1846 / 205 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

3. ( ö

Kanton Waadt. Der Siaals-Nath hat auf Montag, den 21sten d. die Synode einberufen, um über die an dem Bücgerfest vom 9. August abzuhaltenden Gebete zu berathschlagen. Die Be⸗ rathung findet im Saale des großen Rathes statt. Die Sitzung ist

öffentlich · Atalwien.

Nom, 11. Juli. Heute Vormittag empfing der Papst den Grafen Broglia di Mombello, der in einer feierlichen Audienz seine Kreritive als außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Mi⸗ nister des Königs von Sardinien überreichte.

Die Eisenbahnen beschäftigen alle Gemüther, und heute nennt man die vier Prälaten: Mons. Antonelli, Tesoriere; Mons. Marini, Governatore d Roma; Monf. Roberti, Uditore generale della Ca⸗ mera, und Mons. Grasselini, Präsident der Straßen- und Wasser⸗ bauten, als Mitglieder der Kommission zur Entgegennahme von Ei⸗ senbahn⸗ Entwürfen. Es wird daran gearbeitet, die verschiedenen Gesellschaften für Eisenbahnen von Bologna bis Ancona, von dort bis hier und Civitavecchia in eine zu vereinigen. Eine englische Ge⸗ sellschaft soll sich mit drei Millionen Pfd. St. für diese Unterneh⸗ mung angeboten haben.

Man sagt, die Ernennung des Kardinals Amat zum Staats Secretair der inneren Angelegenheiten sei wieder ganz ungewiß. Statt seiner nennt man nun für diese Stelle den Kardinal Fürsten Altieri. Auch die Amnestie ist noch nicht erschienen; es heißt jetzt, sie dürfte nicht als eine Bekanntmachung veröffentlicht, sondern durch Rundschreiben an die Behörden mitgetheilt werden, wie es mit der Aufhebung der außerordentlichen Kommissionen und der Einstel⸗ mu . politischen Prozesse in den Provinzen im vorigen Monat geschah.

Kardinal Bernetti wird nach seiner Vaterstadt Fermo abreisen, und Mons. Pallavicino, Maggiordomo des Papstes, ist nach Civita= vecchia zum Gebrauch der Seebäder abgegangen.

Die Course fast aller hollãndischen Wocht eiwas nachgelassen, weil sich Kaufiust zeigte; dagegen sand viele Bewegung in Actien

von denen ansehnliche in blauco verkaufte lichen Reskontro · Termin dadurch 1796 R und blieb nächsten Dividende ad 63 , auf 1722 3h stehen; gestern boten, wodurch der Cours bis 1723 R gewichen ist, Integrale sind von 614 auf dito von 965]

A Ansterdam, 18. Juli. Staats papiere haben im Lause dieser Maatschappy stan, Partieen gegen den der Cours erreichte trennung der diesjährigen wurde abermals starl ausge welches auch auf 605 5; Z proz. auf 945 zurückgegangen. Sor in Frage geblieben. wichen von 91

u decken waren; ages, nach Ab-

rie übrigen Fonds zurückwirlte. wirlliche Schuld von 73 auf Z P; A proz. Iz proz. Spnditat⸗Obligationen allein sind zu Russische proz. Certififate bei Hope u. Cemp. alte Obligationen bei denselben von Obligationen wurden wenige Ge⸗ fielen bei häufigem Aus bieten von ben sich erst von 87 bis S8! Po, Die schon seit einigen Wochen Eisenbahn ˖ Actien, wie man meint hat sich diese Woche so dringend 960 dafür hat bedungen werden erer Zeit kein Um- 26 a 39 stehen. se von Roggen auf ungünstige was besser, indem sich mehrere Weizen hielt sich aber bei klei= Gestern wurde angelegt: sür 173. 12998.

auf 91 30; 5 proz. 107 auf 1063 50. In spanischen Ardoin= schäfte zu 1915 gemacht; portugiesisch 503 X auf 493 X. wuiden aber zuletzt zu S7 * abglassen ürte Frage nach Utrecht: Arnheimer nung der neueren Unternehmer, daß erst 113 0 und zuletzt 115 in Haarlem Kotterdamer Actien sindet seit län

Der Geld⸗Zins ˖⸗ Cours blieb au gingen die Prei

Brasilianische ho

Am Getraidemarftte Nachrichten über die diesjährige Aerndte et Käufer für unverzollte Partieen einfanden. nem Handel nur auf 129. 130pfd. alten bunten po rothbunten dito 288. 320 Fl., lleine Fl. und 129ps8. medlenburger Weizen 119. 120pfd. preußischen Roggen 225. 230 Fl., für verzollten 18. In Gerste wurden meh rostocker 145 Fl. u legt wurde. S5õpfd.

den vorigen Preisen. lnischen Weizen 330. 340 Fl., Quantitäten 127pfd. alten dito galten Für unverzollten 118. 11998. odessaer dito 20pfd. preußischen Roggen 233. 238 F. wobei sür 108psd. jährige 109. 115pfd. jaͤhrige dänische 1148. 160 Fl. ange feiner Hafer galt 132 Fl.

232. 235 Fl.,

rere Geschäfte gemacht,

Berliner Börs

Den 24. Juli 1846.

gandels und görsen - nachrichten.

Berlin, 214. Juli. Die Course, anfangs flau, endigten etwas fester wenngleich unter gestriger Notiz.

NMNarktpreise vom Getraide.

Berlin, den 23. Juli 1846.

Zu Lande: Weizen 2 Rihlr. 19 Sgr. 2 Pf., auch 2 Rihlr. 14 Sgr. 5 Pf.; Roggen 2 Rihlt. 4 Sgr. i0 Pf, auch 2 Rihlr. 1 Sgr. 2 Pf. z Hafer 1 Rtbir. 10 Sgr. 10 Pf., auch 4 Rihlr. 2 Sgr. 5 Pf. Eingegangen sind 36 Wispel 12 Scheffel.

Zu Wasser: Weizen 2Rihlr. 19 Sgr. 2 Pf., auch 2 Rihlr. 7 Sgr. 2 Pf; Roggen 2 Rthlr. 2 Sgr. 5 Pf., auch 2 Rthlr.; große Gerste 1 Rthlr. 42 Sgr.; Hafer 1 Nihlr. 4 Sgr. 7 Pf., auch 1 Rihlr. 3 Sgr. Pf; Erbsen (schlechte Sorte) 2 Rihlr. Eingegangen sind 244 Wispel

6 Scheffel. Mittwoch, den 22. Juli 1846. Das Schock Stroh 7 Rihlt. 10 Sgr., auch 6 Rihlr. Der Cenmer Heu 27 Sgr. 6 Pf., auch 20 Sgr.

Bianntwein ⸗⸗Preise.

Die Preise von Kartoffel Spiritus waren am 18. Juli 193 2 20

Rthlr. am 21. Juli 194 Rihlr. und am 25. Juli d. J. 195 93 Rthlr. (frei ins Haus gelieser) pr. 200 OQuart 3 51 P oder 10, 800 S nach Trallez. Korn⸗Spiritus: ohne Geschäst.

Berlin, den 23. Juli 1846.

Die Aeltesten der Kaufmannschaft voa Berlin.

Ggekanntmachungen. Passagier⸗D

[645 Ediktal-⸗- Ladung.

Nachdem Heinrich Gustav Kraupner, im hie= lõos b] sigen Dorfe am 15. September 1807 geboren, seit dem Herbste des Jahres 1825, bis zu welcher Zeit derselbe

als Zimmergeselle in Berlin gearbeitet, keine Nachricht zwischen Porsdam und Sam⸗

von feinem Teben und Aufenthalt gegeben hat, so ist auf Ansuchen dessen Geschwister, des hiesigen Zimmer- meisters Gottlob Wilhelm Kraupner, des Zimmerge=

sellen und Bürgers Heinrich Kraupner zu Hamburg und Wöchentlich regeiĩmäßig 3 Mal:

Louise, verehel. Bexer, zu Leipzig, obbenannter Heinrich Von Potsdam: Montags, Donnerstags und Sonn⸗ abendé, Vorm. 9 Uhr.

n desfen Vermögen als „Hamburg: Sonntags, Dienstags und Donner. stags, Morgens 5 Uhr.

Pꝛeise: I. Kaj. von Potsdam s Thlr., IJ. Kaj. 6 T

I Hamburg 7 5

werden bei dem Unterzeichneten ertheilt.

als nächste Erben dazu melden und gehörig legitimiren, ö Lu st fa h rt 9 auageanttortet, Legztere aber ihrer dies fallsigen An srüche zwischen Potsdam und Bran . denburg.

Fustas Kraupner, dafern aber derselbe verstorben sein sollte, alle diejenigen, welche a Erben oder sonst rechtsgültige Ansprüche zu haben glau—= ben, auf künftigen

16. Dezember d. J.

V

zum legalen Etscheinen an hiesiger Gerichts stelle, unter Numerirte Plätze

ker Berwarnung, daß widrigenfalls Ersterer für todt geachtet und dessen Vermögen denjenigen, welche sich

und rer Rechts wohlthat der Wiedereinseßung in den vorigen Stand für verlustig geachtet werden sollen,

mittelst des ee, Gasthofe aushängenden An- Sonntag den 26 lags vorgeladen, au 7 ; schlag 8 e e, D zemtar 3. Abfahrt von Pois dam? Uhr Morg. zur . n, 1. Jersendung nach Fahrbillette sind zum Pieise von 15 Sgt. für Er= . mn r,. 847 wachsene und 77 Sgr. fuͤr Kinder bei dem Unterzeich- ; neten und an der Tageskasse in Potsdam zu haben.

zur Publication des einzubolenden Urtels anberaumt worden. Solches und daß auswärtige Interessenten binlänglich instruirte Gevollmächtigte am Orte des Ge⸗ richts zu bestellen haben, wird hierdurch öffentlich be⸗

ian genes, ann, n Friedrich Wilhelms Nordbahn.

Wiederau bei Pegau, den 17.

Die Rypkeschen Gerichte allda. sõ92 bl Neunte Einzahlung.

; Die Besitzer von Cer⸗ der Friedrich Wilhelms Nordbahn wer⸗ den hierdurch benachrich⸗ tigt, daß die neunte Ein- zahlung von 5 P nach Abrechnung der auf den bisherigen Einzahlungen haftenden Zinsen von 13 ,n. Sgr. 6 Pf. mit Thlr. 16 Sgr. 6 Pf. für jedes Cersssilat bei uns täglich 2. c, mit Ausnahme der Sonn

Karl Germann, Ger. Dir.

Nickel speise⸗ Verkauf. Den 15. August d. J., Morgens 10 Uhr, werden hier

200 Centner geröstete Nickel⸗

speise nach vorgelegtem Muster, in einzelnen Par-

tieen zu 20 bis 50 Centner, an den Meistbietend en hig am 1. aüguß

öffentlich verlauft. n Bei annehmbaren. Heboten geschieht alsbald der 3u—- ** 9 . Bormittags, geschthen ann, ĩ

schlag, und die Abgabe der. Nieispeise wird gegen nern⸗-Verjeichn

gefüh

Kurfürstliches Fabril⸗Amt. S. Bode. A. Wille. R. Ludwig.

Pr. Cour. hriet. cia.

2f.

Brief. Geld. Gem.

X

St. Schuld- Seb. Potad. Magdeb.

Prämien- Scłeiue d. Seek. à 50 T. Kur- u. Neumrk. Schuldvoraschr.

Md. Lp. Risenb. do. do. Prior. Obl. Erl. Anb. abtzest. do. do. Prior. Obl. Düss. Elb. Eiseub. do. do. Prior. Obl. Rboin. Eiagenb.

do. do. Prior. Obl. do. v. Staat garant. Ob. -Schles. RE. L. A

ö. : .

Obligatĩonen Westpr. Pfandbr. Grossh. Pos. do.

2

S 1

23 * = n = 1

C d

Ostpr. Pfau dbr.

Kur- u. Ndeum. do. Schlesische do. do. v. Staat g. Li B.

2 G O e- or N

& & 833311582

B. - St. E. Lt. A. u. B. Magd. -ilalbst. Eb. Br. Schw. -Frb. E.

do. Prior. Obl. 13*1 onn-Kölner Bab. ie ders eh. Vl. v. 6.

1SIIIIEEIHxILEIIIEI

Gold al marco. Friedrichs ' or. And. Gd. à 6 Thb.

Wil. -B. (C.-O.)

Auswärtige Börsen. Amsterdam, 20. Juli. Nederl. virkl. Seb. 605 5X span. 1933. zo a0. 373. Fa. Queg. LZival. HFreutss. Er. Sc. —. Fol.

M Russ. Hope 91.

———

e

Allgemeiner Anzeiger.

Sächsisch⸗Schlesische um 15. August d. Jahr Eisenbah

mit die mit zehn Abzuß kommen Sonach mit ö J e . neun und vierzig Guldz , . funfzehn Kreuzer

stende achte Ein · sär jede Beiheiligung von FI. 1000 au leisten. zahlung ausge- Die eingezahlten Beträge werden auf den bei schrieben: ersten Einzahluug eriheilten Certisikaten quittinr

weder

von früh 8 bis Mittags 12 Uhr und Nachmittags von s. P GC. Lauteren Sohn,

uli c. Eisenb ahnzug 6 Uhr) Rückfahrt Brandenburg 451. Nachm. ( 6 85 *

An ier, Taubenstt. 10.

d gebeten, beim Umtausch der Actien ein von *

C. S. Schill.

den §. 3. der Aller- und 9 Verihe höchsten Konzessions- F. W. Urkunde) und den Preis 20 Sgt. §. 13. der Statuten for- l dert der unterzeichnete 60

Verwaltungs Hath der n allen Buchhandlungen ist zu haben: Hessischen Ludwig Beschreibung der Gem end Eisenbahn- Gesellschasi Kugler. 1 Thlr.

die Actionaire derselben Veschreibung der Kunstkamm er vom Prof. Ki

nd die Certifilate mit speziellem Num comptante Zahlung im Laufe dieses Quartals aus- tin zur eichen, um ö ,. oper ers nach

Empfang zu nehmen. Jacobson X Rieß.

urgstraße 25,

ührt. Schwarzen felser Blaufarbenwerl, an 20. Juli 1846. . ig, *

anmit 2uf, bis lngstens

Frank fart a. M., 21. Ju. S&R Mι. III G. RaQ. M. 1898 g R., . . Ace. G) ne. for. 89 G. Sus. S7 d 6. 0 og poh. 200 Fi. 5d G. d0. so Fi. Sol 6.

Ham burg, 22. Juli. Nank-Actien 18570 Re. Kuß. Russ. 10968.

Wien, 70. Jali. 6b. Mei. 115. 42 40. 101. 3 743. euer 157. Aul. a. 1822 166k. 40. 1830 1235. Nordv. I86. aiegs Mail. 1183. Livorn. Og9g. best. 966. Had. S6. ;

Meteorologische Beobachtungen.

1816. MNorsgens Nachmittags Abends Nach ein

23. Juli. b Uu. 2 Ur. 10 uur. keobaebtunt Luftdruck... 336,39“ par. 336, 71 ar. 237,25“ Par. Quellwurme. Luftwiùrme. ... 11,77 u. 4 17,89 n. 4 12,77 R. Flasswrme. Thaupunlkt ... 47,8 . 4 8,97 R. 4 10,0 n. Boden wirme Dunatestuũguns.. 74 pC. 2 pc. Sl! pC., Aasdümnstuns Wettor ...... bew ulkt. trübe. hoiter. Nie deraeblag. Wind .. ...... W. W. W. Warme wechsel * Wollen aug ... W. 10,20.

Tagesmittel: 336, ss“ F... 13,00... 4 8, 90 n.. 69

——

Königliche Schau spiele.

Sonnabend, 25. Juli. Im Schauspielhause. 123ste Abm ments Vorstellung: Ein Sommernachtstraum, nach Shakespeare, Schlegel, in 3 Alten. (Dlle. Baumeister, vom Königl. Hof⸗ an zu Hannover: Puck, als Gastrolle.)

w 26. Juli. Im Opernhause. Mit aufgehoben Opernhaus Abonnement: Zum erstenmale wiederholt: Die M keliere der Königin, komische Oper in 3 Abth., nach dem Franzssg des St. Georges, von J. C. Grünbaum. Musik von F. Ha Anfang 6 Uhr.

Zu dieser Vorstellung werden Billets zu den gewöhnlichen din haus Preisen verlauft.

Im Königl. Schloßtheater zu Charlottenburg: Tartüffe, spiel in 5 Abth., nach Moliere. Anfang 775 Uhr.

Billets zu dieser Vorstellung sind bis Sonntag, Mittags im Billet⸗Verkauss Büreau des Schauspielhauses zu Berlin und Ala im Schloßtheater zu Charlottenburg an der Kasse zu haben.

Königsstädtisches Theater.

Sonnabend, 25. Juli. Ueberall Jesuiten, Original ⸗-Schn in 1 Akt, von Joseph Mendelesohn. Hierauf; Die Seelenwn rung, oder: Der Schauspieler wider Willen auf eine andere Mum Poffe in 1 Alt, von Kotzebue. Zum Schluß: Wer ißt m Vaudeville Posse in 1 Akt, von W. Friedrich. (Dlle. R . im ersten Stück: Florette, im dritten: Guste, als Ci rellen.)

Veranmwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zin keisen.

Im Selbstverlage der Expedition.

Gedruckt in der Decken schen Geheimen Ober · vo fbuchdruckerti.

e

die zweite Einzahlung von fünf Prozent vm

nm. jedoch die bis zu diesem Tage fälligen Zinsen

Es wird hier⸗ bereits eingezahlten fünf Prozent mit 45 Kreuns

Dieselbe ist ent⸗ mit 4 pCt. vom 15. August d. J. an verzinst

werden:

; 8 bei der Leipziger Bank, welche zur Erleichterung der in Mainz an Herren Finck C Heide! b erte

= Herrn G. L. Kayser,

. . Friedrich Korn,

P . Eduard Probst, Worms 3 P. J. Valekenb erg, Frankfurt 2. M. an Herren M. A. v. Ro

datirten Juterims ⸗Actien der siebenten Einzahlung, ge s8child & So gen welche neue auf die sodann eingezahlten 80 Thlr. Berlin an Herren Anhalt C W agen fautenden dergleichen ausgegeben werden, mit KölAln an Herrn Abr. Schadaffhaus en, gare 1 ich Main z, den 6. Juli 1846.

Zurechnung viermonatlicher . ö g Zinsen von den eingezahlten 70 Thlr, zu gewähren. Der Verwaltungs: ath Die Eiuzahlunt, der ersten 10 Prorent. zum Bau dieser Eisenbahn erforderlichen Aci

Das Abonnement beträgt:

2 Rthlr. sür

eilen der Monarchie reis / Erhöhung. ns-Gebühr für den er Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

Preußische Ze

* X 241

nhalt.

Abholung der Leiche Sr. Königl. Hoheit des Prin = betreffend das Verfahren in den beim Kammer⸗ zu Berlin zu führenden Untersuchungen. Großherzogthum Baden. Land- Einführung des 14. Tha⸗

en. Audienz. Abreise des Für⸗ Trie st. Ankunft des pieu⸗

l. Reise Mehmed Ali's.

tende Deputirte. Der Wahlkampf zwischen

Hofnachricht. Lord J. Nachrichten der indi⸗ Schreiben

ich. Geseß,

d dem Kriminalgericht

e Bundesstaaten. Großherzogthum Oldenburg.

chische Monarchie. Wi ch. Großfürst Michael. dten von Konstantinope reich. Paris. Abtre jum ünd Opposi ior tanien und Irland. London,. zur Reguülirung der Zuckerzölle. ost. Räumung

1. Vermischtes.

Russell's Plan schen Ueberlandp aus London. der Debatte.) ieder lande. Angelegenheiten.

der Insel Tschusan. (Lord J. Russell's Zuckerplan; wahrscheinlicher Ausgang

Aus dem Haag. Reise des Königs. Schifffahris⸗

n mit Holland.

such der dänischen Majestäten Beschluß der Roeskilder es. Eingebrachte Anträge.

Die Verhandlunge Kovenhagen. Wehꝛpflichis · Vorsch Betreff ihres Wirkungs Verein sür Eisenbahnkunde.

d Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Bötse.

dänemark. in Schweden.

tisenbahnen handels⸗ un

„Die Puritaner“) Zur neueren Dramaturgit.

nigl. Opernhaus. ( 9 hn nu gisch. Sach sischen Beteins.

General Versammlung des

inisteriums un

Amtlicher Theil.

haben Allergnädigst geruht: Landesgerichts ⸗Nath von Schmid zu und Stadtgerichts zu Oppeln

Se. Majestät der König

Den bisherigen Ober⸗ zum Direktor des Land- Kreis⸗Justizrath oppelner Kreises zu ernennen.

Der Justiz⸗ ls Justiz⸗ Komm perseßt und zum lu Arnsberg ernannt worden.

Abgereist: Se. Durchlaucht der Fürst Ludwig zu Sayn—

hannoversche Wirkliche Geheime Rath, Soeder, und Admiral Kasin, nach Dresden.

Kommissarius und Notarius Gresser zu Bünde ist issarius an das Land- und Stadtgericht zu Brilon Rotarius im Departement des Ober⸗Landesgerichts

1. Staats -Anwalte und deren Verhältniß zu der Pelizei

zwar bei jedem für die zu dessen gedachten Üntersuchungssachen, soll ein Staats- Anwalt aus der Zahl te befähigten Beamten bestellt werden, dessen Amt es ist, bei allen Verbrechen, mit Ausnahme der im §5. 24 bezeichneten leichten Verbrechen, die Ermittelung der Thäter herbei⸗ zuführen und diese vor Gericht zu verfolgen.

Jedem Staats⸗Anwalte sind, soweit das Bedürfniß es erfordert, Gehülfen beizuordnen, die unter seiner Aufsi Anweisungen Folge leisten müssen, überall aber, treten, zu allen Functionen desselben berechtigt sind.

Welchen Beamten die Verfolgung der leichten Verbrechen obliegt, ist im §. 25 bestimmt.

'Dittgenstein-⸗Berleburg, der zum höheren Richteram

Se. Excellenz der Königl. hraf zu Stolberg-⸗= Der Kaiserl. russische Contre⸗

ichtamtlicher Theil. Z3nlan d.

Ste. Majestät der König haben befohlen, l. Hoheit des Prinzen Heinrich durch die liegende Korvette, „die Amazone, der Königlichen Gruft beigesetzt zu

richterlichen Beamten; sie sind in i sicht der Gerichte, sondern der des Justiz⸗Ministers unterworfen und

müssen den Anweisungen desselben Folge leisten. Die Ernennung der Siaats-Anwalte erfolgt durch Uns auf den

Antrag des Justiz-Ministers. . Die Gehülfen werden den Staats-Anwalten vom Justiz⸗Minister

Berlin, 25. Juli. die Leiche Sr. König ben zu einer Uebungsreise bereit

on Rom abgeholt werde, um in

Die Zahlungen könuen sür Rechnuns der 6ech den 27., 28. schaft an nachbenannte Handelshäuser teliq

—— ——— .

die musikalische Durchführung d auch mit außerordentlicher Aner die üblichen Ehrenbezeugungen,

Königliches Opernhaus. Die Purit aner. Fräul. Marie von Marra: Elvira. (Den 24. Juli.)

fand zu wohlthätigem 3Zwe also vollkommen erreicht.

welcher sie als esem ihrem ersten

Das Haus war Fräul. von Marra aus chnete Koloratur⸗ hiesigen Austreten auf glän- außerordentliche Gesang s sten Plätze unter din lebenden erstere der beiden sie vorzugs= ihrer St mme, an t die erste Hälfte mehrt durch mit welcher Leichtigkeit und unfehl—= 16zuführen vermag. keck, daß der Zuhö⸗

Die Vo stellun ut, besetzs und die Bien rechtfertigte den Ruf, Bängerin bezeichnete, bei di snde Weise. Seltener Stim mumfang und ertigkeit räumen ihr unstreitig einen der e enschen Sängerinnen ein. heise charaktenssirenden Hauptvorzüge, nd fuͤr sich Bewunderun dreigestrich enen O ie überraschende Biegsamkeit und glänzende E die schwierigsten Ton gter Sicherheit die höchsten Regionen erklimmt sie er von Gefahr oder Mißlingen dur ungen, besonders Triller trägl sie mit einer

eine ausgezei

Erregt schon der der weite Umfan Künstlerin behert ktave so wird jene noch ver Virtnosität,

figuren mit spielender Intonation ar so zuversichtlich, chaus keine Ahnung belommt, Vollendung vor, welche die häu ·

nung vom 17. September 1844 binnen Jak

* ĩ ; i oldreine frist, vom Tage dieser Konzession au gerechnet e n leihe

solgen. e Sig ich. & gef, e ahn, Geseuschaf,. Citerarische Anzeigen. Anton Freihert Son Gablenz. In der Gerh ard schen Buchhandlung in Dani ꝛ⸗ 9 w an so eben und ist in allen hn har n r, * Hessische Lud wigs- n n, ,. S. Nittlier (Stechba ahn 6az; Die Felvbefestigung é Kunst, ö. oder Anweisung zum Bau von Feldschanzen und Mit Higweizung auf Einrichtung örilicher n men, so wie zum Ang digung derselben, von

uttzeit, Königl. Preuß. Majot.

aller ie vom

ler. 1 Thlr.

läßt, sondern sogar wünschens= Lagen freilich nicht seht Stimm ⸗Organ selbst bei Benutzung llen Dingen hervorzuheben ist chien fast behaupten, es bir en Klänge, eine seltene Er elbst wenn sie nicht diesen Punkt er= d oft ein gewisses orte, Fräulein von M vollendete Koloratur · Sängerin.

n musilalischen Eigenschasten eine 8 und eine schöne Aeußerlichkeit arstellung der modernen ita⸗ geschaffen und sindet hier vielleicht keine zweite Sängerin in se Fähigkeit besi

n, die Dar

nur billigen

ige Anwendung derselben nicht i das in den tieferen

Dabei verliert usgebende, doch durchweg angenehme dieser ungeheuren Höhe was ie an Wohltlang, ja wir tner bezeichneten Region seine lieblichst Sängerinnen, deren äußerste Höhe, s eicht, in der Regel gezwungen klin hageng zurüchiaßt. und Meisterin ihrer Stimme und eine Da sich mit diefen ausgezeichnete chr anzuerlennende Lebhaftigleit des Spiel eibinden, so ist die Känstlerin für die D jenischen Heroinen von der Natur n Feld, das in diesem Augenblicke

. ruischland so erfolgreich zu aum zu erwähnen, daß das Publikum

une bestechenden Vorzügen hingerif

Franz M „Tasso /,

Gefühl des Un-

Mit einem arra ist Hert

phokles,

fahren lassen, wie denn das theoreti

serordentlichen, die stellung und besondere

Allgemeine

Berlin, Sonntag den 26ten Juli

Berlin, 25. Juli. Das in den heute ausgegebenen Nummern 21 und 22 der Geseß⸗ Sammlung enthaltene Geseß, betreffend das Verfahren in den bei dem Kammergericht und dem Kriminalgericht zu Berlin zu führenden Untersuchungen (oom 17. Juli 1846), so wie die Verordnung über das Verfahren in Civil⸗Prozessen (vom 21. Juli 1846), lauten vollständig wie folgt:

1

86 eset, betreffend

das Verfahren in den bei dem Kammergericht und dem Kriminalgericht zu Berlin zu führenden Unter

= suchungenz vom 17. Juli 1846.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von

Preußen ꝛc. ꝛc.

Schon seit Unserem Regierungsantritt ist Unsere Absicht dahin ge⸗ richtet gewesen, zur Herbeiführung einer der Würde des Richteramts enisprechenden, schleunigen und doch gesicherten Rechtspflege die Vor⸗ schriften der Kriminal⸗-Ordnung vom 11. Dezember 1865 und der Allgemeinen Gerichts-Ordnung Thl. J. Tit. 35 Abschn. 2 einer Um⸗ gestaltung zu unterwerfen und ein mündliches Verfahren vor dem er⸗ fennenden Richter in Unseren Provinzen, in welchen das Allgemeine Landrecht gilt, einzuführen. Bei den umfassenden Vorarbeiten, welche die endlichen Bestimmungen hierüber und insbesondere die jedenfalls nöthige sorgfältige Berücksichtigung der bestehenden Gerichts⸗Verfassung erfordern, haben Wir beschlossen, ein solches Verfahren zunächst nur bei den Gerichten in Unserer Haupt- und Residenzstadt Berlin, deren Verfassung hierbei keine Schwierigkeit entgegenstellt, anzuordnen. Wir immen demgemäß, nach vernommenem Gutachten Unseres Staats⸗ d einer von Uns aus Mitgliedern des Staats-Raths

ernannten Kommission, was folgt:

Erster Titel.

Von dem Verfahren bei Untersuchung der Verbrechen.

§. 1. Die Vorschristen dieses Titels sind bei allen wegen Verbrechen

zu verhängenden Untersuchungen anzuwenden, deren Einleitung und . dem Kammergericht und dem Kriminalgericht zu Berlin zusteht.

§. 2. 1. Allgemeine Vorschriften.

den Gerichten.

Bei dem Kammergericht, so wie bei dem Kriminalgericht, und Kompetenz gehörenden, im 5. 1

§. 3. Die Staats-Anwalte und deren Gehülfen gehören nicht zu den hrer Amtsführung nicht der Auf⸗

*

Zur neueren Dramaturgie.

Cyklus dramatischer Charaktere. Zweiter Theil. Rebst zwei Abhandlungen über das Recht der Poesie in der Behandlung des geschichtlichen Stoffes und über den Begriff des Dämonischen, von He. Seinrich Theo dor Nötscher. Der Kunst der dramatischen Darstellung dritter Theil. Ber-

lin, bei Thome. 1846.

Der uns vorliegende zweite Band des obigen Werkes fesselt durch nhalt und Ausfuhrung nicht weniger unser Intcresse, als der vor zwei ahren erschienene erste. Den Haupt-Inhalt dildet die Entwickelung einer weileren Reihe dramatischer Charaktere, und zwar des M ephistopheles, oor, Muley Hassan, Wurm in „Kabale und Liebe“, Jag o im „Sihello“, Königs Philipp II. im „Don Carlos“, Antonio im Tartüffe, des Prinzen in „Emilia Galotti“, Clavigo, Foriol'an, des Bastards im „König Johann“, der Elektra des So⸗ Konstanze im „König Johann“ Kleovatra in „Antonius und Kleopafra“ und der Qrsina in „Emilia Galotti.“ Wir dürfen der Äuffaffung und geistigen Durchdringung derselben alle Gerechtigteit wider

ar inf Verdienst des dr fe fe über · all gebührende Anerkennung gefunden hat, und wünschen nur, daß auch rie ' darsellenden Künstler, für deren Belehrung das Buch einen reichen Scha bietet, denselben zu beben veistehen mögen. Der Ver- sser hat ihnen die Moglichkeit hierzu gegeben; denn die Analvsirung und otal · Anschauung der einzelnen Charaltere ist in durchweg verstandlich er

Behörde und

cht stehen und seinen wo sie für ihn auf⸗

er in Rede stehenden sehr dankbaren Partie kennung belohnte und die Sängerin durch in reinster Fülle gespendet, auszeichnete. Beifall und Hervo:rruf begleiteten ihre Darstellung der „Elvira“ von An⸗ g bis zu Ende. Als das Meisterstück einer mnusitalischen Leistung im lolctirten Genre kann der Vortrag der beliebten Polacca im ersten Atte der Oper mit Recht betrachtet werden. Die unzähligen, gleich Raketen hinauf⸗ wirbelnden Passagen, die wie farbige Leuchttugeln emporsteigenden glänzen den Triller und Trillerketten bildeten hier eine Art musikalischen Feuerwerks, das die Bewunderung des Publikums auf die höchste Spitze trieb.

Alle post⸗Anstalten des In- und Aus landes nehmen Seslellung auf dieses glatt an, für Serlin

9 die Expedition der Allg. Preuß. Zeitung: R Friedrich ssraße Nr. 72.

1846.

beigeordnet und können von demselben aus dieser Stellung zu jeder Zeit wieder abberufen werden.

§. 4. Das Polizei- Präsidium und dessen Beamte bleiben, wie bisher,

verpflichtet, den Verbrechen jeder Art nachzuforschen und alle keinen Aufschub gestattenden vorbereitenden Anordnungen zur Aufklärung der Sache und Festmachung des Thäters zu treffen. Sie haben aber die von ihnen aufgenommenen Verhandlungen dem betreffenden Staats- Anwälte zur weiteren Veranlassung zu übersenden, auch den Requisi⸗ tionen desselben wegen Einleitung oder Vervollständigung solcher poli⸗ zeilichen Voruntersuchungen, oder wegen Verfolgung oder Verhaftung verdächtiger Personen, Folge zu leisten.

Von jeder wegen eines Verbrechens vorgenommenen re,

ist die Polizei⸗Behörde dem betreffenden Staats ⸗Anwalt binnen 2 Stunden Anzeige zu machen verpflichtet.

§. 5. Die Gerichte sollen bei Einleitung und Führung der Untersuchun⸗

gen nicht serner von Amts wegen, sondern nur auf Antrag des Staats? Anwalts einschreiten; sie sind aber verpflichtet, von allen amtlich zu ihrer Kenntniß kommenden Verbrechen dem Staats⸗Anwalte sogleich Mitiheilung zu machen, auch den von demselben an sie ge⸗ richteten Anträgen wegen Feststellung des Thaibestandes und wegen soust erforderlicher Ermittelungen zu enügen und zu deren Erledi⸗= gung, wenn es nöthig ist, einen un ler

uchungs⸗Richter zu ernennen. Waltet Gefahr im Verzuge ob, so hat das Gericht auch ohne

Antrag des Staats- Anwalts alle diejenigen Ermittelungen, Verhaf⸗ tungen oder Anordnungen vorzunehmen, welche nothwendig sind, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. Die Verhandlungen hier⸗ über sind aber demnächst dem Staats⸗Anwalte mitzutheilen.

§. 6. Dem Staats⸗Anwalt legt fein Amt die Pflicht auf, barüber zu

wachen, daß bei dem Strafverfahren den geseßzlichen Vorschriften überall genügt werde. Er hat daher nicht blos darauf zu achten,

.

daß kein Schuldiger der Strafe entgehe, sondern auch darauf, daß Niemand schuldlos verfolgt werde.

S. 16 Untersuchungs Verhandlungen, Verhaftungen oder Beschlagnah⸗

men hat der Staats⸗Anwalt nicht selbst vorzunehmen, sondern solche nach den Umständen entweder bei der Polizei⸗Behörde oder bei dem betreffenden Gerichte zu beantragen; er ist jedoch befugt, allen poli= zeilichen und gerichtlichen Verhandlungen, welche Gegenstände seines Geschäftekreises betreffen, beizuwohnen und mit dem Beamten, wel⸗ cher die Verhandlung zu führen hat, in unmittelbare Verbindung zu treten und seine AÄnträge und Mittheilungen zur Förderung des Zwecks der Untersuchung an diesen . zu richten.

S. 8. Dem Staats⸗Anwalt steht die Einsicht aller polizeilichen und ge⸗

richtlichen Akten, welche sich auf einen zu seinem Geschäftskreise ge⸗ hörenden Gegenstand beziehen, jederzeit frei. Auch gehört es zum

Berufe desfelden, den Unvollständigkeiten, Verzögerungen oder sonsti⸗ gen Unregelmäßigkeiten, welche er in den Untersuchungen wahrnimmt, durch Anträge bei der vorgesetzten Behörde des die Untersuchung führenden Beamten Abhülfe zu schaffen.

§. 9

Wegen Amtsverbrechen darf der Staats⸗Anwalt nur auf Grund eines Antrages der vorgesetzten Dienstbehörde des anzuklagenden

Beamten (68. 5 und f. des Gesetzes vom 29. März 1844) einschreiten.

Einem solchen Antrage aber muß der Staats -⸗Anwalt stets ge⸗ nügen und die Anklage dem Gerichte zur Beschlußnahme selbst dann einreichen, wenn seine Ansicht über die Begründung der Anklage von der der Dienstbehörde abweicht. Auch ist er verpflichtet, gegen die gerichtlichen Entscheidungen in Sachen dieser Art Rechtsmittel einzu- legen, wenn die Diensibehörde ihn hierzu auffordert.

Verbrechen, deren Bestrasung die Gesetze von dem Antrage

—ᷣ—ᷣ V ,

Sprache gehalten, und ohne das anatomische Messer des philosophischen Krititerz aus der Hand zu legen, hat Herr R. die exklusive Ausdrucksform feiner Schule nach Möglichkeit vermieden, so daß jeder Gebildete seiner Auseinandersetzung ohne Mühe folgen kann. Den einzelnen Untersuchun⸗ gen nachgehend, loͤnnen wir in allem Wesentlichen mit den Ergebnissen der Rötscherschen Forschung nur übereinstimmen; leider vergönnt uns der Raum nicht, auf alle die inreressanten Einzelheiten näher einzugehen. Wie dem ersien Bande sind auch diesem zweiten einige allgemein äsihensche Abhand- lungen beigefügt, und wie dort der dramatische Charakter untersucht wurde, so erhalten wit hier eine Untersuchung über: „das Recht der Poesie in der Behandlung des eschichtlichen Sioffts“ und eine kleine Abhandlung über „den Begriff des Dämonischen“, welche wir als den allgemeinen Theil des Buches näher ins Auge fassen mussen. Auch in der Behandlung dieser weiteren Stoffe hat der Verfasser den trockenen philosophischen Ton und die Besonderheit seiner phiso sopbischen Richtung glücklich vermieden, und wenn er überall auf das scharfsinnige Spstem baut, so tritt nirgends das Alibegelihum schroff hervor. Wir haben mit wahrer Genugihuung beide Aufsfaßze gelesen, von denen besonders der letztere als erste selbstständige Un⸗ terfuchung des „Dämonischen ein hohes Interesse gewahrt. Wir wollen daher auch diesen zunächst betrachten. ö ; ; Rötscher faßt das Dämonische im allgemeinen Sinne als die den Menschen bewältigende Leiden schaft in der Gestalt einer übermenschlichen Gewalt, mithin die Momente des Menschlichen und Uebermenschlichen ver⸗ einigend. In diesem allgemeinen Sinne ist daher jedes den Menschen aus- schließlich beherrschende Pathos, „mit welchem derselbe einer Welt Trop bietet“, eine dämonisch wirkende Gewalt, so in Antigone, Eleltra, Julia. Diese Gestalten nennen wir aber darum nicht dämonisch, weil ihr Pathos als freie Selbstbestimmung erscheint, nicht als unterschiedene, sie fortreiß ende Gewalt. Je mehr aber eine solche innere Naturnothwendigteit das schein⸗ bar freie Handeln sich unterjocht, desto entschie dener steht der Mensch unter der Gewast eines Dämons, welcher in Wahrheit die eigene, aus den Tie sen der Seele sich entbind ende Kraft ist; die den Menschen un- leiwirft und jede andere Richtung zurückweist. In diesem wei testen Sinne bildet das Daͤmonische einen Grundzug aller gro⸗ ßen, die Massen fortreißenden Individuen deren Willen die wie elektrisch getroffenen Menschen sich unwilllürlich preisgegeben sehen. Da nun in allem Dämonischen der Begriff einer bis auf einen gewissen Grad bewußtlos wirkenden Macht liegt, die im Grunde aber nur in ihren Quellen dem rationalen Maßstabe sich entzieht, so muß derjenige, welcher

ü

. ,

a, , ,,

2