1846 / 180 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

in allen Theilen der- ohne Preiserhähung. Instrtions - Gebühr sür den saum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

u 180.

nhalt.

mtlicher Theil.

Inland. Provinz Schlesien. Der kölner Dombau-Verein.

Deutsche Bundesstaaten. Königreich Hannover. Landtag. Fzurfürstenthum Hessen. Landtag.

Desterreichische Monarchie. Wien. Besetzung erledigter Gesandt⸗ schafts · Posten.

Frankreich. Paris. Hofnachricht. Trauerfeier für den verstorbenen Papst. Ruhestörung in Nancy. Bevorstehende Pairs Ernennung. Wegnahme zweier französischer Schisse durch eine englische Kriegsbrigg. Die Regierung und die beabsichtigte Freihandels-NAssociation. Ver= mischtes. Schreiben aus Paris. (NKammer-Verhandlungen; das Ge- schwader des Prinzen Joinville zu Palma; General Comman 4.)

Großbritanien und Irland. Sberh aus. Dritte Lesung der Korn— und Zollbill. Unterhaus. Verwerfung der irländischen Zwangs- Bill. Niederlage des Ministeriums. London. Kabinets ⸗Rath. Ministerielle Krisis. Eisenbahnspurweite. Vermischtes. Schreiben aus London. (Die ministerielle Krisis und die Aussichten des neuen Whig · Kabinets.)

Belgien. Brüssel. Abreise des Herzogs von Sachsen-Koburg. Die Kammer. Herr von Brouckêre. Die Unruhen in Nieuport. Schweiz. Kanton Aargau. Die Tagsatzungs-Instruction. Für— stenthum Neuenburg. Eröffnung der gesetzgebenden Versammlung.

Italien. Rom. Große Prozession.

Städtisches. Rhein-Provinz.

Zur Gefängnißkunde.

Handels- und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börsen⸗ und Mailt⸗ bericht.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Pfarrer Behrends in Nordgermersleben, Regierungs- Bezirks Magdeburg, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; so wie dem Fürstenthumsgerichts-Rathe Fischer in Oels Ind dem katholischen Pfarrer Cziupke in Autischkau, Regierungs— Bezirks Oppeln, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; desgleichen

Dem bei dem Land und Stadtgerichte zu Stettin angestellten Kammergerichts-Assessor Schulte, bei seiner Versetzung in den Ruhe— stand, den Charakter als Justizrath zu verleihen; und

Den vormaligen Ober-Bürgermeister Weier zum Polizeirath bei der PolizeiVerwaltung in Danzig zu ernennen.

Der Justiz⸗-Kommissarius und Notarius Reymann zu Birnbaum ist in gleicher Eigenschaft an das Land- und Stadtgericht zu Rawiez versetzt worden.

Bekanntmachung.

Dem dabei betheiligten Publikum wird hiermit bekannt gemacht, daß mit Berücksichtigung des im Allgemeinen gestiegenen Zingfußes vom 1sten k. M. an Kapitalien wieder, wie früher, zu 35 pCt. jähr— licher Zinsen und den sonstigen bisherigen Bedingungen bei dem See— handlungs-Institut gegen Obligationen belegt werden können. Von da ab wird dieser höhere Zinsfuß auch den Inhabern der zu 25p6Ct. Zinsen ausgefertigten Seehandlungs-⸗Obligationen zu Theil werden, welche letzteren, ohne umgeschrieben zu werden, bei Gelegenheit der Zins⸗= Erhebungen nach und nach auf 35 pCt. Zinsen abgestempelt werden sollen. Dagegen kann eine Rückzahlung ungekfündigter Obligationen, wie sie früher häufig statthatte, künftig nur in dringenden, gehörig nachzuweisenden Bedürfnißfällen an die ersten Inhaber der Obliga— tionen oder deren legitimirte Erben erfolgen.

Berlin, den 20. Juni 18406.

Der Königliche Geheime Staats-Minister und Chef des Seehandlungs-⸗Instituts. Rother.

Aufforderung.

Der am 26. Dezember 1820 vom Kaiser Franz Grenadier⸗-Re⸗ giment ausgeschiedene Hauptmann von Ran go ist als Inhaber des Cisernen Kreuzes zweiter Klasse für Auszeichnung in der Schlacht bei Groß-Görschen gegenwärtig einer der ersten Eypektanten zu einer Seniorenstelle und wird daher zur Abgabe seiner Erklärung über die Annahme des Ehrensoldes hierdurch aufgefordert, der unterzeichneten Kommission seinen jetzigen Aufenthaltsort bis zum 20. Juli d. J. au⸗ zuzeigen.

Berlin, den 29. Juni 1846.

Königl. General-Ordens-Kommission.

Dem Mechaniker R. Steimmig in Danzig ist unter dem 28. Juni 1846 ein Patent auf eine Maschine zum Durcharbeiten und Reinigen des Lehms zur Ziegel-Fabrication, in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung, auf acht Jahre, von jenem Tage an gerechnet und für den Umfang des preußsschen Staats, ertheilt worden.

Dem Fabrikanten Scheibler und Comp. ist unter dem 28. Juni 1846 ein Einführungs⸗Patent auf die durch Modelle nachgewiesenen Hülfsmittel, ge—= musterten Sammet durch geschnittene und ungeschnittene Stellen zu fertigen, auf acht Jahre, von jenem Tage an gerechnet und für den Umfang des preußsschen Staats, ertheilt worden.

michtamtlicher Theil FJnlan d.

Berlin, 30. Juni. St. Majestät der König haben Allergnä— digst geruht: Dem Kammerherrn Grafen Hugo Henckel von Donnersmarck auf Siemianowitz bei Oppeln die Anlegung des ihm verliehenen Großkreuzes des päpstlichen St. Gregorius⸗Ordens;

dem Kammerherrn und Geheimen Postrathe Grafen von der Grçoeben, des ihm verliehenen Komthur-Kreuzes zweiter Klasse des Großherzogl.

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hessischen Verdienst-Ordens Philipp's des Großmüthigen; so wie dem Apotheker Mertens in Neusalz, Negierungs-Bezirks Liegnitz, der

von dem Senate der Stadt Hamburg ihm verliehenen, zur Erinne—

rung an den Brand im Jahre 1842 gestifteten Medaille, zu gestatten.

Provinz Schlesien. Nach dem unlängst von dem Magi strat der Stadt Breslau veröffentlichten Haupt-Verwaltungs-Vericht für das Jahr 1844 beliefen sich in dem genannten Jahre die kurren— ten Einnahmen der Kämmerei auf 408,3 12 Rthlr., dagegen die Aus— gaben nur auf 367, 101 Rthlr. ö

Rhein⸗Provinz. Am 23. Juni hielt der kölner Central— Dombau-Vereins⸗-Vorstand wieder eine Sitzung. Seit der letzten im vorigen Monat waren 797 Rthlr. an Geldbeiträgen und Geschen— ken sür den Dombau eingegangen, so daß bis zum 23. Juni die Gesammt⸗Einnahme auf 166,633 Rthlr. angewachsen war.

J Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Hannover. (Schluß der gestern abgebro⸗ chenen Verhandlungen.)

Ein zweiter Redner äußerte zunächst seine Freude darü- ber, daß die Regierung durch die gegenwärtige Vorlage auf die so nothwendige als nützliche Verbesserung des Medizinal⸗Wesens Bedacht nehme. Dann zu dem Kommissions-Antrage sich wendend, griff er die beantragte Herabsetzung der Besoldungen an. Es möge schwer sein, hierunter das rechte Maß zu treffen; die Regierung aber habe das Material, um die Richtigkeit der Besoldungen zu bemessen, mehr in Händen, und müsse er sich deshalb für die von derselben vorgeschlagenen Sätze erklären. Er thue das um so mehr, als die Besoldung von 206 Rthlr. den Land-Physicis die Ge⸗ legenheit gebe, sich bei der Civil-Diener-⸗Wittwenkasse zu betheiligen, was bei dem schweren, oft lebensgefährlichen Beruf der Aerzte be⸗ sonders wichtig sei. Daneben komme in Betracht, daß in den letzten 30 Jahren die Verhältnisse für die Aerzte sich ganz anders gestaltet hätten. Die Anzahl derselben habe sich bedeutend vermehrt und die Einnahme aus der Praxis erheblich vermindert. Diese Gründe, be— merkte ein dritter Redner, hätten auch ihn bestimmt, sich für die Regierungsvorlage zu erklären. Der bisherige Gehalt der Land⸗ physici habe, außer in Ostfriesland, 100 Rthlr. betragen, abgesehen von den Gebühren. Durch die beabsichtigte Verminderung der Physikate würde nun der Geschäftskreis der Einzelnen sich erweitern und sonach, wenn die kommissionsseitig vorgeschlagenen Besoldungen angenommen würden, eine Erhöhung der letzteren gar nicht eintreten; sür Ostfriesland aber, wo die geringste Besoldung jetzt 200 Rthlr. betrage, sogar eine Verminderung um 50 Rthlr. sich ergeben. Wenn eine nicht unerhebliche Ausgabe⸗ Vermehrung vorzuliegen scheine, so sei dagegen auch nicht zu über— sehen, daß die bisherigen Besoldungen, namentlich im Vergleich zu anderen Ländern, äußerst gering seien. Auch sei die Regierung bei der Festsetzung der Gehalte mit Sparsamkeit verfahren, indem sie statt der nach dem von einer ärztlichen Kommission vorgeschla— genen Plane erforderlichen Summe von etwa 32,900 Rthlr. nur die gegenwärtige Bewilligung von 19,609 Rthlr. gefordert habe. Ein fünfter Redner sprach sich ebenfalls gegen den Kommissions Antrag aus. Es möge freilich an Bewerbern um Physikate nicht fehlen, allein man müsse auch barauf Bedacht nehmen, daß die Stellen mit tüchtigen, wissenschastlich gebildeten Männern besetzt würden. Wenn es in der Natur der Sache liege, daß die Aerzte, welche ihre Haupt-Einnahme aus der Praxis zu ziehen hätten, bei tüchtiger wissenschaftlicher Bildung ihren Aufenthalt in größeren Städken nähmen, so bedürfe es der Gewährung besonderer Vortheile, um einen tüchtigen Arzt zur Annahme eines Physikats an einem llei⸗ nen Orte zu bewegen. Kommissionsseitig ward auf diese Cin= würfe wiederholt hervorgehoben, daß auch die von der Kommission vorgeschlagenen Besoldungen als Neben-Einnahme sehr annehm⸗ lich seien, und tüchtige Bewerber genugsam heranziehen würden; so wie daß, was die Aufnahme in die Wittwen⸗Kasse anlange, dieser Grund nur von untergeordneter Bedeutung sei, zudem aber die mei⸗ sten Physici in der Lage sein würden, unter Hinzurechnung ihrer Neben-Einnahme bei der Wittwen-Kasse sich betheiligen zu können. Rücksichtlich der Tüchtigkeit müsse aber auch vorausgeseßt werden, daß durch das vor der Prüfungs⸗-Behörde vorzunehmende Examen für die Tüch⸗ tigkeit hinlängliche Gewähr geleistet werde. Letzteres wollte andererseite nicht anerkannt werden, da ein Examen an sich schon für die Tüchtig— keit keine sonderliche Gewähr gebe, bei den Aerzten aber auch auf die wissenschaftliche Fortbildung Vieles ankomme. Es kam dann noch die Befoldung von 300 Rthlr. für 7 Land⸗Physici zur Sprache, und ward solche kommissionsseitig damit erläutert, daß diese dazu bestimmt seien, neben Wahrnehmung der Physikatsgeschäfte in ihrem Bezirke, den Königlichen Landdrosteien auf Erfordern bei der Beaufsichtigung des Medizinalwesens in den betreffenden Provinzen Aushülfe zu ge⸗ währen, auch in besonderen wichtigen Fällen Gutachten abzugeben. Bei der dann vorgenommenen Abstimmung wurde der Kommis⸗ sions⸗ Antrag von 19 gegen 14 Stimmen angenommen, womit die betreffende Regierungs-Proposition ihre Erledigung fand. Der vierte Kommissions Antrag lautete: „Stände ersuchen die Kö— nigliche Regierung, die Stellen der Land-Chirurgen künftig vorzuge⸗ weise solchen, die Wundarzneikunst ausübenden Aerzten, welche zum Physikat befähigt sind, verleihen und demgemäß die Bestimmung im z. i0 der Verordnung vom 6. Februar 1835 über die Aus—= führung des Gesetzes wegen der Wundarzneikunst ze. entsprechend ändern! zu wollen.“ Dieser Antrag fand einstimmige Billigung. Der sechste Kommissions- Antrag, also lautend: „Stände bewilligen die beantragten Pensionen; für den Ober-Medizinalrath Lodemann mit 150 Rthlr., für den Medizinalrath Mühry mit 125 Rthlr., zu⸗ sammen 275 Rthlr.“, wurde ohne Widerspruch angenommen. Der achte Kommissions-Antrag lautete; „Stände bewilligen an vorüber⸗ gehenden Ausgaben, außer den obengedachten Pensionen, die bishe⸗ rige Summe von 11514 Rthlr. 17 gGr. 8 Pf. an „Besoldungen und Gratificationen für Aerzte und Wundärzte.“ Auch mit diesem An⸗ trage erklärte man sich einverstanden, nachdem von einem Mitgliede darauf hingewiesen war, wie es durch die Bezeichnung der Ausga= ben als „vorübergehend“ hinlänglich klar ausgedrückt sei, daß diese Bewilligung nur für die Lebensdauer der Betheiligten ausgesprochen

Alle Pest-Angalten des In- und Auslandes nehmen Sestellung auf dieses Slatt an, für Gerlin die Expedition der Allg. Preuß. Zeitung: Friedrichs straße Nr. 72.

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werde. Der neunte Kommissions⸗-Antrag lautete: „Stände ersuchen die Königliche Regierung, die Einrichtung treffen zu wollen, daß diejenigen angehenden Aerzte, welche sich der homöopathischen Heilmethode zuwenden wollen, auf ihren Wunsch in der homöopathischen Arzneimit⸗ tellehre, unter Theilnahme eines homöopathischen Arztes, neben den übrigens vorgeschriebenen Fächern, geprüft werden fönnen.“ Da⸗ bei fand ein Mitglied zu erinnern, daß darin ein Urtheil über den wissenschaftlichen Werth der Homöopathie liege, wozu er Stände nicht für kompetent halte. Besser wäre es, die Angelegen— heit zur Erwägung der Regierung zu verstellen. Er machte dann den Verbesserungs-Antrag: Statt „Stände ersuchen die Königliche Re— gierung, die Einrichtung treffen zu wollen c.“, zu sagen: „Stände verstellen zur Erwägung der Königlichen Regierung, ob die Einrich⸗ tung zu treffen sei 2c.“ Ein vierter Rednei proponirte, durch die Bemerkung eines anderen, wie nicht abzusehen sei, warum das Exa⸗ miniren in der homöopathischen Arzneimittellehre nur „auf Wunsch“ geschehen solle, die Verbesserung: die Worte „auf ihren Wunsch“ zu streichen. Beide Verbesserungs⸗Anträge und damit der neunte Kom— missions-Antrag wurden angenommen. Der zehnte Kommissions-A1ntrag lautete: „Die Petition der homöopathischen Aerzte, als Hof⸗Medikus Dr. Elwert zu Hannover z., der Königlichen Regierung zur gewogent— lichen Erwägung zu übersenden.“ Diesen empfahl ein Mitglied zur Annahme, in der Hoffnung, daß die Regierung sich veranlaßt sehen werde, die der Homöopathie entgegenstehenden Hemmnisse zu be⸗ seitigen. Ein zweiter Redner wies darauf hin, daß die Petition den Zweck, habe, den homöopathischen Aerzten das Recht, selbst zu dis—⸗ pensiren, zu verschaffen. Diesem stehe aber ein Gesetz entgegen, und müßten Stände, wenn eine Exemtion von einem bestehenden Gesetze empfohlen werden solle, sehr vorsichtig zu Werke gehen. Der erste Redner erwiederte darauf: Als das Gesetz, welches das Selbst— dispensiren verbiete, erlassen worden, habe die Homöopathie noch nicht berücksichtigt werden können, und sei es deshalb eine streitige Frage, ob dasselbe auf die homöopathischen Aerzte überall Anwen- dung finde. In anderen Staaten sei die Dispensir⸗-Freiheit gestat⸗ tet, und auch das gedachte Gesetz enthalte kein unbedingtes Verbot, da auch die Militair-Aerzte selbst dispensirten. Ein dritter Redner trat dagegen den Ansichten des zweiten bei. Er sah in der den homöopathischen Aerzten zu gestattenden Digapensir⸗ Freiheit eine Bevorzugung derselben vor den allöopathischen Aerzten und erklärte, wie er keinen Falls für den Antrag stimmen würde, wenn in dem Worte „gewogentlich“ mehr als eine bloße Höf⸗ lichleits-Bezeugung, also eine Empfehlung, liegen sollte. Er stellte zagleich den Antrag das Wort „„gewogentlich““ zu strei⸗ chen.“ Dieser Verbesserungs-Antrag ward indeß abgelehnt und der Kommissions-Antrag angenommen. j

Kurfürstenthum Hessen. In der Sitzung der kurhessi⸗ schen Stände-Versammlung vom 26. Juni verkündete der Prãäsident einen selbstständigen Antrag des Herrn Lederer, die Verbesserung der Gehalte der Volkoschullehrer betreffend. Herr Hennenhofer berichtete für den Rechtspflege-Ausschuß über den Gesetz- Entwurf, den Nachdruck und die unbefugte Nachbildung von Werken der Kunst und der Wissenschaft betreffend, mit dem Antrage, auf die Berathung des Entwurfes einzugehen; die Versammlung beschloß dieses und ge⸗ nehmigte hierauf die einzelnen Paragraphen des Entwurfes. Herr Faust berichtete für denselben Ausschuß über den selbstständigen An⸗ trag des Abg. Wagner, die Regierung zu ersuchen, einen Gesetz⸗ Entwurf zur authentischen Interpretation des S. 4 des zur Verhütung von Forstfreveln gegebenen Gesetzes vom 23. November 1843 vor zulegen, worin ausgesprochen werde, daß die in dem genannten Pa— ragraphen enthaltene Strafbestimmung gegen Jeden, welcher Holz ohne eine Bescheinigung des rechtlichen Erwerbes zu Markte bringt bei gefreveltem Holze unanwendbar sei. Zur Begründung wird angeführt, daß es widersinnig sei, von gefreveltem Holze die Bescheinigung eines rechtlichen Erwerbes zu verlangen, und daß durch die Kumulirung der Strafe des Holzfrevels und der des 8. 4 eine nicht zu billigende Härte ent- stehe. Auch hätten sich in der Auslegung des §. 4. bei den Oberge— richten verschiedene Ansichten gebildet, welche zu einer Rechts-Ungleich— heit der Unterthanen führten. Der Ausschuß trug darauf an, den Ar—⸗ trag der Regierung zu empfehlen und dieselbe um baldmögliche Vorlage eines entsprechenden Gesetz-Entwurfs zu ersuchen. Die Versamm— lung trat dem bei. Hierauf berichtete Herr Wippermann für den Budget-Ausschuß über die Verwendung des Staats-Einkommens aus den Jahren 1843 und 1844. Der Ober-Berg⸗Assessor Zuschlag ver⸗ trat neben dem Landtags-Kommissar die Regierung in einem finan— ziellen Punkte. Der Letztere protestirte gegen die in dem Berichte niedergelegten, die Rechte der Regierung beeinträchtigenden Grund— sätze. Sämmtliche Anträge des Ausschusses wurden von der Ver— sammlung zum Beschluß erhoben. Der Landtags-Kommissar über reichte einen Gesetz⸗Entwurf wegen Besteuerung des Grund ⸗-Eigen— thums in der Provinz Hanau und den Kreisen Fulda und Hünfeld, so wie einen Etat über Vermehrung der Land- Gendarmerie um 3 Mann zu Pferde und 9 Mann zu Fuß, welche wegen des durch den Eisenbahnbau veranlaßten Zusammenflusses von Menschen erforderlich sei. Die Sitzung wurde hierauf geschlossen.

Oesterreichische Monarchie.

Wien, 21. Juni. (A. 3.) Der seit einer ziemlichen Reihe von Jahren erledigte Kaiserliche Gesandtschafts-Posten zu Kopenhagen soll, wie es heißt, demnächst wieder besetzt werden. Außer dieser Besetzung, welcher vor einigen Wochen diejenigen der Gesandtschafts-Posten zu Stockholm und bei der schweizerischen Eidgenossenschaft vorangingen, soll, dem Vernehmen zufolge, auch die baldige Wiederbesetzung der Missionen zu Lissabon und Hamburg in Aussicht stehen. Washington, wo sich seit dem Sommer 1841 ebenfalls nur ein Geschäftsträger befindet, dürfte erst im künftigen Jahr an die Reihe kommen, und von Madrid, welcher Posten bekanntlich seit länger als einem Jahr⸗ zehnt aus der Reihe der Kaiserlichen Missionen verschwunden ist, ver⸗

lautet noch nichts. Frankrelmich.

Paris, 25. Juni. Ihre Majestäten der König und die Kö- nigin sind vorgestern von Neuilly nach Fontainebleau abgegangen, gestern Abend indeß wieder nach Neuilly zurückgekehrt.