Neue Port d6. 45. Ennxl. Russ. 1I03. 1095. Rras. 84. 82. Chi 97. 95. Mex.
291. 285. Peru 39. 37.
Hamburg, 15. Juni, Bank-Aectien 1580 Br. RBugl. Russ. 107 Kr.
Paris, 12. Juni, 659 Rente fin cour. 120. 15. Nerpl.—. 596 Span. Rente —. Pass. —.
Wien I3. Juni. ö 90 Met. III. Actien 1586. Anl. de 1834 155. do. 16839 122. Mail. 1185. Livorn. 1089. Fest. 98 . Budw. —.
496 40. 1005. 3959 743. Nordb. I885. Glu. 1377
Zh do. 6a eour. 83.
Rank-
724
zum erstenmale gegebenen Oper: Der Freischütz, Oper in 3 Abth. Musik von C. M. von Weber. (Mad. Fehringer, vom Stadttheater zu Hamburg: Agathe, als erste Gastrolle.) Anfang halb 7 Uhr.
Im Königlichen Schloßtheater zu Charlottenburg: Der Essighändler, Drama in? Abth., aus dem Französischen des Mercier. Hierauf: Die Män⸗ tel, Lustspiel in 1 Alt, von C. Blum. Und: Polka, ausgeführt von Dlle. Polin und Herrn Gasperini. Anfang halb 7 Uhr.
La seconde représentation de: Les Trois péchés qa h, séerie - vaudeville, du ihéàtre du Gymnase, par MæM.
2 2 4 h 4 . 6 . 6 Kotzebue. Hierauf: Die unterbrochene Hochzeit, phantastisch. z thir. Ballet in 4 Bildern, von Hoguet. Anfang halb 5 i in . der Monarchie Zu dieser Vorstellung werden Billets zu den gewöhnlichen J ahne Preiserhöhung. . . haus- Preisen verlauft. ö Lisertion s- Ge bühr sür den Im Schauspielhause. õste französische Abonnements⸗ Bom m etiner Seile des Allg. 8
Anzeigers 2 Sgr. Jan .
Alle meine
Alle Pest-Aßnstalten des An- und Ans landes nehmen Seslellung auf dieses Glatt an, für Herlin die Expeditian der Allg. Preus. Zeitung: Friedrichs strase Ur. 72.
Aleteorologische Beobachtungen.
haus⸗Preisen verkauft.
Abends 10 Uhr.
Morgens 6 Uhr.
Nachimnĩttags 2 Uhr.
Nach einmaliger Besbachtung.
Z34(, 9s“ Par. 340,417 *r. 339, 91 Par. 4 16,8? R. 17,22 R. 16,7“ R. Thaupunkt .... 8,6 R. 4 6,87 R. 4 S, o m. Dunstaũttigung. 54 pCt. 45 pCt. 52 pCt. Wetter bezogen. bkalbbeiter. balbheiter. w . NW. N. NV Wolken zu... NW. Tagesmittel:
340, 13“ par. ..
Quellwärme 7,7“ R. Flusswärme 17,37 R. Bodenwärme 17,87 R. Ausdünstung O, on Rh Niederachlag O.
Wärme wechsel 1 8, 4
K lI6,s? R. .. 7,9 R... 50 pCt. Nw.
zu folgenden Preisen zu haben: Logen 20 Sgr.
10 Sgr.
w 11,0. . ges 16 Sgr.
Königliche Schauspiele. Donnerstag, 18. 8. 32 .
71Iste Abonnements⸗ Vorstellung. 2Z9yste Vorstellung der vor 25 Jahren an diesem Tage
lerie 5 Sgr. Freitag, 19. Juni.
Zu dieser Vorstellung werden Billets zu den gewöhnlichen Opern⸗
Billets zu dieser Vorstellung sind bis zum Tage der Vorstellung, Mittags 1 Uhr, im Billet⸗Verkauss⸗Büreau des Schauspielhauses zu Berlin und Abends im Schloßtheater zu Charlottenburg an der Kasse
Ein Billet zur Fremden⸗Loge 1 Rihlr. Ein Billet im ersten Range Ein Billet in einer Parquet-Loge 20 Sgr. Parquet⸗Billet 20 Sgr. Ein Billet zum Orchester 26 Sgr. Ein Billet im zweiten Range Logen 15 Sgr. Ein Billet im dritten Range Logen Ein Billet in der mittleren Abtheilung des dritten Ran— Ein Parterre⸗Billet 15 Sgr.
Im Opernhause. Vorstellung: Der gerade Weg ist der beste, Lustspiel in 1 Akt, von
Ein
Ein Billet zur Gal⸗
Lubize. Arthur, ou: seize ans après, drame- vaude y actes, par MM. Dupeuty et Fontan.
Donnerstag, 18. Juni. Devrient.) Lorbeerbaum und Bettelstab, oder: deutschen Dichters, Schauspiel in 3 Akten, von K. vn Hierauf; Bettelstab und Lorbeerbaum, oder: Zwanzig Ran dem Tode, Nachspiel in J Akt, von Holtei. (Herr Emil! Königl. sächsischer Hof⸗Schauspieler, im ersten Stück: zweiten: Den verrückten Bettler, als letzte Gastrollen.)
Verantwortlicher R
le,
86 168.
Rönigsstädtisches Theater.
Betlin, Freitag den 19 Funi
1846.
(Letztes Auftreten des Hem Drei Win!
Inhalt.
her heil. ; — . Hein land. Berlin. Allerhöchste Kabinets-Ordre, die Bestätigung des 1 Rirgulativs über die Befähigung zu den höheren Aemtein der Verwaltung
g ein nd. ö ö edacteur Dr. J. W. Zin keisen. i Bundesstaaten. Königreich Bavern. Bekanntmachung
72ste Abonnements⸗
Beireff einer Sammlung für das Luther-Denkmal in Möhra. —
8 Erpedm̃ : n k oönigteich Hannover. Entlassung. — Landständische Angelegenhei⸗=
Gekanntmachungen.
1246 Edittal- Citation.
Auf, den Antrag der Interessenten und beziehungs- weise in Folge Auftrages des Königlichen Ober- Lan— desgerichts hierselbst werden
1) die unbekannten Erben des Wilhelm Jacoby, wel-
cher im 2ten Bataillon des ersten pommerschen, jesigen 2ten Infanterie ⸗Regiments gedient hat und 1813 auf dem Rückmarschẽ seines Regiments aus Rußland zu Soldin gestorben ist,
2) der Matrose Michael Christian Fischer, am 18. Sep⸗ tember 1797 geboren, welcher im Jahre 1829 mit einem holländischen Schiffe nach Holland gegangen und seitdem verschollen ist,
3) der Müller Wilhelm David Hildebrandt, am 12. Oktober 1791 geboren, welcher sich vor langer Zeit nach Amerika begeben und sich im Jahre fs34 in der Gegend von Canto Galio bei Rio Janeito befunden hat, seitdem aber verschollen ist,
4) der am 26. August 1803 geborene, seit 13 Jahren zur See abwesende und verschollene Matrofe Carl Ludwig Decker, auch Winter genannt,
5) der Johann Gottlieb Hilbert aus Plathe, welcher am 1. September 1792 geboren, im Jahre 1813 in preußischen Militgirdiensten gestanden und seit der . von Torgau keine Nachricht von sich gegeben hat,
6) die Ehefrau des ⸗Arbeitsmanns Brunn, Bennette, geborene Müller, welche im Oltober 1835 von Stettin auf dem Schiffe „Minerva“, Capitain Krüger, nach Sunderland gereist, demnächst am 24. Dezember 1835 auf hier die Rückreise ange⸗ treten hat, aber seit jener Zeit mit dem Schfffe verschollen ist,
7) der Schlossergeselle Johann Philipp Brunn aus Alt ⸗Damm, am 26. Sftober 1782 geboren, welcher im Jahre 1804 auf die Wanderschaft gegangen und seitdem verschollen ist,
nebst den etwanigen unbekannten Erben und Erbneh⸗ mern vorbenannter Verschollenen hiermit öffentlich auf⸗ gerufen, um sich an hiesiger Gerichtsstelle spätestens am
19. Dezember 1846, Vormittags 10 Uhr, vor unserem Deputirten, dem Land⸗ und Stadtgerichts-⸗ Rath Toussaint, zu melden, widrigenfalls sie für iodt erklärt resp. prälludirt und ihr Vermögen den sich ge⸗ meldet habenden Erb-Interessenten oder nach Umstaͤn⸗ den als herrenloses Gut dem Fiskus oder den betreffen⸗ den Kämmereien zugesprochen und ausgehändigt wer- den wird.
Stettin, den 24. Februar 1846.
Königliches Land- und Stadtgericht. v. Griesheim.
4244 Subhastations- Patent. Gerichtlicher Verkauf.
Das dem Kaufmann Ernst Leberecht Pfaff hierselbst ehörige, in der Niedergasse der Kreisstadt Sorau be— egene brau⸗ und kramberechtigte Wohnhaus sub No. 187 nebst Zubehör, welches nach der nebst Hypotheken- schein in der Registratur einzusehenden Taxe auf 6811 Thlr. 17 Sgr. 8 Pf. abgesetzt ist, soll im Wege noth⸗ wendiger Subhastation am 2. Dezember 1846, Vormitt. um 11 Uhr, in unserem Instructions⸗- Zimmer auf dem Königl. Schlosse hier öffentlich verkauft werden.
Sorau, 24. April 1846. (L. 8.) Königl. Preuß. Land⸗ und Stadigericht.
[141231 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 1. Mai 1846.
Das dem Kaufmann Großfuß gehörige, im Hypothe⸗ kenbuche Vol. 1. No. 13. verzeichnete und in der Stra⸗ lauerstraße Nr. 44 belegene Grundstück nebst Zubehör und einer Wiesenkavel von 96 JRuthen in der 11ten Kavel von der Hasenkammer, gerichtlich abgeschätzt zu 17,822 Thlr. 28 Sgr. 6 Pf., soll am 8. Dezember 1846, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
139 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 29. Dezember 1845. Das in der projettirten neuen Straße von der neuen Jakobsstraße nach dem projektirten Kirchplatz belegene, Vol. 14. Nr. 901. des Hypothekenbuchs von der Loui⸗ senstadt verzeichnete Kammergerichts⸗Kanzlist Schiedler⸗ sche Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 6419 Thlr. 20 Sgr., soll am 26. August 1846, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hoö⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
401 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 31. Dezember 1845. Das in der Gartenstraße Nr. 28 — 32 belegene, Vol.
7. Nr. 501. des Hypothekenbuchs verzeichnete Pistorsche
Grundstück, taxirt zu 16,094 Thlr. 1 Sgr. 8 Pf., soll am 27. August 1846, Vormittags 11 Uhr,
an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hy⸗
pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
AlIgemeiner Anzeiger.
asi b]
De! Gewerbe -Ausstellung in Potsdam nm täglich geöffnet
an Wochentagen von 10 — 5 und » Sonntagen von 11 — 5 Uhr.
Niederschlesisch⸗Märkische ya Eisenbahn.
In Folge des Beschlusses der General -Versammlung der Actionaire der NiederschlesischMärkischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft vom 15. April d. J. soll das zur vollstän⸗ digen Herstellung der Bahn und der Betriebs mittel er= forderliche Kapital von 3 500 000 Thlr. Court. durch eine Anleihe gegen fünf prozentige Prioritäts-Obli= . aufgebracht werden, die im Wege der Amorti⸗ ation mit 3 . pre anno zurückgezahlt und innerhalb zweier Jahre von Seiten der Gesellschast nicht gelün— digt werden sollen. Der deshalb erforderliche Nachtrag zum Statut, in welchem die Apoints der Prioritäts Obligationen zu 100 Thlr. und 50 Thlr. angenommen sind, ist zur Allerhöchsten Bestätigung eingereicht. Unter Vorbehalt des Eingangs der leßteren fordein wir die Stamm ⸗Actiongire der Gesellschast, welche sich bei die⸗ ser Anleihe betheiligen wollen, in Gemäßheit des §. 7. des Statuts hierdurch auf, ihre Zeichnungen unter Spe— eification und Vorzeigung der ihnen gehörigen Stamm- Actien und baarer Zahlung eines Angeldes von zwan⸗
zig Prozent des gezeichneten Betrages bis zum
1. Juli d. Jahres einschließlich,
Vormittags zwischen 9 und 1 Uhr und Nachmittags zwischen 4 und 6 Uhr, bei unserer auf dem hiesigen Bahnhofe der Gesellschaft befindlichen Hauptkasse schrift⸗ lich einzureichen. Formulare zu den Venrpflichtungsschei⸗ nen können in Berlin bei unserer Hauptkasse, so wie bei Herren Mertens d Rubens, Burgstraße Nr. 25, und in der Nauckschen Buchhandlung, Hausvoigtei-⸗ Platz Nr. 3, so wie in Breslau bei unserer Betriebs- kasse auf dem dortigen Bahnhose in Empfang genom men werden. Ueber die geleistete Anzahlung werden der Hauptkassen⸗RNendant Riese und der Contrelleur Schmidt gemeinschaftlich auszustellende Interims⸗ Quittungen ertheilen, die bei Ausgabe der Prioritäts— Obligationen nach deshalb zu erlassender bffentlicher Bekanntmachung ausgetauscht werden. Diejenigen Stamm ⸗Actien, welche zum Zweck der Zeichnung von Prioritäts - Obligationen produzirt sind, werden abge⸗ stempelt und sofort zurückgegeben. Die Abstempelung der Actien kann nach der e der Actionaire auch bei der Betriebskasse in Breslau erfolgen: es müssen dort jedoch gleichzeitig die ausgefüllten Verpflichtungsscheine vorgelegt und zum Zeichen der geichehenen Production der darin spezifizirten Actien gleichfalls abgessempelt und hiernächst mit der Anzahlung an die hiesige Hauptfasse befördert werden. Wird mehr als die Summe von 3, 509, 000 Thlr. Courant von den Actionairen der Ge⸗ sellschaft gezeichnet, so erfolgt die Repartition pro rata des Betrages der den Zeichnern gehörigen Stamm Aclien, in Jo weit die zu berechnenden Raten in vollen Apoints der zu emittirenden Prioritäts-Obligationen ge währt werden können. Die auf den hieinach definitiv festzustellenden Betrag der Zeichnung fallende An zahlung von 20 Prozent wird vom 1. Juli e. ab mit fünf Pro⸗ zent verzinst. Von denjenigen Actionairen aber, von denen innerhalb der festgesetzten Frist keine Zeichnungen unter den vorstehend angegebenen Modalitäten eingehen, wird angenommen, daß sie sich bei der gedachten An- leihe nicht betheiligen wollen. —
Berlin, den 12. Juni 1845.
Die Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft.
— — —
1491 Bekanntmachung.
Die zum Oberbau der Magdeburg -⸗Wittenbergeschen Eisenbahn erforderlichen kiefernen Schwellen beabsichti= gen wir im Wege der Submission zu eiwerben. Der Bedarf von überhaupt 98000 Stück ist in vier Loose von resp. 31500, 18100, 16900 und 31500 Stück ein- getheilt und in dem Zeitraume vom 1. Mai bis zum 1. August 1817 zu liefern. Es werden verschlossene schriftliche Offerten auch auf einzelne Loose angenommen.
Zur Eröffnung der eingegangenen Anträge und zur weneren Verhandlung ist ein Termin auf den 20. Juli d. J., Vormittags 11 uhr, in unserem Geschäftslokale im goldenen Schiff hinter dem Packhofe augesetzt. zu welchem mit dem Bemerken eingesaden wird, daß die Bedingungen daselbst täglich eingesehen werden können, auch Abschriften davon ge⸗ gen Erlegung von 10 Sgr. zu haben sind.
Magdeburg, den 3. Juni 1846.
Direltorium der Magdeburg Wittenbergeschen Eisen-⸗ bahn · Gesellschaft. Francke, Vorsitzender.
[4791 Testaments⸗Eröffnung.
Demnach nach dem am gestrigen Tage erfolgten Ab⸗ leben der Demoiselle Julie Bünmner hierselbst zur Er—⸗ öffnung der von dieser und den schon früher verstorbe⸗ nen Brüdern derselben, Georg Christian Büttner und Theodor Büttner allhier, am 2. Mai 1839 dem unter— zeichneten Gerichte in Verwahrung gegebenen gemein- schaftlichen letztwilligen Disposition, Termin auf
den 27. Junius d. J., Morgens 11 Uhr, im hiesigen Amtslokale anberaumt ist, so wird solches hierdurch zur öffentlichen Kunde gebracht.
Holzminden, den 26. Mai 1846.
Herzogl. BSraunschw. Lüneb. Amt daselbst. Spohr.
Dampsschifffahrt von Hamburg nach Helgoland
und Norderney. ö. Die Dampfboot der Elb -⸗Dampf⸗ schifffahrts · Com - pagnie „Elbe“, „Hen⸗ riette“ und „Pattiot “, ,. ö. auf — as bequemste ein⸗ 2 2 gerichtet, nament-
as? 6]
lich letzteres Schiff von Grund aus erneuert, fahren während der diesjährigen Saison
von Hamburg
am 20. Juni e., Morgens 7 Uhr,
x 27. ** 1 1
Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober Hofbuchdrudhen
—
en. — Großherzogthum Baden. Landtag. — Fremde in Baden. sterreichische Monarchie. Wien. Ankunft der Herzogin von arma und des Herzogs von Braunschweig. — Die Staiue Kaiser Franz J. reich. Paris. Die Kammern eilen zum Schluß. — Das Uebunge⸗ Heschwader. — Die Untersuchung über die Flucht Louis Napolcon's. — Die biplomatischen Agenten im La Plata. — Die algierische Presse. — Benmischtes. — Schreiben aus Paris. (Kammer Verhandlungen: die Fclohleen; der Zustand Syriens; Budget des Finanz⸗Ministeriums; Bu— zan Abgang nach Oran; Lage Abd el Kader's. ) woßbritanien und Irland. Oberhaus. Die Kornbill gelangt nn den Ausschuß. — Unterhaus. Debaite über die irländische Zwangoͤ⸗ Bill und Erklärung O'Connell's zu Gunsten der irländischen Pacht-Bills. Lon don, Namen und Pathen der jungen Prinzessin. — Asyl für entlassene weibliche Sträslinge. — Günstige Aussicht für Peel. — Aus isung — Befestigung der Küstenplätze. — Das Evolutiong.-Geschwader. Vrtrmischtes. iwderlande. Aus dem Haag. Rückkehr des Königg. lien. Rom. Trauer - Feitrlichkeiten. — Beginn des Konklave. — Daz diylomatische Corps. — Vorsichtsmaßregeln gegen revolutionaire Vursucht. ; . ö t. Madrid. Rechtfertigung der Königin ⸗Mutter in Bezug auf ie Rmählungs-⸗ Frage.
—
und von da wöchentlich jeden Dienstag, Donnerstag und Sonnj Morgens 7 Uhr, nach Helgoland; und vom 2. Juli c. jeden Donnerstag, Morgens 7 uh nach Norderney. Billette sind: in Berlin: in der Passagier-Expedition z gn Anhaltischen Eisenbahn ⸗ Gesellschaft, in Magdeburg: in der Passagier⸗Enhßhn w verein. Hamburg · Magdeburger Dampsstss Compagnie, so wie am Bord der Schiffe letzterer Gesellsät erhalten, und bemerken wir hierbei noch, n Effekten der resp. Passagiere ko st enfrei vonß der Magdeburger Dampfboote nach dem; Dampfschiffe, und umgekehrt, befördert wem Wittenberge, im Juni 1846. . Hofmann K Roem
ssenschasilicher Kunstverein.
sisenbahnen. Berlin.
andels- und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börse.
Literarische Anzeigen. Erinnerung.
Auswärtige Pränumerationen auf den mit Auf
der Sonn- uJd Feiertage täglich erscheinenden 9 Amtlich ET Th ei J.
telschen Cours-Bericht für das mit dem 1. Jil Be. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
i Den Megierungs ⸗Referendarius, Rittergutsbesitzer Meyer auf beginnende 2te Semester des 30sten Ie zun Lan, u . ferender ne es . . , gangs sind unverändert zu den bekannten pos,
rt, zu ernennen. . i en n nn, Aabgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath, außer⸗
Expeditson des Eours-Berichts. ntliche Hesandte und bevollmächtigte Minister am Kaiserlich öster⸗ ö ö. . szischen Hofe, Graf von Arnim, nach Wien.
lilage. 506 v]
õ32 Bei
ist erschienen:
F. Baucher.
Methode der Reitkunst nach neuen Grundsätzen.
Mit ö 3. Auflage. reußischem
gr. 8. geh. 1 Thlr. ö ö.
Dieses Buch wird
H. G. von Warburg, Königl. Preuß. Hof-⸗Jagdjunker. Das Waldhorn. Eine Sammlung von Jagdliedern und Ge⸗ dich ten.
8. eleg. geh. 14 Thlr.
Alexander Duncker, Königl. Hofbuchhändler in Berlin, Französsche Such
Georg Stephen.
Zufälle beim Pferdekauf.
Nach der fünsten Auflage des Englischen Originals bearbeitet von F. v. R.
. eh. ; nicht allein jedem Anfänger in der so schweren Kunst, Pferde richtig zu beur— theilen, von unberechenbarem Nutzen sein und der⸗ selbe sich bei Beschaffung von Pferden vor man- chem Schaden bewahren können, sondern auch ältere bewährte Pferdekenner werden dieses in einer eigenthümlichen von aller ermüdendenden Trockenheit fernen Weise geschriebene Werk nicht ohne Befrie⸗ digung aus der Hand legen. Wem besonders daran liegt, seine Pferde lange zu konserviren, dem bieten sich hierzu eine Menge Regeln dar, die meistens neu und alle höchst beachtenswerth sind.
Nichtamtlicher Theil.
Ynlan d.
Verlin, 18. Juni. Die in dem heute ausgegebenen 14ten it der Gefetz⸗ Sammlung enthaltene Allerhöchste Kabinets-⸗Ordre, hessnd die Bestätigung des Regulativs über die Befähigung zu
. Aemtern der Verwaltung, und das Regulativ selbst lau⸗
vi folgt:
„lf * Bericht des Staats⸗Ministeriums vom 14ten d. M. hmige Ich das hierbei zurücksolgende Regulativ über die Befähi⸗ g zu den höheren Aemtern der Verwaltung und ermächtige das gats⸗Ministerium, wegen Ausführung dieses Regulativs, welches Meinem gegenwärtigen Erlasse durch die Geseß-⸗Sammlung be— nt zu machen ist, das Erforderliche anzuordnen.
Berlin, den 57. Februar 18166. lan, n, ih ͤ rie dr ilhelm. das Staats Ministerium. 3 z
Re
E. O. Menkßel. Die Remontirun der Preußischen Arm in ihrer historischen Entwit und jetzigen Gestaltun Mit höherer Genehmigu Benutzung amtlicher d gr. 8. geh. 2 N
7 Thlr.
Einige Blätter
der Erinnerung Gesammelt und herausgh aus dem Nachlasse des M Friederich von Lut 8. geh. 3 Thlt.
ö ; . g u lat i v z über die Befähigung zu den höheren Aemtern
der Verwaltung.
7 333
In meinem Verlage ist neu erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen: Strahlen und Schatten. Gedichte von Ludwig Foglär.
Ucket die Vorbildung, welche von den Kandidaten für den höheren , . zu fordern ist, und über die Prüfungen und vorberei⸗ Een Beschäftigungen, welchen dieselben sich zu uͤnterwersen haben, wird, Nushebung allen früheren diesfäll
ᷣ igen Verordnungen, Instructionen und nicisten, bier durch nachfolgendes ñ
egulativ ertheilt:
Preis 1 Thlr. 10 Sgr.
Leipzig, J. J. Weber. . In Berlin vorräthig bei E. H. S ch rote d kr, Unter den Linden 23.
§. 1. abe reitende Beschäftigung bei den Gerichten. 9 Hehuss seiner Vorbereitung zum höheren Verwaltungs dienste als menzanus bel einer Regierung eintreten will, muß, wenn er sich nicht
spreis 2 3. 6.
wa in hem §. 13 bezeichneten Ausnahmefall besindet, nachweisen, daß er
5351 : ; Der Unterzeichnete ist beauftragt, die zum Nachlasse des verstorbenen Apothekers Herrn Friedrich Maurach hierselbst gehörige privilegirte Apotheke nebst den dazu gehörigen Waaren Vorräthen und Utensilien, zusammen mit den sub Nris. 69, 70 u. 71 in der Altstadt hier⸗ selbst gelegenen, mit einem Wohnhause, Laboratorio, Speicher und Stallungen bebauten Grundstücken und den dazu gehörigen sünf Ackerstücken, aus freier Hand zu verlaufen. . z ; Kauflustigen, welche sich persönlich oder in portofreien Briefen bis zum 1. August c. melden, werden die nä⸗— heren Bedingungen des Verkauss ungesäumt mitgetheilt. Memel, den 10. Juni 1816. Wolffgram, Justizrath.
534
l Klug die gnädigste Fürsorge Seiner Erlaucht des nädigst regierenden Grafen und Herrn zu Stolberg ernlgerode ist der berrschaftliche Gasthof „zu den rö-⸗
then Forellen“ in Ilsenburg jetzt nicht nur durch einen
angebauten Flügel, worin sich ein schöner und großer
Saal und mehrere Logiszimmer befinden, sondern auch in seinen bisherigen Räumen bedeutend erweitert und
auf diese Art den dringenden Bedürfnissen aufs beste
zum 28ssen d. M. möglichst im
nem Gerichte als Auskultator gearbeitet und eniweder die zweile iche Hüfung zum Referendariat bei einem Obergerichte genügend be—= oder doch das Zeugniß der Reife zu dieser Prüfung erlangt und
abgeholfen worden. — Indem ich dies den gh bon Obergericht für probemäßig erklärte Proberclation geliefert habe. 2
Harzreisenden ergebenst anzeige, halte ich es für Pflicht, die Versicherung hinzuzufügen, daß . ; .2. meinerleits mein Möglichstes gethan und enn, Hüsung in den Gegenssänden der Staats- erwal— ausbieten werde, den die Bequemlichkeit des Puh tungskun de. im Auge habenden wohlwollenden Absichten 9 ki muß feiner durch eine bei der Regierung noch mit ihm vorzuneh- Erlauchi und den Wünschen der geehrten ren rüfung darthun: enisprechen, und empfehle mich dankbar für da cl ücsch mit den Staatswissenschaften vertraut gemacht, die Haupt= rige, jetzt um so hoffnungsvoller dem ferneren g 20 tze der Rational Oekonomie, der Polizei- und der Finanzwissen Zutrauen. . 1 ich angerignet und wenigstens allgemeine Bekanntschaft mit den
Ilsenburg, den 15. Juni 1846. 3 schen Hülfswissenschaften, ingbefondere auch der Land wirth=
sitlehre, erlangt habt. . 3
§. 3. Meldung zur Prüfung. Das ung . : lõo9 bl ; i ll bel Gesuch um Zulassung zu dieser Prüfung ist bei dem Regierunga⸗ Ein 1 . Landwirth, 36 Jahr alt, . unn anzubringen, ag! die n . bei eu Ohr. nem 23sten Jahre ununterbrochen zwei . die M Len geführten Die nst⸗Anen einzufordern und, wenn aus ihnen nicht eiwa , e m , m,. oe n, nachwejg . o en, sii Prüfung anzuordnen hat. Daß der Kandidat prechenden ; . srer⸗ ntlassung a izdi t fann, sucht zu Johanni d. J. eine größere 24 uh ist nicht ifa drr n g aus vm Justizdienst nachgesucht und erlang ministration, er hat Vermögen, um eine Cau —
; J ssen stellen. Hierauf Reflektirende toi, * ** .
L. Horn.
Comtoir gefälligst unter der Adre
§. 4. . Verfahren bei ver Prüfung.
Die Prüfung ist eine blos mündliche. Sie wird unter dem Vorsitz des Regierungs- Präsidenten von zweien durch ihn in der Regel auf ein Jahr zu diesem Geschäfte zu ernennenden Regierungs- Räthen vor genommen. * .
S Prüfung g- Pro to kolle.
Rücksichtlich jedes einzeinen Kandidaten ist ein besonderes, von dem Präsidenten und den Examinatoren zu vollziehendes Protokoll aufzunehmen, welches enthalten muß: a) die Gegenstände, auf welche die Prüfung ge⸗ richtet worden ist, so wie die Eirgebnisse der Prüfung, sowohl in Rücksicht auf das Maß der Kenntnisse des Kandidaten, als . dabei bewiesenen Beurtheilungskraft und aligemeinen wissenschastlichen Ausbildung; b) ein bestimmtes, vach der Stimmen⸗Mehrheit von dem Vorsitzenden und den Examinatoren zu beschließendes Urtheil über das Resultat der Prüfung, welches in einer der beiden nachstehenden Arten gefaßt werden muß: an) „Kandidat hat die Prüfung bestanden“ (wobei den Umständen nach das Prädikat „mit Auszeichnung“ hinzugefügt werden kann), Lb) „er hat die Prüfung nicht bestanden“. ö
S
Wiederholung der Prüfung. Wenn der Kandidat die Prüfung nicht bestanden hat, so kann er die- selbe nach Ablauf einer von den Examinaioren, jedoch niemals unter sechs i en zu bestimmenden Frist noch einmal, dann aber nicht ferner wie⸗ erholen.
§. 7. Einführung und Verpflichtung. Hat der Kandidat die Prüfung bestanden, so wird er als Regicrungs⸗ Referendar angenommen und als solcher unter Verweisung auf den als Auslultator geleisteten Diensteid im Plenum der Regierung eingesührt.
5. Anlegung von Personal-⸗Akten. (
Ueber jeden Regierungs⸗-Referendar werden bei der Regierung eigene Personal⸗-Atten mit den bis dahin bei dem Obergericht über ihn geführten und den späteren Prüfungs Verhandlungen angelegt und zu denselben alle, die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse des Referendarius betreffenden, über seine amtliche und außeramtliche Führung, scine Leistungen, die Art seiner Beschäftigung, den Gang seiner Ausbisdung, seinen Fleiß u. s. w. . gebenden besonderen Veihandlungen, Aiteste und Verfügungen gebracht.
§. 8.
Beschäftigung und weitere Ausbildung der Referendarlen. Mie n , der Regierungen, die Abtheilungs-⸗Dirigenten und die übrigen Mitglieder derselben haben es als einen besonders wichtigen Theil ihres Berufs anzusehen, daß den bei dem Kolleglum angestellten Referen- darien eine umsichtige und sorgfältige Leitung in ihrer welteren Ausbildung zu Theil werde, und daß sie 3 den Beruf, dem sie sich gewidmet haben, eine n e mn i ent , , n ö r g. Es it fe 1 u sorgen, da Au ung n em zwe rdneten ane po n daß 1 3 aber ö 1 Gelege zu Theil werde, ihre wissenschastliche Ausbildung e . Sie sind mit dem ganzen Geschäfisbereich der Regierung, den Nessorl-⸗Verhältuissen der Unet⸗Behbr⸗ den und dem Geschäftsgange vertraut zu machen, auch ist dafür zu sorgen, daß sie von den einzelnen Bürcaus, ihrer Einrichtung und dem Geschäfts-— Betriebe in denselben nähere praltische Kenninisse erhalten. Sie müssen nach und nach bei den verschiedenen Abtheilungen der Regierung ohne Aus—⸗ nahme, mithin, wo eine besondere landwirihschastliche . vorhanden, auch bei dieser beschäftigt werden. In welcher Ordnung dies geschehen soll, ist mit Rücksicht auf die Individualität des einzelnen Reserendars, die ihm etwa eigenthümliche Richtung und Vorbereitung und andere Umstände von dem Präsidenten, nach vorhergehender Berathung mit dem Abtheilungs ⸗ Dirigenten oder einzelnen Näthen, zu bestimmen. In den Abtheilungen werden sie einem oder einigen Räthen besonders zugeordnet, denen sodann die Pflicht obliegt, die Referendarien, fortschreitend von leichleren zu schwie⸗ rigtren Arbeiten, angemessen zu beschäftigen, sich über ihre Arbeiten Vor- träge von ihnen halten zu lassen, sie dabei mit Anweisung und Raih zu aher und vorzugsweise guf Gründlichkeit in der Behandlung der ein⸗ zelnen Sachen und in dem Studium der dazu erforderlichen Hülfsmittel, so wie auf Sorgfalt und Korrektheit in den zu liefernden Arbeiten, zu halten. Die von den Reserendarien zu entwerfenden Verfügungen hat der Raih, nach vorgängiger Prüfung, mit zu zeichnen. Es bleibt demselben überlassen, von dem Reserendarius auch über einzelne Geschäfts- Gegenstände theore- tische Aufsätze, Vorschläge u. s. w. ausarbeiten zu lassen und ihm darüber sein Urtheil mitzutheilen. Bei Dienstreisen haben die Räthe und auch vor- nehmlich die Abtheilungs Dirigenten und der Präsident nach den Umständen einen oder den anderen Referendarius mitzunehmen und sich seiner als Pro⸗ tolollführer zu den Subaltern- Geschästen oder, wenn dies angeht, als eines mehr oder minder bit farm ae, nn, zu bedienen.
Den geübteren Referendarien sind eigene Vorträge im Kollegium, und es ist ihnen auch die Dekretur in einzelnen Sachen, möglichst von Anfang bis zur Erledigung des Gegenstandes, unter der Kontrolle eines Naths over Assessors, zu übertragen; sie sind mit selbsiständ igen kommissarischen Austrä⸗= en zu versehen, wo möglich eine Zeit lang bei tüchtigen Landräthen zu
eschäftigen, auch, wenn sie dazu fähig erachtet werden, gelegentlich mit der
Vertretung eines Kreis ⸗Secretairs oder Landraths zu beauftragen. Ueber alle diese Beschästigungen ist cine gutachtliche Aeußerung des Abtheiltngs⸗ Dirigenten oder eines Raths, welchem die Beaussichtigung des Referendars obgelegen hat, zu den Dienstakten des Letzteren zu bringen, wie denn eine gleiche ausführliche Aeußerung über die gesammte Dienstsührung und die deistungen eines Reserendars von dem Abtheilungs Dirigenten abgegeben werden muß, wenn er von einer i gg. zu der anderen übergcht.
Da bei den Regierungen in der Rhein- Provinz und in Westphalen leine zureichende Gelegenheit vorhanden ist, die Referendarien für die Do- mainen Verwaltung vollständig auszubilden, so sind die bei denselben an⸗ gestellten Referendarien, wenn sie nicht vorziehen, sich selbst dieser Ausbil= dung wegen um die Annahme bei einer anderen Regierung zu bewerben, durch Requisition des Negierungs ⸗ Präsidenten ciner der übrigen Regierun⸗
en zu übeiweisen und bei derselben in Domainen Verwaltungs ⸗Angelegen kale so lange zu beschäftigen, bis sie von dem Dirigenten der —— Abthei⸗ lung unter Zustimmung des Regierungs · Präsidenten für genügend vorbereitet er⸗ achset werden, in welchem Falle darüber ein Zeugniß auszuferligen, dem Regierungs-⸗Präsidenten, von welchem die Nequisition ausgegangen, zu über- senden und zu den Dienst⸗ Alten zu bringen ist. In welchem Stadium des Referendariais diese Ueberweisung zu vtranlassen, hängt vom Eimessen des Regierungs- Präsidenten ab. *
S. 12.
Aufsicht über das Privatleben der Referendarien und deren J Entlassung im Disziplinarwege.
Auch über das Privatleben der Referendarien ist, namentlich von den Präsidenten, eine sorgfältige Aussicht zu führen. Es ist darauf zu balten, daß sie sich eines anssändigen, siltlichen Lebenswandels besleißigen. Sollten Einzelne durch eine jadelhafte Führung zu einer weiteren dinstellung sich
unwürdig zeigen oder die Erwartung ihrer Brauchbarkeit für den Dienst durch ihre Leistungen nicht erfüllen, so ist die Regierung nach 5. 60 der Verordnung vom 29. März 1844, das gerichtliche und Disziplinar - Straf⸗ verfahren gegen Beamte betreffend, verpflichtet, bei den Disziplinar⸗Mini-= sterien auf ihre Entlassung anzutragen.
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Besondere Bestimmungen für Referendarien, welche sich einem speziellen Fache widmen wollen. a) Forst⸗Referendarien. x
Auf diejenigen Kandidaten, welche ihre Dienstlaufbahn in einem be= stimmien, mehr lechnischen Fache der Staatsverwaltung weiter zu verfolgen gedenken, . sowohl wegen ihrer Zulassung zu der Prüfung und wegen dieser Prüsung selbst, als auch hinsichtlich ihrer ferneren Beschäftigung bein Kollegium vorstehende Bestimmungen im Wesentlichen ebenfalls Anwendung. Sie unterliegen nur insosern einer Aenderung, als einerseits die besondere Richtung auf ein bestimmtes Fach auch eine besondere Vorbildung für die⸗ ses Fach nöthig macht, andererseits aber die allgemeinere juridische sowohl als staatswissenschaftliche Vorbereitung ebenfalls mit Hinsicht auf die ge⸗ wählte besondere Richtung zu prüfen und fortzubilden bleibt. Wer insbe⸗ sondere zum Forst⸗Referendarius sich meldet, muß nachweisen, a) daß er die technische Ober- Försterprüfung genügend bestanden, so wie b) daß er einen zweijährigen Kursus auf einer Forst⸗Akademie oder in einer anderen höheren Forst⸗Lehranstalt zurückgelegt habe. Auf das alademische Triennium wird ihm dieser Kursus gleichwohl nicht höher als zu einem * ange⸗ rechntt. Dagegen ist c) der in 5. 1 erforderte Nachweis nicht erforderlich; d) die Prüfung selbst, wozu der 86 der Regierung statt eines der anderen Näthe berusen werden muß, ist zwar auch auf die Rechts- und Staatswissenschast auszudehnen, jedoch dabei deren Beziehung zum Forst= sach besonders zu berücsichtigen. Diese letztere Rüqsichi ist endlich N.auch bei der ferneren Beschäͤftigung solcher Neferendarsen zu beachten. Sie bleiben zwar vorzugsweise dem Regierungs-Ober-Forstbeamien und dem Regierungs ⸗ und Forstrathe zugeordnet, um sich sür die Directions⸗, Ver⸗ wanslungs⸗, Etats, Kassen - und Nechnungs⸗Angelegenheiten des Forstfachs praltisch auszubilden. Insbesondere aber müssen die ForstNeferendarien nicht nur ein Jahr hindurch mit Betriebs ⸗-Regulirungen und mit der Ab- schätzung Königlicher Forsten beschäsftigt, sondern es muß ihnen auch nach Möglichkeit Gelegenheit verschafft werden, für eine dazu geeignete König⸗ liche Ober Försterei selbstständig einen Betriebsplan n fn oder eine Taxations · Nevision auszuführen. Die Zulassung zur höheren Staatsprü⸗ fung vor der Ober ⸗Examinations-Kommission (8. 17) hängt mit davon ab, daß die genannten Arbeiten für die Zwecke der Verwaltung brauchbar und ur Anwendung geeignet befunden worden sind. Im Uebrigen darf die
eschäftigung der Forst⸗Referendarien in den anderen e, , e. des Kollegiums, namentlich in denen für die inneren und Polizei ⸗Angelegenhei- ten, mit alleiniger Ausschließung des Militairwesens, ingleichen fr die Domainen Verwaltung und die d Steuern, wiewohl mil Ausschlie- fung der Klassen und Gewerbestenrr, nicht versäumt werden; es sind die= selben aber von der Abordnung zur geistlichen und Schul- Abtheilung (wenn nämlich bei der Regierung eine solche abgesondert besteht) und zur Ver-⸗ waltung der indiretten Steuern zu dis pensiren. ;
b) Referendarien 28 Verwaltung der indirekten
en ern.
Denjenigen Referendarien, welche sich für die Verwaltung der indirel= ten Steuern ausbilden wollen, ist, wenn sie bei einer Regierung angestellt sind, zu deren Ressort die unmittelbare Leitung dieser Verwaltung mlige= hört, außer der schon nach §. 9 stattfindenden Theilnahme an den Ge- schäßften der betreffenden Regierungs-Abibeilungen, auch Gelegenheit zu ge⸗ ben, sich durch Beschäftigung bei einem Haupt-Steuer. oder Haupf-Zoll⸗ Amt und durch Beaustragung mit der einstweiligen Dienstwahrnehmung erledigter Stellen mit der praliischen Führung dieser Verwaltung näher be? lannt zu machen. Wenn dieselben aber bei einer Regierung arbelten, für deren Bezirk die Verwaltung der indirekten Steuern einer Provinzial-Sieuer= Direction übertragen ist, so sind sie durch Requisition Seitens bes Regie rungs- Präsidenten dem Provinzial Steuerdireltor zu überweisen und nach dessen Anordnung entweder unmittelbar bei der Direction selbst oder bei den Haupt- Steuer und Haupt-JZollämtern zu beschäftigen. Die Zeugnisse des Provinzial Direltors und der Vorsteher der Haupt- Steuer- und Haupi⸗ Zollämter uber die Leistungen des Referendars sind sodann zu dessen Dienst⸗ Aften zu bringen. 4
§. 0
c) Referendarien des Baufachs.
Unter Referendarien des Baufachs, welche als solche nicht in den Dienstverhältnissen der eigentlichen Regierungs-⸗Reserendarien stehen, werden (nach Anleitung der besonderen, die Prüfung der Kandidaten det Baufachs betreffenden Bestimmungen) solche bei der Prüfung in allen Zweigen des Baufachs vorzüglich tüchtig befundene Bau ⸗Conducteurs verstanden, welche zu der Hoffnung berechtigen, dereinst zu einer höheren Laufbahn in ihrem Fache geschickt zu werden, und denen in dieser Aussicht daz die Bau- An- gelegenheiten verwaltende Ministerium, welches allein sie zu Bau-Reseren-= darien ernennen kann, dadurch die Gelegenheit gewähren will, sich bei den Regierungen selbst unter Leitung der Raͤthe, denen sie zugeordnet werden, namentlich aber der Regierungs⸗Bauräthe und als deren Gehülfen, mit dem kollegialischen Geschästsgange und den darin zur Entwickejung gelan= genden Gegenständen ihres Faches bekannt zu machen. Darauf bleibt also ihre Bestimmung und Beschäftigung beschränkt, so wie ihre weitere Besör= derung lediglich von dem vorerwähnten Ministerium abhängt.
S. 16. Schluß des Referendariats.
Referendarien, welche als solche die ihnen obliegenden Pflichten treulich erfüllt haben, jedoch die Prüfung vor der Ober- Erxaminatsens - Kommission nicht bestehen wollen, sind zwar bei Besetzung untergeordneler Stellen, nach Maßgabe der von ihnen bewiesenen praltischen Brauchbarkeit und zwar bei gleicher Qualification vor den Civil-Supemumerarien, zu berücsichtigen, fönnen jedoch zu Mitgliedern der Regierung oder einer anderen höheren Verwaltungs⸗-Bebörde nicht befördert werden. Wer sich dagegen zur Prü- fung vor der Ober Examinations · Kommission reif sühlt, hat 3 unter über- sichtlicher Berichterstattung über seine bisherigen Arbeiten und Leistungen bei dem Präsidenten der Regierung um die nöthige Einleitung, damit er zu dieser Prüfung zugelassen werde, zu 6.
Zeugniß der Reife.
Hält der Regierungs Präsident, nach sorgfältiger Berathung im Ple= num des Kollegiums, die Zuslassung eines Regierungs · Reserendarius zur Prüfung vor der Ober- Examinations Kommission für unbedenllich, so dat er bierüber ein Zeugniß auszustellen, welches entbalten muß:
a) die namentliche Erwähnung der von dem Reserendarins bei der Re= gierung durchgemachten Siationen und der Haupt ⸗ Geschäftezweige, in welchen er gearbeitet, so wie derjenigen, wovon er entbunden worden;
b) die spezielle Bezeichnung der von ibm selbstständig — es sei im Kol- legium odtr kommissarisch — bearbeiteten wichtigeren Dezernate und besonderen Geschäfts · Angelegenbeiten, worüber die verhandelten Alten eventuell vorgelegt werden sönnen; s
) das autdrücsiche und unumwundent Urthtil, daß der Resertndarius,