1846 / 181 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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theater zu Hamburg: Julia, als letzte Gastrolle.) Licinius, g . mirs. ö?! . ö ; hohten d f

Zu dieser Vorstellung bleiben die bereits zu den erhöhten Open = 2 l haus Preisen gekauften, mit Dienstag bezeichneten Opernhaus-⸗Billt Insertions- Gebühr sür den ch zu verkaufenden Billets ebenfal

Billets zu dieser Vorstellung sind bis Mittags 1 Uhr, im Billet⸗Verkaufs-Büreau des Schauspielhauses Berlin und Abends im Schloßtheater zu Charlottenburg an der Ka

Mährchen in 3 Akten, von F. Raimund. om, Konr. Kreuzer. (Herr L'Arronge, neu engagirtes Mitglied: Valent;

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Königliche Schau spiele. Im Opernhause.

(Mad. Fehringer, vom Stad (Herr Stiegell

Ein Billet in den Logen des Prosceniums 1 Rthlr. 10 Sg. in den Logen des ersten Ranges und ersten Balkons, so wie zur R büne 1 Rithlr. 10 Sgr., im Parquet und in den Logen des zwei Ranges 1 Rthlr., in den Logen und im Balkon des dritten Range so wie im Parterre, 20 Sgr., im Amphitheater 10 Sgr., in de

Im Königlichen Schloßtheater zu Charlottenburg: Der Nach wächter, Posse in 1 Akt, von Th. Körner.

Hierauf: Der Heirath

Antrag auf Helgoland, lebendes Bild in 2 Abth., von L. Schnenrn mtlicher heil.

zum Tage der ö Deutsche Bundesstaaten. Königreich Hannover. Der König.

Käönigsstädtisches Theater. Der Verschwender, Original⸗-Zaunbe⸗

Verantwortlicher Redactenr Dr. J. W. Zinkeisen.

Im Selbstverlage der Erpedinon.

83 Pf., auch 1 Rihlr. 13 Sgr. 2 Pf.; leine Gerste 4 Rihlr. 6 Sgr.; Fr. Ton. . sschlechte Sorte) 2 Niblt. 2 Sgr. 5 Pf., auch 2 Rihlt. Eingegangen nriet. Gela. . e n . Amsterdam.... 250 PFI Kurz 1400 140 von Spontini, Ballets von Hoguet. Sonnabend, den 27. Juni 1646. K— 250 ri. 2 me 1399 Das Schock Stroh 8 Rthlr., auch 6 Nihlr. 26 Sgr. Der Ceniner emüburg. ...... .. ...... .. ... 300 ni en ißß ;. 3. Heu 2. Sgr. 6 Pf, auch 20 Sgt. Kw 300 nm. 2 mi. 1497 149 London.... .... . 1ẽ1t. 3 M. 6 2436 2416 D 6 F 1 i n e k B 5h FG G. 1 300 Fr. 3 9 79 gültig; auch werden die dazu no . Wien in 20 . 150 FI. ö Mt. 1023 66 mit Dienstag bezeichnet sein. Den 30. Juni 1846. K, “) 150 *I. 2 Me 102 2 K 100 TUI. 2 Mi * 994 1 1 8 T Fonds. X e. 2 Actien. X M 4. . . Leipzis in Courant in 14 TI. Fuss. 100 Thlr. 2 ye h . rießt. eld. rie. eld. . 1 3 ; Fraukfurt a. M. südd. W...... 100 FI. 2 Mt. 56 1856 14 8 sch. 37 9675 953 spatsd. Magdeb. 4 101 Petersburg. ...... ...... ...... 100 Sni. 3 Woeb. 1063 w ö ,. Sr 6. ö . Fremdenlogen 2 Rthlr. ]. Seek. 250. S8 Mga. Lpꝛ. Risenb.!— —— Auswärtige Börsen. r, nn n n, D 0 . . Amsterdam, 26. Juni. Niederl. Sirtl. Seb. 60 56 Span. 193. er,, r. 3. . 95 an. , 116 (. 395 d49.— Fan. —. Ausg. . Zins. Preuss. Pr. Sch. —. Polu. —. Berliner gta t- r om * ur . 4 99 na q, Ras. lar. 96. Anfang 6 Uhr. . 3 35 . 1 * . 1 96 95 Antwerpen, 25. Juni. Zinsl. —. Neue Ar]. 192. e, man, n. * 153 2 m 927 Fraulèfurt a. M., 27. Juni 536 Mei. III G. RHank-Actien F. uli. ern, 3 * 3 33. 2 . * . 6y 5 96 . 1891. 1889. Bayr. Bank- Actienu 695 C. * 88] Er. Stiegl. 87 Er. Int. 59. 5 . 1 . ö bpaolu. 200 FI. 953, G. du. 500 FI. 80 é. u haben. Ostpr. Ptandhr. 3] 5 . 3 Län isn zi. . cu. y, 86. 4. nel. Nene Au. 21. 24. h e, . 3 36 98 . . 1 2 . passive 57 5. Ausg. Seh. 15. J. 2M Iloll. 603. 60). 5 do. 9223. 4. 4 en, n, . f 7 57 2 e,. 6 in. Neue Port. 49. 47. ugl. Russ. . Bras. 84. 82. Chili Mex. 273. 27. Mittwoch ; 1. Juli. k 2 ö . 1 Peru 38. 37. r ,, 2. gar 2 de,. . 115 . P * i . 25. Juni. 5975 Rente fin eour. 120 35. 395 do. sin eour. 82. S5. * ö Neapl. . h 9h Span. Rente —. Paas. . ö . 1 Wien, 25. Jai. Scz Mer li iz. 446 a. 100. 34 743. Ur. als Antrittsrolle.;) e,, , ne, n. 134 13 er ee, f . . Actien 1580. Anl. de 1834 154. do. 1839 1222. Nordb. 1853. Gloggn. 135 Frie drichsd'ꝛor. 1316 1. Honn-Kölner Esb. ö 985 n. i. 1178. 11.0. i073. Fe. 5; hade And. Gsldm. à 5 Tb. 12 115 Niedersch. M. v. . ö . ( ö 56 z k Disconto. . 33 45 d0. Priorität 4 963 m w Wilk. B. (C. 0.) 4 .

Bekanntmachungen. Das Königl. Ober-Landesgericht zu Bromberg.

13791 Freiwillige Subhastation.

Das im Wongrowiecer Kreise gelegene, den Leo von Zaleskischen Erben gehörige und im Jahre 1841 land- schaftlich auf 65, 8b5 Thaler 8 Sgr. 2 Pf., Fünf und sechzig Tausend achthundert und fünf und sechzig Thaler acht Silbergroschen 2 Pfenninge, abgeschätzte adelige Gut Dombrowa, soll Behufs Theilung im Termin

den 8. August er. an ordentlicher Gerichtsstelle verkauft werden.

Die Taxe, die Bedingungen und der Hypothekenschein können in unserem Vten Büreau zu jeder Zeit in den Dienststunden eingesehen werden.

Bromberg, den 12. April 1846.

165 Nothwendiger Verkauf.

Stadtgericht zu Berlin, den 13. Februar 1846.

Das Marfgrafen⸗Straße Nr. 35. belegene, Vol. 2. No. 100. des stadtgerichtlichen Hypothekenbuches verzeich⸗ nete Viehmäster Ehlingsche Erbengrundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 16459 Thlr. 9 Sgr. 9 Pf., soll am 22. September 1846, Vormitt. 11 Uhr, an der Gerichtsstelle Theilungs halber subhastirt wer⸗ den. Taxe und Hypothekenschein sind in dei Registra⸗ tur einzusehen.

376] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 18. April 1846. Das hierselbst in der Schäfergasse Nr. 21 belegene, Vol. 5. No. 314. des Hypothekenbuchs von der Loui⸗ senstadt eingetragene Schulvorsteher Carl Ludwig Ba- desche Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 19596 Thlr. 3 Sgr. 6 Pf., soll am 24. November 1846, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Negistratur einzusehen. Die dem Nufenthalt nach unbelannte Real⸗-Gläubi⸗ gerin dieses Grundstücks, verwittwete Geheime Rech- nungs-⸗Revisor Harnecker, Sophie Charlotte, geborene Szameitzke, wird hierdurch öffentlich vorgeladen.

Düsseldorf⸗Elberfelder Eisenbahn.

544 bl

Die Inhaber der Prioritãts⸗ Actien ver Disel⸗

n, dorf⸗Elberselder Eisen⸗ ö r O bahn ⸗Gesellschaft wer⸗

3 den aufgefordert, die zweite Serie Zins-Coupons für

die vier nächsten vom 1. Juli d. J. an laufenden Jahre in unserem Geschäfts⸗Büreau hierselbst in Empfang zu nehmen. Die Verausgabung ersolgt vom 15. Juli bis 30. August, an jedem Wochentage von 8 bis 12 Uhr und von 2 bis 6 Uhr, gegen Vorzeigung der Actien. Schriftliche Zusendungen werden nicht berüchsichtigt. Diejenigen Actionaire, welche vorziehen, die Coupons

in Berlin bei dem Banquierhause

Mendels sohn & Co. in Empfang

zu nehmen, werden ersucht, die betreffenden Aelien bei dem genannten Hause zanerhalb obiger Frist nach den Nummern anzumelden. Du Verausgabung wird als-= dann in dem Zeitraum vom 15. September bis 1. No- vember bei gedachtem Hause gegen Erlegung einer Pro⸗ vision von 23 Silbergroschen pro Acne erfolgen. Düsseldorf, den 25. Juni 1846. Die Direction.

Allgemeiner Anzeiger.

Westliche Verbindungs— (Aachen⸗Gladbach⸗Neusser) äs! Eisenbahn-Gesellschaft.

Erste Einzahlung von 5pCt.

Auf Grund der Zeichnungs⸗ Bedingungen und des am 10. Juni 1844 notariell beschlossenen Gesellschafts—= Vertrages werden die Actionaire unserer Gesellschaft hierdurch aufgefordert, die erste Einzahlung von 5 pCt., von welchen das bei Ertheilung der Zusicherungsscheine bereits eingezahlte R pCt. abgerechnet wird, mithin einen Baarbetrag von 9 Thlr. per Actie, spätestens bis zum 31. Juli d. J., von welchem Tage die Par- tial⸗ Quittungen für die erste Einzahlung lauten werden, bei den Herren:

Oeder . Co. in Aachen,

N. Wergisosse in Aachen,

W. Cleff in Düsseldorf,

F. Mart. Magnus in Berlin zu leisten.

Die vorgenannten Banlhäuser werden über die em- pfangenen Zahlungen Interims⸗Quittungen ertheilen, welche demnächst gegen die von uns vollzogenen förm⸗ lichen Partial⸗Quittungen umgetauscht werden.

Ein den Actien-Zeichnern unter dem heutigen Datum gesandter Geschäftsbericht kann von anderweitig Be- sheiligten bei den genannten Banthäusern in Empfang genommen werden.

Aachen, den 24. Juni 1846.

Das Comité der Westlichen Verbindungs-Eisenbahn— Gesellschast.

Appeninen⸗Eisenbahn.

508 h

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Den Besitzern von Actien der Appe⸗ ninen⸗Eisenbahn beehren wir uns hier- mit ergebenst anzuzeigen, daß wir von

; Ader Direction zur Berichtigung

der Zinsen: 4 595 pro anno mit

CI. 16 c. 8d. p. Stick für die im Mai 1845 ge— leistete Einzahlung,

für die im Juni 1845 ge⸗ leistete Einzahlung,

R 1. 13 C. 4 d. D 1

I. 6c. 8 d. v für die im August 1815 ge⸗ leistete Einzahlung, 81. 3c. A d. » für die im September 1845

geleistete Einzahlung beauftragt sind. Diese Zinsbeträge können von

heute ab bis incl. den 30. Juli

mglich in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, tält Ausnahme des Sonntags, in unserem Comtoir, Linden Nr. 27, gegen Vorzeigung der mit einem Num— a, , versehenen Quittungsbogen erheben werden, und zwar nach dem Maßstabe von E 4. 277 «. für einen Thaler Pr. Crt. Berlin, den 16. Juni 1846.

Hirschfeld C Wolff.

1531 Bekanntmachung.

Die Regierung des Gouvernements Augustowo bringt zu allgemeiner Kenntniß, daß Holz von verschie—⸗ denem Maß, für den auswärtigen Handel sich eignend, auf dem Wege der Licitation verkauft werden soll, und zwar:

a) am 1. Juli a. St. (13. Juli n. St.) d. J. im

Forstamt Augustow, im Dorfe Bialobrzegi,

Kiefern⸗Nutzholz 948 Stück Kiefern · Brennholz 23 zusammen 1241 Stuck, zu 733 Rubel 45 Kopeken Silber abgeschätzt. b) am 8. Juli a. St. (20. Juli n. St.) d. J. im Forstamt Szlanow, im Dorfe Ignacow, Nußzholz veischiedener Art 335 Stück, Brennholz verschiedener Art 1215 5 zusammen 1550 Stuck, zu 1361 Rubel 96 Kopeken Silber abgeschätzt.

Jeder Kauflustige wolle daher, mit einem ver Hälfte des Werths des zu kaufenden Holzes gleichkommenden Vadium versehen, an dem bezeichneten Termin und Ort sich melden, wo er Nachricht über die näheren Bedin⸗ gungen erhalten lann.

Zu erwähnen ist noch, daß ein schiffbarer Kanal durch die Wälder des Forstamts Augustow geht, und daß auf demselben das Holz aus diesem Forstamt nach der Weichsel und dem Niemen, aus dem Forstamt Szla—⸗— now nach dem Niemen verschifft werden kann.

Suwalli, 10. Mai a. St. (22. Mai n. St.) 1846.

Der Civil ˖ Gouverneur. Wirkliche Staatsrath B. Tokel.

Bekanntmachung. 1) Die diesjährige Leipziger Michaelismesse beginnt

5m

den 28. September

und endigt mit dem 17. Oktober.

2) Während dieser drei Wochen können alle in län- dische, so wie die den Zoll⸗Vereinsstaaten an⸗ gehörenden Fabrikanten und Handwerker, ohne einige Beschränkung von Seiten der hiesigen Innungen, öf⸗ fentlich hier seil halten und Firmen aushängen.

3) Gleiche Berechtigung haben alle andere aus- ländische Fabrikanten und Handelsleute.

4) Außer vorgedachter dreiwöchentlicher Frist bleibt der Handel, so wie das Aushängen von Han delsfirmen, auch aller und jeder sonstiger äußerer, die Stelle der Firmen vertretender Merkmale des Verlaufs, allen auswärtigen Verkäufern bei einer Geldstrafe bis zu 50 Thalern verboten.

5) Jedoch ist zur Auspackung und Einpackung der Waaren die Eröffnung der in den Häusern befind⸗ lichen Meßlokalien in der Woche vor der Böttcherwoche und in der Woche nach der Zahlwoche gestattet.

6) Jede frühere Etöffnung, so wie spätere Schlie—⸗ ßung eines solchen Verkaufslokals wird, außer der so⸗ fortigen Schließung desselben, mit einer Geldstrafe, nach Befinden bis zu 25 Thalern, belegt.

7) Allen ausländischen, den Zoll⸗Vereins⸗ staaten nicht angehörigen Professionisten und Handwerkern ist nur während der eigentlichen Meß woche, also vom Einlauten bis zum Auslauten der Messe, mit ihren Artikeln feil zu halten gestattet.

8) Eben so bleibt das Hausiren jeder Art und das Feilhalten der jüdischen Kleinhändler auf die Meßwoche beschränkt. Die jüdischen Feiertage, welche in die Meßwoche fallen, werden durch Verlän⸗ gerung der Verkaufszeit bis in die Zahlwoche ersitzt.

9) Was endlich den, auch auswärtigen Spediteurs, unter gewissen Bedingungen allhier nachgelassenen Be⸗ trieb von Meß-Speditions Geschäften betrifft, so ver⸗ weisen wir deshalb auf das von uns unter dem 20. Oktober 1837 eirlassene Regulativ, die Betreibung des Speditionshandels allhier betreffend.

Leipzig, den 26. Juni 1846.

Der Rath der Stadt Leipzig. Dr. Demuth.

Main - Dam pfschi fffahrt. (4841 2 R IR

e 5 Dienst im Juni und Juli 1846. a) auf dem Obermain.

Von Bamberg nach Schweinfurt an allen geraden Tagen, als am 2., ., 6., 8., Morgens 10 Uhr. Von Schweinfurt nach Bamberg an allen ungeraden Tagen, als am 1., 3., 5. 7. 1c. Morgens 9 Uhr. Bei der Ankunft in Schweinfurt Weiterbeförderung der

resp. Neisenden nach Würzburg und Kissingen.

b) auf dem Untermain täglich: Von Würzburg nach Frankfurt Morgens 5 Uhr.

„Aschaffenburg nach Mainz n 45 *

» Mainz nach Aschaffenburg Vorm. 115

„Frankfurt nach Wertheim (pr. Omnibus nach

Würzburg u. Mergentheim) Morg. 55 Uhr.

„Wertheim nach Würzburg Morg. 55 Uhr.

Von Lahn aus werden die Reisenden in bequemen Gesährten nach Bad Kissingen befördert. Die Taxen für Personen, Pferde 2c., so wie die Waarenfrachten, sind aufs billigste gestellt.

Würzburg, im Mai 1846.

Die Direction.

*

Literarische Anzeigen.

Bei Th. Chr. Fr. Enslin in Berlin ist“ . eben erschienen: (543 h Die Resorm der ö

Medizinal- Verfassung PTR eulsenss Von Dr. Jos. Herm. Schmidt, K. Pr. Geh. Med. -Rathe u. Prof. Broschirt 1 Lhlr. 10 Sgr.

5 db h] . Statt jeder besonderen Meldung zent

Freunden und Bekannten die Verlobung ihrer jüngsp

Tochter Jeanette mit dem Kaufmann Herrn H. Re

senberg hiermit ergebenst an. ö Berlin, den 27. Juni 1846. J. Fuchs u. Fru.

Jeanette Fuchs. .

Herrmann Rosenberg.

1389 Bekanntmachung.. Die Güter Sadlogosz und Zalesie, wovon ein jeh ein besonderes Folium im Hypothekenbuche führt n

zwischen Pakosz und Barcin an der Netze im Sch

biner Kreise, von der Departements - Stadt Brombe

4 Meilen entfernt liegt, sollen von Johanni 18175 Wege der Submission einzeln, so wie auch im Ganz

auf 6 nach einander folgende Jahre verpachlet und,“

Fall sich ein annehmbarer Käuser findet, verkauft wen

Sadlogosz hat ein Areal von 1916 Morgen MRuthen, 1254 Morgen reinen Acker, 170 Morn größtentheils Saumwiesen, 267 Morgen Forst, si Morgen See.

baare Gefälle jährlich an Renten zu entrichten habe

nicht über 50 Thlr. . Kirchen-Kapitalien, so wie Legationen ad pia ch

76öste Abonnemenß Vorstellung: Die Vestalin, lyrisches Drama in 3 Abth. Mus

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Das Uebrige sind Gärten und Wir außerdem aber 9 regulirte Bauern, welche inc.. Windmühle und der Sommeitfischerei über 200 Tha. Commandeur des Kadetten-Corps, von Below J., von Kulm.

Die öffentlichen Abgaben von beiden Gütern beirag⸗

Das Abonnement beträgt 2 Kthlr. sür 6 Jahr. Rihlr. - 3 Jahr 8 Rthir. 1 Jahr.

n allen Theilen der Monarchie

ohne Preiserhöhung.

Raum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

16 181.

Anhalt

Inland. Berlin. Zusatz⸗Artikel zur Rheinschifffahrts ⸗Alte. Leibniz's Geburts-Feier. Königreich Württemberg. Anleihe sür den Eisenbahnbanu. Großherzogthum Baden. Landtag. Rusiland und Polen. St. Petersburg. Ermäßigungen des Zoll— Tarifs. Ausfuhrbestimmung für Odessa. Nunlelruͤben⸗Industrie. Frankreich. Paris, Hofnachricht. Dei Empfang des französischen WVotschafters von Seiten des Papstes. Oppositionelle Ligue sür die

Musik vom Kapellmeisg neuen Wahlen. Verhalten der Regierung in Bezug auf den Frei—

handels Verein. Marschall Bugeaud. Vermischtes. Schreiben aus Paris. (Debatte über das Militairwesen; Proclamation des Mar— schalls Bugeaud; Kampf mit den Kabylen.)

Großbritanien und Irland. Londo n. Hosnachricht. Lord Har— dinge. Die ministerielle Krisis und die Aussichten des Russellschen Ka— binets. Vertrag mit Preußen über gegenseitiges Verlagerecht. Nach— richten aus Indien.

Belgien. Brüssel. Kammer -⸗Verhandlungen. Ordens ⸗Verleihun⸗ gen. Willems 4. Der Tunnel -⸗Prozeß. Schreiben aus Brüssel. (Der liberale Kongreß und seine Folgen; die Zoll⸗Bewegung in Flandern)

Italien. Nom. Maßregeln des neuen Papstes. Eisenbahnen. Die velitischen Gefangenen. Die Krönung. Speisung der Armen. Portugal. Lissabon. Fortdauernde Unruhen in Ponto.

Serbien. Belgrad. Rückkehr des Fürsten.

Türkei. Konstantinopel. Rückkehr des Sultans. Vermischtes. Vom Schwarzen Meere. Zustand von Kurdistan.

Brasilien. London. Eröffnung der sechsten Session. Thronrede des Kaisers.

Handels- und Börsen⸗Nachrichten. Schreiben aus Amsterd am.

(Vörsen und Marktbericht.)

Amtlicher Theil.

Berlin, den 1. Juli 1846. Seine Majestät der König, Se. Masestät der König von Sachsen, Se. Königl. Hoheit der Prinz Friedrich der Niederlande sind nach der Insel Rügen gereist.

Se. Majestät der König haben Allergnädiast geruht:

Dem Hofgerichts⸗Rath Quistorp in Greifswald den Charakter ls Geheimer Justizrath;

Dem Ober-⸗-Landesgerichts-Registrator Büscher zu Paderborn

bei seiner Versetzung in den Ruhestand den Titel als Kanzlei⸗

Rath; und Dem Ober -Amtmann Karl August Erdmann Foerster zu Padligar, im Kreise Züllichau, den Charakter als Oekonomie⸗Rath

zu verleihen.

Ihre Königl. Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Karl,

so wie Höchstderen Kinder, die Prinzessinnen Louise und Anna, Königl. Hoheiten, sind nach der Insel Rügen abgereist.

Angekommen: Se. Excellenz der General Lieutenant und

Se. Excellenz der General-Lieutengnt und Inspecteur der Aten Artillerie⸗Inspection, von Scharnhorst, von Koblenz. Der General⸗Major und Commandeur der 4ten Landwehr-Bri⸗

pora, sind nicht eingetragen und blos Pfandbriefe du gade, von Corvin-Wiersbiß ki, von Stargard.

auf radizirt.

Zalesie hat ein Areal von 1913 Morgen 111 GM.

then, 1991 Morgen 137 IRuthen reinen Acker,!

Morgen 122 IRuthen größtentheils Saumwiesen, ! )

; DOber⸗Ceremonienmeister Graf Po urtals, nach der Schweiz. Ba . vollmächtigte Minister am hiesigen Hofe, Graf zu Inn- und Diese beiden Güter, welche mit Vieh und Feld) K 66 s ziesig dofe, af zu 3

Morgen Hütung, 13 Morgen Gewässer, 465 Mor Forst. Das Uebrige sind Gärten und Wege. sind in diesem Gute nicht vorhanden.

ventarium hinreichend besetzt sind, sollen von 1817

auf 6 nach einander folgende Jahre verpachtet, Ganzen oder auch einzeln, im Wege der Submisse ohne Einmischung eines Dritten, entweder verpahh

oder verkauft werden. Zum Kauf wird für jedes 6

einzeln 15000 Thlr. Angeld verlangt. Bromberg, 4. Mai 1846.

Justizrath.

55 p]

Der einzige Gasthof in einer kleinen Stadt, Stic der Gesetz Sammlung enthaltene Allerhöchste Genehmigungs-

sast ganz neuen Gebäuden, Tanzsaal, überbauter?

gelbahn, einem großen Garten beim Hause und 11595 ö ö. ; gutes Feld und Wiesen, soll ganz schleunig mit ö - 31. März 1831, lautet, wie folgt: Auch könn ein sich dazu qualisizitender junger Mann, der ein mögen von ungefähr 3000 Thlr. besitzt, die älteml⸗ 21 jährige Tochter des früheren Besitzers heirathen, u dadurch den Gasthof sehr vortheilhaft an sich bringen.! 2. ; n ih aAnm 17. September 1844 gehaltenen 19ten Sitzung anderweit über den nachfolgenden Zusatz Artikel XVIII. zur Rheinschifffahrts⸗Akte . vom 31. März 1831, . AR Für ein Weingeschäft wird ei

3000 Thlr. Anzahlung verkauft werden.

Nähere Auskunft im Intelligenz⸗Comtoir.

1542 v]

thätiger solider Mann als Reisender in di

Zoll-Vereinsstaaten gesucht; es kann abt

nur ein solcher berückfichtigt werden, de sich auf gute Empfehlungen zu berufen vel mag. Darauf Reflettirende werden ersuch

ihre Avresse nebst Angabe der Häufer, ö denen Erkundigungen über sie eingezog?

werden können, an die Herren H. C Wi

Bassenge C Co. in Dresden einzusenden.

G ud er i an,

.

Der Vice-Ober-Jägermeister Graf von der Asseburg-Fal⸗ kenstein, von Meisdorf.

Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Nath und Der Königl. hannoversche außerordentliche Gesandte und be—

Knyphausen, nach Hannover.

Uichtamtlicher Theil.

Inland.

Berlin, 30. Juni. Die in dem heute ausgegebenen 17ten

Utkunde des Zufatz⸗ Artikels XVIII. zur Rheinschifffahrts-Akie vom

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. ꝛc. urkunden und bekennen hiermit: Nachdem die Rheinschifffahrts⸗-Central-Kommission sich in ihrer

„XVIII. Supplementair-Artikel.

Der Artikel 52 der Uebereinkunft vom 31. März 1831 wird in Ansehung der Dampfschiffe hierdurch aufgehoben und statt dessel= ben, sowohl hinsichtlich derjenigen Dampfschiffe, welche den Rhein bereits befahren, als auch hinsichtlich derjenigen, welche diesen Strom künstig befahren wollen, Nachste hendes fesigesetzt:

8. 1. Zum Erwerbe des Rechts auf dem Rheine, von dem- jenigen Punkte an, wo dieser Strom schiffbar wird, bis ins Meer, und aus dem Meere bis a! den gedachten Punkt, die Schifffahrt mit Dampfschiffen unter ven Bestimmungen und Begünstigungen

sener Uebereinkunft auszuüben, bedarf es nur des in Gemäßheit

Allgemeine

Berlin, Donnerstag den 2in Juli

des vierten Titels der Uebereinkunft ausgestellten Patents für die Schiffsführer, und außerdem für die Unternehmer der die Art des Dampfschifffahrts-Betriebes (6. 2) bezeichnenden Konzession desjenigen Uferstaates, in welchem die Dampfschifffahrts-Gesell— schaft (Sozietät, anonyme, Actien-Gesellschaft) ihren Sitz hat, oder welchem, falls die Schifffahrt von einem Einzelnen unternommen wird, dieser angehört.

§. 2. Nur die im §. 1 bezeichneten Bedingungen sind Be— hufs der Erlangung der Befugniß zur Dampfschifffahrt zu erfüllen, es mag diese Schifffahrt von einem Einzelnen oder einer Gesell— schaft, mit einem Schiffe oder mit mehreren Schiffen betrieben werden, es mögen die Dampsschiffe, deren Maschinen und sonstiges Zubehör in einem Rheinufer-Staate oder anderswo verfertigt sein, es mögen blos Personen nebst ihrem Gepäck und ihren Wagen, oder blos Waaren, oder Personen und Waaren besördert oder, sei es mit oder ohne gleichzeitige Beförderung von Personen und Waaren, oder von Personen oder Waaren auf den Dampsschiffen, durch die Dampfschiffe andere Gefäße irgend welcher Art geschleppt werden. Insbesondere ist es, die Erlangung des vorschriftsmäßigen Patentes und der Konzession vorausgesetzt (8. 1), jedem Dampf— schiffe gestattet, an bestimmten Tagen und Stunden von jedem Hafen oder Landungsplatze abzufahren, um Reisende ihr Gepäck, ihre Wagen und auch Waaren, in regelmäßiger oder unbestimmter Fahrt nach einem anderen Hafen oder Landungsplatze zu führen und andere Gefäße irgend einer Art zu schleppen, ohne daß es in irgend einer dieser Beziehungen einer Einigung unter den Ufer Regierungen bedarf, in deren Gebiete die Ab- und Anfahrts-O rte liegen.

§. 3. Welche Bedingungen, Behufs Erlangung der Kon— zession zur Dampfschifffahrt (8. 1), von einem Einzelnen oder von einer Gesellschaft zu erfüllen und für die Ausübung dieser Schiff— fahrt vorzuschreiben sind, hängt lediglich von derjenigen Ufer⸗-Re— gierung ab, welcher der einzelne Unternehmer als Unterthan ange— hört, oder in deren Gebiet die Gesellschaft ihren Sitz hat.

§. 4. In Ansehung der Prüfung der Tauglichleit der Dampf- schiffe kommen die Artikel 53 und 54 der Uebereinkunft mit den⸗ jenigen Maßgaben zur Anwendung, welche die Natur der Dampf⸗ schiffe bedingt. Jede Regierung wird mit Nachdruck dafür sorgen, daß die ihren Unterthanen oder den in ihrem Gebiete bestehenden Gesellschaften gehörigen Dampfschiffe, nebst Maschinen und son⸗ stigem Zubehör, besonders dann, wenn sie zur Personen-Besörde⸗ rung dienen sollen, in den gehörigen Zustand gesetzt und stets darin erhalten, ingleichen daß nur solche Schiffsführer, Maschinisten und Schiffsleute zum Dienste auf den Dampsschiffen zugelassen werden, welche, ihren persönlichen Eigenschaften nach, für die er⸗ forderliche Sicherheit die genügende Gewähr geben. Außerdem behält sich jede Regierung hinsichtlich aller und besonders hinsicht⸗ lich der zum Personen-Transporte dienenden, ihr Stromgebiet be⸗ fahrenden Dampfschiffe die geeignete Kontrolle und die geeigneten polizeilichen Maßregeln zur Erreichung der erforderlichen Sicherheit vor. Dabei soll jedoch jede irgend vermeidliche Beschränkung und Belästigung unterbleiben und kein Dampsschiff, welches einem anderen Uferstaate angehört, strenger oder ungünstiger, als die eigenen Dampfschiffe gleicher Art behandelt werden. Die vor⸗ stehenden Bestimmungen treten am einundsechzigsten Tage nach Niederlegung der Ratificationen im Archiv der Central-Rhein⸗ schifffahrts⸗Kommission in Wirksamkeit.“

vereinigt hat, so wollen Wir, auf den uns darüber gehaltenen Vor— trag, den vorstehenden Zusatz-Artikel hierdurch genehmigen, auch Un— seren Behörden und Unterthanen, so weit es diese angeht, befehlen, sich genau danach zu richten.

Zu mehrerer Beglaubigung haben Wir gegenwärtige, zur Nie— derlegung in das gemeinschaftliche Archiv der Rheinschifffahrts Cen- tral⸗Kommission bestimmte Genehmigungs. Urkunde eigenhändig unter⸗ schrieben und solche mit Unserem Königlichen Insiegel versehen lassen.

So geschehen und gegeben zu Potsdam, den 30. April 1846.

(L. S.) Friedrich Wilhelm.

Vorstehende Genehmigungs-Urkunde ist am 30. Mai c. in das zu Mainz befindliche Archiv der Central-Kommission für die Rhein— Schifffahrt niedergelegt worden.

Drutsche Gundesstaaten.

Königreich Hannover. Se. Majestät der König reiste am 28. Juni nach Verden und beabsichtigte nach der Rückkehr die Residenz nach dem Sommer⸗Palais im Georgengarten zu verlegen. Am 1. Jali sollte in Hannover der zweihundertjährige Geburtstag Leibniz's sest— lich begangen und bei dieser Gelegenheit auch das einst von ihm be- wohnte Haus, welches von Sr. Majestät dem Könige für eine hohe Summe angekauft worden ist und in seinem alterthümlichen Zustande erhalten werden soll, ausgeschmückt und Abends erleuchtet werden.

Königreich Württemberg. Dem Vernehmen nach, hat der ständische Ausschuß im Einverständniß mit der Staatsregierung beschlossen, zur Fortsetzung des Baues der Staats-Eisenbahnen eine mit 4 pCt. verzinsliche Anleihe von 6 Millionen Gulden im Wege der Unterzeichnung aufzunehmen. Für die aufgenommenen Kapitalien werden Schuldverschreibungen, je nach dem Wunsch der Darleiher auf Inhaber oder auf Namen, zu 100, 300, 500 oder 1099 Fl. ausgestellt. Die Anleihe ist von Seiten des Gläubigers unaufkünd⸗ bar, Tilgungsfonds jährlich mindestens R pCt. des Darlehns und die in Folge der allmäligen Ablösung sich ergebende Zins- Ersparniß. Die Einzahlungen geschehen in monatlichen Raten von August 1816 bis Juni 1817.

Grossherzogthum Baden. In der Sitzung der zwei⸗ ten Kammer vom 26. Juni legte der Abg. Welcker den Bericht über die Motion des Abg. Peter wegen eines Preßgesetzes vor und gab den Wunsch zu erkennen, daß die Kammer den Vorausdruck des Berichts und die Vertheilung an die Mitglieder beschließen möge, was auch beschlossen wurde. Außerdem wurde von dem Abg. Rin de schwender Namens der Petitions⸗Kommission der Bericht über die verschiedenen Vorstellungen der sogenannten Deutsch-Katholiken in

. Alle Pest-Anstalten des In- und Auslandes athmen Sestellung aus dieses Glatt an, für Serlin die Expedition der Allg. Preuß. Zeitung: R Friedrichs straße Nr. 72.

1846.

Mannheim, Steckach Ac. vorgelegt und darauf angetragen, daß die Kammer ausnahmsweise den Vorausdruck des Berichts veranlassen wolle, was ebenfalls angenommen wurde. Hierauf führte die Tages⸗ ordnung zur Diskussion des von dem Abg. Buhl erstatteten Kom⸗ missione⸗Berichts über die der Kammer zur Zustimmung vorgelegten provisorischen Gesetze vem 23. Oktober 18435, den Vereinszoll-Tarif sür die Jahre 1816— 48, und vom 21. März 1846, die Durchgangs⸗ Abgabe auf einigen Straßen der linken Rheinseite betreffend. Meh— rere Redner, namentlich die Abg. Mathy und Christ, machten auf die Wichtigkeit eines Schutzes der deutschen Industrie und des Han— dels aufmerksam und suchten zugleich dessen absolute Nothwendigkeit darzuthun. Die Erörterung der einzelnen Anträge ward bis nach dem Schluß der allgemeinen Diskussion in der nächsten Sitzung aus gesetzt.

Uußland und Polen.

St. Petersburg, 25. Juni. Ein von Sr. Majestät dem Kaiser unterzeichneter Ukas vom 13. Juni enthält Folgendes: „Da Wir auf die im Reichsrath durchgesehene Vorstellung des Finanz⸗ Ministers für gut befunden haben, zur Erleichterung und Beförderung des auswärtigen Handels und der inländischen Industrie den Aus⸗— fuhrzoll einiger der russischen Produkte und den Ein fuhrzoll der den russischen Fabriken nöthigen Mate- riale, wie auch solcher, deren Einfuhr ohne Nachtheil für die inländische Fabrik-Industrie erleichtert werden kann, zu ermäßigen, so haben Wir das in diesem Sinn ange— fertigte Verzeichniß, als Ergänzung des in Kraft stehenden Tarifs, bestätigt. Indem Wir dieses Verzeichniß dem Lirigirenden Senat übersenden, befehlen Wir, die nöthige Anordnung zu treffen, damit dasselbe in Kraft gesetzt werde.“ Hiernach entrichten fortan von Aus fuhrwaanaren: Talg, von jeder Art Vieh, vom Berloweß 1 Silber-Rubel; Hanf, gehechelt und ungehechelt, 50 Kopeken; Flachs, gehechelt und ungehechelt zu Lande und zur See, 75 Kop.; Knochen, allerlei ordinaire, zubereitet, gebleicht und ungebleicht, in Stücken, können ganz zollfrei ausgeführt werden. Von Einfuhr⸗ waaren: Alcasi minerale, gereinigt, desgleichen phosphorsaures Natron und natrum bicarbonicum, vom Pud 30 Kop.; Farben⸗ Extrakte, als von Krapp (HRæxtrait de Garance), von verschiedenen Farbehölzern und anderen Substanzen, 3 Rub. 50 Kop. ; Fische, ge⸗ salzen, geräuchert, marinirt oder auf andere Art zubereitet, mit Ausnahme der Heringe, Anchovis und Sardellen, vom Pud 2 R. 50 K.; An⸗ chovis und Sardellen 2 R. Geschirr von Fayance und Thon, weißes und jedes einfarbige, ohne Gold und Silber und ohne Malerei und Ktnten, 3 R. 49 st.; vom Jahre 1847 an wird bei der Einfuhr dieses Geschirrs nur ein Zoll von 2 R. 324 K. vom Pud erhoben. Geschirr von Fayance und Thon mit Vergoldung, Versilberung, Ma⸗ lerei, Kanten, verschiedenfarbigen Basreliess, auch bedrucktes und jedes bunte, 9 R.; vom Jahre 1847 an wird bei der Einfuhr die ses Geschirrs nur ein Zoll von 6 R. vom Pud erhoben. Kunstsachen: Antike Marmor und Bronzesachen von jeder Größe und Dimenston; Skulptur⸗Arbeiten neuerer Künstler, als: Statuen, Büsten, Basreliefs aus Marmor und Bronze, mit den dazu gehöri⸗— gen Piedestals, wenn dieselben aus ganzen oder zusammengesetzten Stücken bestehen; skulptirte Kunstsachen aus Elfenbein, jeder Art, der⸗ gleichen Kunstsachen aus Holz oder Metall und Kunstsachen aus ge⸗ branntem Thon; Marmor-⸗Verzierungen von jeder Farbe, als: Kamin Einfassungen, Vasen, Monumente jeder Art, wenn sie künstlerisch be⸗ handelt sind und dem Gegenstand angemessene Vezierungen von Bildhauerarbeit haben, die in den Marmor selbst gemeißelt oder aus Bronze gegossen und an dem Monument angebracht sind, können sämmtlich zollfrei eingeführt werden, aber nur durch das St. Peters—⸗ burgische Zoll-⸗Amt. Bei obwaltendem Zweifel, ob die eingeführten Gegenstände wirklich Kunstsachen sind oder nicht, werden zu deren Besichtigung Professoren der Kaiserlichen Akademie der Künste eingeladen. Perlen, künstliche, von Composition, Glas, Metall, Violenwurzel, fagettirtem Glase und längliche zu Ohrgehängen und andere, auf Schnüren, vom Pfund 50 Kop. ; Pilze: Trüffeln, Muscherons, Cham— pignons und alle andere in Oel, Essig und gesalzen, vom Pud 6 R. 50 K.; Pomade, allerhand, auch gereinigtes Knochenmark, in ordin. Töpfen oder anderen Gefäßen, mit dem Gefäß vom Pfund 2 R.; Soda, kry⸗ stallisirte, Carbonate de soude, vom Pud 30 K.; Spitzen, Antoila⸗ gen, Blonden, Petinet, Tülle und Marli, zwirnene, leinene, baum⸗ wollene und gemischte, weiße und farbige, u. dgl. Tücher, vom Pfund 6 R.; dergleichen seidene und mit Seide gemischte und Trou-trou 12 R.; Wollenzeuge: Tuch, Halbtuch, Kasimir, Drap, Drap⸗de⸗ Dames, Ratine, Vigogne, Triko und Trilo⸗Kasimir: schwarz, schwarzblau, grün, aber dunkler als grasgrün, und von allen diesen Farben mit kleinen weißen Pünktchen, wie auch weiße und bläulich weiße Zeuge, vom Psund 2 Rub. 80 Kop.; Tuch von eigenthümlicher Fabrication und Wollenzeug mit Flachs gemischt, zum Drucken der Zitze auf Cylinder⸗ Maschinen, 25K. ; Oelschlägertuch zum Auspressen des Oels, 25 K.; Wollenkrepp, glatt und mit eingewirkten und broschirten Mustern, 10 Rubel. Bie Wirksamkeit dieses Tarifs beginnt mit dem Tage des Empfanges desselben in den Zollämtern. Von den Einfuhr— Waaren, die bis zum Tage des Empfanges dieses Tarifs in den Zoll⸗ ämtern unverzollt liegen, werden die Zollsätze laut diesem Verzeich⸗ niß erhoben. Die Wirksamkeit des gegenwärtigen Tarifs erstreckt sich auf alle Zollstätten, in denen der für den europäischen Handel be⸗ stimmte Tarif vom 10. Dezember 1841 in Anwendung ist.

Die Bestimmung, der gemäß die Ausfuhr von Lebensmitteln und der zur Bekleidung der Truppen an der Ostküste des Schwarzen Meeres ersorderlichen Gegenstände aus Odessa zollfrei gestattet ist, soll bis zum Ablauf des für das Bestehen des Freihafens in Odessa sestgesetzten Termins in Kraft verbleiben.

Auf dem Gute des Grafen Bobrinsk in Jablonowka werden jährlich 1500 Dessätinen (ungefähr 6400 preuß. Morgen) mit Runkel⸗ Rüben zur Zuckerbereitung bestellt, bei deren Aussaat und Aerndte mehr als 35090 Arbeiter Beschäftigung finden. Diese erhielten an Lohn etwa 60,000 R. Ass. Im Laufe des Winters sind bei ver⸗ schiedenen Handthierungen, beim Anfahren der Materialien und Ver- führen des Produkts gegen 1500 Arbeiter unausgesetzt thätig, die auf Akford angenommen werden; im Jahre 1845 wurden unter Ande- rem für 70, 000 R. Knochen gekauft, für das Anfahren des Brenn-

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