuvörderst auf diejenigen Rechte und Befugnisse zurückweisen, welche den Petenten bereits eingeräumt oder aber in Beziehung auf welche doch bereits Verhandlungen eingeleitet seien. Es handle sich gegenwärtig nur noch um die übrigen Rechte:; 1) Die Aufnahme als selbstständige kirch= liche Gemeinde hänge nach dem Landes ⸗Verfassungs⸗Gesetze lediglich von dem Könige ab. Stehe dies aber auch einem ständischen Antrage nicht entgegen, so sei doch, selbst abgesehen davon, daß die eigentlichen Anträge der Petenten in dem Gesuche vom 28. Juni v. J., genau, genommen, zunächst nur auf demnaäͤchstige“ Aufnahme und auf einstweilige, möglichst günstige, passive Duldung gerichtet gewesen, die Zahl der Dissidenten noch sehr gering, und noch zu viel Unsicherhtit, Unllarheit und Schwanken in der ganzen Erscheinung, als daß seines Erachtens die Aufnahme als selbst⸗ stãndige Gemeinde schon jeßt von Ständen empfohlen werden iönne Jedenfalls sei daher die größte Vorsicht auch deshalb nöthig, weil Millio- nen von Christen ihren inneren Frieden in dem sesten Glauben an das christliche Element noch täglich fänden. 2) Die Gewährung politischer Rechte hänge von der Aufnahme als Gemeinde ab. Indeß sei nicht zu übersehen, daß auch anderen christlichen Sekten, Mennonnen, Baptisten ꝛc., ungeachtet diese seit Jahrhunderten und auf viel positiveren und unbedenk= lichtren Grundlagen bestanden, dergleichen Rechie noch immer nicht ein- geräumt seien. 3) Die Gewährung des öffentlichen Gottesdienstes, Ein= räumung einer piotestantischen Kirche zc. sei gleichfalls abhängig von der Aufnahme als selbstständige kirchliche Gemeinde; wie denn auch die darin liegende Bevorzugung vor den älteren Selten in mancher Hinsicht bedenl⸗ lich und unbillig sein würde. Eigentlich hätten auch Petenten selbst einen öffentlichen Gottesdienst, im kirchenrechtiichen Sinne des Worts, nicht in Anspruch genommen; sie hätten vielmehr nur den Wunsch ausgesprochen, daß auch das Publikum zu, ihrem Gottesdienste zugelassen werden möge. Seines Erachtens hätten die Petenten auf den freien Zutritt des Pubii- kums kein entscheidendes Gewicht zu legen, da die wahre tiefe Religiösität sich mit der gemeinschaftlichen Erbauung im Kreise der Gemeinde be⸗ gnüge, Bei der lüeberlassung einer proiestantischen Kirche sei aber gar sehr die stistungsmäßige Grundlage einer solchen Kirche zu beachten, und man müsse dabti um so vorsichtiger sein, als es dem Gefühle der protestantischen Kirchen ⸗ Gemeinden widerstreben könne, die Kirche zu einem Kultus herzu= geben, der vielleicht auf Bekämpfung derjenigen positiven christii⸗ chen Elemente hinauslaufen könnte, an welchen die zur Kirche gehörige
Gemeinde noch sesthalte. 4) Was endlich die Beschwerde gegen die Cen- sur anlange, welche die öffentliche Bescheinigung , , Gaben und
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doppelt interessant dadurch, daß sie uns zwei berühmte Namen im wissen schaftlichen Konflikte mit einander zeigt, welche wir in dem früheren Kampfe als Vorkämpfer und Bannerträger einer Richtung voran- gehen sahen. Die kleine Schrift (2085 Seiten) — welche sich gewissermaßen als einen Exkurs zur Fortsetzung des größeren Wer kes des Verfassers über Geschichte des Civilprozesses *) giebt — behandelt in gewohnt- gründlicher Weise die Geschichte des Ür—⸗ sprunges der lombardischen Städte freiheit: in ihrer Ausfüh= rung ist sie speziell gegen die Ansichten von Savigny's gerichtet, wie dieselben namentlich im ersten Bande von dessen Heßah che des röm i- schen Rechtes im Mittelalter niedergelegt worden sind. Im Wider= spruche mit den Ansichten früherer Geschichtsschreiber, wie Sagon ius, Murgtori, Maffei, Fumagalli, welche die römische Munizipal-= Verfassung der oberitalienischen Städte unter longobardischer Herrschaft, ja, zum Theil schon unter den Griechen, völlig aussterben ließen, hat von Sa vigny zuerst ihre ungestörte Fortdauer, selbst in den dunkelsten An- sängen des Mittelalters, in Schutz genommen: „dunkel freilich und ruhm⸗ los und die Zeitgenossen weniger beglückend, als ein nachfolgendes kraäͤfti= geres Geschlecht.“ Bei dieser Anschauung wird ihm dann die spätere Frei⸗ heit, welche die lombardischen Städte, dem deutschen Kaiser Friedrich J. ge⸗ genüber, behauptet, nicht zu einer isurpation, sondern nur zu einer vorwärts eschritienen Entwickelung angeerbter tömischer Munizipal ⸗Immunitäten. Der neu hinzugctretene germanische Geist, durch den in die Stadtgemeinde aufgenommenen lombardischen Adel repräsentirt, hätte sich nur schon vor⸗ handener Formen mit neuer Kraft bemächtigt, und auf diesem Wege glück licher Mischung von Romanischem und Germanischem sei sodann jene Städtebluihe heibeigeführt worden, welche Ober- Italien zur mächtigen Herr- n und zum Sitze der mittelalterlichen Künste und Wissenschaften em- porhob.
Auf ganz verschiedenem Standpunkte sehen wir den Versasser gegen- wärtiger Schrift, von Bethmann - Hollweg. Früber, wie er in der Vorrede Seite III. bemerkt, selbst der Ansicht von Savigny's zugethan,
*) Handbuch des Civilprozesses von Dr. A. Bethmann-Hollweg. Bonn 1834. Band J.
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