1846 / 168 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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nach der pflichtmäßigen Ueberzeugung des Präsidenten und des Kol—

legiums, . 83 bisherigen Lelstungen und durch sein ganzes

dienstliches und außerdiensiliches Verhalten wohlvorbereitet und aus.

ebildet, auch sonst würdig und geeignet sei, um als Mitglied in ein

egierungs-⸗ Kollegium einzutreten, ;

und eine Kiugfertigung diefes Feugnisses mit den Dienst = Alten des Rese= rendarg an vie Ober Eraminations-Kommission einzusenden, auch derselben dabel die etwanigen befonderen Bemerkungen mithutheilen, welche auf Die Beurtheilung des zu Prüfenden von Einsluß sein nnen. Kann dem Re⸗ ferendarius das Zeugniß nicht mit der strengsten Gewissenhaftigleit ausge. stellt werden, so . derselbe in einer bloßen Resolution darüber bedeutet wwerden, daß und warum solches nicht statthaft und was in dem Falle, wenn nicht gänzlicher Mangel an den nöthigen Eigenschaften, sondern nur noch einsiweilige Unvollkommenheit in einem oder dem anderen Theile der erforderlichen Ausbildung obwaltet, e mn, nachzuholen ist.

Ob er⸗Exy amin ations-Kommissi on.

Die Ober⸗Eraminationg-⸗-Kommission für die Prüfung zu höheren Ver⸗ waltungs · Aemtern, welche ibren Sitz in Berlin hat, besteht aus einem Vorsißenden, wegen dessen Ernennung von den Disziplin ar. Ministern nach vorgängiger Berathung im Staatg. Ministerium an Se. Majestät den Kö= nig zu enge ist, und aus vier Mitgliedern als ordentlichen Examinatoren. Der Vorsitzende, welcher seiner Stelle bleibend vorsteht, wird in Behinde⸗ rungsfällen durch das, als solches, älteste Mitglied aus der Zahl der ort ent- lichen Eraminatoren vertreten. Diese Letzteren sind unter den Ministerial⸗ Räthen auszuwählen und zwar nach vorgängiger Rüchprache mit dem Vorsttzenden, einer von dem Minister der gelstlichen und Unterrichts- Ange. legenheiten, ein Zweiter von dem Minister des Innern, ein Dritter von dem Finanz⸗Minister in Gemeinschaft mit dem Chef der Domaine. und Forst⸗Verwaltung, und der Vierte (für alle Zweige der Rechts wissenschaft, das gesammie öffentliche Recht eingeschlossen) von den Disziplinar- Mini- stern gemeinschaftlich. Dieser vierte Examinator kann, sosern dies ange⸗ messen erachtet wird und der Justiz-Minister damit einverstanden ist, ein Mitglied des Geheimen Ober-Tribungls oder des Revisionshofes sein. Die Ernennung zum Examinator bei der Ober -⸗Examin tions ⸗Kommission ist als ein jederzeit widerruflicher i,. zu betrachten.

Bestimmung derselben. ;

Die Ober · Eramine ne i m fin ist zur letzten und höchsten Prü⸗ fung derer bestimmt, welche ihre Qualification bewähren wollen, um zu Milgliedern der Regierungen, wozu auch die Ober- Forstbeamten gehören, und der Provinzial ⸗Steuer-Directionen, imgleichen zu weltlichen Mitglie- dern der Konsistorien und Provinzial ⸗Schullollegien und zu Ober - Kom⸗ missarien bei den General Kommissionen befördert werden zu können.

Zu den hier genannten Regierungs⸗Mitgliedern sind jedoch diejenigen, welche nicht für die allgemeine Verwaltung überhaupt, sondein zunaͤchst für ein besonderes Fach bestimmt sind, wenngleich sie den Regslerungsraths⸗ Titel führen, nicht mitzuzählen; namentlich N

a) zu Justitiarien für die n,. Behörden nur solche Männer be⸗ ellt werden, welche die . chste Prüfung vor der Ober ⸗Examinations- Kommission für die Justizbeamten bestanden haben; b) die in den Regierungs- Kollegien als deren Mitglieder fungirenden ginn n und Schulräthe, Medizinalräthe und Bauräthe haben ihre , . auf anderem Wege zu bewähren; auch wir . e) tücksichtlich der Prüfung der Landrathsamts⸗Kandidaten aus das des- halb ergangene Regulativ vom 13. Mai 1838 (Gesetz⸗- Sammlung S. 3) verwiesen.

§. 20. Ihr Ressort⸗Verhältniß.

Die Ober Examinations ⸗Kommission ist als Behörde dem Staats- Ministerium untergeordnet, dessen Mitglieder das Recht haben, den münd⸗ lichen Prüfungen der Kommission, so ost sie es angemessen finden, persönlich beizuwohnen. Eine gleiche Befugniß steht den Direktoren und Räthen der Ministerien und den Präsidenten der Landes Kollegien zu.

§. 21. Zulassung zur letzten Prüfung.

Die Ober⸗ Examinations ·Kommission hat sich aus den Dienst Alten des Kandidaten zu vergewissern, ob den Borschriften dieses Negulgtios genügt worden, und wenn dies nicht geschehen, die Nachholung des Fehlenden zu veranlassen, die Prüfung überhaupt oder wenigstens das mündbsiche Ergmen aber so lange auszusetzen, bis dies ergänzt ist. Scheint es ihr zweifelhaft, ob der Kandidat überhaupt zu der Prüfung zuzulassen sei, so hat sie ihre

weifel, unter Beifügung sämmilicher betreffenden Verhandlungen, den isziplinar - Ministerien niizutheilen, welchen sodann die Bestimmung über

i eht. die Zulassung zusteh .

Ausnahmsweise Zulassung zu den Prüfungen und Prüfung ö zu der Stelle ejnes Ober-FWommissagriu.

Wollen Männer, welche die der Prüfung vor der Ober ⸗Examinations⸗ Kommission nach den Bestimmungen dieses Regulativs vorangehende Laus⸗ bahn entweder nicht gemacht oder doch nicht vollendet, dagegen aber schon in anderen Dienstverhältnissen, z. B. als Auditeurs, NMiluain . Inkenbᷣantur⸗ Beamie, Oekonomie Kommissarlen, Universitäts⸗Lehrer u. d9gl. m., fungirt haben, zu dieser Prüfung zugelassen werden, so soll ihnen solches zwar nicht unbedingt abgeschnitten, aber doch nur unter den Bedingungen zulässig lein, welche die jedesmaligen besonderen Umstände nothwendi machen. Die Fest⸗ stellung dieser Bedingungen ist von den Dis iplinar Minist ern gemeinschaft⸗ lich in jedem einzelnen Falle zu berathen urd darüber zu beschließen, auch die Beschlußnahme jedesmal besonders, sowohl darauf, ob ein Kandidat der bezeichneten Art und in welchen Geschäftszweigen derselbe bei den verschie- venen Abtheilungen einer , in dem Verhältniß eines Neferendarius annoch so lange zu beschästigen sei, bis ihm der Präsident mit Ueherzeu. gung bas vorschristsmäßige ZJeugniß der Neife ertheilen kann, als darauf mitzarichlen, wiefern außer den im 24 vorgeschriebenen. Probtarbeiten auch eine juͤrisiische Probe⸗Relation aus Prozeß-Alten zu erfordern. Ohne einen ausdrücklichen Beschluß der vorgedachten Ministerien darf die Ober Examinations Kommission dergleichen Kandidaten nicht zulassen. Bei der Prüfung der Oekonomie-Kommissarien zu der Stelle eines Ober. gtommissa flug müssen sich die Kandidaten nicht nur über die Gediegenheit derjenigen besonderen Kenntnisse, welche von den Oekonomie, Kommissarien gesordert werden, sondern namentlich auch über 6. wissenschaftlichen Kenninisse im Fache der Landwirthschaft und der mit solcher zusammenhängenden Natur= Wissenschaften aus weisen. 3.

Theile ver Prüfung. ; .

Die Prüfung vor der Ober- Examinations ⸗Kommission zerfällt in eine

schristliche und in eine mündliche. 1

S. 24. Schriftliche Prüfung.

Zu der schriftlichen Prüfung gehören folgende drei Arbeiten: 1) eine Abhandlung über einen staatswissenschaftlichen Gegenstand; 2) eine Aus⸗ arbeitung uͤber einen polizeilichen und 3) eine über einen finanziellen Ge⸗ genstand, wozu die Themata von der Ober Examinations · Kommission ge⸗

eben werben. Die zweite und drüte Arbeit sollen mehr praltischer Naur ein, und sind hiernach die Aufgaben einzurichten. Es bleibt der Ober- Examinations ⸗Kommisston auch überlassen, ob sie dem Kandidaten Alien über wirklich vorgekommene Fälle, von einer Regigrung, bei welcher er nicht gearbeitet hat, mittheilen und ihm dabei vorschreiben will, was er zu seisten habe. Um hierzu steis im Stande zu sein, hat die Ober · Examinations- Rommission sich von den Regierungen ein Verzeichniß von Alten, die zu begleichen Aufgaben geeignet sind, mittheilen und solches von Zeit zu Zeit ergänzen zu lassen. Hin! der Kandidat eine oder die andere der von ihm bei einer Regierung gelieferten Ausarbeitungen der Art als polizeiliche 2 nanzielle Probtarbest vorlegen zu können, so soll ihm dies verstat tet sein. ,

ö §. 265. ä ̃ ö

Die schriftlichen Probe Arbeiten sind der Ober Examinations · stommis⸗ sion in einer zu bestimmenden Frist, welche für sämmtliche Arbeiten den Zeitraum eines Jahres nicht überschreiten darf, m Wenigstens 7ine berselben muß von dem Kandidaten eigenhändig geschrieben sein, und hinsichilich aller muß er die ausdrüclliche schrifiliche Versicherung an Eides⸗ statl abgeben, vaß er sie selbst und ohne andere fremde Beihuͤlfe als die-

jenige gedruckter Bücher angefertigt habe.

a 726 . 26.

Jede der e nich Probe Arbeiten wird von bem Vorsitzenden der Ober Examinations - Kommission einem der Examinatoren zugetheilt, um darüber eine ausführliche schristliche Censur abzufassen, welche mit völliger Bestimmtheit auüsprechen muß: ob die Arbeit des Kandidaten genügend (gut vorzü 2. oder ob sie ungenügend (nicht probemäßig) ausgefallen ' In der Cenfur ist jedesmal nicht allein über die bewicsene Grunddlich- eit dẽr Kennmisse. Tiefe der wissenschaftlichen Auffassung, Tüchtigleit und Schärfe des Urtheils, fondern auch darüber Auskunft zu geben, inwiefern die Probe⸗ Arbeit von der Fähigleit des Verfassers zeugt, im schriftli = chen Vortrage, der erforderlichen Gründlichkeit unbeschadet, die Ge⸗ genstände ohne Weitschweisigleit mit Klarheit und Bestimmtheit in einem fließenden und gesälligen Style darzustellen. Ist der Aus- fall der schristlichen Probe - Arbeiten nach, der Ansicht des Cen⸗ sors ungenügend, und ireten die übrigen Mitglieder der Kommission, ein- schließlich des Vorsitzenden, bei denen die Arbeiten mit der Censur jedes= mal zirkuliren müssen, dieser Ansicht entweder allgemein oder doch insoweit bei, daß sich dadurch eine Majorität für dieselbe bildet, so darf die münd⸗ liche Prüfung nicht veranlaßt, sondern es muß von der Ober Examina= tions- Kommission zuvor darüber, ob und wie weit dem Kandidaten noch anderweitige Aufgaben zu machen, beschlossen und diesen Beschlüssen genügt werden. Liegen aber sämmtliche Censuren vor, und sind die schriftlichen Arbeiten nach der Ansicht der Kommission oder doch deren Majorität we⸗ nigstens für genügend angenommen worden, so ist der Termin zur münd⸗ ir Prüfung anzuberaumen. Vor diesem Termine müssen die Personal⸗ Dienst⸗Aktten des zu Prüfenden bei allen Mitgliedern der Kommission um- laufen. Wenn ein Mitglied der Kommission bei dem Umlauf der schrift⸗ lichen Probe ⸗Arbeiten und deren Censur Veranlassung findet, von dem In⸗ halt dieser letzteren in wesentlichen Beziehungen oder gar im Nesultate ab⸗ zuweichen, so ist dasselbe verpflichtet, sich schriftlich hierüber auszusprechen und seine Ansicht zu motiviren. tz

S. 27

Mündliche Prüfung.

Die mündliche Prüfung ist dem inn S. 19 angegebenen Zwecke enspre⸗ chend einzurichten und besönders auf diejenigen Gegenstände hinzuleiten, worin der Kandidat zu dem Berufe, für welchen er seine Qualification nachweisen will, vorzugeweise gründlich ausgebildet sein muß. Es kommt hierbei darauf an, die ganze Individualitä des Kandidaten, mithin nicht blos den Umfang und das Maß seiner theoretischen Kenntnisse, sondern auch seine natürlichen Anlagen, den Grad seiner Urtheilskraft, seiner prak- nischen Gewandtheit, so wie die Gründlichkeit und Tiese seiner wissenschast lichen Auffassung des Erlernten, 8. vollständig zu erforschen.

§. 2

Mündlicher Vortrag.

Die Kommission hat sich ferner die Ueberzeugung zu verschaffen, ob der Kandidat die Fähigkeit besitzti, einen wohlgeordneren, ilaren und gründlichen mündlichen Vortrag zu hallen. Zu diesem Behufe ist demselben von einem der Examinatoren am Tage vor der Prüfung eine hierzu geeignete Sache zuzustellen; doch kann dazu auch eine seiner Probe- Arbeiten gewählt werden.

§. 29. Zahl der zu gleicher Zeit zu Prüfenden. Zu einem und demselben Prüfungs-Termine sind in der Regel nicht mehr als drei Kandidaten zuzulasen.

§. 30. Censur des Ausfalls der Prüfung. .

Nach beendigter Prüsung hat jeder Eraminator dem Vorsitzenden ein schristliches Votum über den Ausfall des Examens zuzustellen und dabei ein in Beziebung auf die eigene Prüfung aussührlich begründetes, im lUiebri- en aber wenigssens im Allgemeinen motivirtes Urtheil über das Gesammt= esultat der mündlichen Prüfung und des Vortrags abzugeben. Stimmen diefe Vota im Wesentlichen überein und tritt ihnen auch der Vorsitzende bei, so ist nach Maßgabe derselben ein bestimmter Beschluß abzufassen, in wel⸗= chem das Resustat der Prüfung in einer der nachstehenden Arten; a) Kan- didat hat die Prüfung einer Regierungs-, Raths⸗, Ober ⸗Kommissarien - ꝛc. Stelle bestanden, wobelf das Prädilat „mit Auszeichnung“ den ÜUmständen nach beigelegt werden kann; 6) er hat die Prüfung 2. zur Zeit noch nicht genügend bestanden; er hat sich bei der Prüfung zu einem höheren Amte

ber Berwaltung unfähig gezeigt, mit voller Bestimmtheit ausgedrückt wer den muß. En lm dle ö. nicht überein, over hai der Voisttzende eine

abweichende Meinung, so muß der Abfassung des Beschlusses eine münd= siche Beraͤthung und Abfimmung vorhergehen, wobei die Stimmenmehiheit

enischeidet. sch §. 31.

Daß der Kandidat die Prüfung bestanden habe, ist nur dann anzu- nehmen: wenn derselbe neben einer folien wissenschastlichen Bildung über- haupt, ein gewandtes, eindringendes Urtheil und gründliche, zusammenhän · gend und in ihrer praktischen Bedeutsamkeit aufgefaßte theoretische Kennt- nisse in den Gegenständen feines känftigen Berufs an den Tag gelegt hat. Für „zur Zeit noch nicht genügend“ ist das Ergebniß der Prüäsung zu er— nären: wenn ver Kandidat zwar hinlängliche natürliche Anlagen und eine allgemein wissenschaftliche Bisdung, in seinen Kenntnissen aber noch wesent liche Mängel und Lücken oder nicht genügende Gründlichkeit und Klarheit der Auffasfung gezeigt hat. Für „unfähig“ aber ist dersenige Kandidat zu erklären, welcher, wenn auch erleinte Kenninisse, doch dabei einen solchen Mangel aun natürlichen Anlagen und an allgemeiner Bildung offenbart, daß nicht zu hoffen ist, es könne ihm bei fortgesetztem Bestreben gelingen, eine hinlängliche Befähigung zu höheren Verwaltungs Aemtern annoch zu er- langen. 469

Der Beschluß der Ober Examinations - Kommission über den Ausfall der Prüfung ist nebst den Dienstalten des Geprüften und sämmtlichen Prüfüngs ⸗Verhandlungen den Disziplinar⸗Ministerien zur weiteren Ver⸗ anlassung und Bescheidung des e n, einzureichen.

Nur diejenigen Referendarien, welche die Prüfung bestanden haben, lönnen ohne Westeres zu Negierungs-⸗-Assessoren besördert werden. Dieje⸗ nigen, die noch nicht genügend bestanden, sich aber nicht unsähig gezeigt haben, müssen, um zu dieser Beförderung gelangen zu können, sich einer wiederholten Prüfung, die jedoch auf eine mündliche beschränkt werden kann, nach Ablauf einer von der Ober- Eraminations -Kommission zu bestimmen— den Frist, die jedoch niemals unter Monaten betragen darf, unterwerfen. Bestehen sie auch bei dieser nicht vollständig, so ist eine fernere Wiederho= lung unzulässig. Diejenigen, welche für unfähig eillärt werden, sind zu einer anderweisen Prüfung üherhaupt 86 zuzulassen.

Beförderung in Rathsstellen. ;

Ob und zu welcher Zeit ein Kandidat, welcher sich bei der Prüfung als fähig ausgewiesen hal und deshalb als Assessor angestellt worden, Sei- ner Majestät dem Könige demnächst zu einer Anstellung als Nath in einer Regierung oder bei einer anderen , m. Provinzial · Verwaltungs Lern 9ᷣ Vorschlag zu bringen ist, bleibt wesentlich von seiner Dienst⸗ führung als Assessor, von dem Forischreiten seiner Ausbildung, von seiner Tüchtigkeit und Auszeichnung durch Fleiß und ersolgreiches amtliches Wir⸗ len abhängig.

§. 35.

Sowohl die Beschlüsse (6. 30) als die Berichte an die Disziplinar= Minisserien sind von allen Mitgliedern der Ober ⸗Examinations ⸗Kommissien zu unterzeichnen. Die sonstigs, in Bezug auf die Prüfung ersorderliche Rorrespondenz führt in der Regel der Vorsitzende allein, im Namen der Kommission.

Berlin, den 14. Februar 1846.

Königliches Staats ministertrium. ; Prinz von Preußen.

von Boyen. Mühler. von Nagler. Rother. Eichhorn. von Thile. von Savigny. von Bodelschwingh. Gr. zu Stolberg. Flottwell. Uhden. Frih. von Tanitz.

Deutsche Gundesstaaten.

Königreich Bayern. Das Intelligenzblatt für Oberfranken enthält folgende Bekannimachung der Königlichen Regierung: „St.

Majestät der König haben auf die allerunterthänigste Bitte den

schusses des zu Meiningen für Errichtung eines Lal ber- Gen en r sollle, Möhra gebildeten Vereins Allergnädigst zu bewilligen geruht, daß

e Kahl jezt für gültig zu erklären sei.

eingelellet werden, ba ein einfacher Widerspruch keine Ueber- Dle Minorität der Kommission war jedoch der Ansicht,

gewähre. ib Nachdem die Kammer die

Allerhöchstdero protestantischen Unterthanen zur Unterstützung nh bung des, Gegenstandes in abgekürzier Form beschlossen, stellte der

Vereins eine Sammlung vorgenommen werde, wovon die sämml Distrikts⸗Polizei⸗Behörden des Regierunge⸗Bezirks Oberfranken ;

mit in Kenntniß gesetzt werden.“

Königreich Hannover. Die Hannover sche Zei meldet in ihrem amtlichen Theil, daß der bisherige Ober Hofmm von Steinberg, auf sein Ansuchen, aus dem Königlichen R völlig entlassen sei. Ein Schreiben des Königlichen Kabinetz 26. Mai d. J. an die allgemeine Stände⸗Versammlung, ben die auf erhobene Beschwerde des Fürsten von Bentheim Folge Bundesbeschlusses verfügte Sistirung der Ablösun ng s j setze und Verhandlungen na n der standesherrlichen Bespn des Letzteren und die Beseitigung des eingetretenen Hinden j Anwendung jener Gesetze, lautet wie folgt:

„Die löbliche allgemeine Stände -Versammlung hat mittelst gh träge vom 22. Februar und 24. Mai 1842 die auf erhobene ie des Fürsten von Bentheim in Folge Bundesbeschlusses verfügte Sn der Äblösungs⸗Gesetze und Verhandlungen rücksichtlich der standethmm Besitzungen des Letzteren zur Sprache gebracht und der Königlichen rung die Beseitigung des eingenetenen Hindernisses in Anwendun Gesetze empfohlen. Von Seiten der Königlichen Regierung ist, in Uebereinstimmung mit den von den löbsichen Ständen gusgespn Wünschen, dem Gegenstande unausgesetzt die ernsteste Aufmerhsam widmet. Nachdem die deutsche Bundes ⸗Versammlung mittelst eines Beschwerdesache des Fürsten von Bentheim unter dem 29. Juli i gangenen ferneren Beschlusses, die Erkenntnisse der hiesigen Ablösum hörden für die Anwendbarkeit der Ablösungs - Gesetze auf die stann lichen Besitzungen des Fürsten als zureichend nicht betrachtet, vielm Entscheidung der auf den Grund des Art. 14 der deutschen Bund / in Sireit gezogenen Frage durch die hiesigen ordentlichen Gerichte st forderlich erklärt hatte, so ist zu deren Erwirkung durch die Königlin ordnung vom 27. Juni 1842 allen Betheiligten der Weg eröffnet. ist auch gegen diese Verordnung von Seiten des genannten Stang am Bunde Widerspruch erhoben worden, allein die Königl., Regierm den löblichen Ständen gegenwärtig die Mittheilung machen, di g Widerspruch neuerlich durch Bundesbeschluß beseitigt worden ist; s der von den verpflichteten Grundbesitzern in der Grafschaft Benßen! Folge der erwähnten Verordnung anhängig gemachte Rechtssnej san auch durch die späteren Anträge des Fürsten inzwischen nicht ssnun Forigang ferner wird nehmen koͤnnen. Uebrigens hat die Köng rung zu dem dringend eiwünschten Zwecke, die Abloösungs-⸗ Gesche nn Grafschaft Bentheim sobald als möglich wieder in allgemeine Wühan zu setzen, auch den Weg der Unterhandlung nicht unbeachtet und mh

elassen. Se. Königl. Majestät haben dabes die Bereitwilligkeit, din an eigene Opfer zu bringen, huldreichst bethätigt, wiewohl ohnt hen führung des gewünschten Erfolges. Bei der Wichtigkeit der Sache hut stönigl. Regierung nicht anstehen wollen, über die dermalige Lage det

den löblichen Ständen die gegenwärtige vorläufige Mittheilung zu man

Großherzogthum Baden. (K. 3.) In der Sitzung der

ten Kammer vom 135. Juni wurde zunächst der Abgeordnelt Man

beeidigt; und nachdem dann verschiedene Petitionen übergeben worden

ien, begann die Diskussion des Berichts des Abgeordneien Zittel

den von der ersten Kammer angenommenen Geseßz Entwurf, die Ab rung

Der von der Regierung vorgelegte Gesetz Entwurf, aus 3 Artikeln besth stüßt sich auf die Adressen, welche am 7. Januar und 3. Februar! von beiden Kammern überreicht wurden. Der Artikel 4 ändert den des Volksschulgesetzes dahin ab, daß, wenn ein Hauptlehrer nach y Dienftjahren zur Ruhe gesetzt wird, bei Festsetzung des Ruhegeh alte der AÄnschlag der freien Wohnung mit eingerechnet wird, was bisher

der Fall gewesen. Da der Werth ver x . ö 69, 75 und 160 Fl. beträgt, so wird durch jene Cyhnmm

den Schullehrern künftig eine wesentliche Unterstützung fn Alter gewährt. Der zweite Satz des Artikels 1

Zeitpunkt ver Anstellung als Unterlehrer, insosern der Anges das 25ste Lebensjahr schon zurückgelegt hatte. Auch dieser J begründet eine wesentliche Verbesserung in der Lage der Volliss lehrer, da die Dienstzeit, welche zur Pensionirung berechtigt, bedentend

lürzt wird. Bei der Diskussion dieses Amikels gab sich auch in der M

mer eine sichtbare Zufriedenheit kund, und einzesne Redner, wie den

Bissing, sprachen gegen die Regierung ausdrücllich eine dankbare Antj

nung aus. Ein Verbesserungs Vorschlag des Abg. Brentano, die Du jahre schon vom 21sten Jahre an zu rechnen, warde, nachdem er ve Regierung -⸗Commissair, Ministerial Rath Weizel, durch schlagende 6 belaͤmpft worden, mit großer Majorität verworfen, dagegen ein Vus des Abg. Bissing, der sich eigentlich auf die Nedaction des Arlilels genehmigt und der gn Artikel L hierauf angenommen. Der U frifft eine sichernde Vorsorge dafür, daß die Entlaßbarkeits jahre m der Anstellung als Hauptlehrer an gerechnet werden lönnen. Au Artikel wurde von der Kammer und zwar ohne Diskussion qi men. Eine längere Erörterung veranlaßte der Artikel 3 des Gestz wurfs, welcher den 8. 65 des Gesetzes über die Rechts verhi init Schullehrer dahin abändert, daß die Einkünste schon bestandennt ledigter Schulstellen, so weit sie nicht für einstweilige Dienst · Su

tung erfordert oder als Gnaden⸗Quartal bezogen werden, nicht meh

alle Beschränkung bis zur Wiederbesetzung der vakanten Schulstelle ü Vensions. und Hülfs Fonds fließen, sondern nur während der Daun Jahres, von der Erledigung einer Stelle an gerechnet, mit Ausnah Dolations Einkünfte der Schule, welche nach Abzug der Kosten der Verwaltung auch künstig noch in den Pensions- und Hülfs-Fonde Wo aber in Gemeinden in Folge des Volksschulgesetzes nach der e zahl neu gegründete Schullehrerstellen sich befinden, da haben die Get den, so lange diese Lehrstellen nicht besetzt sind, auch die er fordenligen . halte nicht mehr aufzubringen. Es enthält dieser Artikel ein, hein Erleichterung fuͤr die Gemeinden, die nach dem bisherigen G'scse Mn ge halt für eine Lehrstelle zahlen mußten, auch wenn die Stelle ling nicht besetz war. Er sloß zwar allerdings in den Pensions; und ö Fonds oder in einen Orts- Schul- Fonds, allein es bleibt imnt in Härte, wenn Jahre lang ein Gehalt bezahlt werden muß, i ) die Stelle besetzt ist. Die Härte wird nun wesentlich gemilde eine solche Leistung nicht über ein Jahr dauern darf, uf die Valatur länger währen sollte. Die erste Kammer hatte indt KÄrtilel 3 dahin abgeändert, daß sie auch den Termin eint ‚— beseitigte und somit die Gemeinde ganz von allem Beitrage in den und Pensions · Fonds befreit. Dle Kommissien der zweiten Kam nun die Wiederherstellung des Regierungs- Eniwurfs beantragt, d der Kammer genehmigt ward. ei der Abstimmung über das gan sez durch namentlichen Aufruf ward dasselbe einstimmig angenomm bchaltlich der im Laufe der Diskussion beantragten Redactions · Ae Nach der Tagesordnung berichtete hierauf der Äbg. Mat hy an, . des siebenten Aemterwahlbezirks (Säckingen) Buß. Diese e, theils wegen angeblicher Le nd. theils wegen Unregelmähßiglei un bei der urwahl in Oesflingen vorgekommen sein sollten, von den, gh beanstandel und das Grosherzogliche Staats ⸗Ministerium um 21. r sige üntersuchung angegangen worden. Aus den nun eingelommen⸗ ien geht hervor, daß die angebliche Bestechung auf einem Sg somi dieser Grund der Beanstandung wegfällt. In Bezug auf ̃ in Sefflingen glaubte jedoch die Mehrheit der Kommission, da Vorlage der Wahl- Akten nich genügte, und da eine Uniersuchun ö mnomimen worden, wie die Kammer sie verlangt, so bean ragte lich sten wieder an das Großherzogliche Staals = Ministerium * und nochmals eine Unterfuchung vorgenommen werde, ; vit Wahl noch beanslandei bleibe. Ebense. solle gent hn chung wegen des Britfes, den der dortige Amtovorstand

verschiedener Bestimmungen des Gesetzes über den Aufwand fit Voltsschulen und die Rechtsverhältnisse der Schullehrer bekhe

ohnung nach ven verschjell

setz Rwda fest, daß die Dienstjahre nicht, wie bisher, von der ersten Anß lung als Hauptlehrer an berechnet werden sollen, sondern von d

bineie Christ den Antrag, die Wahl für . zu erklären, und

von den Abgeordneten Schmidt von B., ittermaier, der den denienstuhl verlassen, und Knapp unterstützt. Für den Antrag der nei der Kommission, also für Untersuchung der öfftinger Urwahl und kene. Begnstandung der Al cordnetenwahl, sprachen die Abgeordneten teich, Welker, Weller und der Berichterstatter Mathy. gem namentlich suchte varzuthun, daß es, sich hier um Aufrechthal= ies Kammerbeschlusses handle. Bei der Abstimmung wurde indessen nnag des Abgeordneten Ehrist auf. Gültigkeit der Wahl ange— nenꝰund die Sitzung hierauf geschlossen.

Der diesjährige Fremdenbesuch in Baden bestand am 1. Juni zh) Personen; an demselben Tage 1845 zählte man nur 2600, wärsig also 1200 mehr. Am 12. Juni waren 5450 Fremde

ommen. 66 ; Oesterreichische Monarchie.

Wien, 11. Juni. (A. 3.) Vorgestern Abend ist Ihre Ma- Die Herzogin von Parma hier angekommen und im Lustschloß Stünbrunn abgestiegen. An demselben Tage ist auch Seine ber regierende Herzog von Braunschweig aus Italien wieder ugetroffen und, wird bis nach der Enthüllung des Fran zeus⸗ alz hier verweilen. . Hestern Nachmittag langte die vom Kaiserlichen Hof -Bildhauer Pompeo Marchest verfertigte kolossale Statue Kaisers Franz l. Mailand hier an. Der eigens dazu konstruirte Wagen, von Ibzwanzig stattlichen, festlich geschmückten Rossen gezogen, be⸗ ch unter dem Zuströmen der Bevölkerung durch die Stadt den Graben und Kohlmarkt bis auf den Burgplatz, wo die äule abgepackt wurde. Heute früh ward sie in Gegenwart beses aufgestellt, und übermorgen soll sie auf das Piedestal werden. Der ganze Transport der Statue, deren Gewicht gapackung gegen 250 Centner betrug die Statue selbst A5 Centner ging glücklich von statten. Von Mailand aus e bis Cilli mittelst Pferden, von Cilli bis Mürzzuschlag auf isenbahn und von da aus bis nach Wien abermals mittelst hen befördert, wozu an manchen Orten siebenunddreißig Pferde erlich waren. Die feierliche Enthüllung des Monumentes, die oßem Gepränge stattfinden wird, und welcher sämmtliche Glieder asetlichen Familie beiwohnen werden, ist bekanntlich auf den d. fesgesetzi. Dem Vernehmen nach, wird aber der Vicekönig wan ish. dr neinm niht! Königreichs, Seine Kaiserliche Hoheit Emhenog Rainer, der schon seit ein paar Wochen hier erwartet t, bisser Feierlichkeit nicht beiwohnen, da er wegen des erfolgten ens des Papstes in Mailand bleibt.

Frankreich.

Paris, 14. Juni. Die Deputirten⸗Kammer hat gestern die fhung über das Marine Budget zu Ende gebracht. Zehu ver— ene Gesetzvorschläge sind von der Tages-Ordnung entfernt wor⸗

Die Kammer beeilt sich, ans Ziel ihrer legislativen Thätigkeit

hmmen. Gestern sollten Interpellationen gestellt werden, die

der Dinge im Libanon betreffend. Nachdem indessen Herr Gui⸗ as Wort genommen und erklärt hatte, es seien neue Incidenz⸗ in den Unterhandlungen eingetreten, die ihm nicht erlaubten, hiskussion über den Gegenstand anzunehmen, blieben die ange⸗ ten Fragen ausgesetzt. Alle parlamentarische Arbeiten, auch in airs- Kammer, werden, wie man glaubt, bis zum 27. Juni ab⸗

sen. Man erwartet darum die Auflösungs⸗Ordonnanz am gni im Moniteur zu finden.

R vom Prinzen von Joinville befehligte Uebungsgeschwaber m 10. Juni die hysrischen Inseln verlassen.

hi Untersuchung gegen den Kommandanten von Ham und ge—

pei der Wächter Louis Napoleon's ist aufgegeben worden. Nur

Lonneau wird vor Gericht und zwar vor den Assisenhof zu

6 gestellt werden. Zugleich wird vom Commerce versichert, l Montholon sei, die Zeitungen möchten sagen was sie woll⸗

begnadigt worden und müsse gestern in Freiheit gesetzt wor= in.

Der Constitutionnel will wissen, Herr Guizot habe sich an⸗ geweigert, dem neuen englischen Abgesandten für die Plata⸗ Herrn Hood, Vollmacht zu ertheilen. Herr Hood war bis

Fahre 18490 britischer Konsul in Montevideo und soll mit Oribe n engsten Verkehr gestanden haben. Uebrigens hat Herr von l Befehl erhalten, sich nach Buenos ⸗Ayres zu begeben, um haod zu unterstützen. Das gedachte Blatt will sogar wissen, Iiztrungen hätten Herrn Hood ermächtigt, die Handlungen säherigen Agenten, namentlich in Beziehung auf die Parana⸗ ihrt, zu desavouiren. bie mit der Prüfung des Gesetz⸗Entwurss in Betreff der Feier

uliseste ernannte Kommission der Pairs⸗Kammer hat den Gene⸗ utenant Baron Darriule zu ihrem Präsidenten und den Herrn

I zu ihrem Berichterstatter ernannt. bert Lanjuingis sprach sich neulich in der Deputirten- Kammer d über die geringe Achtung aus, welche die algierische Lokal⸗ gegen die Central⸗Verwaltung äußere; sie griffe Kammer und ung an, und solchen Mißbränchen müsse ein Ziel gesetzt werden.

Huizot entgegnete darauf, er sei sehr gleichgültig gegen die e der Journale in Frankreich, da er denselben nie die geringste hsamkeit schenke; viel weniger würde er sich um die Angriffe

lgierischen Presse kümmern.

Die ehemalige Abtei von Citeaux, eine der reichsten Domainen

Burgund, war, in zwei Loose, das erste von 515, 0h0 Fr., das ion 141, 0900 Fr., getheilt, von zwei Gutebesttzern gekauft ein Aufgebot von einem Sechstel dieses Preises hat jetzt än des heiligen Joseph von Lyon in den Besitz von Citeaur

n Direktor des Königlichen College's von Duai hat mehr als iglinge, sämmtlich aus den Klassen der Philosophie und der ri wegen Ungehorfams ihren Aeltern zurfcgeschiat. m Marseille war am 11ten, wie die Gazette du Midi be— das Gerücht im Umlauf, in Rom wären ernste Unruhen aus⸗ en; es hätten Kollisionen statigehabt zwischen den Liberalen mwohnern einer Vorsiadt; selbst vor dem päpstlichen Palaste streitenden Parteien ins Handgemenge gekommen; die er wätten sich genöthigt gesehen, gegen die Kämpsenden Char— ohnfihren. Die Gazette du Midi sagt, man kenne das h dieser Auftritte noch nicht. . here französische Manufakturisten, welche große Bestellungen anna hatten, haben, wie man vernimmt, in Folge der Kriegs⸗ ng der Vereinigten Staaten gegen Mexiko Conire⸗Ordre er⸗ beute sindet die feierliche Eröffnung der Nordbahn statt.

Paris, 13. Juni. Di . Die Deputirten Kamm er setzte heute a ng des Budgets der Ausgaben des Marine⸗Ministeriums * um Mittag, bei einer hrückenden Hitze von fast 30 Gra— en hundertiheiligen Thermometer, wurde die Sißung er⸗ n es war nur eine nicht hinreichende Anzahl von Depu⸗

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tirten bis dahin erschienen, es wurbe daher zum Namens⸗Aufruf ge⸗ schritten, der aber bald unterbrochen wurbe, da während desselben noch zahlreiche Deputirte ankamen. Die Verhandlung begann baher über Kapitel 23, betreffend die Kolonieen Martinique, Guadeloupe, das französische Guyana und die Insel Bourbon. Die Herren de Tracy und d' Hannon ville schlagen als Amendement vor, zu diesem Kapitel einen Artilel hinzuzufügen, unter dem Titel: zallgemeiner Dienst der Kolonien“, und dafür einen Kredit von 95,0090 Fr. zu bewilligen. Dieser solle bestimmt werden, den Lokal⸗Budgets von Martinique, Guadeloupe, Guyana und Bourbon die Einkünfte der Domanial⸗Pflanzungen zu vergüten, deren Erträgnisse künftig in der Einnahme des allgemei⸗ nen Staats- Budgets einbegriffen werden sollen. Herr von Carne unterstützt dieses Amendement. Herr Jollivet (der ein⸗ gefleischte Vertheidiger der Sklaverei und aller daran sich knüpfenden Unthaten) bekämpft es. Es handle sich um eine Eigenthumsfrage, welche die Kammer nicht entscheiden könne. Der Bexichterstatter gesteht zu, daß es sich in der That um eine Eigenthumsfrage handle, aber diese Frage könne vorbehalten werden; was die dabei auch vorkommende finanzielle Frage betreffe, so könne die Kammer allerdings darüber entscheiden durch Annahme des Amendements. Die Kommission ihrerseits schließe sich dem Amen⸗ dement an, gebe ihre Zustimmung dazu. Auch der Marine⸗ Mini st er erklärt, daß die Regierung gegen das Amendement nichts einzuwenden habe, dessen Annahme unterstütze. Herr Jollivet bringt von neuem seine Argumente gegen das Amendement vor. Es sprechen noch die Herren de Lasteyrie und Durand de Romorantin. Der Minister des Auswärtigen, Herr Guizot, nimmt das Wort: Um was handelt es sich? um Auf⸗ rechthaltung des Rechtes des Staats. Der Staat hat sich zu allen Zeiten das Recht beigemessen, den Sklaven vermittelst Entschädigung zu emanzipiren. Wir werden dieses Recht auch unsererseits aufrecht halten. Würden wir es aufgeben, so wäre jede Hoffnung auf end⸗ liche Freilassung der Sklaven gefährdet. Jetzt handelt es sich darum, diesen Grundsatz auf die Domanial⸗ Einkünfte anzuwenden. Wenn, wie ich davon überzeugt bin, die Kammer den Grundsatz im ersten Falle aufrecht hält, so wird sie uns auch ihren Beistand gewähren in seiner Anwendung im zweiten Falle, sie wird das Amendement annehmen. Herr Durand de Romorantin nimmt von neuem das Wort. Er sei eben so sehr für die Emancipation der Sklaven als der Herr Minister des Auswärtigen; aber eine Eigenthumsfrage könne nicht so kurzweg durch einen Beschluß der Kammer abgethan werden. (Ruf zur Abstimmung!) Das Amendement wird von dem Präsidenten zur Abstimmung gebracht und angenommen, worauf auch die letzten Kapitel des Marine⸗Budgets votirt werden. Die Kammer geht zur Verhandlung des Budgets der Ausgaben des Fin anz— Ministeriums über. Einige Stimm en, unterbrechend, verlan⸗ gen zuerst Festsetzung der weiteren Tages⸗-Ordnung der Kammer. Der Präsident: Man verlangt, ich solle die Gesetz⸗Entwürfe be⸗ stimmen, die auf der Tages ⸗Ordnung belassen werden sollen. Ich schlage daher der Kammer vor, zu diokutiren: 1) den Gesetz⸗Entwurf in Betreff der Handelshäfen; 2) den Gesetz⸗Entwurf in Betreff der Vollendung verschiedener öffentlicher Gebäude; 3) den Gesetz⸗Entwurf, betreffend die Supplementar⸗Kredite der Eisenbahnen von Orleans nach Vierzon und von Nimes nach Montpellier; den Gesetz⸗Ent⸗ wurf, anlangend Grunderwerbungen für das naturhistorische Museum; 5) den Gesetz-Entwurf in Betreff der Unterdrückung des Rural⸗ Decime und die Veränderung der Auflage auf Versendung von Geld durch die Post; 6) den Gesetz⸗Entwurf in Betreff der Errichtung einer elektrischen Telegraphenlinie. Der Minister des Aus⸗ wärtigen verlangt das Wort: Meine Herren, sagt er, Herr von

Mallevnle hatte die Absicht angekündigt, Interpeilatibnen an mich zu richten in Betreff der Verhältnisse von Syrien und der Lage der

Christen im Libanon. Ich hahe die Ehre, der Kammer mitzutheilen, daß ich durch das letzte Paketboot Nachrichten erhalten habe, welche tief die politische Lage in diesen Ländern verändern. Ich glaube, daß die verlangte Diskussion in diesem Augenblicke mit großen Miß⸗ ständen verknüpft wäre, sie würde zweien Interessen Frankreichs in Syrien schaden: 1) der Ordnung und der Sicherheit der Christen in Syrien; 2) den Aussichten auf den Erfolg unserer Politik. Herr Berryer: Wir können das Stillschweigen über die Lage der Christen in Syrien nicht zulassen. Der Herr Minister mag antworten oder nicht. Aber wir können nicht unterlassen, zu Gunsten der Christen des Libanon unsere Verwahrungen einzulegen. Der Minister des Auswär⸗ tigen: Ich kann mit Bestimmtheit sagen, daß der Libanon in diesem Augenblicke in einem Zustande des Friedens und der Ruhe ist. Die Interessen sind sich dort entgegengesetzt, aber die Lage hat sich ver= bessert. Um diese Verbesserung aufrecht zu erhalten und noch weiter zu entwickeln, muß ich eine förmliche Diskussion verweigern. Die Kammer schreitet nun zur Verhandlung des Budgets des Finanz⸗ Ministeriums. Herr Luneau erhebt sich gegen Vermehrung der Ausgaben dieses Ministeriums. Dasselbe stelle die früheren Gehalte der Räthe am Rechnungshofe wieder her, was eine Vermehrung der Ausgaben um 119,900 Fr. verursache. Diese wohl bezahlten Plätze scheinen das Erbtheil gewisser Familien zu werden. Der Finanz⸗ Minister bestreitet einen Theil dieser Behauptungen, aber Hert Dupin behauptet gleichfalls, daß gewisse Aemter käuflich geworden seien. Die Sitzung dauert noch fort.

Wir haben heute Nachrichten aus Algier vom 7. Juni. Der Marschall, begleitet von Oberst Rival und Herrn Trochu, Capitain vom Generalstabe, seinen Ordonnanz-⸗Offizleren und Adjutanten, war am bten Abends an Bord des „Cameleon“ nach Oran abgegangen. Er wird die Gränze von Marokko besuchen, daun Dschemma⸗Gasauat, Lalla. Magrnia, Tlemsen, Maskara und über Mostaganem nach Algier zurügkehren. Auch der General Tartas, ein Civil⸗Beamter und ein polnischer Flüchtling, Offizier Ostrowski (Sohn des verstorbenen Kasiel⸗ lans und früheren General-Kommandanten der warschauer National- Garde im Jahre 1831), begleiten den Morschall. Vor seinem Ab⸗ gange hatte dieser einen Tagesbefehl erlassen, worin der Armee in Afrika die Rückkehr des Herzogs von Aumale nach Frankreich in den schmeichelhaftesten Ausdrücken für den Prinzen angekündigt wird. Der Marschall hatte vor seiner Abreise auch die verschiedenen Häup⸗ ter der Stämme des Südens bei sich empfangen und in kräftigen Worten sie auf die Gefahren aufmerksam gemacht, denen sie sich aus⸗

setzen, wenn sie von neuem den Rathschlägen oder Einflüsterungen

von Ruhestörern Gehör gäben. In den Warenseris, dem Dahara⸗ Gebirge auf der einen Seite, dem Dschebel Amur und bei den Uled Nayl auf der anderen, ist leine Spur von Widerstand mehr zu finden. Bei einer der letzten Razzias bei den Uled Nayl hatte der General Jussuf 500 Pferde erbeutet. Der ganze Ertrag dieser Razzia wird auf mehr als 200, 000 Fr. geschätzt.

Ueber die gegenwärtige Lage Abd el Kader's kann kein Zweifel mehr obwalten. Die Kolonne des Obersten Renault ist auf seiner Verfolgung begriffen und mußte bei Abgang der letzten Nachrichten aus Algier schon über Stitten hinauggekommen sein, wo Abd el Kader zuletzt sich . hatte. Die Deira scheint ihren Rückzug durch Marokko nur sehr mühsam bewerkstelligt zu haben. Sie ist nach ei⸗ nem Gerüchte auf ihrem Wege von Kabylen angegriffen worden, soll aber mit e, . Verluste bei der Mtalassa, etwa 30 Lieues von ber Gränze, angekommen sein.

Großbritanien und Irland.

Oberhaus. Sitzung vom 12. Juni. Die Debatte über die Kornbill wurde bis Morgens nach 2 Uhr fortgesetzt und dann ohne Abstimmung beschlossen, daß das Haus sich am Herr tag zum Ausschuß über die Bill konstituiren wolle. Graf Stanhope scheint daher sein auf Verwerfung der Bill gerichtetes Amendement stillschweigend zurückgenommen zu haben. Es sprachen noch die Lords Monte agle, 96 und Brougham für, und Lord Stanley, zwischen den beiden Erstgenannten, gegen die Bill; den Schluß der Debatte machte eine kurze Rebe des Herzogs von Richmond, die sich mehr im Allgemeinen auf die Vortheile und die Nachtheile des freien Handels, als speziell auf die Kornbill bezog; bemerkenswerth war die Debatte hauptsächlich durch den Umstand, daß ein Theil der geistlichen Pairs durch das Organ der Bischöfe von St. Davids und Oxford sich für die Bill erklärte, zum großen Unmuth der Pro⸗ tectionisten, die unter anderen Argumenten gegen die Aufhebung der Getraidegesetze auch die Behauptung vorgebracht hatten, daß Thron und Altar mit diesen Gesetzen zugleich untergehen würden, und die mit ganzer Zuversicht auf die Unterstützung der Prälatenbank gerechnet zu haben scheinen. Lord Stanley erging sich daher in manchen Sarkasmen über die national - Gökonomischen Studien der Bischöfe, wie er z. B. dem Bischofe von Oxford Schuld gab, er wolle Alles auf die Naturzustände zurückbringen, unbekümmert darum, daß die Philosophie Voltaire's den Künsten der Civilisation ihre unbestreit⸗ baren Rechte vindizire, indem er sage: Ce n'est pas selon la na- ture, mais cependant je porte les culottes. Cie und ähnliche Witzeleien konnten wohl augenblickliches Gelächter zu Wege bringen, k selbst aber schleppte sich im Ganzen matt und unbedeu⸗ end hin.

Unterhaus. Sitzung vom 12. Juni. Die Debatte

über die irländische Zwangsbill, welche heute fortgesetzt wurde, bot

in ihrer ersten Abtheilung, in welcher die Herren Roß, Milnes,

Serope u. A., im Ganzen wenig bedeutende Redner, das Wort

nahmen, nichts besonders Bemerkenswerthes dar, es wäre denn, daß

Herr Shaw, der als Mitglied der Protectionisten⸗Partei stets sehr

lebhaft sich dahin geäußert hat, er könne in keiner Weise dem Mi⸗

nisterium länger sein Vertrauen schenken, die Erklärung abgab, er

werde für die Bill stimmen, jedoch nur weil er die Verantwortlich⸗

keit für die Fortdauer des gegenwärtigen Zustandes der Dinge in

Irland nicht auf sich nehmen wolle, eine Erklärung, die, allerdings

an und für sich von geringem Gewicht, doch den Beweis liefert,

daß auch die Protertionisten nicht fest an einander halten. Die

letzte Hälfte der Debatte wurde ganz durch eine Rede Sir

Robert Peel's ausgefüllt, die zunächst zur Vertheidigung

der vorliegenden Bill, als einer die Schranken der verfassungs⸗ mäßigen Regierungsgewalt überschreitenden Maßregel, bestimmt, zu⸗

gleich dazu dienen sollte, die politische Laufbahn des Redners gegen

einige der Hauptangriffe der Protectionisten zu rechtfertigen. Er

züchtigte bei dieser Gelegenheit mit einiger Schärfe den Lorb George

Bentinck, der sich neuerdings zum Haupt der Protectionisten⸗Partei aufgeworfen hat. Sir Robert Peel begnügte sich, die Sprache des

Lords als das Unparlamentarischste und Zügelloseste zu bezeichnen, was

ihm in seiner 35jährigen, zum Theil in Zeiten der höchsten Aufregung

fallenden politischen Laufbahn vorgekommen sei, schilderte in wenigen

Zügen das Unlogische und Unpraktische in den Begriffen des neuen Chefs der Protectionisten (er erinnerte an die von ihm bevorwortete Absurdität, die Getraide⸗ Einfuhr ausschließlich in Irland frei⸗ zugeben, ohne die freie Einfuhr in Großbritanien zu gestatten), und verbreitete sich dann sehr ausführlich über den letzten, ihm von Lord George Bentinck gemachten Vorwurf, daß er nämlich den Minister Canning, einen Verwandten Bentinck's, durch seine gehässige Opposition zu Tode gehetzt habe. Die Basis der Anklage ist, daß Sir Robert Peel in Bezug auf die Emancipation der Katholiken im Jahre 1827 mit systematisch durchgeführter Erbitterung Ansichten gegen Canning verfochten, welche er schon zwei Jahre früher nicht mehr ge⸗ hegt und zwei Jahre später offen mit denen seines Gegners vertauscht habe. Daß zu dieser Anklage kein Grund vorhanden, suchte Sir Robert Peel durch eine kurze Recapitulation des Verlaufs der Ereignisse darzu⸗ thun, und berief sich zugleich darauf, daß eine große Zahl ehrenwerther Freunde des verstorbenen Canning fortwährend mit ihm (Sir R. Peeh in amtlicher Verbindung geblieben seien, welche sich gewiß von ihm zurückgezogen haben würden, wenn er jener Schuld mit Recht hätte bezüchtigt werden können. Schlißlich erklärte er nochmals mit vielem Nachdruck, daß nur die Ueberzeugung von der Nothwendigkeit im Inter- esse des Gemeinwohls, nicht selbstslichtige Zwecke, ihn vermocht, seine Bestrebungen zu Gunsten der Aufrechihastung der Getraide⸗Gesetze aufzugeben, ein Verfahren, dem er den Verlust des Vertrauens seiner Partei und alle die hämischen Angriffe zu danken habe, welche man jetzt gegen ihn richte. Nach dem Schlusse dieser Rede wurde die Debatte vertagt. Zu Anfang der Sitzung hatte O' Connell seine Zustimmung zu den von Lord Lincoln eingebrachten Bills wegen Re— form der irländischen Pachtverhältnisse mit vielem Nachdrucke kundge⸗ geben und nur in den Details einzelne Erweiterungen für wünschens⸗= werth erklärt.

London, 13. Juni. Die neugeborne Prinzessin soll die Namen Helene Auguste Victoria erhalten. Die Taufpathen . sein: die Herzogin von Orleans, die Herzogin von Cambridge und die Erb— großherzogin von Mecklenburg-Strelitz.

Zu Ehren der verstorbenen menschenfreundlichen Quäkerin Mistreß Fry wird ein ihren Namen tragendes Asyl für entlassene weibliche Sträflinge errichtet werden, wo sie Herberge und Pflege erhalten, bis sie ein sonstiges Unterkommen sinden. Königin Victorig hat sich zur Patronin dieses Instituts erklürt und 50 Pfd. zu dessen Grün— dung unterzeichnet; Prinz Albrecht 25 Pfd. Auch Se. Majestät der ei von Preußen hat durch Ritter Bunsen einen Beitrag ange⸗

oten.

Die Times beharrt in dem Börsen⸗Artikel ihres heutigen Blattes bei der Behauptung, daß sich unter den m. ! ien steriums eine Spaltung gezeigt und Sir Robert Peel gute Aussicht habe, die irländische Zwangsbill mit Stimmen⸗Mehrheit durchzubrin⸗ gen. Das genannte Blatt erklärt hieraus die einigermaßen günsti⸗ gere Haltung, welche der Geldmarkt gestern darbot.

In dem n. Arsenal zu Woolwich sind für das Fort Tilbury 59 große Geschütze bestellt, und es ist befohlen worden, sie bald fertig zu liefern. Man hat serner eine ganz bedeutende Erwei⸗ terung der in Fort Tilbury befindlichen Schießpulver⸗Niederlage in ernstliche Erwägung gezogen. Auch für Gravesend sind 15 große Geschütze verlangt worden. Dies nebst Befestigungen des Themse⸗ Flusses und verschiedener Küstenplätze, mit denen man sich jetzt be⸗ schästigt; wird eine große Zahl von Artilleristen erfordern, und in Woolwich glaubt man allgemein, daß im nächsten Oktober noch zwei Compagnieen zu den bisherigen 10 Bataillonen hinzukommen werden.

Das Absegeln des Evolutions⸗Geschwaders von Cork war big Mittwoch verschoben worden. Sonnabend Nachts langten in Cove Depeschen an, welche dem Königlichen Schiff „Albion“ von 80 Ka— nonen den Befehl überbrachten, sofort nach Lissabon abzugehen, und Sonntag früh wurde dasselbe von dem Schrauben⸗Dampfschiff „Ratt⸗ ler“ aus dem Hafen bugsirt. Von der Admiralität sollen am Mon-